1914 / 270 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Nov 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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Kunst und Wissenschaft.

Das Kunstgewerbemuseum hat jüngst eine Anzahl von mittelalterlichen Bronze⸗ und Mesfinggeräten erworben, die in e Beztehung von Interesse sind. Man kann unter den Gießgefäßen, die im Mitteialter zu Handwaschungen im häuslichen und kirchlichen Gebrauch dienten, Gefäße in Tierform und LIlche, die menschliche Köpfe und Brustbilder darsiellen, unterscheiden. Jene gehen nachweisbar auf orientalsche Vorbilder zurück, während diese eine rein abendländische Form sind, bei der vlelleicht ein Nach leben oder Wiederausleben antiker Bronzegesäße vorliegt. Deutsche Kopfgefäße wurden schon im 12. Jahrhundert angefertigt, ais die Tierkannen noch deutlich unter islamlschem Einfluß standen. Wahr. scheinlich hat die in jenem Jahrhundert zunehmende Beliebtbeit der Reliquiengehsuse aus Bronze in Kopfform am melsten dazu bei- getragen, daß die Erigleßer die Kopfform auch für Gießgefäße ver⸗ wendeten, obwohl sie für den Gebrauch als Handwaschkannen weder besonders , . noch sonst begründet war. Die Kopfkannen sind im Verhältnis zu den häufigen E , auch recht selten ge⸗ blieben. Unter den Neuerwerbungen des Kunstgewerbemuseums befindet sich, wie im Novemberheft der Amtlichen Berichte aus den Königlichen Kunstsammlungen' mitgeteilt wird, ein 17 em hohes Kopfgesäß, daz aus der Kirche von Riethnordhausen am Kpff— häuser stammt und die freie Bearbeitung eines im Museum don Hermannstadt befindlichen Mannskopfes ist. Der Kopf erhebt sich aug einer runden, auf drei Füßen stebenden Schale, deren Rand mit dem Hinterhaupt durch den Handgriff verbunden ist; aus der Stirn ragt das Gießrohr des Gefäßes. Freie Wiederholungen solcher Gefäße sind häufig; ja es mögen manche Modelle durch Geschlechter in einer Gießer familie sich erhalten haben. Da die Gefäße aber durch Wachsguß hergenellt wurden, wurde jede Wiederholung immer wieder von neuem freihändig modelliert, sodaß sich wirkliche genaue Nachgüsse nicht finden. Alle unveränderten genauen Wiederholungen bekannter Modelle, die im Kunsthandel häufig umgehen, sind Fälschungen aus dem 19. oder 20. Jabrhundert. Nach Form und Aussübrung ist das Rꝛtethnordhausener Stück etwa in den Anfang des 13. Jahrhunderts zu setzen. Viel seltener als für Gießgefaͤße sind die Tierformen in der Erzgießerei für Leuchter verwendet worden, vermutlich, weil eine zweckmäßige Verbindung des Kerzenträgers mit dem Tterköiper nicht leicht zu finden war. Zu den Neuerwerbungen des Kunstgewerbe⸗ museums gehören jwet derartige Leuchter: ein Löwe von ziemlich romanischer Haltung und ein Hund in der Stilisierung der mittleren Gotik des 14. Jahrhunderts. Oer Kerzenträger wächst bei den Tieren aus dem Räcken empor. Die Tierleuchter sind der Standfestigkeit halber massiv gegossen; im übrigen ist ihre stilistische Durchbildung von derjenigen der Wafsergefäße nicht verschieden. Beide Sorten Ge⸗ fäße scheinen aus den glelchen Güießwerkstätten hervorgegangen zu sein, denn dasselbe Modell ist zuweilen sowohl als Leuchter wie als Gießgefäß erhalten. Die Heimatsfrage dieser Bronze und Messingg fäße, die echte Meister⸗ oder Ortsbezeichnungen nicht tragen bat man bisher nicht genau untersucht; man hat sich vielmehr meist mit dem allgemeinen Hinweis auf die im Mittelalter bedeutende und, künstlerisch hoch ehende Messingindustre im mittleren Maaegebiet begnügt, deren Erjeugnisse nach dem Namen eines Hauptbetriebsorts als en nen zusammengefaßt werden. Einige feine romanische Stücke mögen auch in Dinant hergestellt sein, die große Mehr⸗ zahl der Teergefäße des 14. und 15. Jahrbunderts zeigt aber mit den gleichzeitigen Messinggußstücken der Maas und Flanderns keine Verwandtschafst. Sie . meistens viel altertümlicher aus und scheinen unter romanischem Einfluß zu stehen, während die flandrischen Gelbgußwerke dem Zeitstil folgen und gotische Züge aufweisen. Ist eist festgestellt, daß diese Dandgefäße mit der höher stehenden zeingenössischen Erzgießerel der Niederlande nichts zu schaffen haben, so kann als ihre Heimat nur Deutschland in Frage kommen, wo ja auch dle große Mehrzahl der Messingbecken entstanden ist, die ursprünglich zu den Gießgzefäßen ge— hörten. Als engete Heimat weisen mehrere Umstände nach Nord⸗ deutschland. Die größte Sammlung von Handwassergefäßen im Dänischen Nationalmuseum z. B. stammt aus schleswig holneinischen und flandinavischen Kirchen; auch in Mecklenburg und in nieder elbischen Gottes häusern hat man solche Gefaße vielfach gefunden. Das sind dieselben Gebiete, die vom 13. Jahrhundert an eine sehr reiche Zahl von Erztaufbecken und Kirchenleuchtern aus Messing von einheimtscher Arbeit aufzuweisen haben.

Die Königlich Baverische Akademie der Wissen schaften hat in ihrer am Sonnabend abgehaitenen Jahressitzung, der auch Seine Maj stät der König beiwobnte, die Professoren Wil i⸗ stätter, Rubner, Hintze und Troeltsch von der Berliner Uni⸗ versitãt zu korrespondterenden Mitgliedern gewählt.

Verkehrswesen.

Durch Vermittlung der Postbehörden können den Kriegs—⸗ gefangenen mit dem Umweg über neutrale Länder Fünf⸗ kilopakete übersandt werden. Es wird auf diese Gelegenheit im Hinblick auf Weihnachten aufmerksam gemacht. Nähere Auskunft erteilen die Postbehörden.

Die Briejsbestellung in Brüssel muß vorläufig durch deutsches Personal ausgeführt werden. Ste wimd sehr erschwert da⸗ durch, daß auf zahlreichen Sendungen die nähere Adresse nicht oder nur mangelhaft angegeben ist. Es liegt im Vorteil der Absender und Empfänger, wum het allen Brief endungen nach Brüssel, arch bei Sendungen an große Firmen, stets der Stadtteil, die Straße und die Hausnummer angegeben werden.

Theater.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Dypernhauz. 174. Abonnemente voꝛstellung. . Violetta ea Trariata.) Dryer blätter! in vier Akten von Giuseppe Verdi. Text won Piave. Mustkalische Leitung: Herr Rapellmeister von Strauß. Regie: Herr Drerregtffear Troescher Anfang 7 br. Straße.

und Willy Bredschneider. Mittwoch: Geschlossen.

friel in fünf Aufügen von Paul Heyse. Schering. * Heir Oberregisseur Patry. Anfang Mittwoch: Geschlossen. 7 t.

Mittwoch: Dyernhaus. Mittage 12 Uhr: Chorkonzertmatine e. Abends 71 Uhr: eonzert des Königlichen Cpernchors.

Schauspielhaus. Geschlossen. ö

Freitag: Brand.

Bernauer und Schanzer.

Reinhardt. Dienstag, Abends 7 Uhr: Mittwoch: Geschloffen.

MWallen stein Tod. ü. Ee, me, und Sonnabend: Wallen⸗ einst im Mai. Freitag⸗ Faust, 1. Teil.

K anmmersypiele.

gleinstãpter. Garten.)

Donnertßtag big Sonnabend: Die Ter große und der kleine Klaus.

deut schen Aleln ftadter. Mittwoch: Geschlossen.

Berliner Theater. Dienstag, Abent⸗ 3 Uhr- Ertrabtlätter? Heiter. Pilber Atents?- Der große und der kleine auß ernster Zeit von Bernauer⸗-Schanzer Klaus.

Theater und Musik.

Königliches Schauspielhaus.

Kater Lampe“, eine Komödie in vler Akten des verstorbenen Reichstagsabgeordneten Emil Rosenow, die bereits im Jahre 1903 im Berliner Theater lhre Eistaufführung erlebt hatte, übte am Sonn— abend auch auf die Zuschauer des Königlichen Schauspielhauses ihre erheiternde Wirkung aus und fand lebhasten Beifall. Die Fabel des Stückeg hat Aehnlichkeit mit der des Zerbrochenen Kruges“ von Kleist, insofern, als es sich hier wie dort um Schadenserfatz= ansprüche handelt, deren Beurteilung und Eintreibung von einer un— fähigen Dorfobrigkeit verlangt werden. Was aber Kleist in wunder—⸗ bar plastischer und gedrängter Form in einem Aufzug vor unsern Augen entwickelt, das ist hier in vier, auch mehrfache Erinnerungen an Hauptmanns „Biberpeli“ erweckende Akte etwas breit auseinander. gezogen. Aber der autzgesprochene Sinn des Verfassers für Humor sowie für grotesk Komisches sowie die gute Anlgge und Durchführung der verschiedenen Charaktere hilft über Längen siegreich fort und läßt die Aufmerksamkeit der Zuschauer nicht erlahmen. Gelungene Momente sind z. B. die Beschlagnahme des einem armen Drechstergesellen ge— hörigen Katers von Amts wegen, weil der Geselle für den durch das Tier verursachten Schaden nicht aufkommen kann, ferner die Tötung und Verspeisung des Katers, der in amtlichen Gewahrsam gegeben worden war, durch den Amtsdiener und sein Weib sowie den Gendarmen und den Brlefträger, welchen letzteren vorgeredet wird, der leckere Braten sei ein auf dem Felde vorgefundener Hase, und zum Schluß die schneidige , der Untersuchung über den verschwundenen Kater durch den Gendarmen, bei der die ihn selbst belastende Wahrheit in drolligster Welse an den Tag kommt. Die Regie, deren sich Herr 36 der selbst den schneidigen Gendarmen vortrefflich spielte, mit Verstäͤndnis angenommen hatte, sowtie die sämtilchen Darsteller hatten alles getan, um über Längen hinwegzuhelfen und die Vorzüge der Komödie im hellsten Lichte leuchten zu lassen. Den beschränkten und wasserscheuen Ortsvorsteher eines Dorfes im sächsischen Eczgebirge zeichnete Herr Vallentin mit sicheren Strichen. Als schüchterner und von Gewissensbissen über den gemordeten Kater gequälter Gemeinde . diener bot Herr Vollmer wiederum eine Meisterleistung komischer Charakteristik, und seine Ehefrau und Verfsucherin stattete Fräulein Arnstädt mit energischen Zügen aus. Unter den anderen Mit- wirkenden verdienen die Damen Conrad, Pategg, Ressel, Hoff und Heisler, die Herren Bruck, Mannstädt und Leffler nachdrücklich hervor⸗ gehoben zu werden.

Im Königlichen Opernbause wird morgen, Dienstag, Violetta“ (, La Pravitzta“) aufgeführt. Die Violetta singt Fräulein Alfermann, die Flora: Fräulein Herwig, den Vater Geimont: Herr Hoffmann, den Alfred: Herr Jadlowker. Dirigent ist der Kapell. meister von Strauß. In nächster Zelt werden Rossinis Tell‘, mit Hermann Jadlowker als Arnold, und „Die sieben Raben“, Overn— dichtung nach dem gleichnamigen Märchen von Hans Joachim Moser zur Musik von Webers Euryanthe“, aufgeführt werden. .

Im Königlichen Schausptelhause wird morgen Colberg! gegeben. In den Hauptrollen wirken die Damen Pategg und Ressel sowie die Herren Kraußneck, Sommerstorff, Werrack. Pohl und Vollmer mit. Zurzeit sind Calderons ‚Richter von Zalamea“ und Dietrich Eckardts Heinrich der Hohenstause“ in Vorberettung.

Im Deutschen Künstlertheater findet am Donnergztag der erste Deutsche Abend', mit Vorträgen von Tilla Durieur und Friedrich Kayßler, statt. Am Mittwoch (Bußzttag) bleibt das Thegier geschlossen, die Tageskasse ist an diesem Tage bon 10 bis 1 Uhr Vor⸗ mittags geöffnet.

Elena Gerhardt veranstaltet am 28. November in der Philharmonie einen Volksliederabend zu ermäßigten Preisen. Das Konzert findet zum Besten der notleidenden Ost— preußen statt.

Mannigfaltiges. Berlin, den 16. November 1914.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfing am Sonnabendvormittag zu einer Beratung über Angelegenheiten der freiwilligen Krankenpflege den stellvertretenden Kommissar He eg zu Trachenberg, den General der Kavallerie von Pfuel, den

eneralarit Dr. Paalzow, den Oberpräsidenten von Waldow⸗Stettin und den Oberpräsidenten von Moltke⸗Schleswig. Nachmittags begab sich Allerhöchsidieselbe nach Pots dam zu einem Besuche des Laza⸗ retts in der Orangerie. Gestern vormütag nahm Ihre Majestät an dem Gottesdienst in der Kaiser Friedrich ⸗Gedächtnis⸗ kirche teil.

Daz Zentralngchweiseburegu des Kriegsministeriums in Berlin bleibt am Bußtag und Toten sonntag den ganzen Tag

geschlossen. d

Die fünfte -Deutsche Rede in schwerer Zeit“ an der Techntschen Hochschule in Charlottenburg wird am 20. d. M., 6 Uhr Abends, von dem Profeffor Dr. Karl Koehne in ihrer Aula ge— balten werden. Sie wild das Thema . Die Soztalsversicherung und der Kräeg n behandeln, und zwar unter Bezugnahme auf die am 4. August 1914 eingeführten Rechtsvorschristen und auf die Steigerung der Kriegstüchtigkeit durch die einschlägige Gesetzgebung. Der Eintritt zu dem Vortrage einschließlich der Kleideraufbewahrung ist frei für jedermann.

Dum ⸗Dum⸗Geschosse bei der englischen Arme e. Ver⸗ schiedentlich ist, sogar von amtlichen Stellen, die Verwendung der

und Horbon. Musit von Walter Kollo Donnerstag bis Sonnabend: Extra. Hasemanns Töchter.

Theater in der Käöniggrätzer Töchter.

Dienstag, Abends 8 Uhr: stellͤng. Colberg. Histortsches Schau. August Stiidberg. Ueberfetzt von Emil

Komödienhaus. Dienstag, Abends 8 Uhr: Wie einst im Mai. Posse mit Rhein.

Deutsches Theater. Dirtttion: Mar BDesang und Tanz in vier Bildern von

Donners ig bis Sonnabend: Wie in hrei Akten von Hügo Lubliner.

Dentsches Nünstlertheater (Narn⸗

en etag Abends s Uhr- Die deut schen bergerstr. 70 71 gegenüber dem Zoologischen ö. ae. LVien glas, Abends 8 Uhr: lottenbuig,

Vonnerttag: I. deutscher Abend. Freitag⸗: Glaube und Heimat. Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr und

völkerrechtgzwidrigen Dum-⸗Dum Geschosse seitens unserer Gegner fest⸗ geslellt worden. Einen weiteren Belträg liefert De. Walter Pöppel⸗ mann vom Pereinelgzarett in Coelsfeld (Westjalen), der in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift: vom 5 November drei Fälle von Verwundungen durch englische Infanteriegeschosse behandelt, die, wie auch die Abbildungen deutlich zeigen, offenbar auf Dum Dum⸗ Kugeln zurückzuführen sind. In dem einen Fall war die rechte Hand des betreffenden Soldaten gus einer Entfernung von 300 Metern getroffen worden, doch hätte man hier immerhln einen sogenannten Querschläger annehmen können. Entscheidend ist aber der zweite Fall, bei dem ein ganz in der Nähe des vorigen be⸗ findlicher Soldat einen Schuß in den Rücken erhielt. Hier konnte man an der Spitze des etwa 25 em langen Schußkanals der mit vielen Zacken versehene Geschoßmantel entfernt werden, und am Ende des Schußkanals fand man den aus dem Mantel aus getretenen, am Vorderteil breit pilzförmig aufgewulsteten Bleikern. Im dritien Fall war der Daumen eines Soldaten getroffen worden und die Wunde war so charakieristisch, daß P. sagt: Diese Verwundung erschlen auch anderen Kollegen, die sich noch sleptisch verhalten hatten, als absolut typisch und beweisend Jür eine Dum, Dum- Verletzung“. Die Verwundungen stammten sämtlich aus derselben Gegend des welt ausgedehnten Schlachtfeldes in der Nähe von Reims, wo die Verwundeten englischer Infanterie gegen⸗ über gelegen hatten. Auch versicherten sie übereinstimmend, sie hätten Dum⸗Dum-⸗Geschosse sowohl auf dem Schlachtselde als in den Taschen verwundeter und gefallener Feinde gefunden. Inwieweit die englische Regierung für diese barbarische Art der Kriegführung un mittelbar eine Verantwortung trifft, läßt sich natürlich aus diesen een, nicht entscheiden, zum mindesten aber hat sie sie nicht ver—⸗ indert.

Bad Homburg, 15. November. (W. T. B.) Seine Königliche Hoheit der Prinz Oskar von Preußen und seine Gemahlin verließen nach fast siebenwöchigem Aufenthalt Bad Pomburg, um sich über Frankfurt a. M. nach Schloß Lieser an der Mosel zu begeben. Der Prinz wird morgen in das Große Hauptquartier zurückkehren.

Halle (Saale), 14. November. (W T. B.) Amtlich wird ge⸗ meldet: Auf dem Bahnhof Schkeuditz sind durch Ueber ahren des auf „Halt stehenden Einfahrtssignals die Güterzüge 6031 und s8aß0 gegen 1 Uhr Mitiags zusammengestoßen. Das Gleis Halle —-Lespzig war bis 44 Uhr gesperrt. Der Bahnmeister Seipke ist kot; der Zugführer Michaelis aus Buckau Ichwer verletzt; eine Privatperson Otto Heindrichs anschelnend leicht ver— letzt. Die Lokomotiven und mehrere Wagen sind beschädigt.

Metz, 16. November (W. T. B.) Das Gouvernement er⸗ öffnete auf Befehl des Gouverneuis die Untersuchung gegen den EhrenDomherrn Abbs Collin aus Metz, zurzett unbekannten Aufenthalts, wegen Landesverrats und Majestätsbelei⸗ digung, begangen durch einen Artikel in der französi chen Zeitung La Crolx *.

Wien, 14. November. (W. T B.) Die Zentralstelle des Rathauses hat die Weisung ausgegeben, daß die Arbeits⸗— vermittlungsstellen, und -Anstalten und jene Organisationen, die sich mit der Betöstigung und Unterstützung notleidender Arbeitgz⸗ loser befassen, die Angehörigen des Deutschen Reichs der gleichen Fürsorge, wie die österreichischen Staatsangehörigen, teil⸗ haftig werden lassen.

Wien, 15. November. (W. T. B.) Nach Berichten von Zivilpersonen beiderlei Geschlechts, die aus französischer Gefangenschaft jetzt zurückgekehrt sind, waren die durch den Kriegs- ausbruch überraschten feindlichen Staatsangehörigen auf dem Wege zu den Gefangenenlagern und während der Gefangenschaft rohester Behandlung ausgesetzt. Das nach vertrauenswürdigen Schilderungen aufgenommene Protokoll wurde gestern der amerikanischen Botschaft zur Weltergabe an die amerkkanische Botschaft in Frankreich uͤbergeben, damit das Los der Ge— fangenen dort nach Möglichkeit erleichtert werde. In dem Protokoll beißt es unter anderem: Einige hundert Personen, und zwar Frauen, Männer und Kinder, haben die Fahrt von Lyon nach Chartreuse unter Bewachung von Soldaten und begleitet von johlendem Pöbel mit— gemacht. Hierbei wurde ein etwa 76 jähriger Mann buchstablich vom Pöbel zu Tode getreten. Vor den Augen der übrigen Gefangenen wurden jungen Mädchen die Kleider vom Leibe gerissen bezw. abgeschnitten, sodaß sie beinahe nackt den Leidensweg bis zu dem Bestimmungsorte ihrer Internierung antreten mußten. Wöchnerinnen wurden auf das unmenschlichste behandelt. Weder ärztliche Hilfe, noch ein Tropfen Milch, noch sonst eine Erleichterung wurde ihnen gewährt. Sie wurren ebenso wie alle anderen Ge— fangenen rohen und gemeinen Soldaten zur Obhut übergeben. Die Nahrung bestand aus altbackenem Brot, schlechtem Wasser und Fleisch von abgestandenem Vieh. Andere Einzelheiten über die Frauen und Mädchen zugefügten Beleidigungen lassen sich kaum wiedergeben.“

Valpargiso, 15. Nobember. (W. T. B.) Die deutschen Kreuzer stachen gestern bei Morgengrauen in See.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der

Ersten Beilage.)

Brüche. Dienstag, Abends 8 Uhr: e wer

riegstaten. (Prof. Hans Delbrück.)

Donnerstag und Freitag: Hasemauns Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Vaͤter Cesar; zieht ins Feld. .

Schillertheater? d. (Baltner, Theater

zügen von weg Lee. Mittwoch: Geschlossen. Donnerstag: An der Spree und am

Charlottenhurg. Diengtag, Abends 8 Uhr: Die glückliche Hand. Lustspiel

Mittwoch: Geschlossen. Donnertztag: Die glückliche Hand.

DVeutsches Opernhaus. (Char— Bismarck Straße 34 - 37. Direktion: Georg Hartmann) Viengztag, reiter. Abends 3 Uhr. Die Jüvin. Große Dyer in fünf Akten von J. F. Halöpy. Mittwoch: Bußtagskonzert. Vonnertztag: Figaros Hochzeit. a,, Die Walküre. onnahend: Der Waffenschmieb.

Schönfeld.)

e , , ,, estens. (Station. Kren und. Georg Okonkowgkl. Mußik von Theater an der Weidendammer Theater . (Station i, , m gent n ienstag, Abends 8 Uhr: Polenblut.

Mittwoch, 7 Uhr: Von deutschen K. , Donnerstag bis Sonnabend: Kam'rad

Orchesterfauteuil A 3. —. Donnerstag

Freitag: Polenblut.

Thaliatheater. (Direktion: Kren und

Dienttag, Abends 8 Uhr: Kam'rad Männe. Volkeposse in drei fen die 199., 200. und 201. Akten mit Gesang und Tanz von Jean

FRantstraße 12) sangstexte von Alfred Schönfeld. Mittwoch: Geschlossen.

Männe.

und Sonnabend: Don . Nachmittags 4 Uhr: Hãnsel

Konzerte.

am Nollendorsplatz. Geethonen Saal. Dienstag, Abends

Donnerstag und Sonnabend: Rausch. theater) Dienstag, Abends 8 Uhr: Dienstag, Abends 3 Uhr; Immer feste 77 Uhr: Schumann,. Abend zum Besten

* Grüne Ostern. urn in fünf 5. ,,. , . . unter dem . Kaiser⸗

X 6 1 ö 5 H 1

Worsf Musi s wen hallerl eoss⸗ n ,,,, Mittwoch: striegsoratorium. Donnerstag bis Sonnabend: Immer

feste druff!

——

Kronprinzessin stebenden „Cäcilienhisfe“, veranstaltet von Wilhelm Backhaus.

Zirkus Schumann. Dienstag, Abends 77 Uhr: Große Galavorstellung mit

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236) bedeutend ermäßlgsen Pressen. Dientztag, Abends 8 Uhr: Wolken⸗ reiter. Fliegerlustspiel in drei Akten . von Leo Walther Stein und Eduard Gugen Ritter.

Mittwoch: Geschlossen.

Donnertzltag bis Sonnabend: Wolken

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition (Koye)

in I rlin. (21209)

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen

usgabe der Deutschen Verlustlisten.

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Erfte Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Kköniglich Preußischen Staatsanzeiger.

Mn 270.

Berlin, Montag, den 16. November

1914.

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Amtliches.

Königreich Preußen.

Verordnung

über die Bildung von Genossenschaften zur Boden— verbesserung von Moor⸗, Heide- und ähnlichen Ländereien.

Vom 7. November 1914.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.,

verordnen auf Grund des Artikel 63 der Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 18560 (Gesetz⸗ samml. S. 17) und auf den Antrag Unseres Staatministeriums, was folgt:

81 Die Gigentümer von Moor, Heide⸗ und ähnlichen Ländereien können nach den Vorschriften dlieser Verordnung zu einer Genossen⸗ schaft vereinigt werden, die den Zweck hat, diese Ländereien nach einem einheitlichen Plane unter Beschaffung der Vorflut und gleichzeitiger Herstellung der erforderlichen Wege und Gräben in Acker, Wiese und Weide umzuwandeln und nach Bedarf zu bewirtschaften und zu nutzen. Das Genossenschaftsgebiet kann in mäßigem Umfang auf andere Ländereien aue gedehnt werden, soweit deren Zuztehung zur Herstellung besserer Grenzen oder zu einer erheblich besseren Bewirischaftung erforderlich erscheint Solche Ländereien nehmen an den Kosten der

Bodenverbesserung nicht teil. ö.

Die Satzung der Genossenschaft wird von dem Minister für Landwirtschafi, Domänen und Forsten erlassen. Mit dem Erlasse der Satzung entsteht die Genossenschaft.

§ 3.

Dle Genossenschaft muß einen Vorstand haben. Dieser kann aus einer oder aus mehreren Personen bestehen, von denen eine den Vorsitz führt. Der Vorstand wird von den Genossen gewählt. Die Satzung kann jedoch bestimmen, daß der Vorstand von der glu ff i e e r, (Sz 4 bestellt wird.

Die Aufsichtsbehörde ist befugt, Mitglieder des Vorstands, die sich einer Pflichtverletzung schuldig machen oder zur Führung der Ge— schäft! der Genossenschaft ungeeignet sind, ihres Amis zu entsetzen. Sie kann die Geschäfte des Vorstands dem Vorstand elner Gemeinde oder dem Kreigausschuß eines Kreises übertragen, zu deren Bezirke das Genossenschaftageblet ganz oder teilweise gehört. Diese sind zur Uebernahme und Führung der Vorstandsgeschäfte verpflichtet. Vie Aufsichtsbehörde kann dafür eine angemessene Entschädigung festsetzen.

Gegen die Verfügung der Aufsichtebehörde ist nur die Beschwerde an den Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten zuläͤfsig.

§ 4.

Die Genossenschaft steht unter der Aufsicht des Staates. Die Aufsicht wird von dem Regierungepräsidenten, in dessen Beztrke die Genossenschaft ibren Sitz hat, in zweiter Instanz von dem Minister für Landwirtschaft, Domaͤnen und Forsten geführt.

Die Aufsichtsbehörde ist berechtigt, ihre Anordnungen unmkttelbar durchzusetzen. J

§ 5.

Die Genossenschaft ist berechtigt, auf den zu ihr gehörenden Grundstücken die zur Erfüllung des Genossenschaftszwecks erforderlichen Arbeiten auszuführen und die J Anlagen zu erhalten.

Im Streitfalle beschließt die Aufsichtsbehörde, ob eine Arbeit zur

Erfüllung des Genossenschaftszwecks erforderlich ist. Gegen den Be— schluß ist binnen zwei Wochen die Beschwerde an den Minister für Landwirtschaft Domänen und Forsten zulässig. . Die Genossen können von der Genossenschaft Ersatz verlangen für den Schaden, der für sie aus der Bildung der Genossenschaft unter Berücksichtigung der ihnen daraus erwachsenden Vorteile ent— stebt. Beträst die Ersatzsumme mehr als einhundert Mark, fo sind der Artikel 52 und der Artikel 53 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzhuche sowie der 5 47 des Enteignungsgesetzes vom II. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) anzuwenden.

§ 6.

Ist bei Bildung der Genossenschaft ein zu ihr gehörendes Grund stück verpachtet oder vermietet, jo kann der Pächter oder Mieter jeder zeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen; der Pächter hat während der Dauer des Pachtverhältnisses an Stelle der Ausübung des Pachtrechtes Anspruch auf die dem Verpächter nach der Satzung zustebenden Nutzungen und ist diesem gegenüber verpflichtet, die Ge— nossenschaftslasten zu tragen.

Ist der Vertrag vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung ge— schlossen, so kann der Pächter oder Mieter, wenn er von dem Kündi⸗ r e, aus Abs. 1 Satz 1 Gebrauch macht, von der Genossenschast Ersatz des Schadens verlangen, der ihm durch die vorzeitige Auflösung des Pacht- oder Mietverhältnisses entsteht.

Steht die Nutzung des Grundstücks einem Dritten auf Grund eines Rechtes am Grundstücke zu, so finden die Vorschriften der Ab. 1, 2 über das Pachtverbältnisg mit der Maßgabe enisprechende Anwendung, daß an die Stelle der Kündigung der' Verzicht auf das Recht tritt.

66

Die Genossen nehmen an den Genossenschaftslasten und den Nutzungen sowie am Stimmrechte nach Verhältnis der Fläche ihrer Genossenschaftegrundstücke teil, wenn die Satzung nichts anderes hestimmt. Jeder beitragspflichtige Genosse muß mindestens eine Stimme haben.

§ 8.

Das Verfahren zur Bildung der Genossenschaft wird durch den Regierungspräsidenten geleitet.

Dem Verfahren ist ein Plan zugrunde zu legen, der ent halten muß:

[) Die Bezeichnung der Grenzen des Genossenschaftsgebiets;

2) dle erforderlichen Zeichnungen und Erläuterungen;

3) einen Kostenüberschlag des Unternehmens;

4) die Bezeichnung der Grundflächen, die außerhalb des Ge⸗ nossenschaftsgebiets ur Beschaffung von Vorflut oder zur Herstellung von Verbindungswegen mit der nächsten fahr= baren Straße erforderlich sind.

8 9.

Der Regierungspräsident ernennt elnen Kommissar zur Verhand= lung mit den Beteiligten. . Der Kommissar bat die Satzung zu entwerfen und die im 5 8 Abs. 2 bezeichneten Unterlagen, soweil fie noch nicht vorhanden sind, zu heschaffen. Er bat di. Beielligten über den Pian und die Satzung ju köten und etwaige Einwendungen, erforderlichenfalls nach An= hörung oder unter Zuziehung von Sachverständigen, mit den durch die Einwendungen Betroffenen ju erörtern.

Zur Vertretung von Kriegzteilnehmern sind im Verfahren auch dieienigen zuzulaffen, welche nach Augzkunft dez Gemeindevorstehert deren Geschäfte wahrnehmen.

5§5 10.

Der Termin zur Anhörung der Beteiligten ist mindesteng drei Tage vorher in den Kreieblaͤttern und in ortsüblicher Weise in allen Gemeinden öffentlich bekannt zu machen, auf die sich das genossen⸗ schaftliche Unlernehmen erstrecken soll. Cine Vorladung der einzelnen Berteiligten ist nicht erforderlich.

Der Plan und der Satzunggentwurf sind vor dem Anhörungs— termin offen zu legen; Ort und Zeit der Offenlegung sind in der öffentlichen Bekanntmachung mitzuteslen.

. §11.

Die Satzung ist kostenfrei in den Amtsblättern und nach dem Ermessen des Regierungepräsidenten ganz oder auszugsweise auf Koften der Genossenschaft in den Kreisblättern bekannt zu machen.

§ 12.

Satzunggänderungen können mangels anderweiter Bestimmungen der Satzung von der Mitgliederversammlung mit Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sie bedürfen der Genehmigung des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und sind nach § 11 bekannt zu machen.

Neben den 1 bis 12 dieser Verordnung sind die S5 208, 209, der. 5 212 Abs. ? bis 4, die 5 213 bis 216 218 bis 221, 223, 224, 226 bis 228, der 3 229 Abf. 1, die 55 230, 232 big 235, 237, 333 bis 243, der 5 248 Satz 2 und die 59 250, 261, 262, 271 bis 274, 278 bis 282 des Wassergesetzes vom 7. April 1913 (Gesetzsamml. S. 53) entsprechend anzuwenden.

§ 14.

Der Genosse kann verlangen, daß ihm seine Länderelen, die von der Genossenjchaft bewirtschaftet werden, nach der Ernte oder nach Aufhören des Weidebetriebs ganz oder feilweise zur eigenen Bewirt— schaftung und Nutzung überlassen werden, wenn dadurch die wirt— schaftlichs Nutzung der übrigen Genossenschaftegrundstücke nicht er— heblich beeinträchtigt wird Hat die genossenschaftliche Boden- verbesserung Anlaß zur Einleitung eines Verfahrens zur wirtschaft· lichen Um egung der Grundstücke oder zur Aenderung der kommunalen Zugehörigkeit von Grundflücken geboten, so kann der Aatrag dez Genossen auf Ueberlassung seiner Grundstücke zur eigenen Be wirt- le, ,. und Nutzung während der Dauer des Verfahrens abgelehnt werden.

Bei Streitigkeiten beschließt der Bezirksausschuß. Der Beschluß ist endgültig

An den Kosten, die durch die gemeinschaftliche Bewirtschaftung der den anderen Genossen gehörenden Grundsiücke entstehen, sowie an deren Nutzungen nimmt der Genosse nicht teil.

15 2.

Die Genossenschaft hat das Recht, die im 5 8 Abs. 2 Nr. 4 be- zeichneten Grundflächen zu enteignen. Für das Verf hren gelten die Vorschriften der Verordnung vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S 159) mit der Maßgabe, daß an die Stelle des Ministers der öffentlichen Arbeiten der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten tritt.

Bis zum Erlasse des Enteignungebeschlusses können die Eigen tümer verlangen, daß sie ohne Beteiligung an den Lasten und Nutzungen der Genossenschafst in diese als Genossen ausgenommen werden.

5§5 16.

Gehören Ländereien der im 5 1 bezeichneten Art einer bereits bestebenden öffentlichen Genossenschaft zur Entwässerung oder Be— wässerung von Grundstücken an, so kann die Ausdehnung des Ge⸗ nossenschaftszwecks auf die Zwecke des 5 1 von der Mitglieder⸗ versammlung (dem Ausschasse) mit Stimmenmehrheit beschlassen oder don dem Minister für Landwirtschast, Domänen und Forsten nach Anbörung der Beteiligten gemäß 9, 19 angeordnet werden; zugleich kinn in derselben Weise die Satzung dahin geändert wergen, daß die SS 3, 4, 7, 12 Anwendung finden. Ist der Genossenschaftszweck aus- gedehnt, so gelten die 5, 6, 11, 14 entsprechend.

§ 17.

Zu den durch die Ausführung des genossenschaftlichen Unter— nehmens entstehenden Kosten ist ein angemessener Beitrag aus öffent⸗ lichen Mitteln ohne Auflage der Rückgewähr zu leisten.

518.

Die zur Ausführung dieser Verordnung notwendigen Be— stimmungen erläßt der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

§5 19.

. WVlese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt, soweit sie die Befugnis zur Bildung neuer (5 1) oder jur Aus— debnung des Zweckes bestehender (6 16) Genossenschatten betrifft, mit dem 31. März 1915 außer Kraft; ist bis zu diesem Tage ein Termin zur Anhörung der Beteiligten öffentlich bekannt gemacht (3 10), so , Verfahren nach den Vorschriften der Verordnung zu Ende zu führen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 7. November 1914. (L. S.) Wilhelm.

; von Bethmann Hollweg. Delbrück. Beseler. von Breitenbach. Sydow. von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lentze. von Falkenh ann.

von Loebell. Kühn. von Jagow.

Wohlfahrtspflege.

Inbezug auf die Versendung von Weihnachtsliebesgaben wird, wie W. T. B. berichtet, von der obersten Heeres⸗ leitung folgendes bekanntgegeben: .

Es darf angenommen werden, daß das Weihnachtsfest in Millionen von deutschen Herzen den Wunsch rege machen wird. den Ver⸗ teidigern von Haus und Herd Zeichen der Liebe und Dankbarkeit zu⸗ kommen zu lassen, sie für einen kurzen Augenblick vergesen zu machen, daß sie auf fremder Erde kämpfen, daß sie fern sind von ibren Lteben in der Heimat. Der Wunsch, die einem treuen Gedenken ent. wrungenen Liebesgaben bestimmten Personen zuzuführen, bestimmte Truppenteile oder Heeres verbände besonders zu bedenken, ist um die Weihnachtszeit so begreiflich, daß zu seiner Verwirklichung alles ge— scheben soll, was von militärischer Seite möglich ist, freilich in der bestimmten Hoffnung, daß die Opferfreudigkeit des deutschen Volkez auch die Verteidiger des gemeinsamen Vaterlandes nicht leer aus- . lassen will, deren keine treue Matter oder Gattin, kein orgender Vater oder Freund besonders gedenkt. Deshalb muß den Militärbebörden das Recht gewahrt bleiben, nach billigem Grrmesfen auszugleichen und Sendungen, deren Empfänger sich nicht mebr beim Feldbeer befinden, zum Besten der Allgemeinheit zu derwenden. Für die Zufübrung der Weibnach ltebesgaben an die Front find folgende Bestimmungen in Aussicht genommen:

I Liebes gaben für einzelne.

a. Big einschließlich 250 Gramm kann die Zusendung in Briefen durch die Feldpost jederzeit erfolgen; das Porio beträgt von 80 big

2560 g 19 5. Brlefe von 250 bis 500 g orto 20 werden voraussichtlich im Dezember eine Woche lang ,, .

b. Für Paket sendungen bis einschließlich 5 kg ist nicht die Feldyost zustaͤndig, sondern sind militärische Vorkehrungen getroffen. Die heimatliche Post nimmt in der Zeit vom 23. bis 30. November solche Pakete an und befördert sie bis zu dem zuständigen militär schen Paketdepot in der Heimat. Das Porto beträgt 250 3. Bei den mistlärischen Paketdepotz kann auch unmittelbar von Absendern portofret aufgegeben werden. Die Namen der militärischen Pafetdepoti werden mit weiter erforderlichen Ginzelbestimmungen Über Annahme und Be förderung der Pakete öffentlich bekannt gemacht und in den nächsten Tagen bei sämtlichen Postanstalten des Deutschen Reiches angeichlagen werden. Die Pakete wenden von den militärischen Paketdepots geordnet und über die milttärischen Sammelstationen an die Etappenhauptorte gesandt. Hier werden sie von den Etappenbehörden übernommen, verteilt und der Truppe zugeführt.

Vorbedingung für die richtige Zustellung aller Brie fe und Pakete ist die richtige Adresse. Alle Anzebzrigen des Heeres sind erneut angewiesen worden, ihre genaue Adresse nochmals thren Angehörigen in der Heimat mitzuteilen. Eg wird sich emp⸗ fehlen daß Spender von Liebesgaben, die in den nächsten Tagen keine derartige Nachricht erhalten sollten, vor Absendung bei den nãchsten Angehörigen ihres Freundes Erkundigungen einziehen.

2) Liebesgaben für bestimmte Truppenteile und Heeresverbände sowie Liebesgaben für die All. gem einheit. Die Zuführung dieser Llebesgaben erfolgt nur durch w,, der Organisation der freiwtlligen Kranken

ege.

a. Liehesgaben in ganzen Wagenladungen sind bei der Abnahmestelle für freiwillige Gaben J. für Verwundete und Kranke und II. für Gesunde am Sitze des für den Wohnort des Spenders zuständigen stellvertretenden Generalkommandos anzu⸗ melden. Die Namen der Abnahmestellen werden in den näch ien Tagen nochmals öffentlich bekannt gemacht und bei sämtlichen Post⸗ anstalten des Deutschen Reichs angeschlagen werden. Die Amnahmestellen geben dann den Anmel dern Nachricht, an welche m litär ich Sammel statton sie die Wagen zu senden haben. Von der militär chen Sammelstation werden die Wagen auf den fur den allgemeinen Nachichuh bestimmten Bahnen den Etappenbehörden zugeführt, die die Weiterführung der Liebesgaben an die Truppen bewirken. Gs ist erwünscht, daß sich Personen zur Verfügung stellen, die diese Eisenbahnzüge von der Sammelstatton nach dem Etappenhauptort geleiten, um zur Sicher⸗ heit der Zuführung beizutragen. Wenn es die Kröiegslage erlaubt, kann ihnen von den Etappeninspektionen auch die Erlaubnis ir Be⸗ gleitung vom Gtapp nh uptort nach vorn geütattet werden. Die Aus= wahr treffen die siellvertretenden Generalkommandos im Einpernehmen mit den örtlichen Terrttorialdelegierten aus der Zahl der Personen, die sich bei der Organisation der Liebes gabentätigteit besonders verdient gemacht haben. Die stellvertretenden Generalfommandos stellen auch die Geleinscheine von dir Sammelstation bis zum Etappen- hauptort aus. Grundjätzlich muß jedoch die Fahrt in dem Etflenbahnzug ertolgen, der die Liebesgaben führt, und grund⸗ sätzlich muß die Fahrt in der Sammelstation angetreten werden. Fahrten in Kraftwagen werden ür Ueberbringer und Geleiter von Liebesgaben in keinem Fall gestatter.

b. Liebesgaben in geringerer Menge als ganzen Wagen ladungen sind ausnahmslos bei den gleichen Abnahmestellen der freiwilligen Krankenpflege abzuliefern. Bon dort gelangen sie an die zuständigen Sammelstationen. Weiter wird mit ihnen, wie unter a angegeben, verfahren, auch hinsichtlich der Begleitung

Vorbedingung für die Versendung aller Liebesgaben ist, daß alle Absender sich genau an die Bestim mungen über Inhalt und Verpackung halten, Gegenstände, die raschem Verderben oder Zerbrechen auegesetzt sind, keines falls absenden. Sie mässen fich ver⸗ gegenwärtigen, daß vom Tag der Ausgabe bis zur Zunellung etwa 1 Wochen vergehen, daß guter Will und rührende Viebe sich hart stoßen an der rauhen Wirklichkeit des Krieges!

Inbezug auf Weibnachtspaketsendungen für un sere Verwundeten wird, um Jrtämern vorzubeugen, folgendes mit⸗ geteilt: Es ist leider ausgeschlofsen, daß die Pakete der Angehörigen Kranke und Verwundete erreichen, die in den Lazaretten im Felde, also in Feld., Kriegs⸗ Und EGiappenlazaretten usw. liegen. Die Pakete brauchen mehrere Wochen, um an ihr Jiel zu gelangen; Die Kranken und Verwundeten sind aber oft nur einige Ta ze in die sen Laja⸗ retten, da man unausgesetzt bestrebt ift, sie in die Heimat zurückjube fordern. Sobald die Verwundeten und Kranken den heimatlichen Boden er⸗ reicht baben, steht der Zusendung von Paketen durch die Post natür= lich nichts im Wege. Portofreie Feldvostpaket? inn rbalß des Deimatlandes gibt es aber nicht. Hier gelten dieselben Besttrrmungen für So daten vostsendungen wie im Felde. Um auch den Verwmndelen und Kranken in Feindesland eine Weihnachtsfreude zu bereiten, Fat der Vaterländijsche Frauenverein beschloffen, fr diese Szarette Weihnachts sendungen zusammenzustellen, die in den Lajaretten zur Ver⸗ teilung gelangen sollen.

Die Liebesgabenabnahmestelle für die Marine im Reichs. marineamt, Leiter Vijeadmiral z. D. Winkle cht bekannt, daß jetzt schon eifrig mit dein Herstellen der Weihn va kete für je den Mann begonnen ist, und deshalb augenblicklich als iebesgaßen in erster Linie solche Sachen erwünscht ind, die fich . Weibnachtz geschenken eignen. Gar nicht genug kann an Rauchlachen. Zigarren. Tabak, Tabaksbentel, Lunten (mit Feuerssein, nich ß find erwänscht Taschentücher,

(als Tagebücker) Seile, Meser,

Schokolade, Pfeffernüffe uf Sehr notwendig

ist noch weiterer Eingang den Geid; Beichaffen solcher Gegenstãnde, die nicht in genũgende eing. . Geld-

esele

Zur Spendung von Weihnachtzliebezgaßen für Krieger in Seer und Flotte erläßt da Zentral- e dam Roten Krenz den folgenden Aufruf Frauen und Männer! Weibnachten nabt. est des friedlichen Famil tenglücks, jubel ichtumfloffenen Waldesgründ. Und berte? We