1914 / 142 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Jun 1914 18:00:01 GMT) scan diff

1946355. M. 22

amenun pfsssuesen

215 1914. Fa. Wilh. Mertens, Cleve. 30/5 1914. Geschäftsbetrieb: Tabak⸗ und Zigarren fabriken. Waren: Tabakfabrikate aller Art, insbesondere Rauch⸗ Kau⸗ und Schnupftabak, Zigarren und Zigaretten.

194667. M. 23117.

1 Schamade

2114 1914. von der Meden C Thom 3055 1914. homsen, Hamburg.

Geschäftsbetrieb: Verfertigung und Vertrieb von Tabakfabrikaten. Waren: Sämtliche Tabakfabrikate.

H 191668. O. 49156. . K 8 ö

Moni Basci⸗ . öniglich Preußischer Staatsanzeiger.

61 1913. Fa. Wilh. Osterwald, Enger i, Wet. 5079 1 30,2 1914. Dr. jur. Ehomund Eher, 3 ,,, 6

30/5 1914. Geschäftsbetrieb: Verfertigung und Vertrieb von Weißensee, Sedanstr. 47. 30 5 1914. ͤ Geschäftsbetrieb: Rade lsa brit Waren: zeile 30 8, ,, ö

Tabakfabrikaten. Waren: Zigarren und Zigarillos. P. Eh K lers, Hamburg. 305 191 5 ͤ . g 15 1914 194669. B. 30049. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb phar— maschinennadeln. der e,. die Königliche Expedition des Neicha und Ktaataanzeigerz . Berlin 8W. 458, Wilhelmstraße Nr. 22.

mazeutischer Spezialitäten. Waren: Pharmazeutische dukte. e .

194677.

12/3 1914. Rosenthal K Tobias, Berli 30 5 19i4. 6 .

Geschäftsbetrieb; Fabrikation baumwol⸗ lener Stückware. Waren: Baumwollener gefärbter und bedruckter Satin Stückwa re).

Deutseher Neichsanzeiger

und

194656. J. 7014.

pijhnensfer

3412 1913. Fa. Julius Jahl, Mannheim. 1914.

Geschäftsbetrieb: Vertrieb sämtlicher Tabakfabri⸗ kate. Waren: Zigarren.

306. 194657. J. 7236.

Funk fenen

1941678. 6. 15780.

UFRODONa

1011914. Lucien Graur, Paris: Vertr.: D . 8 . Antoine-Feill, Dr. Geert ö Dr.

liga 6s? . in

mbou

305

Ver Bezugspreis beträgt vierteljährlich 8 M 40 5. Alle Rostanstalten nehmen Bestellung au; für Gerlin außer den Nostanstalten und Zeitungsspediteuren für Kelbstabholer

191679. . auch die Expedition SW. 148, Wilhelmstraße Nr. 32.

. 10658. 194686.

2341914. Fa. Heinrich Jacobi, Mannheim. 1914. Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrikation.

194658.

Hanitnaum

30,10 1913. Fa. L. Wolff, Cigarrenfabriken, Ham⸗

burg. 30 5 1914.

Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrik und Handel mit Waren: Zigarillos,

Rohtabak und Zigarren.

Tabakfabrikaten.

38.

191659.

PDankelmann's Keulen .

1914. Fa. Wilh. Mertens, Cleve. 1914.

Geschäftsbetrieb: Waren: Zigarren.

Tabak⸗ und

194660.

Solon echt!

29/4 1914. i/Westf. 305 1914.

Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabriken. Tabakfabrikate und Rohtabak.

3 1924661.

lLepsi

14,4 1914 Bosnia G. nm. b. S. Tigaretten fabrit und Verschleiß der bosnisch⸗hercegovinischen Landes⸗

Tabakregie, Berlin. 30/5 1914. Geschäftsbetrieb: Tabak⸗ und

garren, Zigaretten, Zigarettenhülsen und

pa pier. . 38.

1914662.

Montgolfier

ö 1914. Fa. Jos. Feinhals, Cöln a / Rh.

Geschäftsbetrieb: Vertrieb sämtlicher Tabakfabri kate. Waren: Zigarren, Zigarillos, Zigaretten, Ziga⸗ rettenpa pier, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabake, Papier-, Zigarren⸗ und Zigarettenspitzen.

191663. ligig?.

pffunzenztns.

28.2 1914. Fa. C. F. G. Schmidt, Altona a / Elbe. 3015 1914. Geschäftsbetrieb: Verfertigung und Vertrieb von Tabakfabrikaten. Waren: Tabakfabrikate.

38.

191661. C. 17168.

olodja

103 1914. Langhans & Jürgensen, Altona⸗Ot— tensen. 30/5 1914.

Geschäftsbetrieb: Anfertigung von Tabakfabrikaten. Waren: Zigarren, Zigarillos, Zigaretten, Rauch-, Kau⸗ und Schnupftabake.

194665. 9

achnyeien. zie se

2712 19114.

Geschäftsbetrieb: Tabakfabrikaten. nannte Stumpen.

1913. Emil Vollmer, St. Ludwig. 305 Fabrikation

Waren: Schweizer

und Handel in Zigarren, soge⸗

194666. 715.

chinese. Sanne

27/12 1913. 1914.

Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Tabakfabrikaten. Waren: Tabakfabrikate

Emil Vollmer, St. Ludwig. 305

Handel in aller Art

305

Waren: Zigarren, Zigaretten, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak.

B. 18138. 38. 1lga670. . 1

30,

Zigarrenfabriken.

5. 30407.

Theodor Heinecke C Cie., Kirchlengern

Waren: Alle

B. 30582.

; Zigaretten fabrik. Waren: Roh⸗, Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabake, Zi⸗ Zigaretten⸗

F. 14345.

30/5

1914. Wolfgang Berner, Berlin, Gipsst 3055 1914. ö ; J Geschäftsbetrieb: Zigarettenfabrik. retten und sämtliche anderen retten papiere.

Tabakfabrikate,

Shyloch

8/4 1914. 30/5 1914.

Geschäftsbetrieb: Zigarren⸗Import. Ta bakfabrikate, insbesondere Jigarren, Rauch-, Kau- und Schnupftabake.

191671.

Fa. G. M. Holz, Frankfurt a,

38. M ,

25/4 1914. Fa. 1914. Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrik. Tabakfabrikate.

38.

lahsfũl

Waren: A

194672. C.

Parabellum

9.4 1914. Cigarettenfabrik Kraj G. m. b. Berlin. 3015 1914.

Geschäftsbetrieb: Zigarettenfabrik. Waren: Zig retten und Zigarettentabak.

194673. D.

Spriihfeuer⸗:

115 1914. Fa. August Deter, Berlin. Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrik. Ta bakfabrikate.

3

Waren:

194674. B.

Nesffjßien f

28/3 1914 August Blase, Lübbecke 305 1914. guf se, Lübbecke

Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrik. Waren: Zigar ren, Zigaretten, Rauch, Kau- und Schnupftabak.

38. 194675. M.

77

17/3 1914. Mal⸗Kah Company m. b. H. Berli 30/6 1914 ' 63 ö

Geschäftsbetrieb: Zigarettenfabrik.

ya.

22920

zetr; Waren: Roh tabak, Tabakfabrikate, Jigaretten papier. .

194676.

B. 30389.

8

.

16,3 1914. Boehm K Co., Hamburg. 305 1914. Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Tabakfabrikaten.

ausgenommen Kautabak.

Waren: Tabakfabrikate.

2 Waren: Ziga⸗ 6 EA

Ziga⸗

30316.

Waren: Alle 2 Zigaretten,

D. 13380.

August Deter, Berlin. 305

135689.

S.,

13408.

30/5 1914. Alle

30486.

i / W.

MEL ARO M

M. mazeutischer Produkte.

Präparate,

ꝛ. 104630.

lle

527

238 / 5 1914.

3355 Dr. Rudolf Reiß, Charlottenbur Leibnizstr. 33.

30/5 1914.

von Waren aller Art. hygienische und kosmetische Präparate.

2. 1924681. 6.

PMDMIM

115 1914. Schweiz, 18/4 1914. Gesellschaft i chemische Industrie in Basel, A.-G., n. ö Johannes Wendel, Berlin, Kleinbeerenstr. 4. 1914.

Geschäftsbetrieb: Farbstoffen, Waren: pa rate.

4

b: Fabrikation und chemischen und anderen Produkten Heilmittel und chemisch⸗therapeutische Prä

2. 191682. 6. 16392

END MbohhłHI0h

115 1914. Schweiz, 16/4 1914. chemische Industrie in Basel, A.⸗G., Basel; Johannes Wendel, Berlin, Klein beerenstr. 4. 1914.

SGeschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von

Farbstoffen, chemischen und anderen Produkten. Waren: Heilmittel und chem isch⸗pharmazeutische Prä⸗ pa rate. 34.

191583 Fi

F ; . 21/11 1913. 30,5 1914.

Geschäftsbetrieb: Armblätter.

7679.

Fa. M. Steinberg, Cöln-Lindenthal.

Gummiwarenfabrik. Waren:

14. , B.

Rubina

Fa. Gustav Barthel, Dresden⸗A. 305

30164.

17 2 4914. 1914

Geschäftsbetrieb: Fabrik für Löt⸗ Heiz⸗ und Koch⸗ apparate eigener Systeme. Waren: Spiritus⸗, Benzin⸗ und Petroleum⸗-Löt-, Heiz- und Kochapparate und Pro⸗ jektionslampen.

9h.

lg a6s5.

kl

Fa. H. Schwertfeger, Hannover.

Sch. 19386.

7/4 1914. 30/5 1914. * Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Stahlwaren. Wa— ren: Messerschmiedewaren. 9h.

194686. B. 301 27.

„Ultimate“

1342 1914. Nicolaus Braun, Bacharach a,Rhein, Hauptstr. 30/5 1914. Geschäftsbetrieb:

Laubsägenfabrik. Waren:

Sägen.

. 3 1914. Karl Ehrhardt, Achern i Baden. 3065

Geschäftsbetrieb: Apotheke und Fabrikation phar⸗ Waren: Pharmazeutische Pro⸗

R. 18184.

Geschäftsbetrieb Fabrikation chemischer, pharma zeutischer und kosmetischer Mittel, Export und Import Waren: Medizinische Salben,

Gesellschaft für Vert! 305

8/4 1914. b. H., Berlin. 30 5 1514. Geschäftsbetrieb: Metallwarenfabrik. Tür— und Fensterbeschläge, Türschließer, rungen, Sicherheitsschlösser.

194689.

11.4 1914. Fa. Robert (Württbg.). 30/5 1914. Geschäftsbetrieb: Darm fabrik. mentpapier⸗Därme.

13. .

191690.

9,

16301.

306

Vertrieb von

21 1914. Ryeinische Wachsindustri Menden, Cöln. 3065 . ch strie Otto M

. Geschäftsbetrieb: Fabrikation Schuhereme. Waren: Schuhereme.

14. 194691.

(Min Molle

144 1914. Gustars Zimmt, Posen, Breitestt 416 in, str. 30,5 1914 . . Geschäfts betrieb: Kurz-, Weiß⸗, Wollwaren-Gr handlung. Waren: Wollene Strickgarne und dar gefertigte Strümpfe und Socken.

166. 191692. Sch.

nlsullisbebin /

9M 1914. Fa. Emil Schroeter, Landsberg an

30/15 1914. Geschäftsbetrieb: Weingroßhandlung und Lill

fabrik. Waren: Weine, Liköre und andere Sni

tuosen, Mineralwässer, alkoholfreie Getränke.

1616. 193 K

und

191693 6.

Rumaika

15/4 1914. = Stettin ⸗Neutornt z0 , 5 9 Giessel C. Radach, Stettin-Neutorsse Geschã fts betrieb: Fabrik ätherischer Ole und Ess zen, Spirituosen. Waren: Spirituosen und Spih

T. 860

Rosorius

27/2 1914. Serma ö (cassel⸗Bon zo g'] H nn P. Thiebes, Obercassel

Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb u Wein, Bier, Spirituosen, alkoholhaltigen und altoht freien Getränken, Hefe und Eis. Waren: Bier, Wein Spirituosen, Mineralwässer, alkoholfreie Getränke,.

1621

ihagg4.

Berlin, den 18. Juni 1914.

Raiser liches Patentamt. Robolski.

Verlag der Expedition (J. V.: Ko ye)

in Berlin. Druck von P. Stankiewiez' Buchdruckerei G. m. b. H., Berlin 8W. 11, Bernburgerstr. 14.

Heimschutz⸗Metallwaren⸗Fabril . .

Wan Schloßsi

Sch. i

Panzer

Schindele, Plochin

Waren: Pen

Seine Maje Den i

Vertrieb M

3. 160

Einzelne Nummern kosten 25 5.

*

Mn 142.

Inhalt des autlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich.

Gesetz zur Aenderung der 8§5 74, 75 und des §76 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs.

Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Verbreitung der in k erscheinenden periodischen Druckschrift „Slowo

olskie“.

uc slen über die im dritten Vierteljahr 1914 statt⸗ findenden Prüfungen zum Seesteuermann, Schiffer auf großer Fahrt und Seedampfschiffsmaschinisten sowie die Vor- und Hauptprüfungen zum Schiffsingenieur.

Zweite Beilage: Bekanntmachung, betreffend weitere Erleichterungen für An⸗ gestellte, die während des Monats von mehreren Arbeit— gebern beschäftigt werden.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Stadtgemeinde Schönebeck. .

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Gemeinde Kromolice.

stät der König haben Allergnädigst geruht:

Nan 9

dem Major Lu. Kriegsministerkum

Major Klüber im Thüringischen Fußartillerieregiment Nr. 18

die Königliche Krone zum Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Regierungsbaumeister a. De, Königlich württem⸗ bergischen Baurat Bilfinger in Mannheim, dem Regierungs⸗ baumeister Lie ser in Fulda, dem Kommissionsrat Pillmann in Kyritz, dem Geheimen expedierenden Sekretär im Kriegsministe⸗ rium, Rechnungsrat Dem mig, dem Oberzahl meister a. D., Rech⸗ nungsrat Hoeënecke in Ehrenbreitstein, dem Amtsgerichts⸗ sekretär, Rechnungsrat Stöckerhoff, in Witten und dem Königlichen Hofgäaͤrtner Kunert in Sanssouci bei Potsdam den Roten Adlerorden vierter Klasse, . dem Geheimen Baurat Lohmeyer, Mitglied der Eisen⸗ bahndirektion in Frankfurt a. M. und dem Garnisonverwaltungsz⸗ direktor a. D., Rechnungsrat Grote in Detmold den König— lichen Kronenorden dritter Klasse, ö den Leutnants Quensell im Gardefußartillerieregiment und Schwab im Lehrregiment der Fußartillerieschießschule, kommandiert zur , beim liegerbataillon D 1. dem Regierungsbaumeister a. D. Hübler in Heidelberg, dem Bürgermeister Albrecht in Schlüchtern, dem Topo⸗ graphen bei der Landesaufnahme, Rechnungzrat Kliver, dem Obertelegraphensekretär Miculcy in Straßburg i. E. dem JZahlmeister a. D. Kasube in Budsin, Kreis Kolmar i. P., dem technischen Eisenbahnsekretär Fokkeng in Schlüchtern, den Garnisonverwaltungsinspektoren und Amtsvorständen Heim in Strasburg W-Pr, Thiel in Flensburg und Siefken in Güstrow, den Betriebsobermeistern . bei der Pulverfabrik in Spandau und Ewert bei der hewehrfabrik in Danzig, dem Betriebsobermeister a. D. Hof⸗ mann in Kesselstadt, Landkreis Hanau, und dem Proviantamts⸗ inspektor Rahn in Berlin den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem Magazinaufseher a. D. das . der Inhaber des o ö . her a. D. . , , de es Königlichen Hausordens von Hohenzollern, . R n 6e Schlüchtern das Verdienstkreuz in Gold, . dem Königlichen Obergärtner Timm in Sanssouci bei otsdam, . In en en. a. D. Jae schke, und ö in Banzig, dem Waffenrevisor Sohn bei der ewehrfabrik in Spandau, den Betriebsmeistern Schlieben bei der Gewehrfabrlk in Erfurt und Sand voß bei der Ge⸗ wehrfabrik in Spandau, dem Betriebsmeister . D Hoff⸗ mann in Spandau, dem städtischen Ermittlungsbeamten Langer in Militsch, bisher in Breslau, und dem Maschinen⸗ meister Schwarz in Hiltrup bei Münster i. W. das Verdienst⸗ kreuz in Silber, . . k Kasernenwärter a. D. Maik in . dem . a, Eifenbahnlokomotivoberputzer Wolff in ö. ( em isherigen Cifenbahnmaschinenvorputzer Mänt in Marien . W.⸗Pr. und dem bisherigen Eisenbahnstellmacher Michaelis in Neustettin das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Kirchenältesten, Grundbesitzer Neumann in ö. Kreis Salzwedel, den Eisenbahnweichenstellern a. D. Diehl in

Freitag in Stolp i. P-o—!m. öniglichen Hausordens von

Berlin, Freitag, den 19. Juni, Abends

Camberg, Kreis Limburg, und Hamm in Wirhausen, Hessen, dem Bahnwärter a. D. Steinhorst in Danzig⸗Langfuhr, dem Meistergehilfen 8646 bei der Geschoßfabrik in Sieg⸗ burg, dem Gutsgärtner Hoffmann, dem Gutsförster Scholz, beide in Wildschütz, Kreis Oels, dem Gutswogt Richter, dem Schafmeister gan, dem Gutsfischmeister Schmidt, dem Kuhmeister Hampel, sämtlich in Beitzsch, Landkreis Guben, dem Portier Srünjes in Empelde, Landkreis Linden, dem Bberholzhauer Plum eyer in Burgdorf, Kreis Goslar, dem Vorarbeiter Lutter beim Feuerwerkslaboratorium in Spandau, dem , n, Ska dows ki beim Proviantamt in Bromberg, dem Fabrikarbeiter Wedemeyer in Hannover und dem bisherigen Bahnunterhaltungsarbeiter Dombrowski in Geutomle, Kreis Pr. Stargard, das All⸗ gemeine Ehrenzeichen sowie ; . den Schachtmeistern Hasenstab und Schramm in Schlüchtern, dem Lagerverwalter George in Lissa i. P. dem Fahrhäuer Witte in Hakeborn, Kreis Wanzleben, dem Feiler Matthus, dem Waffenteilfräser Rutzke, beide bei der. Ge— wehrfabrik in Danzig, den bisherigen Waffenteilfräsern bei der genannten Fabrik Balke ünd Karius, dem Tischler Fischer, dem Werkzeugmacher Grumm ich, beide bei der Artilleriewerkstatt in Spandau, dem Dreher Sanow beim Feuerwerkslaboratorium in Spandau, dem Spengler Bender bei der Armeekonservenfabrik in Mainz, dem Waldarbeiter Stangeit in Skirwieth, Kreis Heyde⸗ krug, dem Betriebsarbeiker Schmitz bei der 8. fabrik in Siegburg, den Arbeitern Jahn bei der Ge cho fabrik in Spandau und Lingk beim Feuerwerkslabora⸗ torium in Spandau, dem ehemaligen Magazinarbeiter beim Proviantamt in Königsberg i. Pr. Czwalina, dem bisherigen Pulverarbeiter bei der Pulverfabrik in Spandau Liere und

2

dem bisherigen Betriebsgrbeiker bei der Munitionsfabrik in

7 (l gemein 4

. * .

Dentsches Reich.

Gesetz

zur Aenderung der 88§ 74, 75 und des 576 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs.

Vom 10. Juni 1914.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

Artikel 1.

An die Stelle der 5§5 74, 75 und des § 76 Abs. 1 des Handelt gesetzbuchs treten folgende Vorschriften:

sizendẽ r peng unt dem Ham ang Eine Vereinbarung zwischen dem Prinzipal und dem Handlungz⸗ gehilfen, die den k für die Zeit nach Beendigung des Dienst⸗ verhältnifses in seiner gewerblichen Tätigkeit beschränkt (Wettbewerb⸗ verbot), bedarf der Schriftform und der Aushändigung einer vom Prinzipal . die vereinbarten Bestimmungen enthaltenden Urkunde an den Gehilfen.

u Wettbewerbverbot ist nur verbindlich, wenn sich der Prinzipal verpflichtet, für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zu zahlen, die . jedes Jahr des Verbots mindestens die Hälste der von dem Handlungsgehllfen zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreicht.

§ 74a.

Das Wettbewerbverbot ist insoweit unverbindlich, als es nicht zum Schutze eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Prinzipals dient. Eg ist ferner unverbindlich, soweit es unter Berücksichtigung der gewährten Entschädigung nach Ort, Zeit oder Gegenstand eine unbiklige Erschwerung des Fortkommens des Gehilfen enthält. Das Verbot kann nicht auf einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren von der Beendigung des Dienstverhältnisses an erstreckt werden.

Bas Verbot ist nichtig, wenn die dem Gehilfen zustehenden jähr⸗ lichen vertragsmäßigen Lelstungen den Betrag bon fünfzehnhundert Mark nicht uͤbersteigen. Das gleiche gilt, wenn der Gehilfe zur Zeit des Abschkusfes minderjährig ist oder wenn sich der Prinzipal die Er—⸗ füllung auf Ehrenwort oder unter ähnlichen Versicherungen ver⸗ sprechen läßt. Nichtig ist auch die Vereinbarung, durch die ein Britter an Stelle des Gehilfen die Verpflichtung übernimmt, daß sich der Gehilfe . der Beendigung des Dienstverhältnisses in seiner gewerblichen Tätigkeit beschränken werde. .

Unberührt bleiben die Vorschriften des 138 des Bürgerlichen Gesetzbucht über die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, die gegen die guten Sitten verstoßen. .

Die nach 5 74 Abs. 2 dem Handlungsgehilfen zu gewährende Entschädigung i am Schlusse jedes Monats zu zahlen,

Soweit die dem Gehilfen zustehenden 1 . in einer Propiston oder in anderen wechselnden Bezügen bestehen, sind sie bei der Berechnung der Entschädigung nach dem Durchschnitt der letzten dret Jahre in . zu bringen. Hat die für die Bezüge bei der Beendigung des Dienstverhältnisses maßgebende Vertragsbestimmung noch nicht drei Jahre bestanden, so erfolgt der Ansatz nach dem Durchschnitt des Zeitraums, für den die Bestimmung in Kraft war.

1914.

§ 7T4c. .

Der Handlungsgehilfe muß sich auf die fällige Entschädigung an rechnen laffen, waß er während des Zeitraums, für den die Ent⸗ schädigung gezahlt wird, durch anderweste Verwertung seiner Arbeits kraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterläßt, soweit die Ent schädigung unter Hinzurechnung dieses Betrags den Betrag der zuletzt von ihm bezogenen vertragsmäßigen Leistungen um mehr als ein Zehntel überstelgen würde. Ist der Gehilfe durch das Wettbewerh⸗ Derbot gezwungen worden, seinen Wohnsitz zu verlegen, so tritt an die Stelle des Bekrages von einem Zehntel der Betrag von einem Viertel. Fur die Dauer der Verbüßung einer Frelheitsstrafe kann der Gehilfe eine Entschädigung nicht verlangen. ö.

Der Gehfffe ist verpflichtet, dem Prinzipal auf Erfordern über die Höhe seines Erwerbes Auskunft zu erteilen.

§ 75. Löst der Gehilfe das Dienstverhältnis en den Vorschriften der s§5 70, 71 wegen vertragswidrigen Verhaltens des Prinzipals auf, so wird das Wettbewerbverbot unwirksam, wenn der Gehilfe vor Ablauf eines Monats nach der Kündigung schriftlich erklärt, daß er sich an die Vereinbarung nicht gebunden erachte.

In gleicher Weise wird das Wettbewerbberbot unwirksam, wenn der Prinzipal das Dienstverhältnis kündigt, es sei denn, daß für die Kündigung ein erheblicher Anlaß in der Person des Gehilfen vorliegt oder daß sich der Prinzipal bei der Kündigung bereit erklärt, während der Dauer der Beschraͤnkung dem Gehilfen die vollen zuletzt von ihm bezogenen vertragsmäßigen Leistungen zu gewähren. Im letzteren Falle finden die Vorschriften des 5 74 entsprechende Anwendung.

Löst der Prinzipal das Dienstverhältnis gemäß den Vorschriften der 5 70, 72 wegen vertragswidrigen Verhaltens des Gehilfen auf, so hat der Gehilfe keinen Anspruch auf die Entschädigung.

§ 75a. . Der Prinzipal kann vor der Beendigung des Dienstverhältnisses durch schriftliche Erklärung auf das Wettbewerbverbot mit der Wirkung verzichten, daß er mit dem Ablauf eins Jahres seit der Erklärung von der Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung

i

2

33 5

ho g, daß ich d r Pri zipal zur Zahlung er n 6 * nb. n, efehenen Entschädigung verpflichtet. Das gleiche gilt, wenn die dem hir. ustehenden vertragsmäßigen Leistungen den Be von acht⸗ taufend Mark für das Jahr übersteigen; auf die Berechnung des Betrags der Leistungen finden die Vorschriften des 5 746 Abs. 2, 3 entsprechende Anwendung. ö

C.

5

Hat der Handlungsgehilfe für den Fall, daß er die in der Ver⸗ einbarung übernommene Verpflichtung nicht erfüllt, eine Strafe ver⸗ sprochen, so kann der Prinzipal Ansprüche nur nach Maßgabe der Vorschriften des 5 340 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geltend machen. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Herabsetzung elner unverhältnismäßig höhen Vertragsstrafe bleiben unberührt,.

Ist die Verbindlichkeit der Vereinbarung nicht davon abhängig, daß sich der Prinzipal zur Zahlung einer Entschädigung an den Ge⸗ hilfen verpflichtet, fo kann der Prinzipal, wenn sich der Gehilfe einer Vertragsstrafe der im Abs. 1 bezeichneten Art unterworfen hat, nur die verwirkte Strafe verlangen; der Anspruch auf Erfüllung oder auf Ersatz eines weiteren Schadens ist ausgeschlossen.

§ 754.

Auf eine Vereinbarung, durch die von den Vorschriften der S5 74 bis 756 zum Nachteil des Handlungsgehilfen abgewichen wird, kann sich der Prinzipal nicht berufen. Das gilt auch bon Vereinbarungen, die bezwecken, die gesetzlichen Vorschriften über daz Mindestmaß der ö durch Verrechnungen oder auf sonstige Weise zu um⸗ gehen.

§ 7he.

Die Entschädigung, die der Handlungsgehilfe auf Grund der Vorschriften der s5 74 bis 754 für die Zeit nach der Beendigung des Dienstverhältnisses beanspruchen kann, gehört zu den Dienstbezügen im Sinne des 5 61 Nr. JL der Konkursordnung.

Der Anspruch auf die Entschädigung kann zum Zwecke der Sicher⸗ stellung oder Befriedigung eines Glaͤubigers erst dann gepfändet werden, wenn der Tag, an dem sie zu entrichten war, abgelaufen ist, ohne daß der Gehilfe sie eingefordert hat. Die Pfändung ist jedoch zulässig, soweit die Entschädigung allein oder zusammen mit den in den 85 1, 3 des Gesetzes, la,. die Beschlagnahme des Arbeits- oder Bienstlohns, bezeichneten Bezügen die Summe von fünfjehn⸗ hundert Mark für das Jahr übersteigt. Die Vorschriften des 8 2, des 5 4 Nr. 2, 3 und des 4a des bezeichneten Gesetzes finden ent⸗ sprechende Anwendung.

§ J75f.

Auf eine Vereinbarung, durch dle sich ein Prinzipal einem anderen Prinzipal gegenüber verpflichtet, einen Handlungsgehilfen, der bei diesem im Dienste ist oder gewesen ist, nicht oder nur unter be⸗ stimmten Voraussetzungen anzustellen, findet die Vorschrift des 5 152 Abs. 2 der Gewerbeordnung Anwendung.

§ 76 Abs. 1.

Die Vorschriften der 85 60 bis 63, 755 gelten auch für Hand- . Vereinbarungen, durch die diese für die Zeit nach der Beendigung des Lehr. oder Blenstverhältnisses in ihrer gewerblichen . beschränkt werden, sind nichtig.

Artikel 2. Hinter den 5 82 des Handelsgesetzbuchs wird folgende Vor⸗ schrift eingestellt: r

§ 82 a.

Auf Wettbewerbverbote gegenüber Personen linge ß zu sein, zum Zwecke ihrer i wen unentgelt- 6. mit 2 . n,, helge . '.

ie für Handlungsgehilfen geltenden . ö .

die, ohne als Lehr-

Sowelt Bezuͤge zum Ersatze besonderer Auslagen dienen sollen, die ö.. der Vienstleistung entstehen, bleiben sie außer Ansatz.

Bezug nehmen.

Frei wirt. . 1 .