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Deutscher Neichsanzeiger
und
oöniglich Preußischer Staatsanzeiger.
Sonderausgabe.
Berlin, Sonnabend, den J. August, Abends.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 2 der Kaiserlichen Verordnung vom Juli 1914, betreffend das Verbot der Ausfuhr und hfuhr von Verb end- und Arzneimitteln sowie Erztlichen Instr menten und Geräten, bringe ich zur öffentlichen Kenntnis, daß Mastix, auch Mastisol und Mastixpräparate unter das Verbot fallen.
lin, den 1. August 1914. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 1. Dull 1914, betreffend das Verbot der Ausfuhr und urchfuhr von Eisenbahnmaterial aller Art, von
legrgphen⸗ und Fernsprechgerät sowie Teilen davon,
uftschiffergerät aller Art, von Fahrzeugen und
Teilen davon, bringe ich ferner zur öffentlichen Kenntnis,
daß die folgenden Gegenstände unter das Verbot fallen: Schiffsgefäße aller Art und Teile davon, Flugzeuge nebst Zubehör und Ersatzteilen, Flugzeug- und Luftschiffmotoren nebst Zubehör und Ersatztellen, Aeronautische Meß⸗ instrumente, Photographische Apparate, Luftschiffhallen und Hallenteile, Wasserstoffgas, Zellen und Zellenstoffe für Luftschiffe und Ballontz, Aluminiumrohre, Gas⸗ behälter, Gasfüllanlagen.
Berlin, den 1. August 1914. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.
Betanntmachung.
Auf Grund des 8 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 31. Juli 1914, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen, Munition, Pulver und Sprengstoffen sowie von anderen Artikeln des Kriegs⸗
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bedarfs und von Gegenständen, die zur Herstellung von Kriegsbedarfsartikeln dienen, bringe ich ferner zur öffentlichen Kenntnis, daß die folgenden Gegenstände unter das Verbot fallen: Silicium, Aetznatron, Farb⸗ und Gerbstoffe, Leuchtfackeln, Baumwollstoffe, Militärtuche, Leinen, Zeltstoffe, Tauwerk, Leder, Geschirre aller Art, Reitzeugstücke, Woilachs, Pflock⸗ holz, Wellblech, Draht, Schanz⸗ und Werkzeug aller Art, , und Nägel, Maschinen zur Herstellung von Be⸗ kleidungsstücken und Schuhwerk, Maschinen und Baustoffe aller Art für Brückenbau und Befestigungszwecke, Förder⸗ bahngerät, Blei, roh und bearbeitet, Bleidraht, Nickel, roh und bearbeitet, auch in Stangen oder Blech sowie in Formgußstücken und Schmiedestücken, Nickeldraht, Röhren und Hülsen aus Nickel, Scheinwerfer.
Berlin, den 1. August 1914.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.
Verantwortlicher Redakteur: J. V.: Weber in Berlin. Verlag der Expedition (J. V.: Koye) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und
Verlags- Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.