angenommen, die entgegenstehenden 3 bemerkt der
ö u st (nl; Das richtertum ausges
Lund 2 werden nach der Fassung der Kommission nträge abgelehnt.
e ng Moment muß aus dem Hilfs⸗ lossen bleiben.
m Abg. Reinhard den Paragraph 3 der Kom⸗ missionsfassung befürwortet hat, wird dieser Paragraph in der ung der Kommission angenommen. . Abg. von Bockelberg (kons): Wir dürfen der Regierung nicht auf den Weg geben, was den 6 erwecken könnte, als ob damit die Vorschlaͤge erschöpft seien, welche zur organischen Aenderung ühren, und was . die e . in ihren Entschlüssen bindet.
ir wünschen dabei nur ganz allgemein, daß uns ein entsprechen⸗ der Gesetzentwurf vor Ablauf dieses Gesetzes vorgelegt werde, der zur or . Reform führt. Auch im K müssen alle
ittel erschöpft werden, um die Entlastung des Oberberwal tungsge⸗ richts auch in der Zwischenzeit herbeizuführen. Durch die Aufstellung eines besonderen Etats würde materiell gegen den heutigen ustand nichts geändert werden; es würde höchstens eine Vermehrung der Kosten entstehen dadurch, dsß das Oberverwaltungsgericht eine besondere Kasse eintichlen und der Clat auf einem besonderen Blatte aufgestellt werden müßte. Der Minister hat unter allen Umständen auch die Vertretung dieses Etats. Das ist nicht mit anderen Verwaltungen zu vergleichen, B. mit den Behörden zur Ausführung des Wassergesetzes, wo eine . Etatsaufstellung stattfindet. Der Grund hierfür liegt darin, daß hier eine ganze Anzahl von Ministerien die Feder führt, während beim Oberverwaltungsgericht nur der Minister des Innern dieses Geschäft hat.
Unterstaatssekretär Dr. Drews: Bezüglich des ersten Teiles der Resolution muß ich auf die Erklärung hinweisen, die ich in der KLommission abgegeben habe. Wenn bei den Senaten abwechselnd einige Mitglieder mitwirken und dann wieder ausscheiden, so liegt die Gefahr nahe, daß widersprechende Entscheidungen innerhalb eines Senats ge⸗ fällt werden. Wenn es notwendig ist, eine besondere Kassenführung ein⸗ zurichten, so geschieht das durch das Ressort des Ministeriums des Innern, weil auch beim Qberverwaltungsgericht die Feder vom Mi— nisterium des Innern geführt wird. Das Ministerium behandelt auch die Wünsche des Oberderwaltungsgerichts bezüglich der Baulichkeiten. Von einer sachlichen Unterordnung des Oberberwaltungsgerichts kann dabei keine Rede sein. Im übrigen wird die Regierung den Wünschen des Hauses nach Möglichkeit entgegenkommen.
Abg. Ju st (nl) bittet um Ablehnung des Antrages von Bockel—⸗ berg u. Gen. und Annahme des S3 nach der Kommissionsfassung.
Abg. Reinhard (Zentr): Meine politischen Freunde werden für die Resolution der Kommission stimmen, weil sie im Gegensatz zu dem Antrag von Bockelberg der Regierung detaillierte Direktiven gibt.
Gamp-⸗blath (freikons ; Die Ueberlastung des Ober⸗ verwaltungsgerichts ist von keiner Seite bestritten worden. Die Kom⸗ mission wünscht nun die Herbeiführung einer gesetzlichen organischen Geschäftsentlastung des Oberverwaltungsgerichts, insbesondere ein er⸗ leichtertes Verfahren zur Verhütung von Abweichungen der Recht— sprechung der Senate untereinander oder von der des Plenums und dann weiter im einzelnen eine Ermäßigung der Arbeitslast der einzelnen Mitglieder des Obewerwaltungsgerichts und die Erhöhung der Lei⸗ stungsfähigkeit der Senate durch Beschränkung der bei den Entschei⸗ dungen mitwirkenden Richter auf die gesetzlich zulässige Mindestanzahl. Wir glauben, daß diese Vorschläge zu sehr ins einzelne gehen, und daß die von dem Abg. von Bockelberg vorgeschlagene Fassung dieser Re⸗ solutionspunkte den Vorzug verdient. Dagegen haben wir gegen die weiteren Vorschläge der Kommission, daß zur Entlastung überhäufter Senate des Oberberwaltungsgerichts die Inn neuer Senate be⸗ ,,. die Bildung von Hilfssenaten in die Wege geleitet und ie Einstellung eines neuen Senagtspräsidenten in den nächsten Etat er⸗ wogen werde und der Etat des Oberverwaltungsgerichts als besonderer Etat zu behandeln ist, nichts einzuwenden.
In der Abstimmung wird die von der Kommission vor— geschlagene Fassung der Resolution angenommen.
Damit ist die zweite Beratung erledigt.
In der sich daran sofort anschließenden dritten Be⸗ ratun ö wird das Gesetz unverändert nach den Beschlüssen Fweiter Lesung im ganzen end gültig angenommen.
Es folgt die erste Lesung des Entwurfs eines Aus⸗ führungsgesetzes zum 5 1 des Reichsgesetzes über Aende⸗ rungen im Finanzwesen vom 3. Juli 1913.
Die Vorlage bestimmt in 5 1, daß das Recht zum Erlaß von ortsstatutarischen Vorschriften (Steuerordnung) für die Erhebung einer Wertzuwachssteuer nur den Kreisen, den Städten und denjenigen , zustehen soll, welche mehr als 5000 Einwohner haben oder in denen eine Wert— ö 6 schon vor dem 1. Januar 1911 in Kraft war.
ie Erhebung der Zuwachssteuer auf Grund einer Steuer— ordnung ö eine kreisangehörige Gemeinde soll für sie die Erhebung durch den Kreis ausschließen, ebenso soll, wenn ein Landkreis auf Grund einer eigenen Steuerordnung Zuwachs— steuer erhebt, die Erhebung von Zuwachssteuer auf Grund des Reichs zuwachssteuergesetzes durch die kreisangehörigen Ge⸗ meinden ausgeschlossen sein. Weiter trifft der Entwurf Be⸗ stimmungen über die Veranlagung und event. Verteilung der Zuwachssteuer zwischen Landkreisen und Gemeinden.
Abg. Bartscher (Gentr): Es handelt sich hier um eine überaus schwierige Materie und ein äußerst kompliziertes Gesetz. Unter der Besteuerung nach dem Reichswertzuwachssteuergesetz leidet unser Wirt— schaftsleben, insbesondere liegt der Baumarkt danieder. Darunter haben viele Crwerbszweige, von Handwerkern und Arbeitern an— gefangen, zu leiden. Die Verhältnisse liegen im ganzen Lande sehr verschiedenartig. Was in den Städten vielleicht angezeigt erscheinen mag, das ist auf dem flachen Lande noch lange nicht am Platze. Den Grundbuchbeamten, den Registerbeamten und schließlich auch den Notaren werden weitgehende Kenntnisse dieses neuen komplizierten Gesetzes zugemutet. Preußen muß jährlich viele Millionen auf⸗ wenden, um das Gesetz zur Anwendung zu bringen. Das Reich hat nun eingesehen, daß diese Steuer als Reichssteuer verfehlt war, und es hat daher im vorigen Jahre auf seinen Anteil verzichtet zu⸗ gunsten der Finanzen der Kommunen. Bei dieser Gelegenheit hätte as ganze Gesetz umgearbeitet werden sollen. Eine klare und ein— heitliche Regelung der komplizierten Materie wäre unbedingt nötig. Das ganze Gesetz könnte als Anlage zum Kommunalabgahengesetz gefaßt werden. In manchen Punkten ist es in der jetzigen Fassung recht ungerecht und führt stellenweise geradezu zur Vermögenskonfis— kation. Das Reichsgesetz muß inhaltlich gründlich umgearbeitet werden. Es muß ein neues preußisches GGesetz gegeben werden. Ich beantrage, die Vorlage an die Kommission für das Kommunalabgaben⸗ geseßz zu vemwweisen, und hoffe, daß wir dort zu einer finigermaßen befriedigenden Loösung kommen werden, denn es handelt sich um eine Aufgabe von größter volkswirtschaftlicher Bedeutung.
Abg. Menzel⸗Dirschau (nl): Nach der Ueberschrift des Ge⸗ setzenhwurfs hätte man annehmen müssen, daß den Kommunen ohne weiteres wieder die Einnahmen aus der Wertzuwachssteuer über— wiesen werden sollen. Das ist allerdings nicht der Fall. Kein
esetz hat soviel i , nicht nur unter den Steuerzahlern, sondern auch bei den Steuererhebern verursacht, wie gerade die Wert= . die Ginnahmen in gar keinem Verhältnis
J
it zu scha es den
beliebiger Höhe zu erheben. Man darf nicht vergessen, daß ia diese Steuer nicht vom Gegenstand, sondern meist vom Vermögen gezahlt werden muß. Deshalb soll man sehr schonend mit ihr umgehen. Ich halte es für richtig, wenn es jedem Kreise überlassen bleibt, darüber zu bestimmen, ob für ihn überhaupt eine Wertzuwachssteuer paßt. it Neberweisung an die Kommission sind wir einverstanden.
Abg. Dr. Bredt freikons): Die Wertzuwachssteuer ist dem Gedanken der eb lergt entnommen. Aber man ging bald über den gesteckten Rahmen hinaus. Es war, allerdings eine Lücke im Steuersystem vorhanden. Man wollte jeglichen Verdienst fassen. Darum hat man die Erbschaften, den Lotteriegewinn und anderes versteuert. Auch durch das Wertzuwachssteuergesetz wurde die be⸗ stehende Lücke etwas zugestopft. Der Gedanke der Wertzuwachs steuer ist durchaus berechtigt. Wir wollen sie auch aufrecht erhalten, aber sie muß sich auf der Leistungsfähigkeit des einzelnen aufbauen. Man will den spekulativen Wertzuwachs fassen, doch ist es bisher noch nicht möglich gewesen, die Spekulation als solche zu treffen. Es läßt sich nicht leicht nachweisen, ob von Hause aus ein Spekula⸗ tionsgewinn beabsichtigt war. Eine Wertzuwachssteuer ist nur haltbar, wenn sie sich in das Einkommensteuergesetz einpassen läßt; aber sie ist jetzt sehr weit über das hinausgewachsen, als was man sie sich gedacht hat. Die Bodenreformer haben aus der Wertzuwachssteuer etwas ganz anderes gemacht, als was ursprünglich eigentlich gedacht war. Das geht aus den Veröffentlichungen des Führers der Bodenreformbewegung, des Herrn Damaschke auf das allerdeutlichste hervor. Die bodenreforme⸗ rischen Ideen laufen schließlich auf die Verstagtlichung des Bodeneigen⸗ tums hinaus. Dann wurde von den Bodenreformern gesagt, die Wert⸗ zuwachssteuer werde dazu beitragen, den Grund und Boden zu ver⸗ billigen. Auch dies ist nicht eingetroffen. Daß die Wertzuwachssteuer an der Stockung des Baumarktes die Hauptschuld trägt, leugnen die Bodenreformer natürlich. Und so hat auch der Reichstagsabgeordnete Dr. Jäger auf dem letzten Bodenreformertag in Straßburg erklärt, daß die eigentlichen Ursachen dieser Stockung ganz anderswo lägen. Man kann wohl heute sagen, wir stehen vor einem vollständigen Trümmer⸗ haufen der bodenreformerischen Ideen. Kein vernünftiger Mensch glaubt mehr daran, daß die Wertzuwachssteuer den Grund und Boden verbilligt. Im Gegenteil, die Wertzuwachssteuer hat die Bodenpreise immer noch höher getrieben. Die Wertzuwachssteuer hat auch nicht die kolossale Bedeutung, die ihr die Bodenreformer beilegen. Ihr Er⸗ trag beläuft sich nur auf rund 20 Millionen Mark. Die Wertzuwachs⸗ steuer hat eine ganz prinzipielle Bedeutung, denn sie geht weit über eine Steuer hinaus, sie bedeutet die Konfiszierung der Grundrente und die Sozialisierung des Privateigentums.
Abg. von Hennigs⸗Techlin (kons.): Im allgemeinen stimme ich mit den Ausführungen des Vorredners überein. Nachdem durch die Reichsgesetzgebung die Bahn für die Landesgesetzgebung auf diesem Ge— biete wieder frei geworden ist, stellt der Gesetzentwurf einige Richt⸗ linien dafür auf. Der Zustand vor 1911 in Preußen auf diesem Gebiete war ein durchaus günstiger; die entstandenen Schwierigkeiten hat erst die Reichsgesetzgebung herbeigeführt, welche die Wertzuwachssteuer obligatorisch machte. Darin muß ich dem Vorredner unbedingt zu⸗ stimmen, daß wir bei der Kommissionsberatung des Entwurfs darauf achten müssen, daß die Gemeinden, denen die Zuwachssteuer erhalten bleibt, diese nicht im Sinne der Bodenreformer ausbauen, daß sie mit ihr nicht andere als finanzielle Zwecke verfolgen; eventuell wird da durch Festsetzung einer prozentualen Grenze oder einer anderen Form dem Mißbrauch vorzubeugen sein. Wir wollen nicht, daß in der kommunalen Besteuerung die an den Grundbesitz gebundenen Bevölkerungskreise, die schließlich doch die produktiven Teile der Gemeinde sind, einseitig zur Entlastung der anderen herangezogen werden; wir wollen nicht, daß ein⸗ seitig Steuern gerade für diejenigen eingeführt werden, die nicht ab⸗ zuwandern in der Lage sind. Wird die Steuer wieder fakultativ, und wird sie wieder eine reine Kommunalsteuer, so kann sie unter Um⸗ ö sich sehr wohl bewähren. Auch wir sind für die Verweisung der
orlage an die Kommunalabgabenkommission.
Abg. Wald stein ffortschr. Volksp.); Der Reichstag hat 1913 den anerkennenswerten Mut gehabt, zu erklären, er halte das erst drei Jahre alte Reichszuwachssteuergesetz für verfehlt, für dermaßen ver⸗ fehlt, daß er es aufheben wollte, wenn ihn nicht die Rücksicht auf die Gemeinden gehindert hätte. Die schematische Regelung hatte sich für das Reich als ungeeignet erwiesen; über den Charakter der Steuer selbst war damit noch keineswegs ein ungünstiges Urteil gesprochen. Die Vorredner haben sich bei der Kritik der Steuer selbst viel zu weit vorgewagt; die Vorlage ist auch gar nicht der Ort, für diese Steuer neue Grundsätze aufzustellen. Es würde damit der gleiche Fehler ge⸗ macht, den man dem Reichsgesetz vorwirft; so wenig es für das Reich möglich war, ein einheitliches Wertzuwachssteuergesetz zu schaffen, so wenig wird es für Preußen möglich sein; der Schematismus des Reiches läßt sich eben auch nicht auf Preußen übertragen. Der gesunde Kern, der der Zuwachssteueridee innewohnt, kann nur unter ganz ein— gehender Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse zur Reife gebracht werden, und das läßt sich auch nicht auf dem Wege von Normatip⸗ bestimmungen für ganz Preußen erreichen; nur wer dieser Steuer inner⸗ lich gänzlich abgeneigt ist, wird ein Landesgesetz empfehlen, um auf diesem Wege der unangenehmen Steuer von vornherein die Spitze abzubrechen. Die Steuer muß eine Kommunalsteuer sein. Mit Rück⸗ sicht auf die Gemeinden, die sich auf die Erträge aus dieser Steuer ein— gerichtet haben, hat das Reich seine Gesetzgebung nun so gestaltet, daß die Gemeinden wieder ihre frühere Freiheit erhalten. Man hätte dem Reichsgesetz eine bestimmte Dauer geben und be— stimmen können, daß nach der Frist die Landesgesetzgebung ihre Pflicht zu tun hätte. Das wäre die eigentliche Lösung dieser Frage gewesen, wenn man den Ideen der kommunalen Wertzuwachssteuer gerecht werden wollte. Es ist nicht angängig, den Gemeinden einen Riegel vorzuschieben aus Angst etwa, daß die Sozialdemokraten in den Gemeindevertretungen das Gesetz zu sehr ausnutzen könnten. Es wäre hesser gewesen, wenn die Steuer viel früher eingesetzt hätte, zu einer Zeit, wo die Bodenwerte so ungeheuer gestiegen sind. Immer⸗ hin bleibt es aher eine Steuer, die in vielen Fällen Gutes und Näütz⸗ liches geleistet hat. Ich bedauere, daß es so lange gedauert hat, bis wir das vorliegende kleine Gesetzchen bekommen haben. Der jetzige Zustand, der auf dem Kommunalsteuergesetz basiert, ist mit dem Reichsgesetz kaum vereinbar. Man kann ohne den vorliegenden Ent— wurf, der das jetzige Verhältnis beseitigen will, nicht auskommen. Das Reichsgesetz läßt zu, daß es durch Landesgesetz aufgehoben wird; den unzulänglichen Zustand des ,., können wir ohne Schwierigkeit beseitigen. Die jetzt bestehende Zwischenzeit ist un⸗ gesund. Wir sind damit einverstanden, daß der Entwurf der Kom⸗ munalabgabenkommission überwiesen wird.
Ministerialdirektor Dr. Freund: Aus dem jetzigen Zustand, der durch Abänderung des Gesetzes 1913 hervorgerufen ist, kann man der Regierung keinen Vorwurf machen. Das beste an diesem Ge— setzentwurf, dessen Wert wir keineswegs hoch anschlagen, ist, daß er sich von Großzügigkeit fernhält. Wir wollen kein Staats⸗ gesetz haben, es ist eine Materie, die voller lokaler Gesichtspunkte ist. Die Zuwachssteuer ist eine Steuer, die mit besonderer Vossicht gehandhabt werden, und bei der man sich von Uebertreibungen fernhalten muß. Solche Uebertreibungen, die vermieden werden müssen, sind vorgekommen. Der Regierung wurde der Vorwurf ge⸗ macht, daß sie eine wilde Propaganda für die Wertzuwachssteuer ge⸗ macht habe. Davon ist keine Rede. Dieselbe Vorsicht gegenüber dem alten Gesetz werden wir auch gegenüber dem neuen Gesetz walten lassen. Die vorgetragenen Bedenken werden sich in der Kommission beseitigen lassen. Die Regierung ist bereit, nach Mög— lichkeit entgegenzukommen.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz): Der Abg. Dr. Waldstein fin mit einer Verteidigung der Wertzuwachssteuer an und endete mi einer bitteren Klage über die Belastung des Grundeigentums. Ein stärkerer Widerspruch läßt sich nicht denken. Das war nur geeignet, Wasser auf die Mühlen der Feinde der Wertzuwachssteuer zu bringen. Die Rede des Abg. Hennigs⸗Techlin bewies, daß der soziale Gedanke auch bei den Konservativen im Absterben ist. Die Wertzuwachssteuer hat weder einen Freund in der konservativen Partei, noch bei den Nationalliberalen, noch bei den e, r., ja nicht einmal bei der Regierung, denn diese hat selbst zugegeben, daß der Gesetzentwurf
einem Unfug steuern wolle. Die Kommission wird dieses Gesetz icherlich nicht zum Scheitern bringen, denn der jetzige Zustand ist den grariern unangenehmer als das neue Gesetz. Natürlich hat der Abg. Bredt wieder das rote Gespenst an die Wand gemalt. Wenn bei 2 irgend etwas ernst gemeint ist, so ist es Ihre Angst vor dem edanken der Sozialisierung. Welche Angst hatte man vor einer Verstaatlichung eines Teils der Rüstungsindustrie! Wir stellen fest, daß Sie auch hier wieder die Aufmerksamkeit von einem an sich richtigen Gedanken ablenken und Ihre agrarischen Portemonnaie⸗ interessen vertreten wollen. Nach einer kurzen mehr persönlichen Auseinandersetzung zwischen den Abgg. Waldste in und Liebknecht wird die Vorlage der Kommunalabgabenkommission überwiesen.
Schluß 714 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch, 12 Uhr, (Zweite Lesung der Besoldungsvorlage.)
Technik.
In der am Dienstag in Bremen fortgesetzten 55. Haupt⸗ versammlung des Vereins Deutscher Ingenieure vergl. Nr. 133 d. Bl.) erstatteten die Direktoren den Geschäftabericht. Ihm ist zu entnehmen, daß der Verein z. 3. beinahe 25 000 Mit- glieder umfaßt und sich in 48 Bezirksvereinen über ganz Veutsch-— land erstreckt. Ferner besteht ein Verband von Mitgliedern in Oesterreich, außerdem haben sich die in England, China und Argentinien lebenden Mitgliedern zu je einem Ver— bande zusammengeschlossen. Das Gesamlvermögen des Ver⸗ eins betrug Ende 1913 rund 23 Milltonen Mark, die Zahl der Vereinsbeamten etwa 70. Der Verem hesitzt zwei stattliche Häuser in Berlin. Die wöchentlich erscheinende „Zei— schrift des Vereins deutscher Ingenieure“ hat einen Umfang von Über 2000 Selten erreicht und erscheint in einer wöchentlichen Auflage von 29 000 Stück. Die Herstellungs⸗ und Versandkosten haben rund 675 000 S betragen. Während die Zeitschrift alle Gebiete der Technik, besonders die des Maschinenbaues behandelt, werden in der Monatsschrift „Technik und Wirtschaft‘ wirtschaftliche und soziale Fragen erörtert. Ferner gibt der Verein „Forschungsarbeiten“ heraus, in denen über größere wissenschaftliche Versuchsarbeiten berichtet wird und von denen im Jahre 1913 15 Hefte erschienen sind. Die wissenschaftliche Forschung unterstützt der Verein außerdem durch große Summen, die bis jetzt den Beirag von sast 1 Million Mark erreicht haben. Von dem technisch geschichtlichen Jahrbuch „Beiträge zur Geschichte der Technik und Indastrle“ ist im November 1913 der V. Band erschienen; er enthält an erster Stelle einen von dem Geheimen Baurat Professor G. de Thierry verfaßten Aufsatz: „Ludwig Franzius, Oberbaudirektor der Freien Hansestadt Bremen 1875 bis 1903. Den ersten Vortrag am Dlenstag hielt der Generaldirektor der Firma A. Borsig⸗ Tegel, Neuhaus, über das Thema: Der Vereinheitlichungs⸗ gedanke in der deutschen Maschinenindustrie. Ver Vor⸗ tragende besprach zunächst die Vereinheitlichungsbestrehungen, die den Einzelbetrieb regeln sollen, und die technisch-⸗fabrikatorische und organi⸗ satorische Maßnahmen umfassen. Jene f die
* sse erstrecken sich auf Normalisierung ganzer Maschinentppen und auf die Normali⸗
sierung der Einzelteile dieser Maschinen, diese bezieben sich auf die Festlegung der Bedingungen des Arbeitzvertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, auf den Verkehr zwischen den einzelnen Zweigen und Instanzen eines Betriebs untereinander, auf Normalverträge und Anstellungsbedingungen der Beamten sowte auf Lehrlingsverträge; sie sollen feste Formen für diese Verhältnisse der Acbeiter und Angestellten schaffen sowie die Erhaltung einmal gemachter Erfahrungen und die Ergebnisse einmal gelelsteter Denkarbeit sicherstellen. Im zweiten Teile des Vortrags schilderte der Redner die Bestrebungen zur Vereinhettlichung, die das Gesamtgebiet einer Industrie um⸗ fassen und die sich ebenfalls in technische und organlsato⸗ rische Maßnahmen gliedern. Umfangreiche Arbeiten hat auf diesem Gebiete seit langer Zeit der Verein deutscher Ingenieure im Bunde mit anderen Vereinen geleistet, so mit der Aufstellung der Lehren für Blech und Draht, mit der Abfassung des deutschen Normalprofilbuches für Walzeisen, der Aufstellung von Normalien für Gewinde, für Röhren, für Leistungsversuche an Dampfkesseln und Dampfmaschinen, Kraftgasanlagen sowie Ventilatoren und Kom⸗ pressoren, von Vorschriften für Aufzüge, von Normalbedingungen für die Lieferung von Eisenkonstruktionen im Brücken und Hochbau, der Auf⸗ stellung einer Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure. Die organisatorischen Vereinheitlichungsbestrebungen betreffen dle Verhältnisse der Maschinenindustrie gegenüber den Behörden, den Bestellern und den Arbeitern. So sind einheitliche Lieferbedingungen für die im Verein deutscher Maschinenbauanstalten zusammengefaßteß Maschinenfabriken aufgestellt worden, ferner haben die Erfahrungen bei öffentlichen Wettbewerben dahin geführt, die Aufstellung der den Angeboten zugrunde gelegten Selbslkoften eingehend zu prüfen, und die einzelnen Firmen zu veranlassen, ihre Selbstkosten nach einheitlichen Grundsätzen zu berechnen. Weitere Bei⸗ spiele für die erfolgreiche Tätigkeit der Vereine und Verbände bilden die Regelung der Verantwortlichkeit der Inlaber ge⸗ werblicher Betriebe gegenüber den Berufegenossenschaften, außerdem besonders die Ausbildung des Arbeiternachwuchses, der bereits in vielen Werken in eigenen Lehrlingswerkstätten und Lehrlingsschulen heran— gebildet wird. An diese Aufgabe wird sich in nächster Zeit die Frage der praktischen Ausbildung des Ingenieurnachwuchses anschließen, die infolge des ständigen Wachstums der Betriebe und der fortschreitenden Sonderung in Einzelgebiete brennend geworden ist, und die (Celöst werden muß, um auch in Zukunft vlanmäßig die Führer unserer Arbeiter, unserer Betriebe und unserer Industrte mit den praktischen Aufgaben ihres Berufs vertraut zu machen. Der Redner trat zum Schluß der Meinung entgegen, daß die Normalisierung in technischer Beziehung in den Einzelbetrieben die Tatkraft des einzelnen unterdrücke, die Lust zur Lösung von Sonderaufgaben ersticke und den Fortschritt hemme. Die Vereinheitlichunge⸗ bestrebungen wollten im Gegenteil tote, nutzlose Arbeit ausschalten, den Wirkungsgrad der Arbeit des Ingenieurs erhöhen und die Wirt— schaftlichkeit der Betriebe auf eine immer höhere Stufe bringen.
Ginen weiteren Vortrag hielt der Direktor der Relherstieg⸗ Schiffswerft und Maschlnenfabrik in Hamburg Otto Cornehls über die neuere Entwicklung des Schiffsmotors einschließlich des Schiffsantriebs.
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Weizeneinfuhr nach Marseille.
Nach den Wochenberichten der in Marseille erscheinenden Zeltung Le Sömaphore“ hat die Weizeneinfuhr nach Marseille auf dem Seewege betragen:
in der Zeit vom 5. bis 10. Mai.
davon auß Rußland.
in der Zeit vom 12. bis 17. Mal
davon aus Rußland .
und aus Hamburg..
in der Zeit vom 19. bis 24. Mai
dahon aus Rußland.
in der Zeit vom 26 bis 31. Mai
davon aus Rußland . ö w
n den Zollniederlagen in Marseille befanden sich am
27. Mai 38 410 dz. (Bericht des Kaiserlichen Konsulatg in Marsellle vom 31. Mai 1914.)
119210 42 78 402 . 157180 gh 484 . 10 300 91887 6h 398 227 904
, a c
2 2 * * ö. * — 6
Lülhausen i. Els. . . . Rünchen .. 13
Marttuertehr mit Vieh auf den 40 bedeutendften Schlach
tviehmärkten Deutschlands im Monat Mai 1914.
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Ninder (ͤeinschl. Jungrindern
9
Kälber
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16. 1I7.
lachen.. Augsburg Barmen. Berlin .. Bremen. Breslau. Bromberg Cassel .. Chemnitz. Coblenz Cöln
Crefeld . Danzig Dortmund. Dresden Düsseldorf . Elberfeld . Essen . Frankfurt a. M. Hamburg HBHannober. ,, Farlsruhe siel ‚ Fäönigsberg i. Pr. .. beipzig ... dübeck .. Magdeburg Mainz . Mannheim Me
J 1 Straßburg . Els. k Stuttgart
Wiesbaden
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Summe Mai 1914 Dagegen im April . März . Rebruar ö Mai
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111274 106331 19979. 101146 111663
36999
Berlin, den 10. Juni 1914.
ö 2108
213 25
702
59 784 792
3009
1287 2263 1102
3200 1161 1012.
61710 60 320 68 09 57319
144998 134695 107566. S9 ht? 130834
3434 3602 3429 4192
365
Kailserliches Statistisches Amt.
1099 2256 1077 3568 1490 5 842 32 846 3740 1262 4448 984 1631 7968 2228 1298 1614 6535 4982 1277
442
95 1005 50
7 75h 106 866
13618 8ð 382
389 91
920 352 109 540
162
41 255
282 298
755 1198 3
330 1882
98 1123 340 39 3080 69
115
627 5080
945
68 17 549.
2490
C 22
—
111118111
Q —
1
3687 5060 3758 3086
128 2318 1069 2341
Delbrück.
n aus dem Auslande (auch aus Seequarantäneanstalten):
225
31 778 730 986
3 307 1477 98 889
334 39
2 404 38
81 521 4387
755
3503 4423 1425 140620 8775 17915 2324 2399 16 874 1213
38 120
1112118111
6087 14 607 21 268 14374
7903 20 6h4
2 605 9880 5 02 2 856 6189
62 826 60 130
573342
zo etz 1d6253
567 1978
570 22 177 3 3774 1439 91 5633 65
15 979
2 —
OC 2
580 7268 5131 2511 1484
14601 6121
3066
19772 894 8948 3935 8 683
275
5 7120 2910
404 208 432 567 351 719 366 166
6790 71 458
1914 Jun Tag
Marktorte
Berichte von deutschen Getreidebörsen und Fruchtmärkten.
Hauptsächlich gezahlte Preise für 1 t (1000 kg) in Mark
Weizen
Hafer
Ger ste
mittel
gut
— — — 2
Königsberg i. Pr. k Berlin. Stettin. Posen.. Breslau. r, ; Magdeburg Dann ever Cöln .. deipzig Dam burg Saargemünd
J , , 889 1 9 5 n m 9
H , n , m
d . a
207 211 205 203206 204 - 206 202 208210 206-205 208-211 2027 — 204 212 — 215
210
166— 168 167 177 —180 180182
175 —177
176179 179 - 182
Bayerische Marktorte
Weizen
165 167 172 — 174 165 162 — 164 168 - 160 159,50 182 — 185 188—190 177—179 174 — 177 176 - 178
159 — 160
144
145—1 50
143
155 — 157
160 — 162
— w =
— — 821
—
Brauger ste
1111
— 2 de
l
2 8
.
Futterger ste
mittel
gering
gut
mittel
gering
gut mittel
gerlng
gut
gering
Deggendekr6;s; .. Berlin, den 10. Juni 1914.
——
.
.
Kalserliches Statistisches Amt.
Delb rück.