1914 / 251 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Oct 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Dentscher Neichsanzeiger

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74) R. A. v.

40855,

10855 ,

1152 J 116997 5296) J 5. 1909. 154614 (T. 7160) 118912. Umgeschrieben am 12. 10. 1914 auf: Fa. Rob. Lüneschloß, Wald bei Solingen. 266 144879 (B. 23474) R. A. v. 20. 6. 1911. „15090298 (B. 23959 , 3. 11. ,

Geschäftsbetrieb: Rinderfett⸗ und Margarinewerk. Waren: Eier, Milch, Butter, Käse, Kunstbutter, Speise⸗ fette und Speiseöle, technische Fette und Hle, Schmier⸗ mittel.

26h.

199501. Sch. 19753.

Scherer Lileöre

K * 2 2066 1914. Georg Scherer C Co., Langen (Bez. I Darmstadt). 15/10 1914.

HGessise 3 . Likörfabrik. Waren: Liköre. GolEęswolls

L. 17638.

1895. 1906. 1907.

V. 6617.

199513.

Hterzogstand

29.7 1914. Vereinigte Münchner Fettrafsinerien & Margarinesabriken „Saphir“, München. 1510 1914. Geschäftsbetrieb: Rinderfett⸗ und Margarinewerk.

rr.

199502. R. 18526.

her Staatsanzeiger.

——— 8224

1836 1914. Lindenau K Pincsohn, Berlin. 1510

1914. Geschäftsbetrieb: Verkauf von wollenen und baum⸗ wollenen Strickgarnen, mechanische Strumpfwarenfabri⸗ kation und Trikotagenweberei. Waren: Wollene Strick⸗ garne und daraus gefertigte Strümpfe.

13594.

169. 199497. P.

Hathumar

4,7 1914. Paderborner Actienbrauerei, Paderborn.

15/10 1914.

Geschäftsbetrieb: Bierbrauerei. Waren: Bier, al koholfreie und alkoholarme Getränke, Limonaden, Mine ralwasser und Spirituosen.

199498. E. 10882.

Vinum miraculum

3045 1914. Fa. Jean Eimuth, Frankfurt a. M. 15510 1914. Geschäftsbetrieb: Wein

lung. Waren: Weine.

und Spirituosengroßhand⸗

199499. G. 16658.

Deutsche Einigkeit

138 1914. Otto Grasnick Nachf. Ludwig Mord, Fürstenwalde, Spree. 15 10 1914.

Geschäftsbetrieb: Brauerei, Destillation und Wein handlung. Waren: Spirituosen, Liköre, alkoholfreie Getränke.

166

199509. 5. 30744.

bänenhengen Rathaus Punsgh

1510

166.

156 1914. Erich Hoppe, Löwenberg Schles. 1914. Waren:

Spiri⸗

erog

1914. . Geschäftsbetrieb: Korsettfabrik. büsten.

23. 199503.

Weltruhm

1616 1914. schaft vorm. Felix Hübner, Geschäftsbetrieb: Maschinenfabrik. wirtschaftliche Maschinen, Ausdrusch und zur Reinigung von Getreide

Liegnitz. 15

23. 199504.

gell

1914. ren: Eggen.

199505.

Presso

262.

schränkter Haftung, Magdeburg.

Geschäftsbetrieb: Fruchtsirupe⸗ und fabrik. säfte sowie daraus hergestellte alkoholfreie G

199506.

„oshllnnolat

262.

1236 1914. Fa. Arnold Hanak,

15.10 1914. Geschäftsbetrieb: Erzeugung und V Joghurtmarmelade und Joghurtkonfekt.

Geschäftsbetrieb: Destillation.

tuosen.

266.

147 1914. Deutsche Pflanzenbutter⸗Werke m. b. H., Quickborn⸗Elsensee i / Holstein. 1510 1914.

Geschäftsbetrieb: Fabrik von Nahrungsmitteln. Waren: Margarine, Kunstspeisefett, Speiseöl, Pflanzenspeisefett, Pflanzenspeiseöl, Rahmgemenge, Milch, Schmalz, Kunstbutter, Käse, Rinderfett, Talg, Speck

199508.

bfemess

471914. Krog & Ewers G. m. b. Dttensen. 15 10 1914.

Geschäftsbetrieb: Margarinefabrik. Milch, Butter, Käse, Margarine, Pflanzenbutter, Speise öle, Syeisefette, Rinderfett, Talg, Speck. Beschr.

Altona

199507.

Echte (uickborner

28119.

Waren: Eier,

Joghurtmarmelade und Joghurtkonfekt.

199510.

LKA

*

Geschäftsbetrieb: Herstellung Käse. Waren: Allgäuer Käse.

26h. 199511.

199509.

20 7 1914. Kro Dttensen 1510 1914.

Geschäftsbetrieb: Margarinefabrik. Waren: Eier, Milch, Butter, Käse, Margarine, Pflanzenbutter, Speise⸗

cle, Speisefette, Rinderfett, Talg, Sped

K. 28201.

R Ewers G. m. b. H., Altona⸗

15/10 1914.

Eier, Milch, und Speiseöle, Kaffeesurrogate,

warengeschäft. Waren: Kunstbutter, Speisefette und zwar: Kaffee und Mehl, Gewürze, Essig.

26h.

199512.

Danubia

Margarinefabrik „Saphir“, München.

28/3 1914. Hermann Rosenthal, Göppingen.

Waren:

10,7 1914. Nöder C Wolff, Gleiwitz O /S.

Geschäftsbetrieb: Eisenkonstruktionswerkstatt.

C. 15955.

„Ceres“ Maschinenfabrik Akftiengesell⸗ 10 1914. Waren Land⸗ insbesondere Maschinen

N. S165.

F. 14768.

279 1914. Theodor Freytag Gesellschaft mit be⸗ 15/10 1914. Essenzen⸗ Waren: Fruchtessenzen, Fruchtextrakte, Frucht⸗

etränke.

S5. 30725.

Charlottenburg.

ertrieb von Waren:

D. 13673.

L. 17085.

162 1914. J. Liebenthal, Kempten, Allgäu. 15/10

1914. und Vertrieb von

St. S022.

gnanhuonn

27.5 1914. Steinsiekl C Trampe, Spenge (Westf.).

Geschäftsbetrieb: Margarinefabrik und Kolonial⸗ Butter, Käse, Kolonialwaren Tee, Zucker,

29/7 1914. Vereinigte Münchner Fettrafsinerlen & 1510 1914.

1510

Korsett⸗

zum

15/10

Wa⸗

Waren: Eier, Milch, Butter, Käse, Kunstbutter, Speise⸗ fette und Speiseöle, technische Fette und Ole, Schmier⸗ mittel.

199514. V. 6020.

NMiöer

29.7 1914. Vereinigte Münchner Fettraffinerien & Margarinefabriken „Saphir“, München. 15310 1914. Geschäftsbetrieb: Rinderfett⸗ und Margarinewerk. Waren: Eier, Milch, Butter, Käse, Kunstbutter, Speise⸗ fette und Speiseöle, technische Fette und Ole, Schmier⸗ mittel.

26h.

199515.

Lech

29.7 1914. Vereinigte Münchner Fettraffinerien & Margarinefabriken „Saphir“, München. 15,10 1914. Geschäftsbetrieb: Rinderfett⸗ und Margarinewerk. Waren: Eier, Milch, Butter, Käse, Kunstbutter, Speise⸗ fette und Speiseöle, technische Fette und Ole, Schmier⸗ mittel.

26. V. 6024.

199516. V. 6025.

29,7 1914. Vereinigte Münchner Fettraffinerien & Margarinefabriken „Saphir“, München. 15.10 1914. Geschäftsbetrieb: Rinderfett⸗ und Margarinewerk. Waren: Eier, Milch, Butter, Käse, Kunstbutter, Speise⸗ fette und Speiseöle, technische Fette und Ole, Schmier⸗ mittel.

26.

260. 199517. L. 17776.

1914. Fa. J. N. Leitgeber, Posen. 1510

Kolonialwarenhandlung.

16.77 1914. Geschäftsbetrieb: ren: Tee.

Wa⸗

199518. M. 23338.

„Niklot“

15.10

260.

1914. O. C. D. Mencke, Parchim.

26/15 1914. Geschäftsbetrieb: Dampfmühle. mehl.

Waren: Weizen⸗

199519. Sch. 199904.

hoffizth

21.7 1914. Fa. J. F. Schüle, Plüderhausen. 15/10 1914.

Geschäftsbetrieb: Teigwarenfabrik. waren.

260.

Waren: Teig⸗

199520.

Bianka

7/7 1914. Fa. Eugen Lemppenau, Stuttgart. 15/10 1914. Geschäftsbetrieb: Briefumschlag⸗ und Papieraus⸗ stattungsfabrik. Waren: Briefumschläge, Papier, Brief⸗ kassetten, Kartenbriefe, Trauerpapiere, Trauerbriefum⸗ schläge, Trauerkarten, Trauerkassetten.

7735.

6. 15491.

5 199521.

Corso

29,10 1913. Gebr. Grumach, Berlin. 15/10 1914.

Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von Strumpfwaren und Trikotagen. Waren: Tiere aus Filz, Plüsch und anderen Stoffen, Puppen und Spielzeuge. Beschr.

38. 199522. Fnillenshenfhi 3/7 1914. Gebrüder Baer,

1914.

Geschäftsbetrieb: Zigarrenfabrikation.

Mannheim.

8. 31141. 2

15/10

Waren:

Umgeschrieben am 15. 10. 1914 auf: Dr. EG. Koelitz Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Cocosölraffinerie, Pflanzenbutter⸗ u. Marga⸗ rinefabrik vormals Aromin⸗Werke, G. m. b. H., Berlin.

26 171054 (D. 11754) R. A. v. 28. 2. 1913. Umgeschrieben am 15. 10. 1914 auf: Fa. M. Töpfer Trockenmilchwerke G. m. b. H., Böhlen, Amts⸗

hauptm. Leipzig. (R. 16283) R. A. v. 18. 4. 1913

11 173333 13 180349 (B. 2845833 , 5 25. 9. 1. 1914.

„185446 (Sch. 18606 , „6. Umgeschrieben am 15. 10. 1914 auf: Schweitzer Rothe, Vereinigte Farben⸗ u. Wachsprodukte— Fabriken. Commandit⸗Gesellschaft, Gera⸗Reuß. 2 70048 (K. 8770) R. A. v. 1. 7. 1904. „g9g5396 (K. 12135 3. 1907. 187057 (K. 26250 30. 1. 1914. „187707 (K. 26586) K 187708 (K. 26587) . 194496 (K. 27604) w Umgeschrieben am 15. 10. 1914 auf: Fabrik pharm. Präparate (Laboratorium der fürstlichen Hofapotheke) Georg König, Bückeburg.

29 12985 (G. 445) R. A. v. 4. 2. 1896. Umgeschrieben am 15. 10. 1914 auf: Hirsch, Janke & Co., Aftiengesellschaft, Weißwasser O L. 2185599 (Sch. 18274) R. A. v. 6. 1. i914 Umgeschrieben am 15. 10. 1914 auf: Lyssia⸗Werke Dr. Kreuder, chemisch pharmazeutisches Labo— ratorium, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wiesbaden.

0 66

Nachtrag.

9bI178987 (E. 9465) R.⸗A. v. 12. 8. 1913. Der Sitz der Zeicheninhaberin ist verlegt nach Schwerte Ruhr'. ö 6 786 (W. 5555) R. A. v. 14. 3. 1905. Der Sitz des Zeicheninhabers ist verlegt nach Berlin— Treptow, am Treptower Park 35. 2 8319 (T. S2) R.⸗A. v. 30. S8. 1895. J , 12056 (T. 6 Sitz der Zeicheninhaberin verlegt nach Aachen. 2 3292 (S. 2380) R. A. v. 5. 3. 1895. Sitz des Zeicheninhabers verlegt nach Aachen. 9b 1741234 (St. 6571) R. A. v. 6. 5. 1913. Der Sitz der Zeicheninhaberin ist Warrington.

Anderung in der Person des Vertreters.

162 980 G. So) R.. A. v. 14. 12. 1894. Jetziger Vertreter: Heinrich Neubart, Pat. Anw., Berlin 8W. 61.

42 19667 (B. 1211) R. A. v. 30. 10. 1896. Vertreter sind auch: Pat. Anw. Dipl. Ing. Rudolf Specht, Hamburg u. L. Alb. Nenninger, Berlin. Der Vertreter Alexander Specht ist in Wegfall gekommen. 36 4356 (G. 297) R. A. v. 5. 4. 1895.

1357 (G. 296) 66 1 ö 1 . /

Jetzige Vertreter: Rechtsanwälte Max Friedrich Bär—⸗ winkel und Fritz Hoffmann in Leipzig.

Berichtigung.

38 197250 (L. 16794) R. A. v. 4. 8. 1914. Es muß heißen: „Zigarren⸗ und Zigarettenetuis und Taschen.“

96

1

1

Löschung. 42 194571 (S. 14128) R.A. v. 18. 6. 1914. (Inhaber: Fa. C. F. A. Sarg, Wien, Vertr.: Pat. An⸗ wälte Dipl.Ing. C. Fehlert, G. Loubier, F. Harm sen, A. Büttner, E. Meißner, Berlin 8W. 61). Für irnisse, Lacke, Beizen, Klebstoffe, Bohnermasse, technische le und Fette, Schmiermittel, Kerzen, Parfümerien, kos- metische Mittel, ätherische Ole, Seifen, Wasch und Bleich⸗ mittel, Farbzusätze zur Wäsche, Fleckenentfernungsmittel, Rostschutzmittel, Putz und Poliermittel (ausgenommen für Leder) gelöscht am 12. 10. 1914. 11 197497 (C. 15872) R. A. v. 11. 8. 1914. (Inhaber: Chemische Fabriken vorm. Weiler ⸗ter Meer, Uerdingen Niederrh. ). Gelöscht am 15. 10. 1914. 30 197320 (P. 12868) R. A. v. J. 8. 1914. (Inhaber: William Prym G. m. b. H., Stolberg / Rhlo. Gelöscht am 6. 10. 1914. 30 196996 (P. 12316) R. A. v. 28. J. 1914. (Inhaber: William Prym G. m. b. H., Stolberg / Rhld.. Gelöscht am 15. 10. 1914. 30 198641 (P. 12694). RA. v. 18. 9. 1914. (Inhaber: William Prym G. m. b. H., Stolberg / Rhld.) Gelbscht am 15. 10. 1914. 9f 3626 (Sch. 42). R. A. v. 12. 3. 1895. (Inhaber: Schriftgießerei Flinsch, Frankfurt a. M.). Ge— löscht am 15. 10. 1914. R. A. v. 8. 5. 1914.

38 ig2532 (6. 15471) . old. (Inhaber: M. & Eh. Lewin, Wiesbaden). Gelöscht am

15. 10. 1914.

Eruenerung der Anmeldung.

Am 11. 9. 1914.

9b 5958 (T. J). Am 19. 9. 1914.

2 8319 T. 809. „118906 T. 53.

Am 21. 9. 1914. z292 g. 230.

Berlin, den 20. Oktober 1914.

Kaiserliches Patentamt. Ro bols ki.

Sämtliche Tabakfabrikate.

Verlag der Erpedition (Koye) in Berlin. Druck von P. Stankiewiez' Buchdruckerei G. m. b. H., Berlin 8W. 11, Bernburgerstraße 14.

Anzeigenpreig für den Raum einer 5 gespaltenen Einheita⸗

Ber Bezugspreis heträgt vierteljährlich 5 M 40 3. Alle Rostanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Rostanstalten und Zeitungs speditenren für Kelbstabholrr

2 12056 (T. 66).

auch die Ezpedition 8. 148, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Aummern kosten 25 5.

In halt des amtlichen Teiles: Ordens verleihungen usw.

Deutsches Reich. Ernennungen usw.

Denkschrift über die Stellung Englands und Frankreichs zu der Londoner Seekriegsrechtserklärung.

Bekanntmachung, betreffend die Ueberwachung ausländischer Unternehmungen.

K über die Fälligkeit im Ausland ausgestellter Wechsel.

Bekanntmachung, betreffend weitere Verlängerung der Fristen des Wechsel⸗ und Scheckrechts für Elsaß-Lothringen, Ost⸗ preußen usw.

Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben.

Bekanntmachung über die Ausdehnung des Gesetzes, betreffend den Schutz der infolge des Krieges an Wahrnehmung ihrer Rechte behinderten Personen, vom 4. August d. J. auf Kriegsbeteiligte Oesterreich⸗Ungarns.

Bekanntmachung, betreffend Erleichterungen auf dem Gebiete des Patent⸗, Gebrauchsmuster⸗ und Warenzeichenrechts in ausländischen Staaten.

Mitteilung, betreffend die nächste Prüfung zum Schiffer auf großer Fahrt und zum Seesteuermann.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 90 und 91 des Reichs gesetzblatts.

Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armee.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standes erhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend den kommunalabgabenpflichtigen Reinertrag der Neuhaldensleber Eisenbahn.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Apothekenbesitzer Möllmann in Osnabrück, dem Eisenbahnkassenvorsteher a. D. Ahlmann in Mülheim (Ruhr)⸗ Speldorf, dem Eisenbahnsekretär a. D. Knuth in Dortmund und dem Eisenbahnbetriebssekretär a. D. Erdmann in Witten den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Oberbahnhofsvorsteher a. D. Rechnungsrat Weiland in Arnsberg und dem Eisenbahnobergütervorsteher, Rechnungz⸗ rat Rautenkranz in Cassel den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

den Rektoren a. D. Mauksch in Schöneiche, Kreis Nieder⸗ barnim, und Ritter in Charlottenburg, dem Vorschullehrer Mueller am Humboldt⸗Gymnasium in Berlin, dem Eisen⸗ bahnkassenvorsteher a. D. Frank in Hattingen, dem Straf⸗ anstaltsoberinspektor a. D. von Kurnatowski in Rendsburg und dem Inspeltor a. D. Schlegel in Wiesbaden den König; 13 ö er. Klasse,

em Gemeindeschullehrer Hahn in Berlin, dem Lehrer Lübcke in Resehl, Kreis . den Lehrern a. D. . in Königsberg . . Schmidt in Wesel, Kreis Rees, und Spangus in Halle a. S. den Adler der Inhaber des König⸗ lichen Hausordens von Hohenzollern, .

dem Oberbahnassistenten a. D. Möller in Herne, Land⸗ ö 6 e g fg in ,. Thimm in Dissel⸗ dorf. und dem Zollassistenten a. D. Fielitz in Stettin das Verdienstkreuz in Gold, 8, t ö 9 den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Fröhlich in Mül⸗

heim (Ruhr)⸗Broich, Mönnikes in Dortmund, Settel meier in Mülheim (Ruhr), dem Eisenbahnzugführer a. D. Sucker in Essen (Ruhr) und dem Polizeiwachtmeister a. D. Vecruisse in Hannover das Verdienstkreuz in Silber,

dem Zollaufseher a. D. Erley in Koblenz, dem Eisen⸗ bahnpackmeister a. D. Esser in Cölh, dem Eisenbahnmaschinen⸗ aufseher . D. Deumlich in Dortmund, dem , steller a. D. Remmert ebendaselbst und dem Eisenbahnstations⸗ schaffner a. D. Nähle in Annen, Kandkreis Hörde, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Kreisboten Steinert in Brieg, dem Polizeisergeanten Krüger in Brandenburg a. H., dem Kasernenwärter a. D. Schmidt, in Niederstinzel, Kreis Saarburg, dem Aufseher Frings in Weißenthurm, Landkreis Koblenz, den Eisenbahn⸗ schaffnern a. D Jennen in Frintrop, Landkreis Essen, und Schmitz in Dortmund, dem Eissenbahnrangiermeister a. D. Herin . in Wesel, dem Eisenbahnwerkführer a. D. Oehler in Mülheim (Ruhr) Broich, dem ö a. D. Feldbusch in, Huckingen, Landkreis Düsselborf, dem Lisenbahnmaschinisten a. D. Preu ßer in Gelsenkirchen, dem Bahnwäãrter a. D. Leifert in Dortmund, dem bisherigen Eisenbahnhilfsdreher Laufenburg; in Mülheim (Ruhr) -Spel⸗ dorf und dem bisherigen Eisenbahrnmagazinarbeiter Hartmann in Kierspe, Kreiz Altena, das Allgemeine Ehrenzeichen sowie

Berlin, Sonnabend, den 24. Oftoher, Ahends.

bochum, Landkreis Bochum,

das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Königlich bayerischen Major Hiller, Kommandeur des bayerischen Fliegerbataillons, dem Königlich bayerischen Intendantur⸗ und Baurat Hertlein in Würzburg, dem Generaldirektor Zabel in Mannheim, dem Arzt Dr. Schmidt in Chicago, dem bisherigen Attaché bei der Königlich spanischen Botschaft in Berlin Roca de Togores und dem Bildhauer ef er, zurzeit in Stuttgart, den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem K. und K. österreichisch-ungarischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Freiherrn von Flotow in Wien den Königlichen Kronenorden erster Klasse,

dem Königlich bayerischen Geheimen Kommerzienrat f tn in Mannheim den Königlichen Kronenorden zweiter lasse,

dem Rechtsanwalt Girten in Chicago und dem bisherigen Vizekonsul des Reichs in Sao Thoms, Westafrika, Kaufmann Zimmermann in Eisleben den Königlichen Kronenorden vierter Klasse sowie

dem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister in Luxemburg von Buch die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.

Deutsches Reich.

eine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Königlich bayerischen Oberregierungsrat Hans Frei⸗ herrn von Welser zum Kaiserlichen Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Reichsamt des Innern zu ernennen.

Die Kaiserlich deutsche Regierung hat den neutralen Mächten nachstehende Den kschrift über die Stellung Englands und Frankreichs zu der Londoner See' kriegsrechtserklärung zugehen lassen:

. Nach einer Order in Council vom 20. August 1914 will die britische Regierung während des gegenwärtigen Krieges die Londoner Seekriegsrechtserklärung vom 26. Februar 1969 mit einigen Zusätzen und Abänderungen beobachten. Diese Zusätze und Abänderungen sind aber derart, daß sie die Londoner Er— klärung in wesentlichen Punkten aufheben und dadurch gleich⸗ zeitig in das geltende Völkerrecht eingreifen. Weitere sehr er— hebliche Abweichungen von der Londoner Erklärung sind in einer britischen Proklamation vom 21. September 1914 ent— halten.

1

Die einschneidendste Abänderung der Londoner Erklärung findet sich in den Bestimmungen über die relative Konterbande unter Nr. 3 und 5 der Order in Couneil.

Die Londoner Erklärung bestimmt im Artikel 33, daß der Begriff, der relativen Konterbande nur dann Anwendung findet, wenn die verfrachteten Gegenstände für den Gebrauch der Ver— waltungsstellen oder der Streitmacht des feindlichen Staates bestimmt sind. relativen Konterbande ohne weiteres ausgeschlossen sein, wenn sich das Schiff auf der Fahrt nach einem neutralen Hafen befindet. ö

Diese Bestimmungen, die im wesentlichen dem geltenden

Interessen der kriegführenden Staaten einerseits

in Council so gut wie aufgehoben worden. Denn nach Rr. 3

der Güter in jedem Falle Platz greifen, der Ware unter der Kontrolle .

nach dem feindlichen Lande nahme ausgesetzt ist, da fh dort sämtliche Bewohner unter der Kontrolle der Landesbehörden befinden. Diese Bestimmung erhält ihre Ergänzung in Nr. 5 der Order, wonach auch das auf der Fahrt nach einem neutralen Hafen be⸗ findliche Schiff wegen relativer Konterbande aufgebracht werden kann; hier wird also entgegen dem Artikel 35 der Londoner Erklärung der nur auf die absolute Konterbande anwendbare i ff der fortgesetzten Reise auf die relative Konterbande aus gedehnt.

Auf diese Weise werden die milderen Regeln der Londoner Erklärung für die relative Konterbande beseitigt und letztere im Ergebnis der absoluten Konterbande völlig gleich— gestellt. Damit wird der zur Versorgung der Be⸗ völkerung eines kriegführenden Staates bestimmte neutrale Handel mit Gegenständen der relativen Konterbande, also insbesondere mit Lebensmitteln, der im geltenden Völker⸗

recht als legitim anerkannt ist, nahezu illusorisch

die Königliche Expedition des Reichs- und Ataata anzeige

eilt 30 3, einer 3 gespaltenen EinheitszeilG, S 3.

Anzeigen nimmt an: Berlin sw. 15, Wiltzelmstraste Nr. 32 .

567

1584.

ae mem, m,, m

dem Tonpacker Burkard in Mülheim, Landkreis Koblenz, und dem bisherigen Eisenbahnrottenarbeiter Strzyzo in Alten⸗

Ferner soll nach Artikel 35 der Begriff der gefangenen .

sich aus dem Artikel 45 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit dem

Völkerrecht entsprechen und auf einer billigen Abwägung der und der

neutralen Staaten andererseits beruhen, sind durch die Order

der Order soll, die Vermutung für die feindliche Bestimmung wo der Empfänger ehörden des feindlichen Staates steht; das bedeutet aber nichts anderes, als daß jede gerichtete Sendung der Beschlag⸗

gemacht und so das Interesse des Kriegführenden wie der Neutralen in völkerrechtswidriger Weise verletzt. Wie die Er— eignisse auf dem Seekriegsschauplatze beweisen, geht England nach dieser Richtung in der rücksichtslosesten Weise vor, der⸗ gestalt daß es sogar den für die Nachbarländer Deutschlands bestimmten Bedarf in Kontrolle nimmt und dadurch auch deren Versorgung in Frage stellt. II.

Die britische Regierung glaubt sich über die in den Artikeln 22, 24 und 28 der Londoner Erklärung ent⸗ haltenen Listen der absoluten Konterbande, der relativen Konterbande und der nicht als Konterbande zu erklä—⸗ renden Waren (Freiliste) ohne weiteres hinwegsetzen zu können. Sie hat in ihrer durch die Order in Council unter Nr. 1 aufrecht erhaltenen Konterbandeerklärung vom 5. August 1914 Luftfahrzeuge und deren Bestandteile als absolute Konterbande bezeichnet, während diese nach Artikel 24 Nr. 8 der Londoner Erklärung nur als relative Konterbande angesehen werden können. Vor allem aber hat sie in der Proklamation vom 21. September 1914 Gummi, Häute und Felle sowie ver⸗ schiedene Sorten Eisenerz als relative Konkerbande erklärt, obwohl diese Gegenstände nicht oder doch nur sehr mittelbar für kriegerische Zwecke verwendbar sind und daher auf der Freiliste des Artitels 28 stehen (vergl. Nr. 3, 4, 6). Damit wird zugleich allgemein anerkannten Regeln des Völker⸗ rechts ins Gesicht geschlagen, eng der neutrale Handel mit Hegenständen ausschließlich friedlichen Gebrauchs durch die Kriegführenden nicht gestört werden darf.

III. Eine weitere Verschärfung der Bestimmungen über die Konterbande ergibt sich aus Nr. 2 der Order in Council. Denn der Artikel 33 der Londoner Erklärung läßt, entsprechend dem geltenden Völkerrecht, eine Beschlagnahme des Schiffes wegen Konterbande nur zu, solange sich diese an Bord befindet; dagegen will die britische Regierung, wenn die Beförderung der Konker⸗ bande unter Mitnahme falscher Papiere erfolgt ist, das Schiff während der ganzen Dauer der Reise mit Beschlag belegen. Auf diese Weise ist der neutrale Schiffsverkehr mit dem feindlichen Gebiet andauernden Schikanen ausgefetzt, da das Schiff nicht nur auf Grund einer offenkundigen Tatsache, nämlich des Vorhandenseins von Konterbande, sondern auch auf Grund einer häufig nicht nachweisbaren Behauptung über sein früheres Verhalten aufgebracht werden wird.

1 . Durch die Bestimmung in Nr. 4 der Order in Council wird die Wegnahme wegen Blockadebruchs in unbilliger Weise erweitert, da hiernach die Vermutung für die Kenntnis der Blockade auch dann eintreten soll, wenn das Schiff nach Ablauf einer gewissen Zeit seit der Bekanntgabe der Blockade eines feindlichen Hafens an die dortigen Ortsbehörden einen anderen feindlichen Hafen verlassen hat. Durch diese Bestimmung will die britische Regierung die Be⸗ hörden des feindlichen Staates über die durch das Völkerrecht gezogenen Grenzen hinaus in den Dienst der eigenen Seestreit⸗ kräfte stellen und diesen Dienst durch die Wegnahme neutraler Schiffe erzwingen.

4.

Nach einem in der Londoner Erklärung bestätigten völkerrechtlichen Grundsatz dürfen an Bord eines neu— tralen Kauffahrteischiffs nur solche Personen zu Kriegs⸗ nen gemacht werden, die bereits in die feind⸗ Streitmacht, eingereiht sind. Dieser Satz ergibt

Artikel 47 und ist im Generalberichte des Redaktionsauschusses der Londoner Konferenz im ersten Absatz der Bemerkungen zum Artikel 45 noch näher ausgeführt worden; denn wie der General⸗ bericht bemerkt, war sowohl aus juristischen wie aus praktischen Gründen die ganze Konferenz darin einig, daß nur aktive Militärpersonen, nicht aber solche Personen, die sich, wie beispielsweise Reservisten, zur Erfüllung ihrer allgemeinen Dienstpflicht nach der Heimat begeben, der Gefangennahme auf einem neutralen Schiffe unterliegen. Obwohl die britische Order in Council die beiden Artikel ebenfo wie die Bemerkungen des Generalberichts als für die Regierung verbindlich anerkannt hat, haben doch die britischen Seestreit⸗ kräfte deutsche Wehr flichtige, die nicht in die Streitmacht ein⸗ gereiht waren, von Kauffahrteischiffen der niederländischen, der norwegischen und der italienischen Flagge weggenommen und zu Kriegsgefangenen gemacht. Auf diese Weise haben sie nicht nur die in der Londoner Erklärung wiedergegebenen völkerrecht⸗ lichen Grundsätze, sondern auch die eigenen staatsrechtlichen Normen gröblich verletzt.

Nach einem im Journal officiel vom 26. August 1914 veröffentlichten Dekret. des Pröäsidenten der Franzö⸗ sischen Republik hat sich Frankreich auf denselben Stand⸗ punkt gestellt wie Großbritannien in seiner Order in Council, Auch haben die franzäösischen Seestreitkräfte in gleicher Weise wie die britischen wehrpflichtige Deuische von neutralen Schiffen, insbesondere von niederländischen und spanischen, weggenommen.