d 7 7 77 R 7 R M 7 7; g
Die Verordnungen und darüber hinausgehend die See⸗ streitkräfte Großbritanniens und Frankreichs , sich hiernach über die in der Londoner Seekriegsrechtse lärung nieder⸗ gelegten Regeln in willkürlichster Weise hinweg. Sie verfolgen ausgesprochenermaßen den Zweck, durch Lahmlegung des neutralen Handels nicht nur die Kriegführung, sondern auch die Volkswirt⸗ chaft ihrer Gegner zu treffen, und greifen dabei in unzu⸗ ässiger Weise sowohl in den legitimen Handel der Neutralen mit dem Gegner, als auch in den Handel der Neutralen unter⸗ einander ein. Die Londoner Erklärung ist zwar bisher nicht ratifiziert worden; wie indes die Bevollmächtigten der Signatar⸗ mächte mit Einschluß der britischen und französischen in der Einleitenden Bestimmung ausdrücklich festgestellt haben, ent⸗ sprechen die Regeln der Londoner Erklärung im wesentlichen den allgemein anerkannten Grundsätzen des internationalen Rechts. Die von Großbritannien und Frankreich be⸗ liebten Verletzungen der Londoner Erklärung stellen sich daher zugleich als Verletzungen des Völkerrechts dar, die um so schwerer ins Gewicht fallen, als Großbritannien in Kriegen, in denen es neutral war, wie beispielsweise im russisch sapanischen Kriege, gegen solche Rechtsverletzungen auf das nachdrücklichste Einspruch erhoben hat (vergl. das englische Blaubuch Russia Arg Correspondence respecting Contraband of War
Die Kaiserlich deutsche Regierung hat bisher die Bestim⸗ mungen der Londoner Erklärung streng beobachtet, auch deren Inhalt in der deutschen Prisenordnung vom 30. September 1909 (Reichsgesetzbl. S. Mö) sinngetreu wiedergegeben; an dieser Haltung hat sie si selbst durch die flagranten Rechtsverletzungen ihrer Gegner nicht irre machen lassen. Sie muß sich indes die Frage vorlegen, ob sie an diesem Standpunkt noch länger festhalten kann, wenn die feindlichen Mächte das von ihnen eingeschlagene Ver⸗ fahren fortsetzen und die neutralen Mächte sich solche Neutralitätsverletzungen zu ungunsten deutscher Interessen ge⸗ fallen lassen. Fur die deutsche Regierung würde es daher von Wert sein, zu erfahren, welche Stellung die neutralen Mächte zu dem völkerrechtswidrigen Verhalten Großbritanniens und Frankreichs einzunehmen gedenken, und ob sie insbesondere gegen die an Bord ihrer Schiffe vorgenommenen Gewalt⸗ akte an deutschen Personen und deutschem Gut einschreiten
wollen. Berlin, den 10. Oktober 1914.
Bekanntmachung,
betreffend die Ueberwachung ausländischer Unter— nehmungen.
Vom 22. Oktober 1914.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 325) folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1. In die Verordnung, betreffend die Ueberwachung ausländischer Unternehmungen, vom 4. September 1914 (Reichsgesetzbl. S. 397)
wird hinter den § 5. folgender S ha eingestellt: Ist für eine unter Aufsicht gestellte Unternehmung oder
Zweigniederlassung kein Leiter oder Angestellter im Inland vorhanden, der zu Rechtshandlungen für die Unternehmung oder die Zweigniederlassung befugt ist, oder nimmt der Leiter oder Angestellte die Geschäfte nicht wahr, so ist auf Antrag der Aufsichtsperson ein Vertreter zu bestellen. —
Die Bestellung erfolgt durch das Amtsgericht, in dessen Bezirke die Unternehmung oder Zweigniederlassung ansässig ist. . die Auswahl des Vertreters ist die Aufsichtsperson zu
ören. ;
Der Vertreter hat die laufenden Geschäfte der Unter⸗ nehmung oder Zweigniederlassung ganz oder teilweise zu be endigen; zur Beendigung schwebender Geschäfte kann er auch neue Geschäfte eingehen. Er hat den Anordnungen und Weisungen der Aufsichtsperson Folge zu leisten.
Der Vertreter hat Anspruch auf Erstattung barer Aus⸗ lagen und auf eine angemessene Vergütung für seine Tätigkeit. Der Betrag ist durch das Amtsgericht nach Anhörung der Aufsichtsperson festzusetzen und von dem Vertreter bei der Unternehmung oder Zweigniederlassung einzuziehen.
Während der Dauer der Vertretung ruht die Befugnis der Lester und Angestellten zu Rechtshandlungen für die Unter— nehmung oder die Zweigniederlassung.
Das Amtegericht hat die Vertretung auf Antrag der Auf— sichtsperson aufzuheben. .
Ist die Unternehmung oder Zweignlederlassung in das Handelsregister oder das Genossenschaftgregister eingetragen, so it die Bestellung des Vertreters sowie die Aufhebung der Vertretung von Amts wegen in das Register einzutragen.
Gerichisgebühren werden nicht erhoben.
Artikel 2. = Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 22. Oktober 1914.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
Bekanntmachung über die Fälligkeit im Ausland ausgestellter Wechsel. Vom 22. Oktober 1914.
Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß— nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
§1. ⸗
Die Fälligkeit von Wechseln, deren Fälligkeit durch die Bekannt⸗ machung vom 19. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 368) um drei Monate hinausgeschoben ist, wird um westere drel Monate hinauß— geschoben. An die Stelle der in der Bekanntmachung vom 12. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 369) vorgesehenen Erhöhung der Wechfel⸗ summe um 6o /o jährlicher Zinsen für drei Monate tritt eine solche für sechs Monate.
Eine Verpflichtung zur Entrichtung des weiteren Wechselstempels nach 5 3 Abs. 2 des Wechselstempelgesetze wird durch die Hinauß— schiebung der Fälligkeit nicht begründet. Bet Anwendung der Vor— schriften des 8 13 Nr. 2 und des 5 17 des Bankgesetzes bleibt die Dinausschiebung außer Betracht.
3 * Dle Vorschriften dieser Verordnung finden keine Anwendung auf Wechsel, bei denen die Zeit der Vorlage zur Zahlung und der Protest—
land, vom 30. September 1914 (Reichsgesetzbl. S. 421) oder durch 9 r betreffend , gegen Frankreich, vom; 20. Oktober 1914 (Reichsgesetzbl. S. 443) hinausgeschoben ist.
— § 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. Oktober 1914.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
Bekanntmachung,
betreffend weitere Verlängerung der Fxisten des
Wechsel⸗ und Scheckrechts für Elsaß-Lothringen, Ostpreußen usw.
Vom 22. Oktober 1914.
Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß— nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 327) folgende Verordnnng erlassen:
§1. Die Fristen für die Vornahme einer Handlung, deren es zur Ausübung oder Erhaltung des Wechselrechts oder des Regreßrechts aus dem Scheck bedarf, werden, soweit sie nicht am 31. Juli 1914 abgelaufen waren, für solche Wechsel oder Schecks, die in Elsaß— Lothringen, in der preußischen Provinz Ostpreußen oder in West— preußen in den Kreisen Marsenburg, Elbing Stadi und Land, Stuhm, Marienwerder, Rosenbeig, Grautenz Stadt und Land, Löbau, Culm, Briesen, Stragburg, Thoin Stadt und Land zahlbar sind, im Anschluß an die in der Bekanntmachung vom 24. September 1914 (Reichs⸗ gesetzbl S. 413) vorgesehene Verlängerung um weilere dreißig Tage
verlaͤngert - . gleiche Fristverlängerung findet bei solchen im Stadtkreis
Danzig zahlbaren gezogenen Wechseln statt, die als Wohnort des Bezogenen einen Ort angeben, der in Ostyreußen oder in einem der bezeichneten westpreußischen Kreise gelegen ist.
82. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. Oktober 1914.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
Bekanntmachung
über die Geltendmachung von Ansprüchen von Per⸗ sonen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben.
Vom 22. Oktober 1914.
Der Bundesrat hat auf Grund des S§ 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß— nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 327)
folgende Verordnung , . Die Wirksamkeit der Bekanntmachung über die
Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, vom 7. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 360) wird in der Weise ausgedehnt, daß an die Stelle des 31. Oktober 1914 der 31. Januar 1915 tritt. Berlin, den 22. Oktober 1914. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delb rück.
Bekanntmachung über die Ausdehnung des Gesetzes, betreffend den Schutz der 6. des Krieges an Wahrnehmung ihrer Rechte behinderten Personen, vom 4. August 1914 eichsgesetzbl. S. 323) auf Kriegsbeteiligte Oesterreich⸗Ungarns. Vom 22. Oktober 1914.
Der Bundesrat hat auf Grund des 8 Z des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundetzrats zu , . Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
8 1.
Im Sinne des Gesetzes, betreffend den Schutz der infolge des Krieges an Wahrnehmung ihrer Rechte behinderten Personen, vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. Z3'8) stehen die deutsche und die österrejchischungarssche Land, und Seemacht, die deutschen und die österreich sch'ungarischen Festungen sowie die Kriegefübrung des Reichs und die Kriegsführung Oesterreich⸗Ungarns einander gleich.
§ 2.
Diese Berordnung tritt mit dem Tage in Kraft, an dem der Reichskanzler im Reichegesetzblatt bekannt macht, daß durch die Gesetz⸗ gebung Oesterreich⸗Ungarns die Gegenseitigkeit verbürgt ist.
Berlin, den 22. Oktober 1914.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
Belang t m a chung, betreffend Erleichterungen auf dem Gebiete des
Patent⸗, Gebrauchsmuster⸗- und Warenzeichenrechts in ausländischen Staaten.
Vom 21. Oktober 1914.
Auf Grund des 85 3 der Verordnung des Bundesrats, be— treffend vorübergehende Erleichterungen auf dem Gebiete des Patent⸗, Gebrauchsmuster⸗ und Warenzeichenrechts, vom 10, September 1914 Reichs ggesetzbl. S. 463) wird hierdurch bekannt gemacht, daß in Dänemark, Italien, Norwegen, in der Schweiz, in Spanien und den Vereinigten Staaten von Amerika . Reichsangehörigen gleichartige Erleichterungen gewährt werden.
Berlin, den 21. Oktober 1914.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
* Geestemünde wird am 1. Dezember 1914 mit einer rüfung zum Schiffer auf großer Fahrt und zum
, begonnen worden. Der Beginn der Prü⸗ fungen kann um einige Tage verschoben werden.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 90 des Reichsgesetzblatts enthält unter .
Nr. 4516 eine Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb gewerblicher Anlagen, in denen Thomasschlacke gemahlen oder Thomasschlackenmehl gelagert wird, vom 21. Oktober 1914, und unter : Nr. 4517 eine Bekanntmachung, betreffend den Betrieb der Anlagen der Großeisenindustrie, vom 21. Oktober 1914.
Berlin W. 9, den 23. Oktober 1914.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 91 des Reichsgesetzblatts enthält unter
Nr. 4518 eine Bekanntmachung, betreffend die Ueber⸗ wachung ausländischer Unternehmungen, vom 22. Oktober 1914, unter
Nr. 4519 eine Bekanntmachung über die Fälligkeit im Ausland ausgestellter Wechsel, vom 2. Oktober 1914, unter Nr. 4520 eine Bekanntmachung, betreffend weitere Ver⸗ längerung der Fristen des Wechsel⸗ und Scheckrechts für Elsaß⸗ Lothringen, Ostpreußen usw., vom 22. Oktober 1914, unter Nr. 4521 eine Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, vom 22. Oktober 1914, unter
Nr. 4522 eine Bekanntmachung über die Ausdehnung des Gesetzes, betreffend den Schutz der infolge des Krieges an Wahrnehmung ihrer Rechte behinderten Personen, vom 4 August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 328) auf Kriegs beteiligte Oesterreich⸗Ungarns, vom 22. Oktober 1914, und unter
Nr. 4523 eine Bekanntmachung, betreffend Erleichterungen auf dem Gebiete des Patent⸗ Gebrauchsmuster⸗ und Waren⸗ zeichenrechts in ausländischen Staaten, vom 21. Oktober 1914.
Berlin W. 9, den 23. Oktober 1914.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krü er.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen kommissarischen Bezirksrichter in Deutsch Südmwestafrika, früheren Landrichter Dr. Georg Hirschberg zum Amtsrichter in Elbing zu ernennen.
Justizministerium.
Dem Landgerichtspräsidenten, Geheimen Oberjustizrat Reck in Hechingen und dem Oberlandesgerichtsgrat, Geheimen Justiz⸗ rat Dr. Mendrella in Naumburg a. S. ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt. .
Der Amtsrichter Gemballa in Willenberg ist nach Lands⸗ berg a. W. versetzt. .
Der Rechtsanwalt Dr. Friedrich Schmidt in Münsterberg ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Bres⸗ lau, mit Anweisung seines Amtssitzes in Münsterberg, ernannt worden. ;
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt, Justizrat Ernst Müller bei dem Landgericht II in Berlin und der Rechtsanwalt Dr. Labes bei dem Landgericht in Berlin.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Ge⸗ richtsassessor Dr. Martin Rosenberg bei dem Landgericht II in Berlin und der Gexrichtsassessor Kurt Simon bei dem Amts⸗ gericht und dem Landgericht in Düsseldorf.
Der Amtsgerichtsrat Cabos in Landsberg a. W., die Rechtsanwälte und Notare, Justizräte Karl Hamburger in Berlin und Walter Jonas in Weilburg sind gestorben.
Bekanntmachung.
Gemäß 8 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1393 (G.-S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im läufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einschätzbare Räinertrag aus dem Betriebs jahre 1913/14 bei der Neu haldens leber Eisenbahn auf 82 875 6 festgestellt
worden ist. . Magdeburg, den 21. Oktober 1914.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. ö Sommer. *
!
Aich tamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 24. Oktober 1914.
Der Ausschuß des Bundes rats für 331 und Steuer⸗ wesen sowie die vereinigten. Ausschüsse für Joll⸗ und Steuer—
wesen und für Justizwesen MWielten heute Sitzungen.
im fernen Land fähig ist. weit überlegenen Feindes, stürmen, sind gescheltert.
reu dem schlichten Verspre chen ihres tapferen Führers zum äußersten ihre Pflicht ti in wird. zunehmen, daß Japan noch
erhebung durch die Bekanntmachung, betreffend Zahlungsberbot gegen
Mit dem erhebenden Beswußtsein, daß deutscher Helden⸗ mut auch im . Ost En sich zu betätigen weiß, find die Blicke des deutschen Vater andes auf, das Häuflein tapferer Krieger gerichtet, die Kiarketschou, gegen den Rauhanfall, der Japaner verteldigen. Nur (spärliche Nachrichten, schreibt die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“, dringen zu uns herüber, aber was wir hören, ber veist, welcher Taten unsere in
̃ ikhrem Posten ausharrende Wacht deutscher Pflichttreue auf il) n! Versu ng ber (an Zahl
unsere Stellungen zu er⸗ Bereits liegen 2500 Japaner igt oder verwundet vor zden Wällen Tsingtaus Wohl ist auch schon mancher unsserer dort kämpfenden Helden ge⸗
5 aber unerschültert issi der Mut der Hesatzung, die 6
Es ist wohl kaum an⸗ in , , . einsehen 1. welch' verhängnisvollen Irrt im es begeht, wenn es glaubt, 16 . n inds aus China. dort Rußland und England gegenüber sein e Hegemonie errichten zu können.
Die Ernüchterung wird nur zu bald kommen, und zwar in dem Augenblick, wo Japan versuchen wird, dem jetzigen Bundesgenossen nach geleistetem Vasallendienst die Rechnung zu präsentieren. .
Nachdem Japan einmal in seiner Verblendung der eng⸗ lischen Politik Dpfer an Gut und Blut gebracht, nachdem es die chinesische Neutralität unter aktiver Beihilfe der sonst für die Erhaltung der Neutralität der am Kriege nicht beteiligten Staaten vorgeblich so besorgten Engländer gebrochen hat, wird es auf dem Wege fortschreiten, auf den es sich von feinem Verbündeten hat. drängen lassen. Sollte im Laufe der Ereignisse die kleine Schar unserer braven Ver⸗ teidiger der Ueberzahl r n und dem Uebergewicht ihrer schweren Artillerie schließlich erliegen, so wird ihr Ende ruhm⸗ voll sein, und in dem Gedenken des deutschen Volkes werben die Braven von Tsingtau ewig fortleben. Schon jetzt ist die Verteidigung von Kiautschou ein Ruhmesblatt in der deuischen Kriegsgeschichte, auf das wir stolz sind. Aber Deutschland wird es auch nie vergessen, wer der Anstifter und der Aus— führer des heimtückischen Ueberfalles war, dem seine Söhne im fernen Land zum Opfer fielen und der die Früchte lang— jähriger deutscher Kulturarbeit vernichtete.
Am 19. Oktober fand in einem Nachtgefecht den ehren⸗ vollen Soldatentod für König und Vaterland der Seehand⸗ lungsassessonu. Hauptmann der Reserve des Pionierbataillons von Rauch Max zur Nedden, nachdem ihm kurz vorher für seine heldenmütige Beteiligung an der Erzwingung des Nethe⸗ übergangs vor Antwerpen die hohe Auszeichnung des Eisernen Kreuzes 1. Klasse verliehen worden war.
Wie der Perblichene als Offizier im Felde sich glãnzend bewährte, hat der Staat in ihm einen ausgezeichneten Beamten von vielseitiger und hervorragender Befähigung verloren, der zu den, höchsten Hoffnungen berechtigte. Ursprünglich aktiver Offizier, wandte sich zur Nedden demnächst der juristischen Laufbahn und zugleich dem Studium der ost⸗ asiatischen Sprachen zu, nahm an dem chinesischen Feldzug als Dolmetscher im Hauptquartier teil, bestand nach seiner Rückkehr schnell und leicht die juristischen Prüfungen, widmete sich dann dem Bankfach und trat im März 1909 in den Dienst der Seehandlung (Preußische Staatsbank ein, wo er nach kurzer Probezeit als ständiger Hilfsarbeiter der General⸗ direktion etatsmäßig angestellt wurde. Gleich ausgezeichnet durch Verstandesklarheit und Schärfe des Urteils, wie durch rasche Entschlußfähigkeit und starke Willenskraft, hat er die höchsten Anforderungen des Dienstes erfüllt und sich eine von Vorgesetzten wie von Untergebenen in gleichem Maße anerkannte Stellung erworben. Er war von glühender Vaserlandsliebe und echtem Staatsgefühl erfüllt, dabei der liebenswürdigste Mensch, der, mit der köstlichen Gabe eines nie versagenden Humors be⸗ gnadet, sich großer Beliebtheit in allen Kreisen erfreute.
Die Beamten der Seehandlung beklagen schmerzerfüllt den Verlust eines vortrefflichen Mitarbeiters und lieben Freundes und werden ihm über das Grab hinaus ein treuͤes und ehrendes Gedenken bewahren.
Der Kaiserliche Gesandte in Kopenhagen Graf von Brock⸗ dorff⸗Rantzau ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ n . worden, der Königlich dänischen Regierung mit⸗ zuteilen, daß die sofort angestellten Feststellungen ergeben haben, daß die am Montag, den 19. d. M., 2 Uhr 35 Min. Nach⸗ mittags, auf das dänische Unterseeboot „Haymand“ abgefeuerten Torpedoschüsse nicht von einem deutschen Fahrzeug abgegeben sind—
Die Geschäftsstelle des Reichskommissars zur Erörte⸗ rung von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Zivil⸗ personen in, Feindesland befindet sich vom 26. Sktober 1914 ab Berlin W. 35, Potsdamerstraße 38 III.
Die Nachricht, daß in England 1200 000 Mann a ut⸗ gebildet werden, ist wenig glaub haft. , so führt die „Kölnische eitung“ aus, mag es den Engländern nicht fehlen, da es zurzeit genug Arbeitslose in England gibt. Nach dem „Economist“ sind allein in der Baumwollinduftrie eine halbe Million Arbeiter ohne Beschäftigung. Es fehlt den Engländern aber an Ausbildungspersonal. Zudem klagt die englische Presse daruber, daß das Kriegsministe⸗ rium nicht vorbereitet sei auf die Organisation großer Massen, denen es an Ausrüstung und Waffen mangele. Die Times“ und viele andere englische Blätter äußerten kürzlich: Selbst wenn der letzte Kosat im Ural stehe und der letzte Haus knecht aus Bordeaux eingezogen sei, so werde England noch lange keinen Frieden schließen. Es hätte bis jetzt nur seine Vorhut in den Krieg geschickt, das Gros käme im Herbst 1915. Diese Aeußerung beweist, daß Englands Mobilmachung ziemlich langsam vonstatten geht, und hat in Frankreich ver— stimmt. In ihren amtlichen Angaben beziffern bie Engländer ihre Verluste bis 10. Oktober auf 1541 Offiziere, 3ꝰ S860 Mann, n ungeheurer Prozentsatz, da die bis setzt nach dem Fest⸗ land entfandten englischen Truppen von den Engländern selbst mit nur 200 000 Mann berechnet werden. Seit dem 10. Oktober sind aber erhebliche weitere Verluste eingetreten. Jedenfalls beunruhigt man sich in Deutschland nicht über das englische Millionenheer. In unserem Volksheer kämpft jeder einzelne für Haus und Hof, nicht, wie der 6. Söldner, für neun, t sogar für fünfzehn Schillinge täglich. Diese Heraufsetzung des Soldes spricht genügend für die Be⸗ geisterung der sogenannten englischen Freiwilligen. Unsere zum Dienst nicht verpflichteten, auch noch' nicht ingestellten Frei⸗ willigen geben, obwohl nicht bezahlt, ihr Leben fün has Vater— land. Sie belaufen sich auf 2 Millionen, in Oesterreich⸗Ungarn auf li. Millien Mann. Auch diese if. Millionen werden ausgebildet und können vor allen Dingen ausgebildet werden. Hierzu kommt der deutsche und österreichische ekrutenjahrgang Il4 mit einer weiteren Million Mann, von denen im Oktober dieses Jahres erst ein Teil eingestellt wurde. Den englischen Truppen von angeblich 1 265 0909 Mann stehen daher in Deutschland und Desterreich⸗Ungarn 41 Millionen gegenüber.
lergus geht wohl zur Genüge hervor, was von der englischen roßsprecherei zu halten ist.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats anzeigers⸗ liegen die Ausgaben 138, 139, 1410 und 141 der Deutschen Verlustliften bei. Sie enthalten die 59. Verlustliste der . . Armee, die 34. Verlustliste der bayerischen
rmee und die 38. Verlustlifte der sächsischen Armee—
Bayern.
Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Adel—⸗ gun de, Herzogin von Modena, die Schwester des verstorbenen Prinz⸗Negenien Luitpold, die im 91. Lebensjahre steht, ist, wie „W. T. B.“ meldet, seit vorgestern an Bronchitis nicht un— bedenklich erkrankt. Da sich der Zustand Nachts durch Hinzu—⸗ tritt von Herzschwäche verschlimmerte und bie Nahrungs⸗ aufnahme gering ist, befürchtet man das Schlimmste. Der heute morgen ausgegebene ,,, lautet:
Nach einer durch Hustenreiz gestörten Nacht ist das Allgemein/ befinden ihrer Königlichen Hoheit befriedigend. Die katarrhalischen Erscheinungen bestehen in unvermindertem Umfange fort.
gej. Professor von Setz.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht eine Ve rordnung der Regierung, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Wirkwaren und Strickwaren aus Baum⸗ wolle und Wolle.
— Das ungarische Amtsblatt veröffentlicht eine Verord— nung des Ministeriums über Aus nahmemaßreg eln bezüg⸗ lich Verbindlichkeiten zugunsten der Bürger und Bewohner feindlicher Staaten, ferner über die Stellung unter Auf⸗ sicht einzelner Unternehmungen, deren Leitung im feindlichen Auslande ihren Sitz hat oder deren Erträgnis dem eindlichen Ausland ganz oder teilweise abzuliefern wäre.
Großbritannien nnd Irland.
Das Staatssekretariat des Innern hat dem „Daily Tele⸗ graph. zufolge eine Verordnung an dle Polizei erlassen, alle Deutschen, Oesterreicher und Ungarn, die in militärpflichtigem Alter stehen, zu verhaften und den Militärbehörden zu überweisen.
. = Bei der Vorführung von Personen, die wegen deutsch⸗ feind licher Ausschreitungen verhaftet worden waren, er— klärte der Londoner Polizeirichter, er wolle das Vor— gefallene übersehen, da die Art der deutschen Kriegführung die Menschen reize und errege. Man dürfe aber nicht den Kopf verlieren und müsse sich stets als Engländer betragen.
— Die an dem Seegefecht an der belgischen Küste teil— nehmenden drei Monitore „Mer sey“, „Humber“ und „Sey ern! waren, wie Archibald Hurd im „Daily Telegraph“ mitteilt, für Brasilien gebaut und wurden von der Admiralität bei Ausbruch des Krieges gekauft. Es sind gepanzerte Schiffe von 1250 t. Wasserverdrängung mit einem Al /azölligen Panzer und dem geringen Tiefgang von 41 Fuß und bei voller Ladung von Finz Fuß. Die Geschwindigkeit ist IU, Knoten. Sie führen 2 sechszollige Geschütze mit 100 pfündigen Geschossen bei einer Anfangsgeschwindigkeit von 3005 uß in der Sekunde. Das Geschütz kann neunmal in der Minute feuern. Ferner zwei 4,7 zöllige Haubitzen mit Zö pfündigen Geschossen bei einer Anfangsgeschwindigkeit von 1150 Fuß in der Sekunde, vier Dreipfünder und sechs Kanonen mit Gewehrkaliber.
Frankreich.
Nach zwei Monaten Ausbildung stehen der Times“ zu⸗ folge jetzt neue Truppen bereit, die zu Joffres Armee stoßen sollen. Die jungen Leute sollen mit den Reserveabieilungen vereinigt werden, die erst jetzt zu den Fahnen gerufen werden. Man nimmt an, daß das französische Heer dadurch um eine halbe Million frischer Truppen vermehrt werden wird. Wie „W. T. B.“ bemerkt, ist hier wieder einmal der Wunsch des Gedankens Vater und die Verbündeten richten sich gegenseitig an den großen Zahlen auf, die sie einander vortäuschen.
Portugal.
„In der Nacht vom 20. zum 21. Oktober haben an ver⸗ schiedenen Stellen Portugals monarchistische Unruhen stattgefunden. Dem „Journal“ zufolge war Lissabon einige Stunden infolge zerschnittener Telegraphendrähte und zerstörter Eisenbahnlinien von Nordportugal abgeschnitten. In Mafra beschlagnahmte ein wegen seiner monarchistischen Gesinnung bekannter Offizier mit etwa 100 Zivilisten die Waffenvorräte in der Militärschule und versuchte die Soldaten der Militärschule zum Aufstand zu bewegen. Von Lissabon wurden Truppen nach Mafra gesandt. In Santarem wurde eine Eisenbahnlinie zerstört, sodaß ein * entgleiste. In Braga ist ein ähnlicher Der , n nnn tehrere Verhaftungen wurden vorgenommen.
ie das Reutersche Bureau aus maßgehender portugiesischer Quelle erfährt, hat Portugal seit Beginn des Krieges in enger Verbindung mit der englischen Regierung gestanden, um zu erwägen, wie die Bestimmungen des Bündnisses am besten wirksam zu machen seien. Bestimmte militãärische Einzelheiten über den Beistand Portugals würden noch beraten und in wenigen Tagen festgesetzt werden. Die rohalsstische Bewegung sei bedeutungslos.
Niederlande.
Der „Staats Courant“ veröffentlicht die Entlassung des Finanzministers Bertling. Der Ackerbauminister Treub wurde zum Finanzminister ernannt und wird vorläufig auch das Ackerbauministerium weiter verwalten.
Schweden. Der schwedische Dampfer „Alice“, mit einer Koks— ladung von London nach Goeteborg unterwegs, ist außerhalb Lowestoft auf eine Mine gestoßen. Von der Befatzung werden neun Mann vermißt.
Türkei.
Die Konstantinopeler Hafenpräfektur teilt amtli mit, da die Schiffe entlang der . Küste i n daß 12 Meilen von der Küste entfernt halten müssen, um der Ge⸗ fahr zu entgehen, auf Unterseeminen zu stoßen, die sich von der Verankerung losgerissen haben.
— Wie das Blatt ‚Taswir⸗Efkiar“ meldet, äußerte eine aus Rußland in Konstantinopel eingetroffene vertrauens würdige
ersönlichkeit, daß die Zahl der vom Kriegsschauplatze ing . gebrachten russischen denn nn n, euer
seien ein großes Spital. if der Mangelhaftigkeit des Sanitätsdienstes sei die 6 l der Todesfälle unter den Ver⸗ wundeten sehr groß. Diese Verlusie, die die Zahl der auf den Schlachtfeldern erlittenen Verluste noch erhöhen, verursachten allgemeine Trauer. Die Zahl der Fah nenflüchtigen steige täglich. Die Erhebung einer Kriegszuschlagssteuer vergrößere
das Elend. Amerika.
Zwischen dem no rwegischen Gesandten in Washington und dem Staatssekretär Bryan ist ein Vertrag ratifiziert worden, daß alle Streitigkeiten, die nicht diplomatisch oder durch ein Schiedsgericht geordnet werden, einer internalfonalen Untersuchungskommission zur Erledigung vorgelegt werden
müssen. Asien.
In, persischen Blättern wird die reformatorische Tätigkeit der persischen Regierung auf allen Ge— bieten geschildert und unter anderem erwähnt, daß zwei neue Gendgrmerieregimenter in Aserbeidschan und Cho⸗ rassan gebildet worden sind. Die Parteigänger des ent⸗ lassenen Generalgouverneurs von Aserbeidschan versuchten, auf Antrieb von russischer Seite Unruhen hervorzurufen, aber ohne Erfolg, da die Regierungstruppen gegenwärtig infolge der Ver⸗ minderung der russischen Truppen an Zahl überlegen sind. Der russische Einfluß in Aserbeidschan nimmt täglich ab.
Afrika.
Wie „W. T. B.“ meldet, haben die Engländer nach authentischen Nachrichten aus unterrichteten Kreisen Stambuls in den letzten Tagen zahlreiche englische und canadische (?) Truppen nach Aegypten komnien lassen. An beiden Ufern des Suezkanals sind allein 14 000 Mann zusammengezogen. Von den indischen Truppen, die unlängst nach Aegypten be⸗ fördert wurden, wurde der größere Teil als wenig zuverlässig wieder zurückgezogen. Nur ungefähr taufend Mann blieben dort. Die Zusammenziehung engkischer Truppen in Aegypten wird als Verletzung der Neutralität angesehen und in Kon⸗ stantinopel lebhaft besprochen.
Kriegsnachrichten.
Westlicher Kriegsschauplatz.
Großes Hauptquartier, 24. Oktober, Vormittags. (B. T. B.) Die Kämpfe am Y ser⸗Ypres⸗Kanal⸗ abschnitt sind außerordentlich hartnäckig. m Norden ge⸗ lang es uns, mit erheblichen Kräften den Kanal zu über⸗ schreiten. Oestlich YJpres und südwestlich Lille drangen unsere Truppen in heftigen Kämpfen langsam weiter vor. Ostende wurde gestern in völlig zweckloser Weise von englischen Schiffen beschossen.
Im Argonnenwald kamen unsere Truppen ebenfalls vorwärts; es wurden mehrere Maschinengewehre erbeutet und eine Anzahl Gefangene gemacht. Zwei französische Flugzeuge wurden hier heruntergeschossen.
Nördlich Toul bei Flirey lehnten die Franzosen eine von uns zur Bestattung ihrer in großer Zahl vor der Front liegenden Toten und zur Bergung ihrer Verwundeten angebotene Waffenruhe ab.
Oestlicher Kriegsschauplatz.
Großes Hauptquartier, 24. Oktober, Vormittags. h T. B. Wesstlich August ow erneuerten die Russen ihre Angriffe, die sämtlich abgeschlagen wurden.
Wien, 23. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird ver⸗ lautbart: Während gestern in der Schlacht sü dl ich von , . hauptsächlich . gegen die feindlichen Stütz⸗ punkte eingesetzte schwere Artillerie das Wort hatte, entwickelten sich heftige Kampfe am unteren San, wo wir den Gegner an mehreren Punkten auf das westliche Ufer übergehen lie en, um ihn angreifen und schlagen zu können. Die übergegangenen russischen Kräfte sind bereits überall dicht an den Fluß gepreßt. Bei Zarzeche machten wir über tausend Gefangene. Teile unseres Heeres erschienen überraschend vor Iwangorod, schlugen zwei feindliche Divisi onen, nahmen 3600 Russen , und erbeuteten eine Fahne und fünfzehn Maschinen⸗ gewehre.
Bei der Rücklehr von einer erfolgreichen Aktion in der Save stieß unser Fluß monitor Temes“ auf eine feind⸗ liche Mine und sank. Von der Bemannung werden 33 Per⸗ sonen vermißt; die übrigen sind gerettet.
Der Stellvertreter des Chefs det Generalstabes: von Hoefer, Generalmasor.
Südlich er Kriegsschauplatz.
Wien, 24. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird verlaut⸗ hart: Die starken serbischen und montenegrinischen Kräfte, die seinerzeit über die von Truppen entblößten , . Grenzteile im östlichen Bosnien eingedrungen ind, und die einheimische moglimische Bevölkerung auch mit iner zügellosen Horde, von plündernden und Emordenben Freischaren heimgesucht haben, wurden am 22. d. Mts. nach dreitägigen erbitterten Kämpfen im Raume beiderseits der Straße Mokro —Regatiea geschlagen und zum eiligen Rückzuge gezwungen. Die Einzelheiten dieses Treffens, in dem unsere Truppen unvergleichlich tapfer gekämpft und den Gegner aus mehreren hintereinander gelegenen befestigten y 6 . . . geworfen haben, ; egen der im Zuge befindlichen weiteren Aktionen der nächsten Berichterstattung vorbe 6
Potiorek, Feldzeugmeister.
Der Krieg zur See.
Lond on 25. Oktober. (W. T. B.) Das „Reutersche Bureau meldet aus gas Palmas: Der deutsche Dampf Krefeld / ist in Teneriffa eingelaufen mit den Mannschaften von dreizehn britischen . an Bord, die der deutsche Kreuzer „Karlsruhe“ im Atlantischen Ozean versenkt hat. Gesamttonnage der versenkten Dampfer
beläuft sich auf 60 G00 Tonnen.
sei. Alle Städte und Dörfer von der Grenze bis Moskan