JInteresse von Arbeitgeber und Arbeitnebmer keine notwendigen Gegen— sätze birgt, sondern daß beider Interessen nur gedeihen können, wenn das Gemeinsame, die Industrie, blüht und daß durch die übertriebenen wirtschaftlichen Kämpfe die Industrle selbst am meisten ge. schädigt wird. Auch aus diesem Grunde sind die wirtschaftefriedlichen Arbeitervereine der Sympathie der Königlichen Staatzregierung sicher. Bei ihr besteht ferner auch der Wunsch, daß sich alle auf nationalem Boden stehenden Arbeltervereinigungen, mögen sie heißen wie sie wollen, nicht unterelnander bekämpfen, wie das jetzt leider häufig der Fall kst, sondern daß sie sich zusammenschließen zum Kamp gegen den gemeinschaftlichen Feind, gegen die sojaldemokratischen Arbeiter vereine.
Was nun die Entwicklung der wirtschafte friedlichen Vereine in den staatlichen Gruben der Saar betrifft, so ist es aach mir bekannt, daß dort diese Bewegung keine eiheblichen Fortschritte gemacht hat. Das liegt in erster Linie daran, daß seit Jahrzehnten die 0 christliche Gewerkschaft in dem staatlichen Bergbau der Saar eine besondere Bedeutung unter der Arheiterbevölkerung besitzt. (Zuruf: Sie ist sehr zurückgegangen!) — Jawohl; sie hat aber immer noch einen erheblichen Einfluß. Nun muß sich die Königliche Staatsregierung auch zum Grundsatz machen, wo in ihren Betrleben nationale, d. h. auf nationaler Grundlage stehende Arbeitervereinigungen bestehen, solange es gebt, diesen gegen über sich neutral zu verhalten, allerdings ohne Einseitigkeit. In dieser Beziehung ist es, wat z. B. die Stellung der staatlichen Bergbau— verwaltung gegenüber der christlichen Gewerkschaft an der Saar be⸗ trifft, bekannt, daß als vor 13 Jahren der Streik an der Saar im wesentlichen von der christlichen Gewerkschaft eingefädelt wurde, die staatliche Bergverwaltung sich nicht geniert hat, ihr kräftig und er folgreich entgegenzutreten. Jetzt ist die Sache überwunden.
Der Herr Vorredner hat auch Fälle erwähnt, in denen Werks. beamte des staatlichen Saarbergbaus Arbeiter, welche der wirtschafts. friedlichen Arbeitervereinigung angehören wollten, daran verhindert oder, wenn ich recht verstanden habe, schlecht behandelt baben sollen. Diese Fälle sind mir nicht bekannt. Sie werden untersucht werden, und sollten die Klagen sich als begründet erweisen, wird mit allem Nachdruck dagegen eingeschritten werden, daß irgend ein Arbeiter hindert wird, diesen wirtschaftsfriedllchen Vereinigungen beizutreten oder anzugehören.
Herr Dr. Körte⸗Kö ; Ich erkenne dankbar an, der Minister in bezug auf die Fortbildungsschulen, die von den Kom— munen unterhalten werden I Kommission erklärt hat, daß er auch fernerhin nicht die Absicht hat, daran etwas zu ändern, daß unsere Fortbildungsschulen in einträchtiger Arbeit von Staat und Gemeinden zu entwickeln seien. So dankbar diese Erklärung anzu erkennen ist, so dankbar auch der wohltätige Einfluß des Interesses der Staatsverwaltung für die Entwicklung des Fortbildungsschul⸗ wesens zu begrüßen ist, ebenso wichtig bleibt es doch zur Vermeidung sehr großer in der Folge leicht auftretender Schwierigkeiten, daß zum mindesten nicht mit zu großer Schärfe derjenige Standpunkt der. treten wird, daß diese von Gemeinden unterhaltenen Fortbildungs- schulen keine Veranstaltungen der Gemeinden und die an ihnen an⸗ gestellten Personen nicht Angestellte der Gemeinden seien, sondern daß es sich hier um Veranstaltungen des Staates und um eine besondere Art von Angestellten handle, die etwa den Volksschullehrern in Preußen entsprechen. In einem Erlaß vom 15. März d. J. hat der Minister unter Betonung des eben präzisierten staatlichen Stand punktes sich aus Zweckmäßigkeitsgründen allerdings dahin ausge— sprochen, daß die Entscheidung über Urlausgesuche den Städten, den Landgemeinden mit mehr als 10000 Einwohnern, den Gemeindevor— stehern in der Rheinprovinz und den Landräten übertragen werden solle. Er hat auch den gleichen Stellen übertragen die Genehmigung zur Uebernahme von Nebenämtern. Aber er hat ausdrücklich an Erlasses gestellt Daß die Fortbildungsschullehrer seien. Reichsgericht und X bewerwalt 9k dahin ausgesprochen, daß Fortbildungs⸗ schulen Cinrichtungen der Kommunen seien. angestell ten Personen seien infolgedessen in die Volksschullehrer aufzufassen. D jeden Tag zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Die Entwicklung der Auffassung, die jetzt von der ? vertreten wird, ist begreiflich dadurch, daß die Regierung jeher in denjenigen Fällen, wo Staa währt, mit Recht einen gewissen Einfluß gesiche es aber führen, wenn z. B. eine Gemeinde bei Fortbildungsschulen einen Lehrer von der einen an bildungsschule versetzen will und die Frage auftaucht treffende sich den Anordi der Gemeinde fügen muß, oder ob der Staat darüber zu entscheiden hat. Aehnliche Fragen entstehen bei der Bewilligung von Gehaltszulagen. die Gemeinden nicht das Recht haben sollten, darüber zu entscheiden auf Grund ihrer eigenen Kenntnis und auf Grund der Berichte ihrer eigenen Organe so würde das zu einer völligen Lahmlegung der Gemeinden führen. Ueberall können unliebsame Differenzen zwischen staatlichen Organen und Gemeindeorganen entstehen. Ich richte daher an den Minister die Bitte, erneut zu prüfen, ob an der Hand der bestehenden Gesetz— gebung, nicht der Verwaltungspraxis, diese Frage tatsächlich in ver schärftem Maße aufgerollt werden muß, und ob es nicht zweckmäßiger ist, diese Frage einstweilen etwas in demjenigen angenehmen Dunkel — vom Standpunkte der Regierung angenehmen Dunkel — zu lassen, in dem sie sich bisher nicht zum Schaden der Sache befunden hat.
Minister für Handel und Gewerbe Dr. Sydow:
Der Herr Vorredner hat die Güte gehabt, anzuerkennen, daß die Handel⸗ und Gewerbeverwaltung von jeher bei der Frage des Fort⸗— bildungsschulweseng den Gemelnden einen möglichst weiten Spielraum der Betätigung gelassen hat. Ich habe auch nicht die Absicht, daran etwaz zu ändern. Das hindert mich aber nicht, in bejug auf die staatliche Qualität der an den Fortbildungsschulen angestellten Lehrer in einem von dem Herrn Vorredner abweichenden Sinne zu ent⸗— scheiden. Solange wir keine festangestellten Lehrer an den Fort⸗ bildungsschulen hatten, brauchten wir der Frage nicht näher nachzugehen. Seil wir solche Lehrer haben, muß schon wegen der Autühung der Disziplinarbefugnisse die Frage in einem anderen Sinne entschleden werden. Die Frage ist nun im Jahre 1911 von dem Oberverwaltungsgericht dahin beantwortet worden, daß die Lehrer an den Fortbildungsschulen als Staatsbeamte anzusehen seien, ebenso wie die Volkeschullehrer. Der Vergleich, heißt es, der kommunalen öffentlichen Schulen mit den Gemeindeanstalten im gewöhnlichen Sinne treffe nicht zu. Ez seien vielmehr alle öffentlichen Schulen Veranstaltungen des Staates, also auch die Fortbildungsschulen. Die beiden Erkenntnisse, dle neuerdings ergangen sind, daß eine vom Oberverwaltungegerlcht — Plenarentscheidung vom Februar 1913 — das andere ein Urtell bes Reichegerichts aus neuerer Zeit, geben für mich keine Veran⸗ lassung, den Standpunkt zu ändern. In der EGntscheidung des Ober⸗ verwaltungegerichts über die Frage, ob die Foꝛthildungsschulgelder als Gemeindeabgaben anmsehen seien, heißt es ausdrücktich:
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melnde im öffentlichen Interesse unterhaltene Anstalt und zugleich in staatshobeitlicher Hinsicht eine Veranstaltung des Staates im Sinne des 5 1 Titel 12 Teil 2 des Allgemeinen Landrechts.
Was die Entscheidung des Reichsgerichts anlangt, so handelt es sich darum, wie welt die Gemeinde nach dem preußischen Gesetz über die Haftung für Beamte für Versehen, die Lehrer an kommunalen
böheren Schulen begehen, haften muß. Dlese Haftung hat das Reichsgericht bejaht, hat aber dabel ausdrücklich gesagt: „Zwar seien die Lehrer an höheren von Gemeinden unterhaltenen Lehranstalten Gemeindebeamte, aber Gemeindebeamte eigener Art; eine Reihe von Vorschriften, die für Gemeindebeamte gelten, seien auf sie nicht anwendbar. Sie seien nicht Gemeindebeamte im Sinne der Städte⸗ ordnung, sie unterständen namentlich auch nicht der Beauf— sichtigzung des Magistrate, sie seien auch nicht Kommunalbeamte im Sinne des Kommualbeamtengesetzes.“ Wir baben staat⸗ licherseits ein Interesse daran festzustellen, daß die Fortbildungsschul⸗ lebrer in diszsplinarer Hinsicht der Staatsaufsicht und den Staats. bebörden unterstehen, daß bei ihrer Anstellung eine Mitwirkung der staatlichen Organe berechtigt ist und dann darüber hinaus, daß der Lehrplan in letzter Linie vom Staate abhängt. Daran müssen wir sesthalten. In allen anderen Fragen können wir nachgeben, denn wir sind uns bewußt, daß die bisherige Blüte des Fortblldungsschulwesens im wesentlichen auf dem friedlichen und gedeihblichen Zusammen— arbeiten von Staat, Gemeinde, Lehrherren und Eltern beruht. (Bravo!)
Derr Dr. Körte dankt dem Minister für seine schon in der Kommission abgegebene entgegenkommende Erklärung, bleibt aber dabei bestehen, daß in einem Erkenntnis des Oberwerwaltungsgerichts von 1911 den Forthildungsschulen die Eigenschaft von Gemeindeanstalten zuge— sprochen sei.
Ueber den Etat der Berg⸗, Hütten⸗ linenver waltung berichtet gleichfalls
Derr Dr. von Böttinger. Er gibt der Hoffnung Ausdruck, daß die schwebenden Verhandlungen über die Erneuerung des Kohlen syndikats unter Anschluß der fiskalischen Gruben zum günstigen Ab⸗— schluß kommen werden, und bittet den Oberberghauptmann um Wieder⸗ holung seiner Erklärung in der Kommission, daß die fiskalischen Gruben keine Abschlüsse bis 1925 getätigt hätten.
, von Velsen : Durch den Betrieb und den Transport entsteht eine Reihe von Abfallkohlen, die anderweitig nicht verkauft, aber noch verbraucht werden können, besonders für Ziegeleien. Wir haben nun mit einem Unternehmer ein Abkommen
ihin getroffen, daß er uns diese Kohlen, allerdings bis 1925, ab nimmt und weiter verkauft. Es handelt sich aber nur höchstens um jährlich 50 000 t, die auf das Syndikat keinerlei störenden Ein ausüben können. Es war ein reines Geschäft. Unter anderen dingungen war der Ladeplatz in Obermannheim, den nicht zu erhalten.
Beim Etat der Staatsarchive erklärt auf eine Anregung des Referenten Generaldirektor der Staatsarchive r. Koser: Nachdem den Reichstag die Etatsforderung, welche die Unterbringung des neuzubegründenden Reichsarchivs in dem Neubau des preußischen Landesarchivs zum Gegenstande hatte, abgelehnt worden ist, bin ich zu der Erklärung ermächtigt: Das Gelände ist groß genug, damit auch das Reichsarchiv darauf errichtet werden kann. Eine wissenschaftliche Vereinigung beider Institute würde möglich sein, allerdings eine Verwaltungsgemeinschaft Kollisionen mit den Interessen der Kaiser Wilhelme⸗Wesellschaft werden nicht vorauszusehen sein. Derr Dr. Rein ke⸗Kiel tritt für die Verlegung des schleswig⸗ holsteinischen Staatsarchivs von Schleswig nach Kiel ein. Diese Verlegung läge im Interesse nicht nur der Dozenten, sondern auch der Studierenden. Ein Neubau des Gebäudes wäre notwendig, da es
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Nr. 21 der Versffentlichungen des Kaiserlichen Ge— sundbeitsamts! vom 27. Mai 18914 bat folgenden Inbalt: Ge— sundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — Zeitwellige Maß— regeln gegen Pest. — Dergl. gegen Cholera. — Medhzinalstatistisches aus australischen Kolonien, 1911. — Gesetzgebung usw. (Preußen) Kohlensaure Getränke. — (Schweiß) Dörrobst. — (Kant. Glarus.) Debammen. — (Kant. Schaff bhausen. Kunstwein ꝛc. — (Norwegen.) Gifte ꝛce. — (Australischer Bund. Warenbezeichnungen. Tier⸗ seuchen im Deutschen Reiche, 15. Mai. — Vesgl. im Auslande. — Zeitweilige Maßregeln gegen Tierseuchen. (Schweiz) Verhand. lungen ven gesetzgebenden Körperschaften. Vereinen, Kongressen usw (Deutsches Reich.) III. Kongreß für Kruüvpelfürsorge. — Vermischtes (Deutsches Reich) Untersuchung von Seeleuten auf Sehvermögen ꝛe, 1913. — Erkrankungen in Krankenbäusern einiger Grokstädte, 1913. — (Bayern, Sachsen, Baden, Sach sen⸗Weimar. Gebeimmittel. (Oesterreich) Dengl. — Wochentabelle über die Sterbefälle in deut- schen Orten mit 40 9009 und mebr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenbäusern deutscher Großstädte. — Desgl. in deu schen Stadt ⸗ und Landbezirken. — Witte⸗ rung. — Beilage. Gerichtliche Entscheidungen, betr. den Verkehr mit Nahrungsmltteln (Kognak).
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrnngs⸗ maßregeln.
Dem Kaiserllchen Gesundbeltsamt ist der Ausbruch der Manl⸗ und Klauen seuche vom Schlachtviehhof in Leipzig am 26. Mal 1914 gemeldet worden.
Gesundheltgstand und Gang der Volkskrankheiten.
(Nach den „Verßöffentlichungen des Kalserlichen Gesundheitsamts“, Nr. 21 vom 2. Mal 1914.) Pe st.
Rußland. Jufolge Mitteilung vom 16. Mal betrug die Zabl der Erkrankungen (und Een f in dem 30 Werst von Balu ent
tüägt, sel alfo nach der finanziellen Seite hin eine von der Ge.
Aegvvten. Vom 2. bis 8. Mai in Ale krankung lund 1 Todesfall) in Manfalut — 6 drm 15. Mai in Mlnia 12 (3) und in Abu Kerkaß 1 (1 du Brittsch Ostind len. Vom 12. bis 18. Aprsi 13 os und starhen 13 Cl Personen an der Pest. Von ph fällen kamen 4979 auf die Vereinigten Propinzen 6g ü auf die Dipision Benares), 4491 auf daz Pun lab gehine un Bihar und Orissa, 849 auf die Präskdentschaft 9 dabon auf die Städte Bombay und Karach l 25g non 221 auf Burma 6 auf die Städte Rangun und Ram 6lI und 12), 63 auf Rajputang und Ajmer Merwang Bengalen (davon 27 auf Kalkutta), je 26 auf die n schäft Madrag und auf den Staat Mysore, 21 auf 9 indien, 11 auf Kaschmir, 8 auf Hyderabad und enn Nordwestgrenzprovinz. . Niederländtsch Indlen. Vom 22. April bis 5. Mu folgende Eikrankungen (und Todesfälle) gemeldet: aut dem 1 Malang 394 Gad), aus Parse 71 (o), aug Kedir 9 aus Soerabaja 37 Gch, aus Madioen 26 (25), aus M., 18 (17), ferner aus Tocioeng ag oeng 5. Todesfälle, aus 6 und aus Bangil 1. Für die Zeit vom 8. bis 21. Apꝛil y träglich auʒ Madioen noch 2 Todesfälle, aus Maget ⸗ Ngawi je 1 Todesfall mitgeteilt worden. Dongkong. Vom 12. bis 18. April 116 Erkrankungen 61 in der Sladt Viktorta) und 885 Todesfälle. ü Gu ba. Zufolge Mittelung vom 27. April seit dem 16. Aprtt 4 Pestfälle festgestellt worden.
Gholera. Unter den Truppen in Adrianopel am]
an und sind 1j han
Türker. 1 Todesfall.
Brittsch Ostindien. In Moulmein vom 15 Mn 1I. April 6 Todesfalle. ö
Pocken.
Deutsches Reich. In der Woche vom 17. wurden 2 Erkrankungen festgestellt, und zwar je 1 München und in St. Blasten (Baden).
Für die Vorwoche sind nachträglich noch 8 Erkrankunn Greven (Landkreis und Reg Bez. Münster) mitgeteilt nun
Oesterreich. Vom 3. bis 9 Mal in Obers sterreig Böhmen 5 (in Prag 3 und Kal. Weinberge 2) Erkrankumn! letzteren 5 bei Medtzinstudierenden. u.
Schweis. Vom 3. big 9. Mal in Aarau (Kanton 1 Erkrankung. 1
Lu rem burg. Vom 2 Echternach) 1 Erkrankung.
vongkong. Vom 12. bis 18. April 4 Erkrankunzn 3 Todesfälle. 6 . Japan. Laut Mittellung vom 23. April sind seit dem 23. März 29 neue Pockenfaäͤlle festgestellt worden, denn in den letzten beiden Tagen. ö.
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Fleckfieber. Vom bis 9g. Mal
Oesterrelch.
krankungen.
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Genickstarre.
Preußen. In der Woche vom 10. bis 16 Mal sind krankungen (und 4 Todesfälle) in folgenden Regierungtben lund Kreisen angezeigt worden: Landespolizeibezirk Berlin! Berlin), Reg ⸗Bez. Aachen 1 (Erkelenz, Breslau l 9 Stadt], Cassel 2 [Fulda 1, Gelnhausen 1, Düfsseldors; Essen Stadt 1, Mörs 6 (2), Er furt 1 1 Mühblhausen 1. M Köslin — () 1Stolp Lend, Mün ster 1 MRecklingbaulen Posen 1 1Posen Ost, Schleswig 1 Wondern], 1Greife wald Land!, Trier 1 (Saarbröcken Stadt).
Oesterr eich. Vom 26 April bis 2. Mai in Galizier krankungen; außerdem herischte die Krankheit in 1 Gemenn Bukowina.
Schweiz. Vom 3. big 9. Mai in Bas el 1 Erkrankung
Spinale Kinderlähmung. Preußen. In der Woche vom 19 bis 16 J krankungen in folgenden Regierungsbezirken lund meldet worden: Arnsberg 1 Wuten!, Hannover 4 . — Wiesbaden 1 Wiesbaden Stadt]).
Verschiedene Krankheiten
vel in der Woche vom 19. bis 16 Mai 1914. Pocken: Motkau 2, St. Petersburg, Warschau New Vork 1, St. Pelerẽ burg 6, Warschau 9 Erkrankungen; Varizellen: Budapest 26, Ne krankungen: Fleck fieber: Motkau 3. Warschau St. Petersburg 1, Warslchau (Krankenhäuser) 2 Miljzbrand: Reg. Bezüke Cassel, Koblenz je ? Schleswig je 1 Eikrankungen: Influenza: BVerlin é Antwerpen je 1, Moskau 6, New Vork 3. St Petersburg 14, Prag 1 Todes fälle; Kopenhagen 48 Erkrannn Genktckstarre: New Joik 2 Tode fälle; 2, Nen d Erkrankungen; Kör nerkrankheit: Reg. Posen 84 Er Mebr als ein Zehntel aller Gestorbenen ist an Schu (Durchschnitt aller deutschen Berichts orte 1895 1904: 1 storben in Beuthen — Erkrankungen wurden angezeigt im polizeibezirke Berlin 193 (Stadt Berlin 122), in Breslau? Reg. Bezirken Arnsberg 121, Dässeldorf 141. Oppe Stuttgart 40, Hamburg 741, Budapest 58 London (Krankenbäuser) 349, New York 431 St. Peterkburg 27, Prag 26, Stockbolm 21, Wien Diphrherie und Krupp (1895 1904: 1,62 0½9) gestorben Lichterfelde, Buer — Erkranfungen wurden gemeldet im Landen bezirke Berlin 167 (Stadt Berlin 107), in den Reg Bejhten! berg 118, Düsseldorf 115, in Hamburg 70, Budarest 5, (Krankenhäuser) 149, New Jork 417, Parts 48, St. 1 Prag 32 Wien 66. Ferner wurden Erkrankungen gemtldh Masern und Röteln in Nürnberg 27, Hamburg 38, Budangh Kopenhagen 123, London (Krankenhäufer) 24, Nen Jort 10663.
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5 8 ö 2 * . 205, St. Petersburg 68, Stockbolm 55; Keuch hu nen in in
23, Budayest 60.
in New York 41,
d . 7 8yn London (Krankenhäuser) 42, New Jork 74; nn Paris 36.
Schweden.
Nach einer Bekanntmachung des Fröniglich Schwedischen Kenn kollegiums vom 19. d. M. sind zurzeit folgende Länder um schaften als pestverseucht anzusehen, nämlich: die Gouremn Astrakan und Uralsk sowie ber Vonbezirk in Rußland; nh Dakar in Senegal; Havanna; der Staat Rio Grande de Brasilien; Ecuador; die Höfen in Chile; die Provinzen Den Vemen in Arabien; Afghanistan; die Häfen am Persischen und Schat el. Arab; Hruisch Ostindien (dag Festland min und Straits Settlement); Niederländisch Ostindien; Mari Luzon die Infel Formosd; Hanol in Tonkin Hontong; Ant Canton in China; Jokohama in Japan. .
Nach einer Bekanntmachung des Königlich Schwedischen a kollegtumg vom I9. 6. M. sigd z. Z. folgende Tänder und On ols choleraverseucht anjzusehen, nämlich; Konstantinopel . die Häfen des Roten Meeregz, Beltisch Ostindien (das ehe Birma und Straits Settlemente), Nieder ländisch Ostindien, Cechn Tonkin, China, Marokko.
Aegypten. 26
Der Internationale Gesundheltsrat in Alexandrien bat ben das Pestreglement gegen Herkünfte aus Chios anf
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chen Getreidebörsen und Fruchtmärkten.
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Do00 Lire Sicherheit 4000 Lire. eim Reichsanzeiger“.
Belgien. Lastenhefte können, wenn nichts andere djudications in Brüssel,
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3. Juni 1914, 12 Ubr. Ebenda: ohen Mineralöls, 2 200 000 kg X
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Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern i gestellten Nachrichten für Handel, und Landwirtschaft“ )
Frankreich.
Der deutsch-französische Handelsverkehr 1913. Der deutsch-französische Handelsverkehr im Jahre 1913 hat sich mit etwa 75 Millionen Franken Mehreinfuhr aus Deutschland nach Frank⸗ reich und mit etwa 48 Millionen Franken Mehrausfuhr aus Frank⸗ reich nach Deutschland gegen das Jahr 1912 im allgemeinen nicht un⸗ günstig entwickelt. Diese Zahlen sind indessen nicht so günstig, wie 's den Anschein hat. Ine besondere verwandelt sich diese Zunahme der deutschen Einfuhr in eine Abnahme, wenn bedacht wird, daß im Berichtsjahr Gegenstände nach Frankreich eingeführt wurden, die dort dringend gewünscht werden und anderswo nicht so günsttg zu haben sind, wie j. B. Korn und Mehl, worin die Ernte in Frankreich mangelhaft war, Koblen und Koks, die zum Betrieb der Hochöfen dringend erforderlich sind, oder chemische Produkte, die, wie künstliche Düngemittel, vom Boden oder von der Industrie verlangt werden. BDiese drei Positionen des Zolltarif können allein in den beiden letzten Jahren nachstehende Einfuhr aus Deutschland — in 1000 Fr. — auf⸗ n, und Mebl 94 306 (1912: 25 738), Kohlen und Koks 159 5894 (150 315), chemische Produkie 70 526 (61 292), zusammen 224 426 157 345. . ; . Würde man diesen Unterschied bei der Höhe der Einfuhr, berück— sichtigen, so müßte aus einer Mehreinfuhr Deutschlands von 75 Mil⸗ lionen eine Mindereinfuhr von 12 Millionen Franes hervorgehen. Das, was Frankreich dem Deutschen Reich in solchen Rohstoffen für die Industrie bietet, wiegt die oben genannten hohen Summen nicht auf. Darunter fallen namentlich mit Mehrerträgnissen in der Ausfuhr — in 1000 Fr. — nachstehende Gegenstände:
Erz von allen Sorten 33 559 (1912: 26 385), chemische Produkte 38 237 (35 030), Haute und Felle, roh, 70 226 (60 476), zusammen 147 337 (121 605).
Die aus Dentschland bezogenen f Mehrwert von 87 Millionen Fr. während die von fieferten gleichartigen Waren nur einen Mehrwert von
franks aufweilsen.
8 Die if g g en Gegenstände der deutschen Einfuhr nach Frank reich — in 1000 Fr. — ö . . im Jahre 1913 drei Mi n Franks übersteigt, sind folgende: . Mil erz Senke net, ging; 21 beh. Wong 18330 (19 935), Tierhaare, roh 3540 30b2), Patz federn 398] (3411), Ge⸗ treide (Körner und Mehh), einschließlich Mal; 94 306 (25 738) Kar- toffeln, getrocknete Gemüse und deren Mehle 11441 (11401), Samen- körner 9065 (7080), Tabak in Blättern oder verarheitet 4319 4458), Oele, flüchtig, und Essenzen 3643 (4169), Kautschuk und Gutta— percha, roh oder geschmoljen 7987 (12060) Holz, gewöhnliches 560274 (4950), Baumwolle 4961 (4694), Hopfen 7277 (6618) Zellulose 899! (8336), Bier 3864 (4018), Steine und Erde für Funst ünd Handwerk 3928 (3030), Stein, und Preßkohle 159 594 (190 315), Gold und Platin 5606 (5628), Eisen und Stahl 19 967 (12 349) Kupfer 15 4146 (18630), Zinn 6189 (6030), Erze aller Art 8269 ö. chemische Produkte 79 526 (61 292), Farbstoffe 5831 (6996),
usammen⸗ In dustrie
Rohstoffe zeigen daher einen Frankreich ge⸗ 2153 Millionen
rben, Tinte, Blei- und Kohlenstifte 5818 (5368), Ton, Glas und n e wenn 37112 (44 572), Garne 3976 (4893), Gewehe aus Baumwolle 25 150 (28 274), Gewebe aus Wolle S209 (8869), Gew be auß Seide und Seidenabfälle 12 650 (13 491), Kleider, Wäsche, fertig 3346 T5312), Papier, Pappe, Bücher und Bilder 29 983 (25 848), Felle, zugerichtet 19 784 (21. 423), Waren aus Fellen, Leder und Kunst⸗ eder 7Haß (199), Rürschnerwaren 38 937 (46 563), Schmuckwaren aus Gold. Silber und Platin 6349 (93360), desgleichen aus unechtem Metall 36 662 (39 564), Uhrmacherwaren 6489 (7516), Ma— schinen und Maschinenteile 134996 (131 949), Handwerkzeug und Metallwaren 43 006 C61 308), : Mustkinstrumente 2287 (23975, Wagen (Automobile, Fahrräder) 7161 6038), Kautschuk⸗ und Guttaperchawaren 20 33 C2 957), wissen˖ schaftliche Instrumente und Apparate 5053 (löse), Drechsler⸗, Bürsten-, Spiel und Knopfwaren 19 084 (18 339), Gegenstände für Sammlungen 244 (3734), Postpakete 10 923 (1 495). Zusammen einschließlich der nicht aufgeführten Waren 1 974 250 (999 27 Frankreich lieferte hauptsächlich nach Deutschland: Pferde 6959 (6881), Häute, Felle, roh 79 226 (60 476), Wolle 54 gö62 (71275), Putzfedern 4890 (39656), Seide und Halbseide 6574 (7391), Tier⸗
Möbel und Holzwaren 3795 (4386),
Butter und Käse ih (4170), Tafelfrüchte 19 376 (15 017), Samen⸗ förner 20 011 (13 072), Dele, flächtige und Essenzen 48981 S741), Harze und harzige Erjeugnisse 6226 (6021), Kautschuk und Gutta. percha, roh oder regeneriert 17 178 (16 649), Baumwolle 47 620 59 704). Gemüse, frisch, gesalzen oder konserviert 472 (193), Selkuchen 14 296 (19 is. Lumpen 031 (5332). Pilze usw. 4474, (4166), Weine 19712 (33 256), Baumaterial 3848 (4449) Gold und Platin 3567 (24107), Aluminsum in Barren 6198 (2928), Eisen, Hußelsen und Stahl b880 (6444), Erze aller Art 33 869 (25 585), chemische Produkte 38 232 (35 030), Kasein 3049 (2759), Ton-, Glas⸗ und Kristallwaren 4652 (053), Garne 22 306 (18 dc Gewebe aus Baumwolle 9765 (12338), desgleichen aus Wolle 7910 (6622) des- leichen aus Seide und Halbseide 9536 (19 079), Kleider und Wäsche, e, 14114 12 394), Papler, Pappe, Bücher und Bilder 14 2a S214), Felle, zugerichtet 21 824 C2588) Kürschnerwaren 34583 (30 260), Schmuckwaren aus Gold, Silber oder Platin 7382 II 6315, Maschinen und Maschinenteile Sloh (8643), Handwerkszeug und Metallwaren 6241 (56589), Möbel und Holiwaren 4253 (2868), Wagen (Automobile, Fahrräder) 26 37 (16 258), Kautschul und Sun taperchawaren 3586 C6314). Wissenschaflliche Instrumente und Apparate 3968 (2327), Drechsler⸗, Bürsten,, Spiel ⸗ und Knopfwaren 18 521 (16 966), Gegenstände für Sammlungen 5b64 C360) Vost· pakete, enthaltend Seidenwaren 253 809 (2. Ss 5s), deegl mit anderen Waren 131 774 (105 548), zusammen, einschließlich der nicht besonders aufgeführten Waren 859 484 (821 723). (Aus einem Beꝛichte
des Kaiserlichen Konsulats in Havre)
Britisch Südafrika.
Bergwerksindustrie in der Union, ins be sondere im Trans vaal 1913.
In dem Jahresberichte der Bergwerkskammer in Johannesburg für 1513 wird darauf hingewlesen, daß das abgelaufene Jahr sich zur Anstellung von statistischen Vergleichen mit den Vorjahren kaum eigne, da der im Juli 1913 stattgehabte Arbelterausstand mit seinen Folgen das Jahr zu einem vollständig anormalen gestaltet habe. Wäre das Jahr 1513 ohne diese Störungen verlaufen, so hätte, nach Maßgabe des Ergebnisses der ersten sechs Monate, die Goldproduktion des Jahres 1913 wahrscheinlich . Jahres 6 wãhrend jetzt ein gewisser Rückgang konstatiert werden müsse. ö
. Ve e srtern betrug nämlich 1913 (19812): Wit water rand 8 4360 998 8 753 568) Unzen im Werte von 36312 605 (37 182795) Pfd. Sterl.; Außendistrikte 363 826 (S370 731) Unzen im Werte ven fhäh 55 (L574 765) Pfd. Sterl; Transvaal 3794824 6 124299) Unzen im Werte von 37 358 040 (38 357 560) Pfd. Sterl. .
Die durchschnittlichen Gestehungekosten beliefen sich auf 7 sb. 11 d. (18 sh. 8 d.) und der Durchschnittsgehalt an Gold auf 27 sb. 9 d. E90 sh.) für die Tonne. ; ⸗
Daß die Goldindustrie, so glänzend ihre Leistungen zurzeit auch noch sind, doch den Höhepunkt überschritten bat, ist die mehr oder minder offen ausgesprochene allgemeine Ueberzeugung. Trotz der enormen Leistungen, die in den letzten Jahren hinsichtlich der Menge von abgebautem und verpochtem Eije erzielt worden sind, ist der sich in Dividenden umsetzende Nutzen von Jahr zu Jahr kleiner geworden. So wurden 1909 auf 20 543 7oö9 t vervochtes Erz mit einem Gold= gehalte von 29 900 359 Pfd. Sterl. Dividenden im Betrage von 5523 518 Pfd. Sterl. gezahlt, während im Jahre 1912 auf 29 163 803 1 verpochtes Erz mit einem Goldgehalt von 37 182 95 Pfd. Sterl. nur z 291 477 Pfd. Sterl. gezahlt wurden. Etwas besser allerdings stellt sich das Jabr 1913 mit Dividenden der Goldberg werke im Betrage von 8 556 532 Pfd. Sterl. oder 2301 0 Der ge- famten Förderung, während die Dividenden von 1912 nur 21,39 960 der Gesamtförderung darstellten. . ;
Dazu kommt, daß der Zufluß neuer Kapitalien aus Europa in den letzten Jahren dauernd abgenommen hat. Man berechnet, daß im Jahre i5li: 4000 000 Pfd. Sterl, im Jahre 191 2411000 Pfd. Sterl. und im Jahre 1913. 1300 300 Psd. Sterl. neues Kapitat aus Guropa für die hiesige Bergwerksindustrie flünsig gemacht worden ist. .
Eine Reihe der Gesellschaften ist dazu übergegangen, diejenigen Eingeborenen, die ibrer intellektuelien Fähigkeiten ind ibrer Aus⸗ bildung nach sich hierfür geeignet erwiesen, im Alkord arbeiten zu lassen, während bisher die Cingeborenen n im elohn ge⸗ arbeitet hatten. Bel diesem System soll eine ganz wesentlich here 8 für die . 3e * man sich hiervon elne
Herabsetzung der Arbeitgkosten verspr ĩ 2 , Hinsicht sind die Erfolge zu erwähnen, die in dem Yletzten Fahre mit der Verbesserung der lleinen leichten Gesteingbohrmaschinen, init Wasserspüllung, nach dem — rinzip und mit Druckluft betrieben, . worden sind. Es mag hel h erwähnt werden, daß alle Bohrmaschinen in s des Witwatergrands mit bybraulischer Kraft betrieben werden, (lek-
Brüssel: d Telephonverwaltung.
fette (außer von Zischen), Margarine usw. 7092 (3908), Milch,
trische Kraft ist zum Antrieb der Bohrer noch nicht verwandt worden.