1914 / 216 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Sep 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Wie der Berliner Handelskammer mitgetellt ist, hat die König ˖ liche Eisenbahndirektion Dsonzig den Verkauf von alten Ober bau-, Bau und Werkstattsmaterialien ausgeschrieben. An⸗ e, . 8. Oktober 1914. Angebots bogen und Lieferungs⸗

edingungen können von der genannten Verwaltung gegen Einsendung von 59 3 in bar bezogen oder im Verkehrsbureau der Berliner Handelskammer, Universttätestraße 3 b, eingesehen werden.

Wetterdertcht vom 13. September 1514, Vorm. 9t Uhr.

Witterungtz⸗ verlau der letzten 24 Stunden

Name der Wind. Beobachtung len, Setter statlon slärte

Machte Nlederschl. Gewitter vorwiegend hefter meist bewölkt Nachm. Niederschl. Nachts Niederschl. vorwiegend heiter Nachts Niederschl. 1 Nachts Niederschl Nachts Niederschl Nachts Mieder ch. 2 Vorm. Niederschl. 3 Schauer Schauer Schauer 13 17 1 Nachts Niedersch. w Lanbalt. Niederschẽ. Schauer

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cht vom 14. Seytember 1914, Vorm. 91 Uhr.

Name der Beobachtungs⸗

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berlau der letzten 24 Stunden

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Frankfurt, M.

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meist bewölkt

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76,5 SB X bedeckt

meist bewölkt

München

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anhalt. Niederschl.

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Magdeburg Grünberg Schl Mülhausen. C. Frledrichshaf. Bamberg

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meist bewoltt meist bewölkt

1 Nachm. Nlederschl.

1 Nachm Nlederschl.

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*) Aenber bez Barometer (Garometertenbenz) von 5 biz 8 Uhr Morgen nach n. O = 00 big 94 mm; 10,5 biz 14 mm; 2 15 biß 2d mam,

ö. 25 biz 84 mm; d B65 viz 44 mm; 5 4.5 biz H, 4 mam; 8 5,5 Hin Fa mm; 7 65 biz 74 mm; 83 7.5 biß 84 mm 8 nicht beobachtet, Hei negatipen Werten ber Barometertenbeng (Minuszeichen) gilt dieselbe Chiffrestala

Gin Hochdruckgebiet üher 765 mm über der Bie capgsee ent⸗ sendet einen Ausläufer nach Schottland; sonst ist der Luftdruck niedrig; mn in ohlicher Richtung sortfschretten des Minimum bon 70 mm liegt über Möteldeutschland, ein solches von 742 mm über der Nordsee. In Deutschland ist das Wetter vorwiegend trübe, im Norden kühler, im Süden etwas wärmer; im Südwesten wehen stürmische nordwestliche, sonst schwache Winde; fast Überall haben Regenfälle, strichtwelse auch Gewitter stattgefunden. Deutsche See warte.

Joh 3 Wind st. wolken, 163 643 W 3 Regen

Belgrad Serb. =

Neysaylt G Uhr Abende) Buda pest Horta

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) Aenderung bes Barometers (Barometertenbenz) von 5 biz 8 Uhr Morgens nach folgender Skala: 0 9,9 big 9.4 mm; 1 O bis 14 mm; 2 1,5 bit 44 mm; 3 25 bis 5,4 mm; 4 545 bis 44 mm ; 5 45 bis 54 mm; 6 5,5 hin 64 mme 7 65 bis 74 mm; 8 75 big 84 mm; 8 nicht beobachtet, Gei negativen Werten der Barometertendenz (Minuszeichen) gilt bieselbe Ghiffrestala.

Ein Tiefdruckgeblet unter 740 mm liegt über dem Nordmeer, mit einem abziehenden Ausläufer von Sübschweden bis Nordösterrelch

und einem heranziehenden Ausläufer über Großbritannien.

druckgebiet über 766 mm über Spanien entlendet einen ostwärts

Ein Hoch⸗

schreilenden Hochdruckkeil nach Veutschland. In Deutschland ist das Wetter veränderlich und ziemlich kühl bei schwachen bis frischen westlichen Winden; fast überall haben Regenfälle stattgefunden, die E Mittel deutschland teilweise ergiebig waren. Deutsche Seewarte—.

Vrachenaufstieg vom 6 September 1914, 2 —3 Uhr Nachmittagz.

Seehöhe

Station 122 m

600m 1999 m 1699m 2000 2700 m

Temperatur 3 19.0 Rel. Icht. 9 (o/o

ichtung . Geschw. mpg.

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13,3 43 441 Wind⸗ Wind⸗ stille stille

Himmel fast wolkenlos.

9.1 44 412 39 Wind WNW.

stille 3

81 94 26 27 NW Mr w 2 1

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs—

maßregeln.

Sch we den.

Nach einer Bekanntmachung des Königlich Schwedischen Kommerz⸗ e. vom 4. d. M. ist Piräus als pestverseucht erklärt worden.

Nach derselben Bekanntmachung sind zurzeit folgende Länder und Landesteile als pestverseucht anzusehen, nämlich: die Gouvernementg Astrachan und Uralsk sowie der Donbezirk in Ruß⸗ land; die Insel Chios; Aegypten; Dakar im Senegal; Neu Orleang in den Vereinigten Staaten von Nordamerika; Havanna; der Staat Rio Grande do Sal in Brasilten; Peru; Ceuador; die Häfen in Chile; die Provinzen Hedschas und Jemen in Arabten; Afghanistan; die Häfen am Persischen Meerbusen und Schat-el⸗Arab; Britisch Ostindien (dag Festland mit Birma und Straits Settlements); Niederländisch Ossindien; Manila am Luzon; die Insel Formosa; Hanoi in Tonkin; Hongkong; Amoy und Canton in China; Tokio und Jokohama in Japan.

Sandel und Gewerbe. Zeichnet die Kriegsanleihen!

Wir stehen allein gegen eine Welt in Waffen. Vom neutralen Ausland ist nennenswerte finan⸗ zielle Hilfe nicht zu erwarten, auch für die Geld⸗ beschaffung sind wir auf die eigene Kraft angewiesen. Diese Kraft ist vorhanden und wird sich betätigen, wie draußen vor dem Feinde, so in den Grenzen des deutschen Vaterlandes jetzt, wo es gilt, ihm die Mittel zu schaffen, deren es für den Kampf um seine Existenz und seine Weltgeltung bedarf.

Die Siege, die unser herrliches Heer schon jetzt in West und Ost errungen, berechtigen zu der Hoffnung, daß auch diesmal wie einst nach 1870,71 die Kosten und Lasten des Krieges schließlich auf diejenigen fallen . die des Deutschen Reiches Frieden gestört

aben.

Vorerst aber müssen wir uns selbst helfen.

Großes steht auf dem Spiele. Noch erwartet der Feind von unsrer vermeintlichen finanziellen Schwäche sein Heil. Der Erfolg der Anleihe must diese Hoffnung zerstören.

Deutsche Kapitalisten! Zeigt, daß Ihr vom gleichen Geiste beseelt seid wie unsere Helden, die in der Schlacht ihr Herzblut verspritzen! Deutsche Spcarer! Zeigt, dasßz Ihr nicht uur für Euch, sondern auch für das Bater⸗ land gespart habt! Deutsche Korporationen, Anstalten, Sparkassen, Institute, Gesellschaften, die Ihr unter dem mächtigen Schutze des Reichs erblüht und gewachsen seid! Erstattet dem Reiche Enern Dank in dieser schick⸗ salsschweren Stunde! Deutsche Banken und Bankiers! Zeigt, was Eure glänzende Organisation, Ener Einstusz auf die Kundschaft zu leisten vermag!

Nicht einmal ein Opfer ist es, was von Euch ver⸗ langt wird! Man bietet Euch zu billigem Kurse Wert⸗ papiere von hervorragender Sicherheit mit ausgezeichneter Verzinsung!

Sage Keiner, daß ihm die flüssigen Mittel fehlen! Durch die Kriegsdarlehnskassen ist im weitesten Umfang dafür gesorgt, daß die nötigen Gelder flüssig gemacht werden können. Eine vorübergehende kleine Zinsein⸗ buße bei der Flüssigmachung musz heute jeder vater⸗ ländisch gesinnte Deutsche ohne Zaudern auf sich nehmen. Die dentschen Sparkassen werden den Einlegern gegen⸗ über, die ihre Sparguthaben für diesen Zweck verwenden wollen, nach Möglichkeit in weitherziger Weise auf die Einhaltung der Kündigungsfristen verzichten.

Näheres über die Anleihen ergibt die Bekannt⸗ machung des Reichsbankdirektoriums, die im Anzeige⸗ teil dieses Blattes am 109. d. M. veröffentlicht worden ist.

Aufgelegt werden, wie wir dieser Bekanntmachung entnehmen, 5 proz. Deutsche Reichsschatzanweisungen im Gesamtbetrage von einer Milliarde zu 97,50 Proz. sowie eine 5proz. Deutsche Reichsanleihe zu 97,30 Proz. für Stücke, die mit Sperre bis zum 15. April 1915 ins Reichsschuldbuch einzutragen sind, und zu 97,50 Proz. für alle übrigen Stücke. Die Hproz. Reichsanleihe ist bis zum 1. Oktober 1924 unkündbar; die Tilgung der deutschen Schatzanweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Serie zum 1. Oktober 1918, 1. April 1919, 1. Oftober 1919, 1. April 1920 und 1. Oktober 1920. Die Auslosungen finden im April und Oktober jedes Jahres, erstmals im April 1918, statt; die Rückzahlung ge⸗ schieht an dem auf die Auslosung folgenden 1. Oktober bezw. 1. April. Welcher Serie die einzelne Schatzanweisung an⸗ gehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. Zeichnungen für beide Anleihearten werden bis 19. d. M., Mittags 1 Uhr, entgegengenommen. Die Zeichner können die ihnen zu⸗ geteilten Beträge vom Zuteilungstage ab jederzeit voll bezahlen; sie sind jedoch verpflichtet, 40 Proz. des zugeteilten Betrages spätestens am 5. Oktober d. J., 30 Proz. am 26. Oktober d. J., 30 Proz. am 25. November d. J. zu bezahlen. Beträge bis 1000 „6 einschließlich sind bis zum 5. Oktober d. J. ungeteilt zu berichtigen.

(Aug den im Reichsamt des Innern zu sammen⸗ gestellten Nachrichten für andel, In dustrie und Landwirtschaft /!)

Desterreich Ungarn.

Ausfuhrverbote (Auegnahmebewtlligungen). Nach dem letzten Absatz des 5 1 der zsterreichischen Verordnung vom 1. August 1914 ist das österreichische Finanzministertum ermächtigt, in besonderen Fällen Auenahmen von den bestebenden Ausfuhrverboten zu be⸗ willigen. Anträge auf Bewilligung der Ausfuhr von Waren, inzbesondere der Ausfuhr von Mineralsl sind daher an die genannte österreichische Behörde zu richten.

Mineralöle unterliegen nur insofern dem Ausfuhrverbot, als sie eine Dichte von 3380 Grad haben; dagegen ist die Ausfuhr von Mineral- ölen, die diese Dichte nicht errelchen, ohne welteres gestaitet.

Türkei. Verlängerung des Morgtortum s. Dag täürkische Amts⸗ blatt veröffentlicht ein Gesetz, durch das das abgelaufene Moratorium um einen Monat verlängert wirs, mit der Bestimmung, daß die

Schulbner von allen Verbindlichkeiten 5 o/o und auf die Hausmieten 25 5/sg Prozent zu zahlen haben. (Deutscher YMeichganzeiger.)

(Fortsetzung in der Zweiten Beilage.)

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Sandel und Gewerbe.

(Fortsetzung aus der Ersten Beilage) Großbritannien.

Maßnahmen für Handel und Schiffabrt während der Dauer des Kriegsgjustandezs. Eine Königliche Verordnun vom 5. August 1914 bestimmt folgendes: 6 Rücksicht u den zwischen Uns und dem Deutschen Kaiser bestehenden Kriegs zustand und da es für jede Person, die in Unseren Ländern wohnt, ein Geschäft oder ein Gewerbe hetreibt oder sich in ihnen aufbält, gesetzwidrig ist, mit einer Person, die im Deutschen Reiche wohnt, ein Geschäft oder ein Gewerbe betreibt oder sich darin aufhält, ohne Unsere Erlaubniz Handelsgeschäfte zu machen oder Handelgverkehr zu unterhalten, und da es deshalb ratsam und not⸗ wendig ist, V4 . die in Unseren Ländern wohnen, ein Ge⸗ schäft oder ein Gewerbe betreiben oder sich in ihnen aufhalten, an ihre Pflichten und Obliegenheiten gegen Uns, Unsere Krone und Re⸗ gierung zu erinnern, so haben Wir auf Anraten Unseres Geheimen Staatsrat es für angezeigt erachtet, diese Königliche Verordnung zu erlassen, und Wir warnen hierdurch alle Personen, die in Unseren Ländern wohnen, ein Geschäft oder ein Gewerbe betreiben oder sich in ihnen aufhalten, dem genannten Reiche Güter, Waren oder Kauf⸗ mannggut zu liefern oder aus ihm ju beziehen; oder einer Person zu liefern oder von einer Person ju beziehen, die dort wohnt, ein Geschäft oder Gewerbe hetreibt oder sich aufhält; oder Güter, Waren oder Kaufmannggut für das genannte Reich oder im Wege des Ver⸗ sands nach oder aug dem genannten Reiche oder an eine Person oder von seiten einer Yon die darin wohnt, ein Geschäft oder ein Gewerbe betreibt oder sich aufhält, einer Peron zu liefern oder von einer Person zu beziehen; oder mit Gütern, Waren oder Kaufmanns⸗ gut, die für das genannte Reich bestimmt sind oder aug ihm kommen, oder für eine . bestimmt sind oder von einer Person kommen, die darin wohnt, ein Geschäft oder ein (Gewerbe betreibt oder sich aufhält, zu handeln oder sie zu führen, einem bhritischen Schiffe die Erlaubnis zu erteilen, nach einem Hafen oder Platze des genannten Reichs zu fahren, dort anzulaufen oder mit ihm in Verbindung zu treten; zugunsten einer Person, die in dem genannten Reiche wohnt, ein Geschäft oder ein Gewerbe betreibt oder sich darin aufhält, eine neue Seeversicherungspolice, Lebensversicherungapollee, Feuer⸗ versicherungspoltee oder andere Versicherungspolice auszustellen oder mit einer solchen Person einen neuen Seeversicherungs vertrag, Lebensversicherungsbertrag, Feuerversicherungsvertrag oder anderen Versicherunggsvertrag abzuschlleßen, oder auf Grund einer bestehenden Versicherungspolice oder eines bestehenden Versicherungsvertrags an eine solche Person oder zugunsten einer solchen Person in Ansehung eines Verlustes oder Schadeng, der durch die Kriegstätigkeit der Streitträfte Seiner Majestät oder dersenigen eines Verbündeten Seiner Majestät verursacht ist, Zahlung ju leisten; mit oder zum Nutzen einer Person, die in dem genannten Reiche wohnt, ein Geschäft oder ein Gewerbe betreibt oder sich darin aufhält, einen kommerziellen, finanziellen oder anderen Vertrag abzuschließen oder dergleichen Verpflichtungen einzugehen. Und weiter tun lr hierdurch allen Personen zu wissen, daß jeder, der in Zuwider⸗ handlung gegen das Gesetz eine der vorbezeichneten Handlungen begeht, unterstützt oder fördert, den gesetzlich vorgesehenen Strafen unterliegt. Und Wir erklären hierdurch, daß Geschäfte mit oder zum Nutzen einer Person, die in dem genannten Reiche wohnt, ein Geschäft oder ein Gewerbe betreibt oder sich darin aufhält, sofern sie nicht verräterisch und für jetzt von Uns kraft dieser Verordnung oder andergwie ausdrücklich verboten sind und die, wenn der vorerwähnte Kriegszustand nicht bestände, gesetzlich sein würden, erlaubt sind. Und Wir erklären hierdurch, daß der Ausdruck Person“ in dleser Verordnung jede Gesellschaft von Personen mit Korporationgrechten oder ohne Korporattongrechte einschließen soll, und daß, wenn elne . Geschäftshäuser oder Zweiggeschäfte sowohl in einem anderen ande als auch in Unseren Ländern oder in dem genannten Reiche (wie der Fall sein mag) hat oder an ihnen beteiligt ist, diese Ver⸗ ordnung auf den Handelg, oder Geschäftsperkehr, der von einer solchen Person lediglich von diesen Geschäftshäusern oder Zweiggeschäften aus oder durch sie in solchem anderen Lande unterhalten wird, keine An⸗ wendung finden soll.

Niederlande.

Ermächtigung des Kriegsmintsters zur Gestattung von Ausnahmen von dem Ausfuhrverbote für Kriegs⸗ bedürfnisse. Durch Königliche Verordnung vom 25. August 1914 (Staatsblad Nr. 432) ist der Krteggminister ermächtigt worden, in besonderen Fällen von dem Augfuhrverbote für Krieggbedürfnisse Aut⸗ nahmen zu gestatten. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen General⸗ konsulats in Amsterdam.)

Berlin, Montag, den 14. September

Norwegen.

Aus fuhrverbot. Durch Königliche Verordnung vom 18. August 1914 ist bis auf weiteres verboten die Ausfuhr von:

Gold und Silber, verarbeitet oder unverarbeltet, gemünzt oder nicht gemünzt, Nahrungsmittel, lebenden Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, ö. und Renntieren sowie Kohlen, Koks, Hol, Torf, mineralischen Oelen, Futterstoffen und anderen

8. en 3 und Waren, welche das zuständige Departement estimmt. Hiervon . bis der König anders bestimmt, ausgenommen: der erforderliche Bedarf für Schiffe ju einer bevorstehenden Reise, ische und Fischwaren sowie kondensierte Milch, Butter, Käse und eeren.

Frũhere Vorschriften sind aufgehoben. (Norsk Lovtidende.“)

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 12. September 1914. .

Ruhrrevier Oberschlesisches Revier

Anzahl der Wagen Gestelltt .. 16419 8 043

Nicht gestellt. am 13. September 1914.

a Nicht gestellt . 3892

Ein besonderer Ausnahmetarif für frische Kar⸗ toffeln zur Heistellung von Trockenkartoffeln tritt nach einer der Handelskammer zu Berlin zugegangenen Mitteilung der Eisenbahn⸗ direktion Berlin mit Gultigkeit vom 15. September d J. in Kraft. Der genannte Tarlf gilt nur für Entfernungen bis 150 km für den Versand nach allen Stationen der preußsischhessischen, oldenburgischen Staatsbahnen, der Reichseisenbahnen in Elsaß Lothringen, der Militär⸗ bahn sowie einiger Privatbahnen. Nähere Auskunft erteilt das Ver⸗ kehrsbureau der Berliner Handelskammer, Universitätsstraße 3b. Die Handelskammer zu Berlin weist ferner darauf hin, daß der Ge⸗ samtverkehr auf allen österreichischen und ungarischen Strecken der Desterreichischen Südbahn aufgenommen ist. Nach Stationen der Kaschau⸗Oderberger Bahn ist der Frachtstück⸗ gutverkehr unbeschränkt. Nach den Stationen der freigegebenen Be⸗ triebsleitungen der . Staatsbahnen sind Fracht⸗ stückgutsendungen nur anzunehmen, wenn für cine Station mindestens 3000 kg aufgeliefert werden.

Frachtermäßigung für Stückgut bei der Aus fuhr über See. Infolge der K der deutschen Häfen ist ein großer Teil der deuischen Industrie und des deutschen Handels, die überwiegend für die Ausfuhr arbeiten. gezwungen, um die deutsche Ausfuhr aufrecht erhalten zu können, 16 neuer Verkehrgwege über neutrale Häfen, z. in Holland und Italien, zu bedienen. Die Benutzung der neuen Verkehrgwege bedingt indessen eine erhebliche Frachtverteuerung. Zur Erleichterung dieses Verkehrs hat daher die Handelskammer zu Berlin bei der preußischen Staatsbahnverwaltung beantragt, für die Ausfuhr von Stückgut aller Art über See, ingbesondere auf dem Wege über Holland, einen besonderen Ausnahmetarif einzuführen. Dlesem Antrage ift nach einer der Handelskammer soeben wenn, Mitteilung entsprochen worden. Näheres über die Frachtsätze ist im Verkehrsbureau der Berliner Handelskammer, Universifätstraße 3b, zu erfahren.

Wie der Berliner Handelskammer mitgeteilt wird, ist auf sämtlichen Strecken des Direktiongbeztrks 3, der öffentliche Gxrpreßgüter und Tierverkehr allgemein wieder aufgenommen worden. Im Verkehr nach Luxemburg ist der öffentliche Güter⸗ verkehr für eine große Zahl von Güterarten wieder aufgenommen. Zu den zugelassenen Gütern gebören bor allem Vieh und Lebens- mittel aller Art, Futtermittel, Apothekerwaren, Mineralöle, Spiritus vergällt, Waffen, optische Instrumente, Hefe. Druck papier für Zeltungen, landwirtschaftliche Maschinen, Maschinen für Mühlen, Sagtgetreide, Düngemittel und Rohstoffe zur Düngerfabrlkatlon, Gepäck, Sendungen an die deutsche und österrelch⸗ ungartsche Heereg⸗ und Marineverwaltung, Privatkoblen zum Betriebe von Meierelen, Mühlen, Bäckerelen und Schlachthöfen, Schwefel säure, Benzin, Benzol, Schanzjeug und Stacheldraht, Bierwagen und leere Bierfaͤsser, Verpackungen für Lebensmittel, Koblensaäure und leere FRohlensaͤureflaschen, Bindfaden und Packstricke, Sali zum Salzen von Häuten und Fellen, Seife, Wein und leere Weinsässer, deggl. Branntwein, Klesdungsstücke, Umzugggut, Wäsche, Leder und Leder= waren. Ilhere Auskunft über die außerdem zugelassenen Güter fer 9 Verkehrsbureau der Berliner Handelskammer, Universität⸗ straße 3b.

526

1914.

Die Graj⸗Köflacher Eisenbahn verelnnahmte im —— 3 1914: 217 326 Kronen (1913: 371 536 Kronen), vom 1. Januar 31. August 1914. 2 450 604 Kronen (1913: 2 S598 Kronen). Die Einnahmen für Januar April 1914 sind endgültig, die für Mai August vorlaufig ermittelt.

Kon stan tin opel, 11. September. (B. T. B.) Das Finam ministerium teilt mit, dag der Zins schein der durch die Kriegzsteuer sicher gestellten Schatzscheine wegen der 2 im internationalen Geldverkehr nur in Konstantinopel eing wird.

New Jork, 11. September. (W. T. B.) In der ö Woche wurden 95 000 Dollar Gold und 1335 0600 Dollar Silber eingeführt; ausgeführt wurden 190 000 Dollar Gold nach Barcelona und 68 000 Dollar Gold nach Maracaibo sowie 987 000

Dollar Silber.

New Jork, 11. September. W. T. B. Der Wert der in der vergangenen Woche eingeführten Waren betrug 15 210 0090 Dollar gegen 11720 9006 Dollar in der Vorwoche, davon für Stoffe

2 189 000 Dollar gegen 1 999 000 Tollar in der Vorwoche.

Berlin, 14. September. Produktenmarkt. Die amtlich er⸗ mittelten Preise waren (für J0oo0 kg) in Mark: Weizen, in⸗ ländischer 34. 00 - 238 9090 ab Bahn. Fest.

64 4 g . inländischer 210 00 ab Bahn, amtlich angekauft zu

00. Fest.

Hafer, inländischer, fein, neuer 217, 00 - 28, 00, mittel 214, 00 bis 216,00 ab Bahn und Kahn. Fest.

Mats, runder 205, 00 210,00 ab Kahn. Fest.

Weizenm ehl (für 100 RKgj ab Bahn und Speicher Nr. 00 31 00 bis 38, 50. Fest.

Roggenmehl (für 190 Kg) ab Bahn und Speicher Nr. 0O und 1ẽ gemischt 28, 25 - 30,50. Fest.

böl geschäftslos.

Berlin, 12. September. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter: Die . nach Butter ist etwas lebhafter; für alle Arten besteht gute Nachfrage. Die heutigen Notierungen sind: Hof und Genossenschaftsbutter Ja Qualtität ils - 118 M, do. IIa Qualität 110— 115 K. Schmalz: Die Nachfrage ist besser geworden; namentlich aus der Provinz gehen die Aufträge flotter ein. Die Preise blieben unverändert. Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam 70-71 M, amerikanisches Tafelschmal Borussia 72, 00 A, Berliner Stadtschmalz Krone 71,50 - 75090 4, Berliner Bratenschmalz Kornblume 72.00-75.00 Æ. Speck

sehr knapp.

Kursberichte von answärtigen Fondsmärkten.

6 L ö 12. September. (W. T. B.) Silber 25, Privat- on . *

New Jork, 12. September. (W. T. B.) (Schluß) Sicht- wechsel London 4,9887, Cable Transfers 49899862. Transfers Paris 5, 10 - 5,15, Sichtwechsel Berlin 98 97. Silber Bullion 55.

Bordegur, 12. September. (W. T. B) Pariser Bäre) 3 00 Französsche Rente 74 900, Rio Tinto⸗Aktien 1300, 4 * unifi- zierte Turken S3 op, 5 Fo Rufen von 1306 38 Ho.

Kursberichte von auswärtigen Waren märkten.

Cöln, 12. September. (W. T. B.) böl loko 890 00.

London, 12. September. (W T. B.) Zucker fesff, Java loko 24 -, für September⸗Oktober 23 9.

Liberpool, 12. Seytember. (W. T. B.) Baum wolle. Umsatz Ballen. Import 4000 Ballen. Amerikaner 3000 Ballen. Preise

unverändert. (W. T. B.) (Schluß) Baum⸗

New Jork, 12. September. wolle loko middling —, do. für September do. für Dezember etroleum Resined

. do. in New Orleans loko middling —, (in Caseg) 1075, do. Standard white in Nem JYort S 25, do. in Tanks 4,75, do. Credit Balances at Oil City 145, Schmal Western steam 9,50, do. Rohe u. Brothers —, Zucker 3 6.27, Weizen loko (neue 4 122, do. für September 1290, do. für Dezember 124, do. für Mat ——, Mehl r , den, clears 4.0 = 5, 10, Getreidefracht nach Lwerpool 3, Kaffee Rio Nr.] loko z, do. für September —, do. für Dejember —, Kupfer Standard loko —, Zinn —. New Jork, 11. September. (W. T. B.) Baumwoll⸗ Wochenbericht. . in allen Unionshäfen 51 000 Ballen, Ausfuhr nach Großbritannien 2000 Ballen, Ausfuhr nach dem Kontinent 1000 Ballen.

Berichte von deutschen Getreidebõ

rsen und Fruchtmärkten.

Hauptsächlich gezahlte Prelse für 1 6 (1000 kg) in Mark

Marktorte

29 2 182

Weizen

Hafer

mittel

* 8

Königsberg 1. Pr. Danzigs Berlin.. Stettin.. Breslau. Kiel. . deipzig . Ulm, Donau. ö

Altenburg S.⸗A. Hamburg

208

226

235

228

212 - 217 n. G.

238 233 235 250-254 218 - 224

220 225 241 242 n. G. 21-222 n. G.

200 226 n. G. 194 199 n. E. K

207 - 2909

198— 202

202 —– 297

2165 220 200-210 n. E. 217 - 220 n. CG.

189 94 n. EG. 215 207 - 209 244 - 246 188 —198

198 - 200

170 = I50 n. G.

219 182 = 19 n. G. 25

1

213 215

de 8

14

232 233 n. G.

Braugerste Futter ger ste

Bayerische Marktorte

mittel gering

gering

München (Ver. d. Getreideh. u. Müller) München (Zentraldarlehns. Kasse) ö Nördlingen. . ö

Berlln, den 14. September 1914.

218 212

z ä 30 233 7 215 Kalserliches Statistischez Amt. Delbrůck.

Wo