1914 / 175 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Jul 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Gerichte zugelassenen Rechtganwalt als Prozeßbehollmächtigten vertreten zu lassen. Straßburg i. G., den 24. Juli 1914 Gerichts schreiberei des Kaiserlichen Landgerichts.

140865] Oeffentliche Zustellung.

Die Friederike Häfele, Schreinersehefrau in Kornwestbeim, vertreten durch Rechts— anwalt Dr. Mainzer J. in Stuttgart, klagt gegen ihren mit unbekanntem Aufenthalts ort abwesenden Ehemann Albert Häfele, Schreiner zuletzt in Stuttgart wohnhaft, auf Ehescheidung, mit dem Antrage, die am 4. Okibr. 1902 zwischen den Parteien vor dem Standesamt Zuffenhausen geschlossene Ehe wegen Ehebruchs des Beklagten sowle gem. S 1568 B. G⸗B. zu scheiden, den Beklagten für den schuldigen Teil zu er— klären und ihn zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits zu verpflichten. Di⸗ Klägerin ladet den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer 4 des K. Landgerichts zu Stuttgart auf Dienstag, den 20. Ok. tober IBI 4, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bel diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Stuttgart, den 23. Juli 1914.

Der Gerichtsschreiber des K. Landgerichts: L. G⸗Sekr. Mäntler.

414081

Oeffentliche Zustellung. 1 R. 29/14.

Der Rechtsanwalt Erhardt in Weimar als Vertreter der Frau Hedwig Müller, geb. Schumann, in Dörstewitz erhebi Klage gegen den Arbelter Paul Müller, zuletzt wohnhaft in Weimar, jetzt unbe— kannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Streitteile zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil an der Scheidung zu er klären, ihm auch die Kosten des Rechts strelts aufzuerlegen, und ladet den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Zivilkammer Groß herzogl. Landgericht zu Weimar zu dem auf Dienstag, den 3. November 1914, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Ver⸗ handlungstermin mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Weimar, den 23. Juli 1914.

Der Gerichtsschreiber des Großherzoglich Sächs. Landgerichts.

41400) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Franz Dohmen zu Duis— burg, Bülowstraße 8, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Fulda in Duig— burg, klagt gegen ihren Ebemann Franz Dohmen, früher zu Duisburg, jetzt un, bekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte die Klägerin am 31. März 1914 verlassen, in der ganzen Zeit des Zusammenlebens der Parteien nur einige Tage gearbeitet habe, und daß sein Aufenthalt trotz angestellter Recherchen nicht zu ermitteln gewesen sei, mit dem Antrage auf Wiederherstellung der ehe— lichen Gemeinschaft. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand lung des Rechtsstreits vor die V. Hivil— kammer des Königlichen Landgerichts in Duisburg, Zimmer 166, auf den 24. Oktoher IgE A, Vormittage Y Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 11 R 176/14, 1.

Daisbung, den 21. Juli 1914.

Lorenz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

41413] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der minderjährigen Anna Marie Martha Geyer in Weißenfels, vertreten durch den Vormund, Magistrats⸗ sekretär Fleischer daselbstt, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Reichelt in Chemnitz, Klägerin, gegen den Lager— gehilfen Georg Kraus, zuletzt in Chemnitz, Amaltenstraße 641 bei Henschel, wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wird der Beklagte zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung des Rechtsstrei:s auf den 9. Sentember 1914, Vor⸗ mittags 8 Uhr, vor das Köntgliche Amts

ericht zu Chemnitz, Zimmer 145 geladen . Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung hekannt gemacht.

Chemnitz, den 23 Jult 1914.

Der Gerichte schreiber des Königlichen Amtsgerichts. 41412 Oeffentliche Zustellung.

Der am 14. Januar 1913 geborene Werner Ernst Karl Fette in Grasdorf, vertreten durch den Vormund, Arbeiter Albert Fette in Hannover, klagt gegen den Schlosser Karl Bergholz, unbekannten Aufenthalts, früber kn Grasdoif, Hildes— heimeistr 45, wohnhaft, unter der Be— hauptung, daß dieser als außerehelicher Vater des Klägers zu gelten habe und als solcher verpflichtet self, ihm Unterhalt zu gewähren, mit dem Antrage, den Be— klagten kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kläger vom 14. Januar 1913 an his zur Vollendung seines sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 60 sechzig Mark, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 14. Olktober, 14. Januar, 14 April und 14. Jull jeden Jahres, zu zahlen, und das Urtell für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechlttz« streits wird der Beklagte vor das König— liche Amtsgericht in Hannover, Neue Justizgebäude, Volgersweg 1, 11. Stock⸗ werk, Zimmer 360, auf den 8. Sep- ember 154, Vormittags 10 Uhr,

geladen. Dem Kläger ist das Armenrecht bewilligt. Hannover, den 20 Juli 1914. Der Gerichtaschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

41411

Oeffentliche Zustellung. Ladung. In Sachen der minderjährigen Anna Roberta Emilie Schwarting, geboren am 19. Dezember 1913, vertreten durch den Generalpormund, Bureauvorsteher det Jugendamts Rust in Bremen, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bauer, Hannover⸗Pöhren, gegen den Kauf⸗ mann Erwin Mener, geboren am 28. Auqust 1891 in Braunschweig, zuletzt wohnhaft in Hannover, Dietrichstraße 19, jetzt unbekannten Aufenthalts, wird der Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstrests vor das Könialiche Amts gericht in Hannover, Abteilung 14, Volgerzaweg Nr. 1, Zimmer Nr. 369 im II. Stock, Neues Justizgebäude, auf den 25. September 1914 Vormittags 10 Uhr, geladen. Die auf die Beweis- usnahme sich beziehenden Verhandlungen sind eingegangen.

Hannoner, den 23. Jult 1914. Der Gerichtaschrelber des Königlichen Amtsgerichts.

414094 Oeffentliche Zustellung.

Die Pauline Gräf, Näbterin in Fell⸗ bach, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Daniel in Stutigart, klagt gegen den Ernst Hrãßf Fabriktaglöhner, mit un⸗ bekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Unterhaltsforderung, mit dem Antrage für Recht zu erkennen: Beklagter ist schuldig, an die Klägerin als Unterhalt jährlich 648 ½ in vlerteljährlichen vorauszahl⸗ baren Raten von 162 M auf 1. Juli, 1. Oktober, 1. Januar und 1. Ayr zu bezahlen und die Kosten des Rechtestreita zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer V des K. Landgerichts iu Stuttgart auf Donnerstag, den E. Oktober 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt zu destellen.

. den 23. Juli 1914.

Der Ger ö des K. Landgerichts: aiber.

41426 Oeffentliche Zustellung. C 198114. Der minderjährlge Julius Andreas Zienheld, vertreten durch seinen Vormund Nikolaus Zirnheld, Ackerer und Schuster in Meistratzheim, Prozeßbevollmächtigter im Armenrecht: Rechtsanwalt Fetter in 3 klagt gegen den Schreinergesellen Föosef Dürrenbach. früher zu Waldol⸗ wisheim, it unbekannten Wohnorts, unter der g. auptung, daß ihm der Be⸗ klagte als außerehelicher Erzeuger unter haltspflichtig sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig und vorläufig voll— streckbar zu verurteilen, dem Kläger von seiner Geburt, dem 20. April 1914, an bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt ine im vor- aus zu entrichtende Geldrente von viertel⸗ jährlich 60 00 S, und zwar die rück— ständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 20. Oktober, 20. Januar, 20 April und 20. Jult jedes Jahres zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor, das Faiserliche Amtägericht zu Zabern auf Donnerstag, de En 24. September LEA, Vormittags O9 Uhr, geladen. Zaberu, den 23. Juli 1914. Gerichtsschrelberei des Kaiserlichen Amtsgerichts.

41409] Oeffentliche Zustellung.

Auf Antrag des Rentiers Gustah Bäuch⸗ ler in Berlin⸗Lichterfelde, Chaussee⸗ straße 113, vertreten durch den Rechtsan⸗ walt Justizrat M. Brandt in Berlin,

s6sß7, Zimmer 48, 1 . auf den 18. Oktober I914, ormittags 19 uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗= zug der Klage bekannt gemacht. . . Schöneberg, den 10. Juli Der Gexichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

41423] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Georg Backhaus in Han⸗ nover, Hildesheimer Chaussee 22 pre bevoll mächtigter; Rechtsanwalt Dr. Win⸗ disch in Berlin⸗Wilmersdorf, Hektor⸗ straße 3, klagt gegen den Kriminalkom⸗ missar a. D. Wannowski, früher in Berlin⸗Wilmersdorf, Tantener Str. J, unter der Behauptung, daß er ihm für einen erteilten Auftrag, den Beklagter nicht ausgeführt habe, 100 „S Vorschuß gezahlt habe, und daß er durch Schuld des Beklagten weitere 120 M Unkosten gehabt habe, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung in 220 ½ nebst 4 vom Hundert Zinsen seit dem 6. Mai 1913. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Königliche Amtsgericht in Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz, Zim⸗

mer 46, II, auf den 1A. Oktober 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Charlottenburg, den 16. Juli 1914. Der Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 49.

(41419 Oeffentliche Zustellung. 62 D 3003 14. 5.

Der Schneidermeisser Joh. W. Stiene in Cöln, Kupfergasse Nr. 5. Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Step⸗ mann und Dr Gemünd in Göln, klagt gegen den Reisenden Hermann Wein. berg, früber in Cöln, Lindenstraße Nr. 14, jetzt ohne bekannten Wohn und Aufent⸗ haltgzort, auf Grund eines am 20 Januar 1914 ausgestellten, am 20. April 1914 zahlbaren, am 21. April 1914 mangels Zablung protestierten Wechsels über 100 4 mit dem Antrage auf kostenfällige Ver- urtetlung zur Zahlung von 100 ½ Wechsel. summe nehst 60/0 Zinsen seit dem 20. April 1914 sowie 7.75 M Wechsel⸗ unkosten. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht bier, Abtei lung 62, Zimmer Nr. 150, Reichensperger⸗ platz, auf Freitag, den 285 September 1944, Vormittags E09 Uhr, geladen.

Cöln, den 22. Jult 1914.

(L. S.) (Unterschrift),

Am lsgerichtssekretär,

Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.

41418) Oeffentliche Zustellung.

Die ledige Wirtschafterin Elisabeth Ungermann in Dresden, . Nr. 18, Il, rechts, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Weller J. in Dresden, Jo⸗— hannesstraße 10, l, klagt gegen den Kauf⸗ mann und Generaldirektor Max Witt⸗ kop, früher in Dresden, Blochmann⸗ straße 14, pt., jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Grund der Behauptung, daß sie vom z. Mai 1913 an bei dem Beklagten als Wirtschafterin gewesen sei. Es sei ver⸗ einbart worden, daß sie monatlich 30 A Gehalt bekommen sollte, der jedesmal am Ende des Monats zu zahlen gewesen sei, außerdem hätte sie freie Wohnung und Beköstigung gehabt. Der Beklagte habe den Gehalt auf die Zeit vom 1. Oktober ab bis jetzt nicht bezahlt, er sei vor einiger Zeit abgereist, auch sei Anfang Juli 1914 die Wohnung, die der Beklagte Bloch⸗ mannstraße Nr. 14 bewohnt hatte, durch den Gerichtsvollzieher geräumt worden. Bis jetzt sei eine Kündigung des Dienst⸗ verhältnisses nicht erfolgt, die Klägerin habe also insgesamt 300 ½ Lohn auf die Zeit vom 1. Oktober 1913 bis 31. Juli 1914 zu fordern. Seit dem 1. Juli 1914

Lützowstraße 78, hat das Königliche Amts⸗ gericht in Berlin-Lichterfelde die öffentliche Zustellung einer Erklärung bewilligt, wo⸗ nach Herr Bäuchler die dem Herrn Kurt Sabginsky, jetzt in Berlin, Melanch⸗ thonstraße 18, erteilte Generalvoll macht vom 17.28. Februar 1914 widerruft und sie für kraftlos erklärt. Herr Kurt Sab⸗ ginsky ist deshalb fortan nicht mehr befugt, die im Grundbuche von Steglitz Band 17 Blatt Nr. 535 und von Lankwitz Band 4 Blatt Nr. 198 eingetragenen Grundstücke zu belasten oder sonst irgendwie über die⸗ selben zu verfügen. Ferner widerruft Herr Bäuchler die Vollmacht, mit einem Fak⸗ similestempel seines Namens an seiner Stelle die Bauzeichnungen zu unter⸗ zeichnen.

Berlin ⸗Lichterfelde, den 20. Juli

1914. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

41410] Oeffentliche Zustellung.

samtschuldner mit dem bereits verurteilten Sergiei von Diaghilew zu verurteilen,

246,91 S nebst 4 * seit dem 25. März mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits 28.

1914 zu zahlen und die Kosten des Rechts⸗

streits einschl. derjenigen des Arrestes vom auf den 11. September 191A, Vorm. 24.

27. März 1914 zu tragen. Zur mündlichen n , des Rechtsstreits wird der

Beklagte, vor das Königliche Amtsgericht Der Gexichtsschreiber des Königlichen 30.

in Berlin⸗Schöneberg, Grunewaldstraße

sei ihr weder Kost noch Wohnung gewährt worden, sie fordere hierfür eine angemessene Entschädigung von 1 S 50 pro Tag. In dieser Zeit, während der sie beim Be⸗ klagten in Stellung gewesen sei, habe sie insgesamt 588 M 31 bar verlegt, sie habe hierauf 371 S 50 3 wiederbekom⸗ men, sodaß sie insgesamt für die Verläge noch 216 A6 81 4 zu fordern habe, der Beklagte habe diesen Betrag mehrfach schriftlich und mündlich als richtig an— erkannt und Zahlung versprochen. Der Beklagte schulde also der Klägerin 300 A6 auf Lohn, 46 66 50 Ersaß für Woh⸗ nung und Beköstigung für den Monat Juli und 216 M 81 8 für Verläge, also insgesamt 563 S 31 3. Der Beklagte habe auch diesen Betrag mehrfach schrift⸗ lich und mündlich anerkannt und Zahlung versprochen. Die Klägerin beantragt: Der

bevollmächtigter:

41420] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann August. Vedder in Düsseldorf, 1 Rechts⸗ anwälte P. Avens und Dr. Bechstein da⸗ selbst, klagt gegen die Frau Witwe Antonie Haselberg, geb. Gokulski, unbekannten Aufenthaltsorts, unter der Behauptung, daß ihm gegen die Beklagte aus dem mit derselben bestandenen Gesellschaftsverhält⸗ nis bezw. ö. Grund einer persönlichen Schuldübernahme eine Forderung zustehe, mit dem Antrage auf kostenfällige einschl. der Kosten des Arrestverfahrens 3. G. 46/14 und vorläufig vollstreckbare Verurteilung der Beklagten, soweit erforderlich gegen Stcherheitsleistung, zur Zahlung. von 351A,23 M nebst 4 56 Zinsen . dem Klagetage. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Düsseldorf, Zimmer Nr. 2, Königsplatz 15.16, auf den T. Oktober E944, Vormittags 9 Uhr, geladen. Die Sache ist zur Ferien⸗ sache erklärt.

Düsseldorf, den 22. Juli 1914.

Bam m , Aktuar, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts.

41415] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Bathasar Braun jr. in Frankfurt a. M., Diesterwegstraße, Pro⸗ zeßbebollmächtigter: Rechtsanwalt Justiz- rat Ahrndsen in Frankfurt a. M., klagt gegen die Ehefrau Maria Nöthen, Pa—⸗ pierwarenhändlerin, früher in Frankfurt a. M., Schweizerstraße 61, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behaup⸗— tung, daß die Beklagte ihm aus dem Kauf⸗ vertrag vom 4. August 1913 noch 137,23 Mark und die Hälfte des vom Kläger aus⸗ gelegten Vertragsstempels mit 3,50 M schulde, mit dem Antrage auf vorläufig vollstreckbare Verurteilung zur Zahlung von 140,73 M nebst 4 95 Zinsen seit —ᷓ. Aril 1914 und Tragung der Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des vorausgegangenen Arrestverfahrens (5 G. 19ñ 14). Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht, Abt. 5, in Frankfurt a. M., Hauptgebäude, Zimmer 51, Heiligkreuz straße 34, auf den 26. September 1914, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. M., den 14. Juli 1914.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

41421] Oeffentliche Zustellung.

Fritz Schittenhelm jr, Maurer in Freudenstadt, vertreten durch Rechtsan⸗ walt Dr. Blaicher in Freudenstadt, klagt gegen Käthe Dörr von Sinsheim (Baden), fr. Inhaberin einer Pension hier, z. Zt. mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Werkvertrags, mit dem Antrage, die Beklagte durch gegen Sicherheits⸗ leistung vorläufig vollstreckbares Urteil zu verurteilen, dem Kläger 415 M 75 3 nebst 4 235 Zins seit 1. Januar 1913 zu be⸗ zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht in Freudenstadt auf Mon⸗ tag, den 2. November 1914, Nach⸗ mittags z Uhr, geladen.

Freudenstadt, den 24. Juli 1914.

Amtsgerichtssekretär Hartmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Amts⸗

gerichts.

41425] Oeffentliche Zustellung.

Der Geheime Justizrat Ellendt in Königsberg, Kleiner Domplatz 8 / 9, klagt gegen den Gerichtsassessor a. V. Ed. P. G. Edner, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Bad Harzburg, unter der Be⸗ hauptung, daß er den Beklagten auf Hrund schriftlichen Auftrages in der Prozeßsach? Edner gegen von Kavser 3. O. 117.13 vor dem Königlichen Amtsgericht und dem Königlichen Land— gericht in Königsberg vertreten habe, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 60,80 M6 zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtastreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht, Abteilung 16, in Königsberg i. Pr. auf den 30. Ok- tober 1914, Bormittags 95 Uhr, geladen.

Königsberg i. Pr., den 14. Juli 1914.

Der Gerichts schreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 16.

41414] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Paul Seler (Inhaber Pol⸗ kow und HegelJ in Krossen a. O., Prozeß⸗ Rechtsanwalt Maul ebenda, klagt gegen den früheren Ritter⸗

Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 436 ½ι 81 nebst 4 75 Zinsen von je

ist

vollstreckbar. Der

Beklagte wird zur

vor das Königliche Amtsgericht Dresden

5 S Uhr (Saal 155), . Dresden, den 24. Juli 1914.

; Amtsgerichts. 27. Cg. 963 / 14.

30 d seit dem 31. Oktober 1913, seit dem Strack, zurzeit unbekannten Aufenthalts,

Der Fritz Rummel in Berlin W. 30, 30. November 1913, seit dem 31. Dezember auf Grund der Behauptung, daß derselbe Neue Winterfeldstr. 1, Prozeßbevollmäch⸗ 1913, seit dem 31. Januar 1914 seit dem im Jahre 1912, 1913 und 1914 verschie⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Asch, Berlin 28. Februar 1914, seit dem 31. März 1914, dene Waren geliefert erhalten habe, mit W. 30, Maagßenstraße 25, klagt gegen den seit dem 30. April 1914, seit dem 31. Mai dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig Baron Dimitry Gunzburg, Unternehmer 1914 und seit dem 30. Juni 1914 sowie zu verurteilen, an Klägerin 1589 M 50 3 des Diaghilews Russischen Balletts, un⸗ von 216 M 81 4 seit dem Tage der Klag⸗ nebst 5 3, Zinsen von 11105 * seit bekannten Aufenthalts, unter der Behaup⸗ zustellung sowie weiter am 31. Juli 1914 dem 18. 12. 1912, von 176,95 4 seit tung, daß er ihm geschmiedete Verschlüsse weitere 76 A 50 43 nebst 4 25 Zinsen von dem 30. 12. 1912, von 109,50 MS seit resp. Ueberfallen käuflich geliefert habe, diesem Tage an zu zahlen und die Kosten dem 16. 1. 1913, von 206,95 M seit dem mit dem Antrag, den Beklagten als Ge⸗ des Rechtsstreits zu tragen. Dieses Urteil 31. gegen Sicherheitsleistung vorläufig! 9

gutsbesitzer, Kammerherrn Maximilian

dem dem dem dem dem dem dem

1. 1913, von 127,65 , seit 2. 1913, von 312.35 Mo 23. 1913, von H4, 809 A 1913, von 106,20 ½0p. 31. 3. 1913, von 20 00 M 4. 1913, von 106,565 M0 . 1913, von 80,00 S 11. 1915, von 12525 4 dem

5.

31. 30.

eb. gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. er Be⸗ klagte Strack wird hiermit zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Krossen 4. O., Zimmer Nr. 13, auf den O. September 19E4A4, Vorm. I60 Uhr, geladen. Die Sache wird zur Feriensache erklärt. Krossen a. O., den 23. Juli 1914. Der. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

41416] Oeffentliche Zustellung.

Der Hausbesstzer Cäsar Pighetti zu Leipzig, Prozqchbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Dr. Schiller und Reißner in Leipzig, klagt gegen den Kaufmann Jo— hannes Müller, früher in Leipzig, Bose⸗ straße 4, dann in Berlin⸗Schöneberg, Badenschestr. 19, jetzt unbekannten Auf⸗— enthalts, und 2 Gen. auf Grund eines Mietvertrags, unter der Behauptung, daß der Beklagte mit den beiden anderen Genossen als Gesamtschuldner verpflichtet sei, an den Kläger 193 S 75 nebst 4 25 Zinsen seit 1. April 1914, restlichen Mietzins auf die Zeit vom 1. April 1914 bis 30. Juni 1914, inkl. 1,25 Sa Wasser— zins zu zahlen, mit dem Antrage: der Beklagte wird als Gesamtschuldner mit den 2 Gen. verurteilt, an den Kläger 193 ½ 75 * nebst 4 3 Zinsen seit dem 1. April 1914 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte Müller wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Leipzig, Peterssteinweg Nr. 8, Zimmer 149 a, auf den 9. Sep⸗ tember 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen. Die Sache wird als Ferien—⸗ sache bezeichnet. 24 Cg. 509 / 14. Der Gerichtsschreiber des Köͤnialichen Amtsgerichts Leipzig, am 20. Juli 1914.

41417 Oeffentliche Zustellung. Der Hausbesitzer Cäsar Pighetti zu Leipzig, Prozeßbevollmächtigte: Rechts anwälte Dr. Schiller und Reißner in Leipzig, klagt gegen den Kaufmann Jo— hannes Müller, früher in Leipzig, Bose⸗ straße 4, dann in Berlin-Schönebera, Badenschestr. 10, jetzt unbekannten Auf— enthalts, und 1 Gen. auf Grund eines Mietsvertrages, unter der Behauptung, daß der Beklagte mit dem anderen Ge⸗— nossen als Gesamtschuldner verpflichtet sei, an den Kläger 600 M nebst 6 9. Zinsen davon seit dem 1. Juli 1914, Mietzinsteil auf die Zeit vom 1. Aprik 1914 bis 30. Juni 1914, zu zahlen, mit dem Antrage: der Beklagte Müller wird als Gesamtschuldner mit dem anderen Ge⸗ nossen verurteilt, an den Kläger 600 M nebst 6 2 Zinsen seit dem 1. April 1914 zu zahlen und die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreck⸗ bar. Der Beklagte Müller wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Leipzig, Peterssteinweg Nr. 8, Zimmer 149 a, auf den D. September 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen. Die Sache wird als Feriensache bezeichnet.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen

41422] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Karl König zu Duis— burg, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsan— wälte Justizrat Schonlau und Dr. Esser in Mülheim⸗Ruhr, klagt gegen die Petro— nella Krütt, Ehefrau Bergmann Johann Paasen, früher in Düsseldorf, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, und 10 weitere Mit⸗ erben, unter der Behauptung, daß die Be⸗ klagten als Miterben: I) der verstorbenen Wwe. Wilhelm Krütt, Gertrud geb. Schweer, zu Benrath,?) der ebendort ver— storbenen Wilhelmine Krütt aus der im Grundbuch von Alstaden Band 24 Blatt 314 Abteilung III Nr. 1 einge⸗ tragenen Hypothek von 829,50 „S6 Zinsen in Höhe von 124 S verschulden, mit dem Antrage, die Beklagte Petronella Krütt als Gesamtschuldnerin mit den bereits ver— urteilten 10 Miterben kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger 124 MS nebst 4 25 Zinsen seit 1. November 1911 zu zahlen, insbesondere bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück Flur A Nr. 1191/10 der Steuergemeinde Alstaden. Zur münd— lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Königliche Amts— gericht in Oberhausen auf den 27. No⸗ vember 1914, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 28, geladen. 2 C. 1769 / 13.

Oberhausen, den 17. Juli 1914.

Kristen, Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.

40852] Oeffentliche Zuste lung.

Die verwitwete Tischlermeister Adelheid Kristen in Reinerz, Projeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Liedtke in Reinerz, klagt gegen den Tischler Bernhard Ernst Gustav Pfitzner, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte als Erbe deg am 3. 11. 1896 verstorbenen Tischlers Bernhard Pfitzner und dessen am 25. 4. 1911 verstorhbenen Ehefrau, Berta geb. Imjela, vapflichtet sei, in die Löschung der auf Blatt 146 Reinerz in Abt. III unter Nr. 6 einge⸗ tragenen Hypothek von 22 Talern zu willigen, da diese bezahlt sel, mit dem Antrage, a. den Beklagten zu verurteilen, die Löschung der vorbezeichneten Hypothek im Grundbüche zu bewilligen, b. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreit⸗ wird der Beklagte vor das Königliche

30. 12. 1913, von 39,50 M seit dem 28. 1. 1914 zu zahlen, und das Urteil

Amtsgericht in Reinerz, Zimmer 3, auf den 29. September 1914, Vorm.

9 Uhr, geladen. Diese Sache Ferlensache erklart. n e G m Neinerz. den 16. Jull 1914. Der Gerichts schreiber des Königl. Amtsgerichts.

41292)

Die Firma Hasbrauerei A. G. in Crombach Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt. Fredebölling in Siegen klagt gegen die Eheleute Vinzenz Huszak, früher in Bonn, jetzt unbekannten uf⸗ enthalts, auf Grund der Behauptung, daß dieselben ihr für Bierlieferungen no den Resthetrag von S865, 10 6 verschulden, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Ver⸗ urteilung der Beklagten zur Zahlung von 66,10 „6 nebst 44 9 Zinsen seit 1. Ja— nuar 1914 und Vollstreckbarkeitserklärung des Urteils gegen Sicherheitsleistung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten bor das Königliche Amtsgericht in Siegen auf den 3. OR, , 1914, Vormittags 10) Uhr, geladen.

Siegen, den 24. Juli 1914.

Der Gerichts schreiber des Königlichen Amts⸗ gericht: Krem er, Amtsgerichtssekretär.

[414241 Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Theodor Rothschild Inhaber der Firma Nicolaus Pindo), in Berlin, Hackescher Markt 1. Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Harnisch in Lübben N. L., klagt gegen die verehe— lichte Rentiere Ida PVielte, früher in Herrlichenrath, jetzt unbekannten Aufent— halts, unter der Behauptung, daß die Be⸗ klagte Möbel geliefert erhalten habe, mit dem Antrage, 1 Trumeau, 1 Flurgarde, robe, 1 Serpiertisch, 1 gebr. Büfett m. Säulen, 1 Ausziehtisch, 1 Paneelbrett, 1 gebr, echt. Vertiko, 4 Walijenstühle, 1 Nachttisch, L0/ 13 Toilette, 1 Bücher⸗ etagere, 1 kompl. Küche Delft, 1 Ober. bett, 2 Kissen, 685 m Kokosläufer, . Küchenbank. 2 Muschelhettstellen m. Matratzen. 2 Stand Betten herauszugeben, und das Urteil gegen Sichecheitsleistung für vorläufig vollstreckar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streits wird die Bellagte vor das König— liche Amtsgericht in Wendisch Buchholz auf den 25. September 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen. Wendisch Buchholz, den 23 Juli 1914. Unterschrift) Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

G * . 3) Verkäufe, Verpachtungen. * 7 Verdingungen ꝛc. al 358

Zum Vergrößerungsbau der Gleßerei in Friedrichsort sind zu vergeben:

a Schmiedeeiserne Fenster (ea. 2850 kg) und Türen;

b. Herstellung der Dacheindeckung in eisearmierten Platten (ca. 620 qm)

Bedingungen und Zeichnungen liegen bei dem Beschaffungsbezirk zur Einsichtnahme aus und werden für je ein Los gegen 1,00 . in bar (keine Briefmarken) ab— gegeben.

Angebote sind vortofrei und mit be— züglicher Aufschrist zum Verdingungs— termin, den 8. August A9IA, Vor⸗ mittags EHE Uhr, einzusenden.

Kaiserliche Torpedowerkstatt zu Friedrichsort.

Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. Die Bekanntmachungen über den Verlust

ven Wertpapieren befinden sich ausschlien⸗ lich in Unterabteilung 2.

410951 Genehmigungsurkunde.

Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 dea Bürgerlichen Gesetzhuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Aug⸗ führung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 dem Provinzialver⸗ bande von Brandenburg die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 6 000 000 e, in Buchstaben: „Sechs Millionen Mark“, zur Beschaffung weiterer Mittel zur Förderung des Kleinbahn⸗ wesens in der Provinz Brandenburg.

Die Schuldyerschrelbungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, in sechs Reihen zu je einer Million Mark zu be—⸗ geben, mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsen und für jede Reihe vom 1. April des auf ihre Ausgabe folgenden Jahres ab jährlich wenigstens mit eineinviertel vom Hundert des ursprünglichen Schuldkayitals beziehungswelse der begebenen Reihen desselben unter Zuwachs der durch die forsschreitende Tilgung ersparten Zinsen durch Aufkündigung oder freihändigen An kauf der einzelnen Anleihereihen zu tilgen.

Vorstehende Genehmigung wird vorbe— haltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaher der Schuld verschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen.

Dlese Genebmiaung ist mit den Anlagen hn Deutschen Reichs, und Königlich Preußi⸗ schen Staatsanzeiger bekannt zu machen.

Berlin, den 3. Juli 1914.

Der Der Minister

Rinanaminister. des Innern.

Im Auftrage: Im Auftrage: Unterschrift.) (Unterschrist.) LVa. 1779. M. d. IJ

Bran denburgische Provinzial anleihe. Anleihe vom Jahre ... eiiie, ö (Großes Siegel.) Anleiheschein des Previnzialverbandes von Brandenburg.

Ausgefertigt auf Grund der mit Aller⸗ höchster Ermächtigung erteilten Genehmi— gung der Minister der Finanzen und des Innern vom .. ten Juni 1914 (Deutscher Reichs und Königlich Preußischer Staats anzeiger vom...... 1914.

Der Provinzialverband von Branden burg verschuldet dem Inhaber dieses An⸗ leihescheins ein seitenß des Gläubigers unkündbares Darlehen von

K M6, welches einen Tell der nach dem Beschlusse des Provinziallandtags vom 2. März 1914 in Höhe von 6 000 000 in sechs Reihen zu je 1 000 000 S aufzunehmen den Anleihe bildet.

Das Kapital wird jährlich mit

vier vom Hundert in halbjährlichen Terminen am 1. Ok⸗ tober und 1. April verzinst. Die An. leihe wird für jede Reihe bom 1. April des auf, ihre Ausgabe folgenden Jahres ab jährlich wenigsteng mit eineinviertel vom Hundert der Kapitalschuld unter Hinzurech— nung der durch die fortschreitende Tilgung er⸗ sparten Zinsen nach Maßgabe der um— in. abg druckten Bedingungen getilgt. ür die Sscherheit des Kapitals und der Zlnsen haftet der Provinzialverband mit seinem Vermögen und mit seiner Steuer— kraft. Die Propinzialanleihescheine sind zur Anlegung von Mündelgeld geeignet. (Preu— ßisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Hesetzhuch vom 20. September 1899 Gesetzsammlung S. 177 und Be⸗ kanntmachung des Reichskanzlers vom 7. Juli 1901 Reichsgesetzblatt S. 263 —. Berlin, den .. ten 1 Für den Provinzialverband von Brandenburg. (Siegel des Landes direktorg.)

Mitglieder des Landesdirektor. Provinzialausschusses. Kontrollbuch Selte ... (eigenhändige Unterschrift)

ö Bedingungen

für die Verzinsung und Tilgung der An—

leihe des Provinzialverbandes hon Branden⸗

burg vom Jahre 191 ... in Höhe von 6 669 000 .

Die Zinsen werden gegen Rückgabe der ausgeferligten Zinsscheine durch die Landes⸗ hauptkasse in Berlin und die auf der Rück seite der Zinsscheine aufgeführten Zahl. stellen g zahlt.

Den Anleshescheinen werden Zinsscheine für einen zehnjährigen Zeitraum und eine Anweisung zur Erneuerung der Zinsschein— bogen beigegeben. Die Zinsbogensteuer übernimmt der Provinzialverband.

Die neuen Zinsscheinreiben sind bei der Landeshauptkasse in Berlin gegen Ab— lieferung des den älteren Zinsschelnen bei⸗ gefügten Erneuerungsscheins in Empfang zu nehmen, sofern nicht vorher dagegen von dem Inhaber des Anleihescheins unter Vorlegung desselben bei dem Landes. direktor schriftlich Widerspruch erhoben worden ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs wird der neue Zinsschein—⸗ bogen dem Inhaber des Anleihescheins ausgehändigt.

Auch wenn Erneuerungsscheine nocht innerhalb Jahresfrist vom Tage ihrer Fälligkeit ab zur Erhebung der neuen Zinsscheine vorgelegt sind, wird die nene Zinsscheinreihe nebst Erneuerungsschein an den Inhaber des Anleihescheins aus— gehändigt.

Tie Tilgung der Anleihe wird durch Aufkündlgung oder freihändigen Ankauf der einzelnen Anleihereihen bewirkt. Die Aufkündigung zur Rückzahlung des Nenn— wertes ist mit sechsmonatlicher Krist zum L Oktober oder 1. April durch dreimalige Veröffentlichung im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staateanzeiger sowie in den Amtsblättern der Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt (Oder) in monatlichen Zwischenräumen bekannt zu machen. In diesen Blättern werden auch die sonstigen Angelegenheiten der Probinzialanlelhe veröffentlicht.

Zur Tilgung werden die jährlichen Til⸗ gungsbeträge einem von anderen Fonds der Provinz getrennt zu verwaltenden Tilgungsfonds zugeführt, dessen Bestände in mündelsicheren Werten, insbesondere durch Ankauf von Anleihescheinen des Pro⸗ vinziolverbandes, anzulegen sind.

Mit dem Tage, an welchem nach der Aufkündigung das Kapital zurückzuzahlen ist, hört die Verzinsung desselben auf; wird aber der aufg kündigte Anlerheschein vor dem Ablauf von drei Jahren nach der Fälligkeit zurückgegeben, so werden für die über drei Monate nach der Fälligkeit hin⸗ ausgehenden vollen Monate zwei vom Hundert Bankzinsen vergütet. Gegen AuF⸗ jablung des Kapitals bei der Landeshaupt kasse in Berlin sind mit den Anleihe⸗ scheinen auch die dazugehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzu⸗ liefern; für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Kapitalbetrag der einzelnen An⸗ leihescheine versällt zugunsten des Pro⸗ vinzialverbandes mit dem Ablauf von 30 Jahren nach der Fälligkeit, wenn der Anleiheschein nicht vor dem Ablauf der 30 Jahre dem Landegͤirektor zur

IL. S681. 1J. S576. F. M.

Me6S. ] Einlösung vorgelegt wird.

Kontrollbeamter

; Erfolgt die Vorlegung, so verfällt das Kaptial in zwel Jahren von dem Ende der Vorlegungs— frist an. Der Vorlegung steht die ge— richtliche Geltendmachung des Kapital anspruchs aus dem Anleihescheine gleich

Daz Aufgebot und die straftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Anleihescheine wird nach den allgemeinen gesetzlichen Ben immungen bewirkt. Für die demgemäß für kraftlos erklärten sowie auch für zerrissene oder sonst unbrauch⸗ har gewordene werden auf Kosten des , neue Anlelhescheine ausge- ertigt.

Die Zinsscheine verjähren mit Ablauf des vlerten Kalenderjahres nach dem Jahre ihrer Fälligkeit, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist dem Landesdirektor zur Ein— lösung vorgelegt werden oder der Anspruch aus ihnen gerichtlich geltend gemacht wird. Für rechtzeitig vorgelegte, aber nicht ein. gelöste Zinsscheine erlischt der Anspruch 6 dem Ablauf zweier weiterer Kalender⸗ jahre.

Aufgebot und Kraftloserklärung der Zinescheine sind unstatthaft, doch soll für den Fall, daß der Verlust der Zinsscheine vor Ablauf der Vorlegungsftist beim Landesdirektor angemeldet und der statt gehabte Besitz der Zinsscheine durch Vor⸗ zeigung der Anleihescheine oder sonst in glaubhafter Weise dargetan wird, nach Ablauf der Vorlegungsfrist der Betcag der angemeldeten und bis dahin nicht vor— gekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

wenn, , ,

Für den Provinzialverband von Brandenburg. (Stegel des Landesdirektors.)

Mitglieder des Provinzialausschusses

Brandenburgische Provinztal⸗ anleihe von 191 ... ; zu vier vom Hundert. Zinsschein Nr (Trockenstempel) 4466... 3 zum Anleiheschein des Provinzialverband 8 von Brandenburg Buchstabe. J Mb Nr. ö Die halbjährlichen Zinsen mit (in Buch⸗ staben)

Landesdirektor.

M 8

Berlin, den... . Für den Provinzialverband von Brandenburg.

(Siegel des Landesdirettors.)

Mitglieder des Provinglalausschusses. Kontrollbeamter

Ungültig, wenn eine Ecke abgeschnitten oder der Zinsschein durchlocht ist. BVerjährt mit dem Ablauf des vierten Kalenderjahres nach dem Jahre der Fälltg⸗ kett, wenn nicht innerhalb dieser Frist dem Landesdirektor zur Einlösung vorgelegt oder gerichtlich geltend gemacht, sonst mit dem Ablauf zweler welterer Kalenderjahre.

Brandenburgische Provinzial—⸗ anleihe von 191 .. . Zinsscheinreihe ... Zinsscheinreihe (Trocken stempel)j. Erneuerungsschein zum Anleihe— chein des Propinzialverbandes von Bran— denburg. Reihe.. . Buchstabe .. Nr. ... über Mark. Inhaber empfängt gegen diesen Schein die . .. te Reihe Zinsscheine für die zehn Jahre vom .... bis 2 bei der Landeshauptkasse in 8 Berlin sofern nicht von dem Inhaber S des Anlethescheins rechtzeitig! Wider⸗— S spruch erhoben worden ist. Seines solchen Widerspruchs oder wenn s der Schein überhaupt nicht beige. X 5 bracht werden kann, wind die neue S S Zinsscheinreihe nebst Erneuerangs. * schein an den Inhaber des Anleihe⸗ scheins, wenn er ihn vo legt, ausge⸗ händigt. Berlin, den. Für den Provinzialverband von Brandenburg. (Siegel des Landesdirektors.)

Mitglteder des Landesdirektor

Provinzialausschusseg. Kon trollbeamter.

410996 Genehmigungsurkunde. Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. No⸗ vember 18909 dem Probinzialverbande von Brandenburg die Genehmigung zur Aus— gabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 6 000 900 4, in Buchstaben: „Sechs Millionen Mark“, zur Beschaffung weiterer Mitglieder zur Förderung von Landesmeliorationon in der Propinz Brandenburg. Dle Schuldverschrelbungen sind nach dem anliegenden Muster augzufertigen, in sechß Reihen zu je einer Million Mark zu begeben, mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsen und vom 1. April 1921 ab jährlich wenigstens mit einhalb vom Hundert des ursprünglichen Schuldkapitals beztehungsweise der begebenen Reihen des⸗ selben unter Zuwachs der durch dle

Landee direktor.

durch Aufkündigung oder freihändigen An= kauf der einzelnen Anleihereihen zu tilgen. Vorstehende Genehmigung wird vor⸗ behalrlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld perschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen. Diese . ist mit den An—⸗ lagen im Deutschen Reichs⸗ und König⸗ lich Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen. Berlin, den 3. Jull 1914. Der Finanz⸗ Der Minister minister. des Innern. * ö ö. ö nterschrift. nterschrift. IVa. 1778. sch ) Fin. Min. I. 9682. II. 9375.

6606. Brandenburgische . an leih e. Anleihe Buchstabe von Jahre .. üb Men, Nr (Großes Siegel.) Anleiheschein des Propinzialverhandes von Brandenburg. Auggefertigt auf Grund der mit Aller⸗ höchster Ermächtigung erteilten Geneh— migung der Minister der Finanzen und des Innern vom.... ten Juni 1914 (Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußt. scher Staatsanzeiger vom . . ten .... 1914). . Der Provinzialverband yon Branden- burg verschuldet dem Inhaber dieses An= leih'scheins ein seitens des Gläubigers un— kündbares Darlehen von

K welches einen Teil der nach dem Beschlusse des Provinziallandtags vom 26. Februar 1914 in Höhe von 6 000 000 Ss in sechs Neihen zu je 1 000 000 46 aufzunehmenden Anleihe bildet.

Das Kapital wird jährlich mit

vier vom Hundert

in halbjährlichen Terminen am 1. Oktober und 1. April verzinst. Die Anleihe wird vom 1. April 1921 ab jährlich wenigstens mit einhalb vom Hundert der Kapital schuld unter Hinzurechnung der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen nach Maßgabe der umstehend abgedruckten Bedingungen getilgt.

Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet der Provinzialverband mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft. Die Provinzialanleihescheine sind zur Anlegung von Mündelgeld ge— eignet. Vreußlsches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 30. Sep, tember 1899 Gesetzsamml. S. 177 und Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 7. Juli 1901 Reichs gesetzbl. S. 263 —)

Berlin, den.

Für den Provinzialverband von Brandenburg. (Siegel des Landesdirektors.)

Mitglieder des Provinzlalausschusses. Kontrollbuch Selte .... Kontrollbeamter (eigenhändige Unterschrift)

M6. Provinzial⸗

Landesdirektor.

Bedingungen für die Verzinsung und Tilaung der Anleihe des Probtuznalverbandes von Brandenburg vom Jahre 191. . in Höhe don 6 G55 G0 M. Die Zinsen werden gegen Rückgabe der ausgefertigten Zinsscheine durch die Landes bauptkasse in Berlin und die auf der Rückseite der Zinsscheine aufgeführten Zahlstellen gezahlt. Den Anleshescheinen werden Zinsscheine für einen zehnjährigen Zeitraum und eine Anweisung zur Erneuerung der Iinsschein— bogen beigegeben. Die Zinsbogensteuer übernimmt der Provinzialverband. Die neuen Zinsschelnreihen sind bei der Landeshauptkasse in Berlin gegen Ab Lieferung des den älteren Zinsscheinen bei. gefügten Erneuerungsscheins in Empfang zu nehmen, sofern nicht vorher dagegen don dem Inhaber des Anleihescheins unter Vorlegung desselben bei dem Landes— direktor schriftlich Wöderspruch erhoben worden ist. Im Falle eines solchen Wliderspruchs wird der neue Zirsschein. bogen dem Inhaber des Anlei, scheinz ausgehändigt. Auch wenn Erneuerungsscheine nicht innerhalb Jahre frist vom Tage ihrer Fälligkeit ab zur Erhebung der neuen vorgelegt sind, wird die neue insscheinreih! nebst Erneuerungeschein an den Inhaber des Anleihescheins aus- gehändigt.

einzelnen Anleibereiben bewirkt. Die Auf⸗ kündigung zur Rückzahlung des Nennwerts ist mit sech'monatlicher Frist zum 1. Ok— tober oder 1 Aprll durch dreimallge Ver= Iffentlichung im Deutschen Reschs. und Königlich Preußischen Staatsanzeiger sowie in den Amteblättern der Königlichen Re— gierungen zu Potsdam und Frankfurt . in monatlichen Zwischenräumen ekannt zu machen. In diesen Blättern werden auch die sonstigen Angelegenheiten der Provmnzialanleihe veröffentlicht.

Zum Zwecke der mit dem 1. April 1921 beginnenden Tilgung werden die jährlichen Til zun 16beträge einem von andern Fonds der Peobinz getrennt zu verwaltenden Tilgungsfonds zugeführt, dessen Bestände in mündelsicheren Werten, insbesondere durch Ankauf von Anlelhescheinen des Prop nzialverbandes, anzulegen sind.

e nne Tilgung ersparten Zinsen

¶Buchstaben)

Die Tilgung der Anleihe wird durch! Aufkündigung oder freihändigen Ankauf der

Mit dem Tage, an welchem nach der Aufkündigung das Kapital zurückzuzahlen ist, hört die Verzinsung desselben auf; wird aber der aufgekündigte Anlelheschein vor dem Ablauf von drei Jahren nach der Fälltakeit zurückgegeben, so werden für die über drei Monate nach der Fälligkeit hinausgehenden vollen Monate zwei vom Hundert Bankzinsen vergütet. Gegen Auszahlung des Kapltals bei der Landeg⸗ hauptkasse in Berlin sind mit den An⸗ leihescheinen auch die dazu gehörigen Zins⸗ scheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern; für die fehlenden Zins⸗ scheine wird der Betrag vom Kapital ab⸗ gezogen.

Der Kapitalletrag der einzelnen An⸗ leihescheine verfallt zugunsten des Pro⸗ vinzialverbandes mit dem Ablauf von 30 Jahren nach der Fälligkeit, wenn der Anleiheschein nicht vor dem Ablauf der 30 Jahre dem Landesdirektor zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vor⸗ legung, so verfällt das Kapital in zwei

ahren von dem Ende der Voerlegungs« frist an. Der Vorlegung steht die agericht⸗ liche Geltendmachung des Kapitalanspruchs aus dem Anleiheschein gleich.

Das Aufgebot und die Fraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Anleihescheine wird nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen bewirkt. Für die demgemäß für kraftlos erklärten sowie auch für zerrissene oder sonst unbrauchbar gewordene werden auf Kosten des Empfängers neue Anleihescheine aus gefertigt. ;

Die Zinsschelne verjähren mit Ablauf des vierten Kalenderjahres nach dem Jahre ihrer Fälligkeit, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist dem Landesdirektor zur Ein⸗ lösung vorgelegt werden oder der Anspruch aus ihnen gerichtlich geltend gemacht wird. Für rechtzei ig vorgelegte, aber nicht ein⸗ gelöste Zinsscheine erlischt der Anspꝛuch * dem Ablauf zweier weiterer Kalender⸗ ahre.

Aufgebot und Kraftloserklärung der Zinsscheine sind unstatthaft, doch soll für den Fall, daß der Verlust der Zinsscheine vor Ablauf der Vorlegungsfrist beim Landesdirektor angemeldet und der statt⸗ gehabte Besitz ver Zinsscheine durch Vor⸗ zeigung der Anleihescheine oder sonst in glaubhafter Weise dargetan wird, nach Ablauf der Vorlegungtfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezablt werden

Berlin, den

Für den Provinzialverband von Brandenburg. (Siegel des Landesdirektor.)

Mitglieder des Landesdirektor. Provinzialausschusses. - Brandenburgtsche Provinzial⸗ anleihe von 191 ...

(Trockenstempel.) zum Anleihe⸗ bandes von Bran—⸗

halbjãhr werden vom 1 191... ab dem In⸗ haber aus der Landeshauptkasse in Berlin und durch die umseitig bezeichneten Ein⸗ lösungsstellen gezahlt.

Berlin, den. Für den Frovinzialverband von Brandenburg. (Siegel des Landesdirektor.)

Mitglieder des Landesdlrektor. Provinztalausschusses. Kontrollbeamter Ungültig, wenn eine Ecke abgeschnitten oder der Znsschein durchlocht in. Verjäbrt mit dem Ablauf des vierten Kalenderjahres nach dem Jahre der Fällig⸗ keit, wenn nicht innerhalb dieser Frist dem Landesdirektor zur Einlösung vorgelegt oder gerichtlich geltend gemacht, sonst mit dem Ablauf zweier weiterer Kalenderjahre. Brandenburgische Provinzial⸗ anleihe von 191... .. Zinsscheinrelhe. ... Zinsscheinreihe. (Trockenstempel.) Erneuerungsschein zum Anleibeschein des Provinzialverbandes von Brandenburg. Reihe .... Buchstabe .. . Mark. Inhaber empfängt gegen diesen Schein die .. .. te Reihe Zine⸗ ehn Jahre vom hei der Landes hauptkasse in Berlin, so⸗ fern nicht von dem Inhaber det Anleihescheins rechtzeitig Wider spruch erhoben worden ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs oder wenn der Schein überhaupt nicht beigebracht werden kann, wird die neue Zinsscheinreihe nebst Er⸗ neuerungsschein an den Inhaber des Anleihescheins, wenn er ihn vor⸗ legt, ausgehändigt. Berlin, den ... ten Für den Provinzlalverband von Brandenburg. (Siegel des Landes dtrektort.)

Mitglieder der Landes dlreitor Provinzialaus schusses. xontrollbeamter.

Erneuerungẽ schein. u naq gs hunaanaun)