1915 / 30 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Feb 1915 18:00:01 GMT) scan diff

4698

Deutsche Ver lu stlisten.

W. 108.)

. Februar 1915

Landwehr⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 125. Bois de Cheppy 17. u. 20. J. 15. J. Bataillon.

; 4. Kompagnie. Wehrm. Adolf Ulmer Rottenburg leicht verwundet.

II. Bataillon. !. 5. Kompagnie. . Wehrm. Fridolin Knecht Oberalpfen, Waldshut schw. verw. Ers. Res. Theodor Kauderer Lorch, Welzheim schw. verw. K J. Kompagnie. . Gefr. Emil Bisinger Wolfenhausen, Rottenburg gefallen. Maschinengewehr⸗Kompagnie.

„Christian Rapp Pfrondorf, Tübingen gefallen. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm, kommandiert zur Feld⸗Fliegertruppe. zeugführer Oblt. Franz Keller Tübingen vermißt.

Ma cFim Wachtm

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247. I. Bataillon.

1. Kompagnie. es. Karl Gunser Cannstatt gefallen.

Dragoner-Regiment Nr. 25.

1. Eskadxron. Karl Strecker Westernach, Oehringen tödl. verungl.

Feldartillerie Regiment Nr. 65, Ludwigsburg. 1Abteilung. An der Bzura 10. J. 15. 2. Batter ie.

J. Pionier⸗-Bataillon Nr. 13, Ulm. Binarville 2. bis 14. J. 15. 3. Feld⸗Kompagnie. Pion. Matthäus Unterweger Wain, Laupheim gefallen. Wehrm. Johann Brais Tobel, Ravensburg, tödlich verunglückt. Pion. Jakob Saile Weitingen, Horb schwer verwundet. üͤtffz. Sermann Lieb Frickenhausen, Nürtingen leicht verw. Pion. Aidwig Hähalein Schopfloch, Dinkelsbühl infolge schwerer Verwundung gestorben

Pion. Herm. Mahle Waldhausen, Welzheim inf. Krankh. gest.

Il. Pionier-Bataillon Nr. E 3, Ulm. 4 Feld⸗ Kompagnie. Albert 2. XII. 14, 8. bis 18. J. 15.

. ,, efallen ptm. Julius Nei efallen.

ninger .

inemünde, Pommern leicht verw. au Borrro 9 rw Blaubeuren leicht verwundet.

t, Tettnang gefallen. ion. Albert rkheim leicht verwundet. Pion. Max Pe Dürmen Riedlingen schwer verwundet. Gefr. D. l ö Ochsenberg, Heidenheim infolge Erkran Zum Sta raftwagenpark Nr. 7 kommandierte württembergische Mannschaften. Vawinay 5. J. 15.

a,, 1 31 Harn na; 11382901 edrich Bullinger Hall leicht verwundet.

ö

Verluste durch Krankheit. Flieger⸗Ersatz-Abteilung. blt. Graf Mo von Urkull⸗Gyllenband Freiburg i. B.

. 25 282 , * 5 * ne, 61 mit Uniform des Dragoner⸗Regiments Nr 25 tot, abgestürzt.

Zerichtignng früherer Verlustlisten. Zu Verlustliste Nr. Z. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 3. Kompagnie. Es ist zu M 2* Be

Must.

zu streichen: . . org Renschler Tonbach vermißt. Zu Verlustliste Nr. 18. Infanterie⸗Regiment Nr. 129, Ulm. 8. Kompagnie.

. J 1 ; e, ,, 6 er Uurlag— Dl

8h. schwer verwundet,

1 nul!

Zu Verluftliste Nr. 21. 126, Straßburg.

22

Zu Verlustlifte Nr. 22. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr.

ö

121.

6 1 r orkran ar ertrantt.

Zu Verlustliste Nr. 23. Landwehr-InfanterieRegiment Nr. 120. 6. Ko mpagnie.

fner Sternenfels bish. schwer verw., gestorben. Zu Verlustliste Nr. 24. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125. ; 12. Kompagnie.

Zu Verlustliste Nr. 33. zandwehr⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 125. 38 Kompagnie.

M SHernEas 5 w 0 8 W. teimnhold Fange akt

Zu Verlustliste Nr. 37. Grenadier⸗ Regiment Nr. 123, Ulm. 8. Kompagnie.

5 Memmingen permit *. * 111 111

Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125.

ö. . 11. Kompagnie.

s ist zu streichen: ; JJ ; org Frankenhauser DOggelsbeuren gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 39. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm.

. 3. Kompagnie. ;

Res. Josef Mai Kösingen bish. schwer verwundet, gestorben. e J

. Der in Verlustliste Nr. 39 als vermißt und in der Berichtigung hierzu in Verlustliste 82 als verwundet gemeldete: Wehrm. Hilarius Maier Dornstadt ist gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 41. Infanterie Regiment Nr. 124, Weingarten. ö . Dem pngnl Es ist zu streichen die nachstebende in Verlustliste Nr. 107 zu V. L. 41 ergangene Berichtigung: Vzfeldw. d. R. Offiziersaspirant Oskar Dürr Stuttgart nicht gefallen, war verletzt.

Zu Verlustliste Nr. 42. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. 12. Kompagnie. Einj. Freiw. Utffz. Paul Eckert Winnenden bish. verw. gefallen. Zu Verlustliste Nr. 145. Feldartillerie⸗ Regiment Nr. 65, Ludwigsburg. 4. Batterie. Gefr. d. R. Emil Dih Lmann Neubärental, nicht Bärental bish. schwer verwundet, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 46. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. ö 2 Kompagnie. Wilhelm Hering Warmbronn bish. verw., gestorben. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. . . 4. Kompagn re. Gren. Karl Frey, nicht Frei Stuttgart gefallen.

Wehrm.

Zu Verlustliste Nr. 47. Infanterie⸗Regiment Nr. IDG, Strasiburg. * 1 . . 1. Kompagnie. Es ist zu streichen: M., * M; J Sr, .. s. z 72 Musk. Wilhelm Rothfritz Zaisersweiher vermißt. Zu Verlustliste Nr. 53. Grenadier⸗Reagiment Nr. 123, Ulm. J 11 Kompagnie. . Res. Jakob Spang Schönau bish. schwer verwundet, gestorben. Zu Verlustliste Nr. 58. Reserve⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 121. 2 98 ö. . 4. Kompagnie. Wehrm. Paul Fröschle Leonberg bish. schwer verw., gestorben.

Grenadier-⸗Regiment Nr. 123, Ulm.

3. Kempagnie. . ninger, nicht Deminger Altschmiede bish. schwer ée

estorben.

Res. Anton Dei verwundet, g

Zu Verlustliste Nr. 63. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. . . 1. Kompegnie. . irs. Res. Kar! Wenz Gmünd bish. vermißt, gefallen. Infanterie Regiment Nr. L 26, Strastiburg.

2. Kompaan ; e. Es ist zu streichen nackstehende in V. L. Nr 94 zu Verlustliste Nr. 63 ergangene Berichtigung: Musk. Karl Schütz Ehringshausen bish. vermißt, war erkrankt.

Zu Verlustliste Nr. 64. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. 4. Kompagnie. Krgsfr. Eugen Trick Oberkochen bish. verwundet, gestorben. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm.

12. Kompagnie.

Zu Verlustliste Nr. 66. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. 8 ö 1Kompagnie. Einj. Freiw. Utfffz. Martin Daur Korntal bish. schw. v., gest. Reserve⸗Feldartillerie⸗Regiment Nr. 54. '. , ö Vzwachtm. d. R. Ernst Körner Stuttgart bish. schw. v., gest. Zu Verlustliste Nr. 65. Reserve⸗Infanterie Regiment Nr. 121. 11. Kompagnie. Frenz, nicht Franz Gailenkirchen gefallen. Grenadier⸗Negiment Nr. 123, Ulm. 11 Kompagnie, Unterbalzheim bish. verwundet, gestorben.

Zu Verluftliste Nr. 67. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. 11 Kompagnie.

rer Weitingen bish. schw. v. gest.

Meß 7 Wehrm.

. darl

w 9er. K Res. Alb ert R 6 nz

Zu Verlustliste Nr. 68. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 4. Kompagnie. Wehrm. Georg Reich Betzweiler bish. verwundet, gestorben. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. 1. Kompagnie. Res. Johann Schwarz Schweindorf bish. vermißt, verw.

120.

Zu Verlustliste Nr. 70. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. 6. Kompagnie. ͤ ; Musk. Friedrich Hartmann Korb bish. verwundet, gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 71. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 246.

2. Kompagnie Gefr. d. E. Georg Hüber, nicht Hucher Mergentheim verwundet.

4. Kompagnie. Wehrm. August Nieß Cannstatt bish. vermißt, gefallen. Spim. d. L. Karl Rein möll8we r Stuttgart bieh schw. verw., gest. Krgsfr., nicht Ers. Res., Georg Vöhringer Glarus nicht

gefallen, war verwundet.

5. Kompagnie. Wehrm. Lorenz Großhans Beuren bish. vermißt, gefallen. Es ist zu streichen auf S. 336 Sp. 1: Wehrm. Wilhelm Frauen diener Pfäffingen erkrankt. 6. Kompagnie. Wehrm. Paul Schreiber Magdeburg bish. verwundet und he mißt, zur Truppe zurück. ; Es ist zu streichen die nachstehende, in V. E. WQ zu V. E. TI erganxꝶ Berichtigung: Wehrm. Karl Maier Lauterburg, nicht Krgsft. . Maier aus Malmsheim leicht verwundet. 7. Kompagnie. Ers. Res. Hermann Junge Eilenburg bish. vermißt, war den Ers. Res. Ernst Schrafft Christophshof bish. vermißt, gefaln 11. Kompagnie. Es ist zu streichen auf S. 341 Sp. 3: Ers. Res. Michael Schwar Mooswiese verwundet. 2. Kompagnie. Es ist zu streichen auf S. 342 Sp. 3: Krgsfr. Ernst Eberle = Biberach vermißt.

Zu Verlustliste Nr. Reserve⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 247.

1. Kompagnie.

Krgsfr. Paul Staudacher Neu Ulm bish. vermißt, vem 2. Kompagnie.

Ers. Res. Jul. Bacher Wurmlingen bish. vermißt, war dem, 3. Kompagnie.

Krgsfr. Oswald Lohe Elberfeld nicht gestorben, war dem 4. Kompagnie.

Ers. Res. Franz Abele Rosenberg bish. vermißt, war dem,

Ers Ref. Heinrich Gentner Roßhalden bish. vermißt, vem,

Ers. Res. Franz Rapp Ochsenhausen bish. vermißt, dem, 6. Kompagnie.

Mattes Schwenningen bish. vermißt

1

T7 Z.

Krgsfr. Johannes war verletzt. J. Tompagnie. ö r Neuhausen bish. vermißt, war vem. 8. Kompagnie. l ht Ulm bish. vermißt war erkrankt. Karl Bareiß Neckargartach bish. vermißt, verwundet 8 1 9. Kompagnie. zeorg Printzing Geislingen a. St. bish. vermißt, wa per Kręsfr. Friedrich Bagner Großohrheim nicht gef N x a ß dIa; . ,,, Wehrm. Karl Wörner Kleinengstingen nicht gefe 12 Kompagnie. Krgsfr. Otto Mayer, nicht Maier Lorch nicht gefallen, sonden

verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 73. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 248. 1. Kompagnie.

Ers. Res. Karl Hörnle Weilimdorf bish. schw. verw., gestotben

7. Kompagnie. Friedrich Boger Schwaigern bish. vermißt, gefalln

8. Kompagnie. Krgsfr. Karl Kunberger Zuffenhausen bish. verw. gestorben Erf. Res. Wilhelm Hermann 1 Besigheim nicht gefallen, na

verwundet. Gefr. Karl Merz Ers. Res. Heinrich D ich . Wehrm. Wilhelm Kübler Weinsberg hish. verwundet, ge Ers. Res. Jose Blaser Unterurbach, nicht Mittelurbach bi vermißt, gefallen. .

Ers. Res. Erhard Kunz kbach bish. vermißt, gefallen. Ers. Res. August Ogtinger Schwaikheim bish. vermißt, gefaln Ers. Res. Hermann Martinius Dessau bish. vermißt, gefaln

Gefr. d. L.

Zu Verlustliste Nr. 75. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 1. Kompagnie. Ers. Res. Albert Schuh Kurzach bish. vermißt, derwundet. Es ist zu streichen: Krgsfr. Hans Gassenmaier Ulm a. D. 3. Kompagnie. Res. Friedrich Günther 11 Hutzenbach bish. vermißt, verwune Es ist zu streichen: Ers. Res. Friedrich Decker Dachtel vermißt. ; . 4. Kompagnie. Es ist zu streichen: ö. Ers. Res. Frledrich Bauer III Buchhorn vermißt. 9. Kompagnie. Musk. Christiaa Kaufmann Tuttlingen bish. verw., gefaln 12. Kompagnie. Fahnj. Utffz. Wolf Rüdt Ulm bish schwer verw., geston n Ref. Johannes Stoll Bickelsberg hbish. schwer verw., gestons Utffz. d. R. Wilhelm Freitag, Stuttgart, bish. schwer vem, gestorm Musk. Otto Rau Böblingen bish. schwer verw. gestorben. Zu Verlustliste Nr. 77. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Strasiburg. 9. Kompagnie. Krgsfr. Ludwig Hei mpel Lindau i. B. bish. verw., gefall 10. Kompagnie. Ers. Res. Friedrich Nammel Ehningen hish. vermißt, ge Erf. Res. Gottlob Huber Darmsheim bish. vermißt, gefalle Krgsfr. Eberhardt Wacker . Sulz bish. vermißt, gefallen. Ref. Jakoh Bühler Reutin bish. vermißt, gefallen. Krgsfr. Albert Küb ler Zuffenhausen bish. vermißt, gefallen. Wehrm. Eugen Heckel Murr bish. vermißt, gefallen. ; UÜiffz. d. L. Adolf Schuler Gosheim bish. verwundet, gefcla

vermißt.

12. Kompagnie. Ers. Res. Heinrich Helser Neuenkirchen bish. vermißt, gefn' Musk. Friedrich Au wärter Pfalzgrafenweiler bish. scha verwundet, gefallen. ö ͤ 24 Musk. Friedrich Scheide rer, Kemmaten, bish. schwer ver,, geftla Erf. Ref. Wolf Qa ug Dornstetten. biẽh. vermißt, gefallen. Erf. Res. Otto Die fenbach Ditzingen bish. vermißt, in c Verwundung gestorben. . Krgsfr. Alfred . . er Stammheim bish. vermißt, infolge * wundung gestorben. Krgsft. Fritz Fischeg 1. Münster bish. vermißt, schwer = Ers. Res. Fried ic Volpy Wenenburh l *. beh. bei mißt, ber Ref. Paul Röhm Gaildorf bish. vermißt, verwundet.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗A1Anstalt. Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

eutscher Neichsanzeiger

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öniglich Preußischer Staatsanzeiger.

Rer Gemngzpreig beträgt vierteljährlich 8 M 40 3. Alle Nostanstalten nehmen Gestellung an; sür Gerlin außer

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z (. * Anzeigen nimmt an:

dir Königliche Erpedition des Reich- und Staatazamrigern

Berlin SW. 45, Wilhelmstraße Nr. 32.

M 30.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über weitere Regelung des Brennereibetrieb und des Branntweinverkehrs.

Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Bayerischen Landwirtschaftsbank in München.

Bekanntmachungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des ver⸗ einfachten Enteignungsverfahrens auf den Ausbau der Land⸗ straße Lauenburg Juliusburg Krukow Gülzow Kollow im Kreise Herzogtum Lauenburg.

Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer zweiten Pfarr— stelle in der Parochie Stolpe, Diözese Berlin⸗Land II.

Tagesordnung für die nächste außerordentliche Sitzung des Be⸗ zirkseisenbahnrats für die Direktionsbezirke Hannover und Münster (Westf.) in Hannover.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer der Preußischen Gesetzsammlung.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Eisenbahnbetriebsingenieur a. D, Rechnungsrgt

Krenzin in Diedenhofe zraphen g. e er ö

1 9 ö. Maglck

nungsrat Blume marineamt, Hünninger in Elberfeld und dem Regierungssekretär a. D. Fiebig in Berlin den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Landgerichtsdirektor a. D., Geheimen Justizrat Müller in Charlottenburg den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

den Bahnhofsverwaltern a. D. Baarß in Saaraltdorf, Kreis Saarburg i. L., und Mattern in Straßburg i. E. und dem Zollassistenten a. D. Buttler in Berlin das Verdienst— kreuz in Gold,

den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Czeizorzinsky in Colmar i. E., Pfleiderer in Straßburg i. E.⸗Kronen⸗ burg und Wagner in Diedenhofen, den Eisenbahnzugführern a. D. Bohr in Schiltigheim, Landkreis Straßburg i. E., Mischke in Basel und Stolle in Diedenhofen das Verdienst— kreuz in Silber,

dem Eisenbahnschaffner a. D. Stahl in Zabern und dem Eisenbahnlokomotivheizer a. D. Prinz in Straßburg i. E. Königshofen das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Eisenbahnpackmeister a. D. Kil let in Saargemünd, dem Eisenbahnlademeister a. D. Roesch in Kehl, Baden, den Eisen⸗ bahnweichenstellern a. D. Fröhlich in Düsseldorf⸗Wersten, Metzger in Sierenz, Kreis Mülhausen i. E,, und Peter in Montigny, Landkreis Metz, dem Eisenbahnmaschinenwärter a. D. Klopp in Saargemünd, dem Eisenbahnrotten⸗ führer a. D. Neumann in Mörchingen, Kreis Forbach, den Bahnwärtern a. D. Sander in Fraulautern, Kreis Saarlouis, Vogt in Mutzig, Kreis Molsheim, und Wiedfeld in Zabern, den bisherigen Eisenbahnschlossern Dillinger in Straßburg i. E. und Schmitt in Montigny, Landkreis Metz, dem bisherigen Eisenbahngüterlader Krieg in Straßburg i. E. Neudorf und dem bisherigen Eisenbahngüterbodenarbeiter ö in Hagen, Luxemburg, das Allgemeine Ehrenzeichen owie ͤ

dem bisherigen Eisenbahnrottenarbeiter Demmer in Ueberherrn, Kreis Saarlouis, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Dentsches Reich.

Bekanntmachung

über weitere Regelung des Brennereibetriebs und des Branntweinverkehrs.

Vom 4. Februar 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 Reichs⸗Gesetzbl. S. 327 im Anschluß an die Bekanntmachung, betreffend die Rege⸗ lung der wirtschaftlichen Betriebsverhältnisse der Branntwein⸗ brennereien usw. für das Betriebsjahr 1914' 15, vom 15. Ok⸗ 1914 Reicht⸗Gesetzbl. S. 434 folgende Verordnung erlassen:

1

Für das Brennereibetriebsahr 1914s 16 wird der Darchschnitts, rand der Brennereien lt einer Jahreserzeugung von mehr als 0 hl Alkohol erhöht, und zwar

dem Landgerichtssekretä ö. Rechnungsrat

2

Freitag, den 5. Fehruar, Abends.

Berlin,

1915.

. a. fũr Melassebrennereien, die keine Hefe erzeugen, auf 100 Hundert⸗ eile, b. für Brennerelen, die Rüben verarbeiten, ebenfalls auf 100 Hundertteile, , c. für alle übrigen Brennereien auf 70 Hundertteile des allgemeinen Durchschnittsbrandes. Diese Erhöhung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft: Ueber 60 Hundertteile des allgemelnen Durchschnittsbrandes hinaus ist der Branntwein herzustellen ); a. in Melassebrennereien, die keine Hefe erzeugen, nur aus Roh— zucker; b. in landwirtschaftlichen Brennereien 1) innerhalb der Erzeugungsgrenzen von 60 bis 70 Hundert teilen des allgemeinen Duirchschnittsbrandes nur aus Roh— zucker oder Rüben, 2) über die Grenze von 70 Hunderitellen de Durchschnittebrandes nur aus Rüben; c in anderen gewerblichen Brennereien als den unter a erwähnten Melassebrennereien 1) innerhalb der Erzeugungs grenzen von 60 bis 70 Hundert— teilen des allgemeinen Durchschntttsbrandes nur aus anderen Steffen als Kartoffeln und Getreide, 2) über die Grenze von 70 Hundertieilen des allgemeinen Durchschnittsbrandes nur aus Räben. Es darf jedoch der für die Erzeugung über 60 Hundertteile des allgemeinen Durchschnirtsbrandes erforderliche Zucker in Melassebrennereien durch Melasse, in landwirtschaftlichen Brennereien und in Kartoffeln oder Getreide verarbeitenden gewerblichen Brennerelen durch Kartoffeln oder Getreide insoweit ersetzt werden, als bei Erzeugung der ersten 60 Hundertteile des allgemeinen Durchschnittsbrandes eine diesem Erlatz ent— sprechende Menge Rohzucker verwendet worden ist. In land⸗ wirtschaftlichen Brennereien und in Kartssfeln oder Getreide vererbeilenden gewerblichen Brennereien, die nach dem

beite

3 allgemeinen

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2 71

werden, als nach dem genannten Tage bel Erzeugung 60 Hundertteile eine entsprechende Menge Rüben verarbeitet worden ist. Bei diesem Ersatz ist ein Kilogramm Rohzucker gleichzustellen 2 Kilogramm Melasse oder 5 Kilogramm Kartoffeln oder 13 Kilo⸗ gramm Getreide und ein Kilogramm Rüben gleichzustellen Kilo⸗ gramm Kartoffeln oder Kilogramm Getreide. Hat eine Melasse⸗ brennerei im laufenden Betriebe sahr vor dem 6. Februar 1915 bereits soviel Melasse verarbeitet, daß der ihr noch zur Verfügung stehende Rest nicht ausreicht, die weitere Erzeugung bls zu 100 Hundertieilen des allgemeinen Durchschnittsbrandes aus einem Gemisch von einem Gewichtstetl Melasse und 4 Gewichtsteilen Rohjucker herzustellen, so kann von der Direktivbehörde die Melassemenge diesem Verhältnis entsprechend erhöht werden.

Für Hefebrennereien kann der Reichekanzler in Fällen eines be⸗ sonderen Bedürfnisses Ausnahmen von der Bestimmung in Abs. 3 unter c, 1 zulassen; bei der Verarbeitung von Melasse wird hierbei von der Erhebung der besonderen wetriebsauflage gemäß § 43 Ziffer 5 des Branntweinsteuergesetzes abgesehen.

EI

Die in der Anlage zu der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1914 enthaltenen Bestimmungen über die Uebertragung des Durchschnitts— brandes der Brennereien im Betriebejahr 191415 werden dahin er— weitert, daß der Durchschnittsbrand auch dann übertragen werden kann, wenn die Voraussetzungen des 5 2 a. a. O. nicht vorliegen. Em hier⸗ nach übertragener Burchschnitt'brand darf jedoch nur zur Herstellung von Branntwein aus nichtmehligen Stoffen verwendet werden. Der Durchschnittsbrand kann auch auf eine Brennerei einer anderen Brennereigattung übertragen werden. Für die Vergällung ist der hiernach übertragene Durchschnittsbrand nach 5 85 unter 9 der Brannt⸗ weinsteuer Befreiungsordnung zu behandeln.

XII

Im Brennerelbetriebejahr 1914 15 dürfen landwirtschaftliche Brennereien Rohzucker und Obstbrennereien sowie diesen gleichgestellte Brennereien Rohiucker und Rüben verarbeiten ohne daß dadurch ihre Brennereiklasse geändert und ibre Abgabenbelastung erhöht wird, und ohne daß ihnen andere Nachteile für das laufende Betriebsjahr und für die Folge entstehen. ö

In Brennereien, für die gemäß F 86 der Branntweinsteuer— Befreiungsordnung die Erklärung abgegeben ist, daß in ihnen während des gan en Betriebejahrs ausschließlich Roggen, Weizen, Buchweßhzen, Hafer oder Gerste verarbeitet und nicht Hese nach dem Würze— verfahren hergestellt werden soll, in denen aber nach dem H. Februar 1915 auch andere Stoffe verarbeitet werden, ist im Brennereibetriebs⸗ jahr 1914 15 der Branntwein nur insoweit nach Maßgahe der Be— stimmung des § 85 unter e g. 4. O. zu behandeln, als er aus anderen als den bezeichneten Stoffen allein oder gemischt mit dlesen hergestellt worden ist. .

Im Brennereibetriebsiahr 1914 13 wird für Rohzucker, der in landwirtschastlichen Brennereien, in Melassebrennerelen und in mehlige Stoffe verarbeitenden gewerblichen Brennereien zur Branntwein. erzeugung verwendet wird, die Zuckersteuer auf 2 Mark für 100 Kilo⸗ gramm ermäßigt. Der Reinertrag der ermäßigten Steuer ist der Einnahme an Betrlebsauflage (565 42 ff. des Branntweinsteuergesetzes) uzufübren. . feen die Ablassurg des begünstigten Rohzuckers zur Branntwein— bereitung gelten die anliegenden Bestimnmungen.

VI

Bis auf weiteres bleibt für rohen und gereinigten Branntwein im Fässern oder Kesselwagen der in Nr. 178 des Zolltariss tar schte Gingangszoll unerhoben, wenn der Branntwesn von der Deutschen Heerezverwaltung für ihre Rechnung aus dem Ausland eingeführt und

ide ö. tzt 2. ir 1 ( der ersit

entweder für eigene Zwecke der Heeres« oder Marineverwaltungs behörden unter den far die steuerfreie Verwendung inländischen Branntweins vorgesehenen Bedingungen verbraucht oder an militär technische Anstalten und andere im §5 29 der Branntweinsteuer⸗ Befrtiungsordnung bezeichneten Anstalten zum Verbrauche nach Maßgabe der Bestimmungen in S5 30 bis 46 dieser Ordnung ab⸗ gegeben wird.

Unter den gleichen Bedingungen wird bis auf weiteres für Aetbyläther (Schwefeläther) und für Essigätber in Fässern oder Kesselwagen von der Erhebung des in Nr. 347 des Zolltarifs Fest⸗ gesetzien Eingangsiolls mit der Maßgabe abgeseben, daß die Ver⸗ wendung des Aethers und Essigäthers nach den Bestimmungen im Sz 27 der Befreiungsordnung zu überwachen ist.

Der Reichskanzler ist ermächtigt, die vorstehenden Zollbefreiungen auch dann zuzulassen, wenn der Branntwein oder Aether von gemein- nützigen Gesellschaften, die der Versorgung des JInlands dienen und unter staatlicher Aufsicht stehen, für ihre Rechnung aus dem Ausland eingeführt wird.

VII

Diese Verordnung tritt am 6. Februar 1915 in Kraft.

Der Reichskan ler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Vorschrift in Iiffer VI.

Berlin, den 4. Februar 1915.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Helfferich. Anlage.

Bestimmungen über die Ablassung von Rohiucker zur Branntwein⸗ erzeugung unter Ermäßigung der Zuckersteuer.

einer Menge don 2 vp H merk versehe )

4 100 kg a die si durch -. Stelle von

auswersen.

() Der Reichskanzler ist ermächtigt, an andere Vergällungsmittel zuzulassen. 82

() Der Zucker ist nach der Vergällung bis zu seiner Verabfolgung an den Empfaängsberechligten auf dem Grundstück, auf dem er ver⸗ gällt ist, an einem angemeldeten, vom Oberkontrolleur genehmigten Orte zu lagern. Im Falle des Bedürfnisses kann auch ein anderer geeigneter Ort zur Lagerung zugelassen werden.

() Der Oberkontrolleur kann verlangen, daß der Raum für die Auf⸗ bewahrung des vergällten Zuckers in der Fabrik usw. unter Verschluß gehalten wird.

§ 3 Ueber Zu, und Abgang des Zuckers hat der Gewerbtreibende ein Buch zu führen, aus dem die Menge des an und abgeschriebenen Zuckers, die nähere Bezeichnung der Brennerei nach Namen und Ort ünd der Anmeldung nach Steuerstelle und Nummer hervorgeht. § 4 Die auf die einzelne Bestellung verabfolgte Zuckermenge ist auf der Anmeldung unter Namensbeischrift zu vermerken, der Bestellschein (6 7) als Beleg zu dem Buche zu nehmen.

8 5 Der zur Vewendung begünstigten Zuckers berechtigte Brennerei besitzer hat, wenn er solchen Zacker beziehen will, dies der für die Brennerei zuständigen Steuerstelle ein für allemal anzumelden. Er hat in der doppelt aufzustellenden Anmeldung die Brennerei nach Klasse, Namen und Oit näher zu bezeichnen, den für die Lagerung des Zuckers in Aussicht genommenen Raum anzugeben und sich zu ver⸗ pflichten, für jeden Fall der mißbräuchlichen Verwendung det Zuckers eine Vertragsstrase bis zu eintausend „M zu zahlen. § 6 Die Anmeldung ist von der Steuerstelle in ein Verzeichnis einzu⸗ tragen, in beiden Stücken mit Abgabevermerk und der Nummer des Verzeichnisses unter Beidrückung des Antsstempels zu versehen und dem Oberkontrolleur zu übergeben. Dleser prüft die Anmeldung und genehmigt den Aufbewahrunggort des Zuckers. Ein Stück der mit Prüfungsbermerk versehenen Anmeldung erhält der Brennereibesitzer zurück, das zwelte Stück ist bei dem Verzeichnis aufzubewahren.

§57 Der Zucker ist unter Beifügung der mit Prüfungsvermerk ver- sehenen Anmeldung (5 6) schriftlich zu bestellen und nach Eingang an dem genehmigten Orte zu lagern. An dlesem Orte und in der ãhe des Geräts, in dem die Maische bereitet wird (pes Vormaischbottichè), ist an in die Augen fallender Stelle nach näherer Weisung des Ober⸗ kontrolleurs je ein Aushang anzubringen, der ersehen läßt, daß der Zucker nur in der Brennerei, insonderheit nicht zum menschlichen Genuß oder zur Viehfütterung verwendet werden darf. §8 8 Ueber Zu und Abgang des Zuckers hat der Brennereibesitzer ein Buch zu führen, bei dem die Anmeldung und die Frachtbriefe als Belege aufsubewahren sind. Die Anschreihung hat alsbald nach dem Eingang des Zuckere, die Abschreibung nach jeder Entnahme oder am Monatsschlusse zu erfolgen. 3

Spätestens am Schlusse des Betriebsjahrs 1914515 sind die Be—⸗ stände des begünstiagten Zuckers in den Zuckerfabriken usw. und in den Brennerelen amtlich festzustellen. Für etwaige Fehlmengen ist der Ünterschied zwichen der vollen und der ermäßigten Zuckersteuer nach- zuerheben, wenn nicht glaubhaft nachgewiesen wird, daß der Zucker nicht in unzulässiger Weise verwendet worden ist. Ueber die steuerliche Behandlung etwaiger Restbestände an vergälltem, jum ermäßigten Siteuersatz abgelassenen Zucker entscheidet die Direktivbehörde.