1914 / 145 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Jun 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Kab. 1. Aufgeb. (11 Hannover), beiden m. d. Erlaubn. j. Tr. d. Landw. A. UÜnif.; den Oberleutnants: Sommer d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (11 Braunschweig), Dreyer d. Landw. Feldart. 2. Aufgeb. n , dem Leutnant Fischer d. Landw. Feldart. 2. Aufgeb. ngen).

Warnecke, Lt. d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (1 Hannover), aus diesem Verhältnis ausgeschieden und im San. Korps als Assist. Arzt d. Landw. 1. Aufgeb. mit Patent vom 22. April 1905 angestellt.

XI. Armeekorps.

Zu . befördert: die Oberleutnants: Sorge d. Res. d. Inf. Reagts. Großherzog von Sachsen (5. Thür.) Nr. 94 (Weimar), Rödenbeck (1 Cassel)h, Haupt (Erfurt), Krehan (Weimar) d. Landw. Inf. 1. Aufgeb, Eichler d. Landw. Inf. 2 Aufgeb. (Erfurt).

Zu Leutnants der Reserve befördert: die Viiefeldwebel bezw. Vijewachtmeister: Möller (Eisenach), d. 2. Thür. Inf. Regts. Nr. 32, Sar dem ann (Marburg), d. Inf. Regts. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Hess) Nr. 116, v. De witz gen. v. Krebs (1 Casseh, d. Hus. Regis. von Schill (1. Schles.) Nr. 4.

Der Abschied bewilligt: den Hauptleuten: Eichel d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (Gotha), m. d. Erlaubn z. Tr. sr. bish. Untf., Fu hr⸗ mann d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Weimar), m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Unif. d. Res. Offiziere d. Inf. Regts. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeb.) Nr. 27; den Oberleutnants: Heldmann d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (1 Cassel), Frhr. v. Walther d. Landw. Kab. 2. Aufgeb. (Gotha); dem Leutnant Röhrig d. Landw. Feldart. 2. Aufgeb. (Weimar).

XIV. Armeekorps.

Zum Hauptmann befördert: der Oberleutnant Wagener d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. ( Mülhausen i. E).

Zu Oberleutnants befördert: die Leutnants: Greiser d. Res. d. Inf. Regis. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25 (Rastatt), Born⸗ har dt d. Res. d. Anhalt. Inf. Regts. Nr. 93 (Mannheim), Bühne d. Res. d. 4. Bad. Feldart. Regts. Nr. 66 (Freiburg), Koch d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (Offenburg).

Zum Leutnant der Reserve befördert: der Vizewachtmeister Petz (Heidelberg), d. 4. Bad. Feldart. Regts. Nr. 66.

Der Abschied bewilligt: den Hauptleuten: Becker d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (Heidelberg), Petri d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Karlsruhe), beiden m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Landw. A. Unif.; den Oberleutnants: Atorf d. Landw. Inf 1. Aufgeb. (11 Mül⸗ hausen i. E), Schütz d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (Karlsruhe), diesem mit der Erlaubn. zum Tr. der Landw. A. Unif.; den Leutnantg: Emmenecker d. Res. d. 3 Bad. Drag. Regts. Prinz Karl Nr. 22 (11 Mülhausen 4. E), Hassieur d. Res. d. Feldart. Regts. Großherjog (1. Bad.) Nr. 14 (Karlsruhe), Hack d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb. (Lörrach), Lauck (Karlsruhe), Fahren borst (Mannheim) d. Landw. Inf. 2. Aufgeb, v. Seemen d. Landw. Trains 2. Aufgeb. (Lörrach).

XV. Armeekorps.

Zum Hauptmann befördert: Wesener, Oblt. d. Res. d. 2. Oberrhein. Inf. Regts. Nr. 99 (Straßburg).

Der Abschied bewilligt: dem Hauptmann Ostander d. Res. d. 7. Bad. Inf. Regts. Nr. 142 (Straßburg), m. d. Erlaubn. z. Tr. sr. bish. Unif; den Oberleutnants: Hauck d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (Straßburg), Wern d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb. (Molsheim), diesem m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Landw. A. Unif.

XVI. Armeekorps.

Zum Lt. d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. befördert: Denis, Vize— feldw. (Saarlouis).

Der Abschied bewilligt: dem Oberleutnant Geiseler d. Landw. Kav. 1. Aufgeb. (Metz) m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Landw. A. Unif.

XVII. Armeekorps.

Zu Oberleutnants befördert: die Leutnants: v. Falken hayn d. Res. d. Kür. Regtg. Herzog Friedrich Eugen von Württem— berg ( , Nr. 5 (Graudenz), Lignau d. Res. d. 1. Pomm. 5 . z l. i 2 (Danzig), Granzow 8d. Landw. Inf.

Aufgeb. (Konitz).

Zu Leutnants der Reserve befördert: die Vizefeldwebel bezw. Vizewachtmelster: Pli quett (Graudenz), d. Füs. Regts. Graf Roon (Ostpr.) Nr. 33, Lenz (Graudenz), d. 6. Thür. Inf. Regts. Nr. 96, Drewes (Graudenz), d Elsäss. Trainabt. Nr. 16.

Zum Lt. d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. befördert: Zander, Vize⸗ feldw. (Graudenz).

Versetzt: Mey er, Hauytm. d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb. n n, zu d. Res. Offizieren d. 2. Westpr. Feldart. Regts.

ö

Der Abschied bewilligt: dem Rittmeister v. Braunschweig d. Res. d. 1. Brandenb. Drag. Regts. Nr. 2 (Stolp), m. d. Erlaubn. z. Tr. sr. bish. Unif.; dem Leutnant Klawitter d. Landw. Feldart. 2. Aufgeb. (Danzig).

XVIII. Armeekorps.

Zu Hauptleuten befördert: die Oberleutnants: Pitsch d. Res. d. Füs. Regts. von Gersdorff (Kurhess.) Nr. 80 (Höchst, Rothamel (L Darmstadt), He epke (Erbach), Reitzenstein, Hausmann, Drüner, Grüder (I Frankfurt a M) der Landw. Inf. 1. Aufgeb., letztere zwei gleichzeitig zu d. Res. Offizieren d. Inf. Regts. Land⸗ graf Friedrich J. von Hessen Cassel (1. Kurhess) Nr 81 vers., Ziemen (I Frankfurt a. M.), Bernhard (Höchst), Kleiner (Limburg a. L.) d. Landw. Inf. 2. Aufgeb.

Zum Rittmeister befördert: Göppel, Oblt. d. Res. d. Drag. Regts. Freiherr von Manteuffel (Rhein.) Nr. 5 (Hanau).

Zum Oberleutnant befördert: Emmelius, Lt. d. Res. d. 2. Kur⸗ hess. Feldart. Regts. Nr. 47 (Gießen).

Zu Leutnants der Reserve befördert: die Vizefeldwebel: Ger⸗ hardt (Erbach), d. 1. Oberrhein. Inf. Regts. Nr. 97. Weil ( Frankfurt a. M.), d. 4 Unterelsäss. Inf. Regttzz. Nr. 143, Müller

Limburg 4. .), d. 5. Lothr. Inf. Regts. Nr. 144, Hahn (Fried—⸗ erg), d. 5. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. Nr. 168.

Versetzt: Wagner, Lt. O Res. d. Inf. Leibregts. Großherzogin (3. Großherzogl. Hess) Nr. 117 (Mainz), zu d. Res. Offizieren d. Inf. Regts. Prinz Carl (4. Großberzogl. Hess.) Nr. 118.

Der Abschted bewilligt: dem Oberleutnant Schneiders d. Res. d. 5. Rhein. Inf. Regtt. Nr. 65 (Limburg a. X.).

XX. Armeekorps.

Zu Hauptleuten befördert: die Oberleutnants der Reserve: Pauckstadt des Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm J. (2. Osspr.) 1 . Klugkist d. 1. Masur. Feldart. Regts. Nr. 75

öten).

Zu Leutnants der Reserbe befördert: die Vizefeldwebel im Landw Bez. Braunsberg: Schükerk, d. Inf. Regst. Keith (1. Oberschles.) Nr. 22, Schwing, d. Inf. Regts. Herzog Karl von Mecklenburg- Strelitz (6. QOstpr.) Nr. 43.

Der Abschied bewilligt: dem Hauptmann Krause d. Landw. Inf. 1. Aufg. (Allenstein), m. d. Erlaubn. z. Tr. sr. bish. Untf.

XXI. Armeekorps.

Zum Leutnant der Reserve befördert: Hemmerling, Vãizefeldw.

(Saarbrücken), d. 10. Rhein. Inf. Regts. Nr. 161. Jäger und Schützen.

Zu Hauptleuten befördert: die Oberleutnants der Reserve: v. Wllamo witz Moellendorff d. Garde ⸗Jäg. Bats. (Danzig), Kreysern d. Garde⸗Schützen Bats. (Graudenz), Frhr. v. Dinck⸗ Lage d. Westf. Jäg. Bats. Nr. 7 (Posen); die Obltls. d. Landw. Jäger 1. Aufgeb.: Fliegel (Neutomischel, Erlinghagen (Lennep), letzterer unter Versetzung zu d. Res. Offizieren d. Lauenb. Jäg. Batgs.

Nr. 9.

Zum Leutnant der Reserve befördert: Breese, Vizefeldw. (Stendal), d. Kurhess. Jäg. Bats. Nr. 11.

Der Abschled kewilligt:; dem Hauptmann Wigand d. Landw. Jäger 2. Aufgeb. (Neustadt), m. d. Ertlaubn. z. Tr. d. Landw. A. *. .

4

Unif.; den Oberleutnantg; Lageman d. Res. d. Westf. Jäg. Bats. Rr. I (Pötfsngen), v. Pioe tz ð d. Garde. Londw. Jäg. Z. * Anjgeb. (Arolsen), dies⸗m m. d. Erlaubn. z. Tr. d. A. Unif., v. Nostiß d. Garde ⸗Landw. Schützen 2. Aufgeb. ( V Berlin).

Fußartillerie.

Zu Oberleutnants befördert: die Leutnants der Reserve: Souben d. Rhein. Fußart. Regts. Nr. 8 (11 Düsseldorf), Heus er d. Schlesw. Holst. Fußart. Regts. Nr. 9 (Schleswig).

Zu Leutnants der Reserve befördert: die Vizefeldwebel: Jordan (Barienstein, Mattke (Bromberg), d. Fußart. Regts. von Hindersin (l. Pomm.) Nr. 2, Pfeil (Weimar), Doe ckel (Rheydt), d. Fußart. Regts. General⸗Feldzeugmeister (Brandenb. Nr. 3, Liethen Trier), d. Fußart. Regts. Encke (Magdeb.) Nr. 4, Pfau (1 Bochum), Mewes (11 Düsseldorf), d. Westf. Fußart. Regts. Nr. 7, von der . dt (Rheydt), Manstetten (Bonn), d. Schlesw. Holst. Fußart.

egts. Nr. 9, Fischen ich (Bonn), d. Nieder sächs. Fußart. Regts. Nr. 10, Woch er (Hirschberg), d. Hohenzoll. Fußart. Regts. Nr. 13, Schroeder (Bromberg), Bleske, Gie se (Graudenz), d. 2. Pomm. Fußart. Regts. Nr. 15, Schultz (1 Oldenburg), d. 2. Westpr. Fußart. Regtg. Nr. 17.

Der Abschied bewilligt: dem Hauptmann Falkenhahn d. Landw. Fußart. 1. Aufgeb. (1 Breslau), m. d. Erlaubn. z. Tr. sr. bish. Unif. dem Oberleutnant Lau d. Res. des Fußart. Regis. von Hindersin (1. Posm.) Nr. 2 (Magdeburg).

Pio niere.

Zu Hauptleuten befördert die Oberleutnants der Reserve: Prochnow d. Pion. Bats. Fürst Radziwill (Ostpr.) Nr. 1

Cöln), Kielhorn d. 1. Rhein. Pion. Bats. Nr. 8 (V Berlin), Krencker d. 1. Elsäss. Pion. Bats. Nr. 15 (1 Trier), Liedt ke d. 1. Samländ. Pion. Bats. Nr. 18 (Gumbinnen), Stegen d. 2. Elsass. Pion. Batg. Nr. 19 (1 Mülhausen i. E.); die Ober⸗ leutnanttß: Voeltzkow (V Berlin), Euling (Gleiwitz, Bage⸗ mihl (Halberstadtj, Kück (VPtagdeburg), Matthis (Schlettstadt) d. Landw. Pion. 1. Aufgeb.

Zu Oberleutnants befördert: die Leutnants: Aewerdieck d. Res. d. 1. Elsass. Pion. Batg. Nr. 15 (Lübeck, Wolf d. Res. d. 1. Lothr. Pion. Bats. Nr. 16 (Posen), Lehmann d. Landw. Pion. 1. Aufgeb. (Y Berltn), dieser unter Versetzung zu d. Res. Offizteren d. Füs. Regts. General⸗Feldmarschall Graf Blumenthal (Magdeb.) Nr. 236, Plteg d. Landw. Pion. 1. Aufgeb. (Anklam).

Zum Leutnant der Reserve befördert: Baltrusch, Vizefeldw. (II Königsberg), d. Pion. Bats. Fürst Radziwill (Ostpr.) Nr. J.

Zum Lt. d. Landw. Pion. 1. Aufgeb. befördert: Zimmer— mann, Vizefeldw. (Hanau).

Der Abschied bewilligt: den Oberleutnants: Schellmann (V Berlin Müller (Danzig) d. Landw. Pion. 1. Aufgeb.; dem Leutnant: Thalenhorst d. Landw. Pion. 2. Aufgeb. (1 Bremen).

Verkehrstruppen.

Zum Hauptmann befördert: Ludwig, Oblt. d. Landw. 1. Aufgeb. d. Telegr. Tr. (IV Berlin).

Zum Oberleutnant befördert: Rostoski, Lt. d. Res. d. Eisenb. Regts. Nr. 2 (II Cöln).

Zum Leutnant der Reserve befördert: Engel, Vizewachtm. (Rheydt), d. Telegr. Batg. Nr. 3.

Angestellt: Neum ann, Hauptm. d. Landw. a. D. (IV Berlin), zuletzt in d. Landw. 2. Aufgeb. d. Telegr. Tr. (V Berlin), als Hauptm. mit Patent vom 29. November 1909 bei d. Landw. . Auf⸗ geb. d. Telegr. Tr.

Der Abschied bewilligt: den Hauptleuten: Eckhardt d. Landw. 1. Aufgeb. d. Telegr. Tr. (Danzig), m. d. Erlaubn. 3. Tr. sr. bish. Unif,, Dreisbach d. Landw. 2. Aufgeb. d. Telegr. Tr. (II. Olden⸗ burg), m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Landw. A. Untf.; den Oberleutnants: Ahrns d. Landw. 1. Aufgeb. d. Eisenb. Tr. (1 Breslau), Rensing d Landw. 1. Aufgeh. d. Telegr. Tr. (Halle a. S.), diesem m. d. Erlaubn. z. Tr. d. Landw. A. Unif.; den Leutnants: Butt mann d. Landw. 1. Aufgeb. d. Telegr. Tr. (1 Bremen), Hoffmann (Louis) Darmstadt), Kutzner ( Oldenburg) d. Landw. 2. Aufgeb. d. Eisenb. Tr.

Feuerwerksoffiziere.

Zum Feuerwerks⸗QOberleutnant befördert: Thilow, Feuerw. Lt.

d. Landw. 1. Aufgeb. (11 Düsseldorf).

Im Sanitätskorps.

Zu Oberärzten befördert: die Assistenzärzte der Reserve: Dr. Mück (Vꝰ Berlin), Dr. Winter (Bonn), Dr. Hügel ( Bremen), Prof. Dr. Aron ( Breslau), Dr. Thielke (Celle), Dr. Löhn« berg (1 Cöln), Dr. Heilhecker (Crefeld), Dr. Rolting (Det-⸗ mold). Dr. Samuel (Duisburg), Dr. Moll (11 Frankfurt 4. M.), Dr. Petersen (II Hamburg), Dr. Schmidt (Karlsruhe), Dr. Poensgen (Kiel), Dr. Königer (11 Oldenburg), Dr. Leber (Rheydt, Brexendorff (Ruppin), Dr. Thie sen (Saarbrücken), Dr. Strowitzki (Schneidemühl), Dr. Kayser (Stettin).

Zu Assistenzärzten befördert: die Unterärzte der Reserve: Dr. Zurhelle (Aachen), Dr. Minnigerode (Anklam), Dr. Jelke (Bernburg) Dr. Wolf (11 Cöln), Müller (Freiburg), Brehm (Gotha), Israel (Heréfeld), Schaefer (Meiningen), Dr. Hülsken (Recklinghausen). Dr. Kahlenborn (Rheydt), Dr. Kirch (Siegen), Dr Messerschmidt (Straßburg) Dr. Pitz en (L Trier), Dr. Vo ssenberg (Weselh, Hochhuth (Wlesbaden).

Der Abschied m. d. Erlaubn. z. Trag. ihrer bisher. Uniform bew.: den Stabsärzten der Res.:: Dr. Fuhrmann (Y Berlin), Dr. Illig (Beuthen, O. S), Dr. Meyer ( Bochum), Dr. Möl ler (Danzig), Dr. Sparmann (Erfurt), Dr. Rosettenste in. Dr. Reis (Görlitz), Dr. Hoyer, Dr. Katser (Göttingen), Dr. Sieveking (III Ham burg), Dr. Rohrm ann (Lübeck Prof. Dr. Wendel (Magdeburg), Dr. Hoppe (Neuhaldensleben), Dr. Dittel (Oppeln), Dr. Waldow (Roftock; den Stabsärzten der Landwehr 1. Aufgebots: Dr. Encke (Anklam), Dr. Polland (Bernburg), Dr. Dehner (1 Bochum), Dr. Mierendorff (Danzig), Dr. Wack (Forbach), Dr. v. Bös n ning⸗ hausen (Geldern), Dr. Trautmann (Gotha), Dr. Fohr (Lörrach), Dr. Gehl (Rendsburg), Dr. Moser (Rostock, Dr. Beyer (Solingen), Dr. Bormann (Stettin), Dr. Seipp (Wetzlar); den Stabeärzlen der Landwehr 2. Aufgebots: Dr. Heinke (Anklam), Dr. Henningsen (Kieh.

Der Abschted bewilligt: den Stabzärzten: Dr. Spangenthal (V Berlin), Dr. Voß (Halle a. S), Dr Walch (Lörrach), Dr. Oppenheim (Minden), Dr. Schneekloth (Neumünster), Dr. van der Briele (Rastenburg) d. Res., Prof. Dr. Finkelnburg (Bonn), Dr. Cirs (Hanau), Prof. Dr. Hirschel (Heidelberg) d. Landw. 1. Aufgeb,, Dr. Kurtz (Vꝰ Berlin), Prof. Dr. Füth (II Cöln), Dr. Zaelke (Dessauß, Dr. Rothe (6 Dortmund), Dr. Brenner (Heidelberg), Dr. Hoffmann (11 Qldenburg), Dr. Bickel, Dr. Müller (Wiesbaden) d. Landw. 2. . ; den Oberärzten: Prof. Dr. Lenz d. Res. (1 Breslau), diesem zwecks Uebertritts zur Marine, Dr. Blohm d. Res. (Stettin), Dr. Schmidt ( Bochum), Dr. Kramer (Coesfeld) d. Landw. L. Aufgeb., Dr. Schneider, Dr. Weiffenbach (11 Darmstadt), Dr. Thiele , Dr. Hesterberg, Dr. Schulte (Hagen), Dr. Bu sse (Osnabrück, Dr. Wolff, Dr. Kayser (Rostock , Dr. Klein (Straßburg), Dr. Rebbeling (Weimar) d. Landw. 2. Aufgeb.

Im Veteri närkorps.

Zu Stabtveterinären befördert: die Oberveterinäre: Goedecke (Hanau), Dierick (II Trier) d. Res.s, Dr. Adloff d. Landw. 1. Aufgeb. (V7 Berlin).

Zum Oberveterinär befördert: Goeroldt, Veter. d. Res. (Halherstadt).

Zu Veterinären befördert: die Unterveterinäre: Kortmann (Aursch), Dr. Hagen (Cottbus), Dr. We ber (Metz), Dr. Hering (Rastenburg), Bennewitz (Nheydt) d. Resl, Die. Jacobs der Landw. 1. Aufgeb. (Deutz).

Versetzt: Vogt, Ob. Veter. d. Landw. 1. Aufgeb. (Stockach), zu d. Veter. Offijseren d. Res. faeb. ch Der Abschied bewilligt: dem Stabgveterinär Klingner d. Landw. 2 Aufgeb. (Altenburg); den Oberveterinären: Zink (1LBraunschweig), Krenz (Stettin) d Res., Dr. Grix (V Berlin), Rosenplenter IL Bremen), Ha ckbar th (Krossen Große⸗Westhoff (Hagen),

töhr (Swinemünde), Saur (Waren), Pa sch (Weißenfels) d. Landw. 1. Aufgeb.,, Bärt ling d. Landw. 2. Aufgeb. (I Casseh.

Röniglich Sächsische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Den 17. Junt. Baeßler, Oberst und Kom. d. 1. Feldart. Regts. Nr. 12, zum Kom. d. 2. Feldart. Brig. Nr. 24 ernannt.

Die Oberstleuinants: Frhr. v. Düring b. Stabe d. 11. Inf. Regts. Nr. 139, bis 30. September d. J. 3. Dienstl. b. Bekl. Amt XIX. (2. K. S.) A. K. komdt., Schu lz, Kom. d. 5. Feldart. Regts. Nr. 64, zum Kom. d. 1. Feldart. Regts. Nr. 12, Wagner, Kom. d reitenden Abt. 1. Feldart. Regts. Nr. 12, zum Kom. 8. 5. Feldart. Regts. Nr. 64, ernannt.

Buchheim, Maj. und Abt. Kom. im 5. Feldart. R. Nr. 64, zum Kom. d. reitenden Abt. 1. Fel dart. Regts. Nr. 12 ernannt. Heydenreich, überzähl. Maj. aggreg. d. 5. ,, R. Nr. 64, zum Abt. Kom. in diesem Regt. ernannt; derselbe erhält für d. Monate Juni und Juli die St. Offiz. Gebührnisse aus Kap. 21 Titel 5 des Etats.

Die Leutnants: Meyer im 11. Inf. R. Nr. 139, vom 1. August d. J. ab auf ein weiteres Jahr ohne Gehalt beurl., Haupt im 4. Feldart. R. Nr. 48, nach Beendigung seines Komdos. zur Mil. Reitanstalt auf ein Jahr z. Dienstl. zum 5. Huf. ẽR. Nr. 20 kommandiert.

Die Hauptleute: Auerbach, Battr. Chef im 2. Fußart. R. Nr. 19, Planck, Komp. Chef im 1. Pion. B. Nr. 12, z. Dienstl. in d. 4 . . guß R

ephan, t. im 1. Fußart. R. Nr. 12, in d. 2. Fußart.

R. 56 19 3 . 8 duß

ie Fähnriche: rster im 8. Inf. R. Prinz Johann Geor Nr. 107, Schlüter im 2. Fußart. R. Nr. 19, mit einem 8 vom 23. Mai 1912, v. Loeben, Frhr. v. Oer, Treusch v. Buttlar, v. Geldern⸗Crispendorf, Graf v. der Schulen“ burg im 1, (Leib) Gren. R. Nr. 100, v. Geldern⸗Crispendorf unter Versetzung in das 2. Gren. R. Nr. 101 Kalser Wilhelm, König von Preußen, Schurig im 2. Gren. R. Nr. 101 Kaͤiser Wilhelm, König von Preußen, Berthold im 3. Inf. R. Nr. 102 König Ludwig III. von Bayern, Hoch, Kuhn, Schaar schmidt im 4. Inf. R. Nr. 106. Virch im 5. Inf. R. Kronvrinz Nr. 104, Tempel im 7. Inf. R. König Georg Nr. 106, A ul horn“,

lze im 8. Inf. R. Prinz Johann Georg Nr. 107“, Frau—

im Schützen- (Füs.) R. Prinz Georg Nr. 108,

Breyer, Teudesmann, Bielig im 9. Inf. R. Nr. 133, Hentschel, Heinze, Nöller im 10. Inf. R. Nr. 134, Heinze unter Versetzung in d. 14. Inf. R. Nr. 179, Weber, Erhardt im 11, Inf. R. Nr. 139, Spengler im 12. Pietz schke, Brendel, Schtrli Krüger im 14. Inf. R. Nr. 179,

Nr. 77,

Utermann

R. Nr. 12, mit einem Patente vom

; 1912, v. Nostitz Wallwitz im 1. (Leib)

Gren. R. Nr. 190,6, mit einem Patente vom 25. Oktober

1912, Hüniken im 2. Hus. R. Nr. 19. zu Lts. befördert,

Die Unteroffiziere: Wilbelmi im 4. Inf. R. Nr. 103,

v. Lücken im 6. Inf. R. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württem⸗

berg, Niemann im 9. Inf. R. Nr. 133, Mühle, Palitzsch im

13. Inf. R. Nr. 178, Walger im 16. Inf. R. Nr. 182, Junck

im 1. Feldait. R. Nr. 12, Rebholz im 1. Fußart. R. Nr. 12,

Kurth im 2. Fußart. R. Nr. 19, Seifert im Telegr. B. Nr. 7, zu Fähnrichen ernannt.

Kaiserliche Schutztruppen.

Hannover, 19. Junt. Ra usch, Hauptm. in d. Schutzir. für Kamerun, komdt. z. Dienstl. b. Gouv. von Kamerun, d. Abschied m. d. Erlaubn. z. Tr. sr. bish. Unif. bewilligt.

Nach erfolgtem Ausscheiden aus dem K. B. Heere angestellt: Henneberger, K. B. Oblt. im 2. Fußart. R., mit dem 26. Juni UlI4 als Qblt., vorläufig ohne Patent, in d. Schutztr. für Deutsch Qttafrika, Strehle, K. B. Lt. im 22. Inf. R., mit dem 24. Junt 1914 als Lt. mit Patent vom 23. Oktober 1908 in d. Schutztr für Deutsch Südwestafrika, Distler, K. B. Lt. im 19. Inf. R. König Viktor Emanuel III. von Italien, mit dem 7. Jult 1914 als Lt. mit Patent vom 23. Ottober 1908 in d. Schutztr. für Kamerun.

Prof. Dr. Steudel, Gen. Arzt im Komdo. d. Schutztr. im Reichs, Kol. Amt, d. Abschled m. d. Erlaubn. 3. Tr. sr. bieh. Unif. bew. Prof. Dr. Kuhn, Ob. St. Arzt in d. Schutztr. für Kamerun, komdt. z. Dienstl. b. Reichs Kol. Amt, d. Abschted m. d. gesetzl. Pens. und d. Erlaubn. z. Tr. sr. bish. Unif. bew. Dr. Fehlandt, St. Arzt in d. Schutztr. für Deutsch Ostafrika, mit dem 1. Juli 1914 in d. Schutztr. für Kamerun vers. v. Veltheim, Lt. in d. Schutztr. für Deutsch Ostafrika, v. Hepke, v. Geldern ⸗Erispendorf, Äts. in d. Schutztr. für Deutsch Südwestafrika, Sursén, Lt. in d. Schutztt. für Kamerun, zu Oberlts. befördert. Hilfrich, Ob. Arzt in d. Schutztr. für Kamerun, zum St. Arzt, Dr. Westho fen, . . in d. Schntztr. für Deutsch Ostafrika, zum Ob. Arzt, efördert.

Literatur.

Schulung für die zivilistische Praxis von Adolf Stölzel. Zweiter Teil. Fünfte Auflage. WVIII. und 609 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geh. 11 6. In diesem jwelten Teil von Stöljels Schulung für die zivilistische Praxis‘, der als Vorbild einer Einzelabhandlung bezeschnet werden darf, während der erste das Vorbild einer als juristische Klinik gestalteten Uebung an lehrreichen Beispielen ist, gruppieren sich die behandelten Fragen, wie schon bei Besprechung der früheren Auflagen berichtet worden ist, sämtlich um die eine Frage, wie bei streitiger Klage und nicht strettiger Gegenforderung zu verfahren ist, bei deren Beantwortung sich die von Stölzel eingehend begründete Klagänderungetheorie bon der Beweiserhebungstheorie scheidet. Den Erörterungen liegen die Begriffe der Eventualaufrechnung und der Eventualzahlung zugrunde, im Sinne einer Aufrechnung bezw. Zahlung, die mit einem Vorbehalt erfolgt, nämlich für den Fall, daß die eventuell zu tilgende Forderung zu Recht bestehe, einem Vorbehalt, der bet Zahlungen häufig ist, bei Aufrechnungen die Regel bildet. Da der Hauptzweck des Buches, zur Einführung der jungen Juristen in die zipiltstische Rechtsprechung zu dienen, eine besonders konkrete Veranschaulichung erwünscht seln läßt, halten sich die sämtlichen Erörterungen an einen. Einzelfall, der mit der verschiedenartigen Entscheidung, die er ge— funden hat, und mit der verschiedenartigen Begründung der Entscheidung in einem Beilageheft mitgeteilt ist; er bildet gewissermaßen den Rahmen, innerhalh dessen sich die Untersuchung bewegt. Auf den richtigen Weg führen dann im Laufe der ausführlichen Darstellung eingestreute andere Fälle, die Stölzel in seinen Vor⸗ lesungen als Aufgaben für schriftliche Bearbeitung verteilt hat; diese sind in dem Beilagehest ebenfalls enthalten. In der 1906 erschienenen vierten Auflage hatte die Abhandlung eine umfassende Umarbeitung erfahren, nicht in ihren Ergebnissen, aber in deren Begründung, die der Verfasser noch vertieft hat. Da eine richtige Antwort auf das Problem der Aufrechnungslehre, von dem sie ihren Ausgang nimmt, nur an der Hand einer Mehrzahl wichtigster allgea elner Grundsätze nicht nur der Auftechnungslehre, sondern vor= zugsweise des Prozesses sich sinden läßt, sind neben der Aufrechnung

besondere das Wesen der Parteianträge und ihrer Erledigung wie . Beeinflussung durch Zwischenereignisse, die eine der achlage bedeuten, der Eintritt der Reife des Prozesseg zur End- mutscheidung, die Unzulässigkeit bedingter Zugeständnisse und Anerkennt— se, die Bedeutung, der Elinreden und deren Häufung, der Zwick und die Fassung von Beweisbeschlüssen, die Ürteils— Amulierung un? deren Begründung, der Umfang der Urteilrechts— hraft und die Beseittgung des Klaganspruchs durch Zahlung, befonders kurch Vorbehaltszahlung, behandelt. In allen diesen Punkten und cbenfo in den Ausführungen über die Aufrechnung hat der Verfaffer nder vorliegenden fünften Auflage nichts geändert; er kann in einem uren Vorwort mit Genugtuung darauf hinweisen, daß selt dem Er⸗ chinen der vierten Auflage seines Buchs die Anhänger der darin bertretenen Lehren sichtlich sich gemehrt haben. Gleichwohl ist die ganze Abhandlung unter Heranziehung der neuen Literatur und Recht- srechung nochmals überarbeitet und nach mancher Richtung erweitert, und sie bietet auch in ihrer neuen Auflage selbst älteren und erfahrenen Prattilern noch wertvolle Anregung und Belehrung. Einführung in die gerichtliche Praxis. Ein Buch für eferendare und Studierende von Dr. Jacques Stern, Amts— chter am Amtsgericht Berlin-Mitte. X und bl5 Seiten. Verlag pon Franz Vahlen, Berlin. Geh. 9 6. Auch dieses Buch will ber praktischen Ausbildung der jungen Juristen unmittelbar hinen. Es setzt die Kenntnis des geltenden Rechts vor—⸗ alt und zeigt, wie dieses Recht bei dem Amtsgericht, ber untersten Stufe und Grundlage unseres Rechtslebens, praktisch angewendet wird. Ein kurzer allgemeiner Teil unterrichtet lber die Technik des amtsgerichtlichen Betriebes; der dann folgende hesondere Teil behandelt die wichtigsten Vorgänge der amtsgericht⸗ schen Praxis, die einzelnen Richtungen der Tatigkeit des Amts- richters an der Hand praktischer Beispiele unter genauer Wiedergabe hon Formularen, Protokollen, Urteilen, Beschlüssen usw. Zweckmäßig ind hier an den Anfang die Vormundschafts⸗, Nachlaß. und Festaments fachen nebst verschiedenen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkein, der Fürsorgeerziehung und der Funktion des Schöffen und Vormundschaftsrichters für jugendliche Verbrecher gestellt. Diesem Rechtsgebiete schließen sich die Grandlagen des Prozeß⸗ erfahrens in der Weise an, daß zugächst der Strafprozeß, dann der Zivilprozeß dargestellt wird. Einige Teile des Zwil— htozesses, wie daz Entmündigungs⸗, das Aufgebots., und pa Arrestverfahren, ferner das Zwangsvollstreckungs⸗ und daz Konkursverfahren sind ihrer Bedeutung für die amtsgerichtliche Prarls entsprechend ausführlicher behandelt. Grundbuch und Register⸗ sechen, zwei mit den übrigen nur in losem Zusammenhang stehende Rechtsgebiete, sind an den Schluß gestellt. Regelmäßig wird von einem praktischen, aktenmäßig dargestellten einfachen und normalen Fall und Vorgang ausgegangen, dem kurze orientierende rechtliche Ausführungen vorausgeschickt sind; auch im Laufe der Entwicklung des Falles sind theoretische Erörterungen eingeflochten und durchweg neben wichtiger Literatur die grundlegenden Entscheidungen angezogen. le einzelnen Fälle werden von Anfang bis zu Ende in getreuer zabe der Wirklichkeit durchgeführt, so bereits bei dem ersten Gegenstande: der Vormundschaft. Abweichungen, die sich bei anderer Gestaltung des Falles ergeben, sind mehrfach hervorgehoben. Bei der Darstellung der Grundbuch, und Registerfachen sind die amtlichen Mussereintragungen zugrunde gelegt und Beispiele und Erläuterungen an sie angeknüpft. Wenn das Buch, soweit einzelstaatliches Recht in Betracht kommt, die Verhältnisse Preußens und namentlich die Berliner Praxis berück- sihtigt, so wird ez doch auch in den anderen deutschen Staaten von ben Referendaren und den Studierenden mit Erfolg benutzt werden knnen.

Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Strafsachen und lie zu ihrer Ausübung berufenen Organe. Für den Ge— hauch der Praxiꝛt und der Referendare systematisch dargestellt von Tr. Albert Feisenberger, Staatsanwaltschaftsrat in Magdeburg. Al und 252 Seiten. Helwingsche Verlagsbuchhandlung, Hannover. Geb. 4 A4. Das Buch von Felsenberger behandelt nicht das eggentliche Prozeßverfahren, vielmehr eine Reihe von Materien, die zum Teil in den vorhandenen spystematischen Bearbeitungen des Strafprozesses nicht zu einer ihrer großen Bedeutung für die Praxis entsprechenden Darstellung gelangt sind, unter Be— rücksichtigung der Ergebnisse der Rechtsprechung. So werden in dem „Die ordentliche Gerichtsbarkeit in Strafsachen“ betitelten ersten Teil na der Strasprozeß als Mittel der Gerichtsbarkeit, die allgemeine Stellung des Beschuldigten und des Verteidigers im Strafprozeß, die die Ausübung der Gerichtsbarkeit beherrschenden Grundsätze, im zweiten, von den Justizbehörden handelnden Teil u. a. die Unabhängigkeit der Gerichte, die Sitzungspolizei, die Möglichkeit der Verhandlung in fremder Sprache, die örtliche und sachliche Zuständigkeit für einzelne Mojeßhandlungen und für den Prozeß als Ganzes, die Verbindung nicht zusammenhängender Sachen, die Rechtshilfe der Gerichte in Strafsachen, dann die Organisation, Besetzung und Zuständigkeit der einzelnen Instanzen für Strafsachen, die Beratung und Abstimmung der Gerichte, die Fähigkeit zur Ausübung des Richteramts, die Be— rufung der Schöffen und der Geschworenen, die vrozessuale Stellung der Staatsanwaltschaft und ihre Aufgabe, ihre Organisation und Zu⸗ stindigkeit erörtert. Auf Streitfragen ist der Verfasser nicht einge— gangen. Eine Ausnabme hiervon findet sich nur bei der Frage nach dem Wesen des Strasprozesseg, deren Beantwortung allerdings von grundlegender Bedeutung für die Praxis ist. Der Verfasser bekämpft die auf den Universitäten herrschende Auffassung des Strafprozesses alt eines Parteiprozesses, weil sie mit der Handhabung unserer Straf⸗ gerichtsbarkelt, wie sie praktisch geübt wird und werden soll, in Wider⸗ shiuch stehe. Aus dem Begriff und Zweck des Strasprozesses ergebe sich, daß der Beschuldigte in ihm keine Parteistellung haben und kein Nozeßsubsekt sein könne; da der Strafprozeß der Feststellung der Strafbarkeit diene, die Strafbarkeit in eoncreto in ihm festgestellt werden solle, ergebe sich daraus die Stellung des Beschuldigten als Objekts des Strasprozesses (S. 23). Das Studium dieses Buches, daz sich durch Klarheit und Uebeisichtlichkeit der Darstellung aus— zeichnet, wird den Reterendaren vielen Nutzen bringen.

Gutachten und Urteilsentwurf. Eine Anleitung zur somellen Anfertigung der praktischen Arbeit wie auch der zivilrecht⸗ lichen Klausurarbeit für die große juristische Staatsprüfung nach der Prüfungsordnung vom 17. Juni 1913 mit Beispielen auf Grund bel⸗ degebener „Attenauszüge“. Von Dr Artur Weinmann, Gerichts ascssor in Cöln. 202 Seiten. zRlwingsche Verlage buchhandlung, Dannover. Geb. 3.50 C. Das Buch enthält zwei ausführliche Inleitungen zur formell richtigen Behandlung des Rechtestoffes bei Bearbeitung von Akten, aus denen der Referendar, dem gerade die hamelle Seite Schwierigkesten bereitet, viel lernen kann. Die eine Anleitung behandelt die Abfassung eines Gutachtens auf Grund der Nojeßakten, die andere die Anfertigung eines Urteilsentwurft nebst Darstellung des Tatbestands und Begründung der Ent— cheidung sowie die Besonderheiten des Versäumnieurtells, der Widerklage, des Teil, und Zwischenurteils und des Urteils in der Berufungötnflanz. In beiden Unleitungen ist auf Lie schwierigeren

tagen, über die der Referendar bei den Klausurarbeiten orientiert ein muß, hesonders hingewiesen und sind die Hauptfebler, die sich bei diefen Arbeiten bemerkbar zemacht haben, zusammen mit den sonst pikommenden Fehlern besprochen. Der Wert des Buches wird noch ihöht durch dle Beigabe einer Anzahl fehlerfrei ausgeführter Hei⸗ pbiele von Gutachten und Urteilsentwürfen nehst Tatbestands aufbau und Entscheidungsgründen, die zeigen, wie die Anwendung der in den Inlestungen erörterten Regeln zu erfolgen hat, sowie der diesen Bei⸗ pielen zugrunde liegenden Aktenauszüge. Durch sie ist der Leser in e Lage gesetzt, zunächst die Aktenausz ige zu benutzen, als ob er in der Klausur Urteiltentwürfe oder Gutachten gblufaffen hätte. Jachdem er einen Entwurf angefertigt. hat, kann er seine Arbeit mit der Autarbeitung, die der Verfasser u dem Beispiel gegeben hat, vergleichen; und an der Hand on dessen Darlegungen wird ihm dann ohne Schwierigkeiten

in, ob und in welcher Beziehung seine Bearbeitung fehlerhaft 6 Sowohl in den Anlcltungen wie in den nach der Schwierigkeit

geordneten Beispielen ist stets angegeben, wo am besten Rechtslehre und Rechtsprechung zu einer besfimmten Frage zu finden sind. Zu⸗ nächst zur Benutzung bei der Vorbereitung auf die große juristische Staate prüfung bestimmt, für die die neue Prüfungsordnung vom 17. Juni 1913 maßgebend ist, wird das Buch den Referendaren auch schon während der Ausbildungszeit bei den Arbeiten, wie sie nach der allgemeinen Verfügung vom 26. Januar 1914, betreffend die Aus- bildung der Referendare in der Bearbeitung bürgerlicher Rechts⸗ streitigkeiten, von ihnen gefordert werden, gute Dienste leisten. Ein Abdruck der in Betracht kommenden Bestlmmungen der neuen Prüfungsordnung, ferner des Anschreibens der Justtzprüfungskom⸗ mission bei Zuteilung der Akten zur praktischen Arbeit und der er⸗ wähnten allgemeinen Verfügung vom 26. Januar 1914 nebst Be— merkungen des Herausgebers über das Verhältnis der praktischen . zur „Relation“ nach dieser Verfügung sind in einem Anhang enthalten.

Leitfäden für Rechtskandidaten von Dr. jur. Paul Apfelbaum. Heft 1: Strafrecht und Strafprozeß (100 Seiten, geb. 2 „). Heft 2: Zivilprozeß mit Konkurs (86 Seiten, geb. 2 ). Heft 3: B. G.⸗B., allgemeiner Teil (107 Seiten, geh. 2 M ). Heft 4: B. G.- B., Schuldverhältnisse (114 Seiten, geb. 2 MS). Helwingsche Verlagsbuchhandlung, Hannover. Diese mit Schreibpapter durchschossenen Leitfäden verfolgen den Zweck, „dem Kandidaten behilflich zu sein, sei es zum raschen Eindringen in eine Rechts—⸗ materie, sei es zur gedrängten Wiederholung“. Der Verfasser hat es ver⸗ standen, in engem Rahmen alle wichtigeren Bestimmungen des materiellen und des formellen Rechts der in den Titeln der Hefte genannten Gesetze wiederzugeben. Wo die Wichtigkeit des Abschnitts oder seme schwierige Verständlichkeit für den Kandidaten es erwünscht sein ließen, int die Darstellung ausführlicher und mit Beispielen durchwirkt; am Rande der Seiten sind die Paragraphenzahlen der behandelten Gesetze angegeben. Das sorgfältige Studium eingehenderer systematischer Varstellungen dieser Rechtsgebiete können freilich die vorliegenden Leitfäden nicht entbehrlich machen; immerhin werden sie für Rechls— kandidaten, die bereits solche gründliche Darstellungen als Führer durch das materielle und formelle Recht fleißig benutzt haben, ein brauchbares Hilfsmittel bei Wiederholungen sein.

Sandel und Gewerbe. Konkurse im Auslande.

Rumänien. Berlad: Luiza Feldstein ist fallit erklärt worden.

Anmeldung Schluß he. der

Forderungen Verifizierung bis am

Handel gericht Name des Falliten

Il fov D. P. Antonescu, 2h. Juni 30. Junil (Bukarest) Str. Enei Nr. 13 8. Juli 1914 13. Juli 1914

. G wnitrin, Jun 39 Jun Str. Orzari 41 10. Juli 1914 13. Juli 1914

Amtsbezirk des Galatzer Konsulats.

Anmeldung Beurkundung der der Forderungen Forderungen bis am

Fallite Firmen Wohnsitz

11. 24. Juni 1914

21. Juni / 4. Juli 1914

Gherasim Typaldo Ga latz

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 22. Funi 1914. . Ruhrrevler Ohberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Gestellt .. 30 502

11089 Nicht gestelltt.. .

Der Arbeitsmarkt in Deutschland im Monat Mai 1914. Die Lage des gewerblichen Arbeitsmarktes zeigt im Berichts— monat eine geringe Zunahme des Beschäftigungegrades, bei der Groß- industrie zum Teil eine Abnahme. Die im Vormonat berichtete Wiederbelebung bewahrte in der Hauptsache ihren saisonartigen Cha⸗ rakter. Die Gesamtlage des gewerblichen Arbeitsmarktes war noch unbefriedigend. . Die Berichte der industriellen Firmen und Verbände über die Lage des Arbeitsmarktes lauten nach wie vor wenig günstig. Der Eingang an Aufträgen blieb im allgemeinen bei außerordentlich gedrückten Preisen unzureichend; nur vereinzelt ist eine Besserung gegen den Vormonat eingetreten. Gegenüber dem Vorjahre wird je— dech aus den meisten Industrien eine Verschlechterung berichtet. Im Ruhrkohlenbergbau gestaltete sich die Lage infolge besonderer Verhalt⸗ nisse etwas besser, wogegen der Kohlenbergbau in Ober- und Nieder⸗ schlesten unzulänglich beschäftigt war. Aus dem mitteideutschen Braunkohlenbergbau wird über eine teilweise Besserung des Beschäftigungs grades berichtet. Die Roheisen, und die Stahl- industrie konnten die Erzeugung und den Versand gegen den Vor— monat nicht unbeträchtlich steigern, ohne jedoch die Höhe des Vor⸗ jahres zu erreichen. Der Kalibergbau war bel einem der Jahreszeit emsprechenden Rückgang normal beschäftigt. In der Metallindustrie hat sich der ungenügende Geschäftsgang weiter verschechtert, ebenso in der Maschinenindustrie mit Ausnahme elniger besonderer Zweige, die über gute Beschäftigung und eine Besserung gegenüber dem Vor⸗ monat berichten. Die gemischten Fabriken hatten wieder gut zu tun. In der eleftrischen Industrie dagegen klagen wichtige Zweige über unzulängliche Aufträge und ein? Verschlechterung gegen., den Vor— monat. Die Textilindustrie war in ihten Hauptzweigen nicht zufrieden⸗ stellend beschäftigt. Ueber fast durchweg schlechten Geschäftsgang be—⸗ richtet die Holzindustrie, während die Nahrungs⸗ und Genußmittel. industrie im allgemeinen hinreichend beschäftigt war. Im Baugewerbe ist die Erholung zum Teil fortgeschritten, an wichtigen Plätzen aber wieder zum Stillstand gekommen. . Die über den Beschäftigungegrad berichtenden Krankenkassen hatten vom 1. Mal bis zum J. Junt für die in Arbeit stehenden Mitglieder eine Zunahme der Beschäftigungsziffer um insgesamt 139 184 Mitglieder oder 1373 v. H. zu verzeichnen, und zwar ist die Zahl der männlichen Mitglieder um 83 808 oder 125 v. H., die der weiblichen um 55 376 oder 1,560 v. H. gesttegen. Die bereits im April berichtete Besserung des Beschäftigungsgrades ist also, wenn auch in mäßigen Umsange, fortgeschritten. . Ein wenig günstiges Bild zeigt dagegen der Andrang der Arbeit⸗ suchenden bet den Arbeit snachweisen;, und zwar kamen im Be—⸗ richtemonat auf je 100 offene Stellen bei den männlichen Personen 172 Arbeitegesuche gegen 161 im Vormonat und 166 im Vergleichs monat des Vorjahres. Bet den weiblichen Personen kamen im Be— richtzmonat auf 100 offene Stellen 100 Arbeitsgesuche gegen 94 im Vormonat und 100 im Mai 1913. Es kommt in diesem Ergebnisse die gewöbnlich im Mai eintretende Steigerung des Andranges der männlichen und weiblichen Arbeitsuchenden jum Ausdruck; doch weist der im Vergleiche mit dem Mat 1913 erheblich stärkere Andrang der männlichen Arbeitsuchenden auf eine Veischlechterung gegenüber dem Vorjabre hin. ; ; Weniger ungünstig lauten wieder die Zahlenangaben über die Arbeitslosigkeit unter den Mitgliedern der berichtenden Arbeirer⸗ verbände; und jwar waren unter 2313 079. Mitgliedern von 48 berichtenden Arbeiterverbänden im April wie im Mat 233 v. H. arbeitslotöz. Der gleiche Stand ergibt sich, wenn man nur die gleichen Verbände gegenüberstellt. Die Arbeitslosigkeit pflegt vom Ende April bls Ende Mat etwa auf gleicher Höhe zu verharren Vas ist demnach in diesem Jahre der Fall gewesen, wogegen die Arbeitslosenzlffer ün

Vorjahre von 2,3 v. H. Ende April auf 2.5 v. H. Ende Mai stieg. Immerhin ist die Arbeitslosenziffer des Mai 1914 noch größer als die des Mai 1913. . ö

Nach den Berichten der Arbeits nachweisvarbände hat die schon im Vormonat wenig günstige Lage des Arbeitsmarktes in Groß Berlin sich weiter verschlechtert, ebenso ist in Westfalen, Lippe, Bavern, Württemberg und Baden eine Abschwächung des Beschäftigungsgrades eingetreten. Auch im Rheinland über⸗ wiegt die Verschlechterung gegenüber einer teilweisen Besserung, die auch in Schleswig ⸗Holstein und Hessen⸗Nassau sowie Waldeck zu verzeichnen war. In Elsaß Lothringen gestaltete sich die Gesamtlage befriedigend.

Dle Vermittlung landwirtschaftlicher und indusirieller Wander⸗ arbetter ist gegen das Vorjahr abermals beträchtlich zurückgegangen.

Die Ginnahmen aus dem Güterverkehr der deuischen Eisenbahnen leinschließlich der baverischen Staats⸗ und Privat⸗ bahnen) betrugen im Mat 1914 im ganzen 188 376778 4M oder gegen den gleichen Monat des Vorjahres 7264 813 ½ mehr. Auf 1 km berechnet, ergibt sich gegenüber dem Mai 1913 eine Mehreinnahme von 83 M oder 2,84 v. H. Bei der Beurteilung der Einnahme⸗ ergebnisse ist die verschiedene Lage des Pfingsfestes (1913 ganz, 1914 nur teilweise im Mai) zu berückichtigen.

Im reinen Warenverkehr des Speztlalhandels, der die Ein⸗ und Ausfuhr in den und aus dem freien Verkehr sowie zu und nach der Veredlung auf inländische Rechnung umfaßt, hatte im Monat Mat 1914 die Einfuhr in das Deutsche Reich nach den vorläufigen Feststellungen einen Wert von 902 96 Mill. Mark gegen 873,69 Mill. Mark im Mai 1913, die Ausfuhr einen Wert von 88072 Mill. Mark gegen 820,66 Mill. Mark zur gleichen Zeit des Vorjahres. (Reichs⸗ arbeitsblatt.)

Im Sitzungssaale des Bankhauses E C. Weyhausen fand laut Meldung des ‚W. T. B.“ gestern Lie Gründung der Bremer Tabakbaugesellschaft Bakossi Aktien⸗Gesellschaft statt, welche die Aktiven und Passiven der gleichnamigen Gesellschaft m. h. H. übernimmt. Das Kapital der Aktiengesellschaft beträgt 2 Millionen Mark, auf welche zunächst 50 0 eingezahlt sind.

Die Deutsche Luftschtffahrtsaktiengesellschaft hielt laut Meldung des W. T. B.“ ihre diesjährige, die vierte, ordent⸗ liche Generalversammlung ab. Nach dem Jahresbericht schließt das Luftschiffkonto mit einem Verlust von 250 000 S ab, nachdem 350 000 ½ Abschreibungen auf dieses Konto vorgenommen worden sind. Die Einnahmen aus Passagterfahrten betrugen 540 000 S gegen 490 000 Sn im Jahre 1912. Die Gesamteinnahmen stiegen auf 1 110 000 ½ gegen 830 000 n im Vorjahre. Das wenig be⸗ friedigende Ergebnis wird auf die außerordentlich hohen Betriebs⸗ unkosten und rie Höhe der Abschrelbungen zurückgeführt. Vie Be⸗ triebsaufgaben sind von 416 000 ½ im Jahre 1912 auf 467 000 s gewachsen. Die Gesamtabschreibungen betrugen 510 000 MS. Ueber die Aussichten für die Zukunft heißt es in dem Bericht des Aufsichts⸗ rats: Es werden in der Lufischiffahrt erst noch erhebliche Fortschritte gemacht werden müssen, bis Schiffe zur Verfügung stehen, die eine praktische und rentable Verwendung im internationalen Reise⸗ verkehr ermöglichen. Solche Foitschritte werden in beiug auf die Geschwindigkeit, die Betriebssicherheit und den Nutzauf⸗ trieb nötig sein, um auch bei schlechtem Wetter fahren, eine große Anzahl von Fahrgästen aufnehmen und über weitere Strecken befördern zu können. Die Gesellschaft hofft, daß es gelingen wird, den Fahrten hetrieb des Unternehmens durchzuhalten, bis die Entwicklung des Luftschiffbaues bis zu diesem Punkie fortgeschritten ist.

Die Kölnische Feuer⸗Versicherungsgesellschaft Co- lonia und die Kölnische Unfallversicherungs⸗Aktiengesell⸗ schaft haben laut Meldung des W. T. B.“ beschlossen, ibren General- versammlungen folgenden Antrag zu unterbreiten: Die Colonia nimmt die Kölnische Unfallversicherungsgesellschaft auf. Die Aktionäre der letzteren, welche mit zu 25 eingezahltem Kapital von 7 500 000 arbeitet, erhalten an Stelle ihrer bisherigen Aktten neue Colonia⸗Aktien in gleicher Höhe, die alg mit 25 o em⸗ gezahlt gelten. Die Colonia, die beute ein zu 200 eingejahltes Aktienkapital von 9 000 0090 besitzt, ein⸗ geteilt in 3000 Aktien über je 300 S, ermäßigt den Nennbetrag jeder Aktie von 3000 S auf 2400 Ss, demnach das heutige Aktien⸗ kapital von 9 000 000 n auf 7200 000 , welches alsdann ebenfalls mlt 25 eingezahlt ist. Die Colonia gibt ferner für 7 800 000 6 neue Aktien aus, von denen 7 500 000 ½ zum Umtausch der hisherigen Kölner Unfall-Aktien verwendet werden, während die übrigen 300 000 4A Aktien von einem Bankenkonsortium zu angemessenem Preise über⸗ nommen werden. Die Aktionäre der Kölner Unfallversicherung erhalten außer den neuen Colonia⸗Aktien noch eine aus den demnächst verdingten Fonds der beiden Gesellschaften zu zahlende Barvergütung von 1850 M auf jede Aktie von 1000 „. Die vereinigten Gesell⸗ schaften würden also in Zukunft mit einem zu 25 eingezahlten Aktienkapital von 15 000 000 M arbeiten und über bilanzmäßig ange⸗ . Reserven von rund 30 000 000 s außer dem Aktienkapital verfügen.

Die Aktiengesellschaft Metzeler C Co. in Konkurs hatte laut Meldung des W. T. B aus München eine außer⸗ ordentliche Generalversammlung einberufen, um über die Neu⸗ ordnung der Gesellschaft zu beraten. Auf der Tagesordnung stand zunächst die Zusammenlegung der Aktien im Verhältniꝛs von 40 zu 1. Abwendung der Zusammenlegung durch Aufzahlung von je 975 auf jede Aktie und ferner Erhöhung des Grundkapitals bis auf böchliens 2 800 000 M, soweit es infolge der Zusammenlegung unter die Summe des gegenwärtigen Grundkapitals herabsinkt. Die an⸗ wesenden 28 Aktionäre haben sämtliche Anträge einstimmig an⸗ genommen. .

Laut Meldung des W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Lurxemburgischen Prince⸗Henri⸗Eisenbahn in der zweiten Junidekade 1914: 269 670 Fr., gegen das Vorjahr weniger 25 920 Fr. Die Bruttoeinnahmen der Baltimore and Dhio˖ Babn im Mai 1914 heliefen sich auf 7586 000 Doll. (gegen das Vorjahr weniger 1 381 000 Doll.), die Nettobetriebseinnahmen auf 1 918 000 Dollar (gegen das Vorjahr weniger 758 000 Doll.).

Waslhington, 22. Juni. (W. T. B.) Die transkontinen⸗ talen Eisenbahnen haben den Prozeß wegen der kalifornischen Oelländereien im Werte von mehreren hundert Millionen Dollar nunmehr endgültig gewonnen, da der Oberste Gerschtshof die Vor⸗ rechtsklausel für ungültig erklärte, welche bewirkt hätte, daß die Ländereien wieder der Regierung anheim gefallen wären, wenn sich Mineral- funde ergeben hätten. Der Gerichtshof fällte seine Entscheidung dahin, daß die Behörden die Pflicht gehabt hätten, sich vorher zu vergewissern, oh das den Bahnen gewährte Land unter das Gesetz fiel, und sie hätten sich nicht selbst zu decken suchen dürfen, indem sie Ausnahmen einfügten, die bewirken würden, daß der Besitz⸗ titel auf das Land nicht zu Recht bestände, wenn später Mineral- funde gemacht würden. Das Gericht sprach sich dahin aus, die Frist, in der die htegierung die Besitztitel hätte anfechten können, sei bereits 1900 oder 1901 abgelaufen.

Washington, 22. Juni. (W. T. B.) Der Oberste Gerichts⸗ hof traf seine Entscheidung im Intermountain Ratenfalle unter Zurückweisung des Anspruchs des Handelsgerichis zugunsten der Inteistate Commerce Commission. Der Gerichtshof erkannte das Recht der Insterstate Commerce Commission an, Blankettraten oder Frachten nach Zonen anzuordnen. Die GEnischeidung bedeutet einen Sieg der Eisenbahnen. Dem Inter mountain Ratenfalle lag die Beschwerde der Verfrachter in den Städten der sogenannten Inter- mountainstaaten (Spokane, Boise, Billings, Ogden usw) zu Grunde, daß sie für Frachten aus östlichen Städten höhere Frachtiätze zahlen müßten, als für Durchgangefracht nach der paclfischen Küste berechnet würden. Die Bahnen hatten demgegenüber geltend gemacht, daß sie, um dem scharfen Wettbewerb der Binnenschlffahrt erfolgreich ent⸗ gegentreten zu können, gejwungen wären, für den Durchgangefracht⸗ verkehr niedrigere Sätze zu berechnen.