1914 / 217 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Sep 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Sandel und Gewerbe. Zeichnet die Kriegsanleihen!

Wir stehen allein gegen eine Welt in Waffen. Vom neutralen Ausland ist nennenswerte finan⸗ zielle Hilfe nicht zu erwarten, auch für die Geld⸗ heschaffung sind wir auf die eigene Kraft angewiesen. Diese Kraft ist vorhanden und wird sich betätigen, wie drauten vor dem Feinde, so in den Grenzen des deutschen Baterlandes jetzt, wo es gilt, ihm die Mittel zu schaffen, deren es für den Kampf um seine Existenz und feine Weltgeltung bedarf.

Die Siege, die unser herrliches Heer schon jetzt in West und Ost errungen, berechtigen zu der e fr en, daß auch diesmal wie einst nach 1820/71 die Kosten und Lasten des Krieges schlieszlich auf diejenigen fallen 2 die des Deutschen Reiches Frieden gestört zaben.

Vorerft aber müssen wir uns selbst helfen.

. Großes steht auf dem Spiele. Noch erwartet der Feind von unsrer vermeintlichen finanziellen Schwäche sein Seil. Der Erfolg der A1nleihe mußt diese Hoffnung zerstören.

Deutsche Kapitalisten! Zeigt, daß Ihr vom gleichen Geiste beseelt seid wie unsere Helden, die in der Schlacht ihr Herzblut verspritzen! Deutsche Sparer! Zeigt, daß Ihr nicht unr für Euch, sondern auch für das Vater⸗ land gespart habt! Dentsche Korporationen, Anstalten, Sparkafsen, Institute, Gesellschaften, die Ihr unter dem mächtigen Schutze des Reichs erblüht und gewachsen seid? Erstattet dem Reiche Euern Dank in dieser schick⸗ salsschweren Stunde! Deutsche Banken und Bankiers! Jeigt, was Eure glänzende Organisation, Euer Einflus auf die Kundschaft zu leisten vermag!

Nicht einmal ein Dyfer ift es, was von Euch ver⸗ langt wird? Man bietet Euch zu billigem Kurse Wert⸗ vaptere von hervorragender Sicherheit mit ausgezeichneter Verzinsung!

Sage Keiner, daf: ihm die flüssigen Mittel fehlen! Durch die Kriegsdarlehnskassen ift im weitesten Umfang dafür gesorgt, daß die nötigen Gelder flüssig gemacht werden können. Eine vorübergehende kleine Zinsein⸗ kuße bei der Flüssigmachung musßz heute jeder water⸗ ländisch gesinnte Deutsche ohne Zaudern auf sich nehmen. Die deutschen Sparkassen werden den Einlegern gegen⸗ iber, die ihre Sparguthaben für diesen Zweck verwenden wollen, nach Möglichkeit in weitherziger Weise auf die Einhaltung der Kündigungsfristen verzichten.

Näheres über die Anleihen ergibt die Bekannt⸗ machung des Reichsbankdirektoriums, die im Anzeige⸗ teil dieses Blattes am 10. d. M. veröffentlicht worden ist.

Aufgelegt werden, wie wir dieser Bekanntmachung entnehmen, 3. Deutsche Reichsschatzanweisungen im Gesamtbetrage von einer Milliarbe zu 750 Proz. sowie eine 5 proz. Deutsche Reichsanleihe zu M,„30 Proz, fur Stücke, die mit Sperre bis um 15. April 1915 ins Reichsschuldbuch einzutragen sind, und zu 97,59 Proz. für alle übrigen Stücke. Die Sproz. Reichs anleihe ist bis zum 1. Oktober 1924 unkündbar; di Tilgung der deuischen Schatzanweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Serie zum 1. Oktober 1918, 1. April 1919, 1. Oktober 1919, 1. April 1920 und 1. Oktober 1920. Die Auslosungen finden im April und Oktober jedes Jahres, erstmals im April 1918, statt; die Rückzahlung ge⸗ schieht an dem auf die Auslosung folgenden 1. Oktober bezw. 1. April. Welcher Serie die einzelne Schatzanweisung an⸗ gehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. Zeichnungen für beide Anleihearten werden bis 19. d. M., Mittags 1 Uhr, entgegengenommen. Die Zeichner können die ihnen zu— geteilten Beträge vom Zuteilungstage ab jederzeit voll bezahlen; sie sind jedoch verpflichtet, 40 Proz. des zugeteilten Betrages spätestens am 5. Oktober d. J, 30 Proz. am 26. Oltober d. J, am 25. November d. J. zu bezahlen. Beträge bis 1000 M66 einschließlich sind bis zum 5. Oktober d. J. ungeteilt

e nnn berichtigen.

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gamt des Innern jusammen richten für Handel, In dustrie und Landwirtschaft“! ) Oesterreich ⸗Ungarn. hrverbote. Eine Verordnung oösterreichischen des Innern, der Finanzen, des Handels und des Acker⸗ es vom 4. September 1914 lautet: Auf Grund des Artikels VI] des mit dem Gesetze vom 30. De— R.⸗G.⸗Bl. Nr. 278, kundgemachten Vertrageszolltarifs tagten der österreichisch- ungartschen Monarchie wird im

a. , n. S zy * r * 7 zw ien mit der Königlich ungarischen Regierung verordnet:

der

5 1 mM telle Beg imnFtea 7 83 8 J ez fta sa In Stell des Punktes 74 des 1, II der Ministerialverordnung . Augu t 1914 hat folgende Bestimmung zu treten: n. sol gende Armneistoffe und Arzneiwaren: Antipyrin, Aspirin, Atro⸗ in, Bittermandel waer, Brom und seine Verbindungen, Catgut, Ghinin (salzsoures und schwefelsaures), Chinosol, chirurgische Seide, hlorosorm, Cecain und seine Salze, Codein (salzsaures und phoephor⸗ 237 ,,, TR * C SSpFaM A* ö ureg), Formalin, Fuchsin, Jod, Jodkali, Jodnatron, Jodoform,

Jodtinktur, Jodquecksilber, Morphium und seine Salze, Narkose⸗ ather, Opium, Opiumtinkiur, Phenacetin. Phenol freine Kun fn, Pyrazolonum , und seine Abkömmlinge (Pyra⸗ midon usw.), Quecksilber und seine Salje, Salipyrin und seine Ersatzpräparate. Strophantussamen und (präparate, Strychnin und seine Salze, Styrar, Sulfonal, Vaselin, Veronal, Wiemutsalze, dann Verbandwatte, Verbandgaze und andere Verbandstoffe in

leder en , kterlol ; . Bakterlologische Geräte, Material für bakteriologi Nährböden (Agar ⸗Agar, Gelatine, Peyson), n g ffn

sera und Heilsera für Infektlonskrankheiten, Versuchstiere.

§ 2. Der § 1 Abs. 3 der Verordnung vom 6. August 1914 ist zu er. gänjen durch: Jute, Jutegaine sowte Säcke jeder Art aus hiesẽ Materialien.

§3. Diese Verordnung tritt mit d ir hel! 9 m em Tage der Kundmachung in (Reichggesetzblatt für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder vom 6. September 1914 S. 987 Nr. 236.)

Zulassung der Ausfuhr von böhmischen Braunkoh! nach Deutschland. Auf Grund elner Verfügung des Hire n ministeriums vom 25. August 1914 ist die Ausfuhr böhmischer Braunkohlen nach Deutschland wieder zugelassen worden.

. (Wiener Freie Presse.)

Rußland.

Moratortum. Eine Verordnung vom 25. Juli 7. Au bestimmt: Auf Grund des , F . . J. für eine Zeit von 2 Monaten vom heutigen Tage an gerechnet Wechselproteste und Forderungen für Wechselschulden hinauszuschieben, die vor dem 17. Juli 1914 akzeptiert sind und deren Termine nach dem genannten Vatum ablaufen und die zahlbar sind in den Gouvernements: Warschau, Kalisch, Kielze, Lomscha, Ljublin, Petrokow Plotzl, Radom, Sumalkt, Sledlze, Kiew. Wolhynzen, Tijhernigow, Mogilew, Cholm, Cherson, Taurien, Bessarabien, Podolsk, Wflna, Kowno, Grodno, Minsk, St. Petersburg, Pskopv, Nowgorod, Witebst . ien , 3 z II. er Finanzminister ist berechtigt, die in Punkt L erwähnt Bestimmung, betreffend die nachsichtige Anwendung der . Ordnung über Proteste und Wechselforderungen vom 17. Jult d. 3 je nach Bedarf auch auf andere Teile des Reiches während desselben Zweimonatabschnitts auszudehnen. ; Eine weltere Verordnung, datiert vom 20. Juli a. St. 1914 bestimmt 5 ; . JI. Proteste für Wechsel, für welche der Zeitpunkt nach der 17.30. Juli 1914 abgelaufen ist, sollen auch nach a nn des , der in den 58 6, ff. sowie unter III ff. des Wechselgesetzes bestimmt ist, ausgeführt werden, wobei die protestierten Wechsel ihr Wechsel⸗ 2 , . ern ß 4. n n . als zeptanten und den Indossenten sowie a r tsone . ö . . r. en anderen Personen, . Das im § 1 Abt. 50 des Wechselgesetzes bestimmte Prozent wird während der Zeit, während Punkt 1 . ö ö keit bat, berechnet, aber nicht vom Protesttag, sondern vom Verfalltag des Wechsels, solange die Verordnung besteht. Die im 5 3 Abt. 50 des Wechselgesetzes bestimmten Gebühren werden während dieser Zeit nicht erhoben. III. Der Zeitpunkt, an dem es möglich ist, die Verordnung auf⸗ zuheben, wird seinerzeit dem Kaiserlichen Senat zur Bekanntmachung mitgeteilt werden.

Schweden.

Verlängerung des Moratorium s. Der schwedische Reichstag hat am 4. September d. J eine Vorlage über 3 des Moratoriums angenommen. Danach wird für die Zahlung solcher Schulden, auf die sich das Gesez vom 5. August 1914 bezieht und die nach dem 15. Juli 1914 sällig geworden sind, ein weiterer Aufschub gewährt. Dieser Aufschub beträgt bis zu 14 Tagen, gerechnet von dem enigen Tage ab, an welchem die Schuld nach dem bezeichneten Gesetze hätte beglichen werden müssen. Ist die Schuld vor dem 6. August 1914 entstanden und fällig in der Zeit vom 7. bis 39. September 1914, so wird Aufschub für einen Kalendermonat vom Verfalltage ab gewährt. (Nach Stockholms Dagblad.)

Erweiterung des Ausfuhrverbotzs. Daz schwedisch

. 9 fu s. e Augt⸗ fuhrverbot ist auf Skt, Zubehör und Fahrzeuge, auch ohne Motoren, zur Güterbeförderung mit Wirkung vom 3. September 1914 aus- gedehnt worden. (Meldung des Kaiserlichen Gesandten in Stockholm.)

Aegypten.

Moratorium. Eine Verordnung des Khedlve vom 9. August 1914 bestimmt unter Bezugnahme auf die Verordnung bom 4. August 1914: .

Artikel 1. Alle Forderungen und Zahlungsverpflichtungen sowie sonstige Leistungen, die aus Unternehmungen, Abschlüssen und Handels⸗ geschäften jeder Art herrühren oder herrühren können, werden bis zum 15. September 1914 hinausgeschoben. Die Zinsen laufen während dieser Zeit weiter. Trotz dieses Aufschubs sind die Banken und Kreditinstitute gehalten, die Einleger auf Verlangen bis zur Höhe von oo ihrer Forderungen zu befriedigen; indes darf der Hoͤchst⸗ betrag der Rückzahlung für den Einzelnen 3000 ägyptische Pfund nicht übersteigen. J

Artikel 3. Für denselben Zeitraum bleiben in gleicher Weise auggesetzt vor sämtlichen Gerichten alle Prozesse, Klagen und Gerichte⸗ volÜlstreckungen aus vorstehend genannten Unternehmungen, Abschlüssen und Handelsgeschäften, ebenso die dabei ergangenen Gerichts- entscheidungen. .

Artikel 3. Verjährungen, Nichtigkeitserklärungen, gerichtliche Auf⸗ hebungen, Verlusterklärungen sowie gesetzliche, richterliche oder ver⸗ tragsmäßige Rechtsausschließungen sollen während dieses Zeitraums aus Unternehmungen, Abschlüssen sowie ausgesetzten Handlungen und Entscheidun gen im Handels verkehre nicht stattfinden; alle Rechte der Beteiligten bleiben in entsprechender Weise und vollstän dig gewahrt.

Artikel 4. Die Bestimmungen der vorhergehenden drei . finden keine Anwendung auf jetzt endgültig entschledene oder 6 vollstreckbare Urtelle, auf vorläufige oder im Interesse der Glaͤuhn aa f ssrefgs de mea eh ge f rn n auch nicht auf danch

die nach de . kee, ie. r Veroffentlichung dieser Verordnung zustan rtikel ß. Die Bestimmungen der vorstehenden Artik und 3 66 auch kelne Anwendung auf Mieten, epa erg . . . . diese bleiben, ebenso wse .

en rein zivi R ie . ziviler Natur, dem geltenden gemeinen Rech rtikel 6. Der Justtiminister wird mit der Ausfü e ern. beauftragt, die mit ihrer Veroffentlichung fauna officiel in Kraft tritt. (Journal Ofsiciel du Gouvydtrem Egyptien vom 10. August 1914.) 4

Wagengestellung für Kohle, Koks und Brik am 14. September 1914. 2

Ruhrrevler Oberschlesisches Rey Anjahl der Wagen ö 6. 1 7888

Gestelltt.. Nicht gestellt ..

Der Ausschuß des Deutsch⸗Amertikanischen n, , . trat laut Meldung des W. T. K . ge tern in Berlin unter außerordentlich jahlrelcher Beteiligung elner Tagung jusammen, an der auch Vertreter der Reichsämter ö des sächsischen Ministeriums des Innern sowie Mitglieder des Reich 46 teilnahmen. Die Beratungen betrafen die Frage des Güterhn kehrs und der Nachrichtenübermittlung nach den Vereinigten Staat von Amerika. die Frage der Kriege versicherung für den fran atlantischen Verkehr, die Verwertung deutscher Guthaben in Amern und eine Reihe anderer Fragen über Maßinahmen zum Schutze zn deutschen Intereffen im deuischamerikanischen Handelgverkehr. ] der mebrstündigen Aussprache beteiligten sich die der, beivorragendsten Industzieausfuhrbäuser, der roßen deutsch Schiffahrtsgesellschaften des Auefuhrhandels und bekannter deutsch Speditlonsfirmen. Am Schlusse der in ihren Ginzelhelten de traulich geführten Verhandlungen wurde betont, daß keines da jenigen Lander, die an dem gegenwärtigen Weltkrieg unmittelbar h telligt seien, wirtschaftlich und finanziell besser gerüstet sei, als R Deutsche Reich. Gewiß werde die deutsche Ausfuhrindustrie durch! zum Teil eingetretene Unzerbindung der Ausfuhr am schwersten betroffn aber auch von diesen Kreisen der deutschen Industrie sei an maßgebenden Kreise nur der Wunsch zu richten, den aufgezwungen Krieg durchzuführen und durchzuhalten bis jur endgültigen Nierg werfung der Gegner, da nur duich eine solche ein dauernder Friche und damit die Wiederaufrichtung und Ausdebnung des gesamtz . r, n, . er r ng werden könne. Dies Ai führungen wurde von der gesamten Versammlun ; Zurufen 3 zugestimmt. 31

Infolge der Störungen, die der europäische Krieg verursa ist es nach einer durch W. T. B.“ übermittelten acer 1 „Fingnzherold‘ auch der argentinischen Regierung unmöglt gewesen, die nötigen Mittel aufzutreiben und sie bis Mitte Augn

nach Berlin zu Cberwelsen, wozu'sie sür den Dlenst der Staa

anleihen verpflichtet war. Die argentinlsche Regierung hat dah

beschlessen, daß die Einlösung der Fälligkeiten hn Buen

Aires durch die Regierungskasse erfolgen soll. Sollte die auß ,,,, ae, e. ö . . värtige Schuld, die am 1. September fällt j erfüllt werden. ö ö

= Am 18. d. M. findet laut Meldung des . W. T. B. an Essen eine Beirattzsitzung des Rn f, Wess ri hen . (. Festsetzung der Richtpreise

hin nee, g, in . u. a. die Hochofenkokgs und Kokskoblen für das Winterhalbjahr 19141 erfolgen soll. Im Anschluß daran wird eine Zechenbe wn, lung abgehalten, die die Festsetzung der Beteiligungsanteile in Kohln Koks und Brileits für Oktober vornehmen wird.

. Verkaufsstelle vereinigter Fabrikanten isoliertn Leitung gdräh te berechnet laut Meldung des W. T. B. aus Beil ab 15. September er. einen Kupferzuschlag von 420 4 für d Quadratmillimeter Kupferquerschnitr und 1000 m Länge. Aenderung vorbehalten.

un Ter end. . Produktenmarkt.

mittelten Preise waren (für 1000 k in Mark:

ländischer 35, o 235, 90 ab Bahn. * . Roggen, inländischer 210,50 11.00 ab Bahn. Fest. Hafer, inländischer, fein, neuer 215, 00 27,00, mittel 2130

Die amtlich n

bis 214,00, schlesischer waggonfret Cosel per August / September 2040

ab Bahn und Kahn. Etwas matter. Mals, runder 208, 00— 214,00 ab Kahn. Fest.

Weizenmehl (für 100 Kg) ab Bahn und Speicher Nr. 00 314

bis 39,00. Fest.

Roggenmehl (für 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. O nm

1 gemischt 28,59 - 30.50. Fest. Rüböl geschäftslos.

Kursberichte von answärtigen Fonds märkten.

Bordeaux, 14. September. (W. T. B.) 3 υ Französts Rente 74 00, 5H o/o Argentinier 1886 63 4 00 a n , 67,50, Credit Lyonnats 1109,00, Nord Sud de Paris 13900 Dilegn ,,, n, 250,00.

ond on, 14. September. (W. T. B. diekont z. = 3. ; .

Amsterdam, 14. September.

12,15 12,25, Scheck auf Berlin b, 60 7,10.

Kursberichte von auswärtigen Waren märkten

London, 14. September. (W. T. B. 236 bezahlt. ; e . Am sterd am, 14. September. (W. T. B.)

loko 43. Kaffee steth

Marktorte

Weizen

Berichte von deutschen Getreidebörsen und Fruchtmärkten.

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mlsttel

Hauptsächlich gezahlte Preise für 1 6 (1000 kg) in Mark

Königsberg k. Pr.. 1 . 1 44 . ; enn, ö . 231 K i ;

Frankfurt a. M. .

Duisburg ; Stuttgart

Mannheim V 1

263.75

,,,,

244

Berlin, den 15. Septemher 1914.

208 210 230 236

214— 219 n. E. 250-255 2h 1 254

n. E.

260 - 262,0

4h n. EG.

182 193 ] 210 n. E. 204 191 —196 n. G. 215222 220-2235

194 —199 n. G. 229 234 231 234

212,50 n. EG.

222,50 235

218—221 n. G.

Kasserliches Statistischeß Amt. Delbrück.

Roggen —q .

170 =- IS0 n. G.

219

190-200 n. G. 215 220

217550 232 - 234 n. G.

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1

2

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Täglich

Silber 2, Pri (W. T. B) Scheck auf Lond.

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Marktvertehr mit Vieh) auf den A0 bedentendsten Schlachtviehmärkten Deutschlands im Monat Augnst 1911.

Markt

Rinder leinschl. Jungrinder)

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Lebend Lebend

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Crefeld Danzig.. Dortmund Dresden Düsseldorf Elberfeld

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Plauen 1. V Straßburg i. Els Stuttgart

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29 07 92 7629 1251 2451

743 1454 65669

1815 1029 16 570 694 319 32135 5671 2126 2040 3 622 6791 12773 1665 3 552 1907 3333 2552 1611 1411 1207 5566 5486 237

8 500 3733 536 584 2254 1044 1376 685

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100 935

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1306 270 275 163 1650 975 638

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123550 109296 13814 111274 17241

n nme August 1914 71199 58 867 5863972

Juni . 61 710

7

Mai . August 1913

57 245

Berlin, den 15. September 1914.

87 344 129138 Il 17892 44995

zMiolosz ) Außer Schlachtvieh gegebenenfalls auch Nutzuieh. ) Halbe und viertel Tiere sind, in ganze Tiere umgerechnet, in

e 80 980 325 gl 355

51 87 528 3 67 593

95 070 126 333 S6 Oh

18344

Kasserliches Statistisches Amt. Delbrück.

D ww

Untersuchungssachen. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellun Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛe.

Verlosung ꝛc. Kommanditgef

bon Wertpapieren.

ellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften. Anzeigenpreis

ITEffentlicher

für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 5.

609

10 63 61 929 304 49

Anzeiger.

111

21 032 691

14111

22290 14 155 63 575 9 64 6521 5655 11287 16 516 3246 11007 9285 13 606 10 336 1 933 21 4853 12761 2 463 1345 41631 28566

32177 , Sha hid 477 66849 lol bl 1Ish7 3342 1258

1 1

11

54ĩWMN6 39 564

den nachstehenden Zahlen mit enthalten.

Niederlassung ze. von Uunfall⸗ und Invaliditäts⸗ g. Bankausweise.

10.

deo * dN

9 669 20 105 181 749

22 D

Grwerbg nnd ware , er. Nech

2687 4238 2319 97333 9 534 18 359 99 2006 7361 2140 21261

4212 6017 16120 10774 3002 7307 10 805 33 801 8159

4717 4934 7742 16516 3246 7774 4881 6338 10336 1083 23911 10 282 2220 1543 7363 3154 2 864 2110

11

388 548 388 265 405 346 421 631 334 459

tsanwälten. 2c. Versicherung

Verschiedene Bekanntmachungen.

) Untersi

53091] Steckbriefserledigung.

Der unter dem

den Kaufmann Wilhelm Dellmann, ge⸗ boren am 259. Juli 1870 zu Essen a. Rh.

in den Aten H. trüglichen Banker

wird zurückgenommen. ; Berlin, den 10. September 1914.

Der Erste Staatsa

3092] Eteckbriefserledigung, Der unter dem 3.

die separierte Lu

schiebene Dellmann, geb. Burggraf, ge⸗ boren am 29. November 1851 in Langen⸗ berg, wegen Beihilfe

Bankerutt in den erlassene Steckbri Berlin, den 1

Der Grste Staatsanwalt beim Landgericht J.

[3036] Fahnenfluchtser klärung und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungs sache gegen

Matrosen Bernh

mann Baxzertowski. früher Deutschland“, jetzt 2. Komp. geboren am 30. August 1891 in Ribnitz, Kreis Rostock, wegen Fahnen⸗ flucht, wird auf Grund der 8 69 ff. des M. St. G. B. sowig der M. St. G-O. der Beschuldigte bierdurch für fahnenflüchtig erklärt und Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt.

trosendivision,

Kiel, den 10. Gericht der

53080

Musketier Karl

bezirk 1 Altona, geb. 2.7. bausen, Kr. Heiligenstadt, wegen Fahnen flucht, wird die unter dem 17, Oktober 1909 vom Gericht der 18. Fabnenfluchtzerklãrung aufgeboben,

Altona, den (3077

; Die . . 115 wer

7. 5. 1913 gegen den

bard van Rühden 11. Komp. J. R. 5

erlassene Fahnenfluchtslerlärung und Be—⸗

schlagnahme verfügung wird aufgehoben. Cöln, den 11. 9. 14

Königlich Preußi

IL. Marineinspektion.

Verfügung. In der Untersuchungssache gegen den zur Dszposttion der Grsatzbehörden entlaffenen

, n=, ee. Bekanntmachun

Bekanntmachung. in Rr. 110 det D. R. Anz. vom 11. 5. 1914 erlassene Fahnenfluchts⸗ erklärung, betr. den Mutk. Paul Fritz Wenig, 6. Komp. J.⸗R. 53, wird auf⸗ gehoben.

Cöln, den 11. 9. 1914. Königlich pr iich f er dernen ent tg grritt

zöln.

ichungssachen. gh

29. Januar 1896 gegen

R. IL 565. 95 wegen be⸗ utts erlassene Steckbrief

Bekanntmachung.

in Rr. I36 vom 12. 6. 1906 im D. Rnnz. gegen den Muek. Jakob Herz. 11. Komp. J. R. 53, erlassene Fahnenfluchtgerklärung wird aufgehoben. Cöln, den 11. 9. 1914.

Königlich Preußis ö. Gouvernementgericht

Oln.

30rd nwalt beim Landgericht J. h . Februar 1896 gegen ise Rappe, früher ge—⸗

zum betrüglichen

Akten U. R. JI 568. 95 ef wird zurückgenommen. 0. September 1914.

53079] Bekauntmachung.

Die in Rr. 37 deg D. R.MMAnz. vom 122. 14 gegen den Musk. Gottlieb Anton Otto Mingram aus dem Landw. Bei. Solingen erlassene Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung wird auf⸗ gehoben.

Cöln, den 11. 9. 14.

Königlich Dreuhisch , Föln.

den ard Erwin August Her⸗ S. M. S. der J. Ma⸗

Bekanntmachung.

Die in Nr. 190 des D. R. Anz. vom 13. 8. 13 veröffentlichte Fahnenfluchts⸗ erklärung, betr. den Mugk. Karl Stephan Metz, 3. Komp. F.⸗R. 25, wird auf⸗ gehohen.

Cölin. den 11. September 1914. Kriz ich renhisch f. H ndernement ceti ct

Töln.

oz ol * 66, 365

sein im

eptember 1914.

53081] . Dle Fahnenfluchtserkläruug Mutk. Willi Lerch, 1 29, 1914 ist aufgehoben. Koblenz., 9. 9. 14. . Gericht der stellv. 30. Inf. Brigade. 563084 . Die im Deutschen Reichsanzeiger vom 1.72 12 Nr. 30 Beil. 2 unter Ziff. 86 M26 veröffentlichte Fahnenfluchtserklaͤrung gegen den Inf. Dreher, Georg, 1. Komm. 12. Inf. Regtg., wird hiermlt zurück⸗

ommen. 3. B. Gericht der stellv. 4. Inf. Brig.

h3086] Verfügung. Der Pionler der Reserbe Fridolf Fehn, in Kontrolle det

gegen den vom 10. 6.

Köhler vom Landwehr⸗ 7. 1884 zu Ers⸗

Dwision erlassene 11. September 1914.

D. g. Am. vom Musketier ö

Beꝛirkzkommandos H

klärt, da sich derselbe in Auslande auf⸗ hält und seine Gestellung vor die zuständigen Militärgerschte nicht ausführbar ist und da die Voraussetzungen der Fabnenflucht vorlegen in Anwendung des 53 69 de allt e n e g n, und der S5 3656 und 360 der Militärstrafgerichtgordnung.

München, den 11. September 1914.

Königl. Bayr. Gericht der Landwehrinspektlon München.

Der Gerichtsherr: Sertorlus,

. 3. D. siv. Kriegs gerlchtgrat.

oõ30s3]

Die unterm 10.7. Mai 1913 über 191 Müugk. Eduard Lehre der 7. Romp. Inf. Regts. Ol erlassene Fahnenfluchtserklärung ' peröffentlicht am 15. Mai 1913 in Nr. 113 i745) wird zurückgezogen, weil X. sich gestellt hat.

Oivenburg, den 10. 9. 1914

Gericht der stellv. 37. Inf. Brig.

1914.

bzoss] Die

Schwerin 29.

Hamburg 28.

o3ogo] Die vom Gericht der 26. Dipision unter

dem 18. Jun 1914 gegen den Ginj.⸗ Frelw.

(Musk) 3i21 Hermann Vötsch erlassene

Fohnenfluchtgerklärung. 2c. wird gemaß

5 3621 M. St. G. -O. hiermit aufgehoben. Stuttgart. 10. 9. 1914. .

Kgl. Württ. Gericht der Landwehrinspektion

Stuttgart.

Im Wege Neue

Ecke Flnowstr. b30os9] Verfügung.

Die vom Gericht der 27. Division unter dem 29. 7. 1514 gegen den Ulanen (Sold, JI. Kl.) der 3. Gst. Ul. Regts. 19 Paul Fischle erlassene Fahnenfluchtserklärung ꝛc. wind gemäß 5 3621 M. St.- G. O. hier⸗ mit aufgehoben.

Stuttgart, 19. September 1914.

Kgl. Württ. Gericht der Landwehrinspeltlon Stuttgart.

der rechtem

õ30821 ; Dle gegen den am 15.1. 93 in Freuden⸗ stadt geb. Rekruten, Heilsarmeeoffizier Friedrich Christlan Brenner unter dem 2. Nob. 1913 erlasfene Fahnenfluchtt ; erflärung und. Beschlagnahmeverfügung wurde heute aufgehoben. Ulm, den 9. September 1914. Kgl. Gericht der stellv. 53. Inf - Brigade.

63087 Die am 12.3. 1914 gegen den Matrosen einrich Steegmeier, 2. Komp. 11. Ma⸗

Im Wege das in Berlin

Nr. 3237 zur

3 Gouv zgericht n . , München II, wird für fahnenflüchtlg er⸗

srosendiviston, geboren 29. 11. 1891 zu

Nördlingen /erlassene Fahnenfluchterklärung wird aufgehoben. Wilhelmshaven, den 9. September

Gericht 1I. Marinelnspektion.

vom Gerlcht der Mal 1909 gegen den Ma—

trosen Karl Eduard Huß, in Neustadt a. d. Aisch in Fahnenfluchtszerklärung nabmeverfügung wird aufgehoben. Wilhelmshaven, den 10. September

4. Gericht der II. Marinelnspektion.

59 Au gebote, Verluf 1. Fundsachen, Zustellungen

Verfügung.

53058] Zwangsyersteigerung,

der Zwangävollstreckung soll am 14. Januar 1915, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtestelle, Berlin, riedrichstr. 13 - 14, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 113 - 115, versteigert werden das in Berlin- Lichtenherg,

buche von , , . (Berlin) Band 19 Blatt Nr. 5I6 (eing Eigentümer am 13. Mal 1914, dem Eintragung vermerkg: der Kaufmann Leopold Kohn zu Berlin Schöneberg, Würzhurgerstr. ) ein. getragene Grundstück Gckwohnhaus mit Seltenflügel und Hofraum, Ge. markung Berlin. Lichtenberg, Parjelle 228 / 15, 7 a 74 ö. groß, Grund. steuermutterrolle Art. 2087, 5 100 416, Gebäudesteuerrolle Ver Termin am 17. September 1914, PVormittags 10 Uhr, ist aufgehoben. 87. K. 106. 14.

Berlin, den 4. Seytember 1914.

Königliches n ,, Berlin ⸗Mitte.

48049] Zwangsversteigerung, der Zwangghollstreckung soll

von Berlin (Wedding) Band 136 Blatt

Versteigerungtvermerks auf den Namen

(Le 172 142 1914,

17. Division

Parzelle Größe.

eb. 31. 12. 18385 Hen der

ern erlassene und

zeichnet. mit einem

48050 Im

1. dergl.

Nr. 2733

stũck am Oderstr. 17, 13, belegene, im Grund⸗

etragener age straße 75, des Versteigerungs⸗

2 Höfen

Kartenblatt ?

Nutzung wert r. 1576.

63057 belegene, im Grundhuche

Zelt der Eintragung des

des Architekt eingetragene V das unterzeichnete stelle, Berlin N.? Nr. 30, 1 Trey in Berlin Grundstück enthält umfaßt das Trenn 28131278 2c. von Eg ist unter Artikel Nr. 5937 des Stadt⸗ em jähr⸗ von 0, 86 Talern ver- Gebäudesteuerrolle ist es

. Grundsteuermutterrolle Beschlag, gemeindebezirks Berlin mit ein 1 Reinertrage

In der

das in Berlin belegene, von Berlin (Wedding)

stelgerungsvermerkg au Rafeliers Emil Barthold, manng Rudolf Heymann, heide je zur ideellen Hälste einget

mittags LO Uhr, Gericht, an der Gerichts Brunnenplatz, Zimmer

steigert werd

Vorderhaus Quergebäude mlt

Kartenblatt 24 Parzelle 11 221 4m Flächeninhalt. Grundsteuermutterrolle des bezirks unter Artikel Nr. 760 Gebaͤudesteuerro mit einem jährlichen Nu 13 100 4M verzeichnet. rungsvermerk sst in dag Grundbuch eingetragen. Berlin N. 20, Brunnen 19. August 1914. Königliches Amtsger

In Sachen, betre versteigerung des in im Grundbuche deg vom Gute Kreig Stolp, Band 11 Seite 66 der

Stockholmerstraße Acker und Wiese und stück Kartenblatt 24 8 a 24

en Albert Prüfert in Halensee Grundstück am 7. Dezember ormittags 10 Uhr, durch Gericht, an der Gerichts 0, Brunnenplatz, Zimmer pe, versteigert werden. belegene

Beslland nicht nachgewiesen,

Versteigerungkvermerk ist am 16. I j51j4 in das Grundbuch eingetragen.

Berlin, den 17. August 191 Königliches Amtsgericht Berlin⸗

Abteilung 7.

Zwangs versteigerun Wege der Zwangsvollste

im

4. Wedding.

9. ckung soll Grundbuche Band 118 Blatt

zur Jelt der Eintragung des

12. OF tober

mlt

und umfaßt dag

Der am

Abteilung 6. Beschluß.

wantee

ragene

en. Daz in Berlin, e belegene Grundstücl enthält Seiten flũgel Rückflügel rechts und Trennstück 2196 226 ꝛc. von s ist in der Stadtgemeinde⸗ und in der sle unter derselben Nummer tzungswert von Versteige⸗ 7. August 1914

end dle

f den Namen M) des 2) des Kauf⸗ zu Berlin, Grund⸗ E914, Vor⸗ durch das unterzeichnete lelle, Berlin N. 20, 30, 1 Treppe, ver⸗ oldiner⸗

platz, icht Berlin⸗Wedding.

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8. egenen, wantee,

August

rechts,