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Friedens, der die ungeheuren Opfer, die er kostet, lohnt, und bis zur Grreichung der vollen Sicherheit dafür, daß wir nicht noch einmal wieder in so frevyelhafter Weise wie jetzt von neidischen Feinden üher⸗ fallen werden. Eebhafter Beifall und Händeklatschen. Vor Er⸗ reichung dieses Zieles wird unser Volk niemals den Frieden wollen, (Beifall) Das wird der eine Gewinn dieses Krieges für unser Volk sein. Aber noch eins! Nicht nur gesicherter in unserer äußeren Macht— stellung wird unser Volk aus diesem schweren Kampfe hervorgehen, sondern auch innerlich gefestigter, geläuterter und stärker wird unser Volkstum, wie der Dichter gesungen hat, aus der Läuterungsflut dieses Weltbrandes hervorgehen. Manche unreine Schlacke, welche sich während des zunehmenden Wohlstandes unseres Volkes in einer mehr als 40 jährigen Friedenszeit in den edlen Kern unseres Volks⸗ tums eingefressen hat, wird durch diesen Weltbrand und alles, was er mit sich bringt, einmal wieder ausgeräumt werden, und wir werden stärker als zubor aus diesem Kampf hervorgehen für die Erfüllung der großen Kulturmission des deutschen Volkes unter den Völkern, der Erde. Cebhafter Beifall) Das wird der zweite Gewinn dieses Krieges für unser Volkstum sein. Meine Herren! Endlich aber werden unsere Verhandlungen von neuem der Welt und unseren Feinden zeigen, wie vollkommen einig das preußische Volk in dem Willen ist, kein noch so großes Opfer zu scheuen (Beifall), nicht nur, um diesen Krieg siegreich zu Ende zu führen, sondern auch um alle die Wunden und die Not, die er herbeigeführt hat, zu lindern und zu heilen, soweit es überhaupt menschlich möglich ist. Schließlich haben wir noch eine Dankespflicht zu erfüllen. Tiefer, unermeßlich tiefer Dank erfüllt heute unser ganzes deutsches Volk, in erster Linie gegen Gott, den Herrn der Heerscharen, der unseren Fahnen bis dahin den Sieg verliehen hat. Unaussprechlich tiefen Dank zollen wir auch freudig unseren unvergleichlich todesmutigen tapferen Truppen (stür⸗ mischer Beifall, unseren Truppen, deren unvergleichlicher. Tapferkeit wir nicht nur die Verteidigung unserer Grenzen und die Wieder⸗ befreiung unserer preußischen Sstmark von einem zeitweiligen Ein⸗ marsch feindlicher Truppen verdanken, sondern auch die weitere Nieder, zwingung unserer Feinde im Osten und im Westen. Und tiefen Dank zollen wir auch unserer glänzenden Heeresführung (lebhafter Befall), welche von neuem die Welt in Erstaunen setzl, und ihrer Spitze, unserem obersten Kriegsherrn, Seiner Majestät unserem aller— gnädigsten Kaiser und König (lebhafter Beifall), dem wir doch bei aller feiner Friedensliebe in erster Linie die Schärfe unserer Waffen verdanken, welche die zuperlässige Hoffnung und feste Zuversicht unseres Volkes begründet hat. (Beifall) Unser herrliches Heer, unser Volk. in Waffen, zu Wasser und zu Lande, und sein oberster Kriegsherr, Seine Majestät der Kaiser und König leben hoch! (Das Haus und die Tri⸗ bünen stimmen dreimal in diesen Ruf begeistert ein.)
Der Präsident Dr. Graf von Schwerin schließt darauf um Z Uhr die Sitzung.
Herrenhaus. 16. Sitzung vom 22. Oktober 1914, Nachmittags 3 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Haus und Tribünen sind sehr stark besetzt. Einige Mit glieder sind in feldgrauer Uniform erschienen.
Am Regierungstische sind der Vizepräsident des Staats⸗ ministeriums, Staatssekretär des Innern Dr. Del b.rü ck, der Justizminister Dr. Beseler, der Minister der öffentlichen ÄUrbeiten von Breitenbach, der Minister für Handel und Gewerbe Dr. Sydow, der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten D. Dr. von Trott zu Solz, der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlem er, der Finanzminister Dr. Lentze und der Minister des Innern von Loebell anwesend.
Der Präsident von Wedel eröffnet die Sitzung mit der Mitteilung, daß seit der letzten Tagung das Herrenhaus die Mitglieder Professor Dr. Güterbock, Graf zu Lynar, von Stülpnagel, von Rumohr, Delius, Graf von Reventlou, Graf von Zedlitz und Trützschher durch den Tod verloren hat. Das Haus erhebt sich zum Andenken an die Verstorbenen von den Sitzen. Eingetreten sind die Herren von Borck e von Somnitz, Freiherr von Werthern, Fürst von Drucki-Lube ck ĩ und von Zobeltitz. Der Präsident begrüßt die neu einge⸗ tretenen Herren und bittet sie, an den Arbeiten des Hauses mit Eifer teilzunehmen. Die Vereidigung der Herren, soweit es erforderlich ist, wird in einer späteren Sitzung erfolgen. Ausgeschieden infolge Niederlegung seines städtischen Amtes ist der Oberbürgermeister von Duisburg Lehr.
Der Präsident bemerkt weiter: Wir feiern heute den Ge⸗ burtstag Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin (die Herren erheben sich von den Plätzen). Ich habe namens des Herren— hauses Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin den Aller—⸗ untertänigsten Glückwunsch des Hauses darzubringen mir erlaubt.
Das Haus tritt nunmehr in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand ist: Beschlußfassung über den vom Hause der Abgeordneten erwarteten Gesetzent wurf zur Ab⸗ änderung des Gesetzes,‚ betreffend die Fest⸗ stellung des Staatshaushaltsetats für das Etatsjahr 1914, vom 3. Juni 1914. Der Präsident stellt fest, daß das Haus in diesem Falle von der Innehaltung der geschäftsordnungsmäßig vorgeschriebenen Frist abzusehen ge⸗ willt ist.
Vizepräsident des Staatsministeriums, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück:
Meine Herren! Bevor ich mich anschicke, die soeben vom Haufe der Abgeordneten einhellig gutgeheißene Vorlage der Königlichen Staatsregierung mit einigen wenigen Worten bei Ihnen einzuführen, darf ich mich eines Allerhöchsten Auftrages entledigen. (Die An- wesenden erheben sich von ihren Sitzen.)
Seine Majestät der Kaiser und König haben mich im Großen Hauptquartier, wo ich vor einiger Zeit weilte, beauftragt, beiden Häusern des Landtages Allerhöchstihre herzlichsten Grüße zu über— mitteln. Seine Majestät lassen den Arbeiten des Landtages den besten Fortgang wünschen.
Die Ziele, die mit den beiden Vorlagen verfolgt werden, die sich in Ihren Händen befinden, sind, kurz gesagt, die: es sollen die Schäden, die unser Wirtschaftsleben durch den Krieg naturgemäß erfahren muß, nach Möglichkeit repariert und abgeschwächt werden, es soll der Not, die durch den Krieg in weite Volkskreise eindringt, gesteuert werden, wir wollen, daß unsere draußen kämpfenden Truppen das Bewußtsein haben, daß für die Ihrigen hier zu Hause gesorgt ist.
Unter den Aufgaben, die unter diesen Gesichtspunkten in Angriff zu nehmen sind, steht im Vordergrunde die Bekämpfung der Arbeits⸗ losigkeit. Grundsätzlich und zuerst wird man die Arbeitslosigkeit be⸗ kämpfen müssen durch eine Wiederbelebung von Handel, Industrie und Landwirtschaft. Soweit das nicht möglich ist, werden Staat und Kommunen bestrebt sein müssen, durch eine entschlossene Fortführung
und Aufnahme öffentlicher Arbeiten nach Möglichkeit Arbeitsgelegen⸗
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heit zu schaffen. Soweit der Staat dafür in Frage kommt, handelt es sich um die Fortführung der in Angriff genommenen und be— schlossenen Arbeiten auf dem Gebiete der Eisenbahnverwaltung und auf dem Gebiete der Wasserbaupverwaltung. Wir haben uns aber entschlossen, über den Rahmen der bewilligten Vorlagen hinaus größere Projekte in Angriff zu nehmen, so die Hochwasserregulierung ins⸗ besondere im Gebiet der Oder und Elbe, so den Ausbau von Anschluß⸗ strecken des Mittellandkanals. Wir haben uns ferner entschlossen, Oedländereien mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu kultivieren. Wir nehmen an, daß wir bei der Kultivierung der Oed⸗ ländereien nicht nur Arbeitsgelegenheit für eine große Anzahl von Arbeitslosen schaffen werden, sondern wir nehmen auch an, daß bei einer planmäßigen Behandlung der Oedländereien schon im nächsten Jahre sich die Flächen erheblich vermehrt haben werden, die Nutz⸗ pflanzen, Nahrungsmittel für Mensch und Tier tragen, und so werden diese Arbeiten, wie wir hoffen, auch ein Mittel sein, uns die Mög— lichkeit zu geben, diesen Krieg so lange zu führen, als es uns im Interesse Deutschlands zweckmäßig und gut erscheint. (ebhaftes Bravo!)
Es ist dann notwendig Fürsorge zu treffen für die Lohnangestellten des Staates, es ist notwendig Fürsorge zu treffen für die Vermehrung von Futtermitteln, es ist endlich notwendig Fürsorge zu treffen für die überaus wichtige Erhaltung unserer Viehbestände. Alles das erfordert Mittel, die der Etat nicht zur Verfügung stellt.
Schmerzlich empfunden hat jeder, dem ein preußisches Herz in der Brust schlägt, die russische Invasion in Ostpreußen und die schwere Not, die über unsere ostpreußischen Landsleute hereingebrochen ist. Seine Majestät der Kaiser und König haben unmittelbar nach dem Bekanntwerden dieser Invasion Ihre Willensmeinung dahin geäußert, daß es eine Pflicht der Dankbarkeit des gesamten Vaterlandes sei, unsern so hart betroffenen Volksgenossen zu Hilfe zu kommen, ihnen den vollen Schaden zu ersetzen, den sie erlitten haben und dafür zu sorgen, daß diese Provinz alsbald wieder ihren alten Wohlstand erreicht. Vorbehaltlich der Erstattungspflicht des Reiches auf Grund des Artikels 35 des Kriegsleistungsgesetzes war es Pflicht des preu⸗ ßischen Staates, eine umfassende Hilfsaktion einzuleiten.
Die Fürsorge für die Flüchtlinge, die Feststellung der Kriegs⸗ schäden hat es notwendig gemacht, nicht nur erhebliche Mittel flüssig zu machen, sondern auch organisatorisch einzugreifen. Eine Kriegs— hilfskommission für Ostpreußen ist den Behörden zur Seite gestellt, desgleichen Kriegsausschüsse in der lokalen Instanz. Abgesehen von den erheblichen Mitteln, die für die Erfüllung dieser Aufgaben not— wendig sind, hat der Krieg naturgemäß erhebliche Lücken in den ordentlichen Einnahmen des Staates entstehen lassen und diese Lücken müssen ausgefüllt werden, wenn der Betrieb der Staatsmaschine ordnungsmäßig, so wie wir es auch während der Dauer eines großen Krieges wünschen müssen, fungieren soll. Um aber alle diese Aufgaben decken zu können, bittet die Königliche Staatsregierung den Landtag der Monarchie, ihr einen Kredit von 194 Milliarden zur Verfügung zu stellen. Wir sind uns bewußt, daß das Verlangen nach einem solchen Kredit ohne nähere Umschreibung der Verwendungszwecke und Vollmachten ein besonderes Vertrauensvotum für die Königliche Staatsregierung bedeutet. Wir glauben aber, einen andern Weg nicht beschreiten zu können, wenn wir die durch den Krieg gestellten Aufgaben ordnungsmäßig prompt erfüllen und überall, wo die Hilfe notwendig ist, rechtzeitig helfen wollen. Die Inangriffnahme der Notstandsarbeiten ist aber nur möglich, wenn es gelingt, das etwas langwierige Verfahren der Enteignung nach dem Enteignungsgesetze abzukürzen. Um diese Abkürzung zu erlangen, ist es notwendig ge⸗ worden, eine Notverordnung zu erlassen, die dem hohen Hause zu— gegangen ist mit dom Antrage, ihr gemäß Artikel 63 der Verfassung die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen. Ich brauche diesem Gesetzentwurf eine nähere Begründung nicht mit auf den Weg zu geben; sie ergibt sich für jeden, der mit dem Enteignungsgesetz ge⸗ arbeitet hat, von selbst.
Meine Herren, die Aufgaben, die ich hier umschrieben habe, die Aufgaben, für die Sie uns die Mittel bewilligen sollen, dienen ja zunächst dem Retablissement des hinter den Truppen kämpfenden wirtschaftlichen Lebens. Aber, meine Herren, die entschlossene und einstimmige Bewilligung dieser großen Summe, die Inangriffnahme umfassender Landesmeliorationen und anderen öffentlichen Arbeiten durch ein Land, das im Kriege begriffen ist, bekundet außerdem die wirtschaftliche und militärische Stärke dieses Staates und seinen festen Willen, zu siegen (Bravo, und ich bin überzeugt, daß auch Sie diesen festen Willen bekunden werden durch eine einstimmige Annahme der Ihnen zugegangenen Vorlagen. Die Bewilligung der Kredite wird der ganzen Welt zeigen, daß wir entschlossen sind, das Schwert nicht eher aus der Hand zu legen, als bis wir einen Frieden erkämpft haben, der ein dauernder ist und uns vor ähnlichen Ueber— fällen schützt, als wir sie in diesem Sommer haben erfahren müssen.
(Lebhaftes Bravoh
Freiherr von Richthofen: Ich beantrage, die Vorlage
en bloc anzunehmen. (Beifall.)
Die Vorlage wird einstimmig angenommen. Erneuter lebhafter Beifall.)
Darauf wird die Notverordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaf fung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 ebenfalls auf Antrag des Freiherrn von Richthofen einstimmig nachträglich genehmigt.
Es liegt ferner ein Antrag des Königlichen Staats ministeriums auf Zustimmung des Herren— hauses zur Vertagung des Landtages bis zum 9. Februar 1915 vor. Der Antrag wird gleichfalls auf Vorschlag des Freiherrn von Richthofen einstimmig angenommen.
Damit ist die Tagesordnung erledigt.
Präsident von Wedel: Noch nie ist das Herrenhaus in so schwerer Zeit zusammengekommen. Stehen wir doch seit fast 3 Mo⸗ naten im Kriege mit drei mächtigen Nachbarn. Meine Herren, das deutsche Volk ist der friedfertigsten eines auf Erden. Es hatte keinen anderen Wunsch, als in Ruhe seine Kultur und seinen Wohlstand zu entwickeln. Es trachtete nicht nach Eroberungen oder nach Schädigung seiner Nachbarn. Und Seine Majestät unser allergnädigster Kaiser und König hat in einer 26 jährigen Regierung den Beweis geliefert, daß sein eifrigstes Bestreben war, seinem Volke den Frieden zu er⸗ halten. Allein, meine Herren, es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt. Dieses Wort Schillers kennzeichnet die Lage der deutschen Nation. Die auf Neid und Habsucht aufgebaute Politik Englands und Rußlands, der sich
Frankreich nur zu gern anschloß, um Vergeltung zu üben für seine Niederlagen von 1870/71, hat den Frieden gestört, hat uns diesen Krieg aufgezwungen. Sofort nach Ausbruch des Krieges hat derselbe eine Wirkung geäußert, auf die wir nur mit Stolz und Genugtuung zu⸗ rückblicken können. Auf den Ruf unseres Kaisers erhob sich das deutsche Volk wie ein Mann. Deutschland war von Parteihader rrissen, und es gab wohl manchen, der daran zweifelte, ob das deutsche Volk fähig sein werde, die Aufgaben zu lösen, die die Gründer des Reiches ihm zurückgelassen haben. Das deutsche Volk hat glänzend bewiesen, daß es diese Fähigkeit besitzt. Es hat allen Parteihader von sich geworfen. Es hat eingesehen, daß es siegen muß, wenn es nicht untergehen will, und es ist einmütig seinem Kaiser in den Kampf gefolgt, bereit, alles zu opfern, um den Sieg zu erringen. Ueberaus schwer sind allerdings auch die Opfer, die wir gebracht haben und vielleicht noch bringen müssen. Unser Herz blutet, wenn wir an die vielen tapferen Männer denken, die ihr Leben dem Vaterlande geopfert haben und pielleicht noch opfern werden, und auch auf den Verlust an Hab und Gut, den der Krieg zur Folge hat, blicken wir nicht ohne Sorge. Aber, meine Herren, großartig sind auch die Erfolge, die wir schon errungen haben. Dank der Tapferkeit unserer Armee und Marine unter Leitung unseres Allerhöchsten Kriegsherrn befinden sich keine Feinde mehr auf Deutsch⸗ lands Boden, und weite Gebiete des Feindes sind in unseren Händen. Es ist uns allen Pflicht und Bedürfnis, unserer tapferen Armee und Marine für das, was sie geleistet haben, unseren wärmsten, heißesten Dank zu sagen. (Stürmischer allseitiger Beifall Ich möchte hierbei auch die zahlreichen Mitglieder dieses hohen Hauses erwähnen, die teils im Felde stehen, teils in der freiwilligen Krankenpflege tätig sind; und mit besonderem Stolz, mit besonderer Freude erinnern wir uns daran, daß der ruhmreiche Ueberwinder von Antwerpen ein Mit⸗ glied dieses hohen Hauses ist. (Erneuter lebhafter Beifall) Die Geschicke der Völker stehen in Gottes Hand; Gott wird auch diesem Kriege ein Ende setzen, wenn die Zeit dazu gekommen ist. Wir aber sind entschlossen, alles aufzubieten, was in unseren Kräften steht, Gut und Blut daran zu setzen, damit dieses Ende ein solches sei, welches uns vor neuen Ueberfällen unserer bösen Nachbarn sichert, auf die
Dauer sichert, soweit von einer solchen auf Erden die Rede sein kann.
(Beifall) Mit Gottes Hilfe wird unsere hrave Armee und Marine unter Führung unseres Allerhöchsten Kriegsherrn den Sieg erringen, wird sie einen Frieden erringen, der der gebrachten Opfer würdig ist. Wir leben der Zuversicht, daß diese Erwartung in Erfüllung gehen werde. Lassen Sie uns jetzt dieser Hoffnung, dieser Zuversicht, unserer Dankbarkeit für das schon, Geleistetẽ dadurch Ausdruck geben, daß wir rufen: Seine Majestät unser allergnädigster Kriegsherr, unse ve tapfere Armee und Marine, sie leben hoch, hoch, hoch! (Das ganze Haus hat sich erhoben und stimmt begeistert mit erhobener Rechten in den dreimaligen Hochruf ein.)
Vizepräsident des Staatsministeriums, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück:
Meine Herren! Nachdem beide Häuser des Landtags sich mit einer mehr als dreißigtägigen Vertagung einverstanden erklärt haben, habe ich die Ehre, eine Königliche Verordnung mitzuteilen. Die Ver ordnung lautet:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen usw., verordnen auf Grund des Artikels 52 der Verfassungsurkunde mit der darin verordneten Zustimmung beider Häuser des Landtags der
Monarchie, was folgt: 3 1.
Die beiden Häuser des Landtags der Monarchie, das Herren⸗ haus und das Haus der Abgeordneten, werden vom 22. Oktober 1914 bis zum 9. Februar 1915 vertagt.
§ 2.
Das Staatsministerinm ist mit der Ausführung dieser Ver⸗ ordnung beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 22. Oktober 1914.
(gez) Wilhelm R. Es folgen die Unterschriften des Staatsministertums. Ich habe die Ehre, dem Herrn Präsidenten die Niederschrift der Urkunde zu überreichen. Präsident von Wedel: Die Sitzung ist geschlossen. Schluß 333 Uhr.
Haus der Abgeordneten. 97. Sitzung vom 22. Oktober 1914, Nachmittags 4 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Am Regierungstische sind der Vizepräsident des Staats⸗ ministeriums, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück und der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten D. Dr. von Trott zu Solz anwesend.
Der Präsident Dr. Graf von Schwerin eröffnet die Sitzung um 4 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht lediglich die Entgegennahme der Königlichen Verordnung, betreffend die Vertagung beider Häuser des Landtags.
Vizepräsident des Staatsministeriums, Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück:
Meine Herren! Nachdem beide Häuser des Landtags mit einer mehr als drelßigtägigen Vertagung sich einverstanden erklärt haben, habe ich die Ehre, eine Königliche Verordnung mitzuteilen.
(Das Haus erhebt sich.)
Die Verordnung lautet:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen usw. verordnen auf Grund des Art. 52 der Verfassungsurkunde mit der darin verordneten Zustimmung beider Häuser des Landstags der
Monarchie, waz folgt: 81
Die beiden Häuser des Landtags der Monarchie, das Herren—⸗ haus und das Haus der Abgeordneten, werden vom 22. Oktober 1914 bis zum 9. Februar 1915 vertagt.
§ 2.
Das Staatgministerium ist mit der Ausführung dieser Verord⸗ nung beauftragt.
Urkundlich und unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 22. Qktober 1914.
(gez) Wilhelm R. Es folgen die Unterschriften des Staatsministeriums.
Verordnung, betreffend die Vertagung des Landtags der Monarchie.
Ich habe die Ehre, die Abschrift dieser Urkunde dem Herrn Präsidenten zu überreichen. .
Der Präsident Dr. Graf von Schwerin schließt die Sitzung mit dem Wunsche, daß allen Mitgliedern ein gesundes und frohes Wiedersehen im nächsten Jahre beschieden sein möge. (Beifall.)
Schluß 4 Uhr 5 Minuten
Sandel und Gewerbe.
Oesterreich⸗Ungarn.
Verlängerung des bosnischen Moratorium 8. Das bosnische Moratoriumsgesetz ist bis zum 39. November 1914 ver längert worden. Das neue bosnische Gesetz hält sich im allgemeinen an den Wortlaut des in Desterreich erlassenen Moratoriums mit folgenden Unterschieden: .
I) Als Stichlag für den Beginn der Wirksamkeit des Mora—⸗ toriums ist nicht der 1, sondern der 2. August 1914 festgesetzt.
2) Da der Endtermin analog dem österreichischen Moratorlum (30. November 1914) bestimmt ist, so werden die Forderungen nicht um 61 Tage, sondern nur um 60 Tage gestundet.
3) Diese Stundung um 60 Tage betrifft alle jene Forderungen, die zwischen dem 16. August 1914 (im österreichischen Gesetz 16. August 1914) und dem 30. September 1914 fällig geworden sind.
4) Die Abschlagszahlung von 265 v. H. der gestundeten Forderung, bejlehungsweise des Mindestbetrags von 100 Kronen ist nicht am 145, sondern am 15. Oktober 1914 zu leisten.
5) Von der Stundung sind nicht nur die Forderungen der Ver⸗ einskrankenkassen, sondern auch jene der Distrikis⸗ und Beiriebs— krankenkassen sowie der Bruderladen ausgenommen.
6) Die Spezialbestimmungen für Raiffeisenkassen sind im bos— nischen Moratorlumsgesetze nicht enthalten.
). Als Fähigkeststag für Wechfel, die syätestens am 15. Auqust 1914 (im österreichischen Gesetz am 14. August 1914) fällig geworden sind, ist der 15 Oktober 1914 (im österreichischen Gesetz der 14 Ot⸗ tober 1914) festgesetzt, als Fälligkeitstag für Wechsel, die zwischen dem 16. August i914 (im österreichischen Gesetz der 15. August 1914) und dem 30. September 1914 fällig geworden sind, ist der 60. (im , Gesetz der 61.) auf den Faälligkeitstag folgende Tag estgesetzt.
83) Die Bestimmung, wengch die Unterschrift der österreichlsch— ungarischen Bank auf einer Abschrift des Protestes deren Beglaubi⸗ gung ersetzt, ist im boanischen Moratortumsgesetz nicht enthalten.
9) Die Anordnung, daß schon zugestellte Ueberweisungsbeschlüsse wörksam hleiben, fehlt im bosnischen Moratoriumsgesetz.
J 10) Mie in der österreichischen Moratorlums verordnung enthaltene Reziprozität lausel ist im bosnischen Moratoriumagesetz nicht ent- halten. Oesterreichisch⸗Ungarische Konsular⸗Korrespondenz.)
Großbritannien.
Ursprungszeugnisse für Einfuhrwaren. — Angabe des Bestimmungslandes für Ausfuhbrwaren. Eine Ver— ordnung vom 9. Oktober 1914 schreibt vor, daß vom 19. Oktober ab Waren, die in die britischen Gebiete eingeführt werden, von Ursprungezeugnissen begleitet sein müssen. Ausgenommen sind solche Waren, die über russische, belgische, franzäsische, spanische oder portu⸗ giesische Häfen eingeführt werden. Ferner muß für Waren, die aus Großbritannien ausgeführt werden, die Endbestimmung angemeldet werden, ausgenommen wiederum diejenigen, die nach den genannten Häfen gehen. (Schwetz erisches Handelsamtsblatt)
Frankreich.
Verbot des Handels mit Deutschland und Oester— reich⸗Ungarn. Eine in der Lyoner Zeitung ‚Progrès“ vom . ö d. J. veröffentlichte Reglerungsverordnung lautet,
e folgt:
Artikel 1. Wegen des Kriegezustandes und im Interesse der nationalen Verteidigung ist und bleiht jeder Handel mit den An— gehörigen des Deuischen Reichs und Oesterreich⸗ÜUngarns oder den sich dort aufhaltenden Personen untersagt. Ebenso ist den Angehörigen dieser Länder verboten, unmittelbar oder durch Mitteispersonen auf ae re fsschem Gebiete oder in französischen Schutzgebieten Handel zu 1 .
Artikel 2. Als nichtig und nicht zustande gekommen gelten, weil mit der Stagtsordnung unvereinbar, Rechtsgeschäfte oder Verträge, die von irgend jemand auf französischem Gebiet oder in den französi— schen Schutzgebieten oder allerorts von Franzosen oder französischen Schutz befoblenen mit Angehörigen dean Teutschen Reichs und Oesser⸗ reich Ungarns oder dort wohnhaften Personen ahgeschlossen sind. Die im vorhergehenden Abfatz ausgesprochene Nichtigkeit gilt vom 4. August ab für Deutschland und vom 13. August 1914 ab für DOesterreich⸗ Ungamn. Sie wird während der ganzen Dauer der Feindseltgkeiten i. . einem später durch Verordnung festzusetzenden Tage wirk— Artikel 3. Während derselben Zeit ist es untersaat und gilt als nichtig, weil mit der Stagtsordnung unvereinbar, zu Itutzen der An= gehörigen des Deutschen Reichs oder Oesterreich Ungarns oder der dort wobnhaften Personen Geld- oder andere Verhindlichkeiten einzu⸗ gehen aus Anlaß von Rechisgeschäften oder Verträgen, die auf franzö⸗ sischem Gebtet oder in französischen Schutzaebieten? von irgend jemand oder alley gits von Franzosen oder französischen Schutz befohlen en vor den im As satz 2 des Artikels 2 festgesetzten Zeitpunsten abgeschlossen sind. Falls mit der Aus ührung der in dem vorbergehenden Absatz bezeichneten Rechtsgeschäfte oder Verträge am Tage dieser Ver⸗ ordnung noch in keiner Weise begonnen sein sollte, sei es in Form von Lieferung von Waren oder von Geldzahlungen, wird ihre Nichtigkeit durch Anordnung (ordonnance) auf einen Antrag aus— gesprochen werden können, der von dem Präsidenten des Zvil⸗ , . ö. . Franzosen, französischen Schutz⸗ ef nen oder Angehörigen der neu i S ö 9 r tralen oder verbündeten Staaten
rtikel 4. Die Bestimmungen der Artikel 2 ser Ver- ordnung finden auch Anwendung, falls die , . von , sein sollten. .
rtikel 5. urch besondere Verordnungen werden Besti getroffen werden über Erfinderpatente . , gehörige des Deutschen Reichs und Oesterreichs- Ungarn betreffen sowte über Lebeneversicherungsgesellschaften und Versicherungsgesell⸗ e. gegen Arbeitsunsälle. die ihren Sitz in diesen beiden Ländern aben. .
Artikel 6. Die Bestimmungen dieser Verordnun ü He⸗ nehmigung der Kammern vorbehalten bleiben. .
Niederlande.
Ausfuhrverbote. Durch zwei unterm 6. Oltober 1914 er— lassene Königliche Verordnungen ist die Ausfuhr für folgende Herren⸗ bekleidungsstücke verboten worden; wollene Unterjacken, wollene Jacken, wollene Strümpfe und wollene Handschuhe; ferner für Stacheldraht, leere Säcke, Rohjute, Jutegewebe, Jutegarn und Leinengarn. Ferner ist die Ausfuhr von Kupfer, roher und gewaschener Wolle, von Schaffellen und Wollengarn verboten worden. (Telegramm des Kaiser⸗ lichen Generalkonsulats in Amster dam.)
Konkurse im Auslande. Rumänien.
Anmeldung Schluß der
Name des Falltten ge den gen Veriftierunz
bis am
Handelsgericht
Ilfov Petre Petrescu, 9.22. Okt. 13. /26. Okt. (Bukarest) Bu karest, 1914 1914 Str. Bazaca 7.
z Stoieg Jonescu, 15.28. Okt. 24. Okt / Bukarest, 1914 6. Nov. 1914. Str. Retoride 51.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 22. Oktober 1914.
Ruhrrevier Oherschlesisches Revier Anzahl der W geltelt.. . 2 Ssginnhl det age gn Nicht gestellt.. 6205 205.
Der Deutsche Industrieschutzverband (Sitz Dresden richtet an seine Mitglieder folgendes Rundschreiben, . 87 seitigung von Arbeits losigkett: „Wenn der Riesenkampf, den Deutschland um seine Existenz führen muß, bieher erfolgreich geführt werden lonnte, so ist da neben der Leistungs fähigkeit und dem Opfermute unserer Truppen und ihrer Führer, neben der glänzenden militärischen Organisation, die sich bis in die Einzelheiten bewährt hat, nicht zum wenigsten auch der Gesundheit unseres Wirtschaftslebens zu danken. Um aber den Krieg siegreich durchführen zu können, ist erforder⸗ lich, daß alle diese Vorgussetzungen erfolgreicher Kriegs. führung dauernd erhalten bleiben. Und dies zu erreichen, muß die unausgesetzte Sorge aller sein, jeder soll an seinem Platze dafür wirken Wollen wir nun unsere Volkswirtschaft auch weiter gesund erhalten, so ist die wichtigste Aufgabe die, daß wir die Arbeitslosigkeit beseitigen in einer Neihe von Gewerbszweigen, wo sie als Folge der durch, den Krieg geschaffenen völligen Aenderung aller bisherigen Verhältnisse zunächst unvermeidlich war und auch, wenn nicht all seitig satkräftig entgegengearbeitet wird, mit der längeren Bauer des Krieges und besonders im Winter noch zunehmen wird. Die Er— werbslosigkeit großer Arbeiterschichten schädigt nicht nur diese, sondern beseitigt ihre Konsumtionsfähigkeit für die Erzeugnisse der Landwirtschaft wie der Industrie und segt dadurch auch den Handel mit denselben lahm, sodaß alle Berufszweige davon aufs schwerste beeinträchtigt werden, am schwersten wohl die deutiche Industrie, da der bisherige große Auslandsabsatz während der Kriegsdauer in der Sauptsache gesperrt bleiben wird. Es ist deswegen etne Angelegenheit von höchster Bedeutung für die Industrie, Ärbeitsgelegenheit und damit einen kauffräfligen Inlands markt zu schaffen. Staat und Gemeinden sind bereits nach dieser Richtung bemüht, doch nicht in der Lage, allein das auf dem Gebkete Notwendige zu bieten, zumal die von ihnen zu gewährenden Arbeiten nicht für alle vor— handenen Kräfte geeignet sind. In der Eikenntnis, wie bedeutungevoll die Frage für die Industrie ist, hat der Deutsche Industrieschutz⸗ verband ihr von Anfang an höchste Aufmerksamkeit zugewandt und seine große, über ganz Deuischland verbreitete Organisation sewie einen Tell seiner finanziellen Mittel in den Dienss der Bestrebungen ge⸗ stellt, welche die Arbeitsnot beheben sollen. Der Deutsche Industrie— schutzverband hak 1) einen Austausch vermittelt zwischen den an ein— zelnen (besonders den für Kriegs bedasf arbeitenden) Arbeitsstellen sehlenden und den an anderen überschüssigen Arbeitskräften, hat 2) durch Beteiligung an Kriege kreditbanken dem vielfach zutage getretenen Mangel an finanziellen Betrlebsmltteln mitabzuhelfen ver— sucht, hat 3) amegend und befürwortend das Vorgeben bei den Re— glexungsstellen unterstützt, um die Industrie besser mit Roh. stoffen zu versorgen, ist 4) bei den in Frage kommenden Be— hörden mit allem Nachdruck dafür eingetreten, a. daß alle begonnenen und in Aussicht genommenen Arbeiten und Anschaffungen sofort ausgeführt und fortgesetzt werden, b. daß auch die Arbeiten und Lieferungen für späteren Bedarf (Etats jahr 1915) sofort ver⸗ gehen werden, C daß bei den Vergebungen nicht nur einzelne, sondern möglichst viele Betrlebe bedacht und Maßregeln dabei vorgeschrteben werden, welche die Beschäftigung einer möglichst großen Arbeiterzabl gewährleisten d. daß alle drückenden Bestimmungen hinsichtlich Kautionen usw. wenigstens während der Kriegsdauer, soweit wie möglich, gemidert werden; ehenso ist beabsichtigt, darauf hinzu— wirken, daß auch der Privatbedarf seine Bestellungen nicht länger zurück= hält. Die am 5. d. M. abgehaltene Vorstand ssitzung des Deutschen In⸗ dustrieschutzberband 8 hat die getroffenen Maßregeln durchweg ge⸗ billigt und beschlossen, baß in gleicher Welse weitergearbeitet und an alle Mitglieder die Bitie gerichtet werden soll, den Vorstand darin zu unterstüten. Notwendig ist, Arbeinegelegenbeit für eine mölichst große Anzahl don Händen zu schaffen, wenn diese auch nicht für die volle bisher übliche Arbeitszeit Beschäftigung finden. Falls die Arbeitszeit aus betriebstechnischen Gründen nicht herabgesetzt werden kann, würde mehrschichtiger Betrieb oder Beschäftigung an weniger als 6 Wochentagen in Augssicht zu nehmen sein. Daß biermit Nach⸗ teile für unsere Mitglieder verbunden sein können, ist unt nicht un⸗ bekannt; wir bitten, sie zu ertragen in dieser Zeit, die von allen große pft sordert. Nicht unbeachtlich ist dabei, daß, wenn es nicht gelingt, die Arbeitslosigkeit soweit als möglich einzuschränken, große Unter⸗
stützungsverpflichlungen an Staat und Gemeinden herantreten w ige Se ꝛ erden. Und da die Industriellen im Staate, besonders aber in den Ge—
meinden die bauptsächlichfien Träger der direkten Steuerlasten sind,
so ergibt sich ohne weiteres auch das direkte große Interesse der In- dustriellen an Maßnahmen nach unseren Vorschlägen Indirekt kommt dabei in Frage, daß Geschenke volksmirtschaftliche Verluste darstellen, während durch bezahlte Ärbeiten neue Werte geschaffen werden, die der allgemeinen Wirtschaft und dadurch auch dem einzelnen Arbeit- geber zugute kommen, ihm also gegenüber unproduktiven Uinterstützungs⸗ lasten auch dann noch Vorteile gewähren, wenn sie ihn augen⸗ blicklich ungünstiger als unter normalen Verhälinissen stellen. Dem Beschlusse unseres Vorstands entsprechend, bitten wir unsere Mitglieder, im Sinne unserer oben dargelegten Bestrebungen alle geeigneten Maßnahmen treffen zu wollen — wir sind gern bereit, dabei fördernd und unterstützend tätig zu sein —, Vorschläge und Wünsche, welche besonders für ihre Bezirke und lbre Branche, nament⸗ lich in Hinsicht auf Rohstoffversorgung, Absatzmöglichkeiten, Kredit⸗ mangel, öffentliche Arbeiten in Frage kommen, uns zu unterbreiten insoweit Vorstellungen bei Behörden erforderlich sind, dabei si unserer Unterstützung mitzubedienen, die als solche eines großen Industriellenverbandes nicht wertlos zu sein pflegt.“
— In der gestrigen Sitzung der Deutschen Petroleum⸗ Aktiengesellschaft wurde laut Meldung des W T. B. aus Berlin die Bilanz nebst Jahresbericht über das am 30. September d. J. abgelaufene elfte Geschäftejahr der Gesellschaft vorgelegt und beschlossen, der auf den 20. November d. J einzuber ufenden ordentlichen General⸗ versammlung die Verteilung einer Dividende von 8 Prozent wie im Vorjahre vorzuschlagen. Die Aufrechterhaltung des vorjährigen Dividendensatzes ist möglich, obgleich die Steaua Romana diesmal von ihrem für 100ͤ Dividende augreichenden Ueberschuß nur 60/0 Dividende zahlt und den Rest in eine Kriegsreserbe legt, und trotz⸗ dem der Gewinn der Europäischen Petroleum Union für 1913, der wiederum recht befriedigend gewesen ist, wegen des ausgebrochenen Weltkrteges vorerst nicht zur Ausschüttung gelangt. Die Deutsche Petroleum ⸗Aktiengesellschaft hat nur einen Teil des von der Euro⸗ päischen Petroleum Union für das Jahr 1912 auageschütteten Ueber⸗ schusses in ihrem Gewinn- und Verlustkonto für den 30. September 1914 verrechnet.
Wochenaugweis der Bank von England vom 22. Oktober d. J. (W. T. B.). Totalreserve 43 714 000 (Zun. 6966 000) Pfd. Sterk. Notenumlauf 34 799 000 (Zan. 132 000) Pfd. Sterl, Bar⸗ vorrat 60 063 000 (Zun. S828 000) Pfd. Sterl.,, Portefeuille 1098 783 000 (Abn. 927990) Pfd. Sterl,, Guthaben der Privaten 143 968 9000, (Zun, 4 229 900) Pfd. Sterl., Guthaben des Staates 15764 9000 (Abn. T 968 000) Pfd. Sterl.. Notenreserbe 43 149 000 (Zun. 749 000), Regierungssicherheit 24 074 000 (Ahn. 3 497000) Pfd. Sterl. Prozentverhältnis der Reserve zu den Passiven 27,53 gegen 2446 in der Vorwoche. Clegringkouseumsatz 249 Millionen gegen die entsprechende Woche des Vorjahres weniger 46 Millionen.
London, 22. Oktober. (W. T. B.) Silber 2213669. Privat- diskont 33 à 34. Bankeingang 1 557 000 Pfd. Sterl.
— Der Aufsichtsrat der Munittonsmaterial⸗ und Metallwerke Hindrichs⸗Auffermann, Akriengesellschaft, be⸗ schloß laut Meldung des „W. T. B.“ aus Düsseldorf der am 22. November stattfindenden Generalversammlung die Vertellung einer Dividende von 15 o, wie im Vorjahr, vorzuschlagen. Dem Re servefonds sollen 30 000 M überwiesen und auf neue Rechnung s88 000 M6 vorgetragen werden.
„Konstantin opel, 21. Oktober. (W. T. B.) Die Ottomanische Bant wurde ermächtigt, ihren statutgemäßen Banknotenumlauf auf vier Milllonen Türktsche Pfund zu erhöhen.
Berlin, 23. Oktober. Produktenmar kt. Die amtlich er⸗ mittelten Preise waren (für 1000 kg) in Mark: Weizen, in⸗ ländischer, geschäflslos, keine Käufer.
Roggen, inländischer 230,900 ab Bahn. Flau.
Hafer, inländischer, fein 223,00 — 30,00, mittel 218, 00 222 00 ab Bahn und Kahn. Flau.
ö K
eizenme ür 100 kg) ab Bahn und Speiche . zz od g s, ä f 9 ; k oggenmehl (für 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 1 gemischt 29 89-32 10. Matter. ö. 2 Rüböl geschäftslos.
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
New York, 21. Oktober. (W. T. B) (Schluß.) Sichtwe London 4,9537, Cable Transfers 4,9587. t Hi ö . 60. Tage) 4.9200, Sichtwechsel Paris 5,0750, Cable Tranefers 5.0800, Sichtwechsel Berlin 91, Cable Transfers 14, Silber Bullion 50.
; , Janeiro, 21. Oktober. (W. T. B.) Wechsel auf ondon *.
Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.
London, 21. Oktober. (W. T. B.) Kupfer prompt 493. ö 3 3 * . ö . prompt 9 ondon, 22. Oktober. n. uckermarkt. Te ö . . K
Glasgow, 21. Oktober. (W. T. B.) Ei . 2 1 1 . 9 sh. h d Jö asgow, 21. Oktober. (W. T. B.) Eisen markt. Roh⸗
eisen für Kasse 49 sh 5 d, für 1 Monat 49 fan d. . Amsterd am, 22. Ottober. (WB. T. B.) Java⸗ Kaffee fest, loko 43, für Oktober 303, für Deiember 293, für März 27 fir n . 4 ; New Jork, 21. Oktober. (W. T. B) (Schluß) Baumwolle loko middling — — do. für Dejember — — do. 6 März — — do. für Mai —— New Orleans do. loko middling 63, Petroleum Refined (in Cases) 10,50, do. Standard wbite in New Vork 800, do. in Tanks 450, do. Credit Balances at Oil City 145, Schmalz Western Steam 106774, do. Rohe u. Brothers — — Zucker Jentri⸗ fugal 439, Weizen loko Nr. 2 Red. 124. do. für Dezember 1241, do, für Mai 1304, do. für Juli —— Mehl Spring. Wheatclears 418044 85, Getreidefracht nach Liverpool 345, Kaffee Rio Ir. 7 loko se, do für Dezember — —, do. für März — —, Kupfer Standard
loko — —, Zinn — —.
Berichte von deutschen Getreidebörsen und F
ruchtmärkten.
ö 1914 .
*.
Hauptsächlich gezahlte Preise für 1 6 (1000 kg) in Mark
—
Oktober Marktorte
Tag Weizen
Roggen Hafer
83 .
Königsberg i. Pr. Danzig. . ö,, Stettin. ; . ö . reslau. ö Magdeburg.. Dortmund z Mannheim.. damburg ; Berlin, den 23. Ork
ober 1914.
—
251 264 268 261 259-261 . 250 - 265 . 255 — 262 . 280 - 285 ö 285 - 292 50 247,50 269-270
220 206-208 225 215 235 225 230 220 229-231 207 = 209 230-235 207 - 212 29 -= 234 222 325 245 - 7660 245 - 255 237 50 245 257 238 ö g Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrůck.
225 - 235
221
2416 265
266 - 257