Aargan, Neuenburg; Luzern, Ministerium für Handel und Gewerbe. e, , Bayern unter Bekanntmachung. Bekanntmachung. Uri, hnterwalden ünd Jug nach und durg, y
r, ,,, r en n, Die Lehrer Dipl-Ing. Nichard Czwalina, Dipl ⸗ Ing. rh eim t na nlin zurückgekehrt und hat die 9g der ie in d kanntmachungen ö. ö Gesandtschaft wieder übernommen. hen und r / . n, h 1. ö; ; ö h en⸗ - ; veschrautungen . . , , , , , . , . 3 ,, ö ee rn ehre . Hö pen ren gf, Auslande. lichen Kenntnis, daß auch . nst et en taatsministerium des Innern. 2 I) Post verkehr mit . . 6 auch zerkleinert, eingekocht . ö Graf Spre n. Ministerium der geistlichen und unterrichts⸗ Ich will allen Personen des aktiven Heeres, der aktiven Von jetzt ab a ,. Ausnahmen mur 1 ube reitet, sowie Obstkon serve J A. angelegenheiten. s . Den, 1 e, ,,, dom Feldwebel (Wacht. e 2 . ö in deutscher Sprache angengmmen Verbot fallen. 1 Infolge der angeordneten Mobismachung bestimme ich,ů P ĩ . kete find nicht mehr zulässig. Private Berlin, den 3. August 1914. langende Nummer 48 daß . . iffrierter 3 . Der Reichskanzler. Die von heute ab zur Ausgabe gelange er so oder in anderer als deutscher Sprache, fern
is Las geit, fühler ne, n ges, Kön g, nnd, ein 16 ĩi a eise⸗ aàrbeamten de eereg, der Marine und der utz⸗ a . . h . shris ichen Arbeiten h 3 Reife⸗ , der ke e , ü, . ö! ö zur Prüfung für das höhere Lehramt a en. ö dere In Vertretung: Delb rück. des Reichs gesetzb , . die Einberufung des auf ihren Wunsch sobald als irgend Ein V f llltãrgeric ö ü Truppen⸗ oder Schiffsbewegungen oder an Nr. 44235 eine Verordnung, Prüfung einzuberufen sind. Zu di
i , e. sind verboten, es . 36 daß sie geeich igt Ten n, Te n n
m . j bescheinigt sind.
von militärischer Seite als zugelassen
Das „Armeeverordnungsblatt / verö entlicht den folgenden ⸗ ; Allerh ch ; i ,,
von hten des Preußischen Kontingentg, vom Gouverne⸗ ichtige! ich ; ö q e ert ie. r, gen 35 231 ; . en verhängten Geld. un
Hochwohlgeboren, nötigenfalls . . vollstreckten Tell derfel
; . ie Postauf⸗ ⸗ znig haben Allergnädigst geruht: Berlin W. 9. den 2. August 1914. ĩ zur. Abhaltung dieser Prüfungen hin . b ö . Jie lediglich wegen misttärischer Verbrechen oder Vergehen ü d Kästchen mit Wertangabe sowie : Seine Majestät der König Kaiserliches Postzeitungsamt. Die Herren Oberpräsidenten, bi glichen Provinzial⸗ ch lhnen auferlegten Strafen inagesamt fünf Jahre pee e e e . ö . 9 Strafanstaltsdirektor Glorius in Aachen den Roten strüe r. schulkollegien und die Herren Universitẽts kutato ren haben Ab⸗ ö ie lee n 5 1 f . . . 1 edin ' ĩ 6 et e e e d konnen 3 . ist nur 16, im Nebenamte, Pastor . 49 . ö eingangs erwä — ö Gern denn een iin, fem . ö 6 Postäm tern zulässig, soweit fie . . in Sr. Landkreis Stolp zen Adler der Ritter des König= Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenhelten far, schriftlich ändli f b C. 9 en Zusammentreffen militärischer und gemeiner Ver. 16 cherseits für 6. . ver ef if e dat lichen . 1 k in Schlesien und des ö , ö. . pere send Jö von r, zu Sol, e . sie frü e, . 3. ö . .. e er ö / . ea sbfef. un e o stag. ist dem nach verboten. den Lehrern Me dkreis Saarbrücken, den Adler der Nr. eine ö,. An die Herren Direktoren der Königlichen Wissenschaftlichen ] pachten Jreihettsstrafen ein Jahr, die Freihettosttasen und durch die Landbriefträger i t zulässig sind, Müller in Völklingen, Lan ohẽnzollern Landsturms, vom 1. August ⸗ . hie Cifenbahnen, i dir e Insgesamt fünf Jahre jeff ittei oweit sie überhaupt zulässig sind, lichen Hausordens von / ; e Verordnung, betreffen . Prüfungskommissionen. ö. KJ j ĩ . nicht übersteigen. . r , rec abgefgßt sein und dürfen 33 2 bee e, n gn. 9. ö. . welche ö ö. den Kriegsschauplatz oder in der Nähe desselben Zugleich an die Herren Dberpräsidenten, die Königlichen Der Teilnahme der Departements räte des Königlichen Auzgesskiosen von der Begnadigung sollen jedoch diejenlgen 1 uu n Jnhsalt haben. Die Sendungen sind bei den 9 4 Myslowitz, den Eisenbahnzugführern a. D. Janas ng dienst⸗ liegend anzusehen sind, vom 1. August 1914. Proninzialschulkollegien und die Herren Universitätskuratoren Provinzialschullollegiums an den auf Grund dieser Verfügung Personen sein, 23 3 en vorzulegen und demnächst unter Ueberwachung n Kuttowig. und Michno in Ratibor das Verdi eg Berlin Md, den 2. August 1916. zur Kenntnisnahme. vorzunehmenden Prüfungen bedarf es nicht. h welche unter der Wirkung von Ehrenstrafen stehen, der Beamten zu verschließen und zu , ö kreuz in Silber, devorsteher Kubiak in Wirginowo, Kreis Kaiserliches Postzeitungt amt. y Berlin, den 1. August 1914. Y Telegraphen⸗ und k dem J bes Allgemeinen Chrenzeichens, Krüe r. usland und . ö. a mn Inlande K ; ö und kirchlichen Gemeindevertreter, Besitzer 2 18 an . Privattelegramme nach dem Au
i i j dwirt V 6
3) welche während der Strafverbũßung, fofern diese bereits An die Königlichen Provinzialschulkollegien. ö. hat oder waãbrend fiser, woraufgegangen ünter⸗ l gahaft sich schlecht geführt haben. ö ich Preußen. Auf Perfonen deg Beurlaubtenstandes vom , Wacht⸗ ⸗ r ! irchenkastenmeister, Zimmermann Zeuch Königre . . ; ; ; . meister) oder Deckoffijler abwärts findet vorstebende Srdre entsprechende abredeter) Sprache sowie solche über Rüstungen, , . . ?. dem Eisen bahn packmeister — ajestät der König haben Allergnädigst geruht: ; ? In denienigen Teilen der Provinz in denen die Bergung Anwendung, sofern sie aus Anlaß der gegenwartigen de lee. . der andere militärische Maßnah in Oberdünzebach, Eisenbahnwagenmeister a. D. Seine Maj 1Eisenhart⸗ der Ernte gefährdet ist, sind Anträge der Eltern von einberufen werden und zur Einste lung gelangen eder Schiffs bewegungen o Maeiejew sti in Breslau, dem 36. demeister a. D. Jäger den Oberpräsidenten der Provinz Posen 9 n Stell⸗ k : Schülern höherer Lehranstalten auf Be reiung ihrer Söhne beauftrage Sie, für die . Belanntmachun und sind verbolen. ůʒ ĩ Auflieferung mit Namen Holewa in Gleiwitz, dem Eisenbahnlademe laff Schön in he in Posen für die Dauer seines Hauptamts zum . r eme, vom Unterricht zun a lten, 3 ö. ö. Ernte⸗ Ausfffeun * bi ,, . . g Die Telegramme . 66 nn Auf Verlangen in Liegnitz, dem i ul hl , le . ö ö BVorsitzenden der Anfiedlungskommission für West⸗= ausreichend zu erachten sind. arbeiten n ö , , . gen. (. k . über ihre Persönlichkeit Königszelt, H k dem Eisenbahnleitungs⸗ preußen und Posen zu ernennen. 2 J e,, . 16 . . Berlin, den 1 August 1914 ö Wilhelm. f ĩ rzesche, ; ; ᷓ R ; = ; e ,,. ; ; ele, ; kehr nach dem Ausland und Un r h. . ae, , . 3 irn gen . . 1 üer hae. finn john n Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. Beeler Lentze., von Falkenhayn. von Loöebell Der private ,, . Grenzgebieten des Ife eh g a. D. K ,,, 4. D. Roß in Seine Majestät der König haben Allergnadigst geruht: abgekürzten mündlichen Diplom hauptprüfung zuzulassen, vorautz⸗ An samtliche groen gef ö An die Minister der Justii der Finanzen, des Krieges und des Innern. k llt. Außerhalb dieser Grenzgebiete dürfen berg D. S., dem Eisenbahnstati Eisenbahnreservelokomotiv⸗ drat von Rumohr in Plön zum Ober—⸗ gesetzt, daß sie die Diplomarbeit eingereicht haben und daß zialsch gien. Der Kriegsminister hat unterm 1. August diesen Aller⸗ nlandes wird ein . deuntschen Perkehr nur in denischer Marklissa, Kreis ö . . Bahnwärtern a. D. den 6, diese und die einzureichen den Studienzeichnungen als ausreichend höchsten Gnadenerlaß zur Kenntnis der len! gebracht und ö,. ö und keine Mitteilungen über Nüstungen, führer a. D. Sch lz in 3 Rybnik, und Iwan in . Direktor der städtischen Luisenschule 1 zu erachten sind. Die auf Heranziehung der nicht militär pflichtigen folgendes angeordnet: R gefuhnt Schiffs bewegungen oder andere militärische Bauer in ö dem bisherigen Eisenbahn⸗ Mage kur? e, Johannes Güldner zum K i ö n . we fen ersuche ich, hiernach ! ⸗ = / ! aber g Dr. .; yzeu ⸗ Weitere zu veranlassen. di. ö henverkehr wird eingestellt. , . ö ö kö . e n, Oberlyzeum und Studienanstalt verbundenen Lyze ö Der Funlen elegray Erleichterungen des Post⸗ Gisenbahnmaschinenputzer ö Weitere k oder Erle
JJ Y, Sämtliche Personen, die eine im Pisziplt lhnen bis zur Bergung der Ernte gerichteten mtliche Personen, die eine m Vistiplinarwege ihnen bis . ᷣ ĩ ö ö einschlleßlich heute auferlegte Strafe verbüßen, sind in Freiheit zu ö ö Ein Verzeichnis der auf Grund dieses Erlasses zur Be sstrebungen ersuche ich, mit allen Kräften zu unterftützen. 5 : : k ü bei der Oberrechnung ̃ isheri Eisenbahngasschlosser Lubina den Geheimen Rechnungsrevisoren kehrs bleiben vorbehalten. O. S, dem bisherigen Ber nn rh ltangsarheitern Telegraphen⸗ und Fernsprechver in Kattowitz, den bisherigen Berlin, den 1. August 1914.
z etzen. Soweit eine ver angte Strafe noch nicht angetreten ist, Diplomvor⸗ und zur Diplomhauptprüfung zugelassenen Berlin, den 2. August 1914. . leibt sie unvollstreckt. k er, Rechnungsräten Petsch und Haentschke den Studierenden mit Angabe des 'ehs n sa ters ö Wohnsitzes Der Minister der . un ln errichtaangelegenheiten. ö 9 Von e lich Strafen kommen nur diejenigen in Betracht, äw isch in Groß Baitschen, Kreis Gumbinnen, imd St ze leß yt r er als Geheimer 6 in Königsberg des ö. ö. . ö. ö vorzulegen. vo ott z olz. e biz zum Der Staatssekretär des Neichopostamts. kö Kreis Tarnowitz, dem M dem , 3. verleihen sowie , : Kraetke. arbeiter ,, a a n,, ö. 9. 4 els Militsch, hem i. Pr. den Charakter gls diener, Auszügle ‚⸗ *
m heutigen Tage einschließlich rechtskräftig verhängt sind— 1 2 ene der, Lande ersit'ten Die Ausführung des Snadenerlaffeg it unbeünmne fils mn veranlaffen: öni i = inister der geistlichen und Unterri tsangelegenheiten. 2) An die die Wahl des Oberlehrers an dem König Wilhelms⸗ Der Ministe geistlich chtsangelegenh i tsch Lauden, Kreis Strehlen, Maurergesellen Herrmann in Deu
erren Rektoren der Technischen Hochschulen in a. renn bie , lle dle e ennie, soweit die — sfor? Franz Hoffman n zum von Trott zu Solz. Charlottenburg, Hannover, Aachen, Danzig und Breglau. b. e wier n re, lh henten oder . d Kl Kallmann in Berlin das Allgemeine ö ,, Kreis keien Re⸗ An die Herren Rektoren der Technischen Hochschulen. älteften in den Fällen, in denen die , nne, ,, lerne ebehert Köslin, gu bestatigen ichs⸗ Ehrenzeichen sowie . 6 schulenweg, dem gierungsbez ; : 1 Klempner Loeber in Berlin-Baum 1 der Deutschen im dem Klemp örigkei die Rückkehr der augehörigkeit und
Strafen in einer
Dem Direktor eines mit DOberlyzeum und Studienanstalt . i g rl ee nne, ,
Infolge der angeordneten Mobilmachung bestimme ich, daß ker e herrn g rr. . ist die , nn heiden Arrestan staste ̃
Samiweber Mütter in Hezem . ,. n 6 haben Allergnadigst geruht: mit densenigen Volksschullehrern, welche ihre wissenschaftliche der Königli 35 ö . amtwebe gazindie ter Bo zer in Ratibor, den bis⸗ jestät der König haben Allerg ;
Ausland. erigen Eifenbahnmagayinsale ler . granken, Kreis Seine Maj jestä Vom 3. August 1914. d ,
i ra . Er order ĩ i burg, in Wir W 1 I h e I .
Min um L c. durch die Gerichtsherren in den Fällen, in denen die Strafe E u v i ist eri für andwirtschaft, Domänen noch nicht angetreten ist. mein n irkli : bald als irgend mögli h die mündliche Prüfung abzuhalten ; ö 2 . . Wirklichen Geheimen Kriegsrat ferner so j e ichen in Bronze z er Krüger zum Gumbinnen, das Allge eine hre 3e ch König von Preußen 2c.
? . ; A f. 2, 27 Abs. 1 und 35 1 E
affungen auf Grund det Gnadenerlasseg demjenigen Gerichts. Prilf forderlich Allerhöchsten Erlaß vom 14. Juli d. J. sind herrn Anzeige zu erstatten, der die Strafvollstreckung ver⸗ 4 rüfungen erforderlichen die Wahlen: Ha — nd Prüfunggkommissionen sofort zusammenzusetzen und das Weitere
d ö d nue ß,, Plieg, Vorstand der In⸗ zu veranlassen.
; 3) sowie der S8 58 un es
1 iel chsgeseßbh. S. ö Mai 1874 in der Fassung vom Reichsmilitärgesetzes vom 2. Ma
anlaßt hat. Entstehen über die Anwendbarkeit des Une. des Fideikommißbesitzers, Hofmarschalls a. D. und 6 ten Gnadenerlaffes Zweifel, oder wird sie wegen schlechter . ö . Kammerherrn Ulrich von Trotha auf Scopau zum wi ilitärintendanturrat zu er⸗ Die Herren Oberpräsidenten und die Königlichen Provinzial⸗ ; Deutsches Reich. . . g. Din fen, un h u schulkolleglen haben Abschrift dieses Erlasses erhalten. ᷣ 3 3 S. 593 ᷓ ö t: nennen ; ister Gottke von der Intendantur zerlin, den 1. August 1914. 22. Juli 1915 (Reichsgesetzbl, 1874 S. 45 und 191 ) Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht dem , 6 3. Hanrat lt Ken per sorn= Berlin, den igus im Namen des Reichs, was folgt: 36. Königlich preußischen Amtsrichter Georg Jeder und] XV. Armeekorps den Charakter e
ischen Gerichten und Verwaltunge⸗ reiheitsstrafen beziehungsweise den en aus Gnade erlassen, sofern:
des Reichs⸗ und ö vom 22. Juli
rung des Verurteilten verneint, so ist unverzüglich die ersten ordentlichen Mitgliede der Direktion der Landschaft ,. des Kriegeminisseriumz mittels Antragd einn · der Provinz Sachsen auf die Dauer von zwölf Jahren und 3) Die zur Entlassung kommenden Mannschaften (sowohl die . * Den , ger, ,, * . r. 5 . . r,, . ,. * . r Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. ri en de nit g. auf. Schloß Seeburg (Mans felder Truppenteilen Keglen ss'⸗ 1mEelorpe ehh zustellen in dessen Bezirk die sferli ᷓ sräten bei der lichen Range der Räte vierter Klasse zu verleihen. . w. ö. . zu Solz. . Seehreis) zum stellvertretenden Hitgliede der Direltiun Sire an stalt hien enge! diz beim. Festungege fängnig Granben, zur 81. . Ernst Richtet zu Kaiserlichen Regierung lichen g . ö . der Landschaft der Provinz Sachsen auf die Damen von Sntlassung kommenden 2 gMind. Truppenteilen des Wehrpflichtige sind bis auf weiteres nicht au gass Dr. icherungsanstalt für Angestellte zu ernennen. An sämtliche Königlichen Regierungen. Jö sechs Jahren II. Armeekorps, die aug dem Festungsgefängnis Spandau zur Ent- n ehe il oder unmittelbaren Reichsangehörigkeit zu en ; Reichsversich Juli d. J, dessen Anlage zurück ͤ Zugleich an die Herren Oberpräsidenten und die Königlichen bestätigt worden. gung; kommenden Mannschaflen d ö 58 laubtenstandes . . ( Auf den Hericht 29 9 Ne tsior i im Regierungsbezirk Provinzialschulkollegien zur Kenntnisnahme. Kriegsministerium 2 über die Zuteilung der Mannschaften Alle im Ausland n, . , sont 3 Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: folgt, will 3 ö . Gern vonn Tr, gun ir 9 . zn die ehnielnen nr gelle uke, r, But betelsigten GM r des 9 3 ö ziehe ks in der af g u ö. dem Geheimen k 5. . ,, S. 221) das Recht ,, . Um den Zöglingen des Oberkursus der Volksschullehrer⸗ Errichtung der k J für die mobile , e , h, . . tile mint fte e len des Reicht militär ; ichtung zur Rückkehr im ; ungsra recht Seeg 1 ttwi lur A LI Nr. 12, 13, 14, . ĩ le nach de Mobi ; ⸗ ] z , Ji , , b , b, e , e , , d,, dn, , , ,,. w 3 einer . , . eingestellt worden in . Charakter als Geheime 165 und . . Gemarkung Kettwig Flur AI 9 . . noch die erste ehr erpri . . Mobilmachung ist die Generalkriegskasse als Zentralkasse für c Die Anwendbarkeit des Allerhochsten Gnadenerlasses wird da⸗ ueland um n ür die Schutzgebiete vom 22. Ju j. Fseminarg benutzten ̃ er Enteignung zu . hnialiche Branden an ichts die mobile Ärmee errichtet und sin . r e. w . J . D ortugiesischen Konsul in Leipzig M. Krae mer ist . und 755/11 im Wege d beauftrage ich das Königliche Provinzialschulkollegium, angesichts ch s ezo / em ; n. JJ nue aben
bie Stellen durch nicht auggeschloffen, daß in der betreffenden Sache bereits eine . gnadenweise Milderung der Strafe stattgefunden hat⸗ den 18. Juli 1914. dieses die Leiter der Seminare anzuweisen, mit den genannten a. des Generalkriegszahlmeisters und Rendanten dem ö Balholm, an Bord M. J. „Hohenzollern“, den 18. Zöglingen, die sich entweder? über ihre Ver jirk ie im Reichsgeblet zuerst erreichen Bezirkskommando, dessen Bezir dleiner eiwaigen Verspäͤtung ist dem sönnen, jzu melden. Der Grunde
tat iffes di
pflichtung z nn,, Morawski, Ist bei der Bestatigung des Crkennintsee di Strafe gemildert Wilhelm. zum Eintritt in die Armee durch die betreffenden der Krie
ᷓ dnung
ten. des 8 1274 der Reichsversicherungsor
mando in glaubhafter Weise darzu ö Auf Crunb de
K allgemeinen kö die Person
wordeng so ist für die Anwendbarkelt des Allerhs ten Gnadenerlaffes ö gszahlmeister und Oberbuchhalter als Kon— er ln ] höͤchsten Gnadenerlaff z j ̃ Militärpapiere ausweisen ober dle Zustimmung ihrer Väter trolleure ür die Mini tlichen Arbeiten ka, di ird dein Vorstand die Genehmigung erteilt, dem Zentral⸗ Zugleich für die Minister der öffentlich ü utsch Südwestafrika, die wird dem Beurlaubtenstandes der Schutztruppe für
gungsorder maßgebend. 1 . *. Soweit 6. ,. ,. . . o. oder Vormünder zum freiwilligen Cfhittitt beibringen und für dem Rechnungsrat Stenzel un , , as Hegnadigungerecht Seiner Majestät dem Kaiser und des Innern. militärtauglich . worden sind, sogleich die erwähnte em Rechnungsrat Drescher, nn , gn in i Roten Kreuz aus Trott zu Solz. t jz inem itee der deutschen Vereine vom , m nn n. von Trott z im europäischen Ausland, oder in e komitee lig dis zu Jo 600 6 für Maßna sich im Drutschen Reich, dischen oder Schwarzen Meeres vorüber ⸗ Anstalts mitteln erstmalig Küstenlande des Mittelländische
d emeinschaft mit dem betreffenden hohen Kontingents⸗ gi Irüseng zuhalten ,wie rissng is. fur Kestnigen Zöglinge, sämtlich bisher ö. ö Generalmilitärkasse, verliehen worden. bern zusieht. ist bas erforderliche nee n, berheige fuhrt. Verhüt von Seuchen usw. zur Ver⸗ An die Minister der öffentlichen , . e nnn bie der , n ff kat. miha lis . . angehören, nur Die Generalkriegs asse über, und zwar kenpflege, zur Verhütung ö age ist die t elegenheiten und des Innern. eine mündliche, Beurlaubtenstande des Heeres über, fu ran ten , d nei (a g, , gehend aufhalten, zum D Veterinäroffiziere, die bereits früher einem iu nnen, Hur Wet auzg Offiziere, Sanitäts⸗ un
gänin C'eiesltegetgffe hat ihren Siß in Herlin ed, f dir, niere, üer , Grigffeg. sowelt er fich auf für alle übrigen eine schriftliche und eine inünd' öniggrätzer Straße 122.
i ngsamts nachzu⸗
Beurlaubtenstande dieses Kontingents, im ö k K des Kontingents, in dessen Bertrk
. zum Beurlaubtenstan
6. n e k . n. 8 h F . F un er Mar ne bezteht, sind von den erren Utstern der Ju 3 iche, die in möglichst kurzer Frist nach ber schriftlichen abzu⸗ Kassen rator ist Wirklicher Geheimer Kriegsrat Guntel— undz des Innern mit dieösestigem Ginberftändnis Velsitnm n ghh ge⸗ . halten ist. Den Prüflingen, wesche die Prüfung bekanen mann im Kriegsministerium. nan, , a d hmen. Sie suchen. d des 5 15 des Gesetzes uber 3 haben. ist das Neistzeugnis sofart auszhfertigen, und aus⸗ D Truppenteile haben von n.. Einstellung der hiernach in Be⸗ sie ihren Aufenthalt im ö. He er ge e en, . Berli, den 9 Augus ann samt k höheren K ö ö hteifete inissen ist ine Abschrist dieses Cr= Der Obermilitärintendantursekretẽr Lönnecke von der tracht kommenden 3 ten des Beurlaubtensfandes den Vor= ( ü ᷓ erungs amt. —; öI786) wi ; vn. . ; , ꝛ . e, J gar k Abteilung e e,, , Hinterbliebenen⸗ . miugust 1906 (Gesetzlamml. S ) Ein Verzeichnis der auf Grund di gses Erlasses geprüften Intendantur des X Armeekorps jst zum Geheimen expedierenden ; ii . timmt: soweit sie ch im Den . melden. Alle übrigen außerhalb des . kommando ihres Aufentha ; Personen des Beurlaubtenstandes utzgebiets sich aufhaltenden
stehern der beteiligten Ji trafanstalten sowie den beteiligten Bezir kg. und mit dem Je schen nh entlsfsenen Zöglinge mit. AÜngahe Sekretär im Kriegsministerium ernannt worden. kommandos Mirtellund n machen. §1. t ĩ 12 Ab. 1 der der Namen, des Lebensalters, des Standeg er Wäter sowie
3h Dr. Kauf mann. iften des 5 11 Abs. 2 und des 8 1 de . der? Schutztruppe für Deutsch ö , An die Vorstände der ausschließlich dem Reichsversicherungsamt Au i ,,, vom 123. August 1806 zu dem Geseß über die i ,, n, n niir. nicht einen deutschen Deut üdwe ⸗
; 3 . 9 , Erlasses 9 1 . ⸗ ; 86 n . ; U 4, soweit er sich auf die egna digung von Perfonen - darüber, ob der Eintritt in bas Heer freiwillig oder infolge Ministerium des Innern. 19
g böheren Verwaltungedienst (. Reichganzelger a. einer Einberufung erfolgte, ist binnen zwei Monaten einzu⸗ Der Oberregierungsrat von Rum ohr ist dem Regie- d eeres und der Marine unterstellten Landesversicherungsanstalten. m,, . . 6 und Min. ⸗GBl. der inneren Verw. . 23 ; reichen . und Detefftzten ta ber oder, ein andere J. 3 nen, . 8. i e ge. erocbähen, ind durch die Vorschtiften der n Der Teilnahme der Departementzräte des Königlichen erichten und Verwaltun k befindet, oder Fin int ene r , Bekanntmachung, folgenden Paragraphen erfetzt. ꝛ Brovin ialschul kollegiums an den auf Grund dieser Verfügung
schneller oder sicherer als . * he gigi . Marine · oder rn sprechverkehr ist eröffnet worden zwischen der Prüfung haben drel Mitglieder der Prüfun ,, . vorzunehmenden Prüfungen bedarf es nicht. Ni chta mitli ch es erreichen , . 6 ö 63 zu melden haben, über sie. d Der 5er n — gewöhnliche Gesprächsgebühr 1 46. ö her Verwaltungs beamte telljunehmen. Die Zah Berlin, den 1. August 1914. . mil t be e Gn . , ,. ö. . eln . 4 n C. 2, den 1. August 1914. 6 Referendare ist unbeschraͤnkt. Der Minister der geistlichen und Unte
* 3 , ö. der Verpflichtung zur ö Kaiserliche Oberpostdirektion. ‚;
lange sie
d ; rrichts angelegenheiten. regeln des Gefängnisvorstehers Die Prüf beginnt mit ö. unter Benutzung der zur Ver⸗ von Trott zu Solz.
e Prüsung
Rückkehr in die Heimat ju befreien. orb eck.
Dentsches Reich. I) Der Gefuͤngnievorsteher hat unverzüglich festzustellen, welche riftlichen An die Käniglichen Provinzlalschulkolle nien. 853 . estellten Hilfsmittel in Klausur i fe neh ch n. lichen za f tt mit dem Tage ihrer Verkündung Gegenwärtige Verordnung tri
von den in Strafhaft befindlichen Gefangenen Den Sch Preußen. Berlin, 3. August 1914. a. elner der vorbezeichneten fer des Beurlaubtenslandes ĩ en lu n de n mn gegn, d mündliche Prüfung kann an üfung. Klausurarbeit, Vortrag un Bekanntmachung Prüfun in Kraft.
ächsi ; angehören, Der Königlich sächsische Gesandte Freiherr von Salz a b. een ech mit Ken Berliste dez bär nigen gbermeghte bgelegt werden. Um den Schülern der Prima einer höheren Lehr⸗ ,,,. gef e iin rn, rt und hat die 9. sbaren Handlung Freiheitestrafe von, . , , ö n, . 9 August 1914. ᷣ an stalt, welche in folge der angeordneten Mobil machung der Armee 9g ! d . — 3 ö. 14 . ö ö kanntmachung vom . Finanzminister. Der Minister des Innern. ndtese eintreten mailen oder mthssen die n . . 3 j q er Belan t Gegeben Berlin im Schloß, den 3. Auguf . . teilweiser Abänderung
es Gardekorps Truppenteilen des
— Wir vom 6 * ö d rn und — . o n B h 9 1 ng . . 1 J
, n,, ist na chulkollegium, ange ichts dieses die Direktoren zurückgekehrt und hat die Le tung der Gesandtschaft wieder der Gymnasien, Rea gymnasien und Oberrealschulen anzuweisen, übernommen.
izerischen Kantonen Bern, Solo⸗ =
Ziegen aus den schweizerisch
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