. Vierte Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
1285. Berlin, Mittwoch, den 3. Juni 1914.
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften.
ö Sffentlicher 2Ainzeiger. , n , e.
bote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. . Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Anzeigenyreig für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszene 30 .
; Ver sicherun g os⸗Altien⸗Gesell in burg. — * für das , 22. 12912.
[22055 2 k
Vortrag aus dem Vorjahre
A. Trantportversicherung: Schaden ⸗ und Prämienreserve ex 66. . Prämlenelnnahme .
— B. Feuer, Kredit., Ginbruchdiebstahl⸗ und schãffẽ jahr. Wa sserleitungsschãdenver sicherung:
Y Vorlag. und Genehmigung der Bilanz M) Ueberträge (eserven aus dem Vorjahre; für dasselbe sowie Keschlußfaffung a. für nicht verdiente Prämien (Praͤmien bert räqe): über Entlastung des Vorstands und Feuerpersicherung... . 46 1 153 326, 5 A yfsichtarats. Kreditversicherung.. ... 61 373,66
9 3 a.
4 391 663 57 261 2165 149 323 gz 3 155 has aj 1029 91 os 2063 466i 8
erm e 135 412 67
— — — —— M
12 268 267
Tagegorduieng: I) Bericht über das abgelaufene Ge. zufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. serlosung ze. den Wertpaz ter, Ban kausweise. ommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften 3. Verschiebene Bekanntmachungen.
1953273 — —
274 tz35 08
Zur Teilnahme an der Generalversamm— lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien oder Aktienscheine swä⸗ testens bis zum 22. Juni ds. Is. entweder im Geschäftszimmer des Vor= stands hier, Viktoriassraße 17, Zimmer Nr 34 oder bei einem Notar hinterlegen. mr, a. d. Ruhr, den 2. Juni
Der Vorsitzende des Auffichtsrats: Dr. Lembke, Oberbürgermeister. 23336 Hadersleu Bank.
Auf der außerordentlichen Generalver⸗- sammlung am 29. Mai a. c. wurde der Beschluß gefaßt, das Grundkapital mit M *O0 0990 auf n E000 000 zu erhöhen durch Ausgabe von 500 auf den Namen lautenden neuen Akten 1009. — mit Dividendenberechtigung vom 1. Oktoher a. « ab. Die jetzigen Aktionäre haben laut Generalversamm-= lungsbeschluß Vorzugsrecht zu den neuen Aktien in der Weise, daß je 2 alte Aktien 6 6 500, — zur Zeichnung einer neuen Aktie à M 1000, — berechtigen, und zwar zu einem Kurse von
1000 4 M 60, — pro Aktie für Stempel und Kosten.
Die Zahlung der ersten 30 0½ zu—⸗ züglich G60. — yro Aktie hat in der Zeit vom 20. bis 285. September A. C. zu erfolgen. Der Zeitpunkt für die Zahlung der restlichen 50 0 wird vom Aufsichtsrat bestimmt.
Dielenigen Aktionäre, die von ihrem Bezugsrechte Gebrauch machen wollen, müssin ihre Anmeldung bis spätestens zum 30. Juni a. c. vornehmen, wozu die nötigen Formulare bei unt kostenlos erhältlich sind.
Haderslehen, den 30. Mai 1914.
Die Direktion.
1233131 Einladung zur achten ordentlichen Generalver⸗ samwmlung unserer Gesellschaft auf Mitt⸗ woch. den . Juli 19A A. Vormittags SI Uhr, nach Lauffen a. N. im Gasthaus Zum Hirsch z.
Tagesordnung:
IN Vorlage und Genehmigung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung ver 1913 14 sowie Entlastung des Vorstands und Aufsichtratz.
2) Aufsichtsratswahl.
3) Besprechung und eventl. Beschluß⸗ fassung über Anfechtung der mit der Firma Carl Francke bezw. mit der Zentralverwaltung von Gas-, Wasser⸗ und Elektrieltäts Werken G. m. b. H., Bremen, bestehenden Verträge, ing⸗ besondere Anträge über diese Ver⸗ träge, die Abrechnungen auf Grund ö und über die Art der Rech⸗ nungslage des Vorstands und den außergewöhnlich hohen Betrag des Zuschusses.
Stimmberechtigt sind nur solche Aktien, welche spätestens bis zum 27. Juni HE9HA im Geschäftslokal unserer Ge⸗ sellschaft in Bremen, am Seefelde, oder hei der Gewerbebank Lauffen a. N. E. G. m. u. O. in Lauffen a. N. hinterlegt sind.
Bremen, den 29. Mai 1914. Gaswerk Lauffen a / N. Attiengesellschaft.
R. Dunkel.
233536 Vatentspinnerei Aktien⸗Gesellschaft. Bilanz am 21. Dezember 1913.
Einbruchdiebstahloe ..
24 68223 1239290
b. Schadenreserve: Feuerpersicherung. Kreditversicherung ... Einbruchdiebstahld ..
66 410 741,60 40 ooo, —
454 6d] 60
2) Prämieneinnahme abzügl. der Ristornf;
Feuerversicherung⸗ Kreditversicherung .. Einbruchdiebstahly. Wasferleitungsschädenp.
3) Nebenleistungen der Versicherten: a. Pollcegebühren:
Kreditversicherung.. . Elnbruchdiebstablh⸗... Wasserleltungeschadenv.
ö J
1774031
1913
b Schildergewinn ... 4) Kapitalerträge:
a. Zi ö b. Miet ertrãge . 5) Gewinn aus Kapltalanlagen 6) Sonstige Elnnabmen: Eingang auf berelts abgeschriebene Forderungen
1
Gesamteinnahme A. Akiiva.
416 643 134 067
31 898 516
1693 832
87789
93
Patentkonto.. 30 000, — Abgang..
Maschinenkonto
Debitoren
31s si? —
WGs Aktienkapitalkontoo.... A400 000 - Gewinn⸗ und Verlustkonto.
— ** 348 411 — 106 —
318 37 -=
348 817 -
Verlustvortrag von 1912. Handlungtunkostenkonto..
Verlusthortrag für 1914. Berlin, den 10. Mai 1914. A. Kuyferschmidt, Vorstand. Der Mufsichtsrat un erer Gesellschaft besteht aus Albert Nabe, Perlin, Vorsitzender, Leo Haase, Friedenau, ssellbertr. Vor. sitzender, Direktor G. Pilling, Schöneberg, Carl Neuburger Charlottenburg, Dir. Gustav Türk, Rohr. Aus dem Vorstand ist Herr Adolf Kupferschmidt ausgeschieden. um Vorstaand ist Herr Kaufmann Friedrich Herig, Beilin, Schöneberger Ufer 122, ernannt. Berlin. im Mat 1914. Patentfyinnerei i ,, . Friedrich Herig, Vorstand.
——
1) Forderungen an die Aktion gejahltes Aktienkapital Sonstige Forderungen:
a. Rückflände der Versicherten. b. Ausstände bei Generalagenten be
6. im
lgenden Jahre fällige Zinfen antellig auf das laufende Fahr treffen
3) Kassenbestand. 4) Kapltalanlagen:
a. Wertpapiere
6. Wechs
5) Grundbesitz
Abschreibung
6) Inventar
Gesamtbeirag Genehmigt in der Generalversammlung bom 30. Mat 1914.
Franz Köhler.
äre für noch nicht ein⸗ zw. Agenten
soweit sie
167 362
ö
Bilanz für M6 .
66 ooh 2 gb 4h fz Id o G :/ 374 725
8 280
a. Schäden aus den Vorjahren, einschl. der a / Feuerversicherung a / Kreditversicherung
d
) 242 622 65 108 361,32
g. gezahlt 5. zurũckgestellt
13346
Kredit versicherung: X. gezahlt
17 483,37
Ginbruchdiebstahlbersicherung: 2. gezahlt
73 7890 43
. * 350 983 97
32 114 96
w 26h 162 66
2
a / Wa ; — enermittlungskoften, abzüglich des Anteils der Rückversicherer: Feuerversicherung: 2. gezablt 1651 838,85 6. z . 318 122,86
9
2077
Kreditversicherung: 2. gezahlt 48 500, 15
23 250, —
Einbruchdiebstahlversicherung:
2. gezahlt 15 670.04
Wasserleltungs chãdenversicherung: *. gezablt .. 5. zurückgestellt
1969 96171 71 75015
19 67004
) Ueberträge (Reserven) auf das nächste Geschafts ahr: für noch nicht verdiente Prämien, abzügl. des Anteils der Rückversicherer (Praͤmienüberträge):
Feuervbersicherung Kreditversicherun
5) Verlust aus Kapitalanlagen: Kursverlust a. an realisierten Wertpapieren b. buchmãß iger
6) Verwaltungskosten, abzügl. des Antells der Rück— dersicherer: zezüge der Agenten: ö. S345 gꝛo 7
159 572,94 14 358,93 6 867, 13
*
1125 303 66 Il S5 o 30 143 6h
643 22
18 974 97
S89 077 21
180 799 — 106569 876
ne 8 Feuerlöschwesen: auf gesetz licher Vorschrift beruhende b. freiwillige
w Verlust auf fremde Valuten
Dr , s den Schluß des Geschäftsjahrs 191. ü
3 000 00 —
61 2214 as zs Wasserleitungsschã de nderficherung =
1235 305 Sh h00 997 527 TD T
18 974
3 095 3331
1878 5215
Gesamtaus gabe
10 022 97 14295 10165
100 000 — 52221070 30 000 —
514 456
352 25541 119 74974 . Passiva.
I) Aktienkapltal 2) Ueberträge auf das nächste Jahr, nach Abzug der An⸗ teile der 1 ; e m a. für noch nicht verdiente Prämten (Prämlenüberträge): Transportversicherung aS 1029 991,94 Feuerversicherung 1128 303,56 Kreditversicherung 651 358. 07 E inhruchdiebstabl ber sicherung . 30 143,65 643, 92 b. für angemeldete, aber noch nicht Schãden e n, ch nicht bezahlte Schäder Transportversicherung Feuerpersicherung Treditversicherung Einhruchdiebstahlversicherung Wasserleitungsschãdenbersicherung ö
359349
S2 083 451,83 426 4584,18 45 500, —
5300, 50 —
2 560 786
9 9 400000
10— 3) Hypotheken und 8 663 Nr. h der Aktiva 4) Barkautionen
2
zersi
2ls gz 63 446 86633
6) Reservefonds:
a. e licher 3 b. besondere Rücklage
4090 000 — 159 909
7) Gewinn
D. , s.
Gesamtbetrag
Der Vorstand. A. Lauer. C. Heinrich F. Meyer.
2061 431
250 919
25 071
ansyrnch
Kommanditgesell⸗ ften auf Aktien und Aktien gesellschaften.
Bekanntmachungen über den a Fertpapieren befinden sich ausschlies⸗— lich in Unterabteilung 2.
befelder Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
Genehmigung dur kunde
18. April 1914, betreffend die Aug⸗= hon 1500 900 M zu 4 vom Hundert Flicher Schuldperschreibungen auf nhaber durch die Crefelder Eisen⸗ esellschaft, Ausgabe vom Jabre 1914 t Allerhöchster Ermächtigung ertellen serdurch auf Grund deg z 795 des rlichen Gesetzbuchg und des Artikelg 8 önigllchen Verordnung se. Aut; ng des Bürgerlichen Gesetzbucht vom ovember 1899 der Crefelder Eisen⸗ esellschaft die Genehmigung zur Aus- von Schul dyverschreibungen auf den er big zum Betrage von 1 500 000 4A, ch; „Einer Million Fünfbundert⸗ d Marl“ bebufg Zurückfiebung der dem 6. Jun 1812 genebmigten be von 1 900 000 Æ sowle jzur Be—⸗ ng der Mittel zur Erweiterung und sserung der Bahnanlagen und Ver. ng des rollenden Betriebgmaterlals den folgenden a,
8
58 1. bis zur Höbe von 1 500 000 4 aus nden Schuldverschreibungen auf deren ste diese Genehmigungzzurkunde ab— en ist, werden nach dem anltegenden r A unter der Bezeichnung: Zu 43 vom Hundert verzinsliche chuldverschreibung auf den Inhaber . Grefelder Eisenbabngesellschaft, uggabe vom Jahre 1914 bo Stücken zu je 500 4, zusammen 1 500 90900 4 im gan en 1 606 006 * ertigt. Schuldperschrelbungen werden mit genbändigen oder im Wege der mecha⸗ Vervielfältigung bergestellten weunterschrift zweier Mitglieder der ien der Crefelder Essenbahngesell⸗ dersehen und von einem Beamten kteren eigenbändig unterzeichnet. für diese Schuldverschreibungen aus⸗ genden Zinsscheine werden nach dem enden Muster B, die Erneuerungs⸗ zum Empfange neuer Zinsschelne Muster 9 ausgefertigt. Die Grneue⸗ cheine sind zum Zwecke leicht erkennt⸗ Unterscheidung von den Zinsscheinen er ganzen Blattbreite des Zinsschein⸗ über oder unter den beiden letzten einen mit Lettern, die von dem e der Zinsscheine abweichen, abzu—
erste Reihe der Zinsscheine für zebn nebst Erneuerungsschein wird den werschreibungen beigegeben.
serneren Zineschelne werden für brige Zeiträume ausgegeben werden. Ausgabe einer neuen Neihe don theinen mit Erneuerungtschein erfolgt r Gesellschaftskasse in Crefeld gegen erung des der älteren ö be ebenen Erneuerungsscheing an den ber des letzteren, sofern nicht der In⸗= der Schuldyerschreibung bei der schaftsdirektion der Ausgabe wider⸗ en bat. In diesem Falle sowie Verlust eines Erneuerungascheing
die Zinsscheine nebst Grneüerungg. dem Inhaber der Schuldoerschrei. ausgehändigt, wenn er die Schuld— eibung vorlegt. ich die Rückdabe des Erneuerunga— B wird der Empfang der neuen Zing— eihe nebst Erneuerungeschein be. igt. Im Falle des Verlustes des erungsscheins ist von dem Inhaber chuldderschreibung eine Empfang. nigung zu erteilen.
Nennwert der Schuldverschrel. n wird vom 1. April 1914 an t ö mit 44 vom Hundert jährlich
Zinsen werden halbjährlich vom koher und J. April jeden Jahres ab er Gesellschaftgkasse zu Crefeld und en don der Gesellschaft noch zu be= zenden Zahlstellen augbejabst. Der uch auJ einem Jingschein erlischt zu en der Crefelder Gisenbahngesenlschaft m Ablaufe von vier Jahren vom fe de Jahrg ab, in Welchem ber sällig geworden ist, wenn der Ilntzschein vor dem Ablauf dle ser
ur Finlösung vorgelegä wirb. Sr—
ie Vorlegung, fo bersährt der An— innerhalb zweier Jahre nach Ab⸗
der Vorlegungöftist. Ber Vorlegung
steht die gerichtliche Geltendmachung des An spruchs aus der a 3g gleich.
53.
Die Inhaber der Schuldverschreibungen sind auf Höhe der darin verschriebenen Kapitalbeträge und der dafür nach 3 2 zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Crefelder Eisenbahngesellschaft. Letztere hat die Vahneinheit der Crefelder Gisenbahn nach Maßgabe des Gesetzes über die Bahnein⸗ heiten vom 8. Jul 1902 (Gesetzsamml. S. 215, 237 ff.) mit dieser Bahnschuld zu belasten. Ihre Eintragung in daz Bahn⸗ grundbuch hat vor der Ausgabe der Schuldverschreibungen zu erfolgen, und zwar hinter den auf Grund der Ge⸗ nehmigungsurkunde vom 10. November 1903 aufgenommenen Schuldyverschret⸗ bungen von 1 500 0090 4. erner darf die Ausgabe der Schuldverschreibungen nicht früher erfolgen, alg bis durch notarielle Protokolle die Vernichtung der eingangs erwähnten Teilschuldverschrei⸗ bungen vom 6. Juni 1912 nachgewiesen ist und die auf Grund der Ausgabe der vorbejeichneten Schuldverschreibungen unter dem 15. Oktober 1912 im Bahngrundbuch eingetragene Sicherungzhvpothek von 10090000 A gelöscht ist.
Vor weiteren Anleihen, welche die Ge⸗ sellschaft eiwa später aufnehmen sollte, bleibt den Inhabern der auf Grund dieser Genehmigung ausgegebenen Schuldver⸗ schreihungen das Verjügörecht für Kapital und Zinsen autzdrücklich vorbehalten.
3 4
§5 4.
Die ganie Schuld wird nach dem ge—⸗ nehmigten Tilgungeplane durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen vom 1. April des Jahres 1914 ah späte⸗ steng big zum Schlusse des Jahres 1954,55 getilgt.
Zur Tilgung wird jährlich verwendet der Ueberschuß, der vom Ertrage des Unter⸗ nebmens der Crefelder Eisenbahngesell⸗ schaft nach Deckung der laufenden Ver⸗ waltungs⸗, Unterbaltungs⸗ und Betrlebz⸗= kosten, der Beiträge zu den Reserve⸗ und Erneuerungsfondg und der Zinsen der für dag Unternehmen der Crefelder Eisenbahn⸗ keen en ausgegebenen Schuldsverschrei⸗ ungen übrig bleibt, und zwar bis zur Höhe von einhalb hom Hundert des Be= trags der ganzen Schuld unter Hinzu⸗ rechnung der Zinsen von den getilgten Schuldperschreibungen für die Zeit vom 1. April 1914 bis 31. März 1919 und bis zur Höbe von eing vom Hundert des Betrags der ganzen Schuld unter Hinzu rechnung der Zinsen von den getilgten Sckuldverschrelbungen alljährlich vom 1. April 1919 ab.
Der Gesellschaft bleibt das Recht vor behalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu affen oder auch sämtliche noch im Umlaufe befindlicke Schuldverschreibungen durch öffentliche Blätter mit sechsmonatiger Frist auf einmal zu kündigen. In beiden Villen bedarf es der Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten und des Finanmministers. Die durch die ver⸗ stärkte Tilgung ersparten Zinsen sind eben falls zur Tilgung der noch umlaufenden Schuldverschreibungen zu verwenden. Die Einlösung, sowohl der ausgelosten, als der gekündigten Schuldverschreibungen er⸗ folat zum Nennwerte. .
Die Autlosung findet zuerst im Jahre 1914 und sodann alljährlich statt. Die Ginlösung der biernach jur Rückzablung gelangenden Schuldverschreibungen erfolgt vom 1. April deg nächstfolgenden Jahres ab, jzuerst also im Jahre 1915.
Ueber die Ausfübrung der Tilgung wird der Eisenbahnaufsichtsbehörde alljährlich Nachweis geführt.
§ 5.
Die Auslosung der zu tilgenden Schuld⸗ verschreibungen findet in den Monaten Juli bis September jeden Jahreg am Sitze der Gesellschaft in Gegenwart der Direktion, entweder vor dem zuständigen Amtsgericht oder unter Zujziehung eines Notarg statt. Die Zeit der Auslosung, zu der den Inhabern der Schuldverschrel⸗ hungen der Zutritt freisteht, ist vierzehn Tage vorher durch einmalige Bekannt⸗ machung in den im 5 11 bezeichneten Blättern zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. . .
Da nur Stücke zu 500 M ausgegeben sind, wird, soweit die zur Tilgung zu berwendende Summe einen durch 590 nicht tellbaren Ueberschuß ergibt, dieser zur nächsten Tilgung e n .
Die ausgelosten Schuldverschteibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch. staben, Nummern und Beträge sewie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, binnen 14 Tagen nach der Auglosung und spätestenß drei Monate vor dem Zahlungetermin öffentlich be⸗ kannt gemacht.
Die Einlösung derselben erfolgt von dem im 8 4 angegebenen Tag ab bel der Gesellschaftgkasse in Creseld an die Vor⸗
zeiger der betreffenden Schuldverschrei⸗ bungen gegen Auglieferung derselben und der dazu gehörigen, noch nicht fälligen Mngschesne. Werben die noch nicht fälligen Zinsscheine nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapital- betrage gekürzt und zur Ginlösung der . verwendet, sobald dieselben zur
ahlung vorgezeigt werden. Im Übrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Berzinsung jeder ausgelosten Schuld derschrelbung mit dem auf die Auglosung und die Bekanntmachung folgenden 31. März und jeder gekündigten Schuldverschreibung mit dem dem Zahlungstermine voran⸗ gehenden Tage.
Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schusdverschreibungen bewirkt, so ist dieß unter Angabe des Betrags der angefauften Schuldderschrelbungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise be— kanntzumachen.
Die infolge der planmäßigen Auslosung eingelösten oder an deren Stelle durch An= kauf zu dem planmäßig zu tilgenden Be— trage erworbenen Schuldverschreibungen werden unter Beachtung der für die Aus— losung vorgeschriebenen Form verbrannt, wogegen die Gesellschaft die darüber hin— aus durch Auelosung oder Ankauf oder infolge einer allgemeinen Kündigung ihrer⸗ seits oder infolge der Rückforderung seitenz der Gläubiger (5 9) eingelssten Schuld— verschreibungen wieder aungeben darf.
F 14
Der Anspruch aus den Schuldverschrei⸗ bungen erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückjahlungs⸗ termine, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bungen vor dem Ablaufe der dreißig Jahre der Direktion der Eisenbahngesellschaft zur Einlösung vorgelegt werden. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vor legungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aug den Urkunden gleich.
Dhgleich hiernach aus dergleichen Schuld⸗ verschreibungen keinerlet Verpflichtungen für die 5 in späͤterer Zeit ab geleitet werden können, so fleht och der Generalpersammlung der Aktionare der Gesellschaft frei, die gänzliche oder teil- welse Einlöfung solcher Schuldyerschrei⸗ bungen aus Bllligkeitsrücksichten zu be— schließen. ö.
88.
Dag Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗ schrift der 85 1064 ff. der Zwilprozeß ordnung. Für die demgemäß für kraftlos erklärten Schuldverschrelbungen sowie auch für beschädigte oder verunstaltete, an die Gesellschaft ausgebändigte und zu ver⸗ nichtende Schuldverschreibungen, sofern ihr wesentlicher Inhalt und ihre Unterschei⸗ dungsmerkmale noch mit Sicherbeit er kennbar sind, werden auf Antrag des Inhabers oder desjenigen, welcher das Ausschlußurtell erwirkt hat, neue Schuld. verschreibungen ausgefertigt. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen und vor- juschießen. Dagegen können abhanden gekommene oder vernichtete Zins ⸗ oder Erneuerungsscheine weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Es soll jedoch dem bisherigen Inhaber, wenn er den Verlust von Zinsscheinen vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist (8 2) der Gesellschaftsdirektion anzeigt, nach dem Ablaufe der Frist der Betrag der an— gemeldeten Zinsscheine gegen Empfangs⸗ bescheinigung ausgezablt werden. Der Anspruch ist ausgeschlofsen, wenn der ab- banden gekommene Schein der Gesell⸗ schafts direktion zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.
5 9.
Die Inhaber der Schuldverschreibungen sind nicht befugt, die Rückzahlung der darin verschriebenen Beträge anders alg nach Maßgabe der im 5 4 enthaltenen Bestimmungen zu fordern, es sei denn
a. daß faͤllige Zinsscheine, ungeachtet solche zur Einlösung vorgezeigt werden. länger als drei Horn, unbherichtigt bleiben,
b. daß der Betrieb der Bahn durch Schuld der Gesellschaft länger als sechs Monate ganz aufhört,
6. daß die im Sz 4 festgesetzte Tilgung der Schuld nicht innegehalten würd.
In den Fällen zu a und H kann dag
Kapital an demselben Tag, an welchem
einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, in dem Falle zu 9 ist dagegen eine Kündigungsfrist von drei Monalen zu beachten.
Daß Recht der dauert in dem Falle ju big ur Ginlösung der betreffenden Jing= . in dem Falle zu h big zur
Wiederherstellung des unterbrochenen Be⸗ triebs, das Recht der Kündigung in dem Falle zu c dret Monate von dem Tag ab, an welchem die Zahlung der Tilgungs⸗ umme hätte erfolgen sollen. Die KFändi⸗ gung verliert indessen ihre rechtliche Wirkung, wenn die Gesellschaft die nicht nnegehaltene Tilgung nachholt und zu dem Ende binnen längstens drei Monaten nach erfolgter Kündigung die Einlöfung der ausgelosten Schuldberschreibungen nach⸗ trägllch bewirkt. § 10.
Bis zur Tilgung der auf Grund dleser Ge⸗ nehmtigunggurkunde ausgegebenen Schuld- derschreihungen darf die Gefellschaft einzelne Grundstücke nicht veräußern noch belasten.
Dies hezieht sich jedoch nicht auf die Grundstücke, durch deren Veräußerung oder
Belastung die Betriebsfähigkeit des Bahn— unternehmeng nicht beeinträchtigt wird, auch nicht auf solche, die innerhalb der Bahnböse etwa an das Reich oder den Staat oder an Gemeinden zur Errichtung bon Post⸗, Telegraphen,, Poltzei⸗ oder steuerlichen Anlagen und Einrichtungen ober
die zu Packhöfen oder Warenniederlagen
abgetreten werden möchten. Der von den Gerichten zu erfordernde Nachweis darüber, ob durch die Veräußerung oder Belastung eines Grundstücks die Betriebafähigkeit des Bahnunternehmeng beeinträchtigt wird oder nicht, wird durch eine Bescheinigung der Bahnaufsichts behörde erbracht (3 3 des Gesetzez über die Bahneinheiten vom 8. Juli 1902, Gesetzsamml. S. 215, 237 ff.).
Diese Bestimmung soll sich jedoch auf diejenigen zur Rückzahlung fällig erklärten Schuldverschreibungen nicht beziehen, die nicht innerhalb sechs Monate nach Verfall zur Einlösung vorgelegt werden.
§5 11.
Alle in dieser Genehmigungsurkunde vorgeschriebenen öffentlichen Bekannt machungen müssen einmal in dem
Deutschen Reichs und Königlich Preuß.
schen Staatsanzeiger,
im Amtahlatt der Königlichen Regierung
zu Düsseldorf
und in einer in Grefeld erscheinenden
Zeitung abgedruckt werden.
Bei dem Eingehen eines der letztge⸗ nannten beiden Blätter, ober wenn die⸗ selben unzugänglich werden, genügt die Bekanntmachung in den übrigen Blättern, oder auch allein in dem Deutschen Reiche⸗ anzeiger.
5 12.
Vorstehende Genehmigung wird vorbe— baltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld—⸗ verschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen.
Diese Genehmigungsurkunde ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs. und König— lich Preußischen Staatsanzeiger sowie in den im § 11 genannten Blättern von der Direktion der Frefelder Gisenbahngesell— schaft auf ihre Kosten bekannt zu machen.
Berlin, den 18. April 1914.
Der Minister der Der Finanz öffentlichen Arbeiten. minister.
Im Auftrage: Im Auftrage: Hoff. Löhlein.
00 4. ; Muster A. Zu 45 vom Hundert verzinsliche Schuldverschreibung auf den Inhaber .
der Crefelder Fisenbahngesellschaft, Ausgabe vom Jabre 1914 Nr.... über 500 M.
Der Inhaber dieser Schuldverschreibung bat auf Höhe von 500 Antetl an der in Gemäßheit der umstehend abgedruckten Genebmigungsurkunde aufgenommenen Bahnschuld der Crefelder Eisenbahngesell. schaft von 1 500 000 4.
Die Zinsen sind gegen Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine zahlbar.
Crefeld, den
Trockener Stempel.) Die Direktion der Crefelder Eisenbabngesellschaft.
Zwei Unterschriften, eigenhändig oder im Wege der mechanischen Vervielfältigung
hergestellt.
Auagefertigt:
(Unterschrift eigenhändig.)
Dieser Schuldverschretbung sind 20 Zins. scheine 1. Reihe für die 19 Jahre vom L April 1914 big 31. März 1924 mit Erneuerungsschein beigegeben.
Nuster B.
Zurũckforderung
11,25 . 11.25 .
Iinsschein 1. Rehe zu der zu 14 vom Hundert verzinslichen Schuldherschreibung auf den Inbaber der Crefelder Cisenbahngeseltschaft, Ausgabe vom Jahre 1914 wa d e ee , Tw e rea
er Inhaber die ses Jingscheingz empfängt gegen dessen en . vom 19... ab die Iinsen der vorbenannten
Schuldverschreibung für das Halbjahr vom JJ bis. ten mit 11 25 4A bei unserer Gesellschaftskasse zu Crefeld oder bei den umftehend ange⸗ führten Zahlstellen. Grefelf der 19... Trockener Stempel.) Die Direftion der Crefelder Eisenbahngesellschaft. Zwei Unterschriften, eigenbändig oder im Wege der mechanischen Vervielfältigung hergestellt.) Ausgefertigt:
Unterschrift, eigenbändig oder im Wege der mechanischen Vervielfältigung her⸗ gestellt )
Zahlstellen:
In Grefeld bei der Gesellschaftskasse, Bergisch⸗Mãärkischen Bank, Crefeld. Deutschen Bank, Guttmann, Reißner & (wo. Jarislows kt & Co., Abraham Schlesinge 8 bei der Bergisch⸗Märkischer Bank. Der Anspruch aus diesem Zinssche lischt mit dem Ablauf von vier Jah vom Schlusse des Jahres ab, in wesche der Zinsanspruch fällig geworden ist, wen
1 * *. *
Berlin
*
nicht der Zingschein vor dem Ablaufe dieser
Frift der Direktion zur Ein
gelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegunga frist. Der Vor⸗ legung steht die gerichtliche Geltend⸗ machung des Anspruchg aut der Urkunde
gleich.
Muster C. rerungsschein ir die Zinsscheinreihe Nr zu der zu 4 m Hundert verzinslichen Schuldverschreibung auf den Inhaber der Crefelder Eisfenbabngefellfchaft, Auggabe vom Jahre 1914 Nr... . Über 500 A.
Der Inhaber diefes Scheines empfängt gegen deffen Rückgabe zu der obengenannten Schul dyerschreibung die Reihe von Zinsscheinen für die.. Jahre von 19. bis 19. . nebst Erneuerungsschein bei der Gesellschaftskasse zu Crefeld, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei der unterzeichneten Direktion widersprochen hat.
In diesem Falle sowie beim Verlust dieses Scheines werden die neuen Zins scheine nebst Erneuerungsschein dem In⸗ haber der Schuldverschreibung ausgehän= digt, wenn er die Schuldverschreibung dorlegt.
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der Crefelder Eisenbahngesellschaft. (Zwet Unterschriften, eigen härdig oder im Wege der mechanischen Vervielfältigung
hergestellt.) Ausgefertigt: Unterschrift, eigenhändig oder im Wege der mechanischen Verviel⸗ fältiaung bergestellt) Kalle Co. Akftiengesellschaft, Biebrich a. Rh.
Wir beehren ung, die Herren Aktionäre zu der am Montag, den 29. Juni 1914, Nachmittags 2 Uhr, zu Biebrich im Verwaltungsgebäude der Firma, Rhein⸗ straße 44, stattfindenden außerardent- lichen Generalversammlung hiermit einzuladen.
Tagesordnung:
I) Beschlußfassung über die Erhöhung des Grundkapitals um nom. 1500 090, — durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Attien à 0 1000 — unter Ausschluß des geseßzlichen Bezugsrechts der Akttonäre sowie über die Modalttäten der Er⸗ böhung.
2) Beschlußfassung über die der Er⸗ höhung des Grundkapitals entsprechende Aenderung des § 3 der Statuten.
3) Beschlußfassung über die Ausgabe von Obligationen.
Zur Teilnahme sind die Aktionäre be⸗ rechtigt, welche spätestens am dritten Tage vor dem Versammlungetermin bis Abends G Uhr ibre Aktien oder die Dinterlegungsscheine der Reichsbank dar⸗ über bei der Gesenschaftskaffe ber Firma, der Geselschaftskasfe der = norm. Meister Lucius 4
rüning in Höchst a. M., der Gesell= schaftekasse der Herren Leopold Cassella * Geo. G. m. b. SO. in Frankfurt, der Bankfirma Wu. L in Warschau oder einem deutschen Notar binterlegen und ein doppeltes Nummern. verzeichnig einreichen. 23546
Biebrich, den 2. Juni 1914.
Kalle 124 Attieng
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