1914 / 219 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Sep 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Aichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 17. September 1914.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Justizwesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen Sitzungen.

In dem Lügenfeldzug, der den Krieg des Dreiverbandes gegen Deutschland begleitet, treten, der „Norddeutschen All⸗ gemeinen Zeitung“ zufolge seit einiger Zeit auch Meldungen über ein de utsches Frie den sbedürfnis auf, die sich mehr und mehr zuspitzen. Bald wird von einer angeblichen Aeußerung des Reichskanzlers über Deutschlands Geneigtheit zum Friedens⸗ schluß gesprochen, worauf Grey durch Vermittlung Amerikas eine stolze Antwort erteilt habe. Bald heißt es, der deutsche Botschafter in Washington bemühe sich, Frieden für Deutsch⸗ land zu erlangen. Die Neutralen sollen durch solche Aus⸗ streuungen den Eindruck empfangen, das Deutsche Reich sei kampfesmüde und werde sich wohl oder übel den Friedens⸗ bedingungen des Dreiverbandes fügen müssen. Das genannte Blatt setzt diesem Gaukelspiel die Erklärung entgegen, daß unser deutsches Volk in dem ihm ruchlos aufgezwungenen Kampf die Waffen nicht eher niederlegen wird, bis die für seine Zukunft in der Welt erforderlichen Sicher— heiten erstritten sind.

Wie „W. T. B.“ meldet, ist unseren Truppen ein Befehl des Kommandanten der 1. französischen Armee in die Hände . der in der Uebersetzung lautet:

Eg ist dem Oberbefehlshaber der J. Armee durch die Stadt- behörde von Rambervillers zur Kenntnis gebracht worden, daß sich Soldaten in dieser Stadt zu Akten der Gewalttätigkeit und der Plünderung haben hinreißen lafsen. Diese Handlungen sind um so bedauerlicher und verwerflicher, als sie auf französischem Boden begangen worden sind. .

Der Kommandterende General des 21. Korpz wird sofort eine Unterfuchung in dieser Angelegenheit einleiten, damit die Urheber dieser Verbrechen dem Krlegsgericht übergeben werden können,

gez. Dubail.

Mit diesem Schriftstück wird die besonders bei unserer Kronprinzlichen Armee gemeldete Wahrnehmung, daß die französischen Truppen sogar im eigenen Lande plündern und rauben, von amtlicher französischer Seite bestätigt.

Die Nr. 8s der Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ versicherungsamts vom 21. August 1914 enthält unter A (Allgemeines):

das Gesetz vom 4. August 1914, betreffend die Wahlen nach der Reichsversicherungtzordnung (Reichtgesetzblatt Nr. 53 Seite 348),

einen Runderlaß vom 3. August 1914 an die Vorstände der Landegversicherungsanstalten und Berufsgenossenschaften über die Be⸗ nutzung von Krankenhaäusern, Hellstätten und Genesungsheimen der Versicherungsträger zur Unterbringung Verwundeter,

einen Runderlaß vom gleichen Tage an die Landesversicherungs- anstalten über die genehmigte Verwendung von Anstaltsmitteln für dag Rote Kreui,

einen Runderlaß vom 5. Auqust 1914 an die Vorstände der dem Reichsversicherungs amt unterfiellten Landes versicherungtanstalten und an den Vorfstand der Sonderanstalt der Seeber ufegenossenschaft über die Ueberweisung von Barmitteln an die Reichsbank,

einen Runderlaß vom 10 August 1914 an die Berufegenossen⸗ schaften einschließlich der Versicherungsgenossenschaft der Prwatfahr—⸗ zeug. und Reittierbesttzer über durch die Kriegslage gebotene Maß— nahmen,

einen Runderlaß vom 11. August 1914 an die Landesversicherungs⸗« anstalten und an den Vorstand der Seekasse über durch die Kriegs lage gebotene Verwaltungsmaßnabmen,

einen Runderlaß vom 20. August 1914 an die Landes versicherungs⸗ anstalten über die Tuberfulosebekämpfung während des Krieges.

Unter B (Unfallversicher ung) sind grundsätzliche Rekursentscheidungen enthalten über folgende Gegenstände:

Zur Frage des Betriebsunfalls 1) bei der Wurmtrantheit, ?) bei der Erblindung eines Wurmkranken infolge der Behandlung der Krankheit mit Farnkrautextraft 2725) *);

Eine Anmeldung des Anspruchs auf Erhöhung der Rente im Sinne des Artikel 8g des Einführungagesetzes zur Reschsversicherungs⸗ ordnung liegt vor, auch wenn der Verletzte die Verschlimmerung der Unfallfolgen bei der Berufe genossenschaft nicht zugleich glaubbaft gemacht, sondern die Glaubhaftmachung erst nach dem 31. Dezember 1912 nachgeholt hat (2726);

Zur Frage der Unzulässigkeit des Rekurses wegen des Jahres, arbeitaverdienstet bei vorläufigen Renten und in einem Falle, in dem das Oberversicherungsamt die Sache an das Reiche versicherungsamt hätte abgeben müssen, weil es sich um eine noch nicht festgestellte Aus. legung gesetzlicher Vorschriften handelte 12727];

Inhalt der von der Gemeindebehörde gemäß § 55 Abs. 1 Satz? des Unfallversicherungsgesetzes für Land. und Forstwirtschaft zu er— lassenden Bekanntmachung über die Auslegung des Unternehmer verzeichnisses; eines besonderen Hinweises darauf, daß dies Verzeichnis auch Feststellungen über die Zwangsversicherung der Unternebmer enthält, bedarf es nicht, sofern nicht die Satzung einen solchen Hinweis vorschreibt 2728;

5s 902 der Reichs versicherungsordnung ist nicht anwendbar, wenn über den Anspruch dem Verletzten gegenüber bereits vor dem 1. Ja— nuar 1913 rechtskräftig entschteden war 12729);

Ueber Anträge auf Entscheidung aus 5 1736 der Reichs- versicherungsordnung wird mündlich und öffentlich verhandelt; Voraugsetzung für die Einleitung des Verfahrens aus 8 1736 der Reichsbersicherungs ordnung ist ebenso wie nach 5 73 Ab. 2 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes, daß, abgeseben von der Höhe der Entschädigung, nur die Frage offen steht, welcher Versicherungs⸗— träger für den Unfall einzutreten hat 2730);

Eine Vorentscheidung durch den Vorsitzenden der Spruchkammer des Oberpersicherungsamts (5 16739 in Verbindung mit 8 1657 der Reichgversicherungsordnung) ist dann nicht mehr zulässig. wenn in der Sache berelts eine mündliche Verhandlung vor der Spruchkammer stattgefunden hat 2731].

Der Abschnitt G (Kranken⸗, Invaliden⸗ und Hinter⸗ bliebenenversicherung)

bringt die Gesetze vom 4. August 1914, betreffend Erbaltung von Anwartschaften autz der Krankenversicherung und betreffend Sicherung der Leistungs fähigkeit der Krankenkassen, ferner die Bekanntmachungen deg Bundegratgß vom 14. Mai und 26. Juni 1914 zur Ausführung des 5 518 Abs. 2 der Reiche versicherungsordnung und betreffend die Amtsdauer der gegenwärtigen Vertreter der Arbeitgeber und der Ver⸗

) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden einge⸗ klammerten Zahlen geben die Ilffer an, unter welcher diese in den Amtlichen Nachrichten“ veröffentlicht sind.

vertrags wegen arglistiger

sicherten bei den Organen der Krankenkassen, endlich mehrere Bekannt- machungen über die Befreiung von der Versicherungepflicht nach § 1242 der Reiche versicherungsordnung.

Den Revisionsentscheidungen 1877 bis 1884 sind folgende Grundsätze vorangestellt:

Erwerbsunfähigkeit im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes liegt auch dann vor, wenn der Versicherte nur auf die Gefahr hin, sein Leiden zu verschlimmern, in seinem bisherigen Berufe fortarbeiten könnte (zu vergleichen die Spruchübung des Königlich Preußtschen Oberverwaltunge gerichts, Urtell vom 6. Februar 1908, Arbeiter Ver⸗ sorgung 1909 Seite 168) 1187715;

Auch wenn dae Oberversiche rung amt die wegen Verweigerung einer ärztlichen Nachuntersuchung erfolgte zeitweise Entziehung der Rente nach 5 1306 der Reiche versicherungsordnung für e rh gl erachtet, fo hat es dennoch auf die nachträgliche Bereiterklärung des Rentenempfängers dessen Nachuntersuckung zu veranlassen. Durch diese Bereiterklärug in Verbindung mit der daraufhin erfolgenden Nachuntersuchung wird zwar nicht die Rechtmäßigkein des Entziehungsbescheide an sich, wobl aber dessen weitere Wirkung be⸗ seitigt, und zwar von dem Zeitpunkt der Bereiterklärung an [I878);

. Von der Auslegung der 38 1506, 1507 der Reichsver⸗ sicherungsordnung handelt die Revisionsentscheidung 1879;

. 1, Soweit der, Eifatzanspruch eines Arm nverbandes sich auf einen bürgerlichrechtlichen Abtretunge vertrag stützt. ist das Spruch⸗ verfahren nach §§ 1540, 1771 ff. der Reicheversicherungsordnung ausgeschlossen. 2) Ein Armenverband geht seines auf der Vor⸗ schrift des § 1531 der Reichsversicherungsordnung beruhenden Ersatzanspruchs nicht schon dadurch verluftig, daß er sich wegen dieseg Ersatzanspruchs den Rentenanspruch des Be— rechtigten nach 5 119 Abs. 1 Nr. 3 der Reichsversicherungsordnung abtreten läßt 3) Bei Widerspruch der Rentenberechtigten gegen die B'friedigung des Ersatzanspruchs eineg Armenverbandtg aus seiner Rente liegt ein Ersatzst eit im Sinne des 5 1540 der Reichs. versicherungs ordnung vor. Bis zur Beseitigung des Widerspruchs des, Renten berechtigten im Spruchverfahren nach ss 1771 ff. der Reichs versicherungtordnung ist der Versicherungsträger gegen⸗ über dem Ersatz beansprüchenden Armenverbande berechtigt, die Be- friedigung des Ersatzanspruchs zu verweigern. In dem über den Wlderspruch des Rentenberechtigten einzuleitenden Spruchverfahren ist der Versicherungsträger dann nicht beteiligt, wenn er den Ersatz anspruch für begründet anerkannt und sich für den Fall der Bei— bringung der Zustimmung des Rentenberechtigten zur Befriedigung des Ersatzanspruchs bereit erklärt hat. 5) Der Armenverband kann für die einem Invaliden rentenempfänger g- währte Armenunterstũstung nur insoweit Ersatz beanspruchen, als sein Kostenaufwand durch einen ihm zugute gekommenen AÄrbeltsrerdtenst nicht bereits gedeckt ist 1880;

1) Bei den nach Ziffer ! Nr. 1 der Bekanntmachung des Bundes ratz vom 24. Oktober 1912 (Reichsgesetzbl tt Selte 27) im Spruch⸗ verfahren der Reichs versicherungs ordnung zu entscheidenden Streitig keiten über Ersatzansprüche von Armenverbänden ist die Revision unter entsprechender Anwendung des § 1778 Abs. 2 der Reichs, versicherungsordnung zulässig, ohne daß es einer Prüfung bedarf. ob es sich um vorübergehende Leistungen im Sinne des § 1778 Abs.! a. a. O. handelt oder nicht. 2) Bel Streitiakeiten nach 1540, 1544 der Reichsversicherungsordnung in Verbindung mit Ziffer J Nr. J der Bekanntmachung des Bunderrats vom 24. Oktober 1912 über die im 557 n,. des Krankenversicherungsgesetzes bezeichneten Ansprüche gehört der Versicherte nicht zu den Beielligten. 3) Der Tathestand des Bestehens eines Versicherungeverhältnisses im Sinne des Artikel 3 des Einführungegesetzes zum Gesetz über den Versiche⸗ rungsvertrag ist mit dem Abschluß des Versicherungeven⸗ trags erfüllt. Unerheblich ist es, zu welchem Zeltpuntt der Vertrag in Wirksamkeit trltt. 4) Hat eine eingeschriebene Hilfskasse in ihrer Satzung einen Tatbestand, der nach §z 123 des Bürgerlichen Gesetzhuchs die ire, des Versicherungs⸗

Wäuschung rechtfertigen könnte, um Aueschließungsgrunde gemacht, so hat sie sich damit der Möglichkeit begeben, aus demselben Grunde den Aufnahme vertrag als nichtig an⸗ zufechten. 5) In Gastwirtschaften zur Anlockung und Unterhaltung der Gäste aufspielende Mustker, bei deren Darbietungen ein höheres Kunstinteresse nicht gegeben ist, unterliegen als Gewerhegehilfen des Gastwirts nach 5 1 Äbs 1 Nr. 2 des Krankenversicherungogesetzes der Krankenversicherungapflicht. Diese wird nicht schon dadurch aus— geschlossen, daß die Beschäftigung nur auf einige Stunden täglich beschränkt ist. 6) Eine im voraus auf weniger als eine Woche beschränkte Beschäftigung im Sinne des § 1 des Kranken versicherungsgesetzes liegt dann nicht vor, wenn einzelne kurz— zeitige Dienstleistungen sich wochenlang regelmäßig wiederholen und deshalb als Ausfluß eines einheitlichen Beschäftigungsverhält⸗ nisses anzusehen sind, oder wenn nach den Umständen ein nicht nur für jeden einzelnen Tag, sondern für unhestimmte Zeit geschlossenes Arbeitsverhältnis anzunehmen ist. 7) Die Gebühr des z 1803 der Reichs versicherungeordnung gehört zu den Kosten des Verfahrens. Handelt es sich um die Kosten des Verfahrens, so ist auch bei den anderen Spruchsachen des 8 1771 der Reichsversicherungsordnung die Revision ausgeschlossen 11881)

1) Streit über einen Eijatzanspruch im Sinne des 15826 der Reichsversicherungsordnung liegt auch dann vor, wenn der Renten berechtigte die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Befriedigung eines nach 5 1322 Abs. 3 9. 4. O. erhobenen Ersatz mspruchs bestreitet. 2) Der Träger der Un allversicherung kann den von einer Ver⸗ sicherungsanstalt nach § 1522 Abs. 3 Satz 1 der Reichs⸗ versicherunge ordnung geltend gemachten Ersatzanspruch mit Wirkung gegenüber dem Rentenberechtigten nur mit dessen Zustimmung he—⸗ friedigen. 3) Ein Versicherungsträger kann im Sinne detz 5 1708 Abs. ? Satz 2 der Reichs persicherungsordnung emitbetetligt sein, auch wenn er an dem bisherigen Verjahren nicht keilgenommen hat 1382)

1) Bet Ersatzstreitigkeiten nach den 85 1518 Abs 2, 1520 Abs. ? der Reichsversicherungsordnung gehört der Versicherte nicht zu den Beteiligten. Wind er zu dem Verfahren nicht zugezogen, so liegt daber ein wesentlicker Mangel, des Verfahrens z 1697 Nr. 2 der Reichs versicherungs ordnung) nicht vor. 2) Die Vorschrift des § 78a Abs. ? des Krankenversicherungsgesetzesz, wonach eine nach Wochen oder Monaten bestimmte Frist mit Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats endigt, der durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, an dem die Frist begonnen hat, sindet auch auf die Berechnung der Dauer der Kranken⸗ unterstützung Anwendung Nach 56 Abs. 2 a. a. O. ist das Kranken⸗ geld daher, wenn die Erwerbtunfähigkeit nicht früher behoben wird, für 2g Wochen und einen Tag zu gewähren 11883);

1) Die Vorentscheidung ist obne Zuziehung eines Kollegiums von dem Vorsitzenden der Versicherungsbehörde allein zu erlassen. Der Erlaß einer Vorentscheidung gemäß § 1657 der Reichtz⸗ versicherungs ordnung ist zulässig, auch wenn in einer Streitsache die Klageschrift dem Bektlagten zugefertigt worden ist. und dieser sich zur Sache geäußert hat. 2) Ersatzstreltigkeiten, die auf Grund der S§5 25, 26 des Gewerbeun fallversicherungsgesetzes erhoben und vor dem 1. Januar 1913 bei einem Verwaltungsgericht anhängig gemacht wurden, sind im Veiwaltungestreitverfahren durch⸗ zuführen. Cine Abgabe dieser Streitsachen an die Versicherungs— behörden gemäß Artikel 86 und 87 des Einführungtgesetzes zur Reichs« versicherunge ordnung ist nicht zulassig (1884;

Unter der Ueberschrift „Andere folgende Grundsätze veröffentlicht:

Eine Beurlaubung unterbricht die versicherungspflichtige Be⸗ schäftigung dann nicht, wenn der Versicherie auch wäbrend des Urlaubs Entgelt erbält und der Verfügungsgewalt des Arbeitgebers untersteht 1885);

Wenn in einem Streitverfahren gemäß 5 1459 ver Reichsver⸗ sicherungs ordnung der Beschlußausschuß des Versicherungeamtg an

Entscheidungen“ sind

Stelle des Vorsitztnden des Veisicherungsamts entschieden hat, so! z Konstantinopel berufen wurden, nie ernst genommen haben.

leldet das Verfahren an einem wesentlichen Mangel [1886

Die Vorschrift des 5 1640 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ist nur dann anzuwenden, wenn es sich um Fragen der örtlichen 3 ständigkeit des Versicherungsamts, nicht auch um solche der Zu⸗ lässigkeit eines in der HReichsversicherunggordnung geordneten Ver. fahrens handelt 1887);

Die Ablebnung elneg Rechtsbllfeersuchens durch (inen Verfiche= rungeträger ist keine Entscheidung im Sinne des S 1791 der Reichs. verficherungsordnung. Gegen die von dem Versicherungsamt als Auf- sichtsbebörde ergangene Entscheidung ist gemäß. 8 1182 4. a. O. Beschwerde und gegen die Entscheidung des Oberpersicherungdamts gem sᷣ 1797 a. a. O. weitere Beschwerde zulässig [1888 .

ie in einem anhängigen Berufungs verfahren entstandenen Kosten der Abschriften von Beweißverhandlungen sind als Kosten des Ober- dersicherungsamts nach 5 80 Absaß 1 der Reichsveisicherungsordnung von dem Bundeestaat zu tragen 11889;

Eine der Züständigkeit der Versicherungsämter unterworfene Streitigkeit im Sinne der Nr. 4 der Bekanntmachung des Reichs fanzlers vom 31. März 1913, betreffend die Ausführung des Artikel 3 Abf. 2 des deutsch⸗italienischen Aböomm ene über Arbelterversicherung vom 31. Juli 1912 Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1913 Seite 385 legt nicht vor, wenn die Durchfübrung eines vor Stellung des Ueberwelsungsantrags eingeleiteten Heilverfahrens den Gegenstand des Streits bildet (1890;

Den Schluß bilden die Uebersichten über Zahlungen der 31 Versicherungsanstalten aus Invaliden⸗ Kranken⸗, Alters⸗ und Zusatzrenten und über Versicherungsleistungen an Hinter⸗ bliebene im Monat Juni 1914 und über den Erlös aus Bei⸗ tragsmarken im Monat Juli 1914.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die 28. und 29. Ausgabe der Deutschen Verluftlisten bei. Sie enthalten die 27. Verlustliste der preußischen Armee, die 19. Verlustliste der bayerischen Armee und die 10. Verlustliste der sächsischen Armee.

Bayern.

Seine Majestät der König Ludwig ist von seiner Reise nach der Pfalz gestern abend in München wieder eingetroffen.

Baden.

Während die Regierung bisher die vom Kreisausschuß in Mannheim vorgeschlagenen Sozialdemokraten trotz wiederholter Beschwerde im Landtage nicht als Kreisräte ein⸗ berufen hat, hat jetzt, wie die „Mannheimer Volksstimme“ mitteilt, das Bezirksamt Mannheim dem Kreisausschußmitglied und Vizepräsidenten des Badischen Landtages Geiß die Er⸗ nennung zum Mitglied des Mannheimer Bezirksrats ange⸗ kündigt. .

Samburg.

Die Bürgerschaft hat weitere fünf Millionen Mark zur Bestreitung von aus dem Kriegsverhältnis erwachsenden außer⸗ ordentlichen Ausgaben und zwei Millionen Mark zur Er⸗ höhung des Fonds für den Anleihezinsendienst sowie gö50 000 Mark zur Ausführung von Arbeiten auf dem zur Er⸗ , . des Ohlsdorfer Friedhofes erworbenen Gelände be⸗ willigt.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Die „Politische Korrespondenz“ meldet, daß seit der völkerrechtswidrigen Ausweifung der österreichisch⸗ungarischen diplomatischen Agenten in Kairo der Schutz der Oester⸗ reicher und Ungarn in Aegypten von Italien über⸗

nommen worden ist. .

Großbritannien und Irland.

Auf Ersuchen der belgischen Regierung hat die britische Regierung beschlossen, für , ,, chten eingetragener belgischer Schiffe die Kriegsrisiko⸗Persicherung unter den⸗ selben Bedingungen anzunehmen, wie für britische Schiffe.

Das Oberhaus hat vorgestern in Uebereinstimmung mit der Haltung der Oppositlon gegenüber den Verhandlungen der Homerulebill, wie sie durch die Einbringung des Lansdownesschen Gesetzes am Montag zum Ausdruck ge⸗ kommen war, mit 93 gegen 29 Stimmen beschlossen, die Er⸗ örterung der zweiten Lesung der Homerulebill zu verschieben.

Im Unterhause wurde gestern das Gesetz, auf Grund dessen die Erledigung der Homerulebill und der Bill über die Entstaatlichung der Kirche in Wales auf ein Jahr oder länger unterbrochen werden soll, wenn dann der Krieg noch nicht beendet sein sollte, in allen Lesungen angenommen.

Nach dem Bericht des W. T. B. erklärte der Pemlerminjster Asquith, diese Regelung löse das von der Regierung gegebene Versprechen ein, daß keine Partei im Zusammenhang mit dem Kriege irgend einen Nachteil oder Vorteil haben solle. Ein unbegrenjter Aufschub der Maßregeln, die im ordentlichen Lauf der Dinge jur parlamentarischen Erledigung gekommen wären, würde am Ende der Session einen Nachteil für die ministerielle Partei bedeutet haben. Er versprach die Abänderungsbill in der nächsten Session vorzulegen und drückte dabel die Hoff nung aus, daß eine dauernde Regekung der Frage erreicht werden würde. Der Minister zollte dem Pakriotigmus der Ulstei Freiwilligen Anerkennung und erklärte, daß jede Absicht, einen Zwang auf Ulster auszuüben, undenkbar wäre. Bonar Law erhob heftigen Einspruch gegen das Vorgehen der Regierung, daz er als Bruch ihres Versprechens an⸗ sähe. Aber“, fügte er hinzu,. „big der Krieg vorüber ist, werden wir ber Regierung mit allen Mitteln beistehen, die in unserer Macht sind, und ich gebe diese Zusicherung mit der vollsten Zustimmung eine jeden Mitgliedes unserer Partei.“

Türkei. Die Tätigkeit, die die Deutsche Militärmission in Konstantinopel entwickelt, hat nach dem Urteil der Ange⸗ hörigen der Armee und ausländischer fachmännischer Beobachter, wie die Wiener „Politische Korrespondenz“ mitteilt, zu sehr er⸗ sprießlichen Erfolgen geführt. Die Mitglieder der Mission arbeiten mit unermüdlichem Eifer daran, das ottomanische Heerwesen mit dem Geiste strengster Manneszucht zu erfüllen, alle Nachlässigkeiten und Korruptionen auszurotten und auch den Geboten der Hygiene Achtung zu verschaffen. Die Früchte dieser Erziehung zeigen sich auch bei der Durchführung der Mobilisierung. Etz ist nicht zu bezweifeln, daß zu der sesten haltunß die die Pforte in der jetzigen europäischen Krise gegenüßer Rußland zeigt, auch das Bewußtsein beiträgt, über ein wohlausgebildetes Heer zu verfügen. Das vollständige Gegenstück zum Wirken der deutschen Heeresinstruttoren bildet obiger Quelle zufolge das der englischen Maxine⸗ mission. Man hat allgemein den Eindruck, daß die englischen Marineoffiziere die Aufgabe, um derentwillen sie nach

r kleinen ottomanischen Flotte wak seit Ankunft dieser mn nicht nur kein erhöhter Eifer, sondern überhaupt keine feit zu entdecken. Die britischen Offiziere widmeten ihre bornehmlich der Pflege des Tennis und des Bridge. Es sich, zumal nach der Beschlagnahme zweier türkischer ampfschiffe durch die englische Regierung die Ueher— g aufdrängen, daß man auf englischer Seite die türkische in einem Schwächezustand zu erhalten sucht.

Amerika.

er Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika on hat an seine Mitbürger eine Mahnung zur ung der Unparteilichkeit erlassen, die, dem Berner

* zufolge, in der Uebersetzung lautet:

Meine Landsleute!

ch nehme an, daß jeder denkende Mann in Amerika sich in aufgeregten letzten Wochen gefragt hat, welchen Einfluß der ische Krieg auf die Vereinigten Staaten ausüben werde, und me mir die Freiheit, Euch mit einigen Worten zu zeigen, daß Wirkungen vollständig von unserer eigenen Wahl abhängen, und nit dem größten Ernst die Sprechwesse und das Verhalten erz zu legen, das den besten Schutz der Nation gegen Not und bildet. e Wirkung des Krieges auf die Vereinigten Staaten wird von hängen, was die amertkanischen Bürger sagen und tun. Jeder der Ämerlka wahrbaft liebt, wird im wahren Geist der sität handeln und sprechen, das heißt im Geiste der Unparteilich⸗ illigkeim und Freundlichkeit gegen alle Beteiligten. Die ung der Nation in dieser hetklen Sache wird zum großen Teil mn bestimmt werden, was die einzelnen und die Gesellschaft und öffentlichen Versammlungen Zusammenkommenden tun und was die Zeitungen und Zeitschriften enthalten, was die Geist— auf der Kanzel äußern und die Leute als ihre Meinungen auf raße verkünden. as Volk der Vereinigten Staaten setzt sich zusammen aus Nationen und hauptsächlich aus den Nationen, die heute im liegen. E ist natürlich und unvermeidlich, daß unter uns die Unterschiede in den Sympathien und den Wünschen für den g des Kampfes bestehen. Die einen werden dieser, die anderen lation den Sieg wünschen. Es wird leicht sein, die Leiden zu wecken, und schwer, sie zu besänftigen. Wer sie welt, eine schwere Verantwortung auf sich, die Verantwortung Für weniger als die Zerreißung des Volktz in Lager feindlicher Ge— len, in Parteien, die sich in den Krieg hinejnrelßen lassen und E Impulsen und Meinungen, wenn auch nicht mit Handlungen während doch das Volk der Vereinigten Staaten einig seimn als Amerikaner verbunden im lcyvalen Zusammenhalten mit gierung, durch Ehre und Liebe verpflichtet, zuerst am. das Fand und seine Interessen zu denken. ne solche Zersplitterung wäre verhängnisvoll für unseren Frieden und lönnte selbst die Erfüllung der Pflicht der fried lichen großen Nation ernstlich erschweren, der Pflicht, die egeben ist, daß wir das einzige Volk sind, das sich bereit hält, jrechen im Sinne einer unpartelischen Vermitilung, Ratschl äge eden und zur Vergleichung zu geben, nicht als Parteigänger, als Freund. ein einziger Gedanke ist Amerika. Ich bin sicher, den ernsten und Willen jedes denkenden Amerikaners auszusprechen, wenn daß unser großes Land, das selbstverständlich in unseren Ge— und Gefühlen obenansteht, in diesen Tagen außerordentlicher g sich als eine Nation erwelsen soll, die mehr als andere die

Pohl abgewogenen ungetrübten Urreils, die Würde der Selbst⸗

Hung, die Kraft leidenschaftsloser Attion hesitzt, eine Nation,

.

er Über andere zu Gerichte sitzt noch sich in ihren eigenen

mssen stören läßt, und die dafür sorgt, daß sie frei und fähig

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u tun, wag ehrlich, selbstlos und dem Weltfrieden dienlich ist. Farum sollten wir uns nicht die Zurückhaltung auferlegen, die Volke das Glück des erfehnten großen und bleibenden Ein⸗ zugunsten des Friedens bringen wird? h wage es daher, liebe Landsleute, ein feierliches Wort der ng an Euch zu richten. Ich warne vor jenem tiefsten, feinsten wichtigen Neutralitätsbruch, der aus Einjeitigkeit und leiden chem Parteiergreifen entstehen tann Die Vereinigten Staaten in diesen Tagen, die dazu angetan sind, die menschliche Seele uchung zu führen, neutral bleiben, dem Namen und der Sache Kir müßsen unvparteiisch sein in Gedanken und Taten, mussen Gefühle im Zaum halten, so gut wie jede Handlung, die als ugung irgend einer der kämpfenden Parteien ausgelegt werden

Afrika.

er „Daily Telegraph“ meldet aus Johannesburg, daß zefangenenlager in Robertsheights täglich wächst. he und DOesterreicher im Alter von 19 bis 45 Jahren

aus allen Teilen Südafrikas dorthin gebracht. Ihre soll jetzt 4500 betragen.

Kriegsnachrichten. Westlicher Kriegsschauplatz.

Froßes Hauptquartier, den 18. September 1914, bs. (W. T. B Die Lage auf dem west lichen gsschauplatz ist seit gestern unverändert. An ein— Stellen der Schlachtfront sind Angriffe französischer ppen in der Nacht vom 15. zum 165. und im Laufe des Burückgewiesen. Einzelne Gegenangriffe der schen waren erfolgreich.

Südlicher Kriegs schauplatz.

September. (Meldung des Ungarischen kspondenz-Bureaus.) Nach Berichten von unterrichteter haben die Truppen gegen Serbien die Offensive en, die mit entsprechendem Erfolge vorschreitet.

Budapest, 17.

Blantyre (Nyassaland), 16. September. Meldung des kerschen Bureaus“) Die Deutschen ziehen sich in kleinen pen überland zurück. Sie brechen die Brücke über den jwefluß ab. Die britischen Truppen nahmen gestern 'Erkundung jenseits der Grenze vor, ohne mit dem Feind erührung zu kommen.

Rapstadt, 14. September. Meldung des „Reuterschen aus“) Eine südafrikanische Streitmacht von be⸗ en Schützen überraschte, nachdem sie zwei Nächte marschiert ich bei Tage verborgen hatte, eine deutsche Tru ppen⸗ kung, die eine Furt ungefähr 60 Meilen gon Stein in Namaland beseßt hielt. Nach einem scharfen Gefecht en die Deutschen zur Uebergabe gezwungen.

Wohl fahrt spslege.

Der Nationalstiftung für die Hinterliebenen der im Kriege Gefallenen (Berlin NW. 40. Alsenstraße 11), deren Ehren präsidium der Reichskanzler und Präsident deg preußlschen Staateministeriumz Dr. von Bethmann Hollweg und der Staate sefr är des Innern und Vizepräsident des preußischen Staatsministeriums Fr. Delbrück übernommen haben, sind u. a. von dem Kali. Syndikat, G. m. b. S., 20000 „S überwiesen worden.

Der Vorstand des Innungsausschusses der ver⸗ einigten Innungen zu Berlin richtet an die Mitbürger Groß Berlins solgenden Aufruf: „Schwere Zeiten hat der werktägige Mittel- und Handwerkerstand in den letzten Jahren durch die unsichere politische 96. durchmachen müssen, und noch schwerere Zeiten find durch den Ausbruch des Krieges gekommen. Austräge sind rückgängig gemacht worden, neue Aufträge geben fast garnschlt ein. Viele Betriebe mußten daher geschlossen werden, unzählige nicht jur Fahne einberufene Gehilfen, Gesellen und Arbeiter, die zum Teil viele Jahre in einunddemselben Betriebe tätig waren, sind entlassen worden. Mit banger Sorge blicken diese Krelse in die Zukunft, und manche Exsstenz ist bedroht. In dankenswerter Weise haben staatliche und kommunale Bebörden beschlossen, trotz des Krieges die projektierten Bauten fertigstellen zu lassen, und sind ferner sogenannte Notstande⸗ arbeiten hergeben. Mlibürger! ÄUuch Ihr könnt dem bedrängten Handwerk helfen, schtebt nicht die ju vergebenden Arbeiten bis nach Beendigung des Krieges auf, laßt sie jetzt aus- führen. Der wwe r brd Oktoberumzugstermin bietet Gelegen⸗ heit g⸗nug hierzu. Gedenkt auch des am meisten gef ch a digten Künstlerhandwerkes und der Handwerker der Betleidungs⸗ industrie! Haben wir Arbeit, so können wir auch uuf re Gehlllen, Gesellen und Arbeiter beschäftigen, die viel lieber ihren Unterhalt durch geleistete Arbeit bestreiten als durch Unterstützungen. Mitbürger! Beherziget unsere Bitte, betätigt Euch in sozialer Fürsorge, und Ihr werdet manche Träne trocknen, aut so manchem Hause Kummer und Sorge verscheuchen! Zeigt unseren tapferen Helden, die im Felde stehen, daß auch die Daheimgebliebenen 9 i. Volk von Brüdern find, die nicht trennen kann Not und Gefahr!“

Kunft und Wissenschaft.

Das Berliner Kupferstichkabinett hat kürzlich ein Blatt erworben, auf dem eine AÄnsicht auf das Forum Romanum vom Kapitol aus dargestellt ist. Die Zeichnung deckt sich fast vollständig mit einer bereit feit lange bekannten Zeichnung, die dem Martin van Heemskerck zugeschrieben wird. Wie in dem Seytemberheft der Amtlichen Berichte aus den Köntglichen Kunstsammlungen? mit. geteilt wird, kann es keinem Zweifel unterliegen, daß das neuerworbene Blatt daz Driginal Heemskerck;g, das früher bekannte aber eine getreue Kopie 4. Das Blatt, das laut der eigen⸗ händigen Signatur des Künstlers im Jahre 1535 in Rom entstanden i, bat auch für die Topographie der Stadt Bedeutung, da auf ihm längst abgetragene mittelalterliche Bauten trotz ihrer kleinen Maße mit großer Genauigkeit wiedergegeben sind.

Unter den aus den Mitieln der „Vereinigung der Freunde antlker Kunst' für das Antiquarfum angekauften Stücken sei eine Ur⸗ kunde, ein römischezs Militärdiplom des Kaiserg Vespasian vom Fahre 78 n. Chr. genannt, das fast in dem Augenblick noch erworben werden konnte, wo es zum Verkauf ing Ausland gehen sollte. Die Urkunde ist in Wiesbaden nahe dem einstigen Römerkastell gefunden und besteht aus zwei bebderseits beschriebenen Bronzeplatten von 19,3 em Höbe, 15 em Breite und 2 mm Dicke, die duich einen zum Teil noch vorhandenen Drahtverschluß aus Bronze zuüsammengehalten wurden. Gin Bronzeblech schützte die Siegel von sieben Zeugen. Die jetzt verlorenen Siegel waren in Wachg gedrückt, daz man über die Knoten des Drahtverschlusseg gegoffen batte. Die große Bedeutung des Piplomz für unsere rheinischrömische Geschichte ergibt sich aus folgendem Zusammenhang. Die Unterwerfung der rechts rheinischen Bölkerstämme durch Germanikus war unsicher, und schon Claudius mußte alle Besatzungen vom rechten Rheinufer zurückziehen. Plündernd fielen dte Chatten in das römische Land; Tanten wurde von den Batébern bedrängt; gesangene Senatoren, ja dag eroberte Admirals. schiff der rzmischen Rheinflotte wurden der großen Seberin Veleda zugeführt, die im Lande der Bructerer an der Lippe verehrt wurde. Der Bataveraufstand führte vorübergehend sogar zur Bfldung eines eigenen gallischen meichg. Endlich, im Sommer 77 n. Chr. sandte Vetpastan große Truppenmassen über den Rhein, die bis zur Emg vordrangen und dabet auch die Seherin Veleda gefangen nahmen. Ueber hr Schicksal berichtet Tacitus (Germania 8), daß sie im Triumphzuge des Imperators durch Roms Straßen geführt wurde. Tacttus war bisher die einzige Quelle über diese Greignisse. Als Originalurkunde aut eben jener Zeit erhalten wir jetzt das Wiesbadener Militärdiplom. auß dem wer unser g nauem Datum erfahren, daß es für den gallischen Reiter Tertius vom Stamme der Trevirer aug gessellt wurde, der das römische Bürgerrecht für sich und seine Nachkommen erhält, ferner das Recht, mit einer pPeregrinen Fran eine rechtegültige römische Ehe zu schließen. Interessant ift auch die Bestimmung, daß die Originalurkunde des Diploms in Rom auf dem Kapitol angebeftet werden solle. Das Diplom ist in 5=7 mm hohen Buchstaben in die Bronze ginge. graben und lautet in deutscher Uebersetzung: Der Imperator, Gäsar Vegpasianus Augustus, Pontifer Narimus mit trsbuntzischer Voll⸗ macht zum neunten Male,. Imperator jum neunzebnten Male, Vater des Vaterlands, Zensor, Konsul zum achten, designierter Konsul zum neunten Male (berleibt hiermit): Den Reitern und den Fuß— soldaten, die in den 6 Schwaßronen der Neviei, Singu⸗ lares, Moesica, Afrorum Tererana, Siliana, Sulpicta sowie in der Cohorte 1 pia via. Hispanorum in. Germanien unter Quintus Julius Cordinus Rutilius Galllcugs Kriegsdienst tun und 25 Oder mebr Dienstjahre hinter sich haben, deren Namen auch unten vermerkt sind, das Bürgerrecht für sie selbst, ihre Kinder und Nach⸗ kommen sowie das Eherecht für die Frauen, die sie zur Zelt der Verlethung des Bürgerrechts hatten oder, falls es Unverheiratete sinz, für die Frauen, die sie später heirgten, wohlverstanden in jedem Einzel⸗ falle Gegeben am 15. April unter den Konsuln Novptus Priecuß und S. CGionius Commadus, An die Moesische Schwadron, zu Händen des Präfekten Titutz Staberius Secundugz, Sohn des Titus von der Tribus Quirlna für den Soldaten Tertsuz, Sohn des Markus aus Trier. Abgeschrleben und geprüft nach der Erztafel, die zu Rom angebracht ist im Kavltol hinter der Hütte des Romulus Zeugen): A. Titinius Jusftus usw. Per in bem Diplom erwähnte Soldat Terttus dürfte sich nach seiner Entlassung aus dem Heer in Wiegbaden als Veteran angekauft haben und aug selnem AÄnwesen unweit des Kastells mag das Viplom stammen, daß für ihn und seine Familie von großer Wichtig Hh nm r, Pie wäbrend der Piltiärzeit eingegangene Ehe galt nämlich als Konkubinat und die aus ihr hervorgegangenen inder als nicht legitim; erst Hadrian verlieh ihnen die Rechte der nachsten Verwandten, aber erft unter S-ptimius Severus erlangten die Soldaten frauen alle Rechte, die sonst Ehefrauen zu standen.

Der Verzicht deutscher Kulturträger auf a .

Ghrungen dauert fort. Im Anschluß an die am J. 2 der⸗ öffentlichte Erklärung verzichten, W. T. B. zufolge, auch folgende Gelehrte und Künstler auf die ihnen von englischen gelehrten Gesell⸗ schaften verliehenen Auszeichnungen:; Mar Bayrhammer Wies haden) Sberbergrat, Professor Dr. Beck (Freiburg Sa.) Professor C. Bezold Deldelbera), Prosefsor Mar Bruch (Venlin), Professor Gustaf

alman (Jerufalem, 3. 3. Frelenwalde), Professor Dr. W. Ellen⸗

berger (Dresden), Professor K. Elßner (Dresden), Professor Dr. M. v. Frey Würzburg), Geheimrat,

Hamburg), Geheimrat, Professor Dr. Frommhold (Greifswald), * Geßner (Berlin), Professor Friedrich Gernsheim (Berlin), Professor

Saebler (Friedengu), Profsessor Dr. Q Kiliani (Freiburg i. B),

Hofrat, . Dr. Krarpelin (München), Geheimrat, ken

Dr. Ernst Küster (Berlin), Geheimrat, Professor Dr. Leonhard

(Breslau), Professor Dr. Hermann Lepy (Heidelberg), Profe ssor H.

C. Meinbof (Hamkurg), Professor Ludwig Mittels (cirzig), Th.

Möldeke (Snaßhurg i. G.) Geheimrat, 6 Dr. Nelker (Breslau), en Eugen Petersin (Berlin ⸗Halensee), Professor

2. Rhumbler (Hann. Münden), Professor Sr. Eduard Riecke (Göttingen). Wirklicher Rat Ritter und Cdler von Schmaedel (München), Geheimrat, Professor Dr. E. Schmidt (Marburg a. 2. X), Dr P. Schmidt (Fehrbellin), Geheimrat, Professor Vr. E. Schweninger (München), Ptofessor Dr. J Smend Straßburg i. E), Ir -Ing. Springorum (Dertmund), Geheimrat, Professor Dr. C Stumpf (Berlin). Gebeimrat. Professor Dr. Tilimauns (espzig), Geheimrat, Professor Dr. J. Veit (Halle a. S) Weitere Unter⸗ 66 sind zu richten an Professor J. Schwalbe, Charlotten⸗ urg 4.

Sämtliche vier Fakultäten der Albertus ⸗Universität in Königs⸗ berg haben einssimmig beschlossen, dem Generalobersten von Hindenburg die Würde eines Shrendoktors zu verleihen.

Die Ursache des Untergangs der Scottschen Süd⸗

polarerpedit ion. Professor Brooks von der Universität Pittsburg macht in der neue sten, nach Deutschland gelangten Ausgabe der New Yorker Wochenschrifi Science“ auf einen bisber wenig oder gar nicht beachteten Umstand aufmerksam, der wesentlich zum Untergang der Scottschen Südpolarreise beigetragen haben mag. Die angeführten Tatsachen sind um so wichtiger, als sie sich auf einen Vorgang be⸗ ziehen, der auch zu Kriegszelten bei einem Winterfeldzug in Be⸗ tracht kommen könnte. Giner der unentbehrlichsten. Stoffe für den Erfolg der Reise im n,, war begreiflicherweise das Petroleum, und in den Tagebüchern von Segtt findet sich mehr⸗ fach die Etwähnung einetz an dlesem Brennstoff. So befagt eine Eintragung vom 24. Februar 1912: Wir fanden die Vorräte in Ordnung mit Aus- nahme eines Delverluftg; werden mit Brennstoff sehr zu sparen haben. Wünschte, wir hätten mehr Brennstoff. Dann weiter am 26. Fe⸗ bruar: ‚Der Brennstoffmangel macht uns schwere Hesorgnis“. 2. März fanden die Reisenden bei einer anderen Niederlage wieder einen Verlust an Petroleumvorrat, fodaß sie mit der größten Sparsam⸗ keit nicht mebr bis zum nächsten Vorrateplatz ausreichten, und am 4. März schretbt Scott: Es wird wirklich schlecht werden, wenn wir im nächsten Depot denselben Verlust an Oel finden. Drei Tage später wird diefer Mangel als ein Grund der Hoffnungslosigkeit be⸗ zeichnet und in feiner letzten Mitteilung mit dem Tod vor Augen nennt Scojt den unerklärlichen Verlust von Petroleum in den Vorräten als die Hauptursache für den Zusammenbruch der Expedition. Es sind nun weitere Untersuchungen zur Aufllärung dieses Rätsels gemacht worden. Amundfen hatte schon darauf hingewiesen, daß die Petroleum⸗ behälter häufig eine neue Verlötung nötig machten. Manche der Gefäße in den Vorratsstapeln der Polgrerpeditionen wurden nach einem Jahr völlig leer, andere nur noch bis zu einem Dꝛittel gefüllt aufgefunden. Unser dem Elnfluß der Kälte verwandelt sich gewöhn⸗ sicheg Zinn in ein graues Pulver, und dieser Vorgang geht am schnellfien bei einer Kälte von 43 Grad vor sich Er volljieht sich aber, wenn auch langsamer, schon bei welt geringerer Kälte, verdient also sorgfältige Beachtung.

rätselhaften Verlustes

Literatur.

Ueber Mobilisierung des Ernähbrungsweseng“ ver⸗ öffentlicht der bekannte Münchener ygteniker Professor Dr. pon Gruber in den Süiddeutschen Mongtzhefren! eben Aufsatz, der die Frage der Ernährung unseres 57 Millionen Seelen zählenden Volkes während einer vielleicht sehr lange dauernden zFampfegzeit behandelt. Der Verfasser I der Meinung, die ent— scheidende volkswirtschaftliche Frage im Innern set für uns zurzeft nicht die, ob genug Arbeit und Verdtenst für alle auf die Dauer geschaffen werden kann so wichtig diese Frage auch sein möge —, sondern die, oh wir im Inlande genug ben smittel für alle haben und neu erzeugen können. Auf Grund sorgfältiger Berechnungen kommt er ju dem Ergebnitz, daß unser Hoden an sich groß und ertragreich genug sei, um uns selbst für den Zeitraum eines langen Kriegeg unter gemissen BeLingungen zu ernähren: Wir jönnen auf die Dauer ohne jegliche Zufuhr von außen leben, wenn wir nur mit dem, was wir haben, sorglich haushalten und von unferem vaterländischen Boden einen vernünstigen Gebrauch machen. Aber diese Bedingungen müssen unwelgerlich erfüllt werden. Also eine andere Wirtschaft mit unseren Bodenerzeugnissen und weiterhin auch mit unserem Boden selbst wird gefordert. Professor ven Gruber weist auf die gewaltige Verschwendung hin, die durch dic Alkohol⸗ erzeugung mit unserem Boden und seinen Gewãächsen getrieben werde, vor allem in Bierbrauerei und Branntweinbrenneresi. Seien doch im Jahre 1912 in Deutschland (nach den Vierteljahrsheften zur Statsftit des Deutschen Neicheß bezw. dem Stattstischen Taschenbuch für Brauer) nicht weniger als 2730 000 t. Kar⸗ toffeln (zu 20 Zentnern), 366 000 t. Getreide und sonstige mehlige Stoffe, 407 000 hl Kernobst und Kernobsttreber, 224 000 hl Stein⸗ obst in den Brennereien, 15 755 000 d Gerste, 120 000 47 Weizen und 161 060 dz Zucker in den Brauereten verarbettet worden. Doch auch die heutige Vermablung des Getreides, bei der viel zu viel Abfall erzielt werde (his zu 15, 29 und 30 v. n bedeute vols. wirtschaftlich einen starken Luxus. Gbenso set mehr Kartoffel, stait Gerftenbau und andere Reform geraten. Jedenfalls also: möglichst rationelle Verwertung deg Bodeng und zu allernächst der gemwachsenen Boden er jeugn isse, der Nahrungsmittel, sei . mehr als irgend Ainmal ein oberstes Gebot unserer natsonalen Selbsterhaltung.

Verkehröwe sen.

Von den Absendern von Paketen nach dem neutralen Aug lande werden vielfach die bet Kriegsausbruch erlassenen Bestim= mungen über die Aus suhrverbote nicht beachtet. Miese Ausfuhr⸗ verbote sind im Reschsgesetzblatte Nr. 46 47 vom 31. Juli 1914 ver- öffentlicht und beziehen sich in der Hauptsache auf folgende Gegen⸗ stände:

Tiere und üierlsche Erzeugnisse; Verpflegungg⸗, Streu. und Futter⸗ mittel; Kraftfahrzeugteile, Mineralrohßle usw., Waffen, Mu⸗ nition, andere Artikel des Kriegs bedarfs und Gegenstände, die zur Herstellung von Kriegsbedarfsartikeln dienen; Eisenhahn⸗ material aller Art, Telegraphen⸗ und Fernsprechgerät somie Teile davon, Luftschiffergerät aller Art, Fahrzeuge und Teile davon; Robstoffe, die bei der Herstellung und dem Betriebe von Gegenständen ez Krieggbedarfg zur Verwendung gelangen; . und Arzneimittel sowie ärztliche Instrumente und Geräte.

Im einzelnen sind die zur Ausfuhr verbotenen und die nach⸗ träglsch wieder zugelassenen Gegenstände in zablreichen Bekannt⸗ mgchungen des Reichskanzlers im Deutschen Reichsanzeiger usw. aufgeführt.

Da die Auslandgpakete, deren Inhalt bei der zollamtlichen Prüfung an der Grenze al unter die Ausfuhrverbote fallend, erkannt wird, nicht an das Ausland ausgellefert werden, sondern den Ab⸗ sendern zurückgesandt werden, so liegt es im dringenden Inter. sse der Abfender, sich vor der Einlleferung der Pakete darüber Gewißheit zu verschaffen, daß der Inhalt zur Ausfuhr zugelassen ist.

Professor Dr. Fritsch (Honn /