1915 / 30 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Feb 1915 18:00:01 GMT) scan diff

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Bekanntmachung,

betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen der Bayerischen Landwirtschaftsbank in München auf den Inhaber.

Der Bayerischen Landwirtschaftsbank, e. G. m. b. H. in München wurde die Genehmigung erteilt, nach⸗ stehende auf den Inhaber lautende, in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 5090, 200 und 100 S eingeteilte Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen:

eine weitere, 19. Serie verlosbarer, zu 4 Prozent verzins⸗ licher Hypothekenpfandbriefe im Gesamtbetrage von fünf Millionen Mark.

München, den 1. Februar 1915. Königlich bayerisches Staatsministerium des Innern. Dr. Freiherr von So den-Fraunhofen.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung vom 26. November 1914, be— treffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, ist das im hamburgischen Staatsgebiet befindliche Vermögen folgender Firmen unter Zwangsverwaltung gestellt worden:

Jas. Hennessy C Co. zu Cognac, Zwang verwalter: Georg Gerdzen, i. Fa. Gerdzen C Ruschdaupt, Steinstraße 110.

Deutz & Geldermann zu Ay, Zwangsveiwalter: Alfons Th. Grimm, Reismühle 24.

Société anonyme de la liqueur Bénédictine zu Fécamp, Zwangsverwalter: Alfons Th. Grimm, Reie mühle 24.

Hamburg, den 2. Februar 1915.

Der Präses der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.

Bekanntmachundg.

Auf Grund der Verordnung vom 26. November 1914, be⸗ treffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, ist die Zwangsverwaltung folgender hiesiger Firmen angeordnet worden:

Jules Bor-bans Paris und Hamburg, Brandstwiete 2731, Zwangsverwalter: Artbur Hamel, Adolphsvlaß 6.

Louis Dreyus C Co, Mönckebergstraße 8, Zwangeverwalter: Rechtsanwalt Dr. Poelchau, Alterdamm 39.

Hecht C Co., G. m. b. H., Bergstraße 28, Zwang verwalter: Amandus Lange, Stellvertreter: Arthur Hamel, ad 1 Trost- brücke 2, ad 2 Adolpbeplatz 6.

Agences Maritimes Henri Lesage. Ferdinandstraße Zwangs oe walter: Artvur Hamel. Adolpheplatz

Nouvelle Société Commerciale Africains Succursale de Hambourg, Mönckebergstraße 7, Zwangsverwalter: W. Settemeyer, Gr. Bleichen 23.

G. Petit C Beisserie, Katbarinenstraße 46 8, Zwangsverwalter: Altone Th. Grimm, Reis mühle 24

Pathé Frères C Co,. G m. b. H., Mönckebergstraße 17, Zwangs verwalter. Enno Andreae, Bureau b. v. Bargen, Neue wall 759.

Manl. F. Pardo C Co., Paris, Vertr. Hamburg, Paulstr. 5, Zwa nge ver walter: John Del wal Königstraße 15 18.

P. A Rey & Söhne, Spadendeich 5 Zwangs vetwalier: Jobs. Hambruch, i. Fa Hambruch C Co., Gr. Bleichen 53.

J. Silvain, Neue Gröningen straße 4, Zwang verwalier: P. Woldemar Möller, Imgfernstteg 40.

Société 1 Entreprise Maritime & Commerciale, Zwangs- verwalter: Julius Wallher, Kroonskamp 3.

Charles Vairon & Cie., Spitalerstraße 16 Zwangsverwalter: P. Woldemar Möller, Jungfernstieg 40.

Hamburg, den 2. Februar 1915.

Der Präses der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung vom 26. November 1914, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, ist die Zwangsverwaltung folgender im hamburgischen Staatsgebiet belegenen Grundstücke angeordnet worden:

Gianer: vworrr

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iris, Zwangsverwalter: J.

Hirsekorn, Plan 6.

2. Februar 1915.

Fräses der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.

Königreich Preußen.

den Oberlandesgerichtspräsidenten Marienwerder, Dr. und Lindenberg in Posen den Charakter als Wi Geheimer Oberjustizrat mit dem Range der Räte erster? dem Amtsgerichtsrat Dieckert in Königsberg i. Pr. zustizrat sowie

zsekretären Hermann Albrecht in Dannen⸗ ̃ und Robert Becker in Gladenl Ihare ils Rechnungsrat zu

berg (Elbe), Blanck

verleihen.

Erlaß betreffend eignungsverfah straße Lau

Koll

en 83m 81

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Auf Grund des 51 zur? ng von ? den Vorschriften der Allerhöchsten Verordnung bei dem von dem Kreise Herzogtum Lauenburg, Provinz Schleswig⸗Holstein,

feld ⸗Koefering

erteilt. Fa. weitere Regelung des Brennereibetriebes und des Branntwein⸗

Antwort nicht mehr eingegangen ist.

auszuführenden, mit dem Enteignungsrecht aus gestatteten Ausbau der Landstraße Lauenburg Julius burg —Krukom— Gülzow

Kollow innerhalb der Gemeinde Krukow stattfindet. Berlin, den T. Januar 1915.

Das Staatsministerium.

Delbrück. Beseler. von Breitenbach. Sydow.

von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lentze.

von Loebell. Kühn.

Urkunde,

betreffend die Errichtung einer zweiten Pfarrstelle

in der Parochie Stolpe, Diözese Berlin-Land II.

Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten und des Evangelischen Ober⸗ kirchenrats sowie nach Anhörung der Beteiligten wird durch die

unterzeichneten Behörden folgendes festgesetzt: In der Parochie Stolpe, zweite Pfarrstelle mit dem Amtssitz in Frohnau errichtet. 53 Diese Urkunde tritt am 1. April 1915 in Kraft. Berlin, den 13. Januar 1915. (L. S.) Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg, Abteilung Berlin. Steinhausen.

(L. S.) Königliche Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen. von Bardeleben.

Tagesordnung

der außerordentlichen Sttzung des Bezirkseisenbahnrats und Vormittags

für die Eisenbahndirektionsbezirke Münster (Westf.) am 17. Februar 191085, 103 Uhr, in Hannover.

Feststellung der Anwesenden und Bildung des Bureaus. Aenderung in der Zusammensetzung des Bezirkzeisenbahnrats. Neuwabl des Vorsitzenden und seines Vertreters. Neuwahl von Miigtitdern des Landeseisenbahniats. Neuwahl des staändigen Ausschusses des Bezirkseisenbahnrats. Zeit und Ort der nächsten ordentlichen Sitzung. Hannover, den 30. Januar 1915 Königliche Eisenbahndirektion. Wesener.

OSannover

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 7 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 11 397 einen Erlaß des Staais ministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteianungsverfahrens auf den Ausbau der Landstraße Lauenburg Juliusburg Krukow— im Kreise Herzogtum Lauenburg, vom

Gülzow = Kollow 27. Januar 1915. ꝛ; Berlin W. 9, den 4. Februar 1915. j Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 5. Februar 1915.

Das Königliche Staatsministerium trat heute zu i

einer Sitzung zusammen.

In der am 4. Februar unter dem Vorsitz des Königlich

bayerischen Gesandten, Staatsrats Dr. Grafen von Lerchen⸗ abgehaltenen Plenarsitzung des

Bundesrats wurde der Vorlage, betreffend Aenderung der

Ausführungsvorschriften zum Viehseuchengesetze, die Zustimmung Zur Annahme gelangte die Bekanntmachung über

verkehrs sowie die Vorlage, betreffend Aenderung der Zoll⸗ gebührenordnung. Demnächst wurde über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt.

Die russische Regierung hat es für gut befunden, aus dem Telegrammwechsel, der vor dem Ausbruch des gegen— wärtigen Krieges zwischen Ihren Majestäten dem Deutschen Kaiser und dem Kaiser von Rußland stattgefunden hat, ein Telegramm des letzteren vom 29. Juli zu veröffentlichen, in dem unter anderem darauf hingewiesen wird, daß es richtiger wäre, das serbisch-⸗österreichische Problem dem Haager Schiedsgericht zu übergeben. Es wird der

deutschen Regierung unterstellt, daß sie dieses Telegramm absichtlich nicht veröffentlicht habe, um den Versuch des Kaisers von Rußland, den Krieg noch unmittelbar vor seinem Ausbruch

durch seinen Vorschlag zu beschwören, mit Stillschweigen zu ibergehen. Zu dieser Unterstellung schreibt die „Norddeutsche All⸗ leine Zeitung“: Zunächn ist zu erklären, daß in das deutsche Weißbuch nur en Gang der Verhandlungen ausschlaggebenden Telegramme en Herricher aufgenommen worden sind. Zu diesen ist das

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versöbnliches und freundliches Telegramm,

offtfielle Muteilung, die heute Dem Botschaͤfter

Minister gemacht hat, in einem sebr verschiedenen Ton ge—

Ich bitte Dich, diesen Unterschied zu erklären. Etz

de richtiger rein, das österreichtisch⸗serbische Pror lem der Haager

frrerz zu übergeben. Ich vernaue auf Deine Weisheit und r- undschaft.“

Antworttelegramm Seiner Majestät des Kaisers ist im

deutichen Weißbach, Anlage 23, voeröffentlit. Angesichis seines Wort⸗

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lauts bedarf es gewiß feiner Eiklärung mehr, weshalb Kaiser Wil—⸗

heim auf den Schiedsgerichtsporschlag des Kaisers Nikolaus in seiner Abgesehen davon, daß der Vor⸗ schlag nur beiläufig erwähnt war, hatte er angesichts der militärischen Vorbereltungen Rußlands gegen Desterrelch⸗Ungarn jede sachliche

Oiözese Berlin. Land l, wird eine

Potsdam, den 21. Januar 1915.

Bedeutung verloren. Rußland hatte an dem gleichen Tage, an dem daz Telegramm Seiner Majestät des Kaisers von Rußland an Seine Majestät den Deutschen Kaiser abging, trotz der wiederholten deuischen Warnungen die Mobilmachung von 13 Armeekorps gegen Desterreich⸗ Un arm erklärt, ohne daß eine gleiche Maßregel 5ster⸗ rrichisch- ungarischerseits vor bergegangen war. (Die tatsächliche russische Mobilmachung hatte schon am 24. Juli begonnen.) Der Sch edsgerichtsporschlag eines Staates, der wegen der in Betracht kommenden Streitigkeiten seine Truppen mobilisiert und dadurch mit dem Kriege droht, konnte unmöglich als wirklich ernst und aussichts« voll angesehen werden.

Was den in dem Telegramm Seiner Majestät des Kalsers ven

Rußland erwähnten Schritt des deutschen Botschafters in St. Peters- burg, Grafen Pourtales, beim Minister des Aeußern Sasonoff. be= trifft, so war das eine Mitteilung des Botschafters an den Minister, worin er in ernster Weise darauf hinwies, daß ein weiteres Fort⸗ schreiten russischer Mobilmachungsmahnahmen eine eirnste Gefährdung des europäischen Friedens bedeuten würde. . 37

Diese Mitteilung, die den Charakter einer freundschaftlichen Warnung tiug, war in Wirklichkeit nichts anderes als eine Wieder⸗ holung dessen, was der Botschafter seit dem 25. Juli in allen seinen Unterredungen, die er mit dem Minister gehabt hatte, hervorgehoben batte. Graf Pourtalès hatte seit dem Tage, an welchem die russische Garde aus dem Lager bei Krasnoje Selo nach St. Peters⸗ burg zurückbeordert wurde, keine Gelegenheit vorübergehen lassn, ohne Herrn Sasonoff mit dem größten Ernst auf die Ge⸗ fahren aller militärischen Vorbereitungen hinzuweisen. Es bandelte sich also bei der Mitteilung, auf die das Telegramm des Kaisers Nikolaus Bezug nahm, in keiner Weise um eine Kundgebung, die mit dem während der ganzen Verhandlungen von Deutschland angeschlagenen versöhnlichen Ton im Widerspruch stand. Wenn Seine Majestäf der Kaiser von Rußland sie anders aufgefaßt hat, so kann die Erklärung hierfür nur darin gefunden werden, daß der russische Minister es an= scheinend unterlassen hatte, seinem Kaiserlichen Herrn von der vorher- bea geen deutschen Warnung vor militärischen Rüstungen Kenninis zu geben.

Die Verordnung des Bundesrats vom 25. Januar 1915 hat bekanntlich alle im Reiche vorhandenen Getreidevorräte zu⸗ gunsten der Kriegs-Getreidegesellschaft mit Beschlag be⸗ legt und die Versorgung der gesamten Kommunalverbände des Reichs mit Brotgetreide und Mehl bis zur nächsten Ernte der Kriegs⸗-Getreidegesellschaft anvertraut. Die dadurch gegebene be⸗ deutende Erweiterung der Aufgaben der Gesellschaft hat einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge den Aussichtsrat veranlaßt, ein beamtetes Mitglied in die Geschäfts⸗ führung zu entsenden, das dem Ressort angehört, bei dem in Sachen der Kriegs⸗Getreidegesellschaft die Führung liegt und dem auch der Aufsichtsratsvorsitzende, Wirklicher Geheimer Oberfinanzrat, Unterstaatssekretär Dr. Michaelis angehört. Mit dem 1. Februar d. J ist daher der Geheime Finanzrat und vortragende Rat im Finanzministerium Dr. Meydenbauer in die Geschäftsführung eingetreten.

Von der seitens der stellvertretenden Generalkommandos erlassenen Verfügung, betreffend Bestand meldung und Beschlagnahme von Metallen, werden, wie „W. T. B.“ mitteilt, diejenigen Vorräte, die bereits durch schrifiliche Einzel⸗ verfügung des betreffenden Generalkommandos beschlagnahmt worden sind (8 5 Lit. b der Verfügung) nicht betroffen, da über diese Vorräte Bestandmeldungen ohnehin regelmäßig ab⸗ gegeben werden müssen.

Da ausdrücklich ausgesprochen ist, daß sämtliche Vorräte der einzeln aufgezählten Metallklassen meldepflichtig sind (8 1 Lit. a der Verfügung), mit Ausnahme der in 85 auf— geführten Bestände, so kann ein Zweifel darüber nicht be⸗ stehen, daß die Ausnahme des S5 immer nur die bereits beschlagnahmte Metallklasse bezw Warengattung betrifft. Ein Werk, auf dem durch schriftliche Einzelverfügung des General— kommandos z. B. Kupfer bereits beschlagnahmt worden ist, unterliegt somit der Meldepflicht und Beschlagnahme hinsichtlich solcher Metallvorräte, die bei ihm sonst noch vorhanden sind, ohne bisher beschlagnahmt zu sein.

Das preußische Kriegsministerium hat, wie W. T. B.“ meldet, die Vereinigung des Wollhandels mit dem Ver— kauf von Kämmlingen, Wollabfällen und untergeordneten Woll— sorten, die aus besetzten Gebieten nach Deutschland übergeführt worden sind, beauftragt. Die Vereinigung des Wollhandels hat sich bereit erklärt, angesehene und auf diesem Sondergebiet leistungsfähige Firmen, die an dieser Bewirtschaftung teil⸗ zunehmen wünschen, in ihren Verein aufzunehmen. Um den ehrenamtlichen Charakter der Aufgabe zu betonen, hat die Ver⸗ einigung des Wollhandels auf jedes Entgelt für ihre Mühe⸗ waltung verzichtet.

Die stellvertretende Intendantur des III. Armeekorps gibt bekannt, daß die bei ihr eingereichten Angebote auf Decken nur dann beantwortet werden, wenn auf das Angebot ein Auftrag erfolgt. Probedecken, die nicht angekauft werden, werden den Einsendern zurückgesandt.

Obgleich die Heeresleitung durch Mitteilung am 21. De⸗ zember 1914 in allen Zeitungen bekannt gegeben hat, daß die Weihnachtspakete im Osten bis auf weiteres nicht aus— geliefert werden könnten, kommen, wie „W. T. B.“ mitteilt, wegen dieser Pakete unausgesetzt Anfragen an das Kriegs⸗ ministerium. Es sei daher nochmals darauf hingewiesen, daß die für einen Teil der in Russisch Polen kämpfenden Truppen aufgelieferten Weihnachtspakete nur allmählich zu den Truppen vorgeführt werden konnten und zum Teil erst jetzt nach und nach zur Aushändigung gelangen.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegt die Ausgabe 355 der „Deutschen Verlustlisten“ bei. Sie enthält die 142 Verlustliste der preußischen Armee und die 103. Verlustliste der sächsischen Armee.

Eine neue österreichische Verlustliste (Nr. 119) ist so⸗ eben erschienen und liegt, wie die übrigen bisher erschienenen Listen, in der Geschäftsstelle des Deutsch-Oesterreichisch⸗ Ungarischen Wirtschafts verbandes, Berlin W, Am Karlsbad 16, den Interessenten wochentäglich während der Zeit von 11 bis 1 Uhr Vormittags und 4 bis 6 Uhr Nach— mittags unentgeltlich zur Einsicht aus.

Württemberg. Vom Finanzausschuß ist gestern bei der Zweiten Kammer n Antrag eingelaufen, die Bitte des Vereins Württem— ergischer Zeitungaverleger um Ermäßigung der Ge— höhren im telegraphischen Nachrichtenverkehr für die ärttembergischen Zeitungen der Regierung zur Erwägung zu sderweisen und die Erste Kammer zum Beitritt einzuladen. ie „W. T. B.“ meldet, fand dieser Antrag gestern in der soeiten Kammer einstimmig Annahme.

; Großbritannien und Irland. Die gestrige „London Gazette“ hat einen Königlichen Erlaß

Fröffentlicht, durch den die Postal Orders genannten Post—

hecks, die bisher als Geld im Umlauf waren, aus dem Berkehr gezogen werden.

Im Oberhause teilte vorgestern Lord Lucas auf nne Anfrage mit, daß die Zahl der feindlichen Fremden, e am 27. November im Vereinigten Königreich interniert waren, s 239 männliche Personen betrug, die eigentlichen Kriegs— gefangenen nicht eingerechnet. Frauen seien überhaupt nicht mterniert worden. Zwicchen dem 27. November und dem Januar seien 1919 Personen entlassen worden. Die Zahl er zwischen dem 1. Januar und dem 1. Februar Entlassenen ihm nicht bekannt. Ueber die bei der Internierung verfolgte politik sagte Lord Lucas, wie „W. T. B.“ meldet:

Die zuerst internierten feindlichen Fremden waren ver— ichätige Personen. Später wurden auch andere ohne Rück= bt auf einen Verdacht verhaftet, weil sie in militärpflichtigem lter standen. Natürlich wurden in vielen Fällen von briti- ten Verwandten oder Freunden Vorsstellungen erhoben. gn einer ganzen Anzahl von Fällen haben sich außerordentliche chwierigkeiten ergeben. Das RKriegsamt, das die ganze Verant⸗ ortung trägt, hat diese Fälle genau unterfucht; die Polijei hat eben⸗ ls Erhebungen angestellt. Wenn der Berscht der Polizei in einem be— pnderen Falle zeigte, daß die Person weder gefährlich noch mittellos ka, so wurde die Entlassung von den Ministerien des Innern und z Krieges gemeinsam in Betracht gezogen. Die Verantwortung für se Entlassung Gefangener trägt das Kriegsamt.

Der Premierminister As quith betonte vorgestern im Unterhguse in Erwiderung auf die Fragen und Anregungen ber die Arbeiten des Parlaments den Beschluß der Regie⸗ ing, keine Gesetzesvorlagen einzubringen, über die ein Streit der Farteien entstehen könnte. Solange nicht die Entscheidung ge⸗ len sei, müßten alle Erörterungen über innerpolitischen Streit hertagt werden, alles müßte dem nationalen Ziele untergeordnet i. Hierauf entgegnete Bonar Law obiger Quelle folge:

Er fände den Vorschlag der Regierung vernünftig und wolle ihm inen Widerstand entgegensetzen. In gewöhnlichen Zeiten würde die pposition der Regierung nur sehr ungern eine solche M ächwoll— mmenheit einräumen; die Regierung wolle aber offenbar dasselbe un wie die französische und kanadische Regierung, und die Session s Kriegssession bebandeln. Er erkläre sich mit der Erklärung des karl of Crewe im Oberhause, die mit den Worten des Premier— ninisters ub reinstimme, einverstanden.

Der Abgeordnete Hogge (liberal) erhob dagegen Ein— zruch, daß den Mitaliedern auch das Recht entzogen werde, Horlagen nicht parteimäßigen Charakters einzubringen, und be⸗ mntragte ein Amendement in diesem Sinne. Der Abgeordnete fing (liberal) unterstützte den Zusatzantrag. Der Vorschlag er Regierung wurde angenommen.

Das Mitglied des Unterhauses Arthur Pon sonby fat gestern in London bei dem Festmahl des. Vereins „Demo⸗ atische Kontrolle“ eine Rede gehalten, in der er dem Manchester Guardian“ zufolge ausführte:

Viele seien der Meinung, Deutschland müsse gelehrt werden, nternationale Verträge zu halten. Wichtiger aber sei es, as Volk aufzuklären, welche internationalen Abmachungen über saupt beständen und welche Verpflichtungen sie enthielten, denn w'genwärtig habe man nur ganz vage Vorstellungen, und wenn man cht wisse, was Bündnisse und Verträge für Abmachungen ent— jelten, so sei es vom Volke viel verlangt, das Leben dafür zu opfern. siemals sei das Parlament in solcher Unkenntnis über die aus— bärtige Politik gelassen worden wie in der letzten Zeit. Die De⸗ hokraten hätten nie von Sir Edward Grey verlangt, daß er seine farten offen auf den Tisch lege, während die Verhandlungen über lreitfragen noch fort gingen. Jetzt aber wolle man wissen, welches piel Grey spiele, weil er dies mit sehr hoben Einsätzen tue.

Das Handelsamt hat eine Kommission ernannt, die ie Lage in den Häfen infolge der Anhäufung von Schiffen nd des Mangels an Arbeitern untersuchen soll.

Nach Meldungen des „W. T. B.“ hat die London⸗ lorthwestern Bahngesellschaft alle Schiffsver⸗ indungen zwischen Holyhead und den irischen Häfen, auch dublin und Greenore, eingestellt. Die City . chiffahrtsgesellschaft, die nach und von Lwberpool, Felfast und Manchester verkehrt, hat vorgestern abend ihren Dienst unterbrochen. Die Postdampfer zwischen Kingstown und solyhead bleiben im Verkehr, da die Regierung alles Risiko bernommen hat. Die Versicherungsprämie ist gestern uf 1 Pfd. Sterling gegen 10 Schilling vorgestern gestiegen nd gegen 2 Schilling 6 Pence vor dem Kriege.

Frankreich.

Zyischen der französischen und der russischen Regierung h nach einer Meldung des „Daily Telegraph“ ein Vertrag bbgeschlossen worden, nach dem Rußland Frankreich 5 Millionen Pud Weizen und sechs Millionen ud Zucker liefern soll. Der Termin der Ablieferung burde auf mehrere Monate verteilt. Die französische Regie⸗ lung hat sich erboten, die Lieferung im voraus zu bezahlen.

Die Deputiertenkammer hat gestern ein Gesetz an⸗ senommen, wodurch eine Auszeichnung für Soldaten, s Kriegskreuz“, eingeführt wird. Das Kriegskreuz wird hen Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften verliehen, die lit Kriegsausbruch im Tagesbefehl des Heeres mit Namen uufgeführt worden sind.

Der Kammerausschuß für die Handels marine heantragt, daß die englische Regierung die Zulassung fran⸗ dsischer Reeder bei den Versteigerungen der von der englischen lotte gekaperten Schiffe gestatte.

Im Kammerausschuß für Ackerbau erklärte der Ickerbauminister David dem „Nouvelliste“ zufolge, daß die hegierung Maßnahmen getroffen habe, um einer weiteren reiserhöhung für Getreide und Mehl vorzubeugen nd die Vorbereitung der Ernte für 19185 zu sichern. Die rnährung des Landes sei sichergestellt, und der Getreidepreis derde wieder eine normale Höhe erreichen.

Rußland.

Der Kaiser Nikolaus hat sich gestern von Zargkoje Selo zur Front begeben. = Der Minister des Innern Maklakow ist zum Mit— glied des Reichsrats ernannt worden. Er behält seine ministerielle Amtstätigkeit bei.

Spanien.

Die Kammer hat vorgestern den Gesetzentwurf über die Errichtung von Flottenstützpun kten angenommen. . Im Se nat beantwortete der Ministerpräsident Dato in der vorgestrigen Sitzung eine Interpellation des früheren Ministers Reverter und erklärte laut Bericht des, W. T. B.“:

Die Regierung wahre strenge Neutralität; sie unterbalte berz⸗ liche Beziehungen ju allen Kriegfuhrenden. Um eine Arbeitekrise zu ver⸗ hindern, die durch die Rückkehr von 400 000 spanischen Familien aus dem Auslande verursacht werden könnte, babe die Regierung be— schlossen, zahlreiche öffentliche Arbeiten ausführen zu lassen. Trotz der Bestimmungen über die Kriegskonterbande habe die spanische Re— gierung eine große Zahl von Erzeugnissen aus England, Frankreich und Jialien einsübren lassen können. Dato schloß: „In den schwierigen Augenblicken, die Spanien durchmacht, rechne ich auf die Mitarbeit aller Volksvertreter. Unsere Emigkeit wird unsere Stärke sein!“

Amerika.

Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Washington haben die demokratifchen Senatoren beschlossen, bei der Rückverweisung der Schiffsankaufsbill an eine Kommission einen K einzubringen, nach dem die Kommission die Bill dem Senate binnen 48 Stunden wieder vorlegen soll mit einer Ergänzung, durch die der Schutz der Neutralität gesichert wird, und einer Zeitgrenze, wonach die Regierung erst ungefähr zwei Jahre nach der Annahme des Gesetzes mit dem Ankauf der Schiffe beginnen darf.

Die Liga der New Yorker ungarischen Arbeiter hat nach einem Bericht des „Az Est“ dem Präsidenten Wil son einen Protest gegen die Verletzung der Neutralität überreicht, die dadurch begangen wird, daß in zahlreichen Fabriken für die Länder der Entente Kriegsausrüstungs— gegenstände hergestellt werden. Die ungarischen Arbeiter dieser Fabriken sind somit gezwungen, sich gegen Leben und Interesse ihrer eigenen Landsleute zu vergehen. Der Ein— spruch schließt mit dem Ersuchen an den Präsidenten, auf eine wahre und ehrliche Einhaltung der Neutralität strenge bedacht zu sein.

Das kanadische Parlament wird am nächsten Donnerstag eröffnet werden und sich ausschließlich mit Kriegs— angelegenheiten beschäftigen. Wie der „Daily Telegraph“ meldet, werden für die Fortführung des Krieges 100 Millionen Dollars gefordert werden.

Asien.

Die „Agence Havas“ veröffentlicht nachstehende, aus Tokio vom 1. Januar datierte Ausführungen, die als endgültige Darlegung der Politik Japans bezüglich Tsingtaus betrachtet werden sollen.

Das Ultimatum Japans verlangte die Uebergabe von Tsingtau dor dem 15. September 1914, und zwar im Jnteresse des sernen Ostens und um Tsingtau schließlich an China zurückzugeben Deutjchland mußte sich genau an den Wortlaut des Ultimatums halten, im anderen Falle mußte J pan seine Hanglungsfreiheit wiedergewinnen. England und Japan nähmen Tsingtau mit Waffengewalt ein; Deuischland ging alio des Vorteiles der Be— dingungen des Ultimatums, denen es nicht nach jekommen war, ver— lustig. Deutschland hatte den Besitz von Tsingtau für 99 Jahre kraft des Vertrages, den China vor über 15 Jahren angenommen hatte. Die Beschlagnabme der Besitzung machte den gegenseitigen Vertrag nicht ungültig China hat augenblicktich kein Recht auf Tsingtau, außer das Recht auf Wiederbesitznahme nach Erlöschen des Vertrages. Natürlich muß Tsingtau schlteßlich an China zurückfallen, aber um den Verbündeten gegenüber loyal zu handeln, kann Japan die Besitzung an China nicht zurückg-⸗ben, deren Besitz in rechtlicher Bezehung elne streitige Frage bleibt. Könne man zulassen, daß Japan das gemieiete Territorium an Deutschland zurückgebe, das japanische und englische Truppen und Schiffe während zweier Monate unter einem Kostenaufwand von minde lens fünf Millionen Pfund Sterling blockiert hätten? Japan wird Wort halten und hätte übrigens die Be— dingungen des Ultimatums schärfstens beobachtet, wenn Deutschland ihm die Festung Tsingtau friedlich vor dem 15. September übergeben hätte. Die Verträge Japans mit England und Amerifa zum Schutze der Integrität Chinag werden von Japan genau so gewissenhaft beobachtet werden wie alle anderen Verträge, die Japan unterzeichnet hatte. Bisher konnte keine Macht, die mit Japan einen Vertrag geschlossen hat, Japan vorwerfen, gegen ein einmal gegebenes Ehrenwort verstoßen und seine internationalen Verpflichtungen nicht gehalten zu haben.

Kriegsnachrichten.

Westlicher Kriegsschauplatz.

Großes Hauptquartier, 5. Februar. (W. T. B.) Auf der ganzen Front nur Artilleriekämpfe, ein ver— einzelter französischer Vorstoß auf unsere Stellungen nord⸗ westlich Perthes blieb ohne Erfolg.

Oberste Heeresleitung.

Oestlicher Kriegsschauplatz.

Großes Hauptquartier, 5. Februar. (W. T. B.) An der ostpreußischen Grenze wurden erneute Angriffe der Russen südlich der Memel zurückgewiesen. Ebenso mißlangen starke russische Angriffe gegen unsere neu⸗ gewonnenen Stellungen östlich Bolimow. Die Zahl der dort Gefangenen beträgt seit dem 1. Februar im ganzen 26 Offiziere und annähernd 6000 Mann.

Oberste Heeresleitung.

Wien, 4. Februar. (W. T. B.). Amtlich wird gemeldet: In Polen und Westgalizien keine besonderen Ereignisse. Die Kämpfe in den Karpathen dauern mit unverminderter Heftigkeit an. Im westlichen Frontabschnitt wurden feindliche Angriffe abgewiesen. Den im mittleren Wald⸗ gebirge vordringenden eigenen Kolonnen gelang es auch gestern, erneut Raum zu gewinnen und einige hundert Gefangene zu machen.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg zur See.

Berlin, 5. Februar. (W. T. B.). Durch die russische Gesandtschaft im Haag wird als amtlich die Meldung ver⸗ breitet, daß ein russisches Un terseebot am 29. Januar ein deutsches Torpedoboot in der Ostsee bei Möen zu m Sinken gebracht habe. Wie uns von zuständiger Seite mitgeteilt wird, beruht diese Nachricht auf freier Erfindung.

Amsterdam, 4. Februar. (W. T. B.) Wie „Nieuws van den Dag“ aus London meldet, herrscht in Schiffahrts⸗ kreisen Unruhe über das Schicksal des Dampfers „Oriole“ von der General Steam Navigation Company. Das Schiff fuhr Freitag von London nach Havre ab, aber seit der Abreise hörte man nichts mehr von dem Schiffe oder seiner Mannschaft. Man glaubt, daß die „Oriole“ eines der beiden unbekannten Schiffe war, die von einem deutschen Unterseeboot torpediert wurden. Die „Oriole“ maß 1490 t.

London, 5. Februar. (W. T. B.) Man fürchtet, daß der Dampfer „Borrowdale“ aus Sunderland, unterwegs von London nach Gramwmille, bei St. Malo einem Untersee⸗ boot zum Opfer gefallen ist. Auch die Dampfer „Sorata“ und „Orconia“ sind überfällig.

Der Krieg der Türkei gegen den Dreiverband.

Kairo, 4. Februar. Meldung des „Reuterschen Bureaus“.) Gestern haben die britischen Truppen eine Begegnung mit dem Feinde bei Ismailia gehabt. Ein Sandsturm hinderte den Feind am Vorrücken. Wir hatten sechs Ver⸗ wundete.

Parlamentarische Nachrichten.

Das Mitglied des Herrenhauses Wirklicher Geheimer

Dr. Adickes, Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am

D., ist nach einer Meldung von „W. T. B.“ am storben.

Koloniales.

Dle Deutsche Kolontalgesellschaft, deren Präsident Seine Hoheit der Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg in, erbebt vor der gesamten Kultu welt Protest gegen das unmenschliche, das ganze europäische Kulturwert in Afrika zerstsrende, dem Völkerrecht und internationalen Verträgen bobn“ sprechende Vorgeben der Engländer und Franzosen in den deutschen Kolonien. „Die Ausdebnung des Kieieges auf die geren einen europaäischen Angriff nicht geschützten deutschen Kolonien Afrikas“, führt die Deutsche Koloniasgejellischaft in ihrem Pro— teste aus, trägt ausgesprochen den Charakter eines Rinbzuͤges. Ein derartiges Vorgeben war in keiner Weise durch das Kriegeinteresse gehoten und ist weder rechtlich noch sittlich zu rechtfertigen. Die Zerstörung jahrelanger, mühevoller, von einer europäischen Nation in Afrika geleisteter Kulturarbeit durch andere europäische Völter kann das Ergebnis des Wetkrteges nicht beemm— flussen. Die Wirkung aber davon, daß jetzt vor den Augen der Ein⸗ geborenen Weiße gegen We 5e und unter ihnen Schwarze gegen Weiße pfen missen, wird in Zukunst dem Kolonisatienswerk jedes euro— pätschen Volkes in Afrika ver hängnisvoll werden. In voller Wardigung solcher Gefahr hat de Kongoakie durch den Artifel 11 den Garantie⸗ mächten, allo auch England und Franktreich, die Veipflichtung auferlegt, darauf Verzicht zu leisten, ihre Feindseligkeiten auf die durch die Akte neutralisierten Gebiete zu erstrecken oder dieselben als Basis für krirgerische Operationen zu benutzen. Die Kongoakte beginnt mit den Worten: Im Namen des Allmächtigen Gottes“. Noch im Jahre 1903 bat die britische Regierung unter Berufung auf die Kongoakte, nach bei— nahe einstimmiger Aanahme einer Resolution durch das Unterhaus, gegen die Verletzung der Akte durch den Kongostaat protestiert und einen Appell an alle Signatarmächte der Akte gerichtet, um Maßregeln zur Abstellung der Mißstände zu ergreifen, und heute scheut sich daeselbe England mit seinem ver— bündeten Frankreich nicht, sich selbst in welt schlimmerer Welse über grundlegende Bestimmungen der Afte hinwegzu— setzen und deren positive Vorschriften, die im Namen des allmächtigen Gottes erlassen wurden, zu übertreten. Der bekannte englische Kolonialpolititer E. D. Morel hat zu Beginn des Krieges in der „African Mail“ seine Landsleute davor gewarnt, durch den Krieg ir Afrika das Kulturwerk in ein weites Chaos von Ruchlosigkeit zu verwandeln?“. „Wir bringen unser sogenanntes Christenium“, sagt Morel, den afrikanischen Heiden, und wir zeigen uns selhst barbarischer, blinder, hartherziger, als die zurückgeblie ensten Völker Afrikas, die zu regieren wir autzogen?. Hierzu kommt, daß unsere Gegner in den deutschen Kolonien mit Maßnahmen von sinnlos - brutaler Härte vorgehen. So haben die Franzosen die aus Togo und Kamerun nach Französisch Dahoms überführten Deutschen 500 km weit zu Fuß in das Innere dieser Kolonie verschleppt und zwingen sie, unter Aussicht von Schwarzen, zu körperlicher Arbeit in der Tropensonne täglich sieben Stunden lang. In Kamerun haben die Engländer unbe— waffnete deutsche Männer, Frauen und Kinder von schwarzen Soldaten festnehmen lassen und auf Frachtdampfer gebracht, ohne daß sie auch nur die notwendigsten Gebrauchegegenstände mitnehmen konnten. In Südwestafrika haben die Engländer den unverteidigten Ort Lüderitzhucht nach friedlicher Uebergabe der Plünderung preis— gegeben und die im Privatbesitz befindlichen Diamantenfelder beraubt. Die Zivilbevölkerung wurde aus ihren Heimstätten foitgeschleppt und in südafrikanische Konzentiationslager verbracht. Gegen alles Völkerrecht haben die Engländer unv rteidigte Küstenplätze, wie Kribt, Swakopmund und Daressalam, beschossen und allenthalben gegen deutsche Missionare und deren Angehörige Roheiten empörendster Art v rübt. Geradezu als ein Verbrechen gegen das sittliche Empfinden unseres Zeitalters muß es bezeichnet weden, daß die Engländer seit Beginn des Krieges bis zur Stunde j den Nachiichtenverkehr zwischen der Hevölkerung der afrikanischen Kolonien und ihren Angebörigen in der Heimat gewaltsam verbindern. Hierdurch zerxeißen sie kalten Blutes das zwischen beiden Tellen bestehende Familienband und geben die getrennten Trost. und Hoffnungslosen nicht endender Sorge und Qual um das Schicksal ihrer Lieben vreis. Diese einwandfrei erwiesenen Tatsachen liefern den Beweis, daß Engländer und Franzosen bei ihrem Vorgeben gegen die deutschen Kolonien in Afrika nicht bloß die von ihnen selbst garantierten völkerrechtlichen Veryflichtungen mit Füßen ge— treten, sondein auch Handlungen begangen haben, die jeder mensch— lichen Empfindung zuwiderlaufen. Wie in unseren Kolonien, so baben Engländer und Franzosen überall wo sie deutsche wirtschaftliche Unter—⸗ nehmungen ian der Welt treffen konnten. Privateigentum heichlag- nahmt und verschleudert, die Deutschen vertrieben, um so sostematisch deutsche Arbeit und deutsche Art zu ver ichten und sich an die Selle der Duutschen zu setzen. Wir verweisen auf das ichmähliche Vor— gehen der Franzosen in Marokto und der Engländer in Hongkong, Ceylon und anderen britischen Kolonien.“ z