ndienst nicht einberufen sind, sich zur Verfügung stellen, 2 ee. ank u helfen oder im Gewerbe einzu⸗ springen, wo rde lr reg fk! fehlen. Die Anforderungen der Lich haben jetzt zurückzustehen hinter den Bedürfnissen der Landwirtschaft und des vaterländischen Gewerbfleißes. Die Herren Regierungspräsidenten lin Berlin den Herrn . Präsidenten) ermächtige ich, zu diesem aer soweit es die Verhältnisse erfordern, Befreiung vom nterricht eintreten zu lassen und, wenn es nötig sein sollte, auch die Schulen zu schließen.
Sie wollen sofort das Erforderliche veranlassen.
Berlin, den 3. August 1914.
Der Minister für Handel und Gewerbe. Dr. Sydow.
An die Herren Regierungspräsidenten und den Herrn Ober⸗ präsidenten in Potsdam.
Aichtamtliches.
Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 4. August 1914.
Das „Wolffsche Telegra enbi * Abend die folgende m eh d g n een
Bisher hatten deutsche Truppen dem erteilten Befehl ge⸗
4 Schleppzwang. Im engeren Bereich der Festungswerke besteht für alle Segelschiffe und für nicht voll mansövrierfähige Dampfer un⸗ bedingter Schleppzwang. Die Schiffe haben selbst für einen genügend starken 7 Schlepper zu sorgen. . Werden Schlepper von der Hafenverteidigung gestellt, so ; ö Vanern. ; ö wird dies besonders bekanntgegeben. J e. ö des ar lg , ö * — ꝛ; es Aeußern sind dem französischen Gesandten in München mäß die französische Grenze nicht, überschritten. Dagegen . sm Untersuchungsdienst. gestern V Pässe n worden. ⸗ greifen seit gestern ranzösische Truppen 3hne Sämtliche Schiffe müssen sich vor dem Ein⸗ Kriegserklärung unsere Grenzposten an.“ Sie 2 laufen einen Pasfierschein isstellen lassen. Sachsen. obwohl une die franzoösische FRiegierimg noch vor wenigen n, Ser kommende schiffe werden auf den von den Dem russischen Ministerresidenten Baron von Tagen die Innehaltung einer , . Zone von 10 Kllo⸗ militärischen Befehlshabern ober Lotfen bezeichneten Anker⸗ estern die Päss stellt word metern zugesagt hatte, an verschießenen Punkten die plätzen einer Untersuchung unterworfen. Den Pafsierschein gestern die Pässe zugestellt worden. deutsche Grenze überschritten. erhalten sie von der Untersuchungskommission. pagnien halten seit gestern Na Die in den Häfen befindlichen Schiffe erhalten den Passier⸗ Bombenwerfende Flie schein von dem zuständigen Hafenamt; ihre Ueberwachung er⸗ Bayern und unter Ver folgt nach Möglichkeit schon beim Beladen. belgisches Gebiet in Schiffe, die durch den Kaiser⸗Wilheim⸗-Kanal gekommen sind, erhalten den Passierschein vom Hafenkapitän in Bruns⸗ büttel oder Holtenau. Die Passierscheine sind dem Lotsen auszuhändigen. 6) Verfahren bei Nichtbefolgung der vorstehenden Be stimmungen. Schiffe, welche die erlassenen Vorschriften und Befehle
nicht befolgen oder Widerstand leisten, werden aufgebracht oder vernichtet.
7) Benutzung der Funkentelegraphenapparate. Allen in deutschen Gewässern befindlichen fremden Kriegs⸗
Per sonalveränderungen.
stũniglich Preußische Armee.
is. 28. Juli. Gerheim, Lt. im Inf. R. von . ĩ r. 25 36 d. 3. Unterelsäss. Inf. R. Nr. 138
versetzt. 8e 8 ala is, 30. Juli. Faupel, Maj. im Gr. Gen. , er rs, eines erkrankten Gen. St. Offiziers zur Groß⸗ herzogl. Hess. (26. Viv. kmdt. Wintzer, Lt. im Inf. R. . Stülpnagel (6. Brandenb.) Nr. 48, auf sein Gesuch m. Pens. zu den Offizieren 9 . ö 2 V . ais, Mi. Frhr. v. ; ö v. r,, e rtl. und Kom. d. Hus. Mee gts, Königin . helming der Niederlande (Dannop) Nr. 15, mit Belassung seiner bish. Unif. und Anweisung 2 . . ö ö von d. Armee vers. und z. Dienstl. beim Kr. Min , n. j. b. Stabe d. Hus. Regts. König Humbert von Italien Mal ef R. 13 39 komdt. zum Hus. R. Königin . der Niederlande , 6 6 6 4 na e , gi, . ernannt. Halling, Maj. u. Che K . Rumänien (J. Hannob.) Nr. 9, zum Stabe des Huß,. Regts. ö (1. Kurhess) Nr. 13. Frhr. D. Garda ; Maj. im Leib⸗Garde⸗Hus. R., zum Stabe d. Westfäl. Ulan. Regts. Nr. 5, — versetzt. . i J. Jult. Seyd, Rittm. b. Stabe d. Masur. Train⸗ abt. . 2 . 6 9 . 5 . geesetzl. . 3. Visp. gest. und zum ö . 6. kö ö. w Wrzodek, Rittm. in d. Masur. Trainabt. Nr. 20, von d. Stellung als Egk. Chef enth. und zum Stabe d. Abt. übergetreten. Schauenburg. Oblt. in. d. i, Trainabt. Nr. 20, unter Beförderung zum Ritim. vorläufig hne Patent, zum Esk. Chef ernannt. v. Gostkews ki, Maj. und 6. Rom. in Inf. R. von r , (3. Hannov) Nr. 79, m. d.
unter Beifügung des Flugzeugführerzeugnisses und eventl. vor⸗ handener Militärpapiere zu richten an die nächstgelegene Ile een ml bahieiluß in Posen, Darmstadt oder Döberitz ei Berlin.
Legationssekretären zweiter Kla f ö . a.
Ministerium des Aeußern Groueff und Balam e ö n König griechischen —— zur See Papani⸗ aou vom
„G. Averof“ und dem Direktor der städtischen Gasanstalt . 6. den Roten Adlerorden
dier eig, . ö. . lich griechischen Fregattenkapitän Dragatsis, ere d 9. . 3 „G. Averof“, den König⸗
. den zweiter Klasse; .
ö i Königlich sächsischen Statistischen Landes⸗ amts, Geheimen Regierungsrat Dr. Würzburger in Dresden, dem Koniglich griechischen Marinestabsingenieur D rapanjio 26a leitendem Ingenieur des Panzerkreuzers G. Avero z . dem Legationskanzlisten bei der Gesan dischast in Belgrad, . heimen Hofrat Kleinert den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,
Konsul des Reichs in Narvik, Norwegen, Kau mann nr gn . Konsularagenten, Kaufmann S ü . mann in Täbris, Persien, dem Attaché beim . . ⸗
arischen Ministerium des Aeußern Kiosséivano f —ͤ ö , Knorth in Luxemburg um ö em Architekten St ende ö in St. Petersburg den König ichen Kronenorden vierter Klasse; . . .
den Königlich griechischen Deckoffizieren B onjouklis un Kar 9 . ö „G. Averof“ das Allgemeine i owie . .
hr, ,,, ern Ihrer Majestät der Königin . Bayern Gräfin Therese Eckbrecht von Dürckheim⸗Mont⸗ martin das Frauenverdienstkreuz in Gold zu verleihen.
verbreitete gestern
oder Aus⸗
Wolff sind
Württemberg.
Der „Staatsanzeiger für Württemberg“ veröffentlicht in einer Sonderausgabe folgenden Aufruf Seiner Majestät
des Königs: An Mein Volk!
An Mein Volk wende Ich Mich mit wärmster landeshäter⸗ licher Tellnahme. Innig mit jedem freuen Sohne des Landes ver⸗ bunden, erflehe Ich Gottes Segen für unser teureg deutsches Vater— land und unser heißgeliebten Württemberg. Für die deutsche Nation gilt es, gegen die haßerfüllten Feinde des Vaterlandes aufzustehen und in den ihr aufgedrungenen Kampf um die höchsten Güter einzutreten. Begeistert folgen auch wir Württemberger dem Rufe des Kaisers. Mehr als je leitet uns der heimatliche so ost bewährte Wahlspruch „Furchtlos und treu!“ Große Opfer müssen in der bevorstehenden schweren Zeit gebracht werden. Mächtige Feinde greifen unsere friedliche Arbeit, unsere Unabhängigkeit, unsere Ehre an. Aber Ich vertraue zuversichtlich auf den guten Geist
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
n Verfolg meines Erlasses vom 1. d. Mes. — U I 6 . ich das Königliche Provinzialschulkollegium, Notprüfungen an den höheren Lehranstalten und den militär⸗ berechtigten Privatanstalten auch für diejenigen Schüler . anzuordnen, welche die wissenschaftliche , , . ür den einjährig⸗freiwilligen Dienst na weisen wollen. Bedingung für die Zulassung zu dieser Prüfung ist, daß der Schüler mindestens seit Herbst 1913 der Sekunda an . daß er die Zustimmung seiner Eltern oder ihrer Stell⸗ vertreter zum sofortigen Eintritt in das Heer erhalten
versuchen, unsere it den Angriff
Nach den bei den militärischen gangenen amtlichen Nachrichten ist die Heeres und unserer Flotte bis her
Zentralbehörden einge— Mobilmachung unseres
om. d. Landw. Bez. Belgard, vorzüglich verlaufen.
von Voigts⸗Rhetz
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller— gnädigst geruht: . . . benannten Reichsbeamten die Erlaubnis zur n 6 . verliehenen nichtpreußischen Orden zu er⸗ teilen, und zwar: . s Großkreuzes des Großherzogli essische . Philipps des Gro mütigen; ö. dem Staatz sekretär des Reichs schatzamts, Staats minister, Wirk⸗ lichen Geheimen Rat Kühn; . Ritterkreuzes des Ordens der Königli 2 rn len dee fh Krone:
i nungsrat Schuckert, Vorsteher der Haupt—⸗ . n e. . 1 Geheimen Kalkulatur des Reichsschatz⸗
amts sowie
kreuzes des Großherzoglich Mecklen—
36 kö Greifenordens: dem Neichsbevollmächtigten für die Erbschaftssteuer, Geheimen Regierungsrat Heindrichs zu Hamburg.
Deutsches Reich.
einer amtlichen Mitteilung der Königlich nie der⸗ ann , Regierung hat diese die nördlichen . straßen zum Meere und die Straße von Goeree ö Unterseeminen sperren lassen, auch die nötigen Por— bereitungen zur Sperrung der übrigen Zugangsstraßen getroffen.
Rundschreiben
ie Vorstände der Landesversicherungsanstalten m . 53 Berufsgenossenschaften.
öhung der Kriegsbereitschaft wird den der Aussicht des , , n. Versicherungsträgern dringend empfohlen, unbeschadet der in dem Reichs geset über 1 Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 (Reichs-Gesetzblatt Seite 129) vorgesehenen Verpflichtungen, Krankenhäus er, Heil st ö und Genesungsheime, soweit es ohne Schädigung ö. wiegender Interessen der Versicherten möglich ist, für die Unterbringung von Verwundeten zur Verfügung eu stel len. Die Versicherungsträger wollen sich zu diesem h e mit dem Zentralkomitee der Deutschen Vereine vom . Kreuz in Berlin umgehend in Verbindung setzen. m schleunigen Bericht wird ergebenst ersucht.
Berlin, den 3. August 1914.
Das Reichsversicherungsamt. Dr. Kaufmann.
Die von heute ab zur r end. gelangende Nummer 50
i blatts enthält unter
ö ö. 416 sz Prisenordnung, vom 30. September 1909. Berlin W. 9, den 3. August 1914.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüe r.
Die von heute ab zur n gelangende Nummer Hl blatts enthält unter ö . . ec , 6 Prisengerichtsordnung, vom 15. April 1911,
mne, 4430 die Verordnung, betreffend den Beginn der
Prisengerichtsbarkeit und den Sitz der Prisengerichte, vom nd unter . ö , , eren n, zur Prisengerichts⸗ ordnung vom 15. April 1911, vom 3. August 1914. Berlin W. 9, den 3. August 1914.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
etzblatts enthält unter
Die von . ab zur Ausgabe gelangende Nummer 52
des Reichsge
Verordnung, betreffend die Entlaßung aus 8 Kö. k örigkeit und die Rückkehr der
eng im Ausland, vom 3. August 1914.
Pens. z. Dlsp. gest. und zum feen g m yl . Cab d. Inf. Regts. . (3. Hannov.) Nr. 79, — zum Bats. Kom., — ernannt. Sen . Pilfach, Hauptm. und Komp. Chef im Königin Augusta Garde—⸗ Gren. R. Nr. 4, m. d. gesetzl. Pens. z. Disp. gest. und n, . Offiz. b. Landw. Bez. Liegnitz ernannt; zugleich z. Dienstl. b. ö. w. Bez. 17 Berlin, dessen Uniform er zu tragen hat, komdt. v. . Hauptm. und Komp. Führer an der Unteroff. Vorschule in Ji ch als Komp. Chef in 8d. Königin Augusta Garde⸗Gren. R. Nr. versetzt. . . . ö in, 1. August. Haack, Oberstlt. und Remonte⸗Insp., sr. ö. ö Belassung seines Wohnsitzes in . d. Offizieren von d. Armee vers. und dem Stellvertr. Gen. Kom ö des 1II. A. K. unterstellt. Frhr. v. Ho verbeck ö ü Schoenaich, Oberstlt. von d. Armee, komdt. z. Dienstl. b. Kr. Min., jum Remonte . Insp. ernannt. Prinz Hep rg 3 Sachsen. Meiningen, Herzog zu Sachsen D., Prinz 39 von Sachsen⸗Meiningen, Herzog u, Sach sen 4 ; I.. S8. d. 6. Thür. Inf. Regts. Nr. 5, unter Belassung in diesem Verhältnis für d. Dauer d. mobilen Verhältnisses in d. 2. Hannov.
Drag. R. Nr. 16 versetzt. . ö . seden: die Leutnants: Tewfik Bey Aus dem Heere ausgeschieden ö.. , , n.
Ismail), Tewfik Bey (Ali). à eg r. 9 9 ß R. , . en. R. König Friedri 42. es. . k ö R. 6 Friedrich der Nigderlande h Westf.) an ,, . rag. R. König Carl I. von Rumänien (1. Hannov) Nr. ö. Nieoleseu⸗-Argesianu, im Huf. R. von Zieten ,. Nr. 3, Bi besen im Jäg. R. 3. Pf. Nr. 6, komdt. 3. n bei d. Garde⸗Masch. Gew. Abt. Nr. 2, Roz in im Feldart. . Großherzog (1. Bad.) Nr. 14, Grigorescu im Feldart. R. General⸗Feldzeugmeister (2. Brandenb.) Nr. 18, komdt. i ei n , Akad., Ricolau im 2. Nlederschles. Feldart. R. Nr. 41,
q ö t. * ! * komdt. z. Militärtechn. Akad, Manolescu im 6 n.
5. r. 8, kemdt. . Mitztärtechn. Akad., 61 6. R. anf 1 i ha ie . z 6 . im Eisenb! R. Nr. 2, kön dt. z. M ö 5 ga r wien , ,, . im Inf. R. Graf . (3. Pomm.) Nr. 14, Floresecu im Inf. R. Gr oßheriog Ire ö Franz IJ. von Mecklenburg⸗Schwerin (4. Brandenb.) Nr. 24, . im Inf. R. Graf Bose (I. Thür.) Nr. 31, Magheru ö. 3. Magdeb. Inf. R. Nr. 66, Munteanu im Gren. R. 3. Pf. Freiherr von Deiff linger (Neumärk.) Nr. 3. Teod o rin im 2. . herzogl. Mecklenburg. Drag. R. Nr. 18, Istratt im 2. . ö. art. R. Nr. 23, Constandache im Altmärk. Feldart. R. 1. a0, Mastgean im Schletw. Holstein. Pion, B. Nr. 9, 9 . Arge san im Kurhess. Pion. B. Nr. 11, Mihaes eu im Esen 3. Nr. 2, Georghe im Eisenb. R. Nr. 3; die Leutnant; Din 3 Jußart. R. General⸗Feldzeugmeister (Brandenb) Nr. he r mm Magdeb. Pion B. Nr. 4, Toy in der Brandenh. Train Abt. Nr. 3 der Fähnrich Art im Eisenb. R. Nr. 3; der Fahnenjunker Sorn im Hannop. Drag. R. Nr. 16.
Königlich Sãchsische . . 7. Jult. Grabau, Hauptm. un Hauptm. im 9. *r. ird lh in d. Komdo. . bei d. K. P. Landes⸗ 0. September 1915 belassen. . 1 e g. Fr men. Lt. d. Nes. d. 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm 1II. von Württemberg, komdt. z. Dienstl. bei diesem Regt., in d. aktiven Armee, und zwar als Lt. mit seinem Patente vom 13. November 1910 H im genannten Regt. angestellt. . Die Unteroffiziere: v. der Decken, (Dans), v. der De en (Vollrad) im 2. Gren. R. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von reußen, Schmidt, Mothes im 3. Inf. R. Nr. 1092 König , III. von Bayern, Schmidt im 7. Inf. R. König Georg Nr. 166, Hommel im 14. Inf. R. Nr. 179, — zu Faͤhnrichen ernannt. ö. 1. Juli. Beyer, Lt. im Karab. R,, Hahne— k 96 d. ej d. 11. Inf. Regts. Nr. 139, — der Ahschied bew. v. Boetticher, Lt. d. Ref. D. J. (Leib) Gren. Hiehls. Nr. 100, Mansfeld, Lt. d. Landw. Inf. 2. Aufgebots d. Landw. Bez. 1 Dresden, — scheiden hehufs Uebertritts zum Beurl. Stande d. Kaiserl. Schutztr. für Deutsch Südwestafrika aus dem Heere aus.
Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Teltow, Regierungsbezir eh Stegemann zum Direktor der Anstalt zu bestätigen.
Ministe rium für Handel und Gewerbe.
sind . leer geworden. Feld ziehen, i
t, daß er durch ein ärztliches Zeugnis seine Militärtauglich⸗ 1 a , . daß er das siebzehnte Lebensjahr vollendet hat. Auch bei diesen Prüfungen bedarf es nicht der Teilnahme der Departementsräte des Königlichen Provinzialschulkollegiums.
Berlin, den 3. August 1914. . Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten.
(gez von Trott zu Solz.
An sämtliche Provinzialschulkollegien.
Bekanntmachung.
In denjenigen Teilen der Provinz, in denen infolge der , 44 Bergung der Ernte gefährdet ist, sind Anträge der Eltern von Zöglingen der Präparanden⸗ anstalten. und Lehrerseminare auf . ihrer Söhne vom Unterricht zum Zwecke der Teilnahme an den Erntearbeiten zu genehmigen. Sofern Eltern oder Vormünder nicht widersprechen, können Präparanden und Seminaristen auch dann zur Teilnahme an den Erntearbeiten beurlaubt werden, wenn es sich nicht um die Ernte ihrer Eltern oder Angehörigen handelt..
die Wahl des bisherigen Leiters des in der Entwicklung ĩ öffentli yzeums II in Berlin-Steglitz, Kreis ,, Potsdam, Oberlehrers Konrad
Durch die Mobilmachung des Heeres sind der Landwirt⸗
schaft die . Einbringung ö Ernte an nn g re, ,,. Tei zogen, und in zahlreichen Gewerbeb —;
zum großen Teil entzogen i be er ne,
t es, Hand an zu legen, damit die Ernte
Berlin, den 4. August 1914. J . Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. von Trott zu Solz. An die Königlichen Provinzialschulkollegien lauch an die g herren Oberpräsidenten und die Königlichen Regie⸗ rungen).
SBerannktmachung—
lachdem die Mobilmachung des Heeres und der Marine . ist, findet der Erlaß an die Königlichen Regie⸗ rungen vom 31. Juli d. J. — U III A 1501 — wegen Beurlaubung der größeren Schulkinder zur Teil⸗ nahme an den Exntearbeiten selbstverständlich überall Anwendung, wo die Bergung der Ernte gefährdet ist. Euer Hochgeboren (Hochwohlgeboren) ersuche ich ergebenst, gefälligst auch die Kreis- und Ortsausschüsse für Ihen fer aufzufordern, überall da, wo es nötig ist, auch die schn = entlassenen Jugendlichen zur Beteiligung an den Ernte⸗ arbeiten in geeigneter Weise anzuregen. Berlin, den 4. August 1914. Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. von Trott zu Solz.
ie Herren Regierungspräsidenten (auch an die Herren Ober⸗ * . die Königlichen Regierungen und das Königliche Provizialschulkollegium in Berlin).
Bekanntmachung. .
Den Beginn der nächsten am Königlichen Akadem en Institut * Kirchenmusik in Charlottenburg, Hardenberg⸗ ftraße Z6, abzuhaltenden Prüfung für Gesanglehrer und -lehrerinnen an höhe ren Lehranstalten in Preußen habe ich auf den 7. Januar 1915 festgesetzt.
Berlin, den 22. Juli 1914. Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten:
J. A.: Brugger.
Finanzministerium. Königlich Preußische Generallotteriedirektion.
. ö ie planmäßig für den 14. und 15. August d. J. fest⸗ , 2. Klasse der 5. Preußisch⸗Süd⸗ deutschen (231. Königlich Preußischen) Klassen⸗ lotterie wird bis auf weiteres verschoben. Der Beginn dieser Ziehung wird seinerzeit bekanntgegeben werden. Berlin, den 3. August 1914. Königlich Preußische Generallotteriedireltion. Strauß. Ulrich. Gramms.
Angekommen:
ine Exzellenz der Chefpräsident der Oberrechnungs⸗ a er . , , . des Deutschen Reichs, Wirk⸗
Berlin W. 9, den 3. August 1914.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krü er.
: acht wird und die Industrien, die der Verpflegung und g rn, des Heeres oder dem Gemeinwohl dienen, imstande sind, ihren Betrieb ungeschmälert aufrecht zu erhalten. Diese Pflicht gilt auch für die Lehrer und Schüler der. ge werblichen und kauf männischen Fach⸗ und Fort⸗ bildungs schulen. Ich erwarte, daß sie alle, soweit sie zum
liche Geheime Rat Holtz vom Urlaub.
Die Zusammenziehung der Einberufenen, ihre Beförderung an die angewiesenen Plätze, kurz ĩ trauen der Bevölkerung
glänzend gerechtfertigt.
Stimmung unter den Einberufenen. geisterung, aber auch sind alle der Gestellungsorder gefolgt.
die 3
nahmen in
werde
Dem Publikum seinerseits aber erwächst jetzt ei . ordentlich bedeutsame ᷣ chst jetzt eine außer
das Ausland mit Spionen und führung geradezu überschwemmt.
unternommen worden, wichtige Kunstbauten, Eisenbahnbrücken, Tunnels und dergleichen
unsere
den obwaltenden bestraft.
Agent blieber
aus dem Volke hat die heilige
steht,
auch weiterhin unwirksam gemacht werden.
Reihe werter
hinderung solcher Anschläge
Spion
aufmerksam machte, stattete oder rücksichtslos und in griff. Diese Mitwirkung jedes zum Schutze des Vaterlandes muß sind rings von Spionen umgeben.
bei, ih
oder d Sprechende, hinweist und ihre Feststellung veranlaßt, und indem er von etwa zu seiner Kenntnis Mitteilung macht. dabei von Bedeutung sein.
kennen gegen
diese Pflicht erfüllt, erwirbt sich ein Verdienst um Kaiser
und R
D
machung:
. D
verkehr für
fahrwa
Das Ein⸗ und Auslaufen ist nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang und auch
stattet. sichtiger
Beschießung aus.
ö 23 Verkehr wird durch Schiffe der Hafenverteidigung überwacht. Befehlshaber erteilen die nähere Anweisung über den Lotsen⸗
Untersu Di Schiffe
anlaufen; ich ahise ngen der Marine. In
laufen
zuholen.
Für fremde Kriegsschiffe und für alle zeuge der unbedingter
Lo aus M
haben sie auf den ihnen wieder in See zu gehen. ; Den Anweisungen der Lotsen ist unbedingt Folge zu leisten.
Durch e otsen herbeige
für Kiel, Swinemünde, Neufahrwasser, Jade, Weser, Elbe, Eider,
alles hat tadellos geklappt. Das Ver⸗ in unsere militärische Organisation ist Besondere Hervorhebung verdient die Voller Hingabe und Be— von dem Ernst der Stunde durchdrungen e ⸗ Das deutsche Volk darf uversicht hegen, daß auch die weiteren militärischen Maß⸗
, gleicher Ordnung und Planmäßigkeit ausgeführt n.
Aufgabe. Es hat sich ergeben, daß Uns mit Personen, die zur U us⸗ Anschläge bestimmt sind,
Es sind bereits zahlreiche Versuche
verbrecherischer
en zu sprengen, um den Aufmarsch r Truppen zu stöären. Jeder solche Versuch wird unter Umständen unnachsichtlich mit dem Tode Alle bisherigen Versuche französischer und russischer en in, dieser Richtung sind glücklicherweise erfolglos ge⸗ n. Die Täter sind sofort erschossen worden. Jedermann l Pflicht, was in seinen Kräften dazu beizutragen, daß derartige verbrecherische Anschläge - In einer ganzen von Fällen hat das Publikum bereits in dankens⸗ Weise eine wertvolle Unterstützung bei der Ver— und bei der Entlarvung von en dadurch geleistet, daß es auf verdächtige Personen von verbrecherischen Plänen Anzeige er⸗ schroffster Form persönlich ein⸗ einzelnen aus der Bevölkerung noch verstärkt werden. Wir Trage Jedermann dazu re Umtriebe unschädlich zu machen, indem er die Polizei eutsche Offiziere auf Verdächtige, namentlich aus ländisch
gelangenden Anschlagsplänen Auch das unwesentlichst Erscheinende kann Bed Eine sogenannte „Spionenfurcht“
wir nicht, wohl aber muß sich jeder seiner Pflicht das Vaterland auch in dieser Hinsicht bewußt sein. Wer
eich!
as Reichsmarineamt
erläßt Bekannt⸗
Deutsch land.
Regelung der Schiffahrt in den bef estigten Häfen und Flußmündungen.
er Kriegszustand ist erklärt. Für den Schiffs⸗
in den befestigten Häfen und Flußmündungen, d. h.
illau, für die Ems,
] für Helgoland und für die Insel⸗
sser bei Sylt und Pellworm, gelten folgende Vorschriften:
I) Einschränkung des Verkehrs.
folgende
J dann nur bei klarem Wetter ge⸗ Schiffe, die bei Dunkelheit, bei Nebel oder bei un⸗ n Wetter ein- oder auszulaufen verfuchen, setzen sich der
2) Ueberwachung des Verkehrs.
Die auf diesen eingeschifften, militärischen chungs⸗, Schleppdienst usw.
e für die Jade, Weser, Elbe und Eider bestimmten müssen zunächst den Punkt 3 Sm. NW. von Helgoland
sie erhalten dort die weitere Segelanweisung von den
en Häfen befindliche Schiffe haben vor dem Aus— die . Anweisungen von den Hafenbehörden ein⸗
3) Lotsenzwang.
Schiffe und Fahr⸗ Handelsmarine besteht beim Ein- und Auslaufen Lotsenzwang. . tsensignale; wie im Frieden. Können Schiffe angel an Lotsen nicht sofort abgefertigt werden, so angewiesenen Plätzen zu ankern oder
igenmächtiges Abweichen von der Segelanweisung des wird die schwerste Gefahr für Schiff und Besatzung
und Handelsschiffen sowie der Gebrauch
zu bringen.
bekanntgegeben wird.
kanntmachung:
1) Zur Erläuterung der . B. 1123 (vergl. Nr. 179 d
Landes verteidigung, z. Herr oder ihrer Zugehörigkeit dung finden.
2) Unter denselben Vorau
gelassen werden.
4 65,7 der Gerichtsschrelberprüfung k Beamter des Rechnunggamkes
3) Für die Anwärter, die
Gerichtsschreibergebilfen. und
1. August 1914
Trotz der in der 8 10 des Spionagegesetze Reichskanzlers — ergänzt blatt für die Presse, kommandos angefordert bedauerlicherweise einzelne Mitteilungen zu Gestellung von Pferden,
Bezeichnung der Regimen
artigen Mitteilungen streng
dieses Verbot werden neben nahmen unnachsichtlich nach Festungshaft 5000 S bestraft werden.
Das Kon sistorium
anzeigers“ veröffentlichten Al
wird. Es ordnet weiter folg ist der Allerhöchste Erlaß lichen Feier eine Kollekte
die größeren Stadt⸗ und Land
sind dabei der Zuversicht, Arbeitsverhältnis stehenden
wird.
für die Zeit der durch aufgefordert, als Flugzeugführer Die Meldungen zum Ahbfs
führt.
Heeresverwaltung sind umge
. von F-⸗T.⸗Einrichtung verboten. Die Handelsschiffe haben die Antennen sofort unter Deck Weitere Bestimmung treffen die Festungskom⸗ mandanten und die Hafenbehörden.
II. Aenderung von Seezeichen.
Es muß damit gerechnet werden, daß während der Dauer des Hriegszustandes Aenderungen im Seezeichenwesen an den deutschen Küsten eintreten, ohne daß
Vorsicht ist daher geboten.
Der preußische Justizminister erläßt folgende Be⸗ 9
merke ich, daß ihre Bestimmungen auf
sind, die während der Kriegs dauer
zur großen J 5 werden und für Zwecke der au
den höheren Dienst können auch Anwärter für den msttleren Justiz⸗ dienst von dem Oberlandesgerichtsprästdenten zu einer Notprüfung zu—
Für dies⸗ Notprüfung gelten die Bestimmungen unter Nr. 2, . der Rundverfügung vom 1. August 1914 entsprechend.
kann der schriftlichen vorausgeh
infolge des Krieges Verwendung finden sollen und melden, kann von dem Oberlandesgerichtspräsidenten der Vorbereitungs⸗ dienst für die Gerichtsschreiberprüfung bis auf zwei Jahre, für die
sechs Monat abgekürzt werden, wenn diefer Teil des Vorbereitungs⸗ dienstes mit Erfolg zurückgelegt ist. 4) Ole He in n ne unter Nr.
; findet auf die Prüfungen für den mittleren Justtz⸗ dienst entsprechende Anwendung.
Presse
werden kann bringen, Abgangsorte und Bewegungen von
militärische Maßnahmen beziehen. weist nochmals mit allem Nachdruck darauf hin, daß alle ber—
ungeheuren Schaden stiften können.
bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu
bringt in der letzten Nummer seiner „Amtlichen Mitteilungen“ den in der gestrigen Sonderausgabe des
außerordentlichen allgemeinen Bettag zur Kenntnis der Geistlichen und Gemeindekirchenräte in der seiner Ausführung dortseits sofort das Nötige veranlaßt werden
zu verlesen und nach für die bedürftigen Familien der ins Feld gerückten Krieger zu sammeln. den örtlichen Verhältnissen zu ordnen. Für Groß⸗Berlin und
wir, den Gottes dienst Vormittags 10 Uhr anzuseßzen.
Gemeindegliedern die am Gottesdienst, soweit irgend angängig,
Diejenigen nicht di ensty flichtigen Per sonen, die im Besitze des Flugzeugführerzeugnisfes sich befinden und keine vertragliche Verpflichtung mit der Heeres verwaltung
Mohbilmachung geschlossen haben, werden sich dem Dien ste des Vaterlandes zur
allen deutschen Handelsschiffen ist
dies in der üblichen Weise
Rundverfügung vom
1. August 1914, es Reichs
und Staatganzeigers ') be⸗ alle Kandidaten anwendbar zur ersten juristischen Prüfung oder
infolge freiwilligen Eintrüts in das zu aufgebotenem Landsturm, Verwen-
ssetzungen wie zu den Prüfungen für
An ann statt des Rechnungsdirektors ein teilnehmen. Die mündliche Prüfung en.
für die Zwecke der Landes verteidigung
sich zur Prüfung
die Gerichtsvollzleherprüfung bis auf
6 der Rundverfügung vom
unter Bezugnahme auf s erfolgten Bekanntmachung des durch ein entsprechendes Merk—
das bei allen Garnison— — haben sich sehr Blätter nicht entblödet, dennoch die sich beispielsweise auf eisenbahntechnische Anordnungen, Truppen, sogar unter tsnummern sowie auf andere Der Große Generalstab
stens untersagt sind, weil sie Zuwiderhandlungen gegen anderweit zu ergreifenden Maß⸗ dem Gesetz mit Gefängnis oder
der Provinz Brandenburg
„Reichs⸗ und Staats⸗ lerhöchsten Erlaß über einen
Gewißheit, daß zu
endes an In dem Gottesdienste
der gottes dienst⸗ Alles übrige ist nach gemeinden der Provinz empfehlen daß auch allen in Dienst— 6
Teilnahme ermöglicht werden
hier⸗
Verfügung zu stellen. chluß eines Vertrages mit der
Meines Volkes, daß es an Entschlossenheit und Hingebung hinter seinen Bruderstämmen nicht zurückbleiben wird. Schreiten wir mit Mut und Kraft der Zukunft entgegen. Der allmächtige Gott wird unsere gerechte Sache schützen.
Sessen. Eine Sonderausgabe der „Darmstädter Zeitung“ ver—⸗ öffentlicht folgenden Aufruf Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Ernst Ludwig: An mein Hessenvolk!
Für unser geliebtes Vaterland hat eine ernste Stande ge⸗ schlagen. Vom Osten und Westen droht der Feind frevelhaft in einem uns aufgedrungenen Kriege in die Grenzen deg Reichs ein. zu dringen. Der Kaiser hat zu den Waffen gerufen. Es allt die heiligsten Güter zu wahren. Ich vertraue auf die alte Hessentreue, die sich in schwerer Zeit stets bewährt hat, und hoffe, daß mein Volk die großen Opfer an Gut und Blut freudig bringen wird, die jetzt von ihm gefordert werden. Meine innigsten Wünsche be⸗ gleiten meine Hessen, die berufen sind, mit den Waffen in der Hand für Kaiser und Reich zu streiten. Wem aber nicht beschieden ist, ins Feld zu ziehen, erfülle in seinem Teil die großen Aufgaben, die den in der Heimat bleibenden obliegen. Gottes Segen begleite unsere tapferen Truppen und bewahre unser teures Vaterland.
Anhalt.
Der „Anhaltische Staatsanzeiger“ Manifest Seiner Hoheit des In diesem bedeutungevollen
veröffentlicht folgendes Herzogs Friedrich:
. Augenblick, der Deutschlands Söhne zu den Waffen ruft, drängt es mich, meinen Anhaltinern zu sagen, daß ich eins bin mit ihnen in der Begeisterung für den Kampf zum Schutze unseres großen teueren Vaterlandes, eins in der liebevollen Sorge der Zurückbleibenden um diejenigen, die Leib und Leben für des Reiches Ehre einsetzen, und eins in der Opfer⸗ freudigkeit für die gerechte deutsche Sache. bin ge⸗ wiß: wle sich draußen im Felde Anhalts waffen fähige Mannschaft ihrer Väter und des deutschen Namens würdig zeigen wird, so werden sich in der Heimat alle Hände und Herzen für das Vaterland regen. Hier gilt es, Wunden zu heilen, Schmerzen zu lindern und Not und Entbehrung fernzuhalten. Eg gilt, Handel und Gewerbe nicht verkümmern und die Frucht des heimatlichen Bodens, die der Ernte harret, nicht verderben zu lassen. Der Segen Gottes, der die deutschen Waffen zum Siege ö walte auch über jeder opferwilligen Betätigung in er Heimat!
Anläßlich der Mobilmachung hat Seine Hoheit der Herzog eine Am nestie für Militärpersonen erlassen.
Elsaß⸗Lothr ingen.
Von dem Kaiserlichen Statthalter in Elsaß⸗Loth ringen ist dem Reichskanzler laut Meldung des, W. T. B. folgendes Telegramm zugegangen:
Ew. Exzellenz beehre ich mich mitzuteilen: Die Stimmung in der Bevölkerung des Ganzen Elsaß ist vorzüglich Die Truppen werden bet ihren Turchzügen mit Begeisterung begrüßt. Die Presse der derschtedensten Parteirichtungen erkennt an, daß wir einen gerechten Krieg zu führen haben, und fordert die elsässischen Soldaten auf, keinen Flecken auf den Ebrenschild elsassischen Soldatenruhms kommen zu lassen. Zahlreiche Elsässer melden fich als Kriegs freiwillige. Die
Mobilmachung ist nach eingegangenen Meldungen bisher im Lande glatt verlaufen.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Wie die „Neue Freie Presse“ meldet, wurde an der öster⸗ reichisch⸗russischen Grenze nördlich von Lemberg ein Aeroplan, System Sikorsky, mit einem russischen Piloten, einem Begleit⸗ offizier und einer Nutzlast von österreichischen Truppen heruntergeschossen. Die beiden russischen Offiziere, die verletzt wurden, wurden gefangen genommen.
Frankreich.
Der Ministerrat hat beschlossen, das Datum der Ein⸗ berufung der Kammer auf den 4. August festzusetzen.
— Der „Agence Havas“ zufolge ist der Marineminister Gauthier aus Gesundheitsrücksichten zurückgetreten und wird durch Augagneur ersetzs. Albert Sarraut übernimmt das Unterrichtsministerium und Gaston Doumergue das Mi⸗ nisterium des Auswärtigen. Vivian behält den Vorsitz im Ministerrat ohne Portefeuille. ;
Nu ßland.
Durch Kaiserlichen Ukas werden angesichts der gegen⸗ ttigen Lage die RNeichs du ma und der Staatsrat zu elner außerordentliche Sitzung einberufen. Ferner wird durch . 161 3 3 . . angeordnet. — Der Großfürst Nikolai Nikolajewitsch ist, wie W. T. B.“ meldet, zum Generalissimus i. . Streitkräfte ernannt worden. In einer Reihe von Gouper⸗= nements ist der Kriegszustand erklärt worden. ö
Der Kriegsminister Suchom linow hat zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß es dringend erforderlich fei, alle
hend persönlich oder schriftlich
militärischen Maßnahmen geheim zu halten. Jeder