1914 / 286 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Dec 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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Da der Kaiserliche Botschafter in Rom von Flotow aus Gesundheitsrücksichten einen längeren Urlaub antreten muß, kat wie die „Norddeutsche Allgemeine Jeitung“ meldet, Seine ö der Kaiser den Fürsten von Bülow mit der ührung der Geschäfte der Kaiserlichen Botschaft n Rom beauftragt. . Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ soll die deutsche Regierung wegen des Einfalls in Angola der portugiesischen Regierung Entschuldigung angeboten haben.

Die Meldung ist dem „Wolffschen Telegraphenbureau“ zufolge

erfunden. Von einem deutschen Einfall in Angola ist hier überhaupt nichts bekannt. Danach kann also auch von dem Angebot einer Entschuldigung keine Rede sein.

Zu der amtlichen Pariser Meldung vom 2. Dezember, daß französische Truppen im Elsaß Oberaspach und Niederaspach erobert hätten, erfährt das W. T.. B.“ von maßgebender Seite, daß es sich bei Oberaspach lediglich um eine Postierung handelt, die von unseren Truppen freiwillig geräumt worden ist, ein Ereignis ohne jeden Belang. Nieder⸗ aspach ist nach wie vor in deutschen Händen.

Die Nr. 11 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ versicherungsam ts“ vom 15. November 1914 enthält im Amtlichen Teile unter A (Allgemeines);

die Wahlordnung vom 3. November 1914 für die Wahl der nichtständigen Mitglieder des Reichsversicherungsamts aus den Ver⸗ sicherten (3 88 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung).

Unter B (Unfallversicherung) folgen:

Bekanntmachung vom 29. September 1914 über die Genehmigung von Unfallverhütungsvorschriften im 3. Vierteljahr 1914,

Bekanntmachung vom 23. September 1914 über die Genehmigung von Gefahrtarifen im 3. Vierteljahr 1914.

Hieran ö. sich Rekursentscheidungen 2757, 2758] *), eine Entscheidung des Beschlußsenats (2759) und eine andere Entscheldung 12760) über folgende Gegenstände: .

der Vorsitzende des Versicherungsamtg braucht bei der Verneh⸗ mung des Berechtigten im Einspruchsverfahren einen Schriftführer nicht zuzuziehen; leidet das berufsgenossenschaftliche Verfahren an einem wesentlichen Mangel, so steht die Zurückperweisung der Sache in dem freien, in der Rekurginstanz nicht nachprüfbaren Ermessen des Oberversicherungsamts 12757];

die Versaqung einer Rente von dem Zeitpunkt ab, bis zu dem in derselben Entscheidung eine vorläufige Rente gewährt ist, fällt nicht 36 P 1585 Abs. 1, 5 1700 Nr. 7 der Reichsversicherungsordnung lade, . die Beschwerde, im Sinne des § 70h Abs. 1 der Rteichgversiche⸗ rungsordnung ist kein „Rechtsmittel! und daher an keine Frist (8128 der Reichsversicherungsordnung) gebunden; .

der Vorstand kann den Besoldungsplan so gestalten, daß gewisse Gehaltssätze nicht allen Angestellten zugute kommen, der außerhalb der Dienstordnung aufgestellte Plan bedarf als solcher nicht der Ge—⸗ nehmigung des Reichs versicherungsamts; . .

bei der Prüfung der Frage, ob bestehende Dlenstverträge für die Angestellten günstiger sind, als die Bestimmungen der neuen Dien st— ordnung, ist der Kreis der das Dienstverhältnis nach einer bestimmt en Richtung regelnden Vertragsbestimmungen der Gesamtheit der entsprechenden Dienstvorschriften gegenüberzunellen; .

die Beruftzgenossenschaft muß die Bestunmungen der Dienst— ordnung auch gegenüber solchen Angestellten anwenden, welche die ausdrückliche Anerkennung der Dienstordnung verweigert haben; sie kann aber von der Anertennung die freiwillige Gewährung von Vor— tellen abhängig machen;

die neue Dienstordnung und der danach aufgestellte Besoldungs⸗ plan hahen mangels besonderer Bestimmungen keine rückwirkende Kraft in dem Sinne, daß die beim Inkrafttreten schon im Dienste hefind⸗ lichen Angestellten unter Berufung auf die Anzahl ihrer Dienstjahre vom 1. Januar 1913 ab das Gehalt in der Höhe verlangen könnten, wie es die unter der Herrschaft der neuen Dienstordnung eintretenden Angestellten nach der gleichen Reihe von Dienstjahren erhalten 27659);

ein Jachtklub, der selbst keine Fabrzeuge hält, aher einen Boots— mann angestellt hat, ist nicht versicherungspflichtig 2760).

Der Abschnitt 9 (Kranken Invaliden- und Hinter— bliebenenversicherung) enthält zwei Bekanntmachungen über die Befreiung von der Versicherungspflicht nach 8 1242 der Neichsversicherungsordnung und das Rundschreiben vom 21. März 1914 an die Vorstände sämtlicher Landes versicherungs⸗ anstalten, Sonderanstalten, Berufsgenossenschaften (Sektionem, an sämtliche Ausführungsbehörden sowie an die Vorstände von Krankenkassen über die Statistik der Heilbehandlung bei den Trägern der Invalidenversicherung für das Jahr 1913. Den Entscheidungen der Beschlußsenate (1916 bis 1933) sind folgende Leitsätze vorangestellt: .

1) die an Peischiedenen Orten ständig beschäftigten Versicherungs⸗ pflichtigen eines Betriebs, für den eine gemeinsame Betriebskranken⸗ kasse nicht errichtet ist, sind nicht bei der für den Betrkebssitz zu⸗ ständigen Ortskrankenkasse, sondern bei den verschledenen Ortskranken⸗ kassen ihres Beschästigungsorts (zu vergleichen 1653 bis 166 der Reichsversicherungtordnung) zu versicherr. .

2) Streit uber das Versicherungsverhältnis, der zwischen dem Arbeitgeber oder einem Versicherten und einer Kasse entsteht, ist nach F 405, nicht nach 5 258 der Reichsversicherungsordnung zu entscheiden, auch wenn eine andere Kasse durch Beschwerdeeinlegung sich an dem Verfahren beteiligt hat 1916) *; .

der Begriff „geringfügiger Entgelt! im Sinne des Bundesrats beschlusses vom 17. Nobember 1913, betreffend die Befreiung vorüber⸗

ehender Leistungen von der Krankenversicherungespflicht (Amtliche hee der des R. V.⸗A. 1913 S. 802), ist der gleiche, wie er in dem auf dem Gebiete der Invalidenversicherung ergangenen ent⸗ sprechenden Bundetratsbeschlusfe vom 27. Dezember 1899 (Amt—⸗

liche Nachrichten des R. P.-A. 1990 S. 181) gebraucht wird. Danach ist die Frage, ob ein Entgelt ein geringfügiger ist, nur im Einzelfall unter Vergleichung mit den übrigen Einkünften des Beschäftigten und unter Berücksichtigung seiner Leben, haltung jzu entscheiden. Einen gewissen Anhalt = nicht eine feste Abgrenzung gibt hierbei der Umstand, ob der Entgelt ein Drittel des gemäß § 8 des Krankenversicherungegesetzes festgesetzten ortszz⸗ üblichen Tagelohns, jetzt des gemäß 55 149 ff. der Reichs versicheruugs⸗ ordnung festgeseß ten Ortelohns übersteigt [1917];

die 6 einer Krankenkassensatzung, die nur zur Ver— hütung der Beschlußunfähigkeit des Vorstandes die Zuziehung eines Stellvertreters zuläßt, ist ungültig (1918;

gegen die Feststellung der Dienstordnung durch das Aberversiche— rungsamt nach 3 3h56 der Reichsversicherungsordnung ist eine Be⸗ schwerde an das ö , nicht zulässig 1919];

1) der Begriff des Diensiboten im Sinne der Preußischen Gesindeordnung vom 8. November 1810 setzt nicht unbedingt voraus, daß die Wohnung oder der Schlafraum des Dienstboten zum Hause oder zur Wohnung der Hertschaft gehört. Daher können auch sogenannte Tagesmädchen zu den Dienstboten gerechnet werden;

) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden einge— klammerten Zahlen geben die Iiffer an, unter welcher diese in den Amtlichen Nachrichten veröffentlicht sind.

2) aus der Vorschrift des 8 437 der ie mn, , welche die in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen“ Dienstboten betrifft, ist nicht zu folgern, daß die Aufnahme in die häugliche Gemeinschaft der Herrschaft für den Begriff des Dienstboten nach der

Reichsversicherungsordnung nicht wesentlsch sei; ; ö 3 ,, des Dienstboten im Sinne der Reichsversicherungs⸗

ordnung bestimmt sich nach dem Landesrecht 1920;

ie. . daß der Vorsitzende des Oberveisicherungeamts in einer Sache entschieden hat, in der nach der Reichsversicherungsordnung die Beschlußkammer zu entscheiden gehabt hätte, schließt zwar eine Verletzung des Verfahrens in sich, bietet aber keine Handhabe zur Aufhebung der Entscheidung im Beschwerdewege, wenn sie an sich endgültig ist 11921]; .

das Oberoersicherungsamt ist im Falle des § 14659 Abs. 2 der Reiche versicherungsordnung an den Antrag auf Abgabe der Sache an das Reichs versicherungsamt nicht gehunden, wenn es sich nach seiner Ansicht nicht um eine noch nicht fenstehende Auslegung gesetzlicher Vorschriften von grundsätzlicher Bedeutung handelt 19225;

in der Entscheidung 1923 hat das Reichaversicherungsamt die Versicherungspflicht der Schwester eines katholischen Pfarrers, die ihrem Bruder den Haushalt führt, bejaht.

Unter der ,, „Andere Entscheidungen“ sind folgende Grundfätze veröffentlicht:

w oder verwitwete Lehrerin ist versicherungsvflichtig, wenn ihr zwar ein Anspruch auf Ruhegehalt, nicht aber auch, eine dem 1234 der Reichsveisicherungsordnung entsprechende Hinter—

bliebenenfürsorge gewährleistet ist (1924); .

die . . Stadt N. unterliegen der Versicherungsvpflicht auch dann, wenn sie der Versorgungskasse für die nicht vensions— berechtigten städtischen Bediensteten und Arbener angehören [1926

polnische Arbeiter russischer Staatgangehörigkeit, die zur Be—⸗ schäftigung in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Großherzogtum Sachsen für weniger als ein Jahr angenommen worden sind, sind auch dann versicherungsfret, wenn sie ihren Dienst bereits einige Zeit vor dem zulässigen Termin antreten (1926;

Ersatzkassen haben nur die Pflicht zur Rechtshilfe, nicht auch das Recht auf Rechtshilfe [1927];

bei Verwendung des Briefstempels und des Portoablöfungs— vermerls des Landratz sind dem Versickerungsamt nach 5 59 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung die Beträge als Portoauslagen zu er⸗ setzen, die auflsuwenden gewesen wären, wenn die Versendung ohne Benutzung des Ablösungsvermerks erfolgt wäre 1928;

der Begriff der „Barauslagen des Verfahrens“ im Sinne des §z 59 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ist aus dem Gesetz zu erklären und läßt eine abweichende Begrenzung durch die Landes verwaltung nicht zu (1929);

der Bescheid 1930 spricht aus, es empfehle sich im allgemeinen nicht, daß die Versicherungeanstalten bei Strafandrohungen, die sie auf Grund ihrer Ueberwachungsvorschriften in Verbindung mit § 1467 der Reichsversicherungsordnung erlassen, in der Verfügung auf das Recht der Beschwerde an das Reichsversicherungsamt hinweisen.

Den Schluß bilden die Uebersichten über die Zahlungen aus Invaliden⸗ Kranken⸗, Alters- und Zusatzrenten der 31 Ver— sicherungsanstalten und über ihre Ven sicherungsleistungen an Hinterbliebene im Monat September 1914 sowie über den Er⸗ lös aus Beitragsmarken im Monat Oktober 1914.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 252, 253, 254 und 255 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthalten die 94. Verlustliste der preußischen Armee, die 97. 98. und 99. Verlustlifte der bayerischen Armee, die 69. Verlustliste der sächsi⸗ schen Armee, die 71. Verlustliste der württembergi⸗ schen Armee und die 12. Verlustliste der Kaiserlichen Marine.

Breslau, 4. Dezember. Wie die „Schlesische Zeitung“ berichtet, hat der General der Infanterie von Woyrsch, der von Seiner Majestät dem Kaiser anläßlich seiner Anwesenheit bei der ihm unterstellten Armeeabteilung zum General⸗ obersten ernannt wurde, dies dem Oberpräsidenten der Provinz Schlesien in einem Briefe mitgeteilt, in dem es heißt:

Ich weiß es und bin stolz darauf, daß ich diese erneute Aug—= zeichnung lediglich der Allergnädigsten Anerkennung der guten Leistungen meines braven Landwehrkorps zu verdanken habe, das treue Wacht hält an der Grenze unserer lieben Heimatsprovinz Schlesien.

Samburg. Der Senat hat den Bürgermeister Dr. von Melle zum ersten, den Senator Dr. Schroeder zum zweiten Bürgermeister für das Jahr 1915 gewählt.

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Kaiser Franz Joseph hat von dem Kommandanten der fünften Armee, General der Infanterie von Frank vor— gestern folgendes Telegramm erhalten:

In dem geierlichen Augenblicke, da es uns gegönnt ist, auf der Belgrader Festung Eurer Kaiserlichen und Königlichen Avosto⸗ lischen Majestät glorreiche Standarte zu hissen, bitte ich im Namen der um dieses Panier versammelten Abordnungen aller Teile der gesamten bewaffneten Wehrmacht, Eurer Majestät unsere begeisterte Huldigung alleruntertänigst darbringen zu dürfen. .

Frank, Gen. d. Inf.

Hierauf sandte der Kaiser an den General von Frank folgendes Telegramm:

Die Huldigung der zu unserer auf der Belgrader Festung ge⸗ hißten Standarte emporblickenden treuen Krieger freudig entgegen⸗ nehmend, denke ich bewegten Herzens meiner brahen, trefflich geführten Balkanstreitkräfte, deren heldenmütigen Kämpfen auch die Besitznahme Belgrads zu danken ist. Franz Joseph.

Die „Reichspost“ erfährt von diplomatischer Seite, daß die verschiedentlichen Meldungen über angebliche Absichten maßgebender Kreise in Serbien, angesichts der großen Fort⸗ schritte der Kaiserlichen Truppen auf serbischem Boden einen Sonderfrieden mit Oesterreich-Ungarn anzubahnen, um den vollständigen Zusammenbruch des Königreichs zu ver— meiden, jeder Grundlage entbehren. Die serbische Regierung sei abhängig von St. Petersburg, und es geschehe in Serbien heute nur das, was Rußland wolle. Das Zaren⸗ reich werde aber nie zugeben, daß sein Vasallenstaat sich mit der Donaumonarchie aussöhne.

Großbritannien und Irland.

Die Admiralität hat eine neue Verlustliste ver⸗ öffentlicht. Danach verlor die Marine seit Beginn des Krieges 308 Offiziere und 7035 Mann, darunter 2230 Offiziere und 4107 Mann tot.

Presse und Publikum äußern der „National Tidende“ zu⸗ folge die größte Mißstimmung darüber, daß die Admiralität den Untergang des Linienschiffes „Audacious“ ver⸗

chzeitig wurde eine Verordnung veröffentlicht, daß en zur Mobilmachung einer Divifion getroffen e bereit sein soll, nach einem beliebigen Kampfplatz

t mehr zu bestreiten sei, da

veröffentlicht hätten. Wenn seien. Glei

Vorkehrung würden, di abzugehen.

schwiegen habe, der jetzt doch ni die dentschen Zeitungen den Unfa auch Menschenleben nicht verloren gegangen seien und der Unfall einem einzigartigen Zufall zuzuschreiben sei, so errege das Verfahren der Admiralität doch das größte Mißtrauen, da das Publikum nicht wisse, ob mehr solcher Unglücksfälle ver⸗ schwiegen würden. Militärische Gründe für die Verheimlichung seien nicht vorhanden, also diene sie nur dem Bestreben, das englische Publikum im unklaren über die Lage zu lassen.

Nach einer Meldung der „Daily Mail“ werden an der Vorbereitungen : Jedes Dorf hat einen Aus⸗

Belgien. Der zum Generalgouverneur in Belgien ernannte General Freiherr von Bissing hat gestern die Geschäfte

ͤ Kavallerie übernommen.

Der Sultan hat an den Kaiser Franz Joseph ein herzliches Glückwunschtelegramm anläßlich der Be⸗ g Belgrads durch die österreichischungarischen Truppen Sämtliche türkischen Blätter drücken ihre lebhafte er den Einzug der österreichisch⸗ungarischen Truppen in Belgrad aus und heben die Bedeutung dieses Ereignisses hervor, das das Ende des politischen Lebens Serbiens bedeute.

ausgedehnte deutschen Angriff getroffen. schuß gebildet, der sich mit den zu ergreifenden Maßnahmen beschäftigen soll, um die Folgen eines deutschen Einfalls abzu⸗ schwächen und die Zivilbevölkerung zu schützen. nicht, daß eine Landung der Deutschen an dieser Stelle möglich sei, hält es jedoch für gut, für alle Fälle vorbereitet zu sein.

Frankreich. Der Präsident Poincars hat gestern den neuen ameri— chen Botschafter Sh arp empfangen, der sein Beglaubigungs⸗ schreiben überreichte und, wi ö Bewunderung Amerikas für das französische Volk und der Hoffnung Ausdruck gab, daß aus den Prüfungen der Gegen⸗ glücklicher Friede möge. Poincars dankte und sagte, daß der Friede nie gestört worden wäre, wenn dies von der französischen Regierung ab⸗ hängig gewesen wäre. Die Regierung hat beschlossen, den einberufenen Par— lamentariern die Teilnahme an der Kammersession

Man glaubt Frendz in

Bulgarien. chricht von der Ein nahme Belgrads durch die ch⸗ungarischen Truppen macht in allen Kreisen der ng Bulgariens Eindruck und gibt überall Anlaß zu n Das Ereignis bildet au sprächsgegenstand in den Wandelgängen

ͤsterreichis Bevõlkeru Komment ch den einzigen Ge⸗

der Sobranje.

Amerika.

Der britische Botschafter in Washington hat dem Staats⸗ departement eine Note überreicht, in der dem „Reuterschen Bureau“ zufolge erklärt wird, daß England nicht beab⸗ ich tige, die amerikanische Schiffahrt durch Durch— suchen nach Konterbande aufzuhalten. licher Vergleich sei wahrscheinlich, Reeder auf den Frachtbriefen deutlich angäben, daß, Kupfererz zugleich mit einer leichten Ladung wie z. B. zugelassen würde, um als Ballast zu dienen, Durchfuhr durch neutrale Länder nach Deuts reich⸗Ungarn bestimmt sei.

wart bald ein dauernder, hervorgehen

Ein freundschaft⸗ wenn die amerikanischen Rusßzland.

Der Kaiser Nikolaus wird sich von der aktiven Armee nach verschiedenen Städten Mittel⸗ und Südru um Verwundete zu besuchen. .

Der russische General Hermonius hat nach einer

Meldung der „Frankfurter Zeitung“ Artilleriewerkstätten einen Lieferungs vertrag für acht— undvierzig Batterien abgeschlossen.

dieses nicht zur

ßlands begeben, chland und Fester⸗

japanischen

Wie das Blatt „T General Wingate Pas sei, nach dem Sudan er Engländer gerichtete aufständis ri Infolge der Ausdehnung dies England beschlossen, noch 14000 Dasselbe Blatt stellt fest, daß in Truppen vorhanden seien, da England sie ent sie sich weigerten, gegen den Kalifen Krieg zu f T. B.“ mitteilt, wird von sachverständiger Seite die Meldungen Dezember ) über vermeint⸗

aswir⸗i⸗Efkiar“ erfährt, sei der englische ha, der jüngst in Aegypten eingetroffen 1tsandt worden, um eine gegen die che Bewegung zu unter⸗ er Bewegung habe Mann dorthin zu entsenden. Aegypten keine indischen fernt habe, weil

Italien.

Der deutsche Botschafter von Flotow ist vorgestern vom König in Audienz empfangen worden.

Der ehemalige Minister Maggiornio schätzt in einem in der „Stampa“ veröffentlichten Artikel das voraussichtliche Defizit infolge der Verminderung der Ein⸗ nahmen auf 200 Millionen Lire. 1090 Millionen Lire teils bewilligter und teils noch zu bewilligender außerordentlicher Ausgaben für Heer und Marine und von 835 Millionen Lire nicht endgültig festgestellter Ausgaben für Libyen berechnet Ferraris das gesamte Defizit auf 2 Milliarden Lire. Bei der Besprechung der Mittel zur Tilgung verwirft er die Hinausschiebung und spricht sich gegen eine Erhöhung des Notenumlaufes arts; er empfiehlt dagegen schleunige Deckung durch Anleihen und neue Steuern.

Die Deputiertenkammer verhandelte gestern in erster Lesung über die Regie rungsvorlage.

Nach dem Bericht degß W. T. B. vertrat der unabhängige Sozlalist Labrtola die Ansicht, daß die Verantwortung für den europäischen Krieg auf Deutschland falle, und daß die itallenischen Interessen gegenwärtig durchaus. von denen der Zentralmächte ge⸗

Ferraris

Unter Hinzufügung von rund Wie W 1 *

aufmerksam

Nr. 284 des „Reichs- und Staatsanzeigers . liche Kämpfe im südlichen Marokko oder in der marokkanischen Provinz Schauja auf einem geographis In Wirklichkeit handelt es sich um eine Galakka in der Landschaft Borku, un . jas sind die meist befestigten Kl . i-Sekte, die richtiger Saujas gef Gefallen in dem Kampf, geschlagen wurden,

chen Irrtum beruhen. n Kampf bei Ain d die in der Meldung genannten Schau ͤ chrieben werden. mpf, in dem die Franzosen in die Flucht wi ist somit offenbar der Kommandank der Sauja, nämlich des Klosterforts von Ain Galakka.

Dem „Reuterschen Bureau“ zufolge wird amtlich aus

Der Krieg der Türkei gegen den Dreiverband.

Konstantinopel, 4. Dezember. (W. T. B.) Das Hauptquartier veröffentlicht folgendes Communiqué: Nach russischen amtlichen Mitteilungen vom 29. November wäre die Sinai⸗-Halbinsel von unseren Truppen vollständig ge— räumt worden. Ferner sollen zwei unserer an der kaukafischen Grenze operierenden Divisionen in ihrem Bestande auf die Hälfte gesunken, einige unserer Bataillone vollständig ver⸗ nichtet sein. Es wird behauptet, ein Divisiongkommandeur sei getötet und ein zweiter desertiert. Der für uns siegreich verlaufene Kampf in allernächster Nähe des Suezkanals zwischen unseren Truppen und den Engländern, der damit endete, daß auf Seite der Engländer zwei Offiziere und zahlreiche Soldaten getötet wurden und eine große Zahl von Gefangenen in unsere Hände fiel, genügt, um zu beweisen, daß die Sinai⸗Halbinsel sich in unserem Besitze befindet. Was die Meldungen von ungeheuren Verlusten unserer an der kaukasischen Grenze kämpfenden Einheiten und den Tod eines Divisionskommandeurs betrifft, so sind sie vollständig falsch. Die Meldung von der Desertion eines Divisions⸗ kommandanten verdient nicht einmal dementiert zit werden. Die in Tiflis aus russischer Quelle verkündete Nachricht, daß ein deutscher General und vierzehn andere deutsche Offiziere sowie drei österreichisch⸗ ungarische Offiziere, die sich unter den am 24. November in den Kämpfen an der kaukasischen Grenze gemachten Gefangenen befinden sollen, in Tiflis eingetroffen seien, ist gleichfalls reine Erfindung.

Konstantinopel, 4. Dezember. (W. T. B.) Mit⸗ teilung aus dem Hauptquartier. Unsere Truppen haben in der Gegend am Tschorok und bei Adschara alle Tage neue Er— folge. In nördlicher Richtung vorgehend, sind sie in Adschara eingedrungen und bis östlich von Batum vorgerückt. Ostwärts vorgehend gelangten sie in die Gegend von Ardagan; bei einem Kampfe westlich von Ardagan erbeuteten sie mit anderen Waffen ein Maschinengewehr; die Russen gingen auf Ardagan zurück.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Freie Kommission des Reichstags, die am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag getagt hat, hat nahezu alle durch den Krieg angeregten Fragen sozialer, wirt⸗ schaftlicher und innerpolitischer Art in den Kreis ihrer Erörterungen gezogen. An der Hand der dem Reichstag vor— gelegten Denkschrift über wirtschaftliche Maßnahmen aus An⸗ laß des Krieges sind zunächst diese, sodann aber auch allgemeine Fragen der inneren Politik eingehend erörtert worden. Die Kommission hat im Einvernehmen mit der Reichsleitung be⸗ schlossen, den gesamten Inhalt der Beratungen durchaus ver⸗ traulich zu behandeln, indessen die Gebiete, die behandelt wurden, bekannt zu geben. Demgemäß wird vom . , ,. nachstehendes über die Kommisssionsverhandlungen mitgeteilt:

Von Fragen wirtschaftlicher Art sind die folgenden erörtert worden: Der Erlaß von Autfuhrverboten und die Handhabung der Ausnahmebewilltgung von ihnen, die Beschaffung von Futtermitteln, Ankäufe im allgemeinen, Beich agnahmen bon Rohntoffen und Fabhri⸗ katen in den besetzten Gebieten, Verhi derung von Preistreibereien und Regelung des Zwischnhaydels, die Einkäufe der Herres verwaltung, Maßnahmen g gen ausländische Unternebmungen im Inlande, Fest⸗ stzung von Hoͤchstpreisen für Nahrungsmittel und ür Rohstoffe, die für milttärische Zwecke von Bedeutung sind, wie Wolle und Metalle,

Pretoria gemeldet: Der Komman mando in Vrede hat einen Bericht ge mandant Emmett vom Kommando in eine Stellung eingenommen hat, die die Brücke Über den fünfunddreißig Meilen Am Abend machte der einen Angriff. Die Buren wurden zurück—⸗ te, unter diesen den Major jn Verwundete, unter ihnen den Feld⸗ Emmett hatte einen Schwerverwundeten und Burenkom mando das südlich Bethlehem operierte Der Oberstleutnant Dawson, der einen rals Lukin befehligt, fand die fünf Meilen westlich von llung. Die Buren hatten andere Buren wurden ge⸗ ach Witkrantz verfolgt.

dant Dupreez vom Kom⸗ sandt, nach dem der Kom⸗ Vryheid am 29. November

Cavagnari stellte fest, daß die Regierung, als sie bei Kriegsbeginn die Neutralität erklärte, nicht nur ihr Recht ausübte, sondern ihre Pflicht erfüllte. republikanlschen ungeheuren

trennt werden müßten.

Eugenio Chiesa Interpention Wiljafluß bei westlich von Vrede, Burengeneral fecht dauerte bis 3 Uhr geschlagen und verloren drei To Dosthuizen sowie achtzel kornett Botha. Leichtverwundete. Rautenb ach, geschlagen Teil der Streitkräfte Buren in einer Stellung am L Windhuk; er vertrieb sie aus ihrer Ste Rautenbach und 30 fangen genommen, der Rest wurde n

8. Styldrift, Sympathie ; beherrscht. die Grundsätze der Freibeit und der Zwilisation vertesdigten. Vaccaro gab, auch im Namen mehrerer anderer Deputierten, der Ueherzeugung Ausdruck, daß die Erklärungen der Regierung dem und den Interessen des Landes entsprächen. Baccelli billigte die Haltung der Regierung und die Neutralität. Was die Zukunft anbeträfe, so würde Italien seine Aufgabe ersüllen, wenn die Entwicklung der Ereignisse eine neue Lage herbeiführen tätigere Wahrung der Interessen Italiens Inzwischen müsse man der Regterung ohne Unter⸗ schied der Partei die Macht und die Autorttät geben, den Er— Der Sozialist Treves erklärte sich im Namen seiner Parteigenossen für eine Tagesordnung, die die Erkliä⸗ rungen der Regierung nicht billigt. Neutralitätserklärung die einmütige Zustimmung des Landes gesunden habe, man verschiedener Ansicht darüber sei, wag diese Neutralität alles in sich schließe. Er und seine Freunde seien Anhänger der absoluten Neutralitaͤt. Das brauche keine Gleichgültigkeit gegenuber dem größten der historischen Ereignisse zu bedeuten. . ein Mlttel sein, seine große Mission der Humanität und Gerechtigkeit während des Krieges und auch später auszuüben. So zialistenkongresse hätten sich gegen den Krieg ausgesprochen, wenn er nicht ein nationaler Verteldigungskrieg sei. mit der Versicherung seines vollen Verttaueng in die Wiederherslellung Der Republikaner Colajannt erklärte sich von den Aussührungen des Ministerpräsidenten befriedigt; er ist für ein Eingreifen Itallens in den großen Kampf in Europa. Volk vergesse nicht, daß gewisse Lagen nur in Abständen von Jahr⸗ Der Abg. Tedesco erinnerte daran, daß die größten An⸗

Wessels

ist ebenfalls fordern würde. . f

des Gene

eignissen gegenüberzutreten.

Er Friellte fest, daß, während die sieben Tote C .

Sie könne und müsse für Italien

Kriegsnachrichten.

Westlicher Kriegsschauplatz. Großes Hauptquartier, 5. T. B.) In Fl französische A im Argonnerwal machten unsere T

Die europäischen

Der Redner schloß Dezember, Vormittags. andern und südlich Metz wurden gestern ngriffe abgewiesen. in Gegend ruppen Fortschrit

der Arbeiterinternationale. Bei La Bassse, südwestlich Altkirch hunderten wiederkehrten. ;

die italienische Regierung sich die Notwendigkeit, n A Oberste Heeresleitung. strengungen zur Vermehrung und Stärkung von Armee und Marine zu machen, stets vor Augen gehalten habe. . der letzten Jahre auf und schloß; „Das Land muß der Regierung, aus welchen Personen sie auch zusammengesetzt sein mag, dankbar sein, wenn es gegenüber diesem ungeheuren Kampfe gewiß sein kann, den stärksten Schutz an seiner Armee und Marine zu haben.“

Darauf vertagte sich die Kammer auf heute.

r jählte die Maßregeln 9 i Oestlicher Kriegsschauplatz. Hauptqugrtier, Bei den Kämpf age günstig. Gefangene.

Großes W. T. B.) Seen ist brachten dort 1206

perationen regelrecht.

Wien, 4. Dezember. meldet: In den Karpathen, f der gestrige ordpolen dau Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes:

von Hoefer, Generalmajor.

5. Dezember, Vormittags. en östlich der masurischen Kleinere Unternehmungen In Polen verlaufen unsere Oberste Heeres leitung.

(W. T. B.). Amtlich wird ge⸗ in Westgalizien und in Süb— Tag im allgemeinen ruhig. Die

Spanien.

Der frühere Finanzminister Na varro Reverter ist vom König Alfons in Audienz empfangen worden, um über die wirtschaftliche Lage Spaniens Bericht zu erstatten. Wie Nouvelliste de Lyon“ meldet, erklärte er, daß eine ernste chaftliche Krisis nur zu befürchten sei, wenn sich der Krieg in die Länge ziehe. Er hoffe jedoch, daß durch geeignete Vor⸗ beugungsmaßregeln der Eintritt einer Krisis vermieden werden könne. Die Allgemeinheit teilt aber nach dem genannten Blatte diesen Optimismus Reverters nicht, da nach aller Vor⸗ aussicht die Statistik über den Außenhandel Spaniens für den Monat Oktober einen Rückgang der Wertziffer um viele Millionen Pesetas aufweisen werde.

polen verlie Kämpfe in N

Südlicher Kriegsschauplatz. (W. T. B) Amtlich wird ge⸗ von Belgrad erfolgte gestern in marsch unserer Kräfte geht am ampflos vorwärts, wobei gestern gemacht wurden.

tellen sich d nh f, sich dem Vordr

. J 3. . eldet: Die Besitzergreifun feierlicher Weis i r. chen Teile der Front k i ann zu Gefangenen üdwestlich Arandjelowatz Truppen starke

heftige Angriffe,

300 Mann Westlich und

ĩ ingen unserer Kräfte entgegen, die durch mt abgewiesen wurden,

Portugal.

Der Ministerpräsident Machado stellte, wie „W. T. B.“

meldet, in beiden Häusern des Parlaments fest, daß vier versuchen,

Vergeltunge maßregeln wirischaftlicher Art gegenüber dem Auslande, die Lage der Hausbesitzer und Maßnahmen zu deren Schutz, ins⸗ besondere die Errichtung von Einigungsämtern für die Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern, Hypothekenschuldnern und Sypo⸗ thekengläubigern sowie die Lage der Zucker industrie.

Auf soztalem Gehiet wurden behandelt: Die Unterstützung der Familien der Krieger, sowie der Familien der im Ausland zurück⸗ gehaltenen Zivilgefangenen, die Kultibierung der Moore und Ded— länderrien, die Arbeitsverhältnisse der Schanj⸗ und Festunggarbeiter. Im Anschluß an die Erläuterungen zu dem im Gtat vorgesehenen Fonds von 200 Millionen Mark wurden die Fragen der Erwerbs . und der Wochenhilfe während des Krieges eingehend

ert.

Endlich nahmen einen breiten Raum die Erörterungen ein über die Verpflegung und Behandlung der Kriegs- und Zivilgefangenen in Deutschland, die Vergeltungsmaßregeln gegenüber der Behandlung der Deutschen im Auslande, die Fürforge sür die Flüchtlinge aus Ost⸗ preußen und Elsaß. Lothringen, die Militärseelsorge, die Verpflegung der Truppen auf den Eisenbahntrane porten, die Einfetzung einer Kom= mission aus Vertretern neutraler Staßgten zur Untersuchung der Ver⸗ hältnlsse in den Gefangenenlagern, die Fürforge für die Verwundeten, Vermehrung der Lazgrettzüge, die Behandlung der Nord⸗ Schleswiger, Polen und Elsaß Lothringer, die Beförderung von Einjährig⸗ Freiwilligen juüdischen Glaubens zu Reserveoffizieren, die Vandhabung der Preßjenfur und die Aufrechterhaltung des Kriegszustandes während der Dauer des Krieges, insbesondere die Frage der rechtlichen Grundlage hierfür. Endlich wurde die Frage angeregt, ob daz Mandat Wetterlés durch seine Erklärungen in der feindlichen Presse als erledigt anzufehen sei. Im Anschluß an die ede des Reichskanzlers am 2. Dezember wurden die Folgen, die das einmütige Zusammenstehen des ganzen Volkes auf innerpolltijchem Ge⸗ biete zeltigen würde, von einer Reihe von Rednern und dem Stell⸗ vertreter des Reichskanzlers erörtert.

Das Mitglied des Herrenhauses Freiherr von Zedlitz⸗ Leipe, Landesältester und Stiftspropst, ist am 2. d. M. in Känichen bei Seiferdau (Kr. Schweidnitz) gestorben.

Koloniales.

8 WUnter dem Titel Kriegskonterbande und überseeische Rohstoffe“ hat das Kolonialwirtschaftliche Komitee, wirtschaftlicher Ausschuß der deutschen Kolonialgesellschaft (Berlin NW., Partser Platz 7), eine Schrist herausgegeben, die von Sr. Fr. Benj. Schaeffer verfaßt ist (43 Seiten). Bekanntlich bewegt sich der gegenwartige Krieg nicht nur auf polltlschem und militärischem Gebiet, ein Hauptziel unferer Gegner vor allem Englands, ist die Schädigung der weltwirtschaft⸗ lichen Stellung Deutschlands, und eines der wichtigsten Kampfmittel zur Erreichung dieses Zieles bilden die Krie Stonterbandebestim⸗ mungen Englandg und selner Verbündeten, Erja e, die im Hinblick auf die Versorgung Deutschlands mit Rohstoffen für uns von der größten Bedeutung sind. In der richtigen Erkenntnis der Wichtig keit, die alle Fragen der Kriegekonterbande für Deutschland be⸗ sitzen, werden in der vorliegenden Schrift zunächst die geschichtliche Entwicklung der Kriegskonterbandefragen, ihre Behandlung bei den Saager Friedenskonferenzen und die die Kriegskonterbande betreffenden wichtigen. Bestimmungen der Londoner Seerechtsdeklaratiön bom Jahre 19099 erörtert. Sie zeigt, wie weitgehend England und ibm nachsolgend seine Verbündeten im gegenwärtigen Kriege von internaiional anerkannten Bestimmungen * dieser Konferenz abge⸗

den Rückzug der serbischen Armeen zu decken.

Expeditionen zum Dienst in Afrika ausgerüstet worden

wichen sind und welche Schädigung sowohl der deutsche wie vot allem

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der neutrale Handel dadurch erleidet. Als die wichtigsten von ung benötigten Nohprodukte, die für Kriegskonterbande erklärt worden sind. und deren Zufuhr daher bedroht ist, werden Getrelde, Reis, Futtermittel, Kakao, Kaffee, Tee, Häute und Felle, Kautschuf, Essen, Kupfer, Blei, Nickel, Petrolcum, Benzin, Schmiersle, Kohle, Sal peter u. a. angeführt. Ohne auf die gesamte Robstoff⸗ persorgung Deuischlands näher einzugehen, über die um⸗ fassendere Mitteilungen in der ebensalls im Verlage des KLolonlalwirtschaftlichen Komitees erschienenen Schrift. AUnsere Kolonialwirtschaft in ihrer Bedeutung für Industrie, Handel und Landwirtschaft! gemacht werden, erörtert der Verfasser unseren Bedarf an den erwähnten Rohstoffen und seinen möglichen Ersatz beim Ausbleiben der Zufuhr. Zum Schluß zeigt ein kurzer Ueberblick über die Haltung der neutralen Mächte, wie unsere Interessen bei den Konterbande fragen mit denen der neutralen Staaten Hand in Hand gehen und von welcher großen Bedeutung für unsere Volkfswirtschaft ein erfolgreiches Vorgehen gegen die willkürlichen Konterbande⸗ bestimmungen unserer Gegner fein würde.

Wohlfahrtspflege.

Die Anrechnung der Arbeitgeberunterstützungen auf die von Gemeinden gewährten Zuschläge zur Reichsunter⸗ stütz ung.

Eine Tatsache von höchster sozialer Bedeutung ist die seitens einer großen Zahl von Arbeitgebern den Familien ihrer einberufenen Arbeiter zugesicherte Kriegsunterstützung. Sie bekundet deutlich das Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen Arbeitgebern und Arbeitern und dürfte auch für das Verhältnis zwischen beiden nach dem Krtege von großem Einfluß sein. Die von den Arbeit- 866 gewährten Unterstützungen sind teilweise recht beträchtlich.

inzelne Gemeinden haben J gemacht, aus denen hervorgeht, daß vielfach die saͤmtlichen Arbeitgeber größerer industrieller

Gemeinden sich zu derartigen Unterstützungen bereltgesunden haben. Wochenbeiträge von 4—=6 ½ς für die Frau und 12 für jedes Kind sind teine Seltenheit. Andere Firmen, wie beispielsweise Ge⸗ brüder Stumm in Neunkirchen, zahlen 100 —=150 o/o der Reichsunter⸗ stützung an die Famillen der Kriegsteilnehmer.

Schwierigkeiten sind nach einer Veröffentlichung der Zentralstelle für Volkswohj fahrt in ihrer Korrespondenz für Kriegswoblfahrtspflege“ verschledentlich daraus entstanden, daß einzelne Gemeinden die Unter⸗ stützungen der Arbeitgeber auf die von ihnen gewährten Zuschläge zur Reichsunterstützung obne weiteres in Anrechnung gebracht haben, sodaß die Leistungen der Arbeitgeber im Endergebnis darauf hinausltlefen, die Gemeindefinanzen und damit die Steuerzahler zu entlasten. solchen Fällen sehen sich dann die Arbeitgeber gezwungen, darauf hin⸗ zuweisen, daß sie von der Gewährung eigener Unter- stützungen absehen müßten, weil ihre Absicht, den Ange⸗ hörigen ihrer Werke pesondere Vergünstigungen zutetl werden zu lassen, durch das Vorgehen der Gemeinden vereitelt werde. In der Regel jedoch ist ein Uebereinkommen zwischen den Gemeinden und den Arbeitgebern dahin gehend erzielt worden, daß die Arbeitgeberunter⸗ stützungen entweder überhaupt nicht oder nur zu einem kleineren Bruch⸗ teil auf die kommunalen Unterstützungen angerechnet werden sollen. Es ist natürlich mit einigen Schwierigkeiten verknüpft, hier einen ge⸗ rechten Ausgleich zu finden, damit einerseits die betreffenden Familien nicht über Gelühr günstig gestellt, andererseins auch die wohl⸗ meinenden Absichten der Arbeitgeber nicht verestelt werden. Zur Er⸗ läuterung der bestehenden lichkeiten für eine angemessene Regelung mögen einige Beispiele angeführt werden. In Oberhausen wird seitens der Stadt zu der Reichsunterftützung ein Zuschuß bis zu dieser Sätz' gewährt Außerdem haben sich falt sämtliche Werke bereit erklaͤrt, ür die Werksangehörigen noch bis zu 6 für die Frauen und bis zu 4. für jedes Kind zu zahlen. Da die hiernach sich ergebenden Beträge für die kleineren Familien zu gering und für die größeren zu hoch erschetnen, wurde durch entspröchende Abstufungen ein Ausgleich herbeigeführt. Selbstverständlich muß die Gemeinde in solchen Fällen, in denen keine Werksunterstützung gezahlt wird und dann die Unterstützung zu gering erscheint, weitere Aufwendungen machen. Immerhin besteht ein Unterschted zwischen denjenigen Familien, die Werke unterstützung erhalten, und denen, die keine be—⸗ kommen. Beispielsweise erhält eine Frau mit 6 Kindern an sich 60 , wenn sie dagegen Werksunterstützung erhält, insgesamt 4 „6. Auch in Bochum zahlt die Gemeinde zwei Drittel der Neichsunterstützung als kommunalen Zuschuß, während die Werke weitere Unterstützungen gewähren. Sort werden auch die ge⸗ samten Unterstů ungen duch die Werke ausgezahlt, sodaß diese in der Lage sind, die Verhälmisse von sich aus zu prüfen und entsprechende weitere Zuschüsse zu zahlen. Hierdurch werden auch engere Beziehungen Wwischen den Arbeitgebern und den Angehörtgen ihrer heerespflichtigen Arbeiter gewährlerstet. In Charlottenburg zahlt die Stadt, falls Arbeitgeberunterstũtzungen gewährt werden, 100 0 Zuschuß zur Feichs. unterstützung, während diejenigen Famillen, die kein? Aibeitgeberunter. stützungen erhalten, einen geringeren Zuschuß bekommen. Der Aus. gleich wird dadurch herbeigeführt, daß die letzteren Familien einen besonderen Mieiszuschuß erhalten, während die vom Arbeit⸗ geber Unterstützten mit dieser Unterstützung zunächst die Miete zahlen sollen. Im Endergebnig sind diese daher auch günstiger gestellt, als die Familien, die keine Arbeitgeberunterstützungen erhalten. Eine andere Regelung, die auf behördliche Empfehlung im Rheinland verschiedentlich durchgeführt worden ist, geht dahin, daß zunächst die Gemeinden und die Acbeitgeber ihre Unterstützungen je nach der eigenen Leistungsfähigkeit und der Hiltsbedürftigkeit der Familien bemessen. Wird auf diese Weise das Maß des Notwendigen üͤberschritten, so werden gleichmäßige prozentuale Abstriche sowohl von den Arbeitgeberunterstützungen wie von denjenigen der Gemeinden vorgenommen. Die. Beisplele könnten noch beliebig vermehrt werden. Sie beweisen überall das Bestreben, den Angehörigen der Heeregpflichtigen die Zuwendungen der Arbeitgeber auch wirklich zu= gute kommen zu lassen, andererseits aber auch kein Uebermaß an Für⸗ sorge herbeizuführen. Ein gerechter Ausgleich der beiderseitigen Interessen wird überall nach Möglichkeit anzustreben sein.

Der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen wurden u. a. von Redakteur F. W. unk in Friedenau 7500 6, als erste Rate einer seitens der 60h de. noversch Münden veranstalteten Sammlung 5800 „e, von Fräulein Marie von Kramsta auf Muhrau und von Herrn Julius Remy in Neuwied je 5000 , von dem Verein der Reichzeisenbahnbeamten zu Straßburg i. G. 3050 überwiesen. Weitere Geldspenden werden ö erbeten; es . . gute ie, und Obligationen ütgegengenommen von den bekannten Zahlstellen sowie d

Berlin NW. 40, Alsenstraße 11. 2

Um dem Publikum die Einzahlung von Geldbeträgen an das Zentralkomitee vom Roten Kreuz zu erleichtern. sei darauf hingewiesen, daß für solche Einsendungen eine Zahblkarte der Königlichen Seehan dlung (Preußsschen Staatsbank) unter e g. . . 6 . werden kann. Auf dem

nitt der Zabllarte muß jedoch die Zweckbestimmung der Geld. sendung deutlich ersichtlich gemacht sein. (. 2

Kunst und Wissenschaft.

„Die rechts. und staatewissenschaftliche Fakultät der Univer⸗ ität Graz hat einstimmig r en d dem gen id n. otiorek, dem siegreichen Kommandanten der Sa r e n in dankbarer Bewunderung das Chrendoktorat zu verleihen.