staatlicken Aufsichte bebärde für erforderlich erachtet r , ,. Anzahl der Personenbeförderung glich in]
tung zu fahren und eine we der vierten 3 eisenbahnen entsprechen de Wagenklasse in die für die rung bestimmten Züge einzustellen,
schen Stagtsenenbahnen bestehende Tarifsy haupt hinsichtlich der Einrichtung und die vreußirchen Staatsessenbahnen ö Grundsätze zu befolgen, soweit solches von dem lichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.
und Güterverkebr unterliegt der Gene ichta behörde. f d teh s, wer 6 Bahn nach dem Ermessen der Aafsichlsbehör
nur örtlicher Bedeutung ist, ; 29 Höchsttarifsätze für die einzelnen Güterklass
überlassen,
Vorschriften Ur meinen Grundsätze in die Sätze für die Tariskla Erhöbungen wie Ermäßigungen de Zustimwung der Auffichtebehörde vorzunehmen.
blatt 219) vorgesg einen Spezialreservefonds nach den
Ministeis der öffentlichen der Prüfung ju unterziehe einander als auch von anderen Fonds der 2 ds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Fahrzeuge.
außergewöbnliche gerufenen Ausgabe — ĩ mit Sich ihen und in der der
wird, eine größere 83 4 322 15 dienender Züge tä ö. j itere, der vierten Wagen klasse der Staats ⸗ Personenbeförde
perpflichtet, das jewellig auf den preußi⸗ . stem anzunebmen und über— Berechnung der Tarife die für bestebenden allgemeinen Minister der öffent⸗
2) Der Unternehmer ist jewellig
Abänderung des Tarifs für den PVersonen⸗ 'bhmigung der staatlichen Auf⸗ 3 werden jedech, solange de vnn . ö ziederkehrend von fünf zu fänt Jahren , assen unter Berücksichtigung des Unternehmens von dem Minister sestg stellt. Dem Unternehmer bleibt
öder reichs und landesgesetzliche—n⸗ Beachtung der vorerwähnten allge⸗ der Grenzen dieser Höchsatze ssen festzusetzen und besondere
Die Feststellung und die
In betreff des Güterverkehr
finanziellen Lage
öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe und unter 2 innerhalb ; affen nach eigenem Ermej r Tarifklassensätze ohne
—
3) Der Unternehmer hat einen Eineuerungsfonds und neben dem
§ 262 des Handelsgesetzbuchs vom 10. Mai 1397 . S. 2I9) vorgeschriebenen Reservefonds (Bilanzteservefon 8) Sezsalt nds bestehenden Norm alivbestimmungen letzteren unter Genehmigung des
Ausführung der — Ausführung J
Arbeiten aufzustellenden,
nden Mmegulatwe zu 6 Speꝛialreservefonds sind Gesellschaft
dem zur sind sowohl von
Der Erneuerungs und der .
Der Erneuerungefond Sberbaues und der
In den Erneuerungsfonds fließen: — . , us den bei der Erneuerung gewonnenen ab
ängigen Materialien, . . . ] . den Ueberschüssen der Betriebẽ einnahmen 14 die Betriebsausgaben zu enmehmende jährliche Rücklage, deren Höhe durch das Regulatib sestgesetzt wird, J. 1 5 * ; sfonds.
ie Zinsen des Erneuerungsfonde;.
, dient zur Bestreitung von ., durch ñ Elementarereignisse und großere Unfälle hervor⸗ n welche eriorderlich werden, damit die Beförderung n Beflimmung des Unternehmens ent⸗
c. Der
sprechenden Weise erfolgen kann.
vel un1ielkthbhlditk auzußhdibigtit˖ 1 Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 1. Dezember 1914. Wilhelm R. von Breitenbach. Sydaw. Lentze. von Loebell. Kühn.
Siegel.) Delbrück. Beseler. von Trott zu Solz.
; ; ö. . Den Magdeburger Vorortbahnen, Attien gesgll⸗ schaft in Magdeburg, denen die Genehmigung zum au chr Ken be ener Straßenbahn von der Miagdeburg-Fermers= und Betriebe einer Straßenbahn von er Maf rg Fer . lebener Grenze im Zuge der Schönebecker Straße dur ch em . leben, Salbke, Westerhüsen und Frohse bis nach Schöneber erteili worden ist, wird auf ihren Antrag das Enteignungs⸗ chr zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für , ln h 1 Grundeigentums diese Anlage in Anspruch zu nehmenden Grundeigentun hiermit verliehen. ⸗ Berlin, den 25. Januar 1915. K Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs. Das Staats ministerium. von Breitenbach. 21
Ministerium der öffentlichen Arbeiten. . der öffentlichen Arbeiten ist der
ᷓ Ministerium lichen gehe Hei dem Willy Nitschke zum Geheimen
technische Eisenbahnsekretär Revisor ernannt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe. ‚. Verordnung, betreffend die zwangsweise
luf Grund der Auf Grund der Unternehmungen, vom
ö französischer j . K. 5. S. 487) ist über folgende Firmen: Kammgarnspinnerei Lublinitz Motte Meillassaux, Eöhnt 6 Cie in Lublinitz (Verwalter: Bürgermeister Dr. Gunst
geg we . Hamm in Westfalen (Verwalter: Bergrat Wilke in Bredeney), Stickstoff werke Act. Gef. in Herringen (Verwalter: Bergrat
— 8
Fak.
Lee C eeege BPerdttr' bd) zum außerordentlichen re Fakultät der Westfälischen ernannt worden.
Der ordentliche Professor Dr. Albrecht in gleicher Eigenschaft in d lichen Universität in Frankfurt a.
Der Preis besteht in einem Stipendium vo jedes zwelie Jahr — abw geschrieben.
eröffnet. b christlicher Religion zugelassen, Königlichen Akademie der Künste zu anstalten oder auf oder gemacht haben. insitute dürfen zur — mehr als zwei Jahre vergangen sein
0 17 Ken, wei fen RBildunge gang durch Tengnisge nach
d
Das Die Auszahlung erfolgt der zweiten Rate, d. h. Verleihung, . Bericht zu erstat seiner Studien durch Vorlegung von Arbeiten zu Richterfüllung dieser Bedingungen wird weigert.
ist ferner auf Grund der Ver⸗ , Verwaltung britischer dezember 1914 (RGSBl. S. 556) dliche Vermögen
— * . und des Kaufmanns in London (Verwalter; Kom⸗ ki, Berlin, Haus vogteiplatz 6 /
1915. Handel und Gewerbe. ge: Lusensky.
sstlichen und Unterrichts⸗
egenheiten. . ent in der theologischen Fakultãt ö Professor Lic. Dr. Gustab rdentlichen Professor in derselben
ent Lic. Emil Balla in Marburg
ichen Professor in der evangelisch⸗theologische . Wilhelms⸗Universität in Münster
Bethe zu Kiel ist
se medizinische Fakultät der König⸗ M. ver setzt worden.
Königliche Akademie der Künste zu Berlin.
Dem Landrat von Meibom ist da Kreise Meseritz übertragen worden.
In Gemäßheit des 8 vom 14. Juli . , i au . 9 rm cz. ein kommunalabgabeslichtiges Re
einkommen nicht erzielt worden ist.
Frankfurt (Main),
Die von heute ab zur . ichen Gesetzsammlung enthält unt 3 . Heng eine Verordnung, betreffend Erleichterung wirtschaftlichen Zusammenlegung von ähnlichen Ländereien 26. Januar 1915.
Ministerium des Innern. . 3 Landratsamt im
Bekanntmachunz.
46 des Kommunalabgabegeses S. 15) wird zur öffentlich
Betriebe der Kerkerbachba
den 26. Januar 1915.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. Reule aux.
Ausgabe gelangende Nummer
Moor⸗, Heide⸗ un Brandenburg, vn
in der Provinz
Berlin W. 9, den 1. Februar 1915. Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer
S ö 18 erb um den Schmidt-Michelsen Pre J für das Jahr 1915 —
f Gebiete der Malerei. ö n 1500 4A und wird echselnd für Maler und Bildhauer — aus⸗
für das J 15 wird hiermit für Maler . ö . sche unbemittelte Bewerber Zum Wettbewerb werden nur solche ü r die ihle Studien auf den mit der Berlin , a, d aniglichen Kunstakademie zu Dresden machen 39 Gan . Verlassen die ser Runstunterrichts. Zeit der Aueschreibung des Stipendtums nicht
ihren bisherigen känstlerischen ** 273 * M. *
6
Die Bewerber sind verpflichtet,
welcher einer Meldung des . von Besichtigungen im in Berlin eingetroffen sind. nahmen Chefs des Generalstabs des von Falkenhayn entgegen.
e „W.
ung; vorher hielt der Ausschuß für Handel und Verke⸗ e Sitzung.
**
*
Eine Teilung unter zwei oder irg n, . Stivendium steht s i c uerkennu erfüqung. Stipendium steht are mn n, ,,, nach Ablauf von etwa fünf Monaten nach Stiwendiat dem Senat der Akademie in statten und einen Nachweis erbringen. Bei
die weitere Auszahlung ver⸗
hat der
Berlin, den 1. Februar 1915. Der Senat, . Sektion für die bildenden Künste. Ludwig Manzel.
Stiftung der Stadt E harlottenburg.
Das Käaxitalvermögen der Stiftung beträgt 30 000 ,. 2 Zinseinnahmen hieraus mit jährlich 1630 M sind ö . n Studierenden der mit der Alademie der Künste verbundenen Unter⸗ 334 kLehnben E é ri . 1 chte nstttut: zu verwenden, und zwar entweder als Unterstützungen . Bedürstigè, als Reisestipendien, als Prei. oder , . . D Urige, ,, . * ö D; c j zeichnungen für hervorragende Leistungen. Vie Verwendung n n der Pteßzgabe zu erfolgen, daß die Jahreszinsen zur einen Parte Siu dter ken der akademischen Hochschule für die . k , Meisterttellers und zur anderen Halste Stru⸗ der der akademischen Meistersteliers und zu! n n . 2 der akademischen Hocschule für Musik . der akademischen 4 , , gfalifche & sition zugute kommen.
eifterschulen für mußsikalische Komposition zug .
e, , . 1914 fiäben die Zinseinnahmen Studierenden 75 as . 3 . ö skademifchen Hochschule für Musik und der akadem i⸗
a1 dD * 1 ‚ ö 22 u. schen Meisterateliers für die bildenden 3 zu a Ge Nach dem Ermessen des Senates der Akademie . J i nalige Studierende der akademischen ehranstalten 6 ) 7 en, . Srersaffen der Anf nd de eitpunkt der Beschluß⸗
un seit dem Verlassen der Anstalt unz dem Sey Jahre verflossen
faffung über die Zuwendung nicht nehr als zwei Ja . off nk.“ Bei Berechnung der zweijährigen Frist ö, ich Fim euueste? voll. d. h. bis Ende März bejw. September, gerechnerz; semelter van d aßen ihre Gefhche' nebst einem ausführlichen Lebens-
Bewerber haben ihre Gesuche nehst einem e n e, Feen. lauf dis 22. Februar 1912 mn die Königliche Akademie d te, Kein v. 8, Pariser Platz 4, einzusenden. i ö denn,, Studierende baten ihren Gesuchen noch ein Besuchs attest der betreffenden Lehranstalt beizufügen.
Berlin, den 18. Januar 1516.
Der Präsident.
Ludwig Manzel.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die
* beschlagnahmt worden sind, n mn def , mull oder Müller lagern, sind v
den Krieg bedingten vorübergehenden Aufenthalts in Preuf ist nicht entscheidend.
Postwagen dadurch in Brand geraten, den Postse ndungen liche Sachen (Benzin⸗ befunden hatten. m. ff das 44 feueraefährlicher Gegenstände hingewiesen.
liegen die listen bei.
Aichtamtliches.
Dentsches Reich. Preuszen. Berlin, 1. Februar 1915. ; i jestã i d König, Aleerhöc Seine Majestät der , n,, Reichs zu kurzem Aufenth⸗ gestern den Vortrag d Generals der Infante
esten des
Feldheeres,
Der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg int T
B.“ meldet, zu kurzem Aufenthalt hier eingetroffe
Der Bundes rat versammelte sich heute zu einer Plenc
i i icht für di ‚äte di ber die Anzeigepflicht für die Kornvyorrä , eide-Gefellschaft sind einer Meldung d 3. T. B.“ zufolge Zweifel entstanden. Nur solche Vorr von der Anzeigepflicht ausgenommen, die heute schon v Kriens getreide⸗Gesellschaft . bee g aer, mn, Ille äte, die für die Kriegsgetr 3. Alle Vorräte, die fü j 1 .
em anzuzeigen. iner Besteuerung des Einkommen unterlieg ̃ ö . ue g 2. B.“ verbreiteten Mitteilung ußen deutsche Flüchtlinge aus Feindesland 3 . a sie sich vor ihrer Ausweisung mehr als we Ja rnd im Auslande aufgehalten haben und keinen Wohn zreußen besitzen. Ein Wohnsitz ist nach dem preußisch ommensteuergesetz nur dann vorhanden, wenn ein solcl Umständen begründet wurde, die auf die Absicht ei nden Beibehaltung schließen lassen. Die Länge des du
Ein vorübergehender Aufenthalt et nicht den Wiedereintritt der einmal erloschen
Inland begründ Steuerpflicht. ö
ist wieder daß sich unt feuergefährliche, selbstentzün und Zündfeuerzeuge, Streichhölzer ust Es wird nochmals auf das Verbot der V
Wie „Wolffs Telegraphenbureau“ mitteilt
igen Nummer des „Reicht⸗ und Staatsanzeiger 27 i , 347 und 318 der Deutschen Ver lu Se enthalten die 138. Verlustliste der preußisc
Armee, die 145. Verlustliste der bayerischen Armee,
101. Verlustliste der sächsischen der württembergischen Armee.
Sachsen. Seine Majestät der Kaiser und König hat a
Seine jestät Seine . 19! eldet, folgendes Telegramm gerichtet:
nrefflichen Haltung Deiner Craonne Mitteilung ma
solchen Leistungen beglückwünschen zu dürfen. Wilhelm.
Samburg. Die Deputation für Handel,
indli Unterseebootsangriff auf den Kreuzer 6 die Sicherheit der ren fh e eng
laufen sin 3 Befehlshaber der
isch mitgeteilt, , . . nach wie vor ausreichend siche rsei.
. 1 * 16 o . Dem Gouvernementsgärtner Bertram Krug, bisher in
Wilke in Bredeney) die zwangsweise Verwaltung angeordnet.
Tsinglau, ist der Titel Garteninspettor verliehen worden.
Armee und die 105. Verlustli,.⸗
. den König Friedrich August, wi
i sich Sachsens Sohne im Kampfe für das Vater land . . a Ich freue mich, Dir von der vor
Truppen in den jüngsten Kämpfen um chen zu konnen und Dich wie Dein Volk zu
Schiffahrt und Gewerbe tilt
dem „Hamburger Correspondenten“ zufolge mit, daß von zer
sch i f ichten über den schiedenen Reedereien auf Grund der k ö. .
ind die auf Beunruhigung dieser Kreise schließen lassen. e e, Marinestation der Ostsee hat iunmehr daß die Schiffahrt auf din bisher
—
e⸗
Die „Wiener
Desterre ĩch⸗Ungarn. eitung“ gibt die Ernennung des bisherigen
Leiters des Ministeriums für Galizien, Sektionschefs Morawski, zum Minister bekannt.
mgarischer Offiziere
umtgewichts
Gleich den polnischen
zafer⸗, Reis⸗
Die österreichischungarische Regierung hat in einer sierungen der verbündeten und der neutralen Staaten elten Verbalnote gegen die Behandlung Ein⸗ erhoben, die die rum änischen Legionen von den erfahren. Die Note erinnert der „Politischen Korre⸗ zufolge daran, daß das österreichisch⸗ ungarische ium des Auswärtigen in einer Verbalnote bei den ten und den neutralen Mächten dagegen protestiert aß der Charakter der polnischen Legionen als krieg⸗ r Teil von Rußland nicht anerkannt werde. Nach igen Mitteilungen wird den rumänischen Legionen die nung als kriegführender Teil von den russischen ebenfalls verweigert. Die Mitglieder dieser Truppen, die Hände der Russen fallen, werden gehenkt. Dieses n bilde eine offenbare Verletzung des Völkerrechtes. e weist darauf hin, daß die rumänischen Legionen, österreichisch⸗ ungarischen Untertanen rumänischer ität gebildet werden, unter dem Kommando öster—⸗ stehen, die selbst dem öster— ingarischen Armeekom mando untergeordnet sind. Die
er der rumänischen Segionen haben den Fahneneid
und tragen als Kennzeichen eine schwarz⸗gelbe Arm— Legionen entsprechen auch die hen nicht nur allen durch das Haager Reglement willigenkorps vorgeschriebenen Bedingungen, sondern inen Teil der Armee selbst. Die österreichisch⸗ e Regierung erhebt daher in aller Form Einspruch e Haltung der russischen Regierung bezüglich der en Legionen.
ine gestern veröffentlichte Ministerialverordnung die Verwendung von feinem Weizenbackmehl und hmehl zur Broterzeugung. Die zur Brot— verwendete Mehlmenge darf in Zukunft nur bis Prozent aus Werzenbrotmehl, Weizengleichmehl oggenmehl oder beliebigen Mischungen dieser zestehen, während der Rest aus Surrogaten muß, als welche die Verordnung Gersten⸗ Kartoffelwalz⸗, Kartoffel⸗ Stärkemehl offelbrei vorsieht. Des weiteren wird eine Bei—⸗ bon Zucker, und zwar bis H Proz. des Mehlgewichts, Die Verordnung beschränkt weiter die Klein—⸗ zeugung, zu der feines Weizenbackmehl nur bis z, Weizenkochmehl nur bis zu 70 Proz. des Gesamt— hts verwendet werden darf, während der übrige Teil der zu verarbeitenden Mehlmenge Surrogaten bestehen muß. Die Art von Gebäck ist ver— Die Vorschriften über Brot⸗ und Gebäck—⸗ gelten nicht nur für die gewerbsmäßige Er— ondern auch für die Hauswirtschaften. Zur gewerbs⸗ irzeugung von Guglhupf, Kuchen usw., die auf zwei Woche beschränkt wird, darf feines Weizenmehl eben— bis zu 50 Proz. verwendet werden. Die Ver—⸗ belche die ungestörte Mufrechterhaltung der Versorgung erung mit Weizen⸗ und Roggenmehl bis zur nächsten däweckt, um die Absicht unserer Feinde, uns auszu— u vereiteln, tritt am S. Februar 1915 in Kraft. Der is für den Meterzentner Kartoffel stärkemehl 0 Kronen festgesetzt. er Obmann des Polenklubs im Reichsrat Leo hat zepräsidenten des Polenklubs ein Schreiben gerichtet, unter Hinweis auf die Notwendigkeit der ständigen it des Klubobmanns in der Reichshauptstadt die Ob— des Polenklubs niederlegt, da er als Stadtpräsident bei den gegenwärtigen Kriegsverhältnissen einen lufenthalt außerhalb Krakaus nicht nehmen könne. n einem in Budapest gehaltenen Vortrage zugunsten Kreuzes und des Roten Halbmondes führte der isident Graf Tisza laut Bericht des, W. T. B.“ aus: Krieg sei der Triumph menschlicher Solidarität, die nicht hörigen desselben Volkes und derselben Raffe mitein— nelze, sondern die auch über ethnographische, staatliche und renzen hinausreiche. Tisza gedachte mit besonderer Wärme maftigkeit und Opferfreudigkeit, von denen Kroatien enn zeirpiel gegeben habe,. wies sodann auf Oesterreich hin und ein erhebendes Gefühl, die ungarische natfonale Trikolore er Eintracht mit der schwarzgelben Kahne an den Häusern ind Wiens flattern zu fehen. Es werde dadurch bewiesen, rieg die Seelen in Ungarn und Oesterreich einander ht habe. Jetzt müßten alle fühlen, daß sie wirklich im im Bösen aufeinander angewiesen seien, jetzt müsse der ein wirklicher österreichischer Patriot sei, empfinden, eße Kraft der ungarische Staat in der ganzen bedeute. Bezüglich Deutschlands sagte Graf it der Freude von wirklichen Kameraden, mit terung, die frei sei von jedem kleinlichen Gefühl, sei man glorreichen Kriegstaten der deutschen Bundesgenossen. nals zwei Bundesgenossen gegeben habe, die einander ver— en, so gelte dies für das deutsch-österreichisch-ungarksche Denn es jemals zwei Bundesgenossen gegeben habe, von
angeführten jeder anderen
denen jeder die glänzenden Kriegstaten des anderen habe kühn anerkennen
dürfen,
schmälere, so gelte dies für das Bündnis! mit großer Wärme türkischen Nation zum Anschlusse erfolgt, als sich an vie len Orten Kleinmütigkeit offenbart hätte. solcher Entschluß in Gefühle der Anerkennung,
und gar nichts von selnem eigenen Ruhme Tisza gedachte schließlich Türkei und sagte, der Entschluß der an die beiden Zentralmächte 6 Emin einem solchen Augenblicke löse in jedem die Wert schätzung, des Dankes und der
weil dies ganz
der
Freundschaft aus.
Der werkschaftsverbandes gierung aufgefordert, die künstliche Stau ung Liverpool zu beseitigen
Grosßzbritannien und Irland.
ausführende Ausschuß des Allgemeinen Ge— hat in einem Manifest die Re⸗ dringende Maßregeln zu ergreifen, um in den Häfen von London und dadurch, daß sie andere Häfen für
die Einfuhr von Lebensmitteln öffnet und das Verfahren der
Prisengerichtshöfe beschleunigt, für Transportzwecke zur Verfügung
sodaß die Prisen baldmöglichst ständen. Die Regierung
wird ferner aufgefordert, die gesamte Weizenzufuhr an sich zu
nehmen.
Fran Ex eĩch.
Der Senat hat nach einer Meldung des „Pogrés de
Lyon“ am 28. Januar den von dem Senator Combes
einge⸗
brachten Gesetzentwurf auf Erhöhung der Mitgliederzahl
der Sengtsausschüsse für die Marine, und die Finanzen von
2 Eisenbahnen 27 auf S6 angenommen.
— In der vorgestrigen Sitzung hat die Deputierten⸗ kammer den Gesetzantrag angenommen, der die Regierung zur Ungültigkeitserklärung der Dekrete über die Natu⸗ ralisierung von Untertanen feindlicher Mächte er⸗ mächtigt. Das Gesetz bestimmt obiger Quelle zufolge, daß die Naturalisierung aberkannt werden kann,
1) wenn der Naturalisierte seine ursprüngliche Nationalität bei⸗ behielt, als er die neue Nationalität erwarb,
2) wenn er gegen Frankreich Waffendienst tat,
3) wenn er im Falle des Krleges sich der französischen Militär⸗
pflicht entzog, 4) wenn er während des Krleges einer fremden Macht irgend-
welche Hilfe leistete.
Die Ungültigkeit kann durch ein Dekret des Staatsrates auf die Gattin und auf die Kinder ausgedehnt werden. Die Gattin und die Kinder können binnen Jahresfrist die französische Nationalität ablegen.
— Nach dem „Nonvelliste de Lyon“ hörte der Handels— ausschuß der Kammer am Freitag den Bericht des Deputierten Revilles über den Gesetzentwurf, betreffend die Verlängerung des Moratoriums für Handels— papiere und die Einführung besonderer Schecks. Der Handelsausschuß steht dem Vorschlage Revilles auf Ver— längerung des Moratoriums bis nach Einstellung der Feind⸗ seligkeiten zwar wohlwollend gegenüber, beschloß aber, die Ansicht des Finanzministers über die Gesamtheit der Vor— schläge Revilles einzuholen.
— Der Kammerausschuß für Zivil- und Straf⸗— gesetzgebung hat dem „Républicain de Lyon“ zufolge den Gesetzentwurf des Deputierten Ignace angenommen, demzufolge besondere Kammern bei den Gerichten Streitfälle wegen Zahlung des Mietszin es entscheiden sollen. Die Kammern sollen im Einzelfall entscheiden, ob Ermäßigung des Miets— zinses, Kündigung des Mietsvertrages oder die völlige Stun—⸗ dung des Mietszinses, falls der Mieter beim Heere steht, ein— treten soll. Dem Vermieter kann für die Kriegsdauer eine Er⸗ mäßigung der von ihm zu zahlenden Hypothekenzinsen zuge⸗ standen werden.
— Der Präfekt des Departements Meurthe-et⸗ Moselle hat den Bürgermeister einer größeren Gemeinde des Bezirks Nancy auf 15 Tage von dem Amte suspendiert, da dieser am 13. Januar auf ein deutsches Flugzeug, das die Gemeinde überflog, geschossen hatte. In dem Erlasse betont der Präfekt, wie der „Matin“ meldet, daß ein Zivilist unter keinen Umständen zu den Waffen greifen dürfe, selbst wenn ein feindlicher Flieger auf offene Ortschaften Bomben oder Fliegerpfeile herabwerfe. Der Fehler des Bürger⸗ meisters sei um so größer, als er der Gemeinde mit gutem Beispiel vorangehen müsse.
Rußland.
Bei der Eröffnung der Session des Reichsrats hat der Ministerpräsident Goremykin laut Meldung des „W. T. B.“ folgende Ansprache gehalten:
Eine Kaiserliche Verordnung hat den Reichsrat nach einer Pause von sechs Monaten wieder zusammenberufen. Heute wie vor einem balben Jahre gebt der Reichsrat inmitten des Widerhalls des Kriegs— sturms an seine Arbeiten. In einem solchen Augenblick werde ich mich kurz fassen, denn die Zeit fordert Taten, nicht Worte. Mit vorbehalt—⸗ losem Glauben an die göttliche Vorsehung, welche die Initiative umeres Monarchen segnete, mit festem Vertrauen in die Leitung unseres erlauchten, duich den Willen des Souveräns an die Spitze der russischen Armee gestellten Generalissimus, mit unernschütterlicher Hoffnung auf die er— wiesene Tapferkeit unserer siegreichen Trupyen und in dankbarer An. erkennung der Verdienste ünserer Verbündeten erwarten wir mit sicherer Ruhe die Entscheidung des großen Kampfes für unsere gerechte Sache, des Kampfes, den wir nicht veranlaßt, sondern angenommen haben. Indem ich Sie aus Anlaß der Wiederaufnahme Ihrer regel— mäßigen Arbeiten begrüße, erlaube ich mir, die Gewißbeit aus u— drücken, daß Ihre Tätigkeit von dem Bewußtsein der außergewöhn— lichen Wichtigkeit der gegenwärtigen Umstände durchdrungen sein wird, und daß Sie sich von demselben patrtotischen Feuer leiten lassen werden, das der Reichsrat vor sechs Monaten zur Schau trug und das der Kaiser und Rußland von Ihnen erwarten.
— In einer Uebersicht über die russischen finan⸗ ziellen Verhältnisse im Kriege schreibt der „Rußkoje Wijedomoski“, der Krieg koste Rußland monatlich 2300 350 Millionen Rubel. Nach einer Uebersicht des Finanzministeriums habe Rußland am 14. Januar 1915 einen Goldbestand von 1158 Millionen, in England einen Goldfonds von 170 Millionen Rubel und 3030 Millionen Schatzanweisungen im Umlauf gehabt. England und Frankreich hätten Rußland einen Kredit von 1500 Millionen Franes eröffnet.
— Nach einer Meldung des „Rußkoje Slovo“ hat sich in Riga, als dort die Nachmusterung des ungedienten Land- sturms durch eine aus St. Petersburg eingetroffene Militär⸗ kommission stattfinden sollte, herausgestellt, daß sämtliche Landsturmpflichtige heimlich die Stadt verlassen hatten. Kein einziger Mann sei zur Musterung erschienen. Sämtliche Gefängnisdirektoren Rußlands haben die Weisung erhalten, die dienstpflichtigen Sträflinge auszuwählen, damit sie in die Armee eingereiht würden.
Italien.
Ein Dekret vom gestrigen Tage schafft die Zölle an der Grenze auf Mehl, Weizen und andere Cerealien vom J. Februar bis zum 30. Juni ab. Wie „W. T. B.“ meldet, ermächtigt das Dekret den Minister der öffentlichen Arbeiten, die Eisenbahntarife bis zur Hälfte zu ermäßigen, um für Getreide und Mehl den Eisenbahntransport zu erleichtern. Dieselbe Ermächtigung ist dem Marine⸗ minister erteilt worden, um den erwähnten Transport auf den staatlich subventionierten Schiffahrtslinien zu erleichtern und um nötigenfalls außergewöhnliche Fahrten für diesen Zweck vornehmen zu lassen. Das Dekret ermächtigt auch den Minister des Innern, falls er es für sachgemäß hält, eine Bestand— aufnahme der Lager von Mehl, Weizen und anderen Cerealien anzuordnen und bindende Regeln für die Brotbereitung und den Verkauf von Mehl und Getreide aufzustellen.
Türkei. Die Kammer hat gestern einstimmig einen außer— ordentlichen Militärkredit für Kriegsausgaben in Höhe von rund zehn Millignen Pfund bewilligt und die Regierung
zur Erstreckung des in diesem Jahr nicht verwendeten Teils dieses Kredits auf das nächste Finanzjahr ermächtigt.
Griechenland.
Das griechische Kriegsschiff „Helle“ hat, wie die ane f re. Zeitung“ meldet, am Freitag, nachdem sich die italienische und die griechische Regierung darüber verständigt hatten, den Hafen von Valona verlassen.
Rumänien.
Ein vom Minister des Innern in der Kammer unter— breiteter Gesetzentmurf über die Kontrolle der in Ru⸗ mänien lehenden Frem den bestimmt nach einer Meldung des W. T. B.“, daß sich alle in Rumänien lebenden Fremden spätestens zehn Tage nach der Veröffentlichung des Gesetzes und alle Zureisenden binnen acht Tagen nach ihrer Ankunft hei den Orts behörden zur Erlangung eines Aufenthaltsscheines zu melden haben. Der Entwurf sieht ferner eine genaue Ueber⸗ wachung aller Hotels, Kaffeehäuser und Singspielhallen vor,
sowie die ö . von Behörden in jeder Stadt, die die
Zahl und die Bewegung der Einwohner nachzuweisen haben. Zur Begründung des Gesetzes führt der „Viitorul“ aus:
Die Zahl der in Rumänien reisenden oder lebenden Fremden habe sich seit Inkrafttreten des Gesetzes von 1881 sehr vermehrt, sodaß es den heutigen Verhältnissen nicht mehr entspreche, da es eine ernste Kontrolle nicht gewährleiste. Das Blatt beruft sich auf die Tatsache, daß Länder, wie Frankreich, Belgien und die Schweiz, sehr strenge Gesetze über den Aufenthalt und die Ueberwachung der Fremden haben. Das neue Gesetz werde vor allem eine sirenge Durchführung seiner Bestimmungen sicherstellen, Uebertretungen würden unmittelbar bestraft und etwa notwendige gerichtliche Ver⸗ handlungen würden möglichst abgekürzt werden, damit jedem Miß— brauch des Gastrechts seitens Fremder wirksam gesteuert werde.
In Bukarest hat die Nationalliga, wie der Nieuwe Rotterdamsche Courant“ meldet, eine Volksversammlung abgehalten, um gegen die schändlichen Greueltaten der Russen in der Bukowina zu protestieren, wo eine ganze Zahl von rumänischen Geistlichen gehängt und andere nach Sibirien verbannt worden sind.
Bulgarien.
Die häufigen Zwischenfälle, die an der serbisch—
bulgarischen Grenze sich ereignen, und bei denen serbische Soldaten auf mazedonische Flüchtlinge schießen, die auf bulga— rischem Gebiete Zuflucht suchen, rufen in der öffentlichen Meinung tiefe Erregung hervor. Nach der „Agence Bulgare“ wurde bei den letzten Zwischenfällen dieser Art eine Gruppe von Flüchtlingen, darunter eine Frau aus der Stadt Doiran, deren Mann mit seinen Söhnen schon früher nach Bulgarien ausgewandert war, auf bulgarischem Gebiete von serbischen Soldaten, die die Grenze überschritten, in Haft genommen. Zwei Männer, die die erwähnte Frau begleiteten und zu schützen versuchten, wurden von den Soldaten getötet. All dies wurde von dem Befehlshaber des serbischen Postens zugegeben, der die Un— gesetzlichkeit des Vorgehens seiner Leute anerkannte. Dem bul⸗ garischen Offizier versprach er auch, die Gefangenen auszuliefern gegen die Verpflichtung, seinen Vorgesetzten von dem Zwischen fall nicht Bericht zu erstatten. Nichtsdestoweniger hielt der serbische Offizier sein Versprechen nicht. Infolge dieses wischenfalles hat die bulgarische Regierung der serbischen Fesandtschaft sofort einen Protest, der in energischstem Tone gehalten ist, überreicht und sie gebeten, an hoher Stelle intervenieren zu wollen, damit die strengsten Maß— nahmen getroffen würden, um ein für alle Male den Grenzzwischenfällen ein Ende zu setzen, die, an sich schon sehr ernst, an der Grenze einen andauernden Zustand von Un— ruhe, Unsicherheit und Gereiztheit erhalten. Die Regierung verlangt die Auslieferung der genannten Flüchtlinge, die gegen allen Brauch auf bulgarischem Gebiete festgenommen worden sind, und exemplarische Bestrafung der Schuldigen sowie Zu— erkennung von Entschädigungen für die Familien der bei dem 3e e ul getöteten beiden Opfer.
Amerika.
Das Ein wanderungskomitee des amerikanischen Repräsentantenhauses hat beschlossen, die Einwanderungs- bill, gegen die der Präsident Wilson sein Veto eingelegt hat, an das Haus zurückzusenden mit der Empfehlung, sie trotz des Vetos des Präsidenten anzunehmen. Der Vorsitzende des Komitees glaubt, daß die Bill die erforderliche Zweidrittel— mehrheit finden wird.
— Nach einer Meldung des „W. T. B.“ haben der General Garza und dessen Regierung am 2. v. M. die Stadt Mexiko verlassen und sich nach Cuernavaca be— geben. Garza bereitet eine Anleihe von 15 Millionen Pesos vor, um die Kosten des Krieges und der Herbeiführung fried— licher Zustände im Lande davon zu bestreiten.
Der peruanische Minister des Aeußern Ferdinand Gaz⸗ zani und die übrigen Mitglieder des Kabinetts sind den „Times“ zufolge zurückgetreten.
Afrika.
Die Deutschen Ficke und Grundler, die am 13. Ja— nuar von dem Kriegsgericht in Casablanca wegen Unruhe— stiftung unter den Marokkanern und wegen Spionageverdachts zum Tode verurteilt worden waren, sind nach einer Meldung des „Progrès“ am 28. Januar hingerichtet worden. Die Strafe des Deutschen Brandt, der am 27. November unter ähnlichen Verdachtsgründen zum Tode verurteilt wurde, ist, da das vorliegende Beweismaterial nicht sehr schwerwiegender . war, in zehnjährige Zuchthausstrafe umgewandelt worden.
Die englischen Streitkräfte in Aegypten be— tragen dem „Giornale d'Italia“ zufolge 180 000 Mann erster und 100 000 Mann zweiter Linie.
Die Konferenz von Vertretern der holländisch— reformierten Kirche, die jetzt in Bloemfontein tagt, er— örterte die Haltung der Kirche in der gegenwärtigen politischen Lage. Die Konferenz nahm, wie das „Reutersche Bureau“ meldet, Resolutionen an, in denen sie zum Ausdruck bringt, daß die politischen Gegensätze nicht auf das kirchliche Leben übertragen werden sollen und daß die Einheit der Kirche in allen politischen Verwicklungen erhalten bleiben solle, damit die Kirche ungeschwächt ihren heilenden Einfluß auf das Leben der Nation ausüben könne.
Kriegsnachrichten. Westlicher Kriegsschauplatz.
Großes Hauptquartier, 31. . (W. T. B.) In Flandern fanden gestern nur Artilleriekämpfe statt. Bei Fu inchy, südlich der Straße La Bassse — Béthune, sowie bei Carency (snordwestlich Arras) wurden den Franzosen einzelne Schützengräben entrissen.
Oberste Heeresleitung.