1914 / 215 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Sep 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reich sanzeiger

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die Königliche Erpedition des Rrichz und Ataats auzeiger⸗

Berlin 8W. 148, Wilthelmstraße Nr. 32.

Jnhalt des amtlichen Teiles: Ordensnerleihungen usw.

Dentsches Reich.

Mitteilung, betreffend eine Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandsakten.

Exequaturerteilung.

Bekanntmachung, betreffend vorübergehende Erleichterungen auf 9. Gebiete des Patent, Gebrauchtzmuster⸗ und Warenzeichen⸗ rechts.

Bekanntmachung, betreffend das vorzeitige Inkrafttreten einer Vorschrift aus dem Gesetze vom 16. Juni 1914 zur Aenderung der 3 74, 75 usw. des ,.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 74 des Reichs⸗ gesetzblatts.

Personalveränderungen in der Armee.

Königreich Preusßꝛen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 27 der Preußischen Gesetzlammlung.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kapitän zur See Thorbecke, Kommandanten S. M. Linienschiffs König Albert“, und bem Kapitän zur See Graßho ff, Abtellüngschef im Adm iralstabe der Marine, die nh Krone zum Roten Adlerorden dritter Klasse mit

er Schleife, w

Dr. . Königliche zum Rote erorden vierter Klasse,

dem Korvettenkapitän von Britzke, Nayigationsoffizier S. M, Linienschiffs „König Albert“, den Kapitänleutnants Kinzel vom Stabe S. M. Linienschiffs „Kaiser“ und von Bredow vom Stabe S. M. Linienschifft „König Albert“, dem Marinestabgingenieur Fritsch vom Stabe des genannten Schiffes, dem Oberpfarrer, Superintendenten und Kreisschul—⸗ inspektor Müller in Könnern, Saalkreis, und dem Ober— pfarrer Danneil in Schönebeck, Kreis Kalbe, den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Korvettenkapitän Feldmann, Erstem Offizier S. M. Linienschiffs „Kaiser“, dem Marineoberstabsingenienr Sch aedla vom Stabe des genannten Schiffetö und dem Geheimen Kommerzienrat Dümling in Schönebeck, Kreis Kalbe, den Königlichen Kronenorden dritter .

dem Leutnant zur See Bethke, dem Marinestabszahl⸗ meister Segeberg, beide vom Stabe S. M. Linienschiffs „Kaiser“, dem Marineoberingenieur Pa armann vom Stabe S. M. Linienschiffs „König Albert“, dem Oberingenieur, Negierungsbaumeister a. D. Hoß bach in Gonzenheim, Ober⸗ taunuskreis, und dem Kirchenältesten und Gemeindevorsteher, Gutsbesitzer Barth in Wiegkau, Saalkreis, den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, .

dem Eisenbahnbetriebssekretär a. D. Reddien in Berlin⸗ Lichterfelde das Verdienstkreuz in Gold,

dem Oherstückmeister Müller, dem Bootsmann Weide, beide von S. M. Linienschiff „Kaiser“, dem Oberstückmeister Nu dow von S. M. Linienschiff „König Albert“, dem bisherigen Eisenbahngüterbodenvorarbeiter Noack in Berlin und dem Ziegeleiarbeiter Meĩnnicke in Schiepzig, Saalkreis, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, .

dem Oberfeuerwerler Schönfeldt, dem Wachtmeister Krause, den Obermaschinisten Fischer und Hempel, dem Maschinisten Schultz, sämtlich von S. M. Linienschiff „Kaiser“, dem Wachtmeister Stiklun, dem Oberstückmeistersmaaten Maruhn, dem Steuermann Hoppe, dem Bootsmann Wendt, dem Meister Arndt, sämtlich von S. M. Linien⸗ schiff „König Albert“, dem Eisenbahnoberschaffner a. D. Schmidt in Berlin-Treptow, dem Eisenbahnrangier⸗ meister a. D. Kurz in Berlin⸗Lichtenberg, dem Eisenhahn⸗ weichensteller a. D. Richter in Berlin, dem Eisenbahnstations⸗ schaffner a. D. Tieke in Storkow (Mark), dem Eisenbahnhilfs⸗ lademeister . D. Liesecke in Berlin, dem Gemeinde⸗ und Kirchendiener Rudolph in Wieskau, Saalkreis, den Maurer⸗ polleren Köcknitz in Lettin, Mennicke und Vopel in Brachwitz, Saalkreis, dem Maschinisten Böhmert in Briesen, Kreis Lebus, den bisherigen Eisenbahnschlossern Lohauß und Swinka in Berlin, dem bisherigen Eisenbahnlackierer Beyer ebendaselbst und dem bisherigen Eisenbahnwagenputzer Lämm⸗ chen in Linum, Kreis Osthaoelland, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen, . 3 Funkentelegraphenobermeister On ken, den Oberstück⸗ meistersmaaten Wille, Schulz und Röper, den Oberbwots⸗ mannsmagten Jochim und Bitter, den Obermaschinisten⸗ maaten Blume, Unruh, Eulig und Schul z, dem In⸗ enieuraspiranten Kähler, dem Maschinisten nen n, rn von S. M. Linienschiff „Kaiser“, dem Oberstück⸗ meistersmaaten Schnigenberg, den Oberbootsmannsmaaten

quatur erteilt worden.

eine, Tiedemann und Ganger, den Maschinisten Ulow, Windgassen und Jankowsky, fämllsch von M. Linienschi „König Albert“, dem Fabrikschmiedemeister Schönfeld in Wörmlitz, Saalkreis, dem Maschinenwärter Zehler in Döllnitz genannten Kreises und dem bisherigen Bahnunterhaltungsarbeiter Barnack in Berlin⸗Lichterfelde . Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze, dem Maurerpolier Hein in Tirschtiegel, Kreis Meseritz, die Rettungsmedaille am Bande sowie dem Oberarzt am städtischen Krankenhause in Solingen, Stabsarzt der Reserve Dr. Everts und dem Kaufmann Vollmar in Wald, Landkreis Solingen, die Rote Kreuz⸗ medaille dritter Klasse zu verleihen.

ö S

Den tsches Reich.

Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Mailand beschäftigten Vizekonsul Grafen Waldbbott von Bassenheim ist auf Grund des 5 1 des Gesetzes vom 4. Mai 18760 'die Ermächti⸗ gung erteilt worden, in Vertretung des Generalkonsuls bürger— lich gültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen vorzu⸗ nehmen und 6 Heiraten zu beurkunden.

Dem Generalkonsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin Julius G. Lay ist namens des Reichs das Exe—

*.

Der Bundesrat hat auf Grund des die Ermächtigung des Bundegrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 Reichsgesetzbl. S. 327) folgende Vorordnung erlassen:

§1.

Daß Patentamt kann bis auf welteresg einem Patentinhaber, der infolge des Krieges außerstand gefetzt worden ift, die nach § 8 Abs. 2 des Patentgesetzes vom 7. April 1891 (Reichsgesetzbl. S. 79) fällige Jahresgebühr ju jablen, auf Antrag die Gebühr bis zum Ablauf von längstens neun Mongten vom Beglnne des laufenden Patentjahrs an stunden und die Zuschlagegebühr (5 8 Abs. 3 a. a. S.) erlassen. Die Enischeldung des Patentamtg ist unanfechtbar.

Für Patente, die am 31. Juli 1914 noch nicht erloschen waren, ist die Stundung auch dann zulässig, wenn sie nach Ablauf der gesetz⸗ lichen Zahlungefristen (3 8 Abs. 3 a. a. O.) beantragt ist.

§ 2.

Wer durch den Kriegszustand verhindert worden ist, dem Patent⸗ amt gegenüber eine Frist einzuhalten, deren t nach gesetz⸗ licher Borschrift einen Rechtanachtell zur Folge hat, ist' auf Antrag wieder in den vorigen Stand elnzusetzen. Die Wiedereinsetzung muß innerhalb einer Frist von jwei Monaten beantragt werden; im übrigen sind die Bestimmungen der S5 233 ff. der Zibilprozeßordnung ent⸗ sprechend anzuwenden.

§3. Die Vorschriften der 85 1, 2 finden zugunsten von Angehörigen ausländischer Staaten nur dann Anwendung, wenn in diesen Staalen nach einer im Reichsgesetzblatt enthaltenen Bekanntmachung den

deutschen Reichzangehörigen gleichartige Erleichterungen gewährt werden.

§ 4. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 10. September 1914.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Bekanntmachung,

betreffend das vorzeitige Inkrafttreten einer Vor—⸗

schrift aus dem Gesetze vom 19. Juni 1914 zur

Aenderung der S5 74, 75 usm. des Handelsgesetz⸗ buchs (Reichsgesetzbl. 1914 S. 209).

Vom 10. September 1914.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des . über die Ermächtigung des Vundegrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. i n 1914 g reg e, S. 327) beschlossen, den im Artikel 1 8 75 Abs. 2 bes Gesetzes vom 10. Juni 1914 (Reichsgesetzbl. S. 209) aus— gesprochenen Grundsatz alsbald in Kraft zu setzen, und dem⸗ gemäß folgende Verordnung erlassen: . e ,. . .

Der § 75 Abs. 1 Satz es Handelsgesetzbuchs vom 10. Mai 4 (Reichsgesetzbl. S. 219) wird (. Dienst⸗ verhältnisse, die zur Re des Inkrafttretens dieser Verordnung noch nicht beendet sind, durch folgen e Vorschrift ersetzt:

Das gleiche gilt, wenn der Prin al das Dienstverhält⸗ nis kündigt, es sei denn, daß . die Kündigung ein erheblicher Anlaß in der Person des Gehilfen vorliegt oder daß sich der Prinzipal, bei der Kündigung ober, falls die Kündigung zur Zeit des Inkrafttretens der

s 3 des Gesetzes über

Verordnung schon erfolgt war, unverzüglich nach dem Inkrafttreten bereit erklärt, während der Dauer der Beschränkung dem Gehilfen die vollen zuletzt von ihm bezogenen vertragsmäßigen Leistungen zu gewähren. Artikel 2. . Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Am 1. Januar 1915 tritt die Verordnung außer Kraft. Berlin, den 10. September 1914.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

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Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 74 des, Reichsgesetzblatt s“ enthält unter

Nr. 4491 eine Bekanntmachung, k vorübergehende Erleichterungen auf dem Gebiete des atent⸗, Gebrauchs⸗ muster⸗ und Warenzeichenrechts, vom 16. September 1914, und unter

Nr. 4492 eine Bekanntmachung, betreffend das vorzeitige Inkrafttreten einer Vorschrift aus dem Gesetze vom 10. Juni 1914 zur Aenderung der S8 74, 75 usw. des Handelsgesetz⸗ buchs Reichsgesetzbl. 1914 S. 209), vom 10. September 1914.

Berlin W. 9, den 11. September 1914.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüe r.

in) zum . . zu n).

urg). Res.

11 Königs⸗ nf. 2. Aufgeb. d. Inf. Segts. amhurg), zum Oblt.

2. Aufgeb. ( un g f )

dle Fähnriche: litzing im Gardetür. Nr. 4

die Vlzefeldw. bjw. Vize⸗ wachtm, der Reserbe: Hempel, in d. Gardemaschlnenge w. Abt. Rr. 1, Fintelmann, in d. Gardepion. Abt. d. Gardekav. Div., Graf b. Bernstorff, im Gardekür. R, Frhr. v. Eckard ste in, im 1. Garde⸗ ulan. R; v. Rautt er, in 3. Gardeulan. R, v. Alt. Stiutter⸗ heim, Titze, im Drag. R. Nr. 4. Meyer, im Huf. R. Nr. I1 und h. Stahe d. Höheren Kap. Komdoz. zu besonderer Verwendung

Nr. 1. Zu Fähnrichen befördert: die ,, ,. Graf Finck v. incken stein im Garde Kür, R, Graf v. Gassewitz im J. Garde= rag. R., v. Morgen, v. Wieterg heim im J. Gärde⸗Nlan. ; b. Walther im 2. Garde. Drag. R., Baron v. Plessen, graf Gneisengu, v Neumann, Riedesel Frhr. zu Gisenba im 3. Harze Ulan R., v. Liereg u. Wil kau, v. Martin, e., v. Zedlitz u. Neukirch, v. Tettenborn, v. Grolman im Hö. Mir. 4. Frhr. v. Relßniß, Körner in Üilan. M. Rr. 19. Zu Fäbnrschen ernannt; die Vüjewachtmesster: Frhr. v. Gregory, v. Korn im Leibkür. MN. Nr. 1. Zu Fähnrichen befördert: die Unteroffintere, nr. Schneider, Weper im Inf. R. Nr. 137, Hüffer im Drag. R. Nr. . Weh m er im Ersatzb. d. Eisenb. Batg. Rr. 4. . Masina, Jen sch, Hauptleute a. D. im Pion. B. Nr. 16, ein Patent lhres Diensigrades verliehen.

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