1914 / 206 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Sep 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Berichte von deutschen Getreidebörsen und Fruchtmärkten.

Hauptsächlich gejahlte Preise für 1 t (1000 Kg) in Mark

Safer

Roggen

mittel

Königsberg i. Pr.. Hh Berlin. Stettin. Breslau.. Gleiwitz.

Hannover

Berlin, den 2. September 1914.

ö 228 —230 1 232 —- 233 n. G.

173 182,50 197,90 190 183—188 n. E. 187,50 202 - 204 238 - 240

. Ii3 - 317 J 203 - 207 n. E.

202 - 205 n. E. 216— 18 n. E.

Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrück.

202 219

192 = 197 n. E. 188

214 216 n. E.

175 201

180 190 n. C 180 185 210212

192 —197

218 n. E.

222 - 224 n. G.

Großhandelspreise von Getreide an deutschen und fremden Börsenplãätzen

für die Woche vom 24. bis 29. August 1914 nebst ent sprechenden Angaben für die Vorwoche 1000 kg in Mark.

(Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)

Da⸗ gegen Vor⸗

woche

Woche 24. bis 29. 8.

Berlin. 1914

6 guter, gesunder, mindestens A112 g daß! Weizen, 1 . 755 g das 1 Hafer, J . ö 450 g das 1

Gu da vest.

Roggen, 1 und II

Weßen, 76 bis 79 kg das hl , isᷣ . Gerste, Futter⸗ L und II Mais, Mittelware

Chicago. September Dezember Mai September

193.58 225 00

212,35 210 83

186 24 27751 154 54 154. 46 141,16

161, 34 168 56 178 57 133,18

145,18 153,06 1653,73

Weizen, Lieferungsware 130,83

Mag, *

Neu York. i renn, ,,

Welen Tieferungsware .

176 51 173 89 180, 48

155,56 155,24 163,58

Bemerkungen.

Für Mannheim und die außerdeutschen Plätze liegen unmittelbare Prelzangaben nicht vor. Für Budapest konnten nur die Preise der BVorwoche nachtränlich eingesetzt werden. Für Chicago und Neu Jork sind Preise auf Grund von Angaben deutscher Tageszeitungen nach dem Kurse von 420 M6, mangels anderer Kursfeststellungen, berechnet.

Berlin, den 2. September 1914.

Kaiserliches Stattstisches Amt. Delbrück.

Handel und Gewerbe.

im Reichsamt des Innern Nachrichten für Handel, und Landwirtschaft“ )

Oesterreich⸗Ungarn.

Ausgabe von Banknoten zu? Kronen. Ein Erlaß des Finanzministertums vom 18. August 1914 lautet; Im Sinne einer auf Grund der Katserlichen Verordnung vom 4. August 1914 (Reichs. gesetzbl. Nr. 198) einverständlich mit der Regierung der Länder der heiligen ungarischen Krone in teilweiser Abänderung des Artikels 82 der Statuten der Oesterreichisck - Ungarischen Bank getroffenen probt- sorlschen Verfügung wird die Oesterreichisch Ungarische Bank mit der Herauegabe von Banknoten zu 2 Kronen mit dem Datum vom 3 August 1914 demnächst beginnen. (Relchsgesetzblatt für die im Reichsrate vertretenen Köntgreiche und Länder.)

zu sammen⸗

(Aus den ; In du st ri

gestellten

Bosnien.

Moratorium. Das bisherige Moratorium in Bosnien ist bis zum 30. September 1914 verlängert worden. Das neue bos nische Moratortumgesetz hält sich an den Wortlaut des in Oesterreich er— sassenen Morgtoriums mit folgenden Unterschieden;

1 Als Stichtag für den Beginn der Wirksamkeit des Moratoriums ist nicht der 1, jondern der 2. August 1914 festgesetzt. 2) Da der End. termin analog dem österreichischen Moratorium (39. September 1914) bestimmt ist, so werden die Forderungen nicht um 61 Tage, sondern nur um 60 Tage gestundet. 3) Die Spezialbestimmungen für Raiffeisenkassen sind im bosnischen Moratortum nicht enthalten. 4) Da der Beginn des ursprünglichen bosnischen Moratorlums für den 2. August 1914 an⸗ gefetzt war, so erfolgt die Hinausschiebung der formellen Erfordernisse zur Aufrechterhaltung des wechselrechtlichön Regreßrechts für jene . die nach dem 1. August 1914 (im österreichischen Gesetze 31. Fuli 1914) auagestellt sind. 5H) Die in der österreichischen Mora⸗ toriumperordnung enthaltene Reziproritäteklausel ist im bosnischen Moratoriumgesetze nicht enthalten. (Oesterreichisch , ungarische Konsular Korrespondenz.)

Schweiz.

Aus fuhrverbote. In Zusammenfassung und Erweiterung der bis jetzt erlassenen Ausfuhrverbote hat der Schweizerische Bundesrat am 13. August 1914 i e. .

ö 1. Die Ausfuhr folgender Gegenstände wird bis auf weiteres verboten:

Waffen, Munition, Sprengstoffe, . Rohstoffe zu deren Herstellung (Nußbaumholi. Gewehrschäfte; Quecksilber, Schwefel, Schwefelantimon, Sal vetersäure, jalvetersaures Natron, Schwefel saure, Schwefelkiegs, Chilesalpeter, Gssigsäure, Graphit, Diphenylamin, Dimethylanilin, Bariumnitrat, kohlensaurer Baryt, Magnesium, Kolophonium, Paraffin, Vaselin und Schellach.

Schuh., Leder und Huffett, Riemenwichse, Wagenschmiere und als Waffenfett geeignete säurefreie Fette.

das 21. August d. J. für Tee, Chinin sulfat, Chininsalze und Ghininverbindungen, Pottasche,

Niederlande.

Aufbebung und Erläuterung von Ausfuhrverboten. Daß Verbot der Ausfuhr von Fahrrädern, von Baumwolle in jeder Form sowie von Theobromin und Diuterin ist durch

Königliche Verordnung vom 18. August 1914 bis auf weiteres wieder aufgehoben worden.

Ferner ist durch Königliche Verordnung unterm 20. August d. J. Ausfuhrverbot für Roggen und Roggenmehl, unterm

n n, für Salpetersäure, Alkohol, ö Soda, Schwefelsäure, Amm onium karbonat und Spießglanzköntg bis auf weiteres aufgeboben worden. Das

Ausfuhrverbot für Leder soll nach einer Königlichen Verordnung vom

21. August 1914 nur angewendet werden auf die für militärische

. « Zwecke verwendbaren, ganz ozer teilweise aus Leder hergestellten Er 9 ö 220,67

zeugnisse wie Schahzeug für Männer, Pferdegeschirre, Sättel, Zaum zeuge (tuigen), Tornister und andere Ausrüstungsstücke, ferner Sohl leder, Oberleder, Zaumleder (tuigleder), Sattelleder, Chromleder usw.; Treibrie men und Treihrtemenleder fallen nicht unter das Ausfuhrverbot. (Nederlandsche Staatscourant.)

Dänemark.

Ausfuhrverbot. Das Justizministerium hat mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 6. August 1914 unterm 24. August 1914 die Ausfuhr von Gerste, einschließlich Malzgerste, bis auf weiteres verboten. (Nach einer telegraphischen Mitteilung der Kaiserlichen Gesandtschaft in Kopenhagen.)

Schweden.

Einschränkung und Erweiterung des Aus fuhrver— bote. Für Konserven von Fischen und Schaltieren in luftdicht verschlossenen Behältnissen ist die Ausfuhr wieder gesiattet worden. Für Kochsalz ist die Ausfuhr vom 14. August 1914 ab verboten worden.

Türkei.

Moratorium. Die Ottomanische Reglerung hat ein ein⸗ monatiges Moratorium angeordnet, das folgenden Wortlaut hat: Artikel 1. Alle Fälliakeitstermine für Schulden und sonstige Verbinolichkeiten, mit Einschluß der befristeten oder unhefristeten Gut. haben bei Banken werden um einen Monat, vom Toge der Veröffent- lichung dieses Gesetzeß ab gerechnet, hinausgeschoben. Artikel 2. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundinachung in Kraft. Artikel 3. Die Minister der Justiz und der Finanzen werden beauf— tragt, dieses Gesetz durchzuführen. Dieses Gesetz ist am 3. August 1914 im türkischen Amtsblatt veröffentlicht worden. (Nach einem Berichte des Kaiferlichen Generalkonsulats in Konstantinopel.)

Rumänien.

Ausfuhrverbot. Die Rumänische Regierung hat die Ausfuhr und die einstweilige Durchsuhr für Wagen. Bauernwagen, Kraft- wagen, Pferde, Ochsen sowie andere zur Beförderung dienende Fahr⸗ zeuge und Tiere, ferner die Ausfuhr für Wolle, für Geldmünzen aller Art und in Umschließungen aller Art, für Hafer, Heu und Futter— mittel aller Art verboten. (Nach einem Berichte des Kaiserlichen Konsulats in Bukarest.)

Bulgarien. Erweiterung des Austuhrverbots. in Barren und Platten sowie von Steinkohle verboten worden. (Nach einem Berichte des Kaiserl. Generalkonsulats in Athen.)

Aegypten.

Teil moratorium. Durch ein Dekret des Khedive 4. August 1914 wird folgendes verfügt;

II Die Fristen, innerhalb deren Proteste und alle den Rekurs betreffenden Rechtsgeschäfte geschehen müssen, werden für alle umseß⸗ baren Handelspapiere biz zum 1. November 1914 verlär gert. Die Einlßsung kann von den Indossanten und anderen Zahlungepflichtigen während der verlängerten Fristen nicht gefordert werden. Zinsen sind vom Tage des Verfalls bis zur Zahlung zu zahlen.

2) Der Justizminister wird mit der Ausführung dieses Dekrets beauftragt, das mit seiner Veröffentlichung im „Journal Officisl“ in Kraft tritt. (Journal Officiel du Gouvernement Egyptien vom H. August 1914.) .

Ausfuhrverbot für Lebensmittel. Eine Verordnung des ägytischen Ministerrats vom 2. August 1914 bestimmt: Von der Veröffentlichung der gegenwärtigen Entschließung ah bis zu ander, weitiger Verfügung ist die Ausfuhr von Nahrungsmitteln jeder Art über sämtliche Land⸗ und Seegrenzen und für jedwede Bestimmung streng verboten, abgesehen von der unbedingt notwendigen Verpro— viantierung auslaufender Schiffe, die bei der Zollverwaltung darum nachsuchen. (Journal Officiel du Gouvernement Egyptien vom 3. August 1914.)

vom

Niederländtisch Ostindien.

Aus fuhrverbote. Nach Meldungen von Amsterdamer Zeitungen hat der Generalgouverneur von Niederländisch Ostindien telegraphiert, daß die Ausfuhr von Reis, Mais, Cassave⸗ erzeugnissen und Erdnüssen (Katjang) aus Niederländisch Ost—= endien berboten sei. (Nach einem Berichte des Kaiserlichen General⸗ konsulats in Amsterdam.)

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 1. September 1914. Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Gestellt .. 13 204 6000 Nicht gestellt ..

Durch Königliche zarerg! . ; Verordnung bom 22. Juli (a. St.) 1914 ist die Äussuhr von Gold ändert, loko 444, für September 421.

Nach dem Verwaltungsbericht der Ziegelei ⸗Berufs— genossenschaft für das Jahr 1913 hetrug die Zahl der Mit—⸗ glieder Ende 1913 (1212 in Klammer): 10 516 (i0 674), der versicherten Arbeiter 232 359 (261 387. Unter den 190 neu aufgenommenen Betrieben befinden sich Zz Betriebe, die von anderen Berufegenossen⸗ schaften überwiesen wurden, und zwar: 11 Betriebe landwirischaft⸗ licher Berufsgenossenschaften, 10 Betriebe von Baugewerksberuft⸗ gengssenschaften, 8 Betriebe von der Steinbruchsberufegengssenschaft, 6 Betriebe von der Töpfereiberufsgenossenschaft, 1 Beirieb von der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie. An beitragspflichtigen Löhnen wurden im Berichtssahre 193 265 59 M nachgewiesen, während für 1912 206 495 740 „é der Beitragsberechnung zugrunde lagen. An dem Rückgang der Löhne ist besonders die Probinz Brandenburg (Sektion 4) beteiligt, in der die Ziegelindustrie stellenwelse völlig ruht. Hier sind die Löhne wiederum um 3 8b 290 6 zurückgegangen.

Auf eine Eingabe des Badischen Bauernvereins, die durch die badische Regierung unterstützt wurde, hat laut Meldung des W. T. B. aus Freiburg i. Br., der Reichskanzler die Aus—⸗ fuhr frischen Obstes aus dem badischen Oberlande nach der Schweiz bis zum 15. September genehmigt.

Laut Meldung des W. T. B.‘ haben die Bruttoeinnahmen der Canadian Pacifie⸗ Eisenbahn im Juli 1914 1511000 Dollar, die Nettoeinnahmen 338 000 Dollar gegen den gleichen Zeit⸗ .

London, 1. Septeinber. (W. T. B. rivaidi i nnn, n ) Privatdiskont 4 bis

London, 1. September. (W. T. B.) Hiesige Blätter melden: Die New Yorker Fondsbörse wind nicht geöffnet werden, bevor die Banken in der Lage sind, billige Zablungsbedingungen zu ge— währen. Damit dürfte den Gerüchten von einer baldigen Wieder- H 3 . Ende gemacht sein.

dem Jork, 31. August. (W. T. B.) Wechsel auf Londo 5,0675, Cable Transfers 5 725 nominell, Silber & lor ö. 39

Berlin, 2. September. Produktenmarkt. Die amtlich er⸗ mittelten Preise waren (für 1000 kg) in Mark: Weizen, in ländischer 24 00 —- 228 00 ab Bahn. Unverändert.

Roggen, inländischer 18700 —– 197.59 ab Babn. Ruhig.

Hafer, inländischer, fein, neuer 214 00 22,00, mittel 211,00 bis 213,00 ab Babn und Kahn. Ruhig.

. runder ̃ ab Kahn. Still.

eizenmehl (für 100 kg) ab Bahn und Spei ; 75 6 g , ü . w oggenmehl (für 100 Kg) ab Bahn und ei Nr. 1 gemischt 27, 59 —29 20. . ) . böl geschäftslos.

Crrzberichte von auswärtigen Warenmärkten. Hamburg, 1. September. (W. T. B.) Getreide unver⸗

andert. Königsberg, 1. September. (W. T. B.) Weizen 200-210, Getreidemarkt.

Roggen 173, Ha fer zum Konsum 184. Budapest, 1. September. (W. T. B.) Weizen 5 bis 10 Heller höher, Roggen 5 Heller höher, Gerste 10 Heller billiger, Hafgr 15 Heller billiger, Mais unverändert. Liverpool, 31. August. (W. T. B.) Baum wolle. Loko ,, , . , , 5, 90, Fully Middling Punkte höher. Aegvptische Baumwolle für Januar 8,50. Einf 200 Ballen, verkauft 4700 Ballen. . Glasgow, 1. September. (W. T. Eisen fest, böl unver⸗

Fasse 51 sh. 5 d., für 1 Monat Hh sh. 8 d. Am sterdam, 1. September. (W. T. B.) Leinöl stetig, loko 274, für Amsterdam, 1. (W. T. B.) Java⸗ ruhig, loto 41. k

New York, 31. August. (W. T. B.) Schluß.) Meldungen über gloße Ausfuhren und Käufe des Auslandes bewirkten, daß der Weizenmarkt in fester Haltung einsetzte. Die Preise, die gegen Sonnabend 35 Cent höher notierten, konnten sich schließzlich gut bebaupten. Baumwolle loko middling —, do. für September —, do. für Dezember do. in New Orleans loko middling —, Petroleum Refined (in Cases) —, do. Standard white in New Jork —, do. Credit Balances at Oil City Schmalz Western steam 1975, do. Rohe u. Brothers —. Zucker Zentrifugal fest, Weizen loko 123, do. für September 19, do. für Dezember 122, do. für Mai ——, Mehl Spring ⸗Wheat elears fest, Getreide⸗ fach 1 , . . 5 Nr. 7 loko behauptet,

o. für September —, do. für Dezember —, —, zentin 4 Kupfer Standard loko —, Zinn —. . New Yerk, 31. August. (W. T. B) Die Visible Supplies betrugen in der vergangenen Woche: an Weizen 31 535 000 Bushels, an Canadaweizen Bushels, an Mai Der

3 923 900 Busphels. August. (W. T. B.) (Schluß.)

B.) für

September 26. September.

z , , 931. ; eutige Welizenmarkt eröffnete in sehr fester Haltung, und die Preise hatten schon bei den ersten Umsätzen , , m von 4 33 ö verzeichnen. Der Verkehr gestaltete sich im weiteren Verlauf sehr erregt. Feste Auslandsmeldungen in Verbindung mit Kaufordert aus ländischer Firmen, große Ausfuhrziffern und Käufe des Publikums bewirkten, daß die Tendenz sehr sest war, doch führten späterhin tell⸗ weise Realisationen zu Abschwächungen. Die Preise blieben aber schließlich behauptet und zeigten gegen Sonnabend noch Steigerungen bon 48 bis 35 Cent. Die Tendenz des Maismarktes war zunächst noch unregelmäßig. Die Preise setzten 3 Cent niedriger bis J Cent höher ein. Für Septemberware stellte sich infolge von Positiont⸗ lösungen der Haussespetulatiön großes Angebot ein, während andere Termine fester tendierten im Einklang mit der Steigerung der Welzenpreise. Schließlich gestaltete sich die Haltung allgemein williger im Zusammenhang mit dem größeren Angebot aus dem In lande. Septembermaigz notierte g Cent niedriger, während spätere Sichten J Eint höher bis z Cent niedriger waren. Weizen für Seytember 1118, do. für Dezember 1164, Mais für Sep- . genf ic khr, 10622, do. für Ok⸗ ober 106428, Pork für September 20,55, Speck shor

12, 123 - 12.621. w

cELrklärt

a, nn. gsachen. .

I.

2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ze. ĩ 4. 6.

Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

Dritte Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Sffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 3.

Erwerbz⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Irre, n Unfall⸗ und Invaliditäts- ꝛc. Versicherung.

Bankausweise.

1914.

Verschiedene Bekanntmachungen.

———

1

) Untersuchungssachen.

s5ol 34] Steckbrief.

Gegen den Wehrmann Heinrich Adol! Friedrich Andreas Meitmann aus dem Landwehrbeziik Kiel, geb. am 3 Januar 13885 in iel. Gaarden, welcher flüchtig ist, jist die Untersuchungshaft wegen Fahnen flucht verhängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und in die Militärarrestanstalt in Altona oder an die nächste Militär⸗ behörde zum Weitertransport hierher ab⸗ zuliefern.

Altona, den 30. August 1914.

Königliches Gericht der Landwehrinspektion Altona.

50135 Steckbrief.

Gegen den Ersatzreservisten Wilhelm Max Ludwig Johannes Meitmann, geb. am 23. 12. 86 zu Kiel, welcher flüchtig ist oder sich verborgen hält, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen Fahnenflucht im Felde verhängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und in die Militärarresfanstalt in Altona oder an die nächste Militär⸗ behörde zum Weitertransport hierher ab zuliefern.

Altona, den 30. August 1914.

Gericht der Land wehrinspektion Altona.

50136 Steckbrief.

Gegen den unten beschrlebenen Ober- gefreiten der Reserve Anton Karl Leopold Meitmann, geb. 22. März 1889 zu Kiel⸗ Gaarden, welcher flüchtig ist oder sich ver⸗ borgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Fahnenflucht im Felde verhängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und in die Milttärarrestanstalt in Altona oder an die nächste Militärbehörde zum Welter transport hierher abzuliefern.

Altona, den 30. August 1914.

Gericht der Landwehrinspektion Altona.

[5ol31] Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Wehrmann Georg August Naumburger der 1. Komp. Res.⸗Ing.⸗Regts. Nr. 30. geb. 2 4. 1886 in Großenhain, wegen Fabnenflucht, wird auf Grund der S5 69 f. des Milttärstrafgesetzbuchs sowte der 5 356 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig

Diedenhnfen. 28. August 1914. Gericht der Kommandantur.

5032]

In der U⸗S. gegen den Rekruten in

Kontrolle des Bez -⸗Kdos. Dillingen Anton H

Rieger. wird die Fahnenfluchtzerklärung vom 23. 12. 1911 veröffentlicht im Deutschen Yteichsanzeiger, 2. Beilage, vom 28 12. 1911 Nr. 304 unter Ziff. 85 229 zurückgenommen.

K. B. Gericht der stellv. 4. Inf. Brig.

Ilõol30] Beschluß.

Die am 25. 3. 14 gegen den Inf. 417. Inf Regts. Phillp och erlassene Kahnenfluchte erklärung, veröffentlicht im Reichs anzeiger Nr. 75, zweite Beilage, v. 28. 3. 1914, 3. 121 078, wird gemäß § 362 M.⸗St. G.. O. aufgehoben.

Germersheim, 29 8. 14.

Gouvernementgericht.

sõolz3)]

Die Fahnen fluchtgerklärung gegen den Musk. Anton Vomfell 1029 vom 11. 7. 1903 ist aufgeboben.

Koblenz. 27. 8. 1914.

Gericht der stellv. 30. Inf. Brigade. hol?29]

Die am 125 1911 gegen den Matrosen II. Kl. Karl Gustav Schurig, 1. Komp. Il. Matrosendivision, geboren 21. 6 1888 zu Hamburg, erlassene Fahnenfluchtserklä⸗ rung wird aufgehoben. (li b. 28/11.)

Wilhelmshaven, den 28. August 1914.

Gericht 11. Marineinspektion.

Y Aufgebote, Verlust⸗ n. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

50 l66] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangevollstreckung soll am 21. Dezember 1914. Vor⸗ mittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stock. werk, Zimmer Nr. 113 115, versteigert werden das in Berlin, Sebastianstr. 33 belegene, im Grundbuche von der Luisen⸗ stadt Band? Blatt Nr. 450 (eingetragener Eigentümer am 7. August 1914, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: der Schuhmachermeister Conrad Kälberloh zu Berlin) eingetragene Grundstück, Vorder wohnhaus mit linkem Seitenflügel und unterkellertem Hof, Gemarkung Berlin, Kartenblait 43 Parzelle 17793655, 2 a

78 m groß, Grundsteuermutterrolle Art.

14 940, Nutzungswert 7830 S, Gebäude⸗

steuerrolle Nr. 2921. 587. K. 148. 14. Berlin, den 25. August 1914. Königliches , . Berlin Mitte.

50165) Zwangsyersteigerung.

Im Wege der Zwangsvollsrreckung soll das in Berlin ⸗Heiligensee belegene, im Grundbuche von Heiligensee Band 16 Blatt Nr. 498 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen der Berliner Bodenvereins · Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Charlottenburg eingetragene Grundstück am 11. De⸗ zember 1914, Vormittags LA Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 30, 1 Treppe, versteigert werden. Das in Berlin ⸗Helligensee belegene Grundstück besteht aus einer Holzung im Laakenfelde 21 und umfaßt die Trennstücke Kartenblatt 2 Parzellen 3735, 37415, 3785, 37955, 00 h, g0l / H, 907 5, 908 5, 91355, 9145, 9225 in einer Gesamtgröße von 1 ha 06 a 66 m. Es ist in der Grundsteuermutter ˖ rolle des Gemeindebezirks Heilligensee unter Artikel Nr. 478 mit einem Rein⸗ ertrag von 225 Taler eingetragen. Der Verstelgerungsvermerk ist am 17. August 1914 in das Grundbuch eingetragen.

Berlin, den 27. August 1914. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding.

Abteilung 6.

49646 Aufgebot.

Die von uns dem Herrn Kurt Berg. Kaufmann in Oppeln, am 3. Juli 190 ausgestellte Police Nr. 150 076 über üs 5000, ist verloren gegangen.

Wir werden die Police für kraftlos er⸗ klären und eine neue ausstellen, wenn sich nicht innerhalb dreier Monate ein Policeinhaber bei uns meldet.

Berlin, den 26. August 1914. Nordstern! Lebeng⸗Versicherungs⸗Actien⸗

Gesellschaft zu Berlin. Die Direktion. Hackelöser⸗Köbbinghoff.

5077 Aufgebot.

Der von uns unterm 24. August 1912 ausgefertigte Hinterlegungsschein zu der unterm 3. März 1894 von uns auf das Leben des Kaufmanng Herrn Moritz Deffauer in Frankfurt 9. M., geboren am I7. März 1888 in Klein Steinach, ausgestellten Lebens versicherungspolice Nr. 120 932 über M 10 000, ist dem Herrn Versicherten abhanden gekommen.

Gerecke.

zer gegenwärtige Inhaber des Hinter- legungsscheins wird aufgefordert, sichbinnen syätestens 6 Monaten bei uns zu melden, widrigenfalls der Hinterlegungsschein für kraftloß erklärt und dem Herrn Ver— sicherten ein neuer ausgestellt werden wird. Berlin, den 27. August 1914. Victoria zu Berlin Allgemeine Versiche⸗ rungg. Actien · Gesellschaft. P. Thon, Generaldirektor.

50927

Der Versicherungsschein Nr. 557 859, nach welchem eine Versicherung auf das Leben des Ingenieurs Herrn Wilhelm Im- manuel Blankenhorn in Frankfurt a. M. genommen ist, soll abhanden gekommen sein. Wer sich im Besitze der Urkunde befindet oder Rechte an der Versicherung nachweisen kann, möge sich bis zum 2. November 19i4 bei uns melden, widrigenfalls wir dem nach unseren Büchern Berechtigten eine Ersatzurkunde ausfertigen werden.

Gotha, den 28. August 1914.

Gothaer Lebensversicherungsbank a. G.

Dr. R. Mueller.

50919 Aufgebot.

Der Kaufmann Paul Liebetanz in Breslau, Neue Taschenstraße 4, hat das Aufgebot der angeblich verloren gegangenen, am 30 September 1914 und 15. Oktober 1914 fällig werdenden Wechsel, d. d Breslau, den 16. Jull 1914 über 1090 und 68,17 6, die von ihm auf den Schneider meister W. Basinski in Onrowo, Pr. Posen, gezogen und von diesem an genommen worden sind, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. April 1915, oe, ,. 10 Uhr, vor dem unterzeschneten Gericht, Zimmer Nr. 15, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Ostromo, den 25. August 1914.

Königliches Amtsgericht.

50023]

Die Firma H. L. Alberti in Goslar a. Harz hat das Aufgebot eines angeblich verlorenen, von ibr auf den Malermeister Heinrich Kleiner in zogenen und von diesem angenommenen Wechsels an eigene Order de dato Goslar a. Harz, den 15. Jull 1902 über 60 M,

Quedlinburg ge⸗ l

wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. März 1915, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 7, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und den Wechsel vor⸗ zulegen, widrigenfalls der Wechsel für krafilos erklärt wird. Quedlinburg, den 21. August 1914. Königliches Amtsgericht.

46398 Aufgebot.

Die Witwe Ida Wolter, geb. Rump, in Grünberg hat beantragt, den ver— schollenen Kaufmann Otto Rump, ge— boren am 22 Februar 1854 in Grünberg als Sohn des Schuhmacher meisters August Rump und seiner Ehefrau, Henriette geb. Ginella, zuletzt wohnhast in Grünberg, für tot zu eiklären. Der bezeichnete Ver— schollene wird aufgefordert sich spätestent in dem auf den 15. März 1915, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 13, an—= beraumten Aufgebotstermine ju melden, widrigenfalls die Todegerklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.

Grünberg i. Schles., den 12. August

1914. Königliches Amtsgerscht.

50176 Aufgebot.

Wie vorgestellt und glaubhaft gemacht ist der Gustav Wild, Sohn von Jalob Wild zu Idar, seit etwa 10 Jahren, wo die letzte Nachricht von ihm einging, in Brasilien verschollen. Von seinem Pfleger ist nunmehr der Antrag gestellt, ihn i tot zu erklären. Der Genannte wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem hiermlt auf den 30. April 1915. Vormittags 8 Uhr, angesetzten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Amte gerichte zu melden, sonst wird er für tot erklärt werden. Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, sowie alle, welche an dem Nachlasse desselben ein Erbrecht in Anspruch nehmen, werden hiermit aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine bei dem unterzeichneten Ge⸗ richt Anzeige bez. Anmeldung zu machen.

Oberstein, den 24. August 1914.

Gro ßherzogllches Amtsgericht. Abt. I.

50015 Aufgebot.

Der Amtsvorsteher Karl Nissen in Sũderbrarup hat als Verwalter des Nach⸗ lasses des am 2. Juni 1914 in Flensburg verstorbenen, in Steinfeld zuletzt wohnhaft gewesenen Landmanns Claus Jürgen Hein⸗ rich Klinker das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nach— saßgläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ aläubiger werden daher aufgefordert, ihre . gegen den Nachlaß des ver⸗ forbenen Klinker spätestens in dem auf den 5. November 1914, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichttells⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen be—⸗ rücksichtigt zu werden, von dem Erben nur infoweit Befriedigung verlangen, alg sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt.

Kappeln, den 25. August 1914.

Königliches Amtsgericht. Abt. 1.

50025

In der Nachlaßsache des am 9. April 19711 zu Hamburg verstorbenen Hugo Jacob Wilken Dr. von Bargen hat da Amtsgericht Hamburg, Abteilung J für Testamentgz· und Nachlaßsachen, vom 26. August 1914 beschlofsen: Der Erb⸗ schein bom 3. August 1911 wird für kraftlos erklärt.

Der Gerichtsschreiber.

50024

Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 21. August 1914 ist der an⸗ geblich verloren gegangene, am 29. Juli 1913 fällig gewesene Wechsel, d. d. Weißen⸗ fels, den j1. Februar 1913, über 142,50 A, der von der Firma Fr. Kannewur! jun. ausgessellt und auf die Firma Paul Roth⸗ mann in Brackel bei Dortmund gezogen und von dieser angenommen war, für kraftlos erklärt.

Dortmund, den 21. August 1914.

Königliches Amtsgericht.

50014

Durch Ausschlußurteil Königlichen Amts⸗ erichts Elze (Hann) vom 25. August 1914 st der Hypothekenbrief vom 28 Jult 1891

fälllg gewesen am 15. Oktober 1902, beantragt. Der Inhaber des Wechsels

über die im Grundbuche von Nordstemmen Band IIA Artikel 65 Abteilung III

Nr. 5 für die Firma P. H. Brauns in Hannover eingetragene Darlehng forderung von 1000 M für kraftlos erklärt. Elze, den 28. August 1914. Königliches Amtsgericht.

50 l74] Oeffentliche Zustellung.

Frau Beriha Schmidt, geb. Siegmund, in Vieg a. d. Osbahn, Prozeßbevoll mäch⸗ tigter: Justizrat Drucker, CG. 2, König straße 52, klagt gegen den Arbeiter unt Musiker Karl Wilhelm Theodor Schmidt, unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin, Zionskirchstr. 39, unter der Behauptung, daß Beklagter die Klägerin böslich der— lassen habe, mit dem Antrag auf Eheschei⸗ dung gem. 5 18567 B. G.-B. Klägerin ladet Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Richtsstreits vor die 22. Zivil. kammer des Königlichen Landgerichts J in Berlin, Grunerstr., II. Stock, Zimmer 24, auf den 17. Dezember 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte ugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 39. R. 365. 14.

Berlin, den 26. August 1914.

Grüß, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J.

50336] Oeffentliche Zustellung.

Der Maschinenbauer Egon Krull in Berlin, Münchebergerstr. 183, Prozeßbe voll⸗ mãchtigter: Rechtsanwalt Dr. Erich Schle⸗ singer, hier, klagt gegen seine Ehefrau Wanda Krull, geb. Müller, früher in Magdeburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs, mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Be—⸗ klagte für schuldig an der Scheidung zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts. streits vor die 20. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts 1 in Berlin, Gruner⸗ straße. II. Stockwerk, Zimmer 27, auf den 9. Dezember 1914. Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 31. August 1914. Lehmann, Gerichtsschreiber des König⸗

lichen Landgerichts J. Zwwikammer 20.

5072] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Frieda Zander, geborene Boldt, in Wismar, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Straßer in Halle a. S. klagt gegen ihren Ehemann, den Steinsetz ; meister Willi Zander, zuletzt in Halle a. S., jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte im Juli 1909 in Abwesenheit der Klägerin deren ganze Aussteuer verkauft und sie dann böswillig verlassen habe, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu schelden und den Beklagten für den allein schuldign Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Halle a. S., Poststraße 13, Zimmer 123, auf den 23. Dezember 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu ˖ gelassenen Rechte anwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Halle a. S., den 28. August 1914.

Der Gerichts schreiber des Königlichen Landgerichts.

50170

Josef Trutzler hier, Prozeßbevoll⸗ maͤchtigter: Rechtsanwalt Dr. Hirschporn hier, klagt gegen seine Ehefrau, Anna Kathartna geb. Stephan, früher zu Mann—⸗ heim, mit dem Antrage guf Scheidung der am 11. Mat 1907 zu Mannheim ge⸗ schlossenen Ehe der Parteten aus Ver— schulden der Beklagten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die X. Zivilkammer deg Gr. Landgerichts zu Mannheim auf Freitag, den 18. November 1914. Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte jugekaffenen Anwalt zu bestellen.

Mannheim, den 18. August 1914.

Gerichtsschrelber des Großherzoglichen Landgerichts.

50lss] Oeffentliche Zustellung.

Der Tagelöhner Johann Vogel in Lechenich als Vormund der minderjährigen Hedwig Schmitz daselbst, Prozeßbevoll˖ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Rosenbaum in Bochum, klagt gegen den Metzgergesellen Willt Bock, früher in Bochum, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte der Mutter seines Mündels in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat, mit dem Antrage auf kostenfällige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten

zur Zahlung von der Geburt des Kindes bis zur Vollendung selnes 16. Lebeng⸗

jahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 60, I, und zwar die rücktändigen Be⸗ träge sofort, die telt fällig werdenden im 15. Mai, am 15. Aug, am 15. No⸗ vember und 15. Februar jeden Jahres. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Bochum auf den 20. No- vember E9I4A, Vormittags O Uhr, Zimmer 44, geladen. Bochum, den 20. August 1914. Hackenberg, Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerlchts.

50 lsß9] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Alfred Silbermann, hier. Wullenweberstraße 9, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Justizrat Becker und Rechta⸗ anwalt Dr. Wachsmann, hier, Große Frankfurterstraße 102, klagt gegen den Kaufmann Karl Wilhelm Sattler in Moskau, Kusnetzky Most 13, unter der Behauptung, daß die Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte daher be⸗ gründet sei, daß Beklagter in Berlin Vermögenswerte habe für die laut Rech⸗ nungen vom 6. Oktober und 1. November 1913 gelieferten Waren, mit dem An⸗ trage, den Beklagten kostenvflichtig zu verurteilen, an den Kläger 54, 85 nebst 5 vom Hundert Zinsen seit Klagezustellung abzüglich der am 12. August 1914 ge⸗ zahlten 14,531 4 zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Ab⸗ teilung 58, in Berlin, Neue Friedrich⸗ straße 13 14, II. Stock, Zimmer 180 bis 181, auf den 7. November 1914, Vormittags 97 Uhr, geladen.

Berlin den 26. August 1914.

Ersel, Gerichtsschreiber des Königlichen

Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 58.

50334] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Oskar Lehmann in Breslau, Scheitnigerstraße Nr. 12, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Justizrat Fijscher in Breslau, klagt gegen den früheren Ober⸗ leutnant Hans Ulrich Kroker, früher in Breslau. zuletzt in London, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihm aus einem Miets⸗ vertrage 161 M 95 3 schulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 161 4 95 3 nebst vier Prozent Zinsen seit dem Tage der Klage⸗ justellung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtegericht in Breslau auf den Z. November 1914, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen.

Breslau den 28. August 1914.

Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.

49313] Oeffentliche Zustellung. Dte Akiiengesellschaft in Firma Hof⸗ brauhaus, Akttenbierbrauerei und Malz-⸗ fabrik zu Dresden, Prozeßbevollmäch⸗ tigte: Rechtsanwälte Justihrat Dr. Julius Bondi und Dr. Thenius in Dresden, klagt gegen den Schankwirt und Bierhändler Gerhard Sim, früher ju Dresden, Alaunstraße 194, jet unbe⸗ kannten Aufenthaltz, auf Grund der Be⸗ hauptung, daß sie dem Beklagten auf seine Bestellung hin in der Zeit vom 23. Mai bls 10. August 1913 Bier geliefert habe und er ihr dafür noch 1312 90 3 schulde sowle daß sie gezwungen gewesen sei, bei dem Kgl. Amtsgerichte Dresden einen Arrestbefehl gegen den Beklagten zu erwirken, dessen Kosten diesen infolge seines Zahlungsverzugs treffen, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an sie 1312 6 90 3 samt 5 Cο Zinsen seit dem 10. August 1913 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der⸗ jenigen des vorausgegangenen Arrest⸗ derfahrens G Ar 222/14 zu tragen, und das Urteil gegen Sicherheitslelstung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Kammer für Handelesachen des Königlichen Landgerichts zu Dresden auf den 24. Oktober 1914, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Land⸗ gerichts Dresden, am 25. August 1914.

50167 Oeffentliche Zustellung.

Der Ingenieur Richard Bremer in Magdeburg, Hopfengarten, Cäcilienstraße, Prozeßbevo lmächtigte: Rechtsanwälte Juffirat Dr. Stern, Justijrat Wollmann und Lesser in Magdeburg, klagt gegen den Kaufmann Karl Hein, a in Magde⸗ burg, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte dem Kläger aus dem Schuldscheine vom 11. Juni 1913 ein bares Darlehen von

250 4, fällig gewesen am 1. Jull 1914.