1914 / 248 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Oct 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Neicl

und

hsanzeiger

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

Ver Gezugsprein beträgt vierteljährlich 5 M 40 3. Alle Nostanstalten nehmen Kestellung an; für Berlin außer den Rostaustalten und Zeitungsspediteuren für Kelbstahholer auch die Expedition 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 25 5.

Anzrigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheit⸗- zeile 30 9, einer 3 gespaltenen Einheitazrile So 8.

die Königliche Expedition des Reichs und Ätaatasanzeigers

Anzeigen nimmt an: Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 22.

M 248.

Inhalt des autlichen Teiles: Ordens verleihungen usw.

Deutsches Reich.

Mitteilung, betreffend eine Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandsakten.

Exequaturerteilung.

Bekanntmachung, betreffend Zahlungsverbot gegen Frankreich.

Satzungsänderung der Üsambara⸗Kaffeebaugesellschaft in Berlin.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 89 des Reichs⸗

gesetzblatts. . önigreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und ut g Personalveränderungen. Bekanntmachungen, betreffend den kommunalabgabenpflichtigen Reinertrag der Brandenburgischen Städtebahn und der Stendal⸗Tangermünder Eisenbahn.

Se ine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Oberpfarrer Gottschick in Gebesee, Kreis Weißensee, dem Pfarrer und Ortsschulinspektor, Fürsterzbischöflichen Notar Klesse in ö Kreis Habelschwerdt, dem Pfarrer . n Wenigensömmern, Kreis Weißensee, dem eme⸗ ritierten Pfarrer Horn in Merzwiese, Kreis Krossen, dem Rektor Bracht in Paderborn und dem Realschullehrer Tiedge in Dortmund den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem emeritierten Pastor Matthes in Kolberg und dem

Staatsanwaltschaftssekretär a. D., Rechnungsrat Fran⸗ kowski in Gnesen den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Rektor a. D. Reinicke in Waidmannslust, Kreis Niederbarnim, dem Organisten, Königlichen Mufikdirektor Oesterling in Berlin, dem Geheimen Sekretär a. D. Th eu⸗ bert in Ziegenhals, Landkreis Neisse, bisher bei der General⸗ militärkasse, und dem Hegemeister Springer in Moschwig, Kreis Wittenberg, den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Superintendenten und Kreisschulinspektor Hedtke in Naugard den Adler der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

den Hauptlehrern Genning in Staffelde, Kreis Soldin, und Scholz in Altaltmannsdorf, Kreis Frankenstein, den Lehrern a. D. Kneuttin ger in Saarbrücken und Muhs in Neuruppin den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

dem Zollassistenten a. D. Pieck in Danzig das Verdienst— kreuz in Gold,

dem Botenmeister Noack in Sommerfeld, Kreis Krossen, dem Zollaufseher a. D. Stephan in Karlshafen, Kreis Hof— geismar, dem Gerichtsdiener a. D. Klement in Ostrowo und dem bisherigen Bahnunterhaltungsarbeiter Wolff in Wehlau das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Kirchenältesten und Hirchenkassenrendanten, Altsitzer Müller, dem Kirchenältesten, Altsitzer Falkenhagen, belde in Kreuzburg, Kreis Westprignitz, dem Gutsbrennereiverwalter Rathke in Löpersdorf, Kreis Regenwalde, dem Feldhüter und . Effer in ö Landkreis Cöln, dem bisherigen Eisenbahnplanflicker Preikschat in Drugehnen, Landkreis Königsberg i. Pr., dem Chausseevorarbeiter Malze in Gralow, Landkreis Landsberg, und dem bisherigen Bahn⸗ unterhaltungsarbeiter Jon el eit in Insterburg das Allgemeine Ehrenzeichen sowie

dem bisherigen Bahnunterhaltungsarbeiter Sommer in Wehlau das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Deu tsches Reich.

Dem mit der Vertretung des Kaiserlichen Konsuls in Rom beauftragten Generalkonsul Hopman ist auf Grund des 81 dez . vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Kon⸗ sulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächti⸗ gung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen * Fcharlgen vorzunehmen und diese Heiraten zu be⸗

unden.

Dem Konsul von Guatemala in Berlin Antonio Wiatrak ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Bekanntmachung, betreffend Zahlungsverbot gegen Frankreich.

Vom 20. Oktober 1914.

Auf Grund des 8 7 Abs. 2 der Verordnung, betreffend e, rn eder ho gegen England, vom 30. September 1914 (Reichsgesetzbl. S. 121) wird folgendes bestimmt:

; Artikel 1.

Die Vorschriften der Verordnung vom 30. September

1914 werden im Wege der Vergeltung auch auf Frankreich

und die französi cmd e . ft cen Kolonien und auswärtigen Besitzungen für

Berlin, Mittwoch, den 21. Oktober, Abends.

Die Anwendung unterliegt folgenden Einschränkungen:

1) Für die Frage, ob die Stundung gegen den Erwerber

wirkt oder nicht (62 Abs. 2 der Verordnung), kommt es ohne Rücksicht auf den Wohnsitz oder Sitz des Erwerbers nur darauf an, ob der Erwerb nach dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung oder vorher statt⸗ gefunden hat. Soweit in der Verordnung vom 30. September 1914 auf den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens verwiesen wird, tritt der . des Inkrafttretens dieser Bekannt⸗ machung an die Stelle.

Artikel 2.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung, hinsichtlich der Strafbestimmungen des § 6 der Verordnung vom 30. September 1914 jedoch erst mit dem 25. Oktober 1914 in Kraft.

Berlin, den 20. Oktober 1914.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Satzungsänderung der Usambara⸗Kaffeebau⸗ Ge sellschaft in Berlin.

Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 12. Sep⸗ tember 1914 haben die Se n e der Usambara⸗Kaffeebau⸗ 98 eine Aenderung erfahren.

Artikel 2 erhält folgende Fassung:

„Der Zweck der Gesellschaft ist, in Ostafrika, vornehmlich in Usambara, Grundbesitz zu erwerben und zu verwerten, Land⸗ und Plantagenwirtschaft, namentlich Kaffeeplantagen, Unternehmungen und Handelsgeschäfte, welche damit in Verbindung stehen, zu betreiben oder sich an solchen zu beteiligen.“

Die vorstehende Satzungsänderung ist von Aufsichts wegen genehmigt worden.

Berlin, den 17. Oktober 1914.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Busse.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 89 des Reichs gesetzblatts enthält unter

Nr. 4515 eine Bekanntmachung, betreffend Zahlungsverbot gegen Frankreich, vom 20. Oktober 1914.

Berlin W. 9, den 20. Oktober 1914.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

die Regierungsassessoren Freiherrn von dem Knesebeck⸗

Milendonck in Neuruppin und Böhme in Tondern zu Landräten zu ernennen.

Ministerium des Innern.

Dem Landrat Freiherrn von dem Knesebeck— Milendonck ist das Landratsamt im Kreise Ruppin und

dem Landrat Böhme das Landratsamt im Kreise Tondern übertragen worden.

Bekanntmachung.

Gemäß S 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1913,14 bei der Brandenburgischen Städtebahn auf 140 000 MS festgestellt worden ist.

Magdeburg, den 17. Oktober 1914.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. Sommer.

Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des ,, vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahr zu den Kommunal⸗ abgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahr 1913, 14 bei der Sten dal⸗Tangermünder Eisenbahn auf 94 200 6 festgestellt worden ist. Magdeburg, den 18. Oktober 1914. Der Königliche Eisenbahnkommissar. Sommer.

auch gewerbliche

1914.

Nich amtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 21. Oktober 1914.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ist gestern abend aus Braunschweig hier wiedereingetroffen.

Wie „W. T. B.“ meldet, wünscht Ihre Majestät ihren morgigen Geburtstag in Rücksicht auf die Kriegszeit in regel⸗ mäßlger Arbeitstätigkeit ganz in der Stille zu verleben. Es ist deshalb von dem 3 der Palastdamen und des Präsidiums des Reichstags, das sich zur Ueberbringung der Glückwünsche des Reichstags angemeldet hatte, sowie anderweitiger offizieller Körper⸗ schaften Abstand genommen worden.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

Personen, die sich mit schriftlichen Anliegen an Stellen des auswärtigen Reichs dienst es (Botschaften, Gesandtschaften, Konsularbehörden) wenden, werden, wie „W. T. B.“ mitteilt, im Interesse der schnelleren 2 ihrer . ersucht, diese nur an die betreffende Behörde, nicht an die Person eines Beamten zu richten.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 126, 127, 128 und 129 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthalten die 56. Verlustliste der preußischen Armee, die 31. Verlustliste der bayerischen Armee, die 35. Verlustlifte der sächsischen Armee und die 39. Verlustliste der württembergischen Armee.

Bayern.

Die „Korrespondenz Hoffmann“ veröffentlicht folgende Meldung über das Befinden Seiner Majestät des Königs:

Das Allgemeinbefinden Seiner Majestät des Königs ist gut. Dle Heilung der Wunde zeigte bei dem neuen Verbandswechsel fort⸗ schreitende Besserung.

Waldeck.

Seine Durchlaucht der Prinz Wolrad zu Waldeck und Pyrmont ist, wie das Fürstliche . be⸗ kannt gibt, am 17. Oktober als Patrouillenführer bei Masly in Nordfrankreich den Heldentod gestorben.

Oe sterreich⸗Ungarn.

Der Kaiser Franz Joseph hat gestern den vom nörd⸗ lichen Kriegsschauplatz eingetroffenen Thronfolger, Erzherzog Franz Joseph, in zweistündiger Audienz zum Vortrag empfangen.

Der ständige Ausschuß für Industrie, Handel und Gewerbe beschäftigte sich gestern unter anderem mit der in England und Frankreich von Staats wegen ver⸗ fügten Beschlagnahme von Privateigentum und beschloß, wie „W. T. B.“ meldet, bei der Regierung alsbald die Aufhebung aller vor dem Kriegsausbruch mit feindlichen Staaten abgeschlossenen und die Ungultigkeitserklärung der nach dem Kriegsbeginn etwa eingegangenen Handelsgeschäfte im Wege der Vergeltung zu beantragen und auch auf dem Ge⸗ biete des Patentwesens die Anwendung der Vergeltung im Sinne des Patentgesetzes der Regierung nahezulegen.

Die Ortsabteilung des Nationalen Arbeiterverbandes in Krakau hat, dem Blatte „Naprzod“ zufolge, in einer von mehreren tausend Personen besuchten Arbeiterversamm⸗ lung einstimmig den Beitritt zur polnischen nationalen Organisation beschlossen. Zugleich wurden alle Mitglieder zum Eintritt in die Legionen aufgefordert.

In dem Hochverratsrozeß Princip und Ge⸗ nossen wurde gestern das Beweisverfahren fortgesetzt und eine große Anzahl Zeugen vernommen.

Nach dem Bericht des W. T. B.“ sind die vernommenen Zeugen melst Bekannte der Angeklagten, zum Teil Zeugen des Attentats. Einige davon sind verletzt. Kennzeichnend für die Tätigkeit der Narodna Odbrana sind die Aussagen des Trifko Krstan ovie, der unter Eid aussagte, er sei auf der Suche nach Arbeit in Belgrad vor der Einverleibung von serhischen Gendarmen angehalten und mit dem Hauptmann Tankosie bekannt gemacht worden. Dieser nahm ihn sofort als Komttaischit an. 140 solcher Komitat wurden im Legen von Minen, Sprengungen von Tunnelg und der Zerstörung der Bahnkörper unterwiesen und dabei von dem General Jankovie besichtigt. Nach der Elnverleibung wurden sie nach Abnahme der Bomben entlassen. Hierauf nahm der rr Dienste beim General Jankovie, was eigentlich einem Dlenst bei der Narodna Odbrana gleichkam. Diese befaßte sich mit Splonage und