1914 / 277 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Nov 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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Y Jedem Paket ist außer den sonst erforderlichen Begleltpapieren noch ein Doppel der grünen Zollinhaltserklärung' bei= zugehen. Wie Ueberschrist dieser gränen Zollinhaltserklärungen muß wie felgt abgeändert werden: !

. Aus fuhrerklärung. (Für Zwecke der Ceutschen Zolabfertigung)“

In Spalte 2 sind die Walen in handelsüblicher Weise so genau zu bezeichnn, daß beurteilt werden kann, ob sie unter die Ausfubrverbete fallen. In der Spalte „Bemerkungen“ hat der Ab⸗ sender zu eiklären;

Enthält außer Geschäftspapieren keinerlei schriftliche Mit⸗ teilungen.“

beizufügen.

Die Aussuhrerklärtungen sind vom Absender oder seinem Vertreter Durch Nameneunteischrist zu vollziehen, ein eiwa vorhandener Firmen— stempel ist beizudrücken.

3) Ward bet der zollamtlichen Prüfung in den Paketen eine Ware vorgefunden, deren Ausfuhr verboten ist, so wird sie beschlag⸗ nabmt. Gegen den Versender wird das Strafverfahren nach § 131 V.⸗8. G. gegebenenfalls in Verbindung mit den Bekannt- zuachungen des Reichekanzleis vom 30 September und 20. Oktober (Reichsgesetzblaft S. 421 und 443) eingeleitet. Etwa vorgesundene un— zulässige schriftliche Mitteilungen werden ebenfalls zurückbehalten.

Wegen weiterer Einzelheiten des Verfahrens erleilen die Postanstalten Auskunft.

Die in Deutschland zur Post gegebenen, für deutsche Kriegsgefangene im Auslande bestimmten oder vor Kriegsgefangenen herrührenden Sendungen dürfen Waren jeder Art enthalten, deren Ausfuhr in anderen Postsendungen verboten ist. Den gleichen Vorzug genießen die Postsendungen, die sich auf Kriegsgefangene beziehen und un— mittelbar oder mittelbar von den Auskunftsstellen über Kriegs⸗ gefangene aufgeliefert werden oder für sie bestimmt sind, sofern sie die Bezeichnung „Kriegsgefangenensendung“ tragen.

Wohlfahrtspflege.

Der Vorstand der Papierverarbeitungs-Berufsgenossen⸗ schaft in Berlin hat für die Zwecke des Roten Kreuzes 10000 * zur Verfügung gestellt, die in Form frelwilliger Beiträge bei der Um la e aufgebracht werden sollen. Es ist ein Weg, auf dem auch die Berufsgenossenschaften, für die eine von den Lande-versicherungs⸗ anstalten als Waffe gegen Kriegsnotlagen so ausgiebig verwertete, dem 5 1274 der Reichsoersicherungsordnung entsprechende Vor⸗ schrift im Gesetz nicht vorgesehen ist, sich an einer schadenverhütenden Kriegsfürsorge beteiligen können. Die Paplerverarbeitungs⸗Beruss⸗ genossenschaft hat den genannten Betrag zur Verfügung des Präsidenten des Reichspersicherungsamts Dr. Kaufmann gestellt, der ihn dem „Kriegsausschuß für warme Unterkleider“ für die Truppen überwiesen bat. Hoffentlich findet die hochheizige Entschließung der Papier— verarbeitungs⸗Berusggenossenschaft auch bei den übrigen Beruft⸗ genossenschaften Nachahmung.

Der Deutsche Verein gegen den Mißbrauch geistiger Getränke beschränkt sich nicht darauf, in Wort und Schrift nach drücklichst darauf hinzuweisen, welche hohe Bedeutung der Alkohol⸗ frage gerade in der Kriegszeit für die kämpfenden Truppen und für die heimische Bvölkerung zukommt. Nach dem alten Erfahrungssatz: „Minderwertiges wind am einfachsten und sichersten durch Besseres überwunden“ bemüht er sich, solche Liebes gaben zu lammeln, die in Wirklichkeit und auf die Dauer Kraft und Wärme geben. Die Aufforderung des Vorsttzenden des Deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke. Wirklichen Geheimen Oherregierungs⸗ rats, Senaispräsidenten D. Dr. von Strauß und Torney an die ört⸗ lichen Organisationen des Vereins im Reiche hat ein vielseitiges Echo gefunden; innerhalb von drei Wochen sind Liebesgaben im Gesamtwerte von etwa bo00 S—Pè eingegangen. Die erste Sendung ist soeben durch Vermittlung des Hofmarschalls Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen an die 5. Armee abgegangen. Die Sammlung wird fortgesetzt. Die nächste Sendung ist far die Armte des Generalobersten von Hinden— burg bestimmt als Dant für die herrlichen Siegestaten unserer Truppen im Osten, die der Liebesgaben dringend bedürsen. Es ist Gewähr dafür geschaffen, daß die gesammelten Gaben direkt an die Front gelangen. Liebesgaben für diesen Zweck in Geld- oder Naturalienform werden an die Geschäftsstelle des Vereins, Berlin W. 15, Uhlandstraße 146, erbeten.

Aus stellungönachrichten.

Unter dem Ehrenvorsitz des Herzogs von Trachenherg, Fürsten zu Hetzfeld hat sich ein Arbeitsausschuß gebildet, der eine Ausstellung für Verwundeten, und Krantenfürsorge im Kriege, Berlin 1914, vorbereltet. Ihm gehören u. a. der Präsident des Kaiserlichen Gesundheitsamts Dr. Bumm, dle Ministerialdirektoren Prof. Dr. Kirchner und Dr. Schmidt, der Direktor im Reichsamt des Innern Dr. Lewald, der Generalstabsarzt der Marine Dr. Schmidt, die Generalärzte Dr. Großheim und Dr. Paalzow an. Die Aus—⸗ stellung verfolgt den Zweck, w ite Kreise des Publikums, vor allem die Angehörigen unserer tapferen Krieger im Feide, in anschaulicher und eindringlicher Weise darüber zu belehren und zu unterrichten, was alles zur Pflege unserer verwundeten Soldaten, angefangen von der fechtenden Truppe bis zum Genesungsheim in der Heimat, geschieht. Die Ausstellung wird voraussichilich von Anfang Dezember ab in den Räumen des Reichstas s ebäudes stattfinden. Die Darbietungen werden sich nicht etwa auf die vornehmlich durch das Rote Kreuz repiäsentierte private Fürsorge beschränken, sondern in erster Linie auch die von der Armee. und Marineverwaltung getroffenen vielsenigen Maßnahmen und Einrichtungen an Modellen und Originalen verdeutlichen. Durch Lichtbilder unterstützte Vor⸗ träge aller Art sind vorgesehen. Der gesamte Reinertrag der Aus— stellung wird wohltätigen Zwecken. und zwar der Füisorge für unsere verwundeten Krieger und deren Familten zugeführt. Den Zeitver⸗ hältaissen Rechnung tragend, hat der Ausschuß davon abgesehen, Handel und Judustrie als zablende Aussteller an der Veranstaltung zu beteiligen. Die Geschäftsstelle der Ausstellung befindet sich Schadowstraße 19 (Ministerium des Innern, Medizinalabteilung).

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammen⸗ gestellten Nachrichten für an del, Industrie und Landwirtschaft“ )

Rußland.

Maßnahmen für die Kriegsdauer. Eine Kaiserliche Ver— ordnung vom 28. Juli / lo. August 1914 hestimmt folgendes:

1) Alle Vorrechte und Ven günstigungen, die Angehörige feind—⸗ licher Länder auf Grund von Staatsverträgen oder nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit genietzen, werden aufgehoben. Alle Angehörigen feindlicher Länder, sowohl die im aktiven Militär— dienst befindlichen, als auch diejenigen, die der Einberufung zum Miltiärdienst unterliegen, sind als Kriegsgefangene festzunehmen. Die zuständigen Behörden werden ermächtigt, die Angehörigen der vorerwähnten Länder sowohl aus Rußland als auch aus den ver⸗

*

2

schiedenen Gebieten bes Reichs auszuweisen, auch sie festzunehmen und nach anderen Provinzen und Gegenden zu verschicken. Angehörige feindlicher Länder dürfen nur auf Grund besonderer Erlaubnis der zuständigen Behörden nach Nußland kommen.

2) . Handelsschiffe feindlicher Länder, die in russischen Häfen durch den Krieg überrascht werden, sind sestzuhalten. Schisse, aus deren Baugrt sich ergibt, daß ihie Umwandlung in Kriegsschiffe beabsichtigt ist, sind gemäß Artikel 10 der Vorschriften, betreffend die Seeprisen, mit Beschlag zu belegen.

3) Angehörige neutraler Länder dürfen ihre Handelsbeziehungen mit russischen Häfen und Städten unser der Bebingung sortsetzen, daß sie die Anordnungen der Militär- oder Seebehörden befolgen.

4) Außer den in Hinsicht auf Kriegsverhältnisse durch Gesetz er⸗ lassenen Vorschriften sind unter der Bedingung der Gegenseitigkeit die folgenden internationalen Verträge zu beobachten: 1) die Pariser Seerechtsdetlaration vom 4. 1s. April 1856; 2) die Si. Peiersburger Deilaration vom 29. November / J. Dezember 1868, betreffend die Nichtverwendung gewisser Sprenggeschosse; 3) zwei auf der Ersten Friedens⸗ konferenz im Haag am 17. 29. Juli 1899 unterzeichnete Erklärungen, nämlich: a. Erklärung, betreffend die Nichtverwendung von Geschossen, die den ausschließlichen Zweck haben, erstickende oder giftige Gase zu entwickeln; b. Ertlärung, betreffend die Nichtverwendung von Geschossen, die sich leicht im menschlichen Körper ausdehnen oder platt drücken, wie Mantelgeschosse, deren harter Mantel den Kern nicht ganz bedeckt oder Einschnitte hat; 4) das Genfer Abkommen vom 23. Juni bis 6. Juli 1906, betreffend die Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken bei den im Felde stehenden Herren;

5) sieben auf der Zweiten Friedenskonfserenz im Haag am 5. 18. Oktober 1907 unterzeichnete Abkommen, nämlich: a. Ab- kommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges; b. Abkommen, betreffend die Rechte und Pflichten der neu⸗ tralen Mächte und Personen im Falle eines Landkrieges; C. Abkommen über die Behandlung der feindlichen Kauffahrteischiffe beim Ausbruch der Feindseligkeiten; d. Abkommen, betreffend die Um⸗ wandlung von Kauffahrteischiffen in Kriegssch ffe; . Abkommen, betreffend die Beichießung durch Seestreitkräfte in Kriegszeiten; f. Ab⸗ kommen, betreffend die Anwendung der Grundsätze des Genfer Ab⸗ kommens auf den Seekrieg und g. Abkommen über die Rechte und Pflichten der Neutralen im Falle eines Seekiteges.

Belgien.

Verkehr mit Kriegsbedarfsstoffen. Eine Verordnung des deutschen Generalgouberneurs in Belgien vom 26. Oktober 1914 lautet: .

ö.

Die nachgenannten Kriegsbedarfsssoffe unterliegen den Be⸗ stimmungen dieser Verordnung: Silber, Kupfer, Messing, Blei, Zink, Nickel, Nickelerze, Aluminlum, Zinn, Antimon, Fecromangan, Manganerze, Ferrosilizium, Roh⸗ und Superphot phat, Salpeter, Salpetersäure, Schweselties, Schwefelsäure, Graphit,. Glvzerin, Gerbstoffe, Sprengstoffe, Kampfer, Kodein, Morphium, Opium, Lumpen. Baumwolle, Jute, Wolle, Hanf und die Garne und Fertig⸗ erzeugnisse dieser Stoffe, Säcke, Häute, Leder, Kauischuk, Rohgummt, Guttapercha, Fette, Mineralöle, Benzin, Benzol.

1

Die Ausfuhr der in J genannten Stoffe aus Belgien wird bis auf weiteres der Kontrolle des Kommissars des Kriegsministeriums in Belgien, Brüssel, Rue de la Loi 65, unterstellt. Begründete An— träge wegen Genehmigung der Ausfuhr sind an den Kommissar zu richten. Eine Umgehung seiner Kontrolle hat die Einziehung der Stoffe zur Folge.

ö.

Der Kommissar des Kriegsministeriums (II) kann bestimmen, daß Vorräte der in Ji genannten Stoffe an das Deutsche Reich oder an Dritte eigentümlich gegen Wertentschädigung zu überlassen sind. Der Wert der Vorräte wird durch einen vom Kriegsministerium in Berlin eingesetzten Ausschuß endgültig festgestellt.

IV.

Diese Verordnung tritt sofort in Kraft.

(Gesetz und Verordnungsblatt für die okkupterten Gebiete Belgiens, Nr. 10 vom 7. November 1914.)

Schweiz. Darlehnskasse der Schweizerischen Eidgenossenschaft (3insfuß, Beleihung von Lebensversicherungspolicem.

Die Zentralverwaltung der Darlehenskasse der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat in ihrer Sitzung vom 12. November 1914 be—⸗ schlossen, den Zinsfuß für die Darlehen der Kasse vom 16. November 1914 an von 5H v. H. auf 43 v. H. herabzusetzen.

Die Zentralverwaltung sieht sich zu diesem Beschluß veranlaßt, weil es ihr daran gelegen ist, den Banfen des Landes, welche unter den Kündigungen von Obligationen leiden, Mittel zu deren Rück⸗ zahlung zu einem mäßlgen Zinsfuß zur Verfügung zu stellen, damit sie nicht gezwungen sind, ihren Obligattonszinssuß unverhältnismäßig zu erhöhen. Auf diese Weise wird es den Banken erleichtert, ihrer k eine durchgreifende Erhöhung des Hypothekarzinsfußes zu verzichten.

Durch Beschluß des Bundesrats ist die Darlehenskasse ferner ermächttgt worden, Lebent veisicherungsvolicen bis zu höchstens 70 v. H. des Rückkaufswertes zu beleihen. Dieser Geichäftsiweig wird am 16. Nopember 1914 aufgenommen werden. (Schweizertsches Handels⸗ amtsblatt Nr. 267 vom 14. November 1914.)

Von der Darlehnskasse der schweizerischen Eid genossenschaft zur Beleihung zugelassene Rohstoffe usw. Von der Darlehnskasse der schweizerischen Eidgenossenschaft werden die nachfolgenden Rohstoffe und Rohprodukte zur Releihung zu— gelassen, und zwar bis zu 50 v. H. des marktgängigen Wertes:

Aluminium, Baumwolle, Baumwollgarne, Baumwollgewebe, Blei, Briketts, Ceelstelne (Diamanten, Smaragde, Saph ere und Rubine), Eisen (Rund,, Flach- und Fassonelsen, Eisenbleche und Eisen⸗ röhren), Felle, Flachs, Goldwaren )J, Hafer, Hanf, Häute, Holz (Langholz, Bau⸗ und Nutzholz), Jute, Jutengarne, Jutengewebe, Kaffee, Kakao, Kohlen, Koks, Kupfer, Leder, Leinengarne. Leinen gewebe, Mais, Platin, Reis, Roggen, Rohseide (Grége, Organsin, Trame, Schappe Robtabak, Silberwaren *), Talg, Tee, Wein in Hässern und Flaschen, Weizen, Wolle, Zink, Zinn, Zucker.

Bei Beleihung von Rohprodukten ist Voraussetzung, daß es sich bezüglich Qualität, Maß usw. um marktgängige Artikel handelt Im obigen Verzeichnis nicht aufgeführte Rohnsoffe und Rohprodukie werden nach Angemessenheit zur Beleihung zugelassen. (Schweize— risches Handelsamisblatt Nr. 265 vom 12. November 1914.)

*) Eidgenössisch gestempelte Goldwaren werden bis zu 80 v. H., Silberwaren bis zu 70 v. H. des Metallwertes beliehen. ;

Griechenland.

Verlängerung des Moratorium s. Durch Königliche Ver⸗ ordnung vom 1/14. Oktober 1914 ist das Moratorium in seinen wesentlichen Bestimmungen bis zum 31. Dezember (a St.) 1914 ver längert worden. Zugleich ist die Ermächligung erteilt, daß das Mora⸗ tortum auch über diesen Zeitpunlt hinaus verlängert werden kann. (Desterreichisch ungarische Konsular⸗Korrespondenz)

Nach dem Geschäftsbericht der Kalker Werkzeug⸗ maschinenlabrik. Breuer, Schumacher u. Co, Akt.: Ges⸗ in Cöln-⸗Kalk über das Geschästejahr 191351914 hat sich die bei

Beginn des Berichtssahres 1913 14 vorherrschende Konjunktur⸗ ir ing bei dem Unternehmen in der ersten Hälfte des Geschäfts= jahres immer stärker bemerkbar gemacht; in diesem Zeitraum hate die Gesellschaft nur einen ganz geringen Auftragseingang zu ver⸗ zeichnen. In der zweilen Hälfte dagegen belebte sich das Geschäft wieder beträchtlich, sodaß sich am Schluß des Berschtsjahres der Auftragsbestand ungefähr in gleichen Höhe bewegte, wie in dem voraufgegangenen Jahre. Der anfangs geringere Gingang von Aufträgen übte keine ungünstige Ein= wirkung auf das Ergebnts ans, weil noch verhältnismäßelg große Auf⸗ tragsmengen aus dem Vorjahre vorlagen, die eine volle Beschäftigung des erweiterten und mit Neueinrichtungen versehenen Werks während des ganzen Berichtejahres ermöglichten. Die gegenwärtige Geschäfts= lage wird durch die inzwischen eingetretenen Kriegswirren erheblich beeinflußt, zumal der Ausbau der Werkstätten erst im vergangenen Jahre vollendet wurde,. Der vom Vorjahre übernommene Austragsbestand enthält ziemlich bedeutende Auftragsmengen aus dem feindlichen Aus— land (Frankreich, Rußland, Eagland und Japan), deren Herstellung unter den obwaltenden Umständen eingestellt werden mußte. Ueber die Aussichten für das laufende Geschäfts jahr vermag der Bericht nichts Bestimmtes vorauszusagen; mit Rücksicht auf die unbestimmte Lage schlägt der Vorstand vor, trotz des gegen das Vorjahr höheren Reingewinns eine Dividende von nur 6oso 216 oJ für das abgelaufene Geschäftsjahr zu verteilen und den Gewinnrest von 467 734 vorzunragen. . ö Wien, 24. November. (W. T. B.) Mit Rücksicht darauf, daß eine Reihe von beabsichtigten Zeichnungen noch nicht förmlich durch⸗ geführt werden konnte, ferner, daß bei Korporationen für die formale Durchführung der Zeichnung an bestimmte Vor⸗ schriften gebundene Beschlußfassungen einzuholen sind und von vielen, die Zeichnungen anmeldeten, erst, die Ge⸗ nehmigung der erforderlichen Schritte durch die Gerichte und andere Behörden erwirkt werden muß, bezw. wegen der örtlschen Lage die Verfügung über die für die Subfkription bestimmten Barmittel nicht so rasch erfolgen kann, hat der Fimnanz⸗ minister gestattet, daß bei der Postsparkasse nnd den sonstigen Zeich⸗ nungsstellen auch nach Ablauf der Subfskriptionsfrist nachträgliche Zeichnungen noch erfolgen dürfen. Nach der vorläufigen Zusammen⸗ stellung des Postsparkassenamtes weisen die bis heute vormittag ein gelaufenen Zeichnungen den Betrag von rund 1 441 900 000 Kronen auf. Bu dap est, 25. November. (W. T. B.) Dem Peser Lloyd zufolge übersteigt daz Endergebnis der Zeichnung auf die unggrische Kriegsanleihe unter Berücksichtigung der von den Zeichnungs⸗ stellen in der Provinz eingetroffenen Berichte eine Milllarde Kronen. Sarajewo, 24. November. (W T. B.). Die Zeichnung der Kriegsanlelhen zeitigie in Bosnien und der Herzegowina ein über raschend günstiges Ergebnis. Durch die Zeichnung des für hiesige Ver⸗ hältnisse fehr namhaften Betrages von etwa 25 Millionen drückte die Be⸗ völkerung in unverlennbarer Welse und ohne Unterschied ihre patriotischen Gefühle aus und bewies zugleich neuerdings, daß sie sich mit den übrigen Teilen der Monaichie eins fühlt. Der Erfolg der Zeichnung muß um so höher eingeschätzt werden, als die Bosnier wie die Be⸗ wohner der Herzegowina alles Bargeld gleich in Immohilien festzu⸗ legen pflegen, in Ankauf von Wertpapieren unerfahren sind und die erforderliche Belehrung und Aufklärung infolge der kurzen Zeit und namentlich der jetzt sehr schwierigen Verkehrsverhältnisse nicht leicht möglich war. Die Gemeinden zeichneten 19 Millionen, die Be⸗ amtenschaft etwa eine Million. n J . Rom, 24. November. (W. T. B.) Ein Dekret schiebt die Erledigung der aus Termingeschäften in beweglichen. Werten herrührenden Verpflichtungen bis zum 31. Dezember auf. Die Durch schnittskurse für Staatsanleihen, sür vom Staate garantierte Obli- gationen und für Pfandbriefe werden, solange die Börsen geschlossen sind, von dem Schatzminister und dem Ackerbauminister bekannt ge⸗ geben werden.

Berlin, 25. Nobember. Produkte nmarkt. Die amtlich er⸗ mittelten Preise waren (für 1000 kg) in Mark:

Weizenmehl (für 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. O0 34 O - 66 . 06. Zest.

Roggenmehl (für 100 kg) ab Bahn und Spelcher Nr. O und 1Lẽ gemischt 29, 50 - 30,75. Fest.

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten. ( London, 23. November. (W. T. B.) Silber 223, Privat⸗ Ekont 3i/is.

London, 24. November. (W. T. B.) Silber 221315. Privat- diskont 30/9. Wechsel auf Amsterdam 12,053, Scheck auf Amster⸗ dam 12033, Wechsel auf Paris 25,50, Scheck auf Paris 25,00, Wechsel auf Petersburg 117.

Bordeaux, 24. November. (W. T. B.) 3 Französische Rente 74.00, Aegypter unifizierte 84 00, Russen von 1886 67,00, hoo Russen von 1906 87,75, Credit Lyonnais 1019, Suezkanal 4000, Rio Tinto 1262, Saragossa 301.

Amsterdam, 24. November. (W. T. B.) Scheck auf Berlin 52,45 52, 95, Scheck auf London 1199 12,09, Scheck auf Paris 474,20 - 48, 40, Scheck auf Wien 41,40 42,40.

New York, 23. Nopember. (W. T. B) (Schluß.) Cable Transfers 4,8975. Wechsel auf London (60 Tage) 4,8550. Sicht- wechsel Paris 5.1150, Sichtwechsel Berlin S6, Silber Bulllon 483, ! Mi de Janetro, 73. November. (W. T. B.) Wechsel auf London 133.

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 23. November. (W. T. B.) Zuckermarkt. Tendenz stetig. Javazucker angekommen notierte 22 sh. 6 d.

London, 23. November. (W. T. B.) Kupfer prompt 55.

London, 24. November. (W. T. B.) Kupfer prompt 55.

Liverpool, 23. November. (W. T. B.) Baum wolle. Umsatz 7000 Ballen. Import 5911 Ballen, davon 1759 Ballen amerikanische Baumwolle. Mai⸗Funi 420, Oktober⸗November 4,37.

Liverpool, 24. November. (W. T. B.) Baum wolle. Umsatz 8900 Ballen. Import 10293 Ballen amertkanische Baum wolle. Mai⸗Juni 4,16, Oktober⸗November 4 32.

Glasgow, 23. November. (W. T. B.) Eisen für Kasse 51 sh. 1 d., für 1 Monat hl sh. 4 d.

Glasgow, 24 November. (W. T. B.) Roheisen für Kasse 51 sh. 1 d., für 1 Monat 51 sh. 4 d.

Am ster dam, 24. November. (W. T. B.) Java⸗-Kaffee ih h nete gl. Santos-Kaffee für Dezember 324, für März 29, ür Mai 283.

New Jork, 23. November. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko middling 7, 75, do. für Dezember 7,29 *), do. für März 7.59 **), do. für Mai 7,75 **), New Orleans do. loko middling 73, Peiroleum Refined (in Cases) 10,50, do. Standard withe in New York 8,00, do. in Tanks 4 50, do. Ciedit Balances at Od City 145, Schmalz Western Steam 10,35, do. Rohe u. Brotheis —, Zucker Zentri⸗ fugal 4,04, Weizen loko Nr. 2 Red. 125, do. für Dezember 123, do. für Mai 1305, do. für Juli ——, Mehl Spring Wheat elears 510-520, Getreidefracht nach Liverpool 6, Kaffee Rio Nr. J lolo 6k, do. für Dezember 5,37, do. für März 576, do. für Mai h, 96, do. für Juli 6 76, Kupfer Standard loko —, Zinn 33,373.

' en,

) Alt. **) Neu.

New Jork, 23. November. (W. T. B.) Die Visible Supplies betrugen in der vergangenen Woche an Weizen 78 0515 000 Bushels, an Canadaweizen 16 490 000 Bushels, an Mais 2 989 000 Busphels.

Wetterbericht vom 25. November 1914,

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Geosßhandelspreise von Getrelde an deutschen und fremden Görsenylützen für vle Woche vom 16. bis 21. Rovember A914 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. 1000 kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)

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1 bedeckt 4 bedeckt 4 3 0 halb bed. d =

Seehöhe ..

Der mann siadt 6412 S Budapest ) Aenderung des Barometers (Parometertendenz) von 5 bis 8 Uhr Morgens nach folgender Skala: 0 O0 bis G4 mm; 1 05 bis 4 mm: 2 1,5 bis 2.4 mm; 3.5 bis 44 mm; 5 435 bis 54 mm; 6 5,5 dis 64 mm; ? 65 bis Tc mm; 8 75 bis Sd mm; 9 nicht beobachtet. Bei negativen Werten der Barometertendenz (Minuszeichen) gilt dieselbe Chiffrestala. Flache Hochdruckgebtete liegen über Südfrankreich und Ungarn; ein abziehendes Tiefdruckgebiet unter 52 mm befindet sich im Süden des Bottnischen Meerbusens, ein solches unter 45 mm über dem Nordmeer, mit heranziehendem Tiefdruckausläufer über Großbritannien. In Deuischland ist das Wetter neblig trübe, im Alpenvorland bei leichten umlaufenden Winden etwas kälter, sonst hei jchwachen Süd⸗ westwinden im Norden milder. Wesentliche Niederschläge waren nicht m zu verzeichnen; im Alpenvorland und im Osten herrscht leichter Frost. Deutsche Seewarte.

3 235 bis 3,4 mm; 4

J bedeckt *

) k

mos 5 Winds. Dun

1 8 ; Mitteilungen des Königlichen Asronautischen

Ohservatoriums,

veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau. Drachenaufstieg vom 24. November 1914, 7— 9 Uhr Vormittags.

Station

. 500m 1000m 1500m ] 2000 m]

wem beiter

meist beweltt

Roggen, Pester Boden. Weizen, siovalischer. .. Hafer, ungarischer

Mals, ungarischer ...

Roggen 1. Hafer J

Gerste, für Mahlziwecke. Mais, ungarischer...

Mais, .

Vanstbom 7525 8 X NMegen Kopenhagen I66b,n3 WSW Nebel

ͤ öl d WSK bedeckk = Sernöfand .

Schnee 5

Rel. Fchtgk.

Stockholm 5 H SJ r 53,4 N Haparanda 7h

Windst. Nebel

2

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21 8 Geschw. mps. .

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Wiöbry . Karlstad

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I

Temperatur (Co)

Himmel bedeckt.

Oo) 9 2

5 4419

sIlnicht registriert) Wind ⸗Richtung. 383 8 1

Bis zu 260 m Höhe Temperaturiunahme von 3,0 bis 1,9, zwischen 1130 und 1420 m von 5, bis 1,2, zwischen 1500 und 1590 m von 1,5 bis O, 6, zwischen 2000 und 2040 m überall 1,0 Grad.

Roggen, guter, gesunder, mindestens

Wien.

Gerste, slovakische, ab Stationen

Bu dapest.

Weizen, 74 bis 79 kg das hl.

Chicago.

Weizen, Lieferungsware

Dezember 110,B,71 113,71

Neu Vork. . roter Winter⸗ Nr. 2. Weizen Lieferungsware ö I) Keine Notierungen in der Berichtswoche. Bemerkungen.

Für Chicago und Neu Vork sind Preise auf Grund von Angaben deutscher Tageszeitungen nach dem Kurse 4,20 AÆ, mangels anderer Kursfeststellungen, berechnet.

Berlin, den 25. November 1914.

Kaiserliches Statistisches Amt.

Woche Da⸗ 16 21. gegen Novbr. Vor⸗

Ber lin.) 1914 woche

s 712 g das 22000

383 5 1 21200

236,90 236 00

. 376 00 275.50

,

23975

246 25 245,75 w , ; 249,35 242.50

.

. . 309 40 302 60 . 379. 10 365 65

2603 16 205.560 Ih 3 3 Z50 75 224 40 217 650

2

. 2935) . 53 73 . 1930 33 23 ; 216. 76 3 . 185. 16

177,89 178.40 187,38 188,43

192,13 190,52 19017 19032

2 . Dezember.. 201,30 201,16

ai;

Delbrück.

Berichte von deutschen Getr

eidebörsen und Fruchtmärkten.

1914

November Marktorte

Weizen

Hauptsächlich gezahlte Preise für 16 (1000 kg) in Mark

Hafer

8 2

Königsberg i. Pr. .

J Breslau..

Gleiwitz.

. ö ö w, .

Anmerkung. ) über 68 kg.

rn,

249 250 247 - 252 255, h0 268 261 - 263 268 - 270

Berlin, den 25. November 1914.

206 197-202 1975

218 216 - 217

/

Kaiserliches Statistisches Amt. Delbrück.

225 235

230-233 297 - 298

3111

deo X 8

215

111

.

1 Unter uchunggsachen. 2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zu

Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ze.

Verlosung ꝛe. bon Wertpapieren.

Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

stellungen u. dergl.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5. gespaltenen Einheitszeile 30 5.

Bankausweise.

DSS CO 296

Erwerbs und . enossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Re r Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

tsanwälten.

Verschiedene Bekanntmachungen.

9 Untersuchungssachen.

loö363?7] Steckbrief.

Gegen, die russisch⸗polnischen Arbeiter 7 Ludwig Zagorskti, 30 Jahr: alt, 2 Adam Wienarsti, 32 Jahre alt, 3) Hasimir Dalzinski, 50 Jahre alt, welche flüchtig sind, ist am 23. November 1914 die Untersuchungshaft verhängt, weil sie am 265. Oktober 1914 entgegen dem Befehl des stellvertretenden General- kommandos des II. Armeekorps vom o: Oktober 1914 den Poꝛiztibezirk ihrer Arbeits stelle Gut Kienwerder bei AUftdamm ohne poltzeiliche Genehmigung verlaffen hahen. Eg wird ersucht, diefelben zu ver—= haften und in das nächfte Gerichtsgefäng⸗ nis Aabzuliefern sowie zu den hiesigen Akten E. R. Nr. 128/14 sofort Mitteilung zu machen

Stettin, den 23. November 1914.

; Der Vorsitzende

es Kriegsgerichts des Kriegszustandes.

log zz Fahnen fluchte rrtĩirung.

. In der Unterfuchungsfache gegen den Fahrer Peter Dahl, 1. Baltr. Res. Fußartl- Regig. Nr. 8, wegen Fahnen. flucht, wird auf Grund der c 6g ff. des Milttärstrasgesetzbuchz sowie der 366, 360 der Militaͤrstrafgerichtzordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig

14

. St. Qu. Brainville, No⸗ vember Id g. Ille, den 1B. No

Gericht der 33. Reservedivffion.

68932 Fahnenfluchtserklärung

und Beschlagnahmeverfügung.

In der Unterfuchungssache gegen den Matrosen Max Franz Johannes Elders von der 6. Komp. J. Matrosendivision, geboren 6. 9. 1892 zu Altona (Elbe), wegen Fahnenflucht im Felde wird auf Grund der 5§§ 69 ff. des Militärstraf⸗ gesetzbuches sowie der 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchlig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Ver⸗ mögen mit Beschlag belegt.

Kiel, den 20. November 1914.

Gericht J. Marineinspektion.

68931] Fahnenfluchtserklärung

und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den Gefreiten der Reserve Apotheker Stefan Franz Quirin Brzezinski, geboren am 30. 3. 1885, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der 69 ff. des Milttärstraf⸗ gesetzbuchs sowie der §§ 366, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschul⸗« digte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag belegt.

Posen, den 23. November 1914.

Gericht der Landwehrinspektion.

los929] Die Fahnenfluchtserklärung, betreffend

Egon Guido Ottomar Hugo Sage,

. in Nr. 4 von 1914, ist er⸗

ledigt.

Gericht der Landwehrinspektion Berlin.

) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

(68966 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 25. Februnr L piß, Vormittags EHE Uhr an der Gerichtsstelle —, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 113, versteigert werden das in Berlin, Landsbergerstr. 965, belegene, im Grundbuche von der Königstadt Band 20 Blatt Nr 1498 (eingetragene Eigentümerin am 2. November 1914, dem Tage der Eintragung des Versteigerunggsvermerks: verehel. Kaufmann Duvinage, Marie geb. Bouveron) eingetragene Grundstück, Vor⸗ derwohnhaus mit einem rechten und zwei linken Seitenflügeln, unterkellertem Hof und Garten, Stallgebäude quer, offener Schuppen rechts, Gemarkung Berlin, in der Grundsteuermutterrolle nicht nach⸗ gewiesen, Nutzungswert 15 060 S6, Ge— baͤudesteuerrolle Nr. 3124. 87. K. 176. 14 Berlin, den 10. November 1914. Königliches Amtsgericht Berlin Mitte.

Abteilung 87.

(68965) Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 12. April E915, Vormittags

EO Uhr, an der Gexichtsstelle. Berlin, Neue Ftiedrichstr. 13 14, III. Steckwerk,

Zimmer Nr. 113, versteigert werden das in Berlin, Markusstraße 3, belegene, im Grundbuche von der Königstadt Band 25 Blatt Nr. 1828 eingetragene, am 6. Mai 1914, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks, herrenlose Grundstück, bestehend aus: a4. Vorderwohnbaus mit rechtem Seitenflügel, zwei Höfen und Gartenanlagen mit Laube, b. Fabrikgebäude rechts und quer mit rechtem Seitenflügel, C. Schuppen links im zweiten Hofe, Ge⸗ markung Berlin, in der Grundsteuer⸗ mutterrolle nicht nachgewiesen, Nutzunge⸗ wert 13910 6, Gebäudesteuerrolle Nr. 3713, jährliche Gebäudesteuer 313 ohh

Berlin. den 12. November 1914.

Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte.

Abteilung 87.

[68625] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangkvollstreckung soll das in Berlin⸗Reinickendorf belegene, im Grundhuche von Reinickendorf Band 51 Blatt Nr. 1548, zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des inzwischen verstorbenen Traitteurs

Leopold Griebel in Berlin eingetragene

Giundstück am 18. Januar 1915. Vormittags LI Utzr, durch das unter— zeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Brunnenplatz, Zimmer 30 1 Treppe, ver⸗ steigert werden. Das in Berlin⸗Reinicken⸗˖ dorf belegene, als Acker im Plane 11e an der Raschdorffstraße, bezeichnete Grundstũck

umfaßt dag Trennstück Kartenblatt 3 Parzelle 2076 65 von 10 a2 09 4m Größe. Es ist in der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks Berlin Reinickendorf unter Artikel Nr. 1502 mit 0.71 Tir Grund⸗ steuerreinertrag verzeichnet. Der Versteige⸗ rungsvermeik ist am 23. Oktober 1914 in das Grundbuch eingetragen. Berlin, den 12. November 1914. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 6.

(68412 Aufgebot. F. 1614.

Die Witwe des Kapitäng Seer, geb. Leerhoff, in Bunde, Kreis Weener (Ost⸗ friesland), hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen Landes schuldicheins uber 40 Taler Nr. Ol7 069 der Olden⸗ burgischen Staats. Eisenbahn⸗Prämien⸗An⸗ leihe von 1871 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird . spätestens in dem auf den 34. Mai 1915. Mittags 12 Uhr, vor dem Amtg-⸗ gericht biers., Zimmer Nr. 16, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserktlärung der Urkunde er- folgen wird.

Oldenburg, den 17. November 1914.

Großherzogliches Amtsgericht. Abt. J.

37061] Aufgebot. Der Gutebesitzer Theodor

Gustav Sperling in Plaußig, vertreten d den Nechttzanwalt Dr. Klotz in Martran läd