1915 / 78 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Apr 1915 18:00:01 GMT) scan diff

bas Unterseeboot vor seinem Bug zu halten und dadurch zu verhindern, daß es einen Torpedo abschoß. Der Dampfer wurde sedoch eine halbe Stunde lang mit Granaten beschossen. Boote und Kajüte wurden zerstört. Kein Offizier wurde ge . Das Unterseeboot war schließlich genötigt, den Angriff aufzugeben, da es Wind und See gegen sich hatte.

London, 2. April. (W. T. B). Das Reutersche Buregu“ meldet: Drei britische Fischdampfer sind heute früh durch ein deutsches Unterseeboot auf der Höhe von

Shields zum Sinken gebracht worden. Die Mannschaften wurden gerettet.

London, 2. April. Bureau“ zufolge ist der Seas“ auf der Höhe von h Warnung durch ein deutsches Unterseeboot zum Sinken gebracht worden. Das Schiff sank innerhalb dreier Minuten. Von der 18 Mann starken Besatzung sind 11 ertrunken.

(W. T. B.) Der „Nieuwe Cxurant“ , daß ein unbekannter französischer Dampfer im Kanal torpediert worden ist. Zwei Mit⸗ fahrende und zwei Leichen wurden nach Dover gebracht. Die meisten scheinen ertrunken zu sein. (Es handelt sich anscheinend um den Dampfer „Emm a“, von dem oben berichtet wurde.)

Frederik stad, 3. April, (W. T. B.) Die Reederei der norwegischen Bark „Nor“ hat aus Notterdam ein Tele⸗ gramm von dem Kapitän der Bark erhalten, in dem mitgeteilt wird, daß ein deutsches Unterseeboot am 31. März das Schiff torpediert habe, nachdem die Mannschaft von Bord geschickt worden war. Das Schiff war mit einer Ladung Holz von Frederikstad nach Hull unterwegs; die Manschaft wurde von dem norwegischen Dampfer „Unita“ gerettet und gestern abend nach Rotterdam gebracht.

W. T. B.) Dem „Reuterschen r; .

englische Dampfer „Seven

Beachy Head ohne vorherige

Haag, 2. April. berichtet aus London,

Der Krieg in den Kolonien.

London, 2. April. (W. T. B.). Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Garub haben die Truppen der südafrikanischen Union Aus im Damaraland besetzt.

gegeben im Ministerium der öffentlichen

fanzlerß vom 4. März 1915,

Nr. 13 des 8 für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 26. Maͤrz 1915 hat folgenden Inhalt; Ver sicherungswesen; Befreiung von der Versiche—⸗ rungspflicht nach 5 1242 Nr. 1, 2 der Reiche versicherungs ordnung.

Desgl.

Nr. 8 des ‚Eisenbahnverordnungsblatts“, heraus Arbeiten, vom 30. März hat folgenden Inhalt:; Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs⸗ betr. die Fristen des Wechsel- und Scheckrechts für Elsaß-Lothringen, Ostpreußen usw. Erlasse des Stäatsministerlumß: vom 24. Februar 1915, betr. Anwendung des

vereinfachten Enteignungs verfahrens bei dem Bau der vom Provinzial⸗

perbande von Brandenburg geplanten Privatanschlußbahn nach der

HYeilanstalt Palmnicken bei Fürstenwalde; vom 26. Februar 19165, betr. Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem Bau

einer Schleypbahn vom Staatsbahnhofe Giten nach dem Lichten Moor im Kreise Reustadt a. Rbge. Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten: 6) vom 22. März 1915, 1V. 43. 115568, betr. Verlegung eines Eisenbahn⸗Werkstättenamts. Nachrichten.

28 Motspe aus Flandern von Professor Eugen Kampf,

Funst und Wissenschaft.

Die Galerie Eduard Schulte eröffnet am Osseimontag ihre neue Ausftellung mit folgenden Werken der nachhenannten Künstler: Düsseldorf; Figurenbilder und Landschaften von Professor Louis Corinth, Berlin, Leppold Durm, München, und Paul Segisser, Weizern⸗Hopferau; Landschaften von Hans Hartig, Berlin. Elfriede Jungk, Berlin, Adolf Müller ⸗Eassel, Charlottenburg, und Karl Oenike, Berlin; 6 Kriegs⸗ bilter von Professor Georg Koch, Berlin. Otto Lang⸗Wollin, z. Zt. als Offizier im Felde, sandte einige Sktzzen vom westlichen FKrsegsschauplatz, und Eugen Hersch, Berlin, drei nach dem Leben ge⸗ malte Bildnlsse Hindenburgs.

Im Verein für deutsches Kunstgewerbe spiicht am 7. d. M., Abends 87 Uhr, im großen Festsaale des Künstlerhauses, Bellevuestraße 3, der Geheime Regierungsrat Dr.Ing. Hermann Muthesius über die deutsche Form.

Verdingungen.

Der Zuschlag auf die von dem Verwaltung ressort der Ka iser⸗

Thimig, Conrad, Schönfeld, Heisler, von Mayburg sowie den Herren Riaußneck, Vallentin, von Ledebur und. Eggeling in den ührigen Hauptrollen, gegehen. Am Montag geht Bie Rabensteinerin“, mit ken Damen Schönfeld, Abich, von Mayburg, Pategg und den Herren Kraußneck, Geisendörfer, Zimmerer und Pohl in den Haupt- rollen, in Szene. Spielleiter beider Werke ist Dr. Bruck.

(Weitere Theaternachrichten in der Zweiten Beilage.)

Mannigfaltiges. Berlin, den 2. April 1915. Ibre Majestät die Kaiserin und W. T. B:“ zufolge gestern vormittag an dem Gottesdienst in der Nikolaikirche teil.

ö Morgen sowie am Montag und Dienstag Treptower Sternwarte um 3, um 5 und um 7 Uhr kinemafo⸗

graphische Vorträge statt, und zwar wird ein neuer Film: Polar⸗ am morgigen Sonntag, Abends 7 Uhr, am Montag um . Der Vortrag „Aus fernen Landen“ wird morgen, Nachmittags 3 Uhr, gehalten, Theodor

jagden 5 Uhr und am Dlenstag um 7 Uhr vorgeführt. Uhr,

Körner“ um 5 Mit Ozeandampfer von Bremen nach New

Königin nahm,

finden auf der

(

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

3 7G.

ö

- Amtliches. ö Deutsches Reich. Bekanntmachung über den Verkehr mit Futtermitteln. Vom 31. März 1915.

. Der Bundesrat hat auf Grund des §Z3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ 317)

nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. folgende Verordnung erlassen:

Jork' am Montag um 3 Uhr, ‚Unsere Felograuen an der Front um 81

7 Uhr und Mittwoch, den 7. April, um 5 Uhr, „Unser Heer in Krieg

am Dienstag um 3 Uhr und „Unsere Luftflotte' Nach jedem dieser Vorträge werden neuesten Kriegsfilme gezeigt. bereits 46 006 S6 in Gold an die Reichsbank abführen; sammlung wird bis zum 1. Mai sortgesetzt.

und Frieden“

num hr

Kreikarte im Werte von 1 6. für die Beobachtung mit, dem großen ] Fernrohr; sollte der Himmel am Tage der Goldeinwechslung nicht so behält die Karte während des ganzen Jahres 1915 ihre und ein April,

der Schriftsteller Wilhelm Bölsche, über ö

inter Vorführung

klar sein, Gültigkeit. Vierfaches Slternsystem beobachtet. Abends 8 Uhr, spricht Kampf, Waffe und Heldentum in der Natur“ zahlreicher Lichtbilder.

Es werden jetzt der Orionnebel, der Saturn Am Mittwoch, den 7.

Königsbrück, 1. April. (W. T. B.) Die in der Nacht zum russischen Kriegsgefangenen

28. März entwichenen 14 . sind sämtlich wieder aufgegriffen und festgenommen worden.

stets die Die Treptower Sternwarte konnte die Gold⸗ Ein jeder, der ein Zwanzigmarkstüäck bringt, erhält einen Zwanzigmarkschein und eine

mittel und Hilfestoffe sowie die daraus hergestellten Mischfutter:

A. Körnerfutter Mais,

Johannisbrot (auch geschroten), Ackerbohnen,

Sojabohnen,

Wilcken.

ö 1.

B. Abfälle der Müllerei Erdnußschalen und (kleie, Haferspelzen, Hirseschalen, Reiskleie und spelzen, Haferkleie, Reisfuttermehl, Haferfuttermehl, Erbsenschalen und „kleie, Graupenfutter, Gerstenkleie,

ordnung aus dem Ausland eingeführt ist,

8 M D ö . 1 e. z J Den Vorschriften dieser Verordnung unterliegen folgende Futter

Weizen, und Roggenkleie, die vor dem Inkrafttreten dieser Ver⸗

Berlin, Sonnabend, den 3. April

oder zum eigenen Verbrauch oder zur Erfüllung von Verträgen er⸗ sorderlich sind, soweit solche Verträge nachweislich vor dem Intraft- treten dieser Verordnung geschlossen und vertragsgemäßig vor dem 15. April 1915 zu erfüllen sind.

. ;

Die Bezugsvereinigung hat die Mengen, deren Ueberlassung sie verlangt, bis zum 1. Juni 1915 abzunehmen. Für Mengen, welche die Bezugsvereinigung nicht bis zum 1, Juni 1915 übernommen hat, erlischt mit diesem Tage die Absatzpflicht nach § 3.

1 8 5 .

Die Bezugsvereinigung hat dem Verkäufer für die von ihr über⸗ nommenen Mengen einen angemessenen Uebernahmepreis zu zahlen. Neben dem nachgewiesenen Herstellungs⸗ oder Erwerbspyels ist hierbei ein angemessener Zuschlag für Zinsen, Unkosten und Gewinn zu ge— währen.

Preise, die in Verträgen vereinbart worden sind, welche nach dem 15. Mäiz 1915 geschlossen sind, brauchen bei Feststellung des Erwerbe preises nicht berücksichtigt zu werden. = Kommt swischen den Heteiligten eine Einigung über den Ulber. nahmepreis nicht zustande, so entscheidet die zuständige höhere Ver⸗ waltungsbehörde endgültig. . Waren, die im Eigentum eines Ausländers stehen und zum Verkauf, im Inland bestimmt sind, wird der Uebernahmepreis von der zuständigen Handels kammer endgültig festgesetzt.

Der Reichskanzler kann die weiteren Bedingungen der Ueber⸗ lassung festsetzen. j

8

Die Bezugsbereini f nur K —n ä Die Bezugsbereinigung darf nur an Kommunalverbände oder an die vom Reichs tanz ler bestimmten Stellen abgeben. ö Der Reichskanzler bestimmt die Bedingungen, unter denen die Bezugsvereinigung die von ihr übernommenen Vorräte ͤ

ing vo ü Vorräte zu verteiler und abzugeben hat. . . ö Der Bezugs herein gung wird ein Beirat beigegeben, dessen Mit⸗ glieder vom Reichskanzler ernannt werden.

58

Kraft.

1915.

Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachung über das BFerfüttern von Roggen, Weizen, Hafer, Mehl und Brot vom 21. Januar 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 27).

Vom 31. März 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: Artikel 1 X 8 ö ö * ma In der Bekanntmachung über das Verfüttern von Roggen, Weizen, Hafer, Mehl und Brot vom 21. Januar 1915 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 27) sind folgende Aenderungen vorzunehmen:

1) Im 1 Abs. 1 erhält Nr. 5 folgende Fassung:

. Brotabfälle und Brot, die zur menschlichen Ernährung geeignet sind;;, ; ; Im 85 . Abs. 2 folgende Fassung:

Hafer (Nr. 1, 2), der einem Halter von Einhufer Dafer (Nr. 1, 2) der. H von Einhufert nach 588 Abs 30 und § 23 der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Hafer vom 13. Februar 1915 Reichs⸗Gesetzbl. S. 81) überlassen ist, kann an Einhufer, ferner an Kälber und Lämmer sowie an Spann⸗ und Zucht- tiere verfüttert werden.“ 3 2. 2 X f ; aS Im 8 2 erbält Abs. 2 folgende Fassung: Das Quetschen, Schroten oder sonstige Zerkleinern von Hafer für Futtermittel ist nach Maßgabe von 51 Abf. 2 gestattet. 4) Sz 4 sällt weg. Artikel 2 iese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in . ö 2 . 6 P 2 . 4 Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außer⸗

D

krafttretens. Berlin, den 31. März 1915.

Der Reichskanzler bestimmt, zu welchen Preisen die Vorräte an die Verbraucher abzugeben sind. Zu diesen Preisen dürfen insgesamt 7 vom Hundert zugeschlagen werden, und zwar 4 vom Hundert für 2 die Bezugsvereinigung und 3 vom Hundert für den Weiler verkãufer; Der Stellvertreter des Reichskanzlers außerdem dürfen die Transportkosten zugeschlagen werden. ö Delbrück. —ᷣ

lichen Werft zu' Wilhelmshaven am 26. Februar d. J. ver— taisabsälle (x Mai s Werft il helm 6h av 26. Februar d. J. . ; J e. Maisabsälle (Jomco, Homini, Maize J. dungene Lieferung des Jahres bedarfs an hartbraunen Klin kein London, 2. Apr 3. T. B.) Die „Morning Post“ meldet ö . k .

älle der Zucker, und Stärkefabrikatton sowie der

Der Krieg der Türkei gegen den Dreiverband. J. Sorte und blauen und hartbraunen Klinkern IJ. Sorte im Nech— Der französtsche Madeleine“, nach Swansea unter. 9 we Gärungs gewerbe

Konstantinopel, 3. April. (B. T. B. Das Haupt⸗ quartier teilt mit: Keine wesentliche Aenderung in den Dardanellen und auf den anderen Kriegsschauplätzen.

Am 21. März beschoß ein englischer Kreuzer den Marktflecken Monuaileh an der Küste von Hedjas und versuchte dort zu landen. Nachdem er daran ver⸗ . ö hindert worden war, kehrte er am folgenden Morgen zurück Im Königlichen Oyernhause wird morgen, Sonntag, und beschoß 5 Stunden hindurch den genannten Flecken, Er Meigngn g in nachstehend . Besetzung gur fgeführt:; Mignon. Frau

z ͤ * w X SHux Philine: Fräulein Alfermann; Wilhelm Meister: Herr Berg⸗ zerstörte die Mroschee, * die er besonders sein Feuer Jichtete, mann és Gast; Lotharto: Herr Schwegler; Lasrtes: Herr Habich; und beschädigte einige Häuser. Der Feind versuchte, uppen Jarno: Herr Krafd. . Für YHontag ist Lohe narin ; angesetzt Lissabon gemeldet, daß an' der Küste von Portugal in Schaluppen zu landen, wurde aber von unseren Truppen- Die Elsa singt Frau Miekley⸗ Kemp, die Ortrud Frau heftiger Sturm wütet. Mehrere Schiffe seien gekentert . und . bewaffneten Bevölkerung unter schweren Denera, den Telramund: der Königlich schwedische Kammersanger ihre Besatzungen ertrunken.

Verlusten verjagt.

nunge jahr 1915 ist der Frma Vereinigte Oldenburger Klinkerwerke gö, Finfahrt in den Hasen von Leixoes durch eine . G. m. b. S., Bockhorn i. Oldbg., erteilt worden. Vier Mann der Besatzung Kartoffelpülpe, getrocknet, Der Dampfer „South Getreidetreber, getrocknet, Roaggenschlempe, getrocknet,

ist Dienftag⸗ Roggen!

Schiff zu⸗ Zuckerrüben, getrocknet (als Viehfutter), Hiertreber, getrocknet, ö

Malzkeime, getrocknet,

Maisschlempe, getrocknet,

Hefe, getrocknet (als Viehfutter).

D. Delkuchen

rmbö zum Kentern gebracht. wurden gerettet. Zwei ertranken. Pacifte“, von Glasgow nach New Vork unterwegs, nacht bei der Insel Arran mit einem un bekannten sammengestoßen. Die Besatzung wurde gerettet.

0 § 9 Sie Bezunshereini 8. Qu Die Bezugsbereinigung darf von dem Zuschlag vo ; . gung. em 38 g von 4 vom ö 7 9 8) einen Anteil von 02 als Vermittlungsvergütung zu⸗sn etresfend A . ö. ! 2, ckbehalten. betresfend Aenderung der Bekanntmachung über di Der he Ante von 33 z Haff . 36 ,, 2. nachung über die ,,, . ö von Futter, Höchstpreise für Speise kartoffeln vom 15. Februar J Us m A1 ola 31 ; er en en. eber einen etwa ver⸗ 191 5 R . 8 6* Fe bleibendenden Rest verfügt der Reichskanzler. ; ö Gesetzbl. S. 95) Vom 31. März 1915.

5 10 * 2 . P 3 J ö luf Grund 35 s Ges f 6 ,, kann von den Vorscheisten dieser Verordnung ö , ö Gesetzes, betreffend Höchstpreise, m wlugust 471 Reichs ⸗Gesetzbl. S. 339) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbi S. 516) hat der Bundesrat folgende Verordnung erlassen: , Artikel 1 In der Bekanntmachung über die Höchstpreise für kartoffeln vom 15. Februar 1915 Reichs⸗Hesetzbl werden folgende Aenderungen vorgenommen:. . 1) Dem § 1 wird folgender Absatz 3 angefügt „Der Reichzkanzler kann Ausnahmen zulassen z 2) Im 8 5 Abf. J erhält Satz 2 folgende Fasfung: ESSie gelten ferner nicht für Salatkartoffeln und für solche Kartoffeln, welche laut ortzpolizeilicher Be— scheinigung in Mistbeeten gezogen sind und vor dem 15. Funt J 0lbe geerntet und verkauft werden.“ . ö. . 3) Im 8 5 wird folgender Absatz 2 eingefügt: Oelmehle (durch Extraktion gewon nem) 5 14 schli zin Höch styreise gelten n , 23. April 1915 ein- ann e * 9 J . beichtete schließlich nicht für Saatkartoffeln. Als Saatkartoffeln

; ß ) 156 56 zelten nur Kartoffeln, die aus Saatgutwirtschaf z vorgeschriebene Ueberlassung nach Anordnu . h 166 9 Kartoffeln, die aus Saatgutwirischaften stammen Fe. Fa pfenmaf gel ch er a g nach Anordnung der Läindeszentralbehörde 9 yo ö . 2 . rem ö K erzwungen werden. ,,. die von der Deutschen Landwirtschafts⸗Gesellschaft oder von Leinmehl un

egmehi schrot, 815 landwirtschaftlichen amtlichen Vertretungen anerkannt sind.“ Kokosmehl und eschrot, Die Landeszentralbehörden e 9. . . ̃ ö . ; Vlte ant eszentralbehörden Sojamehl und schrot. g

f * .

Trianonthenter. (Georgenstr, nah Bahnhof Friedrichstr) Sonntag, Nach mittags 3 Uhr: Die zärtlichen Ver

', 4

wandten. Abends 8 Ühr: Akrobaten Zirkastück in pier Akten von Paula Busch 12.) und Derm. Stein. Mntag, Nachmittaas 35 Uhr. Di

Theater und Musik.

Lyon, 1. Aprll. (W. T. B.) Dem „Nouvelliste wird

Ravisonkuchen, Hederichkuchen, Rübsenkuchen, Lelndotterkuchen, Rapskuchen, Nigerkuchen, Sonnenblumenkuchen, k 3 12 Valmkernkuchen, le Vorschrif ,,

Ge n , ‚. * w, sgieser Vergrdnung gelten nicht für die Zentral⸗ Sesamkuchen, in Deutschland geschlagen, . Sojabohnenkuchen, .

i , . . sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis Kokoskuchen, zu fünfzehntausend Mark wird bestraft, w Her e u e, 1) wer den Vorschriften dieser Verordnung

Hh nn hen, mittel in anderer Weise als Baumwollsaatkuchen,

der deutschen Landwirte absetzt, Lohengrin. Romantische Oper in drei von Max Winterfeld (Jean Gilbert) . kuchen 6 der ihm auf Hrund kes Akten von Richard Wagner. Gesangstexte von Franz Schönfeld. Mehle aus Oelkuchen.

Uhr: Der

. 511 e Die Vorschriften dieser Verordnung beziehen sich nicht auf Gegen⸗ stände der im 8 1J bezeichneten Art, die selbst oder deren Rohstoffe nachwelslich nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung auz dem Aus⸗ ,, . 4 ; ; . land eingeführt worden sind.

Darauf zog sich auch der Kreuzer zurück. John Forsell als Gast, den Lohengrin: Herr Unkel, den König . . Wir hatten keine Verluste an Menschenleben. Helnrich: Herr Krasa, den Heerrufer: Herr Habich. Dirigent beider BVorstellungen ist der Kapellmeister von Strauß. caro J . . 4 . . (Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen „Peer ö ö ,, z Gynt', mit Jerin Glewing in der Titelrolle und den Damen irsten und Zweiten Beilage.)

—— 2

Deutsches Thegter. Direktion: Mar Reinhardt.. Sonntag, Abends 75 Uhr: Schluck und Jau. . Montag, Nachmittags 23 Uhr: Zu kleinen Preisen: Die veutschen Kleinft adter.

Theater.

(Char Thaliatheater. (Dreltion: Kren und 34— 37. Schönfeld. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr Sonntag, Mein Leopold. Abends 8 Uhr Der Freischütz. Kamrad Männe. Volkoposse in dres Romantische Oper in drei Akten von Akten mit Gesang und Tanz von Jean C. M. von Weber. Abends 7 Ubr: Kren und Georg Okonfowe ki. Musit

Nentsches Opernhaus. lottenburg, Bismarck Straße Direktion: Georg Hartmann.) Nachmittags 3 Uhr:

IM; 7 . 2 Mit Gefängnis bis zu

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opernhaus. 86. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplãtze sind aufgehoben. n n g . ö Montag, Mittwoch, Donner tag und des Goetheschen Romans Wuheln 236 J,, , Meisters Lehrjahre! von Michel Cars ö .

2 G Freitag: Ein Sommernachtstraum. . , ö . Kapesllmeisler von Strauß. Regie: Herr Kammerspiele. er nh Freitag und JJ , . ö ö lein stadter.

fefsor Rüdel, Anfang 7 Uhr. Montag, Mittwoch, Donnerstag und a n,, , J . k

= . = ag: Zum ersten Male: Der gehoben. Peer Gynt don Henrik Ibsen. weer r, fel. (In jehn Bildern) In freier UÜeher. Freitag: Der Weibsteufel. tragung für die deutsche Bühne gestaltet , ; von Pietrich Eckart. Musik von Edward Grieg. In Szene gesetzt von Herrn 5 Dr. Reinhard Bruck. Anfang 7 Uhr.

Montag: Opernhaug. 87. Ahonne⸗ mentevorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Lohengrin. Roman. tische Oper in drei Akten von Richard Wagner. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister von Strauß. Regie: Herr Dberregifseur Droescher. Chöre: Herr Proressor Rüdel. Anfang J Uhr.

Schausplelhaus. 90. Abonnementsvor⸗ stelsung. Dienst und Freiplätze sind auf⸗ gehoben. Die Rabensteinerin. Schau⸗ fpiel in vier Akten von Ernst von Wilden⸗ bruch. Regie: Herr Regisseur Dr. Bruck. Anfang 79 Uhr.

Diengztag: Opernhaus. 85. Abonne⸗ mentsvorstellung. Boheme. Szenen aug Henry Murgers „La Vie de. Bohòme? in vler Bildern von G. Giacosa und X. Illica. Deutsch von Ludwig Hart⸗

Garten).

Ein Bolksfeind. )

Egmont. Trauerspiel in fünf Aufzügen

von Johann Wolfgang von Goethe. Montag, Nachmittags 3 Uhr: Jugend⸗

freunde. Ahends: Eamant. Dienstag und Donnerstag: Der Pfarrer

zuwider Futter⸗ durch die Bezugsvereinigun gun

2) Wer

ö liegenden Verpflichtung Montag, Nachmittags 3 Montag, Nachmittags 3 Uhr; Mein RE.

Waffenschmied. Abends ] Uhr: Leohold. Abends: Kam'rad Männe

Parfifal. . Dienstag und folgende Tage: Kam' rad Dienstag: Der Zigeunerbaron. Männe. Mittwoch: Die verkaufte Braut. Donnerstag: Oberon. Freitag: Joserh in Aeypten. Sonnabend: Lohengrin.

Sonnabend:

n erlassen die Bestimmungen zur Aus⸗ Verordnung. Sie bestimmen, wer als höhere Ver— Kommunalverband im Sinne dieser Ver

Diese ritt mit dem Tage in Kraft.

krafttretens. Berlin, den 31. März 1915.

? Markt n t n der Verkündung zundesrat bestimmt den e

. Tierische Pr Tierkörpermehl, Kadavermehl, . Hertingmehl . . 516 Wajfischmehl Der Reichtkanzler ist ermächtigt, die Voischriften dieser Ver— e. . ! w . ö vrdm auch ar . , 215 5. h ö . . ö * 4 3 —— Tisschfuttermehl, Dorschmehl, fettreich, K iuf andert als die im 8 1 genannten Gegenftände aus Dorschmehl, fettarm, . ö Fleischkuchen, . . § 17 Fleischkuchen, gemahle Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft Fleisch uchen, gemahlen, 9 nit dem Tage der Verkündung in Kraft. Blutmehl,

, . z 2e a e , Fettgrieb Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Fettgrieben,

e , . ö. Berlin, den 31. März 1915 gie c futtet mehl. erlin, den 31. März 1915.

Cessingtheater. Sonntag, Nach—= , mittags 3 sihr: Jugendfreunde. Abends 8 Uhr: Im weißen Rößl. Lustspiel in drei Aufzügen von Oskar Blumenthal und Gustav Kadelburg.

Montag, Nachmittags 23 Uhr: Veer Ghynt. Abends: Im weißen Rößl.

Dienstag und Donnerstag: Baumeister Solne sz.

Mittwoch, Freitag und Im weißen Rößl.

= D

Zeitpunkt des Außer⸗

Thenter des Mestens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße Sonntag, Nachmittags 31 Uhr: Polen⸗ blut. Operette in drei Akten von Leo zärth ichen Verwandten. Abends Stein. Musik von Oslar Nedbal. Akrr baten.

Abends 8 Uhr: Zum ersten Mase: Die Dlentztag und folgende Tage: Akro Landstreicher. Operette von E. bate na. Ziehrer. Der Stellvertreter des Rei Montag, Nachmittags 31 Uhr: Polen. ö . . des Reichskanzlers. B blut. Abends: Die Landstreicher. 3 Delbrück. , Dienstaa, Mitt D Sonnabend: ö Vorsfmun, Ma der Mei Dienstag, Mittwoch, und Sonnabend: 1 1 . ] ö Komische Oper. (An der Weiden⸗ Die Lan sircicher. amiliennad richten Futterkalk, kohlensaurer und phosphorsaurer, fertig präpariert. dammer man ,, Donner tag: Polendlut. . ri ö 82 Telanntm achung, 31 U : 9 if Li tan. A ends 81 * 95 j RB n M e æ*oKROI3I. . 9 93 2x m . XM, 2 . ö 2 . ö * 9s orm; . ö. * 9 ; ö. 3. 2 ich für Gifsen. 96 Freitag: Rund um die Liebe. 8 , 69. der im 3 1 genannten Art mit Beginn des ö treffend len erung der Bekanntmachung über die

* . ö. r 4 mn, . E ho 83 U b 8B. ori ] ovwaßhkrsa hat 1st ze ryfli ö 3 des erk 26 j 8afor , . 1 hne raren) Nomssche Volt ber ,, on . 1918 in Gen ahr lam hat, ist verpflichtet, die vorhandenen Regelung des 2 erte hrs mit Hafer vom 13. Februar n drel Bildern von Victor Tzon. Mußik ,, (S 9. J V Mengen getrennt nach Arten und ihren Eigentümern unter Nennung 191, (Reich s⸗Gesetzbl. S. 81).

e ĩ TWöon. Gestorben: Hr. Oberst 4. D. Hubel der Eigentümer der Bezugevereinigung der deutschen Landwtrte, von Platen (Berlin). Hr. Schulra G. m. b. H. in Berlin anzuzeigen. Wer solche Gegenstände im

9 52 . 1 Da Ir? 9 33 22 . . Thegter in der Königgrützer ,,, ö, 99 Vom 31. März 1915. Siraße. Sonntag, Nachmittags 31 Uhr: St , . ö . ö. 6 . PHrofessͤt. Dr. Alerander, Werni¶ Betriebe selnez Gewerbes herstellt, hat ihr an zutzigen welche Mengen Dll u ßk-·˖ . ü me, e. Abends: Go Brounschweig). Fr. Elisabeth vos er voraussichtlich his zum 1. Juni 1915 herstellen wird Die Än, vie Ermächti R Die fünf Frankfurter. Lustspiel in gab 1h für Eisen. Krosi k geb von Jordan (P tsdam) o si d 8 Ay ö 915 i , mn, s ö Die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlict M sa⸗ vom 5 Januar 1915 (R eichs⸗G esetzbl S 8) wmwerdon falgent drei Akten von Kari Rößler. Abends Dienstag und folgende Tage: Gold K Jordan (Potsdam) zeigen sind am 8. April 1915 Kabiusenden. l wi ,, k 5. Je 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 8) werden folgende ren em sch. Schauspiel * d ich fir Eisen M Die im 4 Keleichneten Personen haben, soweit sie vorhandene ann, m, om 4. August 1914 (Reichs Gesetzbl. S. 327) Aenderungen vorgenommen: Ati mr vo e St nde, . . . zur Erfüllung von Verträgen bedürfen, die gemäß § 4 zu folgende Verordnung erlassen: 1) 5 4 erhält Jorgeuzz Fassung; ö 4 j * . ö i 3 N 86 6 4 !. 9 2. ) . 5. 61 * * ,, . 4 ö . . ;

mann. Mußstk von Giacomo Puccini. le , i n h. . 49 J , . hlerfür beizubringen. Artikel 1 , 5 ö gelten nicht für reines

: ö eiste Monta achmittags 1 j , , ; In der Bekann her bie Rege . Jeizenbrot, das aus Weizenmehl bereitet ist, zu dessen Her⸗ Muff alice Lrjturg . , . gur , 3 . Schillerthenter. O. (Wallner⸗ 1) Mengen unter einem Doppelzentner von jeder Art, In der Belanntmachung über die Regelung des Verkehrs „siellung der Weizen big zu mehr als ö .

; . Der Stellvertreter des Reichskanzlers Ferliner Theater. Sonntag, Nach- Delbrück.

mlttags 3 Uhr: Wie einst im Mai. Posse mit Gefang und Tanz in vier Bildern von Bernauer und Schanzer. Abends s Ühr: Extrablätter! Heitere Bilder aus ernster Zeit von Bernauer⸗Schanzer und Gordon. Musik von Walter Kollo und Willy Bredschneider.

Montag, Nachmittag“ 3 Uhr: Wie einst im Yat. Abends: Extra⸗ blätter!

PVienstag und folgende Tage: Gxztra⸗ blätter!

Bekannt Aenderung der Bekanntmachung rot J Bo c 5 ereitung von Backware vom 5.

(Reichs⸗Gesetzbl.

Sonnabend: 2318 . E 25 9 einer ! über die

1915

ognrimt ar 5 an .

——

1 S. S).

Vom 31. März 1915. Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: .

Artikel J In der Bekanntmachung über die Bereitung von Backware

Thenter am MNollendarfplatz. Sonntag, Nachmittags 35 Uhr;: Die Dollarprinzessin. Abends 3 Uhr: Immer feste druff! Vaterländisches Volksstück in vier Bildern von Hermann Haller und Willi Wolff. Musik von Walter Kollo.

Montag, Nachmittags 33 Uhr: Die Doll arprinzessin. Abends: Immer feste druff!

Dienstag und folgende Tage: Irmer feste druff!

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Wallen⸗ steins Tod.

Lustspielhaus. (Frledrichstraße 236.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Kinder der Exzellenz. Abends sI Uhr: Gebildete Menschen. Volks- stück in drel Alten von Victor Leon.

Montag, Nachmittags 34 Uhr: Die Orientreise. Abends: Gebildete Menschen. ;

Dienstag und folgende Tage: Gebildete Menschen.

Der Bundesrat hat auf Grund des 83 des Gesetzes über

Verantwortlicher Redakteur: 6 ; . . Abends: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg . Vor . 9 ö , . er . miele; *r Oberregisseur , , , ,, . theater) Sonniag. Abends 8 Uhr; Heng me ,,, . 2 Mengen, die der Anzeigepflichtige selbst verbraucht. . , Februar 1915. Reichs Gesetzbl. S Dundert durchgemahlen ist. Schanspielhaus. Sl. Abonnementsbor= . Donnergkag und Sonn⸗ Alt- Heivelperg. Schauspiel in fünf ö ne, n . J 353 . erhält 8 4 Abf., erster Satzeil, folgende Fassung: Im 85 erhält Ab- H folgende Fassung: stelf ea l WHenst. und Fre wlätze aud auf. abend: Sstern. Rtten von Wilßelm Rteyer, Färster. 3 . . Wer Gegenstände der im 5 1 genannten Art im Betriebe seines HSHalter von Pferden und anderen Einhufern zur Satt Kartoffel können Bohnenmehl, auch Sojabohnen er ren, Zum erften Ffale Nlrdeul⸗ Montag: Nacht und Morgen. Druck der Norddeutschen Buchdrugerei u Gewerhes herstellt oder mit ihnen handelt, darf sie vom 15. April Fütterung Hafer, nach dem Durchschnitt von anderthalb mehl Erbsenmehl Gerstenschrot, Gerstenmehl, Hafermehl, scher Abend. In Stene gesetzt von Dientztag: Alt. Heidelberg. Verkagzanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 3 1215 ab nur durch die Bezugevereinigung der deutschen Landwirte Kilogramm für jeden Einhufer auf den Tag be⸗ fetn vermahlene Kleie, Maismehl, Maniek;, und Tapigka— Charlottenhurg. Sonntag, Nach⸗

j 1 absetzen . ; . *. mehl, Reismehl, Sagomehl i erse Men 6 6 ; . a ö ; ; ; rechnet, verwenden;“. eh mehl, Sagomehl in derselben Menge wie Kar⸗ an. een . ö Zehn Beilagen Dies gilt auch insoweit, gls Lleferungdertt ge abgeschlossen und echnet, 3 . toffelflocken verwenter werden; in gleiche Heir . von Goethe (17765. Gesprochen von Pürgerli , . mittags 3 Uhr: Die Hermannsschlacht. . vertragsgemäß nach dem 14. April 1915 zu erfüllen sind. Artikel 2 Sirup oder Zucker verwendet werden, jedoch nur big zur on ; Bürgerliches Trauerspiel in fünf Akten Schaufpiel in fünf Akten von Heinrich und die Zusammenstellung der i Diese Verordnung tritt mit dem T Neri:

,, , mi g erteisa t ng iu , Oeursch Diese Verordm mit dem Tage der Verkündung

Biese Vorschriften gelten nicht für das Absetzen dieser G Söhe von fünf Gewichtsteilen auf fünfund ö. Herrn Engelz. Frau Wahrheyt will stände durch Händler ; , ,, * . wichts teilen auf fünfundneunzig Gewichte , die sie von den Kommunglverbänd n Fra ,, nl den, teile Mehl oder Mehlersatzstoffe.. Niemand herbergen von Hans Sachs 8 Ühr: Biedermeier. Tustspiel in drei m org en Schauspier in vier i agen Reichs. und gFöniglich Kreunif si . ommunalverbhänden oder den ö. ö Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des D tehlersatzstoff Akten von Leo Walther Stein. von Paul Lindau. Staatsanzeiger“ unter Nr. T b 84 Außerkrafttretens.

Der fahrende Schuüter im KRaradels vom Reichstanzler bestimmten Stellen (5 7 erhalten haben. Im 16. 9 39 2 . lun hn Gant Sachs (l656). Der Roshdieb . . t ; ̃ ö i ,,,, ö. aufi ng a . tollen Henn Mentag, Nachmittags z br; Kammer Montag, Nachmittag 3 Uhr;: Husaren— öffentlichen Anzeigers durch geris Wer Gegenstände ker im 8 1 genannten Art im Betriebe seines Berlin, den 31. März 1915. Ende der zwölf Stunden, auf die sich dieses Verbot er⸗ 3 musik. Abends: Biedermeier. sieber. = Ahends; Alt Heidelberg. liches Aufgebot behufs Kraftlo Gewerbes herstellt oder mit ihnen handelt, ist vom Tage des Inkraft⸗ * Dienstag und folgende Tage: Bieder, Dienztag: Nacht und Morgen. erklärung aufgerufenen Wertpapies treteng dieser Verordnung an verpflichtet, sie der Bezugs vereinigung . Sul; siiths rnslere. V ü ck.

Komödienhaus. Sonntag, Nach- mittags 3 Uhr: Kabale und Liebe.

* , ; auern bon Hans Sachs (1h63). . Die streckt, für ibren Bent oder für Einzelne Orte im Falle . n , i in dier j . dringenden wirtschaftlichen Bedürfnisses mit der Maßgabe 3 meier. sowie die A2. u. 43. Ausgabe d auf Verlangen käuflich zu überlassen. Er darf die Vorräte zurück⸗

Deut schen Verlustlisten. behalten, die weniger als einen Doppelzentner von jeder Art betragen

hältnissen vor sechs Uhr Morgens beginnen darf. Sie

Wastügen von Andreas Gryphius (1660. . anders festsetzen, daß die Arbeit nur in ländlichen Ver⸗ können in Notfällen oder im öffentlichen Interesse, int

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