1914 / 122 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Graf von Ballestr em: Es ist zweifelbaft, was unter Reiner ag verstanden werden soll. Ich möchte fragen, ob damit diejenigen Betriebgüberschüsse gemeisct sind, welche nach Abzug der

. dem Fideikommißbesitzer verbleiben, auch wenn buchmäßige Abschreibungen gemacht werden.

Justizminister Dr. Beseler:

Der Gefetzentwurf stellt nicht den Grundsatz auf, daß der Fidei. kommißbesitzer verpflichtet sei, jährlich Abschrelbungen zu machen und den Betrag dieser Abschreibungen auf den jährlichen Reinertrag in Anrechnung zu bringen. Nur soweit es der Verkehrsauffassung ent— spricht, daß als Gewinn eines Unternehmens nur das angesehen wird, was von den Einnahmen nach Abzug der Abschreibungen übrig bleibt, muß auch der Fidelkommißbesitzer sich gefallen lassen, daß sein Rein= einkommen sich um den Betrag der Abschreibungen mindert. Dies wird für kaufmaänntsche und gewerkliche Betriebe regelmäßig zu— treffen. Dagegen dürfte ein Gleiches für den landwirtschaftlichen Betrieb im allgemeinen nicht anzunehmen sein.

Der Paragraph wird angenommen.

S 49a lautet:

Auf Antrag der Familtenvertretung kann die Fideikemmiß⸗ behörde den Fideikommißbesitzer zur selbständigen Führung des Rechts. streits ermächtigen oder einen besonderen Vertreter zur Wahrnehmung der Rechte der Familien stellen. ö Graf von Behr, Behrenhoff fragt, ob es nicht richtiger

wäre, statt des Rechtsstreits! zu sagen „eines Rechtsstreits‘.

Der Präsident glaubt, daß man über diese Schwieriakelt am besten dadurch hinwegkommen könne, daß man das „des“ als Druck fehler ansehe.

Das Haus ist damit einverstanden.

sz 57 trifft Bestimmungen über die Fälle, wo das Familien⸗ recht zu ruhen hat. Dies ist auch der Fall, wenn das Familien mitglied die Reichsangehörigkeit nicht besitzt.

Graf von Schimmelmann: Diese Bestimmung bat in Schleswig · Jolunein Befürchtungen wachgenufen. Nehmen wir an, daß einer der Fideikommißbesitzer eine Tochter hat, die einen dänischen Untertanen heiratet, so wird sie dadurch der Reichgangebörigkeit ver— luftig gehen. Worde diese Tochter nun später durch das bestehende Eibfoꝛgerecht zur Erbin der Lehensherrschaft berufen, so würde sie die Teile, die in Preußen liegen, nicht erben können, es müsse denn ihr Ghemann zum deutschen Reichsangehörigen gemacht werden. Auch S§z 158 hat Hesorgnis wachgerufen.

Justizminister Dr. Beseler:

Wenn die Tochter eines Lehnsgrafen durch Heirat mit einem Ausländer die Reichtangehörtgkeit verliert, so würde sie allerdings

er Befugnis zur Ausübung ihres Familienrechts verlustig gehen. Sie

würde also unfähig zur Nachfolge werden und, falls sie bereits den Lehnsbesitz erworben hat, ihn verlieren. Will sie diese Nachteile ver= meiden, so muß sie entweder ihren Ehegatten veranlassen, die Reichs. angehörigkeit zu erwerben oder, soweit ich in diesem Augenblick die Sache übersehen kann. beantragen, daß sie wenigstens für ihre Person wieder al Reichsangehörige aufgenommen wird.

Die weitere Frage des Herrn Grafen beantworte ich dahin: scweit es sich um Rechte handelt, die auf öffentlich rechtlichen Vor. schriften ruhen, werden sie durch das vorllegende Gesetz gar nicht be⸗ rührt. Von den Befugnissen, die er erwähnte, kommt für die Fidei⸗ kommißgesetzgebung nur die Aussetzung eines Leibgedinges in Betracht. Beruht diese Befugnis des Lehnsbesitzeis auf stiftungs mäßigen Be— ftimmungen, so wird sie durch das Gesetz auch nicht berührt, sondern bleibt ebenfalls bestehen. Also irgend eine Gefährdung in der Rich« tung, wie der Herr Graf für einige Familten zu befürchten schien, kann ich in diesem Gesetz nicht erblicken Nach § TZ steht dem zunächst berufenen Anwärter aus der älteren Linie die Wahl zwischen zwei in einer Hand vereinigt gewesenen Familienfideikommissen zu. Wählt der Anwärter nicht binnen einer von der Fideikommißbehörde zu bestimmenden Frist, so entscheidet das Los, das vom Vorsitzenden der Behörde zu ziehen ist.

Hierzu liegt der Antrag des Fürsten zu Innha und Knyphausen vor:

Die Frist muß im Fall der Geschäftsunfähigkeit des Anwärters

bis zum Einitritt seiner Volljährigkeit hinausgeschoben werden.

In der, Begründung führt der Fürst aus, daß gerade der Aus= druck Geschäftsunfähigkeit gewählt sei, weil ja Verhältnisse eintreten können, daß auch einmal ein Erwachsener vorübergehend geschäfts⸗ unfähig sein kann.

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58

Justizminister Dr. Beseler:

Mtetne Herren! Ich möchte doch bitten, den Antrag abzulehnen Eine Regelung der Nachfolge muß doch erfolgen, zund je eher sie er— folgt, um so beffer ist es. Es würde, wenn man dem Antrage deg Herrn Vorredner stattgeben wollte, sich die Notwendigkeit einer Zwischenverwaltung ergeben, deren Dauer gar nicht abzusehen ist, well man nicht weiß, ob nicht, falls der wahlberechtigte Anwärter während . der Minderjährigkeit sticht, wieder ein Minderjähriger zur Wabl berufen wird. Da muß man doch auch auf den anderen Anwärter, der in Frage kommt, Rücksicht nehmen; der hat dech auch einen Anspruch darauf, daß die Entscheidung mögllchst bald erfolgt.

Der Herr Vorredner hat weiter darauf hingewiesen, daß eine so schwerwiegende Entscheidung für den gesetzlichen Vertreter sehr schwer zu treffen sein würde. Das ist ja auch juzugeben. Aber vor solchen Entscheidungen kann er nicht bewahrt bleiben. Es gibt doch auch noch andere Entscheidungen, die ebenso schwerwiegend sind, die man ihm unbedingt zuweisen muß, zum Beispiel die Ausschlagung einer Erbschaft. Der ganze Vorschlag des Entwurfs beruht auf einem Ge— danken, der schon im Allgemeinen Landrecht sich vorfindet.

Füst zu Innhausen und Knyphausen: Eine Ver— waltung ür Min derjährige muß nach diesem Gesetz ja auch eintieten. Ich will nur, daß dem ältesten Anwärter das Recht der Entscheidung bis zur Volljährigkeit gewahrt wird.

Justizminister Dr. Be seler:

Ich glaube doch, daß dem Herrn Vorredner ein Irrtum unter— laufen ist. Es ist nicht richtig, daß auch nach dem Entwurf stets eine Verwaltung eingerichtet werden muß. Wenn Neffe und Bruder des letzten Fidetkommißbesitzers konkurrieren, so braucht vielleicht für den einen gar keine Verwaltung einzutreten.

Füst zu Innhausen und Knyphausen: Ich glaube nicht, daß auf Grund des 5 73 ein Bruder und ein Neffe miteinander konkurrieren könnten.

Derr Dr. von Hagens: Es geht nicht an, hier Geschäfts unsähigkeit und Volljäbrigkeit gegenürerzustellen. Es darf dann allein nur Minderjährigkeit heißen.

Füsst zu Innhausen und Knyphausen mit dieser Aenderung einverstanden.

Justizminister Dr. Beseler: Ich bleibe bei meinem Widerspruch.

ist eventuell

s 73 wird mit dem Antrage des Fürsten zu Innhausen und Knyphausen angenommen. Auf eine Anfrage des Grafen von Plettenberg zu § 134 bemerkt der

Justizminister Dr. Beseler: Wenn eine solche Uebertragung des Gutes in einen andern Bezirk geschehen soll, so würde ein Fideltommißstempel nicht erhoben werden. Was aus dem Erlös frei bleibt, was also in das neue Gut nicht hlneingesteckt wird oder werden kann, weil die Größe des Bestandes daran hindert, bleibt Fideikommißkapital.

Auf eine Frage des Grafen von Alvensleben Schönborn, wie die S5 1 und 158 aufzufassen sind, antwortet der

Justizminister Dr. Beseler:

Wenn es sich um eine besondere Art der Versorgung der Familie handelt, würden diese Anordnungen unberührt bleiben. Sollten die früheren Lehnstämme in Geldfideikommisse umgewandelt sein, so bleiben sie als folche bestehen.

S 192 betrifft die Herabsetzung des Graf von Mirbach⸗Sorqutitten: ich den Antrag gestellt, es möchten ideikommisses die Schulden abgesetzt werden. Der jetzige Stempel tst niedriger als der bisherige. Ich bedauere aber nach wie vor, daß die Schulden nicht abgezogen werden dürfen. Man kann vielleicht einen Ausweg dahin suchen, indem man diesen Um⸗ stand bei der Schuldengmortisation berücksichtigt. Von einem Antrage habe ich abgesehen, wesl infolge unserer Reichssteuergesetzgebung dem

jetzigen Gesetz nicht mehr die alte Bedeutunz innewohnt. .

Der Paragraph wird angenommen, ebenso der Rest der Vorlage.

Hierauf begründet Graf zu Rantzau seinen Antrag IIÜ, wonach das Fideikommißgesetz nur nach Bedürfnis der einzelnen Provinzen in Kraft gesetzt werden darf.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird nach den heutigen Beschlüssen

hierauf im ganzen fast einstimmig angenommen.

Der Antrag von Dziembows ki wird angenommen.

Damit ist die Tagesordnung erledigt. Schluß 416 Uhr; nächste Sitzung Dienstag 1 Uhr (Dänen interpellation und Etat).

Fideikommißstempels. Schon vor 19 Jahren

habe bei Errichtung eines

ebenfalls

Haus der Abgeordneten. itzung vom 25. Mai 1914, Vormittags 11 Uhr.

1 * .

Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Tagesordnung st

ent wurfs zur

rdnung.

trägen aus dem

Bartling (nl)

zu ersuchen, I) unbeschad tigung etw chzuprüfen, inwieweit . tei . oldungsordnung 1909 mit den Dienstverrichtungen, zorbildung und der Anwärter zeit der einzelnen Beamtenklassen sich in Einklang befindet, 29 dem Dause noch in dieser Session die Ergebnisse der Nachprüfung vorzu⸗ legen und Vorschläge zur Beseitigung der Unstimmigkeiten zu machen,

atsregierung twaiger

tstande durch Unterstützungen lasseneinteilung der

98

von

3) im Bundesrat darauf hinzuwirken, daß für die Reichsbeamten ent— sprechende Maßregeln getroffen werden.

Die Abgg. Dr. Schrsder⸗Cassel tragen, die Besoldungsordnung nd am geringsten . ri revidieren, insbesonde bung allerlei S len⸗ un eu erun seitigen und die verheiratete! eamten größerer Kinderza irch gesetzliche ͤ Die Abgg. 8 serner einen Gesetzentwurf vorzulegen, dem zufolge a. die Wohnungsgeldzuschuß der unteren Beamten, die verheirat bei Auflösung der Ehe ein eheliches Kind unter 16 J jährliche Zulage von 190 4, b. die unteren und mi Beamten bis zum Gehalt von 3000 A, wenn sie mehr eheliche Kinder unter 16 Jahren haben, eine jährliche Zulage von 150 4A, c. die mittleren Beamten mit einem höheren Gehalt unter

der Höhe erhalten, daf

a 5zu laa— S* Sul * 8

Und diejenigen mit beantragen allgemeine Repiston der Wesolbungasorsnrtr allg einen Revinon der Besoldungsordnung Meogrm tom wi 8y Beamten mit dem

1

tragen, die Fonds für Remunerationen und Unterstützungen erh . zu verringern und dafür fortlaufende Beihilfen an kinder reiche Zeamtenfamilien zu gewähren. ; Die Abgg. Dr. Schröder⸗Cassel (nl. und Geno beantragen beim Bundesrat dahin zu wirken, daß h für die Orts klasfen

n ung der tatsächliche Mietsaufwand der einzelnen Beamten

en P rücksichtigt wird, 2) demgemäß eine andere Statistik den

t assterten rte zu veranstalten, 3) nachzuprüfen, ob nicht

ohnungsgeldzuschuß für die unteren Beamten

zureichend und zu erhöhen oder wenigstens der Wohnungsgeldzuschuß

die gehobenen Unterheamten durch Schaffung einer Mittelstufe njenigen der mittleren Beamten zu nähern ist.

Die Abgg. Aron sohn ffortschr. Volksp.) und Genossen bean eine Nachprüfung der Wohnungsverhältniffe icher Beamten in den im Jahre 1910 deklassier⸗ r ten nach den Grundsätzen vorzunehmen, welche bei der

sklasseneinteilung im Jahre 1909 maßgebend waren.

Finanzminister Dr. Lentze:

Meine Herren! Die vorliegende Novelle ist das erste welches Ihnen zur Abänderung der im Jahre 1909 erlassenen Be— soldungsordnung vorgelegt wird. Bei der Verabschiedung der Be— soldungsordnung von 1909 waren Landtag und Regierung dahin einig, daß mit diesem Gesetz die Besoldungsfragen auf Jahre hinaus geregelt sein sollten und an eine Abänderung sobald nicht gedacht werden könnte. In den einzelnen Besoldungen war einer etwaigen Veränderung in der Zukunft bezüglich der Lebensverhältnisse bereits Rechnung getragen, und außerdem wurden ja die einzelnen Bezüge durch die Wahl des Alterszulagensystems, auf dem die allermeisten Gehälter aufgebaut waren, periodisch immer wieder bis zur Erreichung des Höchstgehalts erhöht. Es waren außerordentlich hohe Mittel damals erforderlich geworden. Die gesamte Besoldungsaktion ein⸗ schließlich der Pensionen und Reliktenbezüge erforderten eine dauernde Mehrausgabe von 200 Millionen, welche gar nicht einmal vorhanden

Gesetz,

waren und welche jahrelang durch Defizitanleihen gedeckt werden

mußten.

. Es hatte sich aber auch zu gleicher Zeit ergeben, daß eine neue Besoldungsordnung flir Preußen ganz unendliche Schwierigkeiten in sich barg, daß bei dem riesigen Beamtenheer - in Preußen und bei der w . :

Vielseiligkeit der Verwaltungszweige und bei den großen Unter⸗

schieden, welche innerhalb der einzelnen Verwaltungs wein es unendlich schwer war, alle einzelnen Besoldungogriyn ineinander zu fügen. Es hatte sich auch gezeigt, daß dag z in seinen einzelnen Teilen so kompliziert war, daß die An auch nur eines Teiles gleich eine Veränderung des Gm barg, und man hatte sich infolgedessen entschieden, obwohl ö Wünsche zur Erfüllung gelangen konnten, und obwohl die 3. ordnung nicht eine volle Befriedigung bei den Beamten aut mit dem großen Ganzen sich einverstanden zu erklären und Beamten doch große Vorteile bietende Werk zu verabschiezn Bei der Gleichartigkeit der Beamtenverhältnisse im Reit Preußen hat von jeher der Grundsatz gegolten, daß dieselben gruppen im Reich und in Preußen dieselbe Besoldung bezieh nach ist auch im Jahre 1909 bei der letzten Besoldung tom wesentlichen verfahren worden. Nur in drei Punkten wa 1 über die preußischen Besoldungssätze hinausgegangen, nãämlih Besoldungen der Vortragenden Räte, der Reichstags beamten Assistenten. Bei den Assistenten war die Besserstellung a beamten keine erhebliche. Nur innerhalb der ersten fünf Bes klassen bestand ein Unterschied zugunsten der Reichebenn übrigen war die Besoldung aber gleichmäßig. Nichtsdes hatten sich hieraus schon ganz erhebliche Unzutrãäglichkeiten Die einzelnen Beamten der Assistentenklasse in Preußen immer wieder vorstellig auf Gleichstellung mit den Reicht und ich möchte nur daran erinnern, daß wir hier in diesen Hause wiederholt darüber haben verhandeln müssen, in welt es möglich wäre, ohne Abänderung der Besoldungsordnung ö gleich zu finden. Die Regierung lonnte sich nicht dazu dert eine Aenderung der Besoldungsordnung heranzutreten. Haus hielt aber schließlich die Gleichstellung doch für so daß die Regierung um eine Abänderung ersucht wurde. . In diese Verhältnisse hinein kam dann die Abänderung soldungsordnung im Reich im vorigen Jahre. Bekanntlib vorigen Jahre im Reich das Gehalt der Postassistenten und Postschaffner erhöht wo Damit war die Besoldungsomnn schiedenen Ste! urchbrochen, und es entstand für die n . ; otwendigkeit, die Konsequenzen aus dien . Die Staatsregierung hätte sich ja damit * önnen, schematisch diejenigen Klassen aufzubessern, die im Rin gebessert worden waren. Wenn alle die Vorwürfe, die an Staatsregierung neulich bei Gelegenheit der B 8 eich vor schi

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die Postschaffner beziehen im k n n. i gleichen Klassen in Preußen, und es Ungleichheit

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. daß nicht auch diejenigen Beamtenklassen Staatsregierung als ss aufgebe

Was nun die iz amtenklassen anlangt, so ist diese Abgrenzun schwierig. Man macht sich gar keinen Begriff davon, wie schw ist, eine Besoldungsfrage nur irgendwie so zu lösen, daß sie dt riedenheit dabei in kommenden kann. (Zustimmung und Heiterkeit Die Berücksichtigung i eines Wunsches führt gleich so und so viele neue Beamtengn auf Plan richtig), und alle diese erheben Wünsche. Der Kreis der zu Bedenkenden dehnt sich dadurch man sie berücksichtigen wollte, immer weiter aus. Auf eite haben aber alle Maßnahmen, welche auf diesem Gebiel Staate getroffen werden, die allergrößten Folgen für das Land allein die Besoldungen des Reichs, sondern auch die Besoldungh den Provinzen, bei den Kreisen, bei den Kommunen müssen mn gleicher Weise mit aufgebessert werden. (Sehr richtig! rechts! ist unabwendbar; und auch unsere Privatwirtschaft wird Cin . ͤ ; aufbessert. ( S chtig) Auch hier die Konsequenzen überhaupt nicht abgesehen werden. Infolgedessen mußte die Staatsregierung und mußten aj verbündeten Regierungen auf das eingehendste prüfen, was bert war, und da sind sie nach ihrem pflichtmäßigen Ermessen dan kommen, daß die Besoldungsordnung heute so abgeändert werden

wie die Vorlage 6 1

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Abgrenzung der einzelnen aufzubessernden

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Meine Herren, et aus oe schIosse a,. ö. 1. . nn ausgeschlossen, daß auch die in der jetzt ihnen vorliegenden Besclh ordnung nicht aufgeführten Beamtenklassen zurzeit mit?

Ihnen vorschlägt.

(Fortsetzung in der Zweiten Beilage.

wunkt des Inkrafttretens der Besoldungsnovelle.

zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

122.

*

(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)

nnen. Ich sage ausdrücklich: zurze üt. An eine Hinaus⸗ gg auf die lange Bank ist dabei nicht zu denken. Es liegt der lichen Staataregierung selbst am Herzen, mit der Auf⸗— der Besoldungen auf dem beschrittenen Wege fahren, sobald es die Umstände und die Finanzen ge⸗ Wann aber dieser Zeitpunkt vorliegen wird, das läßt sich ch nicht übersehen, das hängt von der Entwicklung der Lebens⸗ sse und unserer Finanzen ab. Nur soviel kann ich bestimmt daß die gehobenen Unterbeamten die allerersten sein werden, bei einer weiteren Neuregelung der Besoldungen, bei der Fort⸗ der heute vorgeschlagenen Aufbesserungen in Betracht kommen J, und ich hoffe ganz bestimmt, daß dies in nicht zu zeit eintreten wird. (Bravo Die Königliche Staats⸗ muß sich unbedingt die Initiative dafür wahren, wann sie zen will, eine Aenderung in den Besoldungen eintreten zu Die Verhältnisse sind zu kompliziert und die Folgen sind zu legend und weittragend, als daß die Staatsregierung sich das Hand nehmen lassen könnte. (Sehr richtig! rechts.) eine Herren, die Staatsregierung ist mit der heutigen Vor⸗ die äußerste Grenze dessen gegangen, was sie verantworten Ih möchte deshalb dringend bitten, daß auch das hohe Haus hem innehält und nicht überschreitet, und daß es namentlich Fchließt, weder an den Besoldungssätzen, noch an den berück⸗ nKlassen etwas zu ändern, und weder über den Zeitpunkt der ung einer Besoldungsaufbesserung (Hört, hört! bei den liberalen), noch über die Berücksichtigung anderer Besoldungs⸗ in dem Gesetz eine Bestimmung zu treffen. (Hört, hört! bei den

g 1

hlliberalen.) E Königliche Staatsregierung würde sonst in die Zwangslage den ganzen Gesetzentwurf zurückzuziehen. (Hört,

werden, eine Herren, eine kleine Abänderung der Besoldungsordnung die Königliche Staatsregierung selbst vorschlagen. Sie betrifft f In dem Besoldungsnovelle ist bestimmt, daß sie in Kraft treten soll n Quartalsersten nach der Verkündigung des Gesetzes. Bei Fbringung der Besoldungsnovelle mußte die Staatsregierung echnen, daß die Besoldungsnovelle schon vor dem 1. April ver⸗ et sein würde. Da dieses sich nicht hat ermöglichen lassen, so die Beamten nicht darunter leiden. Infolgedessen schlägt die kegierung selbst vor, den 1. April 1914 als Zeitpunkt des tretens einzusetzen. (Bravo E Besoldungsnovelle bringt nicht wenig; sie erfordert für Be⸗ kverbesserungen einen Gesamtbedarf von 19,3 Millionen, wovon illionen auf die Eisenbahnverwaltung und 3,8 Millionen auf gen Verwaltungen entfallen. Hiermit ist es aber noch nicht henn es kommen noch mehrere weitere Ausgaben hinzu. Zu⸗ üssen, wenn die Besoldungen erhöht werden, auch die Diäten h nicht etatsmäßig angestellten Beamten gleichfalls erhöht

Sehr richtig), und außerdem hat jede Erhöhung der Be⸗ meine Erhöhung der Pensionen und Reliktenbezüge im Ge⸗ Schließlich möchte ich noch daran erinnern, daß neben der Be⸗ ordnung noch eine Aufbesserung des Fahrpersonals bei der hnberwaltung stattgefunden hat, welche 3,4 Millionen er⸗ hat. Infolgedessen ist bei den Besoldungen mit 19, Millionen, Rückwirkungen auf die Diäten und auf die Pensionen und ibezige mit mindestens 4 Millionen zu rechnen, und außer⸗ für das Fahrpersonal der Eisenbahnverwaltung ein Betrag Millionen neu hinzugekommen.

Erhöhung der Besoldungen ist innerhalb des bisher geltenden ngösystems erfolgt. Von einem Uebergang zu dem hier be⸗ sprochenen System der Familien- und Kinderzulagen ist Ab⸗ nommen worden, weil diese Frage heute noch nicht reif ist, und Interesse der Beamten doch dringend eiwünscht ist, daß sie t bald in den Besitz der erhöhten Bezüge gelangen. ine Herren, wenn es auch nicht möglich gewesen ist, alle die hen Wünsche und Hoffnungen zu erfüllen, welche bezüglich der ngöordnung gehegt worden sind, so bringt die Vorlage anz erhebliche Verbesserungen.

Leicht bei einander wohnen die Gedanken, Doch hart im Raume stoßen sich die Sachen. k und Hoffnungen können leicht gefaßt und leicht unterstützt aber die rauhe Wirklichkeit gestattet durchaus nicht ebenso e Verwirklichung aller dieser Wünsche und Hoffnungen. Auch zeamtenschaft muß sich darüber klar werden, welche unendlichen igkeiten gerade in der Besoldungsmaterie liegen, und auch sie isehen, daß die Königliche Staatsregierung die verschieden⸗

Rücksichten zu beobachten hat, wenn eine neue Besoldungs—⸗

sestgesetzs werden soll. Die Rückwirkungen auf alle übrigen nnerhalb der Monarchie und des Landes sind so groß, daß die egierung auch dies im Auge behalten muß, und die Beamten ges Verständnis dafür haben müssen, daß ihre Wünsche nicht im Lande maßgebend sind, sondern daß man dem Wohle der eit zugleich Rechnung tragen muß.

h mancher von Ihnen wird höhere Wünsche und Hoffnungen Els sie in der Besoldungsnovelle zur Erfüllung kommen; aber ze Sie können doch alle mit gutem Gewissen für diese Be⸗ mnobelle stimmen; denn das eine ist ganz unleugbar bei ihr: sie jnsern Beamten ganz wesentliche Verbesserungen. Ich möchte halb dringend bitten, die Besoldungsnovelle bald und unver⸗ niunehmen. Die Königliche Staatsregierung und die gesamte ischaft wird Ihnen dafür warmen Dank wissen. Gebhafter

ben der Osten (kons): Meine Freunde sind über die ge= 19e Situation etwas überrascht. Die Beamtenklassen Sa und er borliegenden Befoldungsnobsle gar nicht enthalten,

au der anderen Seite doch die Regierung durch ihre Zu—

Zweite Beilage

Berlin, Dienstag, den 26. Mai

1914.

stimmung zu dem Kompromiß im Reich sich geneigt gezeigt hat, den diesen Klassen gleichgestellten Reichsbeamten eine Aufbesserung zuzu— gestehen. Auf der anderen Seite aber ist von der Regierung auch jetzt wieder ausdrücklich der Grundsatz verkündet worden, den auch meine Freunde stets aufgestellt haben, daß eine Differenzierung der Reichsbeamten und der preußischen Beamten nicht stattfinden soll. Ich hoffe also, daß in der späteren Beratung sich ein Weg der Verstaͤn⸗ digung zwischen der Regierung und dem Hause in dieser Richtung finden lassen wird. Ich darf ferner feststellen, daß der weitere Grund⸗ satz der Regierung die volle Beistimmung meiner Freunde findet, daß die Besoldungsgufbesserungen von der Initiative der Regierung ge⸗ tragen sein müssen, wenn anders nicht das disziplinarische Verhältnis zwischen der Regierung und den Beamten schweren Schaden leiden soll. Ich möchte vor allem dem Wunsche Ausdruck geben, daß unter allen Umständen aus unseren Beratungen ein positiver Erfolg für unsere Beamtenschaft hervorgehen möge. Es ist ja nicht zu ver kennen, daß seit der Verabschiedung der letzten Besoldungsnovelle Momente in die Erscheinung getreten sind, die unzweifelhaft ein neues staatliches Eingreifen für notwendig erachten lassen. Ich denke vor allen Dingen an die Imparität, die jetzt bereits zwischen Reichs⸗ beamten und preußischen Beamten besteht, und ferner an die all⸗ gemeine Erfahrung, daß wir uns in einer Zeit erheblich sinkenden Geldwertes befinden, eine Erscheinung, die sich auf allen Gebieten des wirtschaftlichen Lebens geltend macht, in der Steigerung der Grund⸗ stückspreise einerseits und der Steigerung der Lebensmittelpreise an⸗ dererseits. Die Besoldungsnovellen der Jahre 1907 und 1909 haben bereits erhebliche Aufbesserungen enthalten. Der damalige Finanz⸗ minister hat sie in Prozenten der bisherigen Gehälter, z. B. bei den Unterbeamten mit 20 25, berechnet. Die vorliegende Besoldungs⸗ novelle stellt für die Unterbeamten neue erhebliche Mittel zur Ver⸗ fügung. Das beweist auch hier wieder, daß der preußische Staat in der Fürsorge für seine Beamten stets voran geht. Indessen fordert die Novelle auch zur Kritik heraus. Vor allem springt in die Augen, daß lediglich die Klassen 1 bis 5 und 13 bis 16 berücksichtigt sind, während die Klassen 46 bis 12 eine Berücksichtigung nicht gefunden haben. Es liegt auf der Hand, daß daraus sich aufs neue eine gewisse Unstimmigkeit zwischen den einzelnen Beamtenkategorien ergeben muß. Ich will nur auf ein Beispiel hinweisen. Die preußischen Bausekretäre erhalten bisher 1800 bis 3600 A6. Auf der anderen Seite beziehen die Postbausekretäre, also Reichsbeamte, 2100 bis 4500 „, also eine Dif⸗ ferenz im Anfangsgehalt von 300 und im Endgehalt sogar von 900 S. Es wird mir mitgeteilt, daß allgemein die Leistungen und An⸗ forderungen an die beiden Beamtenkategorien völlig gleichartig seien, daß sogar in bezug auf die Vorbildung für die Postbausekretäre etwas weniger gefordert wird. Dieses eine Beispiel zeigt deutlich, daß es recht gefährlich ist, in einer Besoldungsnovelle einzelne Klassen heraus⸗ zugreifen, sie gewissermaßen mechanisch aufzubessern, ohne dabei doch auch mehr oder weniger die Rückwirkungen auf andere Beamtenklassen ins Auge zu fassen. Nun wird darauf hingewiesen, man solle bei der späteren, vom Finanzminister in Aussicht gestellten organischen Neu⸗ regelung unserer Besoldungsordnung nach Mitteln und Wegen suchen, die vielleicht, ohne lediglich mechanische Aufbesserungen zu sein, doch diejenigen Härten und Notstände beseitigen, die wirklich vorhanden sind, und die mit einer gewissen Berechtigung von einzelnen B amtenkategorien hervorgehoben werden. Ich denke da namentlich daran, daß es sicherlich bei der heutigen Lebenskonjunktur außerordentlich schwierig ist, für eine kinderreiche Beamtenfamilie sowohl be höheren wie bei den unteren Beamten mit demselben Gehalt aus⸗ ukommen, mit dem pielleicht ein Junggeselle sehr bequem und an⸗ 6 leben kann. Man findet sehr häufig die Klagen gerade bei unteren und mittleren Beamten, daß sie mit dem gegenwärtigen Ein⸗ kommen eine große Familie, manchmal von 7 bis 8 Kindern, nament⸗ lich hier in Berlin, nicht ernähren könnten. Wir sind gern bereit. Abhilfe zu schaffen und das Uebel an der Wurzel zu fassen, wo es wirk⸗ lich vorhanden ist. Es ist außerordentlich schwer, schon heute den An—⸗ trägen der Nationalliberalen und Freisinnigen zuzustimmen. Ich glaube, daß doch die Schwierigkeiten nicht ausreichend berücksichtigt worden sind, die zum Teil ihrer Realisierung entgegenstehen. Das gilt ganz besonders von dem Teil, worin die Regierung aufgefordert wird, noch in dieser Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Schäden der Klasseneinteilung zu beseitigen. Die Regierung hat vollständig recht, wenn sie darauf hinwies, daß man auch die entstehenden Folgen in Betracht ziehen müsse. Man kann deshalb der Regierung nicht zu muten, schon jetzt eine derartige Vorlage zu machen. Auf der anderen Seite stehen wir zahlreichen in den Anträgen enthaltenen Grund gedanken außerordentlich freundlich gegenüber. Die Stellungnahme eines Teils der Beamtenschaft und ganz besonders eines großen Teils der ein— gegangenen Petitionen gegenüber diesem Entwurfe ist keine erfreuliche Erscheinung gewesen. Es war direkt unerfreulich, zu sehen, welch ein Petitionssturm sich in den Kreisen der Beamten erhoben hat. Die Auffassung einzelner Kreise unserer Beamtenschaft und der Führer in ihren Vereinen wird sich nicht immer mit dem vereinigen lassen, was bisher in bezug auf Disziplin in unserem Beamtenkörper Sitte war. Wir verstehen durchaus, daß Notstände der Regierung vor— getragen und zur Kenntnis gebracht werden. Aber wir halten es nicht für erwünscht, wenn solches nicht direkt an die Regierung gebracht wird, sondern durch die Vermittlung von Abgeordneten geschieht. Wir sehen darin eine Tendenz, die am besten unterbliebe. Die Größe und die Kraft unsere“ Beamtentums beruht auf den Traditionen, die Friedrich Wilhelm J. ihm mit eiserner Energie beigebracht hat. Wenn wir weiter mit unseren Beamten an der Spitze der Welt marschieren wollen, dann darf diese Tradition nicht mißachtet werden, die auf dem absoluten Vertrauen zur Stagtsregierung beruht. In einzelnen Pe⸗ titionen wird dieser Standpunkt leider außer acht gelassen. Es wird bei⸗ nahe der Gesichtspunkt vertreten, als ob der Staat für die Beamten da sei. Es wird auch stellenweise nicht genügend bexücksichtigt, welche weit⸗ tragende Bedeutung die Beamtenbesoldungsaufbesserung auf die produ⸗ zierenden und oft schwer ringenden Teile der Bevölkerung unseres Vaterlandes hat. Ein früherer Minister hat einmal darauf hin⸗ gewiesen, daß 74 25 unserer Bauern weniger oder höchstens 1500 0 Einkommen haben. Vergleicht man damit die Besoldungsverhältnisse unserer unteren und mittleren Beamten, dann wird man uns bei⸗ stimmen müssen, daß der preußische Staat es nicht an Fürsorge hat fehlen lassen und die Steuerzahler manch harte Anforderung zu über⸗ winden haben, um unsere Beamten so zu stellen, wie sie es alle wünschen. Meine politischen Freunde wünschen hier klar auszudrücken, daß zwar der Landtag ein Ausgabebewilligungsrecht hat, aber nicht das Recht, seinerseits Ausgaben festzusetzen, die von der Regierung nicht vorgeschlagen sind. Wir würden darin einen unzulässigen Eingriff der Legislative in die Exekutive sehen. Das entspricht der Ansicht der großen Mehrheit dieses Hauses und auch der e, Praxis der Budgetkommission. Auch in den schweren Jahren der Konfliktszeit ist nie der Standpunkt außer acht gelassen worden, daß unzweifelhaft bei notwendiger Besoldungsaufbesserung der Beamten die Initiative der Regierung abzuwarten ist. Deshalb müssen wir uns aber trotz- dem voll der Verantwortlichkeit dafür bewußt bleiben, daß von uns das gehalten wird, was in unserem Namen den Beamten versprochen wird. Das bedingt, daß die Versprechungen sich in dem skizzierten Rahmen bewegen. In diesem Sinne hoffe ich, daß aus den Kom—= missionsberatungen ein greifbares und den Wünschen der Mehr— heit der Bamten entsprechendes Resultat herauskommen möge. Ich beantrage, diese Novelle und die Anträge dazu an die um 7 Mitglieder

*

verstärkte Budgetkommission zur Beratung zu überweisen.

at der Minister Preissteigerung n als Grund an⸗ chauendem Blick im Auf⸗ Auch die ungleichmäßige

n= ch um etwa 80 000 Beamte im Reiche und in Preußen r unzu⸗ frieden ist man auch e gelung geldzuschusses und der S 1 J il Anstatt hier der außerten Wün⸗

cht. nicht ganz klar gelegt. e erste für die notwendigsten Le

führen, daß es die Finanz

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Servisklasse schen der Städte w ganze Reihe in ; minister hat in seiner einstimmigen Hgeschlusse es Hause Assistenten gesetzlich geregelt haben lte, nicht gefügt hat mellen Gründen. f s

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Mit fo Dingen nicht operieren. sequenzen nicht ziehen l

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habt, als er am Schlusse der Di Mann, der hatte 11 Kinder. Finanztechnisch ließe sich ein

wohl durchführen. Freudig ül

velle sich nicht mechanisch an

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daß sie es am dringendsten nötig habe recht einsehen, daß, wenn die bessert werden, nicht auch di aber wir hier können die Zusamm schließen uns dem Antrag Vause der verstärkten Budge daß die Beamten alsbald in den Bei der Etatsberatung vir frage gänzlich ausgeschlossen, ist die Wünsche der Beamten im Anse Die Jentrumsfraktion steht all genüber und will alle Klass ac fördern, nach dem Grundsatz: Jeden darauf im einzelnen die Wünsche maschinenwärter, Weichensteller 1. Lokomotivführer und vieler weiteren Beamtenkl Finanzminister Dr. Leygtze: Meine Herren, der Herr Vorredner hat den Zweifel geäußert, als ob die Reichsb ngsn endgültig gescheitert wäre. Er hat ausgeführt, die Erklärung verbündeten Regierungen mit den Abänderungen ĩ wären, wäre nur von dem Reichsschatzsekretär erfolgt schluß des Bundesrates stände noch aus. Meine Her über möchte ich feststellen, daß die Erklärung nicht eine einseit klärung des Herrn Reichsschatzsekretärs gewesen ist, * Herr Reichsschatzsekretär sie im Auftrage der verbünd abgegeben hat. Wenn nun der Bundesrat, nachdem beschluß vorlag, noch nicht formell darüber Beschluß gefaßt hat, ändert das doch an dem Endergebnis nichts; denn die Erklärung war, wie erwähnt, im Auftrage der verbündeten Regierungen erfolgt. Abg. Dr. Schröder -⸗Cassel (nl); Durch die Reform der X ; ordnung im Jahre 1909 sind den Beam Besoldungsordnung im Jahre 1969 sind den Beamten Millionen zu gewendet worden. Die Großzügigkeit der damaligen Reform der kennen auch wir nicht. Das Ergebnis dieser Reform ist bedauerlichen, weise, daß in einem Teil unserer Beamtenschaft Unzufriedenheit hervorgerufen worden ist. Wir beschäftigen uns seit einer ganzen

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Reihe von Jahren mit Petitionen, die aus den Reihen der Beamten