1914 / 283 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Dec 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Dentscher Neichsanzeiger

Königlich Preußisch er

und

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Staatsanzeiger.

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Aer Bieingspreis beträgt vierteljährlich s s 10 35. Alle Rostanstalten nehmen Bestellung an; für Kerlin außer den Nostanstalten und Zeitungaspediteuren für Selbstabholer de len, wüten dw. f, wilhelmstrafte Nr. 2.

Einzelne AÜummern kosten 25 .

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Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits

zeile 0 3, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 . 6 8 Anzeigen nimmt an: c y , q die Königliche Expedition des Reichs- und Staataanzeigers

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283.

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Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc. Deutsches Reich.

Bekanntmachungen der Verteilungsstelle für die Kaliindustrie über die Gewährung von Beteiligungsziffern.

Königreich Preußzen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Erlasse, betreffend die Anwendung des vereinfachten Ent⸗ eignungsverfahrens bei dem Bau der Hoch⸗ und Untergrund⸗ bahn Berlin Neukölln und auf Chausseebauunternehmungen im Kreise Niederbarnim.

der Nathalie

Bekanntmachung, betreffend das Stipendium Hirsch, geb. Wolff, Stiftung. .

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 32 der Preußischen

Gesetzsammlung.

Ernennungen ꝛe.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Amtsgerichtsrat a. D. Wohl in Elbing und dem Oberlehrer a. D., Professor Harings in Bad Oeynhausen den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Weihbischof und Domherrn Dr. Augustin in Breslau den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse,

dem Kirchenältesten, stellvertretenden Amtsvorsteher, Rentner Thieme in Ischortau, Kreis Delitzsch, dem Lehrer Lebe am Lyzeum in Halle a. S', dem Zollsekretär a. D. Podschus in Zoppot, Kreis Neustadt W.⸗Pr.,, und dem Fürstlichen NRevier⸗ sörster a. D. Haucke in Rottleberode, Kreis Sangerhausen, den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Lehrer a. D. Wieden feld in Rheydt den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

dem Kreischausseekommissar Wagner in Torgau das Verdienstkreuz in Gold,

dem Pförtner a. D. Gerhard Giels, dem Stationspfleger a. D. Johann Giels, beide in Weinsheim, Kreis Prüm, dem Eisenbahnweichensteller a. D. Hauser in Flörsheim, Landkreis Wiesbaden, und dem bisherigen Eisenbahngüter⸗ bodenvorarbeiter Jaeckel in Saarbrücken das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Eisenbahnraugierführer a. D. Schönick in Mainz— Kastel, den Eisenbahnweichenstellern a. D. Kuhn in Langen⸗ lonsheim und Poß in Bingerbrück, beide Kreis Kreuznach, den Bahnwärtern 4. D. Betz in Rümmelsheim, Kreis Kreuz⸗ nach, und Boos in Clotten, Kreis Cochem, und dem Schweine⸗ meister Blanke in Hofspiegelberg, Kreis Hameln, das All⸗ gemeine Ehrenzeichen sowie

dem bisherigen Eisenbahnbohrer Schneider in Zewen, Landkreis Trier, und dem bisherigen Eisenbahnlokomotivputzer Werner in Filzen genannten Kreises das Allgemeine Ehren— zeichen in Bronze zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: dem Staatssekretär des Reichspostamts, Wirklichen Geheimen Rat Kraetke die Erlaubnis zur Anlegung der ihm verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar:

des goldenen Sterns zum Großkreuz des Königlich Sächsischen Albrechtsordens, des Großkreuzes des Ordens der Königlich Württembergischen Krone, des Großkreuzes des Groß⸗ herzoglich Badischen Ordens Bertholds J.,, der Krone zum Großkreuz des Großherzoglich Hessischen Verdienstordens Philipps des Großmütigen und des Großkreuzes des Herzoglich Sachsen⸗Ernestinischen Hausordens.

Deutsches Reich.

Im Reichsamt des Innern ist der expedierende Sekretär und Kalkulator Jahn als Geheimer expedierender Sekretär angestellt worden.

Bei der Reichsbank sind ernannt:

der bisherige Bankbuchhalter Reuter in Posen zum Zan e ie lch ; ö. ö

die bisherigen Buchhaltereiassistenten Bültemeyer in J und Reimmann in Hadersleben zu Bankbuch⸗

der bisherige Kalkulaturassistent Kutter in Berli Bankiltu he g ulaturassisten r in Berlin zum

Die Verteilungsstelle für die Kgliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 15. Yktober 1914 entschieden;

Für die Kaliwerke Grethem-Büchten, G. m. b. H. zu Grethem (Provinz Hannover) wird vom 1. November 1914 ab eine endgültige Beteiligungsziffer in Höhe von M4486 Tausendsteln festgesetzt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer gemäß 8 12 Abs. 2 des Gesetzes über den

Absatz von Kalisalzen vom 25. Mai 1910 für das dritte Jahr nach Antreffen des Kalilagers, d. h. bis zum 1. November 1915, um dreißig vom Hundert, für das vierte Jahr um zwanzig vom Hundert und für das fünfte Jahr um zehn vom Hundert gekürzt wird. Berlin, den 14. November 1914. (Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. J. V.: Gante.

Vorstehende Entscheidung ist den Kaliwerken Grethem⸗ Büchten, G. m. b. H. in Grethem, Post Gilten (Hannover) am 16. November 1914 zugestellt worden.

J. A.: Ullrich.

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 15. Oftober 1914 entschieden;

Den Kaliwerken Prinz Adalbert, Aktiengesell⸗ schaft zu Oldau, wird vom 1. Oktober 1914 ab eine end⸗ gültige Beteiligungsziffer in Höhe von 757996 Tausend⸗ steln gewährt.

Berlin, den 14. November 1914.

Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kalindustrie. J. V.: Gante.

Vorstehende Entscheidung ist den Kaliwerken Prinz Adalbert A.⸗G. in Oldau (Post Winsen, Aller) am 16. November 1914 zugestellt worden.

J. A.: Ullrich.

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 15. Oktober 1914 entschieden:

Für das Kaliwerk Hadmersleben II. der Gewerk⸗ schaft Hadmersleben zu Westeregeln wird vom 1. Juli 1914 ab eine endgültige Beteiligungsziffer in Höhe von 70880 Tausendsteln festgesetzt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer gemäß 8 12 Abs. 2 des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen vom 25. Mai 1910 für das dritte Jahr nach Antreffen des Kalilagers, d. h. bis zum 1. Juli 1915, um dreißig vom Hundert, für das vierte Jahr um zwanzig vom Hundert und für das fünfte Jahr um zehn vom Hundert gekürzt wird.

Berlin, den 14. November 1914.

(Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. J. V.: Gante.

8 Vorstehende Entscheidung ist der Gewe rkschaft Hadmers⸗ leben in Westeregeln (Bez. Magdeburg) am 16. November 1914 zugestellt worden. J. A.: Ullrich.

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sitzung vom 15. Oktober 1914 entschieden:

Der Vereinigten Harzer Berg baugesellschaft m. b. H. wird für ihr bei Flach a rhein liegendes Kaliwerk Friedrichroda vom 1. ö 1914 ab eine vorläufige Beteiligungsziffer in Höhe von 22747 Tausendsteln gewährt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höher sein sollte als fünfzig vom Hundert der jeweiligen durchschnittlichen Beteiligungsziffer aller Werke, auf das gesetzliche Höchstmaß zurückgeht.

Berlin, den 14. November 1914.

(Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. J. V.: Gante.

Vorstehende Entscheidung ist der Vereinigten Harzer

Bergbaugesellschaft m. b. H. in Han nover, Schillerstr. B, am 16. November 1914 zugestellt worden.

J. A.: Ullrich.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Besitzer der Rittergüter Siethen und Gröben im Kreise Teltow, Dr. juris Friedrich Eduard Gottfried Badewitz, Regierungsassessor und Rittmeister der Reserve a. D. in Siethen, den Adel zu verleihen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Königliche Staatsministerium den Ge⸗ heimen Bberfinanzrat und vortragenden Rat im Finanz⸗ ministerium Fernow in Berlin zum Präsidenten der General⸗ lotteriedirektion im Nebenamte ernannt.

Berlin, Mittwoch den 2. Dezember, Abends.

1914.

Erlaß des Staats ministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem Bau der Hoch- und Untergrundbahn Berlin Neukölln.

Vom 23. November 1914.

Auf Grund des 5 1 der Allerhöchsten Verordnung, be⸗ treffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von AÄrbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegs gefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) wird bestimmt, daß das vereinfachte gte mn, nach den Vorschriften der Verordnung bei dem Bau der unterm 4. Juni 1914 genehmigten Hoch- und Untergrundbahn von der Ecke der Ehristianig⸗ und Schweden⸗ straße in Berlin bis ungefähr zur Ecke des Kotthuser Dammes und der Weserstraße in Neukölln, zu deren Ausführung der A. E. G⸗Schnellbahn⸗ Aktiengesellschaft in Berlin das Recht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des Grund⸗ eigentums durch Allerhöchsten Erlaß vom 185. April 1914 ver⸗ liehen worden ist, Anwendung findet.

Berlin, den 23. November 1914. Das Staatsministerium. Delbrück. Beseler. von Breitenbach. Sy dow. von Trott zu Solz. Lentze. von Loebell. Kühn.

86 des Staats ministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens auf Chaussee⸗ bauunternehmungen im Kreise Niederbarnim.

Vom 25. November 1914.

Auf Grund des 8 1 der Allerhöchsten Verordnung, be⸗ treffend ein vereinfachtes Enteignungsver fahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und ö Beschäftigung von Krieas⸗ gefangenen, vom 11. September 1914 , m S. 159) wird bestimmt, daß das vereinfachte ,,, nach den Vorschriften der Allerhöchsten Verordnung bei den vom Kreise Niederbarnim, Regierungsbezirk Potsdam, auszuführenden, durch diesseitigen Erlaß vom 21. November d. J. mit dem Enteignungsrecht ausgestatteten Chausseebauunternehmungen, nämlich dem Ausbau der Strecken

a. von Friedrichsfelde nach Dahlwitz,

p. von Groß Schönebeck nach Groß Dölln,

c. von Summt nach Lehnitz,

d. von Herzfelde einerseits und Kagel anderseils zur Kreis⸗ chaussee Erkner Neu Hartmannsdorf,

e. von Zühlsdorf nach Wandlitz,

f. von Germendorf bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Hohenbruch und von der Kreisgrenze aus der Richtung von Hohenbruch nach Nassenheide,

stattsindet.

Berlin, den 25. November 1914.

Königliches Staatsministerium.

Beseler. von Breitenbach. Sydow. Freiherr von Schorlemer. Len tze. Kühn.

Delbrück. von Trott zu Solz. von Loebell.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Der Kanzleise?re beim Kaiserlichen Patentamt Gustay Ohst ist zum Geheimen Kanzleisekretãr im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ernannt worden.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Königliche Akademie der Künste zu Berlin.

Stipendium der Nathalie Hirsch, geb. Wolff,⸗Stiftung.

Die Stiftung hat den Zweck jüngere talentvolle, flelßiqe und strebsame Schülerinnen der mit der Akademie der Künste ven undenen Lehranstalten für Mustk, die sich in Notlage befinden, zu ihrer Aus. bildung zu unterstützen. .

Zur Erreichung dieses Zweckes werden jährlich die Zinsen den Stiftungskapitals nach Abzug der Verwaltungskosten in Form ei ies Stipendlums verwendet. Das Stipendium für 1915 beträgt 350 Dasselbe soll nur einer Person zugute kommen, und war ichst einer in der Königlichen akademischen Hochschule für ö. * der 8 widmenden Schülerin. Sollte keine wärdige werberin unter diesen sich befinden, so sollen in zweiter Linie bil rinnen der akademischen Meisterschulen für musikalische Komposttion Betracht kommen. Falls sich auch unter diesen kerne . werberin findet, so können an dritter Stelle Sch ier akademischen Hochschule berücksichtigt werden, die sich auf * oder einem anderen Instrument ausbilden. ewe rberin füdischer Religion erhalten bei annähernd e Leistungen den Vorzug. Die Auszahlung des Stipendium folgt am 5. Mai 1915.