1915 / 30 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Feb 1915 18:00:01 GMT) scan diff

Deutsche Verlu stlisten.

CM. 108.)

4. Februar 1915

Landwehr⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 125. Bois de Cheppy 17. u. 20. J. 15. L. Bataillon.

; 4. Kompagnie. Wehrm. Adolf Ulmer Rottenburg leicht verwundet.

IJ. Bataillon. . 5. Kompagnie. lin Kn

ngewehr⸗Kompagnie.

e cht Oberalpfen, Waldshut schw. verw. auderer Lorch, Welzheim schw. verw.

p Pfrondorf, Tübingen gefallen. Infanterie⸗Negiment Nr. 127, Ulm, kommandiert zur Feld⸗Fliegertruppe.

Franz Keller Tübingen vermißt.

Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247. L Bataillon.

1. Kompagnie.

38

irs. Res. Karl Gunser Cannstatt gefallen.

Dragoner⸗Regiment Nr. 2Z5. 1. Es kadron. Karl Strecker

Westernach, Oehringen tödl. verungl.

Feldartillerie Regiment Nr. 65, Ludwigsburg. 1 Abteilung. An der Bzura 10. J. 15. 2. Batterie. t hann Linsenmann Fischingen, Haigerloch J. verw. riedrich Müller II Nestelberg, Gaildorf l. verw.

IJ. Pionier ⸗Bataillon Nr. 13, Ulm. Binarville 2. bis 14. J. 15. 3. Feld⸗Kompagnie. ion. Matthäus Unterweger Wain, Laupheim gefallen. ö Braisch, Tobel, Ravensburg, tödlich verunglückt. i Weitingen, Horb schwer verwundet. Frickenhausen, Nürtingen leicht verw. ähalein Schopfloch, Dinkelsbühl infolge Verwundung gestorben. ahle Waldhausen, Welzheim inf. Krankh. gest.

Il. Pionier⸗-Bataillon Nr. 13, Ulm. 4 Feld⸗Kompagnie.

Albert N. XII. 14, 8. bis 18. JI. 15. Stuttgart gefallen. ö. Swinemünde, Pommern leicht verw.

Blaubeuren leicht verwundet.

of n n gefallen.

1

. Res. ö

Wehrm. Johann Hir

2

ttnang gefallen. ion. Albert r t eir leicht verwundet. Max Pe Di Riedlingen schwer verwundet. R. Johann Ochsenberg, Heidenheim

Zum Etappen-Kraftwagenpark Nr. 7 kommandierte württembergische Mannschaften. Vawinay 5. J. 15.

, Ha . n, Ers. Res. Friedrich Bullinger Hall leicht verwundet.

Verluste durch Krankheit. Flieger⸗Ersatz-⸗Abteilung. Oblt. Graf Mo von Urkull⸗Gyllenband Freiburg i. B.

; ö 38 F, nen , , * mit Uniform des Dragoner⸗Regiments Nr 25 tot, abgestürzt.

Zerichtigung früherer Verlustlisten. Zu Verlustliste Nr. 2. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 3. Kompagnie. Es ist zu streichen: Musk. Georg Renschler Tonbach vermißt. Zu Verlustliste Nr. 18. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. Kompagnie.

Zu Verlustliste Nr. 21. nfanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 1. Kompagnie.

zu streichen: Raichle Uhlbach vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 22. Reserve⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 121. 1. Kompagnie. ö Mundelsheim nicht gefallen, war erkrankt. arback bish. verwundet, gestorben. örsch Sanzenbach nicht verwundet,

9. Kompagnie. - Jakob Stutz mann Rappach bish. schwer verw. gestorben. Zu Verlustliste Nr. 23. Land Infanterie ⸗Regi t Nr. 120 Landwehr⸗Infanterie⸗Regimen . ; ; 6. Kompagnie. ; Häffner Sternenfels bish. schwer verw. gestorben. Zu Verlustliste Nr. 24. Landwehr⸗-Infanterie⸗Regiment Nr. 125. 12. Kompagnie. ankenhauser aus Oggelsbe 7a

n aen p33 D öflingen bish. verwundet, gefe

14

uren, nicht Franken⸗ llen. Zu Verlustliste Nr. 33. zandwehr⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 125. 8 Kompagnie.

ö Vteinhold Vang 6 Vagel!

Zu Verlustliste Nr. 37. Grenadier⸗RNegiment Nr. LI23, Ulm. ; 8. Kompagnie. Es ist zu streichen: . . Res. Jakob Hahn Memmingen vermißt. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125. 11. Kompagnie.

eldw. d. R. bish. verw., gefallen.

Es ist zu streichen: ; ; Wehrm. Georg Frankenhauser Oggelsbeuren gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 39. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm.

. ; 3. Kompagnie. . Res. Josef Mai Kösingen bish. schwer verwundet, gestorben.

. 4. Kompagnie. . Der in Verlustliste Nr. 39 als vermißt und in der Bexichtigung hierzu in Verlustliste 82 als verwundet gemeldete: Wehrm. Hilarius Maier Dornstadt ist gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 41. Infanterie⸗ Regiment Nr. 124, Weingarten. ö 9. Kompagnie. Es ist zu streichen die nackstebende in Verlustliste Nr. 107 zu V. E. 41 ergangene Berichtigung: Vzfeldw. d. R. Offiziersaspirant Oskar Dürr Stuttgart nicht gefallen, war verletzt.

Zu Verlustliste Nr. 42. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. 12. Ko mpaanie.

Einj. Freiw. Utffz. Paul Eckert Winnenden bish. verw. gefallen. Zu Verlustliste Nr. 145. Feldartillerie⸗Regiment Nr. 65, Ludwigsburg.

4. Batterie.

Gefr. d. R. Emil Dih nn Neubärental, nicht Bärental bish.

schwer verwundet, gefalle

Zu Verlustliste Nr. 46. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. 2. Kompagnie. Wilhelm Hering Warmbronn bish. verw., gestorben. Grenadier⸗Negiment Nr. 123, Ulm. 4. Kompagnie. Gren. Karl Frey, nicht Frei Stuttgart gefallen.

Wehrm.

Zu Verlufstliste Nr. AT. Insfanterie⸗Regiment Nr. I T3, Strastburg. . ö 1. Kompagnie. Es ist zu streichen: Musk. Wilhelm Rothfritz Zaisersweiher vermißt. Zu Verlustliste Nr. 53. Grenadier⸗Reagiment Nr. 123, Ulm. ö . 1 Kompagnie. ͤ Res. Jakob Spang S bish. schwer verwundet, gestorben. Zu Verlustliste Nr. 58. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. . 4. Kompagnie. Wehrm. Paul Fröschle Leonberg bish. schwer verw. gestorben. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm.

3. Kompagnie. J J . w Res. Anton Deininger, nicht Deminger Altschmiede bish. schwer verwundet, gestorben. Zu Verlustliste Nr. 63. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. —⸗ . : 1. Kompagnie. ö Ers. Res. Karl Wenz Gmünd bish. vermißt, gefallen. Infanterie⸗Regiment Nr. L 26, Straßburg. ö 2. Ko mpaanie. ö Es ist zu streichen nackstehemre in V. 8. Nr 94 zu Verlustliste Nę. 63 ergangene Berichtiaung: Musk. Karl Schütz Ehringshausen bish. vermißt, war erkrankt.

Zu Verlustliste Nr. 64. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm.

. . 4 Kompagnie. . ( Krgsfr. Eugen Trick Oberkochen bish. verwundet, gestorben. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm.

ö . 12. Kompaanie. Es ist zu streichen: Wehrm. Karl Roll Ebingen verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 66. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. 23 ö. 1Rompagnie. Einj. Freiw. Ufffz. Martin Daur Korntal bish. schw. v., gest. Reserve⸗Feldartillerie⸗Regiment Nr. 54. . J . Vzwachtm. d. R. Ernst Körner Stuttgart bish. schw. v., gest.

Zu Verlustliste Nr. 65. Reserve⸗Infanterie Regiment Nr. 121. ; 11. Kompagnie. ; Wehrm. Karl Frenz, nicht Franz Gailenkirchen gefallen. Grenadier⸗Negiment Nr. 123, Ulm. . 11 Kompaanie— Res. Albert Ranz Unterbalzheim bish. verwundet, gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 67. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. 11 Kompagnie. . ; Gren. Anton Schelham mer Weitingen bish. schw. v. gest.

Zu Verlustliste Nr. 68. Reserve⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 3 4. Kompagnie. . ; Wehrm. Georg Reich Betzweiler bish. verwundet, gestorben. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. . 1. Kompagnie. Res. Johann Schwarz Sch

120.

Schweindorf bish. vermißt, verw.

Zu Verlustliste Nr. 70. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm.

6b. Kompagnie. . - Musk. Friedrich Hartmann Korb bish. verwundet, gestorben.

Zu Verlustliste Nr. 71. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 246. 2. Kompagnie. Gefr. d. . Georg Hüber, nicht Hucher Mergentheim verwundet. 4. Kompagnie.

Wehrm. August Nieß Cannstatt bish. vermißt, gefallen. Hptm. d. L. Karl Reinmöllser Stuttgart bieh schw. verw. gest. irgsfr., nicht Ers. Res., Georg Vöhringer Glarus ni

gefallen, war verwundet.

Mn

308 9321 M 6h

5. Kompagnie. Wehrm. Lorenz Großhans Beuren bish. vermißt, gefallen.

Es ist zu streichen auf S. 336 Sp. 1: Wehrm. Wilhelm Frauen diener Pfäffingen erkrankt.

6. Kompagnie. Wehrm. Paul Schreiber Magdeburg bish. verwundet und de, mißt, zur Truppe zurück.

Es ist zu streichen die nachstehende, in V. E. 92 zu V. L. 71 ergangen Berichtigung: Wehrm. Karl Maier Lauterburg, nicht Krgsft. Ka Maier aus Malmsheim leicht verwundet. ]

7. Kompagnie.

Ers. Res. Hermann Junge Eilenburg bish. vermißt, war dem Erf. Res. Ernst Schrafft Christophshof bish. vermißt, gefallen 11. Kompagnie.

Es ist zu streichen auf S. 341 Sp. 3: Ers. Res. Michael Schwan Mooswiese verwundet.

12. Kompagnie.

Es ist zu streichen auf S. 342 Sp. 3: Krgsfr. Einst Eberle =

Biberach vermißt.

Zu Verlustliste Nr. 72. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247. ö ; 1. Kompagnie. . . Krgsfr. Paul Staudacher Neu Ulm bish. vermißt, vern, 2. Kompagnie. Ers. Res. Jul. Bacher Wurmlingen bish. vermißt, war verm. . 3. Kompagnie. ö Krgsfr. Oswald Lohe Elberfeld nicht gestorben, war vem. 4. Kompagnie. . Ers. Res. Franz Abele Rosenberg bish. vermißt, war vem. 4 9 142 z . 4 Erf Res. Keinrich Gentner Roßhalden bish. vermißt, vem. Ers. Res. Franz Rapp Ochsenhausen bish. vermißt, verm. 6. Kompagnie. . zfr. Johannes Mattes Schwenningen bish. vermißt war verletzt. ; J. Tompagnie. . alzer Neuhausen bish. vermißt, war verm. 8. Kompagnie. echt Ulm bish, vermißt. war erkrankt. Neckargartach bish vermißt, verwunde⸗

tes. Adolf S

98. Kompagnie. Gd; nf 5 k e . S* 3235 . . Krgsfr. Georg Printzing Geislingen a. St. bish. vermißt, wa verwundet. Dras ß Fri * zrenßuhrBe 4 gofasso v HBorrm Kresfr. Friedrich Ragner Großohrheim nicht gefallen, war bem. Ne Ra NM Ssoinonastinaon 7 gof alan vworwunder Wehrm. Karl Wörner Kleinengstingen nicht gefallen, verwundet.

Kompagnie. t Maier Lorch nicht gefallen, sonden

Zu Verlustliste Nr. 73. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 248. 1. Kompagnie. Ers. Res. Karl Hörnle Weilimdorf bish. schw. verw. gestorben 7. Kompagnie. L. Friedrich Boger Schwaigern bish. vermißt, gefallen 8. Kompagnie. Krgsfr. Karl Kunberger Zuffenhausen bish. verw., gestorben Ers. Res. Wilhelm Hermann 1 Besigheim nicht gefallen, wa derwundet. . 2 Gefr. Karl Merz Kochertürn Ers. Res. Heinrich Dien 8 Wehrm. Wilhelm Kübler Wei bish,. verwundet, gefallen. Ers. Res. Joses Blaser Unterurbach, nicht Mittelurbach bich. vermißt, gefallen. ; Ers. Res. Erhard Kunz Lauterbach bish. vermißt, gefallen. Ers. Res. August Oetinger Schwaikheim bish. vermißt, gefallen. Ers. Res. Hermann Martinius Dessau bish. vermißt, gefallen

Gefr. d.

verwundet, gestorben. ied bish. vermißt, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 75. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 1. Kompagnie. Ers. Res. Albert Schuh Kurzach bish. vermißt, verwundet. Es ist zu streichen: Krgsfr. Hans Gassenmaier Ulm a. D. vermißt. 3. R Oompagnie. Res. Friedrich Günther 11 Hutzenbach bish. vermißt, verwunde Es ist zu streichen: . Ers. Res. Friedrich Decker Dachtel vermißt. . . 4. Kompagnie. Es ist zu streichen: Ers. Res. Friedrich Bauer III Buchhorn vermißt.

9. Kompagnie.

12. Kompagnie. ldolf Rüdt Ulm bish. schwer verw., gestorben Stoll Bickelsberg bish. schwer verw., gestorben. Freitag, Stuttgart, bish. schwer verw, gestorbe

zöblingen bish. schwer verw. gestorben.

Fahnj. Utffz.

Zu Verlustliste Nr. 77. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 9. Kompagnie. Krgsfr. Ludwig Heimpel Lindau i. B. bish. verw. gefallen 10. Kompagnie. Ers. Res. Friedrich Mamm el Ehningen bish. vermißt, gefallen Ers. Res. Gottlob Lu ber Darmsheim bish. vermißt, gefallen. Lrgsfr. Eberhardt Wacker Sulz bish. vermißt, gefallen. Res. Jakob Bühler Reutin bish. vermißt, gefallen. Krgöfr. Albert Küb!er Juffenhausen bish. vermißt, gefallen. Wehrm. Fugen Heckel Murr bish. vermißt, gefallen. . Utffz. d. L. Adolf Schuler Gosheim bish. verwundet, gefallen 12. Kompagnie. =. Ers. Res. Heinrich Heller Neuenkirchen bish. vermißt, gefalle Musk. Friedrich Auwärter Pfalzgrafenweiler bish. schne verwundet, gefallen. Must, Frigrich Scheide rer, Kemmaten, bish. schwer verw, gefallen Ers. Res. Wolf Qaug Dornstetten bish. vermißt, gefallen. Ers. Res. Otto Diefenbach Ditzingen bish. vermißt, infol⸗ Verwundung gestorben. Krgsfr. Alfred Gönner Stammheim bish. vermißt, infolge Ven wundung gestorben.

Krgsft; Friß Fisch eg 9 Mäünster bish. vermißt, schwer dem Erf. Res. Friedrich Volpp Waldenburg Fish. vermißt, bem P 1864 P. = Waldenburg bish. vermißt, be

Res. Pau öhm Gaildorf bish. vermißt, verwundet.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗-Anstalt Berlin 8M., Wilhelmstraße Rr. 32.

* ö.

ö. ö

Krenzin in

eutscher Neichsanzeiger

und

öniglich Preußischer Staatsanzeiger.

Her Grjugapreia beträgt vierteljährlich 8 M 40 5. Alle Rostanstalten nehmen Gestellung an; für Gerlin außer

den Rostanstalten und Zeitungaspeditenren fur Selbstabholer

auch die Expedition sy. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne ARummern kosten 25 8.

M 30.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordens verleihungen ꝛe.

Deutsches Reich. .

Bekanntmachung über weitere Regelung des Brennereibetrieb und des Branntweinverkehrs.

Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Bayerischen Landwirtschaftsbank in München.

Bekanntmachungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des ver⸗ einfachten Enteignungsverfahrens auf den Ausbau der Land— straße Lauenburg Juliusburg Krukow Gülzow Kollow im Kreise Herzogtum Lauenburg.

Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer zweiten Pfarr— stelle in der Parochie Stolpe, Diözese Berlin⸗Land II.

Tagesordnung für die nächste außerordentliche Sitzung des Be⸗ zirkseisenbahnrats für die Direktionsbezirke Hannover und Münster (Westf.) in Hannover.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer ? der Preußischen Gesetzsammlung.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Eisenbahnbetriebsingenieur a. D, Rechnungsrat

96 ii en en 3 e nungsrat 2 . ,,

marineamt, Hünninger in Elberfeld und dem Regierungssekretär a. D. Fiebig in Berlin den Roten Adlerorden vierter Klasse,

dem Landgerichtsdirektor a. D., Geheimen Justizrat Müller in Charlottenburg den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

den Bahnhofsverwaltern a. D. Baarß in Saaraltdorf, Kreis Saarburg i. L., und Mattern in Straßburg i. E. und dem Zollassistenten a. D. Buttler in Berlin das Verdienst⸗ kreuz in Gold,

den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Czeizorzinsky in Colmar i. E., Pfleiderer in Straßburg i. E.⸗Kronen⸗ burg und Wagner in Diedenhofen, den Eisenbahnzugführern a. D. Bohr in Schiltigheim, Landkreis Straßburg i. E., Mischke in Basel und Stolle in Diedenhofen das Verdienst⸗ kreuz in Silber,

dem Eisenbahnschaffner a. D. Stahl in Zabern und dem Eisenbahnlokomotivheizer a. D. Prinz in Straßburg i. E. Königshofen das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Eisenbahnpackmeister a. D. Kil let in Saargemünd, dem Eisenbahnlademeister a. D. Roesch in Kehl, Baden, den Eisen⸗ bahnweichenstellern a. D. Fröhlich in Düsseldorf⸗Wersten, Metzger in Sierenz, Kreis Mülhausen i. E, und Peter in Montigny, Landkreis Metz, dem Eisenbahnmaschinenwärter a. D. Klopp in Saargemünd, dem Eisenbahnrotten⸗ führer a. D. Neumann in Mörchingen, Kreis Forbach, den Bahnwärtern a. D. Sander in Fraulautern, Kreis Saarlouis, Vogt in Mutzig, Kreis Molsheim, und Wiedfeld in Zabern, den bisherigen Eisenbahnschlossern Dillinger in Straßburg i. E. und Schmitt in Montigny, Landkreis Metz, dem bisherigen Eisenbahngüterlader Krieg in Straßburg i. E⸗ Neudorf und dem bisherigen Eisenbahngüterbodenarbeiter k in Hagen, Luxemburg, das Allgemeine Ehrenzeichen owie

dem bisherigen Eisenbahnrottenarbeiter Demmer in Ueberherrn, Kreis Saarlouis, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Dentsches Reich.

Bekanntmachung

über weitere Regelung des Brennereibetriebs und des Branntweinverkehrs.

Vom 4. Februar 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des 5 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 Reichs⸗Gesetzbl. S. 327 im Anschluß „an die Bekanntmachung, betreffend die Rege⸗ lung der wirtschaftlichen Betriebsverhältnisse der Branntwein— brennereien usw. für das Betriebsjahr 1914 15, vom 15. Ok⸗ 1914 Reichs ⸗Gesetzbl. S. 434 folgende Verordnung erlassen:

1 SFür das Brennerelbetriebsjahr 1314 15 wird der Durchschnitts. brand der Brennereien int einer Jahreserzeugung von mehr als 50 Hl Alkohol erhöht, und zwar

verarbeitenden gewerblichen

dem Landgerichtssekretär . D., Rechnunggrat

Anzeigenpreig für den Raum einer 5 gespaltenen Einheita zeile 30 g, eint 3 gespaltenen Einheitzzeilt 50 9.

. ö * Anzeigen nimmt an:

dir Königliche Expedition des Reichz-⸗ und Staataameigers

Berlin SW. 45, Wilhelmsftraße Nr. 32.

Berlin, Freitag, den 5. Februar, Abends.

1915.

ö. a. für Melassebrennereien, die keine Hefe erzeugen, auf 100 Hundert⸗ eile, b. für Brennerelen, die Rüben verarbeiten, ebenfalls auf 100 Hundertteile, C. für alle übrigen Brennereien auf 70 Hundertteile des allgemeinen Durchschnitts brandes. Diese Erböhung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft: Ueber 60 Hundertteile des allgemeinen Durchschnittsbrandes hinaus ist der Branntwein heriustellen ö a. in Melassebtennereien, die keine Hefe erzeugen, nur aus Roh— zucker; b. in landwirtschaftlichen Brennereien 1) innerhalb der Erzeugunge grenzen von 60 bis 7 teilen des allgemeinen Duichschnittsbrandes nur ucker oder Rüben, 2) über die Grenze von 70 Hundertteilen des allgemeinen Durchschnittebrandes nur aus Rüben; c in anderen gewerblichen Brennereien als den unter a erwähnten Me lassebrennereien I) innerhalb der Erzeugunge grenzen von 60 bis 70 Hundert— teilen des allgemeinen Durchschntitsbrandes nur aus anderen Stoffen als Kartoffeln und Getreide, 2) über die Grenze von 70 Hundertteilen des allgemeinen Durchschnittsbrandes nur aus Rüben. Es darf jedoch der für die Erzeugung über 50 Hundeirtteile des allgemeinen Durchschnirtsbrandes erforderliche Zucker in Melassebrennereien durch Melasse, in landwirtschaftlichen Brennereien und in Kattoffeln oder Getreide verarbeitenden gewerblichen Brennerelen durch Kartoffeln oder Getreide insoweit ersetzt werden, als bei Erzeugung der ersten 60 Hundertteile des allgemeinen Durchschnittsbrandes eine diesem Erlatz ent—⸗ sprechende Menge Rohzucker verwendet worden ist. In land⸗ wirtschaftlichen Brennereien und in Karts feln oder Getreide Brennerei n, die tach dem 5.

deite

O0 Hundert⸗ aus Roh⸗

kann von der Direktivbebhörde die Melassemenge diesem Verhältnis entsprechend erhöbt werden.

Für Hefebrennereien kann der Reichskanzler in Fällen eines be⸗ sonderen Bedürfnisses Ausnahmen von der Bestinmung in Abs. 3 unter c, zulassen; bei der Verarbeitung von Melasse wird hierbei von der Erhebung der besonderen wetriebsauflage gemäß § 43 Ziffer 5 des Branntweinsteuergesetzes abgesehen.

I

Die in der Anlage zu der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1914 enthaltenen Bestimmungen über die Uebertragung des Durchschnitts brandes der Brennereien im Betriebejahr 1914 15 werden dahin er— weitert, daß der Durchschnittsbrand auch dann übertragen werden kann, wenn die Voraussetzungen des 5 2 a. a. O. nicht vorliegen. Em hier—⸗ nach übertragener Vurchschnittsbrand darf jedoch nur zur Herstellung von Branntwein aus nichtmehligen Stoffen verwendet werden. Der Durchschnittsbrand kann auch auf eine Brennerei einer anderen Brennereigattung übertragen werden. Für die Vergällung ist der hiernach überteagene Durchschnittsbrand nach 5 S5 unter c der Brannt⸗ wein steuer Befreiungs ordnung zu behandeln.

III

Im Brennerelbetriebejahr 1914 15 dürfen landwittschaftliche Brennereien Rohzucker und Obstbrennereien sowie diesen gleichgestellte Brennereien Rohiucker und Rüben verarbeiten ohne daß darurch ihre Brennereiklasse geändert und ihre Abgabenbelastung erhöht wird, und ohne daß ibnen andere Nachteile für das laufende Betriebsjahr und für die Folge entstehen. .

In Brennereien, für die gemäß § 86 der Branntweinsteuer—⸗ Befreiungsordnung die Erklärung abgegeben ist, daß in ihnen während des ganlen Betriebejahrs ausschließlich Roggen, Weizen, Buchwetzen, Hafer oder Gerste verarbeitet und nicht Hese nach dem Würze⸗ verfahren hergestellt werden soll, in denen aber nach dem 5. Februar 1915 auch andere Stoffe verarbeitet werden, ist im Brennereibetriebs⸗ jahr 1914 15 der Branntwein nur insoweit nach Maßgabe der Be⸗ stimmung des § 85 unter 9 4. 4. O. zu behandeln, als er aus anderen als den bezeichnelen Stoffen allein oder gemischt mit dlesen hergestellt worden ist. 6.

Im Brennereibetriebsjahr 1914 15 wird für Rohzucker, der in landwirtschastlichen Brennereien, in Melassebrennereien und in meblige Stoffe verarbeitenden gewerblichen Brennereien zur Branntwein erzeugung verwendet wird, die Zuckersteuer auf 2 Mark für 100 Kilo— aramm ermäßigt. Der Reinertrag der ermäßigten Steuer ist der Einnahme an Betrlebsauflage (565 2 ff. des Branntweinsteuergesetzes) uzufübren. . . 61 die Ablassurg des begünstigten Rohzuckerg zur Branntwein bereitung gelten die anliegenden Bestimmungen.

VI

Bis auf weiteres bleibt für roben und gereinigten Branntwein in Fäffern oder Keffelwagen der in Nr. 178 des Zolltariss sestgesetzte Gingangszoll unerhoben, wenn der Branntwein von der Deutschen Heeresverwaltung für ihre Rechnung aus dem Ausland eingeführt und

Fe⸗ Ausnahme von Knochenkohlenstaub,

entweder für eigene Zwecke der Heeres⸗ oder Marineverwaltungs⸗ bebörden unter den fur die steuerfreie Verwendung inländischen Branntweins vorgesehenen Bedingungen verbraucht oder an militär technische Anstalten und andere im §5 29 der Branntweinsteuer⸗ Befreiungsordnung bezeichneten Anstalten zum Verbrauche nach Maßgabe der Bestimmungen in 30 bis 46 dieser Ordnung ab⸗ gegeben wird.

Unter den gleichen Bedingungen wird bis auf weiteres für Aetbyläther (Schwefeläther) und für Ejsigäther in Fässem oder Kesselwagen von der Erhebung des in Nr. 347 des Zolltarifs sest⸗ gesetzten Eingangsjolls mit der Maßgabe abgeseben, daß die Ver⸗ wendung des Aethers und Essigäthers nach den Bestimmungen im S 27 der Befreiungsordnung zu überwachen ist.

Der Reichskanzler ist ermächtigt, die vorstehenden Zollbefreiungen auch dann jzuzulassen, wenn der Branntwein oder Aether von gemein- nützigen Gesellschaften, die der Versorgung des Jalands dienen und unter staatlicher Aufsicht stehen, für ihre Rechnung aus dem Ausland eingeführt wird.

VII

Diese Verordnung tritt am 6. Februar 1915 in Kraft.

Der Reichskan ler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Vorschrift in Ilffer VI.

Berlin, den 4. Februar 1915.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Helfferich. Anlage. Bestim mungen über die Ablassung von Rohjucker zur Branntwein⸗ erzeugung unter Ermäßigung der Zuckersteuer.

5 1 () In einer Zuckerfabrik, in einer öffentlichen Niederlage oder in einem Pripatlage? ugier amtlichem Mitverschlusse lagernder in- ländijcher Roh zucker darf nach Vergällung mit Kohlenstaub, mit in einer Menge don 2 v .

§ 2

() Der Zucker ist nach der Vergällung bis zu seiner Verabfolgung an den Empfangsberechtigten auf dem Grundstück, auf dem er ver- gällt ist, an einm angemeldeten, vom Oberkontrolleur genehmigten Orte zu lagern. Im Falle des Bedürfnisses kann auch ein anderer geeigneter Ort zur Lagerung zugelassen werden.

() Der Oberkontrolleur kann verlangen, daß der Raum für die Auf⸗ bewahrung des vergällten Zuckers in der Fabrek usw. unter Verschluß gehalten wird. 5

Ueber Zu, und Abgang des Zuckers hat der Gewerbtreibende ein Buch zu führen, aus dem die Menge des an. und abgeschriebenen Zuckers, die nähere Bezeichnung der Brennerei nach Namen und Ort und der Anmeldung nach Steuerstelle und Nummer hervorgeht.

84

Die auf die einzelne Bestellung verabfolgte Zuckermenge ist auf der Anmeldung unter Namensbeischrift zu vermerken, der Bestellschein (Sz 7) als Beleg zu dem Buche zu nehmen.

§8 5 Der zur Verwendung begünstigten Zuckers berechtigte Brennerei besitzer hat, wenn er solchen Zäcker beziehen will, dies der für die Brennerei zuständigen Steueistelle ein für allemal anzumelden. Er bat in der doppelt aufzustellenden Anmeldung die Brennerei nach Klasse, Namen und Oit näher zu bezeichnen, den für die Lagerung des Zuckers in Aussicht genommenen Raum anzugeben und sich zu ver— pflichten, für jeden Fall der mißbräuchlichen Verwendung des Zuckers eine Vertragsstrafe bis zu eintausend M zu zahlen. 86 Die Anmeldung ist von der Steuerstelle in ein Verzeichnis einzu⸗ tragen, in beiden Stücken mit Abgabevermerk und der Nummer des Verzeichnisses unter Beidrückung des Antsstempels zu versehen und dem Oberkontrolleur zu übergeben. Dleser prüft die Anmeldung und genehmigt den Aufbewahrungsort des Zuckers. Ein Stück der mit Prüfungsbermerk versehenen Anmeldung erhält der Brennereibesitzer zurück, das zwelte Stück ist bei dem Verzeichnis aufzubewahren.

67 Der Zucker ist unter Beifügung der mit Prüfungsvermerk ver- sehenen Anmeldung (8 6) schriftlich zu bestellen und nach , dem genehmigten Orte zu lagern. An dlesem Orte und in der ãhe des Geräts, in dem die Maische bereitet wird (des Vormaischbottichè), ist an in die Augen fallender Stelle nach näherer Weisung des Ober⸗ kontrolleurs je ein Aushang anzubringen, der ersehen läßt, daß der Zucker nur in der Brennerei, insonderheit nicht zum menschlichen Genuß oder zur Viehfütterung verwendet werden darf. 88 Ueber Zu. und Abgang des Zuckers hat der Brennereibesitzer ein Buch zu führen, bei dem die Anmeldung und die Frachtbriefe als Belege aufzubewahren sind. Die Anschreihung hat alsbald nach dem Eingang des Zuckers, die Abschteibung nach jeder Entnahme oder am Monatsschlusse zu erfolgen.

8

Spätestens am Schlusse des Betriebsjahrs 1914 15 sind die Be⸗ stände des begünstigten Zuckers in den Zuckersabriken usw. und in den Brennereien amtlich festzustellen. Für etwaige Fehlmengen ist der nterschied zwischen der vollen und der ermäßigten Zuckersteuer nach⸗ zuerbeben, wenn nicht glaubhaft nachgewiesen wird, daß der Zucker nicht in unzulässiger Weise verwendet worden ist. Ueber die steuerliche Behandlung etwaiger Restbestände an vergälltem, jum ermäßigten

Steuersatz abgelassenen Zucker entscheidet die Direktipbehörde.