1914 / 195 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Aug 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 62 des Reichsgesetzblatts enthält unter J . Nr. 1470 eine Verordnung über die Strafrechipflege bei den Kaiserlichen Schutztruppen in Kriegszeiten und über das außerordentliche kriegsrechtliche Verfahren gegen Ausländer und die Ausübung der Strafgerichtsbarkeit gegen Kriegs—⸗ gefangene, vom 14. August 1914, und unter ‚. ; Nr. 4471 eine Verordnung über den Ausnahmezustand in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee, vom 1. August 1914. Berlin W. 9, den 19. August 1914. Kaiserliches Postzeitungsamt. rüe r.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 63 des Reichsgesetzblatts enthält unter- Nr. 4472 eine Bekanntmachung über die Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung einer Geldforderung, vom 18. August 1914. Berlin W. 9, den 19. August 1914. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krü er.

Per son alver änderungen.

öniglich Preußische Armee.

Berlin, 3. August. Graf v. Spone ck, Hauptm. und persönl. Adj. Sr. Königl. Hoheit d. Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen, als Komp. Chef in das Kaiser Alexander Garde⸗Gren. R. Nr. 1

dersetzt.

. Katholische Militärgeistliche. ö. Den 16. August. Sim on (Jakob), bisher. Mil. Hilft gei er,

zum kath. Div. Pfarrer unter Belassung bei der 33. Div. in Metz

ernannt. Königlich Bayerische Armee.

München, 15. August. Se ine Majestät der König haben Sich mit Allerhöchster Entschließung vom 13. d. M. bewogen befunden, nachstehende Personalveränderungen Allergnädigst zu verfügen

zu ernennen: zu Fähnrichen die y linß der bish. 5H. Klasse d. Kad. Korps Kaiser im 5. Feldart. R. König Alfons XIII. von Spanien, Borttscheller im 1. Fußart. R. vakant Bothmer, Förderreuther im 7. Feldart. R. Prinz⸗Regent Luitpold, Muß⸗ bach im 1. Telegr. B.,, Reuther, Stöckl im 1. Fußart. R. vakant Bothmer, Müller im 11. Feldart. R, Johne Sam haber im 1. Inf. R. König, Jodl im 4. Feldart. R. König, Veith im 3. Inf. R. Prinz Karl von Bavern, Hu her im 11. Feldart. R., Corbacher im 3. Fußart. R, Schmid im 8. Feldart. R. Prinz Heinrich von Preußen, Humann im, 2. Fußart. R, Ritter Stettner v. Grabenhofen im Inf. Leih R, Bauer im 2. Feldart. R Horn, Sensburg in d. 1. Train⸗Abt, Heder im 4. Feldart. R. König, v. Herigoyen im Inf. Leib. R, Köhl im 2. Fußart. R, Grünwald im 2. Inf. R. Kronprinz, Saradeth im 6. Feldart. R. Prinz Ferdinand von Bourbon, Herzog von Calabrien, Dittmar im 14. Inf. R. Hartmann, Hadelich im 21. Inf. R. Großherzog Friedrich Franz IV. von Meclenburg⸗ Schwerin, FIrhrn. Vogt v. Hunoltstein gen. Stein⸗Kallen“ fels im 1. Jäg. B. König, Böhm im 2. Feldart. R. Horn, Mur⸗ mann im I. Feldart. R. Prinz⸗Regent Luitpold, Hu bbauer im 16. Inf. R. Großherzog Ferdinand von Toskana, Meinel im 7. Inf. R. Prinz Leopold, Donner im, 2. Telegr, B., Aigner in d. 1. Train Abt.; zu befördern: zu Fähnrichen die Fuhnenjunker, Unterofsiiere Hartmann, Haban d. 22. Inf. Regts. ö

XI. stöniglich Württembergisches) Armeekorps.

Im aktiven Heere.

Stuttgart, 2. August. Unter Beförderung zu Hauptleuten in d. Komdo. nach Preußen belassen die z. Dienstl. 6. Gen. Stabe komdt. Oblts.. Geyer im Gren. R. Königin Olga Nr. 119 behufg Verwendung im Gen. Stabe d. Gouv. Cöln, Berrer im Inf. R. Alt Württemberg Nr. 121 bebufs Verwendung im stellvertretenden Gen. Stabe, Bruckmann im Feldart. R. König Karl Nr. 13 behufs Verwendung im Gen. Stabe d. XVIII. A. K. .

Stuttgart, 4. August. Unter Vorbehalt späterer Patent⸗ regelung befördert; Moser v. Filseck, Fähnr, im Ulan. R. König Wilhelm J. Nr. 20, zum Lt., Bir zer, Unteroff. im Inf. R. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 126, zum Fähnrich.

Als Tt4., vorläufig ohne Patent, im. A. K. angestellt, und zwar: Joseph Erwin Erbgraf zu Königsegg⸗Aulendorf, Karl Seyfried Graf zu Königsegg⸗Aulendorf im Ulan. R. König Wilheim J. Nr. 20, Franz Erbgraf v. Waldburg zu Wolfegg u. Waldsee im Drag. R. König Nr. 26.

Unter Vorbehalt späterer Patentregelung zu Feuerw. Lts. be⸗ fördert: die Oberfeuerwerker: Käuffert, Bley beim Art. Dep. in Ludwigsburg, Bähnsch beim Art. Dep. in Ulm.

Im Beurlaubtenstande.

Unter Vorbehalt späterer Patentregelung befördert: zu Haupt⸗ leuten: die Oberleutnanis: Frhr. v. Neurath (11 Stuttgart) d. Res. d. Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, Hartmann (Walter) (Ulm) d. Landw. Feldart. 2. Aufgebots; zu Oberleutnants: die Leutnants; Obermiller (1 Stuttgart d. Res. d. Inf. Regts. Alt⸗Württemberg Nr. 121, Müller (1 Stuttgart) d. Res. d. Inf. Regts. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Neue (Hell-

bronn) d. Landw. Inf. 1. Aufgebotg; zu Ltg. d. Res.: die Vize feldwebel biw. Vizewachtm. Frhr. Varnbüler v. u. zu Hemmingen (11 Stuttgart), Werner (Eßlingen) d. Inf. Regia. Alt⸗ Württemberg Nr. 121, Henßler (1 Stuttgart) d. Inf. Regts. Kziser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Im ker (1 Stuttgart) d. 9. Inf. Regtgz. Nr. 127, Brenner (1 Stuttgart) d. Feldart. Regts. König Karl Nr. 13, Weber (Calw) d. 4. Feldart. Regts. Nr. 65; zum Leutnant der Landw. Inf. 1. Aufgebots: der Vizefeldwebel: Ingelfinger (1 Stuttgart). Der Abschied bewilligt: dem Leutnant Textor (II Stuttgart) d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb.

Im Sanitätskorps.

Prof. Dr. Perthes, Ob. St. Arzt d. Landw. 2. Aufgeb., unter Vorbehalt späterer n lng zum Gen. Ob, Arzt befördert und zum beratenden Chirurgen b. Gen. Komdo. d. A. K. ernannt.

Unter Vorbehalt späterer Patentregelung befördert: zu Ober⸗ stabgärzten: die Stabtärzte: Dr. Baur (Gmünd), Dr. Zengerle (Ravensburg), Dr. Leber (1 Stuttgart) d. Landw. 1. Aufgeb., Dr. Jäger (1 Stuttgart) d. Landw. 2. Aufgeb,, Dr. Fiserius ( Stutigart) d. Landw. J. Aufgeb., Dr. v. Kapff (Hall) d Landw. 2. Aufgeb., Dr. Hafner (Raveneburg) d. Landw. 1. Aufgeb., Dr. Alber (Leonberg) d. Landw. 2. Aufgeb., Dr. Weise (Ludwigs burg), Dr. Rees (Ulm) d. Landw. 1. Aufgeb.,, Dr. Sauber schwarz (Rottweil), Dr. Sick (Paul) (11 Stuttgart), Dr. Raiser (II Stuttgart), Dr. Koester , m m, d. Landw. 2. Aufgeb; zum Oberarzt: Dr Vogel , Assist. Arzt d. Landw. 1. Aufgeb.; zu Assistenzärzten; Dr. Beck (Gmühnd), Krieg (1 Stuttgart), Unt. Aerzte d. Res, Dr. Jo (Hall), Unt. Arzt d. Landw. 1. Aufgeb.

Auf Kriegsdauer wiederangestellt und unter Vorbehalt späterer Patentregelung befördert: zu Oberstabgärzten: die Stabsärzte a. D.: Dr. Schwandner (11 Stuttgart), Dr. Helber (Heilbronn); die Stabgärzte der Landwehr a. D.! Dr. Gros (Um), Prof. Dr. Müller (Ernst) (1 Stuttgart), Dr. Gmelin 3 Dr. Pa⸗ radeis (Reutlingen), Dr. Bayha (1 Stuttgart), Dr. Buttersack (Heilbronn), Dr. Roecker (Ravensburg), Dr. Müller (Max)

(1 8. Dr. Landerer (. Stuttgart), Dr. Becker (Ell⸗ wangen), Dr Schleicher (1 Stuttgart), Dr. Abegg (Reutlingen), Dr. Huß (Gmünd), Dr. Weigel (Ludwigsburg), Dr. Römer (Calw), Dr. ann (1 Stuttgart)h; zu Stabgätzten die Oberärzte der Landw. a. D. Dr. Hag sis (Leonberg), Dr. Röm held (Heil— bronn), Dr. Sailer, Dr. Steinhauser (Halh.

Im Veterinärkorps.

Unter Ernennung ju Veter. Offizieren und unter Vorhe halt späterer Patentregelung auf Kriegsdauer wiederangestellt: Feuerstein, Ob. Veter. d. Landw. a. D. (Ulm), als Ob. Veter., Nagel, ehemal. Unter. Veter. (Leonberg), als Veter. ö ;

Stuttgart, 6. August. Zu Leutnants, vorläufig ohne Patent, befördert: die Fähnriche: v. Haldenwang im Gren. R. Königin Olga Nr. 119, Stock im Füs. R. Kaiser Franz Joseph von Oester⸗ reich, König von Ungarn Nr. 122, Botsch im Inf. R. König Wilbelm J. Nr. 124, Blank, Hager im 10, Inf. R. Nr. 180, v Rantzau im Drag. R, König. Nr. 26, Trick im Feldart. R. Köntg Karl Nr. 13, Knöringer in d. Trainabt. Nr. 13. .

Stuttgart, 7. August. v. Kapff, Lt. im Gren. R., König Karl Nr. 123, komdt. z. Dienstl. b. Ulan. R. König Karl Nr. 19, in dieses Regt. versetzt. .

Zu Leutnants, vorläufig ohne Patent, befördert; die Fähnriche: R. Alberti, Frhr. v. . Schmidt im Gren. R. Königin Olga Nr. 119, ÄAichele, Bäumler, Friedel, Kiß ling, Peco⸗ roni im Inf. R. Kaiser Wilhelm, . Preußen Nr. 120, Bracher, En k, Heckel, Kauffmann, Kübler, Kunz, Lang, Mayer im Inf, R. Alt Württemberg Nr. 121, Frank, Ruck, Wirtble im Füs. R. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König ven Ungarn Nr. 122, Bechtle, Heudorfer, ger, Schweitzer, Speidel, Stahl im Gren. R. 64 Karl Nr. 123, Buhle, Fischer, Kothmüller, Wurster im Inf. R. König Wilhelm J. Nr. 124, Boleg, Osterberg, Schumm, Zech im Inf. R. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Wieden“ böfer im 8. Inf. R. Nr. 125 Großherjog Friedrich von Baden, Förg im 9. Inf. R. Nr. 127, Ballreich, Druffner im 10. Inf. R. Nr. 180, Frhr. v. Lupin im Ulan. R. König Wilhelm J. Nr. 20,

rhr. v. Mühlen, v. Pe yer im Feldart. R. König Karl Nr. 13,

mmon im 2. Feldart. R. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Beißwänger, Scholl im 3. Feldart. R. Nr. 49, Körb⸗ ling, Kurz im Pion. B. Nr. 13. 3

Stuttgart, 10. August. Zu Leutnants, vorläufig ohne Patent, befördert: die Fähnriche; Schenk im Inf. R. König Wilhelm JI. Nr. 124, Thies im 8. Inf. R. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Herrlinger im 3. Feldart. R. Nr. 49.

Stuttgart, 14. August. Die nachstehenden aus d. Haupt⸗ Kad. Anstalt ausscheidenden Kadetten im A. K. angest., und jwar: als Leutnants mit Patent vom 22. Juni 1913: die Ablturienten, Portepee⸗Unteroffiztere: Kreuser im Inf. R. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Kirn im 9 Inf. R. Nr. 127, Beisbarth im Ulan. R. König Karl Nr. 19, Kurtz im Pion. B. Nr. 13; als Leutnants, vorläufig ohne Patent: die Selektaner, Portepee⸗ Unteroffiziere: Tuttmann im 8. Inf. R. Nr. 1256 Groß— herzog Friedrich von Baden, Eberhard im Pion. B. Nr. 13; als Fähnriche; die Unterprimaner, Unterofsiziere; Keidel im Gren. R. König Karl Nr. 123, Schwarz im Inf. R. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Niemann im 2. Feldart. R. Nr. 29, Prinz ⸗Regent Luitpold von Bayern, Holtzmann im Pion. B. Nr. 13; der Unterprimaner, Gefreiter Wiedemann im 10. Inf. R. Nr. 180; die Obersekundaner, Kadetten: Frhr. v. Schellerer im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, Glöklen im Inf. R. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, Schmidt im Füs. R. Kaiser Franz Joseyh von Oesterreich, König von Ungarn Nr. 122, Werner im Inf. R. König Wilhelm JI. Nr. 124, May im 8. Jaf. R. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Welcker, Breuling im 9. Iynt R. Vr. 127, Pfan der im 4. Feldart. N. Nr. 6s, Ne es m 1 B Nr. 133 als Unter, offizier der Unter sekundaner, Fadetr Fr Cotta v. E im Drag. R. König Nr. 26. ö .

Zum Leutnant, vorläufig ohne Patent, befördert; der Fähnrich Graf v. Rel fchach im Ülan. Fi. König Wil helm J. Nr. 30.

Beamte der Militärverwaltung. Schloß Friedrichshafen, 31. Juli. Kircher, Ob. Mil.

Bausekr. b. Mil. Bauamt 1 Ulm, seinem Antrag entsprechend, m. d. . Pens. unter Verleihung des Titels Rechn. R. in d. Ruhe⸗

tand versetzt. Stuttgart, 1. August. Unterapotheker der Reserve:

Zu Oberapothekern ernannt: die Hardegg (Ludwigsburg), Genal (IL Stuttgart).

Stuttgart, 4. August. Befördert: zum St. Apoth. der Ob. Apoth. d. Landw. 1. Aufgeb. Dr. Mezger (1 Stuttgart), zu Ober- apothekern die Unterapotheker d. Res.. Dr. Renz (Eudwigsburg), Dr. Hartmann Stuttgart).

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Konsistorialrat Dr. Freiherrn von Heintze in Kiel zum Oberkonsistorialrat mit dem Range eines Oberregierungs⸗ rats und den Konsistorialrat Starke in Kiel, unter Verleihung des Charakters als Geheimer Konsistorialrat, zum ordentlichen Mitgliede des Landeskonsistoriums in Hannover zu ernennen.

Bekanntmachung.

Nachdem durch Allerhöchste Verordnung Seiner Majestät des Kaisers und Königs in Verfolg des Gesetzes, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht vom 11. Februar 1888 (8 25) die Aufbietung des Landsturms zum Schutze unseres bedrohten Vaterlandes befohlen worden ist, werden sämtliche unaus⸗ gebildete Landsturmpflichtige des 1. Aufgebots, welche sich in Berlin aufhalten, mit Ausnahme der in den Jahren 1895, 1896 und 1897 geborenen Wehrpflichtigen, hierdurch an⸗ gewiesen, sich während der Stunden von Vormittags 8 bis Nachmittags 7 Uhr im Geschäftsraume des . ihre Wohnung zustän digen Polizeireviers 94 önlich zu melden und die Militärpapiere, soweit sie solche in Händen haben, mit zur Stelle zu bringen.

Die Meldung hat zu erfolgen:

von den in den Jahren 1890 1894 geborenen Mannschaften am 21. August d. J. 1885 1889 geborenen Mannschaften am 22. August d. J. 1879 1884 geborenen Mannschaften am 23. August d. J. 1876 1878 geborenen Mannschaften am 24. August d. J.

Es werden von bieser Bestimmung betroffen:

1) Alle Wehrpflichtigen des Deutschen Reichs der vor— stehend aufgeführten Jahrgänge, welche bei einem Ersatz— geschäft dem Landsturm mit oder ohne Waffe überwiesen sind und einen Landsturmschein erhalten haben.

2) Alle Wehrpflichtigen des Deutschen Reichs der vor— stehend aufgeführten Jahrgänge, welche der Ersatzreserve über⸗ wiesen, nicht geübt haben und nach abgeleisteter Dienstpflicht in derselben zum Landsturm 1. Aufgebots übergeführt sind und einen mit einem bezügllchen Vermerk versehenen Ersatzreserve⸗

paß besitzen.

ottendorf

3) Alle Wehrpflichtigen des Deutschen Reichs, welche vom Militärdienst ausgeschlossen sind, weil sie zur k verurteilt oder durch Straferkenntnis aus dem Heere und der Marine . oder zurzeit mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft sind oder sonst unter der Wirkung von § 37 W.⸗O. stehen, vergl. die Bemerkungen auf dem Ausschließungsschein.

Die im militärpflichtigen Alter stehenden Per⸗ sonen, welche eine endgültige Entscheidung der Ersatzbehörden noch nicht erhalten haben, bleiben der Pflicht der Gestellung vor den Ersatzbehörden unterworfen, werden dagegen von dieser Anweisung nicht berührt. .

Die von dem Aufruf betroffenen Landsturmpflichtigen, welche sich im Auslande aufhalten, und von der Befolgung des Aufrufs nicht ausdrücklich befreit sind, haben sofort in das In⸗ land zurückzukehren und sich bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission ihres Wohnsitzes, in Ermangelung des letzteren aber hei demjenigen Zivilvorsitzenden zu melden, dessen Bezirk sie bei der Rückkehr nach Deutschland zuerst erreichen.

Die aufgerufenen Landstur mpflichtigen sind den für die Landwehr , . geltenden Vorschriften, insbesondere den Militärstrafgesetzen und der Disziplinarstrafordnung unterworfen.

Wer die vorgeschriebene Meldung unterläßt, hat seine Bestrafung im Sinne der gedachten Vorschriften zu gewärtigen.

Gesuche um Zurückstellung wegen dringender häuslicher und gewerblicher Verhältnisse sind sofort dem betreffenden Polizeireviervorstande einzureichen. .

Die Beorderung der Landsturmpflichtigen zur Musterung wird durch Postkarte erfolgen.

Berlin, den 16. August 1914.

Die Königlichen Ersatzkommissionen der Aushebungsbezirke Berlin. Dr. Fromm el, Geheimer Regierungsrat.

Aichtamtliches.

Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 20. August 1914.

Der hiesige japanische Geschäftsträger hat gestern, einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge, im Auftrage seiner Regierung dem Auswärtigen Amte eine Note übermittelt, in der unter Berufung auf das englisch⸗japanische Bündnis die sofortige Zurückziehung der deutschen Kriegsschiffe aus den japanischen und chinesischen Gewässern oder die Abrüstung dieser Schiffe, ferner bis zum 15. Sep⸗ tember die bedingungslose Uebergabe des gesamten Pachtgebiets von Kiautschou an die japanischen Behörden und die unbedingte Annahme dieser Forderungen bis zum 23. d. M. verlangt wird.

Das „Wolffsche Telegraphenbureau“ verbreitet folgende

Depesche aus Kiautschou in Bestätigung der Mittellung des japanischen Ultimatums: .

k

Cinstehe für Pflichterfüllung bis a6 äu ßerste

Gouverneur.

Der „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ veröffentlicht als amtliche englische Mitteilung folgendes:

Die englische und die japanische Regierung sind über die notwendigen Maßregeln zum Schutz ihrer Interessen im fernen Osten sowie auch betreffs der Integrttät des chinesischen Reichs übereingekommen. Japans Tätigkeit soll sich nicht über dag Chinesische Meer hinaus erstrecken, außer wenn der , der japanischen Schiffahrt dies erfordert; auch nicht auf die asiatischen Gewässer westlich des Chinesischen Meeres, und zu Lande 9 kein anderes als das von Deutschland besetzte Gebiet in Ost« asien.

Der österreichisch⸗ ungarische Botschafter Gottfried Prinz zu Hohenlohe ist, wie, W. T. B.“ meldet, gestern nachmittag hier eingetroffen.

Der Unterstaatssekretär im Justizministerium, Wirkliche Geheime Oberjustizrat Dr. Mügel ist zum Präsidenten des . für die nichtrichterlichen Beamten ernannt worden.

Der Minister für Handel und Gewerbe hat einer Mel⸗ dung des „W. T. B.“ zufolge aus vielfachen Beschwerden ersehen, daß zahlreiche Gewerbetreibende ihren Abnehmern mit— geteilt haben, sie könnten jetzt Lieferungen nur noch gegen Barzahlung ausführen. Die Forderung der Barzahlung im Verkehr zwischen Kaufleuten kann unter Umständen durch den Zwang der Verhältnisse gerechtfertigt sein; sie darf aber nicht ohne dringende Not zum allgemeinen geschäftlichen Grundsatz erhoben werden, da hierdurch das gesamte Wirt⸗ schaftsleben schwer gefährdet wird. Die nachdrückliche Mahnung, die der Deutsche Handelstag soeben an seine Mitglieder gerichtet hat, weist mit Recht darauf hin, daß, wer durch sein unnötig rigoroses Verhalten die Interessen der Allgemeinheit verletzt, Gefahr läuft, daß ihm selbst von den Banken, insbesondere der Reichs— bank, der Kredit entzogen oder beschränkt wird. Der Minister erwartet, daß alle berufenen Stellen diese Mahnung nachdrücklich unterstützen. Daß an die Einsicht der Beteiligten nicht umsonst appelliert wird, zeigt übrigens ein Rundschreiben von angesehenen 6 des Berliner Eisen⸗ warenhandels, die unter Aufgabe des anfangs eingenommenen schroffen Standpunkts die Frage der Kreditgewährung der Vereinbarung im Einzelfall vorbehalten wollen.

Durch die Bundesratsbekanntmachung vom 7. August ist Schuldnern, die durch den Krieg nicht mehr in der Lage sind, ihre Verpflichtungen in gewohnter Weise zu erfüllen, die Möglichkeit gegeben, im gerichtlichen Verfahren einen Zahlung 6 zu erlangen. Da dieses Verfahren von vielen Handwerkern gescheut wird, hat nach einer Meldung des W. T. B.“ das Handwerksamt in Frankfurt am Main es übernommen, auf Ansuchen der Handwerker, sowohl als Gläubiger wie als Schuldner, auf eine außer⸗ gerichtliche Bewilligung annehmbarer Zahlungsfristen für die Schuldner hinzuwirken. Der Minister für Handel und Ge⸗

werbe hat Anlaß genommen, auch die übrigen Handwerks— kammern auf diesen beachtenswerten Versuch aufmerksam zu

machen.

Der Oberbefehlshaber in den Marken erläßt, wie „W. T. B.“ meldet, folgende Bekanntmachung:

Nachdem die Mohil machung durchgeführt und die durch sie be— dingte Störung des Eisenbahnverkehrs im wesentlichen beendet ist, bestimme ich hiermit:

Das von mir am 1. August d. J. erlassene Verbot der Aus fuhr von Mehl, Getrelde, Schlachtvleh und frischem Fleisch aus dem Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin tritt für alle ge— nannten Gegenstände mit Ausnahme von Roggen und . Weijen und Weizenmehl also ingbesondere für Hafer, Gerste, Vieh und Fleisch sofort außer Kraft.

Für Roggen und Roggenmehl tritt das Ausfuhrverbot mit Ablauf des Sonntag, den 23. August, außer Kraft.

Für Wetzen und Weizenmehl tritt daz Ausfuhrverbot mlt Ablauf des Freitag, den 28. August, außer Kraft.

Unter Berücksichtigung der veränder en Verhaltnisse setze ich ferner bon heute ab die von mir am 2. August d. J. für das Gebiet des Zweckverbandes Groß-Berlin bestimmten Höchstpreife für den Ver—⸗ kauf von Mehl und Salz in gewerblichen Verkaufsstellen folgender— maßen herab:

für ein Pfund Roggenmehl von 27 auf 20 3,

für ein Pfund Weizenmehl von 30 3 auf 24 3,

für ein Pfund Salj von 20 3 auf 16 .

Das stellvertretende Generalkommando des dritten Armeekorps erläßt folgende Bekanntmachung:

Die dem ausgebildeten Landsturm angehörenden Unteroffiziere und Mannschaften werden daper gewarnt, ihre Berufe vor- zeitig aufzugeben, da sich noch nicht überseben läßt, welche . zur Einziehung gelangen. Voraussichtlich zunächst nur die jüngste.

Eine deutsche Zentrale für Kriegslieferung von Tabakfabrikaten ist in Minden in Verfolg von Verhand⸗ lungen, die im Reichsamt des Innern zwischen den beteiligten Dienststellen und den Interessenten abgehalten sind, unter dem Vorsitz des Handelskammersyndikus Hindenberg gebildet worden. Wie „W. T. B.“ meldet, will die Zentrale eine möglichst gleichmäßige Beschäftigung der Zigarrenfabriken in allen Teilen Deutschlands im Interesfe der be⸗ schäftigten Arbeiter wie der Betriebsinhaber während des Krieges herbeiführen und zugleich dafür sorgen, daß Mann⸗ schaften und Offiziere im Felde gute und preiswerte Zigarren erhalten. Die Zentrale will die ihr von den beteiligten Stellen zugewiesenen Aufträge nach einem vereinbarten Schlüssel auf die 5 deutschen Tabakfabrikationsbezirke verteilen. Innerhalb der Bezirke werden sie auf die einzelnen Fabriken nach der Zahl der bei der Tabakberufsgenossenschaft angemeldeten Voll⸗ arbeiter im Zigarrenfabrikationsbetrieb unter Hinzurechnung der Hausarbeiter unterverteilt.

Die Zigarren sollen in vier Preislagen hergestellt werden und nach Beschaffenheit und Arbeit den Normalfriedenspreisen durchaus entsprechen. Rippeneinlagen dürfen nicht verwendet werden. Für ansprechende einheitliche Verpackung wird Sorge etragen. Die Zahlungen erfolgen durch die Zentrale. Die

KRriegslieferungen von Rauch⸗, Kau⸗ und Schnupftabak sollen in

ähnlicher Weise einheitlich organisiert werden.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ wird die Verlustliste 1 der Kaiserlichen. Marine veröffentlicht.

Die Verlustlisten sind für je 10 , bezw. einschließlich der Versandgebühr für, je 13 3, in der Expedition des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ zu haben.

Schwarzburg⸗Rudolstadt. Seine Durchlaucht der Fürst Günther vollendet morgen sein 62. Lebensjahr.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Gestern fand unter dem Vorsitz des Kaisers eine Ministerberatung statt, an der der Minister des Aeußern Graf Berchtold, der gemeinsame Finanzminister von Bilins ki, der Kriegsminister von Krobatin und die Ministerpräsidenten Graf Stürgkh und Graf Tisza teil⸗ nahmen.

Der rumänische Bischof von Karansebes, Miron Cristea, gab anläßlich des vorgestrigen Geburtstags des Königs ein Festmahl, das sich zu einer politisch bedeutungsvollen Kund⸗ gebung gestaltete. Der Bischof sagte laut Meldung des

W. T B * „WV. 6.

Das Rumänentum stehe an dem heutigen schweren Tage in treuer Brüderlichkeit neben dem Ungartum, was nicht nur den rumänischen Gefühlen, sondern auch deren Interessen am besten entspreche. Eine Niederlage der Monarchle würde die Vernichtung des gesamten Rumänentumz, nicht nur Ungarn, bedeuten. Er bitte, seine Seelsorger möchten mit ganjem Streben danach trachten, die Vaterlandsllebe der rumänisch sprechenden Bevölkerung zu verkünden und zu pflegen sowie in unentwegter Treue gegen den Staat brüderlich zusammenhalten.

„Die Rede des Bischofs wurde von den anwesenden kirch— lichen, zivilen und militärischen Würdenträgern mit stürmischem Beifall aufgenommen, worauf von sämtlichen Anwesenden die ungarische Nationalhymne und das rumänische Nationallied ge⸗

sungen wurden. Italien.

Papst Pius X. ist in der verflossenen Nacht verstorben. Wie „W. T. B.“ meldet, trat in dem Befinden des Papstes, der vor kurzem an Bronchitis erkrankt war, gestern vormittag eine Verschlimmerung ein, die daher rührte, daß die Ver⸗ breitung der Bronchitis im linken unteren Lungenlappen schnell vorschritt. Um 10 Uhr 30 Minuten traten Zeichen von Herz— schwäche so bedrohlicher Art auf, daß man an' unmittelbare Lebensgefahr glaubte. Infolge des schnellen Eingreifens der Aerzte, die durch Einspritzungen befriedigenden Auswurf hervor⸗ riefen, trat gegen 116, Uhr leichte Besserung ein. Am Abend war der Auswurf wieder schwieriger geworden; hinzu kam ein Nierenleiden. Um 1 Uhr 20 Minuten trat der Tob ein.

Pius X., vorher Gulfeppe Sarto, am 2. Juni 1835 in Riese, einem kleinen Stäbtchen in der Probin Treviso, geboren, studierte Theologie an den bischöflichen Seminaren in Trevbifo und Padua, wurde 18658 zum Priester geweiht und, nachdem er in verschiedenen klelnen Orten Venetlens als Pfarrer gewirkt hatte, 1875 zum Dom⸗

herrn und Superior des Priesterseminars in Treviso ernannt. Im Jahre 1884 jum Bischof von Mantua erhoben, wurde er 1883 zum Kardinal und Patriarchen von Venedig ernannt und nach dem Tode Leos XIII. am 4. August 1903 zum Papste gewählt.

Sobald der Papst gestorben war, traf der Ministerpräsident Salandra, wie die „Agenzia Stefani“ mitteilt, genaue An⸗ ordnungen, damit die volle Freiheit des provisorischen Kirchen⸗ regiments und der Beratungen des Heiligen Kollegiums ge— sichert sind.

Blättermeldungen zufolge ist der Jesuiten general, Pater Franz Taver Wernz heute nacht in Rom gestorben.

Niederlande.

Der französische Gesandte im Haag ist gestern nach Paris abgereist. Der bisherige Gesandte in München Allizé ist mit der Geschäftsführung der Gesandtschaft beauftragt worden.

Norwegen. . Der Storth ing hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, einstimmig die Annahme des Vorschlages des kombinierten ver⸗ stärkten Budget! und Militärkomitees, betreffend die Be— willigung von 15 Millionen Kronen, beschlossen. Die von der Regierung mit Rücksicht auf die Lage getroffenen Maß⸗ nahmen wurden einstimmig gutgeheißen.

Türkei.

Nach einer der Wiener „Politischen Korrespondenz“ zu⸗ gehenden Meldung werden in Konstantinopel in allen Moscheen Gebete für den Sieg der österreichischen und der deutschen Armee veranstaltet. Das sei, bemerkt die genannte Korrespondenz, ein höchst bedeutsamer Vorgang; denn es ereigne sich zum ersten Male in der Geschichte des Ottomanischen Reichs, daß Muselmanen in ihren Gotteshäusern für den Sieg christlicher Völker beten.

Bulgarien. Der türkische Minister des Innern Talaat und der Prä—⸗ sident der türkischen Kammer Halil die auf der Reise nach Bukarest in Sofia eingetroffen sind, sind vom König in Audienz empfangen worden.

Asien.

Der Aufstand im Kaukasus gegen Rußland ge— winnt, wie der „Ildam“ erfährt, an Äusdehnung. Die Aufständischen sprengten eine Brücke über den Araxesfluß an der einzigen Eisenbahnlinie, die Rußland mit Persien verbindet. Die russischen Truppen fliehen mit Waffen und Gepäck an die türkische Grenze. Am 17. d. M. überschritt eine große Zahl Soldaten die Grenze, um sich auf türkisches Gebiet zu flüchten. Die Preise für Lebensmittel im Kaukasus sind auf das Vier— fache gestiegen. Es wird immer schwieriger, den Aufstand zu unterdrücken.

Kriegsnachrichten.

Westlicher Kriegsschauplatz. Berlin, 19. August. (W. T. B.) Die franzöfische fünfte Kaualleriedivision wurde heute unter schweren Verlusten bei Perwez nördlich Namur von unserer Kavallerie zurückgeworfen.

Berlin, 29. August. (W. T. B.) Unsere Truppen eroberten bei Tirlemont eine Feldbatterie, eine schwere Batterie, eine Fahne und machten fünfhundert Ge⸗— fangene. Unsere Kavallerie nahm dem Feinde bei Perwmez zwei Geschütze und zwei Maschinengemwehre weg.

Berlin, 19. August. (W. T. B.) Bayerische und badische Truppen schlugen die bis Weiler, fünfzehn Kilometer nordwestlich Schlettstadt, vorgedrungene französische 55. Infanteriebrigade, brachten ihr großze Verluste bei und warfen sie über die Bogesen zurück.

Südlicher Kriegsschauplatz. Wien, 20. August. (W. T. B.) aus Semlin meldet, verbreitete sich dort am Dienstag, Nach⸗ mittags um drei Uhr, die Nachricht, daß die österreichischen Truppen bei Progar, 23 km westlich von Semlin, die Save überschritten hätten und in serbisches Gebiet eingedrungen seien. Um fünf Uhr Nachmittags wurde in Semlin bekannt, daß die österreichischen Truppen die serbische Stadt Obreno—⸗ watsch eingenommen haben. Gestern nacht wollte eine serbische Komitatschibande bei der Insel Ciganlija unterhalb Semlin bei dem Dorfe Bezanija auf das ungarische Ufer ge— langen, wurde jedoch von unseren Truppen zurückgewiesen und erlitt schwere Verluste.

Der Krieg zur See.

Berlin, 20. August. (W. T. B.) Die beiden Kleinen Lreuzer „Straßburg“ und „Stralsund“ haben in den letzten Tagen einen Vorstoß nach der südlichen Nordsee ausgeführt. Hierbei sichtete „Straßburg“ unter der englischen Küste zwei feindliche Unterseeboote, von denen sie eines auf größere Entfernung mit wenigen Schuß zum Sinken brachte. „Stralsund“ kam in ein Feuergefecht mit mehreren Torpedobootszerstörern auf größere Ent⸗ fernungen. Zwei Zerstörer erlitten Beschädigungen.

Bei dieser Gelegenheit konnte ebenso wie bei der Er⸗ kundungsfahrt eines Luftschiffes bis zum Skagerrak erneut festgestellt werden, daß die deutsche Küste und ihre Gewässer frei von Fein den sind und die neutrale Schiff⸗— fahrt unbehindert passieren kann.

Berlin, 19. August. (W. T. B.). Die Engländer haben, wie bereits gemeldet, den Dampfer „Hermann Wissmgann“ auf dem Niassasee, dem südwestlichen Grenzsee des ostafrikanischen Schutzgebietes, gekapert und seinen „Kapi⸗ tän“ gefangen genommen. Man muß die dortigen Verhältnisse kennen und den kleinen baufälligen Kahn gesehen haben, um den tatsächlichen Vorteil, den die Engländer mit ihrer Kriegstat gewonnen haben, richtig zu beurteilen. Sie spielen durch diesen Unfug anders kann man ein solches Vorgehen nicht be⸗ zeichnen nur mit der für alle Europäer und nicht in letzter Linie für die Engländer bestehenden Gefahr, nämlich der Er⸗ hebung der Eingeborenen gegen die weiße Rasse.

Mai) 3 4 1 . ö Wie Die „Neichspost. Innern nicht unwesentliche Unterlagen für jene einheitliche Ausge—

Das Schiff „Hermann Wissmann“ ist ein alter, kleiner Schraubendampfer mit 18 Tonnen Tragfähigkeit, der An⸗ schaffungswert hat ungefähr 35 000 S6 betragen. Der Dampfer ist gegen Ende des vorigen Jahrhunderts von dem damaligen Neichskommissar von Wissmann in zerlegtem Zustande über Land nach dem See transportiert worden. Kanonen hat er nicht an Vord, wie er denn überhaupt nicht für Kriegszwecke eingerichtet ist. An europäischer Besatzung hatte das kleine Schiff einen Steuermann und einen Maschinisten, sonst bestand die Besatzung aus wenigen schwarzen Matrosen.

Im deutschen Schutzgebiet ist mit der Wegnahme des Dampfers weder ein Handelsweg noch ein Verbindungsweg militärischer Stützpunkte oder Verwaltungsstellen gestört. Der alte Handels- und Reiseweg auf dem Zambesi- und Schirefluß über den Niassa zu den Hinterländern ist schon seit Jahren, besonders nach Vollendung der Tanganyikabahn, verödet.

. So hatte denn auch in den letzten Jahren der Dampfer keine nennenswerten Frachten zur Beförderung gehabt, er diente vielmehr nur noch zu Dienstfahrten der wenigen Beamten, die in den Gebieten um den See stationiert sind. Seine Außerdienststellung ist daher schon mehrfach erwogen worden, umsomehr, als sein Betrieb für das, was das alte Schiff leisten konnte, zu teuer war.

Wohlfahrtspsiege.

Der Vorstand der Gesellschaft für Kinderheilkunde in Berlin veröffentlicht das folgende Mahzwort zur Hilfe für die Kinder un serer im Felde stehenden Krieger: Der gute und große Wille, sich zu betätigen und allerorten zu helfen, ist erwacht und auf das Freudigste zu begrüßen; nicht nur unseren im Felde stehenden Brüdern, auch ihren Famslten, Frauen und Kindern ist man bereit zu Hilfe ju kommen. Allerorten tun sich die Hände auf, Kinderpflegestellen, Kinderkrippen, Kinder horte usw. zu eröffnen, um die Kinder unterzubringen und zu ver⸗ sorgen. So schätzenswert dieser Drang zur Betätigung ist, so darf der⸗ selbe doch nicht in falschen Bahnen sich bewegen. Kin deranfamm⸗ lungen ohne sorgsame hygienische Organisation und Ueberwachung sind für die Kinder gefährlich, weil fie zur Verbreitung von schweren und ge⸗ fähr lichen. ansteck'nden Krankheiten der Kinker (wie Diphtherie, Keuchhusten, Scharlach, Masern usw.) führen. Die wirkliche Aufgabe, die zu erfüllen ist, ist die, die Frauen unserer im Felde stehenden Brüder mit Mitteln so zu unterstützen, daß sie ihre Kinder unter eigener Obhut behakten Eönnen. Auf dieses Ziel hin sind zunächst alle Bestrebungen zu richten. Nur spweit dies unmöglich wird, soll mst öffentlichen Einrichtungen zu Hilfe gekommen werden. Diese müssen aber dann unter sorgsamster ärztlicher Ueberwachung und Leltung vor

und stehen. Der Vorstand der Ge

. ,, tn Berlin iet

te, notwendige ärztliche Unterstützung zu leisten.

Geheimer Medizinalrat, Professor Dr. ,,,, (I. 6 sitzen der). Niofessor Dr. H. Finkelstein (11. Vorsitzender), Professor Dr. Erich Müller (Schriftführer) und Geheimer Sanitaätzrat, Pro⸗ fessor Dr. J. Cassel sind bereit, Personen, Vereinen, Körper⸗ schaften usw., welche öffentliche Einrichtungen für Kinder zu schaffen har ft 26 , 6 . stehen. Es wird gebeten,

nfsragen und Pieldungen an den Schriftführer Professor Dr. Eri

Müller, Bayreuther Straße h, zu e . a,,,

An die Beruftvormünder des Deutschen Reichs sowie an alle Vormundschaftsrichter und alle, die mit Vor⸗ mundschaft zu tun haben, richtet der ständige Ausschuß des „Archivs deutscher Beruftãyormünder“ (e. V., Vor⸗ sitzender Professor Klumker) die folgende Aufforderung: „Dag Archiv deutscher Berufsbormünder hat es mit Hilfe befreundeter Reichstag gabgeoꝛ dneter erreicht, daß die Unterstützung für die Familien der Kriegstellnehmer jetzt auch den unehelichen Kindern zuteil werden soll. Dieser wesentliche Fortschritt in der Behandlung des unehelichen Kindes wird zweifellos ber der praktischen Durch⸗ führung bet den Behörden eine ganze Reihe Schwierigkeiten ver⸗ ursachen, da er hei uns noch nicht wie in Oesterreich⸗ Ungarn praktisch erprobt worden ist. Um eine mäglichst einheitliche und entgegenkommende Auslegung dieser Bestimmung im Deutschen Reiche durchzuführen, bitten wir alle, die mit diesen Dingen jn tun haben, uns so rasch wie möglich jede seinschlägige Sache mitzuteilen. Es wird sich dabei um schwierige Einzelfälle, allgemeine Anwelsungen von Behörden, Formulare und dergl. handeln können. Wenn dieses Material schon. sofort nach seiner Entstehung bei uns eingeht und sachverständig ver⸗= arbeitet werden kann, so werden wir damit dem Reichzamk des

staltung liefern und dabel das Wohl des unehelichen Kindes wahr⸗ nehmen können. Je schneller dies geschieht, um so besser wird es für den Schutz dieser Aermsten sein. Jede, auch die kleinste Mit- teilung kann dabei von Wert sein. Je eingehender die Mittellungen sind, um so besser ist es für die Sache. Alle Mitteilungen für das Archiv deutscher Benuftormünder bitten wir während, des Krieges zu senden an Professor Klum ker, Wilhelmsbad bei Hanau.“

Die Neue Feeie Presse' erfährt, daß die Räume des Parla⸗ mentsgebäundes in Wien für Zwecke der militättschen Sanitätgpflege zur Verfügung gestellt werden. Die erforderlichen Herrichtungzarbetien werden in den nächsten Tagen in Angriff ge—⸗ nommen werden. .

Aus Bu dapest wird dem. W. T. B.“ berichtet: Die von der Erzherzogin A ugu sta unter der Depise Gold gab ich für Eisen eingeleitete Aktion batte großen Erfolg. Am ersten Tage wurden Schmuackgegenstände gespendet, die 1462 Eg geschmolzenes Gold und 1410 kg geschmolzenes Silber ergaben. Der Erlös des zweiten Tages betrug 3.09ß kg Gold und 44354 Kg Silber. Der Zudrang der Spender ist noch immer sehr groß.

Kunst und Wissenschaft.

Nach dem großen Lesesaal ist nun auch der neue Zeit riften⸗ saal der Berliner Königlichen Bibliotbek 33 , Nach dem unzulänglichen Provisorkum in den Räumen an der Dorotheenstraße ist den Zeitschriftenbenutzern nun rechter Hand vom Aufgange zum Lesesaale ein heller und großer, prachtvoll ausgestatteter Saal zugänglich gemacht, in dem an den Wunden in 1h Fach⸗ abteilungen etwa 2060 Zettscheiften liegen. Die Ordnung ist. Jehr. vraktisch, derart. getroffen, daß dem BVenuher die Zeitschriften mit ihrem Titel selbst ganz sichtbar gemacht sind. Das wurde dadurch erreicht, daß die unteren Fächer wagerecht n die oberen dagegen ansteigend, sodaß man den ganzen Schrank mit seinem nn, Inhalt überblicken kann. Auch die nichtausgelegten Zeitschriften können auf Bestellung in kurzer Zeit zugänglich gemacht werden. Ein Katalog wurde herausgegeben, der die Titel und Standorte samtlicher ausgelegten Zeitschriften enthält. ö seblt von den neuen Räumen in ber Biblioihek nur noch der ktelne Raum, der die Parlamentzberichte senthalten soll an ihm wird zwischen Zeitschriftensaal und großem Lesesaal zurzeit gearbeitet und der Ausstellungssaal mit den Kostbarkeiten der ibliothek.