1914 / 169 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jul 1914 18:00:01 GMT) scan diff

7 deutung dieseg Hilfsmittels entsprechender Raum eingeräumt ist, wird . Nausch (Osnabrück) eine Reihe anderer Zweifelsfragen aus Mr. 29. ö. = Rotlauf es auch für diejenigen, die sich auf den Beruf eines Staatz und dem Wehrbeltragsgesetz erörtern. Sberverwaltungsgerichtsrat, , Königreiche ö, der Gemeindesteuerbeamten vorbereiten, ein guter Leitfaden scĩn. Dr. Lotz verbreitet sich über die, Verwaltungsreform und Umgestaltung

und Linder 3. fene, Schweine Die Steuerreserven in England und Deu tschland der Behörden für die Veranlagung der direkten Staatesteuern ., Ne⸗= Ein Beitrag zur Frage der Rüstungsgrenzen beider Staaten von gierungsassessor Nausch und Kammergerichtsrat Dr. Deltus über die

Zahl der versenchten Julius Wolf. (Finanzwirischaftlich Zeitfragen. herausgegeben pon Haftbarkeit des Steuerbeamten. Dr. Oskar Stlllich zeigt in leiner Relchsrat, Professor Dr. Beorg von Schanz in Würzburg und Ge— umfangreichen Abhandlung „Die preußischen Staatsfinanzen einschließ hzimem Regierungsrat, Profcssor Dr. Julius Wolf in Berlin, lich ber direkten Steuern, Erläuterungen zur amtlichen Finanz⸗ 13. Hest) 56 Seiten. Verlag von Ferdinand Enke in Stuttgart. statistik⸗ (in den Heften 9 bis 14), wie sehr er es versteht, einem Preis 2 6. Professor Julius Wolf will mit dieser Monographie scheinbar trockenen Stoff interessante Seiten abzugewinnen, ihn so die im Auslande weit verhreitete, in England durch führende Staatz, darzustellen, daß man den Ausführungen gern und aufmerksam folgt. männer genährte, aber guch in Deutschland vielerorts geglaubte Legende In einem Aufsatz über Urheberrecht, Patentrecht, Musterschutz recht zerstören, Deutschland sei jetzt, zumal nachdem es die Wehrsteuer auf untersucht der Geheime Regierungsrat Friedberg (Caffel, wie weit ch genommen hat, finanziell am Ende seiner Kraft. Er sucht den diese Rechte Einkommensquellen oder steuerbares Vermögen darstellen Nachweis zu führen, daß alles in allem die steuerliche Vesstungs. und daher steuerpflichtig sind. Aus dem übrigen Inhalt der fähigkeit Deutschlands größer als die Englands sei. Die Gesamt⸗ vorliegenden Hefte seien die folgenden Belträge hervor⸗ steuerlast in Deutschland betrage eiwa 4.3 Milla den Mark, Jene in Groß gehoben: Nochmalige Aufforderungen zur Abgabe der Ver⸗ Nova / Perlat Stadt Groß⸗ britannien werde nach der 1914er Finanzreform Lloyd Georges 49 Mil mögenserklärungen und Straffestsetzungen wegen unterlassener ; kanijsa (Nagykanizsch .. 5 liarden sein. Das englische Volk zahle somit 500 Millonen Mark mehr als Abgabe; Anderweite Veranlagungen; Einspruchsbescheide; Sind Del⸗ 3 zer det das deutsche. Dabei sei das deutsche Volk um 290 Millionen Menfchen krederefonds steuerpflichtig ?; Die Besteuerung der G. m. h. S. nach * roatien⸗ lahlreicher, das deutsche Volksvermögen um 50 Milliarden Mark größer der Rechtsprechung des Oberverwaltungtsgerichts; Zum neuesten Stand Va⸗ als das englische, das englische Volkseinkommen betrage wie der Frage der Filialgewerbesteuern; Die Stempelung der Erlauhnis⸗ er e n n Va⸗ das deutsche ungefähr 40 Milliarden Mark. Englands höhere erteilungen (Konzessionen) Nr. 22 c, f, 1 des Tarifs zum preußischen d Steuerlast resulttere aus seinem größeren Aufwand für Heer Stempelsteuergesetz vom 30. Juni 1909; Das Interesse der Ge⸗

. und Flotte und seinem Schuldendienst: die Staatsschulden seien meinden an einer Aenderung des Gebührentarifs der Verordnung, be⸗

; Wöchentliche, bezw. viermal im Monat erscheinende Nachweisungen. ? ? . Ichuldendi Desterreich w - 616596 . 114076. ö . . 2 ; ; 3. 61 ) Port nicht produktiv wie großenteils in Deutschland. Ble deutschen treffend das Verwaltungszwangsverfahren; Die Nope lle zum preußischen 2 . . sl . 18 . 235 ; ; ö = ; s ; ? Stagten hätten im Grunde überhaupt keine Schulden, da die Aktiven Kommunalabgabengesetz; Zweck und Art der für die Staatskassen vor⸗

J 1 2 * 45 9 1 . * * 62 2 fs P 2 Ungarn. 63 4 . ö. ). 3 J : 6590 erheblich größer seien. Beispielgweise selen die preußischen Staats geschriebenen Buchführung. - . . eisenbahnen nach autoritativer Schätzung 20 Milliarden Mark wert,

Gesundheits wesen, Tierkranlheiten und Absperrungsmaßregeln. 1914. Tier seuchen in Auslande. (Nach den neuesten im Kaiserlichen Gesundheitsamt eingegangenen amtlichen Nachweisungen. ) . Vorbemerkungen: I) Ein Punkt in elner Spalte der Uebersicht bedeutet, daß in der betreffenden Nachweisung eine Angabe für diese Spalte nicht enthalten ist; ein Strich bedeutet, daß Fälle der betreffenden Art . , . . e ge dior gn e . (Großbritannien, Ställe, Weiden, Herden (Schweiß und Frankreich, Besitzer Euremburg und Niederlande), Ställe

2) Die Bezeichnung Gehö Besta B . . iffel⸗ 3) 9 64 . 9 a , wichtigeren Seuchen, wle Rinderpest, Rauschbrand, Wild. und Rinderseuche, Tollwut, Lungenseuche, Schafpocken, Geflügelcholera, Hühnerpest, .

seuche, Hämoglobinurie usw., sind in der Fußnote nachgemwiesen.

5 9

Komitate (X.) Stuhlbezirke (St.) Munizipalstẽdte M.)

Nr. des Sperrgebiet

Schweineseuche ö und . Schafrãude und Echwelnepest 9 otlauf der . K

Ge⸗ St. Alsslendvg. Csaktor⸗ . nya, Letenye, Nagykanizfa,

= Gemeinden

Gemeinden

Milzbrand Notz

O0

Dememmden

4 2 * G * Ge⸗ ö Bezirke . Gehöfte Bezirke ö Gehöfte Bezirke . Gehaofte ,, Gehofte Berirke n üben Gehöfte Benirke

ements,

Sperrgebilete 2c)

Zeitangabe.

handenen en, Departe⸗ ͤn

Staaten ꝛe.

Provinz

Jan der vor ments, Gouve

Bezlrke (

Semlin (Zimony) ....

Krbatien⸗Slabonlen 7

Großhrltannien .

Dänemark.

Außerdem: Rauschbrand: Oeste

124 12

Halbmonatliche und 3 2 4 ; 5 . . ;

) Großbritannien und Irland: Schweinefieber; Ftalien: Schweineseuchen (allgemein). ) Schweiz

6

en.

5

31 Bez., 81 Gem., 83 Geh. überhaupt verseucht; Kro

K

21 . 716

: Stäbchenrotlauf und Schweineseuche.

atien⸗Slavonien 3 Bez., 5 Gem., 5 Geh⸗

Nach weisung

2 134

14

2

5 1715 5717 3

über den Stand von Viehseuchen in Oesterreich—

am 15. Juli 1914. (Kroatien und Slavonien am 8. Juli 1914) (Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)

Königreiche

Zahl der verseucht

3

Stuhlbezirke Munizipalstädte

ö ; * *

Gemeinden

Gemeinden

Gemeinden

Gemeinden

25

n. Oesterreich. Niederõsterreich

de

1

Oberssserreich

Salzburg 3 1 Steiermark

e d * Y (R ee de -=

4

S 81 1 1 218

Krai Küstenland o,

*

Vorarlberg Böhmen ..

2 de

do OO DN CNC Q Q dd 2b

dd O CO COdo C DO QM Nd

g 21 J 2680 d 21 S2 9091 231 S RSR!

O 2 C N -= C ce d = S O Q = O & S, e d - C O deo 2 11211

w / 1 1 1

LILI . S1 LR en l el]

. 38 m. —= dd O UWmB = 22 L- * O Nd

Dalmatien b. Ungarn.

St. Borossebes, Märlta⸗ radna, Nagyhalmäagy,

Tornoba K. Arva, Liptau (Lipté),

Turo St. Bäecsalmäs, Baja, Topolya, Zenta, Zombor, Städte Magyarkanizsa, enta, M. Baja, Maria heresiopel (Szabadka), S5 *, Hödfag, Kuis, Aypatin, Ag A, . oel 6. eusa jvidsk), Zsa⸗ blya, 5. Ujvidsõ. 3 5 en

ö .

K. Bars,; Hont, e n (Selmecz sz Bölabanya

K. Béökss

K. Bereg, Ugoesag

K. Bistritz (Besztercze⸗

Naszod)

St. Berettysßujfalu, De⸗

recs te, Ermihälyfalva,

Margitta, Särrét, Sz.

kelyhid ;

St. Eséffa, Hlesd, Központ, Biharkeresztes, Szalärd, M. Großwardein (Nagy⸗ värad)

St. Bél, Belsnyes, Ma⸗ 5 Nagyszalonta,

enke, Vasköh

. Borsod, M. Miskolez

K. Kronstadt (Brassö), Horom sst...

K. Csanäd, Csongräd, M. Höodmezöväsarhely, Sze⸗ gedin Szeged)

K. CEsik

; (Esztergom), Raab (Györ), Komorn (Komärom), M. Györ, Komarom K. Stuhlweißenburg ( Fej or), M. Stuhlwe . (Sz s kes⸗Fehsrvaär) ... K. Fogaras, Hermannstadt (( Szeben) K. Gömör 68 Kis Hont, Sohl (36Iyom) ..... ĩ ad M. Debrec zin n;,

K K. Heves

Klau St. Béga, Boksänbänya, ae sad, Karänsebes, Lugos, Ra ros, Temes, Staͤdte Kar änsebes, Lugos ... St. Bozovies, Jam, Ora⸗ vicz abanya, Srl ere Re⸗ cza bänya, eregova, jmoldova K. M aäramaros K. Maro ⸗Torda, Udvarhely, M. Maros⸗Väasarhely .. K. Wieselburg (Moson), Oedenburg (Sopron), M.

p K. Neograd (Nögrad) ...

K. Neutra (Nyitra) ... .

37

1e

St. Aszöd, Bia, Gödöllö,

St.

St. Bares, Csurgé, Ka—⸗

K. Szabol es ; K. Szatmär, M. Szatmär⸗

K. Zips (Szepes)

K. Szilügy

K. Szolnok⸗Doboka .... St. Buztäsfürdö, Központ,

St. Csäk, Detta, Weiß⸗

Pom az, Waitzen (Väch, Städte St. Andrä (Szent Endre), Väcz, Ujpest, M. Budapest

. Lengvweltst, Marczal, Tab

pos var, Nagygtäd, Sziget⸗ vär, Stadt Kapospär ..

Németi

Lippa, Temesrékas, Uja⸗ rad, Vinga, M. Temes var

kirchen (Fehértemplom), Kevevär, Werschetz (Ver⸗ secz), Stadt Fehértem⸗ plom, M. Versecz . . ..

2. Tolna

K. Thorenburg Aranyos)

St. Csene, Großkikinda (Nagykikinda), Nagyszent⸗ miklös, Pärdäny, Per⸗ jamos, Törökbecse, Török⸗ kanizsa, Hatzfeld 6. bolya), Stadt Nagy⸗ kikinda ..

St. Alibunär, Antalfalva, Ban ak. Modo, Groß⸗ becskerek (Nagybecskeren), , . Stadt Nagy⸗

eeskerek, M. Panesova

K. Trentschin (Trenessn) ..

K. Ung, St. Homonna Mezölaborez, Szinna, Sztropks

St. Bodrogköz, Gälszöes, Nagymihäly, Särospatak, Satoraljaujhely, Sze⸗ reneg, Tokaj, Varann , Stadt Sãätoraljaujhely.

St. Czelldömölk, Felsöör, Günz (Röszeg), Nöõmet⸗ ujvär, Särvär, Stein amanger (Szombathely), Städte Köszeg, Szom⸗ bath

S. Körmend, Olsnitz (Mu⸗ raszombat), Szentgott-⸗

bärd, Eisenburg (Vasbar) K. Weszprim ee ö üred, Fesz-⸗

thely, Paesa, Sümeg, Tapoleza, Zalaegerszeg, Zalaszentgrot, Stadt

St. Balaton

Zalaegerszeg ......

M. Esseg

11 Zusammen Gemelnden (Gehöfte) a. in Oesterreich:

Rotz 10 (10), Maul- und Klauenseuche 159 (1402), Schweinepest

(Schweine seuche) 262 (647), Rotlauf der Schweine 455 (780).

s b. in Ungarn (ausschl. Kroatien⸗Slavonien): Rotz 45 (49), Maul- und Klauenseuche 157 (27616), Schweinepest (Schweine seuche) 844 (3149), Rotlauf der Schwelne 276 (C48).

ußerdem Pockenseuche der Schafe in den Sperrgebieten Nr. 3, 0. 26, 27, 30, 31, 33, 50, bl, zufammen in 13 Gemeinden und 26 Gehöften.

Kroatien⸗Slavonien:

Rotz 12 (13), Maul und Klauenseuche 10 (690, Schweinepest (Schweine seuche) 58 (194), Rotlauf der Schweine 277 (69).

Polten seuche der. Schafe ist in Oesterreich, Lungenseuche des Rindbiehs und Beschälseuche der Zuchtpferde sind in Oesterreich und Ungarn nicht aufgetreten.

Literatur.

Die Ermittelung des steuerpflichtigen Einkommens und Vermögens. Zum Handgebrauch für Publikum und Be— hörden von L. Buck, Regierungsrat, Vorsitzendem der Einkommen— steuerberanlagungskommission in Geestemünde. XI und 323 Seiten. Berlin, Karl Heymanns Verlag. Geh. 7,50 46, geb. 8.50 Js. Der Verfasser hat sich die Aufgabe gestellt, das in Preußen geltende Recht der direkten Steuern systemalisch darzustellen und damit ein Lehrbuch zu liefern, das in einer Form, die auch dem breitesten Leserkieise verständlich ist (und mit diesem Kreise rechnet nun einmal das Einkommen. und Ergänzungssteuergesetz), zugleich die Ergeb. nisse der Theorie gewissermaßen in die Praxis übersetzt und so allen denen, die sich als steuerpflichtige Staatsbürger oder als Mitglieder der Veranlagungskommission, Gemeindevorsteher, Staaig⸗ und Ge— meindesteuerbeamte mit dem Einkommen- und Vermögens steuer⸗ recht befassen müssen, sozusagen eine unmittelbare, möglichst gemeinverständliche Gebrauchsanwelsung für die Handhabung des Gesetzes gibt?“. Man muß anerkennen, daß er diese Auf⸗ gabe vortrefflich gelöst hat. Es ist dies um so dankenz⸗ werter, als das Recht der direkten Steuern wie kaum ein anderes Rechtsgebiet eine spröde Materie ist, die der theoretischen Erfassung wie der praktischen Anwendung ungewöhnliche Schwierig⸗ keiten bietet, wovon die bisher erschienenen 15 Jahresbände der Ent— scheidungen des preußischen Oberverwaltungsgerichts, die sich im wesentlichen mit den Begriffen des Einkommens und des Vermögens und mit dem Veranlagungsverfahren beschäftigen, beredtes Zeugnis ablegen. Das Werk zerfällt in drei Teile, von denen der erste über die Geschichte und die Grundlagen der Einkommen und der Vermögensbesteuerung in Preußen kurz unterrichtet, der zweite ausführlich das materielle und das formelle Einkommensteuer⸗ recht und der dritte ebenso erschöpfend das Ergäͤnzungssteuerrecht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung behandelt. Die Dar⸗ stellung des Einkommensteuerrechts beschaftigt sich zunächst mit dem Einkommensbegriff, mit dem für die Einkommenzermittlung maßgeblichen Zeitraum, mit den vier Arten des Einkommenz (Ein⸗ kommen aus Kapitalvermögen, aus Grundvermögen, aug Handel und Gewerbe, aus gewinnbringender Beschäftigung) sowie mit dem übrigen materiellen Cinkommensteuerrecht (Umfang der Steuerpflicht, Einkommen von Frau und Kindern, Steuertarif, Ermäßigungen des tarifmäßigen Steuersatzes auf Grund des Kinder— privilegs, infolge von Unglücksfällen usw. , dann mit dem formellen Einkommensteuerrecht, insbesondere mit dem Gang des Verfahrenz, mit der Steuererklärung, mit den Grundregeln des Beanstandungg⸗ und Beweisaufnahmeverfahrens in allen Instanzen und der Ab⸗ grenzung der Rechte und Pflichten, die den Behörden und den Steuerpflichtigen bei der Beweisaufnahme zustehen, mit den, Beweismitteln des Steuerrechts, mit dem gegenseitigen Ver— hältnis von Berechnung und Schätzung als den Mitteln zur Fest⸗ stellung des Cinkommenz, mit der Steuererhebung, mit der formellen Behandlung von Veränderungen des Einkommens im Laufe des Steuerjahres, mit den Kosten des Verfahrens in allen Instanzen und denen der Beitreibung der Steuern, schließlich mit den Strafbestimmungen und der Nachbesteuerung. Ebenso werden in der Darstellung des Erqänzungssteuerrechts behandelt: der Umfang der Steuerpflicht, Umfang und Begriff des steuerbaren Vermögens, Anrechnung des Vermögens von Frau und Kindern sowie fremden Vermögeng, die Besteuerungsgrenze, der Steuertarif und die Ermäßlgungen desfelben, die Bestimmung des Wertes beim Vermögen, der für die Wert- bestimmung maßgebliche Zeitpunkt, das Verfahren der Ergänzungs⸗ steuerveranlagung, die Vermögenganzeige, dat Rechtsmittel⸗ erfahren, die Steuererhebung, Aenderungen des Vermögens, bestandes innerhalb der Veranlagungsperiode, Strafrecht, Nach⸗ veranlagung und Schlußbestimmungen. In einem Anhange sind im vollständigen Wortlaute die Texte des Einkommensteuer⸗ und des Er⸗ gänzungssteuergesetzes in ihrer gegenwärtig geltenden Fassung und im Luszuge die Texte der wichtigsten für das Steuerrecht fonst noch in Betracht kommenden Relchg⸗ und Landesgesetze abgedruckt. Den Schluß bildet ein ausführliches Sachreglster. Das Werk ist geeignet, das Ver— ständnis für die Vorschriften des Cinkommensteuer, und des Er— gänzungssteuergesetzes wesentlich zu erleichtern und ihre richtige Anwendung zu fordern. Da es die Begriffe des Einkommens und des steuerbaren Vermögens unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts aus den allereinsachsten Anfängen heraus entwickelt und weiter stufenweise an der Hand von Beispielen die Schwierig⸗ keiten, die sich der ziffermäßigen Darstellung des Einkommens und dez Vermögens in der Praxis entgegenstellen, zu überwinden sucht, wobei einerfeits die Grundzüge der einfachen und der doppelten Buchführung und die steuerliche Behandlung der buchmäßigen Ergebnisse in leicht faßlicher Form dargestellt sind, andererseits auch der Schätzung des gewerblichen und des landwirtschaftlichen Ginkommeng ein der Be⸗

d. h. so viel, wie die Reichs. und alle deutschen Staatsschulden zu⸗ sammen betrügen. Ueber die Sätze, die Lloyd George für' die Ein- kommen⸗ und Erbschaftssteuer plane, könnten diese weiterhin schwerlich mehr hinausgehen, da an staatlicher Einkommensteuer bis zu 1390 des Einkommens, an Erbschaftesteuer biß zu 21 6,0 des Nachlasses, eventuell auch von Kindern, erhoben werden sollten. Wag die indirekten Steuern betreffe, fo seien die Hauptsteuern in England, d. h. die Branntweinsteuer und der Tabakzoll, einer Erhöhung gleichfalls nicht mehr fähig. So betrage der Brannt⸗ weinsteuersatz in England 600, in Deutschland 125 bis 140 für l. hl. die Belastung des Tabaks in England 60, in Deutschland 18 bis 19/0 des Aufwandes dafür. Profeffor Wolf will nichts weniger als einem Hinaufschrauben der deutschen Steuern auf die Höhe der englischen Sätze das Wort reden. Er hält es nur für polstisch von allergrößtem Wert, feststellen zu können, daß Deutschland Über stärkere Steuerreserven verfüge als England. England könne danach nicht hoffen, daß, wenn es die Rüstungen forciere und Deutschland zu weiteren Rüstungen zwinge, Deutschland der Atem früher ausgehen werde. Gleichzeitig werde aber durch diese Daten der hohe Bündnis wert Deutschlands für seine Alltierten neuerdings klargestellt. Die Untersuchung Julius Wolfs ist mit einer Fülle von Material aus— gestattet, dessen Brauchbarkeit über den Rabmen des vorliegenden Buches weit hinausgeht. Auch ist für Würdigung unseres Steuer⸗ systems aus dem Vergleich mit dem englischen sehr viel zu lernen.

Die Kommunen als Grundbefttzerinnen. Von Or. Wilh. Gemünd, Professor an der Technischen Hochschule in Aachen. Finanzwirtschaftliche Zeitfragen, herausgegeben von Reichtzrat, Professor Dr. Georg von Schanz in Würzburg und Geheimem Regierungsrat, Professor Dr. Julius Wolf in Berlin, 12. Heft 51 Seiten. Verlag bon Ferdinand Enke in Stuttgart. Preis 1.80 16. Die Beweg? gründe, die ursprünglich zu Grunderwerbungen und boden— politi schen Maßnahmen der Kommunen Veranlassung dwaben, waren, rein praktischer Natur. Sie gingen von der Neber— legung aus, daß sich die mannigfachen Aufgaben der Kom— munen bei der Stadterweiterung um so leichter erfüllen lassen, je mehr diese in den dafür jeweils in Betracht kommenden Gebieten größere, womöglich zusammenhängende Grundstückskomplexe im Besitz haben, die sie zur Frei⸗ und Grundflächenbeschaffung, für eigene Ge— bäude und Gewerhebetriebe ufw. verwenden können. Da die Kom— munen im Interesse eines nledrigen Kaufpreises darauf bedacht fein müssen, ihre Grunderwerbungen möglichst frühzeitig vorzunehmen, sind sie im allgemeinen genötigt, über den voraus ichtlichen Bedarf hinaus zu kaufen, um später genügende Autwahl zar Verfügung zu haben. So ergibt es sich fast von selbst, daß sie die dann Lberschüfstgen Grundstücke zu marktgängigen Preisen mit entsprezdendem Gewinn wieder verkaufen. Der Verfasser der vorllegenden Schrift zeigt an einer Reihe von Beispielen, daß die Erfolge eines derart betriebenen Grundstückhandels in jeder Beziehung zufriedenstellend sein konnen. Die günstigen finanziellen Ergebnisse haben sogar in manchen Fällen die Kommunen veranlaßt, die fiskalischen Interessen allzufehr in den Vordergrund zu schieben und lediglich aus diesem Gesichts— punkte heraus einen ausgedehnten Grundstückhandel zu betreiben. In anderen Fällen verband man von vornherein mit dem städtischen Grundstückgeschäft allerlei Nebenabsichten, inebesondere eine Be— kämpfung der Bodenspekulation, eine regulierende Wirkung auf dem Grundstückmarkt und allerlet gemeinnützige Tendenzen. Diese ver— schiedenen bodenpolitischen Maßnahmen unterzieht der Verfasser auf Grund der in verschiedenen Städten damit erzielten Ergebnisse einer eingehenden Kritik, und er gelangt zu dem Schluß, daß der Erfolg des städtischen Grundstückhandels um so unsicherer und unberechen“ barer wird, je mehr er sich von den wohlbegründeten und praktisch erprobten Grundsätzen, die ursprünglich zu ihm Veranlassung gegeben haben, entfernt und utopische bodenpolitische und bodensozialistische Ziele verfolgt.

Adolf Kahles Vollständiger Stempelsteuertarif nach dem preußischen Stempelstenergesetze vom 31. Juli 1895, 26. Juni 1909 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1909 mit den dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen, mit Äus— zügen aus dem Erbschaftssteuergesetz und dem Reichsstempelgesetz vom 3. Juli 1913 nebst den Ausführungsbestimmungen zu diesen sowie mit umfassenden Tabellen unter Berücksichtigung des preußischen Gerichtskostengesetzes vom 25. Juli 1913, zum praktischen Gebrauch für Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, Verwaltungsbehörden 2c. neu bearbeitet von K. Jehnrich, Kammer⸗ gerichtssekretär. Vierte, gänzlich umgearbeitete und vermehrte Auf⸗— lage. 1. bis 4. Lieferung. Preis je 2 . Berlin, Verlag von Georg Wattenbach. In dileser neuen Auflage werden die Gesetzestexte in ihrer gegenwärtig geltenden Fassung wieder— gegeben und durch Mitteilung des wesentlichen Inhalts der dazu bis in die neueste Zeit ergangenen Verfügungen, Be— schlüse und Entscheidungen, insbesondere des Kammergerichts und des Reichsgerichts, erlaͤutert. Die vorliegenden vier Lieferungen behandeln den Stempelsteuertarif bis zur Nummer 34 (Kuxe). Durch— weg sind die Erläuterungen wohlgeordnet und klar. Die für ein solches Werk vor allem nötige Uebersichtlichkeit ist trotz des bermehrten Umfanges auch diesmal erhalten; nicht unwesentlich trägt dazu das gewählte große Quartformat bei. Anerkennung verdient auch der sorgfälttge, klare Druck.

Steuer-A Archiv, Zeitschrift für das gesamte Gebiet der direkten Steuern. Schriftleiter: C. Pohl (Frankfurt a. M). Verlag der Haude u. Spenerschen Buchhandlung, Max Paschke, Berlin. Bezugs— preis 1,80 M für das Vierteljahr. Die im ersten Halbjahr 1914 erschienenen Hefte dieser Halbmonatsschrift enthalten neben der fort. laufenden Berichterstattung über die n, in Steuersachen und einschlägige neue Literatur sowie dem Abdruck wichtiger Gesetz. entwürfe nebst Begründung wieder zahlreiche Beiträge aus berufener Feder über die Oeffentlichkeit beschäftigende Streit, und Zweifelsfragen des deutschen und preußischen Steuerrechts, in denen sich wissenschaft⸗ liche Gediegenbeit mit gemeinverständlicher Darstellung verbindet. So behandelt Regierungsrat Dr. jur. Glatzer (Kiel) eingehend die Wirkung und Tragwelte des 568 des Wehrbeitragsgesetzes (. General- pardon!), während Regierungsassessor Huesgen (Frankfurt a. M.) den 8 14 des Wehrbeltragsgesetzes und die Behandlung der Nutz— nießungsrechte nach diesem Gesetze, Oberregierungzrat Maatz (Osnabrück) die Heranztehung der Reserven zum Wehrbeitrag,

Regierungsrat L. Buck (Geestemünde)

und Regierungsassessor

Kurze An zeigen neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt. Finsendungen find nur an die Redaktion, WilUhelm= straße 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.

Toeche Mittler, Dr. Siegfried, Die deutsche Kriegs flotte. Dritter Jahrgang. 1914. Mit 57 Schiffsskizzen, 10 Karten, 1 Flaggentafel, 3 graphischen Darstellungen sowie 15 Abbildungen im Text und 20 photographischen Schiffsansichten auf Tafeln. 1 6. Berlin SW. 68, Kochstraße 68/71, C. S. Mittler u. Sohn.

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Verdingungen. Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs. und Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9 3 Uhr eingesehen werden.)

Belgien. (Lastenhefte können, wenn nichts anderes vermerkt, vom Bureau des adjudications in Brüssel, Rue des Augustins 15, bezogen werden.)

29. Juli, 12 Uhr. Salle de la Madeleine in Brüssel: Lieferung von Ersatzteilen von Personen⸗, Güter- und Gepäckwagen für die Staatsbahnen, u. a. 1700 Federn für Notketten, 20900 Ringe für Kupplungen, Kuppelhaken, Trittbleche, Bremsblöcke usw. 36 . Speziallastenheft Nr. 1525. Eingeschriebene Angebote zum 25. Ihn.

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12. August, 11 Uhr. Société nationale des chemins de fer vicinaux in Brüssel: Rue de la Science 14: Bau des Teiles von Arquenneg bis Nivelles der Kleinbahn Soignies— Nivelleg. An—⸗ schlag: 161 691 Fr. Sicherheitsleistung 16000 Fr. Eingeschrtebene Angebote zum 11. August an den Generaldirektor der Gesellschaft. Bedingungen von der Gesellschaft zu beziehen.

Aegypten.

1. September 1914, Mittags. Generaldirektor der Verwaltung der Häfen und Leuchttürme in Alexandrien: Vergebung der Liefe⸗ rung von 6859 4m Pflastersteinen in Granit oder Porphyr. Be⸗ , in französischer und englischer Sprache beim ‚Reichs⸗ anzeiger“.

J. Dktober 1914, Vormittags 10 Uhr. Verwaltung der aegyp⸗ tischen Staatgeisenbahnen und telegraphen in Kairo: Vergebung der Lieferung von Kanzleimaterialien für den Bedarf der Jahre 1915 bis 1916 val. Reschsanzeiger“ Nr. 140 vom 17. Juni 1914 Lastenheft in englischer Sprache beim Reichsanzeiger und im Bureau der „Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“‘, Berlin

Luisenstraße 33/34. Handel und Gewerbe.

(us den im Reichsamt des Innern jzusammen⸗ gestellten „Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“„ )

Türkei. Absatz von Musikinstrumenten und Uhren in Trapezunt.

Die Einfuhr von Musikinstrumenten in Trapezunt im Jahre 1913 wies gegenüber dem Vorjahr eine erhebliche Abnahme auf, welche auf die schlechte Geschäftslage des Platzes zurückzuführen ist. Deutschland setzte ab für 2069 Fr. Streichinstrumente, für 6500 Fr. Grammophone nebst den zugehörigen Platten, für 5060 Fr. Klaviere und für 1500 Fr. Musiknoten. Italien sandte für 1500 Fri, Frank— reich für 300 Fr. Streichinstrumente; die Schweiz verkaufte für 3500 Fr. Grammophonplatten; aus Konstantinopel endlich kamen für 1000 Fr. Grammeophonplatten, welche dortigen Fabriken entssammten, und für 500 Fr. Noten, in Hauptsache deutscher Herkunft.

Auch der Absatz von Ubren weist gegenüber dem Jahre 1912 eine Abnahme auf, welche sich auf etwa 56G 6 beläuft. Deutschland und Schweden sandten erstmalig für je etwa 7500 Fr. Der Rest bon 10000 Fr. verteilte sich zu annähernd gleichen Tellen auf Desterreich Ungarn, Belgien und die Schwelz. (Bericht des Kaiser⸗ lichen Konsulats in Trapezunt.)

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