—— —
—— — — — — b — 2 . 3 2 — 3 3 . * — 2 . . ö 82
t 83 2 ? 2
4698
28. 108.)
. Februar 19135.
Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125. — Bois de Cheppy 17. u. 20. J. 15. — L Bataillon.
ö 4 Kompagnie. Wehrm. Adolf Ulmer — Rottenburg — leicht verwundet. II. Bataillon. 5. Kompagnie. Wehrm. Fridolin Knecht — Oberalpfen, Waldshut — schw. verw. Ers. Res. Theodor Kauderer — Lorch, Welzheim — schw. verw. . . J. Kompagnie. ‚ Fefr. Emil Bisinger — Wolfenhausen, Rottenburg — gefallen. Maschinengewehr⸗Kompagnie. Wachtm. Christian Rapp — Pfrondorf, Tübingen — gefallen.
Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm, mandiert zur Feld⸗Fliegertruppe. blt. Franz Keller — Tübingen — vermißt.
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247. L Bataillon. 1. Kompagnie. Ers. Res. Karl Gunser — Cannstatt — gefallen. Dragoner⸗Regiment Nr. 25. 1. Es kadron. - des. Kal Strecker — Westernach, Oehringen — tödl. verungl. Feldartillerie⸗ Regiment Nr. 65, Ludwigsburg. 13 1 Abteilung. — An der Bzura 10. J. 15. —
2. 5a m i . Kan. Johann Linsen mann — Fischingen, Haigerloch — J. verw. Fahr. Friedrich MüllLler 11 — Nestelberg, Gaildorf — JI. verw.
. Pionier⸗Bataillon Nr. 13, Ulm. — Binarville 2. bis 14. J. 15. — 3. Feld⸗Kompagnie. .
Pion. Matthäus Unterweger — Wain, Laupheim — gefallen. Wehrm. Johann Braisch. Tobel., Ravensburg, tödlich verunglückt. Pion. Jakob Saile — Weitingen, Horb — schwer verwundet. Ütffz. Sermann Lieb — Frickenhausen, Nürtingen — leicht verw. Pion. Aidwig Hähalein — Schopfloch, Dinkelsbühl — infolge
schwerer Verwundung gestorben. . j Pion. Herm. Mahl'e — Waldhausen, Welzheim — inf. Krankh. gest.
II. Pionier⸗-Bataillon Nr. 13, Ulm. 4 Feld⸗Kompaganie. Albert 2. XII. 14, 8. bis 18. J. 15. —
g5 9
3um Etappen⸗-Kraftwagenpark Nr. 7 kommandierte württembergische Mannschaften.
— Vawinay 5. J. 15. — Ers. Res. Friedrich Bullinger — Hall — leicht verwundet.
VUerlnste durch Krankheit. Flieger⸗Ersatz⸗Abteilung.
Oblt. Graf Udo von UrkullsGyllenhand — Freiburg i. B. — mit Uniform des Dragoner⸗Regiments Nr 25 — tot, abgestürzt.
Berichtigung früherer Verlustlisten. Zu Verlustliste Nr. 2. Infanterie⸗Regiment Nr. L 26, Straßburg. 3. Kompagnie. Es ist zu streichen: Musk. Georg Renschler — Tonbach — vermißt.
Zu Verlustliste Nr. 18. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm.
8 Kompagnie. . oden müller — Durlach — bish. schwer verwundet,
Zu Verlustliste Nr. 21. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 1. Kompagnie. Es ist zu streichen: susk. Carl Raichle — Uhlbach — vermißt.
Zu Verlustliste Nr. 22. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. 1. Kompagnie. ö Nes. Karl Clauß — Mundelsheim — nicht gefallen, war erkrankt. Res. Ernst Walker — Marbach — bish. verwundet, gestorben. ; Res. Friedrich Förch, nicht Försch — Sanzenbach — nicht verwundet, sondern vermißt. ;
9. Kompagnie. ⸗
Jakob Stutzmann — Rappach — bish. schwer verw. gestorben.
e, .
Zu Verlustliste Nr. 23. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. 6. Kompagnie. ö Geft. Karl Häff ner — Sternenfels — bish. schwer verw., gestorben. Zu Verlustliste Nr. 24. Landmwehr⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 125. 12. Kompagnie. . Wehrm. Georg Frankenhauser aus Oggelsbeuren, nicht Franken⸗ hausen aus Söflingen — bish. verwundet, gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 33. zandwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125.
3 Kompagnie. ö ; Vifeldw. d. R. Reinhold Lange — Hagen — bish. verw. gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 37. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. 8. Kompagnie. Es ist zu streichen: Res. Jakob Hahn — Memmingen — vermißt. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125. . ̃ 11. Kompagnie. Es ist zu streichen: ; Wehrm. Georg Frankenhauser — Oggelsbeuren — gefallen.
Deutsche Verlu stlisten.
Zu Verlustliste Nr. 39. Grenadier⸗Regiment Nr. IL 23, Ulm.
⸗ 3. Kompagnie. Res. Josef Mai — Kösingen — bish. schwer verwundet, gestorben.
4 Kompagnie. . Der in Verlustliste Nr. 39 als vermißt und in der Berichtigung hierzu in Verlustliste 82 als verwundet gemeldete: Wehrm. Hilarius Maier — Dornstadt — ist gestorben.
Zu Verlustliste Nr. 41. Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten.
9g. Kompagnie. Es ist zu streichen die nachstehende in Verlustliste Nr. 107 zu V. L. 41 ergangene Berichtigung: Vzfeldw. d. R. Offiziersaspirant Oskar Dürr — Stuttgart — nicht gefallen, war verletzt.
Zu Verlustliste Nr. 42. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. ö . 12. Kompaanie. Einj. Freiw. Utffz. Paul Eckert — Winnenden — bish. verw. gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 15. Feldartillerie⸗ Regiment Nr. 65, Ludwigsburg. 4. Batterie. Gefr. d. R. Emil Dih! mann — Neubärental, nicht Bärental — bish. schwer verwundet, gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 46. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. 2. Kompagnie.
Wehrm. Wilhelm Hering — Warmbronn — bish. veww., gestorben. Grenadier⸗ Regiment Nr. 123, Ulm. Rom hegnte-,
Gren. Karl Frey, nicht Frei — Stuttgart — gefallen.
Zu Verlufstliste Nr. 47. Insanterie⸗Regiment Nr. I 26, Strasburg.
3 . l. Kompagnie. Es ist zu streichen: Musk. Wilhelm Rothfritz — Zaisersweiher — vermißt.
Zu Verlustliste Nr. 53. Grenadier⸗Regiment Nr. I 23, Ulm.
K . 1 Kompagnie. Res. Jakob Spang — Schönau — bish. schwer verwundet, gestorben.
Zu Verlustliste Nr. 58. Reserve⸗Jusanterie⸗Regiment Nr. 121. 4. Kompagnie. Wehrm. Paul Fröschle — Leonberg — bish. schwer verw. gestorben. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm.
; . 3. Fompagnie. Res. Anton Deininger, nicht Deminger — Altschmiede — bish. schwer verwundet, gestorben.
Zu Verlustliste Nr. 63. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. k . 1. Kompagnie. k Ers. Res. Karl Wenz — Gmünd — bish. vermißt, gefallen. Infanterie⸗Regiment Nr. LI 26, Strastburg. . ö 2. Kompganie. ö Es ist zu streichen nachstebende in V. L. Nr 94 zu Verlustliste Nr. Bz ergangene Berichtiaung: Musk. Karl Schütz — Chringshausen — bish. vermißt, war erkrankt.
Zu Verlustliste Nr. 64. Grenadier⸗Regiment Nr. L 23, Ulm.
; . 4 Kompagnie. . Krgsfr. Eugen Trick — Oberkochen — bish. verwundet, gestorben. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm.
ö . I2. K ompannie. Es ist zu streichen: . Wehrm. Karl Roll — Ebingen — verwundet.
Zu Verlufstliste Nr. 66. Infanterie⸗Regiment Nr. L21, Ludwigsburg. . ĩ . 1Rompagnie.
Einj. Freiw. Ufffz: Martin Daur — Korntal — bish. schw. v. gest. Reserve⸗Feldartillerie⸗ Regiment Nr. 54. . ; Vzwachtm. d. R. Ernst Körner — Stuttgart — bish. schw. v., gest. Zu Verlustliste Nr. 65. Reserve⸗Infanterie⸗Negiment Nr. 121.
ö 11. Kompagnje. ö Wehrm. Karl Frenz, nicht Franz — Gailenkirchen — gefallen. Grenadier⸗Negiment Nr. E23, Ulm.
. ö. 11 Kompaan ie. . Res. Albert Ranz — Unterbalzheim — bish. verwundet, gestorben.
Zu Verlufstliste Nr. 67. Grenadier⸗RNegiment Nr. 119, Stuttgart.
11 Kompagnie. . Gren. Anton Schelham mer — Weitingen — bish. schw. v., gest.
Zu Verlustliste Nr. 68. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. 4. Kompagnie. Wehrm. Georg Reich — Betzweiler — bish. verwundet, gestorben. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.
. 23. 1. Kompagnie. . 9. Res. Johann Schwarz — Schweindorf — bish. vermißt, verw.
Zu Verlustliste Nr. 70. Infanterie⸗Reaiment Nr. 127, Ulm.
6b. Kompagnie. Musk. Friedrich Hartmann — Korb — bish. verwundet, gestorben.
Zu Verluftliste Nr. 71. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 246. 2. Kompagnie. . Gefr. d. E. Georg Hübe r, nicht Hucher — Mergentheim — verwundet. 4. Kompagnie. Wehrm. August Nieß — Cannstatt — bish. vermißt, gefallen.
rgsfr., nicht Ers. Res., Georg Vöhringer — Glarus — nicht
pern d. L. Karl Reinmöller — Stuttgart — bieh schw. verw. gest. gefallen, war verwundet.
5. Kompagnie. — . Wehrm. Lorenz Großhans — Beuren — bish. vermißt, gefallen. Es ist zu streichen auf S. 336 Sp. 1: Wehrm. Wilhelm Frauen diener — Pfäffingen — erkrankt. 6. Kompagnie. Wehrm. Paul Schreiber — Magdeburg — bish. verwundet und de mißt, zur Truppe zurück.
Es ist zu streichen die nachstehende, in V. 2. Q zu V. L. 71 ergangy Berichtigung: Wehrm. Karl Maier — Lauterburg nicht Krgsfr. Kr Maier aus Malmsheim — leicht verwundet.
7. Kompagnie.
Ers. Res. Hermann Junge — Eilenburg — bish. vermißt, war dem Ers. Res. Emst Schrafft — Christophshof — bish. vermißt, gefalle 11 Kompagnie.
Es ist zu streichen auf S. 341 Sp. 3: Ers. Res. Michael Schwan — Mooswiese — verwundet.
12. Kompagnie.
Es ist zu streichen auf S. 342 Sp. 3: Krgsfr. Ernst Eberle -=
Biberach — vermißt.
Zu Verlustliste Nr. 72. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247. . ᷓ L Kompagnie. . . Krgsfr. Paul Staudacher — Neu Ulm — bish. vermißt, ver 2. Kompagnie. . Jul. Bacher — Wurmlingen — bish. vermißt, war vem, . . 3. Kompagnie. . Krgsfr. Oswald Lohe — Elberfeld — nicht gestorben, war vem. 4. Kompagnie. ̃ Res. Franz Abele — Rosenberg — bish. vermißt, war vem. Res. Keinrich Gentner — Roßhalden — bish. vermißt, vem. Res. Franz Rapp — Ochsenhausen — bish. vermißt, ver. ; 6. Kompagnie. Krgsfr. Johannes Mattes — Schwenningen — bish. vermißt war verletzt.
Ers. Res.
. 7J. Tompagni e. . Res. Adolf Salzer — Neuhausen — bish. vermißt, war vem. 8. Kompagnie. Krasfr. Max Albrecht — Ulm — bish. vermißt war erkrankt. 8 5 15 3 Mey 2 6 84 Ers. Res. Karl Bareiß — Neckargartach — bish vermißt, verwundel ; 98. Kompagnie. g — Geislingen a. St. — bish. vermißt, wa
Krosfr. Friedrich agner — Großohrheim — nicht gefallen, war dem. Wehrm. Karl Wörner — Kleinengstingen — nicht gefallen, verwundet 12 Kompagnie.
Krgsfr. Otto Mayer, nicht Maier — Lorch — nicht gefallen, sonden
verwundet.
Zu Verlustliste Nr. 73. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 248. 1. Kompagnie. Ers. Res. Karl Hörnle — Weilimdorf — bish. schw. verw., gestorben 7. Kompagnie. Gefr. d. L. Friedrich Boger — Schwaigern — bish. vermißt, gefallen 8. Kompagnie. Krasfö. Karl Kunberger — Zuffenhausen — bish. verw., gestorben Ers. Res. Wilhelm Hermann 1 — Besigheim — nicht gefallen, wa verwundet. 2 ; . Gefr. Karl Merz — Kochertürn — bish. verwundet, gestorben. Ers. Res. Heinrich Diem — Schussenried — bish. vermißt, gefallen Wehrm. Wilhelm Kübler — Weinsberg — bish. verwundet, gefallen. Ers. Res. Jose Blaser — Unterurbach, nicht Mittelurbach — hich vermißt, gefallen. ; Ers. Res. Erhard Kunz — Lauterbach — bish. vermißt, gefallen. Ers. Res. August Oętinger — Schwaikheim — bish. vermißt, Ers. Res. Hermann Martinius — Dessau — bish. vermißt, ge
Zu Verlustliste Nr. 75. Infanterie Regiment Nr. 126, Straßburg. 1. Kompagnie. Ers. Res. Albert Schuh — Kurzach — bish. vermißt, verwundet. Es ist zu streichen. . Krgsfr. Hans Gassenmaier — Ulm a. D. — vermißt. 3. CF ompagnie. Res. Friedrich Günther IJ — Hutzenbach — bish. vermißt, verwundc Es ist zu streichen: . C 0 1 3 — — * * Ers. Res. Friedrich Decker — Dachtel — vermißt. . 4. Kompagnie. Es ist zu streichen: Ers. Res. Friedrich Bauer III — Buchhorn — vermißt. 9. Kompagnie. Musk. Christiaa Kaufmann — Tuttlingen — bish. verw., gefallen 12. Kompagnie. Fahnj,. Utffz. Molf Rüdt — Ulm — bish,. schwer verw., gestorhen Res. Johannes Stoll — Bickelsberg — bish. schwer verw., gestorhen. Utffz. d. R. Wilhelm Freitag, Stuttgart, bish. schwer verw, gestorben Musk. Otto Rau — Böblingen — bish. schwer verw., gestorben.
Zu Verlustliste Nr. 77. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Strasiburg. 9. Kompagnie. Krgsfr. Ludwig He impel — Lindau i. B. — bish. verw., gefallen 10. Kompagnie. Ers. Res. Friedrich Mammel — Ehningen — bish. vermißt, gefallen Srs. Res. Gottlob Ku ber — Darmsheim — bish. dermißt, gefallen. Lrgsfr. Eberhardt Wacker —. Sulz — bish. vermißt, gefallen. Res. Jakob Bühler — Reutin — bish. vermißt, gefallen. Krgsfr. Albert Kübler — Zuffenhausen — bish. vermißt, gefallen. Wehrm. Fugen Heckel — Murr — bish. vermißt, gefallen. Utffz. d. L. Adolf Schuler — Gosheim — bish. verwundet, gefallen 12. Kompagnie. ĩ Ers. Res. Heinrich Hel'ler — Neuenkirchen — bish. vermißt, gefalln Musk. Friedrich Auwärter — Pfalzgrafenweiler — bish. schma verwundet, gefallen. Must, Fricdrich Scheide rer, Kemmaten, bish. schwer verw, gefallen Ers. Res. Wolf Qa ug — Dornstetten — bish. vermißt, gefallen. Ers. Res. Otto Diefenbach — Ditzingen — bish. vermißt, infelt Verwundung gestorben. Krgsfr. Alfred Gönner — Stammheim — bish. vermißt, infolge Wm wundung gestorben. Krgsfr. Friß gi hej 1x — Münster — bish. vermißt, schwer dem Ers. . Si Volpz . Waldenburg bieh. vermißt, ben Res. Paul Röhm — Gaildorf — bish. vermißt, verwundet.
—
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt. Berlin 8SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Krenzin in
Deutscher Neichsanzeiger
und
Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
Her Bezugapreiag beträgt vierteljährlich 8 M 40 3. Alle Rostanstalten nehmen gestellung an; für Berlin außer
den Rostanstalten und Zeitungaspeditenren fur Selbstabholer
auch die Expedition Sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Kümmern kosten 25 8.
M 30.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich. .
Bekanntmachung über weitere Regelung des Brennereibetrieb und des Branntweinverkehrs.
Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Bayerischen Landwirtschaftsbank in München.
Bekanntmachungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhõhungen und sonstige Personalveränderungen.
Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des ver⸗ einfachten Enteignungsverfahrens auf den Ausbau der Land⸗ straße Lauenburg — Juliusburg — Krukow — Gülzow — Kollow im Kreise Herzogtum Lauenburg.
Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer zweiten Pfarr⸗ stelle in der Parochie Stolpe, Diözese Berlin⸗Land II.
Tagesordnung für die nächste außerordentliche Sitzung des Be⸗ zirkseisenbahnrats für die Direktionsbezirke Hannover und Münster (Westf.) in Hannover.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer? der Preußischen Gesetzsammlung.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Eisenbahnbetriebsingenieur a. D D z ; 6
9
*
nungsrat Blume g, bisher marineamt, dem Landgerichtssekretär a. D., Hünninger in Elberfeld und dem Regierungssekretär a. D. Fiebig in Berlin den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Landgerichtsdirektor a. D., Geheimen Justizrat Müller in Charlottenburg den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,
den Bahnhofsverwaltern a. D. Baarß in Saaraltdorf, Kreis Saarburg i. L., und Mattern in Straßburg i. E. und dem Zollassistenten a. D. Buttler in Berlin das Verdienst— kreuz in Gold,
den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Czeizorzins ky in Colmar i. E., Pfleiderer in Straßburg i. E⸗Kronen⸗ burg und Wagner in Diedenhofen, den Eisenbahnzugführern a. D. Bohr in Schiltigheim, Landkreis Straßburg i. E., Mischke in Basel und Stolle in Diedenhofen das Verdienst⸗ kreuz in Silber,
dem Eisenbahnschaffner a. D. Stahl in Zabern und dem Eisenbahnlokomotivheizer a. D. Prinz in Straßburg i. E. Königshofen das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,
dem Eisenbahnpackmeister a. D. Killet in Saargemünd, dem Eisenbahnlademeister a. D. Roesch in Kehl, Baden, den Eisen⸗ bahnweichenstellern a. D. Fröhlich in Düsseldorf⸗Wersten, Metzger in Sierenz, Kreis Mülhausen i. E, und Peter in Montigny, Landkreis Metz, dem Eisenbahnmaschinenwärter ga. D. Klopp in Saargemünd, dem SEisenbahnrotten⸗ führer a. D. Neumann in Mörchingen, Kreis Forbach, den Bahnwärtern a. D. Sander in Fraulautern, Kreis Saarlouis, Vogt in Mutzig, Kreis Molsheim, und Wiedfeld in Zabern, den bisherigen Eisenbahnschlossern Dillinger in Straßburg i. E. und Schmitt in Montigny, Landkreis Metz, dem bisherigen Eisenbahngüterlader Krieg in Straßburg i. E. Neudorf und dem bisherigen Eisenbahngüterbodenarbeiter — in Hagen, Luxemburg, das Allgemeine Ehrenzeichen owie 2
dem bisherigen Eisenbahnrottenarbeiter Demmer in Ueberherrn, Kreis Saarlouis, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.
Deuntsches Reich.
Bekanntmachung
über weitere Regelung des Brennereibetriebs und des Branntweinverkehrs.
Vom 4. Februar 1915.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 — Reichs⸗Gesetzbl. S. 327 — im Anschluß „an die Bekanntmachung, betreffend die Rege⸗ lung der wirtschaftlichen Betriebsverhältnisse der Branntwein— brennereien usw. für das Betriebsjahr 1914 15, vom 15. Ok⸗ 1914 — Reichs⸗Gesetzöbl. S. 434 — folgende Verordnung erlassen:
1 Für das Brennerelbetriebsjahr 19514 15 wird der Durchschnitts.
——
rand der Brennereien itt einer Jahregerzeugung von mehr als 50 Hl Alkohol erhöht, und jwar
Rechnung rat
im Reichs⸗ Rechnungsrat
Anzeigtnpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheita- zeile 30 9, reiner 3 gespaltenen Einheitzzeil S0 9.
2 * Anzeigen nimmt an:
dir Königliche Expedition des Reicha und staataameige rs
Berlin 8SsW. 45, Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Freitag, den 5. Februar, Abends.
3. a. fũr Melassebrennereien, die keine Hefe erzeugen, auf 100 Hundert⸗ eile, b. für Brennerelen, die Rüben verarbeiten, ebenfalls auf 100 Hundertteile, C. für alle übrigen Brennereien auf 70 Hundertteile des allgemeinen Durchschnitts brandes. Diese Erböhbung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft: Ueber 60 Hundertteile des allgemeinen Durchschnittsbrandes hinaus ist der Branntwein heriustellen ö a. in Melassebrennereien, die keine Hefe erzeugen, nur aus Roh⸗ zucker; b. in landwirtschaftlichen Brennereien 1) innerhalb der Erzeugungs grenzen von 60 bis 70 Hundert⸗ teilen des allgemeinen Duichschnitisbrandes nur aus Roh zucker oder Rüben, 2) Über die Grenze von 70 Hunderttellen des allgemeinen Durchschnittebrandes nur aus Rüben; e in anderen geweiblichen Brennereien als den unter a erwähnten Melassebrennerelen I) innerhalb der Erzeugungsgrenztn von 60 bis 70 Hundert teilen des allgemeinen Durchichnittsbrandes nur aus anderen Steffen als Kartoffeln und Getreide, 2) über die Grenze von 70 Hundertieilen des allgemeinen Durchschnittsbrandes nur aus Rüben. Es darf jedoch der für die Erzeugung über 50 Hundeitteile des allgemeinen Durchschnirtsbrandes erforderliche Zucker in Melassebrennereien duich Melasse, in landwirtschaftlichen Brennerelen und in Kartoffeln oder Getreide verarbeitenden gewerblichen Brennerelen durch Kartoffeln oder Getreide insoweit ersetzt werden, als bei Erzeugung der ersten 60 Hundertteile des allgemeinen Durchschnittsbrandes eine diesem Erlatz ent⸗ sprechende Menge Rohzucker verwendet worden ist. In land⸗ wirtschaftlichen Brennereien und in Kartoffeln oder Getreide verarbeitenden gewerblichen Brennerei, die nach dem . Fe⸗
werden, als nach dem genannten Tage bei Erjeugung der 60 Hundertteile eine entsprechende Menge Rüben verarbeitet wor ist. Bei diesem Ersatz ist ein Kilogramm Rohzucker gleichzustellen 2 Kilogramm Melasse oder 5 Kilogramm Kartoffeln oder 1 Kilo⸗ gramm Getreide und ein Kilogramm Rüben gleichzustellen Kilo⸗ gramm Kartoffeln oder . Kilogramm Getreide. Hat eine Melasse⸗ brennerei im laufenden Betriebe sahr vor dem 6. Februar 1915 bereits soviel Melasse verarbeitet, daß der ihr noch zur Verfügung stehende Rest nicht ausreicht, die weitere Erzeugung bis zu 100 Hundertieilen des allgemeinen Durchschnittsbrandes aus einem Gemisch von einem Gewichtsteil Melasse und 4 Gewichtsteilen Rohzucker herzustellen, Jo kann von der Direktivbehörde die Melassemenge diesem Verhältnis entsprechend erhöbt werden.
Für Hefebrennereien kann der Reichsfanzler in Fällen eines be⸗ sonderen Bedürfnisses Ausnahmen von der Bestimmung in Abs. 3 unter c, 1 zulassen; bei der Verarbeitung von Melasse wird hierbei von der Erhebung der besonderen Fetriebsauflage gemäß 5 43 Ziffer 5 des Branntweinsteuergesetzes abgesehen.
II
Die in der Anlage zu der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1914 enthaltenen Bestimmungen über die Uebertragung des Durchschnitts⸗ brandes der Brennereien im Betriebejahr 1914 15 werden dahin er— weitert, daß der Durchschnittsbrand auch dann übertragen werden kann, wenn die Voraussetzungen des 5 2 a. a. O. nicht vorliegen. Ein hier⸗ nach übertiagener Vurchschnittebrand dar jedoch nur zur Herstellung von Branntwein aus nichtmehligen Stoffen verwendet werden. Der Durchschnittsbrand kann auch auf eine Brennerei einer anderen Brennereigattung übertragen werden. Für die Vergällung ist der hiernach überteagene Durchschnittsbrand nach 5 85 unter c der Brannt⸗ weinsteuer Befreiungsordnung zu behandeln.
III
Im Brennerelbetricbejahr 1914 15 dürfen landwirtschaftliche Brennereien Rohzucker und Obstbrennereien sowie diesen gleichgestellte Brennereien Rohiucker und Rüben verarbeiten ohne daß dadurch ihre Brennereiklasse geändert und ibre Abgabenbelastung erhöht wird, und ohne daß ibnen andere Nachteile für das laufende Betriebsjahr und für die Folge entstehen. .
In Brennereien, für die gemäß § 86 der Branntweinsteuer⸗ Befreiungsordnung die Erklärung abgegeben ist, daß in ibnen während des gan en Betriebe jahrs ausschließlich Roggen, Weizen, Buchweh'en, Hafer oder Gerste verarbeitet und nicht Seje nach dem Würze⸗ verfahren hergestellt werden soll, in denen aber nach dem 5. Februar 1915 auch andere Stoffe verarbeitet werden, ist im Brennereibetriebs⸗ jahr 1914 15 der Branntwein nur insoweit nach Maßgabe der Be— stimmung des § 85 unter 9 9. 4. O. zu behandeln, als er aus anderen als den bezeichneten Stoffen allein oder gemischt mit dlesen hergestellt worden ist. 9.
Im Brennereibetriebsjahr 1914 15 wird für Rohzucker, der in landwirtschastlichen Brennereien, in Melassebrennereien und in meblige Stoffe verarbeitenden gewerblichen Brennereien zur Branntwein⸗ erseugung verwendet wird, die Zuckersteuer auf 2 Mark für 100 Rilo- gramm eimäßtgt. Der Reinertrag der ermäßigten Steuer ist der Einnahme an Betrlebsauflage (33 42 ff. des Branntweinsteuergesetzes) zuzufübren. ö .
Für die Ablassurg des begünstigten Rohzuckers zur Branntwein⸗ bereitung gelten die anliegenden Bestimmungen.
VI
Bis auf weiteres bleibt für roben und gereinigten Branntwein in ö. oder Kesselwagen der in Nr. 178 des Zolltarijs tge echte Gingangszoll unerhoben, wenn der Branntwein von der Deutschen Heeresverwaltung für ihre Rechnung aus dem Ausland eingeführt und
1915.
entweder für eigene Zwecke der Heeres oder Marineverwaltungs—⸗ bebörden unter den fur die steuerfreie Verwendung inländischen Branntweins vorgesehenen Bedingungen rerbraucht oder an militär⸗ technische Anstalten und andere im 5 29 der Branntweinsteuer⸗ Befreiungsordnung bezeichneten Anstalten zum Verbrauche nach Maßgabe der Bestimmungen in S5 30 bis 46 dieser Ordnung ab⸗ gegeben wird.
Unter den gleichen Bedingungen wird bis auf weiteres für Aetbyläther (Schwefeläther) und für Gssigäther in Fässern oder Kesselwagen von der Erhebung des in Nr. 347 des Zolltarifs fest⸗ gesetzten Eingangsjolls mit der Maßgabe abgeseben, daß die Ver⸗ wendung des Aethers und Essigäthers nach den Bestimmungen im S 27 der Befreiungsordnung zu überwachen ist.
Der Reichskanzler ist ermächtigt, die vorstehenden Zollbefreiungen auch dann zuzulassen, wenn der Branntwein oder Aether von gemein⸗ nützigen Gesellschaften, die der Versorgung des Inlands dienen und unter staatlicher Aufsicht stehen, für ihre Rechnung aus dem Ausland eingeführt wird.
VII
Diese Verordnung tritt am 6. Februar 1915 in Kraft. Der Reichskan ler bestimmt den Zeitpunkt des Außer krafttretens der Vorschrift in Ilffer VI. Berlin, den 4. Februar 1915. Der Reichskanzler. In Vertretung: Helfferich. Anlage. Bestim mungen über die Ablassung von Rohiucker zur Branntwein erzeugung unter Ermäßigung der Zuckersteuer.
§1 () In einer Zuckerfabrik, in einer öffentlichen Niederlage oder in einem Privatlager ugier amtlichem re , lagernder in⸗ andijche Rohzucker darf nach Vergällung mit Kohlenstaub, mlt me von Knochenkohlen aub ln einer Menge von 2 v H des
5a 9
dle sich durch eine m ne auswessen. 33 .
(j Der Reichskanzler ist ermächtigt, an Stelle von Kohlenstaub andere Vergãllungsmittel zuzulassen.
(9) Der Zucker ist nach der Vergällung bis zu seiner Verabfolgung an den Empfangsberechtigten auf dem Grundstück, auf dem er ver⸗ gällt ist, an einem angemeldeten, vom Oberkontrolleur genehmigten Drte zu lagern. Im Falle des Bedürfnisses kann auch ein anderer geeigneter Ort zur Lagerung zugelassen werden.
() Der Oberkontrolleur kann verlangen, daß der Raum für die Auf⸗ bewahrung des vergällten Zuckers in der Fabrik usw. unter Verschluß gehalten wird. ö.
Ueber Zu. und Abgang des Zuckers bat der Gewerbtreibende ein Buch zu führen, aus dem die Menge des an und abgeschriebenen Zuckers, die nähere Bezeichnung der Brennerei nach Namen und Ort und der Anmeldung nach Steuerstelle und Nummer hervorgeht.
§ 4
Die auf die einzelne Bestellung verabfolgte Zuckermenge ist auf der Anmeldung unter Namenzbeischtift zu vermerken, der Bestellschein (Sz 7) als Beleg zu dem Buche zu nehmen.
85
Der zur Verwendung begünstigten Zuckers berechtigte Brennerei- besitzer hat, wenn er solchen Zicker beziehen will, dies der für die Brennerei zuständigen Steuerstelle ein für allemal anzumelden. Er hat in der doppelt aufzustellenden Anmeldung die Brennerei nach Klasse, Namen und Oit näher zu bezeichnen, den für die Lagerung des Zuckers in Aussicht genommenen Raum anzugeben und sich zu ver⸗ pflichten, für jeden Fall der mißbräuchlichen Verwendung des Zuckers eine Vertragsstrafe bis zu eintausend M zu zahlen.
86
Die Anmeldung ist von der Steuerstelle in ein Verzeichnis einzu. tragen, in beiden Stücken mit Abgabevermerk und der Nummer des Verzeichnisses unter Beidräckung des Anmtsstempels zu versehen und dem Oberkontrolleur zu übergeben. Dleser prüft die Anmeldung und
enehmigt den Aufbewahrunggort des Zuckers. Ein Stück der mit d, versehenen Anmeldung erhält der Brennereibesitzer zurück, das zwelte Stück ist bei dem Verzeichnis aufzubewahren.
57
Der Zucker ist unter Beifügung der mit Prüfungsvermerk ver sehenen Anmeldung (G6) schriftlich zu bestellen und nach Eingang an dem genehmigten Orte zu lagern. An dlesem Orte und in der ãhe des Geräts, in dem die Maische bereitet wird (des Vormaischbottiché), ist an in die Augen fallender Stelle nach näherer Weisung des Ober— kontrolleurs je ein Aushang anzubringen, der ersehen läßt, daß der Zucker nur in der Brennerei, insonderhelt nicht zum menschlichen Genuß oder zur Viehfütterung verwendet werden darf.
88
Ueber Zu, und Abgang des Zuckers hat der Brennereibesitzer ein
Buch zu führen, bei dem die Anmeldung und die Frachtbriefe als
Belege aufzubewahren sind. Die Anschreihung hat alsbald nach dem
Eingang des Zuckere, die Abschreibung nach jeder Entnahme oder am Monateschlusse zu erfolgen.
§5 Spätestens am Schlusse des Betriebsjahrs 1914.15 sind die Be⸗ stände des begünstiaten Zuckers in den Zuckersabriken usw. und in den Brennereien amtlich festzustellen. Für etwaige Fehlmengen ist der Unterschied zwischen der vollen und der ermäßiglen Zuckersteuer nach- zuerheben, wenn nicht glaubhaft nachgewiesen wird, daß der Zucker nicht in unzulässiger Weise verwendet worden ist. Ueber die steuerliche Behandlung etwaiger Restbestände an vergälltem, jum ermäßigten Steuersatz abzelassenen Zucker entscheidet die Dirertivbebörde.