1914 / 124 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 May 1914 18:00:01 GMT) scan diff

kann. Denn wenn ich 25 23 von der jeweiligen Schuld jedesmal

schwinden einer nach dem andern und der Etat nicht zum Abschluß tilge, werden die Schulden zwar ein wenig kleiner, aber die 35

A. den bei der nt des Postscheckamts, das das Konto gelangte. Wir sind jetzt erst dazu gekommen, daß der Etat in dritter

e. . Viertel auf ein Fünftel herabgesetzt. Daher ist trotĩ der Erhch zugleich die Gefahr in sich, daß, sofern die Konjunktur zurück—

Jahren sehr viel mehr gebrauchen wird. Unsere eigene Rechnung er⸗

oder verlangen, B. daß * Betrag einem Postscheckkonto gutgeschrieben,

oder C. daß der Betrag des gezahlt werde. Im Falle C geschieht dies a. durch Zahlungsanweisung, Inlande wohnt, b. durch . fänger im Auslande wohnt.

Im Falle zu b wird der Betrag des Schecks um das die Postanweisung oder den Wertbrief ekürzt. weisung des Geldes durch telegraphische ak Vorschriften unter XII sinngemäß.

IV. Entrichtung der Gebühren. §1

Porto

4 drucke werden vom Konto des Za Il. Der nicht erstattet. III. Für Laufschreiben wegen Sendungen Zahlkarten, Ueberweisungen, S 47 festgesetzte Gebühr erhoben.

V. Portovergünstigung.

511 J. Die Umschläge für die . der Briefe der Konto⸗

lungspflichtigen abgebucht.

des

inhaber an die Postscheckemter (Postscheckge etz 5 6) werden von den

Postscheckämtern zum Preise von 5 Pf. je i0 Stück an die

Kontoinhaber verabfolgt.

I. Die Umschläge können auch durch die Privatindustrie her—

gestellt werden; sie müssen in der Größe und Farbe des Papiers sowie

im Vordrucke mit den amtlichen genau übereinstimmen? 8

VI. Aenderungen in den Verhältnissen Kontoinhabers. § 12. .J. Aenderungen in den rechtlichen Verhältnissen eines Konto— inhabers, die für sein Konto von Bedeutung sind, müssen dem zu⸗ ständigen Postscheckamt mitgeteilt und durch Vorlegung öffentlicher Urkunden nachgewiesen werden. Unterbleibt diese Mitteilung, so hat die Postverwaltung den etwa aus der Unkenntnis der eingetretenen Aenderungen entstehenden Schaden nicht zu vertreten. ; II.. Stirbt ein Kontoinhaber, so kann das Konto auf Antrag bis zu 6 Monaten vom Tode des Kontoinhabers ab weiter' geführt werden. Zur Stellung des Antrags sind die Erben berechtigt, die sich durch Vorlegung des Testaments, der gerichtlichen Erbbeschei⸗ nigung usw. ausweisen müssen. Ist ein Testamentsvollstrecker ein Nachlaßpfleger oder Nachlaßverwalter ernannt worden, so ist dieser zur Weiterführung des Kontos berechtigt. Auch kann ein Konto— inhaber eine Person oder mehrere zur Weiterführung des Kontos nach seinem Tode bevoll mächtigen. ; IL. Beträge, die beim Postscheckamt unter der Aufschrift des Verstorbenen eingehen, sind dem Konto gutzuschreiben, solange es nicht aufgehoben ist. L. Die von dem Verstorbenen beim Postscheckamt niedergelegten Unterschriften (xz 6, III und IV) verlieren ihre Gültigkeit, sobald der Ted des Kontoinhabers dem Postscheckamt bekannt wird; bel Weiter— führung des Kontos können sie jedoch von den Erben öder von den zur Weiterführung berechtigten Personen wieder in Kraft gesetzt werden. Die Unterschriften der bei Lebzeiten des Kontoinhabers zur Weiterführung des Kontos nach dem Tode bevollmächtigten Personen ( bleiben gültig, wenn sie nicht von den Erben widerrufen werden. Der Widerruf steht jedem einzelnen Erben zu. . Wird ein Antrag auf Weiterführung des Kontos von den dazu Bexechtigten nicht gestellt und besteht auch keine Vollmacht zur Weiterführung des Kontos, so wird es geschloffen. XVI. Die Beträge der nach dem Erlöschen eines Kontos noch eingehenden Einzahlungen werden den Cinzahlern zurückgezahlt. . VII. Aenderung der Postscheckordnun g. ; S813. Werden die Vorschriften der Postscheckordnung geändert, so gelten die neuen Vorschriften auch für die bereits bestehenden Postscheck konten.

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Verordnung tritt am 1.

den 22. Mai 1914. Der Reichskanzler.

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In Vertretung

Kraetke.

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Preuszischer Landtag. Herrenhaus. 10. Sitzung vom 26. Mai 1914.

Nachtrag zu dem Bericht in Nr. 123 des „Reichs- und Staatsanzeigers“, 1. Beilage.

Die Rede, die bei Beginn der Beratung des des Staatshaushaltsetats 1914 der Finanzminister Dr. wie folgt:

Meine Herren! Der Herr Generalberichterstatter hat der Unzu⸗ friedenheit dieses hohen Hauses darüber Ausdruck gegeben, daß auch in diesem Jahre der Etat an das Herrenhaus erst zu einem Zeitpunkt gelangt ist, der weit hinter dem Zeitpunkt liegt, der in der Verfassung vorgesehen ist. Der Herr Generalberichterstatter hat in Aussicht ge⸗ stellt, daß die Geduld des hohen Hauses zu Ende wäre und es sich nicht mehr bereit finden würde, eher in die Beratung des Etats innerhalb der Kommission einzutreten, als bis der Etat auch in dritter Lesung im Abgeordnetenhause verabschiedet sei. (Sehr richtigh Ich kann den Unmut dieses hohen Hauses voll verstehen, aber ich glaube, der Unmut richtet sich in diesem Falle gegen den unschuldigen Dritten, der nichts dafür kann, daß diese Zustände herbeigeführt worden sind, nämlich gegen die Königliche Statsregierung und dann hinterher gegen das Land. Die Königliche Staatsregierung ist bisher dem hohen Haus immer unendlich dankbar dafür gewesen, daß es den Etat unter schwierigen Verhältnissen nach Ueberschreitung der gesetzlich fest⸗ gelegten Zeit beraten hat. Die Regierung hat jedoch keine Schuld daran, daß dieser Zustand eingetreten ist. Der Etat ist jahraus jahrein seit vielen Jahren immer in der ersten Hälfte des Januar von der Staatsregierung eingebracht, in diesem Jahre sogar außer⸗

J Entwurfs für das Rechnungsjahr Lentze gehalten hat, lautete,

Schecks durch eine Postanstalt bar

wenn der Empfänger im Postanweisung oder Wertbrief, wenn der Emp⸗

Für die Ueber⸗ lungsanweisung gelten die

§ 10. Die Gebühren ate e 5) und die Preise für Vor⸗ Preis für unbrauchbar gewordene Vordrucke (H wird

ungen des Postscheckverkehrs Schecks) wird die in der Postordnung

Königliche Staatsregierung dafür später verabschieden wollte, würden wir zu Zuständen kommen, die, wie ich glaube, dieses hohe Haus am allerwenigsten wünschen könnte. Es würden Verhältnisse bei uns im Lande einreißen, welche stark ins Ungesetzliche hineingingen und welche die Maßnahmen der Staats⸗ regierung und die ganze Verwaltung behinderten. Ich möchte meiner⸗ seits, obschon ich durchaus verstehen kann, daß dieses hohe Haus sich über die späte Verabschiedung des Etats im Abgeordnetenhause in gerechtem Unmut befindet, die herzliche Bitte an das hohe Haus richten, doch die Staatsregierung nicht dafür zu bestrafen, daß eine Verspätung eintritt, und lieber nach wie vor der Staatsregierung zu helfen, daß der Etat möglichst bald zur Verabschiedung gelangt. Wenn ich nun zu dem Etat selbst übergehe, kann ich mich kurz fassen, weil der Herr Generalberichterstatter ein sehr ausführliches Referat erstattet hat. Bei der Ausstellung des Etats waren wir selbstverständlich von den Ereignissen und der Lage der Konjunktur abhängig. Eine so riesenhafte Verwaltung, wie sie der preußische Staat darstellt, mit so ausgedehnten Betriebsverwaltungen, wie wir sie besitzen, ist selbstverständlich an zahllosen Stellen von der Kon— junktur abhängig. Im Jahre 1912 hatten wir eine glänzende Kon⸗ junktur, im Jahre 1913 war die Konjunktur auch noch gut, es zeigte sich aber leider ein Rückgang, und dieser Rückgang beschleunigte sich allmählich so, daß er zur Zeit der Etataufstellung schon deutlich zu erkennen war und wir mit ihm rechnen mußten. Allerdings hat der Rückgang, obschon er bis heute angehalten hat, doch keinen krisen⸗ haften Umfang angenommen. Der Rückgang hat sich zwar vollzogen und auch auf allen Gebieten, aber so schwere Schädigungen, wie in früheren Jahrzehnten dabei eintraten, sind dieses Mal nicht zu ver⸗ merken gewesen. Es ist ja selbstverständlich, daß beim Rückgang der Konjunktur auch der Etat vorsichtig aufgestellt werden muß, aber diese Vorsicht ist doch nicht über das erforderliche Maß hinausgegangen, im Gegenteil, alle einzelnen Etats sind sehr reichlich ausgestattet, und man hat auch bei den Betriebsverwaltungen die Einnahmen durchaus nicht zu sehr unterschätzt. Es wäre ja naheliegend gewesen, die Ein⸗ nahmen der Betriebsberwaltungen niedrig anzusetzen; dann hätten wir einen kargen Etat gehabt und hinterher große Einnahmen. ist nicht geschehen, es ist in keiner Weise zurückhaltend verfahren worden. Die Staatsregierung ist sich aber zugleich ihrer hohen Auf gabe bewußt gewesen gerade zu Zeiten des Rückgangs der Konjunktur mildernd einzuwirken. Da wir ja stets hohe Summen für Bauten, Anschaffungen und für Bestellungen aufwenden ich erinnere nur an die reichlich ausgestatteten Titel unseres Extraordinariums bei jedem einzelnen Etat, vor allem der Eisenbahnverwaltung —, hat die Staatsregierung dieses Mal gerade in das Extraordinarium außer— ordentlich reichliche Mittel eingestellt, um durch Bestellungen und Bauten Handel und Wandel zu beleben und auf das gewerbliche Leben einzuwirken. (Braboh Diese reichliche Verausgabung von Mitteln hat sich schon im Jahre 1913 außerordentlich gelohnt, und es ist tat⸗ sächlich durch diese Maßnahmen bewirkt, daß an vielen Stellen Arbeiterentlassungen nicht notwendig geworden sind, welche sonst not⸗ wendig geworden wären. In den Berichten der verschiedensten industriellen Vereine und Gesellschaften ist dies auch gang klar zum Ausdruck gekommen. Im Jahre 1914 ist das Extraordinarium mit 30 Millionen Mark ausgestattet worden, also mit 58 Millionen Mark mehr als im Vorjahre. Meine Herren, mit einer solchen großzen Summe von 58 Millionen Mark mehr und einer Gesamt⸗ umme von 303 Millionen Mark für derartige Zwecke kann der Staat schon eine sehr starke Einwirkung auf den industriellen Markt und das ganze gewerbliche Leben ausüben, und wir wollen hoffen, daß dieser Erfolg auch eintritt. k

ö. , Dann war natürlich für uns

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. J auch sehr maßgebend, welche neuen Ausgaben der Staatsregierung bevorständen, und da stand als erste Ausgabe vorn an der Spitze die Aufbesserung der Be— bestimmte Besoldungsklassen, weil das Reich im Jahre der Postassistenten und Postschaffner erböht hatte. nume notwendig, daß Preußen die Konsequenz daraus . 6 2st 3 esoldungsvorlage entstanden, die augenblicklich ö des Abgeordnetenhauses unterliegt und demnächst an . hohe Haus kommen wird. Sie erfordert für Preußen allein eine Mehra de von über 19 Millionen Mark. Mit diesen 19 Milli— Ma. ist es aber nicht getan, denn diese 19 Millionen betreffen esoldung für die festangestellten Beamten. Da sich aber auch die Diäten der nicht festangestellten Beamten nach der Höhe der Be— soldungen richten, müssen diese Diäten auch erhöht werden, und da die Pensionen und Reliktenbezüge von den höheren Gehältern ab⸗ hängen, werden auch diese steigen, sobald die Gehälter erhöht sind. Man kann auch hierbei damit rechnen, daß über 4 Millionen weitere Ausgaben beansprucht werden. Außerdem ist neben dieser Besoldungs— ordnung eine Aktion zugunsten des Fahrpersonals im Etat des Cisen⸗ bahnministers vorgenommen worden. Die Bezüge des Fahrpersonals muß geändert werden, weil sie den Verhältnissen nicht mehr ent⸗ sprachen, und auch diese Aenderung hat über 3 Millionen Mark mehr wie bisher erfordert. Wie Sie sehen, meine Herren, ist für alle diese Zwecke eine große Summe nötig geworden. Unsere dauernden Ausgaben sind gegen das Vorjahr sehr erheblich gestiegen. Wenn wir dagegen unsere Einnahmen betrachten, so haben wir an sich sehr schöne Einnahmen aus unseren Forsten, wir haben auch eine Einnahmesteigerung, und in diesem Jahre sogar eine erhebliche, aus den direkten Steuern, und schließlich haben wir auch bei der Berg⸗ verwaltung Betriebsüberschüsse, die auch dabei mithelfen, daß unser Etat das Nötige erhält. Aber, meine Herren, wir haben auf der anderen Seite auch Mindereinnahmen. Zunächst sind die Erträgnisse aus den indirekten Steuern seit verschiedenen Jahren im Rückgang begriffen, das hängt offenbar mit dem Rückgang des Baumarktes in den großen Städten zusammen. Hierzu kommt, daß sie durch die

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gehen. Die Wehrgesetze machten es nötig, dem Reiche große Neu—⸗ einnahmen zu schaffen, und dabei ist auf die indirekten Steuern hin— ubergegriffen worden, vor allem auf die Stempel für die Gesellschafts⸗

ordentlich früh, schon am 8. Januar, und er ist jetzt erst in der dritten Lesung im Abgeordnetenhause verabschichet worden. Auf bie Ent— schließungen und Maßnahmen des Abgeordnetenhauses in dieser Hin⸗ sicht kann die Staatsregierung wenig einwirken, die einzelnen Par⸗ teien hatten nach vieler Richtung hin ein solches Bedürfnis, ihre An⸗ sichten auseinanderzusetzen und Reden zu halten, daß die Tage hin⸗

vertrage und Versicherungsverträge; sie sind auf das Reich über— gegangen. In diesem Jahre haben wir noch eine Entschädigung dafür * F 1 21 z 1 2 2 O * 1 z V.

erhalten. Vom nächsten Jahre ab haben wir aber einen Einnahme⸗

ausfall von jährlich 13 Millionen Mark. Das Reich hat außerdem die Erbschaftssteuer erhöht, hat aber

im nächsten Jahre auch mit einem Minderertrag aus der Erhsch und die Einnahmen geringer wurden, die in dauernde Ausgaben

Lesung verabschiedet worden ist. Wenn nun dieses hohe Haus die bestrafen wollte und den Etat noch

eue Reichsaese ö an EI . ; neue Reichsgesetzgebung für Preußen noch erheblich weiter hinunter— Herren, auch diese Ansicht ist absolut trügerisch und unhallbar

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steuer zu rechnen. Endlich hat das Reich die Wertzuwachesten 1. Juli vorigen Jahres aufgehoben. In Preußen wird . absichtigt, die Wertzuwachssteuer als Landessteuer ein u ahn . Abgeordnetenhause ist ein Gesetzentwurf zugegangen, wonach die 2 zuwachssteuer in Zukunft nur noch eine Kommunalsteuer, nich z. eine Staatssteuer sein soll. Ich weise ausdrücklich darauf hin ö. in den Königreichen Bayern und Sachsen den Landtagen ein e entwurf vorgelegt ist, wonach der vom Reiche nicht mehr r. Anteil an der Wertzuwachssteuer von diesen Staaten als ann, erhoben werden soll, weil in Bayern und Sachsen die un sonst nicht mehr ausreichen, um den Etat zu balancieren. u Eine der Hauptfragen, die die Finanzverwaltung bei der 1 stellung des Etats beschäftigte, war die Frage: wie wird es mit ö. Steuerzuschlägen? Wiederholt ist im Herrenhause und Abgeordne hause und auch in der Presse der Wunsch laut geworden, daß nach 9 führung der neuen Reichssteuern unsere preußischen Steuerzusg von 1909 in Wegfall kommen möchten. (Sehr richtigh Sie un sich denken, meine Herren, daß die Finanzverwaltung diese Frage h sorgfältig geprüft hat. Meine Herren, ich möchte in dieser Hinsicht etwas vorweg merken. Der Herr Generalberichterstatter hat in seinem Referat ; sagt, der Landtag hätte die Steuerzuschläge „noch einmal bewill . Ich muß gegen diese Auffassung entschieden Einspruch erheben, n Steuerzuschläge sind nicht neu zu bewilligen, sondern sie stehen et lich fest und sind als eine dauernde gesetzliche Einrichtung n worden. Sie unterliegen nicht einer jedesmaligen oder einer perin schen Neubewilligung, sondern sie beruhen auf dem Gesetz. Als ö Jahre 1909 die Besoldungsordnung eingeführt wurde, j weit mehr Mittel, als damals der Staat besaß. ie Reform der R soldungen, der Pensionen und Reliktenbezüge hat seinerzeit inggesa für den Staat eine dauernde Mehrausgabe von rund 209 Million Mark beansprucht. Für diese ?) Millionen Mark besaß der Sun damals bei weitem noch nicht die Deckungsmittel. Nur für einen z sind damals neu Deckungsmittel erschlossen worden; alles übrige j allmählich durch außerordentlich sparsame und sorgfältige Verwaltnn beigebracht worden. Aber das eine ist von der St. atsregierung erksi worden: mein hochverehrter Herr Amtsvorgänger, Freiherr von Rhen. baben, hat damals im Abgeordnetenhause ausdrücklich die Annahme ö. Besoldungsordnung durch die taatsregierung davon abhängig gem daß dem Staate die Steuerzuschläge als dauernde Einnahmequellen willigt würden, und dem ist der Landtag beigetreten. 5 zuschläge sind deshalb nicht nur vorübergehend, sondern dauernd be willigt worden. Nur bezüglich der rohen Form in waren, ist eine Klausel ißn das Gesetz eingefügt wor 8 wu damals gesagt, daß die Staatsregierung gehalten wäre, innerhalb dan Jahre ein neues Gesetz vorzulegen zur organischen Neuordnung ö Steuergesetze; aber die Steuerzuschläge als solche sind als dauernde schläge bewilligt. Aber nichtsdestoweniger ist ja die Finanzverwaltung durchaus nich so, daß sie die Einnahmen, die sie hat, nun absolut nicht wieder ber geben will. Es mußte infolgedessen geprüft werden, ob die Möglichken vorlag, die Steuerzuschläge zu ermäßigen oder überhaupt aufzuheben Da hat die Prüfung allerdings ergeben, daß leider daran nicht zu denke ist weder in diesem Jahre, noch auch in absehbarer Zeit. Ich spreche . hier freimütig aus, um keine vergebl ichen Doffnungen zu erwecken. Die Steuerzuschläge erbringen augenblicklich eine Einnahme von 72 Millionen Mark. Für diese 72 Millionen Mark sim die entsprechenden Ausgaben im Etat vorgesehen, ihnen balanziert der Etat. Es müßten daher lionen Mark Einnahmen an anderer Stelle nachgewiesen werden, n die Steuerzuschläge wegfallen sollten. Nun wurde darauf die 72 Millionen Mark würden ja schon durch den Gener ei Wehrbeitrag einkommen; es würden so außerordentlich hohe Mehr einnahmen gerade bei den Steuern entstehen, daß die sch sofort entbehrlich würden. Als der Etat eingebracht wurde, hatte man noch gar keinen Ueberblick, aber schon damals hat die Staatsregierung sehr ernstlich davor gewarnt, zu sanguinische Hoffnungen zu denn die ganzen Ermittlungen und Ueberschläge der Staatsregierun, sprechen nicht dafür, daß der Generalpardon ein solches Maß an? einnahmen im Gefolge haben würde. izwis nun verschiedene Monate weiter ins Land gegangen, und die lagungen zum Wehrbeitrage sind fortgeschritten. Sie sind ja noch nic beendet; aber soviel hat sich schon jetzt ersehen lassen, daß wir mit zien licher Bestimmtheit annehmen können, daß ein Betrag von 72 Millio nen Mark an Mehrsteuern überhaupt niemals einkommen wird, daß mir unsere Hoffnungen ganz erheblich tiefer stimmen haupt dem Rechnung tragen wollen. Es wird ja freilich durch den Generalpardon an Einkommen⸗ und Ergänzungssteuer etwas meh kommen, auch über den Ueberschuß hin den die Regierung in der e ,. * n solut nicht daran zu denken, daß diese Vetrag eine solche Höhe haben wird, erspart werden können. Ich möchte hierbei daran nächsten Jahre durch die Reichsgesetzgebung 15 zogen werden, und wenn wir diese 15 Millionen Mark durch erhöbt Steuereinnahmen ersetzt bekommen, dann können wir froh sein. Jeden falls können wir durch Mehreinnahmer aus Steuern die zuschläge nicht in Wegfall bringen. Dann bleibt uns noch eine andere Einnahmequelle, und auf ist die Finanzverwaltung ebenfalls bereits hingewiesen worden; sind die Eisenbahneinnahmen. Vor allen Dingen hat die eine Tat sache, daß der Ausgleichsfonds der Eisenbahnverwaltung in den letzten Jahren wieder in sehr beträchtlichem Maße hat dotiert werden können auf verschiedenen Seiten die Ansicht gezeitigt, daß aus dem Ausgleicht fonds oder aus denjenigen Mitteln, die für den Ausgleichsfonds bisher verwendet wurden, die Steuerzuschläge ohne Bedenken ersetzt werden

könnten und infolgedessen in Wegfall kommen könnten. Meine Ich

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muß mir gestatten, die diesbezüglichen früheren Ausführungen noch mals zu wiederholen. In den früheren Jahren haben die gesamten Betriebseinnahmen der Eisenbahnverwaltung ihre Verwendung ge— funden für allgemeine Staatszwecke, soweit sie die Eisenbahnver waltung nicht benötigte. Dies hatte zur Folge, daß in Jahren mit günstiger Konjunktur die Einnahmen hoch waren und diese hohen Einnahmen sich sofort in hohe Ausgaben umsetzten. Die Finanz=

erwaltung war außerstande, diesen Ansprüchen auf Ausgaben Wider=

den Anteil der Bundesstaaten an dieser Erbschaftssteuer von einem

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entgegenzusetzen, weil die Einnahmen da waren. Dies barg

wandelten früheren hohen Einnahmen nicht mehr vorhanden waren (d sich schwere Defizite in den Etats zeigten. Aus diesem Grunde ut mein Herr Amtsvorgänger mit dem Abgeordnetenhause im Jahre

laat zwecke verwendet werden sollten. Das Abkommen ging davon

jo auf 5 Jahre hinaus ein Abkommen dahin getroffen, daß nicht whr die gesamten Ueberschüsse der Eisenbahnverwaltung für allgemeine

tt, daß 2,10 3 des statistischen Anlagekapitals der Eisenbahnen mnernd dem Staate für allgemeine Staats zwecke überwiesen werden flten, daß die Eisenbahnverwaltung selbst aus den Betriebsüber— üissen 1,15 8 zur Ausgestaltung des Extraordinariums erhalten und alles, was sonst noch übrig blieb und zur Verfügung stand, in den uygleichfonds fließen solte. Dieser Ausgleichfonds soll nach dem hesehe vom z. Mai 1993 dazu dienen, einmal, wenn die Ueberschüsse Cisenbahnen, ihre Reinerträgnisse hinter dem Voranschlage zu⸗ bleiben, einen entsprechenden Ersatz zu bieten, zweitens soll er das sttaordinarium speisen, wenn ein besonderer Bedarf dafür da ist, Ddrittens soll der Dispositionsfonds des Eisenbahnministers daraus sttitten werden. Dieses Abkommen hat bisher einen außerordentlich freulichen Erfolg gehabt. Obschon man nicht angenommen hatte, ö gleich im ersten Jahre sich die Einnahmen so entwickeln würden, sind doch gleich im ersten Jahre 72 Millionen in den Ausgleich— nds geflossen, und dies hat sich in den folgenden Jahren noch histiger gestaltet: im Jahre 1912 sind sogar 17335 Millionen in den usgleichfonds gelangt. Andererseits hat es sich aber auch in diesen Jahren als notwendig gezeigt, daß verschiedene Beträge wieder aus Ausgleichfonds genommen werden mußten. Einmal ist der Dis— sitionsfonds des Eisenbahnministers alljährlich zur Hälfte daraus stüitten und im Jahre 1912 sind zur Beseitigung der Verkehrs— hungen im Westen der Monarchie 60 Millionen Mark verwendet biden. Auch jetzt hat sich wieder die Notwendigkeit ergeben, das Ftraordinarium des Etats für 1914 um 45 Millionen Mark zu sstärken. Das Abkommen besteht seit dem Jahre 1910, und das ihr 1914 ist das letzte Jahr, in dem es in Geltung sein sollte. Bei Ctatsaufstellung für 1915 mußte es erneuert werden oder es lief Nun hat das Abgeordnetenhaus in diesem Jahre erklärt, nach iner Ansicht mit vollem Recht: Wir haben über das Abkommen lh noch kein klares Bild, weil die bisherige fünfjährige Periode nur ttschaftlich gute Jahre umfaßt hat. Augenblicklich ist ein Rückgang der wirtschaftlichen Konjunktur eingetreten; da ist es zweckmäßig, F wir auch einige solche Jahre mitnehmen. So ist, nicht auf meinen trag hin, wie der Herr Berichterstatter anzunehmen schien, sondern der Initiative des Abgeordnetenhauses beschlossen worden, das skommen noch um 2 Jahre zu verlängern, also bis einschließlich Etatsaufstellung für 1918. Man will bis dahin wei Er⸗ rungen sammeln.

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sem Jahre fällt beim Eisenbahnetat auf, Rückgange und die Ausgaben im nd und der für das Extraordinarium fest⸗ tzte Satz von 1,15 * nicht mehr ausreicht. Alle drei mente geben zu denken und haben ganz erhebliche Rück⸗ fkungen. Während im Etatsjahre 1913 eine Ueberweisung an den zgleichsfonds von 35 Millionen veranschlagt worden war, konnte l9I4 nur eine Ueberweisung von 79 Millionen vorgesehen werden. i der Einbringung des Etats im Abgeordnetenhause waren die schlisse bis dahin so, daß man annehmen konnte, der Betrag von 6 Nillionen würde tatsächlich noch erreicht werden. Nachdem aber Jahresabschlüsse vorlagen, hat sich herausgestellt, daß die F Millionen nicht herausgekommen sind, sondern nur mit einer serweisung an den Ausgleichsfonds von etwa 84 Millionen zu hen ist. Also ein Rückgang ist deutlich erkennbar. Sodann hat sich herausgestellt, daß der sogenannte Betriebs— fizient, d. h. der Prozentsatz von den Ausgaben zu den Einnahmen erheblich gestiegen ist. Der Betriebskoeffizient hatte seinen sepunkt im Jahre 1995 erreicht und war dann ganz allmählich Jahr zu Jahr wieder heruntergebracht, bis zum Jahre 1911. r vom Jahre 1912 an, wo die große Verkehrssteigerung eintrat, er wieder erheblich in die Höhe gegangen. Dies ist eine Er⸗ nung, die sich schon wiederholt gezeigt hat, daß jedesmal einer en Verkehrssteigerung die Ausgaben nachfolgen, weil der Ver⸗ iß, der Personalbedarf und die übrigen Mehrkosten erst hinterher in die Erscheinung treten und sich zunächst bei dem steigenden Ver⸗ noch nicht voll geltend machen. Jedenfalls ist der Betriebs⸗ fizient für das nächste Jahr erheblich in die Höhe gegangen und statisiert mit 405 25 mehr als im Jahre 1911, wo der Betriebs⸗ as ist eine außerordentliche Steige⸗

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fizient am niedrigsten stand. D J. Unsere Betriebseinnahmen sind in diesem Jahre im Etat schlagt auf 2833 Millionen. 1 des Betriebskoeffizient macht sin einen Betrag von 26,36 Millionen aus. Wenn also der kiebskoeffizient 4 3 gestiegen ist, so heißt das nichts anderes, Daß die Ausgaben der Eisenbahnen gegenüber den Einnahmen um 100 Millionen Mark mehr gestiegen sind. Das ist eine Er— mung, mit der gerechnet werden muß. Zum Teil ist die Gehalts⸗ hung, die jetzt mit bevorsteht, auch mit die Ursache davon. Ferner ken die Löhne erheblich erhöht werden, ebenso sind die Material überall gestiegen, kurzum der Betriebskoeffizient ist wieder er—=

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ich in die Höhe gegangen. Sodann hat sich auch gezeigt, daß die für das Extraordinarium setze Summe von 1,15 * bei weitem nicht ausreicht. Das Ertraordinarium der Eisenbahnverwaltung umfaßt die nach ichen Kapitalaufwendungen auf die bestehenden Bahnen, soweit ehr als 100 000 betragen. Die nachträgliche Kapitalaufwen— auf den bestehenden Bahnen unter 100 000 befindet sich im Or— ium. Nun sind aber bei weitem nicht sämtliche nachträglichen walaufwendungen in das Extraordinarium aufgenommen, sondern Ertraordinarium ist sowohl materiell wie ziffernmãßig begrenat, iell, indem die Anlegung zweiter und dritter Gleise, die Ver⸗ ung des Fuhrparks über den Ersatz des Verschleißes hinaus, der sgang von einer Betriebsform zur anderen und die Umwandlung Nebenbahnen in Hauptbahnen nicht dem Ertraordinarium ent— nen, sondern aus Anleihemitteln bestritten werden, und ffern— J insofern, als nur 1,15 95 des zuletzt abgerechneten statistischen pekapitals dem Ertraordinarium zuzuführen sind, der e,, dem Ausgleichsfonds genommen werden muß. In diesem Jahre

gibt dasselbe, denn durch die bisherigen Ratenbewilligungen ist eine

große Bauschuld für die Zukunft schon festgelegt. Deshalb werden

jedenfalls die 1,15 * auch später überstiegen werden. Was bedeutet

das? Das bedeutet, daß, sobald wir die 1,15 8 in die Höhe

setzen müssen, die Zuflüsse für den Ausgleichsfonds sich mindern, und

wenn auch noch der Ueberschuß bei der Eisenbahnverwaltung zurück⸗

geht, überhaupt nichts mehr in den Ausgleichsfonds kommt. In⸗

folgedessen ist es ausgeschlossen, daß wir aus den Mitteln für den

Ausgleichsfonds auch für die Herabsetzung der Steuerzuschläge etwas

nehmen. Wir können aus ihnen nur noch den Ausgleichsfonds

speisen, wir haben sonst keine Mittel mehr übrig; die Zuflüsse wer⸗

den so wie so geringer werden.

Nun könnte man einwenden, wir könnten das ja anders machen,

warum wolle man das Extraordinarium mit 1,15 3 aus Betriebs⸗

mitteln speisen, das könne man ja auch aus Anleihemitteln machen.

Diese Streitfrage ist im Abgeordnetenhause wiederholt verhandelt

worden, und auch in diesem hohen Hause ist darüber gesprochen worden;

aber man hat sich doch immer wieder dahin entschieden, daß man es bei

dem bisherigen Verfahren belassen will. Meine Herren, abgesehen von

allen übrigen Gründen, die schon früher ausgeführt worden sind, ist es ja unmöglich, unsere Anleihen alljährlich noch mehr zu verstärken, wie das bis dahin der Fall gewesen ist. Allein für Eisenbahnzwecke haben wir in den letzten zwei Jahren jährlich mehr als 500 Millionen Mark Anleihen bewilligen müssen; im Jahre 1913 waren es 567 Millionen Mark, und im Jahre 1914 sind es 506 Millionen Mark. Wir haben aber auch noch andere Anleihen aufzunehmen als lediglich für Eisen⸗ bahnzwecke. Ich erinnere nur an alle die anderen Bedürfnisse, die wir haben: für unsere Ostmarkenpolitik, für unsere Kanalbauten, für Be⸗ sitzbefestigungen, für Beamtenwohnungen usw. Nun ist es ganz ausge⸗ schlossen, daß wir die zu begebenden Anleihen willkürlich weiter in die Höhe bringen. Die Erfahrungen bei Begebung der letzten Anleihen haben uns gezeigt, daß der Markt absolut nicht gewillt ist, mehr An⸗ leihen aufzunehmen als ungefähr 500 bis 600 Millionen Mark. Wir haben in den Jahren, wo der Geldstand ein sehr knapper war, die aller⸗ größte Mühe gehabt, unsere Anleihen überhaupt unterzubringen. Da⸗ von können wir ein Lied singen. Wenn wir nicht die liquiden Mittel des Ausgleichsfonds zur Verfügung gehabt hätten, wären wir in die allergrößte Verlegenheit gekommen. Es hätte natürlich Auskunfts⸗ mittel gegeben, indem man einen hohen Zinsfuß oder ganz besondere Vergünstigungen in Aussicht gestellt hätte, aber, meine Herren, alle Ver⸗ günstigungen, die vom Staate in der Hinsicht gegeben werden, haben eine starke Rückwirkung auf das ganze Land. Namentlich würde auch der Hypothekenzinsfuß dadurch in einer Weise in die Höhe getrieben und der Realkredit in einer Weise gefährdet werden, daß die Staats⸗ regierung das gar nicht verantworten könnte. Es ist also gar nicht daran zu denken, daß die für das Extraordinarium bereitgestellten Mittel von 1515 33 durch Anleihen ersetzt werden könnten. Wenn das aber nicht möglich ist, so fehlt jedweder Ersatz für die 72 Millionen Mark Einkommensteuerzuschläge, und wir sind außerstande, die Ein⸗ kommensteuerzuschläge nachzulassen.

Nun bin ich im Abgeordnetenhause gefragt worden: ja, wenn nun aber der Wehrbeitrag so große Summen einbringt, daß beinahe die 72 Millionen Mark herauskommen was selbstredend nicht der Fall ist —, dann bist du doch immer in der Lage, ein Gesetz einzubringen, durch das die Steuerzuschläge eventuell ermäßigt werden könnten. Meine Herren, eine Finanzverwaltung, die sich ihrer Verantwortung bewußt ist, kann eine solche Frage nur beantworten, nachdem sie sich vorher gefragt hat: welche Ausgaben stehen uns in der nächsten Zeit bevor, die bis dahin noch nicht vorhanden waren? und da ergibt sich allerdings, daß der Finanzverwaltung ganz erheblich neue Ausgaben bevorstehen, die sie bis dahin noch nicht gehabt hat. Die starke Ueberlastung vieler Kommunen mit Volksschullasten hat dazu geführt, daß von allen Seiten der Ruf nach Aenderung und nach Hife laut geworden ist. Im Abgeordnetenhaus ist ein einstimmiger Beschluß gefaßt worden, daß von der Staatsregierung doch ein Ausgleich bei den Volksschullasten herbeigeführt werden möchte. Auch die Staatsregierung ist der Ueber⸗ zeugung, daß auf diesem Gebiete etwas geschehen muß. Wenn sie auch durchaus nicht gewillt ist, die gesamten Kosten dieses Volksschullasten⸗ ausgleichs auf die Staatskasse zu übernehmen, so ist das eine dabei doch unter allen Umständen unausbleiblich, daß ein bestimmter Betrag von der Staatsregierung mit übernommen werden muß. Es steht uns also schon wieder eine größere Mehrausgabe bevor, und infolgedessen habe ich es allerdings dem Landtage gegenüber ablehnen müssen, die Hoffnung zu erwecken, daß in den nächsten Jahren eine Steuernovelle eingebracht wird, mit dem Ziele, die Steuerzuschläge in Fortfall zu bringen.

Meine Herren, ich wende mich nun zu einem Vorschlage, den auch der Herr Generalberichterstatter schon erwähnt hat, zu dem Vor⸗ schlage, eine bescheidene Schuldentilgung einzuführen. In diesem hohen Hause ist es oft bemängelt worden, daß die Schuldentilgung in Preußen eine absolut unzulängliche ist (Sehr richtigh, und in der Finanzkommission ist jahrein, jahraus der Vorwurf erhoben worden, daß die Staatsregierung nicht dafür sorge, daß unsere Schulden in anderer Weise getilgt würden, als es bisher der Fall gewesen ist. Unsere Schuldentilgung in Preußen weicht allerdings erheblich ab von der Schuldentilgung, wie sie sonst üblich ist. Sowohl bei unseren Kommunen wie auch beim Reich ist die Frage so geregelt, daß das ursprüngliche Anlagekapital zugrunde gelegt und von dem ursprüng⸗ lichen Anlagekapital ein bestimmter Prozentsatz unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen für die Dauer der Tilgungsperiode getilgt wird. Beim Reich ist es folgendermaßen geordnet: Die bis zum 1. Oktober 1910 aufgelaufenen Reichsschulden werden sämtlich mit 1 3 plus ersparten Zinsen von 35 3 getilgt. Das hat den Erfolg, daß am 1. Oktober 1953 die sämtlichen bis zum 1. Oktober 1910 aufgelaufenen Reichsschulden abgestoßen sein werden. Ferner ist bestimmt, daß für alle nach dem 1. Oktober aufzunehmenden Anleihen, je nachdem sie werbenden oder nicht werbenden Charakters sind, ebenfalls eine starke Schuldentilgung eintreten muß. Schulden für nicht werbende Zwecke sind mit 3 8 plus ersparten Zinsen zu tilgen und Schulden für werbende Zwecke mit 1,9 8 plus ersparten Zinsen, das heißt, Schulden zu nicht werbenden Zwecken sind beim Reich in Zukunft schon nach 22 Jahren wieder getilgt, und zu werbenden Zwecken bereits nach 30 Jahren. Bei uns in Preußen dagegen wird unsere Staatsschuld nur mit 3. 3 getilgt, aber nicht von dem jeweiligen Schuldkapital, sondern nur von der jeweiligen Schuld, und nicht unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen. Meine Herren, man kann sich selbst aus—

s m. 36. Bedarf für das Extraordinarium bei weitem

stärker als 1,15 X mn Arbeitsminister hat erklärt, daß er auch in den folgenden

rechnen, daß dadurch mathematisch nie ein Ende herbeigeführt werden

werden auch kleiner, und die Reihe ist unendlich. Erst nach 230 Jahren, ist berechnet, werden überhaupt drei Viertel auf diese Weise abbezahlt. Nun ist von mir der Vorschlag gemacht worden, die Schulden⸗ tilgung zu verstärken. Ich gebe zu, daß dieser Vorschlag nur einen ganz bescheidenen Versuch darstellt. Es ist nach Lage unserer ganzen Etatsverhältnisse ausgeschlossen, daß wir uns auf den gesunden Stand⸗ punkt stellen, der beim Reiche und sonst beobachtet wird. Das würde bei einer Staatsschuld von über 10 Milliarden Mark Mittel erfordern, die wir in unserem Etat gar nicht flüssig machen können. Infolge⸗ dessen ist vorgeschlagen worden, daß die ersparten Zinsen auf 10 Jahre zur Schuldentilgung verwendet werden, daß man dann nach 10 Jahren aufhört und wieder von vorn anfängt. Das hat den Erfolg, daß im zehnten Jahre die Schuldentilgungsrate, wenn die Schuldenzunahme so fortgeht, wie wir sie heute alljährlich durchschnittlich haben, 28. Millionen betragen würde, und innerhalb dieser 10 Jahre doch 148 bis 150 Millionen außerordentlich getilgt sein würden. Das ist ja ein bescheidener Betrag gegenüber der Schuldensumme, die wir haben. Aber es wird dabei noch ein weiterer Zweck verfolgt. Die Maß⸗ nahme hat nämlich die nützliche und angenehme Nebenwirkung, daß, wenn die 10 Jahre um sind und man mit der Schuldentilgung wieder von vorn anfängt, man im Etat einen Betrag von ungefähr 28 Mil⸗ lionen Mark verfügbar hat, mit dessen Hilfe Ausgaben gedeckt werden können, die man vorher nicht hat voraussehen können, und die bei einer so großen Verwaltung wie unserer preußischen Verwaltung doch

immer eintreten werden.

Meine Herren, das Abgeordnetenhaus hat sich bereit erklärt, diesen Weg mit uns zu beschreiten. Eine gesetzliche Bindung wäre ja auch mir lieber gewesen. Aber ich habe mir doch gesagt: es ist bedenklich, schon jetzt eine gesetzliche Bindung eintreten zu lassen, weil unsere Finanzberhältnisse gegenüber den Ausgaben, die uns noch bevorstehen, doch noch nicht klar genug sind. Infolgedessen ist lediglich ein Pro⸗ gramm aufgestellt worden, nach welchem innerhalb 10 Jahren ver⸗ fahren werden soll; aber es ist dem Landtag und der Staatsregierung freigestellt, im Falle der Not von diesem Programm abzuweichen. Ich hege jedoch die Hoffnung, daß diese Not nicht eintreten möchte. Meine Herren, es mag ja manchem schmerzlich sein, daß die Hoffnung auf Herabsetzung der Steuerzuschläge zu Schanden geworden ist. (Graf von Mirbach⸗Sorquitten: Wenn die Kommunalsteuern sehr hoch sind) Ich gebe das durchaus zu. Ich kann in keiner Weise leugnen, daß unsere Steuern allmählich eine beträchtliche Höhe erreicht haben, wenn man die Kommunalsteuern hinzurechnet. Aber auf der andern Seite wollen doch die Staatsbedürfnisse auch gedeckt werden. Der Staat muß für seine Aufgaben die erforderlichen Mittel haben, und er ist außerstande, auf sie zu verzichten. Meine Herren, ich glaube, es ist keiner unter Ihnen, dem nicht lebhaft am Herzen liegt, daß unsere preußischen Finanzen gesund bleiben. Unsere preu⸗ ßischen Finanzen sind, Gott sei Dank, bisher immer kerngesund ge⸗ wesen, und der Landtag hat immer tatkräftig mitgeholfen, daß diese Gesundheit erhalten bleibt. Ich weiß, es liegt im Sinne des Herrenhauses, daß wir keine Maßnahmen ergreifen, welche diese Ge⸗ sundheit trüben oder gar gefährden. (Lebhaftes Bravo)

II. Sitzung vom 27. Mai, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau)

Der Präsident von Wedel erbittet und erhält zunächst die Ermächtigung, Seiner Majestät dem Kaiser und König, so⸗ wie Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Oskar aus Anlaß der Verlobung des Prinzen die Glückwünsche des Hauses aus⸗ zusprechen.

Dann setzt das Haus die Generaldebatte über den Ent⸗ wurf des Staatshaushaltsetats für das Etatsjahr 1914 fort.

Freiherr von Richthofen⸗Damsdorf: Auch wir wollen den Bewohnern des Ostseestrandes zu Beginn unserer Etatsberatung unser Beileid aussprechen für die 2 Schäden, die sie durch die Sturm⸗ fluten erlitten haben. Ich hoffe, daß alles geschehen wird, um die ent⸗ standenen Schäden möglichst schnell zu lindern. Trotz der Ausführun⸗ gen des Herrn Finanzministers muß ich doch die lebhafte Beschwerde über die Verzögerung der . aussprechen. Sie richtet sich natürlich in erster Linie gegen das Abgeordnetenhaus, wobei mir natürlich fernliegt, dessen Maßnahmen hier kritisieren zu wollen. Im vorigen Jahre wurde der Etat, der verfassungsgemäß am 1. April fertiggestellt sein soll, uns erst am 26. April von dem anderen Hause überwiesen. In diesem Jahre konnten wir erst am 23. Mai dazu Stellung nehmen. Sollte die Etatsberatung im nächsten Jahre sich wieder um 6 Wochen hinausschieben, dann würde der 1. Juli heran⸗ kommen. Das sind unhaltbare Zustände, die weder der Verfassung, noch dem Interesse der Verwaltung und der Würde unseres Hauses entsprechen. Wenn es auch in eister Linie Sache des Abgeordneten⸗ hauses ist, zu überlegen, welche Maßregeln zu ergreifen sind, so bitte ich doch die Staatsregierung, zu erwägen, ob sie nicht auf das Ab⸗ geordnetenhaus einwirken oder andere Mittel und Wege ergreifen kann. Von einer früheren Vorlegung des Etats verspreche ich mir keine Vorteile. Die seitens der Regierung dagegen vorgebrachten Gründe kann ich nur als richtig anerkennen. Es können aber vielleicht gesetzliche Maßnahmen in Frage kommen und Maßregeln, welche die internsten i,, des Abgeordnetenhauses treffen. Dem Antrage des Grafen Yorck, den wir angenommen haben, J, wenigstens der größte Teil dieses e. insichtlich seines Wortlautes und seiner Begründung immer no unentwegt bei. Die n . esetze des Reiches bedeuten einen Einbruch in unsere Steuerverhältnisse. Das halten wir nicht für ange n gi im Interesse der Entwicklung unserer eigenen Finanzen. Den Ausführungen der Abgg. von Heydebrand und Herold über diesen Punkt kann ich nur ganz beipflichken, daß es an⸗ ustreben gewesen wäre seitens der Reichsregierung, an ihrer eigenen Vorlage mehr festzuhalten. Ich bin nicht überzeugt, daß, wenn sie festgeblieben wäre, sie keine Majorität hätte finden können. Ich bedaure, daß die Reichsregierung nicht fest . gewesen ist. Ich 6 dringend bitten, und glaube auch im Sinne des Finanzministers zu sprechen, 24 derartige Eingriffe in die Steuerboheit Preußens und der Einzelstaaten nicht wieder vorkommen. Dieser hedauerliche Ausnahmefall wird hoffentlich ganz vereinzelt gi Die Reichs⸗

inanzgesetze sind angenommen worden aus Anlaß der Wehwvorlage. ebe von meinem ö aus zu, de diese Vorlage und

ihre Annghme ein absolutes Postulat war im Interesse des Reiches und von Preußen und im Interesse unserer b Politik. Es handelt sich bloß darum, ob deswegen die gebrachten Opfer notwendig und berechtigt waren. Ich glaube aber auch, so schwer es auch ist, aus Zeitungsnotizen der auswärtigen Politik zu folgen, doch be. obachtet zu haben, daß die Annahme ber Wehrvorlage und der Eindruck darüber im Auslande schon in der leßten Zeit bei der Führung unseren auswärtigen Politik deutlich zum Ausdruck gekommen ist. Ich will mich aber nicht hier auf die auswärtige Politik einlassen, da sie ja Sache der Reichspolitik ist. Soweit wir wissen, können wir dankbar

anerkennen, . es der , ,. elungen ist, uns den Frieden zu wahren. Ich möchte dabei aber aus rücklich betonen, das höchste