1914 / 106 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 72. Sitzung vom 5. Mai 1914, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer

d. Bl. berichtet worden. Das Haus setzt zunächst die zweite Beratung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Erweiterung des Stadtkreises Cöln und die Organisagtion der Amtsgerichte Cöln und Mülheim am Rhein, fort. Nach der Vorlage sollen die Stadtgemeinde und der Stadtkreis Mülheim a. Rh. und die Landgemeinde Merheim mit Wirkung vom 1. April 1914 ab mit Cöln vereinigt werden. Die Amtsgerichte Cöln und Mülheim sollen ihre Bezirke bis auf weiteres vorbehaltlich von Grenzberichtigungen beibehalten. Abg. Frank-Cöln (Zentr): Durch den Festungsgürtel ist die Stadt Cöln behindert, sich weiter auszudehnen. Um eine Gebiets— erweiterung zu erreichen, ist die Eingemeindung der einzig gangbare Weg. Da die Eingemeindung auch im Interesse der beteiligten Ge⸗ meinden liegt, so hoffe ich, daß das Haus der Vorlage zustimmt. Abg. Ha senclever 836 Im Namen meiner Freunde habe ich zu erklären, daß wir der Gesetzesvorlage unsere Zustimmung geben werden. Wir haben aus den Kommissionsverhandlungen dieses Hauses die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Vereinigung der Stadt GCöln mit den Gemeinden Mülheim und Merheim erkannt. Die Gegen⸗ gründe, die gegen diesen Gesetzentwurf geltend gemacht worden sind haben uns nicht überzeugt. Die Kostenfrage ist Sache der Stad tver⸗ waltung Cöln, damit haben wir uns hier nicht zu beschäftigen. Der rheinische Provinziallandtag hat sich ebenfalls auf den Standpunkt gestellt, daß die Eingemeindung notwendig und zweckmäßig ist. Die Befürchtung, daß durch die Entwicklung der Großstädte ein Staat im Staate geschaffen wird, und daß dadurch die Staatsautorität leidet besteht doch wohl nicht. Im Gegenteil, wir sind der Ansicht, daß die Eingemeindung gerade im Staatsinteresse liegt. Sie schafft diejenige Freiheit, die im Interesse der Entwicklung und Beböl kerung der Stadt Göln unbedingt notwendig ist. Es fragt sich nun, ob der EFingemein⸗ dung in Cöln Staatsinteressen entgegenstehen. Derartige Staatsinter⸗ essen liegen aber nicht vor. Cöln hat auf Grund seiner geschichtlichen Entwicklung und auf Grund der Tatsache, daß es das Zentrum für den Handelsverkehr am Rhein ist, große Aufgaben zu erfüllen. Dann ist Göln wegen seiner langen Verwendung als Festungsstadt immer in seiner Entwicklung gehindert worden. Deshalb muß jetzt diese Ein⸗ gemeindung bewilligt werden. Ich hoffe, daß die Pläne, die Eöln mit der Eingemeindung verfolgt, auch erfüllt werden, daß die Stadt Cöln dadurch eine enorme, große Entwicklung nimmt. . . Abg; V or st er ffreikons): Meine Freunde werden im allgemeinen für die Vorlage stimmen. Diese Haltung wird mithervorgerufen da— durch, daß Cöln seit langer Zeit große Lasten als Festung getragen hat, daß es notwendig ist, der Entwicklung der Stadt nicht entgegen⸗ zutreten. Auch die Regierung hat sich mit dem Mittel der Einge⸗ meindung einverstanden erklärt. ö Vegier ngskommissar Landrat von Eynern: Die Ausführungen des Vorredners sind nicht ganz zutreffend. Eine unbedingte Not— wendigkeit für Eingemeindungen besteht wohl niemals. Es fragt sich nur, 36 die Eingemeindungen nützlich und förderlich sind. Nun ist für den Verwaltungspraktiker in diesem Sinne nützlich und förderlich gleichbedeutend mit notwendig; und in diesem Sinne notwendig ist die Eingemeindung in Cöln, wenn irgendwann und irgendwo eine Eingemeindung notwendig ist. Cöln können die Errungenschaften des neuzeitigen Städtebaues nur zugeführt werden, wenn die Vororte eingemeindet werden. Besonders mit der Eingemeindung von Merheim darf nicht gewartet werden, da die Gefahr vorliegt, daß dessen Gebiet durch das wilde Bauen verunstaltet werden könnte. Auch für Mülheim ist die Eingemeindung nützlich. Besonders wichtig ist sie deshalb, weil der Cytrag der Gewerbesteuer in den letzten. Jahren zurückgegangen ist. Vor allen Dingen aber ist für Mülheim aus Rücksichten des Städtebaues die Vereinigung mit Cöln dringend geboten. Für Mer⸗ heim ist die Eingemeindung ebenfalls nützlich. Dem Orte fehlt es an Geld, um wichtige Cinrichtungen, wie Kanalisation usw., durchführen zu können. Dieses Geld besitzt aber Cöln, während Cöln wieder kein Gelände zur Ausdehnung hat. Und diese Möglichkeit der Ausdehnung ist nun durch die Eingemeindung von Merheim gegeben. Daraus geht hervon, daß sowohl Cöln als auch Merheim Vorteil von der Eingemein⸗ dung hat. Schließlich wird auch der Landkreis Mülheim durch die Ein— gemeindung nicht geschädigt, und endlich hat auch der Staat ein Inter⸗ esse daran, daß drei Gemeinden, von denen zwei nicht recht sebenz⸗ fähig sind, zu einem großen blühenden Gemeinwesen vereinigt werden. Abg. Dr. Becker (entr.): Wir sind für die Ein⸗ gemeindung. Ich bin nicht Vertreter von Cöln, erkenne aber doch nach gründlicher Prüfung der Verhältnisse die Eingemeindung als notwendig an. Ich möchte die Regierung auch bitten, für Mülheim ein Amts⸗ gericht zu errichten. . Die Vorlage wird mit großer Mehrheit gegen die der Konservativen angenommen. ö a, , , ,, . Dei der sofort sich anschließenden dritten Beratung erfolgt ohne weitere Debatte die end gültige Annahme. Die zur Vorlage eingegangenen Petitionen werden für erledigt erklärt. ; Es folgt die erste Beratung des Gesetzent wurfs zur ö r z nz ; ng des Ge i . s über die Errichtung von Rentenbanken vom 2. März 186 Die Vorlage ermäc . k . v m 2. März 1850. Die Vorlage ermäch⸗ gt die Regierung, eine örtliche und persönliche Verbindung von Rentenhankdirektionen vorzunehmen. (Die Vorlage be zwectt, die Rentenbank in Posen ohne Aenderung des Titels nach Breslau zu verlegen und zum Teil von den Beamten der Rentenbank in Breslau mitverwalten zu lassen, da die Geschäfte der beiden Rentenbankdirektionen in Breslau und Posen so zurückgegangen sind, daß es nicht mehr nötig ist, sie an ver schiedenen Orten mit getrenntem Beamtenkörper bestehen zu lassen, während das geltende Gesetz bestimmt, daß in jeder Pꝛb vinz eine Rentenbank errichtet werden soll.) ba . 3 . . ..; über i e en n. ö ꝗibt . historischen Ueberblick ö 3 ie n., n und weist im einzelnen nach, . gang der Rentenpflichtigen zum größten Teil auf den Ab— lauf der Amoꝛtisationszeit zurückzuführen ist. Daß nicht für jede Pro⸗ binz eine Rentenbank notwendig ist, beweist das Beispiel der Provinz i Vie in der Begründung für die Verbindung der beiden k 44 en bank di ektiznen angeführten Gründe sind durchaus stichhaltig. Auch gegen die Verlegung nach Breslau haben wir keine Bedenken dorzubringen. Das Dienstgebäude wird wohl ausreichen. Eine Er— schwernis für das Publikum wird nicht eintreten, weil es gleichgültig ist 3 die Briefe nach Posen oder nach Breslau adressiert werden. Auch das Bedenken, das man auf Grund der Geschäfte der inneren Kolonisa⸗ tion anführen könnte, fällt nicht ausschlaggebend ins Gewicht Im Be⸗ harrungszustand wird durch die vorgeschlagene Maßregel eine Ersparnis von 31 O00 M erzielt werden. Meine politischen Freunde sind bereit der Vorlage ohne Kommissionsberatung zuzustimmen. Sollten groß Parteien eine solche wünschen, so würden wir bitten, die Vorlage nicht 3 besonderen Kommission, sondern der Agrarkommission zu über⸗ zeisen. K wir doch Bedenken gegen die Vorlage, namentlich das Bedenken, daß durch die Verlegung nach Breslau das Deutschtum in Posen geschwächt wird. Es würden dadurch etwa 15 deu sche Famltien weggezogen werden. Ich beantrage, die Vorlage der Agrarkommission

Stimmen

Abg. Wolff-⸗Lissa (fortschr. Volksp. : Die Vorlage muß ein⸗ Ehend geprüft werden, und dies kann nur in der Kommission geschehen. Deshalb schließen wir uns dem Antrage auf Ueberweisung der Vorlage an die Kommsssion an. Die 2Ostmarkenzulage soll gerade den Zweck verfolgen, die Beamten in den Ostmarken sfestzuhalten. Wenn man jetzt aber die Beamten der Rentenbank Posen nach Breslau bringt, so ent⸗ spricht dies nicht den Absichten, die damals für die Einführung ber Ost⸗ markenzulage maßgebend waren. .

Unterstaatssekretär Dr. Michaelis: Die Tätigkeit der Renten⸗ ban in Posen geht von Jahr zu Jahr zurück, während die der Rentenbank in Breslau wieder wachsen wird. Damit ist auch die Frage entschieden warum man nicht etwa, wie in Zeitungsartikeln angedeutet war die

Breslauer Rentenbank nach Posen verlegt. Dies muß von vornherein als ausgeschlossen bezeichnet werden. Die Besorgnis, daß durch die ver⸗ mehrte Ttigkeit der Siedlungsgesellschaften in Schlesien die Renten⸗ hen in Breslau mit Arbeit überlastet wird ist völlig unbegründet. Wir werden uns nur sehr freuen, wenn die Tätigkeit der Rentenbank in Schlesien immer größer wird. Wir werden ausreichend dafür sorgen daß die Breslauer Rentenbank in ausreichender Weise ihre Aufgabe erfüllen kann. Auf die Frage, ob eine generelle Ermächtigung an die Regierung zu erteilen ist oder ob im Einzelfalle die Ermächtigung ein⸗ zuholen ist, werde ich in der Kommission antworten. .

Damit schließt die Besprechung.

2 *

Der Gesetzent wurf wird der Agrarkommission überwiesen.

Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs , weitere Beschäftigung von Hilfs ö. ch ö. r. n bei dem Oberverwaltungsgeri cht. Nach der Vorlage wird die Ermächtigung des Staatsmini⸗ steriums, dem Oherverwaltungsgerichte Hilfsrichter zuzuweisen bis zum 1L. April 1917 verlängert. Als Hilfsrichter können auch Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der Ein⸗ kommensteuerberufungskommissionen einberufen werden.

Abg. Gamp⸗Oblath (freikons) beantragt, daß alle Be⸗ amte, die zur Bekleidung von höheren Verwaltungs ämtern befähigt sind, als Hilfsrichter einberufen werden können. .

. Abg. Ju st (nl. : Eine gründliche Prüfung der Vorlage halten meine Freunde für notwendig, deshalb be ant ragen wir, die Vor lage einer besonderen Kommission von 14 Mitgliedern zu übermbeisen. ð ie jetzige Vorlage ist die Fortsetzung desjenigen Gesetzentwurfes, der im Jahre 1911 zur Entlastung des Oberverwaltungsgerichts verabschiedet wurd, Wir sind der Ansicht, daß es im allgemeinen nicht im Interesse des Ansehens und der Autorität unserer höchsten preußischen Gerichte liegt, wenn an diesen Hilfsrichter beschäftigt werden. Eine wendung von Hilfsrichtern an unseren höchften Gerichten darf nur unter besonderen Ausnahmeverhältnissen stattfinden. .

Abg. Gamp-⸗Oblath (freikons.): Bei der bevorstehenden Ver⸗ haltungs teform werden auch die Fragen, die in den Rahmen diefer Vorlgge fallen, zu behandeln sein. Daß das Sberverwaltungsgericht mit Arbeit stark überlastet ist, steht außer Frage. Interessant ist nach der Begründung der Vorlage im Laufe der leßten Jahre auf Grund des Wertzuwachssteuergesetzes ungefähr 1600 Reyvsfionsfälle 3 J verhandelt wurden. Dies ist eine geradezu . ö Hitir des Wertzuwachssteuergesetzes. Eine gründliche n . halten auch wir für notwendig und stimmen ö . rin r e e an der Vorlage an eine besondere Kommission Abg. Lippmann (fortschr. Volksp.): Im Jahre 1911 hat mein Freund Cassel prophezeit, daß im Jahre 1914 dlese Vorlage kommt Für den Fall, daß dieses Gesetz angenommen wird, will ich die Prophe⸗ . aussprechen, daß im Jahre 1917 ein Gefetz kommen wrd, das . ö dieses Gesetzes beantragt. In der Begründung der . age wird bereits darauf. hingewiesen, daß im Jahre 1917 das h ssitzsteuergesetz vom 3. Juli 1913 in Wirksamkeit treten wird und . sich jeder Beurteilung entzieht, welche Tätigkeit durch dieses Besitzsteuergesetz dem Oberverwaltungsgericht erwachsen wird Im Jahre 1917, so sagt die Vorlage in der Begründung, sehen wir uns wieder. Die Institution der Hilfsrichter ist an sich schon bedenklich, sie ist aber am bedenklichsten bei den höchsten Instanzen. Wir haben auch beim Reichsgericht die Institution der Hüfsrichter schon gehabt und die damit gemachten Erfahrungen haben dazu geführt, . diese

Ver⸗

8

1 * . . 4 da z Nistitution beim Reichsgericht niemals wieder gewählt ö wird. 9. das An ehen und. Vertrauen, das das höchste Verwaltungsgericht hei uns im Lande genießt, erschüttert werden, wenn mit Hilfsrichtern Jahr und Jahr hindurch gearbeitet wird, ist für mich über jcden zweifel erhaben. Es handelt sich hier nicht um einen vorübergehenden Justand der Ueberlastung des Oberverwaltungsgerichts, sondern um eine fort⸗ gesetzt wachsende Arbeitslast, und diese darf nur bewältigt werden durch dauernd gngestellte Richter, nicht durch Hilfsrichter. Es ist richtig die Vorlage bestimmte Personen bezeichnet, die qualifiziert sind, aber man kann den Kreis noch erweitern. Ein Senatspräfident des Oberverwaltungsgerichts ist aus dem Anwaltstande hervorgegangen und selbst der Chefpräsident des Oberverwaltungsgerichts ist aus diesem Stande gekommen, wenn er auch erst durch das Ministerium gegangen ist. Auch unter den Kommunalbeamten findet man geeignete Perssn⸗ lichkeiten, Ich behalte mir vor, in der Kommission noch ausführlicher über die Dinge zu sprechen, aber wir werden in der Kommission den⸗ jenigen Weg suchen und finden, der das Ansehen des Sberpermaltungs⸗ gerichts und das Vertrauen zu ihm wahrt. . ö ö Abg. v on Bockelberg (kons.): Die Vorredner haben nicht ge⸗ nügend die Notlage gewürdigt, in der sich das Sherverwaltungsgrricht . befindet, und die uns dahin bringt, noch einmal dieses Notgeset zu machen. Es läßt sich leider nicht ändern, daß das An⸗ wachsen der Revisionsentscheidungen des Oberberwaltungsgelichts eine Folge des ganzen wirtschaftlichen Lebens und des Umstandes ist . wir auf immer größeren Rechtsschutz ang Eine prganlsche

Reform des Ol

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henden Zustand

772 ö Oberver⸗ Vermehrung der Geschäfte in

1

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Oberver es Ober⸗

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en wir uns nicht entgegenstellen,

Abg. Linz Gentr.) erklärt die Zusti se

e meg. Xän z Gentr.) erklärt die Zustimmung seiner Freunde z

der Ueberweisung an eine Kommission. ö

Die Voyage * j . ‚—

Die Vorlage wird einer be eren Kommissi

. uge wi r besonderen Kommission vo ;

Mitgliedern überwiesen. 1

Mg . 6. 6 * . ö.

. Darauf wird die zweite Beratung des Etats des Mi

ö ö . ms der geistlichen und Unterrichts⸗

cn td ; ge nheite n, und zwar die Besprechung des Ab⸗ . . höheren Lehranstalten fortgesetzt

einer /. 6. 6 al lik (Sentr.) führt darüber Beschwerde, daß an

ö. ö auptsgche katholischen Anstalt die Abiturienten durch

an evangelischen Geistlichen geprüft wurden, und hittet um Ab⸗

stellung solcher Unzuträglichkeiten.

Abg Dr S ch m 2858 d r 4 8

ö edding Gentr.) bittet um bessere Instand

ꝛ— . . ; 1 . , Instand

n . mit dem, Gymnasium in Coesfeld zusammenhängenden

Jésuitenkirche; diese sej reparaturbedürftig, und besonders die Schnitz⸗

zu überweisen.

Abg. Reinhard G(Sentr. : Die Bevölker e . g. Reinh 35 ölkerung des Landkreis Dẽnabri ist in arger Verlegenheit, weil alle höheren kehr r n 3 Osnabrück überfüllt sind, deshalb werden alle Kinder in 3 chulen abaewiesen. Ich bitte die Regierung, einstweilen wenigsten;

weiter bestehen zu lassen.

; Geheimer Oberregierungsrat Tilmann: Das Realgymnasin in Osnabrück ist zu groß geworden, so daß es nicht möglich war, un diesem Umfange mit all den doppelten und dreifachen Paralleiklasse weiter hestehen zu lassen. Es mußte unbedingt eine Beschränkung ö treten. Die Anstalt wird zwar als Dopvpelanstalt welter betrieben un zwar als Realgymnasium, verbunden mit einer Realschule. Daß sie ab als dreifache Anstalt weiter betrieben wird, verbietet sich wegen des ] großen Umfanges. Die Regierung ist bereit, wenn das Bedürfnm hierfür vorhanden ist, und ein geeigneter Platz dafür gefunden wird der Errichtung einer neuen Anstalt näherzutreten. X

ö Abg. Flathmann (nl): Ich möchte die Bitte des Kollege Reinhard auch meinerseits unterstützen. . jetzt weit mehr Familien als früher wirtschaftlich so gestellt, daß ihren Kindern eine bessere Ausbildung zu teil werden lassen könner Da muß man von der Regierung erwarten, daß sie ihrerseits an di Stadt Osnabrück herantritt und die Verhandlungen in Fluß bringt In verschiedenen kleinen Orten des Regierungsbezirks Osnabrüͤg

enehmigten Plane die Kinder auf die höheren Schulen vorbereiten. Diese würden sehr empfindlich geschädigt werden, wenn die betreffenden Parallelkurse auf einmal aufgehoben würden. , diet

arallelklassen noch weiter bestehen zu lassen.

Staatszuschuß für die höheren Lehranstalten in Westpreußen.

Abg. Dr. Arnin ü inen? Abg. 1 g (ul.) begründet einen Antrag der Abgg. D Arning, von Pappenheim u. Gen., die Regierung zu ,, di

einen fortlaufenden jährlichen St aatsbeitrag von 10000 6 ein zustellen, Er führt aus: Wenn man sich den Lehrplan der Kolonial schule in Witzenhausen ansieht, so wird man erkennen, welche

Staate mittel wohl wert. Ich hoffe, daß auch der Minisser das an erlennen. wird. Eine besondere Vorbildung wird für die Aufnahme der Schüler im allgemeinen nicht verlangt. Die Grundlage der An stalt ist eine G. m. b. H. zinst; es ist also eine gemeinnützige Anstalt, die nur dank der Opfer willigkeit in ganz Deutschland sich halten kann. einen kleinen Zuschuß pro Kopf des Schülers zahlt, ist ez zubilden. dann

Ein höheres Schulgeld kann nicht verlangt werden, weil die in Frage kommenden Schüler abgeschreckt werden würden. liegt ganz besonders im Interesse unserer Kolonialpolitik. Es gibt . 5 7 2 x 9r*

sind, das Abiturientenexamen abzulegen, weil ihnen eine gewisse Ver— anlagung zum Schulwissen fehlt. Trotzdem sind es oft Leute sehr wohl geeignet sind, draußen in

Stelle einzunehme iese st di s . einzunehmen. Für diese jungen Leute ist die Kolonialschule

NVzBeen keis Bes ö z 3. ö ,,

in Witzenhausen ganz besonders geeignet. Man kann vielleicht fragen,

von preußischen Schülern besucht. Das Anstalt hat. zu viel. Ich bitte, unseren Antrag weiteren Beratung zu überweisen.

Itscheri, Graf Praschma u. Gen., die Regierung zu ersuchen kommenden Etat für die Anstalt in Engekport'behufs Ausbildun bon Handwerkern und Landwirten für die Kolonien nn , jährlichen Staatsbeitrag von 3000 einzustellen. D r Nꝛedner führt, aus; Es ist Pflicht des Staates, für den Zweck, den der Mnktag mm. Auge hat, stzatliche Mittel bereitzustellden. äug. die em Grunde . den Antrag eingebracht, den ich bitte, der linterrichts— ommission zu überweisen. .

. Abg. Hoff (fortschr. Volksp.): Ich möchte das Gesuch d Stadt Itzehoe befürworten, die Kaiser Karl-Schule, Ftealgymmasin mit Realschule, guf den Staatsetat zu übernehmen g, Schüler dieser Anstalt stammen nur zur Hälfte aus ö ztzehde daraus leitet die Stadt die Berechtigung ab, daß der Slant ein. zutreten habe. Dann möchte ich Beschw f ö die Be—

chwerde führ

handlung, die der Stadtverordnete . , ;

3 der Stadtverordnetenvorsteher von Itzehoe durch Das Bestreben It

x

ij 11 1

de B ö. Provinzialschulkollegium erfahren hat. D des Stadt. verordnetenvorstehers, Kosten für die Schule möglichst herab, zumindern durch Abstriche bei dem Titel ‚Echterbiblin ther Und Lehr— mittel“ hat beim Provinzialschulkollegium kein Entgegenkommen ge. funden, sondern diese Behörde hat zweimal verlangt, daß ber betreffende Titel erhöht, wird. Als der Stadtperordnetenvol ste her seiner und der Bürger Erregung im Kuratorium Aug druck gab, wurde er denunziert. Er erhielt vom Provinzial. chulkollegium die Aufforderung, entweder die gebrauchten ,. zurückzunehmen oder einer Klage entgegenzusehen. Sine Beschwerde beim Kultusministerium um Schutz gegen ein solches Vorgehen hatte keinen Erfolg. Jedenfalls ist eine solche Behandlung des Vorstehers des Stadtverordnetenkollegiums nicht geeignet die , ; . ö ö . Freude einer Selbstverwaltung zu erhöhen. J Die beiden Anträge der Abgg. Dr. werden der Budgetkommission überwiesen. . Bei den Ausgaben für naturwissenschaftliche Fortbildungs— kurse für Lehrer höherer Lehranstalten fordert 5 9 1 5 J 8 ö. Abg. Pie tz ke r (fort chr. Volkep.) eine Erhöhung der im Eta ausgeworfenen Mittel. Bei dem Umfange, den die Naturwissen⸗ schaften angenommen hätten, seien die Mittel nicht mehr nutzreichend um etwas Ersprüeßliches zu erreichen. J Bei den Zuschüssen für die Anstalten für die weibliche Jugend bemerkt J Abg. von Kessel (kons.):

Dig 66

88 6 1

Hs erw? 32 Arning und Linz

Es ist bekannt geworden, daß ein 28AaoIer 81 ö 666 s. s bepguern, nenn dadurch die Verlegung dieser Anstalt nach einem welter enifernten Platz vorgenommen würde. In der Nähe der Anstalt soll ein geeigneter Bauplatz vorhanden sein. Ich bitte dic sen Ban platz für die neue Schule in Aussicht zu nehmen. In den Rnt— wicklung siahren der Mädchen müßte im Schulbesuch eine gewisse Pause eintreten, damit sich die Mädchen etwas erholen können Wir freuen uns darüber, daß die Frauenschule hessere Erfolge gehabt dat als früher. Viese Anstalt müßte nach Möglichkeit ausgestaltet werden. e . mwecke dürfen keine Mittel gescheut werden. Auf dem ehiete der Privatmädchenschulen sind Schäden vorhanden die sehr zu beklagen sind. Seit dem Bestehen der Pripatmaͤdchenschulen find in Berlin 9 solcher Anstalten eingegangen. Wir müffen ung aber gegen eine gesetzliche Regelung des Pripatmädchenschulwesens aus⸗ sprechen. Den Privatmädchenschulen kann nur geholfen werden durch stärkere staatliche Unterstützung. Telder gibt nur ein kleiner Teil der Kommunen diesen Anstalten Zuschüsse. Es müßte hier die Autznahm zur Regel werden. Die Anforderungen, die an die Pribatmadchen. schulen gestellt werden müßten, dürfen zunächst nur in möglicht milder Weise gestellt werden. Was den „Vierten Weg“ den Grlaß vom 11. Oktober v. J. anbetrifft, so ist unser Slandpunkt dazu be⸗ kannt. Wir sehen in dem Weng über das Oberlyzeum nach der Uni⸗ bersität elne bessere Art der Ausbildung als durch die Studlenanstalt. Die, Mädchen kommen im späteren Lebensalter, als wenn sie durch , geben, zu der ansttengenden Arbeit. Ein weiterer 3 daß sie nicht von vornherein auf das Studium fest—

8.

altäre seien einer sorgfältigen Erhaltung wohl wert.

(Fortsetzung in der Zweiten Beilage;

die vorhandenen Nebenklassen am Realgymnasium als Parallelkumse

In der dortigen Gegend sind .

Das Kapital hat sich bis jetzt nie ver

. J Neubau für die Elisabethschule in Berlin notwendig ist. Wir würden

.

sind Schulen eingerichtet worden, die nach dem von der Regierung

Deshalb bitte ich, diese

Abg. Dr. Krüger⸗Marienburg (kons.) wünscht einen höheren kommenden Etats für die Kolonialschule in Witzenhausen

Bedeutung dieser Anstalt zukommt; sie ist einer Unterstützung durch

Obwohl das Reich

mit den verfügbaren Mitteln nicht möglich, die Schule weiter aus

Der jtore 6 y s 5s - Der weitere Ausbau der Anstalt ist von nationaler Bedeutung und zahlreiche Schüler an unseren höheren Lehranstalten, die nicht imstande

8 die

den Kolonien eine führende

. Preußen dazu kommen soll, diese Anstalt zu uaterstützen. Die Kolonialschule liegt in Preußen, und ö 563 zu zwel Dritteln ve f kleine Braunschweig zahlt jährlich 3000 , obwohl es ein sehr viel geringeres Interesse an der Da sind 10000 ½ für das große Preußen gewiß nicht der Budgetkommission zur

'. .

ö .

5 8 . ö ; . Abg. Linz (Zentr.) begründet einen Antrag der Abgg. Linz, im

Jugend bemerkt

Abg. Dr. Kaufmann GZentr.): Ueber die Frage des so⸗ genannten „vierten Weges“ herrscht in weiten Kreisen noch Uingewißheit. Unter dem Ausdruck „vierter Weg“ versteht man nichts anderes, als daß man auch den jungen Mädchen, die das Dberlyzeum ab olviert? haben, die Möglichkeit, eröffnen will, die Universität zu besuchen. Nun hat sich die philosophische Fakultät der Universitat Göttingen in einer Denk chrift ent⸗ scbieken gegen den „vierten Weg“ ausgesprochen. Diese Denk⸗ schrist muß aber als verfrüht bezeichnet werden, wenigstens in⸗ sofern, als sie sich auf die Oberlyzeen bezieht, denn das praktische Urteil üer den Wert der Leistungen ver Oberlyzeen kann noch gar nicht abgeschlossen sein, da eist im Jahre 1917 die ersten voll⸗ wertigen Früchte der Mädchenschulreform gereift sein werden Wenn behauptet wird, man müsse nun auch die Volksschullebrerinnen zum Untversitätsstudium zulassen, so ist das nicht richt'ß. Man übersieht dabei, daß neben den Oberlvzeen auch noch Lehrerinnenseminare be⸗ stehen, die nicht die Ansprüche stellen wie die Oberlyzeen. Auf den Obellyzeen wird die Mathematik allerdings weniger gepflegt, dafür aber die Philosovhie und die Religion umsomehr. Und gerade die wissenschaftliche Vertiefung des Religionsunterrichts ist jür die geistige Entwicklung der jungen Mädchen außerordentlich nutzbringend. Ich bilte den Minister, die Wünsche der zehnklassigen privaten höheren Mädchenschulen wohlwollend zu prüfen. Wir werden ja auf die Peivatschulen noch im besonderen einzugehen haben.

Abg. Dr. Herwig (nl.): Dieser sogenannte „vierte Weg“ ist eigentlich gar nichts Neues. Im vorigen Jahre haben die Vertieter aller Parieien den Wunsch an den Minister gerichtet. er möge den pierten Weg“ erweitern. Als der Minister am 41. Oktober diesen Grlaß publizierte, durfte er allerdinas allseitige Zustimmung erwarten. Es hat sich aber nach kurzer Zeit eine lebhafte Agitation erhoben, wieder eine Gegenagitation hervorgerufen hat, Bei einem solchen Federkrieg wird natürlich in recht hohen Tönen geredet. Von den einen wird der „v'erte Weg“ verdammt, von den anderen als der für das weibliche Geschlecht geeignete Weg bezeichnet. Nachdem im vorigen Jahre alle Parteien dieses Hauses den Minister geradezu auf diesen Weg gedrängt haben, kann man nicht den⸗ selben Minister zur Zurückziehung dieses Erlasses auffordern. Vier Petitionen, die sich zur Hälfte für, zur Hälfte gegen diesen „vierten Weg“ richten, empfiehlt die Unterrichtskommission, der Regierung als Material zu überweisen. Es läßt sich nicht leugnen, taß gewisse Argumente nicht so einfach abgetan werden können. Im wesentlichen sind es zwei Hauptgründe, die gegen den „vierten Wen“ vor lebracht werden. Der eine ift der, daß man sagt; das Oberlvzeum ist eine im Grunde seminaristische Anstalt. Das kann nicht anerkannt werden. Das Oberlyzeum ist nach seinen heutigen Lehrplänen keine Fachanstalt, sondern es ist nach denselben Prinzipien aufgebaut, wie unsere

die

übrigen wissenschaftlichen Lehranstalten. Wir müssen erst einmal auf das Ergebnis warten, wenn die ersten Abiturientinnen, die den ganzen Lehrgang des Oberlyzeums durchgemacht haben, ihr Examen gemacht haben, und das kann ja nicht vor dem Jahre 1917 sein. Freilich fehlt dem Oberlvzeum die naturwissenschaftlich⸗mathematische Er⸗ gänzung, die das Realgymnasium als Ausgleich für das Fehlen der humaniftischen Fächer hat. Es ist zwar darauf hingewiesen worden, daß ein gewisser Ausgleich in der stärkern Betonung der philosopht⸗ schen Fächer vorhanden sei; aber gerade für die philosophischen Fächer ist das Nachexamen nicht vorgeschrieben. Es wird befürchtet, daß die jungen Studentinnen sich geradezu körperlich auf⸗ reien müssen, weil sie beständig Lücken auszufüllen haben. Der Minister hat in der Kommission gemeint, in diesem Einwand läge vielleicht eine gewisse Empfindlichkeit der philosophischen Fakultat vor, die sich benachteiligt fühle. Das ist doch wohl nickt richtig. Es ist jedenfalls wünschenswert, daß alle Lücken ausgefüllt werden, ehe das eigentliche Studium beginnt. Eventuell müßte das in Sonderkursen geschehen. So wenig ich den Minister dazu bringen will, jetzt gleich eine Aenderung eintreten zu lassen, so sehr haben wir doch das Vertrauen zu ihm, daß er, wenn er gewisse Schädigungen und Mängel entdeckt, sofort auf Abstellung dieser hinwirken wird. Richtig ist, daß ein Vorzug des Oberlyzeums gegenüber der Studien— aafialt' darin 'besteht, daß die Entscheidung über die Wahl des späteren Studiums weiter hinausgeschoben werden kann, als dies bei ben Studfenanstallen möglich ist. Aber ich würde es sehr bedauern, wenn die Oberlyzeen jetzt versuchen würden, den Stud enanstalten das Wasser abzugraben.

Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten D. Dr. von Trott zu Solz: Die Herren, die bisher zu dem höheren Mädchen⸗

Meine Herren! mit meinem Er

schulwesen gesprochen haben, haben sich vornehmlich laß vom Oktober überd ie Oberlyzeen beschäftigt. Das veranlaßt mich, auch alsbald auf diesen Erlaß einzugehen, wenn ich auch glaube, daß ich mich dabei ziemlich kurz fassen kann. Meine Herren Vorredner haben die mit diesem Erlaß zusammenhängenden Fragen in so eingehender und meistens durchaus zutreffender Weise erörtert, daß für mich nicht viel mehr dazu zu sagen übrig bleibt. Ins⸗ besondere ist es durchaus zutreffend, wie das Zustandekommen dieses Erlasses hier geschildert worden ist. Auch ich darf daran erinnern, meine Herren, daß ich im vorigen Jahre in diesem hohen Hause meine Absichten auf diesem Gebiete des weiteren auseinandergesetzt und dazu die Zustimmung von allen Seiten dieses hohen Hauses gefunden habe. Das hat mich um so mehr bestimmt, an meinem Plane fest⸗ zuhalten. Ich habe ihn dann zur Ausführung gebracht und den Erlaß im Oktober vorigen Jahres herausgegeben. Er fand auch zunächst gar keine Gegnerschaft, man war auf ihn vorbereitet und sagte: das ist der Erlaß, auf den wir gewartet haben. Das blieb so einige Monate, aber allmählich setzte eine gewisse Gegnerschaft ein; sie wurde gesteigert und hat schließlich den Umfang angenommen, von dem heute die Rede gewesen ist. Es ist auch an den Universitäten und ich glaube, es wird richtig sein, was von einem der Redner hier ausgeführt worden ist, daß die Kreise unserer Frauen, die mit diesen Maßnahmen nicht einverstanden waren, sich an die philosophischen Fakultäten gewandt haben. Diese haben sich dann zum Teil auch an mich gewandt, und da ist es durchaus zutreffend, was von den Herren Rednern hier hervorgehoben worden ist, daß bei all diesen Eingaben gegen meinen Erlaß diejenigen, welche sich gegen ihn zusammengeschlossen haben, von einer falschen Voraussetzung aus⸗ gegangen sind. Ueberall wird betont, das Oberlyzeum sei eine semi⸗

eine Gegnerschaft hervorgetreten, Herren

. Zweite Beilage . ; zum Deutschen Reichsanzeiger und königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 6. Mai

dargelegt worden. Man kann in der Tat mit Recht nicht behaupten, daß das Oberlyzeum eine seminaristische Anstalt ist. Es beruht das auf einer Verwechslung mit dem früheren Lehrerseminar, welches auf einem ganz anderen Lehrplan aufgebaut war als es das Ober⸗ lyzeum ist.

Ist das aber richtig, daß das Oberlyzeum keine seminaristische Anstalt, sondern eine höhere Lehranstalt ist, dann fallen damit auch die Gründe, die gegen meinen Erlaß angeführt worden sind, zum großen Teil fort. Er enthält zwei Dinge. Einmal bestimmt er, daß aus dem Oberlvyzeum hervorgegangene junge Mädchen, die Ober lehrerinnen werden wollen, ein Jahr praktische Probezeit vor dem Studium ableisten sollen. Auch ist hier ausgeführt worden, welche Gründe dazu geführt haben, diese Aenderung vorzunehmen.

das

Das hat für das Universitätsstudium selbst auch weiter keine Be⸗

deutung.

Dann enthält der Erlaß Bestimmungen darüber, welche Nach⸗ prüfungen diejenigen Abiturientinnen von den Oberlyzeen abzulegen haben, die sich einem anderen Universitätsstudium zuwenden wollen. Sie haben als Extraneage eine Nachprüfung zu machen, um die allgemeine Reifeprüfung entweder eines Gymnasiums oder eines Realgymnasiums oder einer Oberrealschule sich zu verschaffen. Es ist also, meine Herren, woran man doch auch hätte denken können, nicht etwa das Oberlyzeum ohne weiteres der Oberrealschule gleichgestellt, sondern es ist verlangt worden, daß diejenigen jungen Damen, welche vom Ober⸗ lyzeum aus die Universität besuchen wollen, um dort ein anderes Fach als Philologie zu studieren, eine Nachprüfung zu machen, also dieselben Bedingungen zu erfüllen haben, nämlich den Besitz eines Reifezeug⸗ die von der Studien⸗

nisses nachzuweisen, wie diejenigen Damen, anstalt auf die Universität gehen.

Es ist also gerade den Bedenken, die früher von der Universität aus gegen den Uebergang der jungen Damen auf dem vierten Wege zur Universität geltend gemacht worden sind, Rechnung getragen worden. Diese Bedenken werden von der Universität ja auch gegen den Eintritt der jungen Männer geltend gemacht, die von der Oberrealschule auf die Universität gehen und dort sich nun eines Studiums befleißigen wollen, wofür die speziellen Vorkenntnisse auf der Oberrealschule nicht ver— mittelt werden. Da ist von den Universitäten wiederholt schon her— vorgehoben worden, daß das doch seine großen Bedenken habe, daß die früheren Oberrealschüler nun erst auf der Universität sich be⸗ stimmte für ihr Studium erforderliche Vorkenninisse in ergänzender Weise verschaffen müßten. Hier bei den Mädchen ist das vermieden worden; da ist vorgeschrieben: ihr müßt euch diese ergänzenden Kennt⸗ nisse vor dem Besuch der Universität beschaffen, und ich hätte doch wohl annehmen können, daß das auch auf den Universitäten anerkannt und entsprechend gewürdigt würde.

Nun, meine Herren, muß man, glaube ich, diese ganze Frage doch pon einem weiteren Gesichtspunkte aus betrachten. Die Oberlyzeen sind ins Leben gerufen, um unseren heranwachsenden Töchtern eine ihrer Eigenart entsprechende allgemeine Bildung zu verschaffen. Das war der Zweck der Reform, daß wir der weiblichen Jugend eine tiefere, mehr an den Verstand, weniger als früher an das Gemüt ge— richtete Bildung gewähren wollten. Die Oberlvyzeen sind nicht dazu bestimmt, alle diejenigen Mädchen, die ihre Bildung dort gefunden haben, zur Universität zu führen; aber es soll so ist der Gedanke nur denjenigen von den Abiturientinnen des Oberlyzeums, die dazu eine besondere Anlage haben, die die Kraft in sich fühlen, zu studieren, auch die Möglichkeit eröffnet werden, an der Universität zu studieren, und ich glaube: das ist doch, wenn man sich auf den allgemeinen Stand⸗ punkt stellt, von dem ich sprach, der richtige Gedanke für die Ausbil⸗ dung unserer Mädchen. Es ist deshalb auch ausdrücklich vorgeschrie⸗ ben worden, daß sie die geforderte Nachprüfung nicht früher als ein Jahr nach Absolvierung des Oberlyzeums machen dürfen. Das ist die Mindestzeit. Denn ich möchte verhindern, daß bei dem großen Eifer, den unsere jungen Damen bekanntermaßen entwickeln, sie durch ein Uebermaß von Studieren in ihrer Gesundheit geschädigt und in ihrer Entwicklung beeinträchtigt würden. (Sehr richtig) Diese Gefahr besteht, und ich glaube, die Unterrichtsverwaltung hat die Pflicht, da— gegen schützende Dämme aufzuwerfen. Ich denke auch, daß doch die Abiturientinnen der Oberlyzeen es sich wohl überlegen werden, ob sie sich dem weiteren Studium widmen sollen, daß sie sich die Schwierig⸗ keiten vergegenwärtigen werden, und daß dann wirklich nur die Tüch— tigsten, die das Zeug dazu haben, den Entschluß fassen, sich zum Uni⸗ versitätsstudium zu wenden. Wenn wir dadurch erreichen, daß der Zustrom der Frauen zu den Universitäten nicht übertrieben groß wird, so, glaube ich, ist es eine richtige Maßnahme. (Sehr richtigh Ich bin ganz gewiß kein Gegner des Frauenstudiums; aber ich glaube, ein Uebermaß an studierenden Frauen ist nicht von Nutzen. Cebhafte Zu⸗ stimmung.)

Wir müssen, auch durch unsere Maßnahmen, dafür sorgen, daß nur diejenigen sich dem Studium widmen, die dazu geeignet sind, und es nicht etwa gewissermaßen Mode wird, daß alle jungen Damen glauben, sie müßten auf die Universität gehen und dort studieren. Leb⸗ hafte Zustimmung) Hätten wir aber die Oberlyzeen nicht fort⸗— gebildet, sie nicht in ihrem Bestande gestützt, und wäre es dazu ge⸗ kommen, daß die Studienanstalt die einzige höhere Lehranstalt für die weibliche Jugend geworden wäre, so wäre naturgemäß der Zudrang der Frauenwelt zu den Universitäten allmählich erheblich gestiegen. Denn wenn man erst einmal die Studienanstält durchgemacht hat und damit ohne weiteres die Berechtigung zur Universität besitzt, ist der Schritt zur Universität sehr viel leichter, als wenn man vom Ober⸗ lyzeum kommt und sich nun mindestens ein Jahr hinsetzen, Nachstudien treiben und von neuem ein Examen machen muß und dann erst auf die Universität gehen kann. Ich glaube, gerade dieser Gang, der auf das Oberlyzeum folgt, der kein leichter Gang ist, wird ein guter Prüf— stein sein, ob die junge Dame wirklich geeignet ist, sich dem Studium auf der Universität zuzuwenden. Von diesem allgemeinen Gesichts⸗

1814.

Ich sagte schon, meine Herren, daß man bei den Angriffen gegen diese Maßregel von falschen Voraussetzungen ausgegangen ist. Das trifft auch im einzelnen für die Angriffe gegen den Lehrplan Aber das haben alle meine Vorredner schon

des Oberlyzeums zu. sJ ausführlich dargelegt, daß ich darauf nicht weiter eingehen will. Wünschenswert wäre es allerdings auch von meinem Standpunkt aus, wenn der Streit jetzt zu Ende ginge, wenn eine gewisse Be⸗ ruhigung in den streitenden Kreisen sich ausbreiten wollte, und auch diejenigen, welche hinter den Studienanstalten stehen, können über⸗ zeugt sein, daß es keineswegs in der Absicht der Unterrichtsverwaltung liegt, den bestehenden Studienanstalten das Leben zu erschweren und Auch sie haben ihre

ihre angemessene Vermehrung zu verhindern. Berechtigung, und sie sollten auch weiter von der Unterrichts—⸗ verwaltung gefördert werden. Daneben soll aber auch den Oberlyzeen Luft und Licht gelassen werden, damit sie voll zur Entwicklung ge⸗ langen, und das war auch mit ein Grund für die Maßnahme, die ich getroffen habe. (Lebhafte Zustimmung und Beifall.)

tudienanstalten in fortschreiten⸗

Daß übrigens auch die araus hervor, daß ihre Zahl in den

der Entwicklung sind, geht letzten drei Jahren von 33 auf 43 gewachsen, während die Zahl der Zeitraum von 127 auf 121 zurückgegangen ist. ich damit vielleicht diesen Gegenstand verlassen kann, wie ich wiederhole, so ausführlich von meinen Herren

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Oberlyzeen in diesem Wenn nachdem er, Vorrednern bereits besprochen worden ist, so möchte ich noch auf einige andere Dinge kommen, die hier zur Sprache gebracht worden sind.

Auch in diesem, wie im vorigen Jahre haben die Herren warme Worte für die privaten höheren Mädchenschulen gefunden und sie meiner weitgehenden Berücksichtigung empfohlen. Ich habe im vorigen Jahre die Bedeutung und die Verdienste dieser Schulen hier unumwunden anerkannt und mich bereit erklärt, nach Kräften auch rgend imstande bin. Diese meine Zusage habe ich bisher erfüllt, und ich bin durchaus bereit, sie auch in Zukunft weiter zu erfüllen. zelbstverständlich müssen wir an die privaten höheren Mädchen schulen die gleichen Anforde⸗ rungen stellen, wie an die korrespondierenden öffentlichen Schulen; aber kein Mensch denkt natürlich daran, an diese Privatschulen höhere Anforderungen als an die öffentlichen zu stellen. Das ist ausge⸗ schlossen, und wer diese Befürchtung hegt, den kann ich völlig be⸗

für sie zu sorgen, soweit ich dazu !

ruhigen.

Wir haben weitgehende Uebergangsbestimmungen er⸗ lassen, um den privaten Schulen das Einleben in die neuen Ver⸗ hältnisse zu erleichtern. Diese Bestimmungen werden auch jetzt nicht brüsk zurückgezogen, sondern wir sind nach wie vor bemüht, eine allmähliche Ueberleitung dieser Schulen in die neuen Verhältnisse zu unterstützen. Schließlich aber, meine Herren, muß auch damit ein Ende gemacht werden, schließlich müssen die anerkannten privaten Schulen dieselben Anforderungen erfüllen wie die öffentlichen Schulen, denn sie beanspruchen und wünschen doch dieselben Rechte, und wer die gleichen Rechte haben will, muß auch die gleichen Pflichten erfüllen, das läßt sich nicht vermeiden. (Sehr richtig!)

Auch bezüglich der Einrichtung von besonderen Prü⸗ fungskommissionen an den privaten Schulen, kann ich sagen, daß die Unterrichtsverwaltung auf diesem Gebiete weit entgegen gekommen ist und dazu auch in Zukunft bereit ist. Von 44 privaten Oberlyzeen haben bereits 22 eine Prüfungskommission an ihrer Schule. Daß es vermieden werden soll, nach Möglichkeit, in der Zu⸗ sammensetzung der Prüfungskommission einen öfteren Wechsel eintreten zu lassen, halte ich für durchaus zutreffend; darauf wird auch hinge⸗ wirkt werden.

Die öffentlichen Frauenschulen ja gewisse Schwierigkeiten zu überwinden gehabt, um sich durchzusetzen; aber es ist richtig, was einer der Herren Redner anführte, daß neuerdings es Von 32 ist die Zahl der Frauenschulen jetzt

haben

auch da vorwärts geht. auf 52 in den letzten drei Jahren angewachsen, und auch der Besuch an ihnen hat zugenommen, sodaß wir hoffen, diese an sich berechtigte Anstalt doch mit der Zeit in der öffentlichen Meinung durchsetzen zu können.

Daß übrigens den privaten Mädchenschulen um nochmals auf diese zurückzukommen unter Umständen auch dann ein Staatszuschuß bewilligt wird, wenn ein solcher von seiten der zuständigen Gemeinde abgelehnt worden ist, das ist schon wiederholt vorgekommen. Es ist allerdings die Regel aufgestellt worden der Grund dazu liegt auf der Hand daß der Staat solche Schulen nur

unterstützt, wenn auch die Kommune eine Unterstützung gibt. von dieser Regel ist schon wiederholt abgewichen worden, das auch in Zukunft geschehen, und diese Abweichungen sind keines⸗ selten.

Endlich ist mein Herr Vorredner auf Volksschullehrerinnensemi⸗ nare eingegangen. Wenn dies eigentlich auch nicht hierher gehört, so werde ich mir doch erlauben, auch dazu ein paar Worte zu sagen. Der Herr Vorredner hat sich darüber beschwert, daß für die Berliner privaten Volksschullehrerinnenseminare die Vorschrift getroffen worden sei, daß sie junge Mädchen, die mehr als 50 oder 60 Minuten von dem Seminargebäude entfernt wohnen, nicht mehr aufnehmen sollten. Diese Vorschrift hat folgende Vorgeschichte.

Das betreffende Lehrerinnenseminar hatte bei mir den Antrag gestellt, doch die Zahl der Wochenstunden um 6 vermindern zu dürfen, mit Rücksicht darauf, daß die Schülerinnen weite Wege zurückzu⸗ legen hätten. Eine solche Verminderung der wöchentlichen Stunden⸗ zahl ging nun nicht an. Es wurden zwar zwei Stunden nachgegeben, aber im übrigen gesagt: sorgt doch lieber dafür, daß ihr Mädchen mit so entferntem Wohnsitz in eure Schulen nicht aufnehmt, und dabei war auch bemerkt derselbe Herr Vorredner, der ursprünglich gegen diese Maßnahme plädierte, hat das am Schlusse seiner Ausführungen auch angegeben daß die jungen Mädchen auf so weiten Schulwegen doch auch recht großen Gefahren unterworfen wären. Ich glaube, daß man daran als Regel wohl wird festhalten müssen. Es ist übrigens

dann Aber wird wegs

punkte aus ist, glaube ich, die Maßregel gewiß zu billigen. (Sehr

naristische Anstalt. Daß es das nicht ist, meine Herren, ist ein⸗ gehend und mit überzeugenden Worten hier soeben von der Tribüne

richtigh . 2 ,, ö

auch keine starre Regel. Dem Seminar ist gestattet, im einzelnen