Bekanntmachung.
8 Fernsprechverkehr ist eröffnet worden zwischen Berlin und den deutschen Orten Ampfing, Burg 6 ö. Eggmühl, Ergoldsbach, Gars 8m, Geiselhöring, rai⸗ 2. Langquaid, Schafstedt Dithmarschen, Taufkirchen (Vils), Tüßling, Velden an der Vils und Wartenberg (Oberbayern) — gewoͤhnliche Gesprächsgebühr je 1 6 — Berlin C. 2, den 15. August 1914.
Kaiserliche Oberpostdirektion. o rbeck.
Ver ordnung,
betreffend die Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen aus der Schweiz.
Vom 25. Juli 1914.
Mit Rücksicht auf den Rückgang der Maul⸗ und Klauen seuche in der Schweiz wird, in Abänderung der Verordnung zom 22. August 1913 IV. 21 688 1, III. 12676 Zentral, und Bezirksamtsblatt A. S. 335), hiermit verordnet, was folgt:
§1.
Die Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen aus den schweizerischen Kantonen Bern, Luzern, Üri, Unterwalden, Zug, Solo⸗ thurn, Basel Stadt, Basel⸗Land, Schaffhausen, Aargau und Neuen⸗ burg ist bis auf weiteres unter den Bedingungen in' den S§5 20-23 der Verordnung vom 10. September 1912 (Zentral. und Bezirks⸗ Amtebl. A. S. 366) wieder gestattet. Dagegen bieibt die Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh und Hiffen aus den Kantonen Zürich, Schwyz, Glarus, i . Appenzell, St. Gallen, Graubünden, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis und Genf nach wie vor verboten.
32 Diese Verordnung tritt am 5 August 1914 in Kraft. Straßburg, den 25. Juli 1914. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen.
Abteilung für Landwirtschaft Abteilung für Finanzen, und öffentliche Arbeiten. Handel und Domänen. Der Unterstaatssekretär. Der Unterstaatssekretär.
Freiherr von Stein. J. A.: Patheiger.
Die von . ab zur Ausgabe gelangende Nummer 60 des Reichsgesetzblatts enthält unter
Nr. 4467 eine Verordnung, betreffend den Aufruf des Landsturms, vom 15. August 1914, und unter
Nr. 4168 eine Bekanntmachung, betreffend den Aufruf des Landsturms, vom 15. August 1914.
Berlin W. 9, den 15. August 1914.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüe r.
. . . J . .
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Regierungsrat Franz von Gus rard, Mitglied der König⸗ lichen Eisenbahndireltion in Essen (Ruhr), zum Geheimen Re⸗ ierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium der öffent⸗ ichen Arbeiten zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Privatdozenten und Mitgliede des Medizinalkollegiums
der , . Professor Dr. Robert Thomsen in Bonn den Charakter als Medizinalrat zu verleihen.
Ministerium der geistlichen und Unterrichtt⸗ angelegenheiten.
Der Privatdozent, Professor Dr. Bruno Heymann in Berlin ist zum Abteilungsvor teher am Hygienischen Institut der grie tic Wilhelms⸗Universität daselbst ernannt worden.
Bekanntmachung.
Die mündliche und praktische Prüfung für Direktoren und Direktorinnen an 3 anstalt en, deren Beginn durch meinen Erlaß vom 58. Februar d. J. — UL III 6157 1. Gentrbl. f. d. ges. Unterr⸗ Verw. i Preuß. S. A9) — auf Montag, den 14. September d. J. festgesetzt worden ist, wird bis auf weiteres verf choben. Berlin, den 15. August 1914.
Der Minister der geistlichen und Unterrichts angelegenheiten. J. A.: von Bremen.
Bekanntmachung.
Gemäß 8 46 des KLommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 . Seite 152) wird zur öffentlichen Kenninis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre n den Kommunal⸗ abgaben einschätzbare Reinertrag des nternehmens der Ahaus⸗Enscheder Eisenbahn-⸗Hesellschaft zu Ahaus aus dem Betriebsjahre 1913 von der im preußischen Staatg— gebiete belegenen Strecke Ahaus — Lan desgrenze 50 371 S6 71 8 beträgt.
Münster (Westf.), den 13. August 1914. Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Gerstberger.
Aichtamtliches.
Dentsches Reich.
Pren ßen. Berlin, 17. August 1914.
Se ine , der Kaiser und König hat, wie W., T. B.“ meldet, gestern vormittag in der Richtung Mainz Berlin verlassen.
Seine Majestät der Kaiser und König hat, wie
Der Fortgan uptquartler von edürfnis, der Berliner Bürgerschaft mit Meinem Lebewohl innigsten Dank ju sagen für alle die der Liebe und Zune schweren Tagen in
eri Operationen nötigt Mich, ö Es ist Mir ein
ndgebungen und Beweise ch in diesen großen und schicksals⸗ ö aße erfahren habe. Ich vertraue fest auf Gottes Hilfe, auf die Tapferkeit von Heer und
die unerschütterliche Einmütigkeil des deutschen Volkes in den Stunden der Gefahr. Unserer gerechten Sache wird der Sieg nicht
Berlin im Schloß, den 16. August 1914. Wilhelm J. R.
Der Oberbürgerm eister und der Stadtverordneten— vor steher durften gestern morgen Seiner Majestät dem Kaiser kurz vor der Abreise im Schlosse die Abschiedsgrüße der Stadt Berlin darbringen.
Das Armee⸗Verordnungsblatt Allerhöchsten Kaisers vom 12. August:
Ich will, sofern nicht das Begnadigunggrecht einem der hohen sten zusteht, denjenigen Fremdenlegtonären deutscher ahnenflucht (5 69 M. St. G.. B.)
6 140 R. St. G. B.) schuldi
veröffentlicht
Gnadenerlaß Seiner Majestät
Bundesfür Abstammu oder der Wehrpflichtverletzung hinsichtlich Begnadigung
während des gegenwärtigen Krieges, dreier Monate vom heutigen Tage ab gerechnet, sich bei einem deutschen Truppen. oder Marineteil, einem deutschen Kriegs schen Konsulat oder in einem deutschen Schutzgebiet jum Iden. In besonderen Fällen wird eine Fristverlängerung
Ausgeschlossen von dieser Gnadenerwelsung bleiben diej oder auf Grund eines gerichtlichen Marine entfernt worden sind oder im
hrenstrafen aber innerhalb
einem deut Dienst me stattfinden.
die zu Zuchthausstrafe verurteilt Urteils aus dem Heer oder der gegenwärtigen Kriege gegen Deutschland gekämpft haben.
Der Königlich württembergische Gesandte Hemmingen hat
reiherr Varn⸗ rlin verlassen. etende Bundes⸗ sterialdirektor Dr. von Köhler die
büler von und zu ? Während seiner Abwesenheit führt der stellvertr rats bevollmächtigte, Mini Geschäfte der Gesandtscha
Während der weiteren Abwes sandten Cäceres Geschäfte der Gesandts
enheit des Peruanischen Ge⸗
führt der Legationssekretär Cavero die
Mit Rücksicht auf hier umlaufende Gerüchte, daß Italien gegenüber Deutschland und Oesterreich-Ungarn eine altung einnehme, hat die italienische Re⸗ einer Meldung des beauftragt, diesen falschen Gerüchten Der italienische Geschäftsträger hat in Er— ftrags das Auswärtige Amt ersucht, die us streuungen für unbegründet zu erklären.
wenig freundliche gierung den hiesigen Geschäftsträger, „W. T. B.“ zufolge, entgegenzutreten.
üllung dieses Au
Auf Grund des vorgestern au Provinzen erfo e Meldung des ö. Landsturmpflichtigen Auch diese aber werden nur in der planmäßig zur Aufstellung vorgese berufen werden.
pflichtigen hand
für die innerpreußischen
des Lan dstur mg haben äch l nur die aus gebii de ihrer Einstellung zu rechnen. orderlichen Zahl für die enen Formationen ein⸗ Bezüglich aller anderen Landsturm— elt es sich zunächst lediglich um eine vor— bereiten de Maßnghme, indem die in Frage kommenden festgestellt werden und ihre Eintragung in die Etwaige Gesuche um Befreiung von der l bei den Bezirkskommandos anzubringen; die über sie entscheidende Behörde ist das betreffende stellvertretende Generalkommando.
Wie oben mitgeteilt worden ist,
gebot des Landsturms zu den planmäß Mobilmachung untrennbagren M Zweck ist in erster Linie,
Persõönlichkeiten Listen erfolgt. Einstellung sind
gehört das Auf⸗ igen, von der allge⸗ aßnahmen. die sämtlichen zur Ver— gr im Felde geeigneten Kräfte für die Ein— Formationen freizum aachen. Das wenn man ihnen den gleichwohl unentbehrlichen militärischen biete abnimmt und andere Leute mit vom Feinde bedrohten frühzeitig geschehen, denn ll wie möglich Schutz maß⸗ Einbruchsversuche zu treffen und und Eigentum der Landes sondern auch den ungestörten Verlauf der Mobilma des Aufmarsches zu sichern. Gegenüber die militärischen Erforderniss schaftliche Interessen in dienstfähige Mann gehö sonst noch waffenfähig ist jenen Gebieten bes und der sonstigen militäris beteiligen. Es ist aber klar, lichen Berufen so plö
in mobile geht natürlich nur, strengenden, Dienst im Heimatge ihm betraut. gebieten muß das schon sehr ommt es darau regeln gegen feindliche damit nicht mir Leben
weniger an⸗
einwohner, chung und sen dringenden en muß die Rücksicht auf volkswirt⸗ den Hintergrund treten. rt an die gefährdete Grenze. „muß sich am Schutz der gerade in Verkehrseinrichtungen ch wichtigen Bauten oder Vorräte
Jeder feld⸗
onders stark bedrohten
daß man eine Maßregel, die den bürger— tzlich gerade die besten Arbeits ieht und dadurch große wirtschaftliche Nachteile ver ange wie möglich aufzuschieben sucht. Grund dafür, daß die innerpreußischen ihr verschont geblieben sind als die übrigen, wo e Gesagten nicht möglich war, einen späteren Zeilabschnitt In den inneren Provinz Wirtschaftsinteressen abzielende Rücksicht au verantworten, die mobilen
kräfte ent⸗ ursacht, so Darin liegt auch der zen länger von Ss nach dem oben das Aufgebot des Landsturms in der Mobilmachung zu verlegen. uf Schonung der ch schon deshalb weil es einer Reihe von Tagen bedurfte, bis Aufmarschgebiete abgeflossen nger als in den Grenzbezirken die ihrer ganzen Natur nach
en konnte man die a
Truppen in die
waren, und weil sie daher viel lä für Zwecke verfügbar blieben, Sache des Landsturms sind.
Zeitabschnitt nähert sich aber nun dem Ende, und muß die Ablösung des noch im Landesinnern vor— handenen Restes von mobilen Formationen durch solche des Landsturms eingeleitet Uebrigens bedeutet das Au
ͤ fgebot des Landsturms durchaus noch nicht
die Einstellung sämtlicher Landsturmpflichtigen in
W. T. B.“ meldet, an den Ober bürgermeister von Berlin folgenden Erlaß gelangen lassen:
militärische
ᷣ ormationen. Man will zunächst vielmehr nur einen Ueberb
ick über die Zahl der verfügbaren Mannschaften
gewinnen, die ja bekanntlich in a, e. eiten keiner militä⸗ rischen Fkontrolle unterliegen. ie Ein a, wird erst na 5 und unter Berücksichtigung aller wirklich dringenden Interessen von Landwirtschaft, Handel und Ge— werbe erfolgen und mit den jüngsten Jahresklassen beginnen. Niemand braucht also seine bürgerliche Berufs⸗— tätig keit aufzugeben oder seine Stellung zu künbi⸗ gen, bevor ihm ein besonderer Gestellungsbefehl zugeht.
Aus alledem geht hervor, daß es völlig unbegründet wäre, wenn ängstliche Naturen etwa aus der Ausdehnung des Landsturmaufgebots über das gesamte Reichsgebiet den Schluß ziehen wollten, daß die mil itärische Gesamtlage weniger günstig geworden sei. Mit den Vorgängen im Operations⸗ gebiet hat das Landsturmaufgebot unmittelbar nicht das geringste zu tun. Es ist vielmehr, wie nochmals wiederholt sel, nichts weiter als ein planmäßiges, schon in der Friedensvorbereitun
von langer Hand vorgesehenes Mittel, um die in einem Kamp um Sein oder Nichtsein völlig selbstverständliche Ausnutzung der gesamten Wehrkraft des Volkes zur Niederwer fung unserer Feinde durchzusetzen.
Die im neutralen Ausland verbreitete Ansicht, daß die
deutschen Häfen blockiert, der Schiffsverkehr mit Deutschland unterbunden sei, ist laut Meldung des, W. T. B.“ unzutreffend. Kein Hafen ist blockiert, dem Schiffsverkehr neu— traler Staaten mit Deutschland steht nichts im Weg e. Die englischerseits ausgestreuten Behauptungen, die Nordsee sei deutscherseits mit Minen verseucht, ist unrichtig.
Neutrale Schiffe für die deutschen Nordseehäfen haben
bei Tage einen Punkt, 10 Seemeilen nordwestlich von Helgo⸗ land anzusteuern. Dort ist deutscherseits für Lotsen gesorgt, die die Schiffe in den deutschen . geleiten. Ostseehäfen haben neutrale Schiffe direkt anzusteuern. Vor jedem . sind Lotsen. Das . ist nicht auf Bun ausgedehnt und die Kohlenversorgung gewährleistet.
erkohlen
Das Oberkommando in den Marken macht bekannt,
daß in den nächsten Tagen Uebungsfahrten deutscher Luftschiffer über der Provinz stattfinden werden. Auf das Verbot, Luftfahrzeuge zu beschie ßen, wird erneut auf das entschiedenste hingewiesen.
Die Einberufung der Reserve, der Landwehr und des
Landsturms kann Ursache werden, daß Uniformen 1 die der Bevölkerung weniger bekannt sind.
Männer werden des Königs Rock anlegen. Es kann der Ver— dacht auftreten, daß die Uniform unberechtigt oder zu staats⸗ feindlichen Zwecken getragen wird. Es darf aber nicht vor⸗ kommen, daß ehrenhafte Männer verdächtigt oder belästigt werden, und daß der Dienst, in dem sie stehen, dadurch leidet. Deshalh wird erneut darauf hingewiesen, daß ö Verdacht der Polizei mitzuteilen ist. Das Publikum fo
eltere
l sich jedoch edes Eingriffs enthalten, Ruhe und Besonnen heit ewahren und nur dann eingreifen, wenn Gefahr droht.
Viele Anfragen wegen des Feldpostbetrie bes geben
dem Oberkommando jn den Marken zu folgenden Ausführungen Veranlasfsung: ]
Ein geregelter Feldpostbetrieb ist erst möglich, wenn die Truppen⸗
teile usw. an ihren Bestimmunggorten eingetroffen sind und die Post⸗ verbindungen für sie in Wirksamkeit treten knnen. Dag kann noch einige Zeit dauern.
Demgemäß werden Nachrichten von dem Heere nach der Heimat
erst in einiger Zeit regelmäßig eingehen können. Dabei“ wird darauf hingewiesen, daß der Fnhalt dieser Nachrichten — namen; lich Abgangzort und Zugehörigkeit zu größeren Truppen verbänden (Armeekorps, Armee) nach militärischer Be⸗ stimmung auf keinen Fall veröffentlicht oder verbreitet werden darf.
In der Aufschrift der Feldpostbrtiefe muß der Truppen⸗
teil, dem der Empfänger angehört, in deutlicher Schrift, möglichst nach Division, Regiment, Bataillon, Kompagnie, Eskadron, Batterie, Kolonne, angegeben sein.
Privatpakete an Militärpersonen im Felde werden von der
Post zurzeit nicht angenaemmen. An Milttärpersonen in festen Stand- orten (Garnisonen) im Inland können jedoch alle Postsendungen wie im Frieden abgesandt werden. Der Standort muß auf der Adresse bezeichnet werden.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des
„Reichs- und Staatsanzeigers“ wird die Verlustliste Nr. 3 veröffentlicht.
Die Verlustlisten sind für je 10 3, bezw. einschließlich
der Versandgebühr für je 13 3, in der Botenmeisterei des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ zu haben.
Bayern. Seine Majestät der König empfing vorgestern vor⸗
mittag im Wittelsbacher Palais in München den mit der Leitung der preußischen Gesandtschaft am bayerischen Hofe be⸗ trauten Kaiserlichen Botschafter Freiherrn von Schoen. Der Audienz wohnte der Staatsminister des Königlichen Hauses und des Aeußern Dr. Graf von Hertling bei.
Sessen. Ein Extrablatt der „Darmstädter Zeitung“ gibt bekannt, ß Seine Königliche Hoheit der Großherzog dem
Staatsminister von Ewald vorgestern bei seiner Abreise zur Armee ein eigenhändiges Schreiben mit dem Auftrage über⸗ eben hat, dessen nachstehenden Inhalt zur Kenntnis des andes zu bringen:
An Mein Hessenvolk! Jetzt, wo Ich im Begriff siehe, zu den Brüdern, die im Felde
sind, zu gehen, die im heißen Kampf für die Freiheit des deutschen Geistes, deg deutschen Volkes und unseres geliebten Hessenlandes Chen grüße Ich Euch noch einmal, alle Meine Hessenkinder, die
über alleg liebe. Ihr Männer und Ihr Frauen, ÄAhe, die
Ihr zurückbleibt, seid nötig an unserer Stelle. ÄArbeiiet mit frehem Mut, niemand bleibe müßig, so werdet Ihr zu Hause das erhalten können, wofür unsere Soldaten ihr alles und ihr Leben opfern, das strahlende Deutsche Reich, in dessen stolzer Krone
ein Hessenland eine der leuchtendsten Perlen ist. Goit grüße Euch. Ern st Ludwig.
Rekruten und Er weit sie noch nicht erfolgt ist, nach einer Meldung des Wiener K. K. Telegraphen⸗Korrespondenz Vuregus“ in acht bis zehn Tagen verfügt werden, Ebenso erfolgt für einen etwas späteren Zeilpunkt die Einberufung aller noch nicht einberufenen ge⸗ dienten Landsturm leute. Da schließlich auch die Ernte⸗ arbeiten dem Abschluß nahe gebracht sind, werden die zu diesem Zweck verwendeten Mannschaften wieder zur militärischen Dienst⸗ leistung zurückberufen.
Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin hat
m a! hieran folgende Proklamation erlassen:
Der Großherzog, Mein teurer Gemahl, ist ins Feld gezogen, um seinen Truppen nghe zu sein, die berufen sind, für unser Vaterland gegen die Feinde zu streiten. Für die Dauer seiner Lbwesenheit hat er Mich mit seiner Stellvertretung in Ausübung der Regierungerechte betraut. Ich weiß, daß Unfer Volk Mir hierin kreu zur Seite stehen und. Mich in der schweren Aufgabe, die die Zeit uns auferlegt, unterstützen wird.
Gott schütze den Großherzog, unsere Truppen und unser
Vaterland. ;
Eleonore, Großherzogin von Hessen und bei Rhein.
Mecklenburg · Schwerin. Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat,
vle ‚W. T. B.“ meldet, folgenden Erlaß an das mecklen⸗ hurgische Volk gerichtet:
m Begriff, Mich zu Meinen Truppen ins Feld zu begeben, afl 8 reichsten Segen auf Mein geliebtes Land, auf Mein treues Volk herab. Möchte der Allmächtige unseren tapferen Soldaten und der gesamten deutschen Kriegsmacht zu siegreichem Kampfe helfen und dem deutschen Vaterland ruhmvollen Frieden
ihen. verle nn, Mein geliebtes Land die schweren Zeiten des Krieges gut äberstehen, und ein jeder an seinem Teile und nach seinen Fräsften — durch Pflege der im Felde Verwundeten und Erkrankten, durch Fürsorge für die in Not geratenen Angehörigen sowie durch tatkrästige Mitarbeit auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens, in der Landwirtschaft, im Handel und Gewerbe — dazu beitragen, daß die Folgen des Krieges leichter getragen und schnell über⸗ wunden werden.
Gott segne ö unser ganzes deutsches Vaterland
werin, 16. Augu .
5 ; Friedrich Franz.
Samburg. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Ge⸗
werbe erläßt laut Meldung des „W. T. B.“ folgende Be⸗ lanntmachung:
Nach Mitteilung der Königlich schwedischen Gesandtschaft sind
ledenen Stellen in schwedischen Territorialgewässern 3 aus gelegt. Um Unglücksfälle zu vermeiden, werden Schiff⸗ hrende aufgefordert, sich nach den Vorschriften der schwedischen Lokal⸗ ehörden zu richten und sich beim Auslaufen aus den schwedischen Hafen der Lotsen zu bedienen.
Nach Mitteilung der österreichisch⸗ungarischen Regierung sind in
. ö Gewäfsern Minen gelegt.
f de Schiffe, die in ö
. ,,, durch die betreffenden Hafenverwaltungen.
Fremde Schiffe, die auf der Fahrt nach Oesterreich⸗Ungarn sind, sind
ju veranlassen, die Häfen von Triest, Fiume oder Gravosa auf⸗ jusuchen, wo sie die nötigen Anweisungen erhalten.
terreichisch ungarlschen Häfen liegen, erhalten
— Der montenegrinische Generalkonsul in Ham⸗
burg hat in der vergangenen Woche sein Amt nieder⸗ gelegt.
Deutsche Kolonien. Das „Deutsche Kolonialblatt“ vom 15. d. M. veröffentlicht
eine mit ihrer Verkündigung in Kraft getretene Allerhöchste Verordnung, betreffend die Kriegsleistungen für die bewaffnete Macht in Deutsch Südwestafrika, nach der im Falle des Ausbruchs eines Krieges die Vorschriften der s8 112. 15 bis 34 der Verordnung, betreffend die Friedens⸗ und Aufstandsleistungen für die bewaffnete Macht in Deutsch Südwestafrika, vom 3. September 1913 entsprechende Anwen- dung finden mit der Maßgabe, daß in dringenden Fällen auch der Truppenbefehlshaber für den Bereich kriegerischer Unter⸗ nehmungen die im 8 23 dem Gouverneur vorbehaltenen An⸗ ordnungen zu treffen berechtigt ist.
Durch eine Verordnung des Reichskanzlers vom
5. d. M. ist die in § Z der Verordnung vom 25. Mai 1909 und in §8 1 III der Verordnung vom 12. Januar 1913 vor⸗ gesehene Vorschußpflicht der Diamantenregie des süd⸗ westafrikanischen Schutzgebiets bis auf weiteres auf⸗ gehoben worden.
Oefsterreich⸗Ungarn.
Die im Kriegsfalle vorgesehene Einberufung der n , dieses Jahres wird, so⸗
— Nach Blättermeldungen haben die ukrainischen Reichs⸗
ratsabgeordneten beschlossen, in Wien eine ständige De le⸗ gation der ukrainischen nationalen Org anisationen einzusetzen, die aus drei Vertretern der unlängst gebildeten 5 des gesamten ukrainischen Volkes besteht.
lle übrigen ukrainischen Reichsratsabgeordneten haben sich
nach Lemberg begeben, um sich der Zentralerganisation für ihre Arbeiten im Lande zur Verfügung zu stellen.
— Die , der Kaufleute Oesterreichs
at an die Präsidenten der Handels- und Gewerbekammern . Eingabe 9 in der diese ersucht werden, mit Rück⸗ ficht auf das Vorgehen Frankreichs, Englands und Belgiens gegenüber Oesterreich⸗Ungarn und Deutschland bei ihren Mit—⸗ gliedern dahin n wirken, daß sie keine französischen, englischen un
5 ö Zweck einen Aufruf an die Kaufleute ihrer
Bezir
belgischen Waren mehr kaufen,
e zu richten. — Der am Freitag verhaftete Hilfsgeistliche an der
russischen Botschafts kapelle Ja kubowsky hat, wie „W. T. B.“ uffn cl Pt längerer Zeit die Aufmerksamkeit der öster⸗ reichischen Staatspolizei auf sich gezogen. Sein Name wurde in verschiedenen gegen russische Organe und Staatsangehörige durchgeführten Spionageprozessen genannt. Nur seiner völker⸗ rechtlichen Inmunität hatte er es zu danken, daß er bisher nicht gerichtlich verfolgt wurde. Der in Budapest verhaftete frühere russische Konsul in Serajewo von Igelström ist, da er schwer leidend ist, wieder freigelassen worden.
Großbritannien und Irland. Der österreichisch⸗ ungarische Botschafter Graf von Mens⸗
dorff ist dem „Reuterschen Buregu“ zufolge mit den Mit⸗ gliedern der Boischaft und 300 Oesterreichern gestern abend nach Falmouth abgereist, von wo er sich nach Oesterreich begibt.
RNRusßzland. Der Kaiser und die Kaiserin sind mit dem Großfürsten⸗
Thronfolger und den Kaiserlichen Töchtern gestern abend nach Mos kau abgereist.
— Der niederländische Gesandte in St. Petersburg
hat vorgestern dem Minister des Auswärtigen eine schriftliche Er⸗
klärung überreicht, derzufolge entgegen den aus dem Aus⸗ lande k Mitteilungen die Neutralität der Nieder⸗ lan de nicht verletzt worden ist, und wonach die Regierung der Niederlande beschlossen hat, die Neutralität während der ganzen Dauer des gegenwärtigen Krieges aufrechtzuerhalten.
— Der Generalissimus der Armee hat nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ zur Kenntnis des gesamten aktiven Heeres und der gesamten Be⸗ völkerung des Reichs gebracht, daß Rußland Krieg führe infolge der Herausforderung des gemeinsamen Feindes aller Slawen. Die Polen Rußlands und diejenigen Deutsch lands und Oesterreich⸗Ungarns, die ihre Ergebenheit gegenüber der slawischen Sache bezeugen würden, sollten sich hinsichtlich der Sicherheit 64. Person und ihres Eigentums der besonderen Förderung seitens der Armee und der Regierung Rußlands erfreuen. Jeder Angriff auf Person und Besitztum von Polen, die nicht feindlicher Handlungen gegen Rußland an wn wären, solle mit der ganzen Strenge der Kriegsgesetze geahndet werden.
Italien.
Der König hat gestern den österreichisch⸗ungarischen Botschafter Freiherrn von Macchio zur Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens empfangen.
— Der italienische Botschafter in Berlin Bollati ist gestern in Rom eingetroffen.
— Ein gestern veröffentlichter Erlaß bestimmt laut Mel⸗ dung des „W. T. B.“:
Banken mit Ausnahme der Emissionsbanken und Sparkassen mit Ausnahme der Postsparkassen sind berechtigt, Auszahlungen auf Einlagen, die vor dem 5. August gemacht worden sind, auf 50 o bis zum 10. September und auf weitere 50/9 vom 15. September bis 30. September zu beschränken. Diese Beschränkung erstreckt sich nicht auf die industriellen Geldbedürfnisse zur Zahlung der Arbelts⸗ löhne und zur Beschaffung der zur Aufrechterhaltung der Betriebe
ztigten Rohstoffe. . t ö . ö Verfallzeit bis zum 30. September wird ein
ahlungsaufschub von 49 Tagen bewilligt unter der Bedingung, daß
6 15 0½ abgezahlt und 60 Jahreszinsen für die Verlänge— rung sofort bezahlt werden. ;
Für die Durchführung von Börsenoperationen werden Er⸗
eichterungen gewährt. ; . 98 ö Kreditinstitute mit Ausnahme der Emissionsbanken unterliegen den gleichen Bestimmungen wie die Rückzahlungen von Depositengeldern. Bankziehungen und im Umlauf befindliche Schecks müssen voll bezahlt werden.
Schweden.
Der Staats minister Hamm arskjöld hat, wie, W. T. B.“ meldet, seine Entlassung als Kriegsminister eingereicht, bleibt aber Ministerpräsident. Der Minister ohne Portefeuille, Oberst Mörcke ist zum Kriegsminister ernannt worden.
Bulgarien.
Das Amtsblatt vom 15. d. M. veröffentlicht die Ver⸗ hän gung des Belagerung szustandes im Königreiche.
Amerika. : Der Präsident von Mexiko Car bajal und die Minister ha ben, . „W. T. B.“ meldet, am I2. d. M. Mexiko City verlassen, um sich nach Veracruz zu begeben.
Kriegsnachrichten.
Berlin, 15. August. (W. T. B.) Die in den letzten Tagen von Paris und London verbreiteten Nachrichten über größere Kämpfe sind falsch. Außer den bereits gemeldeten größeren Gefechten bei Mülhausen, Lagarde und Soldau haben die deutschen Truppen eine Reihe kleinerer Gefechte siegreich bestanden. Die Versammlung und Bereitstellung der Truppen vollzieht sich vollkommen planmäßig. Nicht eine einzige feind⸗ liche Maßnahme hat bisher die deutschen Absichten auch nur im geringsten beeinflussen oder aufhalten können. Alle anderen vom Feinde verbreiteten Nachrichten sind falsch.
Oestlicher Kriegsschauplatz.
Berlin, 15. August. (W. T. B.) wei russische Kavalleriedivisionen, gefolgt von Infanterie, sind über die Grenze vorgegangen. Nachdem sie das dicht an dieser gelegene Städtchen Marggrabowa in Brand gesteckt hatten, haben sich diese Truppen heute wieder über die Grenze zurückgezogen. Ein bei Mlawa stehendes russisches Kavalleriekorps ist 36. dem Anmarsch einer deutschen Kolonne nach Süden ausgewichen.
n. 15. August. (W. T. B.) Dem in allen deutschen Gauen mit tiefster . vernommenen völkerrechts⸗ widrigen Verhalten der belgischen Bevölkerung gegen die deutschen Truppen scheint sich neuerdings die Haltung der Russen in den von uns eroberten Gebieten würdig an die Seite zu stellen. In der Nacht vom 14. zum 15. August wurde in Kalisch wieder auf die einge⸗ rückten deutschen Truppen aus dem Hinter⸗ halt geschossen. Es ist dies nunmehr auf unserer Ost⸗ ront der dritte derartige Ueberfall. Wie die anderen Male, f ist auch in diesem Falle der Verlust braver deutscher Krieger zu beklagen. Es wurden zwei Mann getötet, 20 bis 30 Mann verwundet. Es unterliegt keinem Zweifel, daß es sich um einen planmäßigen Angriff der nicht⸗militärischen Be⸗ völkerung handelt, und der Verdacht besteht, daß wie in Frankreich und Belgien, so auch in Rußland diese Banden mit der Regierung in Verbindung stehen. Wie in Frankreich und Belgien, so werden auch in Rußland unsere Truppen dieser Zustände Herr werden und rücksichtslos einschreiten.
Wien, 16. August. 5 T. B.). Die österreichisch⸗ ungarischen Truppen setzen ihre Vorwärts bewegung
im Raume westlich der Weich sel fort und sind auch östlich des Flusses bereits im Vordringen begriffen.
Korresp.⸗ Bureaus.)
16. August. (Meldung des Wiener K. K. Tel. . uh 1. m. ausländischen Blättern
erschienenen Nachrichten über angebliche russische Er⸗
6. in unserem Grenzgebiet stehen mit der
eit in vollstem Widerspruch. Die ge⸗ . russischen Detachements, die stellenweise in dem
unmittelbaren ¶ Grenzbereich einige Kilometer vorgerückt . sind bei Zaloske, Brody und Sokal gleich wieder über
die Grenze zurückgeworfen worden. Ihre Tätigkeit beschränkte sich . . das Plündern und Anzünden wehrloser Grenzdörfer. Dagegen sind mehrere unserer Kgyalleriekörper weit über die russische Grenze in das Innere Rußlands ein⸗ gedrungen. ö Lemberg, 15. August. (W. T. B) Nach überein⸗ stimmenden Blättermeldungen von der galizischen Grenze nehmen die Desertionen der russischen Grenzwachen und der Kosaken immer größere Dimensionen an.
Südlicher Kriegsschauplatz. Wien, 18 August. (B. T. B) Die österreichisch⸗ ungaxischen Truppen haben am 14. d. Mis, nach heftigen Kämpfen den Feind aus einer seit langer Zeit ö, . und stark besetzten Stellung auf den östlichen Uferhöhen der Drina in der Nähe von Loznica und Liesniea ge⸗ worfen. Dort soweohl wie bei Sabac wurden am Nachmittag des 14. und in der Nacht zum 15. August zahlreiche mit großer Tapferkeit geführte Gegenangriffe der Serben ab⸗ gewiesen. Am 15. . die österreichisch ungarischen Truppen ihre Vorwärtsbewegung fort. Die Verluste der Serben sind schwer, auch die österreichisch⸗ungarischen sind nicht unbeträchtlich. Einzelheiten darüber fehlen noch.
Wien, 16. August. (Meldung des Wiener K. K. Tel. Korresp.Bureaus.) Die gemeldeten Kämpfe an der Drina haben zu einem entscheidenden Siege unserer Truppen über starke feindliche Kräfte geführt, die in der Richtung auf Valjewo zurückgeworfen wurden. en n, . Gefangene wurden gemacht und viel Kriegsmaterial erbeutet. Die Ver⸗ folgung des Feindes ist in vollstem Gange. Unsere Truppen haben mit bewunderungswürdiger Tapferkeit gegen den in starken Stellungen befindlichen, an Stärke ebenbürtigen Feind gekämpft.
Wien, 16. August. (W. T. B. Montenegrinische Streitkräfte, die in das Gebiet Oesterreich Ungarns ein⸗ zudringen versuchten, wurden allenthalben zurückgeworfen.
Berlin, 15. August. (W. T. B.) Nachrichten aus Deutsch Südwest-Afrika besagen, daß das dortige Schutz⸗ gebiet bisher unbehelligt geblieben ist. Auch in Kamerun hat sich bis jetzt nichts Kriegerisches ereignet. Von Deutsch Ostafrika . direkte, von der Südsee alle Nachrichten. In Togo haben unbedeutende Patrouillengefechte mit ein⸗ gedrungenen französischen Truppenabteilungen stattgefunden, bei denen der Feind drei Tote, die deutschen Abteilungen leine Verluste zu verzeichnen haben. Auch englische Truppen sind in Togo vorgedrungen, ohne jedoch bis jetzt mit deutschen Abtei⸗ lungen in Berührung gekommen zu sein.
Wohl fahrts pflege.
Der Präsident des Kaiserlichen Gesundheitsamts Dr. Bumm, der Präsident des Reichsversicherungsamts Dr. Kaufmann, der Ministerialdirektor im preußischen Ministerium des Innern Dr. Kirchner und der Präsident der Reichsversicherungsanstalt für An⸗ gestellte Koch veröffentlichen den folgenden Aufruf, betreffend Tuberkulosebekämpfung während des Krieges: „Durch die vielseitigen hochheriigen Maßnahmen zugunsten unserer verwundeten und kranken Krieger dürfen andere segengreich wirkende Wohlfahrtsbestrebungen nicht gefährdet werden. Inäbesondere muß verhütet werden, daß . wie die Tuberkulose, be⸗ günstigt durch das Darniederliegen der wirtschaftlichen Verhältnisse, vermehrte Opfer bei uns fordern. Die hingebende Arbeit der zur Bekämpfung der Tuberkulose berufenen Stellen darf nicht erlabmen. Vor allem gilt es, für die schwerkranken Tuberkulösen weiter zu sorgen und sie nach Möglichkeit in den Heilstätten zu belassen oder dort unterzubringen. DViese Forderung ist um so dringlicher, well vielfach Ausfall oder Rückgang des Verdienstes eine Verschlechte⸗ rung der Lebens- und besonders der Wohnungsverhältnisse zur Folge haben wird. Kranke aus verschiedenen Bezirken können erforderlschen= falls in einer Heilstätte vereinigt werden. Die Auskunfts und Fürsorgestellen sowie die Walderholungestätten werden, . möglich, ihre Tätigkeit noch steigern müssen. Denn die aus den Heilstätten vorzeitig ausgeschledenen oder unter den gegenwärtigen Verhältnissen dort nicht aufgenommenen leicht erkrankten Tuberkulösen sind jetzt ausschließlich auf ihre Fürsorge angewiesen. Im Interesse der Aufrechterhaltung der Bestrebungen zur Be⸗ kämpfung der Tuberkulose in dem hiernach gebotenen Umfange hat sich in der beim Zentralkomitee der deutschen Vereine vom Roten Kreuz errichteten Zentralstelle für Kriegswohlfahrt unter dem Voꝛrsitz des Präsidenten Dr. Kaufmann, des Ministerialdirektors Dr. Kirchner und des Präsidenten Koch ein Tuberkulosegusschuß gebildet. Als Erfolg der bisherigen Bemühungen darf Deutschland einen Sieg über die Tuberkulose als Volkeseuche erhoffen. Möge es auch in schicksalsschwerer Zeit diese aussichtsreiche Friedensarbeit zielbewußt fortführen. Alle Mitteilungen werden an die Zentralmelde⸗ und ⸗auß⸗ kunftsstelle des Roten Kreuzes, Reichstage gebäude, NW. 7, Portal IV, erbeten.
n einer gestern im Restaurant Rheingold“ abgehaltenen, sehr an ,,,, der dänischen Kolonte in Berlin wurde durch eine kurze Ansprache den Teilnehmern dargelegt, in welcher Wetse die hier de,. Dänen zeigen könnten, wie sie ge⸗ nossene Freundschaft und Gastfreiheit würdigen. Eine größere Summe wurde an Ort und Stelle gesammelt, darunter Beiträge von fünfhundert Mark. Von einer Anzahl dänischer Arbeiter wurden sogar wöchentliche Beitrage von fünf. Mark geieichnet. Die Samm⸗ lung dauert fort. Eine größere Anzahl von dänischen Familien erbot sich, Kinder, deren Väter im Felde sind, zu verpflegen. Eine ein⸗ mütige Stimmung beseelte die Versammlung.
n einer Aufsichtsratesitzung der Patzenhofer⸗Brauerei in Berld wurde beschlossen, dem Vorschlage der Direktion gemäß den zum Krüegsdienst eingezogenen verheirateten Beamten bis auf weiteres das volle Gehalt, den unverheirateten die Hälfte zu belassen und ferner den Familien der , Arbeitnehmer eine Unterstützung derart zu gewähren, daß die Ehefrauen wöchentlich 6 M und sedes Kind unter 15 Jahren 1 erhalten.
Aus Aachen berichtet W. T. B.“, daß die Rothenfelder Sali ne, Aktiengesellschaft zu Bad Rothenfelde, Kreis Iburg, das neueingerichtete Kurhotel mit etwa 150 Betten als Kriegs⸗ lazarett zur Verfügung gestellt und außerdem hunderttausend Mark zu Verpflegungszwecken bereitgestellt hat.
— ——