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J. Die Hauptverwaltung der Darlebnskassen hat für beschädigte oder unhrauchbar gewordene Darlehnetassenscheine für Rechnung des Reichs ErsaLz zu leisten, wenn das vorgelegte Stück zu einem echten Darlehnskassenscheine gehört. und mehr als die Hälfte eines solchen beträgt. Ob in anderen Fällen ausnahmsweise ein Ersatz geleistet werden kann bleibt ihrem pflichtmäßigen Ermessen überlassen.
Sämtliche Reichs. und Landestassen haben die ihnen bei Zah⸗ lungen angebotenen beschädigten oder unbrauchbar gewordenen (ein- schließlich der geklebten und der beschmußzten) Darlehnskassenscheine, deren Umtauschsähtekeit nach dem vorhergehenden Absatz jwetfellos ist, anzunehmen, aber nicht wieder auszugeben.
Solche Darlehnstassenscheine sind außer von der Reichshaupt— kasse auch von den Kaiserlichen Odbervostkassen, der Königlich Preußischen Generalffaatstasse, den Königlich Preußischen Regierungs⸗ beziehungsweise Bezirkshauptfassen und von den Landeszentralkassen der übrigen Bundesstaaten gegen gesetzliche Zahlungsmittel oder Dar⸗ lehnskassenscheine umzutauschen.
Bestehen hinsichtlich der Umtauschfähigkeit von Darlehnskassen scheinen nach Abs. 1 Zweifel, so ist der Einlieferer an die Haupt⸗ verwaltung der Darlehnskassen zu verweisen.
Die im Abs. 3 bezeichneten Kassen haben die bei ibnen einge⸗ gangenen einzuziebenden Scheine nach Prüfung der Umtauschfähiakeit in angemessenen Beträgen an die Hauptverwaltung der Darlehnskassen (Berlin SW. 19) abzuliefern, welche für die umtauschfähigen Scheine Etsatz leistet.
II. Die nicht mehr umlaufsfähigen Darlehnskassenscheine werden unter Kontrolle der Reiche schuldenkommission auf Kosten des Reichs durch die Reichsbank vernichtet.
III. Sämtliche Reichs- und Landeskassen haben die bei ihnen ein⸗ gehenden nachgemachten oder verfälschten Darlehnskassenscheine (55 146 bis 148 des Strafgesetzbuchs) anzuhalten. .
Wird ein eingehendes Falschstück als solches von dem Kassen— beamsen ohne weiteres anerkannt, so hat der Vorsteher der Kasse sofort der zuständigen Justiz, oder Polizeibehörde Anzeige zu machen und das angehaltene Falschftück vorzulegen unter Beifügung des ein— gegangenen Reglejtschreibens. Etiketts usw. oder der uͤber die Ein— zahlung aufzunehmenden kurzen Verhandlung.
Erscheint die Unechtheit eines Scheins zweifelhaft, so ist er, nachdem dem bisherigen Inhaber eine Bescheinigung über den Sach⸗ verhalt erteilt worden, an die Hauptverwaltung der Darlehnstassen (Berlin 8W. 19) einzusenden. Diese wird solche Scheine einer Unter⸗ suchung unierwerfen und
a. im Falle der Echtheit für Rechnung des Reichs den Wert der einsendenden Kasse zur Aushändigung an den Einzahler zusenden, die Scheine aber, sofern sie zum Umlauf nicht geeignet sind, einziehen lassen,
b. im Falle der Unechtheit die Falschstücke an die einsendende Kasse zurückgeben, damit diese in Gemäßheit der Vorschriften unter III Abs. 2 verfahre.
Der Hauptverwaliung der Darlehnekassen ist von jeder Einleifung eines Untersuchungs, oder Ermittelungsberfahrens wegen Fälschung oder Nachahmung von Darlehnskassensche nen sofort Mitteilung zu machen und, sobald es ohne Nachteil für das Verfahren geschehen kann, das Falschstück vorz legen. Auch ist die Hauptverwaltung der Darkehnskassen von dem Foltgang des Verfahrens in Kenntnis zu erhalten und von dem schließlichen Ergebnis unter Vorlegung der Akten und Falschstücke zu benachrichtigen. Letztere sind von der Hauptverwaltung der Darlebnskassen aufzubewahren.
LIV. Postsendungen zwischen Landesbehörden einerseits und der Hauptverwaltung der Darlehnskassen oder den Zweiganstalten der Reichsbank anderererseits zur Ausführung dieser Bestimmungen sind als Reichsdienstsachen vortofrei zu befördern.
Die nachgeordneten Kassen sind hiernach mit Weisung zu versehen.
Berlin, den 29. Dezember 1914.
Der Finanzminister. J. A.: Löhle in.
An die nachgeordneten Behörden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (Reichsgesetzbl. S. 556) ist
die Firma Julius Cohen K Josephy in Berlin ., Burg⸗ straße 17, und das in Deutschland befindliche Vermögen der gleichnamigen Firma in Bradford (Verwalter: Kaufmann Martin Kalischer in Charlottenburg, Waitz— straße 6) in zwangsweise Verwaltung genommen. Berlin, den 5. Januar 1915. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusensky.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (Reichsgesetzbl. S. 487) und der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung britischer Unter⸗ nehmungen, vom 22. Dezember 1914 Reichsgesetzbl. S. 556) ist über folgende Firmen
Dorstener Glashütte, Aktiengesellschaft, in Dorsten (Ver— walter: Fabrikbesitzer Schürholz in Hervest⸗Dorsten), Raphael Tuck E Sons Ltd. G. m. b. H., in Berlin, Wilhelmstraße 106 (Verwalter: Kommerzienrat Richard
Dyhrenfurth in Berlin, Alsenstraße 7), die Zwangsverwaltung angeordnet.
Berlin, den 6. Januar 1915.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusensky.
X
Hauptverwaltung der Staatsschulden. Bekanntmachung.
Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be⸗ wirkten Verlosung der Aktien der Magdeburg— Wittenbergeschen Eisenbahn, jetzt Magdeburg⸗Halber⸗ städter 3 prozentigen Rentenpapiere, sind folgende Nummern gezogen worden:
Nr. 925, 926, 928 bis 41, 1990 bis 1999, 2000 bis 2003, 2005, 2006, 9444 bis 9446, 9448, 9450 bis 9454, 9456, 9457, 9459 bis 9463. 13156, 13158, 13159, 13161 bis 13163, 13165, 13166, 13168 bis 13174, 13176, 14533 bis 14541, 14543, 14546 bis 14548, 14550 bis 14552, 19877, 19879 bis 19882, 19884 bis 19888, 19890, 19892 bis 19896, 20476 bis 20487, 20489 bis 20492, zusammen 112 Stück über je 200 Taler — 22400 Taler oder 67 200 w.
Diese Stücke werden den Besitzern zum 1. Juli 1915 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgelosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge nebst den Stück⸗ zin sen für die Zeit vom 1. Januar bis 39. Juni 1915 gegen Quittung und Rückgabe der Aktien sowie der nach, dem Kündigungstermine zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe V Nr. 7 bis 19 nebst Srneuerungsscheinen für die nächste Neihe vom 1. Juli 1915 ab bei der Staatsschuldentilgungs⸗
und Landeskassen
8
kasse in Berlin W. 8, Taubenstraße 2), zu erheben. Die Zahlung erfolgt werktäglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der letzten beiden Geschäftstage jedes Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungshaupt⸗ kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse J. Zu diesem Zwecke können die Effekten schöon vom 1. Juni 1915 ab, diesen Rassen eingereicht werden, die sie der Staatsschuldentilgungs⸗ kasse zur Prüfung vorzulegen und nach Feststellung die Aus⸗ zahlung vom 1. Juli 1915 ab zu bewirken haben.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten.
Vom 1. Juli 1915 ab hört die Verzinsung der verlosten Aktien auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgelosten, noch rück— ständigen Aktien:
K Aus der Kündigung zum 1. Juli 1906: Nr. 14832, zum 1. Juli 1910: Nr. 1210, zum 1. Juli 1912: Nr. 12885, zum 1. Juli 1913: Nr. 2981, 3000, 4682, 4685, 11318, 11707, 11710, 12418, 12573, zum 1. Juli 19143: Nr. 783, 2746, 247, 55835, 7069, 7957, 7961, 8995, 9001, 9002, 1565013, 15028, 15029 wiederholt aufgerufen.
Vordrucke zu den Quittungen werden von den oben⸗
bezeichneten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 2. Januar 1915. Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Bischoffshausen.
NAichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 8. Januar 1915.
hiesigũ ameérikanische Botschaft; hat, wie „W. T. B.“ meldet, von ihrer Regierung in Washington die Mitteilung erhalten, daß seitens der englischen und französischen Regierungen Versicherungen abgegeben worden sind, Baum⸗ wolle nicht auf die Liste der als Konterbande erklärten Artikel setzen und Baumwolladungen nicht kapern zu wollen. Baumwolle kann deshalb in neutralen Schiffen nach Deutsch⸗
land eingeführt werden.
Die
Durch die Bekanntmachung vom 24. November 1914 („, Reichsanzeiger“ Nr. 277 vom 25. November 1914 ist unter Ziffer 6 die Ausfuhr und Durchfuhr von Uni form⸗ stücken, Heerausrüstungsstücken und als solchen erkennbaren Teilen davon, auch von Rucksäcken ver—
boten.
In nachstehendem Verzeichnis sind die Gegenstände auf⸗ geführt, welche als Uniformstücke und Heerausrüstungsstücke und als solche erkennbare Teile davon anzusehen sind:
J. Bekleidungsstücke. Drilchhosen, — Drilchjacken, K Filzschuhe, Fingerhandschuhe, gestrickte, Fußschutzkappen .. Gamaschen aus Leder, . l Halshinden, schend ] Handschuhe aus Leder, braune und welße, P Handschuhe aus Tuch, Hemden aus Köper, Hemden aus Trikot, Hemden, wollene, Kovfschützer, Leibbinden, wollene, Mäntel, Ohrenklappen, Pelje, Pulswärmer, Schnürschuhe, Socken, Stiefel für Infanterie, Stiefel für Kavallerie, Umhänge aus Tuch, Loden, Paletot- und Gummistoff, Unisormhosen, Uniformmützen, Unisormröcke, Unterhosen, Unterjacken, wollene.
II. Ausrũ stungsstücke. a. für Mannschaften.
Bekleidungssäcke für Maschinengewehrabteilungen, Bekleidung säcke für Trainformationen, Brotbeutel mit Trageband. Ertennungsmarken mit Schnur, Faustriemen,
Feldflaschen,
Kettbüchsen,
Gepäcktaschen für Radfahrer,
Helme und Ueberzüge dazu, Husarenmützen und Ueberzüge dazu, Kaffeebüchsen,
Kaffeemühlen,
Karabinerhalteriemen,
Kartentaschen,
Kochgeschirre mit Eßbesteck,
Koch eschirrfutterale, Kochaeschirriemen,
Labeflaschen mit Zubehör, Lanzenarmriemen,
Lanjenflaggen Gnit Riemen,
Leibriemen mit Schloß und Seitengewehrtasche, Mantelriemen,
Neutralitätsbinden,
Packtaschen und Hilfstaschen dazu, Patronentaschen jeder Art, Pistolentaschen,
Porteyees,
Nuck läcke,
Salzbeutel,
Sãbelkoppel,
Säbeltroddel,
Signalpfeifen mit Schnur,
Sporen jeder Art,
Tornister mit Trageriemen, Trageriemen für Kavallerlepatrontaschen, Trinkbecher,
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** ö 5 ö — 1.4 3 1 k . Friem wie —
Tschakos und Ueberzüge dazu, Tschapkas und Urberzüge dazu, Neberschnallkoppel, eltbahnen,
eljpflöcke,
eltstöcke, ʒZeltzubehõrbeutel; ⸗
b. für Pferde.
Anhinderinge, Beinleder, Brustblãtter, Brustriemen, Degentragevoꝛrrichtungen, Deckengurte, Eisnägel, ö
uttersãcke, Genicktiemen, Geschirrtaue, ö.
afterriemen, Halskoppeln, Hauptgestelle mit Zügeln, Hinterzeuge, Hufeisen, Hufeisentaschen, Hufnägel, Kammkissen, Kammgurte, Kandaren mit Kinnkette, Karabinerfutterale, Karahinerschloßkappen, Karabinerschuhe, Kardätschen, Kniekappen, Kreuzleinen,
tumte, Kurze Koppel, Lanzenschuhe, Obergurte, Packriemen, Peitschen, Sattelkissen, Satteluntergurte, Säbel taschen, Sättel jeder Art, Schraubstollen, Schwellkissen, Steigbügel, Steigariemen, Strangschlaufen, Strangträger, Striegel, Tiänkeimer, Trensen aller Art, Trensengebisse mit Zügeln, Umgänge, Unterkumte, Verbindungẽsblätter, Verbindungsriemen, Verbindungstaue, lange und kurze, Vorderzeuge, Wassertragesäcke, Woilache (Pferdedecken).
III. Signalinstrumente. Pfeifen mit Futteral, Signalhörner mit Riemen und Hilfstragevorrichtung,
Signaltrompeten mit Banderoll. 3 mit Zubehör: Tn
Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 309 und 510 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 129. Verlustliste der preußischen Armee, die 134 Verlustliste der hayeri⸗ schen Armee und die 89. Verlustliste der sächsischen Arm ee.
Ein Führer durch die deutsche Verlustliste, auf den bereits viele briefliche Bestellungen eingelaufen sind, wird „W. T. B.“ zufolge zunächst noch nicht erscheinen, sondern es wird am Ende des Feldzuges ein entsprechendes Werk herausgegeben werden. Eine Beantwortung der einzelnen Bestellungen in diesem Sinne ist dem Kriegsministerium leider nicht möglich.
Bayern.
Der gestrige Geburtstag Seiner Majestät des Königs wurde der schweren Zeit entsprechend in ernster, stiller Weise gefeiert. Vormittags empfing Seine Majestät die Gratulationsbesuche Seiner Königlichen Hoheit des Fürsten von Hohenzollern sowie mehrerer Mitglieder der Königlichen Familie und wohnte dann dem Gottesdienst in der Frauenkirche bei. Nachdem der König die Glückwünsche der übrigen Mit⸗ glieder des Königshauses entgegengenommen hatte, fand im Kapitelsaal der Residenz Familientafel statt, Später nahm der Monarch die Parade über die Truppen des Standortes München ab. Die Universität und die Technische Hochschule feierten den Tag durch Festakte.
Sachsen.
Seine Majestät der König hat an Seine Majestät den König von Bayern aus Anlaß Allerhöchstdessen Ge— burtstages laut Meldung des, W. T. B.“ folgendes Telegramm gerichtet:
Seiner Majestät dem König von Bayern, München.
In ernster, aber auch durch die glorreiche Tapferkeit Deiner Armee für Dich so besonders erhebender Zeit ist es Dir vergönnt, die siebzigtährige Wiederkehr Deines Geburtstages zu begehen Aus dtesem Anlaß spreche ich Oir auch in Gedenken daran, daß ein Teil meiner Armee unter dm Oberbefehl des Kronprinzen zusammen mit bayerischen Truppen steht, meine wärmsten und aufrichtiasten Glückwünsche aus. Möge der unferem deutschen Vaterlande freventlich aufgezwungene Krieg siegreich für unsere gute und gerechte Sache ausgehen und nach einem glücklichen Frieden Dir durch Gottes Gnade noch ein langes, reich gesegneteß Leben und Wirken zum Wohle Deines Landes beschieden sein. Friedrich August.
DOesterreich⸗Ungarn.
Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht eine Verordnung des Ackerbauministeriums, wodurch das Verfüttern von mahl⸗ fähigem Roggen und Weizen sowie von mahlfähiger Gerste im ganzen oder geschroteten Zustande sowie von zur Brotbereitung geeignetem Roggen⸗ und Gerstenmehl ver⸗ boten wird.
( nüssen.
cke, Trommelschere, Trommel ⸗ —
ch 1885 Boden offen
Grosbbritannien und Irland.
Der König, hat gestern einen Erlaß unterzeichnet, daß alle Geschäfte mit den außerhalb des Vereinigten Königreichs befindlichen Filialen feindlicher Firmen als „Handel mit dem Feind“ betrachtet werden.
Frankreich.
In dem gestern abgehaltenen Ministerrat unterzeichnete der Präsident Poincaré ein Dekret, wodurch der Verkauf und Transport von Absynth und ähnlichen Getränken in zanz Frankreich endgültig verboten wird, ferner ein Dekret, das bie Eröffnung neuer Ausschänke für mehr als 23 Prozent ent— haltende Spirituosen und Liköre verbietet.
— Der Gesundheitsausschuß der Kammer, der den Oberkommandierenden Joffre gebeten hatte, an der Front eine U ntersuchung über den Gesundheitszustand der Truppen durchführen zu dürfen, hat dem „Progréès“ zufolge den Be⸗ scheid erhalten, Joffre werde dem Vorsitzenden des Ausschusses sovie einigen Mitgliedern die Untersuchung ermöglichen. Es sei aber unzulässig, daß alle 44 Mitglieder des Ausschusses an der Front verweilen.
= Rustland.
Ein aus Odessa auf Umwegen nach Wien gelangter Groß—⸗ händler veröffentlicht in der „Neuen Freien Presse“ eine Schilde⸗ rung über die Vorgänge in Odessa seit Kriegsausbruch, in
der es heißt:
Der Kriegsausbruch war das Signal zur fangtischen Verfolgung aller Desterreicher und Deutschen, von denen es in Odessa und Um⸗ gebung etwa zehntausend gab; insbesondere aber der letzteren. Etwa 60 Oesterreicher und Deutsche wurden deportiert. Odessa hat seit Kriegsausbruch ein ganz verändertes Gesicht. Der großartige Handel der Stadt stockt vollkommen. Von etwa 600 000 Ein— wehnern ist ein Drittel arheitsloks und der Not prels— gegeben. Das gesellschaftlichi Leben ist vollkommen ins Stocken geraten. Was den Deutschen angetan worden ist und noch angetan wird, ist buchstäblich furchtbar. Nur ein Beispiel aus der endlosen Reihe der Kabalen sei erwähnt: In Odessa bestand ein deutscher Flottenverein, ebenso ein österreichisch⸗- ungarischer. Der Konsul veranstaltete gelegentlich zu Gunsten der Zwecke des Vereins Sammlungen. Als der Krieg ausbrach, fand man auf dem Tische des Konsuls die Liste von Spendern; über achtzig Namen von Deutschen, hauptsächlich von hochangesehenen reichen Kaußf— leuten, waren verzeichnet. In Rußland besteht nun eine Ver— ordnung, der zufolge keinerlei Sammlungen ohne Zustimmung des Gouverneurs veranstaltet werden dürfen. Möglicherweise hatte nun der deutsche Konsul verläumt, die Sammlungen zu Gunsten des Flottenvereins anzuzeigen. Die Folge dieser Unterlassung war, daß nach Auffinden der Liste 83 Deutsche verhaftet und eingeferkert wurden, um unter der Anklage des Hochverrats demnächst vor das Gericht gestellt ju werden. Kein russischer Advokat will die Verteidigung der Veutschen sbernehmen. Alle Beamten des Konsulats wurden eingekerkert und efinden sich auch jetzt noch in Haft, wie verlautet weil sie angeblich
hach Kriegsausbruch drahtlose Verständigung mit Deutschlaud gesucht
kaben. In allen öffentlichen Lokalen befinden sich Anschläge, in denen was Deutschsprechen unter Andrehung einer Strafe von 3009 Rubeln sär den ersten Fall verboten wird. Sämtliche Lokale, deren Besitzer Deutsche sind, wurden gesperrt, Korrespondleren in deutscher Sprache ist verboten. Hunderte von Spionen umlauern die Deutschen, um Uebertretungen dieser Bestimmungen zur Anzeige U bringen. Eine neue furchtbare Maßregel betrifft die in Füdrutzland angesiedelten deutschen Kolonien. Gegen sie wurde kurzer band ein Gesetz erlassen, demzufolge ihre Güter verkauft werden Man will sie von dem Boden, den sie durch Generationen hesitzen, vertreiben. Die Banken sind beauftragt, ihnen jeden Kredit entziehen. Sie müssen ihre Schulden augenblicklich liquidieren und söllen so zum Ruin getrieben werden. Da dieses Gesetz unter den ahlreichen, in der Ar dienenden Soldaten deutscher Nationalität nzeheure Erbitterung Wäckte, e wurde es kürzlich dahin ge— mildert, daß nur dis Russen deutscher Nationalität, die erworben haben, von diesem Gesetz be⸗ werden sollen. Noch drakonischer sind die Maßregeln Egen die Juden. Selbst hier, wo man von der Wahrheit vollständig hgesperrt ist, fand man instinktiv heraus, daß England die Schuld dem Weltbrand treffe, und der Haß gegen die Engländer ist offen⸗ undig. Was die in einem schrecklichen Zustande von der Front zu—⸗ kkkehrenden Soldaten erzählen, ist haarsträubend. Es jacht die gemeine Wut gegen den Krieg noch mehr an. Sogar in echt ussschen Patriotentreisen herrscht Verstimmung und Kleinmut und ndererseitz wahre Hochachtung vor den deutschen Leistungen, die sorg⸗ ültig verheimlicht werden, aber auf Umwegen dennoch den Weg nach dessa finden. Niederlande.
„Wie amtlich gemeldet wird, ist die Ausfuhr pferde seit gestern verboten.
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Schweiz. Der Bundes rat hat nach einer Meldung des n,, . eschlossen, die statistischen Gebühren im Warenver ihr der Schweiz mit dem Auslande mit Ausnahme der Rinimalgebühr von fünf Rappen zu verdoppeln. Der Beschluß ritt sofort in Kraft.
Dänemark.
Wie „W. T. B.“ meldet, ist ein Aus fuhrverbot für getrocknete Blaubeeren, gereinigtes und ungereinigtes Terpentinöl ind Harz erlassen worden.
Türkei.
Da die in Paris und London befindlichen Verwaltungs⸗ ie der Osmanischen Bank, die kraft ihrer Konzession das krivilegium der Banknotenausgabe besitzt, der Ausgabe von banknoten in Höhe von zwei Millionen Pfund ihre Zu⸗ immung versagt haben, hat die Regierung, wie B. T. B.“ meldet, nach authentischen Informationen 'schlossen, vorläufig für die Dauer des Krieges in Kuratorium oder leitendes Komitee mit, dem iz in Konstantinopel einzusetzen, um für die mnerläßlichen finanziellen Maßnahmen Vorsorge treffen zu können. Die hierauf bezüglichen. Verhand⸗— ngen sollen so weit vorgeschritten sein, daß man ein baldiges ndgültiges Ergebnis erwartet. Da der englische Direktor der smanischen Bank, Steeg, und der französische Direktor, Nias, se ihnen von der Regierung gemachten Vorschläge, die ihnen 'statten würden, unter gewissen Bedingungen auf ihren Posten verbleiben, abgelehnt haben, erwartet man, daß sie Konstan⸗ mnopel bald verlassen.
Das Amtsblatt veröffentlicht das Reglement einer unter mmittelbarer Aufsicht der Regierung stehenden, nunmehr neu 16gestatteten türkischen Dampfschiffahrtsverwaltung, kr außer dem Schiffahrtsdienst das ausschließliche Recht des wotsen- und Schlepptaudienstes im Marmarameer, den Darda⸗ len und dem Bosporus erteilt worden ist, der bisher von riwatleuten, und zwar meistens von fremden Staatsangehörigen trieben wurde.
— Die in den ersten Tagen nach Ausbruch des Krieges sischen der Türkei und dem Dreiverband von türkischer Seite
vorgenommene Beschlagnahme mehrerer Schiffe der Die feindlichen Mächte ist von dem Prisengericht in Konstan⸗ aus ihm entfernt, sie so die Beschlagnahme eines Post⸗
tinopel bestätigt worden, dampfers der russischen Handels⸗ und Dampfschiffahrtsgesell⸗
schaft „Koroljewa Olga“ und des im Schwarzen Meere mit
Kohlenladung beschlagnahmten russischen Dampfers „Ida“ sowie mehrerer französischer Schlepper.
Bulgarien. Auf Grund einer Verordnung der Regierung werden künftig Waren, die nach dem Hafen von Dedeagatsch zur Beförderung über Bulgarien gesandt werden, mit Begleit— scheinen versehen sein müssen, die in gehöriger Weise ihre tat⸗ sächliche Bestimmung dartun.
Albanien.
Wie die „Agenzia Stefani“ meldet, war vorgestern ein kleiner, von den Höhen von Ras bul ausgehender Angriff, der von Essad Pascha geleitet wurde, von Erfolg gekrönt. Am Nachmittag traf der geschützte griechische Kreuzer „Helli“ in Durazzo ein.
Kriegsnachrichten.
Westlicher Kriegsschauplatz.
Ba sel, 7. Januar. (W. T. B.) Den „Basler Nachrichten“ wird aus London berichtet, daß der Luftangriff auf Cux— haven nicht von sieben, sondern von neun Flugzeugen ausgeführt worden ist, von denen nach den Aussagen des in Amsierdum weilenden Lusischiffers Heivleit fechs vernichtei worden sind.
Oestlicher Kriegsschauplatz.
Wien, 7. Januar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: An der ungarisch⸗galizischen Front herrscht Ruhe. In den höher gelegenen Gebieten ist leichter Frost und Schneefall eingetreten. Am Dunajec und in Russisch-Polen siellen— weise Geschützlampf. Die im Karpathenvorlande der südlichen Bukowina vorgeschobenen Sicherungstruppen wurden vor überlegenen feindlichen Kräften näher an die Hauptpässe zurückgenommen.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes: von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Der Krieg der Türkei gegen den Dreiverband.
Konstantin opel, 8. Januar. (W. T. B.) Der Vor⸗ marsch der türkischen Truppen in Persisch Asser— beidschan wird als überaus bedeutsam betrachtet, denn die osmanische Armee wird auf diese Weise beständig durch Tau⸗ sende von kurdischen und persischen Freiwilligen verstärkt. Die Russen haben bereits die wichtigsten Punkte des von ihnen be— setzten Gebietes verloren und sich nach Merache an der Straße nach Täbris zurückgezogen.
Konstantinopel, 8. Januar (W. T. B.) Der Große Generalstab teilt mit: Die russische Flotte hat entgegen dem internationalen Recht heute die offene Stadt Sinope be⸗ schossen und i zwei Häuser leicht beschädigt. Ver luste an Menschenleben nicht zu ekligen. Vier Barken sind ge⸗ sunken. Hingegen haber stürtische Schiffe mit Erfolg russische Truppen, die sich in und nördlich von Makriali an der russischen Küste befanden, beschossen. Am 5. Januar machte ein englischer Kreuzer östlich von Mersina einen Landungsversuch. Das Feuer unserer Küstenwachen zwang den Feind, sich zurückzuziehen. Er ließ vier Tote zurück.
Wohlfahrtspflege.
Die Stadtverordnetenversammlung in Magdeburg hat, wie W. T. B.“ berichtet, einstimmig dem Magistratsantrage gemäß 50000 S6 zur Beschaffung von leichten Pelzen für das Ost⸗ heer als Hindenburgspende, die Spandauer Stadtver— ordnetenversammlung den Betrag von 10000 4 zur Hinden⸗
burgspende für das Ostheer bewilligt.
Kunst und Wissenschaft.
Die Königliche Akademie der Wissenschaften hielt am 17. Dezember eine Gesamtsitzung unter dem Votsitz ihres Sekre⸗ tars Herrn Planck, in der Herr Heusler über die Helden⸗ rollen im Burgundenuntergang sprach. Er verfolgte das Anwachsen der Heldenreibe von der ältesten Sogenform über die Stufen des baiwarischen Liedes und des ältern oberdeutschen Epos bis zum Nibelungenlied. Dabei suchte er den Verschiebungen der Nit lunga saga genauer auf die Spur zu kommen und Bloedels, Irings, Osids Rollen sowie den Abschluß der Kämpfe in ein neues Licht zu stellen.
Die Ausstellung der Königlichen Bibliothek zum Krieg 1870,71 wird vielfach geäußerten Wünschen entsprechend nicht nur werktäglich von 11— , sondern auch an den Sonntagen von 12 —2 geöffnet sein. Am 24. Januar wird dite Ausstellung ge—⸗ schlossen.
Technik.
Die Druckerschwärze besitzt eine große Haftbarkelt auf dem mlt ihr geschwärztem Papier. Aus einmal bedrucktem und einge— stampftem Zeitungspapier konnte man wohl noch wieder minderwertige Paptersorten herstellen, bei denen es auf Farbe und Güte nicht an— kommt, nicht aber wieder gebrauchsfähiges Druckpapier; denn der Druckerschwärze konnte man bisher nicht bekommen. Sie ist im wesentlichen ein Gemisch aus fein verteiltem Ruß mit Leinöl. Den Ruß aber, der ja reinster Koblenstoff ist, konnte man aus dem Paper nicht wieder hinauspressen; das Leinöl verharzt, es ist ein so⸗ genanntes trocknendes Oel, das einen Firnis bildet, durch den der Ruß an dem Papier festgehalten wird. Der chemischen Technologie war also die Aufgabe gestellt, eine Lauge zu finden und anzuwenden, die den Firnis löst und damit auch den in ihm aufgespeicherten Ruß vom Papter entfernbar macht. Gleichzeitig aber mußte die Lauge auch so gewäblt werden, daß durch ihren Angriff auf den Firnis nicht etwa der Papierstoff zerstört wird, wenn man die Absicht verwirklichen will, aus ihm von neuem bedruckbares Papier berzustellen. Diese Aufgabe ist der deutschen Wissenschaft vor kurzem gelungen. Man hat eine Lauge mit einem bestimmien Bleichsoda göfunden, die den gewünschten Zweck erfüllt. Bei dem Prozeß kommt das bedruckte Papier zunächst in elnen Bottich, in dem es mit der Lauge getränkt wird. Dann wird es in einen Zerfaserer gebracht, in dem es ausgepreßt wird.
aufgenommenen Lauge wird dadurch wird aber nicht fortgegossen, sondern von neuem verwendet. Sie ist jetzt nämlich fär ihren Zweck noch besser geeignet, wie in ihrer ursprünglichen Form; Denn sie bat aus dem gelösten Firnis schon eine Art Seife gebildet, deren Wirkung sich in derselben Weise geltend macht wie die der ge⸗ wöhnlichen Selfe beim Waschen- die einzelnen Schmutzteilchen, hier also Rußteilchen, werden von Schaum umhüllt, und dadurch wird ihre Wieder vereinigung mit der Pavierfaser verhindert. In dem Zerfaserer unterliegt das Papier einem längeren mechanischen Prozeß, bei dem es zerfasert wird, und schließlich gelangt es auf ene Ar Sieb, auf dem es ausgebreitet wird. Durch mechanische Vorrichtungen bewegt sich dieses Sieb fort und wird dabet mit Wasser überbraun, wodurch auch die letzten Schmutz bezw. Rußteilchen endgültig aus- gewaschen werden. Am Ende dieses Siehes gewinnt nan durch dies Verfahren einen Papierstoff, aus dem sich gutes, druckfäbiges Papier don neuem herftellen läßt. Obwohl das Verfahren noch recht jung sst, solQl es bereits Zeitungen geben, die auf jolchem regenerierten Papier gedruckt werden. Der volkswirtschaftliche Wert des BVer⸗ fahrens dürfte sehr erheblich sein. 12
Hauptmasse, der
Bei der immer zunehmenden Aus— breitung der Zeitungen wäre es von großer Bedeutung, einen wichtigen Rohstoff des Zeitungspapiers, das Holz unserer Wälder, dadurch zu schonen, daß dieselben Stoffe mehr wie einmal in gebrauchs fähiges Druckpapier verwandelt werden.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Aus der Geschichte des Kriegssanitätswesens.
Aus den sanitären Verhältnissen des gegenwärtigen Krieges deren Darstellung die ‚Ausstellung für Verwundeten und Kranken-Fürsorge im Kriege“, unterstützt von der von ihr veranstalieten Vortragsreihe sich zum Ziele gesetzt hat, führte der Vortrag, den der Prof. Dr. Holländer im Hauptsitzungssaal des Reichstags hielt, in das Werden und die Entwicklung der Verwundeten⸗ fürsorge hinein. Der Vortragende, der zugleich Leiter k — — — 4 — — „ 8 66 C L. B8eI M, Ind, , em ü = . 1286 12 die interessanten Darbietungen dieser Sondergruppe. Da die Mehrjahl der ausgestellten Gegenstände den letzten Jahrhunderte entstammen, so behandelte er vorwiegend die Kriegssanitäte verhälmnisse im Altertum, Mittelalter und der neueren Zeit. Ja, er konnte sogar
einen interessanten Beleg dafür
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das ganze Stelettmaterial nun offenbar im Streite schwer getroffen und zeigt eine derartige Zer trümmerung, daß eine Heilung jelbst dem modernen Arzte wie ein Wunder erscheint. Sie ist tatsächlich erfolgt, doch muß der Be⸗ wußtlose lange Zeit gepflegt und betreut worden sein. Der Redner führte nun die Verhältnisse der Frühantike bel den verschiedenen Kulturstämmen aus. Er zeigte, daß die Streiter und Krieger meist auf kameradschaftliche Hilfe angewiesen waren und daß geordnete Ver⸗ sorgung durch Truppenärzte nicht nachweisbar ist. Er wies dann auf die große Sterblichteit der Verletzungen in der Ilias und Qyssee hin. Von den dort geschilderten 270 Verwundungen duich Speer, Pfeil oder Schwert haben 75 oo den Tod zur Folge. Der Redner beschrieb sodann die einzigen Heilstätten gioßen Stils im Alter tume, die Acklepien. Unter Vorführung von Originaldarstellungen zeigte er die Oertlichkeit, die Tempel, und die Bildnisse des Heilgotts. Er schilderte, wie durch priesterliche Heilkunst Krieger mit Pfeil. und Speer⸗Steckwunden dort Genesung fanden. Es wurde dann auf die römischen Sanitätszustände sowohl in der Re— publik wie in der Kaiserzeit eingegangen. Erst im Jahre 219 v. Ehr. kam der erste griechische Wundarzt nach Rom, der aber die Stadt bald verlassen mußte. Noch zur Zeit Cäsars waren die dem Heere folgenden Aerzte in niederen Stellungen, und erst bei den Kaisern finden wir ein wirkliches geordnetes Militärsanitätswesen. Auch römische Flottenärzte gab es damals. — Für das stehende Heer seit den Tagen des Katsers Augustus gab es auch in den vegionelagern wirkliche Militärlazarette. Uebergehend zur Eniwlcklung der Ver⸗ wundetenfürsorge im deutschen Mittelalter wurden zunächst die Ver⸗ hältnisse bei den alten Germanen besprochen. Hier wurde besonders der Anteil gerühmt, den die Frauen und Mütter als tatkräftige Helferinnen und Wundpflegerinnen gehabt haben. Es wurde dann des weiteren ausgeführt, wie noch im frühen Mittelalter auf Bungen und Schlössern die Frauen die Heilkundigen waren. Der Mangel bygienischer Einrichtungen, der Tiesstand der mittelalterlichen Chirurgie wurde schon in den Kämpfen auf heimischer Erde für die Ver— wundeten verhängnisvoll, aber schließlich war die starke Rüstung und die geringe Durchschlagekraft der Eisenwaffen ein Hindernis für massenhaste Verwundungen. Erfolgte eine solche aber, so war sie meistend mit dem Tode gleichbedeutend. Zur Katastrophe aber führten diese Umstände, als große Heeressäulen,
geistet vom Gedanken der Befreiung des heiligen sich in Bewegung setzten. Allein auf dem ersten ̃ unter Gottfried von Bouillon sind 700 090 Christen im wesentlichen durch das Fehlen jeglicher Hygiene und Fürsorge zugrunde gegangen. Professor Holländer warf dann einen Blick auf die Kriegechirurgte im 12. und 13. Jahrhundert und erläuterte seine Vorführungen aus den Prachtwerken der Meister der Chirurgie von der Schule zu Salerno. Er erörterte ausführlicher die Einführung der Feue waffen und ihre notwendigen Folgen für die Entwicklung einer geregelten Verwundetenfürsorge. An geeignetem Lichtbildmaterial besprach er die Zeit der Landsknechtkämpfe und der Landsknecht— chirurgie und die unendlichen Verheerungen in den Söldnerheeren, welche die falsche Auffassung von der Wundvergistung durch den PulverdamZpf und die fehlerhaften Versuche der Kugel entfernung hemrvorriefen. — Die neuere Zeit begann mit der durch die Renaissance der Anatomse begründeten Verbesserung der chirurgischen Methoden. Zum Schluß des inhahtreichen Vortrags, dem das zahl— reich erschienene Publikum mit reger Anteilnahme folgte und lebhaftesten Dank zollte, wurde noch die Entwicklung des preußtschen Militär— sanitätswesens gestreift, bis zu dessen Neuorganisation durch den Generalstabzarzt Goercke, dessen lorbeergeschmückte Büste die „Aus
stellung für Verwundeten, und Krankenfürsorge“ ziert.
Kreuzzuge
(Weitere Nachrichten über Gesundbeitswesenꝛc. s. i. d. Ersten Beilage.)
Theater und Musik.
Walter Kirchhoff, der auf Antrag der Generalintendantur der Königlichen Schauspiele von seiner vorgesetzten Militärbehörde einen kurzen Urlaub erhalten hat, wird vor seiner Rücktehr an die Front noch einige Male in verschiedenen seiner Hauptrollen jim Königlichen Opernhause auftreten. Zunächst am 11. d. M. als ‚Tannhäuser'“. Wenn der Künßler in der jweilen Hälfte des Monats Januar noch in Berlin anwesend sein sollte, wird er in der unter Leitung des Generalmusikdirektors Dr. Richard Strauß vorbereiteten völligen Neueinstudterung von Wagners „Lohen⸗ grinꝰ' in der ersten Aufführung die Titelrolle singen. — Morgen, Sonnabend, wird im Königlichen Opernhause Leo Blechs neueinstudierte Komische Oper „Versiegelt“ unter der persönlichen Leitung des Komponisten aufgeführt. Die Besetzung lautet:! Gertrud: Fräulein Artist de Padilla, Else: Florence Caston vom Hamburger Staditheater als Gast. Fr. Willmers: Frau von Scheele⸗Müller, Bertel: Herr Henke, Braun: Herr Brons⸗ geest, Lampe: Herr Erwin Hey als Gast, Schützenkönig: Herr Bach⸗ mann. Den Abend eröffnet eine Aufführung von „Cavalleria rasti- cang«“. Die Santuzza singt: Frau Miekley Kemp, die Lucig: Frau von Scheele⸗ Müller, die 1
Lola: Fräulein Herwig, den Turiddu: Herr Sommer, den Alsio. Herr Habich. Dirigent ist der