Allerhöchster Erlaß
über die Ermächtigung des Staatsministeriums zur selbständigen Erledigung von Regierungsgeschäften im Bereiche der Staatsverwaltung.
Vom 16. August 1914.
In dem Wunsche, während Meiner Abwesenheit im Felde die unverzügliche Erledigung der Regierungsgeschäfte zu sichern, will Ich das Staatsministerium bis auf weiteres ermächtigen, nach Maßgabe der von Mir genehmigten besonderen Vorschläge bestimmte, sonst zu Meiner Entscheidung gelangende Angelegenheiten selbständig zu erledigen. Die demnach ergehenden Erlasse sind zu zeichnen:
„Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs. Das Staats ministerium.“
Im übrigen hat das Staatsministerium die zur Ausführung des Erlasses erforderlichen Anordnungen zu treffen. Berlin, Schloß, den 16. August 1914.
Wilhelm k.
Delbrück. Beseler. Frhr. v. Schorlemer. Kühn. v. Jagow.
v. Tirpitz. v. Trott zu Solz. v. Loebell.
v. Bethmann Hollweg. v. Breitenbach. Sydow. Lentze. v. Falkenhayn.
An das Staatsministerium.
Seine Majeftät der König haben Allergnädigst geruht, den Staatsminister Dr. Delbrück zum Vizepräsidenten des Staatsministeriums zu ernennen.
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (J. V.: Koye) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. —
Dentscher Neichsanzeiger
und
Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
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die Königliche Erpedilion des Reichs und gtaata anzeiger Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
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M 92.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordens verlelhungen usw.
Deutsches Reich.
Mitteilungen über Ermächtigungen zur Vornahme von Zwil⸗ standsakten. Bekanntmachung, betreffend die Befreiung der Spenden für die kämpfenden Truppen von Zöllen und Verbrauchsabgaben. Bekanntmachung, betreffend Erweiterung des Fernsprech⸗ verkehrs.
Verordnung, betreffend die Einfuhr und Durchfuhr von Rindern und Ziegen aus der Schweiz.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 60 des Reichs⸗ gesetzblatts.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und
sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung, betreffend Verschiebung der Prüfung für
Direktoren und Direktorinnen an Taubstummenanstalten. Bekanntmachung, betreffend den lommunalabgabenpflichtigen
Reinertrag der Ahaut⸗Enscheder Eisenbahngesellschaft.
. .
. ö. D n Und bevon
Magyar⸗Szögysn und Szolgagegyhäza die Brillanten zum Hohen Orden vom Schwarzen Adler zu verleihen.
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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator a. D, Rechnungsrat Wienstein in Neu Rosow, Kreis Randow, bisher im Reichskolonialamt, den Oberbuchhaltern a. D., Rechnungsräten Tho mas in Berlin, Bruno Schmidt in Charlottenburg und Piegonka in Berlin⸗Schöneberg, die ft bei der Reichshauptbank, den Roten Adlerorben vierten Klasse,
dem Geheimen Regierungsrat Dr. Rieß, ständigem Mitgliede des Reichsversicherungsamts, den Königlichen Kronen⸗ orden dritter Klasse,
dem Rektor Neumann in Rauschwalde, Landkreis Görlitz, und dem Lehrer Wilhelm Schmidt in Frankfurt a. M. den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,
dem Postverwalter, Postsekretär Thiele in Selzhemmen⸗ dorf, Kreis Hameln, und dem Stagts anwaltschaftsafsistenten g. D., Gerichtssekretär Schmidt in Tarnowitz das Verdienst⸗ kreuz in Gold,
dem Rendanten der ö und Vorschußkasse Opper⸗ mann in Hoheneggelsen, Kreis Marienburg i. Hann, das Verdienstkreuz in Silber,
dem Polizeikommissar Loeper in Ragnit und dem Schriftsetzer Remm ers in Weener das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,
dem Gemeindevorsteher Hamann in Oberhalbendorf, Kreis Lauban, dem Hausbesitzer Warnick in Gartz a. O. dem Kirchenältesten, Altsitzer Friese in Blandikow, Kreis Ostprignitz, dem Vollziehungsbeamten Schunke in Quer⸗ furt, dem Eisenbahnunterassiftenten Schönfelder in Mys⸗ lowitz, den Eisenbahnpackmeistern Bund in Saargemünd und Voigt in Kattowitz, dem Eisenbahnlademeister Reuter in St. Ludwig, Kreis Mülhausen i. E., den Eisenbahnwerkführern Eis enträger in Erfurt und Zink in Bischheim, Landkreis Straßburg i. E., den Eisenbahnweichenstellern Spiegel in Blotzheim, Kreis Mülhausen i. E, Felix in Laurahütte, Landkreis Kattowitz, Konietzko in e Landkreis Oppeln, Schmidt in Luckenau, Landkreis eißenfels, Schüller in Ring— leben, Landkreis Erfurt, dem Eisenbahnstationsschaffner Ronneberger in Saalfeld S⸗M., den Eisenbahn⸗ rattenführern Schau in Gorndorf, Kreis Saalfeld, und Wendling in Gumbrechtshofen, Kreis Hagenau, dem Bahn⸗ hofswärter von Nordheim in Erfurt, dem Grubenaufseher Geisler in Cliestow, Kreis Lebus, dem bisherigen Haushof⸗ meister . in Trebschen, Kreis Züllichau⸗Schwiebus, dem Landstraßenwärter Bufch in Lewe, Kreis Gos ar, dem Amtsdiener Zeidler in Lipke, Landkreis Landsberg, dem Ge⸗ meindediener Anders in Rellingen, Kreis Pinneberg, dem Vereins- und Kassenboten Eichelmann in i , dem herrschaftlichen Kutscher Münster in Oberau, Kreis Lüben, dem Schneider Nolte in Düsseldorf und dem Portier Drewel in Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen sowie
am Allerhöchsten Hofe Grafen Szögysni-Marich von
Berlin, Montag, den 17. August, Ahends.
dem Vizefeldwebel a. D. Hilmes, bisher zugeteilt dem Infanterieregiment Ir chhers g von Sachsen (5. Thüringischen) Nr. 94 und Schreiber beim Generalkommand⸗ des XI. 6 korps, dem Maschinenmeister — 14 in Stettin, dem Werk⸗ ührer Siegem und in Bromberg, dem Schneider Schützen⸗ orf und dem Vorarbeiter Esser, beide in Düsseldorf, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannt en Offizleren zc. die Erlaubnis zur An⸗
legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu er⸗ teilen, und zwar:
des Komturkreuzes zweiter Klasse des Königlich Sächsischen Albrechtsordens: dem Obersten von Borries, Chef des Generalstabes des XVI. Armeekorps, und dem Obersten Kabisch, Kommandeur des 5. Lothringischen Infanterieregiments Nr. 144; ;
des Ritterzeichens des Königlich Bayerischen Haus— Ritterordens vom heiligen Georg: dem Leutnant Freiherrn Wambolt von Um stadt im Kürassierregiment von Driesen (Westfälischen) Nr. 4;
des Komturzeichens zweiter Klasse des Herzoglich Anhaltischen Haus ordens Albrechts des Bären:
dem Hbersten von Schönberg, Kommandeur des Nieder⸗ rheinischen Füfilierregiments Nr. 35; s
dem Major Scholten beim Stabe des 2. hann overschen
Ulanenregiments Nr. 14;
des Ehrenkreuzes vierter Klasse erster Abteilung des Fürstlich Lippischen Hausordens:
den Hauptleuten Petri und von Schlich ting im Infanterie—
regiment Graf Bülow von Dennewitz G. Westfälischen)
r. 55;
des Ehrenkreuzes vierter Klasse zweiter Abteilung desselben Ordens:
dem Leutnant Reuter in demselben Regiment;
des Fürstlich Lippischen Kriegervereinskreuzes: dem Hauptmann Lincke in demselben Regiment;
der silbernen Medaille zum Fürstlich Lippischen Leopoldorden: den , , Eggert, Beckmann (Adolf), Sch aare und dem Hoboisten, Sergeanten Berger, sämtlich in demselben Regiment, sowie dem Bezirksfeldwebel Klopfleisch im Landwehrbezirk Detmold;
des Ehrenkreuzes zweiter Klasse mit Eichenlaub des Fürstlich Schaum burg⸗Lippischen Hauzordensz: dem . Grünert, Kommandeur der 18 Kavallerie⸗ rigade;
des Ehrenkreuzes dritter Klasse desselben Ordens:
dem Rittmeister von Pape, Adjutanten der 13. Kavallerie⸗ brigade, sowie
den Rittmeistern von Jouanne, Freiherr von der Horst und von Heße⸗Heßenburg im Husarenregiment Kaiser Nikolaus II. von Rußland (1. Westfälischen) Nr. 8.
des Ehrenkreuzes vierter Klasse desselben Ordens:
dem Oberleutnant Grafen Wolff⸗Metternich im Kürassier⸗ regiment von Driesen (Westfälischen) Nr. 4 und
dem Oberleutnant Freiherrn von A yx im Husarenregiment Kaifer Mritolaus I. von Rußland (6. Wesfa fs, , ,
der Fürstlich Schaumburg-⸗Lippischen silb ernen Verdienstmedaille: dem Wachtmeister Schröder im usarenregiment Kaiser Nikolaus II. von Rußland (1. We tfälischen Nr. 8 und dem Vizefeldwebel Strathmann bei der Kommandantur des , , . Senne, zug eteilt dem 8. Lothringi⸗ schen Infanteriereglment Nr. 158
ferner: des Großoffizierkreuzes des Kaiserlich Japanischen n n. der Aufgehenden Sonne: dem Generalmajor Kühne, Kommandeur der 380. Feldartillerie⸗ brigade; sowie des Offizierkreuzes des Ordens der Königlich Rumänischen Krone:
dem Hauptmann Meyn im 5. Niederschlesischen Infanterie⸗ regiment Nr. 154.
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Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Beamten im Geschäftsbereiche des Aus⸗ wärtigen Amts die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen ver⸗ liehenen fremdherrlichen Orden zu erteilen, und zwar:
des Offizier kreuzes des Königlich Sächsischen Albrechts orden:
dem Generalkonful Biermann;
des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem charakterisierten Vizekonsul Dr. Walther;
des Ehrenkomturkreuzes des Großherzoglich Olden⸗ bur gischen Haus- und Verdienstordens des Herzog Peter Friedrich Ludwig: dem Geheimen Legationsrat Goetsch, vortragendem Rat im Auswärtigen Amt; des Fürstlich Waldeckschen Verdienstkreuzes erster Klasse: dem Fesandten in Bukarest, Wirklichen Geheimen Rat von Waldthausen; ferner: des Großherrlich Tür kischen Medschidjeordens dritter Klasse:
dem Legationssekretär a. D. Dr. von Wesendonk, zuletzt bei der Gesandtschaft in Tanger;
des Großkreuzes des Königlich Bulgarischen , rer t orde ns: Direktor im Auswärtigen Amt, Wirkli Legationsrat Dr. Kriege; des Großoffizierkreuzes desselben Ordens: dem Geheimen Legationsrat Wedding, vortragendem Rat im Auswärtigen Amt; des Offizierkreuzes desselben Ordens: dem Geheimen expedierenden Sekretär Wil lim sky im Aus⸗ wärtigen Amt; sowie des Ritterkreuzes desselben Ordens:
dem Geheimen Sekretariatzassistenten Rödiger im Aus⸗ wärtigen Amt.
Dentsches Reich.
Dem bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Konstan⸗ tinopel beschäftigten Vizekonsul Fabricius ist auf Grund des sz 1 des Gesetzes vom 4. Mai 18706 in Verbindung mit 8 8? des Gesetzes vom 6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Generalkonsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz genossen, einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen weizer, vorzunehmen und die Geburten, Heiraen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in 96 be⸗ schäftigten Legationsrat Krebs ist auf Grund des 5 J des Gesetzes vom 4 Mai 1870 in Verbindung mit § S5 des Ge— setzes vom 6. Februar 1875 die Ermächtigung erteilt worden, in Vertretung des Gesandten bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, einschließlich der unter deutschem Schutze befindlichen S weizer, vorzunehmen 2 , e. Heiraten und Sterbefälle von solchen zu eurkunden.
Bekanntmachung,
betreffend Befreiung der Spenden für die kämpfenden Truppen n,, und Verbraucht⸗ abgaben.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 14. Auguft 1914 beiche e aus Billigkeitsgründen zu genehmigen, da
a. Nahrungs- und Genußemittel und Befleidun Sgegen⸗
stände, die als Spenden für die kämpfenden 5
aus dem Ausland oder aus deutschen Zollausschluß⸗
ebieten, Freihezirken oder Zollagern eingehen, vom
. befreit bleiben, soweif von einer . von der
eereg⸗ oder Marineverwaltung zur Empfangnahme
und Verteilung der Gaben bestimmten Stellen die
Uebernahme der Sendung bescheinigt wird,
Waren, die den Vereinigungen vom Roten Kreuz oder den Ritterorden für die freiwilli e Kriegs krankenpflege gespendet werden, frei von Zöllen und Verbraucht⸗ abgaben abgelassen werden können.
Berlin, den 14. August 1914.
Der Reichskanzler. In Vertretung: nn.
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