1914 / 147 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Jun 1914 18:00:01 GMT) scan diff

. übertragen, ohne daß sie selbst eine Arbeltsstätte besitzen usgeber, Faktoren, Fergen), als Gewerbetreibende im Sinne des F 4 ju gelten haben.

Sind im Bereiche des Fachaus chi Personen in der Weise tätig, daß sie selbst in eigenen Betriebsstätten (Arbeitsstuben) cine oder mehrere Perfonen gegen Lohn beschäftigen und zugleich für Ge= werbetreibende n n n deren Arbeitsstätte Arbeit an Hausarbelter . ö wischenmeister), so setzt die Aufsichts behörde (8 33) die Grundsätze fest, nach denen fich bestimmt, inwieweit diese Personen zu den Gewerbetreihenden zu rechnen sind.

Den Gewerbetreibenden stehen ihre gesetzlichen Vertreter und die bevollmächtigten Leiter ihrer Betriebe gleich.

8 7

Die ernannten Vertreter der Gewerbetreibenden und der Haus— arbeiter wählen je eine gleiche Zahl weiterer Vertreter G 22 Abs. 1 Satz 3 des Hausarbeitgesetzes). .

Dle Stellvertreter für die gewählten Vertreter der Gewerbe⸗ trelbenden und der Haugarbeiter (5 3 Abs. 1 Satz 2) werden auf Seite der Gewerbetreibenden und der Hausarbeiter je von den er— nannten Vertretern gewählt. h

Sind Abteilungen bet den , d nen errichtet, so erfolgt die Wahl der zweiten Hälfte der Vertreter der Gewerbetreibenden und der Hausarbelter (5 22 Abs. 1 Satz 3 des Hausarbeitgesetzes) sowie 6 Stellvertreter für sie durch die der Abteilung angehörenden Ver— treter. 36 Werden Haugarbeiterinnen in größerer Zahl beschäftigt, so be⸗ stimmt die Aufsichtsbehörde (6 32) für jeden Fachausschuß und für jede Abteilung, wie viele von den zu wählenden Vertretern der Haus- arbeiter und ihren Stellvertretern Haugarbeiterinnen sein müssen.

§ 8.

Die Wahlen sind unmittelbar und geheim. .

Das Wahlrecht ist durch Stimmzettel auszuüben, In den Stimmzettef hat der Wähler die sämtlichen von ihm gewählter, Ver⸗ treter und Stellvertreter untereinander so einzutragen, daß über die en der Benannken und die Reihenfolge, in der sie benannt sind, owie darüber, ob sie als Vertreter oder Stellvertreter gewählt werden, kein Zweifel besteht.

Vor dem Beginne der Wahl hat der Vorsitzende des Fach⸗ ausschuffes den Wählern die Bestimmungen über die Wählbarkeit (S§ 4 bis 6) mitzuteilen.

§ 9. , . Die Aufsichtsbehörde (5 32) kann anordnen, daß die Wähler die Stimmzettel an den Vorsitzenden des Fachausschusses in einem mit amtlichem Stempel versehenen Umschlag bis zu einem für jede Wahl von ihm zu bestimmenden Zeitpunkt einzusenden haben.

§ 10. , solcher Anordnung ist das Wahlrecht in Person aus— zuüben. Der Vorsitzende des Fachausschusses bestimmt Zeit und Ort der Wahl und leitet sie.

8 11. .

Beteillgen sich an der Wahl (85 9. 10 weniger als die Hälfte der Wahlberechtigten, so ist eine neue Wahl anzunmdnen. In dieser wählen die Wahlberechtigten ohne Rücksicht auf die Zahl der Teil⸗ nehmer. .

Ist aus der Angabe in einem Stimmzettel die Person des Be⸗ nannten nicht mit Sicherheit zu erkennen oder ist eine nicht wählbare Person (6§ 4 bis 6) benannt, so ist der Name ungültig.

Enthält ein Stimmzettel mehr gültige Namen als Vertreter oder Stellvertreter der Gewerbetreibenden oder der Hausarbeiter zu wählen ind, o gelten in jedem Falle nur die der Reihe nach zuerst

i gh Namen bis zur Erreschung der erforderlichen Zahl. Bei 1 über die Reihenfolge entscheidet das Los.

( 513. ; Gewählt sind diejenigen, welche an gültigen Stimmen (8 12) mindestens eine mehr erhalten haben, als die Hälste der Wählenden beträgt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

§ 14. .

Der Vorsitzende und die Beisitzer des Fachausschusses entscheiden nach Stimmenmehrheit, inwieweit nach 5 12 etnzelne Namen füͤr die Wahl ausschelden. .

Der Vorsitzende zieht das Los in den Fällen des 5 12 Abs. 2, § 13 in Gegenwart der Beisitzer.

5 15

Soweit nicht die erforderliche Zahl von Vertretern der Gewerbe⸗ treibenden oder der Hautzarbelter sowie in den Fällen des 5 7 Abß 4 von Haugzarbeiterinnen oder von Stellvertretein gewählt ist, sind Nachwahlen vorzunehmen.

Auf die Nachwahlen sind die Bestimmungen für die erste Wahl mit der Maßgabe anzuwenden, daß bis zur Erreichung der erforder⸗ lichen Zahl von Vertretern oder Stellvertretern diejenigen Personen als gewählt gelten, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. 5 14 Abs. 2 gilt entsprechend.

§ 16. Ueber die Feststellung des Wahlergebnisses ist eine Niederschrift aufzunehmen. 896

Einsprüche gegen die Wahl können bünnen zwei Wochen von den Wahlberechtigten bei dem Vorsitzenden des Fachausschusses angebracht 66 Ueber die Einsprüche entscheidet die Aufsichtsbehörde (5 327) endgültig.

Sie macht das Ergebnis der Wahl öffentlich bekannt.

§18.

Die Beisitzer und die Vertreter der Gewerbetreibenden und der Haugtzarbeiter sowie ihre Stellvertreter werden auf vier Jahre hestellt. Die Wahlieit der gewählten Vertreter endigt jedoch mit dem Ablauf

der Zeit, für welchk die ernannten Vertreter bestellt sind.

Sind mehr als die Hälfte der gewählten Vertreter der Gewerbe⸗ treibenden oder der gewählten Vertreter der Hausarbeiter sowie in den Fällen des 5 7 Abs. 4 der gewählten Hausarbeiterinnen und ihrer Stellvertreter aus dem Fachausschuß oder einer Abteilung aus—

eschieden, so kann die Aufsichtabehörde (5 32) eine Neuwahl auf den . der Wahlzeit für sämtliche gewählten Vertreter der Gewerbe treibenden und ihre Stellvertreter oder für sämtliche gewählten Ver⸗ treter der Hausarbeiter oder der Hausarbeiterinnen und ihre Stell⸗

vertreter anordnen. 519

Ergeben sich bei einem Vertreter der Gewerbetreibenden oder der Hausarbeiter oder bei einem ihrer Stellvertreter Umstände, welche die Ernennbarkeit oder Wählbarkeit nach den 85 4 bis 6 ausschließen, so hat der Vertreter oder Stellvertreter aus dem Fachausschuß aus zuscheiden. Im Falle der Weigerung erfolgt die Enthebung, nachdem ihm Gelegenheit zur Aeußerung gegeben ist, durch Beschluß des Fach— autschusfeg. Gegen den Beschluß ist binnen zwei Wochen nach Be—⸗ . Iii ,, an die Aufsichtsbehörde (5 32) zulässig.

zese entscheidet endgültig.

. gilt J, , ,. für die Beisitzer und ihre Stellvertreter, wenn bei ihnen einer der im S 5h bezeichneten Umstände eintritt oder

bekannt wird.

nden und der ch näherer er Wahl

Relsekosten,

lle , kretern der E

Bundes staaten, fo wird das Nähere über die Vergütung von Reise⸗ kosten 29 Zeltversäumnis nach Vereinbarung der rn regierungen bestimmt.

und vertritt ihn nach außen.

an ihnen ebenso wie die Beistzer mit vollem Stimmrecht teil.

und der Hausarbeiter hat er den Fachausschuß oder die Abteilung zur Sitzung einzuberufen.

öffentlich.

ständige zu bören oder zu ihren Verhandlungen mit beratender Stimme zuzuziehen.

entsenden, die auf Verlangen jederzeit gehört werden müssen.

Mitalieder des Fachausschusses oder der Abteilung unter Mitteilung der Beratungsgegenstände erforderlich Außerdem müßen der Vor⸗ sitzende sowie mindestens einer der Beisitzer und je zwei der Vertreter der Gewerbetrelbenden und der Hauzarbeiter oder die Stellvertreter anwesend sein.

Nr. 1, 4 des Haugarbeitgesetzes, die nach 23 Abs. 1 des ,. unter Betelligung der gleichen Zahl. von Vertretern der Gewerbe⸗ treibenden und der Haugarbelter beschlossen werden müssen, auf der einen Seite mehr Vertreter als auf der anderen erschienen, so scheidet auf der Selte, die mehr Vertreter aufweist, die erforderliche Zahl von Vertretern, mit dem an Lebensalter jüngsten beginnend, aus.

Abs. 2 des Hausarbeitgesetzes, durch Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleschheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

jenigen Vertreter der Gewerbetrelbenden oder der Hausarbeiter, welche an der Abstimmung teilnehmen, dies verlangt.

Vorsitzenden und dem Schriftführer, der auch dem Fachausschuß oder der Abteilung angehören kann, zu unterzeichnen ist.

oder gegen die gesetzlichen Vorschriften, verstoßen, sind gem Vor— sitzenden unter Angabe der Gründe mit aufschiebender Wirkung zu

beanstanden. Die werbetrelbenden und der Hausarbeiter oder von jedem Stellvertreter,

der an der Beschlußfassung teilgenommen hat, binnen zwel Wachen mittels Beschwende an, die Au ichterehnrde , . entscheidet . ö —. .

Verwaltungsbehörde, in deren Bezirke sie ihren Sitz haben. We Behörde hierunter zu verstehen ist, bestimmt die Landeszentralbehörde.

Bestreitung der aus ihrer Tätigkeit erwachsenden Kosten alljährlich auß der Staatskasse die erforderlichen Beträge und bestimmen das Nähere wegen deren Verausgabung und Verwaltung sowie wegen der

Rechnungslegung.

Landeszentralbehörde anordnen, daß. gemeinsame Einrichtungen für den Geschäftsdienst, die Geschäftsräume und dergleichen getroffen werden.

mehrere Bundesftaaten, so erfolgt die Anordnung nach Vereinbarung der beteiligten Landeszentralbehörden.

Gistreckt sipch der Beilk eines Whantschusses über mehrere ten Landes⸗

II. Verfahren.

§ 21. ö Der Vorsitzende führt die laufenden Geschäfte des Fachausschusses

9. Er bestimmt die Sitzungen, leitet die Verbandlungen und nimmt Auf Antrag von zwei Dritteln der Vertreter der Gewerbetreibenden

§ 23. Die Sitzungen der Fachausschüsse und der Abteilungen sind nicht

§ 24.

Die Fachausschüsse und die Abteilungen sind berechtigt, Sachver⸗ § 25.

Zu den Sitzungen kann die Aufsichtsbehörde (5 32 Vertreter

§ 26. Zur Gültigkeit eines Beschkuffes ist die schriftliche Ladung aller

§ A. . Sind bei der Beschlußfassung über Gutachten gemäß § 19

§ 28. Die Beschlüßse werden, vorbehaltlich der Vorschriften im S 23

5 29. Dle Abstimmung ist geheim, wenn mindestens die Hälfte der⸗

§ 30. Ueber jede Beratung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom

Die Niederschrift oder ein Ausjug daraus darf nur mit Ge⸗ nehmigung der Aufsichtsbehörde (5 32) veröffentlicht werden.

. Beschlüsse, welche die Besn diff der Fachausschüsse überschreiten

eanstandung kann von jedem Vertreter der Ge⸗

3

3 3 3 22

Die Fachausschüsse unterliegen der Aussicht derlenigen höheren Welche

w.

8 33. Die Aufsichtsbehörden (3 32) überweisen den Fachausschüssen zur

§ 34. Bestehen mehrere Fachausschüsse an einem Orte, so kann die

Erstreckt sich der Bezirk eines der heteiligten Fachausschüsse über

Berlin, den 18. Juni 1914. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Staatskommissar an der Börse in Berlin, Geheimen Oberregierungsrat Dr. Heinrich Göppert zum Unterstaats⸗ sekretär und

den Geheimen Oberregierungsrat und vortragenden Rat Gottlieb von Meyeren zum Wirklichen Geheimen Ober⸗ regierungsrat und Ministerialdirektor im Ministerium für Handel und Gewerbe sowie

den Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium für Handel und Gewerbe Dr. Albert Neuhaus zum Geheimen Oberregierungsrat zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Halle Dr. Disselhorst den Charakter als Ge⸗ heimer Regierungsrat zu verleihen sowie

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Koblenz getroffenen Wahl den bisherigen Stadtassessor Dr. jur. Ernst Biesten daselbst als besoldeten Beigeordneten der Stadt Koblenz für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren,

0 der von der Stadtverordnetenversammlung in Buer getroffenen Wahl den bisherigen Magistratsassessor Dr. jur. Max Fischer in Charlottenburg als besoldeten Beigeordneten y Stadt Buer für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf

ahren,

h der von der Stadtverordnetenversammlung in Demmin getroffenen Wahl den bisherigen dortigen Stadt⸗ kämmerer Franz Beckers als besoldeten Beigeordneten (3weiten Bürgermeister) der Stadt Demmin für die gesetzliche Amts⸗ dauer von zwölf Jahren,

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in

Castrop getroffenen Wahl den Bürgermeister Leonhard Wynen

der ne . . als der Veremhigte an, de

gestanden. Ser.

eg der von der Stadtverordnetenversammlung und den unbesoldelen Magistratsmitgliedern in Eschwege getroffenen Wahl den Kaufmann Karl Schroeter als unbesoldeten Bei⸗ georbneten der Stadt Eschwege für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts—⸗

angelegenheiten. . Der ordentliche Professor D. Dr. Johannes Leipoldt in Kiel ist in gleicher Eigenschaft in die evangelisch⸗theologische Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster versetzt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Der Kreistierarzt Dr. Morgenstern in Marienberg i. Westerwald ist in die Kreistierarztstelle in Weilburg und der Kreistierarzt Pil wat in Beckum in die zweite Kreistierarzt⸗ stelle in Hannover versetzt worden. Versetzt sind ferner: .

der Kreistierarzt Leipziger in Sulingen in die Kreistierarzt⸗ stelle in Wehlau, der Kreistierarzt Heinick in Wehlau in die Kreistierarztstelle in Sulingen, der Kreistierarzt Schirmer in Gelnhausen in die Kreistierarztstelle in Montabaur und der Kreistterarzt, Veterinärrat Dr. Knauff in die Kreistierarzt⸗ stelle in Gelnhausen.

Die Oberförsterstelle Murow Sitz Friedrichsthal) im Regierungsbezirk Oppeln ist zum 1. Oktober 1914 zu be⸗ setzen; Bewerbungen müssen bis zum 20. Juli eingehen.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. Juni 1914.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern vormittag in Kiel an Bord der Jacht „Hohenzollern“ die Vorträge des Chefs des Zivilkabinetts, Wirklichen Geheimen Rats von Valentini und des Chefs des Marinekabinetts, Admirals von Müller.

Seine Hoheit der Herzog Georg II. von Sachsen⸗

e nen ist heute nacht in. Bad Wildungen sanft ent⸗ afen. ö hic dem Hinscheiden des greisen Prinz⸗-Regenten Luitpold von Bayern war Herzog Georg II. von Sachsen⸗ Meiningen der älteste der deutschen Bundesfürsten, Bis nahe an die Schwelle des 90. Lebensjahres hat die ehrwürdige Gestalt des Heimgegangenen unter den Zeit⸗ genossen geweilt, und wie in Thüringen wurde im ganzen Reich diesem treudeutschen Fürsten mit Gesinnungen der Liebe, der Verehrung und Dankbarkeit begegnet. Seit .

w, , gal er ell u Kater und e, n , , ihren Herzog Jörg“ nicht vergessen werden, war er ein gütiger, im großen wie im kleinen fürsorglicher Landesvater. Unzertrennlich bleibt sein Andenken mit hohen, in ernster Arbeit erworbenen Ver⸗ diensten um die deutsche Schauspielkunst verbunden, die den Meiningischen Namen in der ganzen Welt zu Ehren gebracht haben. An der Bahre des dahin geschiedenen Herzogs trauert mit dem ihm verschwägerten Kaiserhause und den thüringischen Gauen das deutsche Vaterland, dessen Ansehen zu mehren auch ihm vergönnt gewesen ist.

Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Friedrich Leopold von Preußen feierten gestern im engsten Familienkreise im Jagdschlosse Klein Glienicke bei Potsdam ihre silberne Hochzeit. Wie „W. T. B. meldet, trafen im Laufe des Vormittags viele Glückwünsche und Blumengewinde ein, u. a. eine Glückwunschadresse von der Gemeinde Klein Glienicke, die der Amtsvorsteher, Haupt⸗ mann Engelhardt persönlich überbrachte; auch die Stadt Potsdam schickte ein prachtvolles Blumenarrangement und eine Adresse. Gegen Mittag erschien Ihre Majestät die . und Königin und kurze Zeit darauf Seine dönigliche Hoheit der Prinz August Wilhelm, um persönlich ihre Glückwünsche zu überbringen.

Der Ausschuß des Bundesrats für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr, für Zoall⸗ und Steuerwesen und für Justizwesen sowie der Ausschuß für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind am 22. Juni S. M. S. „Nürnberg“ in Acapulco, S. M. S. „Gneisenau“ in Nagasaki und S. M. S. „Eber“ in Swakopmund eingetroffen.

Baden.

Die Zweite Kammer bexiet in ihrer gestrigen Sitzung einen Antrag der Budgetkommission, betreffend die Arbeits⸗ losenversicherung, der die Regierung auffordert, in einem Nachtragtzetat 25 066 anzufordern, hiervon denjenigen Gemeinden, die eine Arbeitslosenversicherung eingeführt haben, auf Ansuchen Zuschüsse in Höhe der Hälfte der von ihnen für diesen Zweck aüfgewendeten Summen zu überweisen und im Bundesrat dahin zu wirken, daß eine xreichsgesetzliche Arbeits losenversicherung geschaffen werde. Der Kommissionsantrag wurde angenommen. .

Der Minister des Innern Freiherr von Bodman erklärte u. a. laut Bericht des W. T. B.“ ö. die Arbeitslosenversicherung nur durch das Reich wirksam durchgeführt werden könne auf Grund eines gesetzlichen Zwangeg. Der Einzelstaat könne das nicht für sich allein machen, well er sonst zu einem Änziehungsgeblet für die Arbeitslosen werden wörde. Per WMintster bezeichnete es ferner als nicht richtig daß die Reichsregierung aus dem Stadium der Crwägungen nicht herauskomme, sie sei bereits in das Stadium der , ein getreten. 1 müsse den Standpunkt des Staatssekretärs Dr. elbrück als , gt anerkennen. Er werde die gefetzsche Regelung der An-

gelegenheit im Auge behalten und allez tun, waz er zur Linderung der

daselbst in gleicher Amtseigenschaft auf fernere zwölf Jahre und

Not der Arbeitslosen tun könne.

l en ! Sonderausgabe nachstehende Proklamation g5:

Hessen.

. Seine Königliche Heheit der Großherzog hat einen neuen Orden gestiftet. In der gestern in der „Darmstädter Zeitung“ veröffentlichten Stiftungsurkunde heißt es:

Um das Band, das Fürst und Volk innig verbindet, mit einem sichtbaren Zeichen zu bekräftigen, das Wir aut besonderer Huld und Gnade Maͤnnern und Frauen verleihen wollen, die sich in Ünseren Diensten oder durch Werke der Nächstenliebe oder durch dem allzemeinen Besten dienende Bestrebungen zur Wohlfahrt des Landes auszeichnen, finden Wir Uns bewogen, einen Orden ju stiften. Im Andenken an Unseren erlauchten Ahnherrn, der heiligen Elisabeth Enkel, den ersten Landgrafen von Hessen und Begründer Unseres fürstlichen Hauses, Heinrich, aus dem Herzogsstamme von Brabant, benennen Wir den Orden Stern von Hrabant und bestimmen den Geburtstag Unseres erlauchten Vorfahren, den 24. Juni, zum Stiftungstag. Der Orden Stern von Brabant steht Unserem Verdienstorden Philipps des Großmütigen gleich.

. Zweite Kammer hat gestern nach fünftägiger Dauer die Debatte über die Regierungsvorlage, betreffend die religiösen Orden und ordensähnlichen Kongre— ö beendet. Die Abstimmung wurde auf morgen vertagt.

Sachsen⸗Meiningen.

Der Tod Seiner Hoheit des Herzogs Georg er— solgte, wie das „Meininger Tageblatt“ meldet, heute früh 2 Uhr 25 Minuten im Fürstlichen Badehotel in Bad Wildungen. Am Sterbelager weilten die Gemahlin des Herzogs, Freifrau von Heldburg, Seine Durchlaucht der Prinz Ernst (der zweite Sohn) und eine Enkelin, Ihre Durch⸗ laucht die Prinzessin Adelheid, sowie der Oberhofmarschall, Frei⸗ herr von Schleinitz. Der Tod erfolgte infolge von Arterien— verkalkung. In den letzten Tagen hatte Seine Hoheit der Herzog an schweren asthmatischen Anfällen gelitten und den Kur— gebrauch schon mehrere Tage ausgesetzt. Gestern den ganzen Tag über war der Zustand so bedenklich, daß man bereits stündlich den Tod erwartete. Die Ueberführung der sterblichen Hülle des Herzogs nach Meiningen erfolgt in aller Stille; die Leiche vird dort heute abend eintreffen. Die Beisetzung findet am Sonntag vormittag von dem Herzoglichen Residenzschlosse aus

Istat. Als letztwillige Verfügung hat Seine Hoheit der Herzog

m den Magistrat erlassen, daß jeder Kosten verursachende Auf— wand der Stadt bei der Trauerfeierlichkeit unterbleiben solle. Seine Hoheit der jetzige Herzog Bernhard ist heute früh mit dem Staatsminister nach Bad Wildungen abgereist.

Samburg.

. Bürg erschaft hat gestern, wie W. T. B.“ meldet, fir den Bau einer Freihafenelbbrücke 5420 000 6 aus Unleihemitteln bewilligt.

Großbritannien und Irland.

Im Unterhause fragte gestern der Liberale Scott lobertson, ob die Möglichkeit erwogen sei, daß Kasri⸗ Schirin von der internationalen Grenzkommission der Türkei ugesprochen würde, und ob, wenn ein solcher Zuspruch erfolgen solhe, irgend ein Teil der im Besitze der englisch-persi⸗ schen Oelgesellschaft befindlichen Konzessionen ungültig werden würde. Der Erste Lord der Admiralität Churchill erwiderte laut Meldung des „W. T. B“.:

Kasri,Schirin, das de facto seit gꝰ Jahren von Persien besetzt sewesen ist, ist Persien durch das im November von dem britischen, zm russischen, dem persischen Botschafter und dem Großwesir in Konstantinopel unterzeichnete Protokoll de jure zugesprochen worden. Chia Surkh, wo die englisch⸗persische Oelgesellschaft Bohrlöcher hat, st. der Türkei überwiesen worden. Aber die Rechte der Gesellschaft sind in den überwiesenen Gebieten vollauf geschützt worden, und die Gesellschaft hat überdies noch das Privilegium erworben, durch das cttomanische Gebiet zur See hin Röhrenleltungen zu bauen. Ich muß noch darauf hinweisen, daß die Erschließung der neuen Bohr— geblete, die die britische Regierung im Interesse der Admiralität an— sttebt, sich im Süden vollziehen wird und besonders in der britischen Sphäre und auf den Inseln.

Frankreich.

Der Präsident der Republik Po in cars wird, wie W. T. B.“ meldet, am 15. Juli die geplante Reise nach Rußland antreten. In der Zeit vom 27. bis zum 29. Juli wird er den Königen von Schweden, Dänemark und Norwegen Besuche abstatten und am 30. Juli wieder in Frankreich einkreffen.

Der Vizeadmiral Russin und die russische Marine⸗ mission sind in Begleitung des Generalstabschefs der französi⸗ schen Marine Pivet gestern vormittag in Toulon eingetroffen.

Rußland.

Der Kgiser hat den Ministerpräsidenten nach einer Mel⸗ dung des „W. T. B.“ beauftragt, der Reichs du ma für den utriotischen Beschluß, Kredite für die Vervollkommnung der hriegs verteidigung des Staates zu bewilligen, seine aufrichtige

efriedigung auszusprechen.

Die Reichsduma hat gestern ohne Debatte den Gesetz⸗ entwurf über die freie Einfuhr von ausländischem Guß⸗ eisen angenommen. Gleichzeitig wurde eine Resolution ange⸗ nommen, in der die Duma es für nötig erklärt, die Bedürf⸗ nisse der metallurgischen Industrie genau zu prüfen, Bedingungen zu schaffen, die den Zufluß russischer und fremder Kapitalien ur metallurgischen Industrie begünstigen und durch Staats⸗ estellungen neue metallurgische Unternehmungen zu begründen. . Der Reichsrat hat in der gestrigen Sitzung das ang angenommen und dabei fast alle von der Reichs⸗ uma herabgesetzten Posten wiederhergestellt.

Türkei.

. Dragomane der Botschaften in Konstantinopel ö gestern in Smyrna angekommen und haben in Vurla nit der Untersuchung' begonnen. . Au Die Konstantinopeler Blätter veröffentlichen einen . des Kriegsministeriums, in dem mitgeteilt

daß das Ministerium gemäß dem in dem neuen Militär— geseß enthaltenen Grundsatze, Das Volk in Waffen“ Reglements le spertliche Erziehung der Jugend ausgearbeitet u. Der sportliche Unterricht wird an den staatlichen Schulen

igatorisch, an den Gemeindeschulen fakultativ sein.

Serbien. Das Amtsblatt veröffentlicht in einer gestern nachmittag

dez Kön

An mein geliebtes Volk

Nachdem ich durch Krantheit für einige Zeit an der Ausübung melner Königlichen Gewalt verhindert bin, ordne ich auf Grund deß Arütels 69 der Verfassung an, daß, solange melne Kur dauert, nn . meinem ö. regiere. Ich empfehle auch

er Gelegenheit m t All⸗ . ein teures Vaterland dem Schutze des All Gegeben zu Belgrad, am 11.24. Juni, Mittags. . Peter m. p.

Die Proklamation ist von sämtlichen Ministern gegen⸗ gezeichnet. Seit dem Regierungsantritt des Königs ist es das erste Mal, daß er wegen eines Kuraufenthalts in einem inländi— schen Bade die Königliche Gewalt dem Kronprinzen überträgt.

Das Konkordat zwischen Serbien und der Kurie ist nach iner Meldung des „W. T. B.“ gestern unter⸗ zeichnet worden.

Der Minister des Innern Protitsch verlas gestern, obiger Quelle zufolge, in der Skupschtina einen Erlaß des Königs, durch den die Skupschtina aufgelöst wird, die Neuwahlen für den 14. August ausgeschrieben werden und die neue Skupschtina zu einer am 25. September beginnenden außerordentlichen Session einberufen wird. Die Regierungs—⸗ partei begleitete die Verlesüng der Verordnung mit Hochrufen auf den König.

*

Albanien. . Vorgestern in Durazzo eingetroffene Meldungen bestätigen die Einnahme von Elbassan durch die Aufstandischen und geben bekannt, daß die von Süden vorrückenden Regierungs—⸗ trupnen unter Nureddin Bei abermals von den Aufständischen geschlagen und nach Berat zurückgeworfen worden seien, das der „Albanischen Korrespondenz“ zufolge gestern von den Insurgenten eingenommen ist. Prenk Bib doda meldet, daß er bei Ischmi den Feind von den Höhen vertrieben hätte und fünf Kilometer welter vorgerückt sei, sodaß er sich gegen— wärtig 25 kin nördlich von Durazzo befände. Die „Agenzia Stefani verbreitet unter dem Datum des gestrigen Tages die Nachricht, daß Prenk Bibdoda von den Aufständischen geschlagen und gefangen genommen, auf sein Ehrenwort aber wieder freigelassen worden sei.

Vorgestern nachmittag wollten zwei Parlamentäre der Rebellen in die Stadt Durazzo gelangen, wurden jedoch, um ihnen keinen Einblick in die Befestigungsarbeiten zu geben, aufgefordert, am nächsten Tage, an dem der den Aufständischen gewährte Waffenstillstand abläuft, wiederzukommen. Der Ver⸗ such einer abermaligen Unterhandlung wird als Ergebnis des von dem gefangen genommenen Scheich Hamdj Rubieka an seine Leute gerichteten Schreibens angesehen. Gestern morgen begab sich ein Unterhändler von Durazzo zu den Aufständischen und setzte für die Verhandlung die Mittagsstunde fest. In der Tat fand um diese Zeit eine Unterredung statt, verlief aber ergebnislos. Es läßt sich auch nicht voraussehen, ob die Verhandlungen wieder aufgenommen werden.

Koloniales.

Daß Juniheft der ‚Kolontalen Rundschau“, Monatsschrift für die Interessen unserer Schutzgebiete (Herausgeber: Srnst . und D; Westermann, Verlag von Dietrich Reimer, Berlin), enthält e a, einen Aufsatz von dem bekannten italienischen Kolonialpolitiker Baron Franchettt über Tripolitanten, Itallens jüngste Kolonie. Be— sonders ausführlich behandelt der Verfasser die Sledlungsmöglichkeit durch Italien, die seiner Meinung nach ihre Grenzen findet an dem berhältnismäßig ger ingen Umfang des für diese Zwedle geeigneten Bodens, der zum größten Teil wüstenhaften oder dürren Steppencharakter hat und nur an gewissen Stellen künstlich bewässert werden kann. Franchetti warnt deshalb Private davor, schon jetzt größere Kapitalien in Sled— lungsunternehmungen zu stecken, da bisher jede Erfahrung fehle; diese müsse zunächst durch die Regterung auf Versuchssiedlungen gesammelt und dann von privaten Siedlern verwertet werden. „Sollten sich einzelne unternehmende Personen finden, die auf eigene Gefahr ihr Geld und ihre Arbeit an die Aufgabe wenden wollen, so soll es ihnen nicht erschwert werden, der Staat gedenkt aber vorläufig keine Ga— rantien zu übernehmen.“ Das Heft enthält außerdem den Schluß des Aufsatzes von Pastor und Missionar Roehl über die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse Ruanda, einen Beitrag von Misstonar P. Halbing zur Frage der Enteignung der Duagla, eine tropen⸗ hyglenische Rundschau von Dr. Olpp, eine wirtschaftliche und finanzielle Rundschau.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Der Ausstand der Briefträger in Paxis dauerte, wie .W. T. B.“ meldet, gestern vormittag an und führte wiederholt zu Handgemengen zwischen Schutzleuten und Postbeamten. Am Nach mittag versicherte ein höherer Postbeamter den Briefträgern, daß der Minister ihre Abgesandten empfangen würde, falls sie den Brief⸗ sortierungssaal verließen. Die Briefträger wiesen dies mit der Begründung zurück, daß man dann Soldaten an ihre Stelle setzen werde. Der Beamte versicherte, da dies nicht geschehen würde, und fügte hinzu, daß der Minister die Abordnung empfangen werde, wenn die Unterbeamten dle Arbeit unverzüglich wieder aufnähmen. Die Briefträger haben darauf nach einer Besprechung die Arbeit wie der aufgenommen. Im weiteren Verlauf des Nachmittags empfing dann der Postminifler Thom son Vertreter der Briefträger und erklärte ihnen laut einer amtlich veröffentlichten Note, daß ihre Kundgebung durchaus un— begründet gewesen sei. Der Minister habe die Beamten ferner daran erinnert, daß die ihnen gegebenen Zusagen gehalten worden seien; Regierung und Kammer hätten durch die Bewilligung von Krediten gezeigt, daß sie sich mit der Lage der Postunter⸗ beamten beschäftigten; andere Verbesserungen könnten angestrebt werden, wie das auch das Parlament anerkannt habe. Der Minister habe die Postbeamten des Wohlwollens der Regierung versichert und sie aufgefordert, Vertrauen zu ihm zu haben. Zum Schluß habe er angezeigt, daß die Regierung, die an das Allgemeininteresse des Landes zu denken habe, die Hemmung eines großen Staatsbetriebes nicht dulden und sich keine Bedingungen vorschreiben lassen könne. Nach dem Empfang hei dem Minister hat auch, der Syndikats⸗ rat der Postunterbeamten die Ausständigen aufge⸗ fordert, den regelmäßigen Dienst wieder auf— zunehmen, da die letzten Kundgebungen genügten und weil der Minister zufriedenstellende Versprechungen gemacht habe.

In Baku dauert der Streik auf den Naphthawerken fort. Wegen des Versuchs, jede Arbeit gewaltsam zu verhindern, wurden gegen 300 Streikende verhaftet. In Balachany versuchten Streikende die Bohrtürme in Brand zu stecken.

Nach einem Telegramm des. W. T. B. aus Butte City in Montana kam es in einer Verfammlung in der Union Hall, in der Streitigkeiten zwischen feindlichen Bergarbeiterparteien beigelegt werden

ollten, zu einem Kampfe, bei dem zwei Personen getötet wurden.

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Die Angreifer zerstörten einen Teil der Halle mit Dynamit. Auch üsse wurden zwischen Bergarbeitern und bewaffneten Polizei beamten gewechselt. Schließlich zogen sich die Angreifer zurück.

(Weitere Statistische Nachrichten“ s. 6. d. Ersten Beilage) J

Kunst und Wissenschaft.

A. F. In der unter Vorsitz von Geheimrat Professor Dr. Hell⸗ mann abgehaltenen Junisitzung der Gesellschafst für Erdkunde sprach der Hauptmann a. D. Hans von Ram sary über die neue deutsch⸗französische Kam erungrenze. Der Vortragende, ein lter Afrikaner, hat als Teilnehmer an der Grenzkommission sich 16 Monate in diesem Gebiet aufgehalten. Kaum irgend eine andere Entschließung in kolonialen Dingen wie er einleitend sagte hat, in kolonialen Kreisen zumal, sopiel Unwillen erregt als der Vertrag vom 4. Nobember 1911, vergleichlich höchstens der Erregung, die 1890 eintrat, als Deutschland seinen Änspruch auf Uganda egen den Erwerb von Helgoland aufgab. Man tadelte 1911 die

btretung des „Entenschnabelt im Norden des Gebiets an Frank— reich und fand Deutschland benachteiligt durch die hiergegen ein⸗ getauschten sumpfigen Landestelle im Süden, wo Krankheiten und Epidemien herrschten. Solchem zu scharfen Urteil steht, wie der Vortragende weiter ausführte, die Tatsache gegenüber, daß

wir einen Zuwachg von 270 000 Quadratkilometern an Kolonialbesttz

erlangt haben, daß zwar Sumpf im Süden und Osten des Gebets vorhanden ist, daß aber der gute einwandfreie Boden überwiegt. Behauptet und als schwerer Fehler bezeichnet wurde auch, daß der Vertrag ohne Hinzuziehung von Sachverständigen abgeschlossen worden sei. Doch wo waren damals auf beiden Setten richtige Sachverständige? Von den 30900 km Grenze sind nur etwa 1300 natürliche Grenzen. Aufgabe der Grenzkommission war es nun, die verbleibenden 17—1800 Em theoretische in natürliche Grenjen zu verwandeln. Die Arbeit begann im Frühling 1912 mit Vorbereitungen in Bern, zunächst mit Ausmerzung vieler Ungenauig—⸗ keiten in der Fassung des Vertrages. Dann ging es an die Berei⸗ sung der Grenze in vier Abteilungen. Abteilung 1 ging von der Monda. Bucht am Meer aus, Nr. 2 über den Kongo, Nr. 3 Niger⸗ Benue hinauf, Nr. 4, bet der Hauptmann Ramsay sich befand, wählte den Ueberlandweg zum Kongo hin. Die den Franzofen im N. zugestandene Etappenstraße zum Schari⸗Tsadsee⸗Gebiet ist zweifellos eine große Konzession an sie, wogegen die Franzosen als eine ihnen zuteil ge⸗ wordene Benachteiligung geltend machen, daß ihre Kolonie „Moyen⸗ Kongo! durch unser Gebiet jetzt in 3 Teile zerschnitten werde. Um ins Schari⸗Tsadseegeblet zu gelangen, besitzen sie nur 3 Wege. Einer über den Kongo⸗Ubangi bis Bangt ist erst gut, dann beschwerlich bis zum Tsadsee hinauf, sodaß sich der Transport für eine Tonne von Frankreich aus bis zum Tsadsee auf 1200-1500 Franken stellt, FKosten, die sich bei Benutzung des andern, nämlich der Etappenstraße, auf bo0 = Joo Franken ermäßigen. Indes dürfte die Anlage von Stationen auf der Etappenstraße leicht Reibungsmöglichteiten bringen. Im Süden und Osten haben die Kommissionen natürliche Grenzen ausgesucht, wobei die Verhandlungen und Austtauschungen meist in befriedigender Weise verliefen. An der spanischen Ecke, im Südwesten, hat Deutsch⸗ land eine breitere Zugangsstraße gewonnen. In drei Punkten ist dagegen, trotz der in Brüässel stattgehabten Verhandlungen, bisher noch keine Einigung erreicht worden. Es sind dies die 3 Punkte: Nr. 1 an der Kongomündung, Nr. 2 Singa am Ubangi und Nr. 3 am Logrone. Der Vertrag ist deshalb noch nicht voll⸗ zogen. Die Schwierigkeit, die elgentliche Kongomündung zu finden) ist dem Vortragenden zu lösen gelungen, wobei Deutschland eine Strecke von 116 Rn an dieser Mündung zugestanden erhielt. Ein von Hochwasser freier Platz, an dem die Dampfer vorbei⸗ fahren müssen, liegt bei Mossaka in der Kongomündung. Es ist nun strittig, ob das Ufer oder die Tallinie des Kongo als Grenze an⸗ zunehmen ist. Frankreich macht auf die Inseln in der Flußmündung als Brücke zu seinem Gebtet Anspruch. Die zweite Streitfrage be⸗ rifft den Platz Singa, der an der Ubangimündung in den Kongo liegt, an einer Stelle! wo der Kongo 25 km, der Ubangi L. km breit ist. Dem Vertrage gemäß hat Deutschland Anspruch auf einen 6-5 lem langen Uferstreifen an der Ubangi⸗ mündung, mithin muß die 4.33 kin aufwärts der Mündung gelegene Station Singa als deutsch angesprochen werden. Oberhalb von Singa liegen Wasserschnellen, so daß die Schiffe bei Singa umladen müssen. Daß Singa an Deutschland fallt, ist den Franzosen aber unangenehm. Deshalb wollen sie nur einen Uferstreifen von 6 km Breite höchstens hier zugestehen, und zwar von der Kongo—⸗ mündung des Ugandi an gerechnet. Es handelt sich also bei dem Ausgleich noch um 50 160 m strittige Uferstrecke. Auch bei der 700 m breiten Lobajomündung wollen die Franzosen die Tallinie als Grenzlinie angesehen wissen, ein Unterschied von 300 m gegen die Uferlinie. Die Folge wäre, daß die deutsche Grenze am Ubangi 300 m weiter nach Süden rücken würde. Der Vortragende hält an der Ansicht fest, die Uferlinie, nicht die Tallinie, sei als Grenzlinie festzulegen. Man will Frankreich dann entgegenkommen, und in Singa, daß heute noch völlig unbedeutend ist, einen Frei⸗ hafen einrichten; doch können die Franzosen auch auf belgischem Gebiet umladen. Der dritte strittige Punkt, der aber nur eine untergeordnete Rolle spielt, ist die Grenze am Logrone, der seit 12 Jahren einen neuen Arm gebildet hat. Für uns ist an der Stelle, wo der Verkehr sich auf dem Strom bewegt, die durch den Strom bezeichnete Grenze, nicht an einem erst jüngst ent= standenen Seitenarm. Nach Meinung von Ramsays überwiegen im Süden und Osten die guten Gebiete. Auch der Ssanga⸗Zipfel ist für die Bevölkerungsverhältnisse von Kamerun sehr gut bewohnt und sehr dicht mit Oelbäumen angebaut. Da die Dörfer 8 10000 Einwohner haben, wird sich dieser Zivfel nach Fertigstellung der Kamerunbahn günstig entwickeln. Die Oel⸗ palmen werden heute keineswegs ausgenutzt. Es wird nur sehr viel Palmwein hergestellt und auch getrunken. Das nach Norden zu ge—⸗ legene Pama Plateau ist wirtschaftlich gleichfalls als aut zu bezeichnen. Die dort heimischen Baga⸗ und Laka⸗Stämme sind kräftige, gesunde Leutèé, schlanke, große, muskulöse Gestalten. Bisher sind diese Ein⸗ geborenen durch die Franzosen nur eben ausgenutzt worden. Sie sind arin und zum Teil eingeschüchtert. Die Taka betreiben ein bewunderngwertes Hausgewerbe, sie sind sehr geschickte Töpfer und Schmiede und bereiten vortreffliche Matten. Wasz die Epidemien anbelangt, von denen diese neu erworbenen Gebiete schwer verseucht sein sollen, so muß allerdings eingeräumt werden, daß in manchen Strichen etwa 60 der Bevölkerung von der Schlafkrankheit ergriffen sind; doch gilt ähnliches von den alten Gebieten unserer Kamerun⸗ kolonie. Vor allem ist die Seuche schlimm am Mjong-⸗Flusse nahe dem Meere, diesem Fluß, der eine Zeislang als Ersatzstück für eine Bahn- linie angesehen wurde. Im Ubangi-⸗Zipfel sind vielfach die Ortschaften durch die Schlafkrankheit verödet, anscheinend aber ist der Höhepunkt der Krankheit jetzt überschritten. Sie scheint im Absteigen begriffen, doch hielt der Vortragende Heilung oder Bekämpfung der Seuche in diesem Gebiet 6 lange für ausgeschlossen, als es der medizinischen Wissenschaft nicht gelungen ist, ein wie Chinin gegen Malaria wirkendes Vorbeugungèmittel für die Schlafkrankheit zu finden. Am Tanganika konnte man eher Erfolge dagegen erreichen, als sie im Kongogebiet möglich sind. Zum Schluß erfreute der Vortragende durch eine Reihe guter , . von denen einige den überraschend . Verkehr auf dem Kongo und Ubangt 6 sowie eine Vor⸗ tellung gaben von der ee. Menge Gummi, die von den Franzosen aus dem Schart Tsadsee⸗Cebiet gewonnen worden ist.

Bei der gestrigen Gedächtnisfeier für die Stifter und Wohltäter der Universttät Oxford wurde W. T. B. zufolge der Herzog von , Gothg zum Doctor of Civil law, der Geheimrat Lüdwig Mitteis in Leipzig zum Doctor of Letters und Richard Strauß zum Doctor ol Musie promoviert.

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