zu Leutnants der Reserve der Matrosenartillerie: die Vizefeuerwerker der Reserve Drücke im Landwehrbezirk JIBremen, Hoffmann (Walter) im Landwehrbezirt f Leipzig, Stechow im Tandwehrbezirk U Leipzig, Güfsefeld im Landwehrbezirk III Samburg. Oertel (Franz) im Landwehrbezirk Münster, Reupert im Land⸗ wehrbezirk Augsburg und Strosser im Landwehrbezirk V Berlin; zu Leutnants zur See der Reserve . des Se eoffizierkorps: . die Vizesteuerleute der Reserve Lohmeyer im Landwehrbezirk Bielefeld und Petersen (Heinrich, im Landwehrbezirk Rostock; zu Leutnants der Reserve der Matrosenartillerie: die Vizefeuerwerker der Reserve Freese im Landmehrbezirt L Bremen, Eisenecker im Landwehrbezirk VI Berlin, Hegelmann im Landwehrhezirk 1 München und Krieger im Landwehrbezirk VI Berlin; zu Leutnants zur See der Reserve des Seeoffizierkorps: . die Vizesteuerleute der Reserve Franke im Landwehrbezirk J Bremen, Patzig im Landwehrbezirk III Hamburg und Knöckel im Landwehrbezirk Lübeck;
zu Leutnants der Reserve der Matrosenartillerie:
die Vizefeuerwerker der Reserve Schäffler im Landwehrbezirk J Stuttgart und Lebek im Landwehrbezirk VJ Berlin;
zu Leutnants zur See der Reserve des Seeoffizierkorps:
die Vizesteuerleute der Reserve Bretschneider im Landwehr⸗ bezirk Plauen, Speckmann im Landwehrbezirk Celle, JIvens im Landwehrbezirk Schleswig, Frijus⸗Pleßen im Landwehrbezirk Rastock, Nordmann Adolf) im Landwehrbezirk J Darmstadt und Zippel im Landwehr⸗ bezirk II Hamburg;
zu Leutnants der Reserve der Matrosenartillerie:
die Vizefeuerwerker der Reserve: Luchterhand im Land⸗
. wehrbezirk J Oldenburg, Pontow im Landwehrbezirk
Aurich, Striemer im Landwehrbezirk VI Berlin und
Krüger im Landwehrbezirk Freiburg i. Br.;
zu Leutnants zur See der Reserve des Seeoffizierkorps: die Vizesteuerleute der Reserve Keller im Landwehrbezirk II Hamburg, Krebs , desgleichen und Spindler im Landwehrbezirk 1 Bremen;
zu Leutnants der Reserve der Matrosenartillerie:
ber Vizefeuerwerker der Reserve Meßner im Landwehrbezirk
Leonberg, ; . der Vizefeuerwerker der Seewehr J. Aufgebots Ebert im Land⸗
wehrbezirk Il Hamburg und der Vizefeuerwerker der Reserve Eckleben im Landwehrbezirk
Danzig;
zu Leutnants zur See der Reserve des Seeoffizierkorps:
die Vizesteuerleute der Reserve Schmiedicke im Landwehr⸗ bet I Hamburg, Martin ,, , irt Ober⸗ ehe ein, prockhoff im Landwehrbezirk VI Berlin und Kolbe (Karh im Landwehrbezirk L Bremen;
zum Leutnant der Reserve der Matrosenartillerie: der . der Reserve Gebauer im Landwehrbezirk ilsit; zu Leutnants zur See der Reserve des Seeoffizierkorps: die Vizesteuerleute der Reserve Hellrung im Landwehrbezirk II Düsseldorf und Bahrdt im Landwehrbezirk Schwerin;
zu Leutnants der Reserve der Matrosenartillerie: die Vizefeuerwerker der Reserve Dültgen im Landwehrbezirk Solingen, Bülle im Landwehrbezirk L Altona und Vetterli im Landwehrbezirk Stade; zum Leutnant der Seewehr J. Aufgebots der Matrosenartillerie:
der Vizefeuerwerker der Seewehr II. Aufgebots Freygang irn n im Landwehrbezirk II Hamburg;
zu Leutnants zur See der Reserve des See⸗ o ffizierkorps: die Vizesteuerleute der Reserve Dittmar im Landwehrbezir Geldern und Feddersen (Adolf) im Landwehrbezirk Flensburg;
zum Hauptmann der Seewehr J. Aufgebots der Marineinfanterie: der Oberleutnant der Seewehr J. Aufgebots De mbski im Landwehrbezirk 1 Oldenburg;
zu Hauptleuten der Reserve der Marine— infanterie: die Oberleutnants der Reserve Klupssch im Landwehrbezirk Torgau, Irmer im Landwehrbezirk III Hamburg, Hensel im Landwehrbezirk IJ Hamburg, Fischer im Tandwehrbezirk I Hannover, Kurtzius im Landwehr— bezirk Thorn, Pape im Landwehrbezirk. Siegen, Felbecker im Landwehrbezirk Metz und Milisch im Landwehrbezirk Kiel; zu Oberleutnants der Reserve der Marine⸗ infanterie: die Leutnants der Reserve Dahlström im Landwehrbezirk II Hamburg, Kirchner (ekar) im Landwehrbezirk Lübeck, chultze (Heinrich im Landwehrbezirk VI Berlin, Allendorf im Landwehrbezirk Lübeck, Pin kernelle im Tandwehrbezirk Neuhaldensleben, Carl im Landwehrbezirk Aurich, Dehning (Gustav) im Landwehrbezirk 1 Bremen;
zum Leutnant der Reserve der Marineinfanterie:
der Vizefeldwebel der Seewehr II. Aufgebots Kloster mann
im Landwehrbezirk VI Berlin; zum Leutnant der Seewehr IL. Aufgebots der Marineinfanterie:
der mit n der Seewehr II. Aufgebots Schnorr im Lan rbezirk J Oldenburg, unter Verleihung eines Patents vom 16. Dezember 1914 unmittelbar hinter dem Leutnant der Reserve der Marineinfanterie Meuß;
zu Leutnants der Reserve der Marineinfanterie:
die Vizefeldwebel der Seewehr J. Aufgebots Seebeck im Land⸗ — II Dresden, Duden im Landwehrbezirk Kiel und Dyckerhoff im Landwehrbezirk Halle a. S.
zum Leutnant der Seewehr J. Aufgebots der Marineinfanterie:
der Vizefeldwebel der Seewehr J. Aufgebots Gerligs im Landwehrbezirk Aurich;
zu Leutnants der Reserve der Marineinfanterie:
die Vizefeldwebel der Reserve Kielm eyer im Landwehrbezirk Stuttgart, Braun im Landwehrbezirk II Hannover, Plam⸗ beck im Landwehrbezirk Kiel, Aschenbach im Landwehr⸗ bezirk VI Berlin, Wil de im Landwehrbezirk ] Oldenburg, Schorn im Landwehrbezirk VI Berlin, Dirks im Lanxz⸗ wehrbezirk Celle, Ahrens im Landwehrbezirk Neustadt a. d. Sder, Gerhardt im Landwehrbezirk Halle a. S., Meyer im Landwehrbezirk Hagen, Busse im Landwehr⸗ bezirk Kiel, Holtz im Landwehrbezirk 11 Bremen, Jahns im Landwehrbezirk I München, Stehr im Landwehr⸗ bezirk Lüneburg, Gerber im Landwehrbezirk Gotha, Zander im Landwehrbezirk NI Hamburg, Beckmann in Landwehrbezirk Soest, Lan kenagu im Landwehrbtzirk Reutlingen, Gilberg im Landwehrbezirk Oberlahnstein, Waldeck im Landwehrbezirk 1Breslau, Hawerkamp im Landwehrbezirk Rostock, Praesent im Landwehrbezirk III Hamburg, Beeck im Landwehrbezirk Kiel, Markwald im Landwehrbezirk Schleswig, Jordan (Willy) im Land- wehrbezirk Rosenheim, Mühlhoff im Landwehrbezirk Göttingen, Schwitters im Landwehrbezirk Anklam, Neubaur im Landwehrbezirk Halle a. S., Kickler im Landwehrbezirk Naumburg a. S., Kunkler im Land⸗ wehrbezirk Bonn, Arzt im Landwehrbezirk Plauen, Bauer im Landwehrbezirk II Dresden, Pölckom im Landwehrbezirk VI Berlin, Albrecht (Erich) im Land⸗ wehrbezirk VI Berlin, Johns im Landwehrbezirk Kiel und Behm im Landwehrbezirk VI Berlin;
zum Marineoberingenieur der Seewehr II. Aufgebots von der Werft: der Marineingenieur der Seewehr II. Aufgebots von der Werft Frasch im Landwehrbezirk III Hamburg;
zum Marineoberingenieur der Seewehr J. Aufgebots von der Werft: der Marineingenieur der Seewehr J. Aufgebots von der Werft Mengel im Landwehrbezirk Aachen;
zum Marineoberingenieur der Seewehr II. Aufgebots von der Werft: der Marineingenieur der Seewehr II Aufgebots von der Werft Böhringer im Landwehrbezirk J Stuttgart;
zu Marineoberingenieuren der Reserve von der Werft: die Marineingenieure der Reserve von der Werft Menzel im Landwehrbezirk Elberfeld, Wolff im Landwehrbezirk Waldenburg und Dombrowsky im Landwehrbezirk 1 Bremen; n um Maxine genieur der See wehr . drick == on der Werft:
. ö 22 1. ? ; I ? ; e , , 49 gr Me meingenienr der Seeehr J. . von der Werft
Mayer (Alois im Landwehrbezirk L Stuttgart;
zum Marineoberingenieur der Seewehr II. Aufgebots von der Werft: der Marineingenieur der Seewehr II. Aufgebots von der Werft Schmidt (Karl im Landwehrbezirk J Dortmund;
zum Marineoberingenieur der Reserve von der Werft:
der Marineingenieur der Reserve von der Werft Vassel im Landwehrbezirk VI Berlin;
zum Marineoberingenieur der Seewehr J. Aufgebots von der Werft: der Marineingenieur der Seewehr J. Aufgebots von der Werft Trümmler im Landwehrbezirk II Düsseldorf;
zu Marineoberingenieuren der Reserve von der Werft: die Marineingenieure der Reserve von der Werft Hönnicke im Landwehrbezirk VL Berlin und Lipproß im Land⸗ wehrbezirk VI Berlin; zum Marineingenieur der Reserve: der Marineingenieuraspirant der Reserve Nold im Landwehr⸗ bezirk Kiel; zum Marineassistenzarzt der Seewehr IJ. Aufgebots: der Marineunterarzt der Seewehr J. Aufgebots Freiherr von Seld im Landwehrbezirk Rostock;
zum Marineassistenzarzt der Reserve:
der Marineunterarzt der Reserve Dr. Schwab im Landwehr⸗ bezirk Schwäbisch Gmünd.
Im Beurlaubtenstande der Marine sind angestellt:
der Oberleutnant der Reserve der Matrosenartillerie a. D. Wedemann unter Beförderung zum Kapitänleutnant der Reserve der Matrosenartillerie und unter Zuteilung zur Marinestation der Nordsee,
der Hilfsleutnant zur See Mey als Leutnant zur See der Seewehr II. Aufgebots des Seeoffizierkorps, unter Zu⸗ teilung zur Marinestation der Ostsee,
der Oberleutnant der Seewehr II. Aufgebots der Marine⸗ infanterie a. D. Meyer (Wilhelm) unter Beförderung zum Hauptmann der Seewehr II. Aufgebots der Marine⸗ infanterie und unter Zuteilung zur Marinestation der Ostsee,
der Marineoberassistenzarzt der Reserve a. D. Dr. Voßschulte als Marineoberassistenzarzt der Reserve.
Es sind weiter befördert: zum Kapitänleutnant: der Oberleutnant der Seewehr J. Aufgebots der Matrosen⸗ artillerie a. D. Krausbeck; zu Marinestabsärzten: der Marineoberassistenzarzt der Reserve a. D. Dr. Mond,
die Marineoberassistenzärzte der Seewehr J. Aufgebots a. D. Dr. Behncke und Dr. Teufel.
Es haben den Charakter erhalten:
als Marineoberstabsarzt: der Marinestabsarzt der Seewehr J. Aufgebots a. D. Dr. Schubert; als Marineoberingenieur:
der Marineingenieur der Seewehr II. Aufgebots von der Werft a. D. Kübler, zuletzt im Landwehrbezirk Karlsruhe.
Bei der Reichsbank sind ernannt:
der bisherige Bankbuchhalter Heußner in Metz zum Bankkassier; . .
die bisherigen Buchhaltereiassistenten Ka dgiehn, Martin Schulze und Joutz in Berlin, von Hesse in Eisenach, FJohow in Neukölln, Wilhelm Hübner in Leipzig, Conrad Ruge in Charlottenburg, Philipp Schmid in Ulm und Jaffke in Essen (Ruhr) zu Bankbuchhaltern.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 9 des Reichsgesetzblatts enthält unter
Nr. 4632 eine Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl, vom 25. Januar 1915, und unter
Nr. 4623 eine Bekanntmachung über die Sicherstellung von Fleischvorräten, vom 25. Januar 1915.
Berlin W. 9, den 26. Januar 1915.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben anläßlich Allerhöchst— ihres heutigen Geburtstages Allergnädigst geruht:
den bisherigen Vizeoberstallmeister von Frankenberg und Lud wigsdorf zum Oberstallmeister und
den Major à la suite der Armee Grafen von West⸗ phalen zum Vizeoberstallmeister zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Vorsitzenden des Heroldsamts, Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat und Heroldsmeister, Kammerherrn und Schloßhauptmann von Liegnitz von Borwitz und Hartten— stein das Prädikat Exzellenz zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im Ministerium des Königlichen Hauses, dritten Hausschatzmeister Wilhelm Voigt und dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator in demselben Ministerium Karl Schüler den
. Charakter als Hofrat zu verleihen.
Die von dem Königlichen Staatsministerium beschlossenen Grundsätze über
J. die Rückerstattung beträge,
II. die Vorsorge gegen ein Uebermaß von Ge— ö infolge Unkenntnis vom
ode,
II. die Rückerstattung von Gehaltsvorschüssen wegen Verlassens des Dienstorts aus mili— tärischen Gründen,
LV. die Zahlung der Gnadengebührnisse
werden anbei zur künftigen Beachtung mitgeteilt.
Erläuternd wird bemerkt:
A. Die Grundsätze zu L und I finden auf alle Dienst⸗ bezüge (Gehalt, Wohnungsgeldzuschuß, Diäten usw.) Anwendung, die auf Grund des 8 66 des Reichsmilitärgesetzes und des Staats ministerialbeschlusses vom 1. Juni 1888 sowie der diesen ergänzenden Erlasse fortzuzahlen sind.
Die Grundsätze zu IIb sind ferner sinngemäß anzuwenden auf die den Angehörigen von Lohnangestellten und Arbeitern zu gewährenden Beihilfen (Runderlasse vom 14. August und 30. September 1914 — P. 1576, I 11 507, II 11 630 und L13987 —.
B. Zu a: Als Nachweis wird die Vorlegung einer einfachen schriftlichen Mitteilung (Feldpostkarte, Feldpostbrie als ausreichend anzusehen sein.
Zu IIb; Die hier am Schlusse vorgesehene Versicherung wird zweckmäßig in die Quittung zu übernehmen sein.
Soweit Empfänger von Familienzahlungen in Frage kommen, wird gemäß Absatz 5 die Versicherung noch wie folgt zu ergänzen sein:
„Ich erhalte von der Militärbehörde auch jetzt noch Familienzahlung.“
C. Zu IL (allgemein): Wenn die im Absatz 3 vot⸗ geschriebenen Ermittelungen keinen Erfolg haben, auch von der Militärbehörde keine Familienzahlungen geleistet werden, oder wenn die Familienzahlungen von der Militärbehörde eingestell sind, so wird in der Regel nur erübrigen, für die Familie (Frau, Kinder) einen Betrag als Vorschuß zur Zahlung an zuweisen, der etwa den gesetzlichen Zivil⸗Witwen⸗ und Waisen geldern — auf volle Mark abgerundet — gleichkommt. S lange das Ableben des Beamten nicht amtlich festgestel ist, muß vermieden werden, in den Anweisungen, Benach⸗ richtigungen und Quittungen den Ausdruck „Witwen- und Waisengeld“ anzuwenden; der Betrag wird vielmehr lediglich als Vorschuß auf alle etwa aus dem Beam ten, verhältnis gegen den Staat sich ergebenden Forde rungen“ zu bezeichnen sein. Wird demnächst Witwen⸗ ud Waisengeld oder wieder das Diensteinkommen zur Zahlung an gewiesen, so sind die vorschußweise gezahlten Beträge hierau anzurechnen. Daß dies zu geschehen hat, wird in den An. weisungen ausdrücklich anzuordnen sein. .
D. Wenn Beamte, die als Offizier oder oberer Milttät, beamter zum Kriegsdienst herangezogen sind, in Gefang enschas geraten, iso endet nach S 4, 2 p und 3 12, 3 der Kriegsbesold ung vorschrift' der Bezug? der Kriegs befoldung mit Ablauf der
überhobener Gehalts—
der auf den Monat der Gefangennahme folgt. Wird Lr D* z
ö. ein Beamtenoffizier im a , ö en ge⸗ nommen, so wird die Kriegsbesoldung noch bis Ende Februar **. Es find aber nach der Anlage 4 5 7 der riegsbesoldungsvworschrift die an die Familie über⸗ wiesenen Zahlungen (. Familienzahlungen · im eigent⸗ lichen Sinne) auch nach Kriegsgefangenschaft weiter zu leisten. Sind Familien zahlungen . überwiesen, so darf nach S 12. 2 der Kriegebesoldungsvorschrift den An⸗ gehörigen auf Antrag die Kriegsbesoldung bis zu To weiter bewilligt werden. Alle diese Zahlungen sind als solche auf die eigentliche Kriegsbesoldung anzusehen und daher auf bas Zivil⸗ diensteinkommen anzurechnen. Es ist anzunehmen, daß die Kassenverwaltung des Truppenteils in die Mitteilung an die dem Beamten vorgesetzte Behörde (siehe Anlage 1 Nr. ] der Kriegsbesoldungsvorschriftz auch eine Angabe darüber aufnimmt, ob und in welcher Höhe Familien⸗ e nach der Anlage 4 5 7 der Kriegs⸗ besoldungsvorschrift oder Familienbeihilfen nach 8 12, 29. a. O. geleistet werden. Ergibt sich daraus, daß den Angehörigen eines Beamtengffiziers oder oberen Militärbeamten, der sich in Kriegs gefangenschaft befindet, ins gesamt weniger als ng seiner Kriegsbesoldung aus Militärfonds fortgezahlt werden, so können auch nicht mehr volle 10 der Kriegsbesoldung, sondern es kann nur der tatsächlich noch von der Militarverwaltung gewährte Betrag auf das Zivildiensteinkommen angerechnet werden. Sollte sich herausstellen, daß weder Kriegsbesoldung noch Familienzahlung für einen Beamten zur Auszahlung kommen, von dem feststeht, haß er in Gefangenschaft am Leben ist, so kann überhaupt keine Anrechnung mehr stattfinden, und es ist wieder das volle Zivil⸗ diensteinkommen zu zahlen.
FE. Zu III: Der endgültig bewilligte Betrag des Vor⸗ schusses ist bei den „sonstigen außeretatmäßigen Ausgaben“ zu perrechnen.
Berlin, den 26. Januar 1915.
Der Minister für Landwirtschaf 2. 54. Der ¶Ninister für Landwirtschaft, Der Finanzminister. Domänen und Forsten. F eg her
J. V.: Rü er. Kö
Der Minister des Innern. J. A.: von Jarotzky.
An die nachgeordneten Behörden.
Grund sätze, betreffend J. ckerstattung überbobener Gebaltsbeträge, 11. rsorge gegen ein Uebermaß von Gehalts— lungen infolge Unkenntnis vom Tode, III. erstartung von Gehaltsvorschüssen wegen ssens des Dienstorts aus militärischen Gründen, IV. die Zahlung der Gnadengebührnisse.
L Rückerstattung überhobener Gebaltsbeträge (Grund
der Ueberbebung: Nichtanrechnung von m0 der Offiziers kriegsbesoldung
der der Besoldung eines oberen Militärbeamten oder Zahlung in Unkenntnis vom Tode).
a. Es ist in schonendster Weise eine individuelle Feststellung harüber vorzunehmen, ob eine Bereicherung vorliegt, ob insbesondere m Nachlaß ent prechende Mittel vorhanden sind oder ob den ben oder anderen Empfängern sonst entsprechende, noch icht verbrauchte Zuwendungen vom Verstorbenen oder an Stelle des Verstorbenen zugeflossen sind. Bejahendenfalls soll, scweit Erben oder Empfänger und Gnadenbezugsberechtigte si decken, Anrechnung auf die Gnadenbezüge erfolgen, sowert Gnaden⸗ bejngs berechtigte ausscheiden, bare Rückzahlung duich die Empfänger derlangt werden. ;
b. Auch wenn nach a Rückforderung an sich möglich ist, kann gegebenenfalls aus besonderen Gründen Niererschlagung erfolgen. Dös Verfahren zu a wird den Provinzialbehörden überlassen; nn uten zu b sind im vorgeschriebenen Verfahren zu er— edigen.
II. ) Voxsorge gegen ein Uebermaß von Gehalts⸗ äberzahlungen infolge Unkenntnis vom Tode.
8. Hat der Beamte (Pensionär) keine Familie (Ehefrau oder im Haushalt unterhaltene Nachkommen), jo zahlt die Kasse ne Quittung des Beamten (Pensionärs) nur, wenn durch Vor⸗ legung eines Nachweises [Kundgebung des Beamten (Pensionärg) Eibst oder einer Mitteilung seines Truppenteils oder einer amtlichen Auekunftzstelle der Heeregvermwaltung] dargetan wird, daß der Beamte Pensionär) noch im letzten Monat vor dem Zahlungstermin?) am Ktben gewesen ist, und wenn serner der Empfangeberechtigte versichert, daß ibm auch sonst keine Mitteilung zugegangen sei, derzufolge der , , Beamte (Penstonär) den Zahlungstag nicht mehr ebt habe.
b. Besitzt der Beamte (Pensionär) Familienangehörige im Sinne kon a, so wird zwar auch die Vorlegung des zu a bezeichneten Nach- neises von oder über den Beamten (Pensionär) erfordert, es wird disen Angehörigen jedoch bei Unmöglichkeit dieses Nachweises auch dann gezahlt, wenn sie versichern, daß ibnen keine Mitteilung zu gegangen fei, derzufolge der bezugsberechtige Beamte (Penstonär) den Zihlungstag nicht mehr erlebt habe.
2) Soweit Beamte, die zum Bezuge, des Gnadenvierteliahrs berechtigte Angehörige haben, ihre Bezüge in monatlichen Teyminen erbalten, hat der bel Beginn der eisten Monatszahlung des Viertel⸗ ihres erfolgte Nachwels auch für die an die Gnaden bezugsberech— i im 2. oder 3. Vierteljahrsmonat erfolgenden Zahlungen
ung.
(65. Wird im Falle b Zahlung geleistet, obne daß der Nachweis Un geführt ist, so hat die Kafe alsbald an die vergesetzte Dienst-
körde des Beamten (Pensionärs) zu berichten. Diese stellt von Ants wegen Ermittlungen bei der Milstärbehörde (durch Anfragen be der für die Regelung der FamiltenzahlunJzen zuständigen Stelle, im Truppenteil oder bei der Auskunftestelle des Kriegsministeriums) niber an, was dort in bezug auf den Verbleib des Beamten bekannt geworden ist.
; ( Solange im Falle b die vorgesetzte Behörde nicht die Ein⸗ kelung der Gehalts., Diäten oder Penstonszahlung durch eine Ver m an die auszahlende Kaffe anordnet. — wos geschehen soll . ald die Familienzablung seitens der Militärverwaltung eingestellt . sst die Kasse zur Weiterzahlung berechtigt, sofern die impfangeberechtigten den zu h erforberten Nachweis beibringen oder te dort vorgesehene Versicherung abgeben. . ö.
— Um der Kaffe und der vorgesetzten Dienstbebörde 3 Beamten (Pensionärs) die ihnen obliegende Tätigleit ju le tern, ist von der Kasse denjenigen Empfangern, Lie li, auf Grund der vorgedachten Veisicherung das Ge— At, die Diäten oder die Pension empfangen haben, aufzugeben, ö. Kasse demnäckst von einer neueren, Tas Leben des Beamten be— ff den Nachricht Kenntnis zu geben. Die Kasse macht hierüber 4 vorgesetzten Dienstbehöde des Beamten (Pensionärs) An⸗ ker Auch ist der Empfänger; der von Ter Kriegsbesoldung bel eamten eine Familienzahlung im Sinne der Kriegs⸗ lunge vorichrift erhält, bei jeder jweiten und ferneren,
Grund einer bloßen Versicherung' erfolgenden Zahlung zu einer
w Wenn die Aussablung der Dienstbezüge (Pension) am Sclusse . tone erfolgt, so gilt dieser selbe Mont als letzter Monat t dem Zahlungstermin im Sinne obiger Beniimmung.
Erklärung darüber anzuhalten, ob er die Familienzahlung noch erhält. Verneinendenfalls ift der vorgesetzten Dienstbehörde des Beamten ( Venstonars) sosort Anzeige zu erstaften.
656) Bei amtlichen zahlungen sind die Emrfänger darauf hin— zuweisen, daß sie sich auch bei den späteren Zahlungen auf die Vor— legung des zu a. eiwäbnten Nachweises einzurichten haben.
III. Rüäckerstattung von Gebaltsvorschüssen wegen Ver lasseng des Dienstorts aus militärischen Gründen.
(I) Der Vorschuß wird insoweit er dgültig bewilligt, als nach den glaubhaften Angaben des Beamten oder seiner Erben durch den Auf⸗ entbaltswechsel Mebrkosten über die sonst erwachsenen Kosten ent— standen und nicht etwa durch Kommissionedläten und Unterstützungen ausgeglichen sind. Der äber schießende Betrag ist vom Beamten eder den Erben, die Gnadenbezuge berechtigte sind, durch Anrechnung, von anderen Erben aus Mitteln des Nachlaffes zurückzuzahlen.
2) Bei angeblichem Verbrauch des überschießenden Betrages ist der Fall wie andere Ntederschlagungsfälle in dem dafür vorgeschriebenen Verfahren zu erledigen.
Zu bis In:
Die voꝛstehenden Grundsätze sind sinngemäß auch auf diejenigen Zivilbeamten anzuwenden, die in feindliche Gewalt geraten sind, ohne dem Heere anzugehören.
IV. Zablung der Gnadengebührnisse.
. Das nach dem Gesetz vom 7. 3. 1908 den Hinterbliebenen eines im Kriege gefallenen Beamten zustebende Gnadenpsertelsahr aus Zivilsonds ist neben den Gnadengebührnissen aus Militärfonds Gnadenmonat bei Offizieren (8 12 Nr. 4 Kriegsbesoldungsvorschrift vom 29. 12. 1887). Gnadenvserteljahr bei oberen usw. Beamten (8 14 Nr. 14 daselbst), drei Mongisdrittel bei Töhnungsempfängern (S 24 daselbst) — unverkürzt zu zahlen.
Min isterium der geistlichen und Unterrichts—⸗ angelegenheiten.
Der bisherige Seminarlehrer Gustav Wehenkel aus Bromberg ist zum Kreisschulinspektor in Strelno ernannt worden.
Dem Obermusikmeister, Stabstrompeter Ball im Ulanen⸗ 33 16 ist der Titel Königlicher Musikdirektor verliehen worden.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 27. Januar 1915.
Durch das „Wolffsche Telegraphenbureau“ wird folgender Allerhöchster Erlaß verbreitet:
Ich wlll den Angehörigen der im Kampf um die Verteidigung des Vaterlandes gefallenen Krieger des preußischen Heeres in An— erkennung der von den Verewigten bewiesenen Pflichttreue bis zum Tode und in herzlicher Anteilnahme an dem schweren Verlust ein Gedenkblatt nach dem Mir vorgelegten Entwurf verleihen.
Das Kriegsministerium hat das Weitere zu veranlassen.
Großes Hauptquartier, 27. Januqz 1915.
Vern) W ; * ,,,,
An das Kriegs min sle klum.
Der österreichisch⸗ ungarische Minister des Aeußern Freiherr Burian traf am Sonnkag im Großen Hauptquartier ein und hatte mit dem Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg eine längere Unterredung. Am nächsten Tage folgte Freiherr Burian einer Einladung Seiner Majestät des Kaisers und Königs zum Frühstück und hatte sodann eine Be— sprechung mit dem Chef des Generalstabes des Feldheeres, General der Infanterie von Falkenhayn. Abends trat Freiherr Burian die Rückreise an.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 343 und 341 der Deutschen Vexlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 136. Verlustliste der preußischen Armee, die 144. Verlustliste der bayerischen Armee und die 99. Verlustliste der sächsischen Armee.
Sachsen.
Seine Maje tät der König Friedrich August hat, wie „W. T. B.“ meldet, an Seine Majestät den Kaiser und König nachstehendes Telegramm gerichtet:
Seiner Majestät dem Kaiser. ; Großes Hauptqugrlier.
Zu Deinem Geburtstag bitte ich Dich, meine innigsten und treuesten Segenswünsche enigegen zunehmen. Hast Du Liesen Tag bisher in Zeilen friedlicher Entwicklung feiern können, der Dein volles he, e . Walten galt, so trittst Du beute Dein neues Jahr in⸗ mltten der deutschen Truppen an, die Schulter an Schulter mit unseren tapferen Verbündeten so glorreich das Vaterland in diesem heiligen Wiege beschirmen, den Haß und Mißgunst uns aufgedrungen haben. In dieser Zeit, in der opferberetteste Vaterlandeliebe und unerschütrerliches Vertrauen in unsere gerechte Sache und unser gutes Schwert das ganze deutsche Volk so herrlich einen, weiß ich mich eins mit jedem Deutschen, wenn ich Deiner vor dem Allmäch— tigen mit der Fürbitte gedenke, daß er Dir auch im neuen Jahre Kraft veileihen und Dir und uns allen den endgültigen Sieg schenken möge, den wir nach der reichen, von Gott unseren Waffen schon erwiesenen Gnade für einen glücklichen und daueinden Frieden
zubersichtlich erhoffen. .
Bayern.
Seine Majestät der König haben mit Allerhöchster Entschließung vom 25. Januar laufenden Jahres anläßlich der ruhm⸗ und opferreichen Kämpfe dieses Feldzuges zu dem Geburtstagsfeste Seiner Majestät des Kaisers und Königs laut Meldung des „W. T. B.“ allen Militär⸗ personen des aktiven Heeres, soweit Seiner Majestät dem König das Begnadigungsrecht zusteht, die gegen sie von Militärbefehlshabern verhängten Disziplinarstrafen, sowie die von Militärgerichten verhängten Geld⸗ und Freiheits⸗ strafsen bezw. deren noch nicht vollstreckten Teil aus Gnaden erlassen, sofern die ihnen auferlegten Freiheits— strafen sechs Monate nicht übersteigen. Ausgeschlossen von der Begnadigung sind diejenigen Personen, die unter der Wirkung von Ehrenstrafen stehen und während der Strafverbüßung, sofern sie bereits begonnen hat, oder während der voraus⸗ gegangenen Untersuchungshaft sich schlecht geführt haben.
menter stattfand. Bei der in der Nacht
(ggf Ce. 2 Hoh enhorn. 2 ö u
Württemberg.
Seine Majestät der König hat sich vorgestern früh nach dem westlichen Kriegsschauplatz begeben und der 25. Kanallerie⸗ brigade einen Besuch abgestattet. Seine Königliche Hoheit der Herzog Robert empfing den Monarchen und geleitete ihn ins Quartier, worauf die Begrüßung der beiden Regi⸗ rfolgten Rückfahrt erschien auf dem Bahnhof in Karlsruhe e Königliche
9 6 — — —
ein Hoheit der Großherzog Friedrich zur Begrüßung des
Königs. Baden. Aus Anlaß des Geburtstages ie st ät des Kaisers und Königs hat Seine Königliche Hoheit der Großherzog laut Meldung des „W. T. B.“ allen wegen nichtmilitärischer Straftaten von den Militärgerichten verurteilten badischen Staatsangehörigen die gegen sie ausgesprochenen
4 24 5 * Or NDor 2 1 nd late nicht übersteigenden Frei
begonnen hat, oder während suchungshaft sich schlecht geführt haben. Anläßlich des Geburtstages Seiner Majes
fand gestern abend in Karlsruhe im großen Saale der ⸗ halle eine Feier statt, zu der außer Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und den Großherzoginnen Hilda und Luise das gesamte Staatsministerium, der preußische Gesandte von Eisendecher, Militär⸗, Staats⸗ und Kommunalbeamte sowie Vertreter von Kunst und Wissenschaft erschienen waren. Der Geheime Hofrat Rebmann hielt eine Rede, die in ein Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und obersten Kriegsherrn ausklang.
Oefsterreich⸗ Ungarn. Gestern ist in Ungarn eine Bekanntmachung über die Eintragung, Vorstellung und Einberufung der 19⸗, 20⸗ und 24 jährigen Land sturmpflichtigen veröffentlicht worden.
Großbritannien und Irland.
In der am 17. Januar schließenden Woche haben nach einer englischen Quelle laut Zwischenbilanz des Schatzkanzlers die englischen Kriegsausgaben 153 Millionen Pfund betragen, die bisherigen Gesamtkriegskosten 207 Millionen Pfund.
— Da der merxikanische Gesandte in London sich außer⸗ stande sieht, irgend eine der sich in Mexiko bekämpfenden Parteien zu vertreten, hat die mexikanische Gesandtschaft dem „W. T. B.“ zufolge ihre Tätigkeit eingestellt.
Frankreich.
In der Konferenz der verbündeten Großmächte, die sich mit der Finanzlage befassen soll und die in kurzem in Paris stattfindet, wird dem „W. T. B.“ zufolge Ribot den Vorsitz führen. England wird durch Lloyd George, Rußland durch den Finanzminister Bark vertreten sein.
Rußland.
In der Budget kommissi on der Du ma bat der Abgeordnete Kowalewsky, wie „W. T. B.“ meldet, um Aufklärung über die russischen Beziehungen zu Italien, Rumänien, Bulgarien und Schweden und um Klärung der Frage der Meerengen und der noch schwebenden Fragen be— züglich Palästinas, Persiens und Afghanistans. Es sei ferner noch von, Wichtigkeit, zu wissen, ob die Regierung geneigt sei, die Meinung der gesetz— gebenden Körperschaften und der Organe der öffentlichen Meinung anzuhören, bevor sie daran gehe, die Bedingungen für einen Frieden auszuarbeiten, denn eine ganze Reihe von Fragen könne sachgemäß mit Leuten von Erfahrung, wie es die Mitglieder der Duma seien, besprochen werden. Der Abgeordnete Krupensky erörterte die Frage über die russischen Beziehungen zu Japan und China. Der Minister des Aeußern Sasonow gab über alle Fragen zufriedenstellende Antworten und erklärte, er werde die Kaiserliche Genehmigung einholen, um in der Plenarsitzung der Duma ins Einzelne ge⸗ hende Erklärungen abgeben zu dürfen. In Beantwortung der An⸗ frage eines anderen Abgeordneten stellte Sasonow fest, daß Eng⸗ land eine weit schwerere Last, als man annehme, zu tragen habe. Auf die Frage des Abgeordneten Miljukoff, ob nicht die Ge— fahr bestehe, daß ein verfrühter Frieden geschlossen würde, antwortete der Minister mit der Erklärung, daß die Regierung dem Geiste des Kaiserlichen Manifestes treu bleiben und im Einvernehmen mit ihren Verbündeten beharren werde.
— Nach einer Meldung der „Rjetsch“ ist jeder öffentliche Gebrauch der deutschen, ungarischen und türkischen Sprache vom Hauptchef des Kiewer Militärbezirks bei An— drohung einer Geldstrafe von 3000 Rubel oder drei Monaten Gefängnis verboten.
Italien.
Wie der „Avanti“ meldet, haben in zahlreichen Ortschaften Kundgebungen gegen einen Krieg stattgefunden, stellen⸗ weise sind diese Proteste nicht ohne Zusammenstöße mit der Polizei abgelaufen, bei denen es Verwundete gab.
Portugal.
Der Präsident Ariaga hat den General Pimeta de Castro mit der Bildung eines neuen Ministeriums be⸗ traut. In dem neuen Kabinett wird das militärische Element vorherrschen.
— Das gesamte Kabinett hat dem „Républicain“ zufolge demissioniert. Der General Pimento Castro hat vor läufig den Vorsitz im Ministerium und die Führung sämtlicher Portefeuilles übernommen.
Ueber die Offiziersrevolte in Lissabon hat der „Daily Chronicle“ aus Badajoz folgenden Bericht erhalten:
Der Generalmajor Marlins Carvalho begab sich in der Nacht des 19. Januar mit andern von den Regimentern der Lissaboner Gar— nison abgesandten böheren Offizieren zum Kriegt miniser und forderte die Aufhehung der Versetzung eines Offiziers. Der Kriegsminister be⸗ achtete den Protest nicht, sondern hielt an der Versetzung des Offiziers fest. Am folgenden Morgen wollten die Offiziere des 2. und 5. Infanterieregiments sowie des 2. und 4. Kavallerieregiments zu dem Präsidenten der Revublik geben und die Entlassung der Regierung fordern, aber die Regierung batte Maßregeln getroffen. Der Palast des Präsidenten war von Infanterie, Kavallerie und Artillerie bewacht und einige Kasernen waren von Truppen eingeschlossen. 64 Offiziere wurden
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