1914 / 231 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Oct 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Patent:

8a

Großes Hauptquartier, 23. September. Befördert: zu Rittmeistern: die Oberleutnants der Reserbe: Graf v. Korff gen. Schmising d. Kür. Regte. Nr. 4 (Ge dern), jetzt im Ulan. R. Nr. 16, Kunhardt v. Schmidt (Frankfult a. O) Frhr. von Gramm (Stendal) d Ulan. Regts. Nr 16; zum Oberleutnant: Stras en, Lt. d. Res. d. Ugn Regis. Nr. 18 (Neustrelitz ); zu Veumants der Reserve: die Vizewachtmeister, Graf v. No stitz Minden), Bag igesührer im Inf. R. Pr. 15, Wendenburg Eis⸗

ben), Poetich (Karl, Poetsch (Mar) (Bernburg), Köhne, Dinge! (Magdeburg), v. Dietze (Aschersleben), Reinhardt (Sangerbaufen), d. Ulan. Regis. Nr. 16; zu Fähnrichen: die Fahnen⸗ junker: Deetsen im Ulan. R. Nr. 16, Graf v. Ansembourg, Rohrmann, Frhr. v. Los im Feldart. R. Nr. 22

Manger Sblt. d. Nes. d. Lustschiffer Bats Nr. 3, komdt. J. Nöenstl. b. Luftschlffer⸗B. Nr. 2, ac Obit. mit Patent vom 3. Ok— tober 1912 im letzigenannten Bat. angestellt.

Befördert: Graf v. We del, Obkt. a. D, zuletzt im 2. Garde Ulan. N., jetzt im Ref. Ulan. R. Nr. 5, zum Nittm, Meallinck⸗ rodt, Lt. d. Ref. O Drag. Regts. Nr. 7 (Koblenz). zum Oblt;; ferner zu Oberleutnants: die ttz. d. Res. d. Telegt. Bals. Nr. 6: BVestp hal ( Essen), Peitz (Hagen), zu Leutnants der Reserve; dle Vhewachtmeister Stubbendsrf (16. Düsseldor ,. Schön lein (il Eöln), Pfeiffer (Sangerhausen), Kühn (Essen, Brasch, Bergh off (Duisburg), bei d. Fernsprech Abt. d. VII. A. K.

Kühlch Lt. a. D. (Detmold), früher im damal. Westf. Train⸗ B. Nr. 7, alg Lt. mit Patent vom 9. April 1914 in d. Westf. Train. Abt. Nr. 7 angestellt. -. ;

Befördert: L Waldenburg, Fähnr. im Drag. R. Nr. 8, zum Lt, vorläufig ohne Patent; zu Leutnants der Reserde; die Vizewacht⸗ meister: Danneberg, Lohm ann bei d. leichten Funtenstatten 3; zu Fähnrichen: die Fahnenjunker; v. Kessel im Leih Kur M. Nr 1, Frhr. v. Seherr⸗Thoß (Eckardt). Frhr. v. Seher r- hoß Loihar), v. Schack im Drag. R. Nr. 8; Peters, Lt. d. andw. Trains 2. Aufgeb. (J Braunschweig7 zum Oblt, die Unterosfiziere: Zick, Cordes, Ronicke im Inf. R. Herzog Friedrich Wilhelm von 2 (Ostfries) Nr. 7.8, zu Fähnrichen; zu Ltg. d. Landw. Inf. 1. Aufgeb.: die izefeldwebel im enn e, Bg sheininzen. Sc illgn g, se ef, Bflbeln, her, Krauß, Stapf, Schröter, Griebel, Hille, Thom ae, Röder, Lohmann, Klarhöfer; zu Leutnants, vorläufig ohne Patent: die Fäbnriche: Goebel im Inf. R. Nr. 67“, Augsburg, Wiener im Inf. R. Nr. S8, Borch ert, Midde lmann, Schlaghecke, Ba m- ßerger im Inf. R. Nr. 1735, Scheer, Krebs im Feldart. R. Nr. 3c, Baumhöfener im Feldart R. Nr. Io, Die mert in d Train⸗Abt Nr. 16, der charakter sierte Fähnrich Hammer im Jaf. R. Nr, 135 die ser unter gleichzeitiger Verleihung eines Fähnrichspatents; zu Fähnxrichen: Bischoff, charakt. Fähnr. im Inf. R. Nr, 173, die Untero fisiere: Roesener, Schott im Inf. R. Nr. 98, Gutzeit (Dans), Gut- zelt (Mar) Hannig, Schmitz im Inf R. Nr 173. Ritsert im Ulan. R. Rr 14, Graß im Feldart. R. Nr. 34, St eckm ann, Nottarp im Feldart. R. Nr. 70, Linke in d. Train⸗Aht. Ni,. 16; ann ö. gen, . Wildberger, Vizefeldw. d. Res. (Metz), Inf. Regts. Nr 98.

. Lt. d. Res. d. Kür. Regts. Nr. 8 (Elberfeld), zum Oblt. berördert. . (

Befördert: v. Branconi, charakt Fähnr. im Leihgren. R. Nr. 8, zum Fäbnr. und zum Lt, vorläufig ohne Patent; zu Leutnantg, vor; säufig ohne Patent: die Fähnriche: Smend, Köster, Mundt im Inf. R. Nr. 48; zu Leutnants der Reserve: v. Coffrane, Fähnr. d. Inf. Regis. Nr. 48, die Vizewachtmeister: v. Kott⸗ wißz. Franßen, dv. Mallinckrodt, d. Hus. Regts. Nr. 3; zu Fähnrtchen: die Fahnenjunker: Wolff, Frhr. L Eckhardt stein, Schmtedebach im Leibgren. R. Nr. 8. Katsch, Wocke, Neu⸗ mann, Reimann, Nicolai, v. Wittken, Teichmann im af. R. Nr. 48; zu Leutnants, vorläufig ohne Patent: die

ähnriche vx. Martin, Mauff, Grapiuss,. Wittmer,

rom me im 2. Garderegiment z. F.;, Niemann in die Gardetrainabteilung; ju Fähnrichen: die Fahnenjunker: p. Griesheim, v. d. Mülbe im Gardegren. R. Nr. 2, Fihr. v. der Lanken-Wakenit, Masius im Leibgardehus. R.. Frhr. n Lüttwitz, Fähnr. im Ulan. R. Nr. 1, zum. Tt. vorläufig ohne Patent; der Unferosfizter v. Po ser u. Groß-Nagedlitz im Ulan. R Rr. 1, die Fahnenjunker Stein, Bah rot, Dubiel im Feld- Art. R. Nr. 5, zu Fähnrichen; Ahren da, Lö. d. Landw. Kav. 2. Aufgeb. (V Berlin), jetzt b. Inf. R Nr. 58, zum Oblt.

Großes Hauptquartier, 24. September. In d. Kemdo. z. ere, zum Eintiltt d. Demobilmachung belassen: Tie Ober⸗ eutmants: Macketan; im Drag. R. Nr. 1, b. Telegr B. Nr. 3, Mont im 1 Leib⸗Hus. NR. Nr. J. b. Telegr. B. Nr. J, Gisevpius im Feldart. R Nr. U, b. Telegr. B. Nr. 2, Danneil im Feldart. T6, b. Telegr. B. Nr. 4. Befördert: zum Rittmeister: Klam roth, Oberlt. d. Landw. Rap. 2. Aufgeb. (7 Berlin), jetzt b. II. Pion. B. Nr. H; zu Leut— nantg, vorläufig ohne Patent: die Fähnriche: Rahn, Modrow im HR. Ir. 37, Frhr. v. Reibnitz im Ulan. R. Nr. 10, jetzt im

Füs .

. Ulan. R. Nr 6; zu Leutnants der Reserve; die Vtzewacht⸗ nwmelslser: v. Stable weki, Crüsemann (Sprottau), v. Rosen, erzer (Qegnitz, Prange (Neusalz a. O.), Mayer, Berve

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Nr. 15, Riedel (Kie), Bassermann (Freiburg), Gernsheim (il Hamburg), Deltus (Bielefeld, . Hus. Regts. Nr. 9, dehne (Hagenau), Lopsque (Saargemünd), d. Feldart. Regts. tr. I5; zu Hauptlenten: die Oberleutnantg der Reserve:. Pfeiler d. Cisenb Regt. Nr. 3 (Erfurt), jetzt b. Ersatz, 8. d. Megtg,, Gieß d. Telegr. Bats. Nr. 4 (17 Berlin), jetzt bei d. Ersatz⸗Komp. 8; Telegraphenbataillond Nr. 6; zu Leutnants der Reserve: die Vizewachtmeister der Resewe: Bertram 1 Gssen), jetzt bei der Erjatzkompagnie des Telegraphenbataillons Nr. 3, Schröder (Torgau), jetzt bei der Ersatzkompagnie des Telegr. Bats. Nr. 7, d. Telgr. Batg. Nr. 1. Thalwitzer (Sangerhausen), jetzt bei d. Ersatz⸗ Komp. d. Telegr. Batz. Nr. 6, d. Telegr. Bats. Nr. 2, Doetsch (11 Düͤsseldort), Fr an ke Koblenz). Graß (11 Düsseldorff, Meyer Juergen (Aurich, Scheulen (Lennep), ieht bet d. Ersatz tomp. d. Telegr. Bats. Nr 3, d. Telegr. Bats. Nr. 3, Landschütz (Hotha), jetzt bei d. Ersatz⸗ Komp. d. Telegr. Bats Nr. 6. d Telegr. Bag. Nr. 5, Gorn (II Hanngver), jetzm bei derselben Ersatz Komp., d. Tele gr. Batz. Nr. 6; zum Lt d. Landw. 1. Aufgeb. d. Telegr. Tr.. Bergmann, Vizewachtm. d. Landw. 1. Ausgeb. d. Telegr. Tr. (Guben).

v. Anderten, Rittm. z. D., zuletzt im 2. Garde Drag. R, jetzt im Garde⸗Res. Drag R., d. Charakter als Maj. verliehen! Befördert: v. Ploetz, Oblt. a. D., zuletzt in d. Res. des 1. Garde Drag. Regtg., früher Lt. in dieseimn Regt, jetzt im Garde⸗Res. Vrag. R., zum Rittm, Graf Schimmelmann v. Linden burg. Vtzewachtm. d. Res. jetzt im Garde⸗Res. Drag. R., zum Lt. d. R. d. 3. Garde ⸗Ulan Regtg.; zu Leutnants, vorläufig ohne Patent: die Fähnriche: y. Barano wski im 5. Garde⸗R 3. F; zum Hauptmann: v. Heyden, Oblt. d. Res. d. 1. Gardefeldart. R gts. (Anklam), jetzt b. d. Mun. Kolonnen d. Garderes. Korps; zu Ober⸗ leutnants: die Leutnants der Reserve: v. Goßler d. 3. Garderegts. . F. (IV Berlin) jetzt im 2. Garderes. R, Sin kel d. 4 Garde feldart. Regts. (Crefeid), jetzt bei d. Mun, Kolonnen d. Garderes. Korps, v. Flotow d. Feldart. Schiekschule (Aschersleben), jetzt bei d. 3. Gardefeldart. Brig. Müller (Arnold), Lt. d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb. (V1 Berlin), jetzt bei d. Mun. Kolonnen d. Garde⸗ Res. Korps; zu Leutnants der Reserve: die Vizeseldw. d. Res, jetzt im Lehr. nf. R.: Friedrich (1 . Graw ( Braunschweig), Schaube ([V. Berlin), d. Garde⸗Gren. Regts. Nr. 2 (Franz), Koh⸗ bieter (Pr. Stargard), Fae hn drich (Dessau, Wirner, Peters, Gropp (iV Ber in), d. Garde Füs. Regts. Keller (Straßburg), Röhr, Buro (1V Berlin), d. Garde Gren. Regts. Nr 3 (Elisabeth), die Vizefeldm. d. Res., jetzt im 5. Garde⸗R. z. F.: Faber (1 Ham burg), Kranz (1V Berlin), Görtz (Lübeck, Röhr, Kovats (17 Berlin), v. Koerber (Spandau, he ((V Berlin), Witte (Spandau). d. 5. Garderegtßz. j. F, die Vijewachtm d. Res, jetzt bet d. Mun. Kolonnen d. Garderes. Korpz: Holle (Münster), Kom o—⸗ rowski (Potsdam), Freudenberg (Heidelberg), Schaeffer (Halberstadtß,· Schulz (Weimar), v. Dom bots Meustadt) d. 4. Gardefeldart. Regis, Daßler (VI Berlin), d. Feldart. Negts. Nr. 3, Kühn (Kiel), d. Feldart. Regt. Nr. 9, Violland (VI Berlin), d. Feldart. Regts. Nr. 33, Hartmann (VI Berli), d. Feldart. Regts. Nr. 41, Fastenrath (VI Berlin), des Feldart. Regts. Nr. 54, Lange (VI Berlin), des Feldart. Regts. Nr. 63, Scha erf (71 Berlin) d. Feldart., Regts. Nr. 74; Gundermann, Viz⸗wachtmeister d Res. (IV Berlin), jetzt im Lehr⸗ Inf R., d. Garde⸗Train⸗Abt.; zu Lts. d. Landw. Feldart. 4 Aufgeb.: die Vizewachtm d. Landw. Feldart. 1. Aufgeb.. Petrt (Spandau), Welling, Waltz, Wellmann (17 Berlin), Neumann (VI Berlin), jetzt bei d. Mun. Kolonnen d. Garde Res. Korps.

p. Bohlen u. Halbach. Oblt. a. D., zuletzt im Westf. Drag. R. Nr 7, d. Charakter als Rittm. verliehen.

Großes Hauptauartter, 25. September. Als Hauytleute angestellt: Frhr. v. Grünau, Oblt. a. D., zuletzt von d. Landw. Inf. 2. Aufgeb. (1 Berlin) früher im Leibgren. R. Nr. 109, jetzt im Ref. Inf. R. Nr. 202, bei d. Offizieren d. Land Inf. 2. Aufgeb. Dörpfeld, Oblt. d. Res. a. D., zuletzt in d. Res. d. Gardegren. Regts. Nr. 1 (Alexander) (II Berlin), jetzt im Res. Inf. R Ni. 202, bei d. Offizieren d. 2. Aufgeb. d. 1 Gardegren. Landw. Negts. v. Ploetz, Oblt. d. Landw. a. D., zuletzt der Gardelandw. Jäger 2. Aufgeb. (Arolsen), 6 Ref. Jäg. B. Nr. 15, bei d. Offizieren d. Gardelandw. Jäger 2. Aufgebots.

Beftrdert: zum Haupimann; v. Kar dorff, Oblt. de Garde⸗ Landw. Jäger 2. Aufgeb. (Rostock), jetzt in Res. Jäg. B. Nr. 15.

Marineinfanterie.

Den Hh. September. Befördert: Frhr. v. Han stein, Hauptm, zum Maj. v. Wil ucki, Schneider (Kurt), Oblts., zu Hauptleuten, Kuhn, Gruber, Wendt, Wehner, Jaentsch, Siegelmann, Engholm, Lts., zu Oblts.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oberpräsidenten der Provinz Schleswig⸗Holstein Detlev von Bülow in Schleswig die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste unter Verleihung des Charakters als Wirklicher Geheimer Rat mit dem Prädikate Exzellenz zu erteilen und den bisherigen Direktor der meteorologischen Landesanstalt in Straßburg i. E., Geheimen Regierungsrat, Professor Dr. Her⸗ gesell zum Direktor des Asronautischen Observatoriums in Lindenberg zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem bisherigen Rechnungsrat bei dem Ministerium der geistlichen und Unterrichts angelegenheiten Victor Denzel den Charakter als Geheimer Rechnungsrat sowie

dem Eisenbahnbetriebsingenieur Künne in Magdeburg, dem technischen Eisenbahnobersekretär Birgel in Wetzlar, den Eisenbahnobersekretären Sul frian und Kotz in Magdeburg, Rink in Stettin, van Reimersdahl in Cöln und Sprondel in Danzig, dem Eisenbahnwerkstättenvorsteher Steinberg in Bremen und dem Eisenbahnobergütervorsteher Rothe in Illowo bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Staats ministerium.

Bei dem „Reichs- und Staatsanzeiger“ ist der Rendant, Rechnungsrat Koye zum Vorsteher der Expedition ernannt worden.

Haus der Abgeordneten.

Dem Hilfzstenographen Franz ist die etatsmäßige Stelle eines Stenographen verliehen worden.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 1. Oktober 1914.

In der am 30. September unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Vizepräsidenten des Staatsministeriums, Staats⸗

sekretärs des Innern Dr. Delbrück abgehaltenen Plenar⸗

sitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Be⸗ kanntmachung, betreffend Zahlungsverbot gegen England, die , erteilt. Demnächst wurde über die Erstattung der Jahresberichte der Gewerbeaufsichtsbeamten für 1914 über die Besetzung von Stellen bei den Disziplinarkammern für elsaß⸗ lothringische Landesbeamte in Metz und Colmar sowie über eine Reihe von Eingaben Beschluß gefaßt.

Die Reich sfinanzver waltung hat, wie „W. T. * meldet, beschlossen, die auf die Kriegsanleihen gezeichneten Beträge voll zuzuteilen. Für den die aufgelegte Summe über⸗ steigenden Betrag an Schatzanweisungen wird Reichsanleihe zugeteilt, wofür durch die reichlich eingegangenen Wahlzeich⸗ nungen die Möglichkeit geschaffen ist. .

Die Zeichner erhalten Zuteilungsschreiben von der Stelle, bei der sie gezeichnet haben. Vom Empfang der Zuteilungs⸗ schreiben an können die Zahlungen geleistet werden.

Im Auftrage des Ministers des Innern haben, wie „W. T. B.“ meldet, sich der Ministerialdirektor Dr. Kirch ner, ber Geheime Medizinalrat Dr. Krohne und der Regierungsrat von Kries nach Ostpreußen begeben, um sich über die Folgewirkungen der Schlachten und der Besetz ung durch die Russen in gesundheitlicher Beziehung an Ort und Stelle zu unterrichten und gegen eingetretene Mißstände ge⸗ eignete Abhilfsmaßregeln vorzubereiten.

Es hat sich als notwendig herausgestellt, erneut darauf hinzuweisen, daß nach dem Reichsgesetz vom 22. März 1902 (Reichsgesetzbl. S. 125) in Verbindung mit der Bekannt⸗ machung des Reichskanzlers vom 7. Mai 1903 Reichsgesetzbl. S. 315 die Führung des zum Neutralitätszeichen erklärten „Roten Kreuzes auf weißem Grunde“ sowie der Worte „Rotes Kreuz“ sowohl zu geschäftlichen Zwecken als zur Bezeichnung von Vereinen oder Gesellschaften und zur Kenntnis ihrer Tätigkeit der Erlaubnis der zuständigen Landes— zentralbehörde (Ministerium des Innern) bedarf. Unbefugte Führung des Zeichens und der Worte sind polizeilich strafbar. Genehmigungen der fraglichen Art werden überhaupt nur solchen Vereinen oder Gesellschaften einschließlich der Ritter⸗ orden sowie der geistlichen Orden und Kongregationen erteilt, die sich im Deutschen Reiche der Krankenpflege widmen und durch eine Bescheinigung des zuständigen Kriegsministeriums nachweisen, daß sie für den Kriegsfall zur Unterstützung des militärischen Sanitätsdienstes zugelassen sind. Diese Körner⸗ schaften haben jedoch nicht die Ermächtigung, die ihnen erteilte Genehmigung auf andere zu übertragen. Auch das Zentralkomitee der deutschen Landesvereine vom Roten Kreuz, an das vielfach irrtümlicher Weise derartige Gesuche gelangen, besitzt diese Er— mächtigung nicht. Es kann nur auf besonderes Ansuchen ge— statten, daß bei Veranstaltungen, deren Ertrag ganz oder teilweise zum Besten der Kriegswohlfahrtspflege verwendet werden soll, in Ankündigungen oder beim Vertriebe von Karten usw. auf seine Zustimmung Bezug genommen wird. Dies geschieht aber nur, wenn es sich um künstlerisch einwandfreie Aufführungen oder Darbietungen handelt, die Veranstalter Gewähr für be⸗ dingungsgemäße Verwendung des Ertrages bieten und nur unter der Voraussetzung, daß seinerzeit eine Abrechnung eingereicht wird. .

In Verfolg der Mitteilung, betreffend die Anmeldung von Auslands-Deutschen, wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Anmeldung ausschließlich schriftlich, und zwar an die Adresse der „Deutschen Bank, Berlin W. 8, Sekretariat, Auslands⸗Deutsche“ zu erfolgen hat und sich auf folgende Angaben beschränken soll. Name, Alter, Beruf, Militär⸗ verhältnis, letzter fester Wohnsitz und, wenn bekannt, jetziger Aufenthaltsort der in Rußland, Frankreich oder England zurück⸗ gehaltenen oder in die Heimat zurückgekehrten Deutschen. Name, Stand und Wohnung des Anmeldenden sind ebenfalls

eben. Die Anmeldung hat mit Schadenersatzansprüchen zu tun, bezweckt vielmehr lediglich die Feststellung der Za aller in feindlichen Ländern zurückgehaltenen Reichsdeutschen.

Die Nr. 9 der Amtlichen Nachrichten des Neichs⸗ versicherungsamts vom 15. September 1914 enthält im Amtlichen Teile unter A (Allgemeines):

eine Belanntmachung des Reichskanzlers vom 4 September 1914, betreffend die Wahlen nach der Reichspersicherungsordnung;

eine Bekanntmachung des Reichekanzlers vom gleichen Tage, be⸗ treffend Festseßung der Ortslöhne;

einen Runderlaß des Reichsveisicherungsamts vom 12. Seytember 1914 an die Vorstände der ihm unterstellten Berufsgenossenschaften wegen Zeichnung von Käegganleihen; .

einen Runderlaß des Reichsversicherungsamts vom 13 September 1914 an die Votstände der ihm unterstellten Landesversicherungs⸗ anstalten wegen Zeichaung von Kriegsanleihen.

Unter B (Unfall verssicherung) folgen Rekursent⸗ scheidungen (2732 bis 27343) und andere Entscheidungen (235 bis 44) alle grundsätzlicher Art über folgende Gegenstände: . .

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht gewährt, weil kein unabwendbarer Zufall“ vorliegt 2732);

zum Begriff des unabwendbaren Zufalls 12733; . .

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird grundsätzlich nicht gewährt bei angeblich unverschuldeser Unkenntnig von der ordnungs⸗ mäßig ertolgten Zustellung der Entscheidung [27341

die Veisich rungettäger brauchen, wenn die Vorauszsetzungen der 1595, 1598 der Reichs versicherungsordnung nicht vorliegen, die Kosten eines vom , ,, ohne Antrag und Kossenvorschuß des Berechtigten eingeholten ärztlichen Gutachtens nicht zu th ag en, auch wenn auf Grund des Gutachtens eine Rente, die im Belchen abgewiesen war, gewährt oder die im Bescheide festgestellte Tellienie erböhr worden ist (G 1596 Abf. 2 4. 4. S.) ; im instanziellen Ver. fabren ist von Amts wegen zu prüfen, ob die Voraussetzungen des §z 1598 4. a. D. vorliegen; die Versicherung ämter sind regel mäßlg nach § 1598 a a. O berechtigt, aich ausführlichere wissenschaftlich begründete ärztliche Gutachten einzuholen 12735 ;

der Kassengrzt einer Krankenkasse ist als ein Arzt, dem der Ver— sicherte nach eigener Wahl seine Behandlung übertragen hat, an⸗ zufehen, wenn elne beschränkte Wahl dem 5 369 a. a. O. entsprechend mindestens zwischen zwei Aerzten möglich war; ein Arzt ist unter Umständen vom Versicherungtsträger auch dann auchreichend gehört,

) Die neben den einzelnen Entscheidungen stebenden eln⸗ geklammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter welcher diese in den

Amtlichen Nachrichten! veröffentlicht sind.

wenn er nur einen Befundschein über die Zeit der Behandlung erstattet hat; ist der Versicherte von mehreren Aerzten behandelt worden, so wird sein Anspruch auß S 1595 a. a. O. nicht schon da—⸗ durch ausgeschlossen, daß der Versicherungsträger einen dieser Aerzte gehört hat; zu den Beweismitteln des 8 1598 a. a. O. gehören auch ärztliche Gutachten (27361;

der S 1595 der Reichsversicherungs ordnung findet auch Anwendung, wenn es sich um die Neufeststellung einer Rente handelt; es gehört zu den Vorautzsetzungen des 5 1595 a. a. O., daß sich der Verstcherte tatsächlich in der Behandlung eines von ihm selhst gewählten Arztes befindet; das Versicherungsamt kann nur dann Erstattunggansprüche autz S 1598 a. 4 O. geltend machen, wenn es sich gutachtlich zur Sache geäußert hat [27371 ;

die Vorschrift des 8 97 der Kaiserlichen Verordnung über Ge⸗ schäftzgang und. Verfahren der Versicherungt ämter, wonach das Ver⸗ sicherungsamt die Erstattung seiner Barauslagen in einer 3 stellung von den Versicherungsträgern zu fordern hat, ist zwingend und von Amts wegen zu berücksichtigen (2738);

bei der Berechnung von Portokosten in Rechthilfesachen der

Reicht versicherung sind auch die die Erstattungspflicht der Versicherungè⸗ träger einschränkenden bundesstaatlichen Vorschriften zu beachten 2735;

der Rentenempfänger hat den Versicherungsträger von einem Wohnungswechsel in Kenntnis zu setzen; solange dies nicht geschehen ist, kann er sich, wenn er Reiseentschädigung für eine vom Versiche⸗ rungsträger angeordnete ärztliche Untersuchung verlangt, nicht darauf berufen, daß er verzogen ist; bei der Berechnung der Reiseentschädi⸗ gung ist der wirkliche Verdtenstausfall ohne Rücksicht auf die Rente zu Grunde zu legen [12740];

die Oberversicherungsämter dürfen auch einen Teil einer aus 597 der Kaiserlichen Verordnung über Geschäftsgang und Verfahren der Versicherungsämter erhobenen Beschwerde gemäß §§ 1799, 1693 der Reichsbersicherungg ordnung an das Reiche versicherungsʒamt abgeben;

die Kanzleige bühren gehören nicht zu den nach 5 59 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung von den Versicherunge krägern zu er- stattenden Barauslagen des Verfahrens, wohl aber die Portokosten;

die Form der Zustellungen ist dem pflichtmäßigen Ermessen des Versicherungsamts uterlassen, soweit das Gesetz keine ausdrückliche Vorschrift darüber enthalt;

die Beförderung von Sendungen des Versicherungsamts unter Benutzung von Einrichtungen der Behörde, bei welcher das Ver— sichrungsamt errichtet ist, verursacht keine erstattungepflichtigen Bar⸗ auslagen des Verfahrens 2741];

die Ermittlung der bei einer Berufsgenossenschaft zu versichernden Betriebe gehört nicht zu den eigenen amtlichen Aufgaben des Vei— sicherungsamts;

die Pflicht der Versicherungsträger, bare Auslagen zu eistatten, reicht in Rechtshilsesachen ebensoweit wie in Spruchsachen des Ver⸗ sicherunge amt;

gewöhnliche Verwaltungskosten des Versicherungsamts gehören nicht zu den von den Versicherungsträgern gemäß 5 117 der Reichs. versicherungs ordnung zu erstattenden baren Auslagen 12742);

ö. Versicherungsträger haben für die Uebersendung einer beim Versicherungsamt eingegangenen Einspruchsfrist keine Kosten zu er— statten 2743);

Streitigkeiten über die Kosten einer vom Versicherungsamte ge⸗ währten Rächté hilfe hat die Aufsichts behörde des Versicherungsträgers zu entscheiden; es gehört nicht zu den eigenen Aufgaben des Versiche— rungsamts, die Zustimmung des Rentenempfängers zu einer Kapital- abfindung (G 616 der Reich-versicherungs ordnung) herbeizuführen; wird der Verletzte auf Ersuchen des Versich rungsträgers vom Versicherungs⸗ amte wegen der Kapstalabfindung gehört, so kann er Vergütung für bare Auslagen und Zeiwerlust verlangen 12744.

C. Kranken⸗, Invaliden⸗ und Hinterbliebenen⸗ versicherung. Außer einem Runderlaß vom 21. August 1914 an die Vorstände der dem Reichsversicherungsamt unterstellten Landesversicherungsanstalten über die Bekämpfung des Alkohol⸗ mißbrauchs während des Krieges enthält die Nummer 7 grundsätzliche Revisionsentscheidungen, darunter 3 des Großen Senats. Ihnen sind folgende Leitsätze vorangestellt:

1) zur Annahme eines Anerkenntnisses (5 1445 Abs. 2 Satz? der Neichsversicherungsordnung) seitens des Ueberwachungsbeamten (zu ver⸗ gleichen die R-visionsentscheidung 1736. Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1915 S. 596) ist erforderlich, daß ein dem Beamten zweifelhafter Einzelfall vorgelegen hat, in dem er nach Prüfung der Tatumstände zu der Frage der Versicherungspflicht oder berechtigung in einer für die Beteiligten unzweldeutigen Form eine für den An— stalttyorstand bindende Stellung genommen hat. Dies ist nicht schon beim Aufdruck des Kontrollstempels in die Quittungskarte sowie beim Entwerten der Beitragsmamken durch den Ueberwachungsbeamten der Fall, 2) in der Einziehung von Beiträgen durch die Einzugsstelle ist ein die Versicherungsanstalt bindendes Anerkenntnis im Sinne des z 1445 Abs. ? Satz 2 der Reichsveisicherungsordnung nicht zu er—⸗ blicken (zu vergleichen die Revisionsentscheidung 1780, Amtliche Nachrichten des R. V. A. 1913 S. 820) 11891.) 3

) die Verweisung einer Sache an den Großen Senat ist auch dann gerechtfertigt, wenn die grundsätzliche Entscheidung, von der ab⸗ gewichen werden soll, nicht ausdrücklich als grundsätzlich bezelchner und nicht veröffentlicht worden ist, .

25 28 Abs. 5H der gaiserlichen Verordnung über Geschäftsgang und Verfahren der Oberversicherungsämter vom 24. Dezember 1911 st ht dem Erlaß eines Urteils zuungunsten einer im Termine nicht er⸗ schienenen oder vertretenen Partei nicht entgegen, wenn die Partei von der berorstehenden Bewelzaufnahme ordnungsmäßig benachrichtigt worden war [18921 ;

die Ertlärung des Revisioneklägers, es sei seine Invalldität be⸗ endet, macht die Revision auch dann unzulässig, wenn dieie Erklärung sich auf einen nach der Entscheldung des Obeiversicherungeamts liegenden Zeitvunkt erstreckt 1893 0 oder in der Revistonsentscheidung 817 (Amtliche Nachrichten des R V A. 1900 S. 673) ausgesprochene Grundsatz, wonach eine mit vorübergehender Erwerbsunfäbigkelt verbundene Krankheit auch über die ersten 26 Krankheitswochen hinaus bis zur Erfüllung der Warte zeit für die Krankenrente anzurechnen ist, kann mit Räcksicht auf die Fassung des 8 12336 der Reichsversicherunggordnung, der im Gegen— atze zu 8 5 Abs. 4 des Invaltdenversicherungegesetzes keinen Unter. schled zwischen dauernder und vorübergehender Invalidität macht, nicht mehr aufrecht erhalten werden 1894

L. der Begriff häusliche Gemeinschaft“ in den 1302, 1303 der Reichs oersicherungs ordnung sttzt im allgemeinen ein räumliches Zusammenleben voraug,

2 sind Bezugsberechtigte im Sinne dieser Vorschriften nicht vorhanden, so tritt die Erbfolge nach bürgerlichem Rechte ein i895; freiwillig bleibt der gewöhnliche Aufenthalt des Rentenberechtigten im Ausland im Sinne des 5 1313 Nr. J der Reichsversicherungs⸗ osdnung auch dann, wenn ihm zwar die Rückkehr unmöglich geworden kst, der Wille zur Rückkebr aber fehlt 1896

nach 1917 der Reichsversicherungsordnung entscheidet der Vor⸗ sitzende des Versicherungsamtg nicht nur über den Inhalt und Um— sang, sondern auch über die Form der zur Klarstellung des Sachver- balts erforderlichen Erörterungen nach freiem Ermessen; eine formelle Bewelgerhebung nach 1662 der Reichs versicherungzzordnung ist hier nach nicht in allen Fällen erforderlich (1897

nach der Entscheidung 1898 ist das zuständige Oberversicherungs⸗ amt nach 5 1630 der Reichsversicherungsordnung durch das Reichs. versicherunggamt (Landesversicherungßzamt) zu bessimmen, wenn sich im Berufungsberfahren zwei Oberversicherungsämter für örtlich un—⸗ zuständig halten. Die Entscheidung 1899 anerkennt Operhäuer als Betriebsbeamte, während die Entscheidung 1900 die Verficherungs⸗ pflicht Hessischer Feldgeschworener verneint. Den 636. bilden die ebersichten über die Zahlungen auß Invaliden⸗, Kranken, Alterg⸗ und Zusatztenten und üher die Versicherungsleistungen der 31 Ver— sicherungganstalten an Hinterbliebene im Monat Juli 1914 sowie uber den Eilög aus Beltragsmarken im Monat August 1914.

Der Nichtamtliche Teil bringt den Abdruck der Ver⸗ fügung des Königlich preußischen Ministers des Innern vom 31. Juli 1914, betreffend die Gewährung von Darlehen an öffentliche Sparkassen durch Landesversicherungsanstalten (zu vergleichen Ministerialblatt für die preußische innere Ver⸗ waltung 1914, Seite 243).

In der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reich⸗ und Staatsanzeigers“ ist eine Genehmiagungsurkunde, betreffend eine Anleihe der Stadt Berlin-⸗Lichten— berg, veröffentlicht.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ sind die Ausgaben 64, 65 und 66 der Deutschen Verluft⸗ listen beigelegt. Sie enthalten die 39. Verlustliste der preußischen Armee und die 20. Verlustliste der sächsi⸗ schen Armee.

Eine neue österreichische Verlustliste ist soeben er⸗ schienen und liegt, wie die übrigen bisher erschienenen Listen, in der Geschäftsstelle des Deutsch⸗Oesterreichisch⸗Ungari⸗ schen Wirtschafts verbandes, Berlin W., Am Karls⸗ bad 16, den Interessenten wochentäglich während der Zett von 11—1 Uhr Vormittags und 4— 6 Uhr Nachmittags un⸗ entgeltlich zur Einsicht aus.

Elsaß⸗Lothringen.

Der General der Infanterie von Eberhardt, der bis⸗ herige Gouverneur von Straßburg, hat laut Meldung des „W. T. B.“ folgenden Korpstagesbefehl erlassen:

Seine Majestät der Kasser und König haben die Gnade gehabt, mir das Eiserne Kreuz erster Klasse zu verleihen. Ich weiß, daß ich diese Auszeichnung nur der Tapferkeit und Ausdauer der mir unterstellten Truppen verdanke. Mit Zähtgkett haben Preußen Bayern,. Württem— berger und Badener dem Ansturm starker fran ösischer Kräfte wider⸗ standen und ihnen den Zutritt in die deutschen Vogesentäler verwehrt. Dag Blut, das in diesen schweren Kampftagen geflossen, ist nicht umsonst dahingegeben. Die Entbehrungen und Anstrengungen in dem unwegsamen Gebirgsgelände und bei dem andauernden Regenwetter mußten willig ertragen werden, um unsere heimatlichen Fluren zu schützen. Milt festem Vertrauen sehe ich auch den kommenden Tagen entgegen, denn mit solch tapferen Offizieren und Soldaten werde ich auch fernerhin alle Angriffe des Feindes siegreich abweisen.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Wie aus dem Kriegspressequartier amtlich gemeldet wird, ist der Armeekommandant General der Infanterie Ritter von Auffenberg erkrankt.

Vor mehreren Wochen hat Graf Albert Apponyi an den früheren Präsidenten der Vereinigten Staaten Roosevelt ein Memorandum gerichtet, in dem er mit überzeugenden Beweisen den Nachweis führt, daß nicht Oesterreich⸗Ungarn oder Deutschland, sondern ihre Gegner die Schuld an dem Ausbruch des Weltkrieges tragen. Das Memorandum führt laut Bericht des W. T. B.“ u. a. aus:

Rußland erbebt Anspruch darauf, als der ritterliche Verteidiger eines schwachen Landes gegen ein starkes zu gelten. Dies ist ein für Uneingeweihte berechneter Humbug, denn Desterreich⸗ Ungarn erklärte von vornherein feierlich, daß es nur Bürgzschaft für seinen känf. tigen a . erreichen, aber weder das Gebiet Serbieng noch dessen Unabhängigkeit beeinträchtigen wolle. Das wahre Ziel Rußlands ist die Vernichtung Oesterreich⸗ Ungarns, um Raum zu machen für das nunmehr vom Zaren offen verkündete P o⸗ gramm der Vereinigung aller Slawen unter russischer Herrschaft. Vor dem Tribunale menschlichen Gewissens steht das moskowitiiche Rußland entlarvt als Träger der Verantwortung für die Schrecken des Wellkrieges. Jerer einzelne Mensch in Druischland und Oester— reich, Ungarn fühlt die diesen beiden Ländern gestellte große Aufgabe uns ist von festem Vertrauen erfüllt, daß ihre vereinigten Kräfte fähig sein werden, sie zu vollbringen trotz der Unterstützung Rußlands duich die mit Blindheit geschlagenen Westmächte, deren eine selbst vor Heranziehung der gelben Rasse zum europätschen Konflikt nicht zurücscheut. Wir stehen im Kampfe um die höchsten Ideale der Menschheit, um den Frieden, den unser Steg für die kommenden Generationen sicherstellen soll. = Wie die „Südslawische Korrespondenz“ meldet, sagen die in Serajewo eingetroffenen serbischen Kriegsgefangenen übereinstimmend aus, daß nur ein kleiner Teil ber Offiziers partei in Serbien noch für den Krieg sei und, von Rußland angetrieben, den Widerstand der Armee noch mit größter An⸗ strengung aufrecht halte. Das Gros der Bevölkerung und der Armee sei längst kriegsmüde und bereit, die Waffen zu strecken.

Großbritannien und Irland.

Die englische Regierung . nach einer Meldung des „W. T. B.“ die amerikanische Regierung ersucht, die Kohlen⸗ versorgung deutscher Kreuzer aus Kohlenschiffen zu unter⸗ suchen, die von New York angeblich nach südamerikanischen Häfen gehen.

Die Hafenbehörde von Grimsby kündigt an, daß vom k Oktober ab keine neutralen Fischerboote in den Häfen der englischen Ostküste zugelassen werden oder von dort zum Fischfang ausgehen dürfen. Die Fischerei wird allein an der Westküste zugelassen. Die Maßregel trifft be⸗ sonders eine große Zahl holländischer und dänischer Fischer.

Italien.

Blättermeldungen zufolge ist vorgestern ein zehn Kilometer von Senigallia fischender Segler auf eine Mine geraten und zerstört worden; von der Besgtzung von neun Mann konnte nur einer durch ein anderes Fahrzeug gerettet werden. Ferner ist vorgestemn abend die Fischerbarke „Michel Morosini⸗ aus Rimini, die 15 km von der Küste dem Fischfang oblag, auf eine schwimmende Mine gestoßen und gesunken. Zehn Menschen sind ertrunken.

Das Marineministerium hat Torpedobootszerstörer aus⸗ ,, um die Minen zerstören zu lassen. Das Ministerium jat die Unterbrechung der Schiffahrt bis auf Widerruf für die vom Staate subventionierten Linien angeordnet und denjenigen, welche das Risiko einer Reise übernehmen wollen, empfohlen, nur bei Tage und mit der größten Vorsicht zu fahren.

Eine Versammlung von liberalen Abgeord⸗ neten, die unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten der Kammer Grippo tagte, hat, wie ‚W. T. B.“ meldet, folgende Beschluß⸗ fassung angenommen:

Die liberalen Abgeordneten erkennen die Rechtmäßtgkelt der

S eutralitätserklärung, die die Reglerung beim Ausbruch dez

Krieges abgab, an und versichern von neuem, daß sie volles Vertra

ö. Regierung haben, von der sie annehmen daß sie . ibrer hohe flichten und ihrer großen Verantwortlichkeit gegenüber Italien be— wußt ist. Ste vertrauen, daß die Regierung mit Vorbedacht und Tatkraft die obersten nalionalen Interessen wahrzunehmen wissen wird.

Nach Schluß der Versammlung begab sich eine Abordnung zum Ministerpräsidenten Salandra, um ihm diesen Beschluß zu

überreichen. Niederlande.

Der „Rotterdamsche Courant“ meldet aus Eindhoven vom 29. September, daß dort 300 Flüchtlinge aus Moll ein⸗ getroffen sind, das am Sonntag noch von einer Abteilung belgischer Infanterie besetzt war. Eine starke deutsche Truppen⸗ macht mit Artillerie scheint den Ort besetzt zu haben.

Dänemark.

Der japanische Gesandte in Kopenhagen veröffentlicht ein

Telegramm seiner Regierung, wonach die Japaner am

26. September Nachmittags die Deutschen angegriffen haben,

die eine vorgeschobene und hochgelegene Stellung zwischen den Flüssen Paisha und Lizun besetzt hielten.

Norwegen. .

Der Minister des Aeußern hat in London Schritt unternommen, um die englische Regierung zu veranlassen, die Erklärung, daß Erze als Kriegskonterbande anzu⸗ sehen sind, wieder aufzuheben. Die Ausfuhr von Erz über Narvik hat augenblicklich ganz aufgehört. Wie „W. T. B.“ meldet, ruft der englische Standpunkt in ganz Skandinavien größte Erbitterung hervor, zumal da Englands jetziges Auftreten unvereinbar sei mit seiner am 20. August, also drei Wochen nach Ausbruch des Krieges feierlich abgegebenen Erklärung, in der die englische Regierung versprach, genau dem Wortlaut der Erklärung von London vom Jahre 1909 über die Rechte im Seekrieg, abge⸗ sehen von einigen spezifizierten Ausnahmen, unter denen Erz nicht genannt worden sei, folgen zu wollen. Erz sei im Gegenteil in jener Deklaration ausdrücklich zu jenen Waren gezählt worden, die unter keinen Umständen als Kriegskonter⸗ bande angesehen werden dürften.

Das norwegische Schiff „Bennestret“ ist auf dem Atlantischen Ozean am 29. v. M. durch französische Kriegsschiffe aufgebracht und nach Brest eingeschleppt

worden. Türkei.

Nach einer vom „W. T. B.“ verbreiteten Meldung des „Pester Lloyd“ hat der englische Botschafter in Kon⸗ tantinopel bei der türkischen Regierung Vorstellungen gegen die Sperrung der Dardanellen erhoben und deren Aufhebung gefordert. Die türkische Regierung habe erklärt, sie sei zur Oeffnung der Dardanellen bereit, wenn England die vor den Dardanellen ungerechtfertigt geübte Flottenpolizei aufhebe und die Kriegsfahrzeuge zurückbeordere. Solange dies nicht ge⸗ schehen sei, werde die Türkei die Dardanellen gesperrt halten.

Die Sperrung der Dardanellen trifft, der „Frankfurter e gr, zufolge, aufs empfindlichste die Getreideausfuhr

ußlands und Rumäniens nach England. Gewöhnlich unter⸗ nehmen die französischen Messageriesdampfer nur einmal wöchentlich die Fahrt Marseille Odessa. Seit einem Monat verkehrten täglich kaum irgendwelche Passagiere, während starke Sendungen von Kriegsmaterial und Goldladungen für Rußland befördert wurden, was nunmehr aufhört.

Nach Mitteilungen aus authentischer Quelle sind im Anschluß an den letzten Notenwechsel zwischen der Pforte und Griechenland, der die Beschlagnahme des Grundbesitzes von Muselmanen in Mazedonien und Epirus betraf, beide Re⸗ gierungen übereingekommen, den Sitz der türkisch⸗hellenischen Auswanderungskommission von Smyrna nach Konstantinopel zu verlegen, um die k der Frage des Austausches von beiderseitigem Grundbesitz zu beschleunigen.

Kriegsnachrichten.

Westlicher Kriegsschauplatz.

Großes Hauptquartier, 30. September, 9 Uhr 10 Minuten Abends. (W. T. B.) Nördlich und südlich Albert vorgehende überlegene feindliche Kräfte sind unter schweren Verlusten für sie zurückgeschlagen. Aus der Front der Schlachtlinie ist nichts Neues zu melden. An den Argonnen geht unser Angriff ste tig wenn auch lang⸗ sam vorwärts. Vor den Sperrforts an der Maas linie keine Veränderung. In Elsaß⸗Lothringen stieß der Feind gestern in den müttleren Vogesen vor. Seine Angriffe wurden kräftig zurückgeworsen.

Vor Antwerpen sind zwei der unter Feuer genommenen Forts zerstört.

Oestlicher Kriegsschauplatz.

Großes Hauptquartier, 309. September 9 Uhr 40 Minuten Abends. (W. T. B) Vom östlichen Kriegs⸗ schauplatz ist noch nichts Besonderes zu melden.

Wien, 30. September. (W. T. B. Amtlich wird ge⸗ meldet: Das K. und K. Armeeober komm ando hat nach⸗ stehenden Arm eebefehl erlassen: Die Lage ist für uns und für das verbündete deutsche Heer günstig. Die russische Offensive ist im Begriffe zusammenzubrechen. Gemeinsam mit den deutschen Truppen werden wir den Feind, der bei Krasnik und Zamosk, bei Insterbürg und Tannenberg geschlagen wurde, neuerdings besiegen und vernichten. Gegen Fran reich drang die deutsche Haupt macht unaufhaltsam in das feindliche Gebiet ein. Ein neuer großer dort bevor. Auf dem Balkankriegsschauplatz käm n,. in , . . ö . . eginnt zu erlahm en. Innere Unzufriedenheit, Elend und Hungersnot bedrohen unsere . während die Monarchie und das verbündete Der und in starker Zuversicht 6. um dieser aufgezwungenen Krieg bis ans siegreiche Ende Dies ist die Wahrheit über die Lage, sie ist al zu verlautbaren und der Mannschaft in il zu erörtern. Erzherzog Fried Buda pe st, 30. September. WB. T. eingetroffener hoher Generalstabgoffizier erst gespan die amtliche Meldung, daß