1914 / 182 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Aug 1914 18:00:01 GMT) scan diff

D Der im 8 2 vorgesehene Verkauf derjenigen Gegen⸗ Se ine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorg⸗ Seine Maßestät der Köni g haben Mnergnädigst geriht. Ai h famtli h . Großibritannien und Irland.

stände, deren tarmäßige Abgabe an das Publikum der Klein“ dem Amts⸗ und Gemeindevorste er, Bürgermeister Woelck falt trotzdlem bewirkt werden kann; ; ; x . i , 1 wird den Gemeindevorständen (Gutsvor= in Berlin⸗Weißensee den Roten . . er 2) wenn * . der ,. iu 65 ö. ö . Dillkreis, In der gestrigen Sitzung des e, ,. * der ehern) übertragen. ĩ ĩ nutzen tverbi t unt n ist, da : zien ! S getä B ärti 2 t *

stehern) übertragen dem Rechtsanwalt und Notar, Justizrat Schach lan in tzende Postverbindung derart unterbrochen is dein Ftanfr ann ehe, n diem ö Dentsches Reich . un. aut Meldung

Die Aufforderung, zu den festgesetzten öchstpreisen zu ĩ j ĩ oniak ĩ ĩ ein geregelter Postverkehr nicht mehr besteht. ; ; ] . . f 1 festgesetzten Höchstpreisen z Verlin, dem Kreisbaumeister, Königlichen Baurat' Mir mn geregelter Postverkehr nicht mehr besteh Fabrikanten Lauts Cite rn in r nwein er Char er m Preußten. Berlin, 5. August 1914 , , ,,,,

verkaufen, welche der Übernahme] der Gegenstände durch den Herlin⸗Wilmersdorf und dem Superintendenten Struck in § 2. ; . Unbeschadet der Vorschrifk des 8 1 können die dort be⸗ Komm erzienrat zu verleihen. ̃ könne. Das Haus solle bie Frage des Friebengbruches vom Gesichts. sch schrif ö Gestern nachmittag kurz nach der Rede des Reichskanzlers, punkt der britischen Interessen, Ehre ö Verpflichtungen und frei

Gemeindevorstand⸗ (Gutsvorsteher vorauszugehen hat, erfolgt Ragnit den Königlichen Kronenorden dritter Klasse ö ' 121411 s * 6 ĩ ; . 211 * ö. z Xr z X z ö . iser⸗ ö ö . * mündlich oder schriftlich durch die Srtspoltzeibehörde. Wirk dem Kirchenältesten, Besitzer Josuttis in Paszuiszen, zeichneten . im Falle kriegerischer Ereignisse durch Kaiser in der bereits der durch das Betreten belgischen Gebiets be⸗ Leidenschast inn Auge faßten. Wenn die Hoteunenfe vergfftutlicht

ĩ ĩ r = ; in Si ĩ it Zusti 8 . ü 8 i ; . ö Auf . der Anordnung nicht sofort Folge geleistet, so sind die vor Kreis Ragnit, das Verdienstkreuz in Silber, liche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats für da Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: = gangene Verstoß gegen das Völkerrecht freimütig anerkannt und nären, würde es sich zeigen, wie aufrichtig England bestrebt gewesen . . sei, den Frieden zu bewahren. Wag die Frage der Verpflichtungen

handenen Vorräte mit Ausnahme der für den eigenen Bedarf den Gemeindevorstehern Sandmann in Wiesau, Kreis gesamte Reichsgebiet oder für Teile des Reichsgebiets um einen J ĩ ; des Besitzers nötigen unter Feststellung von Arf und Menge Sagan, 6. . Nienstedt, Kreis It ain Harz, bestimmten Jeikraum verlängert werden. s die Wahl des Oberlehrers Dr. Hermann Strunk an dem der Wille des Deutschen Reichs, die Folgen wieder git n England his gestern nichts mehr alt diplomattsche in polizeiliche Verwahrung zu nehmen und dem Gemeinde- dem Gemeindevertreter Jensen in Gravenstein, Kreis Apen⸗ Diese Vorschrift findet auf die Schutzgebiete mit der Maß⸗ städtischen Lyzeum nebst Oberlyzeum in Geestemünde zum machen, erklärt war, erschien der großbritannische Botschafter Unterstitzung versprochen. Er sel zur Zeit der Algeciras konferenz gefragt vorstand (Gutsvorsteher) zur Verfügung zu stellen. Dieser hat rade, dem Ortssteuererheber und Gemeindekassenrendanten gabe Anwendung, daß es der Zustimmung des Bundesrats Direktor des städtischen Lyzeums in Pr. Stargard, Kreis Sir Edward Goschen im Reichstag, um dem Staatssekretär worden, ob England bewaffnete Unterstützung geben würde. Er hahe den . zu den festgesetzten Höchstpreisen auf Rechnung Hafmann in Obschütz, Landkreis Weißenfels, dem städtischen nicht bedarf. Pr. Stargard, Regierungsbezirk Danzig, zu bestätigen. non 3 ine Mitteil ane, , 1 In gesagt, r könne ketner fremden Röacht eiwas bershrechen, wag nicht und Kosten des Besitzers zu übernehmen. Waren, deren Verkauf Schuldiener Schröder in Altona, dem Wollsortiermeister 98. 0 Dagem eine Mtellung ner nnn gn n,, . pon vollem Herzen die Unterstüßung der öffentlichen Meinung er⸗ er nicht übernehmen will, sind dem Besitzer wieder auszu- Jüttner rin Sagan, dem Chauffeeauffeher Sch nm r lr, Der Bundesrat wird ermächtigt, während der Zeit des . dieser wurde die deutsche Regierung um als baldige Ant⸗ hielte, Er habe kein Ver syr chen geoeben, aber sowohl dem händigen. Eggersdorf, Kreis Niederbarnim, dem Maschinenmärter Voll- Krieges diejenigen gesetzlichen Maßnahmen anzuordnen, welche wort auf die Frage ersucht, ob sie die Versicherung Fankssis hen, nie auch bem r, ,, . 3) Als Kleinhandel im Sinne der Ziffer 1 und 2ist der mar in Sundhausen, Kreis Sangerhaufen, dem Chausseewärter sich jur Abhilfe wirtschaftlicher Schädigungen als notwendig is. . abgeben könne, daß keine Verletzung der belgischen n , , n ,, 4 9. . . ien gn, sogengnnte Detailhandel anziehen, b. h. bie Abgabelt ur Wirth sund dein Ehauffecarbeiter Kühne, beibe nl iezznrs, ermhessen lieg Göenehmighng Seingr Men , ee, ,n i stattfinden würde. Der Staatssekretär von Jagow Kerantenß e G t mfr. ö mittelbar an den Verbraucher. Mansfelder Gebirgskreis, und dem Arbeiter Friedrich in Diese Maßnahmen sind dem Reichstage bei seinem nächsten ö Vilhelms⸗ ,, . benftändigen Knglands und Frantte che an gewilijghl Km nend fer. 4 Die Ortsyolizeibehörden sind in Ausübung ihrer gesetz⸗ Fürstenwald, Kreis Hofgeismar, das Allgemeine Ehrenzeichen, Zusammentritt zur Kenntnis zu bringen und auf sein Ver— 967 glichen Hoheit des erw erte sofort, daß dies nicht möglich sei, und setzte nochmals nicht in der Lage sein würde, im Falle (iner ylötzlich eintretenden lichen Zwangsmittel befugt, zur Verhinderung don Zum ider⸗ dem Kässenboten Meer mann * Hannover, dem Maurer langen aufzuheben. von Preußen mit Ihrer Durch⸗ die Gründe auseinander, die Deutschland zwingen, sich gegen Kryssis Frankreich Beistand! zu gewähren, wenn es ihn ge— handlungen gegen 8 4 des Gesetzes die Verkaufsstellen der⸗ Dornbusch in Scheurenmühle, Siegkreis, dem Gutsknecht 8 4. 1m Adelheid Erna Karoline Marie einen Einfall einer französischen Armee durch Betreten belgi⸗ währen wollte. Er habe seine Ermächtigung zu jenen Be—⸗ jenigen . welche die Innehaltung der Höchstpreise ver= Reimann und dem Lohngärtner Stoppe, beide in Leipe, Kreis Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Der e ,, Sach se n. ein ing en, Herzagin zu Sachen, schen Bodens zu sichern. Kurz nach 7 Uhr erschien der srrechungen gegehen, jedoch unter der ir ric hen. Horus. weigern, zu schließen. Diese Befugnis besteht neben der im Jauer, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen. Zeitpunkt, in dem das Gefetz außer Kraft tritt, wird durch weiten Tochter Seiner Durchlaucht des Prinzen Friedrich bon ßbrit ris Botsch ft im Auswärti . ez ge daß nicht; was zwichen den militariichen . 1. ' des Gesetzes geregelten Befugnis zur Uebernahme der Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrats Sachsen Meiningen, Herzogs zu Sachsen, stattgefunden. y, Yatschaf ter , kickt Eabbeistzsn den der sih gehen, ,,. 6 Ware , bestimmt ö Dies wird auf Alllerhöchsten Befehl hierdurch bekannt um den Krieg zu erklären und seine Pässe zu fordern. . . . . ihre . . 50 Eine strafbare Verkaufsverweigerung im Sinne des Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller— Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift fen ö „W. T. B.“ fügt dieser Meldung hinzu: Wie wir hören, n . ,, ie 1 , . e f beschlossen

2 oder eine strafbare ö der festgesetzten Höchst⸗ gnädigst geruht: und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Berlin, den 5. August 1914. hat die deutsche Regierung die Rücksicht auf die militärischen worden, daß Ergland eine bestimmte schrlftliche Verständigung haben dne. ö 1 K . . . e che erich tergt Könige 1j Leipzig die Erlaubnis Gegeben Berlin im Schloß, den 4. August 1914. Der Minister des Käniglichen Hauses. Erfordernisse allen anderen Bedenken vorangestellt, obgleich damit ah, ke s be m e e fh n en . . . ü gel J ö har gnlegung des von Heiner Königlichen Hoheit dem Groß (L. S) Wilhelm. Graf zu Eulenburg. gerechnet werden mußte, daß dadurch für die englische Regie- gn den französische? Merha fer ge hehe, hatte, und Ter das soeben

auch Reichs banknoten und Reichs kassenscheine nicht oder nicht herzog von? BVaden som verliehenen Kommandeurkreuzez ; ger. in ihrem vollen Wert als Kaufpreis in Zahlung genommen . Klasse mit Ci itaut . Ordens vom Zähringer Delbrück. rung Grund oder Vorwand zur Einmischung gegeben sein würde. Gesagte und serner Greys Zustimmung dazu enthielt, daß, wenn einer . 5 9 Ministerium für Handel und Gewerbe der beiden Staaten oder eine der beiden Regierungen ernstliche Ursache

ö hätte, einen nicht proboferten Angriff seitens einer dritten Macht

werden. Löwen zu erteilen. zu Erwarten, in Peratung eingetteten würde darüber, ob beide

Berlin, den 4. August 1914. Bekanntm achun g. Während nach Anordnung der Mobilmachung in weitem ö . . . 2 limfang in der Landwirischaft ein Bedarf nach Arbeitskräften BVekämpfung der Spignage. Mit dankenswerter Hin- Pegierungen, gemeinsam handeln wollten, um biesen An hiff zu dr,

Der Minister für Handel und Gewerbe * . ͤ X ; Die vom Kaiserlichen Patentamt in Patent, Gebrauchs⸗ ; . . . ab e w ker gi en, ̃ 63 öh Die . G. . z - e hat sich die Bevölkerung der Au J d hindern. Dies sei der Ausgangspunkt En lands gewesen. Diese Dr. Sydow. Deutsches Rei ch. must er und Warenzeichensachen verfügten Fristen sind um , mn . r, snheres te, damit gerechnet Ie, . Ei 9 n. V ö landes ö. 3 a. ö. . Erklärung ngen, . . Herrichten Englande. Die

ö 19m 12 9 7 ; ? 8e, = / ; 9 . e * . 2 f . ; 3rt⸗ 16 sy j z 9 s f sin drei Monate verlängert äbenden k daß manche Gewerbezweige insbesondere solche, welche von Ein! Sicherheit de Vaterlandes durch Fahndung auf seindliche Spione üg e n gt iner Zrage entstanden Tie urfprir, ! Bekanntmachun Dem Kansul der Vereinigten Staaten von Amerika in Her 6. 914. d' äefͤhr abhängig find, unter ümftänden burch einen rie wren, W llehereiter sinz, aber meh fach ,,, n. e w e. , ö e me, ö anntmachung. . . Leipfsig William P. Kent ist namens den Jieichs das Berlin, den 4. August 1914. nach kürzerer oder längerer Zeit mehr oder weniger siillgelegt troffen worden, die nicht zweckmäßig waren. Mehrfach sind Offiziere weniger gewünscht i den vsier eln fd, mm,, Streit verroichelt zu Bei sämtlichen Postanstalten und den amtlichen Verkaufs⸗ Exequatur erteilt worden ; Kaiserliches Patentamt. werden. Der richtigen Verteilung der Arbeitskräfte nach den durch der eigenen Armee als russische Spione angesehen und in Aus⸗ werden als Frankre ch, es sei ehrenhakber durch seine Verpflichtungen stellen für Postwertzeichen werden Formulgte zu Feldpos⸗ Er . . Robolski. die Mobilmachung veränderten Verhältnisseir nd Gesamt⸗ führung ihrer Tätigkeit gestört waͤrben. Es ist durchaus not., darein berwäckt ieee England hätte eine lange andauernde karten und Briefumsch läge zu Feldpostbriefen, die für ö ö interesse des heimatlichen Wirtschaftslebens und insbesondere wendig, daß von der schärfsten Aufmerksamkeit nicht um FRreundschaft mit Frankreich, und wie weit die Freundschaft Ver⸗ den Gebrauch zu Mitteilungen an die mohilen Truppen be⸗ . Ge se 8 auch im Interesse der Landwirtschaft und der Ein⸗ Haares hreite abgewichen wird. Man enthalte sich aber jeder licht igen abändere, darüber möge jedermann sein n. . . stimmt und zu dem Zwecke auf der Vorderseite mit entsprechen⸗ zur Aen derun g des, Gesetzes, betreffend die Unter— . ö. bringung der Ernte wird von den Behörden und den Tätlichkeit und sorge für sofortige Klarstellung durch den seme Empfigdungen zu Rate zu? ziehen und das Maß der Ver dem Vordrucke verschen sind, zum Verkauf an das Publikum stützung von Familien Ind ven Dienst eingetretener Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 53 öffentlichen Arbeitsnachwessen in Verbindung mit den nächsten Polizeibeamken. Menschenansammlungen müssen ver— pflichtung abschitzen. J ; bereitgehalten. Die Briefumschläge können sowohl zu gewöhn Mannschaften, vam 28. Februar 1888 (Reich s⸗ des Reichs gesetzb latts enthält unter J . anderen maßgebenden Organisationen die größte Auf— mieden werden. Ist kein sofortiges Zugreifen notwendig, so fene , An icht. fuhr Grer ö. ei folgende; 63. lichen, als auch au Geldbriefen benutzt werden. Der Verkauft⸗ Gesetz bl. S. 59) Nr. 4433 das Gesztz betreffend die Ergänzung der Reichs⸗ merksamkeit zugewandt werden Gleichwohl erscheint es mit Rück. wird eine unausgefetzte und unauffällige Beobachtung des Ver— Henn. . m, m, ,,,

z 9 z 3 * . z ö ; . e 10 . 2 . ö ö ; ) * 4 . 36 l emde, in It Frei e ( 510 ͤ preis für die n n n n ee beträgt 5 3 für je Vom 4. August 1914. hun n en, i. . . w n, sicht. auf die Nnanspruchnahme der Verkehrsmittel, nament⸗ , . n Ifortige Mitteilung an die olizeiorgane meist und die unbertescigtct ern,, angriff, so könne Eng fande nk 14534 das Gesetz, betreffend enderung des Münz⸗ lich der Eisenbahn, für die Zwecke der Landesverteidigung in 1s Zweckmäßigste sein. ruhig zufe hen. Nach seiner starken Empfindung sei Frank—

10 Stück und für die Feldpostbriefumschläge 1 3 für se ö ö e ; 2 Stück. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, gesetzes, vom 4. August 1914, unter der ersten Zeit nach der Mobilmachung nur mit befonderen Es kommt vor allem darauf an, Bahnanlagen, eich sofort berechtigt, sofort zu wissen, ob im Fall eines

Berlin, den 3. August 1914 . König . . ac. ö. 9 , n, die Aenderung des Bank— Schwierigkeiten und nur in beschränktem Maße möglich, solche erh inn, . 2 6. ö i tiff auf eine unbeschützte Küste es auf englischen Bei— . * . J verordnen im Namen es Reichs nach erfolgter Zustimmun gesetzes, vom 4. Uugu 714, unter gewerblichen Arb itskräfte, di ĩ Ort beits los 8 Pprech⸗ un Beleu htungsanlagen un andere für tand rechnen könne. Grey erklärte, daß er vorgestern abend dem

8) . gter 35 9 a, . ö 4 9 ) rbeitsträfte, die an einem Orte arbeitslos werden . 9. . Sr, na. Der Staatssekretär des Reichspostamts. / Nr. 4436 das Gesetz über die Ermächtigung des Bundes in offenen Arbeitsplätzen an einem . Orte unter! den Verkehr und die Verbindung notwendige französischen Boischafter die Versicherung gegeben habe, daß, wenn die,

Kraetke des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: .. ir han ge n . e g g. un st ben un sch 9 ' ben re ,, , , . ,, . rats zu wirtschaftlichen Maßnahmen und über ie Verlängerun zubri ies sti ( . Kunstbauten vor An ägen dur eauftragte des cute Flotte in den Kanal un die, Nordsee ginge, ha Bnah gerung Ubringen. Unter diesen Umständen erfordert es das nationale K hläg ch sftragtend um die ranzösisch. Schiffahrt oder Kistegn nn einem

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8 1 der Fri 8 M S8 ö imm B 3 47 . 2 . ö. Ra j ) * ; . ö . Fristen des Wechsel- und Scheckrechts im Falle kriegerischer . sesse e ; Maß 36 eindes zu sichern. . ö ; : Bekanntmachung. ; 3m e ,, ö . . Familien Ereignisse, vom 4. August . ö ö . , ö. , . J J 25 66 . 1 lll . 6 ö ĩ 3 im, den Dienst eingetretener Mannschaften, vom 28. Februar Nr. 4437 * s. 8 ; ( 64 236 ; Süß. gewähren würde, Diese Erklärung 2 Betriebseinschränkungen bei der Reichs nostuerwaltung. 15388 erhält: . 8 ar. Nr. . Gesetz, betreffend den Schutz der infolge des nach der Mobilmachung nach Möglichkeit ver— Der portugiesische Gesandte Paes ist nach Berlin zurück- nehmigung des Parlaments. Sie sel keine Kriegzerklärun. Er bebe Di smmter im Ra ; ; ö 15 3 1 Satz 2 fal . Krieges an Wahrnehmung ihrer Rechte behinderten Personen, mieden werden. Ich habe das feste Vertrauen zu der kehrt und hat die Lei der Gesandbts vieder über. erfahren, daß die deu sche Regierung bereit sein würde, wenn Eng ie. Bostmter im Rhichshostgebiet sind mit Nüchsicht auf I S.. Sat 2 folgende Fassung: ö . vom 4. August 1914, unter bewährten Vaterlands liebe von Handel Gewerbe. und Lerenntnäund hat die Leitung der Gesandtschaft wieder? über— land fich zur Nentrall tat vernflichtin zufustimmen, daß die deutsche

den Personalmangel und den verminderten Verkehr ermächtigt Das Gleiche gilt bezüglich der Familien derjenigen Nr. 43 8e ö ; f . 1 . z nommen. 3 . ,, e, e, d den Hennen n Ver, 9 Mang wen n , n ch , samiltt. 9 9 Mr. 44538 das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes, betreffend Industrie, daß die beteiligten Arbeitgeber alles, was in Flotte die Nordküste Frankreichs nicht angreifen würde Dies wäre

ö een, ö. en Dien stunden für den . ö mit dem n . 3, ue g, zur Dis wosition der rnpben⸗ die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener lhren Kräften steht, tun werden, um! auch unter persön— eine viel zu schmale Basts für Verpflichtungen englischer seitz. üblikum guch ihre sonstigen Betriebs emrichtu gen (Kasten⸗ Marine⸗) Teile bethtlaubt ind, derjenigen Mann⸗ Mannschaften, vom 28. Februar 1888 Reichsgesetzbl. S. 59) lichen Opfern die Weiterbeschäftigung ihrer An estellten und Bayern. Feige rstestebe die Frage der eig schen Near tralität, deren erungen, Bestellungen usw.) einzuschränken, soweit dies nach schaften, welche das wehrpflichtige Alter überschritten Som 4. August 1914, unter 3 . Arbeiter zu ermö lid Die J das ver tret: gelten qe ig ae, . ö Geschtchte Grey rekapitulierte. Die britischen Interessen seien in Lage der Verhältnisse durch unabweigliche Notwendigkeit bedingt haben und freiwillig in den Dlenst eintreten, sowie Nr. 4439 das Geset betreffend Ausnahmen von Be— ergel . 6 ö . F neaf'iestät der König hat gestern folgendes See, wels en, neh Enghend könne felge Verz fich. wird und es ohne wesentliche Schädigung der Verkehrsbedürf⸗ des Unterpersonals her freiwilligen Krankenpflege. schäfti ungsbeschrankun 66 . Ar z ; ö erge enst, mit allen ihnen zu Gehot stehenden Mitteln dahin Manifest erlassen: kungen nicht minder ernst auffassen als Gladstone im Jahre 1876. nisse geschehen kann. 1 752 Abs. 1 folgenden Zusatz: ö . 36 . schrä igen gewerblicher Arbeiter, vom 4. ugust zu wirken, daß das bezeichnete Ziel überall erreicht wird. . tick . . ö j Bei Beginn der Mobilisierung habe er (Redner) bet der französischen ; : dess ; ind ̃ j nf K . Berlin, den 2. Auguft 1914. Tutschland hat den Kampf nach zwei Fronten au genommen. und der deutschen Regierung angefragt, ob sie die belgische Neutralttät Berlin, den 3. August 1914. . ; Deen, uneheliche Kinder, insofern seine Verpflichtung Mr. 4440 das Gesetz, betreffend Erhaltung von Anwart— 5, 9 1. ö. w Der Druck der Ungewißheit ist von unt gewichen. Das deutsche respektieren würden. Frankreich habe erwidert, daß es hierzu bereit ; . als Vater zur Gewährung des Unterhalts f ge Der Ministe Handel und Gewerb f ; ,

Der Staats sekretär des Reichspostamts. cstellt 3 t 2 ) est⸗ schaften aus der Krankenversicherung, vom 4. August 1914, unter Der Mini . Pandel und Gewerbe. Volk weiß, wer seing Gegner find. In ruhigem Ernst, erfüllt von wäre, falls nicht eine andere Macht jene Neutralltzt verletze. Der Kraetke. '. 696 ö i. ö Nr. 4441 das Gesetz über die Kriegsversorgung von Zipvil— Dr. Sydow. FHottvertrauen und Zuperficht, scharen unsere wehrhasten Männer deutsche Staatsfekrelär habe erwidert, daß er nicht aniworten könnte, 3) 5 2 Abs. 3 folgende Fassung: . beamten, vom 4. August 1914, unter An die Handelsvertretungen sje besonders) sich um die Fahnen. Es gibt kein Daus, das nicht teil hätte an bevor er mit dem Reicht kanzler und dem Kaiser beraten bätte. Er ö. Entfernteren Verwandten und geschiedenen Ehe⸗ Nr. 4442 das Gefetz betreffend die Abwickelung von börsen⸗ ! ; diesem frepelhast uns aufgedrungenen Krieg. . habe zu verstehen gegeben, daß er zweifle, ob es möglich wäre, eine Bekanntmachung. . steht an solcher Unterstützungsanspruch nicht zu. mäßigen Zeitgeschäften in Waren vom 4 August 1914, unter 3. Der gens gehen wir ile, ,, i n ziehen. ,. zu geben, weil die Antwort deutsche Pläne enthüllen würde. ö . 6. ö ö J 4) 5 5 Abs. 1 fo gende Fassung: ; , ,. . , , n . . ; er Kampf, Der unser Heer erwartet, geht um die heiligsten Güter, Grey teilte weiter mit, daß England rorige Woche sondiert worden Verstãrkte Deschränkungen für den Post⸗=, Telegranhen⸗ n n . Ar. 143 das Gesetz, betreffend Sicherung der Leistungs— Ministerium der geist lichen und Unterrichts- um unsere Ehre und Existenz. Gott hat dag deutsche Volk in ver sel, ob es England beruhigen würde, wenn die belgische Integrität

* 5 2 M Yi stij s 2 . s⸗ on é 2 * 2 2 6 s 8 C ö ö und Feru sprechvertehr mit dem Auslande. Die Unterstützungen sollen mindestens betragen: fähigkeit der Krankenkassen, vom 4. August 1914, unter angelegenheiten. Jahrzehnten rastloser Arbeit groß und stark gemacht. Er hat unser nach dem Kriege wieder hergestellt würde. Er babe erwidert, daß Der Past ver kehr zwischen Deutschland und England

a. für die E im Mai, Juni, Juli. Auauff? (San— gr z f s int si . 5 l s f s Der ; n . für die Ehefrau im Mai, Juni, Juli, August, Sep⸗ Nr. 4444 das Gesetz, betreffend vorübergehende Einfuhr⸗ Der, Herr Minister des Innern hat die Vorsitzenden der Frledenswerk sichtbar gesegnet. Er wird mit unserer Sache sein, England seine Interessen und Verpflichtungen nicht verschachern könnte. ist gänzlich einge stellt und findet auch auf dem Wege über Monaten zwölf Mart; ; t

tember, Oktober monatlich neun Mark, in den übrigen erleichter . ͤ ; ist ein Königs de ont

J . n ö ) ö 9 erleichterungen vom 4. August 1914, unter ; Kommissionen für die ae rh, nn zahnärztliche Prü— die 99 und gerecht ist. ö l Grey verlas ein Delegg am des Königs, der Belaier an den König

andere Länder nichl mehr stalt. Eg werde! daher keiner le . J Nr. 4445 das GeseKz, betreffend Höchstpreise, vom jung te led rahll ch ermächtigt, fur zun Hecregtlun t befohlene Wie unsere kapferen Soldaten draußen vor dem Feinde, so Georg, das einen aäußersten Appell an die englische Intervention zum

Postsendungen nach dem angegebenen fremden Lande mehr an⸗ ür jedes Kind unter 15 Jahren sowie für jede der 4. August 1914 unter a. : , * ; ; stelle auch zu Hause jeder seinen Mann. Wollen wir, jeder nach Schutze der Unabhängigkeit Belgiens enthalte. Grey sagte, diese : ; 1 Land im 8 unter h und C bezeichneten l f tlic . . r . Kandidaten, welche das Studium beendet haben oder im letzten . ß nen Self in für d . ; he ien t. Woche f de, in

genommen, bereits vorliegende gde durch die Brie flasten zur 8 ezeichneten Personen monatli h Nr. 4446 das Darlehnskassengesetz vom 4. August 8 . ste⸗ 36 kih ret Pri seiner Kraft, im eigenen Lande Helfer sein für ie die hinaus Interhention habe letzte Woche siattgefunden. Wenn die Unabhängig⸗

Einlieferuig gelangenbe Gendungen ,,, . Absendẽrn sechs Mark. 1914 unter . . . stehen, unverzüg ich sabge 6 . z ,, . gezogen sind, um mit starker Dand. den Herd der Väter zu ver keit Belgiens verlor'n ginge, so ginge auch die Unabhängigkeit Hollands

unn l § 2. Nr. 147 das Gesetz betreffend die Feststell 9 otprüfungen) nach pflichtmäßigem Ermessen abzuhalten. teidigen. Tue jeder freudig die Pflicht, die sein baterländisches verloren. Dag Parlament sollte erwägen, was für die britischen Inter⸗

zurückgege en. Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft N , e. Gesetz, A'treffend die Feststellung eines Diese müssen alle Prüfungsfächer umfassen, dürfen aber nur Empfinden ihn Übernehmen heißt. Unsere Frauen und Töchter sind essen auf dem Spiele stände. Wenn England in solcher Krisis weglaufen

Der private Telegrgphen⸗ und Fernsprechver kehr Urkundlich unter u . pier i, , . Nachtrags zum Neichshaushaltsetat für das Rechnungsjahr einen, längstens zwei Tage dauern. Kandidaten, welche die im Lande mit tatkräftigem Beispiele vorangegangen. wollte von seinen Verpflicktungen, seiner Chre und seinen Interessen

zu und von diesem Lande ist ebenfalls eingestellt. důö rtundlich un 57 inserer Höchsteigenhändigen Unterschrift 1914, dom . August 1914, unter . . Prüfung bestehen, wird von der Prüfungskommission safort im e Bavern! Es gilt das Räch zu schützen, das wir in blutigen betreffs Belgiens, so zweffle er, ob, was auch immer Gügland an

Berlin, den 4. August 1914. un eigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Nr. 4448 das Gesetz, betreffend die Reichskassenscheine und Anschlusse an die Prüfung ein Interims zeugnis erteilt mit dem Kämpfen mit erstritlen haben. Wir kennen unsere Soldaten und materieller Kraft am Ende haben möge, dies großen Wert haben

S kretã Rei szamte Gegeben Berlin im Schloß, den 4. August 1914 die Banknoten, vom J. August 1914, und unter V e Abseis⸗ i h Jar lasse wisen; was wir von ihtem Mut, ihrer Mannctzucht und Opfer, würde angesichts de; Maßes an Achtung, das es verloren haben

Der J des Feichspostamts. . s. . ö. Nr. 4449 das Gescetz, betreffend bie Wahlen nach der . daß die Ableitung des prattischen Jahres erlassen wllligkeit zu erwarten haben. Gott segne unser tapferes deutscheet; würde. Er glaube nicht, daß eine Großmacht, gleichviel, oh. sie am

raetke. (l 8) Wilhelm. NReichsversicherunggorbnum vom J. August 151 und Ne ite lung der Approbation beantragt ist. . Deer, unsere machtvolle Flotte und unsere treuen österreichisch— Kriege teilnehme oder nicht, am Ende dez Krieges in der Lage sein

Delbrück. Berlin M 9. d . . 5. In gleicher Weise werden Kandidaten behandelt, die sich ungarischen Waffenbrüber. Er schütze den Kalser, unser großes werde, ihre materielle Stärke autzudehnen. Wenn England

—— rlin W. 9, den 4. August 1914. verpflichten, sich für die Dauer des Krieges der Medizinal— deutsches Vaterland, unser geliebtes Bayern! mit. seiner mächtigen Flotte, die seinen Handel, seine

Bekanntmachung. Kaiserliches Postzeitungsamt. zerwaltung zur Verfügung zu stellen. Küsten und seine Interessen schützen könne, an dem Kriege ö Sach sen⸗Altenburg. teilnehme, werde es nur wenig mehr zu leiden haben,

An Ost⸗ und Westgrenze wie zur See haben die Feind⸗ Gesetz Krüer i 8 seligteiten begonnen. über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirt— Berlin, den 4. August 19. Seine Hoheit der H Ern st hat, wie W. T. B.“ ald. wenn es sich paisio verhalte, Gr färcht. n Cache. . . 9. ö / 4 j 3. A'. Naumann Seine Hoheit der Herzog Ernst hat, wie „W. T. B. ö. e n,, ; ,

Noch kurze Frist und unsere gesamte Kriegsmacht steht in schaftlichen Maßnahmen und über die Verlängerung ; * ö 3 . meldet, folgenden Aufruf erlassen: werde . Kriege urcht lich zu leiden haben, gleich tel 96, es ernstem schweren, gewaltigen Kampfe. er Fristen des Wechsel⸗ und Scheckre chts im Falle Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 54 An die Herren Universitätskuratoren und die medizinische G Altenburger! 25 ö. . ö . ö weide ö a, Während Heer und Flotte Blut und Leben einsetzen für kriegerischer Ereignisse. des Neich 8ges etz blatts enthält unter Fakultät der Königlichen Friedrich Wilhelms⸗Universität Getreu seinen stolzen Ueberlieferungen folgt auch das Alten— ficherlich ni . . V e. 6 . Man t i, ee das Vaterland, wird unsere ganze Nation wie in der ruhm⸗ Vom 4. August 1914 ) . Nr. 4450 eine Verordnung, betreffend die Kriegs leistungen hier. burger Volk hegeistert dem Rufe unseres Kaiseig, dem Ruf zu den zu brauchen, um ungeschehen zu . . im Taue des Krieges reichen Zeit von 1807 bereit sein, den Verwundeten mmh . ö G für die bewaffnete Macht in Deutsch Südwestafrika, vom Waffen. Freiwillige Meldungen n üherreicher Fahl bewelsen den geschehen sei, nan ch! bi, Verein iqung gan Westeuropag Kranken durch Werke warmherziger Nächstenliebe Schmerzen Wir n n, don Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, 5. K89 1913, unter ; Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen ö 5 Raf. n n ,, . England gegenüber unter einer tihtzigen Macht zu der⸗ und Leiden zu lindern und den unter schweren Mühsalen önig von Preußen ꝛc. zn eint, Hetanntmachung, betreffend den Schuß und Forsten. kiübnng die under eidlichen Härten niken nn daf fen in neh tes, k enn t . ö,, ihn

kämpfenden Truppen durch Beweise treuer Fürsorge Kran und verordnen im Namen des Reichs nach erfolgter Zusti von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der 3. Faͤch⸗ ea z n Fürsorg f 8 chs, erfolgter 3 istimmung ausstellung dez Deutschen Drogiftenverhanbes von 18735, 6 V. Den Domänenpächtern Eckhard Fließbach in Lantow, der ö Mich auf Meinen Wunsch einem solchen Kriege passib verhielte, sie am Schlusse in der Lage

reudigkeit zu erhalten. des Bundesrats un Rei 8 6 F 9 3 h 8 Ss und des Reichstage, was folgt: in Berlin 1914, vom 33) Jun g, mn, sein würde, ihne Intere ssen durchzusetzen. Er sei nicht ganz sicher

Um den hierfür gern gebrachten Opfern eine ein eitliche 3 * Nierungs bezirk Köslin, Atto Schmidt in Steiningen, Kurt it der Führung des Regiments, dem unfer Kontingent angehörr, . c. ; z

und wirklich nutzbringend Verwendung zu sichern, nr Wird in Veranlafft 8, . . Nr. 4452 eine Bekanntmachung, betreffend vorübergehende 3 zert in Fuchwald, Otte Ro datz in ulrikenhof, Mar ie 2 ban somit . der Spitze 2. e erh, lun n, , en betreffs a , . 6 sich so serwiesen, j alle Materkalgaben, sowohl Fer ah Vereinen wie die 3 in Veran assung triegerischer Ereignisse die recht Einfuhrerleichterungen für Fleisch, vom 4. August 1914, und Ke in Bollwitz, Skar Müller in Glückshof, Gustas in den Gerechten Krieg ziehen, den Ung ständige Heraugforderung'n ie 65 er , rf, a, b R, ; wor ö eien, so ö von einzelnen Gebern gespendeten! ben 8 ammelstellen der Fettige Vornahme einer Handlung, deren es zur Aus⸗ unter Pisse in Klein Tillendorf, Kurt Schlichting in Wit— schwere Bedrohungen der deutschen Kultur und der deutschen Macht ö . e. 6. 6 . . . ö. 6 ö eie . ; Vereinigung en vom! Roten Kräu Hund der Ritter! übung oder Erhaltung des Wechselrechts oder des Re⸗ Nr. 4453 eine Bekanntmachung, betreffend vorübergehende schöte, Wilhelm Wolff in Driebitz, Ernst Hecker in Alt⸗ und brutaler Friedene bruch aufgedrungen haben. ; , 6. n kein Wideistand erf . arden zuzuführen, von welchen sie gefammelt an h in fe e ht neden Scheck bedarf. Burch hähere Gewalt ver⸗ Einfuhrerleichterungen, vom 4. Auglst 191]. e Mar Fenner in Lubin, Regierungsbezirk Posen, Bereit hi allen Opfern, mit Jüverfscht auf unsere geftählte nd, schloß Grey, . bieber reine Verpflichtung äber Entfendung esnes ledem , : gm Site des stellpertretenden General. hindert, so verlängern sich die für! die Vornahme der Handlung Berlin W. 9, den 5. August 1914 Rierd Schnabel in Jasten, Regierungsbezirk Oppeln, Kraft, im Vertrauen auf den Aäten Gott, ber lere lte. Lrbeditkse n geen, äunker Landes hne nem Wir haben die . os errichte len Abngh need en fur sren ln ere, ,, Fristen um so viel, als erforderlich ist, um nach J ugus 2 Chrian Lem pelius in Neuhof und Heinrich Johannsen Burg ist, wollen wir alle in den Kampf eintz ten, deen Früchte Core mobilisiert, die Armee ist im Begriff zu mobilisieren. , . ge Gaben Wegfall des Hindernisses die Handlung vorzunehmen, mindesteng Kaiserliches „Postzeitungsamt. in Kaldsholm Regierungsbezirk Schleswig, ist der Charakter Der was auch ibr Pieis Jem äöge Friede, Macht und Blute fein Wir müssen bereit sein und find berelt, den Folgen chen Ver⸗ Y alle Gelb sammlun Besten d ber bie zum Ablauf von sechs Werktagen nach dem Wegfall Krüer. als jniglicher Oberamtmann verliehen worden munen, Lt n, , n,, nendatng manserer ganjen Stärke nz Huge n seben, in gen zum Bes en der be⸗ des Hindernisses. ͤ ; einem Augenblick, wo wir nicht wissen, wie bald wir uns seibst zu . Macht, sowie die für die Fa mil ien der Als Verhinderung durch höhere Gewalt gilt es ins⸗ verteidigen haben. Wenn die Lage sich entwickelt, wie es wahrschemm⸗ Einberu fenen best mmten den Geldsam melstellen dieser besondere ö 1 Ministerium des Innern. J lich erscheint, so werden wir ihr ing Auge sehen. Ich glauße, daß, Vereinigungen zu ü berweisen. 3 . , m . an,, o . ö ; Oefterreich⸗Ungarn. wenn sich das Land vergegenwärtigt, wat auf dem Spiele steht, es Berlin, den 4. August 1914. muß, von dem Feinde besetzt ist; es sei denn, daß * nigreich Preußen. irch Der . i n. ö e lt t setteur J ibert

l er freiwilligen Krankenpflege. ; Nr. I J J den Regierungsrat Naum ann in Posen zun w⸗

Friedrich Fürst zu Solms⸗Baruth. vom ö nr e nn r n , nn,. . e regierungsrat zu , Kosen um Hter

haben in der dort mitgeteilten Fassung Gesetzeskraft erlangt. l

. . 1 gen nne K Eine Kaiserliche Verordnung ermächtigt die österreichische die Raterung nl Entschlofsen heit und Ausdauer unferstfhhen mird Seine Majestät der Kön; g haben Allergnädigst geruht: üiberhiin worden! g g ͤ Regierung, im Einvernehmen mit der ungarischen Regierung Nach dieser Erklärung des Staatssekretär versicherten e e ͤ zen. außerordentliche Maßnahmen hinsichtlich der Geschäfts Bongar Law und Redmond die Regierung ihre 1.

ö führung der ästerreichisch⸗ungarischen Bank zu treffen stützung, während Ramsay Macdo ald sagte,

. ö und zu diesem Zweck, guch von den Bankstatuten abweichende neutral bleiben sollen. Vas us Bestimmungen in Wirksamkeil zu setzen. Uhr. ; .