Deutscher Reichsanzeiger
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auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
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dir Königliche Expedition des Reichs und AÄtaatzanzeigerz
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M 2GG.
Inhalt des amtlichen Teiles:
Bekanntmachung, betreffend Ausfuhr⸗ und Durchfuhrverbote. Ordens verleihungen usw.
Deutsches Reich. Erste Beilage: Uebersicht der Prägungen von Reichsmünzen in den deutschen Münzstätten bis Ende Oktober 1914. Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Erlaß, betreffend die Berücksichtigung der großen kriegerischen Ereignisse der Gegenwart im Unterricht an den höheren Lehranstalten.
Bekanntmachung.
Auf Grund des 58 2 der Kaiserlichen Verordnungen vom 31. Juli 1914, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Waffen usw., bringe ich nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis:
J. Verboten ist die Ausfuhr und Durchfuhr von:
Rindleder jeder Gerbungsart, auch Spaltleder, Roßleder jeder Gerbungsart, auch Spaltleder, Kalbleder, Kalbfellen,
5) Kunstwolle,
Knochen, Knochenzapfen (Hornpeddig), Hufen, Klauen, roh, auch entfettet, zu anderen als Schnitzzwecken, der statistischen NA. 1565 und von Hornspänen (Abfall⸗ spänen) und Hornmehl der statistischen Nr. 1569,
7) Weißblechwaren jeder Art, soweit sie nicht in Form von Dosen, Büchsen usw. als Verpackung anderer Waren mit ausgeführt werden,
8) Schmelztiegeln aus Graphit.
II. Aufgehoben ist das Verbot der Aus⸗ und Durchfuhr von Lamm, Schaf⸗Zickel⸗, Ziegen, Reh⸗, Hirsch⸗, Renntier⸗ Hunde⸗, Schweins⸗ usw. Leder, bearbeiteten Häuten von Fischen und Kriechtieren, künstlichem Leder,
ö, ist aufgehoben die Ziffer 2 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 3. September 1914 („Reichsanzeiger“ Nr. 207 vom 3. September 1914),
endlich ist aufgehoben das Verbot der Aus- und Durchfuhr von Geigenharz in geformten Stücken (Kolophonium für Geigen, Celli und Baßgeigen) und von Sohlendurchnähmaschinen mit Kettenstich.
III. Das Verbot der Ausfuhr und Durchfuhr von Fellen zur Pelzbereitung und Pelzjwar en (Bekannt— machung des Reichskanzlers vom 7. August 1914) erstreckt sich nicht auf Breitschwänze, Persianer, Schiras, Moiré— Astrachan, roh und gefärbt, gesärbte Ziegenfelle und Ziegendecken, rohe und gefärbte Krimmer, gefärbte Schmaschen.
Berlin, den 10. November 1914.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem bisherigen Gesandten in Stuttgart, Wirklichen Ge⸗
heimen Rat und Kammerherrn von Belo w⸗Rutz au den Stern zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub,
dem Sparkassenrendanten a. D. Johrs in Soltau ben Königlichen Kronenorden vierter Klasse,
dem Hauptlehrer a. D Urban in Glatz, den Lehrern
a. D. Mende in Nieder Thalheim bei Landeck i. Schl. und Seidenstücker in Bleicherode, Kreis Grafschaft Hohenstein, den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, dem stellvertretenden Standesbeamten, Rentner Lüttgen in Arnoldsweiler, Kreis Düren, und dem Presbyter, Kolon und Kalkofenbesitzer Strakerjahn in Oldendorf, Kreis Halle i. W., das Verdienstkreuz in Silber,
dem Schuldiener a. D. Weise in Merseburg, dem Aus— zügler Wilzek in Mollwitz, Landkreis Brieg, und dem Lohn⸗ grbeiter Lange in Niedervorschütz, Kreis Melsungen, das Allgemeine Ehrenzeichen sowie
ndem Tapetendrucker Rüsse in Schleptrup, Kreis Bersen⸗ brück, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.
Königreich Preußen.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts— angelegenheiten.
. Der bisherige Präparandenanstaltsvorsteher Otto Roth— kähl, aus Rummelsburg in Pommern ist zum Kreisschul⸗ inspektor in Karthaus ernannt worden.
Berlin, Mittwoch, den 11. November, Abends.
Aus mir zugegangenen Mitteilungen habe ich mit Be⸗ friedigung ersehen, daß es an vielen höheren Lehranstalten in vortrefflicher Weise angestrebt wird, in den einzelnen Unterrichts⸗ stunden und bei anderen geeigneten Gelegenheiten die Lehrauf— gaben zu den großen kriegerischen Ereignissen, die unser aller Herz und Sinn erfüllen, in lebendige Beziehung zu setzen. Ich kann diesen Bestrebungen nur meine Anerkennung aussprechen und bin überzeugt, daß keine der mir unterstellten höheren Lehranstalten es unterlassen wird, die Jugend anzu⸗ leiten, die ruhmvolle Zeit verständnisvoll mitzuerleben und die Erinnerung an sie unauslöschlich in ihr Gedächtnis einzuprägen. Jeder von uns, der nicht mit ins Feld hinausziehen kann, wird denen, die da draußen Gut und Blut für das Vaterland opfern, einen Teil des schuldigen Dankes dadurch abstatten können, daß er ihre Heldentaten verkündet, und so wird auch jeder Jugendbildner es als eine seiner schönsten Aufgaben an— sehen, durch stete Bezugnahme auf die Großtaten unseres Volkes und auf die gewaltigen Leistungen unseres tapferen Heeres in die Seele der Jugend den Samen vaterländischer Begeisterung einzupflanzen, der auch in der Zukunft noch reiche Frucht tragen soll.
Solche Anknüpfungen hindern keineswegs, an der Forderung treuer Pflichterfüllung bei den Schülern und Schülerinnen fest— zuhalten, auch wenn hier und da in der vorgesehenen Stoffver⸗ teilung geringe Verschiebungen oder gar Lücken durch das Ein⸗ gehen auf die Tagesereignisse eintreten sollten.
Berlin, den 6. November 1914.
Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. von Trott zu Solz.
Abgereist:
Seine Exzellenz der Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke nach dem westlichen Kriegsschauplatz.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 11. November 1914.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll— und Steuerwesen und für Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.
9 Auf dem Kriegsschauplatz im Westen fand den Heldentod
für das Vaterland der Bataillonskommandeur in einem
Königlich bayerischen Infanterieregiment, frühere Gouverneur
* Schutzgebiets Togo, Graf Julius von Zech auf Neu— o fen.
Graf von Zech, am 23. April 1868 geboren, trat im Juli 1886 als Portepeefähnrich in das Königlich bayerische 2. Infanterieregiment Kronprinz ein und wurde 1888 Leutnant, 1895 Oberleutnant. Im März 1895 erfolgte seine Uebernahme in den Dienst des Schutzgebiets Togo. Er war zunächst als Stations ⸗ und Enzpeditionsleiter im Hinterlande des Schutzgebiets tätig, wurde 1900 Bezirksamtmann, 1902 Kanzler beim Gouvernement und zugleich Vertreter des Gouverneurs. 1903 erhielt er den Charakter als Regierungsrat; am 11. Mai 1905 erfolgte seine Ernennung zum Kaiserlichen Gouverneur. Gesundheitsrücksichten nötigten ihn, im Jahre 1910 seine Versetzung in den Ruhestand zu erbitten, die ihm unter Allerhöchster Verleihung des Ranges der Räte 1. Klasse in Gnaden erteilt wurde. Graf von Zech hat sich in langjähriger kolonialer Tätigkeit hervorragend be⸗ währt. Insbesondere hat er es verstanden, sich die Liebe und das Vertrauen aller seiner Beamten, der gesamten westafrika⸗ nischen Kaufmannschaft und der Eingeborenenbevölkerung in vollstem Maße zu erwerben. Der Aufschwung und die günstige Finanzlage des Schutzgebiets Togo ist nicht zum geringsten sein Verdienst. Für die bei kriegerischen Expeditionen im Hinterlande des Schutzgebiets Togo bewiesene Tapferkeit wurde ihm der Königliche Kronenorden IV. Klasse mit Schwertern, der Königliche Kronenorden III. Klasse mit Schwertern am Ringe und aus gleichem Anlaß das Ritterkreuz II. Klasse des Königlich Bayerischen Militärverdienstordens verliehen. Für seine hervorragenden Verdienste um die Entwicklung des Schutzgebiets Togo ist er durch den Roten Adlerorden III. Klasse mit der Schleife und den Königlich Bayerischen Verdienstorden vom heiligen Michael II. Klasse ausgezeichnet worden. Seine vortrefflichen Charaktereigenschaften, seine vor⸗ nehme Gesinnung und große persönliche Liebenswürdigkeit sichern ihm ein dauerndes ehrenvolles Andenken.
1914.
Die Rückkehr mittelloser deutscher Flüchtlinge nach Belgien ist nach einer Mitteilung des „W. T. B.“ einstweilen in deren eigenstem Interesse noch nicht erw . Anträgen dieser Personen auf Gewährung freier Eisenbahnfahrt nach Belgien kann daher nicht entsprochen werden. Wer dahin zurückkehren will, muß dies bis auf weiteres auf eigene Gefahr und Kosten unternehmen.
In einer Zeit, in der es Pflicht eines jeden Deutschen ist, sein Gold zur Reichsbank zu tragen, haben sich nach einer Mitteilung des Oberkommandos in den Marken hier Leute gefunden, die das Gold zu sammeln und aufzukaufen suchen, um es in das Ausland zu verbringen. Da ihre Bemühungen bei den Banken und deren Angestellten keinen Erfolg hatten, wenden sie sich jetzt an das Publikum, namentlich in Gast⸗ wirtschaften und auf den Postämtern, um gegen ein geringes Aufgeld Gold für andere Geldsorten einzutauschen. Derartige Machenschaften, Gold einzusammeln und au fzu⸗ kaufen zu dem Zweck, es in das Ausland zu verbringen, sind in gegenwärtiger Zeit verwerflich. Von der Vaterlandsliebe der Bevölkerung muß erwartet werden, daß sie das ihrige dazu beitragen wird, solchen Elementen das Handwerk zu legen, indem sie diese Agenten des Auslandes auf der Stelle der Polizei übergibt.
Drei türkische Prinzen, begleitet von dem hiesigen türkischen Botschafter und zwei deutschen Dolmetscher⸗Offizieren, sind, wie ‚W. T. B.“ meldet, vorgestern vormittag nach dem Hauptquartier Seiner Majestät des Kaisers abgereist.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 188, 189 und 190 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 74. Verlustliste der preußi⸗ schen Armee, die 47. Verlustliste der bayerischen Armee, die 52. Verlustliste der sächsischen Armee und die 55. Verlustliste der württem bergischen Armee.
Oesterreich⸗Ungarn.
Die ungarische Regierung hat eine Verordnung erlassen, der zufolge! Mühlen Feinmehl nur im Höchstmaße von 15 Proz. ihres Gesamterzeugnisses herstellen können. Brot⸗ mehl aus Weizen oder Roggen kann zu 33 Proz mit Gersten⸗ mehl oder mit 30 Proz. Mais⸗, Kartoffel⸗ oder Reismehl ge⸗ mischt werden. Andere Gattungen von Mehl dürfen aus Weizen oder Roggen nicht erzeugt werden.
Großbritannien und Irland.
Die vorgestrige Lordmayorprozession trug ein mili⸗ tärisches Gepräge. Zum ersten Male nahmen auch Abord⸗ nungen aus Kanada, Neuseeland und Neufundland daran teil. An dem am Abend abgehaltenen Bankett hielten Asquith, Balfour, Winston, Churchill und Lord Kitchener Ansprachen.
Lord Kitchener rühmte, wie W. T. B.“ meldet die englischen Truppen, die sich auf dem Kontinent schlügen, und drückte dann seine Bewunderung für die ruhmreiche französische Armee aus. Unter der Leitung Joffres, der nicht nur ein großer Führer, sondern auch ein großer Mann sei, könne man auf den endgültigen Sieg vertrauen. Ferner zollte Lord Kitchener den russischen Armeen Anerkennung, die unter dem Befehl des Großfürsten Nikolai Nikolajewitsch einen Steg von größtem strategischen Wert davongetragen hätten, ferner der belgischen Armee, die unbegrenzte Bewunderung wegen ihrer glänzenden Verteidigung erwecke, schließlich den Armeen Ja— pans, Serbiens und Montenegros für ihre heldenhaften Taten. Wir verfügen‘, fuhr der Mnister fort, „über außerordentliche Hilfsquellen an Menschen und Material, und wir besitzen den wunderbaren Schwung, der an eine Niederlage nicht glauben läßt. Unsere Verluste waren ernst, aber, weit entfernt die Begeisterung des englischen Volkes zu vermindern, haben sie im Gegenteil dazu beigetragen, den Mut unserer jungen Männer zu entflammen.“ Indem Lord Kitchener auf die ver⸗ nichtenden Kriegsmaschinen zu sprechen kam, mit denen sich die Feinde so sorgfältig versehen hätten, sagte er, daß die, welche das Datum des Krieges im voraus festsetzten, einen beträchtlichen Vorteil über die anderen hätten, und erklaͤrte zum Schlusse, daß, abgesehen von den kolonialen Kontingenten, jetzt über 1 250 0600 Mann das erste Zeichen zum Abrücken erwarteten.
Der französische Botschafter Paul Cam bon sprach dann im Namen der Botschafter der verbündeten Mächte. Er er⸗ klärte, daß Frankreich niemals kriegerische Hintergedanken ge⸗ nährt und alle Anstrengungen gemacht habe, um einen Konflikt zu vermeiden. Der Botschafter fuhr dann fort:
Europa hat einst Einsälle von Barbaren erlebt, aber was es bisher niemals gesehen hat, ist die von Gelebrten als Dogma auf— gerichtete und gelehrte, sowie von der geistigen Elite . Barbarei, eine Barharei die darch die Wr r gf nr vermehrt wird, eine schuimessterliche Barbarei Diese Lehrer der Brutalität hatten geglaubt, alles zu vermögen, aber sie hatten nicht vorausgesehen, daß sie an dem Gewissen der zivilisierten Welt einen Widerstand finden würden.
— Der Arbeiterabgeordnete Barnes hielt gestern eine Rede in Birmingham, in der er sagte, es gehe viel bedenkliches Gerede über die allgemeine Wehrpflicht um. Wenn die
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