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5 e ͤ . 1 3 Rent NR 4 1 4 , , .
Stiebler, Moeller, Sörder, Seifer u 11 . ꝛ e 1 3 nrichen: . . hen zu Berge eldart. Regt. Nr. 51, Dreltlberg, Schürmever im Feidart R. Rr. Sa; zu Leutnants
serve: ẽ Wellen stek Danang), v. Kleist⸗ . 6 in , , ern e jetzt b.
gel 8 3 Nr. ö . 1 n
Bitten e Dtit. d. Und. Ju. J. Uufgeb. ff Vraunschwen), 2 die wachtmelster; Cramer (Waren
⸗— rame . garn. Leb mann, Ku ien kampff (1 *
I Kltons . mntralpfer dedchot II, jn Lz. . Candi ö 33 — — zum Lt. d. Res. d. Telegr. Bata. . . : Ttedem ann, Oblt. d. Landw. Fel dart. 2. an fel, u) zum D Schröder, Lt. d. dw. Tralng 2. rn . . mn Leutnants, vorläufig ohne tent die Fähnriche Geibel, laus in der Train, Abt. Nr. 9;
, , 6 8 h. eidart. Regts. Nr. 9, 3 d. Pr 1 h 2 Tire , (Wismar), bei d. ö burg: Goldenberg,
v. I a C., tmeister im Landw. Br In Dam. . a 6 n * ö d. IX. A. *
Rav g. b. Stabe d. 1. Train⸗-Abt. Nr. J. Bermann — n . Nr 9. On ff, bei d. Prov. Kol 18 1X. A. . Schaumann, bei , n. Kol. 2 d. 1X. A. K., Müller bei d. ahro, Kol, d. U K Bu ck, bei d. Fuhrp. Koi. 4 d. 1X. A. R. chu lt, bei d. Fubrp. Kol. 6 d. IX. A. R, Prae dei, bei d. Fuhrz Rol. 7 d. X. . R., Waege, bei d. San. Komp. 3 d. 1X. . K. jum Lt. d. Landw. Trains 1. ,, Gehlen, Bise. wachtm. tendebur NM. b. Stabe d. Kom. der Trains d. Xl U. K; zu Fähnr chen: die Fahnenunker: v. Geyso, Bock v. Wülfin gen, B. . Frhr. v. Stenglin in Drag. R Nr. 16, Stein. kan sen, Thamm im Feldart. R. Nr. 3, Cae far, Rodde im rt. R Nr. 243. , Thulcke, Fähnriche im Inf. R. Nr. 173, zu Ltg.,
vorläufig ohne patent, besördert.
roßes Hauptquartier, 22. September. Der Abschied mit i , , igt; dem Major z. D. v. Levetzow, Bez Offiz. ndw. Bez. Anklam.
3 . befördert: die Oherleutnants: Stegelkow d. Res. d. . eldart. Regts. Nr. 53 (Prenzlau), Bruhn der Landw. Inf. 1. Aufgeb. (Helgard). Dzie gal owgki d. Tandw Inf. 1. Aufgeb. (Münster). Timm d. Landw. Feldart. 1 Aufgeb (Dohbensalza) Kirsch ke d. Landw. Feldart. J. Aufgeb. (Schmn ide. mübl) Baenell d. Landw. Inf. 3 Aufgeb (Stettin. Wirth. scha ft d. Landw. Feldart. 2 Aufgeb. d, r,. Schröder d. Landw. Feldart. 2 Aufgeb (Stettin), die Oberlentnantgs der Land. wehr a. D.: Ruchholtz, zuletzt im Landw. Train 1. Aufgeb. (St ttin ; Conra dt, zuletzt in d' Landw. Feldart 2 Aufgeb. Ilan. gard) Wendt, zuletzt in d. Landw. Inf. 1. 2 Schneidemũhl) Bu fe, zuletzt in d. Landw. Inf. 1. Aufgeb. (Bromberg).
Zum Rintmeister befördert: Moenn ich, Oblt. d. Res. d. Pomm. Train⸗ Abt. Nr. 2 Anklam). . = 3 6 leutnantz hefördert: die Leutnants der Reserve: Go ö . , Regtg Königin Viktoria von Schweden (Pomm. hk ö (RMamitsch Otto (Karl) d. Pomm. Train, Abt. Nr. . die Leutnantz; Krieger d Landw. Trains J. Aufgeb.
teinbrück, Marckscheffel d. Landw. Inf. 8.
nelen),
. eutnants
tttn), v. Sprenger d. Landw. Kap. 2. Aufgeb. 6 2 d. Landw. Feldart. 2 Aufaeh n n, die b. La dwehr g. D. Meisenb urg, zuletzt in d. Landw. eldart. 1. Aufgeb. (Stralfund) Gberschulz, zuletzt in d. Landw. Feldart. 2. Jm (Stettin) Lehm ann, zuletzt im Landw. Train 2. Aufgeb.
( Stralsund). i Befö ö teutnantg, vorläufig ohne Patent; die Fähnriche: , . geldart M. Nr. nd,
bon Gahlen im Inf. R. Rr. vz, H u LeutnantJ der Reseipe:; die Viseseldwebel: Äudohr ( Berlin), eiß, Semke, Funk, Blume. Boye, Haenel, Thomas, Rüblke, Frevtag (Magdeburg), Deu tsch (Burg), Mechler (Breglau. Schernikau (Neuhaldengleben), d. Inf. Regta. Nr. 26, Sch liack, Krie dem ann, Proch, Kiß (Halle a. S) Sim an (Bernburgj. d. Füßflierregiment? Nr. 36, Pelnert (Neubaldenglebenz, Borchert Bur . Rabmlow (Magdeburg), d. Infanterjeregiments Nr. G6, die Vizewachtmeister Fm melen, Vo rster (Hale a. S.), Scha fe ( Berlin, v. Küllm er (Wiesbaden), d. Feldart Regis. Nr 75 zu Fähnrichen: Stern u. Walther v. Monbary charakt. zähnr im Inf R. Nr. 26, die Unteroffiziere: Netz g im Inf. R. Nr. 26, Resch. Fro mmknecht, Rawald im Füs. R. Ni. 36, Bottin, Frhr. Digean v. Monteton im Inf. R. Nr. 93, Ben kemann im Inf R. Nr. 166, v. Sybel im Hus. . Nr. 19 Brand, Schellenberg, Bötticher im Feldart. R. Nr. 40, ö Fennel im Feldart. NR. Nr. 74, R iebensahm im Feldait. R. Nr. 75. ; . Schwem ann, Oblt. d. Res. d. Drag. Reglt. Nr. 7 (Saar brücken), zum Ratm. befördert.
Im Santtätskorps. 6. G6 é Hauptqugrtter 22. September. Dr. Reining, ö at a, Paten ohh 4. Juni 1910 bei d. San Offizieren d. Landw. 2. Aufgeb. angestellt.
Königlich Bayerische Armee.
München, 22. September. Seine Majestät der König haben sich Allerhöchst bewogen gefunden, nachstehende Personalver⸗ änderungen Allergnaͤdigst zu verfügen:
bei den Sanitätzoffizieren:
am 14. d. Mt. wiederanzustellen: den Ob. St. Arzt Graf mit seinem . . , . sür Deutsch⸗ Südwestafrika, mit atent vom 1 r —. . 7 zu versetzen: den ia in Arzt Dr. Mapr d. Res. (1 München) n d. akiiben Stand unter Vorbehalt d. späteren Festetzung seineg t6; , . zum Gen. Arit den Gen. Ob. Arzt Dr. Die u= dann 1. s. d. San Korpe, Honorarprofessor an d. Universttãt München, zu Gen Aerzten (über ählig) die Gen. Ob. Aerzte und Dio. ernte: Dr. Rapp d. J. Div, Dr. P lever d. 2 Div., zu Gen. Ob. Aerzten ohne Patent: die Sb St. Aerzte und Rats. eri. Dr. Wolffbüägel d. 2. Schweren Reiter. Reats. Dr. Mayr d 2. U an. Regis, Dr. Korbacher d. 2. Chen. Regts., Dh. 281 Aerzten (überzäblig): die St. Aerzte und Bis Aerzte; Dr. Brorner d. 16 Int. Regts. . Br. Dem mer d. San. Amte III. Mr. ne 8h Fürst 8. 2. Feldart. Neg Regis. . d.
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Königreich pre.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Oberkonsistorialtat beim Konsistorium in Berlin Dr. Rudolf Cris olli und — zen bisherigen Pfarrer an der reformierten (Unitäts⸗) Johannis in Lissa i. P. Alfred Kieh zu Ge⸗ . Konsistorialräten und Mitglledern des Evangelischen
berkirchenrats zu ernennen.
—
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium
den Regierungsrat Friedrichs in Frankfurt 9. O. zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten im Bezirks ausschusse zu Frankfurt a. O., abgesehen vom Vorsitze
den Qberregierungsrat Bartels in Liegnitz zum Stell= vertreter * — im Bezirksausschusse zu Liegnitz, abgesehen vom Vorsitze,
. Geheimen Regierungsrat Caesar in Wiesbaden zum Stellvertreter des zweiten Mitgliedes des Bezirksausschusses in Wiesbaden
den Regierungsrat Conrad in Oppeln zum Stell⸗ Vertreter des ersten Mitgliedes des Bezirksausschusses in Oppeln,
. Regierungsassessor Moos hake in Oppeln zum Stell⸗ vertreter des zweiten Mitgliedes des Begtrksaus chusses in Dppeln und .
den Regierungsassessor Schmidt in Oppeln zum Stell⸗ vertreter * . im Bezirksausschusse zu Oppeln, abgesehen vom Vorsitze,
. die Dauer ihres Hauptamtes am Sitze des Bezirks⸗
ausschusses ernannt.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Maj estät des K 93 ist die .. Oberlehrers Dr. Ewald Winkler an der Auguste Victoria⸗Schule Städtisches Lyzeum i. E) in Düsseldorf zum Direktor dieser Anstalt durch das Staatt⸗ ministerium bestätigt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Betrifft: ; Zulassung zu den Seemaschinisten⸗ und Schiffs⸗
ingenieurprüfungen während des Krieges. Im Anschlaß an meinen Erlaß vom 21. d. M. (Ib. 10 150. . n BV den K ieg verursachten fast vollstãndigen in g! r 5 ist neben der en m g r Besatzung der W auch eine große Anzahl von Offizieren und Mannscha des Maschinenpersonal der Handelsflotte , ö. die nach e i. wicht mn d
ge, die für die sin genienr⸗ und Maschsnist rum i 8m ere .
vorgeschriehen . zu he m diesen Le . alls über die Jeit der unverschuldeten Beschäftigungs— losigkeit nach Möglichkeit hinwegzuhelfen, erscheint es billig, ihnen den Besuch der Schiffsingenieur⸗- und Maschinistenschulen und die Ablegung der Prüfungen durch Erlaß von Fahrzeiten in weitgehendem Umfange zu erleichtern. Da indessen der Unterricht in den Schulen genügende Kenntnisse des Maschinen⸗ dienstes an Bord voraussetzt, ist die Festsetzung einer Mindest⸗ fahrzeit für die einzelnen Prüfungen erforderlich. .
Auf Grund des 8 43 der Bekanntmachung vom . Januar 1909 (Reichsgesetzbl. S. 210) hat des halb der Herr Reichs kangler im Einverständnis mit mir allgemein genehmigt, daß während der Dauer des Krieges die ausnahmszweise Zulassung zu den Prü⸗ fungen zum Maschinisten IV., III., II. und L. Klasse sowie zu den Vor⸗ und Hauptprüfungen zum Schiffsingenteur ohne Nachweis der vollen im 8 4 4. a. S. vorgeschriebenen Fahr⸗ zeiten erfolgen kann, wenn die Prüflinge mindestens die nachstehenden ie nn, a nn nachzuweisen vermögen und im übrigen die vorgeschriebenen Bed ngungen hinsichtlich der Arbeitszeit und des S ö erfüllt haben, sedoch mit der Maßgabe, daß ihnen im Falle des Bestehens der Prüfung nur dag mit einem entsprechenden Vermerke zu versehende erm enn. das Befähigung⸗ zeugnis aber erst nach Belbringung des Nachweises über die vollen im 8 4 a. a. G. vorgeschriebenen Fahrzeiten ausge⸗ händigt wird.
Die erforderlichen Fahrzeiten betragen für: I) die Prüfung zum Maschtnisten 1V. Klasse — gemäß 8 4 Ziffer 1 — mindestens 16 Monate bei einer Gesamidienstzeit von 15 Monaten;
Y die Prüfung zum Maschinisten III. i
— gemäß 8 1 Ziffer 2 — mindestens 16 Monate bei einer Gesamtdienstzeit von mindestens 45 Monaten;
3) die Prüfung zum Hachen f m II. Klasse
a. gemäß 3 4 Ziffer Za in der Fassung vom 18. No⸗ vemher 1913 (Reichs gesetzbl. S. 749) — 6 16 Monate bei einer Gesamtdienstzeit von mindestens 57 Monaten,
— gemäß 3 4 Ziffer 3b — mindestens 12 Monate
*
nach Erwerb des Befähigungszeugnisses als Maschinist
III. Klasse; die Prüfung zum Maschinisten J. Klasse — .. an ,. Elch mindesteng 12 Monate
nach Erwerb des Befähigungszeugnisses als Maschinist II. Klasse;
5) die Vorprů ung zum Schiffsingenieur — gemäß ö. 97 Ziffer 5 1 n . 18 Mo⸗ nate bei einer Gesamidlenstzeit von mindesteng J 6 ö üf Schiffs ie ur e Hauptprüfung zum ngen — , 4 6 — minvdesteng 12 Monate nach Erwerb des af n . nisses als Maschtinist L. Klasse oder nach dem Bestehen der Vorprilfung zum Schifftzingenieur. Die im Maschinenpersonal der Kaiserlichen Marine er⸗ worbene Fahrzeit wird . Weise 6 gleichem Um⸗ fange wie bisher angerechnet.
b.
2
meiner vorgesetzten Bebörde
5 m Veisung
Berlin, den Bs. Gehren ber n . Der Minister für He und G An die Herren R ö. e., König de n die en Regierung ö
Ministerium der geistli en und . ang e le g enheiten⸗ Der Engere Ausschuß des Eyangelisch-kü— Hül 46 ö. hat 1 9 enehmigen, . in den Handarbeitsstunden der
uljugend auch auf Antrag von Orts en der hül 1j . für die im 3 ee. a e n . Vereinen der Frauenhülfe zur ung gestellt werden. J fa Ti Ortsgruppen der „Frauenhülfe“ arbeiten in Gemeinden, in denen Ortsgruppen des Vaterlandischen vereins nicht bestehen. Es wäre daher erwünscht, daß diesen Gemeinden die weibliche Schulsugend zur Anfer von Liebesgaben mit herangezogen würde. . Indem ich auf meinen Runderlaß vom 18. Au L IIA Nr. 156 LU II X. — hinweise, erm . das Königliche Provinzialschulkollegium, den ihm unte Schulen zu gestatten, daß sie auch den an sie ergehenden trägen von ge. der „Frauenhülfe“ entsprechen. Berlin, den 28. September 1914. . Der Minister der geistlichen und Unterrichts angelegenheiten von Trott zu Solz.
An die Königlichen Provinzialschulkollegien. Abdruck an die Königlichen Regierungen.
Finanzministerium. Die Rentmeisterstelle bei der Königli Kreis in Heinrichswal de, Regierungsbezirk Gumb nnen, ist besetzen. . Ministerium des Innern. 14 Bei dem Ministerium des Innern ist der Regierung ⸗ kanzleidiätar a. Pr., Schumann Richard Brockoff aug Königsberg i. Pr. zum Geheimen Kanzleisekretär ernannt worden. .
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 29. September 1914.
n der am XW. d. M. unter dem Varsitz des Staats ⸗ ond, Vizepräsidenten des Staatsmimsteriums, Staats sekretärs des Innern Dr. D ck Blen ar, sitzung des Bun de Be
Zwei der in deutsche Kriegsgefangenschaft geratenen eng⸗ lischen Offiziere, der Sberst Gordon vom Gordon Highlãnder⸗ regiment, Adjutant des Königs von 2 — und der Ober st⸗ leutnant Neish vom 1. Gordon Hig länderregiment, haben sich vor kurzem bei einer amtlichen Vernehmung über die Verwendung von Dum⸗Dum⸗Geschossen in der englischen Armee geäußert. Aus der von der, Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ nachstehend in deutscher Ueberseßung wiedergegebenen Niederschrift der beglaubigten Aus sagen dieser Offiziere geht hervor, daß beiden von der englischen Re⸗ gierung Revolverpa tronen ab geplattetem⸗ Geschoß n n worden sind. .
In Blomguth erhielt ich die NRevolvermunition. Sie war born abgeplattet. Da ich im Zweifel war, ob die Nunitien völkerrechtlich einwandfrei war und keinen bestimmten Aufschluß den
hierüber erbalten konnte, vergrub ich meine Revolpermunttlon.
Vier Tage vor der Schlacht bei Mons, woselbst ich zum ersten Male mit der deutschen Ärmee zusammen nteß, versiaute ich meinen Revolver bei meiner schweren Bagage und habe ibn niemals wieder getragen. Die Revolvermunition war dieselbe, wie sie mir und den anderen Offüjteren deg Gordon Higbländenreglmentg im letzten Junt zur Erledigung des jährlichen Revolderübungsschleßens aubgehã digt
worden war. 19. September 14. W. C. Gordon, Colonel. Gordon Highländerg A. D. C. to Ihe Ring. Geschrieben in meiner Gegenwart: Frhr. v. Vergner, Frhr. v. Bergheim. Lt d. Res. Hus. Rgt. Nr. 7. Lt. d. Res. 2. G- Drag. Ngt
Wag die Revolvermunition anbetrifft so war das gel ie fer te Geschoß vorn abgeptattet. Ich habe zum ersten Male diejee J . während dieses Sommers Fei den jũhrlichen Gefechte ũbunger gesehen. .
Auf. Vergnlassung des Freiberrn von Lergner gehe ich obenstebende summarische Antwort schriftüch ab auf mündliche Fragen, welche er mir vorgelegt bat.
Torgau, 19. September 1914.
mit
F. S8. Neis z, et. Col. 1. Gordon Highlanders. Geschrieben in meiner Gegenwart Ihr. v. Lergner, Frbr. v. Bergtheim,
Lt. b. Nes. Dus - Rat. Nr. . 6 . Res. 2. G- Drag - Rat. Bei melner Gefangennahme am 27 August in Bertrir ) un pub herren bu, dem, , , hatte mir dieselben von einem ndern Ofner gerorat. Ich bela kelne anderen, vorn aba epfatteten Patronen als vie mr a. gebändigten, welche ich vergraben baite Ich kann mich nicht innern. wo lch die deen vergrab, aber es war sicherlich einige Tage re
dem Beginn der Schlacht bei Monz am 23 Torgau, 19. Septen ber 1314 7 Nei s k zt Gal 1. ö
Geschrleben in meiner Gegenwart d. Res . Dus Regt. 7 ext. i, . 3. 3 der be 224 2 gement und sie dechalr verraten haben Hen Semen een,
sich täglich au dgenilgend .
manch weitere Tat in der
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Nach r n aus der Schmeiz soll we f . nder änner,
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o en. Auch ist ifm 3 und anderen die Abgabe frischer azaretten untergebrachten Die Norddeutsche A 6. n 2 n 8 einzelnen Kriegsgefang 0 Pfennige bela en, e en ir. . ö , . prechende sein fann. Unterhalts nach Möglichtest zu decken, werden susnahmgslos zu nüß lichen Afbeiten herangezogen und Vergünstigungen, auch durch Anlage von ennig⸗ lätzen, sind ganz ausgeschlossen. enn Tee, Kakao, ür die l has an genen zum Ankauf kommen, f e guf Grund ärztlicher Vorschrift eine besondere finden müssen.
Umständen ent
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Aus Anlaß des Erfolges des heut v fan zwisch m zerren khh Kriegs ministeriun dem Staatz marineamtg, von Tirpitz, .
I ispiel Rahmesta fer e n hn
und der haft ah fsen Glückw
Kameraden der glorrel
zu vermitteln.
Dem K. und K. Kriegsministerium Herrn Flottenkommandanten un marine sage ich im amen der schaftlichen Glückwunsch zum E
Dank. Möge die Waffenbrũder iden Marinen noch rdsee befestigt werden.
miral v. Tirpitz.
n Nummer des ie Ausgaben 57, gs, listen veröffentlicht. reußischen Armee, chen Armee, die r mee und die 24. n Armee.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Eine Kaiserliche Verordnung, die heute im „Reichs⸗ Fietzblattᷣ und in der „Wiener Zeitung“ veröffentlicht wird, läßt eine Verlängerung der Stundung eintreten, die den vor dem 1. August 1914 entstandenen privatrechtlichen Feld forderungen gewährt wurde. Die Stundung er⸗ reckt sich nicht mehr auf die ganze Forderung. Ein Viertel
Forderung, mindestens 160 Kronen samt Zinsen von der 2 Forderung und den Nebengebühren ist von der ztundung ausgengmmen und zu bezahlen. Ben Schuldnern,
außerstande sind, ein Viertel der Forderung zu zahlen, * rt die im Entwurfe vorgesehene richterliche Stundung us gegen unbillige Härten. Als Zahlungstag bei Forde⸗ Angen, die bis zum 36. September gestundet wurden, ist e 14. Oktober, bei Forderungen, deren Stundung im Dkiober oder November erlischt, ist der auf den Ablauf der Sim zungsfrisi folgende Tag bestimmt. Der Resshetrag von Nerteln wird auf 61 Tage gestundet. Aus der Stum—
darlehen der Pfandleihanstalten und gewerblichen Pfandleiher. Dr Pfandstück darf aber nicht vor sechs Monaten nach dem
nglichen Verfalltag verkauft werden. Für Gebiete, die m unmittelbaren Kriegsschauplatz geworden sind, ist eine tere Ausnahme vorgesehen, indem das Gericht ohne Unter⸗ cied Stundung gewähren und die Beitreibung aufschieben kann.
Vom 4. Oktober ab werden während der Dauer der Heerischen Ereignisse neue Briefmarken zu fünf und zehn Hern mit einem Aufschlag von je zwei Hellern ausgegeben. — ms dem Aufschlage sich er ebenden Einnahmen werden
ung der Witwen und. Walsen gefallener Krieger
Frankreich.
1. Der Sotschafter der Vereinigten Staaten in
dan seinem Delegierten in Bordenu Mere im Ornedeparlement und B aye in der Gironde D,, wo die deutschen Gefangenen und Ver— un deten untergebracht sind. Wie We T B.“ meldet, geht den e , des Bolscha fers wor, daß die chnet it. und daß die dor lintergebrachten
flege, die ihnen zuteil wird, sehr
Italien. Amts blatt ver tlicht eine Bekanntmachung, die die ff ren nn Dienst in einer der
: rieg⸗ ngen Armeen angenommen haben, ader 6 d eder auf i. Welse Verletzungen der
begleitet, die de
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hMichtlgen, davon in Rennmnig setzt,
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„Reichg⸗ und Staats⸗ 59 und 60 der Sie enthalten bie die 16. Ber⸗ 19. Verlustlifte Verlustliste der
sind unter anderen ausgenommen Forderungen aus Pfand⸗
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London, 28 September. Das RNeute 1 J meldet aus Prätoria vom 24 Sey 355 a Rietfontein wurde am 19. Seytember van einer deut s chen ilung, etwa 2090 Mann st men. Es handelt ziemlich bedeutende englische Station ¶ Rierfontein
tark, 2 genom die östlich von Keetmanshooy liegt
(B. T B) Der Mari im Ministerrat gan. 4
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Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung genden Aufruf zur Spendung * 5. gekebrten Verwundeten Tag fũr Tag
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