Entwurf eines Gesetzes, Entwurf eines Gesetzes, t . kann der Zuschlag versagt und ein neuer Versteigerungs. hann, . Entwurf eines Gesetzes, ö — . . ; . ö. ; termin bestimmt werden, sofern die Umstände die Annahme z bet d 80 Umlauf der Schuld⸗ Der Warenverkehr mit den hauptsächlichsten Staat
betreffend die Abwicklung von börsenmäßfigen Zeitgeschüften betreffend den Schutz der infolge des Krieges an Wahr. begründen, daß ein höhereg, zur gänzlichen oder feilweisen Sicherung der L — ; Arten der Aussteller See Institute verichreibungen stellte sich in den letzten beid le k in Waren. nehmung ihrer Rechte behinderten Personen. , K Gebot 3. en werde. ch g der Leistungsfähigkeit der Krankenkassen. steller Ende Inde Ende Ji Empa i9iz ch h r,,
51. 81 4 Die Bestimmungen unter Fiffer J bis 3 gelten nicht zu— . §1. 1910 1912 Millonen Mart Herkunstolan 1561 Ker Uunaterschlen . Der r acm e ge n rn, . ür den gegenwärtigen Kriegszustand gellen dle in den S§ 2 bis 10 ö . zur Wahrnehmung 8 . ö . e e, r en . samtlichen ö gos lä06 m 2? 3. j 1. 2 . J 3. . 2 . = 13 825
aren, die gem 1 de örfengese — enthaltenen Vorschriften ö die rege flit Fine nnungskrankenkassen die Leistungen auf . . . 23 961 1808 S. 215 zum Börsenterminhandel zugelaffen find, und Geschäste 2 88. 6 elleistungen und die Beiträge auf 45 vom Hundert bes Grund! bank . 16 475 Vereinigte Staaten von 21 2 . 1 2 2 t 3 2 2 „960 16, a8 * — R n lin men hahn de be den gamen pen e Te e ehh ne wessen e. . i n ,, a , i gg, ,. . — 23 abgeschlossen und erst nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zu erfüllen er. tee hanha sind oder anhängig werden, wird das Verfahren oder des nach 2 maßgebenden Verhältuiffes. n . 5 , . derfügen, da niedrigere Beiträge er⸗ 5 . 3 . 1 f e esterreich Ungarn.. Ihn Cy 64 szỹ9 = 35 43 sind, mit dem Inkrafttreten der Anordnung so anzusehen sind, als b unter ö . Partei vermöge ihreg Dlenstverhältnisses, Amtes Das gleiche gilt von den gefetzlich für die Beschreitung des . 6 er, höhere Leistungen gewährt werden, wenn die Leistungs⸗ . ; Argentinlen 1504095 173 853 4 335 445 ein Vertragstell gemäß eines ihm zuffehenden Rechtes zurückgetreten ist. z . Hie nnr a. . oder gegen den Felnd ver. Rechtswegs vorgeschriebenen Ausschlußfristen sowie von den Fristen, nd ein 6 ö gesichert ist. Das Versicherungsamt hat auf Zusammen 95 98 IJ 818, gc 17051, R. Schweiz S4 708 S8 21 4 3813. 2 wendeten Teilen der Land- oder Seemacht oder zu der auf welche die herr e, des . des Bürgerlichen Gesetzbucht , . zu ef Hsehen. Auf Beschwerde enischeidet das Obligat ionen umlauf der den ts Ueber die nach der vor!
Die Landechentralbehörde d 6 Börse, nach deren Geschafts. Besatzung einer armierten oder in der Armierung begriffenen ganz oder tellwesse entsprechende Anwendung finden. V herungsamt endgü . . n, d, . Her. dvpothtenattien. 23 . 3 le. . Einfuhr im . bedingungen (z 50 Abs. 2. 3 67 Abf. j des Börfengefetzes) das Geschäft Festung gehört; . §5 9. . . . . . Auf. Grund der Angab ⸗ uhrziffer . . einen Liquidationspreis fest. . 2. wenn eine Partei dienstlich aus Anlaß der Kriegsführung Die Bestimmungen dieses Gesetzes, mit Ausnahme der in den . 96 . nn Kasse diese Beiträge bon 475 vom Hundert 38 deutschen ie te e, ener deib fh e , nr, eise
Vor der Fesisetzung des Liquidationgpresses ist der Börsenvorstand des Reichs sich im Ausland aufhält; . S8 5, 6 enthaltenen Vorschriften, finden entsprechende Anwendung auf Grundlohn für die Regelleistungen und Verwaltungskosten nicht Amt auch bereitg deren Obligationenumlauf für den 31 D zu hören. Die Marktlage vor der Erklärung des Zustandes der 3. wenn eine Partei als Kriegsgefangener oder Geisel sich in diejenigen natürlichen Perfonen, welche durch eine im 52 bezeichnete ö a. bei Orts- und Landkrankenkaffen der Gemeindeverband, 1913 sestgestellt. Hiernach waren zu diesem Het fn im . drohenden Kriegsgefahr ist bei der Festsetzung zu berücksichtigen. der Gewalt des Feindes befindet. z d 8 Person fehr lich vertreten werden, sofern sie nicht prozeßfähig sind. 3 . ö ö der Arbeitgeber, bei Innungskranken affen Pfandbriefe im Gesamtbetrage von 16 98d, Millsonen Mark außer dem wesentliche Er
a Bicborstehsnze Hestimmung findet auch Anwen He, 3. 8 s Soll eine solche Person verklagt oder soll der Nechtõ treit . 3. k erlichen Veihilfen aus gigenen Mitteln zu seisten. Ib71 Pilültonen rank Kommunal, und ore tinlionen Miark khlert! in getreten. . J ; ; bürgerlichen Rechtsstreltigkeiten, welche bei den auf Grund des Ge⸗ sie fortgesetzt werden, so kann ihr der Vorsitzende des Prozeßger chts, r zolange dies bei einer Orts, oder Landkrankenkaffe geschieht, bahnschuldverschrelbungen. Der gesamte Obligatlonenumlauf bet betroffen die on Maschine
Ist der vereinbarte Preig niedriger als der Liquidationspreis, so werbe erichtsgesetzes (Reichs- Gesetzbl. 1901 S. 353) zur Entscheldung alls mit dem Verzuge Gefahr verbunden“ ist, auf Ankrén einen ann, der Gemeindeverband einem Vertreter i Amt des Kassenvor⸗ . ug wiffenschaftli . ͤ kann der Käufer vom Verkäufer, und ist er höher, so kann der Ver— . Streitigkeiten berufenen Gerichten und den auf Grund esonderen Vertreter bestellen. Ist der Rechtsftreit bei der Bestellung sitzenden übertragen. . . End Millionen Mark i n r, t 3. ,, und von Elsen⸗ und Stahlwaren, käufer vom Käufer den Unterschied verlangen. In der Anordnung des Gesetzes vom 6. Juli 1909 (Reichs- Gesetzbl. S. 266) errichteten des besonderen Vertreterg bereits anhängig, so endet mit der Bestellung f Gem ind epe ß ande sind die von der obersten Verwaltungsbehörde nbe 19 hr g . . ö . . r n n,, gegen
i tpunkt für die Fälligkeit der Forderung zu j ingi d oder anhängig werden. 8 ; befondere Vertrete auf Grund der Reichsversi gord g, . ; ö h 5 9 zu Kaufmannsgerichten anhängig sind oder anhängig desselben die Unterbrechung des Verfahren. Der befondere Vertreter k sicherungsordnung F 111 Ziffer? hierzu be An g fuhr sin 1000 gere,
ĩ icht befugt. ist zu dem Antrag auf Autzsetzung des Verfahrens nicht befug 93. 36 Besstenmmguichh 166 6 nnerschted
8 3 ĩ e f tritt nicht ein, ⸗ . . . . 38 53 Eine Unterbrechung des Verfahrens tr icht ein 0 Für die Dauer des gegenwär igen Krieges werden die Vor schriften 3 6. 3. 4 ö 328 236 338 333 4 101902
§5 4. 1 Auf Börsentermingeschäfte, bezüglich deren der Börsenvorstand 1. wenn die im 3 bezeichnete Partei einen persönlichen ; 38 es über die Unterbrechung und . r . den laß. der ners g, da fie ben Rr Ben fung kö gi n fe he erh hat, insoweit es sich um die Ent die ae, nn ne . 9 sofern nicht daz Ländegrecht . k tber dis, haus ge werhlich Rrantenber= Amersa 267 67 einrichtungen ausgeschlossen sind, gemäß öl Abf. J Satz 3 des scheidung handelt, ob der Arrest aufrechtzuerhalten oder auf⸗ etwas anderes bestimmt, auch auf die bürgerlichen Hechtestreitigkeiten ö ung außer Kraft gesetzt. Laufende Leistungen und fällige Beiträge ; 351 115 BDörkengesetzts auggesetzt hat, finden die vorstehenden Vorschristen ent— zuheben sei; . Anwendung, welche bes den im 8 14 des Gerichtsperfassungs gefeheg ö duft e den A . . 1315 . m. Ilg ig 213 83h) sprechende Anwendung. . wenn Partel durch einen Prozeßbevollmächtigten ver— zugelassenen besonderen Gerichten anhängig sind oder anhängig werden. . ö. in ö. ig der beteiligten Gemeinde oder des 137 . ge, d, ö 3s § 5. treten ist oder einen anderen zur Wahrnehmuug ihrer Rechte Dle Landesreglerungen sind befugt, ergaͤnsende und abweichen de Anord- Sh eee. ö andes un zes Vorstandes der Krankenkasse kann das 1935 I ,s 1 57 5 oh 3 Der Bundetrgt kann die im 5] bezeichnete Anordnung allgemein berufenen Vertreter hat. nungen im Verordnung wege Ju Celan ö 666 nf bmi daß die hausgewerbliche Kranken- 27 is. Sch is 90 216 33 oder für einzelne Warengattungen oder für einzelne Börsen eraffen. In den unter Nr. 2 bezeichneten Fällen hat das Prozeßgericht auf Wr bgrung durch statutarische Bestimmung geregelt wird. Das ; Antrag des Vertreters die Aussetzung des Verfahreng anzun ibncn. . ö Ober⸗Versicherungsamt enischeidel endgültig. * 2 Die Lleferungen Itallens nach Deutschland sind in fort— Der Zeitpunkt, mit welchem der Kriegszustand als beendet anzu— 84. Zur Arbeiterbewegung. währender Steigerung begriffen. Vesondere Vermehrungen sind ein.
ĩ i Verord bestimmt. ĩ . ; treten h ö sehen ist, wird durch Kaiserliche Veror nung bes Der Bundesrat wird ermächtigt, den Zeitpunkt zu bestimmen, Infolge, der Zuspitzung der polltischen Verhältnisse beschlossen, , ,,, ü w r nrg ,
§5 4. Die Unterbrechung oder . des Verfah rens hört auf: 812 zu welchem dieses Gesetz wieder außer Krafft wie die „ Föl . ie ö h ! ĩ : 5 12. . 8 wieder außer Kraft tritt. Köln. Ztg. mitteilt, die Bergarbeiterverbänd d j ͤ . ö h. mit der . . ö Verfahren durch Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung in Kraft. ⸗ . ö Wurm reh ters, alle weiteren Maßnahmen bejnglich ter . nr fg, ö t . . 6 Heettz anf e lis God Entwurf eines Gesetzes, ⸗ ö. e,, 3 . te mnih ö rn . 36h ö . . . . 5. . bewegung vorläufig zu vertagen. 5354 S een . 4 . . ö. 99 ö schen Trauben (1911: betreffend vorübergehende Einfuhrerleichterungen. Erfelcle rin . . Partei 1. bis zum Ablauf . Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Zitronen (1911: 6 371 066 und 1913: iz ih n ö. . eines Monats selt der Beendigung des nach 5 2 maßgebenden Ver— Entwurf eines Gesetzes 5 9 Gesundhei anderen frischen Früchten (i811. 34 33 30 Lire und 155) zun 83 Der Bundesrat wird ermächtigt, während der Dauer des haͤltniffes, so kann die Partei zur Aufnahme und nul . Ver⸗ zur Aenderung des Gesetzes, betreffend die Unterstützung Entwurf eines Gesetzes, esundheitswesen, k und Absperrungs⸗ ö , . für da Jahr 1912, in dem eine Mißernte J e . ,, ö betrefsend die Asahlen nach der Reichsverficherungsordnung. ö üche aneh äs Netteck etesser. KBeeicht dei Kae 9 Fleifch, Fiche, Fette ö. in he . . e, , 1 en ö. . . n die =, n, 1. aa ö vom 28. Februar 1835 ß ; . . Artikel 1. ge Cen f ö . Auslande. oöhnli ĩ ĩ Milch, 8⸗ un enuß⸗ maßgebenden Verhältnisses als zugestanden anzunehmen und zur Haupt- 8 1. . . Der B 8 . . ; / . ie Veröffentlichung der ewssnlickes Töäckmperk, eingedickte Milch Nahrung . e elnisses als zugeste In dem Gesetze, betreffend die Unterstützung von Familien in . er Bundesrat wird ermächtigt, die Amtskauer der Vertreter über den Stand 3. , . 5 g en n gn ste Lungen Nach dem Bericht über die Verwaltung der Berufsgenossen⸗
—̃ it ni t in luftdicht verschlossenen Be⸗ fache zu verhandeln. ; ; zr. ernehm : ö , , ᷣ Nerf , . en ĩ kane e m nn t nenn . ö . den Dienst eingetretener Mannschaften, vom 28. Februar 1885, erhält: e hne de anderen Kb eitzeben sowie der Versicherlen Ausbleibens eines großen Teils der ö eier i hen dl n ng ? schaft der Molkerei, Brennerei. M“, Stär kein du strie
85. t . bei Versicherungsbehörden und Versicherungsträgern über ben I. De— ; z Die Zwangsvollstreckung gegen die im 5 2 bezeichneten Personen I) 5 1 Saß folgende Fassung; iten rennen Mann— zember 1914 hinaus bis spätestens zum 31. k 19515 zu . auf weiter es unterbleiben. . Dee ü rd abr de, e fing f g rrie, en diz Die Grmächtigun 4 fig ‚. ⸗ gk rnf Waren, die sich zur Zeit wegen Privatrechtlicher und öffenklich rechtlicher Geldforderungen unter⸗ . kJ i Dies 9 auch füt nicht ie ndi gen Yig lierer der 9 ö im Jahre 1912 auf 25. im Berichtssahre gestiegen, die der ver⸗ . ) X ersicherungsamts.
§ . Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
deichs⸗ sicherten Personen von 53 493 auf 56 1857, die der Vollarbeiter von
ᷣ r eg. ; liegt folgenden Beschränkungen: . — , , , . ; ö Für die nichtständigen Mitahlede 8. ; des Inkrafttretens dieses Sele f in deutschen ZJollausf lußgebieten, und die anderweite Verwertung be— eile beurlaubt sind, derjenigen Mannschaften, welche das per r nene: ehr . gt 6. Mitglieder der Landes— 5 2533 anf S6 101 (i. Voll bei!! gleich zo Arbeitgta gen to ) .
. 1. Die Versteigerung 3 ung ge . de e , en, n n , g. n . k ; Freibezirken oder Zollagern befinden. weglicher körperlicher Sachen ist unzulässig. Die Voll—⸗ wehrpflichtige Alter überschritten haben und freiwillig in den ,,. en obersten Verwaltungs Verdingungen. sllegen. Der GHesamtbe trag Meerane gr ndch dohi nn d e fer
Artikel 3. streckungsbehörde kann jedoch auf Antrag oder von Amts Dienst eintreten, sowie des Unterpersonals der freiwilligen Artikeln 2 8. näheren Angaben über er ng, die beim „Reichs. und belief sich auf 58 607 219 gegen 55 311486 ½ im Jahre 1912.
Bundesrat wird ferner ermächtigt, während der Dauer des wegen anordnen, daß eine berbrauchbare Sache oder eine Krankenpflege. . k . . Itaats . ; z ; Unter den Versicherten befanden sich 1913 75 Betriebs ß ö . Sr m g. en der Einfuhr der in . die, der Gefahr einer beträchtlichen Wertzberringerung e) § 2 Abs. 1 folgenden Zusgtz: k s Vater fei Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. . ö . r m n , 1 i. mit einem , von . ebnen Artikel 1 genannten Waren ganz oder ö außer Kraft zu setzen. ausgesetzt ist oder deren Aufbewahrung unverhãltnis mäßige C. dessen uneheliche . , . ö. . r eingesehen werden.) jm vorhergehenden Jahre 714. mt einem Jahreracheslo⸗
Artikel 4 Kosten berursachen . ö . ͤ 16 n r fich ng zur Gewährung des Unterhalts nachge⸗ Entwurf eines Gesetzes Niederlande. . . . 90 v6. Ende 1913 waren rund 480 Be— . ⸗ . 2 . ; B 8 äubigers an diesen — . / ( ö ö. riebe im ĩ t i 7 Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. 1 fer . n nn,. ö 3) 52 Abs. 3 folgende Fassung: . . ; vetreffend Ausnahmen von Beschäftigungsbeschränkungen Kol . ugust. d. I Nachmittags ? Uhr. Königlich niederländisches Höh . ,,, 4 die ger Die Ablieferung von gepfändetem, Gelde an den Ktfennteren. Verwandten, und, geschiedenen. Ehefrauen gewerblicher Arbeiter. holz aalngsterün , waag ieferung don; Velten ss, fer wloltz Spritfahritn. ob Kihäörsabriten ann Petite; s8 G 8, bet d Höchstpreise Gläubiger wird hierdurch nicht ausgeschlossen. ; steht ein solcher Unterstützungsanspruch nicht zu. 81 ! arten e , s 6 J mit . fü Güter und 230 Essigfabriten, 159 Stärke., Staärkezucker. A. abrtken, g0 Kar⸗ ö . . 2 Kö 29. ben den . 4 . . Dr n , ö betragen: Für die Dauer des gegenwärtigen Krieges kann der Reichskanzler 90 Stück eb e 3. NRãder für geh en, g r enten e n ö. ,, ln ln ,. . . , §1. pollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen, v nterst 1 k gllgemein ober für bestinntatltg den dieg? fang der . e, 1e; att C' gen, der, ehrerer Betrichzwelge zu einem lüjnternehmt i B, an,
K . ; ö ö ; e 3 Ehefrau im Mai, Juni, Juli, August, Sep— semiein ozer für bestimmte Bezirke oder für bestimmte Arten von wiedenen Tragetöhfen und Tragmetallen,; Besteck Lit. 6 20: dem Essigfab ik) ist hierbei 5 5 Für die Dauer des gegenwärtigen Krieges können für Gegen— ist unzulässig⸗ . , Sttol flich neun Mart, in den Kbrige⸗ Anlagen und, soweit er nicht Best en erläßt, die höhere Ver. eisernen Oberbau mit Zub ür eine Brücke fn 6 ö z . bet nnr, ber Hauptbetrieh gezähll, Den größten
. 99 ege ö ꝛ - ; . . J,, ; gen soweit er Bestimmungen erläßt, die höhere Ver— u mit Zubehör für eine Brücke für gewöhnlichen Verkehr; Zuwachzg haben i b ff k , J , , Dis hetltchenden Hestimm̃n gen inden gäcg. Anwendurg auf ien . J berwaltungsbehörde für einzelne Betriebe auf Antth Ausnahmen v Pesteg Lit, 24. S6 Achsen mit dern fur leteh fie Eifenbahn mater al R whenelsschöabg ls wick n die Maitene gn hun er. mittel aller Art sowie für rohe Naturerzeugnisse, Heiz- und Leucht- Zwangsvollstreckungen in das Vermögen der Chefrauen und Kinder Monaten zwölf Mark, . ö . den in SS 155 bis 137 a7 Mb. err, s ain eintrag r,, , Bestecke Iñ x ; Pen enbabnmgterlal. Doch handelt eg sich dabel nicht um lauter neuentstandene Unter⸗ ö ̃ stgese im 8 it di b. für jedes Kind unter 15 Jahren sowie für jede der im . dogs bis 137 a Abs. 2, 154 a der Gewerbeordnung vor⸗ eltecke liegen auf dem technischen Bureau des Kolonial nehmungen fond im Teil r ö e stoffe Höchstpreise festgesetzt werden. der im 8 2 bejetchngten Personen, in soweit die Zwangsvollstreckung ; 9 Per atli , gesehenen Beschränkungen und von de Grund der §§ 12 ministeriums zur Cinsicht aus und sind ber der nn Een Fat? Til um schen ange bestehen e tleingre Kn 3 f F Grund des ehe⸗ Fz 2 unter b und ( bezeichneten Personen monatlich ö. ran rungen un on den guf ( rund der S§ 129, nd sind bei der Firma Mart. Nyhoff lagen, dle erst jetzt d 5 e, n dre, k Ell nen nn e l ben delle iche. sechs Yar ⸗· . fler n de Güenerbeormmg ven Timer nn, n,, Xe n ge n , w ö . unk 6 , , n , , ge, HJ . J 3 3 r nöd n a seund ce, beträchtliche Zahl, von Löschungen gegenkber.“ Gi b Int⸗ ef derkalsen ne ann re eöandl ges Schedel §6. Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. K. ö. . ö , . ö ö . . wicklung gem welter die . . . . . reisen zu vertausen, z w . 3 pe 5 . Ver Bundesrat wird ermä tigt, den Zeitpunkt zu tim: s * , . l ö ö asur be⸗ — 8 er 8
Die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der — . zu welchem dieses Gesetz ö . zu bestimmen, stunmmth gerschie enen Khrie sasten in Ref ile. ltd nfac; de, R. . K ö . *r . ö. ö
ür dessen eigenen ; ü ö iner folchen Entwurf eines Gesetzes . . Bureau) eingellefert sein. festsetzun gen nicht bor 8, ü Ist dag Konkurgzverfahren über das Vermögen e solch § 3. 12. August d. J., Mittags 19 Uhr. Intendantur der Königlich eg ht eg b zunehmen. Die Börsenräume bleiben wie
S§ 2. Weigert sich trotz Aufforderung der zuständigen Behörde ein . ö. . F§z 1 genannten Gegenstände, sie zu den festgesetzten Gewalt zustehen. Höch 2 . . k a. teen chef ö im 5 2 bejeichneten Personen ist nur auf deren Antrag zuläfsig.
Bedarf nötig sind. ) trag des ͤ ie Kri von Zivilbeamten. ieses 6 JJ ö Person Fröffnet, so lann. das Konkursgericht auf den Antrag de über die Kriegsversorgung von 3 . Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Nilederländischen J. Dirpision, Geschäftszimmer Ker Militaͤrbãckeres im Laut Meldung deß . W. T. B. betrugen die Bruttoeinnahmen
r inschulbners bie g
; ö. ; ; ; e ssetzung des Verfahrens anordnen. §1. . ; ö
Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Be · Gemeinschul ners die Au ; . ö . . Dag g, Breedstraat 1oß: Lieferung bon o G60 kg hart der Canad Fisenbe h hätden erlassen die erforderlichen Anordnungen und Ausführungs, ö. ö des Kriegszustandes ö . , . ber Offittere uw. do ohh e weichen Weizens. Die Bedingungen find fär iger Dollar e beg denn: ba rfn . . ö §5 4 2) vor diesem Zeitpunkt mit einem die dertseng R 3 Gleichen f haben diejenigen Beamten der Zivilverwal⸗ . der Fttmna Hebrs. van Gicef im Haag erhalt Bu dap st, 3 August. (B. T. B) Der Börsenrat beschloß Wer die nach 8 1 festgesetzten Höchstpreise überschreitet oder den fahrens anordnenden Beschlusse des Gerichts. . , tung, die während der Dauer des ,,. auf Befehl ihrer Nr. 38 des Zentral blattg für das Deutsche Reich“ in einer heutigen . den als Zahlunggtag firlerten 4. August nach F 3 erlassenen Ausführmnngsbestim mungen zumiberhandeltk ode! erfolgt auf den Antrag des Gemeinschuldnerg oder ö ö. Vorgesetzten zur Unterstützung militärischer Maßnahmen berwendet herausgegeben im Reicht amt dez Innern, vom 31. Jul 1914, Fat gerkehrs gußer Kraft zu setzen, Fälligkeiten sind rücksichtlich ves inzwischen ing Vorräte an derartigen Gegenständen verheimlicht oder ber Aufforde⸗ . , . auf 6 ö K und damit unter den Befehl des kommandierenden Generals des . ö. Konsulatwesen: Ermächtigung zur Vornchme von erkehrswesen. 6 k ,,, nicht zu entrichten. Bie Be— . zuständigen Behörde nach § 2 nicht nachkommt, wird mit . en, sie 6 5 e. ö ober nach Ab- örtlichen Armeekorps treten. ö. andehandlungen — Finan jwesen: llebersicht der Einnahmen an Die Handelskammer in Berlin wird während der nächsten ker chu hz, betteffend' die Ciniablung von Differenzen und
— mt, § 2. öllen, Steuern und Gebühren für die Jeit vom 1. April 1914 biz it mit Rücksi f di ͤ . Zlusen an der Geirgidebhr e, sind aus den angeführten Gründen big ö 9 . e Mark oder im Unvermögensfalle mit lauf der ln 8 4 Abf. festgescbtemn Brit vom Ver alte Die Hinterbliebenen der nh? 1 versergungeberechtigten Per. fa Schu see Een eon nn Ten fa 3 nn min e ig k. bie 5 mit Rücksicht auf die dem Eisenbahntransport entgegenstehenden auf weiteres eben fallg Krast g.
onaten bestraft. ; eli ; ü Hint e . z ö 6 chwierigkeiten eine Vermittlungs stelle für den Verkehr ; oder von einem Konkursgläubiger beantragt wird. onen sowie die Hinterbliebenen von solchen in F'1 genannten Per— Zulassung eines Systemz von Clektrizitälszãhlern zur amtlichen Be, guf den KWasfe t a, 9. Liverpool, 3. August. (W. T. B) Der Vorstand der Der die Aussetzung und der die Fortsetzung des Verfahrens an—⸗ ö ö. ge 66 ,,, ,,,, . rere ich fen d, mne , . ; ö w i . Liverpooler Cotton KÄffociatton nahm heute eine Resolution
§. 5. . ö 2. Der Bundesrat wird ermächtigt, den Zeitpunkt zu bestimmen, zu ordnende Beschluß sowie der Grund der Anordnung sind öffentlich sorgt wie die Hinterbliebenen der kriegsdienstbeschädiglen oder im amtlichen Beglaubigung. — P'lzeiwesen: Ausweisung von Ausländern zustellen einerseits, in welchen Orten Schiffzraum zur Verfügung steht . . . n, . ö. . ; ungen von Lieferungskontralten suspendier
welchem dieses Gesetz wieder außer Kraft tritt. bekannt zu machen. ; Kriege gefallenen Heeresbeamten (Mil. Hint. Ges. vom 17. Mai 19607 aus dem Reichegebiet. und andererselts, welche Waren zur Versendung gelangen fossen. Der Die Eröffnung und die ge bung eines Konkurs, n, n, . ö ö . Witwen können ere eng fen, an n 8 i . *. ö. , ,,, ö. ; ; Nr. 30 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sen, Interessenten bei nicht stattfinden. Zur Ausführung der erwähnten Resolution soll
56. ꝛ Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. d i . na i z ,,, r er Verteilungsherfahrens sowie die Anordnung und die Fortfetzung R ; 2 ten des Militärhinter⸗ * h ere o gsyerfahre Witwenbeihilfen in Anwendung der Vorschriften de ) and d stsgmm ts? ver To Gäünn gegd Ket K, nhl Juha. ,, m der Handelskammer, Un iversitätsstraße 3, 8 . ö. . wählen, der die notwendigen nzelheiten bestimmen soll.
i wangsversteigerung oder Zwangsverwaltung von Gegenständen ; 8 e kJ ö . . . 3 w . bliebenengesetzes gewährt Rö 9 ö ie . ö 63. . a, d, 3 . . . . 2 ä . din Fzöt b, durch die Heteiligung der im 8 — ieses tritt mit Wirkung vom 31. Juli d. J. in Kraft. 9 elt. g. Desgl. gegen Cholerg. — Gesetzgebung usw. Fopen hagen, J. Auqu . art nn. über die R n, n Scheck. als Gläubiger oder anderweit Berechtigte nicht berührt. Es gelten Dieses Gesetz tritt . ' Her. . tf in. * , fe Jleischbe can — Nach Meldung bon ‚Ritzaus Bureau, ist der gestern vormittag ö ä . den Diekont von z auf 7 Oo.
rechts im 9 . jedoch hierbel folgende Bestimmungen . . ,, 2 . nt Fleischbeschau.· = raden. Meg. Bez. von Kopenhagen abgegangene Zug der letzte Zug, der nach Warne“ N brit tsn ts. 3 Mug ft. dr, B, ,Die Hank von
§1. 1) Ist gegen diese Personen ein Versäumnis⸗ oder ein Ausschluß ˖ Entwurf eines Gesetzes, 282 J, 9 nenkrankheit. — (Sach en. Geflügeleinfuhr. — Inn. üthergeführt wird. Die Fäpkee ht darauf Josertũ inc . erhöht, den Diskont von morgen ab auf z Jo. Wird in Veranlassung kriegerischer Sreignisse die rechtzeitige , . fi 6. a. er ,, . en, . E ,, ö ü, m. Gedfer zurück. Diermit, werden die Fahrken 3wischen Gedser die Le e, ,,, , . . aumwoll⸗ und ö ,,,, Erhaltung von Anwartschaften aus der Krankenversicherung. (Canada.) Nahrungsmittel ien ((Neu Sid wales) hn ge, . und Warnemünde ein gestellt. n auf weiteres geschlossen.
6 donaten des Wechselrechts oder des Regreßrechts aus dem Scheck bedarf, dur geschlossen worden, so können sie binnen sechs Mona ; 1. höhere Gewalt verhindert, so verlängern sich die für die Vornahme nach . des Kriegtzustandes oder des nach 8 2 1 rechen ing auelends Zeitweil ze Fegshregeln gen Tierseuchen. Kursberichte von auswärtigen Warenmär kten.
; . . : r . ⸗ dem V en . .* ; j 313 (Dreuß. Reg. Bez. Oppeln, Schweden. 2 X dlungen v der Handlung vorgeschriebenen Fristen um so viel als erforderlich ist, mr en n Berhältnisses, soweit et in dem Verfahr Dem regelmäßigen Aufenthalt im Inland im Sinne des 5 ebenden ö hr, ö Jö gu fe Handel und Gewerbe. Magdeburg, 4. August. (W. T. B.). Zuckerbericht. Korn=
ĩ ie. öglich ist, die versäumten Handlungen nachholen und 2 ͤ ilt gleich ei thalt im e Vereinen, Kongressen usw. um nach Wegfall des Hindernisses die Handlung vorzunehmen, mindesteng möglich ist, die vers 8 Abs. 1 der ,, gilt gleich ein Aufentha gie , Ghee e n, n he. ,, , . ,,, e ,,,,
ñ dem Wegfall des ihre Ansprüche geltend machen oder, sowelt dies nicht mehr d 6 des Mitglieds zu Kriegs-, Sanitäts—= . : k. — ö Ablauf von sechs Werktagen nach dem Wegfall de e , ö von demjenigen, zu ä fen e g, . 5 ht. 9 . , 6 , 3 . gestellten Nachrichten für ö In du st ri⸗ Risstan ,, see, gn n k ⸗ ohne Faß 2000. ; z ̃ — nd u ö e j . — — ; Als Verhinderung durch höhere Gewalt gilt es insbesondere: ö G . k 8 * ine Wartezeit für Leistungen 1913. — gescher tft . Mee abel ö. 1. .. un d Landwirtschaft ) Gem. . 1ẽ mit Tad 19,265. . u ge Roh. 1. wenn der Ort, wg die Handlung vorgenommen werden muß, fertigten Bereicherung verlangen. Hat die Satzung einer Kran ken asse fin, ar 29. ö. ei . ] deutschen Orten mit 49 00 und mehr Ginwohnern.“' S Desgl. in Italien. zucker Transtt J. Produkt frei an Bord Hamburg;: August s. 45 God. bon dem Feinde besetzt ist; es sel. denn, daß sie bei An. Ist ein Recht von einer der im 82 bezeichneten Personen bestimmt, so ruht Rer. Fristenlauf für alle Versicherten, die mwäl re größeren Städten des Auslandeg. — Grkrankungen in Kranken häusern Außenhandel Italiens im Jahre 1913. Die St ti ze r, September sss Gd; od Br. ODtob, gg Gd. wendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt trotzdem t oder ist h daß ein solches ihr zusteht, des gegenwärtigen Krieges Kriegs-, Sanitäts, oder ähnliche Dienste dentscher Großstädte. — Desgl. in deutschen Stadt und Landbestrken. des W handel talie l ö 4 isti ghz Br., Ottober⸗Dezember 55 Go., 565 Br. Januar Mar , e n, e nnn, , r. kunt mn e, , Fi ar g n e ls mn r . . ,,,, i, e nr nl: Italiens weist in den letzten drei Jahren gs Gd. gzrt Br., Man d gh öde gr Hr. ztuhs rar · Wart wenn die zwecks Herbeiführung der Handlung zu benutzende Verfügung gusdrücklich vorbehalten. egung einer neuen Wartezeit. . ; ( 1911 1912 913 * e nn derart unterbrochen r daß ein geregelter Ser i 3 . , Verteilung, daß eine weiter gezahlt werden, wird auf die Wartezeit angerechnet. Due e . 9g. , mig gh. 1913 9 e Einfuhr 701 3637
osterkeht nicht mehr besteht. solche Person eine bel der Verteilung zu berücksichtigende . 533 Forderung angemeldet hat, oder daß eine derartige Forde⸗ Versicherun , , deren Mitgliedschaft nach . Abs. l Statistik und Volkswirtschaft. die Ausfuhr 2696 2603. Familiennachrichten.
; 8 2 ; 18 teil der Reichsbersicherungsordnung erloschen ist, haben das Recht, binnen
Unheschadet der Vorschrift des 1 können die dort bezeichneten kung, iht. muimngßlich zusteht, se mäß bei der Mertenlmng 3 Wochen näch ihrer Rückkehr in die Heimat in die Krankenher— Ri, Einfuhr hat sich hierngch gegen das Vorghrs um Verlobt: Frl. Gisesa v. ĩ ,,, e e en leb d,, , , ,,, ,,, , ,. wn, dene g een, se, e d , dice: ,,, , r . mit Zustimmung des Bundesrats für das gesamte Neichsg Krieges Kriegs-, Sanitäts- oder ähnliche Dienste geleistet haben. institute Ende 1912. ermehrt. Röosemarie von Tiele. Winckler mit Hrn. Leutnant d Res. Dein rich
ür Kei ichsgebiets um einen bestiminien Zeitraum verlängert Vgrrecht endgültig festgestellt wäre. Die auf die Forderung Die Einfuhrverminderung kommt mit 18 Million ; . JJ fallenden Beträge sind zu hinterlegen. Nach einer Veröffentlichung des i ,. r,, hung ver öerringerten Einfuhr von Rohbaumwolle, 4 . (Pitten bel Tarnemm Macklenb. Niensstedten bel
54. . ; ⸗ . ö ᷓ ; 3 iese Vorschrift lt ür Reichsangehörige. über die am 31. Dezember 1913 in Umlan , Allee kene eee diane, ,,,, ,,, n, Dicke gelernten arm a , wären, G ,,,, ,,,, Anwendung, daß es der Zuf . . U , ö . 'n Der Bundesrat wird ermächtigt, den Zeitpunkt zu bestimmen, r en , . J,, ö , talen schen 1 Gee geber C. 3. Werseh. Hrn. Kant amn Mee, e, Pane ( . lner Forderung für welche die Zwangsbersteigerung betrieben zu welchem dieses Gesetz wieder außer Kraft tritt. . 86 SI95 Millionen M ; gedb len. ; . ĩ it seiner Verkündung in Kraft. Der Zeit⸗ . ; . , ingli ⸗‚ 1910. Vie Zunahme der Bbligationen in den Jahren 1911 und 1912 Gestorben; Hr. Major z. D. Hang i
. . 9. ö. e ee, rn. gi kit Kaiserliche K 6. . 96 n . . 3 . ; . beläuft sich hiernach auf 123 62 Millionen Marz. ö (Berlin Wilmergdors. = Fr. 6 ben Cl ,
punkt, in dem das Gesetz J wir haftet oder die ein Recht auf Befriedigung e Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft . . y cher (Schwerin).
Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats bestimmt. stück gewährt oder wegen einer Grundschuld oder einer as Gesetz tri g i , Der Gesamtbetrag von Ende 1910 und 1912 verteilt sich auf die 1 Die Angaben für 1913 sind der vorläufigen amtlichen
— = Rentenschuld durch daz Höeistgebot nicht gedeckt wir, ö , einzelnen Arten der Bodenkredifinftitute, wie folgt: Statistik entnommen.
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