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und
Deutscher Neichsanzeiger
Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
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Aer Kenmgaspreis beträgt vierteljährlich 5 SM 40 3. 9 2 ) Alle Nostanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer ** 8 den Rostanstalten und Zeitungsspeditenren für Kelbhstabholer auch die Ezprdition 8sW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
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die Königliche Expedition des Reichs- und Staatsanzeiger
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Berlin SW. 48, Wilhelnistraße Nr. 32. . K ——
Anzeigen nimmt an:
I
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.
Königreich Preußen. Bekanntmachung, betreffend den kommunalabgabenpflichtigen Reinertrag der in Preußen gelegenen Teilstrecke der Mühl⸗ hausen⸗Ebelebener Eisenbahn.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Oberlehrern a. D., Professoren Farwick in Beuel, Landkreis Bonn, Fuchs in Düsseldorf, Lüdecking in Cöln, Martin in Cassel, Pesch in Trier, Dr. Wellmann in Potsdam und dem expedierenden Sekretär und Kalkulator a. D., Rechnungsrat Krumm in Bergzabern, bisher im Reichs⸗ versicherungsamt, den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Oherpräsidialrat a. D. von Hagen in Koblenz den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse, .
dem Oberstleutnant Fritsch, Ingenieuroffizier vom Platz in Wilhelmshaven, und dem Forstmeister Jacobi von Wangelin in Falkenberg, Kreis Torgau, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,
dem Oberstadtsekretär Seifert in Barmen, dem Ober⸗ stadtsekretär a. D. Voigt in Ballenstedt a. H. dem städtischen Steuerkassenrendanten a. D. Wilck, dem 'städtischen Spar⸗ kassenkassierer a. D. Priegnitz, dem Stadthauptkassenbuch⸗ halter a. D. Kohl morgen, sämtlich in Potsdam, den Vor⸗ schullehrern a. D. von Wirth in Düsseldorf, Sterzenbach in Aachen und dem Taubstummenlehrer Löbe in Charlotten⸗ burg den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,
dem Ersten Lehrer Gerlach in Groß Hermenau, Kreis Mohrungen, und dem Lehrer 4. D. Stumpf in , 9 9. . Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,
dem Stadtkämmerer Schütte in Grund, Kreis Zellerfeld, und. dem Waffenrevisor a. D. Jaensch in Düsseldorf das Verdienstkreuz in Silber,
dem Gemeindevorsteher Knuth in Groß Dannewerk, Kreis Schleswig, dem früheren Gemeindevorsteher Rehse in Ohr, Kreis Hameln, und dem Gestütoberwärter Gudat in Rasten⸗ burg das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, den Kirchenältesten, Rentner Korth und Altsitzer Mittag in Jakobsdorf, Kreis Naugard, dem früheren Küster Pund⸗ mann in Dorstfeld, Landkreis Dortmund, und dem Kassen⸗ 6 a. D. Bicker in Dortmund das Allgemeine Ehrenzeichen owie
dem Gutsarbeiter Goldbaum in Grünwiese, Kreis ö das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu ver— eihen.
Königreich Preußen. Bekanntmachung.
Der Vorschrift im 8 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14 Juli 1893 (G⸗S. S. 152) entsprechend wird zur öffent⸗ lichen Kenntnis gebracht, daß der im Steuerjahre 1914 ein⸗ schätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1913 für die in Preußen gelegene Teilstrecke der Mühlhausen— Ebelebener Eisenbahn auf 21 417 S 29 8 festgestellt worden ist.
Erfurt, den 1. November 1914.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. 8
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preus en. Berlin, 4. November 1914.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ist, wie „8. T. B.“ meldet, heute morgen zu Lazarettbesuchen nach dem Westen abgereist.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen. ;
Der Kaiserliche Geheime Oberregierungsrat, vortragende Rat im Reichsschatzamt Johannes Nay ist am 31. Oktober den schweren inneren Verletzungen erlegen, die er durch einen Schrapnellschuß im Gefecht bei Houthulst (Belgien) am 22. Oktober erlitten hatte, Nay war früher in der preußischen Zollverwaltung und im Ministerium für Handel und Gewerhe beschäftigt und seit sieben Jahren als Referent im Reichsschatzamt tätig. Der Ruf zu den Fahnen erweckte in ihm den sehnlichen Wunsch,
Berlin, Mittwoch den 4
als Hauptmann der Landwehr seine Kraft dem Dienste des Vater⸗ ir, zu widmen und mit in der vordersten Schlachtreihe zu tehen. Eisernen Kreuzes die verdiente Anerkennung. Seine Vakerlands⸗ liebe, die ihn trotz vorgeschrittener Jahre von Beruf und Familie freiwillig zu dem großen Kampf um die Freiheit und den Bestand des Reichs trieb, entsprang einer tiefangelegten, gerad⸗ sinnigen Natur, deren sittlicher Ernst doch stets von dem wärmen Gefühl einer heiteren, teilnehmenden Liebenswürdigkeit durch⸗ drungen war. Das Reichsschatzamt betrauert in ihm nicht nur den hochbegabten, kenntnisreichen, in den Pflichten seines Berufs aufgehenden Beamten, sondern auch den liebenswerten Menschen, der das, was ihm groß und heilig war, durch seinen Tod be— siegelt hat.
Auf Grund mißverstandener Zeitungsnachrichten werden beim Auswärtigen Amte zahlreiche Forderungen von Deutschen gegen ihre im feindlichen Auskand be— findlichen Schuldner mit der Bitte angemeldet, für deren Eingang, sei es unmittelbar, sei es durch Berücksichtigung beim Friedensschluß, Sorge zu tragen. Wie ö meldet, ist eine Beitreibung deutscher Forderungen im feind—⸗ lichen Ausland auf diplomatischem Wege unter den gegen⸗ wärtigen Verhältnissen ausgeschlossen. Soweit das feindliche Gebiet in deutsche Verwaltung genommen ist, würden sich die Gläubiger an die zuständigen deutschenꝰ oder unter deutscher Aussicht stehenden Behörden zu wenden haben. Ueber die Frage, in welchem Umfang später derartigen Forderungen Schutz gewährt werden kann, schweben Erörterungen, die noch nicht zum Abschluß gelangt sind; ihr Ergebnis wird seinerzeit der Oeffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Bis zu diesem Zeitpunkt empfiehlt es sich, von der Anmeldung der Forde⸗ rungen beim Auswärtigen Amt abzusehen. Selbstverständlich bleibt es den Gläubigern unbenommen, sich durch gerichtliche Beschlagnahme Vermögenswerte zu sichern, die ihre Schuldner innerhalb des Reichs besitzen. Dagegen ist es unzulässig, zur Befriedigung solcher Ansprüche Privateigentum, insbesondere Privatforderungen anderer feindlicher Ausländer innerhalb des Deutschen Reichs von Amts wegen zu beschlagnahmen.
Nach einer Blättermeldung soll die englische Regierung nach Besprechung mit den verbündeten und neutralen Mächten beschlossen haben, die Londoner Deklaration von 1909 nicht mehr als Grundlage für ihre Handlungsweise in An— gelegenheiten des internationalen Rechtes anzusehen. Zu dieser Nachricht schreibt die „Kölnische Zeitung“:
Eine Bestätigung fur diese Lossagung Englands von der Londoner Deklaration scheint noch nicht vorzuliegen. Es wird aber wohl festgestellt werden müssen, ob eine solche Losjagung erfolgt ist. Sollte dies der Fall sein, fo würden wir daraus den selbstoerständ⸗ lichen Schluß zu ziehen haben, daß England gegenüber auch Deutsch. land an die Londoner Detlaratjon nicht mehr gebunden wäre.
Das Zentralkomitee des Preußischen Landesvereins vom Roten Kreuz weist darauf hin, daß bei den in den Provinzialhauptstädten ansässigen Vorständen der einzelnen Provinzialvereine vom Roten Kreuz besondere Aus kunft⸗ stellen, von denen Nachrichten über Verwundete ausgegeben werden, nicht bestehen. Das oben genannte Zentralkomitee selbst hesitzt nur eine Auskunftstelle zur Nachrichtenvermittlung über Kriegsgefangene der kriegführenden Staaten, während Mitteilungen über gefallene oder verwundete deutsche Heeres⸗ angehörige vom Zentralnachweisehureau des Königlichen Kriegs— ministeriums (Berlin, Dorotheenstr. 48) herausgegeben werden.
T. B.
In der vorgestrigen Mitteilung des „W. T. B.“ über die deutsche Zivilverwaltung im Erzbecken von Longwy und Briey muß der dritte Satz lauten: „Die Bearbeitung der Angelegenheiten der Zivilverwaltung des Okkupationsgebietes beim Gouvernement wurde dem Regie⸗ rungsrat Liebermann übertragen.“
Auf Grund der Schlußbestimmung in Anlage C zur Eisenbahnverkehrsordnung hat das Reichseisenbahnamt unterm 2J. v. M einige Aenderungen der Nummer Ja verfügt:
In den Eingangsbestimmungen A. Sprengmittel
sind in der 1. Gruppe a) „Rhenanit“ und in der 2. Gruppe b) „Egelit“ sowie der „Kieselbacher Chlorat— sprengstoff nachgetragen. Die Vorschrift unter A. 3. Gruppe der Sprengmittel, Ziffer 5 Abs. (Y) ist dahin geändert, daß die bisher nur für die Ausfuhr der Dynamite ge⸗ währten Verpackungserleichterungen auch für den In⸗ landsverkehr bis auf weiteres zugelassen sinb.
Das Nähere geht aus der Bekanntmachung in Nr. 95 des „Reichsgesetzblatts“ vom 29. v. M. hervor.
lbends. .
Seine begeisterte Tapferkeit fand in der Verleihung des
Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeiger“ liegen die Ausgaben 170, 171 und 172 der Deut schen Verlustlifsten bei. Sie enthalten die 68. Verlustliste der preußischen Armee, die 41. Verlustliste der baye⸗ rischen Armee, die 47. Verlufstliste der sächsischen Armee und die 49. und 50. Verlustliste der württem⸗ bergischen Armee.
Oesterreich⸗Ungarn.
Die unter der Leitung des Ministers der öffentlichen Arbeiten stehende interministerielle Kommission zur Be⸗ kämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Linde⸗ rung der Notlage im Baugewerbe hat ihre Be⸗ ratungen zum vorläufigen Abschluß gebracht. Wie „W. T. B.“ meldet, wurde neben der Fortführung der bereits eingeleiteten Bauten die Inangriffnahme einer sehr be⸗ deutenden Zahl. wichtiger Bauten auf allen Gebieten des staat⸗ lichen Bauwesens in den Notstandsbezirken beschlossen und bereits eingeleitet. Hierbei sind ins besondere umfangreiche Erd⸗ arbeiten bei Gleislegungen, die großen Massen von speziell nicht qualifizierten Arbeitslosen Beschäftigung geben, hervorzuheben. Auch Flußregulierungen in vielen Kronländern sowie Straßen⸗ und Meliorgtionsbauten geben auf längere Zeit hinaus Gelegen⸗ heit zum Verdienst. Um höher qualifizierten Arbeitern, be⸗ sonders den Baugewerbetreibenden, Arbeitsgelegenheit zu ver⸗ schaffen, wurden die Landeschefs ermächtigt, in den Notstands⸗ gebieten auch Hochbauten zur Ausführung zu bringen. Ferner wurden auch andere Arbeiten, die geschultes Personal erfordern, wie Pflasterungen, Walzungen, Teerungen an Straßen und Regulierungsarbeiten an Flüssen, zur Durch⸗ führung genehmigt. Zur Erleichterung der Hilfsaktion wurden durch Kaiserliche Verordnung Ausnahmebestimmungen für begünstigte Bauten erlassen, so der Verzicht auf die Erlegung von Bürgschaften, häufigere Anweisungen von Abschlagszahlungen für Unternehmer bei staatlichen Bauten und Befreiung von der Erlegung von Kautionen bei öffi(⸗ lichen Bauten während der Kriegsdauer. Es wurde auch Vorsorge getroffen, daß die Kommission beim Auftreten neuer Bedürfnisse nach Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten sogleich in die Lage kommt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Großbritannien und Irland. Die Zahl der allein in London inter nierten Deutschen und Oesterreicher wird dem „Daily Telegraph“ zufolge auf
500M geschätzt. Frankreich.
Der Präsident Poincars und der Kriegsminister Millerand trafen am Sonntag in Dünkirchen ein und konferierten mit dem belgischen Ministerpräsidenten und Kriegs⸗ minister Broqueyville, Lord Kitchener und dem General Joff re. Wie „W. T. B.“ mittelt, wurde neuerdings festgestellt, daß in Gegenwart und Zukunft zwischen den verbündeten Armee stäbn völlige Uebereinstimmung bestehe. Am? sontag begab sich der Präsident Poincaré in Begleitung Joffres und Duparges nach Belgien, um dem König einen Besuch abzustatten, der dem Präsidenten bis zur Grenze entgegenreiste. Poincaré brachte aufs neue die Bewunderung und die Wünsche ganz Frankreichs zum Ausdruck, wofür der König auf das wärmste dankte und seine lebhafte Anerkennung für die französische Armee aussprach. Alsdann fuhr er mit dem Präsidenten im Automobil, in die Königliche Residenz. wo Poincars der Königin seine Aufwartung machte. Später begaben sich die beiden Staatsoberhäupter mit dem General Joffre nach Furnes, wo über die Truppen die Parade abgenommen wurde; danach fand eine lange Konferenz statt. Bei der Verabschiedung versicherte der König den Präsidenten seiner unwandelbaren Freundschaft für Frankreich.
— Die Regierung veröffentlicht eine Erklärung, die der „Agence Havas“ zufolge daran erinnert, daß sie ebenso wie die russische und englische Regierung bei Kriegsbeginn der Pforte ausdrücklich versichert habe, daß sie ihre Unabhängig⸗ keit und Integrität achten werde, wenn die Türkei die Neukra⸗ lität bewahre. Unglücklicherweise habe man seither häufig be⸗ dauernswerte Zuwiderhandlungen gegen die Neutralität fesigestellt, besonders die immer wachsende Zahl der Stellen, die den deutschen Offizieren anvertraut worden seien, den Empfang deutscher Waffen und Munition und die Aufnahme, die der „Goeben! und der „Breslau“ selbst in dem Augenblick bereitet worden sei, wo die verbündeten Mächte ihren Wunsch nach gutem Einvernehmen durch eine wohlwollende Haltung bezüglich der Kapitulationen bewiesen hätten. Die Erklärung erinnert an die von den türkischen Schiffen ohne vorherige Ankündigung oder Herausforderung begangenen kriegerischen Akte und sagt:
Rußland und Frankreich wollten im Ginverständnis mit England beffen, daß die Akte den deutschen Offitieren zufuschteiben seien; sie schlügen daher der Türkei vor, ihre Politik nicht von Berlin leiten zu lassen, und zwar durch die sofortige Enilassung aller deutschen Offiztere. Nach dem Zusainmentrit! des großen Rates habe sich die Türkel darar f beschränkt, die Zurückberuung der türkischen Schiffe in
die Meerengen vorzuschlagen, und habe erklärt, sie wolle in Frieden mit
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