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Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Dem ö Sch a 2 in Husum ist die kommissarische Verwaltung der Stelle des Regierungs⸗ und Veterinärratz bei der Königlichen Regierung in Stade und die nebenamtliche Verwaltung der Kreistierarztstelle daselbst übertragen worden.
Bekanntmachung.
Der Vorschrift im 5 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G—⸗S. S. 152) entsprechend wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im Steuerjahr 1914 einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1913 für die in Preußen gelegene Teilstrecke der Gera⸗Meuselwitz⸗ Wuitzer Eisenbahn auf 36101 S 50 3 festgestellt worden ist.
Erfurt, den 19. November 1914.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. Pannenberg.
Nichtamtliches.
Deu tsches Reich.
Preußen. Berlin, 23. November 1914.
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ sitzung; vorher hielten der Ausschuß fuͤr Handel und Verkehr sowie die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für Handel und Verkehr Sitzungen.
Der ungarische Ministerpräsident Graf Tis za, der Freitag⸗ nachmittag im deutschen Großen Hauptquartier eingetroffen war, ist vorgestern, wie „W. T. B.“ meldet, von Se iner Majestät dem Kaiser in längerer Audienz empfangen und nachher zum Frühstück geladen worden. Graf Tisza hatte auch verschiedene Unterredungen mit dem Reichskanzler und dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts und statiete auch dem Chef des Generalstabs einen Besuch ab.
Der Präsident des Landeswasseramts Dr. Max Engel⸗ hard hat am 17. November als Hauptmann und Kompagnie⸗ führer in einem Landwehrinfanterieregiment den Heldentod für das Vaterland 6
Max Engelhard, 13860 in Berlin geboren, trat als Re⸗ ferendar in die allgemeine Verwaltung über. 1899 zum Re⸗ gierungsassessor ernannt, war er von 1893 ab als Landrat des Kreises Johannisburg in Ostpreußen tätig; er hat in dieser Stellung wie auf allen Gebieten der Verwaltung so namentlich zur Hebung der Landwirtschaft Hervorragendes geleistet und sich das Vertrauen der Bevölkerung in seltenem Maße erworben. Im Jahre 1902 wurde er in das Ministerium für Landwirtschaft berufen, 1903 zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat und 19606 zum Geheimen Ober⸗ regierungsrat ernannt. Im Ministerium hat er sich um die Entwicklung des landwirtschaftlichen Meliorations⸗ wesens besondere Verdienste erworben. Für die Gesetz⸗ gebung besaß er außergewöhnliche Befähigung, und große Erfolge waren ihm auf diesem Gebiete beschieden. Das Zustandekommen der Jagdordnung vom 15. Juli 1907 war im wesentlichen sein Werk, und mit, dem Wassergesetz vom 7. April 1913 ist sein Name für immer verbunden. Im Mai 1913 wurde er an die Spitze des als oberste Instanz für wasserrechtliche und wasserwirtschaftliche Streitigkeiten neu
eschaffenen Landeswasseramts berufen. Bei Ausbruch des rieges, am 3. August, folgte er, obwohl schon 54 Jahre alt, dem Rufe seines Kaisers zu den Waffen; jetzt hat er auf dem Felde der Ehre sein Leben für das Vaterland dahin⸗ gegeben. Engelhard war ein liebenswürdiger Mensch, ein roß angelegter Charakter mit, hervorragender Begabung, larem Verstande, umfassendem Wissen. Rasklos tätig, in allen Lagen zuverlässig und treu, war er das Muster eines preußischen Beamten. Dle Erinnerung an seine edle Persönlichkeit und sein von großen Erfolgen begleitetes, viel zu früh beendetes Wirken werden alle, die ihm näher traten, treu bewahren.
Nach zuverlässigen Meldungen sind bei der Beschießung von Trapezunt durch die russische Schwarzmeerflotte die dortigen Reichs angehörigen unversehrt geblieben. Der angerichtete Materlalschaden ist unbedeutend.
In einer durch die Presse verbreiteten Mitteilung ist der Indust rie empfohlen worden, sich an die Krieg s-Rohstoff⸗ Abteilung des Kriegsministeriums in Berlin behufs Ueberlassung von Ware zu wenden. Wie „W. T. B.“ mit⸗ teilt, ist die Annahme, daß die Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung den Ankauf von Rohstoffen zu vermitteln habe, nicht zu⸗ treffend. Die Abteilung beschäftigt sich lediglich mit der Organisation von Beschaffung und Verteilung der für den Heeresbedarf unentbehrlichen Rohstoffe. Die Zuführung des Raterials an die einzelnen Firmen ist Sache gemein⸗ nütziger Gesellschaften, die eigens für diesen Zweck geschaffen worden sind. Im Interesse des gedeihlichen Weiterarbeitens der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abieilung wird daher gebeten, von Anfragen nach
. Bezugsquellen und dergleichen abzusehen. Derartige uschriften können keine Beantwortung finden.
Das Kriegs ministerium gibt nach einer Meldung des W T. B. bekannt, daß Angebote auf Lieferungen für Rriegs bedarf von solchen Bewerbern, die der Heeres⸗ verwaltung aus der bisherigen Geschäftsverbindung noch nicht bekannt sind, nur dann angenommen und beantwortet werden, wenn ihnen gleichzeitig eine amtliche Auskunft der zuständigen oder Handwerkskammer darüber beigefügt ist, daß der nbieler zuverlassig und leistungsfähig ist und daß er dem Geschäftazweige, aus dem er Waren anbietet, als Fabrikant oder Großhändler angehört.
Das Kriegsministerium hat, wie W. T. B.“ meldet, an⸗ ,. daß in allen Fällen, in denen Ankäufe von
raftwagen, Pferden, Wagen und Geschirren un⸗ mittelbar von den Truppen erfolgt sind, die Bezahlung der Schätzungswerte durch die stellvertretenden Intendanturen zu veranlassen ist. Den Besitzern wird anheimgestellt, die mit Angaben über den Schätzungswert versehene Anerkenntnis in Urschrift an die für ihren Wohnort zuständige stellvertretende Korpsintendantur einzusenden.
Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ schreibt unter dem Titel „Kriegslieferungen an das feindliche Ausland“: Mehrfache Wahrnehmungen lassen erkennen, daß unsere Feinde bemüht sind, Waren, die sie zur Kriegführung oder zur Aufrechterhaltung ihrer Volkswirtschaft benötigen, aus Deutschland zu beziehen. Sie be⸗ dienen sich dazu der Vermittlung von Geschäftsleuten neutraler Länder, die die Bestellungen entweder unmittelbar vom neutralen Lande aus bei deutschen Geschäftehäusern machen oder sich die Waren durch deutsche Aufkäufer oder solche eines anderen Landes bei uns beschaffen. Leider geben sich hier und da deutsche Geschäftsleute dazu her, dieses Treiben zu unterstützen. Man liefert an bekannte Kunden im Aus— land, trotzdem der Kunde offen mitteilt, daß die Ware für Feindesland bestimmt ist, man liefert weit über das in Friedenszeit übliche Maß hinaus — angeblich ohne sich irgendeine Rechenschaft über die Ursachen zu eben, die plötzlich zu einer so ungewöhnlichen großen Bestellung geführt aben — man tritt endlich in Verbindung mit Geschäfteleuten, mit denen in Friedenszeit jede Geschäftsverbindung gefehlt hat, oder die sich für den Krieg mit dem Vertrieb von Waren hefassen, die ihnen zu Friedenszeiten ganz fern gestanden haben. Weder die plötzliche intensive Nachfrage durch einen bisher völlig fremden Käufer, noch die Nachfrage nach Artiteln, die vollständig aus dem Rahmen des Friedensgeschäftz des Aufkäufers herausfallen, hat den beteiligten deutschen Lieftranten Anlaß zum Nachdenken und jur Vorisicht ge— geben; lediglich das augenblickliche Geschättginteresse hat den Aus⸗ schlag für die zu verurteilende Handlungsweise gegeben. Selbst⸗ verständlich wird es niemand einfallen, den regelmäßigen, in den bisherigen Grenzen bleibenden Absatz nach neutralen. Län— dern in irgendeiner Weise zu stören, selbst der Absatz in Feindesland über neutrale Länder wird, soweit es fich um Wgren handelt, deren Ausfuhr nicht verboten ist oder die nicht geeignet sind, der feindlichen Macht Vorschuh zu leisten, nicht unter allen Umständen zu bekämpfen sein. Sofern aber ein Handel mit Waren in Betracht kommt, deren Ausfuhr verboten ist, oder deren Lieferung der feind⸗ lichen Macht Vorschuab zu leisten geeignet ist, liegen je nach Lage des Falles strasbare Handlungen vor. Welche Waren auszuführen verboten ijt, ist öffentlich bekannt gemacht und kann bei den Handelskammern und Zollstellen unschwer erfahren werden. Der mittelbare und unmittelbare Vandel mit solchen Waren nach Großbritannien und seinen Kolonien, nach Frankreich und nach Rußland ist unter besondere, hohe Freiheits. und Gelostrafen gestellt. Ob durch die Lieferung einer Ware in Felndes— land, und zwar einerlei, ob ihre Ausfuhr verboten ist oder nicht, der Tatbestand des 5 89 des Strafgesetzbuchs begründet ist, wonach mit 23. bestraft wird, wer vorsätzlich während eines gegen das eutsche Reich ausgebrochenen Krieges der feindlichen Macht Vor— schub leistet, ist im Einselfalle durch den Strafrichter zu entscheiden. Da die Anzeichen sich mehren, aus denen hervorgeht,
daß tatsächlich aus Deutschland Waren geliefert werden, die wie z. B. Geschoßdrehbänke, Stahlrobre zur Schrapnell⸗ fabrikaion, Geschoßpressen, Leder zur Fabrikation von Mttlitär⸗ sst feln und dergleichen mehr unzweifelhaft dazu dienen, der feindlichen Macht Vorschub zu leisten, so wird gegen die Lieseranten solcher Waren mit unnachsichtlicher Strenge vorge zangen werden. Milttär⸗ und Zivilbehörden werden daber jeden zu ihrer Kenntnis kommenden Fall, auch wenn es sich nur um einen Versuch handelt, ohne weiteres den Gerichten übergeben. Zuständig zur Aburteilung der Landes⸗ verratsdeltkte sind bekanntlich überall da, wo Kriegagerichte errichiet sind, diese. Dabei muß je nach Lage des Falles vorbehalten bleiben, die Namen der liefernden oder vermittelnden Firma der Oeffeatlichteit
bekannt zu geben.
Aufrufe, die in der hauptstädtischen Presse zum Abdruck gekommen sind, und einzelne Zeitungsartikel könnten zu der Auffassung führen, es befänden sich die von der feindlichen Invasion aus ihrer Heimat vertriebenen Ostpreußen in fiefster Not, und es geschähe seitens des Staates wenig oder nichts zu ihrer Unterstüßung in der Fremde. Das entspricht in keiner Beziehung den Tatsachen. Der Staat gibt Millionen her für diesen Zweck. Die Neigung, Erscheinungen, die ver⸗ einzelt in der Hauptstadt beobachtet werden können, auf. das ganze Land zu übertragen und daraus allgemeine Schlüsse zu ziehen, spricht auch aus den erwähnten Aufrufen.
Tatsächlich befinden sich von sämtlichen ostpreußischen Flüchtlingen in Berlin weniger als 10 Prozent. Die anderen haben in Westpreußen, Pommern, Brandenburg, Sachsen, Schleswig⸗Holstein, Mecklenburg und Hannover Unterkunft gefunden, und zwar keineswegs nur auf dem flachen Lande, sondern auch in den Städten. Nirgend sind dort etwa Massenquartiere eingerichtet, sondern für die Unterkunft wird nach bester Möglichkeit individuell gesorgt, der Berufs— genosse beim Berufsgenossen. Ob und wie jemand arbeiten will, ist ihm ganz ebenso überlassen wie in Berlin. In mehreren von diesen erwähnten Bezirken stehen noch Quartiere jeder Art bereit, und nichts hindert die in Berlin befindlichen ostpreußischen Flüchtlinge, sich aus der ungenügenden Berliner Unterkunft in das behaglichere und bequemere Provinz— quartier zu begeben, wo es an nichts gebricht, wo für Woh⸗ nung, Nahrung und Kleidung reichlich gesorgt ist. Von den Ostpreußen, die in der Provinz Unterkunft und Pflege gesucht und gefunden haben, ist in dieser Zeit noch keine Klage laut geworden.
Einfache praktische Erwägungen lassen die Reichshaupt⸗ stadt in diefer Kriegszeit als einen wenig geeigneten Zufluchtsort für die vorübergehend aus ihrer Heimat Vertriebenen er— scheinen. Unterbringung, Ernährung, Beschäftigung sind in Berlin nicht so zufriedenstellend zu bereiten wie in Stadt und Land der Provinz. Die soziale Not, die der Krieg un⸗ vermeidlich zur Folge hat, lastet naturgemäß am meisten auf der Haupistadt, und es liegt durchaus im Interesse Berlins sowohl wie der flüchtigen Ostpreußen, wenn die Provinzen die Hauptstadt entlasten und die Flüchtigen in den stillexen und behaglicheren Lebensverhältnissen in der Provinz Zu⸗ flucht finden, die ihren heimatlichen Gewohnheiten weit mehr entsprechen.
Für diejenigen Flüchtlinge aber, die aus persönlich zwingenden Gründen Berlin nicht verlassen können, ist Fürsorge auch von Siaats wegen getroffen. Es ist das Kriegsbureau des Polizeipräsidiums in den Stand gesetzt worden, nach Prüfung der Verhältnisse Unterstützungen zu zahlen. Selbst— verständlich steht das Kri gsbureau auch mit Rat und Tat denjenigen Ostpreußen in Berlin zur Seite, die sich in die Provinz begeben wollen.
Der n,. Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 214, 215 und 216 der Deutschen Berlust⸗ listen bei; sie enthalten die 83. Verluftliste der preußi⸗ schen Armee, die 59. und 69. Verlustlifte der bayeri⸗ schen Armee, die 60. Verlustliste der sächsischen Armee und die 11. Verlustliste der Kaiserlichen Marine.
Danz ig, 21. November. Seine Majestät der Kaiser und König hat auf die Meldung des Generalobersten von Hindenburg von dem Siege der IX. Armee in den Kämpfen in Kujavien (Schlacht bei Kutno) dem Oberbefehlshaber der letzteren, General von Mackensen, wie „W. T. B.“ meldet, folgendes Telegramm gesandt: Großes Hauptquartler, den 16. November 1914. General von Mackensen, Armeehauptquartier IX. ;
Als ich Sie an die Spitze der tapferen 1X. Armee berief, war ich überzeugt, daß Sie das darin zum Ausdruck gebrachte Vertrauen voll rechtfertigen würden. Ihre vortrefflichen Erfoge dieser Tage haben mir hierfür den Bewels erbracht, und ich beglückwünsche Sie und Ihre braven Truppen zu diesen Ruhmestagen. Ihre un⸗ erschütterliche Tapferkeit dem weit überlegenen Feinde gegenüber ist des höchsten Lobes wert. Sprechen Sie das den Truppen mit meinem Kaiserlichen Gruß und den besten Wänschen für die Zu⸗ kunst aus. Wilhelm. 1. R.
Württemberg.
Das stellvertretende Generalkommando des 13. Armee⸗ korps teilt über den Angriff auf die Luftschiffswerft in Friedrichshafen laut Meldung des „W. T. B.“ mit:
Vorgestern 12 Uhr 15 Minuten Mittags erfolgte durch zwel englische Flieger ein schon frübzeitig bemerkter und gemeldeter Angriff auf die Luftschiffswerft in Friedrichshafen. Durch das in Bereitschaft stehende Abwehrkommando und die in Friedrichshafen stehende Infanterie wurde alsbald der eine der Flieger, ein englischer Marineleutnant, heruntergeschossen und schwer verletzt gefangen genommen, während der andere in der Rech tung nach dem Schweizer Ufer entkam. Mehrere von den Fliegern herabgeworfene Bomben richteten an der Luftschiff halle keinerlet Schaden an, dagegen wurden durch Sprengstücke von der Zivil bevölte⸗ rung ein Mann getötet und mehrere Personen veiwundet. Das ab⸗ gestürzte Flugzeug ist nur wenig beschädigt.
Oesterreich⸗Ungarn.
Die „Politische Korrespondenz“ veröffentlicht genaue Daten über die vielen Ausschreitungen, deren die russischen Truppen, besonders die Kosaken, sich gegen die Sanitätzs⸗ anstalten des österreichisch⸗ungarischen Heeres schuldig gemacht haben. Danach haben die Russen trotz der Fahnen mit dem Roten Kreuz auch bei Tageslicht Wagen mit Verwundeten und den begleitenden Sanitätsmannschaften weggenommen, die Wagen verbrannt, die Pferde niedergeschossen, die Verwundeten mißhandelt, mit Füßen getreten und mit Säbeln verwundet. Derartige Bestialitäten sind wiederholt vorgekommen.
— Der deutsche Nationalverband begrüßte in der vorgestern in Wien abgehaltenen Vollversammlung herzlichst die Armee, die der Stolz, die Freude und die Hoffnung des Volkes ist, und sprach die sichere Erwartung aus, daß das ganze Volk die Pflichten gegen Heer und Staat bis zur Selbst⸗ aufopferung erfüllen werde. Die Richtlinien der nach dem Friedensschluß einzuschlagenden Politik wurden laut Meldung des „W. T. B.“ ausnahmslos einmütig festgestellt und all⸗ seitig die Notwendigkeit der sofortigen Festsetzung von Höchst⸗ preisen und des Verkaufszwanges für wichtige Lebensmittel betont. Angesichts der Behandlung österreichisch⸗ungarischer und deutscher Staatsangehöriger in Feindesland wurden energische Ver⸗ geltungsmaßregeln verlangt, namentlich Sperrung der Zinsen—⸗ zahlungen für Inhaberpapiere an Angehörige feindlicher Staaten und Beseitigung französischer, englischer und belgischer Staats⸗ angehöriger aus den Verwaltungen der Eisenbahnen, Banken und Industriegesellschaften. Der Nationalverband beschloß ferner, die Kriegsanleihe kräftigst zu unterstützen.
— Vorgestern fand im Industriehause in Wien eine Ver⸗ sammlung der Industriellen Oesterreichs statt. In der , erklärte der Vorsitzende, Sektionschef Brosche, obiger Quelle zufolge:
Die schwierige Aufgabe, dem Ansturme der durch den Krieg her⸗ beigeführten wirtschaftlichen Ereignisse Trotz zu bieten, sei durch die Industrie glänzend gelöst worden, die ein Zeugnis für ihre unheug- same Zähigteit und Widerstandskraft abgelegt habe. Die österreichische Industrie sei voll fester Zuversicht und unerschütterlichen Vertrauens in den endgültigen Sieg der Waffen der verbündeten Kaiserreiche, sie müsse, könne und werde den Keteg wirtschafilich aushalten und durch⸗ halten bls zu einem dauernden Frieden und einem den sicheren Be—⸗ stand der Monarchie garantterenden Ende.
Der Präsident Vetter begründete nach einer Huldigung für den Kaiser in längeren Ausführungen die Entschließung, wonach die Industrie unerschütterlich auf die Tapferkeit der österreichisch⸗ungarischen Armee vertraue, die in brüderlicher Gemeinschaft mit der tapferen Armee des verbündeten Deutschen Reiches die heiligsten Güter verteidige, und sich auch für eine lange Kriegsdauer gewappnet fühle. Unter dem Schutze des Hauses Habsburg werde ein neues Zeitalter anbrechen, in dem die friedliche Arbeit des Bürgers die geschlagenen Wunden heilen und der Weg zu einem neuen Aufstieg und zu größerem Wohlstand frei werden würde. Die Entschließung wurde einstimmig angenommen. Hierauf wurden an den Kaiser Franz Joseph, an den Kaiser Wilhelm und an den Erzherzog Friedrich Huldigungstelegramme abgesandt.
— Der ungarische Minister des Innern hat angeordnet, daß die nicht internierten Angehörigen der feindlichen Staaten sich in polizeiliche Listen einschreiben lassen sollen.
Großbritannien und Irland.
Die Admiralität teilt mit, daß die Schiffe wegen der Aus dehnung des Verteidigungssystems durch Minen vom 27. November ab verpflichtet sein sollen, vor gewissen Häfen Lotsen aufzunehmen, da es außerordentlich gefährlich sei, ohne Lotsen in diese Häfen einzulaufen oder sie zu verlassen. Die in Frage kommenden Häfen sind die in den Flüssen und Flußmündungen des Humber, Tyne, im Firth of Forth, im Moray Firth sowie im Scapa Flow.
— Amtlich wird mitgeteilt, daß die Ausfuhr unbe— arbeiteten Gummis verboten ist.
— Die Zeitungen veröffentlichen ein von Asquith, Rosebery, Balfour und anderen unterzeichnetes Schreihen, in dem namens des Zentralkomitees der nationalen patriotischen
Organisationen zur Ünterstützung aufgefordert wird, um die
britische öffentliche Meinung aufzuklären und Lite⸗ ratur über die Fragen des Krieges in neutralen
Ländern zu verbreiten. Das Schreiben besagt einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge:
Die britische öffentliche Memung kann letzten Endes eln entscheidender Faktor im großen Kampfe werden. Wenn das ganze britlsche Volk unerschütrerlich und standhaft bleibt, glauben wir, daß der Sieg unser sein wird. Aber es darf — komme was da wolle — kein Schwanken und Erschlaffen und kein Flickwerk von Waffen⸗ stillstand geben, der unsete Kinder einer Erneuerung der deutschen Drohung aussetzen würde, die wahrscheinlich dem Reich etwas wett Schrecklicheres bringen würde als heute. Angesichts der vitalen und grundlegenden Bedeutung der Krage ist es klar, daß die öffentliche Meinung nicht umschlagen noch sich verändern darf, wie es Temperament und wechselndes Kriegsglück diktieren mag. Eg ist dringend not⸗ wendig, die Aufklärungsarbeit auf jeden Bezirk des Vereinigten Königreichs auszudehnen, ehenso wie es eine wichtige Aufgabe ist, den neutralen Ländern eine klare Darlegung der britischen Sache zu geben, denn das moralische Gewicht der öffentlichen Meinungen der Neutralen wird stets einen wachsenden Einfluß auf den Ausgang des Kampfes ausüben. Es ist durchaus erforderlich, sofort Schritte zu tun und das vollständige Material vorzulegen, auf dem unsere Sache beruht, um den neutralen Ländern zu ermöglichen, zu einem un⸗— parteiischen Urteil zu gelangen.
— In der vorgestrigen Sitzung des Unterhauses brachte der Attorney General Sir J. Simon ein Er⸗ gänzungsgesetz zu dem Gesetze über die Handelsbe⸗ ziehungen zum Feinde ein, das weitere Maßnahmen zur Verhinderung von Feldzahlungen an Personen und Körperschaften in feindlichen Ländern vorsieht. In der Begründung der Vorlage führte Simon obiger Quelle zufolge aus:
Das Ziel der Ergänzung sei, das Gesetz nach der gewonnenen Erfahrung auszubauen und die Verhinderung einer Zufuhr von Geld an den Feind wirksamer zu machen. Das Gesetz sehe die Schaffung einer Bebörde vor, die wenigstens einen Teil des Geldes und anderen Eigentums, das sonst den Weg nach Feindesland finden würde, entgegennehme und in sicherer Verwahrung des Landeg halte. Diese Behörde werde für England und Wales der öffentliche Kurator sein, der den Titel Kustogs des feindlichen Eigen tums fühlen werde, für Schottland und Irland würden besendere Maßnahmen getroffen werden. Alle Dividenden, Interessen⸗ und Gewinnanteite, die in Friedenszeiten an den Feind oder an eine Person, deren Adresse in Deutschland oder Oester⸗ reich sei, gejahlt worden wären, würden an den Kustos abzuliefern sein, der dafür einen Empfangsschein ausstelle und dem Schatzamte veranswortlich sein werde. In Fällen, wo dem Gesetze dadurch aus⸗ gewichen werde, daß keine Erklärung über Dividende oder Gewinn abgegeben werde, habe der Kustos das Recht, zu bestimmen, wie groß die Dividende sein solle. Ferner werde vorgesehen, daß jedermann, der feindliches Eigentum verwalte oder Geld für feindliche Untertanen einziehe, bei Strafe diese Tatsache bekanntgebe. Durch Ausstellung der Empfangsscheine entlaste der Kustos die Person, die das Geld schulde, ebenso wie wenn die betreffende Person dem ursprünglichen Gläubiger bezahlt hätte. Sobald der Kustos das Eigentum des feindlichen Gläubigers in Händen habe, könne dieses Eigentum zur Begleichung der Schulden des feindlichen Gläubigers in England flüssig gemacht werden. Es würde auf diese Weise möglich sein, Eigentum und Dwidenden, die bestimmten Deutschen gehörten, zur Erfüllung von Geldyerpflich⸗ tungen, die diese Deutschen im Lande hätten, zu benützen. Der vom Kustog ausgestellte Empfangsschein würde für eme zablung— leifsende Person gegenüber einer Person oder Körperschaft, in deren Namen Zahlang geleistet worden sei, eine genügende Entlastung sein. Das Gesetz beabsichtige, feindliches Eigentum für Vereinbarungen beim Friedensschluß zu verwahren, und es sei daher klar, daß es sich nicht um irgend eine Art von Konftskation handle. Die Absicht der Regierung set vielmehr, das Eigentum bis Ende des Krieges zu schützen, um dann in angemessener und gerechter Weise damit zu ver— fahren. Das Zusatzaesetz sehe ferner Verfügungen vor, die das Gesetz mehr als bisher verschärfen. Sir J. Simon fuhr fort, ein deutscher Kaufmann könne eine Forderung gegen einen Londoner Kaufmann haben und diese Forderung auf einen Neutralen übertragen, sodaß sie von dem Neutralen gegen den Londoner Kaufmann eingebracht würde. Das müsse aufhöten. Dasselbe gelte von Wechseln. Wenn gefunden werde, daß eine neutrale Bank ein Londoner Akzept einkassieren wolle, das ihr nach Tusbruch des Krieges von einem feindlichen Untertan übertragen worden sei, so werde man dagegen einschreiten können. Es gebe eine große Menge Deutscher und Oesterreicher in Deutschland und Oesterreich, die Aktien englischer Gesellschaften besäßen und diese an Neutrale verkaufen könnten. Deshalb sei vorgesehen worden, daß nach Gesetzwerdung der Ergänzunge vorlage die Uebertragung von Wertpapieren von oder für einen feindlichen Untertan dem Empfänger keine Besitzrechte einräume und keine im Namen eines feindlichen Untertang vorgenommene derartige Ueber— tragung in die Bücher irgend einer Gesellschaft des vereinigten König— reichs eingetragen werde. Eine Anzahl von Unternehmungen deutschen Charakters hätten seit Ausbruch des Krieges versucht, sich in englische Gesellschaften umzuwandeln. Die Regierung wolle daher Vorsorge treffen, daß im weiteren Verlauf des Krieges neue Gesell⸗ schaften nur dann einzutragen seien, wenn sie eine gesetzmäßige Er—⸗ klärung eines Rechtganwalts besäßen, daß sie nicht zum Zwecke oder in der Absicht gegründet worden seien, sich eine Unternehmung eines feindlichen Untertans oder einen Teil davon anzueignen. Nicht nur der Handelsverkehr mit feindlichen Untertanen, sondern auch der Ver— uch, einen solchen Handel anzubieten, werde ein Vergehen gegen das Gesetz sein.
Das Gesetz wurde in zweiter Lesung angenommen.
. Auf die Frage des Unionisten Ward, ob es wahrscheinlich sei, daß die vorgesehene Anzahl Soldaten rechtzeitig auf— gebracht werde und ob die angegebene Zahl für genügend zu erachten sei, erwiderte der Parlamentsuntersekretär Tennant:
Für das Kriegeamt sei es schwer zu jagen, ob die bewilligte zweite Million Soldaten genügen würde Ansicht der amtlichen Kreise sei, daß die Zahl, soweir man gegenwärtig beurteilen könne, aus. reichend sein werde. Es sei nicht wünschenswert, bezüglich der Zahl der bereits Ausgehobenen genaues an die Oeffentlichkeit zu bringen.
Frankreich.
Laut Dekret gemäß den Vorschriften des Erlasses vom 10. Januar 1912, wonach Zulagen unter besonderen Umständen zulässig sind, wird den Offizieren und Unteroffizieren der Fronttruppen und des Verwaltungs dienstes im Operationsgebiet eine Zulage gewährt, und zwar 3 Fr. für
Offiziere aller Grade, 1,50 Fr. für Unteroffizi ; ] — Lo Gr. . ziere mit monat⸗ lichem Gehalt und 1 Fr. für solche mit täglicher Löhnung.
Ruszland.
Von der „St. Petersburger Tele = . r Et. graphen⸗Agentur“ wird folgende Mitteilung veröffentlicht; ;
. Anfang des Kiseges war das russische Volk sich der ö en ten bewußt, die Würde und Unverletzlichke it des Vater. e. 4 . verteidigen, darin einig, die öffentlichen Behörden in . üllung der ihnen durch den Krieg gestellten Aufgaben zu ö . Eine besondere Haltung nahmen einige Mitalteder der er , ati chen Organisatlonen ein, die in ihrem Bemühen, die . en n,. Rurlands zu erschürtern, durch Agitation g gen den lies 6 fuhren, heimliche Aufrufe verterlten und eine lebhaite münd— J. ropaganda betrieben. Im Oktober erhielt die Regierung 3 ö. von dem Plane, eine hetml'liche Konferenz von Üb ge— ordneten der sozialdemokrattschen Organtfationen zu ˖
sammen zu berufen zur Beratung von Maßnahmen, die auf den Zu— ammenhruch des russischen Staates und schnellere Verwirklichung der sozialistischen revolutionären Pläne abzelten. Im 17 November machte die Polizei diese Versammlung autfindig. Die Konferenz fand in einem Hause an der Straße nach Wyborg zwölf Werst von St. Peters burg statt. Eine Polbzeiabteilung traf an dem Versammlungtzort ein und, fand dort elf Personen, darunter die Dumamitglieder Petrowsky, Badaveff, Muranoff, Samoiloff und Chagoff vor. Da die regierungsfeindliche Absicht der Konferenz außer Zweifel stand, wurden die auf frischer Tat ertappten Teilnebmer der Versamm⸗ lung nach einem Verhör verhaftet, außer den Dumamitgltedein, die auf freiem Fuß gelassen wurden. Der Untersuchungsrichter für beson ders schwere Delikte Machkewiich eröffnete unverzüglich die Voruntersuchung. Nachdem er von den beschlagnahmten Schrift. stücken Kenntnis genommen hafte, beschloß der Untersuchungsrichter, alle Teilnehmer an der Konferenz wegen Vergehens gegen 5 102 des Strafgesetzbuchs in Anklagezustand zu versetzen. Er erließ einen Hast . befehl gegen sie. Syanien.
Der spanische Minister des. Aeußern Marquis de Lema und der, französische Botschafter Geoffray haben dem „Temps zufolge am 29. d. M. ein Abkommen unter⸗ zeichnet, wonach Frankreich, nachdem es von den spanischen Gerichts höfen in Maxokko die Versicherung empfangen hat, daß den französischen Staatsbürgern in der spanischen Zone rechtliche Gleichstellung gewährleistet wird, auf die Geltend⸗ machung der Rechte und Vorrechte aus den Kapitulationen
verzichtet. ö Niederlande.
Nach einer offiziösen, von W. T. W.“ verbreiteten Mit⸗ teilung hat die eingeleitete Untersuchung ergeben, daß die bisher an der holländischen Küste angeschwemmten Minen, ungefähr 1099 an der Zahl, einschließlich derjenigen, die das Unglück bei Westeapelle verursacht hat, durchgehends eng—⸗ lische sind und sich darunter keine einzige deutsche befindet.
, — Die Ausfuhr von schwefelsaurem Ammoniak ist verboten worden. Belgien.
Der Lauf aller zivil⸗, straf⸗ und prozeßrechtlichen Fristen ebenso der Lauf der Verjährungen ist, . a. und Verjährungen gegen Deutsche, Oesterreicher, Ungarn, Osmanen und Angehörige neutraler Staaten in dem okku— pierten Teile Belgiens laufen oder geltend gemacht werden, laut Meldung des „W. T. B.“ durch Verordnung des Generalgouverneurs für die Zeit vom 1. Au gust 1914 bis 15. November 1914 gehemmt worden.
Norwegen. Die Regierung hat ein Ausfuhrverbot für Tee
erlassen. Türkei.
Konstantinopeler Blättermeldungen zufoͤlge haben die Be⸗ hörden der Provinzen die Weisung erhalten, die englischen, sranzösischen und russischen Schulen sowie die Spitäler der drei kriegführenden Staaten zu schließen. Auch die französischen Kirchen sollen geschlossen werden. ir Rechtfertigung der Schließung der Schulen wird angeführt, daß diese ein Herd der feindlichen Propaganda seien; außerdem habe man in mehreren Schulen Funkenapparate entdeckt.
Der „Tanin“ erfährt, daß die türkische Regierung den englischen, französischen und russischen Staats— angehörigen, deren Abreise seit zwei Tagen verhindert wird, die gleiche Behandlung zuteil werden lassen wolle, wie die betreffenden Regierungen den türkischen Staatsangehörigen. Die Regierung werde sie für kriegsgefangen erklären, falls die feindlichen Staaten dies gegenüber den türkischen Staats— angehörigen tun sollten. .
Griechenland.
Der Marineminister ist einer Meldung des W. T. B.“ zufolge von seinem Amte zurückgetreten. ö ö
Bulgarien.
In der Sobranje sprachen gestern zunächst mehrere regierungsfreundliche Redner, die die Politik des Kabinetts verteidigten. Sodann ergriff der ehemalige Minister Ghenadiew, der Führer der Stambulowistenpartei, das Wort.
Nach dem Bericht des W. T. B. erinnerte er an das Schicksalo Belgiens und Serbiens und erörterte die von en oppositionellen Par⸗ teien vorgeschlagene Methode. Die These des Balkanbundes wies er als unerfüllbares Ideal jurück. Der Minister legte die Gefahren dar, die sich aus der Haltung der Opyosttion ergäben, die durch ihre an alle Nachbarstaaten gerichteten Forderungen sie alle mißvergnügt machen und vielleicht dazu bringen könne, sich aufs neue gegen Bulgarien zu verbünden. Der Redner hob die Unjnkömmlich— keiten einer Politik der Verhandlungen mit dem einen oder dem anderen Teil bervor, eine Politik, die den ersten Schritt zum Aufgeben der Neutralität bedeuten und so den. Krieg. hervorrufen würde, den die ganze Nation miß— billige. Viese Gefabren seien um so größer, wenn man bloß mlt einem der Kriegführenden verhandeln wolle. ‚Wir sind“, sagte Gbenadiew, weder russophil noch russophob ebenso wie wir weder austrophob noch gustrophil sind; wir sind einzig und allein der Ansicht, daß wir die Pflicht haben, auf Wahrung der Lebenginteressen des Landes bedacht zu sein, die im gegenwärtigen Momente vornehmlich darin besteben, die In- tegrität und territorule Unperletzbarkeit Bulgariens gegen jeden Angliff, wober er auch komme, zu wabren, und sodann darin, nach Maßgabe der Möglichkeit das gegenwärtige Gebset Bulgarleng, zu vergräßern. Mie Regierung hat ju Beginn des europäischen Konflikts die Neutralität proklamiert und diese Neutralität, die ausschließlich die hulgarischen Interessen vor Augen hat, loyal gehandhabt. Da diese Politik von der ganzen Nation gebilligt wird, ist die Bildung eines Kabinetts der patriotischen Konzentration eine überflüssige Maßregel. Die Neutra— lität ist der sichere Zufluchtsort, in dem die Regierung Schutz sucht. Wir müssen darin solange als möglich verharren.“
Amerika.
Die kanadische Regierung hat dem „Reuterschen Bureau“ zufolge beschlossen, 590090 Mann ständig unter den Fahnen zu halten, um über stärkere Reserven zu verfügen. er Ministerpräsident Borden kündigte ferner an, daß die Re⸗ gierung weitere Truppen mobilisieren werde, sodaß noch vor 66 des Jahres 168 000 Mann unter den Waffen stehen würden.
— Der mexikanische General Carranza hat nach einer Meldung der „Times“ die Stadt Orizaba im Staate Vera⸗ cruz zur Hauptstadt der Republik erklärt.
— Die brasilianische Regierung hat, obiger Quelle zufolge, dem britischen Kreuzer nn n 23 das Trockendoch in Rio de Janeiro für dringende Reparaturen zu benutzen. Dem Kreuzer wurden sieben Tage zur Durchführung
der Reparaturen bewilligt.
ö . Asien.
ie das „Reutersche Bureau“ erfährt, ist
Kamio zum Gen eralgouverneur 2 . 2 2 worden. Die ungefähr 3000 Mann starke deutsche Besatzung wird nach den Konzentrationslagern in Japan gebracht.
Afrika. Nach einer Meldung der Times“ aus Kairo hat die
Regierung für die Filialen der Deut englische Kontrolle bestellt ichen Hrn,
ö. Australien.
Im Repräsentantenhause erklärte der Premier— minister, wie die „Times“ meldet, daß die 2 alle Schritte tun wolle, um eine unb eschränkte Anzahl von Soldaten auszubilden, die, wenn nötig, am Krieg teilnehmen . Es 4 finanzielle und andere Vorbereitungen getroffen, um der Regierung zu ermöglichen, na Kontingent auf Kontingent abzusenden. 3 5
Kriegsnachrichten.
Westlicher Kriegsschauplatz. Großes Hauptquartier, 22. November, Vormittags. (W. T. B.) Auf dem westlichen Kriegsschauplatz ist die . unverändert. Oberste Heeresieitung.
Großes Hauptguartier, 23. November, Vormittags. (W. T. B.) Die Kämpfe bei Nieüport und Ypern dauern fort. Ein kleines englisches Geschwader, das sich zweimal der Küste näherte, wurde durch unsere Artillerie vertrieben; das Feuer der englischen Marine⸗ geschütze blieb erfolglos.
Im Argonnenwalde gewinnen wir Schritt vor Schritt Bo den; ein Schützengraben nach dem anderen, ein Stützpunkt nach dem anderen wird den Franzosen entrissen. Täglich wird eine Anzahl Gefangener gemacht. Eine gewaltsame Erkundung gegen unsere Stellungen östlich der Mosel wurde durch unseren Gegenangriff ver⸗ hindert. Oberste Heeresleitung.
Oestlicher Kriegsschauplatz.
Großes Hauptquartier, 22. November, Vormittags. W. T. B.) In Polen wird noch um den Sieg gekämpft. Das Ringen suͤdlich Plozk, in Gegend Lodz und bei Czen⸗ stochau dauert fort. Oberste Heeresleitung.
Großes Hauptquartier, 23. November, Vormit⸗ tags (W. T. B) In Ostpreußen ist die Lage unver⸗ ändert. In Polen schiebt das Auftreten neuer russischer Kräfte aus Richtung Warschau die Entscheidung noch hinaus. In der Gegend östlich Czenstochau und nordöstlich Krakau wurden die Angriffe der verbündeten Truppen fortgesetzt. Oberste Heeresleitung.
Wien, 21. November. (B. T. B.) Amtlich wird ge⸗ meldet: Der Angriff der Verbündeten auf die russischen . . ö ch⸗Polen . auf der ganzen Front vorwärts. In den Kämpfen nordöstlich Czenstochau ergaben sich zwei feindliche Bataillone. 2 ;
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: von Hoe fer, Generalmajor.
Wien, 22. November. (W. T. B.) Amtlich wird ge⸗ meldet: Die Verbündeten setzten ihren war) ahm fi g Polen energisch und erfolgreich fort. Unser südlicher Schlachtflügel erreicht den Szreniawa⸗Abschnitt. Vereinzelte Gegenstöße des Feindes wurden abgewiesen. Bisher machten die K. und K. Truppen über 15000 Gefangene. Die Entscheidung ist noch nicht gefallen. Auch westlich des Dunajec und in den Karpathen sind größere Kämpfe im Gange.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: von Hoe fer, Generalmajor.
ö. Südlicher Kriegsschauplatz.
Wien, 22. November. (W. T. B. Amtli gemeldet: Starke eigene Kräfte haben die 2er ,, überschritten, doch leistet der Gegner in mehreren gut gewählten befestigten Stellungen noch Widerstand. Der eigene Vormarsch wird durch aufgeweichten Boden und überschwemmte Wasserlãufe, im Gebirge durch meterhohen Schnee, zwar ver⸗ zögert, aber nicht aufgehalten. Eigene Nachrichtendetachements große Patrouillen) machten in den letzten zwei Tagen wieder 2440 Gefangene; die Gesamtzahl der während der Kämpfe seit dem 6. d. M. gemachten Gefangenen beträgt hiermit 130606.
Der Krieg der Türkei gegen den Dreiverband.
Konstantinopel, 21. November. (W. T. B.) Amt⸗ licher Bericht des Hauptquartiers. Der Kreuzer „Hami die“ hat gestern die russischen Petroleumdepots und die Station für drahtlose Telegraphie, die sich in Tuapse, einem Ort in der Nähe von Novorossijsk, befinden, bombardiert und zerstört.
St. Petersburg, 22. November. (W. T. B) Der Generalstab der kaukasischen Armee gibt bekannt: 20. November, Vormittags: Der türkische Kreuzer „Hami die“ erschien begleitet von Torpedobooten in Sicht vor Tuapse und eröffnete das Feuer. Er gab ungefähr 125 Schüsse ab. Die russischen Geschůüte erwiderten das Feuer. Unsere Verluste betrugen: drei Soldaten und eine barmherzige Schwester verwundet, ein Einwohner tot, zehn andere verletzt. Der Materialschaden ist unbedeutend. In der Richtung auf Erzerum machte eine unserer Kolonnen wichtige Fortschritte. Bei den übrigen Truppenteilen herrschte heute Ruhe.
Konstantin apel, 22. November. (W. T. B) Mit⸗
teilung aus dem Großen Hauptquartier. Unsere Streitkräfte,
die auf Batum marschieren, haben die feindlichen Truppen
vollstandig auf das andere Ufer des Flusses Tschuruk zu rück⸗
39 s . Diese Gegend steht vollständig unter türkischer itãri
vorrückten, haben diesen Ort besetzt.
licher Bericht des Haupiqꝛ? Tee. Ein heftiger Kampf,
cher Verwaltung. Unsere Truppen, die auf Artwin
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