9 359 377 359 115
* 451 449 453 452
welcher durch gerichtliche Untersuchung festgestellt wird, daß sie sich Der Patriotismus der Monarchie gibt si 24
Handlungen gegen die territoriale Integrität der n, . 2 Hilfsbereitschaft aller . ih sich ö. i n mien. 1 k 9 , 1. 6 ne . . Spenden und Sammlungen für die im Felbe Offiziere und Beamten und die Tatfachen mitteilt, die diesen zur ö und die Familien der eingerückten Re—
Last gelegt werden. Großbritannien und Irland.
(Anmerkung . K. 4 K. K 2 nun *
die Königlich serbische Regierung die Zusage der Entlassung Das Unterhaus trat gestern nachmittag unter allen An⸗
zeichen großer Erregung zusammen, da die europäische Krifis
lichen Offiniere und Beamten aus dem Militär⸗ und Zivildienst an ind Die Kreignisse in Dublin die Mitglieder des Hauses mit
Klasse 1 . 11. — 15. Wettbewerbprüfung 23 0/9 Z6 0so 22 0½, 160e 16.—20. ö 20 51 19 7 21. — 25. . 32 38 16 163 Griechenland. 26.530. ; . 7 Vorgestern hat nach einer Meldung des „Reuterschen e Klo ff s ö . Bureaus“ zwischen Griechenland und Rumänien ö. . 2. o n 2 4. do Meinungsaustausch stattgefunden, zu dem Zwecke, das Gleich⸗ ö ' 68 19 12 gewicht auf dem Balkan im Falle von Feindseligkeiten aufrecht 34. 61 31 7
wegen der außergewöhnlichen Lage genötigt ist, nach Athen zurückzukehren, und den Großwesir bittet, die beschlossene Zu— sammenkunft aufzuschieben.
— — —
Y) der Allerhöchste Erlaß vom 21. März 1914, betreffend die Genehmigung des 4. Nachtrags zu dem Statut der Kommunalstän⸗ dischen Bank für die e fe Oberlausitz vom 31. März 1866, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Liegnitz Nr. 19 S. 167, ausgegeben am 9. Mai 1914;
3) der Allerböchste Erlaß vom 26. Mai 1914, betreffend die Verleihung des Enteignungtzrechts an die Stadtgemeinde Schönebeck zur Durchführung der geplanten Friedhofsanlage und zur Erlangung eines ö. Zufuhrwegs zu dem Friedhof, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Magdeburg Nr. 27 S. 249, aus-
Dle Königliche . war deshalb durch die Behauptungen, daß Angehörige Serbiens an der Vorbereitung des in Serajewo ver⸗ übten Attentats teilgenommen hätten, schmerzlich überrascht. Sie hatte erwartet, zur Mitwirkung bei den Nachforschungen über dieses Ver⸗ brechen eingeladen zu werden, und war bereit, um ihre vollkommene Korrektheit durch Taten zu beweisen, gegen alle Personen vorzugehen, hinsichtlich welcher ihr Mitteilungen zugekommen wären.
(Anmerkung der K. und K. Regierung: Diese Behaup— tung ist unrichtig. Die serbische Regierung war über den gegen ganz bestimmte Personen bestehenden Verdacht genau unterrichtet und nicht
8 3 2
den Umstand knüpft, daß diese Personen 884 ein Gerichtsverfahren
gegeben am 4. Juli 1914;
4) das am 26. Mai 1914 Allerböchst vollzogene Statut für den Ent⸗ und Bewässerungsverband Gemlitz⸗Langfelde im Danziger Deich⸗ verbande zu Gemlitz im Kreise Danziger Niederung durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung in Danzig Nr. 28 S. 273, aus⸗ gegeben am 11. Juli 1914.
Angekommen:
Seine Exzellenz der Staatssekretär des Innern, Staats⸗ minister Dr. Delbrück vom Urlaub;
Seine Exzellenz der Staatsminister und Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach vom Urlaub;
Seine Exzellenz der Staatsminister und Minister der geist⸗ . . Unterrichtsangelegenheiten D. Dr. von Trott zu Solz.
Aichtamlliches.
Deuntsches Reich.
Preußen. Berlin, 28. Juli 1914.
Seine Majestät der Kaiser und König, Aller— höchstwelcher gestern nachmittag von Kiel in Potsdam einge⸗ troffen sind, nahmen, wie „W. T. B.“ meldet, bald nach der Ankunft im Neuen Palais einen längeren Vortrag des Reichs⸗ kanzlers Dr. von Bethmann Hollweg entgegen.
Laut Meldung des „W. T. B.“ sind am 25. Juli S. M. S. „Dresden“ in Port au Prince und S. M. Tpdbt. „S. 90“ in Peittaiho, am 26. Juli S. M. S. „Möwe“ in Daressalam, u. am 27. Juli S. M. S. „Jaguar“ in Schanghai einge⸗ roffen.
In der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ sind zwei Genehmigungs⸗ urkunden, betreffend die Ausgabe von Schuld⸗ verschreibungen auf den Inhaber durch den Pro— vinzialverband von Brandenburg, veröffentlicht.
K.
n Der Erzherzog
Desterreich⸗Ungarn. Ischl eingetroffen und empfangen worden. w k Das „Wolffsche Telegraphenbureau“ veröffentlicht heute die Antwortnote der Königlich serbischen Regierung vom 12. 25. Juli mit Anmerkungen der K. und K. Regie⸗ rung, aus denen die —ͤ der ersteren hervorgeht. Die Note und die Anmerkungen haben folgenden Wortlaut:
Die Königlich serbische Regierung hat die Mitteilung der K. und K. Regierung vom 10. d. M. erhalten und ist überzeugt, daß ihre Antwort jedeß Mißverständnis zerstreuen wird, welches die freund- nachbarlichen Beziehungen zwischen der österreichischen Monarchie und dem Königreich Serbien zu stören droht. Die Königliche Regierung ist sich bewußt, daß der großen Nachbarmonarchie gegenüber bei keinem Anlaß jene Proteste erneuert wurden, die seinerzeit sowohl in der Skupschtina als auch in Erklärungen und Handlungen der verantwortlichen Vertreter des Staats zum Ausdruck gebracht wurden und die durch die Erklärung der serhischen Regierung vom 18. März 1909 ihren Abschluß gefunden haben, sowie weiter, daß selt jener Zeit weder von den verschiedenen einander folgenden Regierungen des Königreich, noch von deren Organen der Versuch unternommen wurde, den in Bosnien und der . gowina geschaffenen politischen und rechtlichen Zustand zu ändern. Die Königliche Regierung stellt fest, daß die K. und K. Regie⸗ rung in dieser Richtung keinerlet Vorstellung erhohen hat, abgesehen von dem Falle eines Lehrbuches, hinsichtlich dessen die K. und K. Regierung eine vollkommen befriedigende Aufklärung erhalten hat. Serbien hai während der Dauer der Balkankrise in zahlreichen Fällen Beweise für seine friedliche und gemäßigte Politik geliefert und es ist nur Serbien und den Opfern, die es ausschließlich im Interesse des europätschen Friedens gebracht hat, zu danken, wenn dieser Friede erhalten geblieben ist. ö
(Anmerkung der K. und K. Regierung: Die Königlich serblsche Regierung beschränkt sich darauf festzustellen, daß seit Abgabe der Erklärung vom 18. März 1909 von Seiten der serbischen Re⸗ gierung und ihrer Organe kein Versuch zur Aenderung der Stellung Bosntens und der Herzegowina unternommen wurde. Damlt ver— schiebt sie in bewußt willkürlicher Weise die Grundlagen unseres Schrittes, da wir nicht die Behauptung aufgestellt haben, daß sie und ihre Organe in dieser Richtung offiziell irgend etwas unternommen hätten. Unser Gravamen geht vielmehr dahin, daß sie es trotz der in der zitierten Note übernommenen Verpflichtungen unterlassen hat, die gegen die territoriale Integrität der Monarchte gerichtete Bewegung ju unterdrücken. Ihre Verpflichtung bestand also darin, die ganze Richtung ihrer Politik zu ändern und zur österreichisch⸗ungarsschen Monarchie in ein freundnachbarliches Verhältnis zu treten, nicht bloß die Zugehörigkeit Bosniens zur Monarchie offiziell nicht an= zutasten.) —
Die Königliche Regierung kann nicht für Aeußerungen privaten Charakters verantwortlich gemacht werden, wie es Zeitungsartikel und die friedliche Arbeit von Gesellschaften sind, Aeußerungen, die fast in allen Landern ganz gewöhnliche Erscheinungen sind, und die sich im allgemeinen der stagtlichen Kontrolle entziehen. Dies um so weniger, als die Königliche Regierung bei der Lösung einer ganzen Reihe von Fragen, die zwischen Serbien und DOesterreich Ungarn aufgetaucht waren, großes Entgegenkommen bewiesen hat, wodurch es ihr gelungen ist, deren größeren Teil zu gunsten des Fortschritts der beiden Nach barländer zu lösen.
(Anmerkung der K. und K. Regierung: Die Behauptung der Königlich serbischen Regierung, daß die Aeußerungen der Presse und die Tätigkelt von Vereinen privaten Charakter haben und sich der staatlichen Kontrolle entziehen, steht in vollem Widerspruch zu den Einrichtungen moderner Staaten, selbst der freiheitlichsten Richtung auf dem Gehiete deg Preß= und Vereingrechtz, das einen öffentlich rechtlichen Charakter hat und Presse sowie Vereine der staatlichen Aufsicht unterstellt. Uebrigens sehen auch die serbischen Einrichtungen elne solche Aufsicht vor. Der gegen die serbische Regierung erhobene Vorwurf geht eben dahin, daß sie es gänzlich unterlassen hat, ihre Presse und ihre Ver⸗
z
ranz Josef ist heute früh
nur in der Lage, sondern auch nach ihren internen Gesetzen verpflichtet, ganz spontan Erhebungen einzuleiten. Sie hat in dieser Richtung garnichts unternommen.)
Den Wünschen der K. und K. Regierung entsprechend ist die Königliche Regierung somit bereit, dem Gerichte ohne Rücksicht auf Stellung und Rang jeden serbischen Staatsangehörigen zu über— geben, für dessen Teilnahme an dem Serajewoer Verbrechen ihr Be⸗ weise geliefert werden sollten. Ste verpflichtet sich insbesondere, auf der ersten Seite des Amtablatts vom 13.26. Juli folgende Enuntiationen zu veröffentlichen: Die Königlich serbische Regierung ver⸗ urteilt jede Propaganda, die gegen Oesterreich⸗Ungarn gerichtet sein sollte, d. h. die Gesamtheit der Bestrebungen, die in letzter Linie auf die Logrelßung einzelner Gebiete von der österreichisch ungarischen Monarchie abzielen, und sie bedauert aufrichtig die traurigen Folgen dieser verbrecherischen Machenschaften.
(Anmerkung der K. und K. Regierung: Unsere For⸗ derung lautete: „Die Königlich serbische Regterung verurteilt die gegen Oesterreich Ungarn gerichtete Propaganda
Die von der Königlich serbischen Regierung vorgenommene Aende— rung der von uns geforderten Erklärung will sagen, daß eine solche gegen Oesterreich⸗ Ungarn gerichtete Propaganda nicht besteht oder daß ihr eine solche nicht bekannt ist. Diese Formel ist unaufrichtig und hinterhältig, da sich die serbische Regierung damit für später die Ausflucht reserviert, sie haͤtte die derzeit be, stehende Propaganda durch diese Erklärung nicht desapoutert und nicht als monarchiefelndlich anerkannt, woraus sie weiter ableiten könnte, daß sie zur Unterdrückung einer der jetzigen Propaganda gleichen nicht verpflichtet sei.)
Die Königliche Regierung bedauert, daß laut der Mitteilung der K. und K. Regtlerung gewisse serbische Offiziere und Funktionäre an der eben genannten Propaganda mitgewirkt und daß diese damit die freundnachharlichen Beziehungen gefährdet hätten, zu deren Be⸗ obachtung sich die Königliche Regierung durch die Erklärung vom 31. März 1909 feierlich verpflichtet hatte. (Anmerkung der K. und K. Regierung: Die von uns ge— forderte Formulierung lautete: „Die Königliche Reglerung bedauert, daß serbische Offiziere und Funktionäre mitgewirkt haben Auch mit dieser Formulierung und dem weiteren Beisatze laut der Mitteilung der K. und Ft. Regierung. verfolgt die serbische Regierung den bereits oben angedeuteten Zweck, sich fuͤr die Zukunft freie Hand zu wahren.)
Die Königliche Regierung verpflichtet sich weiter: 1 Anläßlich des nächsten ordnungsmäßigen Zusammentritts der Skupschtinn in das Preßgesetz eine Bestimmung einzu⸗ schalten, wonach die Aufreizung zum Hasse und zur Verachtung gegen die Monarchie sowie lede Publikatlon strengstens bestraft würde, deren allgemeine Tendenz gegen die territorlale Integrität Oesterreich⸗Ungarns gerichtet ist. Sie verpflichtet sich, anläßlich der demnächst erfolgenden Revision der Verfassung in den Artikel XXII des Verfassungsgesetzes einen Zusatz aufzunehmen, der die Konfiskation derartiger Publikationen gestattet, was nach den klaren Bestimmungen des Artikels XXII der Konstitutton derzeit unmöglich ist. (Anmertung der K. und K. Regierung: Wir hatten ge— ordert: Jede Publikation zu unterdrücken, die zum Hasse und zur erachtung der Monarchte aufteist und deren Tendenz gegen die territoriale Integrität der Monarchie gerichtet ist. Wir wollten also die Verpflichtung Serbiens herbeiführen, dafür zu sorgen, daß derartige Preßangriffe in Hinkunft unterbleiben; wir wünschten also einen bestimmten Erfolg auf diesem Gebiete sichergestellt zu wissen. Statt dessen bietet uns Serbien die Erlassung gewisser Gesetze an, die als Mittel zu diesem Erfolge dienen sollen, und zwar;
a. Ein Gesetz, womit die fraglichen monarchiefeindlichen Preß⸗ äußerungen subjektip bestraft werden sollen, was uns ganz gleichgültig ist, umsomehr. als bekanntermaßen die subjektive Verfolgung von Preßdellkten äußerst selten möglich ist und bei einer entsprechend jarxen Behandlung eines solchen Gesetzes auch die wenigen Fälle dieser Art nicht zur Bestrafung kommen würden; also eln Vorschlag, der unserer Forderung in keiner Weise entgegenkommt, daher uns nicht die geringste Garantie für den von uns gewünschten Erfolg bietet;
b. Ein Nachtragsgesetz zu Artikel WX] der Konstitution, daß die Konfiskation gestattet würde — ein Vorschlag, der ung gleichfalls nicht befriedigen kann, da der Bestand eines solchen Gesetzes in Serbien uns nichts nützt, sondern nur die Verpflichtung der Regierung, es auch anzuwenden, was uns aber nicht versprochen wird.
Diese Vorschläge sind also vollkommen unbefriedigend — dles umsomehr, als sie auch in der Richtung evagsiv sind, daß uns nicht gesagt wird, innerhalb welcher Frist diese Gesetze erlassen würden, und daß im Falle der Ablehnung der Gesetzesvorlagen durch die Skupschtina — von der eventuellen Demission der Regierung ab⸗ gesehen — alles beim Alten bliebe.)
2) Die Reglerung besitzt keinerlei Beweise dafür, und auch, die Note der K. und K. Regierung liefert ihr keine solchen, daß der Verein »Narodna Odbranag. und andere ähnliche Gesellschaften bis zum heutigen Tage durch eines ihrer Mitglieder irgendwelche verbreche⸗ rischen Handlungen dieser Art begangen hätten. Nichtsdestoweniger wird die Königliche Regierung die Forderung der K. und K. Regie⸗ rung annehmen und die Gesellschaft Narodna Odbrana“ sowie jede Gesellschaft, die gegen Oesterreich⸗Ungarn wirken sollte, auflösen.
(Anmerkung der K. und K. Regierung: Die monarchle— feindliche Propaganda der Narodna Odhrana“ und, der ihr affilierten Vereine erfüllt in Serbien das ganze öffentliche Leben; es ist daher eine ganz unzulässige Reserve, wenn die serbische Regierung behauptet, daß ihr darüber nichts bekannt ist. Ganz abgesehen davon ist die pon uns aufgestellte Forderung nicht vollkommen erfüllt, da wir überdies ver⸗ langt haben: die Propagandamittel dieser Gesellschaften zu konfiszteren; die Neubildung dieser aufgelösten Gesellschaften unter anderem Namen und in anderer Gestalt zu verhindern. In diesen beiden Richtungen schweigt das Belgrader Kabinett vollkommen, sodaß unt auch durch die gegebene halbe Zusage keine Garantie dafür geboten ist, daß dem Treiben der monarchiefeindlichen Asoziattonen, inshesondere der Narodna Odbrana“, durch deren Auflösung definitiv ein Ende
bereitet wäre.)
3) Die Königliche Regierung verpflichtet sich, ohne Verzug aus dem öffentlichen Unterrichte in Serbien alles auszuscheiden, was die gegen Oesserreich⸗Ungarn gerichtete Propaganda fördern könnte, falls ihr die K. und K. Reglerung tatsächliche Beweise für diese Propaganda liefert. . (Anmerkung der K. und K. Regierung; Auch in diesem Fall verlangt die serbische Regierung erst Beweise dafür, daß im öffent⸗ lichen Unterricht Serbiens eine monarchiefeindliche , , getrieben wird, während sie doch wissen muß, daß die bei den serbischen Schulen eingeführten Lehrbücher in dieser Richtung zu beanstandenden Stoff ent⸗ halten, und daß ein ge her Teil der serbischen Lehrer im Lager der, Narodna Odbrana! und der ihr affillierten Vereine steht. Uebrigens hat die serbische Reglerung auch hier einen Tell unferer Forderungen nicht so erfüllt, wie wir es verlangt haben, indem sie in ihrem Texte den von uns gewünschten Beisatz sowohl wag den Lehrkörper, als auch, was die Lehrmittel anbelangt,, weglteß, ein Beisatz, der ganz klar zeigt, wo die monarchiefeindliche Propaganda in der serbischen Schule
zu suchen ist.) 4) Die Königliche Regierung ist auch bereit, jene Offiziere und
schuldig befunden werden, schränkt sie ihre Zusage auf jene Fälle ein, in denen diesen Personen ein strafgesetzlich zu ahndendes Delikt zur Last liegt. Da wir aber die Eatfernung jener Offiziere und Beamten verlangen, die monarchiefeindliche Propaganda betreiben, was ja im allgemeinen in Serbien kein gerichtlich strafbarer Tathestand ist, er= scheinen unsere Forderungen auch in diesem Punkte nicht erfüllt.)
5) Die Königliche Regierung muß bekennen, daß sie sich über dem Sinn und die Tragwelte jenes Begehrens der K. und K Regierung nicht volle Rechenschaft geben kann, welches dahln geht, daß die Königlich serbische Regierung sich verpflichten soll, auf ihren Gebieten die Mitwirkung von Srganen der K. und K. Regierung zuzulassen, doch erklärt sie, daß sie jede Mitwirkung anzunehmen bereit wäre, welche den Grundsätzen des Völkerrechts und des Strafprozesses sowie den freundnachbarlichen Beztehungen entsprechen würde. . ‚
(Anmerkung der K. und K. Regierung: Mit dieser Frage hat das Allgemeine Völkerrecht ebenso wenig zu tun, wie das Straf⸗ prozeßrecht: Es handelt sich um eine Angelegenheit rein staatspolizei⸗ sicher Natur, die im Wege einer besonderen Vereinbarung zu lösen ist. Die Reserve Serbiens ist daher unverständlich und wäre bei ihrer vagen allgemeinen Form geeignet, zu unüberbrückbaren Schwier ig⸗ keiten bei Abschluß des zu treffenden Abkommens zu führen.)
6) Die Königliche Regterung hält es selbstverständlich für ihre Pflicht, gegen alle jene Personen eine Untersuchung einzuleiten, die an dem Komplott vom 15.38. Juni beteiligt waren oder beteiligt gewesen sein sollen und die sich auf ihrem Gebiete befinden. Was die Mit⸗ wirkung von hierzu speztell deleglerten Organen der K. u, K. Regie⸗ rung an dieser Untersuchung anbelangt, so kann sie eine solche nicht an⸗ nehmen, da dies eine Verletzung der Verfassung und des Stra fprozeß⸗ gesetzes wäre. Doch könnte den österreichisch⸗ungarischen Organen in einzelnen Fällen Mitteilung von den Ergebnissen der Untersuchung gemacht werden. . ⸗
(Anmerkung der K. und K. Regierung: Unser Verlangen war ganz klar und nicht mißzudeuten. Wir begehrten; 1) Einleitung einer gerichtlichen Untersuchung gegen die Teilnehmer des Komplotts, 2) Teilnahme von K. und K. Organen an den hierauf bezüglichen Erhebungen (Recherche im Gegensatz zu Enquéte judiciagire). 3) Es ist ung nicht beigefallen, K. und K. Organe an dem serbischen Gerichtsperfahren teilnehmen zu lassen; sie sollten nur an den polizei⸗ lichen Vorerhebungen mitwirken, welche das Material für die Unter⸗ suchung herbeizuschaffen und sicherzustellen hatten. Wenn die serbische Regierung uns hier mißversteht, so tut sie dies bewußt, denn der Unterschied zwischen enquété judiciaire und den einfachen Recherchen muß ihr geläufig sein. Da sie sich jeder Kontrolle des einzuleiten den Ver⸗ fahrens zu entziehen wünschte, das bei korrekter Durchführung höchst uner⸗ wünschte Ergebnisse für sie liefern würde, und da sie keine Handhabe besitzt, in plausibler Weise die Mitwirkung unserer Organe an dem polizeilichen Verfahren abzulehnen (Analogen für solche polizeilichen Interoentionen bestehen in großer Menge), bat sie sich auf einen Standpunkt begeben, der ihrer Ablehnung den Schein der Berechtigung geben und unserem Verlangen den Stempel der Unerfüllbarkeit auf-
drücken soll.)
7) Die Königliche Regierung hat noch am Abend des Tages, an dem ihr die Rote zukam, die Verhaftung des Majors Voislav Tankosic verfügt. Was aber, den Milan Ciganobie anbelangt, der ein An⸗ gehöriger der Oesterreschtsch-Ungarischen Monarchie ist, und der his zum 15. Juni (als Aspirant) bei der Etsenbahndirektion hedienstet war, so konnte dieser bis ber nicht ausgeforscht werden, weshalb ein
Steckbrief gegen ihn erlassen wurde. ! Die K. u. K. Regierung wird gebeten, zwecks Durchführung der
Untersuchung sobald als möglich die bestehenden Verdachtsgründe und die bei der Üntersuchung in Serafewo gesammelten Schuldbeweise in der üblichen Form bekannt zu geben. .
(Anmerkung der K. u. K. Regierung: Diese Antwort ist hinterhältig. Ciganopie ging laut der von uns veranlaßten Nach—⸗ forschung drei Tage nach dem Attentat, als bekannt wurde, . Ciganopie an dem Komplotte beteiligt war, auf Urlaub und bega sich über Auftrag der Polizeipräfektur in Belgrad nach Rihari. Es ist also zunächst unrichtig, daß Ciganovie schon am 15 28. Juni aus dem serbischen Staatsdienst schied. Hierzu kommt, daß der Polizei⸗ präfekt von Belgrad, der die Abreise dez Ciganopie selbst veranlaßt hat und der wußte, wo dieser sich aufhielt, in einem Interview er⸗ klärte, ein Mann namens Milan Ciganovie existlere in Belgrad nicht.)
8) Die serbische Regierung wird die bestehenden Maßnahmen gegen die Unterdrückung des Schmuggelg von Waffen und Explosibstoffen verschärfen und erweitern. Es ist selbstverständlich, daß sie sofort eine Untersuchung einleiten und jene Beamten des Grenzdienstes in der Linie Sab ie — Loznica streng bestrafen wird, die ihre Pflicht verletzt und die Urheber des Verbrechens die Grenze haben über
schreiten lassen. . ; ;
9g) Die Königliche Regierung ist gern bereit, Erklärungen über die Aeußerungen zu geben, welche ihre Beamten in Serbten und im Anslande nach dem Attentat in Interviews gemacht haben, und die nach der Behauptung der K. und K Regierung dec Monarchie feind— selig waren, sobald die K. und K. Reglerung die Stellen dieser Aus— führungen bejeichnet und bewiesen haben wird, daß diese Aeußerungen von den betreffenden Funktionären tatsächlich gemacht worden sind. Vie Königliche Regierung wird selbst Sorge tragen, die nötigen Be⸗ weise und Ueberführungsmittel hierfür zu sammeln. ĩ .
(Anmerkung der K. und K. Regierung; Der Königlich serbischen Regierung müssen die bezüglichen Interwiews ganz genau bekannt sein. Wenn sie von der K. und K. Regierung verlangt, daß diese ihr allerlei Detalls über diese Interviews liefere und sich eine foͤrmliche Unterfuchung hierüber vorbehält, zeigt sie, daß sie auch diese Forderung nicht ernstlich erfüllen will.)
10) Die Königliche Regierung wird, sofern dies nicht schon in dieser Note geschehen ist, die K. und K. Regierung von der Durchführung der in den vorstehenden Punkten enthaltenen Maßnahmen in Kenntnis setzen, sobald eine dieser Maßregeln angeordnet und durchgeführt
wird.
Die Königliche Reglerung glauht, daß es im gemeinsamen Interesse liegt, die Lösung dieser Angelegenheit nicht zu über⸗ stürzen, und ist daher, falls sich die K. und K. Regierung durch diese Antwort nicht für befriedigt erachten sollte, wie immer bereit, eine friedliche Lösung anzunehmen, sei es durch Uebertragung der Ent⸗ scheidung dieser Frage an dag Internationale Gericht im Haag, sel es durch Ueberlassung der Entscheidung an die Großmächte, welche an der Autzarbeitung der von der serbischen Regierung am 18.31. März 1909 abgegebenen Erklärung mitgewirkt haben.
— Nach dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen Oesterreich⸗Ungarn und Serbien hat die russische Botschaft in Wien den Schutz der Interessen der in der Monarchie lebenden serbischen Staatsangehörigen übernommen.
— Das Ministerialkomitee für wirtschaftliche Mobilisierungsvorkehrungen, in dem alle beteiligten Ministerien vertreten sind, ist in Permanenz erklärt, worden. Ferner wurde veranlaßt, daß in den von der Mohilisierung betroffenen Gebieten auch Landeskomitees für wirtschaftliche Mobilisierungsvorkehrungen zusammentreten und in Permanenz
eine zu beaufsichtigen, deren Wirken im monarchlefeindlichen Sinne sie kannte.
Beamten aus dem Militär. und ZIlvildienst zu entlassen, hinsichtlich
bleiben.
höchster Besorgnis erfüllten. Auf eine Anfrage, betreffend die rei nisse in Du blin, erwiderte der ECheffekretär für Irland Birrel, daß die Truppen durch den Polizeikommissar vom Dienst auf. dessen eigene Verantwortung herangezogen worden seien. Dieser sei sogleich vom Dienst fuspendiert und die Untersuchung gegen ihn sei eröffnet worden.
Sodann stellte Bonar Law F f i d ; L Fragen, betreffend die europäische Lage. Laut Bericht des „W. * f gab der Staatssekretär Sir Edward Grey folgende Erklärung ab: . Ich glaube, dem Hause ausführlich die Stellung, die die britische Regierung bis jetzt eingenommen hat, darlegen zu müssen. Letzten greitagmorgen, Eihielt ich vom öosterreichisch ungarischen Botschafter den ext der Mitteilungen der oösterreichisch-ungarischen Regierung an die Mächte, die in der Presse auch erschsenen, und die die Forderungen Desterreich Ungarns an Serbien enthalten. Nachmittags sah ich die übrigen Botschafter und drückte ihnen gegenüber die Ansicht aus, daß wir solange der Streit auf Oesterresch Ungarn und Serbien heschrantt bleibe, kein Recht hätten, ung einzumischen. Wenn aber die Beziehungen zwischen Oesterreich, Ungarn, Deutschland und Rußland bedrohlich würden, sei es eine Sache des europäischen Friedens und gehe ung alle an. Ich wußte in jenem Augenblicke nicht, welchen Standpunkt die russische Regierung eingenommen hatte, und ich konnte deswegen keinen unmittelbaren Vorschlag machen. Aber ic sagte, wenn die Beziehungen zwischen Oesterreich⸗Ungarn unnd, Rußland einen bedrohlichen! Charakter annähmen, m so scheine mir die einzige Chance für den Frieden darin zu besteben, daß die vier an der serbischen Frage nicht unmittelb'r interessierten Mächte, nämlich Deutschfand, Frankreich, Italien und Großbritannien in St. Petersburg und Wien gleichzeitig und zufammen hin wirken sollten, daß O'sterreich und Rußland die militärischen Dpergtionen einstellen möchten, während sich die wier Mächte bemühen würden, eine Beilegung des Konfliktes zu erzielen. Nach⸗ dem ich gehört hatte, daß Oesterreich⸗Ungarn die Beziehungen zu Serbien abgebrochen hatte, machte ich folgenden Vorschlag: Ich wies die hritischen Botschafter in Paris, Bersin und Rom telegrgphisch an, bei den Regierungen, bei denen sie beglaubigt sind, anzufragen, ob diese gewillt seien, ein Einvernehmen dahin zu treffen, daß der ftanzösische, der deutsche und der italien sche Botschafter in London mit mir zu einer Konferenz in London zusammenträten, um sich zu bemühen, Mittel zu einer Beilegung der gegenwärtigen Schwierigkeiten zu finden. Gleich⸗ zeitig beauftragte ich unsere Vertreter, jene Regierungen zu er— suchen, ihre Vertreter in Wien, St. Petersburg und Belgrad zu ermächtigen, die dortigen Regierungen von der vorgeschlagenen TVnferen; zu unterrichten und zu ersuchen, alle aktiven militärsschen , bis zur Beendigung der Konferenz einzustellen. Darauf habe ich noch nicht alle Antworten erhalten. Bei diesem Lorschleg ist natürlich die Zusammenarbeit der vier Mächte das Ve en liche. In einer so schweren Krisis, wie diese, würden die Bemühungen einer einzelnen Macht, den Frieden zu erhalten, un— wirlsam sein. Die in dieser Angelegenheit zur Verfügung stehende Ji war so kurz, daß ich die Gefahr auf mich nehmen mußte, einen Vorschlag zu machen, ohne die üblichen vorbereitenden Schritte zu unternehmen, um mich zu versichern, ob er gut aufgenommen werden würde, Aber wo die Dinge so ernst sind und die Zeit fo kurz ist, läßt sich die Gefahr, etwas Unwillkommeneg vorzu— schlagen, nicht bermelden. Ich bin trotzdem der Ansicht, daß, ange— nommen, daß der in der Presse erschienene Tert der serbischen Antwort richtig ist, wie ich es glaube, dieser Vorschlag wenigstens eine Grund— lage bieten sollte, auf der eine freundschaftliche und unparteiische Gruppe von Mächten, unter denen sich Mächte befinden, die bei Oesterresch— Ungarn und hei Rußland gleiches Vertrauen genießen, imftande sein sellten, eine Beilegung zu finden, die allgemein annehmbar sein würde. G8 muß jedem, der nachdenkt, klar sein, daß in dem Augenblick, wo der Streit aufhört, einer zwischen Oesterreich⸗Ungarn und Serbien zu sein, und einer wird, in den eine andere Großmacht verwickelt ist, dles mit einer der größten Katastrophen enden kann, die jemals den Kontinent Europas heimgefucht baben, und niemand kann sagen, was das, Ende der ausgebrochenen Streitigkeiten sein wird, und ihre direkten und indirekten Folgen würden unberechenbar sein. Nach der Erklärung des Staatssekretärs Grey fragte Ha rgy Lawson, ob es wahr sei, daß der Deu tsche Kaiser das Prinzip einer Vermittlung, das Grey vorgeschlagen hahe, angenommen habe. Grey erwiderte, er sei Überzeugt, dan die deutsche Regierung der Vermittelungsibee zwischen Hesterreich⸗Ungarn und Rußland im Prinzip günstig sei, aber iber den speziellen Vorschlag, daß man zu dem Prinzip einer Yer mitte lung durch eine Konferenz greife, habe er noch keine Antwort von der deutschen Regierung erhalten. . Wie W. T. B.“ meldet, hat Frankreich der britischen Jegierung sein vollständiges Einverständnis mit dem Vorschlage Sir Edward Greys mitgeteilt. K Wie die Admiralität mitteilt, haben die sogenannten Aus füllmannschaften der zweiten Flotte den Befehl erhalten, auf ihren Schiffen zu bleiben, anstatt wieder an Land zu gehen, wie es bei Beendigung von Manövern üblich ist.
Frankreich.
In dem Radiotelegramm, in dem der Präsident Poin⸗ ars dem König von Dänemark mitteilt, daß er zu seinem Bedauern seinen beabsichtigten Besuch verschieben müsse, heißt es: „Der Ernst der Lage legt mir die bindende Pflicht auf, direkt nach Frankreich zurückzukehren, wohin ich von dem Ministerrat, dem Dolmetsch der öffentlichen Meinung, berufen werde“. Eine ähnliche Depesche sandte der Präsident an den König von Norwegen.
— Der interimistische Minister des Aeußern Bienvenu Martin hatte gestern nachmittag mit dem österreichisch⸗unga⸗ rischen, dem deütschen und dem russischen Botschafter Unter— redungen und konferierte mit den Ministern des Innern, des Krieges, der Marine und der Kolonien.
Nu szland. ; Wie „W. T. B.“ meldet, verkürzt ein neues Gesetz die Meldungsfrist einberufener Reserveoffiziere von acht auf drei Tage.
Italien.
Der Minister des Aeußern Marchese di San Giuliano und die anderen abwesenden Minister werden heute zum Todes⸗ tage König Humberts nach Rom zurückkehren. Der Ministerrat wird morgen stattfinden.
Türkei. — Der griechische Gesandte teilte vorgestern dem Großwesir Said Halm Pascha ein aus München datiertes Telegramm
zu erhalten. Serbien.
zurückgekehrt.
18. bis zum 60. Lebensjahre einberufen worden.
sammentreten sollte. torium für drei Monate veröffentlicht.
folge serbische Truppen, ͤdie sich auf
schossen. Das Feuer wurde erwidert. größeres Geplänkel.
Der König Peter, der vorgestern abend in Belgrad ein— getroffen war, ist nach kurzem Aufenthalt nach Ribarska Banja
. — Nach einer ergänzenden Mobilisierungsorder sind in Serbien, wie „W. T. B.“ meldet, alle Wehrfähigen vom n . ih Das Haupt⸗ quartier befindet sich in Nisch, wo gestern die Skupschtina zu⸗ Gestern wurde in Belgrad ein Mora⸗
— Bei Temeskubin haben gestern obiger Quelle zu— ( ru lie uf einem Donaudampfer befanden, vom Schiffe aus österreichische Truppen be— Es entspann sich ein
Parlamentarische Nachrichten.
16771 gültige Stimmen abgegeben.
Der Bürgermeister Wagner ist somit gewählt.
Bei der Reichs tagsstichwahl am 23. d. M. im Wahl⸗ kreis Königsberg 2 (Labiau⸗Wehlau) wurden, wie ,,,, meldet, nach amtlichen Ermittlungen bei 20 008 Wahlberechtigten . il Davon erhielten der Bürgermeister Wagner⸗Tapian (fortschr. Volksp. 9078 und der Amtsrat Schrewe⸗Kleinhof⸗Tapiau (kons. 7693 Stimmen.
gehaltenen Wettbewerbprüfung von Marinechrono⸗ metern (Winter 1913 1914).
Ergehnis der Prüfung ist in dem nachstehenden Bericht enthalten.
eingeliefert worden. wieder aus. Einlieferer:
münde 11, Th. C. Wiegand Peine 5 Chronometer.
zur Beteiligung an der 37. Bedingungen erfüllt.
bdorliegenden Prüfung völlig gleichartig; Nickelstahlunruhe, Stahlsptrale und Federhemmung Änwendung Zum dritten Male seit Bestehen der sämtlich mit der Anwartschaft auf dem wurden mitgeprüft drei von der Firma F. Seewarte gehörende Instrumente. Instrumente betrug demnach 79.
statt. ob bei sämtlichen Instrumenten die vorgeschriebenen dingungen über die technische Ausführung? erfüllt sodann war zu entscheiden, ob die Fhronometer den forderungen genügen, die in der Aufforderung zu der Be⸗ teiligung an der 37. Wettbewerbprüfung über den deutschen Ursprung“ enthalten sind, d. h. ob die Instrumente, abgefehen von Palladium⸗ spirale und Nickelstablunruhe, „rein deutschen Ursprungs“ sind. Nach gner eingehenden Besichtigung durch die Sachverständigen wurde vom Vorsitzenden festgestellt, daß keine Veranlassung vorliege, eine Aus—⸗ schließung wegen nicht genügender technischer Ausführung vorzunehmen, oder den . deutschen Ursprung“ der eingelleferten Instrumente in Zweifel zu ziehen. Sämtliche Instrumente konnten demnach in die Prüfung eingestellt werden. . Vor Beginn der Temperaturuntersuchung wurden zunächst die Chronometer einer zehntägigen Vorprüfung bei Zimmertemperatur unterzogen, um den Gangunterschied zwischen dem ersten und zweiten Gangtage der Zugfeder festzustellen. Sämtliche Instrumente genügten den Anforderungen. Nach Beendigung der Voruntersuchung wurden die Chronometer allmählich auf 500 O erwärmt. Sodann wurden die Temperaturen 300 250 200 150 100 Ho ho 100 150 200 250 300 je 10 Tage lang innegehalten; beim Uebergange von einer Dekade zu der folgenden wurden stets allmähliche Temperaturänderungen vor— genommen. Während der beiden letzten Dekaden (März 31 bis April 20) wurde die Temperatur allmählich von 300 6 biz auf Zimmertemperatur vermindert. Die Chronometer wurden während der Prüfung wie in früheren Jahren an jedem jweiten Tage um 19 Uhr Vormittags mit den Normaluhren der Abteilung IV der Deutschen Seewarte auf chrono⸗ graphischem Wege verglichen. Zur Herstellung einer unabhängigen Kontrolle wurde außerdem von einem anderen Beobachter an jedem Dekadentage eine zweite Vergleichung in unmittelbarem Anschluß an die erste vorgenommen. Die den Uhrvergletchungen zugrunde liegenden Zeitbestimmun en wurden, wenn die Witterung es ge— stattete, in viertägigen Zwischenräumen ausgeführt. Nach Beendi⸗ gung der Prüfung wurde die Ableitung der für die Güte der Chronometer maßgebenden Zahlen sowte die Einteilung in Klassen auf Grund der erlassenen Bestimmungen vorgenommen. Darauf wurden die Chronometer in der üblichen Weise einer Besichtigung unterzogen. Besonders eingehend wurde auch in diesem Jahre der augenblickliche Zustand des Oeles, namentlich auf etwaige Veränderungen hin, unter⸗ sucht. Bei einigen JInstrumenten wurden hierbet geringe Farben⸗ veränderungen des Oeles festgestellt. Diese Farbenveränderungen waren jedoch nicht anderer Art, als solche auch unter gewöhnlichen . (n 6. der n n e n pflegen. e geprüften Instrumente verteilen rozentisch in fo Weise auf die einzelnen Klassen: d Klasse . II III IV 74 0s0o. 200, Z0so 3 0so. Zur Beurteilung des Gesamtergebnisses und zum Vergleich der Leistungen während der vorllegenden Prüfung mit denen in früheren Jahren, wird in der folgenden Zusammenstellung die prozentische Ver⸗ teilung der Chronometer auf die einzelnen Klassen angegeben. Hierbei sind die Werte der 11. bis 30. Prüfung zu seè fünffahrigen Mitteln
des Ministerpräsidenten Benizelos mit, demzufolge dieser
vereinigt.
Ergebnisse der 37. auf der Deutschen Seewarte ab⸗
Nie 57 Chronometerwettbewerbprüfung hat, wie in den Vor— jahren, in der Abteilung 4 der Deutschen Seewarte unter der Lestung des Vorstandes derselben, Professor Dr. Stechert, stattgefunden. Das
. Die Beteiligung an der Prüfung war die gleiche wie im Vor⸗ jahre; im ganzen waren 70 Chronometer von sieben deutschen Firmen en. Fünf dieser Instrumente schieden in der Prüfung Die übrigen Chronometer verteilen sich auf folgende t Chronometer⸗ Werke Hamburg 18, L. Kurtz⸗Münster i , Lange u. Söhne Glashütte i. Sa. I7, F. Lidecke⸗Geeste⸗ Schmidt⸗Nordenham 3, Union⸗Glashütte i. Sa. 9,
Bei sämtlichen Chronometern waren die in der Aufforderung Wettbewerbprüfung“ bekannt gegebenen din Der Bau der eingelieferten Instrumente war bezüglich der verwandten Umuhe, Spirale und Hemmung bei der es fand allgemein die
; Wettbewerbprüfungen waren alle Chronometer rein deutschen Ursprungs und . . Preiserteilung eingestellt. Außer⸗ r t Lidecke⸗ Geeste⸗ münde eingelleferte ausländische Chronometer und sechg der Deutschen Die Gesamtzahl der geprüften
Vor Beginn der Wetibewerbprüfung fand die übliche Besichtigung durch die von der Deutschen Seewarte berufenen Gachhen stznt ae Diesen lag eine doppelte Aufgabe ob; erftens war festzustellen,
Be⸗ waren; An⸗
81 14 5 476 75 16 5 462 . . 20 9 465
Zu der vorstehenden Zusammenstellung ist zu bemerken, daß bei der Verteilung der Chronometer auf die elnzel nen Klassen überall die⸗ jenigen Grundsätze der Beurteilung maßgebend waren, die seit der 22. Wettbewerbprüfung eingeführt worden sind. Die Zahlen der am Schlusse angegebenen Spalte X sind aus der Gleichung
== 5 pi 4. 4 pe 4 3 pe K 2 p- 4 bs
hervorgegangen, wo pi bis p, die vorstehenden Projentzahlen be⸗ zeichnen. Die Zahl * stellt demnach in gewisser Hinsicht eine Ver= hältnis zahl für die Gesamtleistang während einer Prüfung dar. Eine gewisse Willkür liegt natürlich wie bei jeder Klasseneinteilung in einer solchen Beurteilung. Der für die diesjährige Prüfung er⸗ haltene Betrag 2 — 465 übertrifft demnach etwas den Betrag des Vorjahres. Die Gesamtleistung kann daher auch dieses Mal als eine gute bezeichnet werden.
Wie in früheren Jahren mußten mehrere Instrumente wegen zu großer Beschleunigung (Akzeleration) in eine liefere Klasse versetzt werden. Aus diesem Grunde mußten drei Chronometer der zweiten lstatt der ersten) Klasse überwiesen werden.
. Die für die besten Chronometer ausgesetzten Preise wurden für die folgenden Instrumente erster Klasse erteilt: für das Chronometer
A. Lange und Söhne . Nr. 144 der erste Preis (6 1200)
C. Wiegand J 1100)
Chronometer⸗Werke 5
Chronometer⸗Werte . , 477 , vierte
W
C. Miegannnd ,
O — — —— — O
) Der Kürze wegen sind, wie in früheren Jahren, diejenigen Chrono meter gilz zur Klasse N. gehörig bezeichnet worden, welche die für die Klasse IV festgesetzten Höchstbetraͤge der Gütezahlen überschritttn haben.
Statistik und Volksmirtschaft.
Bestrafungen wegen gesetzwidriger Beschäftigung von Arbeiterinnen, jugendlichen Arbeitern und Kindern in Deutsch land im Jahre 1911.
Nach der im 257. Bande der ‚Statistik des Deutschen Reichs“ enthaltenen Kriminalstatistit für das Jahr 1911 sind wegen Zuwider= handlungen gegen die Bestimmungen über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern sowle von Kindern im Jahre 1911 von deutschen Gerichten 7312 (im Jahre 1910 6571, im Jahre 1909 5034) Personen bestraft worden, von denen 5204 (4700, 507) evangelische, 1614 (1405, 1191) katholische Christen und 1446 (425, 301 Juden waren. Unter den größeren Verwaltungsbeztrten hatte die meisten Fälle wieder die Stadt Berlin mit 870 (im Vorjahre S6l) zu verzeichnen. Dann folgen die preußt= schen Regierungsberlrke Breslau mit 522 (296), Potsdam mit 513 (498) und Düsseldorf mit 319 (349) Verurteilten, die sächsische Kreis⸗ hauptmannschaft Zwickau mit 318 (251), der Staat Hamburg mit 295 (348), die preußtschen Regierungsbezirke Arnsberg mit 263 (16h) und Schleswig mit 256 (114), die säͤchsische Kreighauptmann= schaft Chemnitz mit 243 (174), der preußtsche Regierungsbezirk Oppeln mit 232 (2l6ß), die sächsischen Kriegshauptmannschaflen Dregden mit 197 (2527 und Leipzig mit 183 (1695, die preußischen Regierungs⸗ bezirke Cöln mit 178 (127), Merseburg mit 154 (io), Königsberg mit 146 (37) und Magdeburg mit 104 (61) sowie der bayerische Re⸗ gierungsbezlrk Pfalz mit 102 (199) verurteilten Perfonen.
Ueber die Produktion der Kohlen, Eisen und Hütten industrie im Deutschen Reich im Jahre 1912
sind auf Grund von Erhebungen, die das Reichsamt des Innern ver⸗= anstaliet hat, im ersten „Viertel jahrsheft zur Statistik des Deutschen Reicht ; Jahrgang 1914, Uebersichten gegeben, die sich inhaltlich an die früher über die Produttionsergebnisse der bergbaulichen Betriehe für das gleiche Jahr veröffentlichten anschließen. Auch het diesen Erhebungen kamen im Jahre 1913, wie beim Bergbau, die neuen Bundegsratsbestimmungen über die Montan statistik erstmalig zur Anwendung. Die Ergebnisse sind nach Einzelstaaten verrechnet. Nach den Uebersichten haben die Kokereien Produkte im Gesamtwerte von 455.3 Millionen Mark ge— wonnen. Der Wert der erzeugten Steinpreßkohlen beträgt 83 Millionen, jener der erzeugten Braunpreßkoblen 155,2 Hic Mark. In 291 Hochöfen wurden für 7759 Millionen Mark Roh⸗ stffe verhüttet und daraus Roheisen im Werte von 922.9 Millionen Mark hergestellt. Die Erzeugung der Eisengießereien stellt sich dem Werte nach auf 698 Millionen, die der Flußstahlwerke auf 15025 Millionen, die der Walzwerke auf 2207, Millionen Mark.
In diesen Zahlen ist die Produktion von Luxemburg nicht ent- halten. Eine Veröffentlichung über die Produktionsergebnisfe des Bergbaues und der Eisenindustrie Luxemburgs für das Jahr 1912 findet sich aber in demselben Vierteljahrsheft. Danach sind in ,,, 5 von 11633 Millionen, Flußstahl ein⸗
ießlich der acken im Werte von 88, und Walzprodukte Werte von 103,0 Millionen Mark erzeugt. 9 3 Kupfer., Blei⸗ und Silberhütten sowie Gold. und Silberschelde⸗ anstalten, Zink und Zinnhütten, Schwefelsäurebetriebe und Hütten, in denen Nickel, Kobalt, Wismut, Arsen, Wolfram, Cer und deren nen hergestellt werden, sind in ausführlichen Uebersichten elt.
ö Zur Arbeiterbewegung.
Die im Deutschen Transportarbeiterverband organisierten Roll. kutscher und Bodenarbeiter Berlins und . 56 end be⸗ schlossen, wie die ‚Voss. Ztg. mitteslt, gestern abend in gut besuchter Versammlung, den bestehen den Tarifvertrag zu kündigen, nachdem eine Vertrauensmaännerversammlung sowie die Branchenlentung den gleichen Beschluß erat hatten. Gin Ausschuß wurde beauftragt, einen neuen Tarif auszuarbeiten, der im wesentlichen eine Lohnzulage und Ver türig r . .
er Ausstand im Schreinergewerbe in Koblenz (vgl. Nr. 150 d. Bl) ist der . Rh. Westf. Ztg. zufolge zum . * elegt. Mit einigen Kleinmeistern und auch mit den 3 größten irmen wurde eine Einigung erzielt. Die Arbeltszeit in der Woche wird um 19 Stunde verkürzt ohne Abzug vom Lohn. Ferner wurde eine Lohnaufbesserung von 3 3 für die Stunde zugesagt. Weitere . ö ö t 6 1. mug nt Der Durchschnittslohn be⸗
„ für die Stunde. De 3 5 . r neue Tartfvertrag gilt bi ö n etersburg nahmen, wie W. T. B.“ late Ausständigen. . , wal. Nr. 174 d. Bl.). Nur die Fabri . Vorgänge von ihren Ve lossen worden waren,
— der ,. der Arbettermass
Ereignisse ein
jäher Umschwung