1914 / 242 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Oct 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichsanzeiger

und

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

Aer Gezngspreis beträgt vierteljährlich 8 M 40 3. Alle Rostanstalten nehmen Bestellung an; für Gerlin außer den Nostanstalten und Zeitungaspediteuren für Kelbstahholer auch die Ezprdition 8Ww. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Aummern kosten 25 8.

Amreigenpreis für den Raum einer 5. gespaltenen Einheitz= zeilt 30 98, einer 3 gespaltenen Einheitzzeiln 86 53.

Anzeigen nimmt an:

dir Königliche Expedition des Reichs und Ätaatganzeigern Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

M 242.

Inhalt des amtlichen Tei les: Ordensverleihungen usw.

Deutsches Neich.

Bekanntmachung, betreffend die Zulassung von ga n nach England, die zum Erlangen, Erhalten oder Verlängern des Patent⸗, Muster⸗ oder Warenschutzes erforderlich sind.

Bekanntmachung über die Zahlung von Brandentschädigungen in der preußischen Provinz Ostpreußen und dem Kreise Rosenberg in Westpreußen.

Bekanntmachungen, betr. private Versicherungsunternehmungen.

Bekanntmachungen der Verteilungsstelle für die Kaliindustrie über die Gewährung von Beteiligungsziffern.

k die Ausgabe der Nummer 86 des Reichs⸗

gesetzblatts. sönigreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Erlaß, betreffend Unterstützungen der Familien im Felde stehender staatlicher Lohnangestellter. Bekanntmachung, betr. den Beginn des bevorstehenden Studien⸗

halbjahrs und die Immatrikulation an der Universität Bonn.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen Rechnungsrat Westph al in Berlin, bisher im Kriegsministerium, den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Pfarrer und Kreisschulinspektor Rieseberg in Mehmke, Kreis Salzwedel, dem emeritierten Pfarrer Elte ster in Berlin⸗Friedenau, dem Oberzollrevisor a. D. Doering in Harburg, dem Regierungssekretär a. D., Rechnungsrat Frank in Münster i. W. und dem Amts gerichigfelretãr a. D., Rechnungsrat Hörling in Paderborn den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Kirchenältesten, Gutsbesitzer Stohmann in Seeburg, Kreis Qsthavelland, und dem Zollsekretär a. D. Tillich in Berlin⸗Südende den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Hauptlehrer Rondorf in Bonn, dem Kantor und Lehrer a. D. Brinkmann in Heiligenfelde, Kreis Syke, und dem Lehrer a. D. Iwand in Sprottau den Adler der In⸗ haber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

den Zollassistenten a. D. Gebler in Stettin, Nieder⸗ gesäß in Schweidnitz, ö in Osterode O.⸗Pr., Schu⸗ bert in Glogau und dem Zolleinnehmer a. D. Winckler in Schmiedeberg, Kreis Hirschberg, das Verdienstkreuz in Gold, dem Botenmeister a. D. Sternagel in Posen das Ver⸗ dienstkreuz in Silber,

dem Regierungskanzleidiener a. D. Klatte in Frankfurt a. O. die goldene Krone zum Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Kirchenältesten, Rentner En gel in Seeburg, Kreis

Osthavelland, den Jollauffehern a. D. Bensch in . Berg in Tangermünde, Landkreis Stendal, Krüger in Reppen, Mix in Porbitz, Kreis Merseburg, Montwill in Braunsberg O.⸗Pr., Peters in Großosterhausen, Kreis Quer⸗ furt, und Winkler in Halle a. S, den Gerichtsdienern und Gefangenaufsehern a. D. Grudda in Bredstedt, Kreis Husum, und Schröder in Borgentreich, Kreis Warburg, dem Kanzlei⸗ diener a. D. Woyciechowsky in Eberswalde, dem Hilfsz⸗ kirchendiener Denzel in Berlin, dem Wiegemeister Schmidt in Borsigwerk, Kreis Zabrze, und dem bisherigen Meister⸗ ehilfen bei der Pulverfabrik in Spandau Krufemark das ö. des Allgemeinen Ehrenzeichens, ; en Zollaufsehern a. D. Gaertner in Lüben, Rülicke in Hirschberg i. Schl., Schnurse in Laucha, Kreis Querfurt, und Weinhardt in Weetzen, Landkreis Linden, das All— gemeine Ehrenzeichen sowie

dem Holzschläger Watzeck in Ober Kudowa, Kreis Glatz, dem Gulgzimmermann Hrauer in Gäbersdorf, Krels Striegau, dem Gutsstellmacher Stüber in Tonnin, Kreis Usedom⸗Wollin, und dem Schweinefütterer Märker in Trossin, Kreis Torgau, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Dentsches Reich.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 87 der Verordnung des Bundesrats, betreffend Zahlungsverbot gegen England, vom 30. September 1914 (Reichsgesetzbl. S. 421) werben Zahlungen, die zum Erlangen, Erhalten oder Verlängern des Patent, Muster⸗ oder Warenzeichenschutzes erforderlich sind, bis auf weiteres zu— gelassen.

Berlin, den 13. Oktober 1914.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.

Berlin, Mittwoch, den 14. Oktoher, Abends.

Bekanntmachung

über die Zahlung von Brandentschädigungen in der preußischen . Ostpreußen und dem Kreise osenberg in Westpreußen.

Vom 13. Oktober 1914.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des K es über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 1. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 514

Die Landeszentralbehörde wird ermächtigt, für den Umfang der preußischen Provinz Ostpreußen und des Kreises Rosenberg in West⸗ preußen über die Auszahlung und die Verzinglichkeit von Entschädi⸗ ungen, die seitens einer nach Landesrecht errichteten öffentlichen euerversicherungsanstalt für einen während des gegenwärtigen Krieges entstandenen Brandschaden zu zahlen sind, sowie über die Aufbringung der hierzu erforderlichen Mittel Bestimmungen zu treffen, die von den bestehenden Versicherunggzabreden abweichen. .

Die Landeszentralbehörde kann die Bestimmungen in der Weise treffen, daß sie Satzungen und allgemeine Versicherungsbe dingungen auf solche ,,. für anwendbar erklärt, für die sie nicht schon kraft Vertrags Anwendung finden.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung

in Kraft.

Berlin, den 13. Oktober 1914.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Lisco.

Bekanntmachung.

Der Herr Reichskanzler hat durch Erlaß vom 16. Sep⸗ tember 1914 die von der 55. Generalversammlung der Aktionäre der Gesellschaft für Lebens- und Rentenversiche⸗ rungen Der Anker in Wien am 25. April 1914 be⸗ schlossene Aenderung des 8 26 der Gesellschaftsstatuten genehmigt.

Durch die ,, werden nähere Bestimmungen über die Anlegung der verfügbaren Gelder getroffen.

Berlin, den 9. Oktober 1914.

Das Kaiserliche . für Privatversicherung. Jaup.

Bekanntmachung.

Der Herr Reichskanzler hat durch Erlaß vom 16. Sep⸗ tember 1914 die von der Internationalen Unfallver⸗ sicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft in Wien vorgelegten neuen Bedingungen für den Betrieb der Versicherung einzelner Kinder gegen Unfälle genehmigt.

Berlin, den 9. Oktober 1914. Das Kaiserliche . für Privatversicherung. Jaup.

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 9. September 1914 entschieden:

Der Gewerkschaft Dönges zu Dorndorf a. d. Wer ra wird vom 1. Juli 1914 ab für ihren Schacht Leine vorläufige Beteiligungsziffer in Höhe von 20429 Tausendsteln gewährt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höher sein sollte als fünfzig vom Hundert der jeweiligen durchschnittlichen Beteiligungsziffer aller Werke, auf das gesetzliche Höchstmaß zurückgeht.

Berlin, den 30. September 1914.

(Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. J. V.: Gante.

Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Dönges in Dorndorf a. d. Werra am 9. Okiober d. J. zugestellt

worden. J. A.: Ullrich.

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 9. September 1914 entschieden: Der Bergbaugesell schaft Reyershausen m. b. H. zu Hannover wird vom 1. August 1914 ab für ihr Kaliwerk Königs⸗ hall eine vorläufige Beteiligungsziffer in Höhe von 26080 Tausendsteln gewährt mit der Maßgabe, daß diese Be⸗ teiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Jeit höher : sollte als fünfzig vom Hundert der jeweligen durchschnittlichen Be⸗ i , ne aller Werke, auf das gesetzliche Höchstmaß zurückgeht.

Berlin, den 30. September 1914.

Siegel.)

Die Verteilungs stelle dle Kaltind ; . 263 .

Vorstehende Entscheidung ist der Bergbaugesellschaft m. b. . Reyershausen in Hannover, Schillerstr. B, am 9. Oktober d. J. zugestellt worden.

J. A.: Ullrich.

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 9. September 1914 entschieden:

Der Bergbaugesellschaft Germania m. b. H. zu Hannover wird vom 1. August 1914 ab für ihr Kaliwerk Napoleon eine vorläufige Beteiligungsziffer in 8 von 25524 Tausendsteln gewährt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höher sein sollte als fünzig vom Hundert der seweiligen durchschnittlichen , . aller Werke, auf das gesetzliche Höchstmaß zurückgeht.

Berlin, den 30. September 1914. (Siegel.)

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. J. V.: Gante.

Vorstehende Entscheidung ist der Bergbaugesellschaf m. b. H. Germania in Hannover, Schillerstr. B, amt 9. Oktober d. J. zugestellt worden.

J. A.: Ullrich.

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom J. September 1914 entschieden:

Der Gewerkschaft Beienrode zu Beienrode wird vom 1. Juli 1914 ab ker ihren Schacht L eine vorläufige Beteiligungsziffer in Hoͤhe von 20429 Tausendsteln ge⸗ währt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höher sein sollte als fünfig vom Hundert der jeweiligen durchschnittlichen Beteiligungsziffer aller Werke, auf das gesetzliche Höchstmaß zurückgeht

Berlin, den 30. September 1914.

(Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrle. J. B. Gante.

Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Beien⸗ rode, Kaliwerk in Beienrode bei Königslutter, am 9. Ol⸗ tober d. J. zugestellt worden.

J. A.: Ullrich.

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 9. September 1914 entschieden:

Der Gewerkschaft Poethen zu Menterode wird vom L. Juli 1914 ab für ihr Kaliwerk Poethen L eine vorläufige Beteiligungsziffer in Höhe von 22505 Tausendsteln mit der Maßgabe gewährt, daß diese Beteiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höher sein sollte als fünfzig vom Hundert der jeweiligen durchschnittlichen Her ile n . aller Werke, auf das gesetzliche Höchstmaß zurückgeht.

Berlin, den 30. September 1914

(Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. J. V.: Gante.

Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Poethen Kaliwerk in Menterode i. Th., am 9. Oktober d. J. zu⸗ gestellt worden.

J. A.: Ullrich.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 86 des Reichsgesetzblatts enthält unter

Nr 4509 eine Bekanntmachung über die Zahlung von Brandentschãdigungen in der preußischen Provinz O 9 dem Kreise Rosenberg in Westpreußen, vom 13.

Berlin W. 9, den 13. Oktober 1914.

Kaiserliches Postzeitungsamt Krüer.

K/önigreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen Gerichtsassessor Hoppe in Deutsch Eylau zum Kriegsgerichtsrat zu ernennen.