wegen er, . an uns gerichtet worden sind. Das Par⸗ lament und die Regierung können sich kaum noch retten vor der Un= in. von Petitionen; auch wir müssen anerkennen, daß in diesen
etitionen doch zum Teil über das Ziel hinausgegangen worden ist, und daß zum Teil ein Ton angeschlagen worden ist, der keineswegs gebilligt werden kann. Anderseits ist nicht zu bestreiten, daß damals bei der Besoldungsreform eine ganze Reihe von Fehlern gemacht worden ist. Damals wurde der Bun ausgesprochen, daß eine größere Vereinfachung innerhalb der ganzen . durchgeführt werden müßte. Auch wir hatten uns damit einderstanden erklärt, daß das ganze System vereinfacht wird. Das ist denn auch tatsächlich geschehen, aber man hat den Fehler begangen, daß man die historische Entwicklung einzelner Beamtenklassen nicht berücksichtigt hat. Diese Nichtberücksichtigung der historischen Entwicklung einzelner Beamtenklassen ist mit ein Grund, weshalb wir mit so vielen Petitio⸗ nen überlastet werden und weshalb die Unzufriedenheit in einem Teil der Beamtenschaft so um sich gegriffen hat. Ferner war es unheilvoll, daß die Regierung damals eine Reihe von Gehaltszulagen vorweg genommen hat. Dadurch hatten die Beamten, als die Besoldungs⸗ reform durchgeführt wurde, nicht das Bewußtsein, daß ihnen eine tat⸗ sächliche Aufbesserung zuteil geworden war. Des weiteren hat die Deklassierung der Städte Unzufriedenheit unter der Beamtenschaft hervorgerufen. Die Deklassierung der Städte hat geradezu eine un⸗ glaubliche Wirkung ausgeübt. Wir sind der Ansicht, daß die Wohnungs⸗ geldzuschüsse für die Unterbeamten jedenfalls ohne jede Einschränkung unzulänglich sind. Daraus erklärt sich der Wunsch der Unterbeamten, nach Moglichkeit in die mittlere Beamtenschaft zu kommen, weil sie den Wohnungsgeldzuschuß der mittleren Beamten erhalten wollen. Die Besoldungsordnung ist in dieser Form nicht mehr aufrecht zu erhalten. Das hat ja auch die Regierung anerkannt, indem sie uns die Besoldungsnovelle vorgelegt hat. Unsere Anträge sind nicht zur Novelle selbst gestellt, sondern sie haben nur die Aufgabe, die in ö. Anträgen niedergelegten Gedanken zum Gegenstand der Beratung und Beschlußfassung der Budgetkommission zu machen. Wir verlangen eine Revision der Besoldungsordnung der unteren, wie der am geringsten besoldeten mittleren Beamten und wünschen, daß den verheirateten Beamten und solchen mit einer größeren Zahl von unverssrgten Kindern eine geringe Zulage zuteil wird. Wir denken gar nicht daran, nunmehr alle Beamtengehälter von neuem höher zu setzen, sondern wir wollen nur die Härten und Ungerechtigkeiten beseitigen. Auch eine genaue Nachprüfung der Klasseneinteilung halten wir für notwendig. Es ist vielleicht nicht ganz unbedenklich, wenn schon in der uns heute vorliegenden Besoldungsordnungsnovelle eine ganz schematische Er⸗ höhung der Unterbeamtengehälter vorgenommen wird. Jedenfalls müssen wir uns dagegen wenden, daß eine ganz rein schematische Auf⸗ besserung bei den gehobenen Unterbeamten vorgenommen wird. Ge⸗ rade bei den gehobenen Unterbeamten bestehen mannigfache Unter⸗ schiede, und es ist notwendig, daß man dem historischen Werdegang der Beamtenklassen hier genügend Rechnung trägt. Ich bitte also, nach dieser Richtung genaue Ermittlungen anzustellen. Unsere An⸗ träge sollen nur eine Richtschnur sein, wie wir uns die künftige Ge⸗ staltung der Besoldungsordnung denken. Bekanntlich hat sich im Vor⸗ jahre dieses Haus einstimmig auf den Standpunkt der Kinderbeihilfe gestellt. Deshalb haben wir auch einen diesbezüglichen Antrag ein⸗ gebracht. Wenn keine Zwischenstufe geschaffen werden kann, so müssen die Unterbeamten einen erhöhten Wohnungsgeldzuschuß bekommen. Mit einer schematischen Aufbesserung sind wir einverstanden, wenn ein Ausgleich durch die Berücksichtigung der Kinderzahl stattfindet. Wir sind ferner damit einverstanden, daß die Aufbesserung der im Entwurf nicht vorgesehenen Beamtenklassen „zurzeit“ nicht erfolgt; aber wir werden später darauf zurückkommen. Wenn wir die jetzigen Besol⸗ dungen beschließen und der Reichstag später weiter geh als wir, so muß es natürlich immer unser Bestreben sein, daß die gleichen Be⸗ amtenklassen im Reich und in wee, e. gleichgestellt werden. Wir bedauern das Scheitern der Besoldungsnovelle im Reiche und meinen, daß es dahin nicht hätte kommen dürfen. Die Versuche im Reiche, die Novelle durch Einbeziehung der Unterbeamten zu ergänzen, haben sich als aussichtslos erwiesen, deshalb werden auch solche Versuche von unserer Seite aussichtslos bleiben. Darüber hat der Minister keinen Zweifel gelassen. Es bleibt uns deshalb nichts anderes übrig, als die Nobelle anzunehmen. Sie kann jedoch lediglich eine Abschlags⸗ zahlung sein, und die Novelle für die gehobenen Unterbeamten muß unverzüglich nachkommen. In dieser Beziehung war die Erklärung des Finanzministers noch reichlich unbestimmt. Wir wünschen, daß diese Vorlage im Herbst kommt. Die Gründe, die zur Auslassung der gehobenen Unterbeamten geführt haben, sind durchaus anfechtbar, auch die finanziellen. Der Finanzminister stellt allerdings in Aussicht, daß die Vorlage in möglichst kurzer Zeit erfolgt; aber dann werden sich die Verhältnisse schon wieder anders gestaltet haben. Später werden die finanziellen Bedenken genau so gut vorhanden sein wie jetzt. Wir haben eine allgemeine Revision der Besoldungsordnung verlangt, und eine systematische Revision derselben wird nach Annahme der Besol⸗ dungsnovelle unbedingt notwendig sein. Die Novelle zwingt uns geradezu dazu. Remunerationsfonds dürfen zu Zulagen nicht verwendet werden. Ich habe den Wunsch, daß die Kanzlisten bessergestellt werden; sie sind bei der Besoldungsordnung 1909 zu kurz gekommen. Auch eine Besserstellung der Kanzlistenanwärter muß erfolgen. Wir können es nicht verantworten, wenn die Unterbeamten nicht erhöht werden sollen, nur deshalb, weil wir ihnen nicht alles gewähren können, was sie bekommen müssen. Wir müssen ihnen geben, was möglich ist. Die Beamten glauben, das Abgeordnetenhaus könnte Verbesserungen er⸗ zwingen. Wir können die Regierung nur darum bitten, Verbesserun⸗ gen vorzunehmen, aber zwingen können wir sie nicht, wir haben nicht die Klinke der Gesetzgebung. Wir sind damit einverstanden, daß un⸗ sere Anträge der verstärkten Budgetkommission überwiesen werden. Ein Verzicht auf eine Verbesserung der gehobenen Unterbeamten ist meinen Freunden nur möglich, wenn der Finanzminister seine Aus⸗ führungen noch ergänzt und nicht von einer unbestimmten Zukunft spricht, sondern seine Worte präzisiert und klarstellt, dahingehend, daß er uns in den allernächsten Jahren eine neue Besoldungsnovelle zustellt. Wir haben die Empfindung, daß die Petitionen der Beamten um Gehaltsaufbesserung das nötige Maß nicht innegehalten haben. Die Beamten haben den Bogen zu straff gespannt. Dadurch erwecken sie nur Vorurteile und Antipathie gegen sich, und das liegt nicht in ihrem Interesse.
Abg. Viereck ffreikons. :: Obwohl die Besoldungsordnung von 1909 einen Abschluß der Gehaltsfragen bilden sollte und eine Auf⸗ wendung von 200 Millionen erfordert hat, ist doch alsbald Unzu⸗ friedenheit entstanden, namentlich in den deklassierten Orten. Im großen und ganzen können wir auf das Werk stolz sein, das wir 1909 geschaffen haben. Nur von Zeit zu Zeit kann die Besoldungsordnung revidiert werden, aber im vorliegenden Falle ist ihre Durchbrechung unumgänglich. Die Beamtengehälter im Reiche und in Preußen sollten gleich sein, aber als die Besoldungsordnung im Reiche später ent— stand, wurden Ungleichheiten eingeführt. Die Ausgleichung durch Zu⸗ lagen hat die Beamten nicht befriedigt, und der Unterschied wurde noch verschärft, als durch die Besoldungsnovelle von 1913 im Reiche die Postassistenten, die Postschaffner und die Postunterbeamten noch weiter aufgebessert wurden. Jetzt ist was schon früher hätte erkannt werden können, absolut notwendig geworden. Wir danken der Regierung, daß sie sich nicht auf eine mechanische Gleichstellung beschränkt hat, sondern auch andere nahestehende Beamtenklassen berücksichtigt hat. Diese Auf⸗ besserung hält die Grenze des Notwendigen inne, wir freuen uns, daß eine große Zahl der Beamten eine Aufbesserung erhält. Wir sind auch einverstanden, daß die Novelle am 1. April d. J. in Kraft tritt, zumal wir schon die Mittel dafür in dem Etat bereitgestellt haben. Die Vorlage selhst macht also keine Schwierigkeiten, schwierig ist ber die Aufbesserung weiterer Beamten, weil der Staatshaushalt nicht weiter leistungsfähig ist. Die Regierung will die weitere Auf⸗ besserung nicht auf die lange Bank schieben, das ist auch der Wunsch aller Beamtenkreise, aber die Beamten müssen bei ihren k Maß halten und nicht etwa sich von einem Machtbewußtsein infolge ihres Zusammenschlusses leiten lassen, sondern von sachlichen Erwägungen ausgeben. Gine Durchbrechung der Besoldungsordnung läßt sich heute nicht mehr a limine abweisen, denn die Unstimmigkeiten bestehen in
folge unrichtiger Bewertung der Leistungen einzelner Begmtenklassen, ufo der Unzulänglichkeit der Gehälter und infolge der Deklassierun der Ortschaften für den Wohnungsgeldzuschuß. Ke Einbußen 6 die Deklassierung sind ja durch ane n, en ausgeglichen worden, aber Unterstützungen können den berechtigten 1 auf eine andere Regulierung nicht ausschließen. Ueber die einzelnen Wünsche der Be⸗ amien wird sich mein Freund Dr. Wagner noch äußern. Cine Reform der Besoldungsordnung kann noch keine allgemeine Aufbesserung der Gehälter zurzeit bedeuten, denn wir müssen die finanzielle Lage be— rücksichtigen. Die Einnahmen aus dem Eisenbahngüterverkehr sind zurückgegangen, außerdem müssen wir einen Schullastenausgleich herbei⸗ führen und auch sonstige Gemeindelasten abbürden; beim Schullasten⸗ ausgleich kann man an der Lehrerbesoldung nicht vorübergehen, denn es wird dringend gefordert, daß die Lehrergehälter überall gleich sein sollen. Diese Dinge werden sich nicht ohne starke nan spruchnahme des Staates machen lassen, es werden hohe dauernde Ausgaben daraus erwachsen. Eine neue sehr hohe Belastung erscheint uns deshalb be⸗ denklich. Wir hoffen, daß aus dem Generalpardon bei der Wehrsteuer hohe Mehrerträge aus der Einkommensteuer und der Ergãnzungssteuer sich ergeben werden, aber nach den Mitteilungen der Regierung sind wir nicht so sanguinisch. Jedenfalls werden wir auf so n. eber⸗ CHhüsse für eine allgemeine Besoldungsreform nicht rechnen können. Die Beiastung für eine allgemeine Besoldungsordnung können wir unsern Steuerzahlern, namentlich der gewerbetätigen Bevölkerung, nicht zu⸗ muten; diese Bevölkerungskreise sind durch ihre sozialen Pflichten in einer Weise in Anspruch genommen, daß wir sehr vorsichtig sein müssen, wenn wir nicht die Lebenskraft eines großen Teiles des Volkes erheblich schwächen wollen. Ich muß das aussprechen gegenüber uferlosen Hoff⸗ nungen, die hier und da gehegt werden. Wir müssen uns auf ein ge—⸗ wisses Maß beschränken, aber wir wollen alles tun, was unsere Be⸗ amten billigerweise fordern können. Spätestens 1918 wird im Reiche die Ortsklasseneinteilung revidiert werden, und dann müssen wir uns mit dem Wohnungsgeldzuschuß befassen, dabei müssen wir zu einer besseren Abmessung kommen. Wir müssen dabei auch gewisse höhere und mittlere Beamte, die sich in Einzelstellungen befinden, berückich— tigen. Insbesondere müssen wir für die Wohnungsverhältnisse der ge⸗ ring besoldeten Beamten sorgen. Man muß sich ernstlich mit der Frage beschäftigen, ob nicht die Justizsekretäre mit den Verwaltungs⸗ sekretären gleichgestellt werden können. In ihrer Ausbildung sind sie völlig gleichwertig mit den Verwaltungssekretären. Daß im Reiche die Besoldungsvorlage gescheitert ist, ist sehr bedauerlich, und es ist unbedingt nötig, daß hier der ernste Wille auf allen Seiten vorhanden ist, auch etwas zustande zu brinzen. Als Wunsch meiner Partei möchte ich aussprechen, daß die Regierung bei der künftigen Regelung der Ge⸗ hälter sich eine Erleichterung der Gründung einer Familie und eine Erleichterung der Kindererziehung zum Ziele nimmt. Wir halten das für nötig, schon aus volkswirtschaftlichen Gründen, weil wir gegenüber dem Geburtenrückgang darauf Wert legen müssen, daß aus der Be⸗ amtenschaft ein Nachwuchs entsteht, der treu zu König und Vaterland hält und der ein junges Geschlecht bildet, auf das auch in Zukunft der gleiche Verlaß sein wird wie auf die jetzige Beamtenschaft. Dieser Gedanke der Berücksichtigung der Familien und Kinder ist ja auch viel angefochten worden und man hat sich mit dem staatsrechtlichen Cha—⸗ rakter der Beamtengehälter beschäftigt. Man fragt, ob die Gehälter als Lohn für die geleisteten Dienste aufzufassen sind, oder als Ent⸗ schädigung dafür, daß die volle Arbeitskraft dem Dienste des Staates gewidmet wird. Wir können hier die staatsrechtliche Frage kaum lösen. Ich bin persönlich der Meinung, daß man das Gehalt auffassen kann als eine feste Vergütung an den Beamten dafür, daß er seine ganze Persönlichkeit und seine ganze Arbeitskraft dem Staate widmet, eine Vergütung, die um so höher ist einerseits nach Ausbildung und Leistung der Beamtenkategorie, der er angehört, und anderseits nach der diesem Beamten angemessenen Lebenshaltung. Daß die Leistung allein nicht maßgebend ist, ergibt sich schon daraus, daß regelmäßig nach feststehenden Zeitabschnitten Zulagen gewährt werden. Wenn man sich nur nach den Leistungen richten wollte, müßte vielleicht um die Mitte der 40er Jahre mit den Zulagen Halt gemacht werden. Wenn man das nicht tut, sondern die Zulagen auch weiter gewährt, so ge⸗ schieht das in Berücksichtigung der gesteigerten Lebenshaltung und der steigenden Bedürfnisse der Familie. Da hat man schon den Gedanken der Berücksichtigung der persönlichen Familienverhältnisse. Auch jetzt gewährt ja schon der Staat Unterstützungen in Fällen der Not. Ich kann mir denken, daß dabei Beamte mit zahlreichen Kindern vor allen Dingen berücksichtigt werden müssen. Aber wenn auch die individuelle Behandlung schon jetzt in gewisser Weise Platz greift, so können wir doch für Familien mit bestimmter Kinderzahl auch feste Erziehungs— beihilfen gewähren und dadurch der sozialen Lage gerecht werden. Bei der Bemessung des Wohnungsgeldzuschusses muß auch darauf Bedacht genommen werden, ob der Beamte eine Familie hat oder nicht. Das Beispiel der Umzugskosten zeigt, daß auf diesem Wege schon die ersten Schritte getan worden sind. Man muß davon abgehen, daß das An⸗ fangsgehalt sehr niedrig festgesetzt wird und dann erst allmählich steigt. Wir müssen darauf hinwirken, daß der Beamte eine Familie gründen kann, sobald er fest angestellt ist, also in möglichst jungen Jahren. Das ist ebenso aus volkswirtschaftlichen wie aus sittlichen Gründen zu wünschen. In der Reichsstatistik für die Post⸗ und Telegraphen beamten ist die Zahl der Ledigen nicht allzu hoch. Die unteren Be⸗ amten neigen mehr zum eigenen Haushalt als die höheren Beamten. Auffällig ist aber die geringe Zahl der Kinder. Es haben gar keine Kinder verheiratete höhere Beamte 19,1 5, von den mittleren 17,7 35 und von den unteren 13, 95. Also auch die Kinderzahl ist bei den unteren Beamten am höchsten. Mehr als zwei Kinder haben von den höheren Beamten 2432 245, von den mittleren 26,9 5 und von den unteren Beamten 39, 33. Wenn wir also Erziehungsbeihilfen ge⸗ währen, so werden diese vorzugsweise den 392 35 unter den ver⸗ heirateten unteren Beamten zu gute kommen. Die Frage mag schwierig sein, aber in einer Reihe von Städten und auch im Auslande, in Frankreich und Italien, ist eine Lösung schon gefunden worden. Auch ich wünsche, daß die Vorlage und die Richtlinien, die in den Anträgen festgelegt worden sind, recht bald angenommen werden. Ich möchte hinzufügen, daß für uns die ganze Besoldungsfrage keine Partei⸗ frage sein soll, und daß wir wünschen, sie im Einvernehmen mit den übrigen Parteien zu lösen, und daß wir hoffen, daß wir in dieser Ver⸗ einigung der Parteien und auch mit der Regierung eine glückliche Lösung finden. Wir hoffen auch, daß die Zusage des Ministers erfüllt wird und in absehbarer Zeit eine Neugestaltung der Besoldungsver⸗ hältnisse erfolgen kann.
Vizepräsident Dr. Porsch schlägt vor, wie am Sonnabend in Aussicht genommen, die Beratung der Besoldungsvorlage jetzt zu unter- brechen und die übrigen Punkte der Tagesordnung zu erledigen, damit diese Gesetzentwürfe auch wirklich noch vor Pfingsten dem Herrenhause zugehen konnen; nach Erledigung dieser Punkte könne dann die Debatte fortgesetzt werden.
Abg. Lippmann fortschr. Volksp.): Wenn beabsichtigt wird, die Beratung der Besoldungsnovelle am Schlusse der Sitzung fortzu— setzen, statt sie lieber erst morgen wieder auf die Tagesordnung zu setzen, so müßte ich dem Vorschlage des Präsidenten widersprechen.
Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa Eons.): Wir halten diesen Vorschlag des Präsidenten für unbedenklich und sind mit ihm einverstanden Wir müssen jetzt erst die anderen Vorlagen er⸗ ledigen, ehe wir in dieser Beratung fortfahren.
Abg. Lippmann fortschr. Volksp.: Dann widerspreche ich also der Absetzung dieses Gegenstandes von der Tagesordnung.
Vizepräsident Dr. Porsch: Es ist keine Absetzung von der Tagesordnung, sondern nur eine Unterbrechung der Beratung. Darüber kann das Haus frei beschließen.
Abg. Lippmann (ortschr. Volksp.): Eine Aenderung der Tagesordnung liegt doch auf jeden Fall vor, und dem muß ich wider⸗ sprechen. Wir sind nur dann mit der Unterbrechung einverstanden, . heute mit der Beratung der Besoldungsvorlage nicht fortgefahren wird.
Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Wir können doch jetzt nur bestimmen, ob wir die Beratung abbrechen wollen. Was dann weiter geschieht, das wird im Laufe der Sitzung einer späteren Bei af é vorbehalten sein.
Abg. Lippmann (ortscht. Volkp.): In jedem Falle ist ez Aenderung der Tagesordnung. Wollen wir wirklich . weit gehen wir sie jeßt ändern und dann nachher wieder herstellen? Dag .
anz eigenartiger Vorgang, daß man eine Beratung von solcher Wit.
eit abbricht und dann am Ende wieder aufnimmt. ; Vizepräsident Dr. Porsch: Ich habe meinen Vyrschlag gemacht, um die Geschäfte des Hauses zu fördern. Es ist mir 1 Fteilt worden, daß der nächste Redner 15 Stunde sprechen ö. Dann wird es zu spät für die so notwendige Erledigung der anden Vorlagen. m Abg. Lippmann er Volksp.): Die Tagesordnun nin am Schluß der vorhergehenden Sitzung vom Präsidenten bei eine Aenderung kann nur dann beschlossen werden, wenn dem Ant nicht widersprochen wird. h Vizepräsident Dr. Po rsch: Es handelt sich aber nicht um qh Absetzung von der Tagesordnung. Am Sonnabend ist in il genommen worden, daß im Interesse der anderen Vorlagen nach ein gewissen Zeit die Beratung unterbrochen werden soll. J Abg. Tippmann (fortscht. Volksp.): Das ist geschãs tszordnung mäßig unzulässig. Ein solches Abbrechen ist in der Geschãftsotdnn überhaupt nicht vorgesehen. . WVijepräsident Dr. . Dann kann das Haus durch M joritar ber n darüber beschließen. . Abg. Lippmann (fortschr. Volksp.): Das Haus kann dun
Majoriq4tsbeschluß nur entscheiden, wo die Geschäftsordnung das n
läßt. Sie läßt das aber im vorliegenden Falle überhaupt nicht ju. Vizepräsident Dr. Porsch: Nachdem dies vorher än Aucsth genommen worden ist, halte ich es doch für lc sig
Abg. Ad. Hoffmann (Soz): Durch Majoritätsbeschluß in
man nicht willkürlich die Tagesordnung ändern. Wenn das mögt wäre, würde in der Geschäftsordnung nicht angegeben sein, durch we viel Personen ein Widerspruch unterstützt sein muß. Wenn ze Präsident vorgeschlagen hätte, diesen Punkt jetzt abzubrechen und n andere fertig zu machen und morgen mit der Beratung fortzufahmn wäre jedenfalls kein Widerspruch erfolgt. Aber nachher vor gn geleertem Hause mit der Weiterberatung zu beginnen, geht nicht 9
Vizepräsident Dr. Po rsch: Um die Zeit nicht weiter zu h lieren, schlage ich vor, daß wir jetzt noch einen Redner hören in dann zu den anderen Punkten der Tagesordnung übergehen.
Abg. Tippmann (sortschr. Volksp. : Auch das ist unzulis sobald aus dem Hause überhaupt ein Widerspruch erfolgt ist. Son könnten wir ja jeden Redner unterbrechen und mitten in seiner Ne das JYrus fragen, ob wir nicht die Beratung abbrechen wollen.
Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (konsz: wird das Beste sein, wenn wir den Gegenstand ietzt verlassen in nicht mehr darauf zurückkommen. Dann kommt die Besoldunn ordnung morgen auf die Tagesordnung und wird heute erst das anden erledigt.
Abg. Lippmann (ortschr. Volksp): Ich halte auch da si unzulässig, will aber meinen Widerspruch zurückziehen, wenn die ratung der Besoldungsvorlage erst morgen fortgesetzt werden soll.
Vizepräsident Dr. Porsch: Wenn also eine Einigkeit eric werden kann, so schlage ich vor, jetzt die Beratung der Besoldunn novelle abzubrechen, sie morgen fortzusetzen und heute die anden Gegenstände der Tagesordnung zu erledigen.
Das Haus ist damit einverstanden und beginnt die driz Beratung des Entwurfs eines Eisenbahnanleihe gesetzes.
Abg. Dr. Iderhoff (kons): Den Staatsvertrag mit Oldenbn begrüßen wir freudig. Wir werden ihm zustimmen, weil dadm Oldenburg aus der Zwangslage, in der es sich jetzt befindet, bemm wird. Die Interessen der Stadt Wilhelmshaven müssen besser wah genommen werden. Wilhelmshaven ist vom oldenburgischen Geh und von der Stadt Rüstringen geradezu eingeengt. Die Verhältmm gestalten sich immer schlimmer. Der Minister hat nun erklärt, er es für aussichtslos gehalten habe, die Verhandlungen wegen ( weiterung des preußischen Staatsgebietes wieder aufzunehmen. N können wir nur bedauern.
Abg Wolff ⸗Biebrich (nl) tritt für bessere Zugverbindunm zwischen Griesheim und Frankfurt a. M. ein. Auch die Stadt Wa baden müsse besser berücksichtigt werden, die Verkehrsverbindunn nach Wiesbaden ließen noch sehr viel zu wünschen übrig.
Abg. Dr. Lohmann (nl) wünftht bessere Zugverbindungen: Oberlahnkreis.
Abg. von wünscht ein
Bülow⸗Stuthenen (kons.)
günstigeren Fahrplan für die Strecke Allenstein Königsberg und ders
dem Minister für die in letzter Zeit geschaffenen besseren Verbindum zwischen Ostpreußen und Berlin.
Nachdem noch der Abg. Dr. Wolff⸗Gor ki (kons.) ein speziellen Wunsch ausgesprochen hat, wird das Eisenbch anleihegesetz endgültig genehmigt.
In dritter Beratung wird ohne Debatte der Geset entwurf, betreffend die Bewilligung weiterg Staasmittel zur Verbesserung der Wor nungsverhältnisse von Arbeitern, die staatlichen Betrieben beschäftigt sind, un von gering besoldeten Staatsbeamten, n genommen.
Ohne Debatte werden ferner angenommen in erster i zweiter Beratung der Gesetzent wurf, betreffend die E weiterung des Geltungsbereichs eint Bestimmung Allgemeinen Gewerbe ordnung von Abänderung es Gesetzes über die ständigkeit der Verwaltungs- und Ver wa tungsgerichtsbehörden von 1883, der 6 setzent wurf, betreffend Abänderung des 6 fetzes von 1904 über die Hannoversg Landes kreditanstalt, sowie die Gesetzent wür über die Aenderu ng der Amtsgerichtsbezitt Neuenburg (Westpreußen) und Schwetz, der Amtsgerichtsbejm Obornik und Rogasen und der Amtsgerichtsbezirke Ohlau n Wansen. =
In zweiter und dritter Beratung wird die Nove) zum Gesetz über die Errichtung von Rente banken von 1850 ohne Debatte angenommen. .
Dann folgt die erste Beratung des Entwurfs ein⸗ Fischereigesetzes.
Minister für Landwirtschaft, Dr. Freiherr von Schorlem er:
Meine Herren! Es ist unter den Fischereiinteressenten wohl alf mein anerkannt, daß das Gesetz vom 30. Mai 1874, welches im? sentlichen eine Kodifikation der zerstreuten und probinziell verschiche polizeilichen Vorschriften bezweckte, einen vollen Erfolg im Lauft Jahre nicht gezeitigt hat. Zwar ist festzustellen, daß die Kim fischerei an der Ost⸗ und Nordbsee einen nicht unerheblichen Aufschnn genommen hat; dagegen sind bezüglich der Binnenfischerei die warteten Erfolge vielfach ausgeblieben und weitere Maßnahmen Hebung derselben zweisellos erforderlich. .
(Cs hat anfangs der Czedanke nahe gelegen, durch eine Ergämn des Fischereigesetzes von 1874, das schon im Jahre 1880 abgeant worden war, Abhilfe zu schaffen. Aber gerade aus den Kreisen Berufsfischer und ebenso auch von den Vertretern der Fischereim schaft ist der Wunsch zum Ausdruck gebracht worden, auch in eine regelung des materiellen Rechtes einzutreten und dabei auch wirlsth ]
Domänen und Forth
Gesetzent wurf iin
liche Maßnahmen zur Hebung der Fischzucht in den Binnengewässern in Aussicht zu nehmen. Diesem Wunsch folgend, hat die Staatsregie= rung nunmehr den Entwurf des Fischereigesetzes vorgelegt, auf dessen einselne Bestimmungen ich nicht näher eingehen möchte. Ich will mi henzor heben, daß sie einerseits wirtschaftlicher Natur sind, in wich= J cbenso auch eine Erweiterung der polizeilichen Votschriften ins Auge
en. sas Ich hoffe, daß dieser Entwurf, wie der Entwurf des Wasser⸗ geseßes, ju dem er in nahen Beziehungen steht, Ihre Zustimmung finden wird. Bravo h
Abg. Freiherr von. Ma ltza hn (kons): Wir legen besonderen Wert darauf, daß in die Rommissionsberatung sobald wie möglich eingetreten wird, damit die zweite Lesung nach Beginn der Wiederbe⸗ ratung alsbald vorgenommen werden kann. Wit haben selbstverständ⸗ lich gegen einen Teil des Entwurfs Bedenken, die in der Kommission nachgeprüft werden müssen, insbesondere gegen den 8 5 des Gesetzes. Auch die Frage der Zahl der Fischereiberechtigten ist ernstlich zu prüfen, ihre Zahl muß mit den wirtschaftlichen Interessen der gesamten Fischerei vereinbar 64. Eine Abänderung wird auch bezüglich der gischereigenossenscha ten erfolgen müssen. Nicht genügend berücksichtigt scheint dle Küstenfischerei zu sein; sie muß mehr in den Gesetzentwurf hineingearbeitet werden. Der Minister hat zwar gesagt, die Küsten— sscherei sei genügend geregelt; davon haben wir aber an der Ostsee nicht viel gemerkt. Gegen. den Abschnitt 5 des Entwurfs hahen wir gleichfalls erhebliche Bedenken, die sich auf die gemeinschaftliche Fischerei beüehen. Es wird auch zu prüfen sein, ob der, Schutz der Fischerei aus— reichend ist oder etwa zu weit geht. Jedenfalls können wir heute schon unsere Befriedigung darüber ausdrücken, daß endlich den berechtigten Wunschen unserer Fischer im Binnenlande und unserer Kistenfischer abgeholfen werden soll. Ich zweifle nicht daran, daß dem Gesetzentwurf in der n, eine Fassung gegeben wird, die dem Wunsch unserer Fischereiintere senten entspricht. . . .
Abg. Gerhardus Gentr.): Wir beurteilen die Vorlage im allgemeinen günstig, wenngleich wir einzelne Ausstellungen in der Kom: mission erörtern werden. Wünschenswert wäre für das Fischereirecht ein einziges Gesetz gewesen, ein Teil der Bestimmungen für das Fischereiwesen ist aber schon in das Wassergesetz gufgenommen worden. Ich bitte den Minister, der Kommission eine Zusammenstellung der sischereirechtlichen Bestimmungen zu unterbreiten. Es fragt sich, ob bei dem Uferbetretungsrecht die Interessen der westlichen Provinzen ge⸗ nügend berücksichtigt sind. Für die kleinen Besitzer, die dort die Regel hilken, ist das Uferbetretungsrecht viel bedeutungsvoller als für die toßen Besitzer im Osten. Allerdings besteht schon in dem Gesetz für Rheinland und Westfalen über das Fischereirecht der Adjazenten das jffeibeschränkungsrecht, aber da handelt es sich um die eigenen Grund⸗ sticke der Anlieger. Eine Einschränkung des Uferbetretungsrechts wird in der Kommission zu erwägen sein, der schwer realisierbare Anspruch auf Schadenersatz genügt nicht. Die „Enteignung“ des Fischereirechts der NRüller und Triebwerkshesitzer erregt bei uns Bedenken, es muß ein Mittelweg zu finden sein, der die gesamten Interessen und die Interessen der Fischerei gleichmäßig wahrt. Die Koppelfischerei wird guch von meinen Freunden im großen und ganzen als schädlich ange⸗ sehen, sie muß unter Wahrung der Entschädigungsansprüche der Inter⸗ essenten eingeschränkt werden. Wir schließen uns dem Antrage auf Kommissionsberatung an. J .
Abg. Hausmann (ul): Die Vorlage bringt dankenswerter⸗ weise eine Reihe von praktischen Erfahrungen, die im Laufe der Jahre gewonnen sind, zur Geltung. Die übersichtliche Einteilung der Vor⸗ lage bringt klar zum Ausdruck, was sie will. Ich kann daher die Vor⸗ lage für eine brauchbare Grundlage für die Beratungen in der Kom⸗ mission ansehen. Fraglich ist allerdings, ob der Polizeiverordnung eine so große Machtbefugnis zu überweisen ist, wie im Gesetz steht. Gewiß müssen in einzelnen Landesteilen die Dinge lokal geordnet werden, in⸗ dessen, soweit wie die Dinge gesetzlich festgestellt werden können, wollen wit es auch tun und kein Polizeigesetz machen. Das Fischereigesetz von 1l5t wurde am 1. Mai i874 hier im Hause in zweiter und dritter Lesung angenommen, nachdem es von der Kommission eingehend be⸗ tralen war. Das kann auch hier wieder der Fall sein. In der Kom⸗ mission werden meine Freunde verschiedene Anregungen geben. Der Gnhrurf krifft eine klare Ünterscheidung zwischen der Fischerei in offenen und geschlossenen Gewässern. Anfechtbar ist mir jedoch der Abschnitt äber die Fischereiberechtigungen, besonders die Bestimmungen über das Uferbetretungsrecht. Dieses Recht wird in der Kommission wohl die meisten Schwierigkeiten machen. Anfechtbar scheint mir guch die Beschränkung hinsichtlich der bestehenden Rechte, auch das Vor⸗ kaufsrecht des Staates. Um in den Rechten Klarheit zu schaffen, wird allerdings die in der Vorlage vorgesehene Frist von, 10 Jahren ge⸗ nügen; die Interessenten haben dadurch Zeit genug ihre Rechte fest⸗ zustellen. In bezug auf die Verunreinigung der Flüsse hat das Wasser⸗
gesetz schon Abhilfe gebracht, und wir können uns einstweilen damit
begnügen. Die schwierigste Aufgabe der Kommission wird sernersédie Ausgleichung der verschiedenen Interessen sein. Es wäre erwünscht, daß der Entwurf ein Ausgleichungsverfahren bei den Interessendisse⸗ renzen zuläßt nach Analogie des Wassergesetzes. In. Zischerkreisen hat man den Entwurf mit Freude begrüßt. Freilich sind auch noch Wünsche ausgesprochen worden, z. B. vom Westdeutschen Fischewverein. Sonst sind Einwendungen aus Fischerkreisen gegen das Gesetz nicht ge⸗ macht. Etwas ängstlicher steht die Industrie der Vorlage gegenüber. Die Kommission muß Sorge tragen, ihre Bedenken zu zerstreuen. Für besonders wertvoll halte ich die Bestimmungen über die Fischerei⸗ gerechte, namentlich hinsichtlich der Genossenschaften. Dadurch wird den Berufsfischern das Leben erleichtert. Ich bin auch im allgemeinen einberstanden mit der Erteilung der Fischereierlaubnisscheine, aller⸗ ings wird da ein Unterschied zu machen sein zwischen offenen und ge— schlossenen Gewässern. Wir können uns nicht verhehlen, daß immer eine große Zahl von Personen vorhanden ist, die es nicht für unrecht halten, die Fischerei auszuüben. Durch das Zusammentreffen ver⸗ schiedener Umstände ist der Fischreichtum bei uns zurückgegangen; So⸗ weit möglich, müssen wir durch gesetzliche Maßnahmen Besserung schaffen. Als eine solche Maßregel dien die Anstellung von Aufsichts, beamten. Hoffentlich wird das Gesetz in der Kommission so ges altet werden, daß alle Wünsche erfüllt werden. . .
Äbg. Hengsberger ffreikons, Hosp :. Wir sind bereit, den Entwurf in einer Kommission von 28 Mitgliedern zu beraten. Dort werden wir uns mit Einzelheiten beschäftigen, namentlich mit der Ab⸗ lösung der Fischereiberechtigungen, der Fischereiberechtigung in Ueber⸗ schwemmungögebieten, dem Polizeiverordnungsrecht usw.. Im ganzen ehen wir in' der Vorlage eine geeignete Grundlage für die Kom— missionsberatung. . .
Abg. un mann ortschr. Volksp): Die Vorlage ist ung mein wichtig für Hunderttausende direkt und für Millionen indirekt. Für bessere Reinigung der Gewässer hat das Wassergeset schen ge. sorgt und zur Ergänzung werden die Bestimmungeng des 5 95 der Vorlage sebr nützlich fur die Fischereinteressenten wirken,. Nach desn sz 43 des Gesetzes von 1874 wollten die Fischereiinteressenten wohl Vorkehrungen gegen Verunreinigung durch zie Industrieabwässer ver langen, aber sie hatten die Kosten zu bezahlen. Das Uferbetretungs; recht ist notwendig, denn nur so kann die Fischerei richtig ausgeübt werden. Ich begrüße eg, daß Klarheit geschaffen wird, daß ein Fichereigrundstück in das Wasserbuch eingetragen werden . ö. Mängel hat, wie alles Menschliche, auch dieser Gesetzentwurf. g r so och erreichen, daß möglichst viel Fischnahrung die teure Fleisch. hrung erfetzen soll. (Jwischenrufe rechts) Ich weiß nicht, , . Sie gleich so erregt werden, wenn man nur Len den teuren Fleisch preisen spricht. Die höheren Fangziffern des Fischfanges werde dazu eittagen, diefe Volkönghrang zu derbiiligen. Aber es sinde? . mungen in dem Gesetz vorgesehen, die zahlreichen Leuten das Fi chen verbieten. Da die richtige Grenze zu finden, wird Aufgabe der Kom. mission sein, damit nicht zahlreiche Existenzen vernichtet werden, Es ist iberall Fe Tendenz an Erkennen, eine Nerringerungeder Rg sah zu erreichen. Gio. Beten ken habe ich gegen den d Die Re
gierung will die Wasserlaufe erster Ordnung den allgemeinen Strö= men nach dem Allgemeinen Landrecht 8 26 würde die Regierung in allen diesen zahlreichen Wasserläufen erster Ordnung das Fischereiregal haben. Das ist ein ungeheurer tiefer Eingriff. Im alten Landrecht waren mit den öffentlichen Strömen nur schiffbare luüͤsse gemeint. In diesem Gesetz sichert sich der Fiskus ein Vor— e,, t und die Fischereirechte in allen Wasserläufen erster Ord⸗ nung. Auch hier sind wir nicht in der Lage, dem Fiskus zu folgen. Den Wunsch nach Einstellung von mehr Fischereiaufsichtsbeamten teile sch nicht. Bie Fischereipolizei liegt in der Hand der Ortspolizei, das enügt doch. Aber es heißt dann auch in dem Gesetz, daß für einzelne Helle der Staat ,. Fischereipolizei einrichten kann. Es kann also dieser Weg ohnehin beschtitten werden. Da on man nicht auch noch Wünsche nach dieser Richtung äußern. Ich offe, daß es möglich sein wird, den Gesetzentwurf in befriedigender Weise umzugestalten.
Abg. Di. Liebknecht (Soz.); In bezug auf den 8 5 stimme ich dem Vorredner zu. Das fiskalische Fischereirecht wird da viel zu weit ausgedehnt. Auch in bezug auf das Vorkaufsrecht des Staates kann ich nur' die geäußerten Bedenken unterstützen. Bei den , ,. schaften liegt die Gefahr nahe, daß die Interessen gerade der kleineren Fischereien beeinträchtigt werden, weil neben der Abstimmung nach der Kopfzahl auch die Abstimmung nach dem Werte der in Frage kommen— den he fer echtigeit zugelassen wird. Mit einer Verschärfung der Strafbestimmungen kann ich mich nicht einverstanden erklären. Da⸗ darch fördert man das allgemeine Wohl nicht. Deshalb wünsche ich auch nicht die Einsetzung besonderer Fischereibeamter, die gleichzeitig Polizeibeamte und Wirtschaftsbeamte sein sollen. Ich hoffe, daß in der Kommissionsberatung, der ich zustimme, diese Gesichtspunkte berück⸗ sichtigt werden. ;
Hiermit schließt die Diskussion. .
Die Vorlage wird nach dem Antrage des Ahg. Freiherrn von Maltzahn einer Kommission von 28 Mitgliedern über⸗ wiesen. .
Das Haus erledigt dann noch nach den Vorschlägen der Agrar-, Petitions- und Unterrichtskommission eine Reihe von Petitionen, zu denen Wortmeldungen nicht vorliegen.
Eine Petition des 1. Lehrers und Organisten Kopittke in Tütz um Nachzahlungen wird auf Antrag des Abg. Freiherrn von Gamp-Massaunen (freikons) an die Unterrichts⸗ kommission zurückverwiesen, da der Petent behauptet, daß der Bericht hierüber von einer tatsächlichen Unrichtigkeit ausge⸗ gangen sei. . . . ᷣ
Um 41 Uhr vertagt sich das Haus. Nächste Sitzung Dienstag 16 Uhr. (Petitionen, dritte Beratung der heute in zweiter Beratung angenommenen Vorlagen, Fortsetzung der ersten Beratung der Besoldungsnovelle.)
Literatur.
Im 11. Heft der Arena“ (Oktavausgabe der illustrierten Zeit- schrift Ueber Land und Meer“ (Deutsche Verlage anstalt, Stuitgart) beschäftigen sich zwei Aufsaͤtze mlt Deutsch Ostafrika. Einmal wird man mit der Tanganjikabahn, diesem großen deutschen Kulturwerk in Deutsch Ostafrika, bekannt gemacht, das andere Mal lernt man den Reger bei der Ärbeit kennen. Dle ersten Ausfahrten des größten Schiffes der Welt, Vaterland“, lenken wiederum die Blicke auf unfere deutschen Riesendampfer; mit den an Bord befindlichen Rettungseinrichtungen, insbesondere den Feuerschutz, beschäftigt sich eine slustrterte Stizze von G. Grüttel. Ein reicher Bildschmuck jeichnet aach sonst dieses Heft wieder aus. Insbesondere sei auf Zeichnungen aus dem Nachlaß von Karl Spitzweg hingewiesen, Blätter, die in dem Beschauer den Wunsch erwecken, die känstlerische Lebentzarbeit des ganzen Spitzweg kennen zu lernen.
EharlesRichet, Fabeln In deutscher Nachdichtung von Armand Hoche und Rudolf Berger. Oktav. (Geheftet 3, —; gebunden z — „. Verlag von Gebrüder Paetel, Berlin W. — Der Ver⸗ fasser gibt in diefen geistreichen Fabeln die Weisheit des Alters dem jungen Sohn mit auf den Lebensweg. Er läßt ihn durch den Schein auf den Grund der Dinge blicken, zeigt ihm bald spöttisch, bald ernst die Gefahren, die seiner harren, die Fallftricke, die ibm gelegt werden können, lebrt ihn zu prüfen, zu unterscheiden. Setne Liebe gehört den Schlichten und Friedfertigen, seine Verachtung gilt der Halbheit und dem Dünkel. Die vorteeffliche Verdeutschung verdient vollste Anerkennung.
Kurze Anzeigen neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt. Finsendungen sind nur an die Redaktion, Wilhe!( m- straße 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.
Kavallerie, ihre Ausbildung und Verwendung. Handbuch für verantwortliche Befehlshaber. Von Tzschirner. 1,80 „M; gebon. 240 4. Oldenburg i. Gr., Gerhard er, e,
Geburtenrückgang. Kulturzerfall oder Kulturauf⸗ stieg? Von Dr. Seber. O60 46. Dretden, Richd. Erdmann Schmidt.
Ursfachen und Bekämpfung des Geburtenrückganges im Deutschen Reich. Bericht von Professor Dr. Max von Gruber. 2 M, gebdn. 3 . München, J. F. Lehmann.
Schriften der Vereinigung für staatsbürgerliche Bildung und Er— jichung. 12) Verhandlungen der ersten deutschen Kon— ferenz für staate bürgerliche Bildung und Erzibung am 25. und 26. April 1913 zu Berlin. (1IV u. 190 S) gr. 86, geh. 2 . B. G. Teubner, Leipzig und Berlin, 1914.
Der staatsrechtliche Charakter der höheren Schulen nach preußtschem Recht. Von Dr. P. Hauck. 1,80 4A; kart. 2 „. Leipzig, B. G. Teubner.
Kaufmännische Bücherei, 7. Bändchen: Deutschland und China. Von FJultus Kähler, Kaufmann in Hamburg. Kart. 1.50 S.. München, Georg D. W. Callwey. ;
Aus der fünfzigsährigen Geschichte des Vereins der deutschen Strafanstaltsbeamten von Pfarrer Schairer. Sonderabdruck aug den Blättern für Gefängniskunde, 48. Band. Heidelberg, Carl Winters Universitätsbuchhandlung.
Hygiene des Magens, des Darm, der Leber und der Niere von Geheimem Medizinalrat Professor Dr. C. A. Ewald. Dritte, erweiterte und verbesserte Auflage. Mit vier Tafeln und 14 Textabbildungen. Broschiert 2 M; gebunden 250 . Stuttgart, Ernst Heinrich Merttz.
Land ⸗ und Forftwirtschaft.
Saatenstand in Rumänien.
Die große Dürre in der letzten Zeit hat einem feuchten Wetter Platz gemacht. Die Temperatur ist nach wie vor niedrig gewesen und hat sich erst in letzter Zeit gebessert. Der Winterweizen hat sich ein wenig erholt; bestimmtes über den Ausfall der Erate kann man jedoch nicht sagen. Der Welzen leidet viel unter Rost; die Insekten haben bis jetzt keinen Schaden angerichtet. Der Roggen, der schwicher wie im Voriahre entwickelt ist, hat in den füdlichen Gebieten schon Aehren erhalten; die von der Kälte ver ursachten Schäden konnten bis jetzt noch nicht festgestellt werden. Infolge der Dürre sind Hafer und Gerste im Rückstand geblieben und haben eine gelbliche Farbe angenommen. Außer der Dürre haben in den ebengelegenen Gebieten auch Würmer und Schnecken Schaden angerichtet. Der letzte Negen hat guf Hafer und Gerste günstig ein. gewirkt. Man hofft, da sich die Witterungsverbältnisse l einigen Tagen sehr günstig gestalten, alsbald eine Besserung in allen Ge⸗ treidearten wahrnehmen zu können. (Bericht des Kalserlichen Kon- sulats zu Bukarest vom 20. Mai 1914.)
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und ati sperrungs.
maßregeln. ;
Türkei.
Der internatlonale Gesundheitsrat in Konstantingpel hat für die Herkünfte von Alexandrien, von der Insel Cbios and von
port Said eine ärztliche Unter suchung bei der Ankunft im eisten tuͤrkischen Hafen, wo sich ein Sanitätaarzt befindet, verfügt.
Handel und Gewerbe.
im Reichsamt des Innern ju sammen⸗ Nachrichten für Handel, In dust rie und Landwirtschaft“))
Rußland.
Baumwollindustrie 1913. Das Wachstum der Myvölke⸗ rung sowohl wie der wachsende Bedarf des Einzelnen an Grieug-⸗ nissen der Textilindustrie haben dieser auch in den letzten belden Jahren troß mancherlei Hindernisse eine weltere Entwicklung ge⸗ bracht. In der Baumwollspinnerei der Welt feht Rußland der Anzahl seiner Spindeln nach an vierter Stelle hinter Groß · britannien, den Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschland. Rußlands Anteil, der im Jahre 1910 52 0½, in 1811 630 he⸗ trug. ist im Jahre 1913 auf 6,4 o,o gestiegen. Die Anzahl der in Rußland vorhandenen Spindeln bettug im Jahre 1910: 3305372, 1911: 58672 000, 1912: 8 800 000 und am J1. März 1913: 8 988 000.
Nach den Schätzungen des Handelsministeriums sind folgende Gainmengen heraestellt worden:
, . Millionen Pud 21 ö =
11. 22,0 . ö
( Aus den ge stellten
1817 . . Die Einfuhr von Garn, die sich von 267 000 Pud im Jahre 1910 auf 370 9009 Pud im Jahre 1911 gehoben hatte, hat seit dem wieder nachgelassen und ist besonders im vergangenen Jahre erheblich zurũck⸗ gegar gen. Der Garuimport betrug: Pud im Werte von 1912 355 000 12 820 000 Rbl. 1913 285 000 9751 000 Die Ausfuhr von Garn, das bauptfächlich in Persien und China Absatz findet, hat dagegen eine beträchtliche Steigerung aufzuweisen. Es wurden ausgeführt: v6 1
, 1119 Kd 15 575 il, 191 32 646 1116177 Im Jahre 1912 betrug somit die Zunahme 1100 der Menge und 13269 dem Werte nach. Für das Jahr 1913 liegen Daten der Auttuhr über die hauptsächlich in Betracht kommende astatische Grenie noch nicht vor. . - Ueber die Entwicklung der Baumwollweberel ist ebenfalls für 1913 noch kein statistisches Material vorhanden und für 1912 liegen nur Schäßungen vor . Die 6 der Webstühle betrug 1910: 213 179 und wird für 1912 auf 255 500 geschätzt. An unbearbeiteten Geweben wurden angefertigt: 161 ö . ö 1912. 2 H 15 4—19 6 * An Baumwollgeweben wurden eingeführt: . Insgesamt Über die europãische Grenze Pud Rubel Pud Rubel . 243 000 14 330 000 127 361 12282 900 davon aus Finnland 40 893 1077090 1911. 282 000 17770000 144000 146170900 davon aus Finnland 42292 11789000 1912. 262 003 15 043 090 134298 12 449 0090 davon aus Finnland 460990 1083000 iu W Die Ausfuhr baumwollener Gewebe gebt bauptfächlich nach Persien. China und Afabanistan. Ausgeführt wurden: 1910. he20 060 Pud im Werte von 25 159 00990 Rbl. davon nach Finnland 62 000 Pud 1911. .. 775 190 Pud im Werte von 32 023 535 Rbl. davon nach Finnland 67 000 Pud 9glo gö5 Pud im Werte von 37 762 747 Rbl. davon nach Finnland 72 000 Pud 1034 000 Pud im Werte von 43 406 0090 Rbl. davon nach Finnland 77 000 Pud
Die Versuche der russischen Toxtilindustrie, sich in den Balkan⸗ staaten ein Absotzgeblet zu schaffen, sind als mißlungen zu betrachten. Die letzten ernstlichen Versuche gingen von der russischen Erport. gesellschaft aus, die sich indessen gleichfalls gezwungen sah, sich aus den Balkanstaaten, einschließlich Rumäniens, vsllig zurückfmuzieken und die auch ihre Filiale in Konstantinopel geschlessen hat. Nach Ansicht des Moskauer Börsenkomitees kann an eine ruffische Ausfuhr nach der Balfanhalbinsel nicht gedacht werden, solange nicht die Rüäck= erstattung der Ginfubrzölle auf Robstoffe und Maschtnen in er- weitertem Umfang gesetzlich gesichert werde.
Der Verbrauch an Baumwollengeweben in Rußland wird pro Kopf der Bevölkerung auf 41 Pfund geschätzt. Da als Abnebmer fü? Baumwoll industrieerzeugnisse bauptfachlich die Zandbevölkerung in Betracht kommt, steben zwei Umfstände einem raschen Anwachsen der Verhrauchsziffer des Einzelnen entgegen. Einmal jwingt der Durch die Agrarreform bervorgerufene Uebergang zum Ginzelbesi den Bauer zu größerer Sparsamkelt und Verwendung seiner Mittel auf den Wirischaftsbetrieb, dann aber bat die Erkenntnis der besseren Halt. barkeit guter Qualltäten das Verlangen nack teurerer Ware gesteigert und den Absag im allgemeinen verringert. Die Fabrikanten seben sich gejwungen, diesem Verlangen Rechaung ju tragen und müssen die Herstellung billiger Manufakturwaren für den Binnenverbrauch einschränken. . .
Ginen ungünstigen Einfluß auf den Marki in Manufakturwaren übten während der beiden letzten Jabre gie schlechten Ernten in Mittelasien aus. Besonders in der jweiten Hälfte des Jahres 1912 kam es zu ungewöhnlich vielen Zablungseinste lungen, die der Mann · fakturwarenbranche große Verluste zugefügt haben Manche Fabri kanten erlitten auch Verluste durch verspäteten Einkauf don Roh⸗ material in Erwartung sinkender Preise. Ueberschätzung der Nachfrage und Kreditschwierigkeit infolge der Balkanwirren batten im Herbste 1912 zu einer Ueberproduktion geführt, unter der befonders die Rabri- kanten bilsiger Ware des Lodzer und Iwanowe-Wognefsfen k Raunen zu leiden hatten. Die Betriebe mußten big auf 4 big 8 Arheitetage
io Woche eingeschränkt werden. ; j ĩ ö. flauen Geschãftelage
Weniger oder garnicht berührt von der wurden die Fabriken teuerer Baumwollenge webe. .
Mit Beginn des Jahres 1913 stiegen allgemein die Umsätze in fertiger Baumwollenware, die Zahlungseinstellungen waren germger als im Vorjahr, und infolge der günstigen Erntea en waren im Sommer die Fabrilen wieder voll beschäftigt und mit Aufträgen uber- bäuft. Im wetteren Verlaufe des Jabres zeigte sich jedoch, der Umsatz den gehegten Erwartungen nicht vol entspricht. . markt fessigte sich erst in der zweiten Hälfte des verflossenen Jahres. Infolge der Erhöhung der Baumwöllpreise auf dem Weltmarkt wurden auch die Preise für Garn, wie für fertige Baum wollenwaren gegen Ende des Jabres erhöht.
(Bericht des Ka serlichen Generalkonsulats in St. Petersburg)
im Werte bon 386 566 Rbl.
1910...
16, 1913...
Türkei.
Erhebun von Wech selprotesten. , , chen Gesetze vom 6. i n n betreffend . zahl bon Steucen und Gebühren in der Turkei, sind auch die Wechsel
prolestkosten, die zu den Kanzleigebühren — taxes de