1914 / 292 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Dec 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Photographische und Druckereierzeugnisse, Spiel⸗ karten, Schilder, Buchstaben, Druckstöcke, Kunst⸗ genstände. orzellan, Ton, Glas, Glimmer und Waren dar⸗ aus. Posamenlierwaren, Bänder, Besatzartitel, Knöpfe, Spitzen, Stickereien. Sattler⸗ Riemer⸗, Täschner⸗ und Lederwaren. Schreib, Zeichen Mal⸗ und Modellierwaren, Billard und Signierkreide, Bureau⸗ und Kon⸗ torgeräte (ausgenommen Möbel,), Lehrmittel. Schußwaffen. Parfümerien, kosmetische Mittel, ätherische Ole, Seifen, Wasch⸗ und Bleichmittel, Stärke und Stärkepräparate, Farbzusätze zur Wäsche, Flecken⸗ entfernungsmittel, Rostschutzmittel, Putz und Po⸗

liermittel (ausgenommen für Leder), Schleif⸗ mittel.

Spielwaren, Turn⸗ und Sportgeräte. Sprengstoffe, Zündwaren, Zündhölzer, werkskörper, Geschosse, Munition. Steine, Kunststeine, Zement, Kalt, Kies, Gips, Rohrgewebe, transportable Häuser, Schornsteine. Rohtabak, Tabakfabrikate, Zigarettenpapier. Teppiche, Matten, Linoleum, Wachstuch, Decken, Vorhänge, Fahnen, Zelte, Segel, Säcke.

Uhren und Uhrteile.

Web⸗ und Wirkstoffe, Filz, Samte, Plüsche, Fla⸗ nelle, gewirkte oder gewebte Stoffe aus Wolle, Kunstwolle, Baumwolle, Halbwolle, Seide, Halb⸗ seide, Kunstseide, Hanf, Flachs, Jute und Nessel, ungemischt oder gemischt, Ledertuch, Filztuch.

Feuer⸗

200398. M. 23763.

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27,8 1914. Dr. Paul Meyer Akttien⸗Gesellschaft, Berlin. 2511 1914.

Geschäftsbetrieb: Spezialfabrik elektrotechnischer Instrumente und Apparate. Waren: Geräte und Be dienungsorgane für Schaltanlagen für Hoch- und Nieder⸗ spannung, Isoliermittel, rohe und teilweise bearbeitete Metalle, verzinnte Waren, Schlosser⸗ und Schmiede⸗ arbeiten, Drahtwaren, Blechwaren, mechanisch bearbeitete Fassonmetallteile, Kontroller, physikalische, chemische, elektrotechnische Apparate, Wäge⸗—, Signal- und Kon⸗ trollapparate und Instrumente, Meßinstrumente, Ma schinen, Maschinenteile, Automaten, Uhren und Uhren⸗

8 6 1914. Falter Tangermünder Schololaden fabrik G. m. b. Si, Tangermünde. 2511 1914.

Geschäftsbetrieb: Kakao⸗, Scho⸗ koladen und Zuckerwarenfabrik. Wa⸗ ren: Pharmazeutische Zuckerwaren, Weine und Spirituosen in genießbarer Hülle aus Schokolade oder Zucker⸗ waren, kandierte Früchte, Konfitüren, Fruchtkonserven, Kakaobutter, Kakao⸗ bohnen roh und geröstet, Tee (Ge⸗ nußmittel), Kakao, Schokolade, Zucker⸗ waren, Back- und Konditoreiwaren, Puddingpulver, diätetische Nährmittel.

200409.

200399. M. 23866.

22h.

G khffehkz f

1210 1914. Dr. Paul Meyer Aktien⸗Gesellschaft, Berlin. 25/11 1914.

Geschäftsbetrieb: Spezialfabrik elektrotechnischer Instrumente und Apparate. Waren: Geräte und Be⸗ dienungsorgane für Schaltanlagen für Hoch- und Nieder⸗ spannung, Isoliermittel, rohe und teilweise bearbeitete Metalle, verzinnte Waren, Schlosser⸗ und Schmiede⸗ arbeiten, Drahtwaren, Blechwaren, mechanisch bearbeitete Fassonmetallteile, Kontroller, physikalische, chemische, elektrotechnische Apparate, Wäge⸗, Signal- und Kon⸗ trollapparate und Instrumente, Meßinstrumente, Ma⸗ schinen, Maschinenteile, Automaten, Uhren und Uhren⸗ teile.

F. 14549.

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ö. falten Schokolade s ie beste

1361914. Falter Tangermünder Schokoladenfabrit G. m. b. H., Tangermünde. 25 11 1914.

Geschäftsbetrieb: Kakao⸗ Scho⸗ koladen und Zuckerwarenfabrik. Wa⸗ ren: Pharmazeutische Zuckerwaren, Weine und Spirituosen in genießbarer Hülle aus Schokolade oder Zucker waren, kandierte Früchte, Konfitüren, Fruchtkonserven, Kakaobutter, Kakao bohnen roh und geröstet, Tee (Ge nußmittel),, Kakao, Schokolade, Zucker waren, Back und Konditoreiwaren, Puddingpulver, diätetische Nährmittel.

F. 14580.

Talter-JTanz

200402. 5.

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193 1914. Hamburger Kaffee⸗Import⸗Geschaft Emil

30092.

Tengelmann, Mülheim a. d. Ruhr. 26 11 1914. Geschäftsbetrieb: Kaffeerösterei, Nahrungsmittel⸗ großhandlung, Kakao⸗ und Schokoladenfabrik, Zichorien⸗ jabrik Waren: Getreide, Getreideschrot, Kleie. Harze, Flebstoffe, Bichse, Lederputz und Konservierungs⸗ mittel, Bohnermasse Bier, Wein, Spiritus, Spiri⸗ tuosen, Apfelwein, Liköre, Fruchtlimonaden, Limonaden⸗ pulver, alkoholfreie Getränke. Leuchtstoffe, Brennöle, techniche Ole und Fette, Kerzen, Nachtlichte, Dochte, Fich⸗ und Fleischwaren, Fleischkonserven, Fleischextrakt, Bonillonkapseln, Suppentafeln, Suppen⸗ und Saucen⸗ würzen, Pepton, Geflügel, Fischkonserven, Kaviar, Häütlsenfrüchte aller Art, Kartoffeln und Gemüse roh oder konserviert, Früchte roh und eingemacht, Fruchtsäfte, Fruchtgelere⸗ und Marmeladen, Gelees und Geleepulver, Nasse aller Art lauch gemahlen), Leguminosen, Pickles. Milch, londensierte Milch, Milchkonserven, Trockenmilch allein und in Verbindung mit Schokoladen, Kefir, Eier, Cierkonserven, Butter, Margarine, Fäse, Schmalz, Syeisesette, Speiseöle jeber Art, Kaffee, Kaffeezusaßz, Naffecsurragate, MNalztaffer, Ter, Zucker, Honig, Sirup, Mehl jeder Art, Paniermehl, Eierteigwaren, Nudeln, Martarsni, Sago, Reis, Grieß, Graupen, Grütze, Se⸗ fam, Pfeffer, Banitle, Ingwer, Gewürze jeder Art, Saucen, Saucenpulver, tünstliche oder natürliche Ei⸗ weißpulver, Fubdingpulver, Haferfloken, Essig, Senf, Cechjal, Katac in Pulver ober gepreßter Form, Schoko⸗ lade, Jaderwaren, Bonbons, RTonfitüren, Marzipan, Vadwaren, Hei⸗ Baum⸗ Honig⸗ und Pfefferkuchen, Bietzit, Zwiebad, Schiffszwiebad, Badpulver. Malz- . Nalertratt allein oder in Mischung mit zen, terne, Falmfuchen, Cltuchen, Nährsalz in jcher Ferm, gindermehl, Ha ferka kad und Speiseeis

Seifen jeder Art, Seifenpulver, Farbzusätze zur Wäsche, Bleichmittel, Putz und Poliermittel (ausgenommen für Leder), Parfümerien, kosmetische Mittel. Feuer⸗

260.

412 1913. Neumann & Cie., Cöln a. Rh. 1914.

Geschäftsbetrieb: Fabrit chirurgischer Instrumente und technischer Gummiwaren. Waren: Brustweiterer leine Art Mu⸗=kelstärker,, Hanteln, Gewichte, Gummi⸗ stränge, Mus kelstärker, Ruberapparate, Turngeräte, Reit- apparate, Zählapparate für Mustelstärler und Turn⸗ gerãte, Zimnmerturngeräte, KFraftmesser. Beschr.

22h. 2002164

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21 8 1914 6. Lufft, Metallbarometersabrik Con⸗

26/11

und ⸗geräte sowie Teile derselben, Barometer, Hygro⸗

G. m. b. S5., Stuttgart. 26 11

Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb photo⸗ graphischer, optischer und Meßapparate nebst Bedarfs⸗ artikeln. Waren: Photographische Apparate, Instru⸗ mente und Geräte sowie Teile derselben, optische Appa⸗ rate, Instrumente und Geräte sowie Teile derselben, kinematographische Apparate, Instrumente und Geräte sowie Teile derselben, Projektionsapparate, -instrumente

meter, Kompasse, Thermometer, Bussolen, Meßapparate, Instrumente und Geräte sowie Teile derselben (Höhen⸗ messer, Flugzeugbarographen, Registrierthermometer u. dergl), unter Ausschluß von: Formstücke für tech⸗ nische, chemische, physikalische und elektrotech⸗ nische Apparate und Maschinen aus Hartgummi oder Weichgummi oder einem anderen Isolier⸗ material, sowie Akkumulatorenkästen und Artikel für chirurgische Zwecke.

22D. 2004035. L. 178669. Ci1jtopla st

21/8 1914. G. Lufft, Metallbarometersabrik C Con- . G. m. b. H., Stuttgart. 26 11

Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb photo— graphischer, optischer und Meßapparate nebst Bedarfs⸗ artikeln. Waren: Photographische Apparate, Instru— mente und Geräte sowie Teile derselben, optische Appa— rate, Instrumente und Geräte sowie Teile derselben, kinematographische Apparate, Instrumente und Geräte sowie Teile derselben, Projektions⸗-Apparate, Instru— mente und Geräte hierzu und Teile derselben, Baro⸗ meter, Hygrometer, Kompasse, Thermometer, Bussolen, Meßapparate, Instrumente, Geräte und Teile derselben (Höhenmesser, Flugzeugbarographen, Registrierthermo— meter u. dergl.).

26.

200406.

K. 28160.

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11,7 1914. Krog & Ewers G. m. b. H., Altona⸗Ottensen. 26 11 1914.

Geschäftsbetrieb: Margarine⸗ fabrik. Waren: Margarine und Pflanzenbutter.

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31,8 1914. Falter Tangermünder Schololadenfabrik G. m. b. H., Tanger münde. 2611 1914.

Geschäftsbetrieb: Kakao⸗, Schoko⸗ laden⸗ und Zuckerwarenfabrik. Waren: Pharmazeutische Zuckerwaren, Weine und Spirituosen in genießbarer Hülle aus Schokolade oder Zuckerwaren, kandierte Früchte, Konfitüren, Fruchtkonserven, Kakaobutter, Kakaobohnen roh und ge⸗ röstet, Tee (Genußmittel), Kakao, Scho kolade, Zuckerwaren, Back- und Konditorei⸗ waren, Puddingpulver, diätetische Nähr⸗ mittel.

200408. H.

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1914.

31069.

26. 8 1914.

Geschäftsbetrieb: Seifenfabrik. Waren: Seifen, Seifenpulver, Seifenpräparate, Parfümerien, Kerzen, Putz- und Poliermittel zum Putzen und Polieren von Metall, Holz, Leder und Glas, Waschmittel jeder Art, insbesondere aus Seife, Soda und Stärke, Toilettemittel, Mineralöle, medizinische, ätherische, kosmetische und tech⸗ nische Ole und Fette und Präparate daraus, Apparate und Präparate zur Pflege der Haut, Haare, Zähne und Nägel, Talg, Petroleum, Benzin, Benzol und Fettsäuren.

Fa. Rud. Herrmann, Berlin. 26.11

200499. H. 30127.

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2313 1914. Hamburger Kafsee⸗Import⸗Geschäft Emil Tengelmann, Mülheim a. d. Ruhr. 26/11 1914.

Geschäftsbetrieb: Kaffeerösterei, Nahrungsmittel⸗ großhandlung, Kakao- und Schokoladenfabrik, Zichorien⸗ sabrik. Waren: Getreide, Getreideschrot, Kleie. Harze, Klebstoffe, Wichse, Lederputz- und Konservierungs⸗ mittel, Bohnermasse. Bier, Wein, Spiritus, Spiri⸗ tuosen, Apfelwein, Liköre, Fruchtlimonaden, Limonaden⸗ pulver, alkoholfreie Getränke. Leuchtstoffe, Brennöle, technische Ole und Fette, Kerzen, Nachtlichte, Dochte, Fisch⸗ und Fleischwaren, Fleischkonserven, Fleischextrakt, Bouillonkapseln, Suppentafeln, Suppen⸗ und Saucen⸗ würzen, Pepton, Geflügel, Fischkonserven, Kaviar, Hülsenfrüchte aller Art, Kartoffeln und Gemüse roh oder konserviert, Früchte roh und eingemacht, Fruchtsäfte, Fruchtgelees und Marmeladen, Gelees und Geleepulver, Nüsse aller Art (auch gemahlen), Leguminosen, Pickles, Milch, kondensierte Milch, Milchkonserven, Trockenmilch allein und in Verbindung mit Schokoladen, Kefir, Eier, Eierkonserven, Butter, Margarine, Käse, Schmalz, Speisesette, Speiseöle jeder Ärt, Kaffee, Kaffeezusatz, Kaffeefurrogate, Malzkaffee, Tee, Zucker, Honig, Sirup, Mehl jeder Art, Paniermehl, Eierteigwaren, Nudeln, Makkaroni, Sago, Reis, Grieß, Graupen, Grütze, Se⸗ sam, Pfeffer, Vanille, Ingwer, Gewürze jeder Art, Saucen, Saucenpulver, künstliche oder natürliche Ei⸗ weißpulver, Puddingpulver, Haferflocken, Essig, Senf, Kochsalz, Kakao in Pulver oder gepreßter Form, Schoko⸗ lade, Zuckerwaren, Bonbons, Konfitüren, Marzipan, Backwaren, Hefe⸗ , Baum⸗, Honig⸗ und Pfefferkuchen,

7. 14767.

gerste, Malz, Malzextrakt allein oder in Mischung mit Cerealien, Palmkerne, Palmkuchen, Olkuchen, Nährsalz in jeder Form, Kindermehl, HaferkakaJ und Speiseeis. Seifen jeder Art, Seifenpulver, Farbzusätze zur Wäsche, Bleichmittel, Putz und Poliermittel (ausgenommen für Leder), Parfümerien, kosmetische Mittel. Feuer werkskörper, Zündwaren, Zündhölzer.

2002111.

glhsinge

9/7 1914. M. C F. Liebhold, Heidelberg. 1914.

Geschäftsbetrieb: Verfertigung und Vertrieb aller Tabakfabrikate. Waren: Zigarren, Zigarillos, Ziga— rettenhülsen, Rauch, Kau- und Schnupftabak, Ziga⸗ retten.

. 17715.

26/11

Anderung in ver per son

des Inhabers.

9h 5108 (D. 228) R. A. v. 26. 4. 1895. 42 73667 (D. 4410) 11. 1991.

Firma der Zeicheninhaberin geändert in: J. Dirlam Æ Söhne, Wald, Post Solingen (8. 11.

Nachtrag.

2 4684 (W. 242) R. A. v. 19. „12998 W. 2537 34 1397 (W. 850) 1 118 B. 167 9 ö Der Sitz der Zeicheninhaberin ist nach Hamburg verlegt.

Ernenerung der Aumel dung

Am 13. 5. 1914.

9b 5108 (D. 228). Am 28. 5. 1914.

42 73667 (D. 4410.

Am 1. 10. 1914. 16 19810 (H.

1141). i571 S. 114).

Berlin, den 11. Dezember 1914.

Raiserliches Patentamt. Nobolski.

wa, de den, e,, w enn, Deus von . Slanticwie, Huqhdruchrei . m. . S. Heriin sm. If, Bernburgerstrase J.

*

und

Deutscher Neichsanzeiger

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

Aer Kezugspreis beträgt unierteljährlich 5 M A0 . Alle PHostanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Nostanstalten und Zeitungsspediteuren für Relbstabholer auch die Expedition 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne ARum mern hosten 25 5.

Anzeigenpreis für den Ranm einer 5 gespaltenen Einheits- zeile 20 5, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 3.

Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Reichs und Staatsauzeigera Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße Nr. 33.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc. Dentsches Reich.

Bekanntmachung über die Versagung des Zuschlags bei der

k von Gegenständen des unbeweglichen ermögens.

Bekanntmachung Ammoniak. . 4

Bekanntmachung über die Höchstpreise für Kupfer, altes Messing, alte Bronze, Rotguß, Aluminium, Nickel, Antimon und Zinn.

Bekanntmachung über die Höchstpreise für Futterkartoffeln und Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartoffelstärke⸗ fabrikation.

Bekanntmachung, betreffend Schließung der Bureaus und Kassen der Reichshauptbank am Nachmittag des 24. Dezember.

Bekanntmachung, betreffend Verlängerung des Prämientarifs für die Zweiganstalt der bayerischen Baugewerks⸗Beruftz⸗ genossenschaft.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 109, 110 und 111 des Reichs gesetzblatts.

Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armee. Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Landwirtschaftlichen Hypothekenbank in Frankfurt a. M.

Erste Beilage:

Bekanntmachung, betreffend die Termine für die sechswöchigen Seminarkurse der Kandidaten des evangelischen Predigtamts, für die Prüfungen an den Lehrerseminaren und den staat⸗ lichen Präparandenanstalten, für die Prüfungen der Lehrer an Mittelschulen und der Rektoren, für die Prüfungen der Lehrerinnen und Sprachlehrerinnen und der Lehrerinnen für weibliche Handarbeiten, für die Prüfungen als Direktoren und Direktorinnen sowie als Lehrer für die Taubstummen⸗ anstalten, für die Prüfungen der Turnlehrer und Turn⸗ lehrerinnen, der Zeichenlehrer und Zeichenlehrerinnen, der Lehrerinnen der Hauswirtschafts kunde, der Kindergärtnerinnen und Jugendleiterinnen sowie der Lehrer und Lehrerinnen an Hilfsschulen im Jahre 1915.

über die Höchstpreise für schwefelsaures

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Pfarrer Habicht in Berge, Kreis Witzenhausen, und dem Polizeisekretär, Rechnungsrat Beuster in Berlin den Roten Adlerorden vierter Klasse, Dem Kreisarzt a. D., Geheimen Medizinalrat Dr. Prawitz in Berlin⸗Lichterfelde und dem Oberlehrer a. D., Professor Dr. Hüber in Königsberg i. Pr. den Königlichen Kronen⸗ orden dritter Klasse, dem Beigeordneten, Papierfabrikanten Stoltze in Zeesar, Kreis Jerichow 1, den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem Lehrer Severin in Wetteborn, Kreis Alfeld, den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, dem Postagenten, Rentner Göbel in Karlsbrunn, Land⸗ kreis Saarbrücken, dem Stadtförster Schönfeld in Sohrau, Kreis Rybnik, und dem Wirtschaftsinspektor a. D. Bauer in Groß Strehlitz das Verdienstkreuz in Silber, dem Förster des Landes hospitals Haina Beyer in Löhlbach, Kreis Frankenberg, und dem Kanzleigehilfen a. D. Seidel in Frankfurt a. M. das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Ortssteuererheber, Rentner Dün haupt in Westdorf, Landkreis Quedlinburg, dem Kreiswegewärter Meyer in Lautenbach, Kreis Ottweiler, und dem Werkmeister Tesch in Stargard i. Pomm. das Allgemeine Ehrenzeichen, dem Krankenwärter und Pförtner Palm in Sonnenberg bei Saarbrücken, dem Pförtner sel, den Vorarbeitern Frädrich und Kumm, sämtlich in Stargard i. Pomm., das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze sowie dem Leutnant Hoffmann, dem Gefreiten Rohrbeck, beide im Telegraphenbataillon Nr. 2, dem Gefreiten Lauten—⸗ bach im Luftschifferbataillon Nr. 2 und dem Funker Nau⸗ mann im Telegraphenbataillon Nr. 5 die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.

Deutsches Reich. Bekanntmachung

über die Versagung des Zuschlags bei der Zwangs—

versteigerung von Gegenständen des unbeweglichen Vermögens.

Vom 10. Dezember 1914.

Der Zundeszrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß— nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 327) fol gende Verordnung erlassen:

54 Ergibt sich bei der Zwangsbersteigerung eines Gegenstandes des unbeweglichen Vermögens nach Schluß der Versteigerung, daß ein Anspruch, der ein Recht auf Befriedigung aus dem Gegenstande ge⸗ mäß 10 Nr. 2 oder Nr. 4 des Gesetzeß über die Zwangsoersteigerung und die Zwangsverwaltung (Reichsgesetzbl. 1898 S. 713) gewährt, durch das Meistgebot nicht gedeckt wird, so kann, wenn dieser An⸗ spruch innerhalb der ersten zwei Dritteile des zur Berechnung des Reichs stempels für den Zuschlagebeschluß festzusetzenden Wertes des Gegenstandes steht, auf Antrag des Berechtigten der Zuschlag versagt werden, sofern nicht der betreibende Gläubiger glaubhaft macht, daß ihm die Versagung des Zuschlags einen unverhältnismäßigen Nachteil bringt. Wird der Zuschlag versagt, so ist zugleich von Amts wegen ein neuer Versteigerungstermin zu bestimmen. 8 2. Wird der Zuschlag versagt, so dürfen für den Versteigerungstermin Gebühren und Auslagen nicht erhoben werden.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Den Zeitpunkt des Außerkrafttretens bestimmt der Reichslanzler.

Berlin, den 10. Dezember 1914.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Bekanntmachung über die Höchstpreise für schwefelsaures Ammoniak. Vom 10. Dezember 1914.

Der Bundesrat hat auf Grund des 53 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

51. Der Preis für den Doppeljentner schwefelsaures Ammoniak darf bei Abschlüfsen von fünf Tonnen und mehr nicht üherfteigen; für gewöhnliche Ware mit 25 vom Hundert . 987 Mb für . mit 25,5 vom Hundert Ammoniak geha in den Orten unmittelbar an der Elbe und westlich der Elbe. ö. in den Orten östlich der Elbe . Der Reichskanzler kann Ausnahmen gestatten. § 2.

Bel Abschlüssen unter fünf Tonnen erhöhen sich die Höchsipreise

G 1) um 1,50 ½ für den Doppelzentner.

3 Die Höchstpreise gelten für Lieferung ohne Verpackung und für Barzahlung bei Empfang. Witid der Kaufvpreis gestundet, 9 dürfen bis zu zwei vom Hundert Jahreszinsen über Reichsbankdiekont zu⸗ geschlagen werden. Die Höchstpreise schließen bei Abschlüfsen von fünf Tonnen und mehr die Fracht bis zur Empfangsstation ein; bei Abschlüssen unter fünf Tonnen gelten sie ab Lager oder ab Bahn⸗ station des Verkäufers.

Eln nach den S8 1 und 2 in einem Orte bestehender Höchflprels

gilt für die Ware, die an diesem Orte abzunehmen ist. 85.

Die 5 2, 5 3 Abs. 2 und 8 4 des Gesetzes, betreffend Höchst⸗ preise, vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 339) in der Fassung der Bekanntmachung über Höchstpreise vom 28. Ottober 1914 (Reichs-; gesetzbl. S. 458), finden entsprechende Anwendung.

§ 6.

Diese Verordnung tritt am 14. Dezember 1914 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttreteng.

Berlin, den 10. Dezember 1914.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delb rück.

Bekanntmachung über a nn,, für Kupfer, altes Messing, alte Bronze, Rotguß, Aluminium, Nickel, Antimon ö und Zinn.

Vom 10. Dezember 1914.

Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

81. Der Preis für 100 kg Kupfer darf nicht übersteigen: I) für neues Raffinatkupfer mit mindestens 99, vom Ddundert zupfergehalt und für neues Elektrolvtkupfer— 200 *. 2) für neues Raffinatkupfer mit mindestens 99 dom Hundert Kupfergehalt, für schweres Altkupfer und schwere Kuhnle 11986 n 3) für alles übrige Altkupfer, insbesondere für Kessel kupfer, Leichtkupfer und Kupferspäne . 10 4. 8 92 Der . für 100 kg altes Messing und Messtngabfälle darf nicht übersteigen: . 1) für reine Patronenmesstngabfälle mit mindestend X dem Hundert Kupfergehalt und für Tombalabfälle . 148

2) für altes Messing und Messingabfälle mit minde⸗ stens 60 vom Hundert Kupfergehalt und für Hülsen abgeschossener Messingpatronen =

3) für alles sonstige alte Messing, für Späne und für Messingabfälle mit weniger als 60 vom Hundert Kupfergehalttcc . . 100 4.

130 1,

85 ö 6. Preis für 100 Kg Rotguß und alte Bronze darf nicht übersteigen: I) für Rotguß, alte Bronze und Späne mit mlndestens 95 vom Hundert Kupfer⸗ und Zinngehalt 175 4, 2) für Rotguß, alte Bronze und Späne mit min⸗ desteng 85 vom Hundert Kupfer- und Zinngehalt 165 4, I) für Rotauß, alte Bronze und Späne mit weniger als 85 vom Hundert Kupfer, und Zinngehalt.. 150 4. Für die Preisberechnung ist das Gewicht des Gesamtgehalts an Kupfer und Zinn maßgebend. . Der Preis für 109 kg Aluminum darf nicht übersteigen: 1) für Hüättenglumntulnnnn 2 für umgeschmolzenes Aluminium, für alte Alu- miniumlegierungen, für Abfälle von Aluminium⸗ stangen und Aluminiumblechen mit mindestens 92 vom Hundert Aluminiumgehaltt - 3) für alles sonstige Aluminium, insbesondere für Abfälle mit weniger als 2 vom Hundert Alu⸗ minlumgehalt, und für Aluminiumspäne— . 280 4.

305 0,

85. . Der Preis für 100 kg Nickel jeder Art darf 450 4 nicht über⸗ steigen.

§6.

Der Preis für 100 Kg Antimon darf nicht übersteigen: 1) für Antimon Regulus wd ö ) für Antimon Crudurmnmw

8 7 8 46 Der Preis für 100 Kg Zinn jeder Art darf 475 M nicht über⸗

steigen. steigen ö

§5 8. Der Reichekanzler kann. Höchstoreise für bestimmte Grzeugnifse aus diesen Metallen unter Berücksichtigung der Vöchstpreise dieser Verordnung sestsetzen.

89. 96.

Die Höchstpreise gelten für alle Waren, die sich im freien Ver⸗

kehr des Inlandes befinden. Der Reichakanzler kann Ausnehmen gestatten. 4

510.

Die Höchstpreise gelten für Barzahlung bei Empfang und schließen die Versendungékosten nicht ein. Wird der Kaufpreis gestundet so dürfen bis zu zwei vom Hundert Jahreszinsen über Reiche bankdiskent hinzugeschlagen werden. 9u

Der Besitzer der in den 88 1 bis 7 genannten sowie derjenigen Waren, für welche auf Grund des § 8 Höchstpreise festgesetzt werden, ist verpflichtet, sie der zuständigen Behörde auf ihre Aufforderung zu überlassen. Der Uebernahmepreis wird unter Berüdsichtigung der Höchstpreise sowie der Güte und Verwertbarkeit der Ware von der , nach Anhörung von Sachverstãndigen endgultig festgesetzt.

S 12.

Die Landes entralbebõrde oder die von ibr besttwamten SBebsrden erlassen die erforderlichen Anordnungen und Augfũhrungebeftimmungen.

S5 13.

Wer die feftgesetzten Höchstpreise überschreitet oder den nach 12 erlafsenen Ausfübrunge beftimmungen zmwiderbandelt oder Vorräte an derartigen Gzgenfständen verbeimlicht oder der Aufforderung der ja. ständigen Bebörde nach s 11 nicht nachtommt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geidstrase bis zu zehntanmtend Mack der mit einer dieser Strafen bestraft ;

S 14

Diese Verordnung tritt am 14 Deiember 1314 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Berlin, den 10. Dezember 1914

Der Stelloertreter des Reichskanzlers De l bruck.

Bekanntmachung über die Höch stpreise für Futterkarteoffeln and Sr⸗ zeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der Karteffel⸗ stãrkefabrikati on. Vom 1I. Dezember 1911 Auf Grund des S 3 des Gesetzes. Detreffend Höch sthreise vom 4 Augus 1914 (Reicksgeseßdl. S. ) in der Fafen der Bekanntmachung vom B Drtober 1114 Nei ee dr. S. 8) hat der Bundesrat folgende Verordemng erlassen; SI. Der Preis für die Tenne wander Fatter. oder Ferrer er, darf deim Verkaufe durck den V ten nicht sberiteigen- , 35 . dir nen Ostyreuden. Sen, en Scklenfen Brandendarg. in den Gred dere gtũmern Meckle Wecklendurg ·˖ Streitz im zeiten Prei