1914 / 223 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Sep 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Entwerfen ; . ren, , 3 L stündig.

leis wissenschaftlichn Grundlagen 2 e , 2

in die Technologie der Gärunge gewerbe mit Dr. F. 2 17 * für Technologie a, 26 gen

S stündig; ratortum für Fortgeschrittenere.— 1 stündig. . Dr. Ing. Fehrm ann; Maschinen elemente und Skin en, 2stuͤndig; Born H, 1 stündig; Keblen. und Dampfderbrauch, 1 stündig; 4 m maschinentech⸗ nischen Laboratorium für Fortgeschrittenere. Br. Foth: Kartoffel

Melassebrennerei, 3 stündig. Professor Goslich: Ma schinenlebre, 3 bejw. 4 stündig Professor Haack: Angewandte Glektrizltät, 1 beiw. 3 stündig; Brennereianlagen, 1 stündig. Pro. fessor O Henneberg: Botanik für Studierende des Brennerei. faches, 2stündig; ogtsche Uebungen für Studierende des Brennereifacheg, B bezw. 3stundig. Prozessor Dr. Lan ge; Korn. brennerei und Preß defefabrikatlon, 2 bejw. 3 stündig; Chemische Uebungen für Studierende des Brennereifaches. Prosessor Dr. Lindner Allgemeine Biologie und gaͤrunge gewerbliche Bo tant für Studierende des Braueretfaches, 3 stündig. Drofessor Dr. Mohr: Auagewählte Kapitel aus der Phystk und Chemie, 3 bezw. 7stündig; Cbemische und physikaltsch Repethtonen, 2stündig. Profeffor Dr. Parow: Starke., Stärkegucker.; und Dertrtn abrilatton sowie Kartoffeltrocknung, 2 stündig. Dr. Rom mel: Mikroffopische Uebungen, Hefereinkultur, biologlsche Betriebs kontrolle für Studierende des Brauerel faces, 8 stündig Professor Dr. Schönfeld: Rohstoffkunde und Uebungen in der Rohstoff. beurteilung, 2 stündig; Auggewäblte Kapitel aus der Brauereibetriebs. lehre. Sstündig Professor Dr. Strude: Gesetzeskunde, Lstündig. Professor Dr. Win di sch: Ausgewählte Kapitei aus der Brauerel ˖ technologie und Betriebskontrolle, 4 stündig. Dr. sten feld: Essig fabrtkation, 2 stündig. .

Berlin, den 15. September 1914.

Der Rektor der Königlichen Landwirtschaftlichen Hochschule. Dr. Lemmermann.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 22. September 1914.

In einem Erlaß des Ministers des Innern wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach § 1 Ziffer 1 des Gesetzes vom 4. August 1914, betreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mann⸗ schaften, auch die Angehörigen des für den Kriegsdienst ver⸗ wendeten Unterpersonals der freiwil ligen Krankenpflege im Falle der Bedürftigkeit auf die gesetz lichen Familienunter⸗ stützungen Anspruch haben. Bestimmungsmäßig besteht das Unterpersonal der freiwilligen Krankenpflege aus Zugführern, Zugführerstellvertretern, Sektionsführern, Krankenpflegern,

KRrankenpflegerinnen, Krankenträgern, Kaufleuten, Köchen oder

Köchinnen, Schreibern und Dienern.

Die Kommission der Königlichen Regierung Gum hinnen, die bisher in Berlin zurückgeblieben war, um die von den Russen in Ostpreußen begangenen Greueltaten fest⸗ zustellen, ist, der, Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ zufolge, am Sonnabend nach Königsberg i. Pr. ahbgereist. Es ist dringend erwünscht, daß auch weiterhin Anzeigen über russische Greueltaten erstattet und an die Königliche Regierung Gumbinnen, zurzeit in Königsberg, gesandt werden.

Das endgültige Ergebnis der Zeichnung auf die Krieg sanleihen hat gestern abend noch nicht bekanntgegeben werden können, da noch immer Anmeldungen einlaufen, die noch berücksichtigt werden müssen, da sie rechtzeitig zur Post gegeben und lediglich wegen der Verlangsamung des postalischen Verkehrs nicht bis zum Schluß des Zeichnungstermins ein⸗ getroffen sind.

Ein auf gefangener Funkspruch vom 12 Uhr Mittags, besagt laut Meldung des, W.

General Postowskfi an den Kommandeur des I. Armeekorps: „Ich bitte, unverzüglich weiter zu geben an die 2. Inf-⸗-Div. und den Stah des 23 Armeekorps, 713 Morgens an bök., der kommandierende Befehl eine Kompagnie mit einem energischen Kommandeur auszu⸗ schicken mit dem Auftrag, alle Förster ohne Erbarmen zu er chi eßen.

Für die gegen den General Martos erhobene Beschul⸗ digung hat sich bis jetzt kein Beweis erbringen lassen. Martos bestreitet seine Schuld. Die Untersuchung wird fortgesetzt

In der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ wird eine Gene hmigungs⸗ urkunde, betreffend eine Anleihe des Provinzial⸗ verbandes von Hannover, veröffentlicht.

Der heutigen Nummer des Reichs⸗ und Staatganzeigers“ liegen die Ausgaben 35 und 37 der Deutschen Verluftliften bei. Sie enthalten die 31. Verluftliste der preußisch en Armee und die 13. Berlustliste der sächsischen Armee.

Eine neue österreichische Verlustliste ist soeben er⸗ schienen und liegt, wie die übrigen bisher erschienenen Listen, in der Geschäftsstelle des Deutsch⸗Oesterreichisch⸗Unga⸗ rischen Wirtschafts verbandes, Berlin W., Am Karls⸗ bad 16, den Interessenten wochentäglich während der Zeit von 11—1 Uhr Vormittags und 4— 6 Uhr Nachmittags un⸗ entgelilich zur Einsicht aus.

Mecklenburg⸗Schwerin. Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat, wie „W. T. B. meldet. stehenden Erlaß an das mecklen⸗ burgische Kontingents ⸗K'ommando gerichtet: Ich babe während der letzten Wochen meine Trurrven in zabl-

—— Ne 9 Doffmann: Mechanik der Bau tionen,

III. Studium der landwirtschaftlich / technischen Gewerbe. Gebelmer Reglerungtrat, Professor Dr. De Ib rück: Einfübrung Sayduck, Diplom ·˖ In⸗ lied i J un m n ora tu de . um sür au

Uebu im t Labo⸗ Dr . 12 ĩ

aufreibenden machen lassen. 4 bervorragenden Lelstun ihre Tap Standha ö und Manneszucht haben k erfüllt. Ich spyreche allen meinen Soldaten, Oiftteren, Unter⸗ offtzieren und Mannschaften, meinen Dank und böchste Ane kennun aus und bin gewiß, daß meine Mecklenburger wie bisher au

werden. Der Staatsminister Dr. Langfeld hat gestern eine am

lautet:

Kaiser mir aus Anlaß der tühmlichen Waffentaten meiner Landes. kinder und meiner Teilnahme an den Operationen das Eiserne Kreus ? und 1. Klasse zu verleihen geruht haben. Indem ich diese mich beglückende ehrenvolle Auszeichnung anlege, gedenke ich mit treuer Dankbarkeit der von meinen mecklenburgischen Truppen unter Gottes sichtharer Hilfe vollbrachten Heldentaten. Ihre unerschrockene Tapferkeit ist über alles Lob erhaben.

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Alexandra hat an das Dragonerregiment in Parchim, obiger Quelle zufolge, nachstehendes Handschreiben gerichtet:

Mtt freudigem Stolz habe ich von dem Verhalten meines Dragonerregiments vort dem Feinde Kenninis erbalten. Die schweren Verluste haben mich mit tieser Trauer erfüllt. Der Schmerz um die Gefallenen findet für mich, für die Angehörigen, für die Freunde Linderung in dem Gefübl, daß das brave NRegiment über jedes Lob erhaben sich undergängliche Chre erworben bat.

Lorbeeren zu erwerben, und daß nach rubmwvollem Frieden die jetzt um die Standarte Gescharten und die von ibren ehrenvollen Wunden Genesenden siegreich und gesund in Ihr Vaterland zu ihren Angehörigen hetmkehren möchten.

Mecklenburg⸗Strelitz.

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Elisa⸗ beth hat gestern, wie die „Landeszeitung für belde Mecklen⸗ burg“ von zuständiger Stelle erfährt, folgendes Telegramm ihres Sohnes, des regierenden Großherzogs, erhalten:

Der Kater hat mich gestern durch Verleihung des Ei fernen Kreuzes 2. und 1. Klasse ausgejeichnet in Anerkennung der

ruhmreichen Leistungen meiner Mecklenburget. Derzliche Grüße Fritz.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Daß ungarische Amtsblatt veröffentlicht eine Verordnung, durch did der Handelsminister ermächtigt wird, von den Ge⸗ setzen über Patente und Mar kenschutz abweichende Maß⸗ regeln zu treffen.

Großbritannien und Irland. Das Preßbureau erklärt nach einer Meldung des W. T. B.“ die Nachricht von einer Landung russischer Truppen in Frankreich amtlich für unwahr.

Frankreich. Die Anleiheversu uach einer Meldung de?

8

also nur

. st doppelt so

ählung sind 1 807 044 Einwohner 3 Drittel der Zahl in normalen Zeiten, und zwar fa viel Frauen wie Männer.

Italien. Die rumänische Gesandtschaft in Rom veröffentlicht in dortigen Blättern, wie ‚W. T. B.“ meldet, folgende Er⸗ klärung:

Um den Stimmen über eine Demission des rumänischen Ministeriums, die auch in die italien tsche Presse mit so viel anderen phantasttjchen Rumänien betreffenden Nachrichten übergegangen waren, zum Schweigen zu bringen, tst die rumänische Gesanditschaft ermäch- tigt, diese tendenziösen Sttmmen in bestimmtester Weise der Unwahr. heit zu zeihen. Unter den Mitgliedern des Kabinerts herscht die voll⸗ kommenste Uebereinstimm ang, und die Polttik der Regierung ist nur die von dem Kronrat festgelegte, an dem die maß gebendsten Mitglieder der politischen Parteien Rumäniens teil genommen haben.

Die Leitung der geeinigten sozialistischen Partei, die gestern gemeinsam mit den Abgeordneten der Partei eine Sitzung abhielt, sprach sich, obiger Quelle zufolge, zugunsten der unbedingten Aufrechterhaltung der Neutralität Italiens bis zum Ende des Konfliktes aus und beschloß, einen Aufruf an die Arbeiter in diesem Sinne zu richten. Der lange Aufruf stellt die allgemeine Abneigung der Sozialisten gegen den Krieg und die besonderen Gründe dar, die die Neutralitãt Italiens nötig machten, da Italien die einzige neutrale Großmacht sei. Hierdurch werde es auf seine Sendung hingewiesen, die Vermittlerrolle zwischen den Kriegführenden zu spielen. ; Norwegen.

Frithjof Nansen führte in seinem in Kristiania ge⸗ haltenen Vortrag, über den bereits kurz berichtet wurde, laut Meldung des W. T. B.“ weiter aus: Die Schuld an dem Kriege trägt die Politik der Alliance. Es ist nicht der lrtzte Krieg. Es befindet sich im Irrtum, wer da meint, nach diesem Kriege werde die Welt anders geordnet werden. Die Welt ist noch lange nicht soweit gekommen. Das Ende des einen ist der Begtun anderer Kriege. Wtr müssen ung danach einrichten. Die Abrüstung ist ein leeres Geschwätz. Verstehen wir nicht die Sprache der Wirklichkeit, so sind wir unwert, ein Volk genannt zu werden. Fär die Dem schen war der Durchmarsch durch Belgien unter Bruch der Neutralität eine ersenbarte Notwendigkeit. Und unsere Stellung? Wenn jemand sagt, für uns sei keine Gefabr vorhanden und unsete Stellung sei anders als die Belgiens, so jagt er Unrichtiges. Wenn unsere Stellung auch nicht schlechter ist, so ift sie jedenfalls nicht besser. Unser and ist der gleichen Lage ausgesetzt. Vor unseren Füsten können, werden und müssen die bevorste henden Seeschlachten ausgekämpft werden. Wir haben Häfen, die wichtig sind für die kämpfenden Mächte auch in nenen Korfltlten. Wir müssen ung vorbereiten. Sind wir vorbereltet? Dank den ,, die den

rieden geyredigt haben, sind wir schlecht vorbereitet. Ein neuer

eift muß in uns kommen. Lernen wir jetzt nicht, so lernen wir nie; dann ist es zu spät. Wir müssen uns sichern, daß unsere Zukunft uns gebört. Ehre den Reformen; aber welcher Nutzen entsteht daraus, wenn wir unser Land nicht häten könntn. Wir verlangen eine Rüstang, so stark wie möglich, är Heer und Flotte, damit wir nicht unterliegen in dem Kampfe, den wir vielleicht aufnebmen möͤssen. Urseie Söbne dürfen nicht als Pfuscher an die Grenzen geschickt werden. Wir verlangen Schluß mit der Politik der Frleden flöten,

fernerhin stets ihren Fahnen und ihrem Heimailand Ehre machen 20. September aufgegebene Depesche Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs erhalten, die folgendermaßen Eurer Erzellen telle ich mit, daß Seine Majestät der

Dem Regiment wünsche ich, daß es ihm vergönnt sei, weitere

. *

*

Hen aesehen beiiebungsmeise mir gabe n n, / dlens kaben, ug ache und nicht weniger. Das trifft auch 1 eudeẽ

die Flotte u. Diese wird dann besser sein als die jetzige für den grmen Teufel wirkt der einjährige Dienst erzteherssh.

ist zweifellos, daß der Deutsche durch seine milüiärische Erztebung por

dem Engländer im Vorteil ist. Was hat die miluärische Erzie ung

er von der skandinavischen Politik spricht, muß zugestehen unsere Politik an die Schwedens geknüpft ist. Unser Ziel muß 6 zu einem so naben Zusammenschluß zu kommen, wie er nur mz iich ist. Wir dürfen ung nicht als Unkerlegene hinstellen. ;

f, nicht vorüber, sie beginnt erst fuͤr uns. Wir haben nie Rot * vielleicht lernen wir sie bald kennen, dann ist es kein Unglic

r uns Wir werden als Volk wachsen. Wag wir jetzt vlelieicht durchmachen, ist unsere Rettung.

Afrika.

Die Regierung der südafrikanischen Union ist durch den kürzlich erfolgten Rücktritt des Generals Beyers, deg Oberbefehlshabers der südafrikanischen Miliz, der „Times“ zu⸗ folge in eine schwierige Lage versetzt. Es besteht eine starke Opposition gegen Offenstvmaßnahmen gegen Deutsch Südwestafrika, und zwar nicht nur bei den AUn— hängern des Generals Hertzog, sondern auch bei einer beträcht⸗ lichen Anzahl Buren, die sonst die Regierung unterstützen, namentlich in der Oranjekolonie, dem Transvaalbeztrk, dem Bezirk Lichtenburg und den Grenzbezirken der Kapkolonie. Die Buren sind loyale hritische Untertanen, halten aber den An= griff auf Deutsch Südwestafrika für unpolitisch, unwelse und überflüssig.

Kriegsnachrichten.

Westlicher Kriegsschauplatz.

Großes Hauptquartier, 21. September, Abends. * T. B.). Bei den Kämpfen um Reims wurden die estungsartigen Höhen von Craonelle erobert und im Vorgehen gegen das brennende Reims der Ort Bétheny ge— nommen. Der Angriff gegen die Sperrfortlinie südlich Verdun überschritt siegreich den Ostrand der vorgelagerten, vom französischen VIII. Armeekorps verteidigten Cote Lorraine. Ein Ausfall aus der Nordostfront von Ver dun wurde

im Biwak durch Artilleriefeuer überrascht. Im übrigen fanden heute auf dem französischen Kriegsschauplatze keine größeren Kämpfe statt.

In Belgien und im Osten ist die Lage unverändert.

Der Krieg zur See.

Berlin, 21. September. (W. T. B) Nach Mitteilungen aus Amsterdam hat die englische Admiralität am 20. Sep⸗

e der Regierung in Amerika sind 10

„Emden“ von der China⸗Station, der ganz aus dem Gesichtskreis ie

Bei der, Möwe“ handelt es sich keineswegs um ein kampf⸗ fähiges Kanonenboot. Sie war vielmehr ein Vermessungsfahr⸗ zeug ohne jeden Kampfwert. Bei Beginn des Krieges wurde sie als für die Kriegsführung wertlos abgerüstet. Der eng— lische kleine Kreuzer Pegasus“ hat eine Armierung von 8 Stück 19 3entimeter⸗Schnelladekanonen, während unser kleiner Kreuzer Königsberg“ eine solche von 10 Stück 10, 5⸗Zentimeter⸗ Schnelladekanonen hat.

Die englische Admiralität macht weiter bekannt: „Der

englische Hilfskreuzer „Carmania“ versenkte am 14. September einen bewaffneten deutschen Dampfer, vermutlich Cap Trafalgar“ oder „Berlin“ nach zweistündigem Ge⸗ fecht. Carmania“ hatte neun Tote.“ Zu dieser Londoner Meldung wird von zuständiger Stelle bekannt gegeben: S. M. Hilfskreuzer Cap Trafalgar“ ist am 14 September in der Nähe der brasilianischen Küste nach heftigem Kampfe mit dem englischen Hilfskreuzer „Carmania“ untergegangen. Die Besatzung ist durch den deutschen Dampfer „Eleonore Woermann“ gerettet worden.

Schließlich macht die englische Admiralität noch folgendes bekannt. In der Nacht vom 14. zum 15. September versuchte ein deutscher Dampfer auf dem Kamerunfluß das englische Kanonen boot Dwarf“ durch Bomben zu versenken. Der Versuch mißglückte und der Dampfer wurde erbeutet. Am 16. September versuchte ein anderer deutscher Dampfer den „Dwarf“ zu rammen. „Dwarf“ wurde nur wenig beschädigt. Der deutsche Dampfer wurde vernichtet, ebenso zwei Boote mit Explosions mitteln.

Nairobi, 20. September. (W. T. B.) Der britische Dampfer „Kaviron bo“ hrachte zwei deutsche Handels⸗ boote auf dem dn ,, n. zum Sinken. Der deutsche Dampfer „Muanza“ griff am 15. September den britischen Dampfer „Winifred“ an, der im Begriff war, in die englische Karungubai einzufahren. Der „Winifred“ zog sich zurück, kehrte später aber zusammen mit dem „stavirondo“ zurück und traf in Karungu ein, ohne Widerstand zu finden.

——

Literatur.

Der gesetzliche Zahlungsaufschub im Kriege nebst Anhang neuerer und neuester Moratoriengesetze des In, ünd Aut— landes. Bon Dr. Ludwig Hen dir, Hechtsanwalt in Berlin, VIII und 70 Seiten. Karl Heymanns Verlag, Berlin. Preis 2 66. Der gesetzliche Zahlungsaufschub im Kriege ist für das deutsche Wirtschfizleben eine sehr umstrsttene Frage. In den nächst= beteiligten Kreisn fordern dle einen ein Moratorium, während die anderen es als bedenklich oder gar gefährlich ablehnen. Ver Verfasser der vorliegenden beachten we ten Schrift bezeichnet ein deutsches Moratoriumtsgesetz alt uner aßlichen Bestanvdteil einer auzreichenden recht- lichen und wörtschaftlichen Krregörüstung und weist demgegenüber darauf

wir wollen nicht mehr den Stempel eines Volks tragen, das unter

reichen schweren, stetz siegreichen Gefechten und auf mührvollen

dem Durchschnitt ist. Darum wollen wir den einjährigen Militär-

hin, daß bie Geseßze bes Deutschen Reichs außerordentlich wenge Bestim. mungen über die Einwirkung dez Krieges auf den Rechtspertehr der

aug den Deutschen gemacht? Wag ist dagegen aus den Englaͤndeen leuten,

Eworden? Auch Schweden hat den einsährigen Dienst eingeführt. e . daß eine nachträgliche a

Die Ge ahr

zurückge wiesen. Nördlich Toul wurden französische Truppen

tember folgendes bekanntgegeben: „Der deutsche Kreuzer sechs Wochen lang am

Hierzu wird von zuständiger Stelle folgendes mitgeteilt:

ie mehreren Pächter

des Versicherungsnehmers“

Prozesses

des preußischen und bayerischen Landegrechts.

aten untereinander enthalten. Ohne in der Frage Stellung zu d. ob ein deutsches Moratoriumsgesetz, wenn e vorhanden 22 , . Kraft gesetzt werden müßte, befürwortet der Versasser die Einberufung einer Kommission don. Kauf⸗ Finanzpolitikern und Juristen zu dem Zweck, Vor=

Hhläge für ein deutsches Moratgriumęegesetz ausjuarbesien. Ginige Hie dieser Art macht der Verfasser selbst, wobei er dadon aus— Deilung der Kriegsschäden nicht genüge, s vielmehr durch, vorbeugende Maßnahmen diese Schäden auf ein Mlindestmaß beschränkt werden müßten. Zur Erleichterung dieser ge se geberlschen Aufgabe teilt der Verfasser im Anhange eine Anzahl

melst schwer zugänglicher neuerer und neuester Moratoriengesetze des

und Auslandes mit, und zwar die neue Prozeßordnung Fricdrichs 3 Großen für Niederschlesten von 1742, 2 Verordnungen ö. Glsaß⸗ Lothringen von 1871, die Moratoriengesetze für die Schweiz (18393, Portugal (18091), Griechenland (2 von 1897 bezw. 19125, Serbien 5125. Bulgarien (1912), Montenegro (1912), das österreichische Ge— EJ bom 536. Nobember ii über den Einfluß der böberen Gewalt auf bie Vornahme wechselrechtlicher Handlungen, das deutsche Gesetz üer die Folgen der Verhinderung wechsel. und scheckrechtlichet Hand— ungen im Aue lande vom 13. April 1914, zum Schluß die ein. schlägigen deutschen Gesetze vom 4. August 1914 nebst den Aus. hrung verordnungen des Bundegratg. Die interessante Schrift ver⸗ bient in Jurlsten,, Finanz., und Handelskreisen bekannt zu werden. Gesetz, hetreffend die Unterstützung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften, vom 28. Fe⸗ hruar 1388 in seiner Neufassung vom 4 August 1914. Mit Er⸗ läuteruagen von Arthur Lie brecht, Magistratsrat in Berlin. Verlag bon Franz Vahlen, Berlin. Preis 60 3. Mit Augbruch des Krieges ist dieses Gesetz in den Vordergrund der rechtlichen Inter⸗ essen bon Gemeinden und Kreisen einerselts und, von Reig. s. und Siaatgzbehörden, sowelt sie finanzlell an der Unterstützung von Familten der Cinberufenen betelliat sind, andrerseits getreten. Seine den jetzigen fostalen Kedürfnissen entsprechende Ergänzung war elner der wesent⸗ lichen Beschlüsse der dentwürdigen Reichstasssitzung vom 4. August 1914. Hie kurze, der Praxis der Verwaltungsbehörden weiten Spiel⸗ raum lassende Fassung des Gesetzeß hat aber bald nach seiner ersten Anwendung eine Reihe von Zweifelsfragen ergeben. Magistratsrat Lebrecht bietet eine Lösung derselhen nach den rechtlichen und auß der Praxls sich ergebenden Grundsätzen. Als Mitarbeiter in den Militaͤrangelegenheiten der Stadtgemeinde Berlin dürfte er hierzu in besonderem Maße berufen sein. Die Erläuterungen halten sich in

fürjester und auch für Nichtjuristen leicht ver ständlicher Form. Die

Unterstützungen für Familien von Kriegtzteilnehmern beruben auf

rechtlichen Änsprüchen und fließen aus den Quellen der Privatwohl-

tätigkeit. Inwieweit zwischen beiden ein Ausgleich erforderlich und zwechmäßtg ist, interessiert daher nicht nur die mit der Anwendung

des Gesetzes betrauten Beamten, sondern auch die große Zahl der

Personen, die in freier Liebestätigkeit sich dem großzügigen Unter— stützungswerk der Privatorganisationen gewidmet haben. Auch ihnen dürste das kleine Buch in vielfacher Beziehung einen wertvollen Fingerzeig für gerechte Verteilung ihrer Geldmittel geben.

Den Einwirkungen des Krieges auf die bestehenden Rechtsver—⸗ hältnisse sind die Aufsätze gewidmet, die das neueste Heft der Zeit« schrift Das Recht“, Nr 1718 vom 10. September 1914 (Hel⸗ wingsche Verlagsbuchhandlung, Hannoyer), enthält. Zunächst erörtert

SJustizrat Dr. Fuld die Beziehungen zwischen dem Krieg und den Rechts-

ordnungen im allgemeinen. Dann folgt ein wörtlicher Abdruck der dom bayerischen Justtzministertum in seinem Amtsblatte vom 18. August gegebenen übersichtlichen, klaren systematischen Darstellung es Rechtsstoffes, der den Inhalt von verschiedenen nach Ausbruch des Keteges zum Schutze der in den Krieg Gezogenen und der zu Hause Zurückgebliebenen ergangenen. Neichggesetzen und Bun desratgvenord⸗ nungen bildet. Diese Darstellung mit wertvollen Erläuterungen und vraktlschen Fingerzeigen ist zurzeit wohl die einzige spstematische Bearbeitung, die einzige Gebrauchganweisung, der ein ige Kommentar ju den erwähnten ,. und Verordnungen. Einzelne Fragen us dem Gebiete deg Gesetzes, betreffend den Schutz der infolge des strieges an der Wahrnehmung ihrer Rechte behinderten Personen, vom 1. August 1914 erörtert Oberamtsrichter Dr. Levis (Kann gegen die durch das Gesetz geschützten Personen überhaupt eine Klage erhoben werden?“, „wie wird die Verfahrentzunterbrechung bei der Beteiligung riegsbehinderter Personen geltend gemacht?!'/, das Versteigerungs⸗ berbot, Aussetzung des Konkursverfahrens). Von den richterlichen Zahlungefristen, die nach der Bekanntmachung des Bundesrats vom J. August 1914 in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten von den ordent lichen Gerichten auf Antrag des Schuldner diesem bewilligt werden önnen, handelt ein Beitrag von Gerichtsassessor Dr. Rönnbeig. Von den größeren Aufsaͤtzen, die in den vorqusgegangenen letzten Hesten dieser Zeitschrift veröffentlicht worden sind, seien die folgenden hervorgehoben: Zur Frage des milttärstrafgerichtlichen und , r, , . erfahrens gegen Offiziere z. D. und Offisiere a. D. von dem Ge— eimen Rat, F fg Dr. Adolf Arndt; „Die Fehler in der big—⸗ herigen Auslegung des Weingesetzes! von Regierungsrat Dr. Hof acker; Die öffentlich⸗rechtliche negotiorum gestio“ von Regterungg⸗ at Dr. Hartmann; „Zur Auslegung der Rechiganwaltsordnung' von Staatsrat Dr. von Henle; „Aufteilung des Gemeindeagdbezuks unter von Rechtsanwalt Pfund; Berufung als Vermächtnisnehmer“ von Reichsgerichtsrat Dr. Ebbecke; „Die Fest⸗ stellung der Persönlichkeit bei Beurkundungen‘ von Geheimem Justit⸗ rat Dr. Frese; ‚Die Grenze zwischen Staatsdienst und Staatsdienst⸗ anwartschaft“ von Professor Dr. Rehm; ‚Aussetzung der Verhandlung bei Teilklagen“ꝰ von Jostizrat . Versäümung der Klagefrist von Rechtsanwalt Dr. Josef; „Die Beweiglast des Mieters nach 55 547, 548 B. G⸗B. an einem Mechtsfall erläutert, zugleich ein Beitrag zur Raschheit des Bagatell⸗ von Professor Dr. Hellmann; Die Hypothek an reinem im Miteigentume stehenden Grundstück! von Oberamtzg— richter G. Melkel; „Die deutsche Schiffahrt und der Zoll— rabatt für die auf nordamerikanischen Schiffen in die Vereinigten Staaten von Amerika eingeführten Waren! von Reichsgerichtsrat Wittmaack; „Ersatzformen für Zeitgeschäste und die Rechtsprechung des Reilchsgerichtz von Professor Dr. Warschauer; ‚Die Haftpflicht der Post bei Reisen mit Motor⸗Personenvosten!ꝰ von Postiat Dr. Niggl; ‚Schadenersatz wegen Nichterfüllung! von Rechtsanwalt Dörr; Der Sr e pm? von Reichsgerichtsrat Dr. Ebbecke; anwalt Fuhrmann; „Die verlängerte Immunität der Reichstags- abgeordneten' von Professor Dr. Krückmann; . S 323 3. P. B. huch auf Vergleiche Anwendung?‘ von dem Landgerichtsxräsidenten Hlanckmelster; Arglistige Vorspiegelungen bei Gelegenheit des Rau ,. und vosiitves Vertrageinteresse! von dem Kammer gerichtssenatspräsidenten Riehl; „Die Vorschriften des Gerichts- e leg über die Sitzungepoltzei? von Kammergerichte⸗ rat Rasch; „Die Haftung des Mieters für den Schaden, en der Frachtführer oder seine Leute beim Umzug an— ichten (8 233 B. G. B) von Amtsgerichtsrat Hörle. Neben den größeren Aufsätzen über Fragen des 86 Rechts ent⸗ alten die Hefte beachtenswerte Kritiken von . ins⸗ hesondere vom Standpuntt der Bedürfnisse der Praxis, und An⸗ egungen zu gesetzlichen Reformen, Besprechungen aktueller Gegen= taͤnde aus der juristischen Praxis und Augeinandersetzungen über Gtreltfragen von größerer Wichtigtelt, ferner Zusammenstellungen des Jnhaltg und Lu r fe der Aufsätze in juristijchen und staatswissen⸗ schaftlichen Zeltschriften, mit denen sich Referate über sonstige Neu erschelnungen auf dem Gebtete der Rechtswissenschaft verbinden. Von braktischer Bedeutun . die jedem Hefte beigegebenen Sammlungen bberstrichterlicher 60 eidungen über Fragen deg Reichgrechts sowie Mit dem 1. Heft des Jahrgangs 1914 dieser Zeltschrift r n , zur Ausgabe: abhrbuch des Strafrechts und Strafprojessegt, berausg⸗ ofrat Dr. H. Th. Soergel und Reglerunggrat rguse. VIII. Jahrgang; Rechtsprechung und Literatur 1613 1111 und 421 Selten. Helwingsche Verlagsbuchbandlung, Vannover. Geb. 4.50 (S, für die Abonnenten der Zeiischrift Das

Zur Gebührenordnung für Leue und Sachverstaäͤndige von Staats-

1 begeben von

Recht! kostenfrei. Der achte 3 die Rechtsgrundsãtze

strafrechtlichen und strafprozeßrechtlichen Inbalis, die in den im Jahre 1913 veröffentlichten Entscheidungen des Reichsgerichtg, des Reich⸗ militãrgerichts. der Ober krlegsgerichte, des preußischen Kammer. erichts des baveriichen Obersten Landesgerichts, und der einzel. taatlichen Oberlandesgerichte auegesprochen sind. Sie er- läutern Vorschriften von mebr als 240 Reichs und Landes— gesetzen und verordnungen. An die Spitze jedeg Nechtssatzes sind den Inhalt andentende Stichwörter in Sperrdruck gesetzt. Bei der Fülle des Materials an Enischeidungen strafrechtlichen Inhaltg, das die Praxis der oberen und obersten deutschen Gerichte alljährlich liefert entspricht ein die Ergebnisse der Rechtsprechung zusammen⸗ faffender Fübrer wie dag vorliegende Jahrbuch, das den Leer in dielen Fällen der Notwendiakelt überhebt, die Quellen nachzuschlagen, einem vorhandenen Bedürfuig. Wer sich eingehender über die mitgeteilten Entscheidungen unterrichten will, findet. bei jeder die offiziellen Sammlungen und alle Zeltjchrifien angeführt, die sie auafübrlich wiedergegeben haben. Bei den einzelnen Gesetzen und Paragraphen sind auch die sie erläuternden Abbandlungen, die im letzten Jahre in den juristischen Zeitschriften veröffentlicht worden sind, angegeben. Eine Uebersicht über sämtliche mehr als 700 Reichs- und Landesgesetze und vererdnungen, zu denen in den bieher erschienenen acht Bänden des Jahrbuchs Ent— scheidungen auszugeweise wiedergegeben sind, und ein alphabetlsches Sachieglster zum achten Bande en möglichen eine schnelle Orientierung auch über die unter sich sebr ähnliche, ja vielfach übereinstimmende Gesetzgebung der verschledenen Einzelstaaten.

Wohl fahrtsphege.

Der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen (Berlin NW. 40. Alsenstraße 11) in deren Präsidium auch der Königlich bayerische Gesandte Graf von und zu Lerchenfeld -Köfertng eingetreten ist, hat der Verein für Verwendung des Ueberschusses der Düsseldorfer Ausstellung von 1902, wte die ‚Düsseldorfer Zeltung“ berichtet, durch Vermittlung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz den Betrag von 100 000 4 überwiesen. Von der Frau Generaloberarzt Pfuhl ist die ihrem Vater, dem berühmten Gelehrten Wirklichen Geheimen Rat Dr. Robert Koch, von dem englischen Royal Institute of public health verliehene goldene Harbenmedaille, dte einen hohen Wert besitzt, gestiftet worden.

Das Zentralkomitee vom Roten Kreuz hat, wie bereits bekannigegeben, eine sehr reichliche Sendung von warmen Kleidungsstüäcken, Labe⸗ und Genußmitteln schon vor 14 Tagen nach dem östlichen Kriegsschauplatz gebracht. Die nun vorliegenden Berichte gehen dahin, daß es den führenden Herren elungen ist, mit steben Automobilen biöz zu den fechtenden Truppen zu gelangen und dort wiederholt Gaben abzugeben. Heute eht ein weiterer großer Transport von warmen Kleidungsstücken, igarren, Zigaretten, Fußschutz, Heilmitteln und anderen wertvollen Mateilalten nach dem Westen ab. Er wird mittels 19 Auto— mobilen die Spenden an die bisher mit Liebesgaben am wenigsten versorgten Korps zu bringen suchen. Ein dritter, ähnlich zusammengesetzter Transport wird wenige Tage später Berlin verlassen, um sich zu einer anderen Armee im Westen zu be⸗ geben. Endlich ist für Ende dieser Woche die Abreise eines großen Automobilkorps zu östlichen Armeekorps vorgesehen. Sie alle werden jeweils bei der Rückfahrt von der Truppe ju den Materlaltendepots sich durch Mitnahme Verwundeter zu rückwärtigen Hilfsstationen nützlich zu machen suchen, , , daß die Militärbehörde ihre Unterstützung in Anspruch nehmen will.

Nach dem Beispiel anderer Provinzen bat die Bank der Ost⸗ preußischen Landschaft eine Unterstützungekasse zum Zweck der Kriegsversicherung auf Gegensetttgkeit für den aus- gebrochenen Krieg geichaffen. Die Verwaltung dieser Kriegs-⸗ versicherung hat die Lebensversicherungsanstalt der Ostpreußischen Landschaft übernommen. Der Zweck dieser Friegsversichrung ist, den Hinterbliebenen der Krlegsteilnehmer, die den Heldentod für das Vaterland erlitten haben, die Möglichkeit zu geben, sich vor den eisten Sorgen ju schützen. Von der Ostpreußischen Landschaft und anderen Wohltätern sind Zuschüsse zu erwarten. Ein Anteilschein kostet 19 „6. Es können für einen Ktrlegateilnehmer bis zu 20 Anteil⸗ scheine bei den Ortshbebörden, den Geschäftestellen der Bank und der Lebensversicherungsanstalt der Ostpreußischen Landschaft und bel den durch Aushang kenntlich gemachten Stellen gelöst werden. Falls die Verluste nicht größer sein werden als im Kriege von 1870 571, werden auf j'den Anteilichein mindestens 250 M verteilt werden können. Sind die Verluste geringer, dann erhöht sich dieser Betrag; sind sie größer, dann erniedrigt sich der Betrag. Für Frauen und Mütter, die ibre im Felde stehenden Männer und Söhne, für Arbeltgeber, die die Männer, die ihren Dienst mit dem für das Vaterland vertauscht haben, versichern wollen, bletet sich hier die Gelegenheit zu einer geeigneten Kriegg⸗ versicherung. Zu diesem Zweck können sie ihre Spargelder am besten verwenden. Auch haben die Osspreußische Landschaft, ihre Bank und ihre Lebentversicherungsanstalt bereits Schritte getan, um in finn der Bedüiftigkest die Einlösung der Anteilscheine durch Gewährung von Vorschüssen zu ermöglichen. Anträge sind an die Lebeng« ver sicherunge anstalt der Ostpreußischen Landschaft und die in der Pro—⸗

vinz überall vorhandenen Annahmestellen zu richten.

Ein Kriegsheim für Krankenpflegerinnen em Roten Kreuz hat der Hauptvorstand des Vaterländischen Frauenbereins in Berlin, Tiergartenstraße 28 (Fernsprech⸗ amt Lützow 9ihz), eingerichtet, und zwar vornehmlich für solche Krankenpflegerinnen, die als Beglelterinnen von Ver wundeten und Krankentrangporfen in Berlin eintreffen und hier keine anderweitige sichere Unterkunft haben. Dag Krleggheim ist in einer in einem 6 Park gelegenen Villa eingerichtet, gewährt seinen Gästen für einen oder mehrere Tage vollständig unentgeltlichen Aufenthalt mit voller Verpflegung und soll den von ihiem Seele und Körper in gleicher Welsse angreifenden Beruf geschwächten Krankenpflegerinnen Erholung gewähren. Der Hauptvorstand des Vaterländischen Frauenbereing labet alle in Berlin ankommen den oder sich bier vorübergehend aufhaltenden Kranken pflegerinen vom Roten Kreuz zum Besuche seineg Kröegsheims ein. In ihm sind selbstverständlich auch alle anderen in der Krlegskrankenpflege tätigen Krankenschwestern aufs herzlichste willkommen, für sie gilt die gleiche Einladung wie für die Krantenpflegerinnen vom Roten Kreuz.

Die Landesversicherungsanstalt Berlin teilt mit: Bei der Kriegs fürsorge der ,, Berlin für arbeit slose Versicherte kann es sich nicht darum handeln, den Versicherten einen auskömmlichen Lebenzunterbalt oder ihnen gar eine Beihtlfe bis zur Höhe ihretz bisherigen Verdlensteg zu gewähren, sondern , n. darum, sie vor der dringendsten Not zu schützen. Alle weiter h n en Ansprüche müssen abgelehnt werden. Das Ende des Krieges ist noch nicht abzusehen. Je länger der Krieg dauert, um so mehr werden andere Quellen berstegen, und um so stärker wird die Landetversicherungganstalt Berlin in Anspruch ge⸗ nommen werden. Dazu kommt die Verschäͤrfung der Notlage durch den herannahenden Winter. Die Landesversicherungeanstalt Berlin . e um ihrer Aufgabe gewachsen zu sein, mit ihren Mitteln

aushalten.

Der Werkverein der Stemengwerke, der vor Beginn des Krieges rund 26 000 Mitglieder zählte und in folge des Krieges auf rund 20 000 Mitglieder zurückgegangen sst hat in selner Generalver⸗ sammlung vom 8. Siptember solgende Beschlüsse gefaßt: 1) Die

zum Kriegsdienst eingezogenen Mitglieder gelten als beur⸗ laubt Ihre Beitragspflicht ruht rend deg Krlegeg. Da. egen bestehen ihre Anrechte auf Sterbegeld Jowie auf , bel Geburten und bei Todesfällen von amilienangebörlgen usw. während des Krieges fort, 2) Die infolge des Kri'ges zu entlobnter Beschäftigung in Königlichen Werkltätten und sonstigen Betrieben beurlaubten Müiglieder können ihre Mitglied. schafi sorisetzen, wenn sie eg beantragen und idre. Beiträge im Zentralburean des Vereing, Siemensstadt, Siemensstraße 28. ent. richten. 3) Außer den berelts bewilligten 20 000 M werden weitere 0 009 aus dem Krankenreservefonds entnommen und lur Unterstützung von Familienangebörigen der jum. Kriegsdiennt Eingezogenen verwandt. Die hierzu erforderliche Genehmigung der Aufsichtbehörde ist bereits erfolgt. Dle hierdurch fur die Familien der Krieger zur Verfügung stehende Summe von 70 000 M ist durch den Ertrag Freiwilliger Sammlungen wesentlich erböht worden. Etwa 1000 Familien werden berelte laufend unterstüßt. ) Aus dem Vermögen des Vereins werden 2 C0 in der Kriegsanlihe des Deutschen Reiches angelegt. ) Ven den senigen Mitgliedern, die mindestens 30 Stunden wöchentlich be⸗ schäftigt sind, soll ein freiwilliger Extrabeitrag von 19 A jur Unter. stützung von Arbeitglosen erhoben werden. Im Anschluß bieran werden alle arbeitslosen Mitglieder der dem Berliner Kartell ange⸗ schlossenen Werkvereine aufgefordert, sich umgehend im Arbells nachweis , 20 in die dort ausliegenden Listen eintragen ju assen.

Die Zentralstelle fär Volkswoblfahrt hat eine Flugschrift unter dem Titel Pflege der schulentlassenen weiblichen Jugend?, die von Dr. Hertha Siemering bearbeitet ist, kürzlich berausgegeben. Die Flugschrift hat den Zweck, Leiter und Leiterinnen von Mäbchenvereinen, vornehmlich auch die von den Staaisboerwaltungen bestellten Jagendpfleger und Pflegerinnen, dle Beamten, die sich mit der Förderung der Jugendpflege befassen, so⸗ wie alle sonstigen Personen, die an dieser Bewegung Anteil nehmen, von neutraler Stelle aus allgemein über Ursachen, Ziele, Aufgaben und Stand der Pflege der welblichen Jugend jzu unterrichten. Als ein Dokument ihrer Neutralität in Sachen der Jugendpflege hat die Zentral- stelle den Ausführungen der vorliegenden Flugschrift die von ihrem Beirat in Gemeinschaft mit Praktikern aus allen Lagern der nationalen Jugendpflegearbeit beratenen Leitsäßze zur Pflege der schulentlassenen weiblichen Jugend vorangestellt. Sodann sind im ersten Teil der Flugschrift die Grundlagen der Jugendpflege, die Ursachen wirt⸗ schastlicher und sozialer Natur, die sie entstehen ließen, erörtert. Vom Ztel aller Jugendpflege und von ihren Auf⸗ gaben ist weiter die Rede, wee von der Stellung, die sie in der Er⸗ ziehung unserer Nation einnimmt, d. h. es wird dargestellt, wie sie von den geistigen Strömungen unserer Zeit und von den sostalväda⸗ gogischen Reformversuchen, die in der Gegenwart viele Erzieher be⸗ wegen, abhängig ist, endlich wie sie aus diesem allen ihre Mittel, die Arbeite geblete, denen ihre Praxis sich vielfach zuwendet, ge⸗ wonnen hat. So ist von der staalsbürgerlichen Erziehung die Rede, von Körpervflege, Spiel und Sport, von Wanderungen, auch davon, wie bei diesen letzteren gelegentlich das Interesse der Jugendlichen im Sinne der Heimatschutz, und Heimatpflegebewegung wachgerufen wird: Versuche, die überletsen in das Gebiet der künstlerischen Erziehung. Auch der Heranbildung der jungen Mädchen zur Hausfrau, Gattin und Mutter wird gedacht. Von Berufsberatung, Tebrstellendermitt lung und beruflicher Erziehung überbaupt ist gleichsalls die Rede In einem Exkurs werden die Anforderungen behandelt, die an eine tüchtige Jugendpflegerin zu steuüen sind; sodann sind die Fragen der Ge— winnung von Hilie kräften für die Jugendpflege wie die des Jugend verelnsweseng innerbalb der Mäbchenerziehung berührt. Gin An- hang gibt eine Uebersicht über die Pflege der we ib⸗ lichen Jugend in allen Lagern. Ueber die Leistungen der Groaugelischen und der Katholiken wird berichtet, wie sie sich in Jungfrauen vereinen, aber auch in Berufgorganifationen Arbeiterinnen · und Dienstbotenveremen und so fort kund tun. Des Bundes deutscher Jugendvereine ist gedacht, edenso wie solcher Mädchen klubs, die an Schule und Fortbildungeschule sich anglledern. Die Leistungen des Pfarsinderinnenbundes und die sich entwickelnde Mãärchenarbeit des Jungdeutschlandbundes sind erwähnt, wie auch Turnvereinigungen, der weiblichen Berufgvereine vieler anderer. Der sozlaldemokratischen Jugendbewegung sind mehrere Seiten gewidmet. Endlich enthält die Augschrist eine Darstellung der staatlichen Organisatlon der Jugendpflege in Preußen wie in den anderen deuischen Staaten, die eine solche schon besttzen. Zum Schluß ist von den Aufgaben der Zentralstelle fär Volkswohl-⸗ fahrt auf dem Gebiet der Pflege der welblichen Jugend die Rede. Die kleine Schrift kann zum Felt von 0 40 Æ von der Zentral⸗ stelle für Volkswohlfahrt, Berlin W. bo, oder auch von Karl Hevmanng Verlag, straße 43/44, bezogen werden.

die der und

Augshurger Straße 61, Berlin W. 38, Mauer⸗

Nr. 49 des ‚Zentralblattg für das Deutsche Reich“‘, herauzgegeben im Reichgtamt deg Innern, vom 18. September 1914 hat folgenden Inhalt: Konsulatwesen: Ermächtigungen zur Vor= nahme von Zlilstandshandlungen; Exequaturerteilung. Ju ftiz⸗ wesen: Nachwelsungen der zur Vertretung des Milltärfigkug hei e n des Vlensteinkommeng von Militärpersonen usm, berufenen Milttärbebhörden usw. im Geschäftebereiche der Köriglich Barertschen, der Königlich Sächstschen und der Königlich Württemben gischen Misitär= verwaltung. Milltgrwesen: Ermächtigung zur Ausstell ang ärztlicher Zeugnisse über die Tauglichkeit von militärpflichtigen Deutschen in Norwegen; desgl. in Südamerika. Poltjeiwesen: Augweisung von Augländern aus dem Reichsgebiet.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maß regeln.

Daz Kaiserliche Gesundheitzamt meldet den Ausbruch der Li u Klauen seuche vom Viehhof in München am 18. Sep⸗ ember d. J.

Vag Faiserliche Gesundheitzamt meldet den Ausbruch der Maul, und Klauenseuche vom Schlachtviehhofe in Cöln am 21. September d. J

Theater und Musik.

Morgen, Mittwoch, findet im nn Oyern hau se die 15609 Aufführung von Gloletta mit der Königlichen Kammersängerin äulein Frieda Hempel alt Vertreterin der Titelrolle, statt. Den lfred Germont singt als Gast Herr Karl Günther vom Stadt⸗ theater in Hamburg, den Vater Germont Herr Bronggeest. Mußt kalischer Leiter ist der Kapellmeister von Strauß. 3 er gesamte Roberttag der am Freitag, den 25. d. M., im Fomödtenhaus stattfindenden Auffübrung don Gs braust ein Ruf“ wird, wie die Direktfon mittellt, zur Anschaffung von giebes- gaben für die im Felde stehenden Soldaten verwendet werden.

Die Sonn ta in von . e 11. Okto D

nen am Sonntag, den trektion kommt damit vielen

Fonzerte kostet 2,50 M und 3.50 A, ach Zettel.